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Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der thyssenkrupp Plastics GmbH1. EsgeltenausschließlichdieEinkaufsbedingungendesAuftraggebersfüralle–auchzukünftigen–Bestellungen

vonWaren,Dienst-undWerkleistungensowiederenAbwicklung.AbweichendeBedingungendesAuftragnehmerserkenntderAuftraggebernichtan,esseidenn,derAuftraggeberstimmtihrerGeltungausdrücklichundschriftlichzu.

2. DieEinkaufsbedingungengeltenauchdannausschließlich,wennderAuftraggeberinKenntnisentgegenstehen-derodervondiesenabweichenderBedingungendesAuftragnehmersdieLieferungen/Leistungenannimmtoderbezahlt.

3. MaßgebendfürdieAuslegungvonHandelsklauselnsinddieIncotermsinihrerjeweilsgültigenFassung.

I. Bestellungen1. Bestellungensindnurverbindlich,wennsievomAuftraggeberschriftlicherteiltwerden.MündlicheVereinbarun-

gen–einschließlichnachträglicherÄnderungenundErgänzungendieserEinkaufsbedingungen–bedürfenzuihrerWirksamkeitderschriftlichenBestätigungdurchdenAuftraggeber.

2. Kostenvoranschlägesind fürdenZeitraum ihrerGültigkeiteineverbindlicheGrundlage fürdarausentstehendeBestellungen.Siesindnichtzuvergüten,esseidenn,eswurdeausdrücklichetwasanderesvereinbart.

3. VomAuftragnehmerimGeschäftsverkehrmitdemAuftraggeberverwendeteUnterlagenmüssenmindestensauf-weisen: Bestellnummer, Kommissionsnummer, Werk, Empfangsstelle, vollständige Artikeltextbezeichnung undObjektbezeichnung,MengenundMengeneinheitensowieUSt-ID-Nr.(beiEinfuhrausderEU).

II. Preise1. DiePreisesindFestpreise.Sieschließenallesein,wasderAuftragnehmerzurErfüllungseinerLieferungs-/Leis-

tungspflichtzubewirkenhat.2. BeiPreisstellung„freiHaus“,„frei…Bestimmungsort“undsonstigen„frei-/franko“-LieferungenschließtderPreis

dieFracht-undVerpackungskostenein.Verpackungzahlenwirnur,wennundsoweiteineVergütungdafüraus-drücklichvereinbartwurde.

3. BeiunfreierLieferungübernehmenwirnurdiegünstigstenFrachtkosten,esseidenn,wirhabeneinebesondereArtderVersendungvorgeschrieben.

III. Lieferungs-/Leistungsumfang; Eigentum; Nutzungsrechte1. ZumLieferungs-/Leistungsumfanggehörtu.a.,dass –derAuftragnehmerdemAuftraggeberdasEigentumansämtlichentechnischenUnterlagen(auchfürUnterliefe-

ranten)sowieansonstigenfürNeuanfertigung,WartungundBetrieberforderlichenUnterlagenüberträgt.DiesetechnischenUnterlagenmüssenindeutscherSpracheundentsprechenddeminternationalenEinheitssystemSIabgefasstsein,

–derAuftragnehmerdemAuftraggeberanallenschutzrechtsfähigenLieferungen/Leistungendasräumlich,zeit-lichund inhaltlichunbeschränkte,nichtausschließlicheundunwiderruflicheRechtzurNutzung insämtlichenbekanntenundunbekanntenNutzungsarteneinräumt;insbesondereistderAuftraggeberohneEinschränkungberechtigt,dieLieferungen/Leistungenzuvervielfältigen,zubearbeiten,inunveränderterundveränderterFormzuverbreiten,drahtgebundenunddrahtlosöffentlichwiederzugeben,sowieallevertraglicheingeräumtenNut-zungsrechteentgeltlichundunentgeltlichanDrittezuübertragen,

–derAuftragnehmerdemAuftraggeberansolchenLieferungen/Leistungen,dieerindividuellfürdenAuftragge-bererstellt,ausschließlicheNutzungs-undVerwertungsrechteimobenbeschriebenenUmfangeinräumt,

–derAuftragnehmerdafüreinsteht,dasserdieVorschriftendesArbeitnehmererfindungsgesetzesstriktbeachtetunddiejeweiligenErfindungenfristgerechtinAnspruchnimmt.Diesgiltauchinsoweit,alsderAuftragnehmerkeineeigenenAngestellten/Arbeitnehmerbeschäftigt,sondernDritteimRahmeneinerzulässigenArbeitnehmer-überlassungbeschäftigthat,

–der Auftraggeber die unbeschränkte Befugnis hat, Instandsetzungen der hereingenommenen Lieferung/LeistungundÄnderungendaranselbstvorzunehmenoderdurchDrittevornehmenzulassen,fernerErsatzteileselbstherzustellenoderdurchDritteherstellenzulassen.

