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Reed Messe Salzburg GmbHAm Messezentrum 6, Postfach 285A-5020 SalzburgT: +43 1 727 20 2141F: +43 662 4477 2284E: [email protected]: www.timbaplus.at

ANMELDUNG Aufplanungsbeginn 31.05.2019

Aussteller

Firmenbuch-Nr./Rg.- Adresse

ALLGEMEINE FIRMENDATEN:

Mitaussteller bei:

UID-Nr.

KORRESPONDENZADRESSE:(Nur wenn Briefwechsel nicht mit der angemeldeten Firma geführt werden soll)

TelefaxTelefon 1 Telefon 2 TelefonvorwahlTelefonvorwahl Telefonvorwahl

E-Mail-Adresse

Firmenwortlaut

Vor-/Nachname Sachbearbeiter

Straße/Postfach

Land/PLZ/Ort

Firmenwortlaut

Vor-/Nachname Sachbearbeiter

Straße/Postfach

Land/PLZ/Ort

Internet-Adresse

E-Mail-Adresse Firma

E-Mail-Adresse Sachbearbeiter*

Geschäftsführung

TelefaxTelefon 1 Telefon 2 TelefonvorwahlTelefonvorwahl Telefonvorwahl

Bitte beachten Sie die Informationen zum selbstständigen Profil-Management auf den Folgeseiten!Auf diese E-Mail-Adresse erhalten Sie Ihre Zugangsdaten.

VERPFLICHTENDE ANGABEN FÜR DEN ONLINE-AUSSTELLERKATALOG:

Firmenwortlaut lt. Firmenbuch

UID-Nr.

Straße/Postfach

Land/PLZ/Ort

RECHNUNGSADRESSE(falls abweichend)

Bitte tragen Sie hier bis zu 5 Nummern aus der Produktgruppenliste ein (Seiten 5 – 8):

Welche Marken vertreten Sie bei dieser Messe:

Marke

Marke

Marke

Marke

Marke

Firmenwortlaut für Ausstellerverzeichnis (online + gedruckt)*:

* kann im selbständigen Profilmanagement von Ihnen jederzeit geändert werden.

Anfangsbuchstabe für die alphabetische ReihungDie alphabetische Reihung kann im Rahmen der Selbstwartung nicht abgeändert werden.

Preise und weitere Details

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2016-04 | DVR 0079944 Alle auf diesem Formular angeführten Daten werden per EDV verarbeitet.

Die auf den Folgeseiten abgedruckten Messebedingungen – einschließlich der in Punkt 22 enthalte-nen Zustimmungserklärungen zum Erhalt von E-Mails und zur Verwendung unserer Daten – haben wir gelesen und erkennen diese als Vertragsinhalt an, dies auch bei Rücksendung des Anmeldefor-mulars ohne folgeseitig abgedruckte Messebedingungen (etwa per Fax oder E-Mail). Die Durchfüh-rung von Standfesten oder Veranstaltungen während der TIMBA+ bedarf einer eigenen Vereinbarung.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Salzburg.

Ort, Datum Firmenstempel und Unterschrift

Preise sind exklusive Marketing- und Servicepauschale Standard, Stromverbrauch (über inkludierte Basispaketleistungen), Steuern und Abgaben. Die Fertigstand-Preise beinhalten Platzgebühr und einheitlichen Standaufbau in bezugsfertiger Fertigstandausstattung gemäß beiliegendem Ausstattungsblatt.

Marketing- und Servicepauschale Standard (obligatorisch) EUR 440,– beinhaltet die Anmeldegebühr, ein Kontingent an Ausstellerausweisen und Parkkarten, den Basiseintrag im Online-Ausstellerkatalog, den Zugang zum Ausstellerportal inkl. der dort verfügbaren Funktionen zum selbstständigen Profil-Management lt. Beschreibung, den Basiseintrag im gedruckten Ausstellerverzeichnis, diverse gedruckte sowie elektronische Werbemittel für eigene Werbeaktivitäten.

Mitausstellerpauschale EUR 230,– zuzüglich Marketing- und Servicepauschale Standard

Details zu den Inklusivleistungen:* Strom: Basispaket, Stromversorgung (= Steckdose), Energie-Service-Abgabe (= Verbrauch), Bereitstellungsgebühr (= Abschlussgebühr)** Hängepunkte: Anzahl der Hängepunkte lt. Tabelle als Obergrenze inkl. 1 Regiestunde für Steiger (pro Stunde und Person)*** WLAN: Internetzugang mittels WLAN mit einer Bandbreite von max. 1 Mbit/s pro User, Bandbreite gesamt max. 20 Mbit/s, kein VPN Nicht in bar ablösbar.

Gewünschte Standgröße in m2

min. max.

gewünscht: Front ____________ m Tiefe ____________ m

Gewünschte Messestandart bitte ankreuzen:

Nettopreise exkl. Marketing- und Servicepauschale, Steuern und Abgaben. Die m²-Preise enthalten die angegebenen Inklusivleistungen.

