Donnerstag, 31. Januar 2019 Nummer 2Jahrgang 2019
Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, 08543 PöhlGestaltung, Druck sowie Anzeigenannahme: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, 08233 Treuen,
Telefon 037468 / 657-0; Telefax 037468 / 657-25, E-Mail: [email protected] für den amtlichen Teil ist die Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl
(namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder)Das „Pöhler Blättl“ erhält jeder Haus halt der Gemeinde, und es besteht die Mög lich keit, das Blättl in der Gemein dever wal tung käuflich zu erwerben.
Amtsblatt der Gemeinde
Helm#grün
Herla#grün
Jocketa
Ruppert#grün
Möschwitz
arbeiten an der Burgmauer der Ruine Liebau. Und auch
mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr gibt es
einen Dialog bezüglich der Fahrbahnerneuerung der S
297 in der Ortsdurchfahrt Möschwitz, mit der ein Rad- und
Gehwegbau einhergehen soll. Der Gemeinderat verstän-
digte sich noch im alten Jahr darüber, im Zuge der Aus-
schreibung dieser Maßnahme auch den Dorfring im his-
torischen Ortskern inklusive einer Nebenstraße sanieren
zu lassen. Ob es in 2019 bezüglich dieser Maßnahme bei
Planungen bleibt oder ob ein Teil bereits realisiert wird,
ist noch abzustimmen.
Entsprechend des bisherigen Planungsstandes soll 2019
auch die Kreisstraße 7884 zwischen dem Ortsausgang
Christgrün und der Staatsstraße 298 gebaut werden. Die
Realisierung dieser Maßnahme durch den Vogtlandkreis
hatte sich immer wieder verzögert. Allerdings soll sie – so
die Absprachen zwischen Landkreisverwaltung und Ge-
meinde - abgeschlossen sein, ehe die Ortsdurchfahrt
Christgrün in Stand gesetzt wird. Bei dieser innerörtlichen
Baumaßnahme müsste die Gemeinde straßenbegleitend
einen Gehweg und die Straßenbeleuchtung bauen. Glei-
ches gilt für die Sanierung der K 7884 in Ruppertsgrün,
die derzeit ebenfalls geplant wird. Die Absprachen mit
dem Zweckverband Wasser/Abwasser Vogtland (ZWAV),
der im Zuge der Bauarbeiten Netzerneuerungen plant,
laufen. Unabhängig von den Realisierungszeiträumen die-
ser Maßnahmen muss das Christgrüner Dorfbächel in die-
sem Jahr aus der Kläranlage des ZWAV ausgebunden
werden. Die Gemeinde hat für diese Maßnahme Förder-
mittel beantragt.
Geplant werden muss auch der über die Förderrichtlinie
VwV Investkraft zu realisierende Bau eines Teilstücks der
Christgrüner Straße in Herlasgrün, Nähe Bahnunterfüh-
rung.
Erste Gespräche hatte es zum Ende des vergangenen
Jahres mit dem ZWAV auch zur Erneuerung des Leitungs-
netzes in Helmsgrün gegeben. Der Ort, so die Planungen
des Abwasserentsorgers, soll mittelfristig an die Kläranlage
Treuen angebunden, die biologische Kläranlage im Ort
zurückgebaut werden. Einhergehend mit dieser Maß-
nahme würden auch der FKK und das Feriengebiet
Schlosshalbinsel an die Kläranlage Treuen angebunden
werden können.
Die Bewältigung all dieser Aufgaben stellt für Gemeinderat
und Bürgermeisterin sowie die Mitarbeiter der Gemeinde-
verwaltung im Wahljahr eine große Herausforderung dar.
Ich hoffe, dass es gelingt, für die in der Verwaltung 2019
neu zu besetzenden 4 Stellen, schnell gute Mitarbeiter zufinden.
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Aufgaben-Zettel prall gefüllt
Der Aufgaben-Zettel, der in der Ge-
meinde Pöhl 2019 abgearbeitet wer-
den soll, ist zu Jahresbeginn wieder
prall gefüllt.
Die zwei großen, über die Richtlinie „Gemeinschaftsauf-
gabe Wirtschaft“ geförderten Straßenbaumaßnahmen –
Ortsdurchfahrt Neudörfel und Bahnhofstraße Herlasgrün
– werden, sobald das Wetter dies zulässt, fortgesetzt. In
Neudörfel wurde ein erster Bauabschnitt zwischen K 7880
und Einmündung des Jakobsweges aus Richtung Herlas-
grün bereits realisiert. Der zweite Bauabschnitt erstreckt
sich von einem Rastplatz, der an der Einmündung des Ja-
kobsweges errichtet werden soll, bis zur Staatsstraße 298
am „Posthaus“. An der Bahnhofstraße in Herlasgrün
konnte 2018 nur ein etwa 230 Meter langer Abschnitt von
der ÖPNV-Schnittstelle am Bahnhof Richtung Staatsstraße
realisiert und für den Verkehr frei gegeben werden. Im
Frühjahr soll der gemeindliche Verkehrsweg dann bis zur
Staatsstraße saniert und mit einem beleuchteten Gehweg
versehen werden. Außerdem ist ein zweiter Teil der Bahn-
hofstraße (ab Bahnunterführung in Höhe der Bäckerei
Knüpfer) Richtung Dorfstraße auszubauen.
Für die Sanierung des Feuerlöschteichs in Trieb wurden
durch die Freiwillige Feuerwehr Jocketa und den gemeind-
lichen Bauhof bereits erste Vorkehrungen getroffen. Der
Teich muss von Schlamm und Bewuchs befreit werden,
um die Löschwasserbereitstellung absichern zu können.
Im Grundschulgebäude, in dessen Erdgeschoss auch Vor-
schule und Hort untergebracht sind, ist eine funkvernetzte
Brandmeldeanlage einzubauen. Fördermittel für diese
Maßnahme gibt es über die Richtlinie VwV Invest Schule.
Eigentlich ist in der Richtlinie eine 75-Prozent-Förderung
vorgesehen. Doch das Fördermittelbudget, das der Vogt-
landkreis und seine Kommunen erhalten, ist begrenzt, so
dass sich der SSG-Kreisverband bezüglich der Verteilung
auf einen Förderschlüssel entsprechend der Schülerzahl
einigte. Da die in Jocketa auszuführende Maßnahme aber
wesentlich teurer wird, muss die Gemeinde ihren Eigen-
mittelanteil erhöhen.
Mit dem Landesamt für Denkmalschutz ist die Gemeinde
derzeit im Gespräch wegen dringend nötiger Sanierungs-
INFORMATIONEN DER BÜRGERMEISTERIN
NINA warnt Bevölkerung
Sirenen sind eine Möglichkeit, die Bevölkerung vor be-
stimmten Gefahren und in Ausnahmesituationen zu war-
nen. Das trifft jedoch nicht auf Gefahrensituationen zu,
die etwa bei Glatteis und starkem Schneefall entstehen
können. Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehr haben
deshalb die kostenfreie Warn-App NINA getestet und sind
von dieser begeistert, weil es mit dieser App möglich ist,
sehr zeitnah aktuelle Informationen der Feuerwehr- und
Rettungsleitstellen abzurufen. Zum Beispiel erfährt man
über diese App, welche Straßen auf Grund von Schnee-
und Eisglätte vorübergehend gesperrt werden mussten.