2. SollvomvereinbartenLieferungs-/Leistungsumfangabgewichenwerden,soistderAuftragnehmernurdannzuMehrforderungenoderterminlichenVeränderungenberechtigt,wenneineentsprechendeschriftlicheErgänzungs-vereinbarungmitdemAuftraggebervorderAusführunggetroffenwurde.

3. DiebestelltenMengensindverbindlich.BeiÜberlieferungen/-leistungenistderAuftraggeberberechtigt,diesezuLastenundaufKostendesAuftragnehmerszurückzuweisen.

IV. QualitätDerAuftragnehmerhateinnachArtundUmfanggeeignetes,demneuestenStandderTechnikentsprechendes,do-kumentiertes Qualitätssicherungssystem einzurichten und aufrechtzuerhalten. Er hat Aufzeichnungen, insbesondereüberseineQualitätsprüfungen,zuerstellenunddiesedemAuftraggeberaufVerlangenzurVerfügungzustellen.DerAuftragnehmer willigt hiermit in Qualitätsaudits zur Beurteilung der Wirksamkeit seines QualitätssicherungssystemsdurchdenAuftraggeberodereinenvondiesemBeauftragtenein.

V. Lieferungs- und Leistungsfristen/Lieferungs- und Leistungstermine, Verzug1. VereinbarteTerminesindverbindlich.WerdenvereinbarteTerminenichteingehalten,sogeltendiegesetzlichen

Vorschriften,esseidenn,dieseAEBsseheneineabweichendeRegelungvor.DieLieferfristbeginntmitdemTagder rechtsverbindlichenBestellung,soweitnichtschriftlichetwasanderesvereinbart ist.EineLieferungs-/Leis-tungserbringungvordenvereinbartenTerminenberechtigtdenAuftraggeberzurZurückweisungderLieferung/LeistungbiszurFälligkeit.

2. MaßgeblichfürdieEinhaltungdesLieferterminsoderderLieferfrististderEingangderWarebeimAuftraggeber,soweitnichtsanderesschriftlichvereinbartist.DiesgiltauchfüralleVersandpapiere,BetriebsanweisungenundsonstigenBescheinigungen,diezurErfüllungderLieferungdesAuftragnehmersgehören.

3. ErkenntderAuftragnehmer,dasseinvereinbarterTerminnichteingehaltenwerdenkann,sohaterdiesunverzüg-lichdemAuftraggeberunterAngabederGründesowiedervoraussichtlichenDauerderVerzögerungschriftlichmitzuteilen.GleichzeitigsinddemAuftraggebergeeigneteGegenmaßnahmenzurAbwendungderFolgenvorzu-schlagen.

4. DievorbehaltloseAnnahmederverspätetenLieferung/LeistungstelltkeinenVerzichtaufdiedemAuftraggeberzustehendenSchadensersatzansprüchedar;diesgiltbis zurvollständigenZahlungdesvomAuftraggeberge-schuldetenEntgeltsfürdiebetroffeneLieferung/Leistung.

5. BeiLieferverzugauseinemvomAuftragnehmerzuvertretendenGrundewirdunbeschadetdesVorstehendeneineKonventionalstrafeanAuftraggeberfällig,diemangelsabweichenderVereinbarung0,5%desKaufpreisesfürjedeangefangeneWochederVerspätungbismaximal5%beträgt.WirdvomAuftraggebereinSchiffzurVerschiffungdesMaterialsbenanntunddiesesSchiffvomAuftragnehmerakzeptiert,soträgt,unbeschadetdesVorstehenden,derAuftragnehmerdieKostenfürLiegegeld,Fehlfrachtenetc.,wenndasMaterial–auswelchenGründenauchimmer–nichtodernichtzumvorgesehenenZeitpunktverschifftwird.