Standart: Preis / m²

bis 50 m²

Preis / m²

51 – 149 m²

Preis / m²

150 m²

Reihenstand (1 Seite offen) € 110,00 € 104,00 € 97,00

Eckstand (2 Seiten offen) € 115,00 € 109,00 € 102,00

Kopfstand (3 Seiten offen) € 125,00 € 119,00 € 111,00

Inselstand (4 Seiten offen) € 127,00 € 120,00 € 114,00

Fertigstand Aufpreis pro m2 € 42,00

Die angegebenen m²-Preise sind Paketpreise und beinhalten folgende Inklusivleistungen:

bis 50 m² 51 - 149 m² 150 m²

Stromanschluss inkl. Verbrauch * 3 kW 10 kW 20 kW

Hängepunkte ** 0 2 4

Eintrittskarten-Gutscheine ohne Rückverrechnung

50 100 150

Ausstellerausweise ab 20 m2: je weitere 10 m² zusätzlich 1 Ausstellerausweis

Parkkarten ab 33 m² sind 4 Parkkarten inklusive

Leadmanagement inklusive

Online-Ausstellerportal-Selbstwartung inklusive

WLAN *** inklusive (SSID Messe WLAN - nicht für Präsentationszwecke)

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Firmenname

Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift

Bearbeiter UID-Nr.

Straße

Ort Postleitzahl

Telefonnummer / Fax

Datum, OrtHalle / Standnummer Standgröße

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Firmenbuch-Nr: FN 37507h, Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg, UID-Nr. ATU 36758503 DVR: 080783, Es gelten die aktuellen Geschäftsbedingungen der System Standbau GmbH (www.standout.eu). Alle Angaben vorbehatlich allfälliger Satz- und Druckfehler.

Kontakt:

Carolin Klappacher, [email protected]

T: +43 662 93 040 - 5224 | F: -5109

System Standbau GmbHAm Messezentrum 7, PF 285 5020 Salzburg, T: +43 662 - 93040 0

TYP 1

Bestellen Sie unsere Komplettstandvariante:

Fertigstand Ausstattung:

Teppichfliesen (Farbe dunkelgrau)

Wände weiß beschichtet, H = 250 cm

Zargenspange

Planung & Organisation mit Auf-/Abbau

Ohne Stromanschluss und Beleuchtung

Ich bestelle die Komplettstandvariante: O TYP 1 „Ready 9 m2“

Teppichbodenfliesen: (inkludiert, bitte Farbe wählen) Bahnenteppich: ( gegen Aufpreis von 5,30/m2)

Bitte Auswahl treffen:

schwarz dunkelgrau dunkelrot azurblau flaschengrün signalrothellgrün dunkelblau

Für alle Standgrößen lieferbar! | This shell scheme stand is available in all different sizes!

Alle Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der Reed Messe Salzburg GmbH und können jederzeit zurückverlangt wreden. Sie dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

All documents remain in the ownership of Reed Messe Salzburg GmbH and may be demanded back at any time. They may not be copied or handed over to a third party.

Fertigstand - Angebot shell scheme stand - offer

18.-21. Jänner 2017Messezentrum Salzburg

Lt. offiziellem Anmeldeformular | ref. to the official application form of Reed Messe Salzburg GmbH

Dieser Fertigstand beinhaltet folgende Ausstattung:This complete booth includes following equipment:

� TEPPICHFLIESEN (Farbe dunkelgrau)CARPET (color darkgrey)

� WÄNDE weiss beschichtet, H = 250 cmWALLS white foiled, H = 250 cm

� ZARGENSPANGEFRAME CLASP

� Planung & Organisation mit AUF-/ABBAUPlanning & organisation inc. MANTLING and DISMANTLING

� Ohne Stromanschluss und Beleuchtungwithout connection for power supply & lightning

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TIMBA+ 2020 MESSEZENTRUM SALZBURG

Welche Varianten sind möglich? Versicherungssumme für Austellungsgüter Prämie je Aussteller inkl. Versicherungssteuer ja

Variante A EUR 20.000,– EUR 81,25

Variante B EUR 40.000,– EUR 131,25

Variante C EUR 80.000,– EUR 211,25

Variante D EUR 160.000,– EUR 331,25

Anmeldung per E-Mail bitte an [email protected]. Ihre gesendete E-Mail ist Ihre Polizze.(*) Ich habe die Versicherungsbedingungen zur Kenntnis genommen (verfügbar unter www.timbaplus.at/versicherungsbedingungen) und stimme diesen zu.

Datum, Ort Firmenstempel und Unterschrift

Als Vers. Bedingungen gelten: (*) AÖTB 2001 (Variante „volle Deckung“ und Besondere Bedingungen für Ausstellungen und Messen (TMA I) sowie (*) Klipp und Klar Unfallversicherungsbedingungen 2009

Ihr Messeaufenthalt soll erfolgreich und sicher sein.Für Ihre und für die Sicherheit Ihrer Ausstellungsgüter können Sie nachstehendes Versicherungspaket abschließen:

I. VERSICHERUNG DER AUSSTELLUNGSGÜTER

Wo gilt die Versicherung? Während der von Reed Messe Salzburg GmbH veranstalteten Messe, am Weg zur Messe und beim Rücktransport in ganz Europa einschließlich der Zeit des Auf- und Abbaus

Welche Schäden sind versichert? Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl Bruch, Beschädigung, Nässe, Rost, Oxidation Transportmittelunfälle und Naturkatastrophen

Was ist versichert? Ausstellungsgüter, Messestandausstattung, Ihre persönlichen Utensilien.

Was ist nicht versichert? Wertgegenstände wie z.B.: echter Schmuck, Bargeld, echte Teppiche und Pelze. Außerhalb der Zutrittszeiten sind kleindimensionierte elektronische Geräte wie Laptops, Beamer, Digitalkameras gegen einfachen Diebstahl nicht versichert – bitte versperrt aufbewahren oder in persönlichem Gewahrsam!

Wann gilt ein Selbstbehalt? Nur im Falle des Diebstahles und der Beschädigung gilt ein Selbstbehalt von EUR 250,– je Schadensfall.

