Angela M.Mascha, Jenny, Dean, Radek
Das Unternehmen ,,Aquarius“ versucht mehrere Führungspositionen neu zu besetzen.
Markt für ,,High Potentials“ so gut wie leer.
Suche und Förderung von Talenten soll professionalisiert werden
Im sogenannten ,,Goldfischteich“ sollen Nachwuchstalente eine besondere Förderung genießen.
Eine ,,Goldfischkonferenz“ entscheidet darüber, wer sich für die Förderung eignet.
Beurteilung von Angela M
• Spitzenabschluss• Gute Referenzen• Mit Bravour bestandenes Assessment-Center• Vielen Mitarbeitern bekannt, durch Job Rotation und
Hospitation
LeistungsbeurteilungenPersonalleiter schwärmt von Frau M. : ,,Ein richtiger Sonnenschein“
(Z.13) Sie wäre eine tolle Frau mit einer
gesunden Mischung aus Intelligenz, Kreativität und sozialer Kompetenz. (Z. 13 ff.)
Frau Schulte reagiert wütend: Intelligent wäre Frau M, da
sie an sie zugewiesene, unangenehme Aufgaben an andere Mitarbeiter delegierte. Kreativ wäre sie, da sie sich
ständig neue Gründe hat einfallen lassen, warum sie die Aufgaben nicht selbstständig lösen könne.
Ihre sozialen Kompetenzen bestünden in der Kunst, durch ziehen zahlreicher Register, den Kollegen ihre Aufgaben aufzuschwatzen. (Z. 17 - 21)
Subjektive/emotionale Teilnahme ,,Richter“-Rolle
Um Konflikte bei der Mitarbeiterwahl zu vermeiden, muss geklärt werden, welcher Ansatz der Leistungsbeurteilung gewählt werden soll
Es gibt drei verschiedene Ansätze:
Arbeitsprozess InputTransformatio
n Output
Gegenstand der
Beurteilung
Fähigkeit der Mitarbeiter
Arbeitsverhalten Arbeitsergebnis
AnsatzEigenschafts-orientierter
Ansatz
Tätigkeits-orientierter
Ansatz
Ergebnis-orientierter
Ansatz
Warum kommen der Personalleiter und Frau Schulte zu einer so unterschiedlichen Einschätzung?
Der Personalleiter bezieht sich lediglich auf die Fähigkeiten der Angela M.
Eigenschaftsorientierte Ansatz
kein verlässlicher Rückschluss auf Arbeitsverhalten, Leistung und Entwicklung
• Frau Schulte bezieht sich auf das Arbeitsverhalten der Angela M.
Tätigkeitsorientierter Ansatz Beurteilung des Arbeitsverhaltens möglich
Welche Rechte hat der Betriebsrat in den Fragen der Konzeption des Beurteilungswesens und der Aufnahme von Angela in den Goldfischteich?
Kompetenzen des Betriebsrates:
1) Soziale Angelegenheiten2) Personelle Angelegenheiten 3) Wirtschaftliche Angelegenheiten
Personelle Angelegenheiten (§§ 92-105 BetrVG)§ 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze: (1) Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats.(…)
§ 95 Auswahlrichtlinien: (1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigung bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats.(…)
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen: (1) (…) hat der Arbeitgeber (…) die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. (2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung (zur Einstellung einer Person) verweigern (…) 2. die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde,
Der Betriebsrat kann bei personellen Entscheidungen mitwirken und diese mitentscheiden!
Fazit
Danke für eure Aufmerksamkeit
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