Denkmal gereinigt
Seid Sommer 2018 haben der Bauhof und Herr Köhler,unser ehemaliger Sporthallenwart, am Denkmal „Aufge-schlagenes Buch“, an der Bahnhofstraße in Jocketa, ge-wirkt. Am Denkmal wurde die Schrift aufgearbeitet, derStein wurde sandgestrahlt. Wild gewachsene Sträucherund Bäume sind am Denkmal ebenfalls weggenommenworden.
600-Jahrfeier JocketaWer schmückt das Dorf mit?
In der Versammlung am 17.01.2019 wurde bekanntgege-
ben, dass Herr Weber, Inhaber Festscheune, seinen Hof
und Material zur Verfügung stellen würde, so dass inte-
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ressierte Jocketaer Bürger Strohpuppen oder Figuren für
den Festumzug oder zur Dekoration ihrer Vorgärten und
Eingänge gegen einen kleinen Unkostenbeitrag anfertigen
können. Interessierte wenden sich bitte bis zum 31.03.2019
an Herrn Jens Weber, Jocketa-Dorfaue 6, 08543 Pöhl.
Die Evangel.-Lutherische Kirchgemeinde Jocketa möchte
ein Projekt starten und einen Bürgerchor gründen. Der
Bürgerchor wird unter fachlicher Anleitung ein kleines Pro-
gramm einstudieren und es zur festlichen Eröffnung der
600-Jahrfeier am 11.10.2019 in der Kirche Jocketa auffüh-
ren. Interessierte wenden sich bitte an Frau Dr. Seidel oder
Frau Mensdorf von der Kirchgemeinde.
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Pöhl hat ein Spen-
denkonto eingerichtet. Für die Finanzierung des Festes
wird jeder Euro gebraucht. Die Bürgermeisterin und die
Veranstalter bitten um Spenden zur Deckung der Unkos-
ten.
In der Versammlung wurde angeregt, eine Auswahl von
Bildern, die bekannte Jocketaer Künstler gemalt haben,
wie Herr Sachs oder Herr Herold, in einer kleinen aber fei-
nen Ausstellung der Öffentlichkeit zu präsentieren. Es wer-
den Leihgeber gesucht, die diese Bilder zur Verfügung
stellen möchten. Angebote richten Sie bitte an Herrn Thilo
Lehmann, Jocketa-Pöhler Str. 6, 08543 Pöhl.
Herzliche Einladung zum Mitsingen!
Liebe Jocketaer und Jocketaerinnen, im Oktober wollen wir gemeinsam den Geburtstag unseres
Heimatdorfes Jocketa begehen und das soll ein vielfältiges,
fröhliches und buntes Fest werden. Natürlich gehört dazu
auch Musik und, wie es bei uns Brauch ist, möglichst
selbstgemachte! Die Eröffnung des Festwochenendes soll
feierlich in der Jocketaer Kirche sein, und was liegt da nä-
her als gemeinsames Singen?
Der Männerchor Ruppertsgrün und der Kirchenchor Jo-
cketa haben schon ihre Mitwirkung in Aussicht gestellt.
Es wäre wunderbar, wenn wir gemeinsam für diesen Anlass
einen Bürgerchor auf die Beine stellen könnten, der be-
Einladung zum nächsten Treffen!
Die nächste Versammlung für Interessierte
findet am 20.02.2019, 18.30 Uhr im Gebäude der FFW Jocketa, Bahnhofstr. 13 stand.
sonders die spannende und wechselvolle Zeit des 20.
Jahrhunderts musikalisch mit schwungvollen und moder-
nen Stücken illustrieren könnte.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sich genügend Sänger
und Sängerinnen jedes Alters finden würden, die etwa ab
Frühjahr mit uns üben würden. Es sollte in erster Linie
Spaß machen, denn es ist ja eine wunderbare Geburts-
tagsparty, die da auf uns zukommt. Und so eine Party wird
besonders schön, wenn sich viele Geburtstagsgäste ein-
laden lassen. Sie benötigen keine Vorkenntnisse.
Wenn Sie also Lust haben und für einen begrenzten Ab-
schnitt auch etwas Zeit aufbringen können, dann melden
Sie sich bitte entweder in der Gemeindeverwaltung Pöhl
(037439/7400) oder bei Dr. Christiane Seidel (01712051643
oder 037439/443199). Die Probentermine könnten wir im
Idealfall vereinbaren, oder wir veröffentlichen sie rechtzeitig.
AvD-Sachsen-Rallye kommt nach Pöhl
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) veranstaltet seit
2005 jährlich im Mai in Zwickau, dem Zwickauer Land
und dem Vogtland die AvD-Sachsen-Rallye. Auch in diesem
Jahr hat die Veranstaltung wieder das Prädikat „Lauf zur
Deutschen Rallye-Meisterschaft 2019“ erhalten.
Für 2019 werden vom Deutschen Motor Sport Bund
(DMSB) zwischen 120 und 150 Kilometer Wertungsprü-
fungsstrecken vorgeschrieben, weshalb die bisherigen
Streckenplanungen erweitert werden müssen.
Deshalb können sich in diesem Jahr auch die Bewohner
der Gemeinde Pöhl auf Wertungsläufe der AvD-Sachsen-
Rallye freuen. Am 25. Mai 2019 werden hier zwei Wer-
tungsläufe ausgetragen – einer vormittags, einer nach-
mittags. Start und Ziel sollen jeweils auf dem Gebiet der
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Stadt Plauen sein, gefahren wird durch Trieb und Barth-
mühle. Eine anspruchsvolle Strecke für die Fahrer, die
vom Plauener Rennfahrer Charlie Geipel empfohlen wurde.
Michael Görlich von Veranstalter-Seite erläuterte Pöhls
Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl, welche Straßen-
sperrungen nötig sind, um die Rallye am 25. Mai störungs-
frei austragen zu können.
„Vorausgesetzt, die Verkehrsbehörde gibt für das Vorha-
ben grünes Licht, werden die Zufahrten zu Trieb und der
Barthmühle zeitweise eingeschränkt sein. Abgeschnitten
von der Außenwelt sind die Orte und ihre Bewohner jedoch
nicht. Ich hoffe, dass die Anwohner Verständnis haben
werden. An sich ist es toll, unsere Gemeinde über diese
Rallye wieder ein Stück bekannter machen zu können. Ich
hoffe, wir werden mit unserem Naherholungs- und Touris-
musgebiet davon profitieren“, sagt Pöhls Bürgermeisterin
Daniela Hommel-Kreißl. An der Rallye nehmen erfahrungs-
gemäß rund 100 Autos, besetzt mit Fahrer und Beifahrer,
teil. Die AvD-Sachsen-Rallye hat sich zum Zuschauermag-
net entwickelt, für das hohe Sicherheitsstandards gelten.
