Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1139
1
Stadt Dinslaken
Kindergartenbedarfsplan
für das Jahr 2017 / 2018
Stadt DinslakenSozial- und Jugendhilfeplanung
Januar 2017
2
1. Datengrundlage der Bedarfsplanung
Zur Feststellung des Bedarfs für das Kindergartenjahr 2017/2018 werden die Kinderzahlen
aus der Einwohnermeldedatei (EWO) herangezogen. Stichtag ist der 31.10.2016, da
dieser für die Einordnung der Kinder unter und über 3 Jahren relevant ist. Die für die
Planungen der beiden darauffolgenden Kindergartenjahre notwendige Prognose zur
Entwicklung der Kinderzahlen auf kleinräumiger Ebene, d.h. Siedlungsbezirksebene,
wurde über eine Berechnung von Mittelwerten realisiert.
Die Kinderzahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Ü3 2018 - 2019
Ü3 2017 - 2018
Ü 3 2016 - 2017 Prog. Mittelw.
01.11.11 01.11.12 01.11.13 01.11.14 01.11.15 01.11.16 01.11.17 01.11.18
31.10.12 31.10.13 31.10.14 31.10.15 31.10.16 31.10.17 31.10.18 31.10.19
Siedlungsbezirk 5 - 6 4 - 5 3 - 4 2 - 3 1 - 2 0 - 1 -1 -2
Innenstadt 61 60 56 65 55 59 60 58
Averbruch 56 75 65 64 60 63 62 62
Hagenbezirk 26 36 29 33 34 32 33 33
Eppinghoven 40 36 37 25 39 34 33 35
Lohberg 62 56 68 61 47 59 56 54
Blumenviertel 69 56 60 65 66 64 65 65
Feldmark / Bruch 84 87 82 87 70 80 79 76
Oberlohberg 35 41 35 35 35 35 35 35
Grafschaft
Hiesfeld 95 124 127 108 131 122 120 124
OB-Barmingh. 8 8 7 4 0 2 1
SUMME 536 579 566 547 537 546 544 543
U3 2017 - 2018
U3 2018 - 2019
U3 2019 - 2020
Tabelle 1: Datengrundlage Bedarfsplanung: Stand 31.10.16 (Quelle: EWO / eigene Prognose)
3
2. Prämissen der Kindergartenbedarfsplanung
In Absprache mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen gehen wir von folgenden
Prämissen bei der Bedarfsplanung aus:
2.1. Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem.
§ 24 SGB VIII ab 1. August 2013 – (Rechtsanspruch)
1. Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer
Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
a) diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
b) die Erziehungsberechtigten
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit
suchend sind
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an
die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich
nach dem individuellen Bedarf.
2. Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
3. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt
Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein
bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann
bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert
werden.
4
2.2. Parameter für ein bedarfsgerechtes Angebot
2.2.1. Kinder über 3 Jahre
Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass ein bedarfsgerechtes
Angebot einer Versorgung dann vorliegt, wenn folgende Quoten berücksichtigt bzw.
erreicht werden:
Zielquote:
100 % der Kinder im Geburtszeitraum 01.11.2011 – 31.10.2014
2.2.2. Kinder unter 3 Jahre
Bereits im Kindergartenbedarfsplan 2014/2015 wurde aufgrund unterschiedlicher
Verfahren zur Bedarfsprognose der Vorschlag gemacht, die Zielquote für die Betreuung für
Kinder unter drei Jahren auf 40% anzuheben. Diese Quote wird auch im vorliegenden
Kindergartenbedarfsplan zugrunde gelegt.
Zielquote:
40 % der Kinder im Geburtszeitraum 01.11.2014 – 31.10.2016
Es gilt weiterhin die gesetzliche Vorgabe, dass jeder mit Landes- oder
Bundesmitteln geförderte Platz für ein Kind unter 3 Jahren mit einem Kind unter 3
Jahren zu belegen ist (Zweckbindung).
