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57. Jahrgang/September 2002www.blaek.de

Bayerisches Ärzteblatt

Geschäftsbericht der BayerischenLandesärztekammer 2001/02dem 55. Bayerischen Ärztetag vorgelegt

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2 Bayerisches Ärzteblatt 9/2002

Geschäftsbericht der BLÄK

Inhalt

3 Sinner: Gesundheits- und berufspolitisches Mandat4 Koch: Verwaltungs-Behörde und Service-Organisation

Vorstand der BLÄK5 Freiraum für ärztliches Handeln

Ausschüsse und Kommissionen6 Ausschuss Ambulante/stationäre ärztliche Versorgung7 Ausschuss Angestellte und beamtete Ärzte – Bayerische Akademie für ärztliche Fortbildung8 Finanzausschuss – Hilfsausschuss9 Ausschuss für Hochschulfragen – Ausschuss Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

10 Ethik-Kommission11 Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende12 Gemeinsame Kommission Prävention der BLÄK und der KVB – Kommission „Qualitätssicherung”

13 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Rechtsfragen14 Arzt- und Berufsrecht – Satzungsrecht15 Wettbewerbsrecht – Datenschutz – Umsatzsteuer – Teledienstgesetz (TDG) –

GEMA – Registergerichtsanfragen – Titelführung/Anerkennung ausländischerProfessorentitel – Kontakte zur Staatsanwaltschaft

16 Berufsordnung

17 Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

18 Ärztestatistik

19 EDV und Multimedia

Weiterbildung20 Arzt im Praktikum – Praktische Ärzte – Arbeitslose Ärzte –

Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin – Weiterbildungsbefugnisse22 Weiterbildungsrecht – Anerkennung von Arztbezeichnungen23 Qualifikationsnachweise und Fachkunden

Ärztliche Fortbildung26 Fortbildung zu „Medizinischen und ethischen Aspekten zum Schwangerschaftsabbruch” –

Freiwilliges Fortbildungszertifikat27 Strahlenschutzkurse – Kuratorium der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft für

Qualitätssicherung in der stationären Versorgung (BAQ) – Qualitätssicherung derquantitativen Bestimmungen im Laboratorium

28 Medizinische Assistenzberufe29 Walner-Schulen – Gemeinnützige Bildungseinrichtung – Aus- und Fortbildungszentrum

für medizinische Assistenzberufe der BLÄK

Bayerisches Ärzteblatt – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit29 Bayerisches Ärzteblatt im Verlag Bayerische Landesärztekammer30 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

31 Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz

31 Ärztliche Stelle nach § 16 Absatz 3 der RöV

32 Ärztliche Kreis- und Bezirksverbände

Titelbild: www.blaek.deFotos: BilderBox.com (außer Seiten 3, 4, 6, 13, 19, 26 und 29)

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Geschäftsbericht der BLÄK

Gerne nehme ich die Gelegenheit zu einemGeleitwort für den Geschäftsbericht derBayerischen Landesärztekammer (BLÄK)wahr, sind doch die BLÄK als oberste Ebeneder Ärztlichen Selbstverwaltung und das auf-sichtsführende Ressort auf der Basis vertrau-ensvoller Zusammenarbeit vielfältig mitein-ander verbunden.

Ein Beispiel dafür ist die Novellierung desHeilberufe-Kammergesetzes und der Ärzt-lichen Approbationsordnung. Die damit ver-bundenen Änderungen bei der Berufsaufsichtund im Meldewesen wurden durch die beruf-liche Selbstverwaltung zügig umgesetzt. DieSelbstverwaltung ist damit in die Lage ver-setzt, dass jede ihrer Ebenen getreu dem Sub-sidiaritätsprinzip ihre Aufgaben und Funktio-nen so erfüllen kann, wie es der Gesetzgeberwill. Diese Organisationsreform wird deneinzelnen Berufsangehörigen, aber auch derbayerischen Ärzteschaft insgesamt zugutekommen und die Berufsvertretung für dieAufgaben der Zukunft fit machen.

Durch die gewachsenen Strukturen innerhalbder Ärztekammer mit den Ärztlichen Kreis-und Bezirksverbänden besitzt die bayerischeÄrzteschaft ein effektives Instrument derSelbstverwaltung. Die Reaktivierung desSelbstverwaltungsprinzips nach Kriegsendeim Bereich der freien Berufe und damit auchder Heilberufe hat sich bewährt. Die Rolledes Staates beschränkt sich auf die Rechts-aufsicht, das heißt auf die Vereinbarkeit desautonomen Satzungsrechts und des Körper-

schaftshandelns insbesondere mit höherrangi-gem Recht. Die Aufsichtsministerien habenihre Rechtsaufsicht seit jeher in erster Linieals „Vertrauensaufsicht“ verstanden und prak-tiziert. Das soll auch in der Zukunft so blei-ben.

Die berufliche Selbstverwaltung ist und bleibtintegraler Bestandteil unseres Gesundheits-systems. An ihrer Gestaltung und Weiterent-wicklung wirkt die Kammer kraft ihres ge-setzlich verankerten gesundheits- undberufspolitischen Mandats aktiv mit. Rechtder Selbstverwaltung heißt einerseits Freiheit,andererseits Bindung und Verantwortung.Dabei sind naturgemäß nicht immer alleAuffassungen zwischen dem Staat und denKörperschaften deckungsgleich. Deshalb istes umso erfreulicher, in der BLÄK einenPartner zu haben, der auf stets konstruktiver,sachlicher Basis an anstehende Probleme her-angeht und nicht nur die berechtigten Belan-ge des gesamten Berufsstandes, sondern auchdie der Allgemeinheit ausgewogen berück-sichtigt.

Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit der Kam-mer befasst sich mit Fragen der Qualitätssi-cherung, der ärztlichen Aus-, Fort- undWeiterbildung und der Auseinandersetzungmit ethischen Fragen der Medizin. Die No-vellierung der Weiterbildungsordnung in Zu-sammenarbeit mit der Bundesärztekammerund den Kammern der anderen Bundesländerist hier eine gewaltige Herausforderung.

Durch die Mitwirkung bei der Erarbeitungvon Leitlinien, Normen und Standards ist esmöglich, wesentliche Elemente der Qualitäts-sicherung im Berufsbild des Arztes zu inte-grieren. Dabei muss stets der Mensch, der

Patient in seiner Individualität gesehen unddie bestmögliche Versorgung zum Maßstabdes Handelns gemacht werden. Das Gesund-heitswesen steht gerade in den letzten Jahrenunter gewaltigen ökonomischen Zwängen.Die Notwendigkeit des effizienten Einsatzesder zur Verfügung stehenden Mittel machtkeinen Bogen um die Ärzteschaft. Die Ärzte-kammer hat hier eine Schlüsselstellung, etwaim Spannungsfeld zwischen Ärztemangel inden Kliniken, Arbeitszeitregelung für dieÄrzte und hoher Qualität der ärztlichen Ver-sorgung. Auf diesem Feld wird in den nächs-ten Jahren noch viel Arbeit gemeinsam zuleisten sein. Als ein erster Ansatz wurden An-fang Juli am Runden Tisch „Arbeitszeit inKrankenhäusern“ neue Wege vereinbart. Einprofessionelles Arbeitsmanagement an denKrankenhäusern soll einen zukunftsorientier-ten Lösungsansatz aufzeigen. Dass dieser An-satz funktioniert, dafür gibt es in Bayernschon überzeugende Beispiele.

Besonders danken möchte ich der Ärztekam-mer für die aktive Mitarbeit an der vomStaatsministerium gestarteten Gesundheits-initiative „Bayern aktiv“. Mit dem Projekt„Aktiv gegen Darmkrebs“ hat die Kammerbereits vielfältige Aktivitäten gestaltet. Einweiterer Schritt wird in der nächsten Phaseder Gesundheitsinitiative ein Projekt zur Er-kennung und Behandlung riskanten Alkohol-konsums durch die niedergelassenen Ärztesein. Weitere Projekte auf dem Sektor derPrävention und Förderung einer gesundenLebensweise sollen folgen. Die gesamte Ärz-teschaft ist aufgerufen, an der Umgestaltungder Medizin vom überwiegend kurativen An-satz hin zu einer in wesentlichen Fragen auchpräventiven Medizin mitzuwirken.

Das Bayerische Staatsministerium für Ge-sundheit, Ernährung und Verbraucherschutzhat in der BLÄK einen wertvollen Partner anseiner Seite. Einen Partner, dessen Rolle imGesundheitssystem sich bestens bewährt hat.

Gesundheits- und berufspolitisches Mandat

Eberhard Sinner,Bayerischer Staats-minister für Gesund-heit, Ernährung undVerbraucherschutz

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Geschäftsbericht der BLÄK

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen,

der vorliegende Geschäftsbericht 2001/02gibt Ihnen auf 32 Seiten einen Überblicküber die Arbeit von Präsidium, Vorstand,Ausschüssen, Kommissionen, Fachabteilun-gen und Referaten sowie weiteren Einrich-tungen unserer Selbstverwaltungskörper-schaft Bayerische Landesärztekammer(BLÄK). Der Geschäftsbericht spiegelt dievielfältigen Aktivitäten, die neu hinzuge-kommenen und traditionellen Aufgaben, derBLÄK wieder. Der Vorstand legt damitauch Rechenschaft über seine Tätigkeiten inden vergangenen zwölf Monaten ab.

Wieder einmal führt unser Geschäftsberichtin knapper Form vor Augen, dass die BLÄKnicht nur eine Einrichtung von und fürÄrztinnen und Ärzte ist, sondern darüberhinaus eine Menge von Beiträgen zurWeiterentwicklung des Gesundheitswesensin Bayern leistet. Und wieder einmal be-weist die BLÄK mit ihrem Jahresbericht dasbreite Leistungsspektrum ihrer Aufgaben:

Interessensvertretung, sozial- und gesund-heitspolitische Meinungsbildung, Mitgestal-tung und Dienstleistung.

Veränderungen stehen an. Unser Gesund-heitswesen und unsere Krankenversicherungbefinden sich in einer Umbruchssituation.Mit alten Vorstellungen wird man die Her-ausforderungen der Zukunft nicht bewälti-gen können. Ein großes Fragezeichen setzenviele nicht nur hinter den Generationenver-trag, hinter die Finanzierungsbasis unserersozialen Sicherungssysteme oder auch hinterden Umfang und die Gestalt des Leistungs-kataloges der Gesetzlichen Krankenversiche-rung. Fragezeichen, die von der Politik zubeantworten und zu lösen sind. Doch wirÄrztinnen und Ärzte, in Praxis, im Kran-kenhaus, als Beamte und Angestellte oder beider Bundeswehr tätig, müssen mitreden, solldie Sozial- und Gesundheitspolitik nichtohne ärztlichen Sachverstand gestaltet wer-den! Dazu muss die Kammer selbst auch einStück weit „politischer“ werden, sonst wer-den diese grundsätzlichen und drängendenFragen ohne uns beantwortet werden!

Fallpauschalen lösen die Pflegesätze imKrankenhaus ab, Disease-Management-Programme und Aut-idem-Regelung wer-den den niedergelassenen Ärzten aufge-zwungen. Die ökonomische Ausrichtung hatgravierende Auswirkungen auf nahezu alleBereiche der Patientenversorgung und da-mit auf unsere Berufsrealität.

Mit über 60 000 Mitgliedern, acht Ärzt-lichen Bezirksverbänden und 63 ÄrztlichenKreisverbänden zählen wir zu den größtenKörperschaften in der Bundesrepublik undbehaupten hier unseren Platz zwischen Ver-waltungs-Behörde und Service-Organisa-tion.

Allen Ehrenamtlichen, die sich in den ver-schiedenen Gremien für die Belange derbayerischen Ärztinnen und Ärzte einsetzen,möchte ich hier ausdrücklich meinen Dankaussprechen und sie – ebenso wie neue Kol-leginnen und Kollegen – ermutigen und er-muntern sich auch weiterhin für die Selbst-verwaltung der Ärzteschaft zu engagieren.Gleichzeitig bedanke ich mich bei unserenhauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern für ihren Einsatz.

Ich wünsche Ihnen eine kurzweilige Lektüreund freue mich auf Ihre Resonanz.

Herzliche Grüße

Dr. H. Hellmut KochPräsident der BLÄK

Verwaltungs-Behörde und Service-Organisation

VorstandsmitgliederProfessor Dr. Dr. Dr. h. c. Dieter Adam,MünchenDr. Joachim Calles, PressigDr. Franz Dietz, StraubingDr. Lorenz Eberle, GeisenfeldDr. Christoph Emminger, MünchenDr. Christina Eversmann, MünchenDr. Maria E. Fick, Vizepräsidentin,LandshutProfessor Dr. Dieter Gekle, WürzburgProfessor Dr. Franz-Josef Helmig,RegensburgDr. Klaus Rüdiger Jantzen, MemmingenDr. Max Kaplan, PfaffenhausenDr. H. Hellmut Koch, Präsident, FürthProfessor Dr. Detlef Kunze, MünchenDr. Hans-Joachim Lutz, GermeringDr. Egon Hans Mayer, ErdwegDr. Klaus Ottmann, Vizepräsident,OchsenfurtDr. Harald Rauchfuß, NürnbergDr. Wolf von Römer, MünchenDr. Erich Schubert, WürzburgDr. Karin Simons, MünchenDr. Lothar Wittek, DingolfingProfessor Dr. Gerhard Wündisch, Bayreuth

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Geschäftsbericht der BLÄK

Nach Ansicht des Präsidenten Dr. H. Hell-mut Koch hat die Arbeit im Vorstand, in demdie acht Bezirksverbände als geborene Mit-glieder vertreten sind, durch das am 1. Januardieses Jahres novellierte Heilberufe-Kammer-gesetz (HKaG) an Gewicht und Bedeutunggewonnen. Der Bayerische Ärztetag 1999 trafnach intensiver Diskussion über die Strukturder ärztlichen Berufsvertretung die Grund-satzentscheidung, an der dreistufigen Berufs-vertretung festzuhalten, die Detailfestlegun-gen bezüglich der Aufgabenverteilung, ins-besondere zwischen den Kreisverbänden undden Bezirksverbänden, aber an den Vorstandzu überweisen. In der Folgezeit fanden inten-sive Erörterungen im Vorstand unter demLeitmotto statt, dass die Aufgaben der ärzt-lichen Berufsvertretungskörperschaften aufderjenigen Ebene erledigt werden müssen,auf der dies effektiv, effizient und kostengün-stig möglich ist. Entsprechende Regelungenwurden durch das zuständige Staatsministe-rium dem Landtag als Gesetzesinitiative vor-gelegt und haben nun dazu geführt, dass imHKaG die Zuständigkeit der Bezirksverbän-de erweitert wurde, insbesondere im Hinblickauf die Berufsaufsicht und das Meldewesen.Bezüglich des Umfanges und der Bewälti-gung der anfallenden Tätigkeiten stand dan-kenswerter Weise der Ärztliche Kreis- undBezirksverband München mit seiner Erfah-rung zur Verfügung, der ja schon bisher beideStufen der Selbstverwaltung zu bewältigenhatte. Die Pflichtmitgliedschaft des Arztesbeim Ärztlichen Kreisverband blieb erhalten,ebenso wie die Organisation von Fortbil-dungsaktivitäten und die Verpflichtung, einenBeitrag zu erheben, der die entsprechendenKosten der Selbstverwaltung auf der Ebenedes Bezirksverbandes und des Kreisverbandesdeckt. Allerdings ist die Möglichkeit vorgese-hen, den Beitragseinzug auch auf die Kam-mer verlagern zu können.

Um diese Selbstverwaltungsaufgaben auf dieBezirke zu verlagern und umzusetzen, fandennahezu regelmäßig vor den Vorstandssitzun-gen Zusammenkünfte der Vorsitzenden derBezirksverbände statt. Dabei war ein wesent-licher Aspekt, dass die Versammlung des Be-zirksverbandes über den Haushalt der Be-zirksverbände entscheidet. Im Vorstand desÄrztlichen Bezirksverbandes ist der erste Vor-sitzende jedes Ärztlichen Kreisverbandes mitSitz und Stimme vertreten, sodass die Durch-lässigkeit der Meinungsbildung und die Lö-sung von Selbstverwaltungsaufgaben auf dendrei Ebenen, so wie sie das bayerische HKaGvorsieht, effektiv realisiert werden kann. Mitdieser Zielsetzung fanden mehrere Gesprächestatt, für Anfang Oktober ist eine Informa-tionsveranstaltung der Vorsitzenden der Ärzt-

lichen Kreisverbände geplant, wobei es demPräsidenten darauf ankam, klarzustellen, dasswesentliche Aufgaben der Selbstverwaltung,aber auch der Vertretung der Interessen derÄrzteschaft vor Ort beim Ärztlichen Kreis-verband liegen. Durch den Wegfall der Be-rufsaufsicht, im verwaltungsmäßigen Sinnemit der Erstellung von Rügebescheiden undder Einleitung berufsgerichtlicher Verfahren,sollte es in Zukunft auch leichter möglichsein, die Kolleginnen und Kollegen zu kon-zertierten Aktionen zu ermuntern und dieAuffassung der örtlichen Ärzteschaft undauch deren Erwartungen in der Öffentlich-keit zu repräsentieren.

Vorstandssitzungen

Zu allen Vorstandssitzungen hat eine entspre-chende Information über die Ergebnisse imBayerischen Ärzteblatt stattgefunden. Regel-mäßig wurde über die gesundheits- und be-rufspolitischen Aktivitäten der Bundesärzte-kammer (BuÄK) informiert, wozu insbeson-dere auch das Vorhaben der BuÄK zu erwäh-nen ist, in Berlin eine entsprechende Immo-bilie zu erwerben. In dem Zusammenhangstand selbstverständlich das Haushaltsgeba-ren der BuÄK im Hinblick auf die Verpflich-tungen der Landesärztekammern zur anteili-gen Kostenübernahme im Mittelpunkt derAuseinandersetzungen. Sowohl auf Bundes-wie auf Landesebene wurde das Verhältnisder Schwesterkörperschaften Kammer undKassenärztliche Vereinigung erörtert. Unterdem Druck der Politik wäre es notwendig,dass beide Körperschaften einvernehmlichzusammenwirken, um die Interessen der Ärz-tinnen und Ärzte effektiv zu vertreten.

Bayerischer Ärztetag

In der Sitzung nach dem 54. BayerischenÄrztetag in Deggendorf befasste sich derVorstand mit den an ihn gerichteten Resolu-

tionen und mit den Resolutionen, die von derVollversammlung an den Vorstand überwie-sen worden waren. Die Geschäftsführungwurde angewiesen, eine möglichst große Re-sonanz bei den angesprochenen Kreisen,das heißt Bundes- und Landesministerien,Gremien, Organisationen und Institutionen,zu erzielen. Die Entschließungen des54. Bayerischen Ärztetages und ihre Ergeb-nisse können Sie nachlesen in einem Sonder-druck, den Sie in der Redaktion des Bayeri-schen Ärzteblattes, Mühlbaurstraße 16,81677 München, anfordern bzw. im Internetunter www.blaek.de herunterladen können.

Ärztliche Weiterbildung

Ein erheblicher Anteil der Vorstandsarbeitlag wie immer in der Behandlung von Ange-legenheiten der ärztlichen Weiterbildungbzw. der Fortbildung und Qualitätssicherung.Diesbezüglich ist auf entsprechende Aus-führungen im Geschäftsbericht hinzuweisen.

Alle von den Kreisverbänden ausgesproche-nen Rügen wurden vom Vorstand nach einge-hender Diskussion des Sachverhaltes besti-tigt.

Interessen durchsetzen

In der Februar-Sitzung konnte der Vorstanddem Satzungsmuster für die ÄrztlichenKreis- und für die Bezirksverbände zustim-men und entsprechende Vorbereitungen tref-fen, um die Wahl der Delegierten zur BLÄKzum Ende dieses Jahres durchzuführen. Da indiesem Jahr eine vierjährige Legislaturperiodedieses Vorstandes zu Ende geht, nahm Präsi-dent Koch die Gelegenheit wahr, sich für diekonstruktive und effektive Arbeit der Vor-standsmitglieder sehr herzlich zu bedanken.Entsprechend dem Beschluss des BayerischenÄrztetages wird es zukünftig fünfjährigeWahlperioden geben, was neben der größeren

Freiraum für ärztliches Handeln

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6 Bayerisches Ärzteblatt 9/2002

Geschäftsbericht der BLÄK

Kontinuität der Gremienarbeit auch zu ent-sprechenden Kosteneinsparungen führenwird. Auch wenn es für den einzelnen Arztvor Ort nicht immer erkennbar sein mag, istes gelungen, die Interessen der Ärzteschaft indiesen vier Jahren bestmöglich zu vertreten.Dabei muss jedoch festgestellt werden, dassdie Ärzteschaft insgesamt im Prozess der so-zial- und gesundheitspolitischen Meinungs-bildung an Reputation verloren hat und esimmer schwieriger ist, ihre berechtigten Inte-ressen in der Gesellschaft durchzusetzen. Dereinzelne behandelnde Arzt besitzt für seinenPatienten nach wie vor das höchste Ansehenund Sozialprestige; die Politik und die Ge-sellschaft billigt den Gesundheitsberufen aberbei weitem nicht mehr den Stellenwert zu,auf den diese Berufsgruppenarbeit bei ihremhohen Einsatz für die Gesundheit der Bevöl-kerung einen Anspruch hat. Nur ein ge-schlossenes Auftreten, konsequentes Handelnund das notwendige Selbstbewusstsein derÄrzte gegenüber der Politik können dazuführen, dass sich die Ärzte den für ihr Han-deln notwendigen Spielraum wieder erarbei-ten. Dies insbesondere, um die Interessen ih-rer Patientinnen und Patienten auch effektivzu vertreten und zu wahren. Dazu bedarf es,im Interesse der Kranken, eines ausreichen-den Freiraumes für ärztliches Handeln. DieÄrzteschaft darf nicht zum Dienstleister bzw.Erfüllungsgehilfen für gesellschaftliche Pro-bleme degenerieren, sondern ist aufgerufen,ihre Vertrauensposition gegenüber den Pa-tienten zu stärken und deren Interessen zuwahren. Das notwendige Selbstbewusstsein

der Selbstverwaltungskörperschaften durchadäquate Interessenvertretung sollte dazu bei-tragen, Angriffe aus der Politik abzuwehren.

Internet-Auftritt – BLÄKonline

Im Oktober 2001 wurde der Internet-Auftrittder BLÄK umfassend reformiert. Dabei wur-den nicht nur die Inhalte um die Rubriken„Fortbildung”„Presse und Ärzteblatt”, „WerWas Wo” und „Patienteninfo” mit dem Arzt-Suchdienst „arzt-bayern.de” erweitert, son-dern auch Wert auf ein zeitgemäßes und at-traktives Design gelegt. Unter der Adressewww.blaek.de finden die Besucher eine Füllevon Informationen rund um die BLÄK, wo-bei das Themenspektrum die großen Bereichewie Berufsordnung, Fort- und Weiterbildung,Qualitätssicherung, Recht, Assistenzberufeund Presse ebenso abdeckt, wie das kompletteArtikelangebot des Bayerischen Ärzteblattesoder Merkblätter und Formulare zum her-unterladen.

Die Homepage der BLÄK erfreut sich beiden Internet-Usern sehr großer Beliebtheit.Von September 2001 bis einschließlich Fe-bruar 2002 informierten sich insgesamt25 216 Besucherinnen und Besucher auf denSeiten der BLÄK, von denen jeder im Schnittzwölf Seiten abrief. Insgesamt wurden dieSeiten der BLÄK 813 293 Mal angeklickt,ein Tagesdurchschnitt von über 4750.Im Berichtszeitraum wurden drei Newsletterversandt.