Bekanntmachung der Wahl zum Gemeinderat am 26. Mai 2019
1. Am 26. Mai 2019 findet die Wahl zum Gemeinderat in der Gemeinde Pöhl statt.
Zu wählen sind:
2. Aufforderung zur Einreichung vonWahlvorschlägen
2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge
für diese Wahlen frühestens am Tag nach dieser Be-
kanntmachung und spätestens am 21. März 2019, bis
18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlaus-
schusses zu den allgemeinen Öffnungszeiten schrift-
lich einzureichen.
Anschrift: Gemeindeverwaltung Pöhl, Zimmer 23 Jocketa-Kurze Str. 5, 08543 Pöhl
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Pöhl !
Bekanntmachung der Wahl zum Gemeinderat am 26. Mai 2019
!1. Am 26. Mai 2019 findet die Wahl zum Gemeinderat in der Gemeinde Pöhl statt. Zu wählen sind:!
Anzahl der zu
wählenden Räte Höchstzahl der
Bewerber je Wahlvorschlag
Mindestzahl Unterstützungs- unterschriften
Gemeinderat 12 18 40 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen !"#$#!%&!'()'*+!*,'(-,+!.,'!/0112(.'(03)4!56*782(&9*7:)'!1;(!.,'&'!56*7'3!1(;*'&+'3&!6-!!! !!J'0+&9*763.!.,'!!!Y60?+D2*303)!*6@'3#!=',!-'*('('3!52*303)'3!,3!.'(!=03.'&('?0@7,>!&,3.!.'('3!!!/3&9*(,1+'3!63B0)'@'3#!
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!/3&9*(,1+F!C'-',3.'6-+!HG*74!!\,--'(!"I!2.'(!$$!
Seite 5
4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unter-stützungsunterschriften
4.1. Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereini-
gung muss entsprechend der unter 1. angegebenen
Mindestzahl von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung
des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Be-
werber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden
(Unterstützungsunterschriften).
Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvor-
schläge für dieselbe Wahl unterstützen.
4.2.Die Unterstützungsunterschriften können nach Einrei-
chung des Wahlvorschlags bei
Anschrift: Gemeindeamt Pöhl, Zimmer 23
Jocketa-Kurze Str. 5, 08543 Pöhl
während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum
Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge gem.
Pkt. 2.1. geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben
sich auf Verlangen auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen ei-
ner körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die
Verwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung
durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwal-
tung ersetzen. Sie haben dies beim Vorsitzenden des
Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten
Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvor-
schläge (14. März 2019) schriftlich zu beantragen; da-
bei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
4.3. Für die Gemeinderatswahl bedarf der Wahlvorschlag
einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wäh-
lervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags
- im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
- seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Ge-
meinde vertreten ist oder im Gemeinderat einer an
einer Gemeindeeingliederung oder Gemeindever-
einigung beteiligten früheren Gemeinden im Wahl-
gebiet zum Zeitpunkt des Erlöschens der Mandate
vertreten war, jedoch keiner Unterstützungsunter-
schriften.
Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer
nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereini-
gung, wenn er von der Mehrheit der für die Wähler-
vereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum
Zeitpunkt der Einreichung angehören oder zum Zeit-
punkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeinde-
vereinigung angehört haben, unterschrieben ist.
Öffnungszeiten:Dienstag 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 UhrDonnerstag 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
2.2.Wahlvorschläge können von Parteien und Wählerver-
einigungen eingereicht werden.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetz-
lichen Vorschriften aufzustellen.
Wählbar zum Gemeinderat sind Bürger der Gemeinde.
Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des
Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsan-
gehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäi-
schen Union, der am Wahltag das achtzehnte Lebens-
jahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten
in der Gemeinde wohnt.
Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über
Inhalt und Form der Wahlvorschläge der §§ 6a bis 6c
sowie 6e Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 16
Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die
im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind
den Wahlvorschlägen beizufügen.
Sich für den Gemeinderat bewerbende Unionsbürger
haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber
dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zu-
sätzlich an Eides Statt zu versichern, dass sie im Her-
kunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht verloren ha-
ben (§ 6a Abs. 3 KomWG).
Sofern sie nach § 26 des Bundesmeldegesetzes von
der Meldepflicht befreit sind, haben sie ferner an Eides
Statt zu versichern, seit wann sie in der Stadt/Ge-
meinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen in
der Bundesrepublik Deutschland die Hauptwohnung
haben. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesre-
publik sind deren Anschriften anzugeben.
3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über
Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen
sind bei
Anschrift: Gemeindeamt Pöhl, Zimmer 23 oder 11
Jocketa-Kurze Str. 5, 08543 Pöhl
während der Öffnungszeiten erhältlich.
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5. Am 26. Mai 2019 findet ebenfalls dieWahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahlen werden nach § 57 Abs. 2 KomWG mit der
Kommunalwahl organisatorisch verbunden.
Pöhl, den 17.01.2019
Geförderte Einzelmaßnahme nach der VwV Investkraft„Aus-/Umbau eines Teilstückes der Karl-Marx-Straße im OT Jocketa“
Über das Programm VwV Investkraft („Brücken in die Zu-kunft“) hat die Gemeinde Pöhl für die Maßnahme Aus-/Umbau eines Teilstückes der Karl-Marx-Straße in Jocketaeine Zuwendung erhalten. Die aus Mitteln des FreistaatesSachsen finanzierte Zuwendung wurde eingesetzt, um den99,30 Meter langen Abschnitt der Karl-Marx-Straße, vor derKindertagesstätte „Kinderland Pöhl“, in Asphaltbauweise zusanieren. Die Fahrbahn ist mit Rundbordsteinen aus Betoneingefasst worden. Über Straßeneinläufe in der Fahrbahn,wird in einen bestehenden Regenwasserkanal entwässert.Auf der Seite der Kindertagesstätte ist ein Gehweg entstan-den. Gegenüber ist ein 2,50 Meter breiter Grünstreifen ange-legt. Die Karl-Marx-Straße ist in Fahrtrichtung Heinrich-Heine-Straße als Einbahnstraße verkehrsrechtlich ausgewie-sen. Damit konnte auch die Parksituation angepasst werden,d.h. es wird jetzt rechtsseitig in Fahrtrichtung Heinrich-Heine-Straße auf der Fahrbahn in Längsrichtung geparkt. Vorhan-dene Grünstrukturen wurden geordnet. Die SächsischeAufbaubank – Förderbank – (SAB) hat für diese Maßnahmeeine 75%ige Projektförderung zur anteiligen Finanzierung derzuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. Der nicht rückzahl-bare Zuschuss beträgt demnach 51.244,19 Euro. Die Ausga-ben für die Baumaßnahme belaufen sich insgesamt auf72.243,82 Euro, wonach die Gemeinde Pöhl Eigenmittel inHöhe von 20.999,63 Euro beizusteuern hat.
Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin
21.1.2019 Fürs Amtsblatt:
Über das Programm VwV Investkraft („Brücken in die Zukunft“) hat die Gemeinde Pöhl für die Maßnahme Aus-/Umbau eines Teilstückes der Karl-Marx-Straße in Jocketa eine Zuwendung erhalten. Die Straßenbaumaßnahme auf einem ca. 100 m langen Teilstück der Karl-Marx-Straße in Jocketa ist im Sommer 2018 durchgeführt worden.
!
Die Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel aufder Grundlage des von den Abgeordneten des SächsischenLandtages beschlossen Haushaltes.
Ortsübliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungs-plan mit integriertem Vorhaben- und Erschlie-ßungsplan „Neugestaltung FerienanlageSchloßhalbinsel“
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl hat in seiner Sitzung
am 13.12.2018 den Entwurf des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan „Neugestaltung Ferienanlage Schloßhalbinsel“
vom 17.08.2017 in der Fassung vom 20.12.2017 erneut ge-
billigt. Ebenfalls in seiner Sitzung am 13.12.2018 hat der
Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschlossen, die Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss Nr. 003/2017 vom 23.02.2017 wurde deshalb
aufgehoben.
Diese Verfahrensweise war notwendig geworden, weil im
parallel geführten Verfahren zur Änderung des Teil-
Flächennutzungsplanes im Genehmigungsverfahren nach
festgestellt worden war, dass es Lücken in der Transparenz
der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Es ist deshalb erneut ein
Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit durchgeführt wor-
den.
Für das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Neuge-
staltung Ferienanlage Schloßhalbinsel“ ist ebenfalls vor-
sorglich die nochmalige Billigung und Öffentlichkeitsbetei-
ligung durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Planbereiches gliedert sich in 2
Teile. Zum einen betrifft das den Bereich der Ferienanlage
auf den Flurstücken 257/1, 256/1 und 255/1 der Gemar-
kung Pöhl und einer Teilfläche des Flurstückes 370/11,
370/15 der Gemarkung Helmsgrün. Es handelt sich hier
unter anderem um Bereiche des Areals der ehemaligen
„Herberge der Jugend“. Zum anderen handelt es sich um
den Bereich einer Erweiterungsfläche, die sich nördlich
über der Straße, auf einem Teil des Flurstückes 235/3 der
Gemarkung Pöhl befindet und derzeit als Parkfläche genutzt
wird.
Ortsübliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungs-plan „Neugestaltung Ferienanlage Schloßhalbinsel“ !"#$%"&"'()"#*+$)"#$%"&"'()"$,-./$.*+$'($0"'("#$1'+23(4$*&$567587895:$)"($;(+?&$897587895K$"#("3+$4"A'/@/'4+7$$;A"(=*//0$'($0"'("#$1'+23(4$*&$567587895:$.*+$)"#$%"&"'()"#*+$)"#$%"&"'()"$,-./$A"@0E./?00"(L$)'"$M=="(+/'E.N"'+0A"+"'/'43(4$(*E.$O$6$PA07$8$B*3%B$)3#E.23=Q.#"(7$
!"#$B"0E./300$H#7$996R895K$>?&$867987895K$
Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft/ Landschafts-
bild und Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkun-
gen zwischen den Schutzgütern gemäß § 2 Absatz 1 Satz
1 bis 4 des Gesetzes der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Im Umweltbericht wird u.a. erörtert:
- dass der Vorhabensstandort im Landschaftsschutz-
gebiet „Talsperre Pöhl“ liegt. Dieses wurde 1994 fest-
gesetzt und dient der Sicherung der offenen Was-
serfläche des Staukörpers als landschaftsprägendes
Element und als Lebensraum von Tier- und Pflanzen-
arten, der Erhaltung und Pflege naturnaher Land-
schaftsbestandteile und der Sicherung der Einzel-
biotope in ihrer Gesamtheit als Bestandteile eines
großräumigen Biotopverbundes.
- dass sich nördlich, ca. 100 m entfernt, eingebettet in
Acker- und Grünlandflächen, ein Teilbereich des FFH-
Gebietes „Vogtländische Pöhle“ befindet
- dass auf Teilflächen nach Anhang I der Richtlinie
92/43/EWG geschützte Lebensräume Kalktrocken-
rasen, Flachlandmähwiesen und Labkraut-Eichen-
Hainbuchenwälder ausgewiesen werden
- dass nordwestlich, mindestens ca. 150 m entfernt,
in den dortigen Ackerstrukturen, drei weitere Pöhle,
von denen eines als Naturdenkmal ausgewiesen ist,
liegen
- dass weitere, nächstgelegene Schutzgebiete das
FFH- und Vogelschutzgebiet „Elstersteilhänge“ mit
den Naturschutzgebieten „Triebtal“ und „Steinicht“
sind, wobei das FFH-Gebiet dabei am nächsten zum
Vorhabensstandort liegt. Es beginnt westlich bzw.
nordwestlich in einer Entfernung von ca. 1.250 m.
SchutzgüterSchutzgut MenschWährend der Bauzeiten sind im Umfeld der Baustelle bau-
stellentypische Immissionen, vorrangig Lärm und Erschüt-
terungen sowie erhöhtes Verkehrsaufkommen, zu erwar-
ten. Die Bautätigkeit findet jedoch außerhalb der sensiblen
Nacht- und Wochenendstunden sowie unter Einsatz mo-
derner, dem Stand der Technik entsprechender Baufahr-
zeuge und -maschinen statt. Wohnbebauung ist durch das
Bauvorhaben nicht betroffen. Auch die westlich und nörd-
lich gelegenen Campingplätze befinden sich in entspre-
chender Entfernung. Lediglich für den südlich, im Minimum
ca. 50 m entfernten Campingplatz des Segelsportvereins
Mylau lassen sich Beeinträchtigungen durch Lärm nicht
ausschließen. Beeinträchtigungen der menschlichen Ge-
sundheit sind jedoch nicht zu erwarten.
Nach Abschluss der Bautätigkeit wird sich die Erholungs-
situation maßgeblich verbessern.
Aus Sicht der Immissionsschutzbehörde bestehen durch
die Realisierung des Bauvorhabens keine offensichtlichen,
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Das Projekt „Neugestaltung Ferienanlage Schlosshalbin-
sel“ umfasst die Errichtung einer Ferienanlage mit circa
80 Betten in mehreren Ferienhäusern, der dazugehörigen
Infrastruktur sowie Sport beziehungsweise Freizeitanlagen.
Der Zweckverband Talsperre Pöhl ist Vorhabenträger.
In einem Durchführungsvertrag hat sich der Vorhabenträ-
ger mit der Gemeinde Pöhl u.a. zur Durchführung des Vor-
habens im Vertragsgebiet auf eigene Kosten und im eige-
nen Namen vereinbart.