5
3. Übergangs- und Notgruppen
Gemäß Ratsbeschluss vom 23.06.2015 wurde sowohl in der KiTa Fröbelstraße als auch in
der KiTa Theresienstraße aufgrund der Bedarfslage jeweils eine Notgruppe eingerichtet.
Zudem beschloss der Rat in seiner Sitzung vom 08.03.2016 die Reaktivierung der
ehemaligen KiTa in der Taubenstraße mit zwei Notgruppen. Alle Notgruppen werden
weiterhin zur Bedarfsdeckung benötigt.
Im kommenden Kindergartenjahr 2017/2018 wird es demnach vier Notgruppen zur
Bedarfsdeckung geben:
1. KiTa Fröbelstraße (1 Gruppe: 12 Ü3-Plätze)
2. KiTa Theresienstraße (1 Gruppe: 15 Ü3-Plätze)
3. KiTa Taubenstraße (2 Gruppen: 40 Plätze, davon 30 Ü3 Plätze)
Es ist anzumerken, dass mit jedem Bedarfsplan zu prüfen ist, ob Notgruppen weiterhin
benötigt werden, um den Bedarf an Plätzen zu decken. Dies gilt auch für die
Überbelegungen, die von verschiedenen Trägern zur Bedarfsdeckung für das kommende
Kindergartenjahr 2017/2018 angeboten wurden.
4. Versorgung von Flüchtlingskindern aus der Fliehburg
Die Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege
ist eine der vielen Herausforderungen für die Stadt Dinslaken, die die Zuwanderung von
Geflüchteten mit sich bringt.
Insgesamt leben im Übergangsheim an der Fliehburg derzeit 99 Kinder im Alter von 0 – 6
Jahren, wovon 49 unter 3 Jahre und 50 über 3 Jahre alt sind (Stand 08.12.2016; Quelle:
Belegungsplan Fliehburg). Ein Großteil dieser Kinder ist mit ihren Familien aus den
Kriegsgebieten des Nahen Ostens sowie aus der Balkanregion geflohen.
Sobald diese Kinder nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes
einer Kommune zugewiesen werden, haben sie ab der Vollendung des ersten
Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Derzeit (Stand 08.12.2016) werden 42 Kinder aus der Fliehburg in insgesamt 13
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet betreut. Die Einrichtung einer eigenen Kita in der
6
Flüchtlingsunterkunft wurde von der AG §78 KTE aus fachlichen Gründen nicht empfohlen.
Aktuell (Stand 08.12.2016) konnte folgender, bisher noch ungedeckter Bedarf für die
Kinder der Fliehburg ermittelt werden:
Unversorgte Kinder unter 3 Jahre: 4
Unversorgte Kinder über 3 Jahre: 5
5. Gruppenstruktur der Träger im Kindergartenjahr 2017 / 2018
Die Gruppenstruktur der Träger ist abhängig von der Betriebserlaubnis. Hier wird geregelt,
ob und in welcher Altersstruktur eine Einrichtung Kinder im Alter von unter 3 Jahren
aufnehmen kann. Die Träger sprechen die geplante Gruppenstruktur mit der
Jugendhilfeplanung ab und melden diese verbindlich zum 15.02. eines jeden Jahres, d. h.
bis zu diesem Zeitpunkt kann der Träger seine Planung verändern. Die
Jugendhilfeplanung hat danach die Erfüllung des Rechtsanspruchs zu prüfen und kann
ihrerseits dem Träger eine Änderung der Gruppenstruktur bis zum 15.03. eines jeden
Jahres vorschlagen. Am 15.03. eines jeden Jahres werden die Gruppen im Online-
Verfahren KIBIZ.WEB festgeschrieben und verbindlich bewilligt.
7
6. Geplante Gruppen für das Kindergartenjahr 2017/2018
Die örtlichen Jugendämter sind nach § 19 Abs. 3 KiBiz verpflichtet, zum 15.03. eines
Jahres die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr benötigten
Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden:
(3) Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforderlich, können
grundsätzlich Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Die Jugendhilfeplanung hat sicher zu
stellen, dass der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder, die in den Gruppenformen I und III nach der Anlage
zu § 19 mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der
verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt.