Wann muß eine polizeiliche Unverzüglich nach Schadenfeststellung im Falle eines Diebstahles oder eines Feuerschadens.Anzeige gemacht werden?

Wie hoch sind Sie versichert? Die Versicherungssumme ist auf „Erstes Risiko“ vereinbart, d.h. im Versicherungsfall wird der Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt – Unterversicherung kann nicht eingewendet werden

II. MESSE – UNFALLVERSICHERUNG

Wo gilt die Versicherung? Auf dem Messegelände während der Messe und der Zeit des Auf- und Abbaus.

Wer ist versichert? Der Messeaussteller und die beschäftigten Personen.

Leistung Unfalltod? EUR 10.000,– je Person, maximal EUR 20.000,– für alle Personen

Leistung dauernde Invalidität? Bis EUR 72.500,– je Person, maximal EUR 217.500,– jedoch für alle Ansprüche aller Versicherten aus einem Unfallereignis EUR 435.000,–

WIE SCHLIESSEN SIE DIE VERSICHERUNG AB?

Wo tätigen Sie den Abschluss? Auf diesem Formular die Versicherungssumme ankreuzen, die Sie für Ihren Messestand brauchen, datieren, stempeln, unterschreiben und an Reed Messe Salzburg GmbH faxen.

Wie wird die Prämie bezahlt? Gemeinsam mit der Bezahlung der Anmeldegebühr und der Standmiete.

Wer ist der Versicherer? UNIQA Versicherungen AG

Haben Sie noch Fragen? Beratung durch Funk International GmbH T: +43 662 63 62 68, F: DW 4, E-mail: [email protected]

MESSEVERSICHERUNG

Anmerkungen: Bitte beachten Sie, dass abweichend zu den Bestimmungen des VersVG zwischen den Versicherten und Reed Messe Salzburg GmbH vereinbart gilt, dass die Versicherten ihre Ansprüche aus diesem Vertrag direkt bei dem Versicherer geltend zu machen haben.

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PRODUKTGRUPPENLISTE

Dienstleistungen / EDV-Branchenlösungen2201 Aus- und Weiterbildung2202 Baustellendokumentation2203 Beratung / Planung2204 Betriebsorganisation2205 CAD / CAM Software3904 EDV-Lösungen2206 Energiebratung2207 Entsorgung und Umwelttechnik2208 Fachbücher2209 Feuchtemessung2210 Finanzierung2211 Projektplanung2212 Treppenbausoftware2213 Werbemittel Holzbau / Dach / Wand 2301 Abbundanlagen2302 Abbundprogramme2303 Abdichtungssysteme2304 Baukrane2305 Bauphysik3710 Befestigungstechnik2306 Dachdeckung2307 Dachsysteme2308 Dämmstoffe2309 Deckensysteme2310 Fassadensysteme2311 Fertigteile2312 Fussbodenaufbauten2313 Hebebühnen2314 Holzkonstruktionen2315 Imprägnierung2316 kontrollierte Wohnraumbelüftung2317 Planung und Konstruktion2318 Putzträgerplatten2319 Sanierungssysteme2320 Systemprofile2321 Transportsysteme 2322 Trockenbau, -technik2323 Verbindungssysteme2324 Vorfertigungssysteme2325 Wandsysteme2326 Zimmereimaschinen und Werkzeuge

(Holz-)Werkstoffe / Fertigteile / Halbfertigteile2401 Altholz2402 Arbeitsplatten2403 Balken2404 Balkone2405 Bodenschwellen2406 Bretter2407 Fensterbänke2408 Fensterläden2409 Furnierkanten2410 Furnierte Platten2411 Geländer2412 Hartfaserplatten2413 Hobelware2414 Holzdrehteile2415 Holzfußböden2416 Holzmaterialien2417 Infrarotwärmekabinen2418 Kanten2419 Korkplatten2420 Korpusmöbel2421 Küchen3206 Laminate2422 Latten3709 Leisten-Profile2423 Massivholzplatten2424 Mineralwerkstoffe3602 Möbelstoffe2425 Möbelteile2426 Paneele3209 Parkett- und Holzböden2427 Schiebewände und Türen2428 Schnittholz2429 Schubladen und Fachböden2430 Span- und Schichtstoffplatten2431 Stühle und Stuhlgestelle2432 Tische und Tischgestelle2433 Treppen2434 Tür- und Fensterfertigteile und -systeme2435 Türen2436 Wand- und Deckenverkleidungen2437 Zargen2438 Zaunelemente

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Maschinen/Investitionsgüter 2501 Ablage- und Transportsysteme2502 Abrichthobelmaschinen2503 Absackanlagen für Brikett und Kleinteile2504 Absauganlagen2505 Anlagen und Geräte zur Energierückgewinnung2506 Anlagen zur Fensterproduktion2507 Bandsägemaschinen2508 Beiz- und Lackieranlagen2509 Besäumungskreissägemaschinen2510 Beschickungsanlagen2511 Beschlägeeinlassmaschinen2512 Beschriftungstechnik2513 Bohrmaschinen / Bohrtechnik2514 Breitbandschleifmaschinen2515 Brikettierpressen2516 Bürstenmaschinen2517 CNC - Holzbearbeitungsmaschinen2518 Dickenhobelmaschinen2519 Drechselmaschinen2520 Druckluftanlagen2521 Dübelautomaten2522 Farbnebelsaugwände / Zubehör2523 Farbspritzkabinen und Zubehör2524 Filteranlagen2525 Finiermaschinen2526 Formatkreissägen2527 Fräsmaschinen2528 Funkenlöschanlagen2529 Furnierpressen2530 Furniersägen2531 Gehrungspressen2532 Gehrungssägen2533 Hackmaschinen2534 Hackschnitzelheizung2535 Hebegeräte2536 Heizanlagen2537 Hobelbänke2538 Hobelmaschinen2539 Holztrocknungsanlagen2540 Hubkreissägemaschinen2541 Hubtore2542 Imprägnieranlagen2543 Kantenleimmaschinen

