K3 Waldgebiete um das Rohrdorfer Holz (Fortsetzung) Konflikte
Entlastungswirkungen
! Entsiegelung von ca. 0,05 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen.
! Immissionsentlastung von ca. 0,68 ha straßennaher Biotopfläche (natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), artenreiches Extensivgrünland (GE), feuchte und nasse Hochstauden-fluren (GH), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN), Auwälder (WA) (z. T. 8139-0215) und lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8139-0215)).
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Lageplanübersicht
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nachrichtliche Übernahme der Planung
Umgehungsstraße Rohrdorf Nord
vom 12.04.2012
nachrichtliche Übernahme der Planung
Ausbau Samerberg Nord und Süd
vom November 2011
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8139-02148139-0217
8139-0218
8239-1008
HGC
HGC
HGC
HGC
HGC
HGC
HGC
HGC
HGC
HGC
HGC
HGC
HGCHGC
HGC
HGC
HGC
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HGC
HGC
HGC
HGC
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HEB
HEB
HEB
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LCS
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AGR
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HGC
HGC
HGC
HGC
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AGR
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VGA
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VGA
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HGC
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=>
=>K3 K4
=>
=>K2 K3
8139-0219
8139-0215
8139-0216
8239-1008
8139-0217
8139-0218
8139-1089
8239-1035
8139-0214
8139-1090
8239-0002
63+200
60+800
61+000
61+200 61+
400 61+600 61+
800
62+000
62+200
62+400
62+600
62+800
63+000
60+600
BW 96Ufg. St 2359 Thansau - Rohrdorf
mit Geh- und Radweg
LH: ≥ 4,70 mLW: 13,60 m
Br. zw. Geländer: 39,10 m
KrW.: 81.5 gon
Bau-km 61+358.9
BW 97Durchlass
LW: 1,95 m
LH: 2,00 m
KrW.: 85.3 gon
Bau-km 61+415.7
BW 98Ufg. DB Rosenheim - Rohrdorf
LW: 10.50 m
LH: ≥ 5.725 m
Br. zw. Geländer: 39,10 m
KrW.: 72.9 gon
Bau-km 61+480.2
BW 99Ufg. GVS Lauterbach - Rohrdorf
LW: 10,10 m
Br. zw. Geländer: 41,60 mLH: ≥ 4,50 m
KrW.: 83.5 gon
Bau-km 62+666.6
Gemeinde Rohrdorf
Gemeinde Rohrdorf
61+3
40
61+
900
62+
180
LS Wand7,0-3,0mü. Fahrb.
L = 70m
über Fahrbahn L=490m
über Fahrbahn L=280m
über Fahrbahn L=160m
LS Wand3,0m
ü. Fahrb.L = 40m
über Fahrbahn L=110m
über Fahrbahn L=90m
LS-Wände
L = 70m
L = 90mL=20m
km 6
1+32
0
km 6
0+58
0
LS Wall 3,00m über Fahrbahn
LS Wand 3,00-7,50m
LS Wand 7,50m
LS Wand 5,50m
km 6
0+70
0
km 6
0+81
0
km 6
0+90
0
km 6
1+14
0
61+
830
62+2
4562
+19
0
62+
590
62+
430
LS Wand 5,00m
LS Wand 6,00m
LS Wand 7,00m
LS Wand 7,00m
über Fahrbahn L=70m
über Fahrbahn L=240m
LS Wand 6,00-2,00m
62+2
75
LS Wall 3,00m über Fahrbahn
h = 5,5
-4,0mh = 4,0m
h = 3,5m
L=45m
h=3,0m
L = 225m
62+
110
62+
655
LS Wand 2,5m über Fahrbahn L=545m
(nach Ausbau der TR Samerberg Nord)
61+
255
LS Wand 5,00m
61+3
40
L=240m
km 6
0+58
0
Irritationsschutzwand 2,00 m
über Fahrbahn L=140m
Irritationsschutzwand 2,00 m
Seitenablagerung biszu 5,0 m über GOK
Auffüllung 0,3 m Oberboden
Auffüllung 0,3 m Oberboden