VI. Anlieferung/Leistung und Lagerung, Gefahrtragung1. SoweitAuftragnehmerundAuftraggeberfürdenVertragdieGeltungeinerdervonderinternationalenHandels-

kammer(ICC)erarbeiteten internationalenHandelsklauseln„Incoterms“vereinbaren,so istdie jeweilsaktuelleFassungmaßgebend.Siegeltennurinsoweit,alsdasssienichtmitBestimmungendieserAEBunddensonstgetroffenenVereinbarungeninWiderspruchstehen.DieLieferung/Leistunghat,soweitnichtsanderesschriftlichvereinbartist,geliefert/geleistetundverzollt(DDP„delivereddutypaid“,gemäßIncoterms)andeninderBestel-lungangegebenenOrtderLieferung/LeistungoderVerwendungzuerfolgen.DerAuftragnehmerträgtdieGefahrdeszufälligenUntergangsundderzufälligenVerschlechterung,auchbei„franko“-und„freiHaus“-Lieferungen,biszurÜbergabederWareamBestimmungsort.

2. DieLieferungen/LeistungensindandieangegebenenVersandanschriftenzubewirken.DieAblieferung/LeistunganeineranderenalsdervomAuftraggeberbezeichnetenEmpfangsstellebewirktauchdannkeinenGefahrenüber-gangzuLastendesAuftraggebers,wenndieseStelledieLieferung/Leistungentgegennimmt.DerAuftragnehmerträgtdieMehrkostendesAuftraggebers,diesichausderAblieferung/Leistunganeineranderenalsderverein-bartenEmpfangsstelleergeben.

3. Teillieferungen/-leistungensindunzulässig,esseidenn,derAuftraggeberhatdiesenausdrücklichzugestimmt.Teillieferungen/-leistungensindalssolchezukennzeichnen,Lieferungs-/LeistungsscheinesindindreifacherAus-fertigungeinzureichen.

4. Mehr-oderMinderlieferungensindnurimhandelsüblichenRahmengestattet.5. IsteineVerwiegungerforderlich,soistdasaufdengeeichtenWaagendesAuftraggebersfestgestellteGewicht

maßgebend.6. SoweitderAuftragnehmeraufRücksendungderfürdieLieferung/LeistungnotwendigenVerpackungAnspruch

hat,sinddieLieferungs-/LeistungspapieremiteinemdeutlichenHinweiszuversehen.BeifehlenderKennzeich-nungentsorgt derAuftraggeber dieVerpackungaufKostendesAuftragnehmers; in diesemFalle erlischt derAnspruchdesAuftragnehmersaufRückgabederVerpackung.

7. DieLagerungvonerforderlichenGegenständenzurLieferungs-/LeistungserbringungaufdemGeländedesAuf-traggebersdarfnuraufzugewiesenenLagerplätzenerfolgen.FürdieseGegenständeträgtderAuftragnehmerbiszumGefahrenübergangdesGesamtauftragesdievolleVerantwortungundGefahr.

8. BeiderBeförderungsinddiegesetzlichenVorschriften,insbesonderedieBestimmungendesGesetzesüberdieBeförderunggefährlicherGüterundderanwendbarenGefahrgutverordnungeninklusiveder jeweiligenAnlagenundAnhängeeinzuhalten.

9. DieDeklarationderGüter indenFrachtbriefenhatbeiBahnversandnachdenaktuellgültigenVorschriftenderEisenbahnenzuerfolgen.KostenundSchäden,diedurchunrichtigeoderunterlasseneDeklarierungentstehen,gehenzuLastendesAuftragnehmers.

10. DenEmpfangvonSendungenhatsichderLieferungs-/LeistungserbringervonderangegebenenEmpfangsstelleschriftlichbestätigenzulassen.

11. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auch bei„franko“-und„freiHaus“-Lieferungen,biszurÜbergabederWareamBestimmungsort.

12. Verpackungskosten trägt der Auftragnehmer, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Trägt derAuftraggeberimEinzelfalldieKostenderVerpackung,soistdemAuftraggeberdiesebilligstzuberechnen.DieRücknahmepflichtenrichtensichnachderVerpackungsverordnungvom21.08.1998inihrerjeweilsgültigenFas-sung.ImFallederfrachtfreienRücksendungderVerpackungistdieVerpackungmit2/3desberechnetenWertesgutzuschreiben.

