Download - 2.1. Zufahrt - buergerbeteiligung.sachsen.de · yhuodqjhq ndqq vlqg lp dpwolfkhq 0lwwhloxqjveodww dp ruwv eolfk ehndqqw jhpdfkw worden. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung

Transcript
Page 1: 2.1. Zufahrt - buergerbeteiligung.sachsen.de · yhuodqjhq ndqq vlqg lp dpwolfkhq 0lwwhloxqjveodww dp ruwv eolfk ehndqqw jhpdfkw worden. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung

H

s

N

r

.

2

a

1

4

2

1

5

1

3

G

e

b

e

l

z

i

g

e

r

S

t

r

a

ß

e

3

595

152

153

5

151

3

156

7

153

4

151

6

154

150

180

155

151

7

596

594

148

1153

156

1

153

3

151

8

153

2

149

151

4

1146

Gemeinde Hohendubrau

Gemarkung Groß-Radisch Flur 1

3

,

0

0

3

,

0

0

Z

u

f

a

h

r

t

SO

Photovoltaik-

Freiflächenanlage

0,7

3

,

0

0

Planbearbeitung:

09/2018

CAD/Leh09/2018

geprüft:

ZeichenDatum

gezeichnet

bearbeitet

09/2018

Originalmaßstab 1 : 1.000

Stand vom: 01.10.2018

Teil A

Gemeinde Hohendubrau

Hauptstraße 23

02906 Hohendubrau

Tel.: 035932 3560

mail: [email protected]

web: www.hohendubrau.org

Festsetzung durch Planzeichen

D:\M

itarb

eiter D

ateien

\_P

ro

jekte_N

EU

_G

mb

H\H

oh

en

du

brau

\B

_P

lan

_Jerch

witz_P

ho

to

vo

ltaik\Z

eich

nu

ng

en

\B

_P

lan

_P

ho

to

vo

ltaikan

lag

e_20180924.d

wg

925 cm x 520 cm = 0,48 m²

Verfahrensvermerke

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV_FFA) ehem.

Kiessandtagebau Groß Radisch/Jerchwitz" wurde vom Gemeinderat

Hohendubrau in der Sitzung am 28.05.2018 gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Hohendubrau , ..................... ………………..

Bürgermeister Siegel

2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 BauGB ist in der Zeit vom 12.07.2018 bis

13.08.2018 durchgeführt worden.

Hohendubrau , ..................... ………………..

Bürgermeister Siegel

3. Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom

......................... zur Abgabe einer frühzeitigen Stellungnahme aufgefordert worden.

Hohendubrau , ..................... ………………..

Bürgermeister Siegel

4. Der Gemeinderat hat am ..................... den Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und

zur Auslegung bestimmt.

Hohendubrau , ..................... ………………..

Bürgermeister Siegel

5. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom .................... über die

öffentliche Auslegung unterrichtet.

Hohendubrau , ..................... ………………..

Bürgermeister Siegel

6. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und dem Textteil sowie die

Begründung haben in der Zeit vom ................... bis .................. nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich

ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist mit Hinweis, dass Anregungen während der

Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden können und welche Art Umwelt bezogener

Informationen verfügbar sind, ortsüblich bekannt gemacht worden.

Hohendubrau , ..................... ………………..

Bürgermeister Siegel

7. Der Gemeinderat hat die vorgebrachten Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange

am ...................... geprüft. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden.

Hohendubrau,………………. ....................

Bürgermeister Siegel

8. Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung und dem Textteil, wurde am ...............

vom Gemeinderat beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Hohendubrau, ……………… ....................

Bürgermeister Siegel

9. Die Genehmigung des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und dem Textteil, wurde

mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom ............... Aktenzeichen ..............................

mit Nebenbestimmungen und Hinweisen erteilt.

Hohendubrau, ……………… ....................

Bürgermeister Siegel

10. Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung und dem Textteil, wird hiermit ausgefertigt.

Hohendubrau, ……………… ....................