Vizepräsidentin Dr. Ma-ria E. Fick berichtetedem Vorstand kontinu-ierlich über die von ihrwahrgenommenen Ver-anstaltungen und die inihrem Zuständigkeitsbe-reich liegenden Aktivitä-

ten in Ausschüssen und Kommissionen. Nurbeispielhaft sollen hier die Bereiche Präven-tion, Rehabilitation, Sport, medizinischeEthik – in diesem Zusammenhang auch Fra-gen der Sterbebegleitung –, Allgemeinmedi-zin, Frauen und Aufgaben der Menschen-rechtsbeauftragten auf Bundesebene genanntwerden.

Vizepräsident Dr. KlausOttmann informierteden Vorstand über fol-gende Punkte aus sei-nem Arbeitsbereich: Ins-besondere Berufsord-nung, Gutachterstelle,Ärztliche Stelle, GOÄ

und Qualitätssicherung – auch im Hinblickauf das epidemiologische Krebsregister inBayern. In den Zusammenhang sind auch dieAktivitäten zur Zertifizierung bzw. zur Qua-litätssicherung im Bereich der Mammogra-phie zu nennen. Im Bereich der Abrechnungvon Privatliquidationen entstanden vielfältigeFragen, nachdem sowohl auf Bundes- alsauch auf Landesebene die Vorwürfe bezüglichFalschabrechnung und Betrug im Gesund-heitswesen öffentlich thematisiert wurden.

Ausschuss Ambulante/stationäreärztliche Versorgung

Der Ausschuss ambulante/stationäre ärztlicheVersorgung trat im Berichtszeitraum zu dreiSitzungen zusammen (16. November 2001,20. März und 3. Juli 2002).

Ein Schwerpunktthema bzw. eine wiederauf-genommene Diskussion betraf die vorgesehe-ne institutionelle Öffnung der Krankenhäu-ser für ambulante Leistungserbringungen(§ 115 b SGB V), die nach Ansicht des Aus-schusses sowohl die persönliche Ermächti-gung von leitenden Ärzten und spezialisiertenFachärzten wie auch die belegärztliche Tätig-keit erheblich tangieren wird. Vorrangig imInteresse des Patienten und einer qualifizier-ten Behandlung wurde die persönliche Er-mächtigung bewertet. Die Möglichkeit der„teilstationären“ Versorgung dürfte nicht zumErsatz von im ambulanten Bereich erbringba-ren ärztlichen Leistungen missbraucht wer-den. Als Voraussetzungen hierfür muss außereiner genaue(re)n Definition der jeweiligenLeistungen auch der Begriff „teilstationär“eindeutiger und abgrenzbarer definiert werden.

Ein vonseiten der Bundesärztekammer(BuÄK) und der Deutschen Krankenhausge-sellschaft diesbezüglich entwickelter „dreige-teilter“ Leistungskatalog ist bei den Kranken-

kassen auf unterschiedliche Bedenken gesto-ßen. Weder eine „Paketlösung“, die mehrereEingriffe zu Komplexen zusammenfasst, nochdie Anwendung von schablonenartigen „Ras-tern“ erschien zur Entscheidung über die Zu-ordnung für eine ambulante bzw. stationäreBehandlung geeignet. Um eine Auswertungnach „gleichen“ Kriterien zu gewährleisten,wurde den Krankenkassen eine Qualitätssi-cherung mit eigenen Gremien unter demDach der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssi-cherung vorgeschlagen.

Akzeptiert und als sinnvoll angesehen wurdedie Entwicklung eines „Ausnahmekatalogs“für sozial, familiär oder strukturell bedingtenotwendige stationäre Operationen beigrundsätzlich gegebener ambulanter Versor-gungsmöglichkeit.

Als zentrales Thema in der Aufgabenstellungdiskutierte der Ausschuss am Beispiel der Pä-diatrie und verschiedenen Kliniken die Mög-lichkeiten der Zusammenarbeit zwischen

Ausschüsse und Kommissionen

MitgliederProfessor Dr. Gerhard Wündisch, Bayreuth(Vorsitzender)Dr. Henning Altmeppen, Spardorf(stv. Vorsitzender)Dr. Norbert Demmler, PassauDr. Christoph Emminger, MünchenDr. Erwin Hirschmann, MünchenDr. Helmut Klemm, SchechenProfessor Dr. Detlef Kunze, MünchenDr. Brigitte Mugele, ErlangenDr. Hans Pecheim, GroßheubachDr. Klaus Reichel, HersbruckProfessor Dr. Rolf Schneider, Haibach

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Geschäftsbericht der BLÄK

niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten.Die Zusammenarbeit findet zumeist durchpersönliche Ermächtigungen von Fachärztenan Kinderkliniken, an Universitätspoliklini-ken im Rahmen von Spezialambulanzen undin den so genannten sozialpädiatrischen Zen-tren statt, die im Einzelfall auch eine prä-und poststationäre Versorgung ermöglicht.

In der weiterführenden Diskussion über For-men der Zusammenarbeit zwischen Klinik-ärzten und niedergelassenen Ärzten, die sichgerade auch im Hinblick auf die Einführungdes DRG-Systems ergeben werden, stellteder Ausschuss die dringende Notwendigkeitfest, bereits vorhandene Instrumentarien zurVerbesserung der Integration von ambulanterund stationärer Versorgung zu nutzen. Diegesetzlichen Grundlagen für integrierte Ver-sorgungsformen sind durch die Möglichkei-ten der Rahmenvereinbarung im Sinne des§ 140 d SGB V gegeben, wonach als Ver-tragspartner ausdrücklich auch die Träger zu-gelassener Krankenhäuser vorgesehen sind.Allerdings wird die Verlagerung von Leistun-gen in den ambulanten Bereich und dadurchbedingte Verringerung stationärer Leistungeneine Kostenverlagerung bzw. eine Neuvertei-lung der Budgets mit sich bringen.

Im Rahmen der Diskussion um die Verbesse-rungsmöglichkeiten des Ärztlichen Bereit-schaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereini-gung Bayerns (KVB) berichtete eineniedergelassene Kinderärztin über einzelnekinderärztliche Bereitschaftspraxen in Mün-chen und Umgebung (Bereitschaftspraxis imKinderkrankenhaus München-Harlaching,die Bereitschaftspraxis der Kinderärzte imKrankenhaus Agatharied sowie die kinder-ärztliche Bereitschaftspraxis im KlinikumRosenheim).

Aus Sicht des Ausschusses sind solche For-men des Bereitschaftsdienstes, an denenniedergelassene Ärzte und Klinikärzte bzw.Kliniken beteiligt sind, sehr zu begrüßen undsollten gerade im Hinblick auf eine reibungs-lose Kooperation weiterverbreitet und ent-sprechend unterstützt werden.

Weitere Themen betrafen das veränderte Be-rufsbild des Arztes und den erwarteten „Ärz-temangel“. Der Ausschuss diskutierte überMängel und Gegenargumente, die der Er-greifung und tatsächlichen Ausübung desärztlichen Berufes sowohl im niedergelasse-nen wie auch im stationären Bereich ent-gegenstehen. Als Gründe für den Studienab-bruch oder den Wechsel von praktizierendenÄrztinnen/Ärzten in nicht kurative Tätigkei-ten wurden zum einen die schlechten Ar-beitsbedingungen, insbesondere im Kranken-hausbereich, aber auch die attraktiverenUmfelder und Bedingungen gesehen, die an-dere Berufsfelder mit sich bringen. Auch imHinblick auf den hohen Anteil von Kollegin-nen (mehr als 50 % weibliche Studienanfän-ger, ca. 40 % Ärztinnen im niedergelassenenBereich) erscheint es unabdingbar, angemes-senere und den Strukturveränderungen ange-passte Arbeits- und Lebensbedingungen zuschaffen, um den hohen Ansprüchen der Pa-tientenversorgung (qualitativ und wirtschaft-lich) weiterhin gerecht zu werden.

Außerdem diskutierte der Ausschuss die Vor-und Nachteile einer „Arzneimittel-Chipkar-te“. Neben der Gefahr des Missbrauchs, einerkostenträchtigen Umsetzung und Daten-schutzproblemen dürften sich durch Einga-be- bzw. Einlesearbeiten zusätzliche Belas-tungen für das Praxispersonal ergeben. Alssinnvoll und für die Behandlung hilfreichwurde die Möglichkeit angesehen, auf derChipkarte Impfungen, Allergien, Unverträg-lichkeiten, und Ähnliches zu erfassen bzw.abfragen zu können.

In seiner Sitzung am 3. Juli 2002 befasste sichder Ausschuss eingehend mit den Auswir-kungen der gesetzlich bereits festgeschriebe-nen Disease-Management-Programme(DMP), wie sie sich sowohl im Praxis- alsauch im Krankenhausbereich ergeben.

Darüber hinaus wurde die Problematik einerHepatitis B- und Hepatitis C-Infektion dis-kutiert, der insbesondere Ärztinnen und Ärz-te im operativen Bereich ausgesetzt sind.

Ausschuss Angestellte und beamteteÄrzte

Im Berichtszeitraum fanden vier Sitzungendes Ausschusses statt (9. Mai, 26. Septem-ber 2001, 23. Januar und 17. April 2002).

Der Ausschuss befasste sich ausführlich mitden Diagnoses Related Groups (DRG), derenAuswirkungen auf die ärztliche Aus- undWeiterbildung, die Arbeitszeit und Arbeits-plätze; computergesteuerte Dienstplangestal-tung, der Stand der Tarifverhandlungen sowiedie Personalratswahlen waren weitere The-men, wie auch der geplante eigene Honorar-fonds für Notärzte der KVB und die neueBeitragsordnung der BLÄK.

Bayerische Akademie für ärztlicheFortbildung

Im Berichtszeitraum fanden vier Sitzungenstatt (18. Juli, 5. Dezember 2001, 27. Februarund 10. April 2002).

Schwerpunktthemen waren die Umsetzungeines Evaluationskonzeptes für Fortbildungs-veranstaltungen der BLÄK und die Überar-beitung der „Empfehlungen für die Ausge-staltung von Fortbildungsveranstaltungen“.Anlässlich eines Erfahrungsaustausches derAkademiemitglieder mit den Fortbildungsbe-auftragten der Ärztlichen Kreisverbände wur-den neue Konzepte für die ärztliche Fortbil-dung und deren Umsetzung in den Kreisver-bänden erörtert. Fortbildungen unter ande-rem zur Sterbebegleitung und Palliativmedi-

MitgliederDr. Christina Eversmann, München(Vorsitzende)Dr. Walter Burghardt, WürzburgDr. Renate Demharter, GersthofenDr. Heidemarie Lux, FürthDr. Helmut Müller, BernriedDr. Margret Passmann-Wolters,ObertraublingDr. Wolfgang Schaaf, StraubingDr. Michael Schmutzler, IngolstadtDr. Konrad Schwarzkopf, Münchberg

MitgliederDr. Hartmut Stöckle, Gräfelfing(Vorsitzender)Dr. Ulrich Megerle, BayreuthProfessor Dr. Reinhard Müller-Wallraf,AmbergDr. Michael Probst, HerrschingDr. Kurt Reising, NeusäßProfessor Dr. Peter Sefrin, WürzburgDr. Werner Zeller, ErlangenDr. Gerlinde Zimmermann, Hengersberg

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Geschäftsbericht der BLÄK

zin, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Ess-störungen und Prävention wurden durchge-führt.

Der aktuelle Stand der Zertifizierung ärzt-licher Fortbildungen in Bayern und Einfüh-rung eines Fortbildungszertifikats auf derGrundlage der Erfahrungen aus dem Modell-projekt Fortbildungszertifikat der BLÄK vom1. April 1998 bis 1. April 2000 (unter Einbe-ziehung von Literatur, audiovisuellen Medienund Internet) war wiederholt Thema der Be-ratungen.

Finanzausschuss

Der Bayerische Ärztetag hat nach der Sat-zung unter anderem die Aufgabe, den Haus-haltsplan zu beschließen, die Jahresrechnungabzunehmen und den Prüfer zu bestellen. DerFinanzausschuss berät dabei den Vorstand derBLÄK.

Der Finanzausschuss hielt am 12. Oktober2001 seine Sitzung vor dem 54. BayerischenÄrztetag in Deggendorf ab.

Er beschäftigte sich eingehend mit demZwischenbericht über das laufende Ge-schäftsjahr 2001 und bereitete Entschlie-ßungsanträge für den Bayerischen Ärztetagvor, die sich mit der Mitgliedschaft derBLÄK in der BuÄK, dem Haushalt der BuÄK und der Entlastung des Vorstands fürdas Geschäftsjahr 2000 befassten.

Der 54. Bayerische Ärztetag 2001 in Deg-gendorf billigte den Finanzbericht 2000 ein-stimmig, erteilte dem Vorstand einstimmigEntlastung und beschloss einstimmig denHaushaltsplan 2002 bei einigen Enthaltun-gen.

In der Sitzung am 14. Juni 2002 lagen demFinanzausschuss der Rechnungsabschluss2001, der Bericht über die „Prüfung des Jah-resabschlusses zum 31. Dezember 2001 undder Betriebsführung 2001“ mit Testat sowieder Haushalts- und der Investitionsplan fürdas Geschäftsjahr 2003 vor.

Sowohl der Jahresabschluss 2001 als auch derHaushalts- und der Investitionsplan 2003wurden vom Finanzausschuss sehr eingehend,detailliert und kritisch beraten sowie an-schließend mit der einstimmigen Empfeh-lung an den Vorstand weitergeleitet, hierzuseine Zustimmung zu erteilen und beide Vor-lagen dem 55. Bayerischen Ärztetag 2002 inFreising zur Beschlussfassung vorzulegen.

Weitere Themen der Finanzausschusssitzungwaren der Zwischenbericht zum Haushalts-jahr 2002, die Auswirkungen der Änderungder Beitragsordnung sowie das Zusammen-wirken mit der BuÄK, deren Umzug nachBerlin, der damit verbundene Verkauf derImmobilie in Köln und der Bau eines Büro-gebäudes in Berlin mit den entsprechendenFinanzierungsfragen.

Nach § 16 Absatz 2 unserer Satzung ist dieBetriebsführung der Kammer laufend durcheinen von der Vollversammlung zu bestellen-den unabhängigen Prüfer zu überwachen.Der 54. Bayerische Ärztetag hat für das Ge-schäftsjahr 2001 wieder die „Treuhand AGfür Handel und Industrie, Wirtschaftsprü-fungs- und Steuerberatungs-Gesellschaft“,München, beauftragt.

Die Prüfung fand durch die „Treuhand AGfür Handel und Industrie, Wirtschaftsprü-fungs- und Steuerberatungs-Gesellschaft“,München im 1. Quartal 2002 statt und um-fasste neben der Betriebsführung auch Fragender Wirtschaftlichkeit.

Die „Treuhand AG“ führte zusammenfassendaus: „Unter Berücksichtigung der von unswährend der Prüfung gewonnenen Erkennt-nisse stellen wir hiermit fest, dass der Jahres-abschluss der Bayerischen Landesärztekam-mer München zum 31. Dezember 2001 unterBeachtung der Grundsätze ordnungsgemäßerBuchführung den gesetzlichen Vorschriftenund der Satzung entspricht.Im Hinblick auf die Betriebsführung derKammer sind wir – soweit wir sie überprüfthaben – auf keine Mängel in den wirtschaft-lichen Verhältnissen gestoßen. … Unsere

Prüfung hat zu keinen Einwendungen ge-führt. … Die Grundsätze der Wirtschaftlich-keit und Sparsamkeit sind beachtet worden.“

Hilfsausschuss

Nach dem Heilberufe-Kammergesetz(HKaG) hat die Berufsvertretung auch dieAufgabe, soziale Einrichtungen für Ärzte undderen Angehörige zu schaffen. Für die Be-wältigung dieser Aufgabe ist der Hilfsaus-schuss gewählt, der im Rahmen der zur Ver-fügung gestellten Finanzmittel über derenVerwendung entscheidet.

Der Hilfsausschuss trat am 30. November2001 zu seiner jährlichen Sitzung zusammen.

Die voraussichtliche Entwicklung der Auf-wendungen und Erträge im Jahr 2001 nahmder Ausschuss zustimmend zur Kenntnis(Aufwendungen rund 56 000,00 €, Erträgeaus Entnahme der Rücklage und Spendenrund 22 000,00 €).

Er beriet eingehend über die Weitergewäh-rung der monatlichen Beihilfe für zwei Ärzte,zwei Ärztinnen und drei Arztwitwen, die infinanzieller Notlage leben, sowie die Gewäh-rung einiger einmaliger Beihilfen.

Die Arbeit der BLÄK bestand nicht nur infinanzieller Unterstützung, es konnte aucheine Vielzahl anderer Probleme des sehr be-tagten Personenkreises durch Mithilfe derMitarbeiter der BLÄK gelöst werden.

MitgliederProfessor Dr. Jan-Diether Murken,München (Vorsitzender)Dr. Heinz Zabel, Berchtesgaden(stv. Vorsitzender)Dr. Helmut Axmann, ChamDr. Erdmute Baudach, NüdlingenChrista Hamper, DillingenDr. Karl-Heinz Pfeiffer, ForchheimDr. Jörg-Ulrich Thias, LaufDr. Michael Zitzelsberger, Passau

MitgliederDr. Eduard Gilliar, Nabburg(Vorsitzender)Dr. Otmar Oppelt, Memmelsdorf(stv. Vorsitzender)Dr. Ekkhart Blum, RothenburgDr. Michael Rosenberger, BreitenbergDr. Johanna Schuster, WeilheimDr. Gerhard Seifert, KaufbeurenDr. Otto Adolf Welte, SaalDr. Heide Wenzl, München

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Bayerisches Ärzteblatt 9/2002 9

Geschäftsbericht der BLÄK

Ausschuss für Hochschulfragen

Der Ausschuss für Hochschulfragen trat imBerichtszeitraum dreimal zusammen (4. De-zember 2001, 7. Januar und 9. April 2002).

Er beschäftigte sich – veranlasst durch denEntschließungsantrag R 56 des 53. Bayeri-schen Ärztetages und den abgelehnten An-trag Nr. I/27 zum 54. Bayerischen Ärztetag –mit der Frage der persönlichen Leistung beider Liquidation durch die Direktoren vonUniversitätskliniken. Zu diesem Thema fandauch eine Besprechung mit leitenden Beam-ten des Wissenschaftsministeriums statt, inder Vizepräsident Dr. Klaus Ottmann dashohe Interesse der Kammer an einer Einhal-tung der Bestimmungen der GOÄ auch imuniversitären Bereich betonte. Die Vertreterdes Wissenschaftsministeriums verwiesen aufdie einschlägigen Bestimmungen der bayeri-schen Hochschullehrernebentätigkeitsverord-nung (§ 13) und einen generellen strukturel-len Änderungsbedarf an denHochschulkliniken bei der Umsetzung desBeschlusses der Kultusminister-Konferenzvom 19. November 1999 zur „Neugestaltungdes Personalrechts einschließlich des Vergü-tungssystems der Professoren mit ärztlichenAufgaben im Bereich der Hochschulmedizin“(Internet: www.kmk.org/ hschule/home.htm).Einzelheiten hierzu sind bis zum Zeitpunktder Abfassung des Geschäftsberichts nichtbekannt geworden.

In engem Zusammenhang mit dieser Thema-tik steht diejenige der Mitarbeiterbeteiligung,die ebenfalls erneut im Ausschuss erörtertworden ist. Als Fazit ist festzustellen, dass dieAbgaben der Liquidationsberechtigten an denPool eindeutig geregelt sind und von der Uni-versitätsverwaltung auch überwacht werden,jedoch mangels allgemeiner Festlegung inden meisten Fällen keine Transparenz da-rüber herrscht, welcher Mitarbeiter in wel-chem Maße am Pool beteiligt wird.

Weitere Beratungsthemen waren die Auswir-kungen des in vielen Bereichen zu konstatie-renden Ärztemangels auf die „richtige“ Zahlvon Medizinstudenten – vor allem im Hin-blick auf die mit der novellierten Approba-tionsordnung einhergehende Absenkung derStudentenzahlen um ca. 10 % –, sowie dieErfahrungen der Fakultäten mit dem von ih-nen selbst durchgeführten Verfahren der Ver-gabe von Studienplätzen an die ihnen durchLos zugewiesenen Bewerber.

Ausschuss Niedergelassene Ärztinnenund Ärzte

Im Berichtszeitraum tagte der AusschussNiedergelassene Ärztinnen und Ärzte dreimal(23. Januar 2001, 26. Juni 2002 und voraus-sichtlich 9.Oktober 2002).

Der Ausschuss befasste sich unter anderemmit der Novellierung des HKaG zum 1. Ja-nuar 2002.

Im Hinblick auf die geänderte Berufsauf-sichtszuständigkeit der Ärztlichen Bezirks-verbände (Artikel 4 HKaG) und die damiteinhergehende Konzentration der Verwal-tungsaufgaben auf Bezirksebene stellte derAusschuss Überlegungen an, wie das neueSystem optimiert werden könnte und welcheAufgaben die Ärztlichen Kreisverbände be-halten sollten. Geeignet erschienen die Berei-che Schlichtung („Mediation“), die Organisa-tion von Fortbildungsveranstaltungen und invermehrtem Umfang die Öffentlichkeitsar-beit.

Durch die Änderungen zum Meldewesen(Artikel 4 HKaG) fällt die Bearbeitung fürdas „Meldewesen“ ebenfalls in die Zuständig-

keit des Ärztlichen Bezirksverbandes, wobeiauch die Entgegennahme der Meldebögendurch den Ärztlichen Kreisverband und ent-sprechende Weiterleitung an den ÄrztlichenBezirksverband möglich ist.

Als weiteres Thema behandelte der Aus-schuss die „Führungsfähigkeit von Zusätzenaußerhalb der Weiterbildungsordnung undder Berufsordnung“.

Für die Ärzte gilt hinsichtlich der Führungbzw. Ankündigung von Bezeichnungen, dassdiese zumindest nach derzeitigem Berufs-recht weder anpreisend noch irreführend odervergleichend sein dürfen. Ausschlaggebendund im Interesse einer landesweiten Gleich-stellung aller Kolleginnen und Kollegen zusehen, wird das Ergebnis der Diskussion zurÄnderung der Musterberufsordnung auf demDeutschen Ärztetag in Rostock sein.

Der Wegfall bisher gültiger Vorschriften unddamit auch berufsrechtlicher Sanktionen,wird nach Ansicht des Ausschusses dazu füh-ren, dass eine qualitätsgebundene Strukturie-rung ärztlicher Leistungsangebote nicht mehrgewährleistet ist, wie sie bislang die Berufs-ordnung zum Schutz des Patienten sicher-stellte.

Außerdem diskutierte der Ausschuss überProbleme, die sich im Umgang mit IGEL-Leistungen ergeben. Hier gilt der Grundsatzentsprechend § 1 Absatz 2 GOÄ, wonach derArzt Vergütungen nur für Leistungen berech-nen darf, die für eine „medizinisch notwendi-ge“ ärztliche Versorgung erforderlich sindund die innerhalb seines Fachgebietes liegen.

In seiner Sitzung am 26. Juni 2002 befasstesich der Ausschuss mit der von ihm initiier-ten, vom Vorstand beschlossenen und bei derBayerischen Ärzteversorgung eingerichteten„Anlaufstelle für psychisch und physisch be-lastete Ärztinnen und Ärzte“. Weitere Mög-lichkeiten der Aufklärung von Betroffenenwurden diskutiert. Danach sollen auffälligeÄrztinnen/Ärzte verstärkt durch Aktivitätender Ärztlichen Kreisverbände begleitet wer-den und adäquate Hilfestellungen erfahren.