VII. Ausführung, Unterlieferanten, Abtretung SoweitessichumwerkvertraglicheLieferungen/Leistungenhandelt,gilt:1. DerAuftragnehmeristnichtberechtigt,dieAusführungdesjeweiligenVertragesganzoderteilweiseaufDrittezu

übertragen.2. DerAuftragnehmeristverpflichtet,seineUnterlieferantendemAuftraggeberaufdessenWunschzunennen.3. DerAuftragnehmerkannseinevertraglichenAnsprüchegegendenAuftraggebernichtanDritteabtretenodersie

vonDritteneinziehenlassen.DiesgiltnichtfürrechtskräftigfestgestellteoderunbestritteneAnsprüche.

VIII. Kündigung1. DerAuftraggeberhatdasRecht,denVertragohneAngabenvonGründenganzoder teilweisezukündigen. In

einemsolchenFall isterverpflichtet,allebisdahinerbrachtenLieferungen/Leistungen zubezahlensowiebe-schafftesMaterialundgelieferte/geleisteteArbeitangemessenzuvergüten;esgiltindiesemFall§648S.2BGB.WeitergehendeAnsprüchedesAuftragnehmerssindausgeschlossen.

2. DerAuftraggeberhateinRechtzurfristlosenKündigungauswichtigemGrund, insbesonderedann,wenneinewesentlicheVerschlechterungderVermögenslagedesAuftragnehmerseintrittodereinzutretendrohtunddadurchdieErfüllungvonVerbindlichkeitengegenüberdemAuftraggebergefährdetist.DerAuftraggeberhatindiesemFalldasRecht,Materialund/oderHalbfabrikateeinschließlichetwaigerSonderbetriebsmittelzuangemessenenBedingungenzuübernehmen.

IX. Rechnungserteilung, Zahlung, Aufrechnung1. DieZahlungist–mangelsandererVereinbarungodergünstigererKonditionendesAuftragnehmers–fälligmit

EingangeinerRechnungentsprechenddem§14UStGinnerhalbvon14Tagenabzüglich3%Skontooder in-nerhalbvon30Tagennetto.DieBegleichungderRechnungerfolgtspätestens30TagenachLieferung/LeistungsowieRechnungseingang.EinevordemvereinbartenTerminvorgenommeneundangenommeneLieferung/Leis-tungberührtnichtdieandiesenTermingebundeneZahlungsfrist.

2. Zahlungs-undSkontofristenlaufenabRechnungseingang,jedochnichtvorEingangderWarebzw.beiLeistungennichtvorderenAbnahmeund,sofernDokumentationen,Prüfbescheinigungen(z.B.Werkszeugnisse)oderähnli-cheUnterlagenzumLeistungsumfanggehören,nichtvorderenvertragsgemäßerÜbergabeanAuftraggeber.

3. DerAuftraggeberzahltmittelsScheckoderBanküberweisung.DieZahlungistrechtzeitig,wennderScheckamFälligkeitstagperPostabgesandtbzw.dieÜberweisungamFälligkeitstagbeiderBankinAuftraggegebenwurde.

4. Fälligkeitszinsensindausgeschlossen.DerVerzugszinssatzbeträgt5%-PunkteüberdemBasiszinssatzgemäߧ247BGB.AufjedenFallistderAuftraggeberberechtigt,einengeringerenVerzugsschadenalsvomAuftragneh-mergefordertnachzuweisen.

5. Aufrechnungs-undZurückbehaltungsrechtestehenAuftraggeberimgesetzlichenUmfangzu.DerAuftragnehmerkannnurmitunbestrittenenoderrechtskräftig festgestelltenForderungenaufrechnen;Zurückbehaltungsrechtestehenihmnurzu,soweitsieaufdemselbenRechtsverhältnisberuhen.

6. AufgrunddervomAuftraggebererteiltenErmächtigungenderzumKonzerndesAuftraggebersgehörendenGe-sellschaften § 18 AktG*) ist der Auftraggeber berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die demAuftragnehmer,gleichauswelchemRechtsgrund,gegenAuftraggeberoderKonzerngesellschaftendesAuftrag-geberszustehen.Dasgiltauchdann,wennvoneinerSeiteBarzahlungundvonderanderenZahlunginWechselnoderanderenLeistungenerfüllungshalbervereinbartwordenist.GegebenenfallsbeziehensichdieseVereinbarun-gennuraufdenSaldo.SinddieForderungenverschiedenfällig,sowerdenForderungendesAuftraggebersinso-weitspätestensmitderFälligkeitderVerbindlichkeitdesAuftraggebersfälligundmitWertstellungabgerechnet.