Die letzte aktuelle Beschlussfassung im Verfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan, ist die Beschluss-
fassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange, der Behörden und der sonstigen Träger öffentli-
cher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Entwurfsfassung
mit Stand vom 17.08.2017 in öffentlicher Sitzung des Ge-
meinderates am 26.10.2017.
Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 hat der Vorhabenträ-
ger Planänderungen vornehmen müssen, ohne dass sich
Grundzüge der Planung verändert haben. Diese Änderun-
gen sind im Entwurf vom 17.08.2017 in der Fassung vom
20.12.2017 dokumentiert.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem
Vorhaben- und Erschließungsplan „Neugestaltung Ferien-
anlage Schloßhalbinsel“ vom 17.08.2017 in der Fassung
vom 20.12.2017 mit Begründung und Umweltbericht mit
Arbeitsstand 20.12.2017
wird ab dem 12. Februar 2019 bis zum 18. März 2019
zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Pöhl,
08543 Pöhl, Jocketa – Kurze Straße 5, Erdgeschoss,
Zimmer 12 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
dienstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr,mittwochs 8.00–12.00 Uhr,donnerstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr.
Stellungnahmen zu den Planunterlagen können dort wäh-
rend der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift
abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel-
lungnahmen können gemäß § 4a Absatz 6 BauGB bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück-
sichtigt bleiben.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der
Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen
im Rahmen der Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit
und der Behörden verfügbar:
UmweltberichtDer Umweltbericht ermittelt, beschreibt und bewertet, als
Bestandteil der Begründung, sämtliche Auswirkungen des
Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna,
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immissionsschutzrechtlichen Einwendungen bzw. Hinde-
rungsgründe.
Die Spiel- und Sportflächen („Sondergebiet Erholung –
touristisches Ferienhausgebiet“ im Teilgebiet 2) liegen au-
ßerhalb der Bebauung und werden nur im Tagzeitraum
genutzt.
Für geplante Sport- und Freizeitflächen, wie auch für ge-
bietsinterne Parkplätze, wird eine Betriebszeit von 7:00
Uhr bis 22:00 Uhr festgelegt.
Schutzgut Flora/FaunaDie Nutzungs- und Biotopstrukturen des Plangebiets las-
sen sich in folgende Biotoptypen einteilen:
- Wege, Flächen teilversiegelt (95100)
- Parkplatz unversiegelt (95230)
- Sport- und Freizeitanlagen (94200)
- Feriensiedlung (94300)
- Eichenmischwald (75100, 73100)
Die floristische Ausstattung der einzelnen Bereiche ist im
Umweltbericht beschrieben.
Ein Vorkommen der Arten der Fauna wird analysiert.
Zusammenfassend findet sich in der Anlage 6 des Um-
weltberichtes eine Auflistung aller geschütz-ten Arten, die
im Bereich der gesamten Talsperre Pöhl bzw. im 500 m-
Radius um das Plangebiet kartiert wurden. Im Rahmen
der von der Unteren Naturschutzbehörde bereitgestellten
Biotopkartierungen wurden Wald- und Offenlandbiotope
in der Standortumgebung kartiert. Demnach grenzen zwei
Offenlandbiotope unmittelbar an das Teilgebiet 2 an. Wald-
biotope werden jedoch durch das Bauvorhaben nicht tan-
giert.
Die Nutzungs- und Biotopstrukturen für beide Teilgebiete
bleiben im Wesentlichen erhalten. Sie ändern sich nur in
ihren Flächenanteilen.
Im Zuge der Bauphase macht sich bezüglich der Flora
ein Eingriff in die vorhandenen ökologischen Strukturen
erforderlich. Ziel ist die Schaffung der Baufreiheit und das
Anlegen von Sichtachsen. Dazu müssen Baumfällungen
und Baumschnittmaßnahmen (Entfernung von Totholz und
Rückschnitt) umgesetzt werden. Grünlandflächen werden
beeinträchtigt, teilweise umgebrochen und nach Ab-
schluss der Baumaßnahme wieder hergestellt. Insgesamt
lassen sich in beiden Baubereichen baubedingte Beein-
trächtigungen für die schützenswerte Fauna, speziell die
Avifauna, nicht vermeiden, da Mensch und Baulärm ent-
sprechende Störungen verursachen.
Speziell für den Bereich „Galgenberg“ als Teilgebiet des
FFH-Gebietes „Vogtländische Pöhle“ sind auf Grund der
Entfernungsverhältnisse jedoch kaum baubedingte Aus-
wirkungen zu erwarten. Beeinträchtigungen durch den
Baulärm lassen sich aber nicht gänzlich ausschließen.
Insgesamt kann eine dauerhafte Veränderung der Lebens-
raumstruktur und eine wesentliche Verkleinerung von Area-
len bestimmter Artengruppen für beide Teilgebiete des
Sondergebietes Erholung – touristisches Ferienhausgebiet
ausgeschlossen werden.
Für den Bereich „Galgenberg“ als Teilgebiet des FFH-Ge-
bietes „Vogtländische Pöhle“ sind keine anlage- und be-
triebsbedingten Auswirkungen zu erwarten. Aus Sicht der
Unteren Naturschutzbehörde besteht keine direkte Betrof-
fenheit des FFH-Gebietes in Zusammenhang mit dem ge-
planten Vorhaben.
Schutzgut BodenIm Rahmen des Abrisses der Altgebäude, der Erschließung
(Wasser/Abwasser und Elektro) und des Neubaus der Fe-
rienhäuser und der zugehörigen Infrastruktur wird vorran-
gig im Teilgebiet 1 in die Bodenstruktur eingegriffen. Im
Bereich des Teilgebietes 2 müssen die Wabengitterplatten
(Parkplatzfläche) zurückgebaut und entsprechende Anla-
gen zu Erholungszwecken angelegt werden.
Bezüglich des Schutzgutes Boden unterscheiden sich die
Flächengrößen der dauerhaft überbauten Bereiche vor
und nach dem Eingriff nur geringfügig.
Das Vorhaben liegt nach derzeitigem Kenntnisstand der
zuständigen Behörde auf keiner nach § 2 Abs.4BBodSchG
Altlastenverdachtsfläche/Altlastenfläche/Sanierungsfläche.
Schutzgut WasserTrinkwasserschutzgebiete sind durch das Bauvorhaben
nicht betroffen. Ebenfalls sind im Plangebiet keine Ober-
flächengewässer anzutreffen. Die Niederschlagswässer
fließen auf den derzeitigen Flächen anteilig oberflächig
ab, verdunsten, dringen in den Boden ein, dienen der Ver-
sorgung der Pflanzen und speisen im Weiteren das Grund-
wasser.
Beeinträchtigungen des Bauvorhabens durch die Talsperre
sind auszuschließen. Maßgebliche Beeinträchtigungen der
Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten.
Die Entsorgung der Abwässer ist mittels Kläranlage mit
Versickerung und entsprechender Filterung gesichert. Ein
Konfliktpotential zum nahegelegenen Badegewässer Tal-
sperre Pöhl konnte in den zugehörigen Gutachten nicht
abgeleitet werden.