In der Diskussion um die Praktikabilität derDMP wurde zwar eine Notwendigkeit für dieRahmenstrukturverträge entsprechend § 137SGB V gesehen, durch eine Orientierung anevidenzbasierten Leitlinien würden die bishe-rigen Standards allerdings nicht mehr er-reicht.

Auch bezüglich der Umsetzung der DRG, dieaus Sicht des Ausschusses vor allem eineKostenverlagerung auf den niedergelassenenBereich bedeutet, konnten keine wirtschaft-lichen Vorteile erkannt werden.

MitgliederProfessor Dr. Dieter Gekle, Würzburg(Vorsitzender)Professor Dr. Franz Grehn, Würzburg(stv. Vorsitzender)Dr. Eugen Allwein, MünchenProfessor Dr. Wolfgang Arnold, MünchenDr. Bernhard Böwing, ErlangenDr. Barbara Busch, MünchenProfessor Dr. Hermann Hepp, MünchenProfessor Dr. Günter Lob, MünchenProfessor Dr. Bernhard Neundörfer,ErlangenProfessor Dr. Dr. Herbert Niederdellmann,RegensburgDr. Hans Schulte-Steinberg, Augsburg

MitgliederDr. Heinz Michael Mörlein, Kulmbach(Vorsitzender)Dr. Hans Langer, Regensburg(stv. Vorsitzender)Dr. Jürgen Binder, ErlangenDr. Astrid Bühren, MurnauDr. Rainer Gramlich, BlaichachDr. Dr. Martin Huber, AiterhofenDr. Klaus-Peter Müller, EuerbachDr. Peter Scholze, München

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10 Bayerisches Ärzteblatt 9/2002

Geschäftsbericht der BLÄK

Ethik-Kommission

Ein zentrales Thema der Diskussion aufBundesebene im Berichtszeitraum (1. Juni2001 bis 31. Mai 2002) war die Frage derUmsetzung der Richtlinie 2000/20/EG zurAngleichung der Rechts- und Verwaltungs-vorschriften der Mitgliederstaaten über dieAnwendung der Guten Klinischen Praxis beider Durchführung von klinischen Studienvon Arzneimitteln im deutschen Recht. Un-abdingbare Voraussetzungen für das weitereTätigwerden der Ethik-Kommissionen in derTrägerschaft von Kammern und Fakultätenunter dem Gebot der Richtlinie, dass beiMultizenterstudien nur noch ein Votum eineröffentlich-rechtlichen Ethik-Kommission ab-gegeben wird, sind der Arztvorbehalt, dieBeibehaltung der Position des Leiters der kli-nischen Prüfung und der Verbleib der Ethik-Kommissionen in ausschließlich öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.

Am 1. Januar 2002 ist das 2. Medizinpro-dukte-Änderungsgesetz in Kraft getreten, dasprimär eine Verbesserung der Aufklärung undInformation der Patienten zum Ziel hat. DieVorschriften über „klinische Prüfungen“ und„Leistungsbewertungsprüfungen“ sind nachder neuen Struktur des Medizinproduktege-setzes (MPG) in den §§ 19 bis 24 enthalten.Die neuen Regelungen haben die Prüfkrite-rien der Ethik-Kommission im Rahmen derBeurteilung klinischer Prüfungen konkreti-siert. Die Fragen, die die Ethik-Kommissionjetzt vor der Abgabe ihres Votums zu prüfenhat, umfassen unter anderem die Beurteilungdes Nachweises der biologischen und sicher-heitstechnischen Unbedenklichkeit sowie die

Prüfung der Probandenversicherung. Damitwerden die Aufgaben bei der Beratung vonStudien nach dem MPG denen bei der Bera-tung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)angeglichen.

Die Novellierung der Strahlenschutzverord-nung führte dazu, dass nur Ethik-Kommis-sionen, die entsprechend § 92 der Strahlen-schutzverordnung registriert sind, Vorhabenbeurteilen dürfen, in denen studienbedingtionisierende Strahlen oder radioaktive Sub-stanzen angewendet werden. Entsprechendden Vorgaben des MPG sind diese Vorhabenmündlich in einer Sitzung zu beraten. Eineentsprechende Registrierung wurde beantragtund mit Schreiben vom 31. Januar 2002 vomBundesamt für Strahlenschutz bewilligt. DieNovellierung der Strahlenschutzverordnungführt dazu, dass bei klinischen Prüfungen,welche radioaktiv markierte Prüfsubstanzenzur Messung verschiedener pharmakokineti-scher Parameter einsetzen, folgende versiche-rungsrechtliche Problematik auftritt:

Einerseits ist nach § 40 Absatz 1 Nr. 8, Ab-satz 3 AMG eine Versicherung abzuschlie-ßen, andererseits ist davon unabhängig, auch§ 13 Atomgesetz in Verbindung mit deratomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verord-nung einschlägig. Inwieweit VersicherungenArzneimittelstudien zusätzlich nach § 13Atomgesetz versichern, ist noch unklar unddie Meinungsbildung zwischen dem Bundes-amt für Strahlenschutz und den Vertreternder Versicherungswirtschaft ist noch nichtabgeschlossen.

Die Ethik-Kommission hat seit in Kraft tre-ten der neuen Strahlenschutzverordnung bis-lang zwei solche Vorhaben beraten.

Auf dem 54. Bayerischen Ärztetag 2001 wur-de die Geschäfts- und Verfahrensordnung derEthik-Kommission, zur Verbesserung derTransparenz und zur Vermeidung des so ge-nannten „conflict of interests“ unter anderemum folgenden Passus ergänzt:

Ein Mitglied der Ethik-Kommission, das aneinem zu beurteilenden Forschungsvorhabenmitwirkt oder für das sonstige Ausschluss-gründe im Sinn des Artikel 49 Absatz 1 derBayerischen Gemeindeverordnung gelten, istvon der Beschlussfassung ausgeschlossen. Obdie Voraussetzungen nach Satz 1 vorliegen,entscheidet die Ethik-Kommission ohne

Mitwirkung des persönlich Beteiligten. DieMitwirkung eines wegen persönlicher Beteili-gung ausgeschlossenen Mitglieds hat die Un-gültigkeit des Beschlusses zur Folge, wenn siefür das Abstimmungsergebnis entscheidendwar.

Im Berichtszeitraum hat die Ethik-Kommis-sion 228 Anträge auf Beratung in berufsethi-schen und berufsrechtlichen Fragen vor derDurchführung klinischer Versuche am Men-schen (193 Vorhaben der klinischen Prüfungvon Arzneimitteln, zwölf Vorhaben der klini-schen Prüfung von Medizinprodukten) bzw.der epidemiologischen Forschung mit perso-nenbeziehbaren Daten (23 Vorhaben) bera-ten. 147 Anträge konnten nicht im schrift-lichen Verfahren abschließend beurteiltwerden und wurden in einer der zwölf Sit-zungen der Ethik-Kommission erörtert. Zuvier Anträgen wurde zu dieser Beratung derAntragsteller eingeladen. Bei insgesamt 20Anträgen konnte die Ethik-Kommission erstnach wesentlichen Änderungen des Vorha-bens ihre zustimmende Bewertung abgeben.Bei neun Anträgen konnten die Bedenkender Ethik-Kommission nicht ausgeräumtwerden.

Während des Berichtszeitraums wurden neunAnträge auf Grund einer Verschiebung desNutzen-Risiko-Profils zu Ungunsten derStudienteilnehmer vorzeitig abgebrochen.

Die Problematik der berufsrechtlichen Nach-begutachtung von Multizenter-Studien, beidenen das zustimmende Votum der für denLeiter der klinischen Prüfung zuständigen öf-fentlich-rechtlichen Ethik-Kommission be-reits vorliegt, wird durch das Verfahren nach§ 7 Absatz 1 der Geschäfts- und Verfahrens-ordnung dahingehend gelöst, dass der Vorsit-zende nur eine Evidenzprüfung der relevan-ten Unterlagen nach berufsrechtlichen Ge-sichtspunkten vornimmt. Dieses Verfahrenwurde in 291 Fällen durchgeführt und ergabin elf Fällen einen ausführlichen Beratungs-bedarf der Kommission. Im Vergleich zu denVorjahren ist eine deutlich steigende Tendenzder Inanspruchnahme des Verfahrens nach§ 7 Absatz 1 der Geschäfts- und Verfahrens-ordnung zu verzeichnen (1998/99: 201 Ver-fahren, 1999/2000: 230 Verfahren, 2000/01:291 Verfahren).

MitgliederProfessor Dr. Dr. Dr. Dieter Adam,München (Vorsitzender)Professor Dr. Joerg Hasford, München(stv. Vorsitzender)Professor Dr. Heide Rückle-Lanz,WürzburgProfessor Dr. Olaf Bartels, NürnbergProfessor Dr. Horst Grobecker, RegensburgAss. Johannes Möller, KarlsruheDr.-Ing. Anton Obermayer, ErlangenProfessor Dr. Dr. habil. JosefSchucker-von Koch, RegensburgProfessor Dr. Dr. Helmut Schwilden,ErlangenStellvertreter:Professor Dr. Dr. Margot Albus, HaarProfessor Dr. Hanns-Wolf Baenkler,ErlangenProfessor Dr. Wilmar Chowanetz, Würz-burgAndreas Dengler, Pfaffenhofen/IlmDr. Maria E. Fick, LandshutProfessor Dr. Walter Zieglgänsberger,München

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Bayerisches Ärzteblatt 9/2002 11

Geschäftsbericht der BLÄK

Kommissionen zur Prüfung vonFreiwilligkeit und Unentgeltlichkeitder Lebendspende

Gesetzliche GrundlagenNach Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes zurAusführung des Transplantationsgesetzes unddes Transfusionsgesetzes (AGTTG) hat dieBLÄK eine Geschäftsordnung zu erlassen,die das Verfahren der Kommissionen zur Prü-fung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeiteiner Lebendorganspende nach § 8 Absatz 3des Gesetzes über die Spende, Entnahme undÜbertragung von Organen (TPG) von derAntragstellung durch ein Transplantations-zentrum im Sinne des Artikel 6 AGTTG biszum abschließenden Votum nach § 8 Ab-satz 3 TPG regelt.

Auf dem 54. Bayerischen Ärztetag 2001 wur-de dem Ärztetag eine entsprechende Ge-schäftsordnung vorgelegt und verabschiedet.Sie wurde im Bayerischen Ärzteblatt 12/2001bekannt gemacht und trat zum 1. Januar 2002in Kraft. Am 1. Juli 2001 trat die Verordnungüber die Höhe der Vergütung nach Artikel 5Absatz 1 AGTTG und über die Kostener-stattung nach Artikel 5 Absatz 2 AGTTG inKraft.

Danach wurden zu erstattende Kosten nachAbsprache mit den gesetzlichen und privatenKrankenkassen auf 818,07 € (1600,00 DM)festgelegt.

Die Vergütung der Kommissionsmitgliederbetrug für den Zeitraum seit Tätigkeit derKommissionen im Jahre 1999 bis 30. Juni2001 204,52 €. Für den Zeitraum 1. Juli bis31. Dezember 2001 wurde durch gegenständ-liche Verordnung die Vergütung der Kom-missionsmitglieder auf 199,92 € festgelegt.Die Transplantationszentren hatten für jededurchgeführte Transplantation im Zeitraum1. Juli bis 31. Dezember 2001 899,87 €(1760,00 DM) an die BLÄK zu entrichten.

Ernennung der KommissionsmitgliederDie vorläufige Ernennung der Kommissions-mitglieder und deren Stellvertreter für denZeitraum 1. Januar 2000 bis 31. Dezember2001 erfolgte im Vorgriff durch das Bayeri-sche Staatsministerium für Arbeit und Sozi-alordnung, Familie und Frauen im Benehmenmit der BLÄK.

Der Vorstand der BLÄK hat in seiner15. Vorstandssitzung am 17. November 2001über die endgültige Zusammensetzung derKommissionen abgestimmt und sämtliche zudiesem Zeitpunkt tätige Kommissionsmit-glieder in ihrer bisherigen Funktion bestätigt.

Die Amtszeit der Kommissionsmitglieder en-det zum 31. Dezember 2005.

Gemeinsame Sitzung Wie bereits im Jahre 2000 fand auch im Jahr2001 eine gemeinsame Sitzung der Kommis-sionsmitglieder zur Prüfung von Freiwillig-keit und Unentgeltlichkeit der Lebendspendeunter Leitung der BLÄK statt. Die Sitzungdiente dem Erfahrungsaustausch der einzel-nen Kommissionen mit dem Ziel, offene Pro-bleme bei der Umsetzung des § 8 Absatz 3

TPG zu diskutieren. Gleichzeitig wurde dieSitzung zum Anlass genommen, die auf dem54. Bayerischen Ärztetag verabschiedete Ge-schäftsordnung den einzelnen Kommissions-mitgliedern vorzustellen.

Auswertung der gutachterlichenStellungnahmen2001 wurden durch die Bayerischen Kommis-sionen zur Prüfung von Freiwilligkeit undUnentgeltlichkeit der Lebendspende insge-samt 70 gutachterliche Stellungnahmen abge-geben. In einem Fall wurde für ein Spender/Empfängerpaar einer Lebendspende zwei gut-achterliche Stellungnahmen durch zwei ver-schiedene bayerische Kommissionen gefertigt.

Im einzelnen wurden 13 % der gutachter-lichen Stellungnahmen durch die Kommis-sion Erlangen-Nürnberg (ER-N) gefertigt,39 % durch die Kommission München-Klini-kum Großhadern (M-Großh.), 21 % durchMünchen – Klinikum rechts der Isar(M-rdI), 20 % durch die Kommission Re-gensburg (R) und 7 % durch die KommissionWürzburg (WÜ).

In keinem Fall kamen die Kommissionen ineiner ihrer gutachterlichen Stellungnahme zuder Ansicht, dass die Freiwilligkeit und Un-entgeltlichkeit nicht vorgelegen haben.

Den gutachterlichen Stellungnahmen standenim Zeitraum 2001 63 durchgeführte Lebend-spenden gegenüber. In 61 Fällen handelte essich um die Lebendspende von Nieren, inzwei Fällen um die Lebendspende von Splitt-leber. Differenziert nach Transplantations-zentrum (TPZ) ergeben sich die in Dia-gramm 1 dargestellten Zahlen.

Bezogen auf 100 000 Einwohner wurden da-mit 0,5 Lebendspenden durchgeführt. Dasdurchschnittliche Alter der angehörten Emp-fänger von Lebendspenden betrug 44 Jahre,das durchschnittliche Alter der angehörtenSpender 52 Jahre. Der älteste angehörteEmpfänger einer Lebendspende war 68, der

Diagramm 1:Gutachterliche Stellungnah-me nach § 8 Absatz 3 TPG.

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12 Bayerisches Ärzteblatt 9/2002

Geschäftsbericht der BLÄK

jüngste 14 Jahre alt. Bei den angehörtenSpendern von Lebendorganen war der älteste75 und der jüngste 24 Jahre alt. Differenziertnach dem Geschlecht ergibt sich, dass bei denSpendern 58 % weiblich (42 % männlich)und bei den Empfängern 45 % weiblich(55 % männlich) waren.

Das Transplantationsgesetz erlaubt die Le-bendspende nur zur Übertragung auf Ver-wandte ersten oder zweiten Grades sowie aufEhegatten, Verlobte und andere Personen, dieder spendenwilligen Person in besondererpersönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen (§ 8 Absatz 1 TPG). Aus Diagramm 2ist das persönliche Verhältnis von Spender/Empfänger zueinander zu entnehmen.

FinanzierungGemäß landesgesetzlicher Vorschrift ist dieBLÄK Träger der Kommissionen zur Prü-fung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeitder Lebendspende. Die Refinanzierung er-folgt durch die fünf bayerischen Universitäts-kliniken an denen Lebendspenden durchge-führt werden, den TPZ. Als größter Postenauf der Gegenseite stehen Zahlungen an dieeinzelnen Kommissionen (Diagramm 3).

Die beiden Positionen ergeben einen Mehrer-trag von etwa 10 000 €. Berücksichtigt mandie 2001 erfassten Verwaltungskosten ergibtsich ein Minderertrag von 13 000 €.

Zu berücksichtigen ist, dass die Verbindlich-keiten gegenüber den Kommissionen dannentstehen, wenn eine gutachterliche Stellung-nahme abgegeben wurde. Die Forderungenentstehen, wenn an einem der fünf bayeri-schen Universitätskliniken nach Abgabe dergutachterlichen Stellungnahme eine Trans-plantation tatsächlich stattgefunden hat. Diesbedingt, dass eine Forderung, die sachlich miteiner Verbindlichkeit in Zusammenhangsteht, unter Umständen gar nicht entstehtbzw. erst im nächsten Erfassungszeit-raum berücksichtigt werden kann.

Gemeinsame Kommission Präventionder BLÄK und der KVB

Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungender gemeinsamen Kommission Präventionvon BLÄK und KVB statt (12. September2001 und 1. Februar 2002).

Themenschwerpunkte waren unter anderemOptimierung des Schulsports – hierzu fandim Ärztehaus Bayern am 7. November 2001eine öffentliche Veranstaltung statt – der Ge-setzesentwurf zur Entwicklung und Verbesse-rung der Gesundheitsförderung in Bayern,die Umweltmedizin-Vereinbarung, die Ge-sundheitsinitiative „Bayern aktiv“ desStaatsministeriums für Gesundheit, Ernäh-rung und Verbraucherschutz, Gewalt gegenKinder und Jugendliche, Umweltmedizin undSuchtprävention in Bayern. Ferner wurdenModellprojekte mit präventiver Zielsetzungdiskutiert.

Kommission „Qualitätssicherung”

Auf Beschluss des Vorstandes der KVB wurdedie gemeinsame Kommission „Qualitätssiche-rung“ der KVB und der BLÄK aufgekündigt.

Diagramm 2:Verhältnis zwischen ange-hörten Spendern und Emp-fängern.

Diagramm 3:Verbindlichkeiten/Forderun-gen im Jahr 2001.

MitgliederDr. Maria E. Fick, Landshut(Vorsitzende)Dr. Gert Rogenhofer, Regensburg(stv. Vorsitzender)Dr. Franz J. Freisleder, MünchenDr. Andreas Hellmann, AugsburgDr. Klaus Jantzen, OttobeurenDr. Max Kaplan, PfaffenhausenProfessor Dr. Detlef Kunze, MünchenDr. Ursel Lindlbauer-Eisenach, MünchenDr. Robert Neupert, ZirndorfDr. Wolf von Römer, MünchenDr. Gabriel Schmidt, MünchenDieter Schriml, RegensburgProfessor Dr. Gerhard Wündisch, Bayreuth

MitgliederDr. Klaus Ottmann, Ochsenfurt(Vorsitzender)Dr. Christina Eversmann, MünchenProfessor Dr. Detlef Kunze, MünchenDr. Peter Schmied, BurgkunstadtUlrich Voit, Schwarzenbach a. W.Kooptiert:Dr. Andreas Hellmann, AugsburgDr. Werner Sitter, NürnbergStändige Gäste:Ltd. Medizinaldirektor Dr. HelmutHebeisen, StarnbergProfessor Dr. Hans-Konrad Selbmann,TübingenProfessor Dr. Peter Hermanek, MünchenDr. Berndt Birkner, München

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Bayerisches Ärzteblatt 9/2002 13

Geschäftsbericht der BLÄK

Dieser Schritt wurde vom Vorsitzenden derbisherigen gemeinsamen Kommission Vize-präsident Dr. Klaus Ottmann außerordentlichbedauert, da seiner Meinung nach nur ge-meinsam definierte Qualitätsstandards imambulanten und stationären Versorgungsbe-reich zielführend sein können. Im Interesseeiner weiterhin harmonisierten Vorgehens-weise in Angelegenheit der Qualitätssiche-rung und des Qualitätsmanagement ärzt-lichen Handelns wurde eine wechselseitigeKooptierung von je zwei Repräsentanten derbeiden ärztlichen Körperschaften in die je-weilige Qualitätssicherungskommission be-schlossen.

Im Berichtszeitraum tagte die Kommission„Qualitätssicherung“ der BLÄK insgesamtviermal (30. Mai, 19. September, 19. Dezem-ber 2001 sowie 10. April 2002).

Schwerpunkte der Kommissionsarbeit warendie Begleitung der Evaluation für Quali-tätszirkel gemäß dem Förderungskonzept vonKVB und BLÄK. Beschlossen wurde auch ei-ne verkürzte, konzentrierte Umsetzung der

Qualitätszirkelmoderatorenschulung, in diejetzt auch die Berufsverbände eingebundenwerden.

Der Qualitätssicherung in der stationärenVersorgung durch Mitwirkung der BLÄK imKuratorium der Bayerischen Arbeitsgemein-schaft für Qualitätssicherung in der stationä-ren Versorgung (BAQ) wurde große Auf-merksamkeit geschenkt, entsprechende Vor-schläge für Vorstandsentscheidungen wurdenerarbeitet. Besonders intensive Diskussionenentstanden durch die Qualitätssicherungsak-tivitäten der KVB im Bereich der „Mammo-graphie“ und Hygienemaßnahmen bei derEndoskopaufbereitung. Insbesondere wurdedas im nichtvertragsärztlichen Bereich durchInitiative des Kommissionsvorsitzenden aus-geweitet. In diesem Zusammenhang wurdenauch Fortbildungsmaßnahmen für medizini-sches Assistenzpersonal konzipiert und bay-ernweit durchgeführt.

Des Weiteren wurde von den bisherigen Er-fahrungen der Mitarbeiter der BLÄK in derPilotphase des Krankenhauszertifizierungs-

projektes (KTQ ® – Kooperation für Trans-parenz und Qualität) im Hinblick auf Umset-zungskonsequenzen in Bayern berichtet.

Als neues Projekt wurden auf Vorschlag derKommission in Abstimmung mit dem Vor-stand der BLÄK Qualitätsmanagementkursefür Arztpraxen erarbeitet und begonnen. Eineeventuell gewünschte Zertifizierung solldurch externe Institutionen erfolgen.

Die Qualitätssicherungsprobleme im Rahmender Umsetzung des § 115 b SGB V (ambu-lante Operationen/stationsersetzende Leis-tungen), des § 112/137 SGB V (stationäreQualitätssicherung) und der DMP wurdenintensiv erörtert, sodass die Positionen derKommission in den entsprechendenBeschlussgremien eingebracht werden konn-ten.

Insgesamt sieht die Kommission eine klareZuständigkeit der BLÄK für das ärztlicheQualitätsmanagement als Zukunftsaufgabe.

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)hatte im vorliegenden Berichtsjahr eine großeAnzahl von Anfragen der privaten Kranken-versicherungen und Beihilfestellen zu beant-worten. Außerdem ist die Zahl der Ärzte undArzthelferinnen, die sich mit Fragen zumärztlichen Gebührenrecht an uns gewandt ha-ben, weiter gestiegen. Die zuständige Mitar-beiterin der BLÄK hat dabei spezielle Ab-rechnungsfragen beantwortet und auchInformationsmaterial versandt. In zahlreichenFällen ist die BLÄK zwischen Patient und li-quidierendem Arzt vermittelnd tätig gewor-den, wenn Krankenversicherung oder Beihilfeeine Kostenerstattung der Rechnung ganzoder teilweise unter Hinweis auf eine fehler-hafte Rechnungslegung abgelehnt haben. AufGrund der vielen Fachfragen die in diesemZusammenhang gestellt wurden, hat dieBLÄK verstärkt externe Gutachter einge-schaltet. Ferner galt es, neuere Behandlungs-bzw. Operationsverfahren unter Einhaltungder Vorgaben der GOÄ adäquat zu bewerten,da der Ansatz von analogen Bewertungenhäufig zu Kontroversen zwischen Ärzten undKrankenversicherungen geführt hat. Dabeiwurden insbesondere auch die Beschlüsse desGebührenordnungsausschusses der Bundes-ärztekammer (BuÄK) berücksichtigt. DieseBeschlüsse haben zwar keine Rechtsverbind-lichkeit, dennoch ist ihnen auf Grund der

Sachkenntnis des Ausschusses eine gewisseRechtsrelevanz beizumessen. Da die GOÄeine von der Bundesregierung mit Zustim-mung des Bundesrates erlassene Rechtsver-ordnung ist, waren bei der Beurteilung durchdie BLÄK auch Entscheidungen der Gerich-te zu Grunde zu legen. Problematisch war da-bei, dass diese Gerichtsentscheidungen viel-fach auf Unverständnis der Ärzte gestoßensind, da sich das Ergebnis oftmals nicht mitden medizinischen Belangen in Einklangbringen ließ.