Bürgermeister Siegel

11. Die Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes sowie die Stelle, bei der der Plan auf Dauer

während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft

verlangen kann, sind im amtlichen Mitteilungsblatt am ............... ortsüblich bekannt gemacht

worden. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und

Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Absatz 2

BauGB) und weiter auf Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 Absatz 3

Satz 1 und 2, Absatz 4 BauGB) hingewiesen worden. Der Bebauungsplan ist am ............... in Kraft

getreten.

Hohendubrau, ……………… ....................

Bürgermeister Siegel

12. Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist die Verletzung von

Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen des Bebauungsplanes, sowie Mängel

der Abwägung beim Zustandekommen des Bebauungsplanes nicht geltend gemacht worden

(§ 215 BauGB).

Hohendubrau, ……………… ....................

Bürgermeister Siegel

1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB, §§ 1 - 11 BauNVO)

1.1 SO Sondergebiet (§8 BauNVO)

zulässig ist nur die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit

Solar-Modulen auf starren Modultischen, Trafostation und weiteren

Nebenanlagen,Geländeoberfläche mit extensiver Grünlandnutzung

1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB, § 16 BauNVO)

Nutzungsschablone

1. Gebiet mit Angaben der Nutzungsart

2. zulässige Gewerbegebiete

3. maximal zulässige Grundflächenzahl

3. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 23 BauNVO)

3.1 Baugrenze

3.2 Umzäumung der Anlage 2,30 m hoch

4. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)

4.1 Zufahrt zur Photovoltaikanlage in wasserdurchlässiger Bauweise

4.2 Einfahrtsbereich Tor

5. Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)

5.1 private Grünfläche (Privat)

extensive Wiesenfläche

1. 2.

3.

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan

"Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) ehem.

Kiessandtagebau Groß Radisch/Jerchwitz in der Gemeinde

Hohendubrau"

Vorhabenstandort

Textliche Festsetzungen

1. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen

(§9 Abs. 1 und 2 BauGB)

2. Art der baulichen Nutzung

(§9 Abs. 1 BauGB)

Sondergebiet nach § 11BauNVO.

Zulässig ist nur die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Solar Modulen, Trafostationen und

weiteren Nebenanlagen, Geländeoberfläche mit extensiver Grünlandnutzung.

2.1. Maß der baulichen Nutzung

(§9 Abs. 1 Nr.1 BauGB)

Grundflächenzahl (GRZ) = 0,7

2.2. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

(§9 Abs. 1 Nr.2 BauGB)

Grenzabstände nach SächsBO sind einzuhalten.

2.3. Festsetzung von Nebenanlagen

(§9 Abs. 1 Nr.2 BauGB)

Die Nebenanlagen sind nicht außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.

2.4. Einfriedung

(§9 Abs. 1 Nr.2 BauGB)

Die Einfriedung des Geländes ist bis 2,30 m zulässig. Der Zaun muss einen Zwischenraum zum Untergrund

für Kleintiere von 15 cm haben.

3. Grünordnerische Festsetzungen

(§9 Abs. 1 Nr. 15, 20 und 25 BauGB, SächsBO, SächsNatSchG)

3.1. Pflanzgebot / Pflanzbindungen / Entwicklung von Grünflächen

(§9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)

Die vorhandenen heimischen Gehölze sind zu erhalten. Der Erhalt von Gehölzen gilt auch für Gehölze, welche

sich auf den unmittelbar angrenzenden Grundstücken befinden. Vor allem im Zuge von Tiefbaumaßnahmen

sind Schutzmaßnahmen im Wurzelbereich und ggf. am Stamm entsprechend RAS-LP4 und DIN 18920

vorzusehen.

Bei unvermeidbaren Gehölzrodungen ist die gesetzlich vorgeschriebene Fällzeit zu erücksichtigen.

Die zu fällenden Gehölze sind, vor der Fällung, auf den Besatz durch Vögel und Fledermäuse zu kontrollieren,

bei festgestelltem Besatz ist das weitere Vorgehen mit der UNB abzustimmen.