X. Ansprüche aus Mängelhaftung1. Der Auftragnehmer steht verschuldensabhängig dafür ein, dass seine Lieferung/Leistung die vereinbarte Be-

schaffenheithat,denvorgesehenenEinsatzzweckerfülltunddenanerkanntenRegelnderTechnikunddenver-einbartenEigenschaftenundNormenentspricht.EntstehendemAuftraggeber infolgemangelhafterLieferung/LeistungKosten,wiez.B.Transport-,Wege-,Arbeits-,Materialkosten,Vertragsstrafen,sohatderAuftragnehmerdieseKostenzutragen.

2. DerAuftragnehmeristverpflichtet,andenAuftraggeberlediglichWarezuliefern,diefreivonjeglichemHinweisaufionisierendeStrahlungist.SämtlicheKostenundSchäden,diedurcheineVerletzungdieserPflichtentstehen,hatderAuftragnehmerzutragen.

3. Alle innerhalbderVerjährungsfristgerügtenMängelhatderAuftragnehmernachWahldesAuftraggebersun-verzüglichsozubeseitigenoderneuzuliefern/leisten,dassdemAuftraggeberkeineKostenentstehen.DieKos-ten der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung/-leistung einschließlich aller Nebenkosten (z. B. Frachten)trägtderAuftragnehmernachdengesetzlichenVorschriften.KommtderAuftragnehmerseinerVerpflichtungzurNacherfüllunginnerhalbeinervomAuftraggebergesetzten,angemessenenFristnichtnach,sokannderAuftrag-geberdenMangelselbstbeseitigenundvomAuftragnehmerErsatzderhierfürerforderlichenAufwendungenbzw.einenentsprechendenVorschussverlangen.DiegesetzlichenRechteaufRücktritt,MinderungoderSchadenser-satzbleibenunberührt.EineNachbesserungdesAuftragnehmersgiltbereitsnachdemerstenerfolglosenVersuchalsfehlgeschlagen.

4. Die Verjährung der Mängelhaftungsansprüche beginnt mit der vollständigen Ablieferung/Leistung des Liefer-/Leistungsumfangesoder,wenneineAbnahmevereinbartist,mitderAbnahme.

5. Mängelansprücheverjährenin36Monaten;längeregesetzlicheVerjährungsfristenbleibenhiervonunberührt.Fürneugelieferte/geleisteteTeilebeginntdieVerjährungsfristneuzulaufen,fürnachgebesserteTeilenursofernessichumdenselbenMangeloderumdieFolgeneinermangelhaftenNachbesserunghandelt,dieNacherfüllungsichdurcheinengrößerenUmfang,besondereDaueroderhöhereKostenauszeichnetundderAuftragnehmerdenMangelnichtausdrücklichnurausKulanz,zurVermeidungvonStreitigkeitenoderimInteressedesFortbe-standsderLieferbeziehungbeseitigt.DieWarewirdvomAuftraggeber–oderimFallderStreckenlieferungvondessenAbnehmer–nachEingangindemfürdenAuftraggeberzumutbarenundtechnischmöglichenUmfangaufQualitätundVollständigkeitgeprüftundvorgefundeneMängelwerdenumgehendgerügt.DieRügeistjedenfallsrechtzeitig,sofernsieinnerhalbeinerFristvonachtArbeitstagen,sofernnichtimEinzelfalleinelängereFristange-messenist,gerechnetabWareneingangoderbeiverstecktenMängelnabEntdeckung,beimAuftragnehmerperBrief,Telefax,E-Mailodertelefonischeingeht.FürinnerhalbderVerjährungsfristgerügteMängelendetdieFristfrühestenssechsMonatenachErhebungderRüge.DerAuftragnehmerverzichtetaufdenEinwandverspäteterMängelrüge(§§377,381Abs.2HGB)beianderenalsoffensichtlichenMängeln.

6. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer Ersatz der Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Mangelverlangen,diederAuftraggeberimVerhältniszudessenAbnehmerzutragenhat,wennderMangelbereitsbeimÜbergangderGefahraufdenAuftraggebervorhandenwar.