2544 Kantenschleifmaschinen2545 Kappanlagen2546 Kehlmaschinen2547 Keilnutfräsmaschine2548 Keilzinkenpressen2549 Korpuspressen2550 Kreissägemaschinen2551 Kunststoffbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge2552 Lackieranlagen2553 Ladeneinrichtungen2554 Lagereinrichtungen2555 Lamellieranlagen2556 Laminieranlagen2557 Laserschneidemaschinen2558 Leimmaschinen2559 Luftbefeuchtung2560 Massivholzleistenpressen2561 Metallbearbeitungsmaschinen, Werkzeuge und Ausrüstungen2562 Öfen / Herde2563 Plattenaufteilsägen2564 Plattensägen2565 Poliermaschinen2566 Rauchgasreinigungsanlagen2567 Rückführanlagen2568 Sägewerkstechnik, Maschinen und Werkzeuge2569 Schallschutz2570 Schärfmaschinen2571 Scherenhubtische2572 Schleifmaschinen2573 Schnelllauftore2574 Schraubautomaten2575 Schutzvorrichtungen für Maschinen2576 Schweiß- und Arbeitstischsysteme2577 Schweißgeräte2578 Spaltmaschinen2579 Spänesilo2580 Spiralförderungsanlagen2581 Stapel- und Paketieranlagen2582 Stemmmaschinen2583 Tauchautomat2584 Torantriebe2585 Vakuumhebetechnik2586 Vakuumpressen

PRODUKTGRUPPENLISTE

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2587 Vakuum-Trockenkammer2588 Vielblattkreissägen2589 Vorschubwalzen2590 Werkstatteinrichtung und Bedarf2591 Zerkleinerungsmaschinen2592 Zerspanungsanlagen Werkzeuge 2601 Airlessgeräte2602 Bauwerkzeuge2603 Bodenreinigungsmaschinen2604 Bohrer2605 Bohrmaschinen2606 Diamantwerkzeuge2607 Drechselwerkzeuge2608 Druckluftwerkzeuge2609 Elektrowerkzeuge2610 Forstwirtschaftliche Geräte, Maschinen und Werkzeuge2611 Fräser2612 Gartengeräte und -werkzeuge2613 Gerüste / Leitern2614 Gummiwalzen2615 Handwerkzeuge2616 Heftwerkzeuge2617 Heimwerkerbedarf2618 Hochdruckreiniger2619 Hubtische2620 Hydraulikzylinder2621 Industriestaubsauger2622 Kabeltrommeln2623 Kehrmaschinen2624 Kettensägen2625 Klammergeräte2626 Kompressoren2627 Lacktrockner2628 Lasertechnik2629 Lötwerkzeuge2630 Malerwerkzeuge2631 Messwerkzeuge2632 Nagler2633 Oberfräsen2634 Polierwerkzeuge2635 Pumpen

2636 Reinigungsgeräte2637 Sägeblätter3708 Schleifmittel2638 Schleifscheiben2639 Schneeschieber2640 Schnitzwerkzeuge2641 Spanntechniksysteme2642 Spritzgeräte und Spritztechnik2643 Stemmeisen2644 Stichsägen2645 Trennscheiben2646 Werkzeugkoffer2647 Zwingen Verbrauchsmaterial / Zubehör / allgemeiner Bedarf2701 Abbeizmittel2702 Absenkdichtungen2703 Abziehsteine2704 Alukanten2705 Antikbeschläge2706 Arbeitsschutz2707 Badbeschläge2708 Baubeschläge2709 Bauzubehör2710 Beizen2711 Beleuchtungskörper2712 Berufsbekleidung2713 Beschläge3801 Betten2714 biometrische Sicherheitssysteme2715 Designbeschläge2716 Dichtstoffe2717 Dichtungen2718 Drahtwaren2719 Drehkippbeschläge2720 Drückergarnituren2721 Dübeln2722 Einbohrbänder2723 Einbruchsicherungen2724 Elektronische Sicherheitseinrichtungen3301 Farben2725 Fenster + Türdichtungen2726 Fensterbeschläge2727 Formteile

PRODUKTGRUPPENLISTE

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2728 Garderobenhaken2729 Gardinenstangen und Zubehör2730 Grundiermittel2731 Holzverbinder2732 Industrieprofile2733 Insektenschutz2734 Kennzeichnungsschilder2735 Klebstoffe3706 Klebstoffe und Klebetechnik2736 Knöpfe3302 Lacke2737 Lasuren2738 Lichtsysteme2739 Möbelbeschläge2740 Montageschäume3303 Oberflächenbearbeitung2741 Sanitärtechnik2742 Scharniere2743 Schiebetürbeschläge2744 Schließanlagen2745 Schlösser / Schlüssel2746 Schrauben / Muttern / Nägel / Nieten2747 Schubladenbeschläge2748 Sicherheitsbeschläge