Auffüllung 0,3 m Oberboden
Auffüllung 0,3 m Oberboden
SeitenablagerungEndhöhe bis zu 5,0 m über GOK
RohrdurchlassDN 1000
RohrdurchlassDN 1000
Rohrdurchlass
KleintierdurchlassLH: 1,25mLW: 1,75m
RohrdurchlassDN 1000
Rohrdurchlass DN 300
RohrdurchlassDN 500
Seitenablagerung bis zu 6,0 m über GOK
Seitenablagerung bis zu 11,0 m über Fahrbahn
Absetz- und Versickeranlage Rohrdorf West
(Abschnitt 1.3)
Absetz- und Rückhalteanlage Rohrdorf Ost
(Abschnitt 2)
Absetz- und Versickeranlage
Samerberg Ost (Abschnitt 3)
An
sch
luss
Bla
tt 1
An
s chlu
s s Blat t 3
´
Plotdatum: 30.05 .2014
Datum Zeichen
bearbeitet: Mai 14 CH
gezeichnet: Mai 14 CH
geprüft: Mai 14 DS
Autobahndirektion Südbayern
Seidlstraße 7-11 80335 München
Tel. 089/54552-0, Fax 089/54552-200, E-mail: [email protected]
bearbeitet:
gezeichnet:
geprüft: Gez.:1309 Mai 14 Heßlinger
Gez. 13 Mai 14 Schaub
PSP Nr.: B01S.ABA90850.10
PSP Bez.: BP 6A Rosenheim - Achenmühle
Dateiname:
Nr. Art der Änderung Datum Zeichen
FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung
Freistaat Bayern Straße / Abschn.-Nr. / Station: A8_1120_0,686 bis A8_1160_3,348
Unterlage / Blatt-Nr.: 19.1.2 / 2
Bestands- und Konfliktplan Maßstab: 1 : 2.000 PROJIS-Nr.: 09.999903.10
A 8 Rosenheim – (Salzburg) 6-streifiger Ausbau zw. AS Rosenheim und Achenmühle
Bau-km 58+780 bis 68+145
aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern
P e i k e r, Ltd. Baudirektor
München, den 30.05.2014
K2 Landwirtschaftliche Nutzflächen in der Innaue bei Rohrdorf Bau-km 60+000 bis Unterführung der DB-Güterverkehrsstrecke Rosenheim –Rohrdorf (Bau-km 61+480)
Geplante Baumaßnahme ! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36) ! nahezu durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen ! Dammböschungen bis ca. 20 m Breite ! Neubau der Anschlussstelle Rohrdorf ! Anlage von zwei Entwässerungseinrichtungen: Absetz- und Versickeranlage Rohrdorf West
(Abschnitt 1.3), Absetz- und Rückhalteanlage Rohrdorf Ost (Abschnitt 2) ! Neubau Anwandweg ! Überführung der GVS Rosenheim – Neubeuern (BW 94) ! Unterführung der Rohrdorfer Achen (BW 95): B = 37,60 m, LW = 18,30 m, LH = 3,50 m ! Unterführung der Staatstraße St 2359 Thansau – Rohrdorf (BW 96) ! Neubau Gewässerdurchlass (BW 97): LW = 1,95 m, LH = 2,00 m ! Verlegung eines öffentlichen Feldweges ! Errichtung einer Lärmschutzwand (südlich A8, Höhe bis zu 7,5 m) ! Errichtung von Lärmschutz-Wall-Wand-Kombinationen (südlich A8, Wallhöhe 3,0 m,
Wandhöhen bis zu 5,5 m) ! Anlage von 2 wallförmigen Seitenablagerungen im Bereich der AS Rohrdorf (nördlich der A8
und in der AS Rohrdorf Süd, Wallhöhe bis 6,0 m ü. GOK)
Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen
Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme:
! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung von: magere Altgrasbestände, Grünlandbrache (GB), Pfeifengraswiesen (GP), Landröhrichte (GR) (8138-0131), Baum-reihen, Baumgruppen (UA), naturnahe Hecken (WH), Streuobstbestände (WÜ), mesophile Gebüsche (WX).
! temporäre Inanspruchnahme von: magere Altgrasbestände, Grünlandbrache (GB), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Landröhrichte (GR), Baumreihen, Baumgruppen (UA), mesophile Gebüsche (WX) und Streuobstbestände (WÜ).