Insgesamt entstand dadurch ein erheblicherArbeitsaufwand bzw. Schriftwechsel, denn esmusste auch gewährleistet werden, dass fürneue, derzeit noch nicht in der GOÄ enthal-tene Leistungen, eine nach Art und Kosten-aufwand angemessene Abrechnungsgrundlagevorhanden ist. Es gelang jedoch in den meis-ten Fällen, einen entsprechenden Konsens zuerreichen. Nicht zuletzt dadurch, dass auch indiesem Berichtsjahr ein ausführlicher Gedan-kenaustausch mit dem Bayerischen Finanz-ministerium und dem Landesverband Bayernder privaten Krankenversicherungen stattge-funden hat.

Im Rahmen der verschiedenen Anfragen zurGOÄ, hatte die BLÄK an dieser Stelle stetseinen Querschnitt der Interpretation zu Para-grafen und einzelnen Gebührenordnungs-positionen der GOÄ gegeben. Des Weiterenwurde darauf hingewiesen, dass analoge Be-wertungen sowie Beschlüsse der BuÄK ange-fordert werden können. Um dies künftig zuvereinfachen, werden wir ab Oktober 2002entsprechende Internetseiten einrichten. DieInformationen können dann im Rahmen vonDownloads abgerufen werden, sodass an die-ser Stelle auf eine Darlegung verzichtet wer-den kann.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

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14 Bayerisches Ärzteblatt 9/2002

Geschäftsbericht der BLÄK

Der nachfolgende Bericht gibt einen Über-blick über die vielfältigen Betätigungsfelderder Rechtsabteilung. Lediglich bei derDurchführung von wettbewerbsrechtlichenVerfahren wurde – auf Grund bestehendenAnwaltszwangs vor den zuständigen Gerich-ten – die Wettbewerbsvereinigung pro virtutein Anspruch genommen. Diese konnte dabeistets auf die Vorarbeit und Unterstützung derRechtsabteilung zurückgreifen.

Arzt- und Berufsrecht

RechtsberatungDie Rechtsabteilung formulierte, in engerAbstimmung mit der Fachabteilung „Berufs-ordnung“, in ca. 240 Schreiben an Ärztinnenund Ärzte und ca. 60 Schreiben an manda-tierte Rechtsanwälte Auskünfte, Stellungnah-men und rechtliche Erläuterungen unter an-derem zu Fragen der Möglichkeiten undGrenzen ärztlicher Außendarstellung, sei esauf dem Praxisschild, in Printmedien, im In-ternet oder sogar im Fernsehen. Häufige An-fragen betrafen die rechtliche und tatsächlicheGestaltung gewerblicher Tätigkeit des Arztesneben der Ausübung seines Berufes. Vielfachwar die Rechtsabteilung veranlasst, gewerb-lich tätige Einrichtungen auf den gesetzlichnormierten Arztvorbehalt für bestimmteLeistungen hinzuweisen. Es waren zahlreicheProbleme der Abgrenzung zwischen der Aus-übung der Heilkunde und der Erbringungrein kosmetischer Leistungen zu lösen.

Weiter wurden im Rahmen der Praxisführungentstehende Fragen an die Rechtsabteilungherangetragen. Diese betrafen Dokumenta-tions- und Aufbewahrungspflichten, die Vor-aussetzungen für die Einrichtung von Praxis-kliniken, ausgelagerten Praxisräumen oderApparategemeinschaften sowie Möglichkei-ten der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungeiner Praxis bei Beteiligung mehrerer Ärzte.Daneben ergaben sich weitere, aus der Zu-sammenarbeit mehrerer Ärzte resultierende,Schwierigkeiten wie Verstöße gegen den Kol-legialitätsgrundsatz oder die Haftung betref-fende Fragen.

Ebenfalls Gegenstand vieler Erkundigungenwar die bereits durch die Medien thematisier-te Problematik der Grenzen für die Annahmevon Geschenken/Vorteilen.

BerufsaufsichtEine Aufstellung über durchgeführte berufs-aufsichtliche Maßnahmen ist aus Tabelle 1ersichtlich. Inhalt dieser berufsaufsichtlichenVerfahren war größtenteils eine den Grund-sätzen der Berufsordnung widersprechendeAußendarstellung der Ärzte auf dem Praxis-schild, in Printmedien, im Internet oder imFernsehen.

Darüber hinaus blieben in der Berufsordnungvorgeschriebene Trennungskriterien für diegewerbliche Tätigkeit des Arztes oder seineZusammenarbeit mit Dritten berufsrechts-widrig unberücksichtigt. Ein geringerer An-teil der Pflichtverletzungen betraf die Miss-achtung des Kollegialitätsprinzips, dieNichtbeachtung der Meldepflicht sowie dieMitwirkung bei der missbräuchlichen An-wendung von Arzneimitteln.

Die am 1. Januar 2002 in Kraft getreteneÜbertragung der Berufsaufsicht von denÄrztlichen Kreisverbänden auf die Bezirks-verbände warf vielfach Zuständigkeitsproble-me auf. Die Rechtsabteilung stand bei Ab-grenzungsfragen hilfreich zur Verfügung undunterstützte die Bezirksverbände bei derWahrnehmung ihrer neuen Aufgabe. Insge-samt wurde im Berichtszeitraum den Ärzt-lichen Kreisverbänden und ab 2002 den Ärzt-lichen Bezirksverbänden sowohl telefonischwie auch schriftlich Hilfestellung bei schwie-rigen Beurteilungsfragen gegeben und For-mulierungshilfen für Anhörungsschreiben(55), Rügen (20) oder Berufsgerichtsanträgen(14) entworfen. Darüber hinaus wurden86 Schriftsätze an Rechtsanwälte, Gerichte,Regierungen und Behörden ausgearbeitet, umdie Kreis- und Bezirksverbände zu entlasten.Auch das Abfassen von Bescheiden beiWidersprüchen oder Ermäßigungsanträgenim Rahmen der Beitragserhebung übernahmteilweise die Rechtsabteilung.

Satzungsrecht

Im Zuge der Währungsumstellung auf denEuro erforderten die Beitragsordnungensämtlicher Kreisverbände eine Anpassung. ImZusammenhang mit der Währungsumstel-lung erfolgte in 56 Kreisverbänden eine Bei-tragssatzänderung, die der Zustimmungdurch die Bayerische Landesärztekammer(BLÄK) sowie der Genehmigung durch diejeweilige Regierung bedurfte. Die Rechtsab-teilung unterstützte die Kreisverbände bei derUmstellung und bei der Durchführung derGenehmigungsverfahren.

Die Rechtsabteilung war im Vorfeld des54. Bayerischen Ärztetages damit befasst, dieÄnderungen unter anderem folgender Rege-lungswerke auszuarbeiten, die dafür erforder-lichen Anträge vorzubereiten und auf ihrerechtliche Vereinbarkeit zu überprüfen:Weiterbildungsordnung, Berufsordnung, Bei-tragsordnung BLÄK, Satzung BLÄK, Ge-schäftsordnung BLÄK und Geschäfts-ordnung der Kommission zur Prüfung vonFreiwilligkeit und Unentgeltlichkeit derLebendspende. Darüber hinaus wurden dieerforderlichen Genehmigungsverfahren mitden Ministerien durchgeführt und die für dieBekanntmachung im Bayerischen Ärzteblattnotwendigen Ausfertigungen verfasst.

Die durch die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) erfolgte Umstruk-turierung der Berufsaufsicht und des Melde-wesens erforderte die, von der Rechtsabtei-lung in engem Zusammenwirken mit dem fürdie Genehmigung zuständigen Staatsministe-rium für Gesundheit, Ernährung und Ver-braucherschutz erarbeiteten, Anpassung derSatzungen für die Ärztlichen Kreis- und Be-zirksverbände.

Rechtsfragen

Berufsaufsichtliche Dagegen einge- Entscheidung in derMaßnahmen legte Rechtsmittel RechtsmittelinstanzRügen 20 Beschwerden beim Vom Vorstand zurück-

Vorstand der BLÄK 4 gewiesene Beschwerden 3Dagegen erhobeneKlagen 2

Verfahren vor den Eingelegte Berufungen Berufung verworfen 2Berufsgerichten 38 beim Landesberufs- In 2. Instanz verurteilt 1Davon: gericht am Bayerischen Freispruch 1beim OLG München 33 Obersten Landesgericht 5 Noch anhängig 1beim OLG Nürnberg 5

Tabelle 1

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Geschäftsbericht der BLÄK

Darüber hinaus war sie mit der Schaffung ei-ner Musterbeitragsordnung für die ÄrztlichenKreisverbände befasst, um die technischeDurchführung der Beitragseinziehung desMitgliedsbeitrags der Ärztlichen Kreisver-bände durch die BLÄK zu ermöglichen.

Anlässlich einer Entscheidung des Bundes-verwaltungsgerichts zur Führungsfähigkeitder Bezeichnung „Akupunktur“ wurde dieweitere generelle Handhabung der Ankündi-gungsmöglichkeiten auf dem Praxisschilddiskutiert und dem Vorstand zur Entschei-dung vorgelegt. Der diesbezügliche Vor-standsbeschluss wurde daraufhin Grundlagefür die weitere Behandlung zahlreicher ärzt-licher Anfragen zu diesem Thema.

Wettbewerbsrecht

Häufigsten Anlass zu wettbewerbsrechtli-chem Vorgehen gaben Verlage durch dieÜbersendung kostenpflichtiger, teilweise irre-führender, Eintragungsofferten. Sofern dieseals wettbewerbsrechtlich bedenklich einzustu-fen waren, wurden sie an pro virtute weiterge-leitet. Hinsichtlich der von den Verlagen gel-tend gemachten Kostenansprüchen musstendie hilfesuchenden Ärzte auf den Zivilrechts-weg verwiesen werden. Zur Unterstützungwurde seitens der Rechtsabteilung eine Füllevon Rechtsprechungs- und Informationsma-terial vorbereitet und zur Verfügung gestellt(Tabelle 2).

Darüber hinaus erforderte die Verwendungberufswidriger Werbemethoden durchKlinikträger oder im Gesundheitssektor täti-ger Unternehmen ein wettbewerbsrechtlichesVorgehen. In diesem Zusammenhang nahmdie BLÄK die vom Bundesverfassungsgerichtgewährte Möglichkeit zur Stellungnahme, zueiner Verfassungsbeschwerde wegen Verlet-zung der Berufsausübungsfreiheit durch dasVerbot die Begriffe „Knie- bzw. Wirbelsäu-lenspezialist“ zu Werbezwecken zu verwen-den, wahr. Die Ausarbeitung der berufsrecht-lichen Aspekte zum Vorwurf des Ver-fassungsverstoßes oblag der Rechtsabteilung.

Datenschutz

Die Rechtsabteilung beschäftigte sich mit derdatenschutzrechtlichen Überprüfung dergeänderten Beitragsordnung der BLÄK imHinblick auf die neu eingeführte Nachweis-pflicht.

Im neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzwurde die Bestellung eines Datenschutzbe-auftragten auch für Arztpraxen normiert.Diesbezüglich häufige Anfragen hinsichtlichErforderlichkeit und Qualifikation wurdentelefonisch und schriftlich beantwortet.

Thematisiert wurde von anfragenden Ärztenauch die zunehmende Praktik der Kranken-kassen, Krankenunterlagen zur Überprüfungeines Erstattungsanspruchs anzufordern.Vielfach wurden darüber hinaus Auskünfteüber die Rechtfertigungstatbestände zumBruch der Schweigepflicht, unter anderem beiAuskunftsverlangen der Polizei, Staatsanwalt-schaft oder der Nachlassgerichte, erteilt.Auch Voraussetzungen der Erstellung einesAttestes zur Vorlage beim Vormundschafts-oder Nachlassgericht wurden erläutert.

Anlässlich verschiedener Internetangebotezur Bewertung von Ärzten und Arztpraxenbemühte sich die Rechtsabteilung um Klä-rung der Zulässigkeit im Hinblick auf denSchutz des Persönlichkeitsrechts der Ärzte.

Auch in diesem Berichtszeitraum bestandwieder das Ansinnen, den Austauschpersonenbezogener Daten zwischen der Kas-senärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)und der BLÄK zu ermöglichen. Der Bayeri-sche Landesbeauftragte für den Datenschutzwurde diesbezüglich gebeten, eine Änderungder geltenden Rechtslage beim Bundesgesetz-geber anzuregen.

Weitere Themen einer datenschutzrecht-lichen Auseinandersetzung in der Rechtsab-teilung waren Fragen nach der Zulässigkeitvon Befundmitteilungen an das Sozialamt imHinblick auf Betreutes Wohnen sowie dasModellvorhaben zur Einführung eines Ge-samtplanes nach § 46 Bundessozialhilfege-setz.

Umsatzsteuer

Auf Grund eines Urteils des EuropäischenGerichtshofes (EuGH) musste die bis datogroßzügig gehandhabte Steuerbefreiung fürärztliche Leistungen erheblich eingeschränktwerden. Seit dem 1. März 2001 sind daherviele ärztliche Leistungen der Umsatzsteuer-pflicht unterworfen. Zur sachgerechten Be-antwortung vieler an die Rechtsabteilung ge-richteter Fragen bedurfte es mehrfachRücksprachen mit der Bundesärztekammer(BuÄK), welche ihrerseits einen umfangrei-chen Schriftverkehr mit dem Bundesministe-rium der Finanzen, hinsichtlich der insbeson-dere für Ärzte maßgeblichen Festlegungumsatzsteuerpflichtiger Leistungen, führte.

Teledienstgesetz (TDG)

Durch die Änderung des TDG sind bei derDarstellung des eigenen Leistungsangebotsim Internet auch vom Arzt spezielle Ankün-digungsvorschriften zu beachten. Die Rechts-abteilung beantwortete die vielfach eingehen-den Einzelfragen.

GEMA

Gegen Ende des Berichtszeitraumes häuftensich Anfragen von Ärzten zur Zulässigkeitvon der GEMA übersandter Aufforderungenzur Entrichtung von Gebühren für das Ab-spielen von Musik in ihren Wartezimmern.Da diesbezüglich keine eindeutige Rechtspre-chung besteht, wurde den anfragenden Ärz-tinnen und Ärzten Literatur und Rechtspre-chungsmaterial zur Verfügung gestellt.

Registergerichtsanfragen

In diesem Berichtszeitraum gab die Rechts-abteilung auf Anfragen der Registergerichteim Rahmen von laufenden Eintragungsver-fahren auf dem Gesundheitssektor tätiger ge-werblicher Einrichtungen 38 schriftlicheStellungnahmen ab.

Titelführung/Anerkennungausländischer Professorentitel

Auch das Thema „unberechtigte Titelfüh-rung“ beschäftigte die Rechtsabteilung mehr-fach und wurde bis hin zur Einleitung berufs-gerichtlicher Verfahren verfolgt. Darüberhinaus wurden acht Anträge auf Beurteilungim Ausland verliehener Professorentitel hin-sichtlich ihrer Gleichwertigkeit und damitFührungsfähigkeit gestellt. Die einer Ent-scheidung des zuständigen Gremiums derBLÄK zu Grunde liegende Überprüfung undBewertung oblag der Rechtsabteilung.

Kontakte zur Staatsanwaltschaft

Es mussten drei Strafanzeigen wegen Ver-dachts der Urkundenfälschung durch Vorlagegefälschter Arzthelferinnenbriefe gestelltwerden. Die Rechtsabteilung stand mehrfachder Staatsanwaltschaft als Ansprechpartnerim Rahmen von Ermittlungen gegen Ärztezur Verfügung.

Abmahnungen Erledigung durchDurch die Rechtsabteilung 4 Abgabe von Unterlassungserklärungen 7Unter Einschaltung der Wett- Wettbewerbsrechtliche Verfahren 4bewerbsvereinigung pro virtute 7 Davon

– Anerkenntnisurteil 1– Vergleich 1– Noch anhängig 2

Tabelle 2

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Geschäftsbericht der BLÄK

Als gesetzliche Berufsvertretungskörperschaftder Ärzte ist die Bayerische Landesärztekam-mer (BLÄK) mit jährlich steigender Tendenz(2750 registrierte Posteingänge bei der Abtei-lung Berufsordnung) Adressat von Anfragenund Beschwerden von Patienten über ärztli-ches Handeln. Diese Anfragen werden von-seiten der BLÄK soweit möglich unmittelbarbearbeitet bzw. Beschwerden, die nicht pri-mär in die Zuständigkeit der ärztlichenBerufsvertretungskörperschaften fallen, wer-den an die für das Anliegen zuständigen Stel-len verwiesen. Aus der Vielzahl der Fragestel-lungen sei hier die besonders häufige Fragedes Einsichtsrechts des Patienten in ärztlicheAufzeichnungen erwähnt: Der Patient hatnach § 10 Absatz 2 der Berufsordnung, aberauch nach gefestigter Rechtsprechung auf zi-vilrechtlicher Grundlage, einen Anspruch aufEinsichtnahme in die objektiven Befundeund in die Aufzeichnungen über die Umstän-de und den Verlauf der Behandlung. Ausge-nommen von diesem Einsichtsrecht sind dieAufzeichnungen über subjektive Eindrückeoder Wahrnehmungen des Arztes sowie Auf-zeichnungen, an deren Geheimhaltung Dritteein schutzwürdiges Interesse haben (zum Bei-spiel Fremdanamnese). Als weitere, allerdingssehr eng zu sehende Ausnahme ist das –missverständlich so genannte – „therapeuti-sche Privileg“ zu sehen, in Einzelfällen demPatienten eine ungünstige Prognose oder eineschwerwiegende Erkrankung zu verschwei-gen, um die Heilungsaussichten nicht zu be-einträchtigen. Auf der Grundlage desEinsichtsanspruchs kann der Patient auchvom Arzt die Anfertigung von Fotokopienverlangen, für die er allerdings Kostenersatzzu leisten hat (angemessen 0,50 € pro Kopiefür die ersten 50 Seiten, 0,15 € für jede wei-tere Kopie – analog zu § 11 II ZSEG i.V.m.Anlage 1 Nr. 9 GKG), nicht jedoch die Her-ausgabe der Originalunterlagen.

Für die Schlichtung von Streitigkeiten zwi-schen Arzt und Patient und Ärzten unterein-ander sieht Artikel 37 des Heilberufe-Kam-mergesetzes (HKaG) seit jeher einen Ver-mittlungsversuch durch den Ärztlichen Kreis-verband vor. Davon zu unterscheiden ist dieAufgabe der Berufsaufsicht bei Vorwürfender Verletzung ärztlicher Berufspflichten, wiesie in der Berufsordnung normiert sind, nachArtikel 38 f. HKaG. Derartigen Vorwürfenmuss die Berufsaufsicht in einer rechtsstaat-lich einwandfreien Weise nachgehen: Siemuss den betreffenden Arzt unter Hinweisauf die möglicherweise verletzte Rechtsvor-schrift und die Rechtsfolgen anhören (so ge-nanntes rechtliches Gehör), die ihr zugäng-lichen Beweismittel würdigen und dann in

einem geordneten Verfahren einen Beschlussüber mögliche Sanktionsmaßnahmen (Rügeoder Antrag auf berufsgerichtliche Entschei-dung) treffen, der dem betroffenen Arzt miteiner Begründung und einem Hinweis auf diegegen diese Entscheidung möglichen Rechts-mittel zuzustellen ist. Da ein derartiges Vor-gehen neben der sachverständigen ärztlichenBewertung ein verwaltungstechnischesKnow-how erfordert, an dessen Präzision imHinblick auf die gerichtliche Nachprüfbarkeitwie auf anderen Rechtsgebieten auch, zuneh-mend höhere Anforderungen gestellt werden,hat der Gesetzgeber mit der Kammergesetz-Novelle die Aufgaben der Berufsaufsicht nachArtikel 38 HKaG zum 1. Januar 2002 denÄrztlichen Bezirksverbänden zugewiesen, dieauf Grund ihrer Größe in der Lage sind, eineprofessionelle Geschäftsstelle zu unterhalten.Die Bezirksverbände sollen so zu administra-tiven Kompetenzzentren ausgebaut werden.In diesem Prozess werden sie von der BLÄKentsprechend unterstützt.

Ein häufig mit der Berufsordnung assoziier-ter Begriff ist derjenige des ärztlichen „Wer-beverbotes“. Trifft diese Bezeichnung schonauf die durch den Bayerischen Ärztetag 2000geänderten §§ 27 und 28 der Berufsordnungnicht mehr zu, sind die noch vorhandenenEinschränkungen in der Außendarstellungdes Arztes (vor allem auf dem Praxisschild –Kapitel D I Nr. 2 der Berufsordnung) punk-tuell durch obergerichtliche Entscheidungenverworfen worden. Zwar betrafen diese Ur-teile jeweils die Berufsordnungen andererLandesärztekammern, doch hat die BLÄKden Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbändenjeweils empfohlen, im Vollzug der Berufsord-nung für die Ärzte Bayerns entsprechend die-ser jüngsten Rechtsprechung zu verfahren.Dies betrifft vor allem die Ankündbarkeit vonAkupunktur als Behandlungsmethode, diedas Bundesverwaltungsgericht in seinem Ur-teil vom 5. April 2001 mit einem klarstellen-den Zusatz – (adaptiert auf bayerisches Be-rufsrecht) „nicht von der Ärztekammerverliehene Bezeichnung“ – für zulässig erklärthat.

Dieses Urteil deutet schon ein künftiges Pro-blemfeld bei der Weiterentwicklung desBerufsrechts auf dem Boden der Beschlüssedes diesjährigen Deutschen Ärztetages an:Einerseits Freigabe der Außendarstellung desArztes bis an die Grenzen der anpreisenden,irreführenden oder vergleichenden Werbung,andererseits klare Erkennbarkeit und Unter-scheidbarkeit der nach Weiterbildungsrechterworbenen Bezeichnungen von selbstge-wählten Untersuchungs- und Behandlungs-

methoden. Die BLÄK hat deshalb beimDeutschen Patent- und Markenamt eine ent-sprechende Marke schützen lassen. Über des-sen Verwendbarkeit im Zusammenhang mitweiterbildungsrechtlich erworbenen Qualifi-kationen wird der diesjährige BayerischeÄrztetag zu entscheiden haben.