Schutzgut Klima/ Luft Aufgrund seiner geringen Größe, der außerörtlichen Lage
und umgeben von gut strukturierten, von Gehölzbeständen
durchzogenen Acker- und Grünlandflächen, hat das Plan-
gebiet insgesamt selbst nur eine geringe Bedeutung für
das lokale Klima.
Aufgrund der Kleinräumigkeit des Bauvorhabens sind für
das lokale Geländeklima und die klimatischen Austausch-
funktionen keine nachteiligen Auswirkungen auf dasSchutzgut Klima/Luft zu erwarten.
Landschaft/LandschaftsbildDas Landschaftsbild des Vorhabenstandortes und der
umgebenden Bereiche ist als naturnah und erhaltenswert
einzuschätzen. Es wird eingeschätzt, dass das Land-
schaftsbild nach der Umsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes eine Aufwertung erfährt.
Schutzgut Kultur- und SachgüterGemäß den Informationen der Unteren Denkmalschutz-
behörde des Vogtlandkreises befindet sich das geplante
Vorhaben in der Umgebung von Kulturdenkmalen. Dabei
handelt es sich um eine mittelalterliche Siedlung und bron-
zezeitliche Hügelgräber. Sie sind nach § 2 SächsDSchG
Gegenstand des Denkmalschutzes und bedingen eine
Genehmigungspflicht für das Bauvorhaben gemäß § 14
SächsDSchG. Der Beginn der Tiefbauarbeiten ist deshalb
mindestens vier Wochen vorher dem Landesamt für Ar-
chäologie Dresden schriftlich anzuzeigen. Außerdem gibt
es eine Meldepflicht bei Bodenfunden.
Schutzgüter - Zusammenfassung/ Wechselwir-kungDie Schutzgüter stehen in Wechselwirkung, beeinflussen
sich in unterschiedlichem Maße gegenseitig. Während der
Abriss-, Erschließungs- und Bauarbeiten ergeben sich Aus-
wirkungen auf Mensch, Flora/Fauna und deren Lebens-
räume sowie den Boden und das Wasser durch den Ein-
satz von Transport- und Baumaschinen und die
Bauausführung selbst. Diese Auswirkungen tragen tem-
porären Charakter und sind auf den Zeitraum der Bau-
phase beschränkt.
Neue anlagebedingte Wirkungen können für die Teilge-
biete 1 und 2 (Sondergebiet Erholung – touristisches Fe-
rienhausgebiet) ausgeschlossen werden. Der Flächencha-
rakter bleibt weitestgehend erhalten. Die Größe der
überbauten Flächen ändert sich kaum.
Durch den wieder aufgenommenen, sehr niveauvollen Fe-
rienbetrieb ergeben sich langfristig positive Auswirkungen
für das Schutzgut Mensch. Für alle anderen Schutzgüter
können betriebsbedingte Wirkungen weitestgehend aus-
geschlossen werden.
StellungnahmenNaturschutzIn der Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis
erteilte die Naturschutzbehörde des Vogtlandkreises ihr
Einvernehmen zum geplanten Vorhaben. Negative Aus-
wirkungen in Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz
und auf bestehende Schutzgebiete sind nicht zu erwarten
bzw. werden durch entsprechend im Plan festgesetzte
Maßnahmen kompensiert.
Seite 9
ForstwirtschaftIn der Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis
stimmte die Forstbehörde dem Bebauungsplan zu und
hat keine weiteren Anmerkungen.
Pöhl, den 18.1.2019
Geförderte Einzelmaßnahme nach der VwVInvestkraft„Sanierung der Kindertagesstätte „Kinderland Pöhl“
Über das Programm VwV Investkraft („Brücken in die Zu-kunft“) hat die Gemeinde Pöhl für die Maßnahme: Sanie-rung der Kindertagesstätte „Kinderland Pöhl“ eine Zuwen-dung erhalten. Die aus Mitteln der BundesrepublikDeutschland und des Freistaates Sachsen finanzierte Zu-wendung wurde eingesetzt, um Sanierungsmaßnahmenan der Fassade, im Küchenbereich, an den Fußböden undWänden der Gruppenräume sowie Erneuerungsmaßnah-men im Außenbereich durchzuführen.
z.B. ist im Außenspielbereich eine Hangrutsch installiert worden
Fußbodenbelags- und Malerarbeiten in den Fluren und Gruppenräumen sind ebenfalls durchgeführt worden
Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin
Seite 10
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) als zu-ständige Antrags- und Bewilligungsstelle, hat für die Sa-nierungsmaßnahmen eine Projektförderung zur anteiligenFinanzierung in Höhe von 75% der zuwendungsfähigenAusgaben bewilligt. Der nicht rückzahlbare Zuschuss be-trägt demnach 33.112,50 Euro. Die Ausgaben für die Bau-maßnahme belaufen sich insgesamt auf 44.150,00 Euro,wonach die Gemeinde Pöhl Eigenmittel in Höhe von11.037,50 Euro beizusteuern hat.
Außerdem sind z. B. Sanierungsarbeiten an der Fassade realisiert worden
Unsere Wanderung im Februar findet im thüringischen
Vogtland statt.
Unser Weg von ca. 6 km beginnt mit einem Abstieg in das
Dorf Tremnitz mit einem Gefälle von 12 % auf einer Länge
von rund 600 m. Dies ist aber das einzige steile Stück auf
unserer Wanderung. Weiter führt uns der Weg vorbei am
Wasserspeicher Tremnitz bis Moschwitz und von dort wie-
der zu unserem Parkplatz. Die Fahrstrecke zum Parkplatz
führt über Elsterberg und Tremnitz. In Elsterberg Richtung
Diese Maßnahme wird gefördert durch die Bundesregierungaufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittelauf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsi-schen Landtages beschlossenen Haushaltes.
VEREINE UND VERANSTALTUNGEN
Februarwanderung
Burgruine und dann rechts abbiegen Richtung Tremnitz.
Dort wieder rechts Richtung Greiz, dann den steilen Berg
hinauf und am Ende des Anstieges rechts in die für LKW
gesperrte Straße. Nach ca. 200 m befindet sich rechts un-
ser Parkplatz, von wo wir gegen 10:00 Uhr unsere Wande-
rung beginnen werden. Auf dem Parkplatz bitte die Einfahrt
in den Privatweg freihalten. Leider habe ich heute eine
Absage von der Gaststätte erhalten, wo ich unsere Mit-
tagspause geplant hatte. Deshalb werden wir auf halben
Weg eine kurze Pause einlegen und wer Hunger hat kann
sich in Ruhe etwas stärken. Da die gesamte Wanderzeit
ca. 2 Stunden betragen wird, sind wir bereits gegen 12
Uhr wieder am Fahrzeug.