2749 Sicherheitssysteme2750 Sonderbeschläge2751 Systemprofile für Holz-Aluminium - Fenster2752 Tresore2753 Türbeschläge2754 Türschließer2755 Verdünnungen2756 Wachse2757 Zierbeschläge Themenbereich Glas2801 Dichtungsmassen2810 Dichtungsprofile2802 Farbglas2813 Fenster2803 Glasbiegen2812 Glas-Fassadensysteme2804 Glaskunst2805 Isolierglas2811 Montageschäume2806 Poliertechnik2807 Schleiftechnik2808 Sicherheitsglas2809 Silikone

PRODUKTGRUPPENLISTE

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IHR ONLINE UNTERNEHMENSPROFILDer online Ausstellerkatalog auf der Messe-Website ist die Informationsquelle Nummer 1 für Besucher zur Vorbereitung auf die Messe und oftmals Entscheidungsgrundlage für oder gegen einen Besuch auf Ihrem Messetand. Sie können Ihr Unternehmensprofil mit den für Sie wichtigen Informationen befüllen und somit potenzielle Kunden von sich überzeugen. Je mehr Informationen und Details Ihr online Unternehmensprofil enthält desto attraktiver wird es.

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Marketing- & Servicepauschale erklärt:

Die Marketing- und Servicepauschale ist bereits bei Ihrer Anmeldung inkludiert und beinhaltet: Anmelde-gebühr, Kontingent an Ausstellerausweisen je nach Standgröße, AKM-Abgaben, Online Unternehmens-profil Basis Eintrag, Basiseintrag im gedruckten Ausstellerverzeichnis, diverse gedruckte und elekt-ronische Werbemittel für Ihre Werbeaktivitäten.

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Mehr Aufmerksamkeit der Messebesucher für Ihre Angebote während der Vorbereitung auf die Messe

Bessere Sichtbarkeit bei Suchmaschinen, wie z.B. Google (Suchmaschinenmarketing: Backlinks, Content Reichweite,…)

Individuelle Informationen mit denen Sie potenzielle Kunden überzeugen

Basis Eintrag Reichern Sie Ihr Profil an und heben Sie sich vom Mitbewerb ab!

» Unternehmensname » Halle/Standnummer » Kontakt » Produktkategorien

» Logo » Unternehmensbeschreibung » Link auf Ihre Unternehmens-Website » Upload von PDFs (Produktkatalog, Preisblätter,

Imagefolder, Veranstaltungsplan…)

ANPASSBAR: » Adresse, Telefonnummer, E-Mail » ProduktkategorienBereits von uns für Sie vorausgefüllt.

+ UPGRADE FÜR MEHR SICHTBARKEIT Hervorhebung durch Design in der Übersicht

*Aufpreis zum Basis Eintrag

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MEHR AUFMERKSAMKEIT – MEHR BESUCHER.PAKET ADie Kombi aus Native Advertising (Werbung im bekann-ten Umfeld) und Retargeting (gezieltes digitales Wieder-holungsmarketing) führt zu einer perfekten Platzierung während der Messe. 3x verfügbar

» Hero Native Ad € 3.360,00 Format: 1400 x 750 px

» Retargeting Kampagne Pre-Show € 355,00 Dauer: ca. 5 Wochen inkl. Showtage Umfang: 5.000 Ad Impressions

PRODUKTE IDEAL PRÄSENTIEREN.PAKET CDer Klassiker unter den digitalen Werbeformaten trifft auf eine effektive Retargeting (gezieltes digitales Wieder -holungsmarketing) Kampagne. So können Sie digital direkt beim Kunden und Interessenten sein. 3x verfügbar

» Content Teaser Native Ad € 524,00 Format: 370 x 170 px; Dauer: 16 Wochen (4 Wochen Pre-Show, 12 Wochen Post-Show)

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1. Anmeldung (Anbot)Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Messe bedingungen sind unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung werden vom Aussteller die Messebedingungen vollinhaltlich anerkannt. Die Messe­bedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge zB Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von Messeausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sonstigen Einrichtungen.2. StandmieteMit dem Eingang (Post, Fax, E­mail, usw.) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller zur Teilnahme an der Messe ver­pflichtet. Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder begon­nene Quadratmeter wird voll verrechnet. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstigen Steuern (Rechtsgeschäftsgebühr, Ankündigungsabgabe, usw.).3. Zulassung und Platzzuteilung Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Anbot anzunehmen. Über die Zulassung von Ausstellern (Annahme des Anbotes) ein­schließlich der Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Er behält sich vor, Anmeldungen (Anbote) auf Zulassung zur Ausstellung ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Die Platzzuteilung erfolgt allein durch den Veranstalter im Interesse der Messe. Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso die Platzzuteilung, die gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen kann. Inländische und ausländische Aussteller, deren Ausstellungsgüter dem Thema entsprechen, können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können für die von ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Die Angabe der Produktgruppen laut Anmeldeformular ist Voraussetzung der Behandlung (Bearbeitung) der Anmeldung. Andere, als die im Anmeldeformular angeführten Produktgruppen, dürfen nicht ausgestellt werden. Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messestandes ist ausgeschlossen. Die Verletzung dieser Verpflichtungen zieht Schadenersatz nach sich. Aus der Annahme des Anbotes (aus der Zulassung des Ausstellers zur Messe) kann ein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einer weiteren Messe (Annahme eines anderen Anbotes zu einer Messe) nicht abgeleitet werden. Im Interesse der Veranstaltung (Messe) ist der Veranstalter berechtigt, abweichend von der Zulassungsbestätigung und Platzzuteilung (Annahme des Anbotes) einen Platz in einer anderen Lage anzuweisen, die Größe des Platzes abzuändern, Ein­ und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen oder sonstige bauliche Änderungen vorzunehmen. Verringert sich hierbei die Standmiete, so wird der Unterschiedsbetrag an den Aussteller nach Wahl des Veranstalters gutgeschrieben oder rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, sind ausgeschlossen. Kann der Veranstalter aus irgendeinem Grund über einen bereits zugewiesenen Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur der Anspruch auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Standmiete zu. Die auch nur teilweise Standweitergabe bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und ist nur gegen Bezahlung einer Mitausstellergebühr zulässig.4. Zurückziehung der Anmeldung Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen:Bis 8 Wochen vor Messebeginn 40 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100% der vereinbarten Standmiete jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben und sonstiger Nebenkosten. Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mässigungsrecht aus welchen Gründen immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die Stornogebühren auch zu bezah­len sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Messestand an einen Dritten zu vermieten bzw. zu verkaufen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt.5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen Mit der Zulassung (Annahme des Anbotes) erhält der Aussteller eine Rechnung, die spätestens bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Die termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstage beim Veranstalter eingelangt, steht es diesem ohne weitere Ankündigung frei, über den zugewiesenen Stand frei zu verfügen. In diesem Fall kommt der Punkt 4. dieser Messebedingungen sinngemäß zur Anwendung. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12% Zinsen p.A. ab Fälligkeit sowie E 7,27 zuzüglich USt. je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzube halten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.