Eine zunehmende Zahl von Anfragen bzw.Beschwerden ist zum Thema „Zulässigkeitdes Betriebs von gewerblichen Einrichtungenneben der Arztpraxis“ zu verzeichnen. DasSpektrum solcher Aktivitäten reicht vomschlichten Verkauf zum Beispiel von „Nah-rungsergänzungsmitteln“ über „Vitalshops“bis hin zu „Gesundheitszentren“, „Kosmetik-instituten“ und „Trainingszentren“ mit unter-schiedlich ausgeprägter Einbeziehung desArztes in das gewerbliche Geschehen(„Supervisor“, „Berater“ „freier Mitarbeiter“).Die beiden rechtlichen Eckpfeiler, die dasFeld diesbezüglich abstecken, sind einerseitsdie grundgesetzlich garantierte Freiheit, einen(weiteren) Beruf (auch neben dem Arztberuf )auszuüben und andererseits das durch Kam-mergesetz und Berufsordnung im Interessedes Patienten vor Verfälschung durch ge-werbliche Elemente geschützte Berufsbild desArztes. Die Berufsordnung spricht diesenKomplex in § 3 (Unvereinbarkeiten) und inverschiedenen Bestimmungen des Kapitels BIV 4 (Wahrung der ärztlichen Unabhängig-keit bei der Zusammenarbeit mit Dritten) an.Die oben genannten gewerblichen Aktivitä-ten sind dem Arzt also nur bei klarer, für denPatienten bzw. Kunden zu jedem Zeitpunkterkennbarer Trennung in räumlicher, perso-neller und organisatorischer Hinsicht zwi-schen Arztpraxis und Gewerbebetrieb er-laubt. Grundsätzlich unzulässig ist eineVerweisung von Patienten an den Gewerbe-betrieb bzw. von Kunden des Gewerbebe-triebs in die Arztpraxis. Auf mögliche uner-wünschte steuerrechtliche Folgen (sogenanntes „Abfärben“ der gewerblichen Tä-tigkeit auf die gesamte Tätigkeit des Arztesmit der Folge der Gewerbesteuerpflichtigkeitsämtlicher Einkünfte), Einschränkungenvonseiten des Vertragsarztrechtes sowie öf-fentlich-rechtliche Erfordernisse (zum Bei-spiel Gewerbeanmeldung) sei in diesem Zu-sammenhang nur hingewiesen.

Berufsordnung

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Geschäftsbericht der BLÄK

Die Diskussion in den Medien über mutmaß-liche ärztliche Behandlungsfehler und die In-itiativen der Bundesregierung, Patienten beiärztlichen Behandlungsfehlern und Fehlerndurch medizinische Assistenzberufe zu unter-stützen, hat dazu geführt, dass die Bedeu-tung, die Zahl der Anträge und der erforder-liche Aufwand für Gutachterstellen erheblichzugenommen hat. Die trifft auch für die Gut-achterstelle für Arzthaftungsfragen bei derBayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zu.

Diesen Anforderungen wurde die personelleSituation angepasst und insbesondere ver-sucht, durch eine größere Zahl hochqualifi-zierter Gutachter und durch in der Gutach-terstelle zusätzlich tätige Fachärzte diesenAnsprüchen zu genügen. Die Zahl der Anträ-ge steigt weiter und damit parallel die Zahlder Einwände der Beteiligten. Daraus resul-tiert ein deutlicher Anstieg von Zusatzbegut-achtungen. Auch müssen die Verfahrensbetei-ligten über jeden Verfahrensschritt informiertwerden. Ihre eigenen Vorstellungen undSachfragen bei Abwicklung der Gutachten-serstellung müssen bearbeitet werden. DieOffenheit des Verfahrens verlängert einerseitsdie Abwicklung erheblich, hat aber anderer-seits zur Folge, dass die Tätigkeit der Gut-achterstelle zunehmend das Vertrauen derAntragsteller und der sie immer häufiger ver-tretenden Rechtsanwälte gewonnen hat.

Die Diskussion um einen angeblich zu garan-tierenden Erfolg bei der ärztlichen Behand-lung führt verständlicherweise zu einer erhöh-ten Anspruchshaltung der Patienten. Dabeispielen auch die von der Ärzteschaft selbsteingebrachten Diskussionen um Leitlinienund qualitätsgesicherter Medizin eine nichtunbedeutende Rolle. Aufgabe der Gutachter-stelle kann es aber immer nur sein, auf demHintergrund des Standes der ärztlichen Wis-senschaft und Erfahrung die anzuwendendeSorgfalt des behandelnden Arztes im konkre-ten Fall zu bewerten. Ohne Zweifel unterliegtdieser Standard einem dauernden dynami-schen Wandlungsprozess, sodass die Gutach-terstelle in jedem Einzelfall einen Gutachterbestimmen muss, der auf der Basis des jewei-ligen aktuellen Standes der medizinischenWissenschaft die vorliegenden Probleme ana-lysiert. Es ist daher verständlich, dass es einenfesten Gutachterstamm oder einen definier-ten Kreis von Fachleuten nicht gibt; dieserKreis wächst dynamisch und der Auswahlund der Bestimmung des entsprechendenGutachters kommt eine große Bedeutung zu.

Die Gutachterstelle sieht es auch als eine zu-sätzliche Aufgabe an, eine formale Optimie-rung der ärztlichen Begutachtung und einer

Schulung der Gutachter zu erreichen undstellt entsprechende Richtlinien zur Verfü-gung.

Tabelle 3 zeigt die Zunahme der an die Gut-achterstelle gerichteten Anträge. Von diesenAnträgen waren jeweils ca. 35 % auf Grundeines Verfahrenshindernisses gemäß Ge-schäftsordnung oder aus anderen Gründennicht zu bearbeiten. Im Zeitraum 1. Juli 2001bis 30. Juni 2002 wurden insgesamt 688 Fälleerledigt, wobei zu berücksichtigen ist, dassimmer noch Fälle aus den letzten Jahren ab-zuwickeln waren. Dabei handelte es sich vor-wiegend um Fälle, die auf Grund ihrer Kom-plexität mehrerer zusätzlicher Begutach-tungen bedurften.

Von besonderem Interesse ist immer der pro-zentuale Anteil der Begutachtungsfälle imHinblick auf Anerkennung bzw. Verneinungeines Behandlungsfehlers. Bezüglich der letz-ten drei Jahre ergibt sich für die Gutachter-stelle bei der BLÄK die aus Tabelle 4 ersicht-liche Situation.

Damit liegt die bayerische Gutachterstelle inetwa beim gleichen Prozentsatz einer Behand-lungsfehleranerkennung wie die meisten an-deren Gutachterstellen der Bundesrepublik.Trotz des erheblich vermehrten Arbeitsein-satzes ist es noch nicht gelungen, die Zahlder so genannten „offenen Fälle“ zu reduzie-ren. Die Zahl der zu bearbeitenden Fälle be-läuft sich auf 835. Dies hat vier wesentlicheGründe:

• Die weiterhin steigende Zahl von Anträgen.• Die immer wieder erhebliche Zeitverzöge-

rung durch die Parteien bei Stellungnahmezu den Gutachten. Wie oben schon er-wähnt, ergibt sich in zunehmendem Maßedurch die häufigen zusätzlichen Argumenteund Sachverhaltsvorträge die Notwendig-keit erneuter gutachterlicher Befragung.

• Die Komplexität und der resultierendeZeitaufwand wird auch durch die zuneh-mende „Fachkunde” der Rechtsvertreter er-höht, welche immer häufiger eigene Gut-achter befragen, sich auf medizinisch-rechtliche Aspekte spezialisieren bzw. mitInstituten für Medizin-Gutachter zu-sammenarbeiten.

• Die Gewinnung unabhängiger und kompe-tenter Gutachter ist schwierig und oft nurbei Inkaufnahme längerer Wartezeitenmöglich. Leider werden häufig angegebeneFertigstellungsfristen des Gutachtens um100 % und mehr überschritten.

Tabelle 5 vergleicht die diesjährigen Zahlenmit denen des vergangenen Jahres.

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

Jahrgang 1999 2000 2001 2002am 30. Juni 2002

Gestellte Anträge 562 519 607 356

Tabelle 3: Zahl der gestellten Anträge

Stand 30. Juni 2001 30. Juni 2002offene Fälle 1993 bis 1996 3 -offene Fälle 1997 5 1offene Fälle 1998 33 5offene Fälle 1999 162 25offene Fälle 2000 342 145offene Fälle 2001 219 373offene Fälle 2002 - 286

Tabelle 5: Zahl der nicht abgeschlossenen Fälle der Jahrgänge

Jahr 1999 2000 2001Behandlungsfehler bejaht 105 66 10Behandlungsfehler verneint 251 153 26Fehler-Anerkennung in % 29 % 30 % 27 %

Tabelle 4: Entschiedene Fälle aus dem Jahr ...

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Geschäftsbericht der BLÄK

Am 31. Dezember 2001 betrug die Gesamt-zahl der bei der Bayerischen Landesärzte-kammer (BLÄK) gemeldeten Ärztinnen undÄrzte 60 609 (einschließlich 2750 Ärztin-nen/Ärzte im Praktikum – AiP). Sie erhöhtesich damit gegenüber dem 31. Dezember2000 um 1186 oder um 2 %. Zum 30. Juni2002 waren es bereits 61 250 Ärztinnen undÄrzte (einschließlich 2807 AiP). Der Zugangvon 1999 zu 2000 betrug absolut 1124 bzw.1,93 %. Im Berichtszeitraum hatten wir 3014Zugänge, denen 2096 Abgänge gegenüberste-hen; hiervon sind 382 Ärztinnen/Ärzte ver-storben.

Von den 2750 AiP haben 86,3 % eine ärztli-che Tätigkeit aufgenommen. Bei den 13,7 %„ohne ärztliche Tätigkeit“ muss jedoch be-rücksichtigt werden, dass es sich hier um eineStichtagszahl handelt und gerade zum Jah-resende der Arbeitsplatz häufiger als sonstgewechselt wird.

Die Zahl der berufstätigen Ärztinnen/Ärztestieg vom 31. Dezember 2000 zum 31. De-zember 2001 von 47 265 auf 47 943 (ein-schließlich AiP), absolut um 678 oder um1,43 % (Vorjahr 1999/2000 = 697 oder um1,5 %).

Der Vergleich der letzten zehn Jahre (1992bis 2001) zeigt eine kontinuierliche Zunahmeder berufstätigen Ärztinnen und Ärzte Bay-erns. Während die bayerische Bevölkerung indiesem Zeitraum um 507 856 Einwohneroder 4,31% zunahm, erhöhte sich die Zahl

Ärztestatistik

Tabelle 6: Bevölkerung Bayerns – Berufstätige Ärztinnen/Ärzte

Jahr Bevölkerung Ärzte Einwohnerje berufs-tätiger Arzt

1992 11 770 257 38 788 3031993 11 863 313 40 513 2931994 11 921 944 41 845 2851995 11 993 484 43 044 2791996 12 043 869 44 047 2731997 12 065 849 44 715 2701998 12 086 548 45 433 2661999 12 154 967 46 568 2612000 12 183 377 47 265 258*) 2001 12 278 113 48 320 254

Bevölkerung: Stichtag 31. Dezember einschließlichberufstätige AiP

*) Bevölkerung: Stichtag 30. Juni

Tabelle 7: Statistik der BLÄK zum 31. Dezember 2001

Tätigkeitsbereich männ- weiblich Gesamt % % lich Bereich Gesamt

1 Ambulant/Praxis 14 811 6906 21 717 100,00 % 35,83 %1.1 Allgemeinärzte 4348 1326 5674 26,13 %1.2 Praktische Ärzte 605 706 1311 6,04 %1.3 Angestellte Ärzte 506 1042 1548 7,13 %1.4 Sonstige Ärzte ohne Gebiet 594 795 1389 6,40 %1.5 Sonstige Ärzte mit Gebiet 8758 3037 11 795 54,31 %2 Stationär/Krankenhaus 13 008 6066 19 074 100,00 % 31,47 %2.1 Leitende Ärzte 1619 86 1705 8,94 %2.2 Ober-/Assistenzärzte ohne Gebiet 5074 3485 8559 44,87 %2.3 Ober-/Assistenzärzte mit Gebiet 6227 2412 8639 45,29 %2.4 Gastärzte 88 83 171 0,90 %3 Behörden/Körp. öffentl. Rechts 891 517 1408 100,00 % 2,32 %3.1 Behörden 690 472 1162 82,53 %3.2 Bundeswehr 201 45 246 17,47 %4 Sonstige ärztliche Tätigkeit 1692 1679 3371 100,00 % 5,56 %4.1 Sonstige ärztliche Tätigkeit 810 894 1704 50,55 %4.2 Ang. Arbeitsmedizin 184 118 302 8,96 %4.3 Ang. Pharmazie 162 94 256 7,59 %4.4 Gutachter 194 93 287 8,51 %4.5 Medizinjournalist 26 25 51 1,51 %4.6 Praxisvertreter 264 398 662 19,64 %4.7 Stipendiat 52 57 109 3,23 %5 Ohne ärztliche Tätigkeit 6031 5644 11 675 100,00 % 19,26 %5.1 Arbeitslos 559 840 1399 11,98 %5.2 Berufsfremd 372 205 577 4,94 %5.3 Berufsunfähig 268 154 422 3,61 %5.4 Erziehungsurlaub 9 950 959 8,21 %5.5 Haushalt 6 1142 1148 9,83 %5.6 Ruhestand 4814 2342 7156 61,29 %5.7 Sonstiger Grund 3 11 14 0,12 %6 AiP 1326 1424 2750 100,00 % 4,54 %6.1 Bei niedergelassenen Ärzten 29 74 103 3,75 %6.2 Stationär/Krankenhaus 1126 1095 2221 80,76 %6.3 Behörden/Körp. öffentl. Rechts 4 1 5 0,18 %6.4 Sonstige ärztliche Tätigkeit 23 21 44 1,60 %6.5 Ohne ärztliche Tätigkeit 144 233 377 13,71 %7 Freiwillige Mitglieder/Sonstige 362 252 614 100,00 % 1,01 %Gesamtzahl der Ärzte (einschl. AiP) 38 121 22 488 60 609 – 100,00 %

Diagramm 4:Tätigkeitsbereiche derÄrztinnen/Ärzte am31. Dezember 2001.

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der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte imgleichen Zeitraum um 9532 oder um 24,57 %(absolut von 38 788 auf 48 320 einschließlichAiP).

Besonders deutlich ist diese Steigerung amVerhältnis Einwohner/berufstätige Ärzte zuerkennen. Waren es statistisch 1992 in Bay-ern noch 303 Einwohner, die von einem be-rufstätigen Arzt betreut wurden, so waren eszum 30. Juni 2001 (einschließlich AiP) nurnoch 254 Einwohner (Tabelle 6).

Am 31. Dezember 2001 waren in Bayern ins-gesamt 21 717 Ärztinnen und Ärzte in einerPraxis tätig, davon waren 1548 Angestellte.Gegenüber dem Stichtag 31. Dezember 2000sind dies 290 Neuniederlassungen (1999:2000= + 239). Die Aufschlüsselung nach Tätig-keitsbereichen ergibt sich aus Tabelle 7 bzw.Diagramm 4.

Der Altersdurchschnitt der bayerischen Ärz-tinnen und Ärzte lag im Berichtszeitraum bei48,23 Jahren. Mit 45,68 Jahren sind Ärztin-nen im Schnitt etwas über vier Jahre jünger,als ihre männlichen Kollegen (49,74 Jahre).Weitere Einzelheiten sind im Diagramm 5dargestellt.

Diagramm 5:Alterspyramide der

bayerischenÄrztinnen/Ärzte

(Stand: 16. Mai 2002,Bezugsjahr: 2001).

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)präsentiert sich attraktiv und funktional mitdem Ziel, ihre Aufgaben, Anliegen undDienstleistungen auch im Internet umfassendund transparent darzustellen. Unter derAdresse www.blaek.de finden die Besucher

eine Fülle von Informationen rund um dieBLÄK, wobei das Themenspektrum die gro-ßen Bereiche wie Berufsordnung, Fort- undWeiterbildung, Qualitätssicherung, Recht,Assistenzberufe und Presse ebenso abdeckt,wie das Artikelangebot des Bayerischen Ärz-

teblattes oder Merkblätter und Formularezum herunterladen. Die BLÄK hat zudemein eigenes Patienteninformationssystem mitdem Namen „Der Arzt in Ihrer Nähe“ aufge-baut.

Die Adresse www.arzt-bayern.de bietet Infoszu mehr als 16 000 niedergelassenen Ärztin-nen und Ärzte sowie eingetragene leitendeKrankenhausärztinnen und -ärzte Bayerns.Alle Angaben über die Ärztinnen und Ärzteberuhen auf den nach der Weiterbildungsord-nung erworbenen Qualifikationen. Geradedas Navigationssystem, die bildliche Darstel-lung des Ortes, an dem der Arzt praktiziert,kommt bei den Suchenden gut an.

In der BLÄK sind die Arbeitsplätze mitleistungsfähigen PCs ausgestattet, die Bear-beitung der Aufgaben wird in hohem Maßvon Standard- und Individualsoftware unter-stützt. Sämtliche Arbeitsplätze sind vernetztsowie über E-Mail erreichbar. Eine Firewallund Anti-Viren-Programme sorgen für Si-cherheit bei der elektronischen Kommunika-tion.

EDV und Multimedia

BLÄK-online – Homepage

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Arzt im Praktikum (AiP)

Der Arzt im Praktikum ist ordentliches Mit-glied der ärztlichen Berufsvertretung.

Zum Stichtag 30. April 2002 waren bei derKammer als AiP gemeldet:

• bei niedergelassenen Ärzten 103(w: 74, m: 29)

• im Krankenhaus 2155 (w: 1111, m: 1044)• bei Behörden 8 (w: 3, m: 5)• sonstige ärztliche Tätigkeit 49

(w: 24, m: 25)• ohne ärztliche Tätigkeit 360

(w: 230, m: 130)

Das ergibt eine Gesamtzahl von 2675 gemel-deten AiP (w: 1442, was einem Anteil von 53,91 %, m: 1233, was einem Anteil von46,09 % entspricht).

Von den sechs gemäß § 34 c der Approba-tionsordnung vom 14. Juli 1987 verlangtenAusbildungsveranstaltungen wird die Teil-nahme an zwei berufskundlichen Veranstal-tungen – von der Bayerischen Landesärzte-kammer (BLÄK) an einem Tag zusammen-gefasst und für AiP kostenfrei durchgeführt –besonders empfohlen.

Im Berichtszeitraum wurden von der BLÄKzwei Ausbildungsveranstaltungen für AiP ge-mäß § 34 der Approbationsordnung durchge-führt, die sich unter anderem mit Fragen zurRechtsstellung des AiP, zur ärztlichen Be-rufsethik, zum Berufsrecht und mit der Glie-derung und den Aufgaben der ärztlichenKörperschaften befassten.

Das Merkblatt „Arzt im Praktikum“ liegt beiden Ärztlichen Kreisverbänden zur Abgabean die AiP vor; zusätzlich ist es im Interneteingestellt (www.blaek.de).

Praktische Ärzte

Im Zeitraum 1. Januar 2001 bis 31. Dezem-ber 2002 wurden im Bereich der Kassenärzt-lichen Vereinigung Bayerns (KVB) 217 All-gemeinärzte und 31 praktische Ärzte,insgesamt also 248 Allgemein-/praktischeÄrzte, neu zugelassen (Tabelle 8).

Von den 31 neu zugelassenen praktischenÄrzten hatten elf zusätzlich eine abgeschlos-sene Facharztweiterbildung.

Im Berichtsjahr wurden 30 Anträge (Vor-jahr: 39) auf Ausstellung des Zeugnisses zumFühren der Bezeichnung „praktischer Arzt/praktische Ärztin“ gestellt, wovon 21 (Vor-jahr: 31) bis Ende des Berichtszeitraums po-sitiv beschieden werden konnten.

Arbeitslose Ärzte

Ende Dezember 2001 waren in Bayern insge-samt 1059 (Vorjahr: 1139) arbeitslose Ärztin-nen und Ärzte bei den Arbeitsämtern gemel-det, darunter 342 (Vorjahr: 327) in München.

Im Bundesgebiet waren zu diesem Zeitpunkt7942 Ärztinnen und Ärzte (Vorjahr: 8663)arbeitslos gemeldet.

Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin

Seit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnungfür die Ärzte Bayerns in der Neufassung vom1. Oktober 1993 ist bei einer mindestensdreijährigen Weiterbildungszeit die Teilnah-me an Seminaren von insgesamt 240 StundenDauer Pflichtbestandteil der Weiterbildungim Gebiet Allgemeinmedizin.

Die BLÄK führte im Berichtszeitraum inMünchen elf Wochen-Kurse auf der Grund-lage des „Kursbuches Allgemeinmedizin“ derBundesärztekammer (BuÄK) mit insgesamt965 Teilnehmern durch.

Die Nachfrage nach den Wochen-Kursen istunverändert groß. Im Jahre 2002 werdennoch drei komplette Kurssequenzen (= neunKurse) angeboten. Die genannten Kursse-quenzen sind bereits seit Herbst 2001 ausge-bucht.

Für Ärztinnen und Ärzte, die den Facharztfür Allgemeinmedizin im Rahmen der min-destens fünfjährigen Weiterbildung gemäßAbschnitt I 1 der Weiterbildungsordnungfür die Ärzte Bayerns in der Fassung vom1. Oktober 1993, zuletzt geändert am 7. Juni1999, in Kraft seit 1. August 1999, anstreben,führte die BLÄK im April 2002 ein erstes80-Stunden-Seminar zu „Wichtigen Erkran-kungen im Kindes- und Jugendalter in derAllgemeinmedizin“ durch; daran nahmen34 Ärztinnen und Ärzte teil.

Die BLÄK stellt sicher, dass die Nachfragenach Kursplätzen für diejenigen Ärztinnenund Ärzte erfüllt werden kann, die den Ab-schluss der Seminarweiterbildung als Voraus-setzung zur Zulassung zum Fachgespräch be-nötigen.

Der Anteil der Kursteilnehmer aus anderenBundesländern beträgt weiterhin ca. 15 %.

Weiterbildungsbefugnisse

Mit Stand 1. Mai 2002 waren in Bayern ins-gesamt 7100 Weiterbildungsbefugnisse (Vor-jahr: 6847) erteilt, davon 1698 in der Allge-meinmedizin, 3517 in anderen Gebieten, 518in Schwerpunkten, 1024 in Bereichen, 207 infakultativen Weiterbildungen in den Gebie-ten und 27 in Fachkunden. 109 Weiterbil-dungsbefugnisse waren nach § 7 Absatz 3 derWeiterbildungsordnung für die Ärzte Bayernsin der Neufassung vom 1. Oktober 1993 anFachärzte erteilt, die nicht Fachärzte für All-gemeinmedizin sind: Diese Kolleginnen undKollegen sind in ihrem Fachgebiet zurWeiterbildung befugt mit der Einschränkung,

Weiterbildung

neue davon Anerken-Jahr Kassen- Allgemeinärzte praktische Ärzte nungen als

zulassungen abs. [%] abs. [%] Allgemeinarzt1985 427 172 40 255 60 2431986 406 126 31 280 69 1931987 391 154 39 237 61 1941988 382 135 35 247 65 1771989 354 94 27 260 73 1701990 370 128 35 242 65 1521991 313 105 34 208 66 1711992 365 123 34 242 66 1711993 862 170 20 692 80 20451994 130 41 32 89 68 4061995 209 59 28 150 72 3041996 189 62 33 127 67 1711997 200 114 57 86 43 2221998 299 203 68 96 32 2661999 203 146 72 57 28 2692000 171 135 79 36 21 2352001 248 217 88 31 12 314

Tabelle 8: Allgemeinärzte – praktische Ärzte

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dass diese Weiterbildung nur als anrech-nungsfähiges Gebiet im Rahmen der Weiter-bildung im Gebiet Allgemeinmedizin ange-rechnet werden kann.

Dies bedeutet insgesamt eine Steigerung dererteilten Weiterbildungsbefugnisse gegenüberdem Vorjahr von 3,7 %.