Unsere Wanderung findet am 21. Februar 2019 statt. Dazu
treffen wir uns um 09:30 Uhr mit dem Auto am Parkplatz
Bahnhof Jocketa und fahren gemeinsam zu unserem Wan-
derparkplatz. Nun noch eine wichtige Mitteilung zur Aus-
fahrt in den Harz. Unsere Fahrt findet am 25. April 2019
und nicht am 24. wie im Wanderplan angegeben statt. An-
meldung für die Ausfahrt spätestens bis 28. Februar 2019
bei Heinz Kießling Tel: 037439/44711. Nicht nur wander-
aktive sondern auch Interessenten die die Hängebrücke
über die Rappode-Talsperre besichtigen wollen sind herz-
lich eingeladen.
Wandergruppe Jocketa
Heinz Kießling
Die TSG Jocketa e.v. wünscht allen ein gutes, erfolgreiches
und vor allem gesundes Jahr 2019.
Wir hoffen, dass ihr auch in diesem Jahr weiterhin mit
Freude und Spass so aktiv bleibt wie bisher.
All jenen, die noch nicht den Weg zu uns gefunden haben,
möchten wir uns hiermit nochmals vorstellen.
Unser Sportverein bietet vom Volleyball, Frauensport, Se-
niorensport und Fußball für Kinder und Jugendliche eine
große Bandbreite für sportliche Aktivität für jedes Alter.
Unsere Volleyballer spielen z.Z. aktiv in 3 verschiedenen
Mannschaften und 2 verschiedenen Ligen und zu unter-
schiedlichen Trainingszeiten und -orten.
1. Freizeit-Mix-Mannschaft VogtlandklasseTraining: Dienstags von 18.00 - 20.00 Uhr Turnhalle Jocketa
Hallo, liebe Sportfreundeund alle, die es werden wollen!
Seite 11
2. Mixed-Mannschaft Vogtlandliga
Training: Dienstags ab 19.30 Karl-Marx-Grundschule Plauen
3. Männer-Mannschaft VogtlandligaTraining: Donnerstag ab 19.30 Karl-Marx-Grundschule Plauen
Das Alter unserer Spieler reicht z.Z. von 16 - 65 Jahre.
Über Verstärkung unserer Teams, vor allem im weiblichen
Bereich, würden wir uns sehr freuen.
Kommt einfach mal zum Schnuppertraining - vielleicht seid
ihr danach dabei.
Die Frauensportgruppe trainiert jeweils montags
von 20.00 - 21.00 Uhr in der Turnhalle Jocketa.
Wir sind eine sehr gesellige Gruppe und würden uns über
weitere Mitstreiterinnen freuen.
Die Seniorensportgruppe ist jeweils dienstags
von 17.00 - 18.00 Uhr aktiv.
Hier sind wir stolz auf unsere rüstigen Frauen, die jede
Woche ihr Trainingsprogramm absolvieren.
Seit Jahren bieten wir auch für interessierte Kinder und
Jugendliche ein Fußballtraining an.
Training: Sonntags ab 17.00 Uhr Turnhalle Jocketa.
In all unseren Sportgruppen ist ein Schnuppertraining
möglich, um zu sehen, ob auch du oder du Gefallen daran
finden könntest.
Komm einfach mal vorbei - wir freuen uns auf jeden von
euch!
Weitere Informationen kannst du am 25.03.2019 ab 19.00
Uhr im Vereinsraum der Schule Jocketa bei unserer Jah-
resversammlung erfahren.
Gerne könnt ihr uns auch eine e-mail unter:
[email protected] senden.
In diesem Sinne bleibt gesund und aktiv oder werdet es.
Euer Vorstand der TSG Jocketa e.V.
Es klingt wie ein kleiner Hilferuf; das ist es wohl auch.
Die vergangene Weihnachtszeit war für uns 2 momentan
Mitstreiter gesucht für die „Jocketaer Weihnachtsmänner“
aktive Weihnachtsmänner wieder vollgepackt mit Auftritten
in Kindergärten, Schulen, bei Firmen oder Vereinen etc. .
Das macht uns selbst Spaß und wird natürlich toll gewür-
digt, auch wenn da oft etliches Know-how und Vorberei-
tungszeit notwendig sind. Mit einem –Mal fix den Weih-
nachtsmann spielen– ist es also nicht getan. Ganz prekär
ist es am Heiligabend. Hier dürfen wir 2 Weihnachtsmänner
in den Familien zu den Bescherungen wunderschöne Mo-
mente miterleben.
Anders gesagt, wir müssen oft viele Anfragen ablehnen.
Deshalb würden wir uns über ernstgemeinten Nachwuchs
freuen, denn die nächste Weihnachtszeit kommt bestimmt.
Interessenten melden sich bitte unter 0374396587 oder
Die Jocketaer Weihnachtsmänner
Nach den „schlemmerreichen“ Ferien zu Weihnachten
und zum Jahreswechsel sind wir wieder im Schulalltag an-
gekommen. Im Januar gaben viele unserer Kinder noch
mal richtig Power, denn sie wissen, dass im Februar die
Halbjahreszeugnisse anstehen.
Traditionsgemäß hatten wir in diesem Monat wieder unser
Highlight – Lesewettbewerb mit Lesenacht. So kam es am
25. Januar in der Turnhalle zum Vorlesewettbewerb für
die Sieger aus den vorangegangenen Klassenausscheiden.
Unter den vorgegebenen Bewertungsrichtlinien der Jury,
die sich aus Schülern, Eltern, Lehrern, der Bürgermeisterin
und Gregor Moritz (Inhaber der Buchhandlung Treuen)
zusammensetzte, hatten wir nun unsere Top-Leser. Lara
Eisel, Emily Zwilling, Eric Heimann, Gregor Preiss, Marvin
Kießling, Tamia Mothes, Lena Hulinsky, Ella Riedel und
Tilmann Michels konnten sich über gesponserte Bücher-
gutscheine von Herrn Moritz freuen. Es hat sich bewahr-
heitet, dass die allbekannte Redewendung „Wer lesen
kann, ist klar im Vorteil.“, immer und überall gilt.
GRUNDSCHULE
Artikel aus der Gundschule für’s Blätt’l Ende Januar 2019 Nach den „schlemmerreichen“ Ferien zu Weihnachten und zum Jahreswechsel sind wir wieder im Schulalltag angekommen. Im Januar gaben viele unserer Kinder noch mal richtig Power, denn sie wissen, dass im Februar die Halbjahreszeugnisse anstehen. Traditionsgemäß hatten wir in diesem Monat wieder unser Highlight – Lesewettbewerb mit Lesenacht. So kam es am 25. Januar in der Turnhalle zum Vorlesewettbewerb für die Sieger aus den vorangegangenen Klassenausscheiden. Unter den vorgegebenen Bewertungsrichtlinien der Jury, die sich aus Schülern, Eltern, Lehrern, der Bürgermeisterin und Gregor Moritz (Inhaber der Buchhandlung Treuen) zusammensetzte, hatten wir nun unsere Top-Leser. Lara Eisel, Emily Zwilling, Eric Heimann, Gregor Preiss, Marvin Kießling, Tamia Mothes, Lena Hulinsky, Ella Riedel und Tilmann Michels konnten sich über gesponserte Büchergutscheine von Herrn Moritz freuen. Es hat sich bewahrheitet, dass die allbekannte Redewendung „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.“, immer und überall gilt.