Beeinträchtigung von Habitaten und Arten: ! Verlust von 2 Höhlen- und Habitatbäumen (mit 1 Baumhöhle) als potenzielle Fortpflanzungs-
stätte für Grau-, Schwarz- und Grünspecht und andere Baumhöhlenbewohner und als po-tenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Fledermäuse: Großer Abendsegler, Fransen-fledermaus, Großes Mausohr, Artenpaar Bartfledermäuse, Kleiner Abendsegler, Mopsfleder-maus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus.
! Vögel: Baubedingter Verlust einer Fortpflanzungsstätte der Wasseramsel (Cinclus cinclus), sowie Überbauung von drei Fortpflanzungsstätten (Revierzentren) und einer möglichen Fort-pflanzungsstätte (mögliches Revierzentrum) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V).
! Habitate des Mädesüß-Perlmuttfalters (Brenthis ino, RLB 3) werden teilweise überbaut. ! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3), des Wiesengrashüpfers (Chorthippus
dorsatus, RLB V), der Großen Goldschrecke (Chrysochraon dispar, RLB 3), des Sumpf-grashüpfers (Chorthippus montanus, RLB 3) sowie des Bunten Grashüpfers (Omocestus viridulus, RLB V) werden teilweise überbaut.
! Habitate der besonders geschützten Kleinen Zangenlibelle (Onychogomphus forcipatus, RLB 2) werden teilweise überbaut.
! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) an der Rohrdorfer Ache werden teilweise überbaut.
! Wuchsorte der gefährdeten Pflanzenarten Stumpfblütige Binse (RLB 3), Grannen-Klapper-topf (RLB V) und Borstige Schuppensimse (RLB V) werden überbaut.
! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen.
K2 Landwirtschaftliche Nutzflächen in der Innaue bei Rohrdorf (Fortsetzung)
Konflikte
Mittelbare Beeinträchtigung:
! Mittelbare Beeinträchtigung von: feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Landröhrichte (GR) (z. T. 8138-0131) und Baumreihen, Baumgruppen (UA).
Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,47 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,21 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope umfasst ca. 0,03 ha.
Boden, Wasser, Klima
! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 4,85 ha.
! Versiegelung von rund 0,38 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden.
! Überschüttung von Boden für dauerhafte Seitenablagerungen von ca. 2,39 ha.
Entlastungswirkungen ! Entsiegelung von ca. 0,46 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten
Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen. ! Immissionsentlastung von ca. 0,20 ha straßennaher Biotopfläche (Landröhrichte (GR),
feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Streuobstbestände (WÜ) und Großröhrichte (VH)).
K3 Waldgebiete um das Rohrdorfer HolzUnterführung der DB-Güterverkehrsstrecke Rosenheim – Rohrdorf (Bau-km 61+480) bis Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (Bau-km 62+670)
Geplante Baumaßnahme
! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36)
! durchgehende Betonschutzwände
! Neubau Anwandweg
! Dammböschungen bis 16 m Breite, Einschnittsböschungen bis ca. 9 m Breite
! Unterführung der DB-Güterverkehrsstrecke Rosenheim – Rohrdorf (BW 98)
! Errichtung einer Lärmschutzwand (südlich A8, Höhe 2,0 bis 7,0 m)
Konflikte
Biotope, Tiere und Pflanzen
Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme:
! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung von: Großseggenriede außerhalb der Verlandungszone (GG), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Land-röhrichte (GR), Moorwälder (MW), Baumreihen, Baumgruppen (UA), Auwälder (WA) und lineare Gewässerbegleitgehölze (WN).
! temporäre Inanspruchnahme von: artenreiches Extensivgrünland (GE), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN), Moorwälder (MW), Großröhrichte (VH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) und Auwälder (WA).
! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430), Moorwälder (91D0*), Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*).
K3 Waldgebiete um das Rohrdorfer Holz (Fortsetzung) Konflikte
Biotope, Tiere und Pflanzen
Beeinträchtigung von Habitaten und Arten:
! Verlust von 6 Höhlen- und Habitatbäumen (mit 6 Baumhöhlen) als potenzielle Fortpflan-zungsstätte für Spechte und andere Baumhöhlenbewohner und als potenzielle Fortpflan-zungs- und Ruhestätte für Fledermäuse: Großer Abendsegler, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Artenpaar Bartfledermäuse, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfle-dermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus.
! Vögel: Überbauung von drei Fortpflanzungsstätten (Revierzentren) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V).
! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) werden (bauzeitlich) beeinträchtigt (entlang Bahnlinie).
! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen.
Mittelbare Beeinträchtigung:
! Mittelbare Beeinträchtigung von: magere Altgrasbestände, Grünlandbrache (GB), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH) und Moorwälder (MW).
Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,18 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,30 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope umfasst ca. 0,15 ha.
Boden, Wasser, Klima
! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 2,05 ha.
! Versiegelung von rund 0,43 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden.
K4 Bewegte Moränenlandschaft bei Geiging Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (Bau-km 62+670) bis Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Unterapfelkam – Geiging (Bau-km 63+950)
Geplante Baumaßnahme
! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36)
! Aufweitung des Mittelstreifens auf bis zu 9,50 m Breite zur Sicherstellung der erforderlichen Haltesichtweiten in Kurven
! durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen
! Einschnittsböschungen bis 8 m Breite
! Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (BW 99)
! Verlegung der Überführung GVS Lauterbach/Unterapfelkam – Geiging (BW 100) und Anpassung Straßenanbindung
! Anlage einer Entwässerungseinrichtung: Absetz- und Versickeranlage Samerberg Ost (Abschnitt 3)
! Neubau Anwandweg
! Anlage von 1 Zwischendeponie (temporär, auf die Bauzeit beschränkt), 4 Oberbodenauf-füllungen (max. 0,3 m Auftragsstärke), 1 wallförmigen Seitenablagerung von rd. 1 km Länge auf der Südseite der Autobahn bei Geiging (Wallhöhe bis zu 11,0 m über der Fahrbahn) und 3 weiteren Seitenablagerungen nördlich und nordöstlich von Geiging (mit Endhöhen von 5,0 m, 6,0 m und 4,60 bis 10,30 m ü. GOK) sowie einer Zwischendeponie (temporär, Höhe bis zu 5 m) auf einer der genannten Seitenablagerungen
Konflikte
Biotope, Tiere und Pflanzen
Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme:
! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung: von feuchte und nasse Hoch-staudenfluren (GH) (8139-1083), Landröhrichte (GR), seggen- oder binsenreiche Nass-wiesen, Sümpfe (GN) (8139-1084), naturnahe Quellen und Quellfluren (QF), Baumreihen, Baumgruppen (UA), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8139-1083), Streuobstbestände (WÜ).
! temporäre Inanspruchnahme von: feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH) (8139-1083), Landröhrichte (GR), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN) (8139-1084), natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), Baumreihen, Baumgruppen (UA), Streuobst-bestände (WÜ), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) und Auwälder (WA).
! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430).
K4 Bewegte Moränenlandschaft bei Geiging (Fortsetzung) Konflikte
Biotope, Tiere und Pflanzen
Beeinträchtigung von Habitaten und Arten:
! Das teilweise überbaute Biotop BK 8139-1083 ist Wuchsort von zwei gefährdeten Pflanzenarten: Riesen-Schachtelhalm (RLB V), Kleinblütiges Wiesen-Labkraut (RLB D).
! Vögel: Überbauung von zwei möglichen Fortpflanzungsstätten (mögliche Revierzentren) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V).
! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) werden überbaut.
! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3) und der Kleinen Goldschrecke (Euthystira brachyptera, RLB V) werden teilweise überbaut.
! Habitate des besonders geschützten Grasfroschs (Rana temporaria, RLB V) werden teilweise überbaut.
! Wuchsorte der gefährdeten Pflanzenart Gelbe-Wiesenraute (RLB V) werden überbaut. ! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und
Betonschutzwände im Mittelstreifen.
Mittelbare Beeinträchtigung:
! Mittelbare Beeinträchtigung von: Baumreihen, Baumgruppen (UA) und naturnahe Hecken (WH).
Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,78 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,47 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope ist sehr kleinflächig.
Boden, Wasser, Klima ! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen
auf rund 3,39 ha.
! Versiegelung von rund 0,09 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden.
! Überschüttung von Boden für dauerhafte Seitenablagerungen von ca. 7,32 ha.
Entlastungswirkungen
! Entsiegelung von ca. 0,02 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen.
! Kleinflächige Immissionsentlastung straßennaher Biotope (Baumreihen, Baumgruppen (UA)).
© Bayerische Vermessungsverwaltung(Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet)
© Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de
U19-01-02-B02_LBK-ABA9085010-PLF-LP2000.pdf
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