Die Aufschlüsselung in die einzelnen Gebie-te, Schwerpunkte, Bereiche und fakultativenWeiterbildungen im Gebiet sowie nach Voll-und Teilbefugnis zeigen die Tabellen 9, 10und 11.

Im Berichtsjahr wurden 816 (Vorjahr: 769)Erweiterungs- und Neuanträge gestellt, da-von 138 in der Allgemeinmedizin, 394 in an-deren Gebieten, 86 in Schwerpunkten, 114 inBereichen, 36 in fakultativen Weiterbildun-gen im Gebiet und sechs in Fachkunden. ImBerichtszeitraum wurden 354 Weiterbil-dungsbefugnisse im Gebiet Allgemeinmedi-zin überprüft.

Davon wurden 181 Weiterbildungsbefugnissebestätigt, acht auf Antrag erhöht, bei 95 eineReduzierung der Weiterbildungsbefugnis be-schlossen und 70 Weiterbildungsbefugnisseentzogen.

Einen Überblick über die Entwicklung derjährlich gestellten Anträge sowie der Über-prüfungen von Weiterbildungsbefugnissen imGebiet Allgemeinmedizin gibt Diagramm 6.

Gegen 42 Entscheidungen des Vorstandeshinsichtlich der Erteilung bzw. Nicht-Ertei-lung einer Weiterbildungsbefugnis bzw. 13Bescheiden hinsichtlich der Überprüfung derWeiterbildungsbefugnisse wurde Wider-spruch durch die Antragsteller eingelegt: Den55 Widersprüchen wurde in elf Fällen ganzoder teilweise stattgegeben, 17 wurden zu-rückgewiesen, zwei wurden zurückgenommenund 25 waren am Ende des Berichtszeitrau-mes noch in Bearbeitung.

Tabelle 9: Aufschlüsselung der Weiterbildungsbefugnisse in Gebieten und Teilgebieten/Schwerpunkten, Stand 30. April 2002

Gebiet, Teilgebiet/Schwerpunkt Befugnisseinsgesamt davon

Vollbefugnis Teilbefugnis1. Allgemeinmedizin 1807 1130 677

darunter andere Fachärzte nach § 7 (3) der WO 109 – 1092. Anästhesiologie 216 33 1833. Arbeitsmedizin 98 91 74. Augenheilkunde 155 12 1435. Chirurgie 288 68 220

Teilgebiet/SchwerpunkteGefäßchirurgie 28 16 12Kinderchirurgie 7 6 1Plastische Chirurgie 9 8 1Thorax- und Kardiovaskularchirurgie 6 5 1Thoraxchirurgie 6 6 –Unfallchirurgie 64 36 28Visceralchirurgie 41 31 10

6. Diagnostische Radiologie 177 41 136Schwerpunkt:Kinderradiologie 4 4 –Neuroradiologie 16 11 5

7. Frauenheilkunde und Geburtshilfe 314 57 2578. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 110 9 1019. Haut- und Geschlechtskrankheiten 152 7 14510. Herzchirurgie 9 8 1

Schwerpunkt:Thoraxchirurgie 1 1 –

11. Humangenetik 7 5 212. Hygiene und Umweltmedizin 2 1 113. Innere Medizin 823 116 707

Teilgebiet/Schwerpunkt:Angiologie 8 6 2Endokrinologie 16 12 4Gastroenterologie 55 27 28Hämatologie und internistische Onkologie 31 18 13Kardiologie 75 31 44Nephrologie 40 20 20Pneumologie 43 16 27Rheumatologie 20 13 7

14. Kinderchirurgie 10 9 115. Kinder- und Jugendmedizin 220 30 190

Teilgebiet/Schwerpunkt:Kinderkardiologie 6 3 3Neonatologie 28 19 9

16. Kinder- und Jugendpsychiatrie und-psychotherapie 22 8 14

17. Klinische Pharmakologie 9 4 518. Laboratoriumsmedizin 31 1 3019. Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie 16 7 920. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 24 6 1821. Nervenheilkunde – – –22. Neurochirurgie 21 17 423. Neurologie 119 27 9224. Neuropathologie 3 3 –25. Nuklearmedizin 31 9 2226. Öffentliches Gesundheitswesen – – –27. Orthopädie 253 20 233

Teilgebiet/Schwerpunkt:Rheumatologie 14 8 6

28. Pathologie 31 11 2029. Pharmakologie und Toxikologie 4 2 230. Phoniatrie und Pädaudiologie 6 4 231. Physikalische und Rehabilitative Medizin 48 10 3832. Plastische Chirurgie 21 7 1433. Psychiatrie und Psychotherapie 108 27 8134. Psychotherapeutische Medizin 58 20 3835. Rechtsmedizin 4 3 136. Strahlentherapie 26 13 1337. Transfusionsmedizin 10 8 238. Urologie 91 32 59Gesamt 5842 2153 3689

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Weiterbildungsrecht

RechtsprechungIm Berichtszeitraum waren gegen die BLÄK23 Verwaltungsgerichtsverfahren zur Ent-scheidung nach der Weiterbildungsordnunganhängig. Bei vier Klagen wurde das Ver-fahren eingestellt, in der Regel durch Klage-rücknahme. Drei weitere Klagen wurden alsunbegründet abgewiesen; davon ist bereits einUrteil rechtskräftig. Bei zwei Klagen wurdedas Ruhen des Verfahrens angeordnet, um dieAngelegenheit außergerichtlich zu verhan-deln. Ein weiteres Verfahren ruht bereits.Zum Stichtag sind somit noch zwölf Verfah-ren in 1. Instanz und sechs Verfahren in derBerufungsinstanz anhängig.Damit hat sich die Zahl der anhängigen Ver-waltungsstreitsachen vor den Verwaltungsge-richten in Weiterbildungsangelegenheiten imVerhältnis zum Vorjahr etwas erhöht.

Häufigste Bearbeitungsgegenstände • Fragen zu den Mindestanforderungen des

Zeugnisinhalts nach der Weiterbildungs-ordnung oder das Vorgehen bei Verweige-rung der Ausstellung von Zeugnissen.

• Fragen zum Gesetz über befristete Arbeits-verträge mit Ärzten in der Weiterbildung.

• Prüfung der Widerspruchsbescheide.• Prüfung der persönlichen Eignung im

Rahmen der Weiterbildungsbefugnis.

Anerkennung von Arztbezeichnungen

Im Berichtsjahr gingen bei der BLÄK 3104Anträge (Vorjahr: 2930) auf Anerkennung ei-ner Qualifikation nach der Weiterbildungs-ordnung ein. Davon entfielen 1975 (Vorjahr:1792) auf eine Facharzt-/Schwerpunktbe-zeichnung, 905 (Vorjahr: 913) auf eine Zu-satzbezeichnung, 124 auf Anerkennung einerfakultativen Weiterbildung (Vorjahr 125) und100 auf Fachkunden (Vorjahr 100).

Von den insgesamt 1675 Anträgen auf Aner-kennung einer Facharztbezeichnung betrafen336 Anträge (Vorjahr: 273) die Anerkennungzum Führen der Facharztbezeichnung imGebiet Allgemeinmedizin.

Eine detaillierte Übersicht über die Anerken-nungen geben die Tabellen 12 und 13, zusätz-lich wurden 86 Bescheinigungen über denErwerb einer fakultativen Weiterbildung inGebieten ausgestellt.

Einen Überblick über die Entwicklung derZahl der pro Berichtsjahr gestellten Anträgeauf Anerkennung einer Qualifikation nachder Weiterbildungsordnung seit 1984 gibtDiagramm 7.

Im Berichtsjahr gingen 1875 schriftliche An-fragen zur Weiterbildung ein.

Tabelle 10: Aufschlüsselung der Weiterbildungsbefugnisse in Bereichen,Stand 30. April 2002

Bereich Befugnisseinsgesamt davon

Vollbefugnis Teilbefugnis1. Allergologie 219 61 1582. Balneologie und medizinische Klimatologie – – –3. Betriebsmedizin 27 27 –4. Bluttransfusionswesen 11 11 –5. Chirotherapie – – –6. Flugmedizin 1 1 –7. Handchirurgie 22 8 148. Homöopathie 68 65 39. Medizinische Genetik 4 3 110. Medizinische Informatik 4 3 111. Naturheilverfahren 374 36 33812. Phlebologie 55 25 3013. Physikalische Therapie 81 53 2814. Plastische Operationen 16 14 215. Psychoanalyse – – –16. Psychotherapie – – –17. Rehabilitationswesen 20 16 418. Sozialmedizin 88 87 119. Sportmedizin 3 3 –20. Stimm- und Sprachstörungen 8 6 221. Tropenmedizin 2 2 –22. Umweltmedizin 21 4 17Gesamt 1024 425 599

Diagramm 6:Überblick über die Entwick-lung der jährlich gestelltenAnträge sowie der Überprü-fungen von Weiterbildungs-befugnissen im Gebiet All-gemeinmedizin.

Diagramm 7:Anträge auf Anerkennungeiner Qualifikation nach derWO (Gebiete, Schwerpunk-te, fakultative Weiterbildun-gen, Fachkunden und Berei-che) und Anträge imRahmen der Förderung inder Allgemeinmedizin,1984 bis 2002.

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Zusätzlich waren im Berichtszeitraum imRahmen des Programmes „Förderung derWeiterbildung in der Allgemeinmedizin“ 766Anfragen zu bearbeiten, davon 489 für eineWeiterbildung im niedergelassenen Bereich,277 für eine Weiterbildung im stationärenBereich. Die Bearbeitung dieser Anfragen ge-staltete sich sehr aufwändig, da teilweise diegesamten Weiterbildungsgänge zu beurteilenwaren.

Im Berichtszeitraum waren 31 Widersprüchegegen Entscheidungen der Kammer in Aner-kennungsverfahren nach der Weiterbildungs-ordnung zu behandeln.

Auf Grund der Anzahl der Widersprüchehatte der Vorstand in seiner Sitzung vom15. Juli 1995 gemäß § 8 Absatz 4 der Satzungder BLÄK einen Ausschuss mit der Aufgabe

betraut, über Widersprüche gegen Verwal-tungsakte der Kammer in Weiterbildungsan-gelegenheiten zu entscheiden, um eine einge-hende Behandlung der Widersprüche zuermöglichen.

Für die Durchführung der 1972 (Vorjahr:1835) Prüfungen (Gebiete, Schwerpunkte, fa-kultative Weiterbildungen, Fachkunden, Be-reiche und andere) waren 74 Prüfungstage(Vorjahr: 70) ganztägig in teilweise bis zu vierRäumen gleichzeitig erforderlich. 60 Kandi-datinnen und Kandidaten unterzogen sich ei-ner Wiederholungsprüfung, wovon fünf nichtbestanden haben.

Nach den Richtlinien der EuropäischenUnion und des EWR erfolgte die Umschrei-bung von Facharztanerkennungen bei sechsKolleginnen und Kollegen.

Qualifikationsnachweise undFachkunden

Suchtmedizinische GrundversorgungIm Berichtszeitraum (1. Mai 2001 bis30. April 2002) wurden von der BLÄK bay-ernweit anrechenbare Kurse auf der Basis des50-stündigen Curriculums Suchtmedizini-sche Grundversorgung der Bundesärztekam-mer 1999 (BuÄK) zum Erwerb des Qualifi-kationsnachweises SuchtmedizinischeGrundversorgung gemäß § 3 a Absatz 3 derWeiterbildungsordnung für die Ärzte Bayernsdurchgeführt. Insgesamt wurden 13 Veran-staltungen mit insgesamt 361 Teilnehmerndurchgeführt, und zwar jeweils drei Seminarezu Baustein I (mit insgesamt 77 Teilneh-mern), jeweils drei zu Baustein II und III(mit jeweils insgesamt 87 Teilnehmern), zweizu Baustein IV (mit insgesamt 57 Teilneh-mern) sowie zwei zu Baustein V (mit insge-samt 53 Teilnehmern). Die entsprechendeRichtlinie ist am 1. Mai 1999 in Kraft getre-ten.

Im Berichtszeitraum stellte die BLÄK insge-samt 91 (seit Einführung 681) Qualifika-tionsnachweise Suchtmedizinische Grundver-sorgung aus.

Mit Inkrafttreten der 15. BtMÄndV zum1. Juli 2001, gemäß der ab 1. Juli 2002 Ärztenur noch Substitutionsmittel verschreibendürfen, wenn sie entsprechend qualifiziertsind, ist eine zunehmende Zahl von Anträgenzur Ausfertigung des Qualifikationsnachwei-ses Suchtmedizinische Grundversorgung fest-zustellen.

QualitätsmanagementAuf der Grundlage des Curriculums Quali-tätssicherung der BuÄK wurden im Berichts-zeitraum insgesamt sechs Basisseminare I/II(Gesamt-Teilnehmerzahl: 137) sowie siebenQualitätsmanagement-Aufbau-Seminare III(Gesamt-Teilnehmerzahl: 152) mit einer ma-ximalen Teilnehmerzahl von jeweils 25 Teil-nehmern durchgeführt.

Daneben hat die BLÄK im Rahmen des52. Nürnberger Fortbildungskongresses am8. Dezember 2001 das „4. Forum Qualitäts-management“ mit 74 Teilnehmern organi-siert.

Seit Inkrafttreten des Qualifikationsnachwei-ses Qualitätsmanagement – gemäß § 3 a derWeiterbildungsordnung für die Ärzte Bayernsin der Fassung vom 11. Oktober 1998 in Ver-bindung mit der Richtlinie des Vorstandesvom 14. November 1998 – am 1. Januar 1999wurden insgesamt 534 Qualifikationsnach-weise Qualitätsmanagement ausgestellt, wo-von 185 auf den Berichtszeitraum entfallen.

Tabelle 11: Aufschlüsselung der Weiterbildungsbefugnisse in fakultativenWeiterbildungen im Gebiet, Stand: 30. April 2002

Fakultative Weiterbildung im Gebiet Befugnisseinsgesamt davon

Vollbefugnis TeilbefugnisAllgemeinmedizin:

1. Klinische Geriatrie 1 1 –Anästhesiologie:

1. Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin 28 25 3Chirurgie:

1. Spezielle Chirurgische Intensivmedizin 6 5 1Frauenheilkunde und Geburtshilfe:

1. Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 9 6 32. Gynäkologische Endokrinologie und

Reproduktionsmedizin 22 22 –3. Spezielle Operative Gynäkologie 23 21 2

Hals-Nasen-Ohrenheilkunde:1. Spezielle Hals-Nasen-Ohrenchirurgie 8 8 –

Herzchirurgie:1. Spezielle Herzchirurgische Intensivmedizin 4 4 –

Innere Medizin:1. Klinische Geriatrie 19 15 42. Spezielle Internistische Intensivmedizin 15 14 1

Kinderchirurgie:1. Spezielle Kinderchirurgische Intensivmedizin 1 1 –

Kinder- und Jugendmedizin:1. Spezielle Pädiatrische Intensivmedizin 6 4 2

Nervenheilkunde:1. Klinische Geriatrie – – –

Neurochirurgie:1. Spezielle Neurochirurgische Intensivmedizin 9 5 4

Neurologie:1. Klinische Geriatrie 6 3 32. Spezielle Neurologische Intensivmedizin 7 6 1

Orthopädie:1. Spezielle Orthopädische Chirurgie 13 10 3

Pathologie:1. Molekularpathologie 6 6 –

Plastische Chirurgie:1. Spezielle Plastisch-Chirurgische

Intensivmedizin 1 1 –Psychiatrie und Psychotherapie:

1. Klinische Geriatrie 7 7 –Urologie:

1. Spezielle Urologische Chirurgie 16 15 1Gesamt 207 179 28

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Geschäftsbericht der BLÄK

Qualifikationsnachweis SchutzimpfungenIn der Zeit vom 1. Mai 2001 bis 30. April2002 wurden insgesamt 689 Qualifikations-nachweise Schutzimpfungen ausgestellt, da-von 372 nach der Übergangsregelung, 133durch Besuch anerkannter Kurse und 184 fürFachärzte auf der Grundlage der Weiterbil-dungsordnung für die Ärzte Bayerns vom1. Oktober 1993.

Die BLÄK führte im laufenden Berichtsjahrzwei Seminare zum Erwerb des Qualifika-tionsnachweises Schutzimpfungen mit jeweils28 Teilnehmern durch.

Qualifikation Leitende Notärztin/Leitender NotarztIm Berichtszeitraum wurde von der BLÄKeine Fortbildungsveranstaltung zum Erwerbder Qualifikation Leitende Notärztin/Leiten-der Notarzt (Stufen E 1 bis E 3) mit 56 Teil-nehmern durchgeführt.

Ein weiterer geplanter Kurs musste wegen zugeringer Nachfrage abgesagt werden.

Im Berichtsjahr (Stand: 30. April 2002) wur-den 62 Bescheinigungen über den Erwerb derBescheinigung Leitende Notärztin/LeitenderNotarzt ausgestellt; somit wurden seit 1. Ja-nuar 1992 insgesamt 1104 Bescheinigungenerteilt.

Verkehrsmedizinische QualifikationIm Rahmen der Fortbildungsveranstaltung„Verkehrsmedizinische Qualifikation” gemäߧ 11 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-verordnung (FeV) vom 1. Januar 1999 wur-den im Berichtsjahr fünf Seminare angebo-ten; an diesen Veranstaltungen habeninsgesamt 236 Ärzte aus verschiedenen Fach-richtungen teilgenommen.

Arbeitsmedizinische FachkundeIm Berichtszeitraum wurden entsprechendden Bestimmungen der Neufassung derUnfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“vom 1. Januar 1985 insgesamt 64 arbeitsme-dizinische Fachkundebescheinigungen nach§ 3 Absatz 3 Nr. 1 und 2 (Muster III) ausge-stellt.

Fachkundenachweis RettungsdienstAuf Beschluss des Kammervorstandes wurdezum 1. Januar 1990 der FachkundenachweisRettungsdienst eingeführt.

Das Bayerische Rettungsdienstgesetz(BayRDG) zur Regelung von Notfallrettung,Krankentransport und Rettungsdienst, am1. Januar 1998 in geänderter Form in Kraftgetreten, fordert seit 1. Januar 1995 für Ärzte,die als Notärzte am Rettungsdienst teilneh-men, den Fachkundenachweis Rettungsdienstder BLÄK oder eine gleichwertige Qualifika-tion.

Tabelle 12: Anerkennungen zum Führen von Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungendurch die BLÄK

Gebiet, Teilgebiet/Schwerpunkt Anerkennungeninsgesamt darunter mit Prüfung

Prüfung (inkl. nichtWiederholer) bestanden

1. Allgemeinmedizin 314 299 132. Anästhesiologie 132 130 73. Arbeitsmedizin 14 14 34. Augenheilkunde 32 31 –5. Chirurgie 126 126 –

Teilgebiet/Schwerpunkt:Gefäßchirurgie 10 10 6Kinderchirurgie – – –Plastische Chirurgie 2 2 –Thorax- und Kardiovaskularchirurgie – – –Thoraxchirurgie 2 2 –Unfallchirurgie 44 44 –Visceralchirurgie 17 16 –

6. Diagnostische Radiologie 54 54 4Schwerpunkt:Kinderradiologie 4 4 –Neuroradiologie 4 4 –

7. Frauenheilkunde und Geburtshilfe 80 79 28. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 19 19 –9. Haut- und Geschlechtskrankheiten 30 30 310. Herzchirurgie 4 3 –

Schwerpunkt:Thoraxchirurgie – – –

11. Humangenetik – – –12. Hygiene und Umweltmedizin – – –13. Innere Medizin 258 255 3

Teilgebiet/Schwerpunkt:Angiologie 5 5 1Endokrinologie 7 7 –Gastroenterologie 20 20 2Hämatologie und internistische Onkologie 19 19 –Kardiologie 48 48 3Nephrologie 31 31 –Pneumologie 24 24 2Rheumatologie 10 10 –

14. Kinderchirurgie 3 3 –15. Kinder- und Jugendmedizin 79 79 1

Teilgebiet/Schwerpunkt:Kinderkardiologie 2 2 –Neonatologie 16 14 1

16. Kinder- und Jugendpsychiatrie und-psychotherapie 12 12 –

17. Klinische Pharmakologie 2 2 118. Laboratoriumsmedizin 11 11 119. Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie 13 13 –20. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 8 8 121. Nervenheilkunde 3 2 –22. Neurochirurgie 13 13 –23. Neurologie 46 46 124. Neuropathologie 2 2 –25. Nuklearmedizin 7 7 –26. Öffentliches Gesundheitswesen *) 11 – –27. Orthopädie 48 47 –

Teilgebiet/Schwerpunkt:Rheumatologie 8 8 –

28. Pathologie 12 12 129. Pharmakologie und Toxikologie 1 1 –30. Phoniatrie und Pädaudiologie – – –31. Physikalische und Rehabilitative Medizin 22 18 –32. Plastische Chirurgie 12 8 –33. Psychiatrie und Psychotherapie 83 83 334. Psychotherapeutische Medizin 35 18 135. Rechtsmedizin 1 1 –36. Strahlentherapie 9 9 137. Transfusionsmedizin 2 2 –38. Urologie 21 21 –Gesamt 1792 1728 61

*) Anerkennungen werden nicht von der BLÄK durchgeführt.

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Geschäftsbericht der BLÄK

Im Berichtszeitraum wurden 599 Fachkunde-nachweise Rettungsdienst ausgestellt; somitwurden seit 1. Januar 1990 insgesamt 13 429Fachkunden erteilt.

An den Fortbildungsveranstaltungen nahmenbisher an verschiedenen Orten Bayerns insge-samt 66 918 Ärztinnen/Ärzte teil, darunter778 Teilnehmerinnen/Teilnehmer im Be-richtszeitraum.

Seit 1. April 1993 sind alle Kursstufen ge-bührenpflichtig. Die BLÄK übernimmt ge-mäß Vorstandsbeschluss jedoch derzeit fürzum Veranstaltungszeitpunkt in Bayern ge-meldete Ärztinnen und Ärzte im Praktikum(AiP) die Kosten für die von der BLÄK an-gebotenen Stufen A/2 und B/2.

Medizinische Fachkunde im Strahlenschutzbeim Umgang mit offenen und umschlosse-nen radioaktiven Stoffen sowie beim Betriebvom Beschleunigern und von Gamma-Be-strahlungseinrichtungen (nach Strahlen-schutzverordnung)Bei der BLÄK als zuständiger Stelle für dieAusstellung der für den Strahlenschutz erfor-derlichen Medizinischen Fachkundebeschei-nigungen gingen im Berichtsjahr insgesamt75 Anträge (Vorjahr 45) ein. 43 Bescheini-gungen (darunter zwei Anträge aus dem Vor-jahr) konnten ausgestellt werden.

Die 43 ausgestellten Fachkundebescheinigun-gen verteilten sich wie folgt:

• Umgang mit offenenradioaktiven Stoffen 7

• Umgang mit umschlossenenradioaktiven Stoffen 6

• Afterloading-Verfahren 13• Umgang mit Beschleunigern 10• Umgang mit

Gamma-Bestrahlungseinrichtungen 7

Es wurde ein Antrag auf Berechtigung zurVermittlung der Medizinischen Fachkundeim Umgang mit offenen radioaktiven Strah-len gestellt und genehmigt.

Ärztliche Fachkunde im Strahlenschutzin der medizinischenRöntgendiagnostik/Strahlentherapie (nach Röntgenverordnung – RÖV)Im Berichtszeitraum stellte die BLÄK insge-samt 841 Bescheinigungen (Vorjahr 1143)über die ärztliche Fachkunde im Strahlen-schutz (nach RöV) aus, die zum Teil mehrereAnwendungsgebiete abdecken:

• Notfalldiagnostik 720• in anderen Anwendungsgebieten 976• Gesamtgebiet (ohne CT) 3• Gesamtgebiet (mit CT) 42• Röntgentherapie 1

80 dieser Bescheinigungen wurden nach denÜbergangsbestimmungen gemäß § 45 RöVvom 8. Januar 1987 erteilt.