5a. Steuern, Gebühren und AbgabenSämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer und die Anzeigenabgabe gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, ausgenommen Steuern, Gebühren und Abgaben.

5b. Marketing- und Servicepauschale, KostenDie Marketing­ und Servicepauschale beinhaltet ein Kontingent ­ je nach Standgröße ­ an Ausstellerparkkarten und Ausstellerausweisen sowie den Pflichteintrag im Unternehmensprofil des online Ausstellerkataloges. Sofern ein gedrucktes Ausstellerverzeichnis zur Messe angeboten wird, ist der Pflichteintrag in diesem ebenfalls inkludiert. Der Aussteller ist zur Bezahlung der Marketing­ und Servicepauschale verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Aussteller verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden Mahn­ und Inkassokosten zu ersetzen, wobei hierfür die Höchstsätze gemäß Verordnung BGBl Nr. 141/1996 oder die diese ersetzende Verordnung vereinbart werden. Nicht von Bedeutung ist, ob das Mahnverfahren vom Aussteller selbst oder von einem Drittunternehmer ausgeführt wird. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten zu bestimmenden bzw. bestimmten Klags­ und Exekutionskosten.6. Widerruf der PlatzzuteilungDer Veranstalter ist berechtigt, die erfolgte Platzzuteilung (Messezulassung, Annahme des Anbotes) zu widerrufen wenn:1. Der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt, oder2. in der Zwischenzeit ein Insolvenzverfahren, ein außergerichtliches Ausgleichsverfahren oder eine Liquidation gegen den Aussteller

erfolgt oder bevorsteht, oder3. noch offenstehende Forderungen aus vorangegangen Messen vorliegen, oder4. die Exponate dem Messethema nicht oder nicht mehr entsprechen.

In diesen Fällen kommt der Punkt 4. sinngemäß zur Anwendung. Es reicht aus, dass einer der Punkte wie oben vorliegt.7. Höhere Gewalt, wichtige GründeKann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu verständigen.8. VerkaufsregelungAuf Fachmessen ist der Verkauf und/oder die Auslieferung von Waren welcher Art auch immer, auch von Mustern, untersagt. Dem Aussteller ist es gestattet, auf Publikumsmessen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen direkt zu verkaufen und die Waren dem Käufer sofort auszufolgen. Der Aussteller verpflichtet sich hiermit, den Verkauf nicht in marktschreierischer Weise durchzuführen.Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung, den Direktverkauf und die Direktbelieferung einzustellen, zu schließen. 9. Ausstellerausweise, AusstellerparkkartenJeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos Ausstellerausweise gemäß Standbestätigung. Zusätzlich benötigte Ausstellerausweise können gegen Entgelt bezogen werden. Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos ein Kontingent an Ausstellerparkkarten, das vom Veranstalter ­ jeweils abhängig von der Standgröße ­ festgelegt wird. Diese Parkkarten haben für die gesamte Messedauer (inkl. Auf­ und Abbau) Gültigkeit. Zusätzlich benötigte Ausstellerparkkarten können gegen Entgelt bezogen werden.10. Aufbau, Abbau und Gestaltung der StändeDie Ausstellungsplätze verstehen sich ohne Standbegrenzungswände und ohne Einrichtung. Die Standaufbauten der Aussteller dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Höhere Standaufbauten sind nur nach Vorlage von Bauplänen und schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung einzureichen. Für eine zweigeschossige Standbauweise wird ein Aufschlag von 50% auf die Platzgebühr pro qm überbauter Fläche berechnet. Glasaufbauten dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit einem Abstand von 50 cm von der Standgrenze plaziert sein. Sicherheitsglas ist von dieser Regel ausgenommen.Erfolgt der Standbau durch den Veranstalter, ist auf PVC­beschichteten Wänden das Nageln, Bohren und Kleben untersagt. Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt. Auf gestrichenen Wänden darf mit Dekorationsstiften gearbeitet werden allerdings dürfen diese Stifte nicht durchstechen. Die gestrichenen Wände dürfen tapeziert werden, mit der Auflage, daß die Tapeten unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen sind. Sollten die Tapeten nicht entfernt werden, so wird diese Arbeit vom Veranstalter durchgeführt und in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen wird der Neupreis verrechnet. Aussteller, die keinen Messestand auf der ihnen zugewiesenen Grundfläche errichten oder errichten lassen, sind verpflichtet, die Grundfläche durch geeignete Begrenzungswände gegen alle Seiten, die nicht an einen Besuchergang grenzen, abzugrenzen.Die Auf­ und Abbauzeiten lt. Standbestätigung sind genauestens einzuhalten. Der Beginn des Aufbaues der Standeinrichtung muß spätestens einen Tag vor Messebeginn 12 Uhr mittags erfolgen. Ist die gemietete Fläche bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete inklusive Pflichteinschaltung zu bezahlen sind. Die Aufbauarbeiten müssen bis spätestens 18 Uhr des letzten Aufbautages beendet sein. Eine Überschreitung der Auf­/ Abbauzeit ist ausgeschlossen. Für den Fall der Überschreitung der Auf­/ Abbauzeit werden Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen.11. Technische StandeinrichtungStrom­, Wasser­, und sonstige technische Anschlüsse sind gegen Entrichtung von Anschluß­ und Nutzungsgebühren möglich. Sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Installationen müssen den ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden. Der Anschluß und die Überprüfung erfolgen ausschließlich durch den konzessionierten Messeelektriker.11a. Ausstellen von MaschinenAusgestellte Maschinen müssen mit einem CE­Prüfzeichen versehen sein und der Maschinensicherheitsverordnung – MSV (306) entsprechen. Bei Maschinen, Sicherheitsbauteilen oder Teilen davon, die nicht der MSV entsprechen, muß durch ein sichtbares