XI. Zusicherungen/Freistellungen1. DerAuftragnehmersichertdemAuftraggeberzu,dieVorgabendesMiLoGeinzuhaltenundstelltdenAuftraggeber

vonAnsprüchenDritter,insbesonderesolchennach§13MiLoG,frei.2. SolltenaufGrundderLieferung/LeistungdesAuftragnehmersbestehendeSchadensersatzansprüchevonDritten

gegenüberdemAuftraggebergeltendgemachtwerden,sostelltderAuftragnehmerdenAuftraggeberauferstesAnfordernhininvollerHöhevonderartigenAnsprüchenfreiundverpflichtetsichzurÜbernahmeangemessenerAnwalts-undGerichtskostendesAuftraggebers.

3. DerAuftragnehmersichertfernerzu,dassWaren,dieimAuftragfürdenAuftraggeberproduziert,gelagert,be-fördert,andenAuftraggebergeliefertodervondiesemübernommenwerden,ansicherenBetriebsstättenundansicherenUmschlagsortenproduziert,gelagert,be-oderverarbeitetundverladenwerdenundwährendderProduktion,Lagerung,Be-oderVerarbeitung,VerladungundBeförderungvorunbefugtenZugriffengeschütztsind.DerAuftragnehmersichertzu,dassdasfürdieProduktion,Lagerung,Be-undVerarbeitung,Verladung,BeförderungundÜbernahmederartigerWareneingesetztePersonalzuverlässigistunderdiesesgegendieaktuellgültigenSanktionslistenderEUabgeglichenhat.DerAuftragnehmersichertweiterhinzu,dassalleGeschäftspart-ner,dieinseinemAuftraghandeln,davonunterrichtetsind,dasssieebenfallsMaßnahmentreffenmüssen,umdieobengenannteLieferkettezusichern.DerLieferanterklärtsichdamiteinverstanden,dassseineDatengegendieaktuellgültigenSanktionslistenderEUabgeglichenwerden.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand1. Erfüllungsort für alle Lieferungen/Leistungen ist die vom Auftraggeber bezeichnete Empfangsstelle, mangels

sonstigerVereinbarungdesBetriebesdesAuftraggebers.2. GerichtsstandistderSitzdesAuftraggebersoder,nachWahldesAuftraggebers,derallgemeineGerichtsstand

desAuftragnehmers.

XIII. Anzuwendendes RechtFüralleRechtsbeziehungenzwischendemAuftraggeberunddemAuftragnehmergiltdasmaterielleRechtderBundes-republikDeutschlandunterAusschlussdesÜbereinkommensderVereintenNationenvom11.April1980überVerträgeüberdeninternationalenWarenkauf(CISG)inseinerjeweilsgültigenFassung.

XIV. Verbot der Werbung/Geheimhaltung1. DieVerwendungdesLogosundderWortmarkevonthyssenkruppsowiejedeNennungdesthyssenkruppKon-

zerns,derthyssenkruppAGodereinzelnerKonzernunternehmenalsReferenzkundendesAuftragnehmersbedarfdervorherigenschriftlichenZustimmungdurchdiethyssenkruppAGimEinzelfall.

2. Der Auftragnehmer wird über alle betrieblichen Vorgänge, Einrichtungen, Anlagen, Unterlagen usw. bei demAuftraggeberundseinenKunden,dieihmimZusammenhangmitseinerTätigkeitfürdenAuftraggeberbekanntwerden,auchnachAbgabederjeweiligenAngebotebzw.ErledigungdesVertragesDrittengegenüberStillschwei-genbewahren.ErwirdseinenErfüllungs-bzw.VerrichtungsgehilfenentsprechendeVerpflichtungenauferlegen.

XV. Eigentumsvorbehalt1. EinenetwaigeneinfachenEigentumsvorbehaltdesVertragspartnerserkennenwirnuran,soferndasEigentum

derWaremitBezahlungaufunsübergehtundwirzurWeiterveräußerungundWeiterleitungimordnungsgemä-ßenGeschäftsgangermächtigtsind.BesondereFormendesEigentumsvorbehalts,insbesondereweitergeleiteter,nachgeschalteter oder verlängerter Eigentumsvorbehalt, Kontokorrentvorbehalt und Konzernvorbehalt werdennichtakzeptiert.GegenteiligeGeschäftsbedingungendesVertragspartnerswerdenvonunsnichtanerkannt;ihnenwirdhiermitausdrücklichwidersprochenundsiewerdennichtVertragsbestandteil.