Dann gab es ja am Abend noch die heißbegehrte Lesenacht. Aufgeregt kamen unsere Zweit-bis Viertklässler an und richteten sich mit ihren „Funzellampen“ für das nächtliche Lesen in ihren Klassenzimmern ein. Los ging es mit dem einstündigen Vorlesen von originellen und spannenden Geschichten durch Eltern und Lehrer. Danach „huschelte“ sich jeder in seine Schlafstelle ein und versuchte bis zum Abwinken zu lesen. Natürlich ist es cool, mal auf diese Art und Weise in der Schule zu nächtigen. Freilich ging es zu vorgerückter Stunde dann wohl nur noch darum, wer die Augen am längsten offenhielt. Gegen 02:15 Uhr bedienten wir Lehrer uns dann eines Tricks, indem wir den
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Seite 12
Dann gab es ja am Abend noch die heißbegehrte Lesen-
acht. Aufgeregt kamen unsere Zweit-bis Viertklässler an
und richteten sich mit ihren „Funzellampen“ für das nächt-
liche Lesen in ihren Klassenzimmern ein. Los ging es mit
dem einstündigen Vorlesen von originellen und spannen-
den Geschichten durch Eltern und Lehrer. Danach „hu-
schelte“ sich jeder in seine Schlafstelle ein und versuchte
bis zum Abwinken zu lesen. Natürlich ist es cool, mal auf
diese Art und Weise in der Schule zu nächtigen. Freilich
ging es zu vorgerückter Stunde dann wohl nur noch darum,
wer die Augen am längsten offenhielt. Gegen 02:15 Uhr
bedienten wir Lehrer uns dann eines Tricks, indem wir
den Hartnäckigsten noch nicht Schlafenden ihren Sieg
verkündeten. Es funktionierte.
Das Frühstück bereiteten dann unsere Eltern mit viel En-
gagement vor. An dieser Stelle sagen wir Danke an alle,
die uns bei diesem gesamtem Lesespektakel in irgendei-
ner Form unterstützen konnten.
Fazit: Die ganze Leseaktion lief sehr angenehm ab. Alle
sind sich einig; im nächsten Jahr wird es wieder einen
Lesewettbewerb mit sich anschließender Lesenacht ge-
ben.
Bis zum nächsten Blätt’l.
Die Schüler und Lehrer der Grundschule Jocketa
Seite 13
➢ Plötzlich muß ich pflegen !!!!➢ Plötzlich wurde ich ein Pflegefall➢ Plötzlich benötige ich Hilfe➢ Plötzlich weiß ich nicht, wie es nach einemKrankenhausaufenthalt weitergehen soll
Vor solchen und ähnlichen Fragen stehen dieBetroffenen. Sie sind auf Ratschläge und fach-liche Hinweise angewiesen.
Wir geben Ihnen Antwort,vereinbaren Sie mit uns einen
Termin und
Veranstaltungen für alle Seniorinnen und Senioren• Gymnastik
jeden Dienstag um 13.00 Uhrim Gemeindesaal der Jocketaer Kirche
•Seniorennachmittagjeden letzten Freitag im Monat um 14:00 Uhr
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• Hauswirtschaftshilfe
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• Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Demenz,
• Tagesbetreuung in den Räumlichkeiten unserer Wohngemeinschaft in Christgrün
• schmackhaftes „Essen auf Rädern“
• Fahr- und Begleitdienst
DIAKONIE
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08543 Pöhl, Christgrün 32 A, Telefon: 037439-44423
24 Stunden Telefonische Rufbereitschaft:0171-8341218
www.diakonieverein-poehl.de
Monat Februar 2019
WIR LADEN HERZLICH EIN ZU UNSEREN GOTTESDIENSTEN UND KREISEN
Gottesdienste mit zeitgleichem Kindergottesdienst
Sonntag, 03.02. 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Sonntag, 10.02. 09.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 17.02. 10.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 24.02. 10.00 Uhr gemeinsamer Gottes-dienst in Netzschkau, Abschluss Kinderbibeltage
Fahrdienst für alle Gottesdienste, Kindergottesdienste undfestlichen Musiken in Jocketa immer ca. 15 min vor Veran-staltungsbeginn ab Bahnhof Jocketa und nach der Veran-staltung zurück.
…………………………………………………………
UNSERE GEMEINDEKREISE
Christenlehre und Jungschar (außer Ferien)
Christenlehre 1.+2. Kl. Montag 14-15 Uhr
Christenlehre 3.+4. Kl. Donnerstag 14-15 Uhr
Jungschar Montag 17-18 Uhr
Konfirmandenstunde (außer Ferien)
Mittwoch 16.00 -16.45 Uhr Gemeindezentrum
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Podologische Praxismit Kassenzulassung
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Telefon 03 74 39 67 82
Montag - Freitag8:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Freitag 15.02.19 – 20.00 Uhr Christenlehreraum
Hauskreis „best age“
Dienstag 26.02.19 - 20.15 Uhr Gemeindesaal
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Montag 18.30 Uhr im Gemeindesaal Jocketa
Kinderflötenkreis
Donnerstag 16.00 Uhr in Limbach
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Sprechzeiten Pfarrer Martin Engler
Dienstag 12.02.19 - 16.30 -17.30 Uhr
Pfarramt/ Kirche Jocketa
Monats spruch Februar
Denn ich bin überzeugt, dass dieser Zeit Leiden nichtins Gewicht fallen gegenüber der Herrlichkeit,
die an uns offenbart werden soll.Römer 8,18
Unsere Veranstaltungen:03. Februar 9.00 Uhr Gottesdienst 4. Sonntag n. Epiphanias Dankopfer: Landeskollekte
10. Februar 17.00 Uhr Gottesdienst 5. Sonntag n. Epiphanias Dankopfer:
eigene Gemeinde
17. Februar 9.00 Uhr Gottesdienst Septuagesimae Dankopfer: Landeskollekte
Ev.-Luth. KirchgemeindeRuppertsgrün
24. Februar 17.00 Uhr Gottesdienst mitSexiagesimae Abendmahl
Dankopfer:
eigene Gemeinde
Gottesdienste finden im Kirchsaal statt
Veranstaltungen der Kirchgemeinde 08. Februar 14.30 Uhr Seniorennachmittag
Montags 16.30 Uhr Kinderstunde
Mittwochs im Februar kein Chor
jeden letzten Freitag 14.00 Uhr Diakonienachmittag
Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstags von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Telefon: 037439/6434 • [email protected]
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Seite 16Seite 16
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Die nächste Ausgabe des Pöhler Blättl er scheint am28.02.2019
Gansgrüner Str. 3a • 08543 Pöhl / Möschwitz�037439 -6620 • Fax: 037439 -449849
Funk 0171 [email protected]
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Ab 11. Februar sind wir für Sie da!
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