Schild deutlich darauf hingewiesen werden.12. Haftung und SchadenersatzDer Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller eingebrachten bzw. zurückgelassenen Austellungsgüter und Standausrüstungsgegenstände. Der Veranstalter ist zum Abschluß irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die von Ausstellern, ihren Angestellten oder Beauftragten auf dem Messegelände abgestellten Fahrzeuge. Die Aussteller haften ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch ihre Ausstellungsgegenstände und ­einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag­ und schadlos zu halten. In der Auf­ bzw. Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesondere nachts) vom Messestand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu ver­wahren. Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für unrichtige oder verspätete Zustellung. Der Messespediteur lagert auf Kosten und Risiko des Ausstellers Ausstellungs­ und Verpackungsgut ein. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist verboten. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens­ , Gesundheits­ oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Schäden, die durch den Veranstalter oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzungen zu beweisen. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen Online­Messekatalog und/oder gedruckten Ausstellerverzeichnis sowie anderen Messedrucksorten (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung, etc.).12a. MesseversicherungDie Standmiete enthält keine Versicherung für die in den Messestand eingebrachten Gegenstände, den Messestand und alle sonstigen Messeausrüstungsgegenstände. Wird mit dem Veranstalter oder einem Versicherungsunternehmen eine Versicherung abgeschlossen, gelten die anläßlich des Versicherungsabschlusses gesondert schriftlich getroffenen Bedingungen. 13. Werbemittel vom VeranstalterDer Veranstalter stellt auf Anforderung den Ausstellern Werbemittel zu den angegebenen Bedingungen und Konditionen (Preisen) zur Verfügung. Damit wird dem Aussteller die Möglichkeit gegeben, seine Kunden auf die Beteiligung an der Veranstaltung auf­merksam zu machen und zum Besuch einzuladen (Klebemarken, Einladungskarten).14. Werbung des Ausstellers am VeranstaltungsortTransparente, Firmenschilder, Werbeaufschriften und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb des Ausstellungsstandes nicht angebracht oder verteilt werden, dürfen nicht in die Gänge hineinragen und die Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Die Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Standes, insbesondere auf den Parkplätzen, ist nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte Verrechnung erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Ausstellern ist der Veranstalter berechtigt, den Stand sofort zu schließen, wobei in diesem Fall eine Herabsetzung der Standmiete und der sonstiger Kosten ausgeschlossen ist.15. Sonderveranstaltung-VorführungAlle Arten von Sonderveranstaltungen und Vorführungen auf den Ständen bzw. im Messegelände bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die auf sonstige störende Art den ordentlichen Messeablauf beeinträchtigen. Akustische oder audiovisuelle Vorführungen auf dem Messestand müssen in der Weise gestaltet werden, daß jegliche Geräuschentwicklung ein Ausmaß von 40 dBA, gemessen an der Standgrenze, nicht überschreitet. Wird über Aufforderung der Messeleitung eine höhere als die erlaubte Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält sich die Messeleitung geeignete Maßnahmen ­ gegebenenfalls die Schließung des Standes ­ vor. Anmeldungen bei AKM müssen von den jeweiligen Firmen selbst durchgeführt werden.16. Filmen und FotografierenDem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Messegelände zu fotografieren und zu filmen und für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerb­lichen Schutzrechten, insbesonders dem Urheberrecht und dem gesetzgebenden Unlauteren Wettbewerb (UWG). Dem Aussteller ist es außerhalb seines eigenen Standes nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren anzufertigen oder anfertigen zu lassen.17. ReinigungDer Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers übernehmen vom Veranstalter zugelassene Reinigungsinstitute die Standreinigung. Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. auf die Seite legt, werden auf Kosten des Ausstellers entfernt. Die Entsorgung vom Sondermüll muß vom Aussteller selbst veranlaßt werden.18. Transport und ParkenDas Befahren der Messehallen mit Kraftfahrzeugen welcher Art auch immer ist grundsätzlich verboten. Bei Spezialtransporten ist zeit gerecht vom Veranstalter eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Ab Aufbauende sind alle Fahrzeuge von den Eingängen, Auffahrten, Feuerwehrzonen und Presseparkplätzen uneingeschränkt zu entfernen. Während der Messe dürfen LKW über 3,5 t auf den Parkplätzen nicht abgestellt werden. Jedes Zuwiderhandeln zieht den Besitzstörungsfall nach sich und steht es dem Veranstalter frei, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen.19. StandbewachungWährend