2. AufGrunddesEigentumsvorbehaltskannderVertragspartnerdieWarenurherausverlangen,wennerzuvorvomVertragzurückgetretenist.

XVI. Teilunwirksamkeit/TextformSollteneinzelneBestimmungendieserBedingungenganzoderteilweiseunwirksamsein,sobleibendieseBedingungenimÜbrigenvollwirksam.DasgleichegiltfürdenjeweiligenVertrag.SoweitindiesenAEBfürErklärungenderVertrags-partnerSchriftlichkeitverlangtist,genügtjeweilsdieTextform.

XVII. DatenschutzDer Auftraggeber weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass er Daten des Auftragnehmers auf der Grundlage desBundesdatenschutzgesetzesspeichernwird.

XVIII. REACH-KlauselBeiallenandenAuftraggebergelieferten/geleistetenStoffen,ZubereitungenundErzeugnissenmüssenseitensdesAuftragnehmersdieausderREACH-VerordnungresultierendenVorgabenundMaßnahmenerfülltwerden.

XIX. Erklärung über UrsprungseigenschaftFürdenFall,dassderAuftragnehmerErklärungenüberdieUrsprungseigenschaftderverkauftenWareabgibt,giltFolgen-des:1. DerAuftragnehmerverpflichtetsich,dieÜberprüfungvonUrsprungsnachweisendurchdieZollverwaltungzuer-

möglichenundsowohldiedazunotwendigenAuskünftezuerteilenalsaucheventuellerforderlicheBestätigungenbeizubringen.

2. DerAuftragnehmeristverpflichtet,denSchadenzuersetzen,derdadurchentsteht,dassdererklärteUrsprungfehlerhafterBescheinigungoder fehlenderNachprüfungsmöglichkeit vonder zuständigenBehördenicht aner-kanntwird,esseidennerhatdieseFolgennichtzuvertreten.

XX. Höhere GewaltHöhereGewalt,Arbeitskämpfe,Unruhen,behördlicheMaßnahmenundsonstigeunvorhersehbare,unabwendbareundschwerwiegendeEreignissebefreiendieVertragspartnerfürdieDauerderStörungundimUmfangihrerWirkungvondenLeistungspflichten.Diesgiltauch,wenndieseEreignissezueinemZeitpunkteintreten,indemsichderbetroffeneVertragspartnerinVerzugbefindet.DieVertragspartnersindverpflichtet,imRahmendeszumutbarenunverzüglichdieerforderlichenInformationenzugebenundihreVerpflichtungendenverändertenVerhältnissennachTreuundGlaubenanzupassen.

XXI. SonstigesDerAuftragnehmersorgtaufseineKostenundohneVerzögerungdafür,dassalle fürdenAuftrag imVerkäuferlanderforderlichenWirksamkeitserfordernisse,z.B.Exportgenehmigungen,vorliegenundwährendderAuftragsabwicklunggültigbleiben.KommtderAuftragnehmerdieserVerpflichtungnichtnach,hatderAuftraggeberdasRecht,ggf.vomAuftragzurückzutretenundinjedemFallvomAuftragnehmerSchadensersatzzuverlangen.GleichesgiltfürdenFall,dassz.B.erforderlicheGenehmigungentrotzderBemühungendesAuftragnehmersnichtinnerhalbeinesfürdenAuf-traggeberzumutbarenZeitraumserteiltoderwährendderAbwicklungdesAuftragsrückgängiggemachtoderungültigwerden.

XXII. Anwendbare FassungSoweitdieseAllgemeinenEinkaufsbedingungendemAuftragnehmerauchinandererSprachezurVerfügunggestelltwerden,giltalleindiedeutscheFassung.

*) Hierzugehöreninsbesondere:thyssenkruppSteelEuropeAG,Duisburg

thyssenkruppMaterialsServicesGmbH,Essen thyssenkruppMaterialsTradingGmbH,Essen

thyssenkruppMaterialsProcessingEuropeGmbH,KrefeldthyssenkruppSchulteGmbH,EssenJacobBekGmbH,Ulm

thyssenkruppPlastics–AEBHandelsware;Stand:Mai2020