ErgänzungsbescheinigungenDurch die BLÄK wurden im Berichtszei-traum 2001/02 insgesamt 52 ErgänzendeBescheinigungen über das Beherrschen dergebietsbezogenen/speziellen Röntgendia-gnostik und gebiets-/teilgebietsbezogenenSonographie ausgestellt, die sich wie folgtaufgliedern:

30 in der gebiets-/teilgebietsbezogenen Rönt-gendiagnostik, zwei in der Neuroradiologie,18 in der gebiets-/teilgebietsbezogenen Sono-graphie, zwei in der Mammographie.

Hämotherapie-RichtlinieIm Berichtszeitraum wurden auf der Basis derHämotherapie-Richtlinie der BuÄK sechstransfusionsmedizinische Kurse abgehalten.Die Gesamtteilnehmerzahl betrug 408, davonhaben 385 Teilnehmer beide Kurstage be-sucht, 23 Teilnehmer nur den ersten Kurstag(gemäß Richtlinien zur Anwendung vonPlasmaderivaten).

Bereich Anerkennungeninsgesamt darunter Prüfung

mit Prüfung nicht bestanden1. Allergologie 29 18 –2. Balneologie und Medizinische Klimatologie 6 – –3. Betriebsmedizin 39 9 34. Bluttransfusionswesen 5 1 –5. Chirotherapie 125 – –6. Flugmedizin 4 – –7. Handchirurgie 5 5 –8. Homöopathie 53 – –9. Medizinische Genetik – – –

10. Medizinische Informatik 4 2 –11. Naturheilverfahren 201 – –12. Phlebologie 8 8 113. Physikalische Therapie 27 6 –14. Plastische Operationen 3 2 –15. Psychoanalyse 17 *) – –16. Psychotherapie 64 *) 38 317. Rehabilitationswesen 5 – –18. Sozialmedizin 26 2 –19. Sportmedizin 109 – –20. Stimm- und Sprachstörungen 4 – –21. Transfusionsmedizin – – –22. Tropenmedizin – – –23. Umweltmedizin 2 1 –Gesamt 736 92 7

*) Nachweis der Psychiatriekenntnisse im Rahmen der Weiterbildung zur Erlangung derZusatzbezeichnungen „Psychotherapie“ und „Psychoanalyse“

Tabelle 13: Anerkennungen zum Führen von Zusatzbezeichnungen

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Geschäftsbericht der BLÄK

Im Berichtsjahr nahmen insgesamt 33 842Kolleginnen und Kollegen an 629 Veranstal-tungen der Ärztlichen Kreisverbände teil, da-von 31 562 an 606 Nachmittags-/Abendver-anstaltungen und 2280 an 23 Wochenendver-anstaltungen. Fortbildungen zum Thema„Diagnostik und Therapie von Suchterkran-kungen“ besuchten bei vier Veranstaltungen165 Teilnehmer und zum Thema „AIDS“ beizwei Veranstaltungen 100 Teilnehmer.

Die Gesamtzahl der Teilnehmer allein anFortbildungsveranstaltungen, die von derärztlichen Selbstverwaltung oder in Zu-sammenarbeit mit ihr durchgeführt und des-halb der Bayerischen Landesärztekammer(BLÄK) mitgeteilt wurden, belief sich im Be-richtszeitraum auf über 288 000.

Zu den vom Deutschen Senat für ärztlicheFortbildung empfohlenen Schwerpunkten fürdie ärztliche Fortbildung 2001/02 gehörtendie Themen:

• Bilanz und Vision: von der minimal-inva-siven Chirurgie bis zum Humangenom-Projekt.

• Hyperkinetisches Syndrom undLegasthenie.

• Komplexe Ansätze in Diagnostik undTherapie des regionalen Schmerzsyn-droms.

• Bedeutung der körperlichen Aktivität fürkardiale und zerebrale Funktionen – amBeispiel der Primärprävention, Kardiolo-gie, Onkologie und Psychiatrie.

• Arzneitherapien an der Obergrenze der fi-nanziellen Belastbarkeit.

Diese Themen wurden von der BLÄK über-nommen und den Ärztlichen Kreisverbändenübermittelt.

Die Aufstellung der Fortbildungsveranstal-tungen im Geschäftsbericht der BLÄK be-zieht sich auf Gebiete, Schwerpunkte undBereiche nach der Weiterbildungsordnung;deshalb sind zum Beispiel Fortbildungsveran-staltungen über die Schmerztherapie hiernicht aufgelistet.

Die Ärztlichen Kreisverbände in Bayern ha-ben speziell zum Thema Schmerz 21 Veran-staltungen, die von 1030 Teilnehmern be-sucht wurden, durchgeführt.

Im Rahmen der „Interaktiven Seminar-Fort-bildung“ der BLÄK in Zusammenarbeit mitÄrztlichen Kreisverbänden und Arzneimittel-herstellern, wird eine qualifizierte Fortbil-dung über Schmerztherapie angeboten. Alle

Ärztlichen Kreisverbände in Bayern wurdenauf dieses Angebot der Zusammenarbeit mitden regionalen Schmerzambulanzen hinge-wiesen.

Von den zwei großen bayerischen Fortbil-dungskongressen (Augsburg und Nürnberg)entfielen auf den 92. Augsburger Fortbil-dungskongress 2001 rund 450 und auf den52. Nürnberger Fortbildungskongress 20014000 Besucher.

Die gleichzeitig beim 52. Nürnberger Fortbil-dungskongress angebotene Fortbildung fürAngehörige medizinischer Assistenzberufewurde von 509 Mitarbeiterinnen/Mitarbei-tern besucht. Davon nahmen 300 an röntgen-diagnostischer, 65 an strahlentherapeutischerund 70 an nuklearmedizinischer Fortbildungteil sowie 74 an dem für Arzthelferinnen an-gebotenen Kurs. Weitere zwölf Veranstaltun-gen für Arzthelferinnen wurden von 1149Teilnehmern besucht, sodass bei sämtlichenVeranstaltungen der ärztlichen Berufsvertre-tung insgesamt 1658 Arzthelferinnen/Arzt-helfer und medizinisch-technische Assisten-tinnen/Assistenten fortgebildet wurden.

Gemäß Beschluss des Vorstandes der BLÄKwurden im Rahmen eines Modellprojektes„Intensivkurs Infektiologie“ im Berichtszei-traum zwei Fortbildungsveranstaltungen mitinsgesamt 190 Teilnehmern durchgeführt.

Die Liste der Referenten für ärztliche Fort-bildungsveranstaltungen wurde, wie alljähr-lich, komplett überarbeitet. Darin sind ca.700 Referenten (davon ca. 130 mehrfach) mitknapp 2000 Vortragsthemen aufgeführt, dieder BLÄK von den Ärztlichen Kreisverbän-den mit positiver Wertung genannt wurden.

Im Berichtszeitraum fanden folgende Semi-nare „Train the Trainer I“ (zwei Seminare mitinsgesamt 21 Teilnehmern), „Train the Trai-ner II“ (zwei Seminare mit insgesamt 22 Teil-nehmern), Moderationstraining: „Gesprächs-leitung“ (sechs Seminare mit insgesamt 32Teilnehmern), „Kommunizieren und Führen:Richtig gelebt?!“ (ein Seminar mit insgesamt13 Teilnehmern), aus methodischen Gründenin bewusst klein gehaltenen Gruppen, statt.Dieses Angebot richtet sich vor allem anärztliche Dozentinnen und Dozenten sowieÄrztinnen und Ärzte in Führungspositionen.

Fortbildung zu „Medizinischen undethischen Aspekten zumSchwangerschaftsabbruch“

Im Zuge der Umsetzung des BayerischenSchwangerenhilfeergänzungsgesetzes(BaySchwHEG) vom 9. August 1996 bietetdie BLÄK gemäß Artikel 5 Satz 5 Fortbil-dungsveranstaltungen zu medizinischen undethischen Aspekten des Schwangerschaftsab-bruchs an. Im Berichtszeitraum wurde am22. September 2001 eine Fortbildungsveran-staltung für 17 Teilnehmer in Münchendurchgeführt.

Freiwilliges Fortbildungszertifikat

Die Berufsordnung verpflichtet den Arzt,sich, solange er ärztlich tätig ist, fortzubildenund dies auf Verlangen der Kammer nachzu-weisen. Wie aus dem Geschäftsbericht zu er-sehen, bildet sich die Ärzteschaft in großemUmfang fort. Als Möglichkeit zur Dokumen-tation ärztlicher Fortbildung und als zusätz-lichen Anreiz hat die BLÄK ein FreiwilligesFortbildungszertifikat eingeführt.

Während des 50. Bayerischen Ärztetages1997 beschlossen die Delegierten ein Modell-projekt zur Erprobung eines FreiwilligenFortbildungszertifikates für den Zeitraumvom 1. April 1998 bis zum 1. April 2000.

Die positiven Erfahrungen der BLÄK aus derUmsetzung des Modellprojektes fanden Be-achtung auch auf europäischer Ebene, näm-lich bei Veranstaltungen des EuropäischenDachverbandes Wissenschaftlich-Medizini-scher Fachgesellschaften, der Union Euro-péenne Medécins des Spécialistes (UEMS).

Die BLÄK trug in Abstimmung mit derBundesärztekammer (BuÄK) auch bei zurKoordinierung der Erfahrungswerte ausunterschiedlichen Verfahren der Zertifizie-rung ärztlicher Fortbildung verschiedener(Landes-)Ärztekammern.

Ärztliche Fortbildung

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Geschäftsbericht der BLÄK

Der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildunghat am 14. September 2000 in Würzburg einefreiwillige Zertifizierung ärztlicher Fortbil-dung zur Harmonisierung und wechselseiti-gen Anerkennung gleicher Punktezahlen vonLandesärztekammer zu Landesärztekammervorgeschlagen. Der Vorstand der BuÄK hatsodann am 27. Oktober 2000 diesem Vor-schlag zugestimmt und den (Landes-)Ärzte-kammern zur Annahme empfohlen. Der Bay-erische Ärztetag hat am 8. Oktober 2000 dieRealisierung dieser Regelung zum 1. Januar2001 beschlossen, auch die anderen Landes-ärztekammern haben dies inzwischen umge-setzt.

Vom 1. Mai 2001 bis 30. April 2002 wurdenfür insgesamt 7164 (Vorjahr 5395) Veranstal-tungen Fortbildungspunkte auf Barcode-Auf-klebern und Teilnahmebescheinigungen mitBarcode-Aufdruck ausgefertigt bzw. Aner-kennungen ausgesprochen (Tabelle 14). ImVergleich zum Vorjahreszeitraum ergab sicheine Nachfragesteigerung von 33 %.

Strahlenschutzkurse

Zusammen mit der BLÄK führte im Be-richtsjahr das GSF-Forschungszentrum fürUmwelt und Gesundheit GmbH in Neuher-berg (acht Grundkurse mit 283 Teilnehmernund acht Diagnostikkurse mit 255 Teilneh-mern), das Radiologische Zentrum Nürnberg(zwei Grundkurse mit 118 Teilnehmern undzwei Diagnostikkurse mit 115 Teilnehmern),das Radiologische Institut des KlinikumsBamberg (zwei Grundkurse mit 97 Teilneh-mern und zwei Diagnostikkurse mit 105 Teil-nehmern), die Strahlenschutzstelle der Baye-rischen Julius-Maximilians-UniversitätWürzburg (fünf Grundkurse mit 146 Teil-nehmern und fünf Diagnostikkurse mit 106Teilnehmern) und das Radiologische Institutdes Klinikums Fürth (zwei Grundkurse mit62 Teilnehmern und zwei Diagnostikkursemit 53 Teilnehmern) Strahlenschutzkurse fürÄrzte durch.

Dies ergibt für die fünf Veranstalter in Bayernim Berichtszeitraum insgesamt 19 Grundkur-se mit 706 Teilnehmern und 19 Diagnostik-kurse mit 634 Teilnehmern.

Kuratorium der Bayerischen Arbeitsge-meinschaft für Qualitätssicherung inder stationären Versorgung (BAQ)

Seit 1995 ist die BLÄK auf der Grundlageeiner Anschluss- bzw. Ergänzungsvereinba-rung zum Vertrag nach § 112 SGB V gemäߧ 137 SGB V mit der Bayerischen Kranken-hausgesellschaft sowie der Arbeitsgemein-schaft der Krankenkassenverbände in BayernMitglied im Kuratorium der BAQ.

Die BLÄK ist dabei eigenständiger Vertrags-partner, keiner der Partner kann überstimmtwerden. Für die Geschäftsstelle der BAQ istder Bayerischen Krankenhausgesellschaft dieWahrnehmung der formalen Arbeitgeber-pflichten übertragen. In allen mit der Quali-tätssicherung zusammenhängenden Sachfra-gen ist die Geschäftsstelle dem Kuratoriumfachlich unterstellt.

Die Zusammenarbeit der Vertragspartner warund ist durch eine vertrauensvolle, sachbezo-gene Atmosphäre gekennzeichnet. Die Ar-beitsergebnisse finden bundesweite Beach-tung und werden vielfach als modellhaftgewürdigt. Schwerpunkte der Projektarbeitim Berichtszeitraum waren die erfolgreicheStabilisierung der bundesweit einheitlichenPerinatalerhebung unter veränderten gesetz-lichen Rahmenbedingungen sowie die Ein-führung der bundesweit verbindlichen Doku-mentation bei ausgewählten Fallpauschalenund Fallpauschalen ab dem zweiten Quartal2001. Diese Umstellung führte in zahlreichenKrankenhäusern zu deutlichen Irritationen,die sowohl den Dokumentationsumfang unterinstabilen EDV-technischen Vorgaben durchdie Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung(BQS) als auch die inhaltliche Ausgestaltungbetrafen. Erfolgreich wurde das bayerischeProjekt Qualitätssicherung bei Schlaganfall-patienten etabliert, bis 15. März 2002 wurdenmehr als 11 500 Patienten dokumentiert. DieErgebnisse wurden auf der 1. NationalenQualitätskonferenz im Dezember 2001 inBremen der Fachöffentlichkeit präsentiert.Ein vielbeachteter Schwerpunkt liegt in derFührung des deutschsprachigen Carotis-PTA-Registers, das in enger Zusammenarbeitmit der Deutschen Gesellschaft für Angiolo-gie und der deutschen Röntgengesellschaftbei der BAQ angesiedelt ist. Bis Ende 2001wurden über 2100 interventionelle Behand-lungen von Karotisstenosen an 33 Zentrenprospektiv dokumentiert.

Der 179-seitige Qualitätsbericht Kranken-haus Bayern 2000/01 liegt in gebundenerForm vor; er enthält neben einer Darstellungder Strukturen der Qualitätssicherung dieGesamtergebnisse der einzelnen Massnah-men in komprimierter Form und erfuhr großeResonanz und weite Zustimmung.

Im Berichtszeitraum fand eine Kuratoriums-sitzung statt. Hierbei wurde schwerpunktmä-ßig das bayerische Qualitätssicherungsprojektbei Schlaganfallpatienten behandelt sowie dieFachkommission Kardiologie der BAQ beru-fen.

Qualitätssicherung der quantitativenBestimmungen im Laboratorium

Gemäß § 77 Absatz 7 der Eichordnung vom12. August 1988, in Kraft getreten am 1. No-vember 1988, wurde spätestens zum 1. Juli1989 die Teilnahme an Vergleichsmessungen(Ringversuchen) nach den Richtlinien derBuÄK vorgeschrieben.

Daraus resultiert für alle Träger von Kranken-häusern, Staatlichen Untersuchungsstellen,Gutachterstellen und alle übrigen Einrich-tungen, die quantitative Untersuchungen inmedizinischen Laboratorien durchführen, so-wie für alle Nichtvertragsärzte in Bayern, so-weit sie Labors betreiben, die Verpflichtung,die Durchführung von quantitativen Labo-ratoriumsuntersuchungen nach Anlage 1 die-ser Richtlinie der BLÄK anzuzeigen. Sie sindferner verpflichtet, jährlich an mindestenszwei Ringversuchen entsprechend dieserRichtlinie teilzunehmen und die Zertifikateder BLÄK (unter dem Stichwort „Quali-tätssicherung Labor“) unaufgefordert zuübersenden.

Die BLÄK bewahrt die Zertifikate auf; sie istnicht verpflichtet, Termine zu überwachenoder die Vollständigkeit der Zertifikate anzu-mahnen.

Mit den Eichbehörden sowie dem zuständi-gen Dezernat der BuÄK wurde zur Fort-schreibung und Umsetzung der genanntenRichtlinien der Informationsaustauschfortgeführt.

Die aktuelle Neufassung der „Richtlinie derBundesärztekammer zur Qualitätssicherungquantitativer laboratoriumsmedizinischerUntersuchung“ wurde am 19. Oktober 2001im Deutschen Ärzteblatt, Ausgabe A, Heft42/2001 veröffentlicht. Ein Hinweis auf dieneugefasste Richtlinie wurde im Dezember-Heft 2001 des Bayerischen Ärzteblattes pu-bliziert.

Zum Themenkreis „Umstellung der Mess-temperatur sowie Einführung neuer Stan-dardmethoden zur Bestimmung von Enzym-aktivitäten in medizinischen Laboratorien“wurde in der April-Augabe 2002 des Bayeri-schen Ärzteblattes, ein Hinweis zur Durch-führung der Enzymaktivitätsmessungen ver-öffentlicht.

Veranstal- Anzahl Teil-tungen nehmereintägige Kurse 4336 168 244eintägige Kurse 504 nicht bekanntmehrtägige Kurse 360 32 418mehrtägige Kurse 38 nicht bekanntein- und mehr-tägige Kurse 1926 nicht bekanntGesamt 7164 200 662

Tabelle 14: Fortbildungsveranstaltun-gen – Fortbildungszertifikat

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Geschäftsbericht der BLÄK

AuszubildendenstatistikFür das Kalenderjahr 2001 waren zum 31.Dezember 3149 neue Ausbildungsverträgegemeldet. Das entspricht einem Plus von8,8 % gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres,in dem 2873 neue Ausbildungsverträge abge-schlossen wurden. Der Zuwachs ist bereitsbereinigt um die Kündigungen während derProbezeit, die zu keinem neuen Ausbildungs-vertrag geführt haben.

Zum Jahresende 2001 waren insgesamt 9175bestehende Ausbildungsverhältnisse regis-triert, das heißt 61 mehr als im Vorjahr. DerAusbildung dieser künftigen Arzthelferinnenwidmeten sich einschließlich der Kranken-häuser 5681 Ausbildungsstätten, dies ent-spricht nicht ganz dem Vorjahreswert.

Für die Ausbilder wurden auch im Jahr 2001in allen Regierungsbezirken – nunmehr imsiebten Jahr – eintägige Kurse zur Vermitt-lung der berufs- und arbeitspädagogischenKenntnisse nach dem Berufsbildungsgesetzangeboten. An den neun Veranstaltungen, diein den Bezirksverbänden, den ÄrztlichenKreisverbänden Bayreuth, Mühldorf, Passauund Aschaffenburg sowie in den Walner-Schulen stattfanden, nahmen 405 Ärztinnenund Ärzte teil. Daneben besuchten 97 Arzt-helferinnen die fünftägigen Ausbildersemina-re für das Personal. Seit ihrer Einführung ha-ben nun ca. 3200 Arbeitgeber und ca. 900Arzthelferinnen mit langjähriger Berufser-fahrung diese Kurse besucht.

Der Anteil der ausländischen Auszubilden-den belief sich 2001 auf 749 (plus 34), wobeidie 281 türkischen (plus 19) und die 167 ausdem ehemaligen Jugoslawien (minus 21) diebeiden größten Gruppen stellten und zusam-men ca. 60 % ausmachten. Die Zahl der vor-zeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse lagmit 545 im Berichtszeitraum erneut deutlichhöher als in früheren Jahren (1999: 426,2000: 499). Ebenfalls deutlich angestiegenauf 251 (1999: 182, 2000: 225) ist die Zahlder Kündigungen im ersten Ausbildungsjahr,wobei mit 238 Kündigungen die überwiegen-de Mehrzahl (plus 34 bzw. 17 %) auf die Pro-bezeit entfiel. Neben den „regulären“ Auszu-bildenden und Umschülerinnen im dualenSystem befanden sich weitere 52 Umschüle-rinnen in der Ausbildung zur Arzthelferin,die im Rahmen einer von den Arbeitsämternbewilligten Umschulungsmaßnahme eine inder Regel zweijährige Ausbildung in speziel-len Einrichtungen der Erwachsenenbildungdurchlaufen.

Die insgesamt 9141 weiblichen und 34männlichen Auszubildenden hatten unter-schiedlichste Schulbildung (Tabelle 15) wobeidie Anteile an den einzelnen Bildungsab-schlüssen seit einigen Jahren wieder relativkonstant sind. Seit 1997 liegen zum Beispieldie Neuabschlüsse mit mindestens einem er-folgreichen mittleren Schulabschluss wiederbei gut 50 %, wobei im Vergleich der Groß-städte zu den eher ländlichen Regionen inBayern deutliche Unterschiede festzustellensind.

Prüfungen und PrüfungsausschüsseAn der Zwischenprüfung 2001, die wie stetsin der letzten Schulwoche vor den Osterfe-rien an den Berufsschulen stattfand, nahmen2809 Auszubildende teil. Bei der Zwischen-prüfung handelt es sich um eine Leistungs-feststellung, deren Ergebnis ausschließlichInformationscharakter ohne irgendwelcherechtlichen Konsequenzen hat. Sie wird ausdiesem Grund auf Beschluss des Berufsbil-dungsausschusses nach Durchführung unkor-rigiert an den Arbeitgeber gesandt; Lösungs-hinweise und ein Notenschlüssel werdenbeigelegt.

An den beiden Abschlussprüfungen für Arzt-helferinnen im Januar und Juli 2001 habeneinschließlich der Wiederholer insgesamt3070 Prüflinge teilgenommen; 2819 Prüflingeoder 91,8 % (Vorjahr 89,5 %) haben die Prü-fung bestanden. Zu den beiden Abschluss-prüfungen wurden neben 261 Wiederholerin-nen (Vorjahr 275) auch 234 Prüflinge mitverkürzter Ausbildungsdauer (Vorjahr 228)zugelassen, wobei die Verkürzung teils auf dieVorbildung, teils auf die besonders gutenLeistungen während der Ausbildung zurück-zuführen war.

BerufsschuleDie seit längerem angedachte bildungspoliti-sche Wende wird im Bereich der Berufsschu-len nun allmählich vollzogen. Während bisdato der Wohnort nahen Beschulung oberstePriorität eingeräumt wurde mit der Konse-quenz vieler und immer neuer, teilweise sehrkleiner Fachsprengel, werden nun die Berufs-schulen zu „Kompetenzzentren“ umstruktu-riert, das heißt kleine Fachsprengel sollen

aufgelöst und zu größeren Einheiten zu-sammengefasst werden. Als erster Sprengelwird mit Beginn des kommenden SchuljahresNeuburg aufgelöst, die Auszubildenden wer-den nach Ingolstadt eingeschult. Ferner wer-den die Auszubildenden des LandkreisesMünchen von der Berufsschule München ab-gezogen und auf die Schulen in Erding,Starnberg, Rosenheim und Bad Tölz verteilt.Grundsätzlich begrüßt die Bayerische Lan-desärztekammer (BLÄK) diese Entwicklungzu wieder größeren und vor allem leistungsfä-higeren Fachsprengeln, trotz der weiterenFahrtwege für einige Auszubildende, diezwangsläufig in Kauf genommen werdenmüssen.