Großflächige Bodenarbeiten sind außerhalb der Brutzeit auszuführen.

Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Dünger ist unzulässig.

Das vorhandene Kleingewässer mit seinem Gehölzsaum im südöstlichen Areal ist als Fläche für Maßnahmen

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zwingend zu erhalten.

Anpflanzungen sind nicht notwendig. Die Fläche entwickelt sich sukzessive durch die vorhandene Bestockung.

Ausgleichsmaßnahme A 1: Entwicklung von Extensivgrünland

Die auf Grund der festgesetzten GRZ verbleibenden Grün- und Freiflächen sind extensiv zu bewirtschaften.

Eine Ansaat oder Bepflanzung der Flächen erfolgt nicht.

Die überbaubaren Grundstücksflächen im Sondergebiet sind außerhalb der Nebenanlagen als extensives

Grünland zu bewirtschaften. Zum Schutz der Verbuschung ist auf diesen Flächen pro Jahr eine ein- bis

zweischürige Mahd durchzuführen. Das Mähgut verbleibt auf den Flächen.

Zum Schutz bodenbrütender Arten soll der erste Schnitt nicht vor dem 15.07. erfolgen. Alternativ ist eine

extensive Beweidung mit Schafen möglich.

3.2 Flächenversiegelung

Das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser ist auf der Grundstücksfläche breitflächig und über die

belebte Bodenzone zu versickern. Die Wegefläche innerhalb des Sondergebietes ist als wassergebundene

Wegedecke auszuführen.

4. Hinweise

4.1. Landesamt für Archäologie / Untere Denkmalschutzbehörde

Archäologische Funde (z.B. auffällige Bodenverfälschungen, Gefäßscherben, Gräber, Knochen, Geräte aus

Stein und Metall, Münzen, bearbeitete Hölzer, Steinsetzungen aller Art usw.) sind sofort dem archäologischen

Landesamt Sachsen in Dresden zu melden. Fundstätten sind umgehend vor weiteren Zerstörungen zu sichern.

Alle historischen Steinsetzungen wie Grenzsteine, Wegweisersteine, Flursteine u.ä. sind Kulturdenkmale nach

§ 2 SächsDSchG. Bei notwendigem geplanten Entfernen bzw. Versetzen ist im Verfahren die untere

Denkmalschutzbehörde Görlitz zu beteiligen.

Sollten größere Bodeneingriffe geplant sein, so sind für diese eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung

einzuholen.

4.2. Untere Wasserbehörde

Grundwasseranschnitte sind unverzüglich der Unteren Wasserbehörde zu melden.

4.3. Staatliches Vermessungsamt

Vorhandene Grenz- und Vermessungsmarken sind zu sichern und zu schützen.

4.4. Hinweise der Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde

Werden im Zuge der weiteren Planung oder während der Baumaßnahmen schädliche Bodenveränderungen

oder Altlasten i. S. von § 2 Abs. 3 bis 7 BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz) vorgefunden oder verursacht,

so ist dies gemäß § 10 Abs. 2 SächsABG (Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz)

unverzüglich der Unteren Abfall - und Bodenschutzbehörde mitzuteilen.

5. Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Landesbauordnung Sachsen

Raumordnungsgesetz (ROG)

Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)

Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG)

Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und der Darstellung des Planinhaltes (PlanZVO)

alle in der gültigen Fassung

152

6. Planung, Nutzungsregelungen, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr.

20 und 25 BauGB)

6.1 Umgrenzung von Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen nach

§ 1a BauGB)

7. sonstige Planzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

bestehende Flurstücksgrenzen mit Flurstücksnummern

Schema zur möglichen Aufstellung der Solarmodule

vorhandene Gebäude

GLI-PLAN GMBHIngenieurbüro für Garten-, Landschafts-und IngenieurbauplanungBautzener Straße 34 - 01877 BischofswerdaTel.:03594-777 827 FAX 03594-745 764

AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T
AutoCAD SHX Text
T