der Messen (inklusive Auf­ und Abbauzeiten) wird vom Veranstalter eine allgemeine Hallenbewachung (äußere Bewachung der Ausstellungshallen, Bewachung der Messeeingänge und periodisches Durchgehen von Wachpersonal durch die Hallen) vorgenommen. Die Aussteller haben keinen Rechtsanspruch darauf, daß eine gesonderte Standbewachung durchgeführt wird. Standbewachungen sind gesondert zu beauftragen und werden zusätzlich verrechnet. Sollte der Aussteller während und außerhalb der Öffnungszeiten durch Drittbewachungsunternehmen seinen Stand bewachen lassen, so hat der Aussteller dem Veranstalter die Bewachung schriftlich anzuzeigen.20. PfandrechtHinsichtlich sämtlicher offener Forderungen des Veranstalters gegen den Aussteller hat der Veranstalter ein vertragliches und gesetzliches Pfandrecht an die vom Aussteller in den Messestand eingebrachten Gegenstände und an den Messestand samt Ausrüstungsgegenständen. Zur Ausübung dieses Pfandrechtes bedarf es nicht der Einleitung eines Gerichts verfahrens. Im Falle der Inanspruchnahme dieses Pfandrechtes werden die in den Messestand eingebrachten Gegenstände und der Messestand samt Ausrüstungsgegenstände ohne Vorankündigung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Messestand weggebracht und eingelagert. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Gegenstände zu markt üblichen Preisen (Konditionen) zu verkaufen und den Erlös auf die offenen Forderungen anzurechnen.21. Verletzung der Messebedingungen, GesetzesverletzungDie Messebedingungen und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten. Einzuhalten sind auch alle Brandschutz­ und veranstaltungsbehördlichen Vorschriften. Die Nichtbeachtung und/oder Verstöße gegen die Messebedingungen, die vertraglichen Vereinbarungen und die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen berechtigen den Veranstalter, den zuge wiesenen Messestand sofort auf Kosten des Ausstellers zu schließen und die Räumung ohne Gerichtsverfahren durchzuführen. Den Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten ist vom Aussteller, dessen Personal und Beauftragten unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für den zum Messegelände gehörigen Parkplatz.22. Datenschutz (Zustimmungserklärung gemäß Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz)Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter erfolgt in Einklang mit den geltenden datenschutzrecht­lichen Bestimmungen. Details zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den konkreten Verarbeitungszwecken und Rechtsgrundlagen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung für Aussteller und der Datenschutzerklärung des Messe­Netzwerks, die unter www.messe.at/datenschutz­cookies abrufbar sind. Gibt der Aussteller dem Veranstalter im Rahmen der Messeanmeldung oder im Zuge der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Daten von Vertretern, Ansprechpartnern, Sachbearbeitern oder sonstigen Mitarbeitern seines Unternehmens) bekannt, ist er verpflichtet, die betroffenen Personen hierüber unverzüglich zu informieren und ihnen die Datenschutzerklärung des Veranstalters zur Kenntnis zu bringen. Der Aussteller haftet für jegliche Nachteile, die dem Veranstalter aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.Einwilligung zur Datenverarbeitung und nach § 107 TKG zum Erhalt von E-Mail-Newslettern und zu UmfragenSie erteilen Ihre ausdrückliche Zustimmung in das Messe­Netzwerk aufgenommen zu werden und stimmen der in Punkt 5.1. der Datenschutzerklärung des Messe­Netzwerks beschriebenen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zwecks Betriebs des Messe­Netzwerks und Zurverfügungstellung der über diese Plattform angebotenen Services zu. Sie erteilen Ihre aus­drückliche Einwilligung dazu, dass die Reed Messe Salzburg GmbH, die Reed Messe Wien GmbH, die Reed CEE GmbH, die Systemstandbau Salzburg GmbH oder Expoxx Messebau GmbH Ihnen von Zeit zu Zeit E­Mails mit Informationen, Werbung und Umfragen zu eigenen Angeboten, Veranstaltungen und Leistungen sowie mit Informationen zu Produkten oder Leistungen anderer Unternehmen mit Bezug auf Messeveranstaltungen oder ähnliche Events (“E­Mail­Newsletter“) zusenden oder Sie telefonisch zur Durchführung von Umfragen zu eigenen Veranstaltungen und Leistungen kontaktieren. Diese Einwilligung kann jederzeit per E­Mail an [email protected] widerrufen werden.23. Schriftlichkeit, Gewohnheitsrecht Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller Rechte welcher Art auch immer nicht ableiten.24. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand und ErfüllungsortEs kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Salzburg. Die Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird des­halb nicht aufgelöst. Weitere Bestandteile der Messebedingungen sind: Das Anmeldeformular, die Ausstellerbedingungen, die Sicherheitsbestimmungen, Auf­ und Abbaubedingungen sowie gegebenenfalls Bestellformulare (Presseservice, Austellerausweise, Werbemittel) oder das Buchungsformular von Seminaren und Vorträgen.

MESSEBEDINGUNGENStand Jänner 2019

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