BerufsbildungsausschussDer Berufbildungsausschuss hat im Berichts-zeitraum keine Sitzung abgehalten, da für dasgegenwärtig wichtigste Thema, die Neuord-nung der Ausbildung zur Arzthelferin, dieWeichen auf Bundesebene noch nicht gestelltwaren und die notwendigen Beschlüsse damitauch noch nicht gefasst werden konnten. Ei-nige andere Punkte, vor allem zur Fortbil-dung, wurden mit der Arbeitnehmerseite te-lefonisch abgeklärt und Interimsregelungenbis zur nächsten Sitzung getroffen.

FortbildungDie Pflichtteile der Fortbildung „Arztfach-helferin“ wurden, wie schon in den vergange-nen Jahren, in den beiden fest eingerichtetenKursorten München und Nürnberg regelmä-ßig samstags angeboten, das Angebot anKursplätzen entspricht der Nachfrage.

Die landeseinheitliche und zentral durchge-führte Abschlussprüfung „Arztfachhelferin“legten im Sommer 2001 in den Pflichtteilen65 und im Wahlteil Verwaltung 40 Arzthelfe-rinnen ab; jeweils eine Teilnehmerin bestanddie Prüfung nicht. In den übrigen Wahlteilenwird die Prüfung dezentral im Anschluss anden jeweiligen Kurs durchgeführt, um denTeilnehmerinnen unnötige und teilweise sehrweite Fahrwege und zusätzliche Prüfungstagezu ersparen.

Neben den genannten Kursen wurden 2001auch wieder die Fortbildungen „Ambulantes

Medizinische Assistenzberufe

1998 1999 2000 2001ohne Hauptschulabschluss 1,3 % 1,2 % (36) 0,9 % (26) 1,4 % (45)mit Hauptschulabschluss 43,7 % 46,5 % (1399) 44,4 % (1277) 46,5 % (1465)mittlerer Schulabschluss 51,1 % 47,0 % (1412) 49,5 % (1422) 48,6 % (1530)(Fach-)Hochschulreife 3,9 % 4,2 % (127) 3,3 % (96) 3,5 % (109)

Tabelle 15

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Bayerisches Ärzteblatt

Mit amtlichen Mitteilungen der Ministerien, der Bayerischen

Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

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Östrogentherapie in der

Peri- und Postmenopause

Leben und Krankheit

im alten Ägypten56. Jahrgang/August 2001

Editorial:Transparenz hat

viele FacettenTagesordnung des 54. Bayerischen Ärztetages

in DeggendorfZur Situation der Ärzteschaft und

Schulmedizin in DeutschlandMütter- und

Mutter-Kind-Kuren

Bayerisches Ärzteblatt 9/2002 29

Geschäftsbericht der BLÄK

Operieren“ und „Gastroenterologische Endo-skopie“ für Arzthelferinnen sowohl in Nord-als auch in Südbayern angeboten.

Als einziger durch Bundesverordnung gere-gelter und verbindlich vorgeschriebenerKenntnisnachweis werden die Strahlen-schutzkurse zwangsläufig mit Abstand amstärksten nachgefragt. In den über die Regie-rungsbezirke verteilten Kursorten wurden imJahr 2001 bayernweit 560 Röntgenhilfskräftenach Anlage 7.1 und Anlage 7.3 der Richtli-nie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlen-schutz ... nach der Röntgenverordnung vom8. Januar 1987“ geschult.

Begabtenförderung berufliche BildungIm Berichtszeitraum wurden insgesamt 117Arzthelferinnen als Stipendiatinnen der „Be-gabtenförderung berufliche Bildung“ desBundesministeriums für Bildung und For-schung von der BLÄK im Rahmen ihrer Zu-ständigkeit für die Aus- und Fortbildung derArzthelferinnen betreut. Von diesen Stipen-diatinnen wurden einschließlich der Fahrkos-tenabrechnungen 328 Anträge auf Förderunggestellt, die ausnahmslos bewilligt werdenkonnten. Neu aufgenommen wurden im Be-richtszeitraum 41 Arzthelferinnen. Für dieFörderung dieser Stipendiatinnen wurdenvom Begabtenförderungswerk berufliche Bil-dung im Jahr 2001 insgesamt 257 000 DM

zugewiesen; dies entspricht einem Plus anFördermitteln von 11 000 DM gegenüberdem Vorjahr.

Walner-Schulen – GemeinnützigeBildungseinrichtung – Aus- undFortbildungszentrum für medizinischeAssistenzberufe der BLÄK

Das umfangreiche Fortbildungsangebot derWalner-Schulen, das zweimal jährlich in Pro-grammen veröffentlicht wird, richtet sich be-sonders an Arzthelferinnen und berück-sichtigt die verschiedenen Aufgabenbereiche.Mit insgesamt 1561 Teilnehmer/innen imJahr 2001 war die Nachfrage annähernd un-verändert im Vergleich zum Vorjahr (1575Teilnehmer/innen). Reges Interesse mit 612Teilnehmer/innen fanden die sehr kostengün-stigen Strahlenschutzkurse (2000: 526 Teil-nehmer/innen). Die Teilnehmerzahl an derArztfachhelfer/innen-Fortbildung fiel von359 (2000) auf 323 (2001).

Mit erneuter tatkräftiger Unterstützung ver-schiedener ärztlicher und nichtärztlicher Be-rufsverbände wurden die Qualifikationsmaß-nahmen für Arzthelfer/innen „Gastroentero-logische Endoskopie“ (25 Teilnehmerinnen)und „Ambulantes Operieren“ (21 Teilnehme-rinnen) durchgeführt. Alle Teilnehmerinnenlegten die Abschlussprüfung erfolgreich ab.

Von den 13 Teilnehmerinnen, die im Jahr2000 mit finanzieller Unterstützung derBundesanstalt für Arbeit und anderer Sozial-versicherungsträger eine 20-monatige Voll-zeitumschulung zur Arzthelferin aufnahmen,verblieben nur acht in der Maßnahme. Insge-samt 149 Schüler/innen besuchten die staat-lich anerkannten Berufsfachschulen für tech-nische Assistenten in der Medizin, Arzthel-fer/innen, Zytologieassistenten und Ret-tungsassistenten. Die im Organisationsver-bund mit den Walner-Schulen betriebenenBerufsfachschulen für Orthoptik/Orthoptis-tinnen (Augenklinik rechts der Isar der Tech-nischen Universität München und Augenkli-nik der Universität Erlangen-Nürnberg)wurden vom Kultusministerium nach mehr-jährigen intensiven Bemühungen des Träger-vereins staatlich anerkannt. Damit sind nunalle Schulzweige des „Vereins zur Förderungder Aus- und Fortbildung in den medizini-schen Assistenzberufen“ staatlich anerkanntund haben damit den Anspruch auf staatlichefinanzielle Unterstützung.

Die Walner-Schulen danken den zahlreichenärztlichen Kolleginnen und Kollegen für ihrgroßes Engagement im Unterricht und beider Betreuung der Schüler/innen während deraußerschulischen praktischen Ausbildung.

Bayerisches ÄrzteblattPresse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bayerisches Ärzteblatt imVerlag Bayerische Landesärztekammer

Als „Aushängeschild“ der ärztlichen Kommu-nikation kann die BLÄK zweifelsohne ihrmonatlich erscheinendes Bayerisches Ärzte-blatt bezeichnen. Die Redaktion, gemeinsamvon BLÄK und KVB gestellt, steckt in einerJahresplanung das Grobkonzept fest und be-rät monatlich aktuell über die Inhalte der ein-zelnen Ausgaben. Planung, Layout und Um-bruch werden auf Apple-Macintosh-Compu-tern mit dem Programm Quark Xpress 4.1 inder BLÄK erstellt.

NeugestaltungZum Jahresbeginn 2002 wurde das Erschei-nungsbild des Blattes modernisiert und ein sogenannter „Relaunch“ gemacht. Im Vorder-grund standen bei den Neuerungen die At-traktivität und die Lesbarkeit des Blattes, diePraktikabilität sowie die Flexibilität.

Bewährte und neue redaktionelle Rubriken,wie etwa Glosse, Cartoon, Surftipps oder dasKreuzworträtsel sollen die Modernisierungdes Bayerischen Ärzteblattes fortschreiben

und Serien und Veröffentlichungsreihenweiterhin für eine optimale Leser-Blattbin-dung sorgen. Als Neuheit können im Bayeri-schen Ärzteblatt Fortbildungsfragen auf red-

57. Jahrgang/Januar 2002 B 1611 Ewww.blaek.de www.kvb.de

Bayerisches Ärzteblatt 1Mit amtlichen Mitteilungen der Ministerien, der BayerischenLandesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Essstörungen aus ärztlicher Sicht

Fit für die Zukunft

KVB-Vertreterversammlung: Harmonie und Visionen

Groß und kompetent:Der Nürnberger

For tbildungskongress 2001

BayerischeÄrzteversorgung:

Stabil für die Zukunft!

57. Jahrgang/April 2002 B 1611 E

www.blaek.de www.kvb.de

Bayerisches Ärzteblatt 4

Mit amtlichen Mitteilungen der Ministerien, der Bayerischen

Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Epidemiologie, Diagnostik und

Therapie des Bronchialkarzinoms

Aut-idem-Durcheinander

Darmkrebs – Weg vom

Reparaturmodell,

hin zu mehr Vorsorge

Humanitärer Einsatz auf

den Philippinen

Freiwilliges

Fortbildungszertifikat

10 Fragen zum Titelthema

„Bronchialkarzinom“

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30 Bayerisches Ärzteblatt 9/2002

Geschäftsbericht der BLÄK

aktionelle Beiträge beantwortet und Punktefür das Freiwillige Fortbildungszertifikat er-worben werden. Schliesslich gab es noch eineLeserbefragung zu Inhalt, Layout und Er-scheinungsweise des Heftes. Ziel der Redak-tion war und ist es, vermehrt aktuelle und inder Öffentlichkeit kontrovers diskutierteThemen aufzugreifen und attraktiv zu prä-sentieren.

Aus der Anzahl der eingegangenen Leser-briefe, den vielen Zuschriften und Anrufen,den Rückmeldungen zu Fortbildung, Kreuz-worträtsel, Befragung, aber auch über die„Internet-Feedback-Seite“ sowie durch Mate-rialanforderungen, kann auf ein gestiegenesLeserinteresse geschlossen werden.

Feste RubrikenIn den vergangenen zwölf Heften wurdenzwei Gastkommentare veröffentlicht und re-gelmäßig über Vorstandssitzungen und Kam-merveranstaltungen berichtet. In den Leitar-tikeln des Bayerischen Ärzteblattes nahmenalternierend Funktionsträger von BLÄK undKVB zu berufs- und gesundheitspolitischenFragen kommentierend Stellung. Diese undandere Beiträge fanden ein Presseecho(Nachdrucke) in anderen Ärzteblättern undin Fachzeitschriften und Tageszeitungen.Drei herausnehmbare Mittelteile sind im Be-richtszeitraum erschienen. Mit der Neuge-staltung des Blattes wurde auch der Fortbil-dungsteil modernisiert. Hinweise auf diegroßen bayerischen Fortbildungskongresse,auf die vielen Fortbildungsveranstaltungen,Kurse und Seminare erscheinen nun tabella-risch in Kalenderform. Es zeigte sich ein star-ker Zuwachs in allen Heft-Ausgaben nichtnur bei den Fortbildungsveranstaltungen,sondern auch bei den Kleinanzeigen/Stellen-anzeigen.

Die monatliche Auflage beträgt zurzeit63 200, etwa 200 Interessenten haben dieZeitschrift abonniert.

Hervorheben möchten wir die besonders guteund reibungslose Zusammenarbeit mit derDruckerei sowie mit der Anzeigenverwaltungauch in diesem Jahr.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Presseinfos und VeranstaltungenVon Juli 2001 bis Juni 2002 konnten20 Presseinfos herausgegeben werden, die inbayerischen und bundesweiten Medien abge-druckt bzw. gesendet wurden. Die Presseinfosbehandelten aktuelle gesundheits-, berufs-oder medizinpolitische Themen, wie etwa„Gegen jegliche Form von Terror und Ge-walt“, „Koch gegen übereilte Einführung desneuen Krankenhausfinanzierungssystems“oder „Hyperaktives Kind therapieren undnicht ruhigstellen!“. Als neues Instrument der

dezentralen Pressearbeit wurde Kammer-Xtra, ein interner Artikel-Dienst, der sich analle Ärztlichen Kreisverbände (ÄKV) richtet,eingeführt. Er greift aktuell gesundheits-bzw. medizinpolitische Themen auf. Kam-mer-Xtra ist ein Angebot der Pressestelle derBLÄK für die ÄKV, die aktive Pressearbeitbetreiben wollen. Ziel ist es, die flächendek-kende Medienpräsenz in Bayern zu verbes-sern.

Im Berichtsjahr veranstaltete die BLÄK vierPressekonferenzen und -gespräche:

• Vorpressekonferenz zum 54. BayerischenÄrztetag im Münchner Presseclubam 8. Oktober 2001

• Pressekonferenz zum 54. Bayerischen Ärz-tetag, Deggendorf am 12. Oktober 2001

• Pressegespräch „Verbesserung des Schul-sports“ im Rahmen einer Präventionsver-anstaltung am 7. November 2001

• Pressegespräch zum Nürnberger Fortbil-dungskongress (NFK), MeistersingerhalleNürnberg am 6. Dezember 2001

Die BLÄK organisierte eine Reihe von me-dienrelevanten Veranstaltungen:

• Patientenforum: „Krankheit Brustkrebs“am 23. Juli 2001 und

• Patientenforum: Osteoporose „Volks-krankheit Osteoporose – Heilung ist mög-lich, Vorsorge besser“ am 18. April 2001 inZusammenarbeit mit der Abendzeitung.

• Gemeinsam mit der Bayerischen Landes-apothekerkammer konnte am 13. März2002 ein „Suchtforum“ mit dem Titel „ImNetzwerk Sucht hat jeder seine Aufgabe”veranstaltet werden.

• Ferner lud die BLÄK zum alljährlichen„Sommer-Gespräch“ am 28. Juni ein.

MedienpartnerMit Journalistinnen und Journalisten ausPresse, Funk und Fernsehen wurden zahlrei-che Exklusivinterviews und Hintergrundge-spräche geführt, Fernseh- und Radioter-mine wahrgenommen sowie an Pressekonfe-renzen, -gesprächen und -tagungen teilge-nommen.

Die in der Pressestelle eingehenden Anfragen der Medienschaffenden zu gesundheits-, be-rufspolitischen oder medizinischen Themenkonnte die BLÄK beantworten bzw. einenAnsprechpartner vermitteln. Die Pressestelleder BLÄK erreichten über 220 telefonischeund schriftliche Anfragen.

Zu den Basisarbeiten zählen die laufendenAuswertungen von 130 Printmedien, davonneun Tageszeitungen, sechs Wochenzeit-schriften und Informationsdienste. Die Pres-sestelle stellt neben den aktuellen Presseinfos,Presseterminen und aktuellen Texten den täg-lichen Ausschnittdienst elektronisch für dieFachabteilungen ins hauseigene Intranet.Auch die Ärztlichen Kreis- und Bezirksver-bände (ÄKBV) und Vorstandsmitgliederkönnen über einen speziellen Service auf die-ses interne Archiv zugreifen. Per Fax-Dienst(63) erhielten Vorstand und ÄKBV regelmäs-sig wichtige Informationen und Mitteilun-gen.

„Auf zweierlei sollte man sich nie verlas-sen: Wenn man Böses tut, dass es verbor-gen bleibt; wenn man Gutes tut, dass esbemerkt wird“ – dieser Spruch von Lud-wig Fulda gilt nicht nur für die Presse-und Öffentlichkeitsarbeit der Bayeri-schen Landesärztekammer (BLÄK).Ehrlichkeit und Offenheit sind das„A und O“ unserer aktiven Medienarbeitund Kommunikation.

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Bayerisches Ärzteblatt 9/2002 31

Geschäftsbericht der BLÄK

Schließlich veranstaltete die Pressestelle ge-meinsam mit der Kassenärztlichen Vereini-gung Bayerns (KVB) und der Akademie derBayerischen Presse eine Medienwerkstatt am1./2. März 2002 für Funktionsträger derBLÄK, der ÄKBV sowie der KVB und derenBezirksstellen.

Im vergangenen Jahr haben vier Praktikantin-nen und Praktikanten in der Pressestelle derBLÄK sowie in der Redaktion des Bayeri-schen Ärzteblattes ein mehrwöchiges Prakti-kum absolviert.

@ Alle Presseinfos, relevante Presse-Termineder BLÄK sowie die Komplettausgabendes Bayerischen Ärzteblattes sind imInternet unter www.blaek.de abrufbar.

Die Bayerische Landesärztekammer ist seit1974 für die Durchführung des Reichsärzte-kammer-Abwicklungsgesetzes vom 9. Okt-ober 1973 zum Treuhänder bestellt. Die ur-sprüngliche Aufsicht durch den Bundesmi-nister des Innern wurde vor einigen Jahrenaufgehoben.

Aus den Mitteln des Treuhänders (ein anteili-ges Sondervermögen aller „alten“ Landesärz-tekammern) sollte ein Personenkreis Versor-gungsbezüge erhalten, der zunächst unter dasGesetz nach Artikel 131 (Frühere Angehörigedes öffentlichen Dienstes) des Grundgesetzesfiel, jedoch nicht nationalsozialistisch belastetwar.

Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)wurde vom Bayerischen Staatsministeriumfür Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frau-en und Gesundheit als Ärztliche Stelle nach§ 16 Absatz 3 der Röntgenverordnung (RöV)vom 8. Januar 1987 zur Qualitätssicherungfür alle Betreiber medizinischer Röntgendiag-nostikeinrichtungen bestimmt, die nichtniedergelassene Vertragsärzte sind. Der Ärzt-lichen Stelle bei der BLÄK sind 522 Betrei-ber (402 Krankenhäuser/Kliniken, 33 Ge-sundheitsämter, acht Justizvollzugsanstalten,zwölf Firmen, 20 Anstalten der LVA, sechsAnstalten der BfA, 28 Vertragsärzte, die pri-vatärztlich röntgen und 13 sonstige) mit ins-gesamt über 3050 Röntgenröhren (Stand 31.Dezember 2001) angeschlossen.

Die Ärztliche Stelle fordert in der Regel ein-mal im Jahr von jedem Strahlenschutzverant-wortlichen, der in ihrem Zuständigkeitsbe-reich eine Röntgeneinrichtung zur Untersu-chung von Patienten betreibt, Röntgenauf-nahmen sowie die Aufzeichnungen zur Qua-litätssicherung an. Sie teilt dem Strahlen-schutzverantwortlichen ihre Beurteilung undVerbesserungsvorschläge schriftlich mit. DieKosten werden in Form einer Umlage als Jah-respauschale pro Röntgenröhre erhoben.

Im Berichtsjahr der Ärztlichen Stelle (1. Ja-nuar bis 31. Dezember 2001) fanden 65 Sit-zungen der Kommissionen sowie zwei Be-

sprechungen mit Vertretern der Industriestatt.

Bei der Beurteilung erfolgte die Einstufungder Röntgenuntersuchungen in die Kate-gorien I a bis III wie folgt:

I a (Untersuchungenohne Beanstandungen) 9010 76,0 %I b (Untersuchungenauswertbar, Hinweiserforderlich) 1881 15,9 %II (Untersuchungenbedingt brauchbar) 826 7,0 %III (Untersuchungenunzureichend) 84 0,7 %

Bei 52 Untersuchungen (0,4 %) wurde keineEinstufung getroffen, da es sich um Aufnah-

men bei schwerstkranken Patienten handelte,bei denen unter Notbedingungen Röntgen-aufnahmen angefertigt werden mussten.

Die häufigsten Beanstandungen betrafenEinblendungs- (1154), Einstell- (256), Be-lichtungs- (409), Folien-/Kassetten- (14) undZentrierfehler (307).

Diagramm 8 gibt einen Überblick über dieEntwicklung der relativen Häufigkeit derUntersuchungen ohne Beanstandung (I a) seit1991.

Im Rahmen der Sensitometrie wurden 903Entwicklungsmaschinen bei 341 Betreibern,im Rahmen der Prüfkörperaufnahmen 2358Röntgengeräte bei 365 Betreibern überprüft.

Diagramm 8:Entwicklung der relativenHäufigkeit der Untersuchun-gen ohne Beanstandungseit 1991 (%).

Ärztliche Stelle nach § 16 Absatz 3 der RöV

Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung desTreuhänders für das Geschäftsjahr 2001 istdem Finanzbericht 2001 der Kammer als An-lage beigefügt.

Die noch zur Verfügung stehenden Mittelwerden aus heutiger Sicht ausreichen, da nurnoch eine Witwe eines früheren Mitarbeitersder Reichsärztkammer anteilig Versorungsbe-züge bezieht. Damit wird keine weitere Um-lage bei den „alten“ Landesärztekammernnotwendig werden. Die Landesärztekammernin den „neuen“ Ländern sind nach dem„Wiedervereinigungs-Vertrag“ ohnehin aus-genommen.

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2 Bayerisches Ärzteblatt 9/2002

Geschäftsbericht der BLÄK

Inhalt

3 Sinner: Gesundheits- und berufspolitisches Mandat4 Koch: Verwaltungs-Behörde und Service-Organisation

Vorstand der BLÄK5 Freiraum für ärztliches Handeln

Ausschüsse und Kommissionen6 Ausschuss Ambulante/stationäre ärztliche Versorgung7 Ausschuss Angestellte und beamtete Ärzte – Bayerische Akademie für ärztliche Fortbildung8 Finanzausschuss – Hilfsausschuss9 Ausschuss für Hochschulfragen – Ausschuss Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

10 Ethik-Kommission11 Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende12 Gemeinsame Kommission Prävention der BLÄK und der KVB – Kommission „Qualitätssicherung”

13 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Rechtsfragen14 Arzt- und Berufsrecht – Satzungsrecht15 Wettbewerbsrecht – Datenschutz – Umsatzsteuer – Teledienstgesetz (TDG) –

GEMA – Registergerichtsanfragen – Titelführung/Anerkennung ausländischerProfessorentitel – Kontakte zur Staatsanwaltschaft

16 Berufsordnung

17 Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

18 Ärztestatistik

19 EDV und Multimedia

Weiterbildung20 Arzt im Praktikum – Praktische Ärzte – Arbeitslose Ärzte –

Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin – Weiterbildungsbefugnisse22 Weiterbildungsrecht – Anerkennung von Arztbezeichnungen23 Qualifikationsnachweise und Fachkunden

Ärztliche Fortbildung26 Fortbildung zu „Medizinischen und ethischen Aspekten zum Schwangerschaftsabbruch” –

Freiwilliges Fortbildungszertifikat27 Strahlenschutzkurse – Kuratorium der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft für

Qualitätssicherung in der stationären Versorgung (BAQ) – Qualitätssicherung derquantitativen Bestimmungen im Laboratorium

28 Medizinische Assistenzberufe29 Walner-Schulen – Gemeinnützige Bildungseinrichtung – Aus- und Fortbildungszentrum

für medizinische Assistenzberufe der BLÄK

Bayerisches Ärzteblatt – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit29 Bayerisches Ärzteblatt im Verlag Bayerische Landesärztekammer30 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

31 Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz

31 Ärztliche Stelle nach § 16 Absatz 3 der RöV

32 Ärztliche Kreis- und Bezirksverbände

Titelbild: www.blaek.deFotos: BilderBox.com (außer Seiten 3, 4, 6, 13, 19, 26 und 29)