Darüber hinausgehende Überschreitungen kann die Oberste Landesjugendbehörde nur in besonders begründeten
Einzelfällen zulassen.
(4) Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach Absatz 3 ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der
auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget). Das Jugendamt ist berechtigt, bereits
bewilligte Kindpauschalen zwischen dem 15. März und dem Beginn des Kindergartenjahres im Einvernehmen mit den
Trägern im Bedarfsfall auf andere Einrichtungen zu übertragen, wenn dies nicht zu einer Erhöhung des Zuschusses
nach § 21 Absatz 1 führt. Bis zum 31. Juli 2015 sind Abweichungen zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung
und der tatsächlichen Inanspruchnahme bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen nur zu berücksichtigen, wenn
sie bezogen auf die Einrichtung über zehn Prozent der jeweiligen Fördersumme hinausgehen. Satz 3 gilt nicht für
Überschreitungen aufgrund von Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen
Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde. Ab dem 1.
August 2015 werden Abweichungen im Sinne von Satz 3 bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen berücksichtigt;
dabei ist die endgültige Zahlung bei Unterschreitungen mindestens in Höhe der Planungsgarantie gemäß des am 1.
August 2015 in Kraft tretenden § 21e festzusetzen. Das Jugendamt stellt für das am 31. Juli endende Kindergartenjahr
die Ergebnisse nach Satz 3 und 4 fest und meldet sie dem Landesjugendamt bis zum 15. Oktober desselben
Kalenderjahres. Die Pflichten aus Satz 6 gelten ab dem 1. August 2015 für die Ergebnisse nach Satz 5 entsprechend.
(5) Bei der Zuordnung der Kinder zu den Gruppenformen und der Berechnung der Pauschalen ist für das gesamte
Kindergartenjahr das Alter zu Grunde zu legen, welches die Kinder bis zum 1. November des begonnenen
Kindergartenjahres erreicht haben werden.
§ 19 Abs. 3-5 Kibiz
Zum 1. August 2017 ergibt sich folgendes Betreuungsangebot in den Dinslakener
Kindertageseinrichtungen nach den gewählten Gruppenformen und Betreuungszeiten:
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1139
8
Tabelle: Kindergartenbezirk West
9
Tabelle: Kindergartenbezirk Nord
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1139
10
Kindergartenbezirk Ost und Gesamtstadt
11
Versorgungssituation 2017 / 2018 (Stand: 19.01.2017)Aktueller Kindergartenbedarfsplan:
Über drei Jahre
Tabelle: Kindergartenbedarfsplan 2017/2018: Kinder über drei Jahren
Unter drei Jahre
Tabelle: Kindergartenbedarfsplan 2017/2018: Kinder unter drei Jahren
Vorhandene Notgruppen:- KiTa Theresienstraße: 15 Ü3-Plätze- KiTa Fröbelstraße: 12 Ü3-Plätze- KiTa Taubenstraße: 40 Plätze (30 Ü3-Plätze; 10 U3-Plätze)
12
Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2016/2017 erhöhte sich die Anzahl der Kinder über drei Jahren in Dinslaken um 113 Kinder, jene der Kinder unter 3 Jahren um 53 Kinder (Stichtag jeweils 31.10.). Die Anzahl der Plätze erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr im Ü3-Bereich um 61 Plätze (z.B. An- und Umbau von Einrichtungen), im U3-Bereich um 45 Plätze (z.B. An- und Umbau von Einrichtungen; Ausbau Tagespflege).
Die Bedarfsplanung zeigt, dass für die Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren nach dem ge-genwärtigen Planungsstand rein rechnerisch eine Versorgungsquote von 97% erreicht wird. Nach aktuellem Stand des Anmeldeverfahrens (16.01.2017) kann die Versorgung im Ü3-Bereich als bedarfsgerecht bezeichnet werden. Weiter auflaufende Bedarfe im Ü3-Bereich müssen kurzfristig, etwa über weitere Überbelegungen, aufgefangen werden.
In der Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren wird zum 01.08.2017 eine rechnerische Versorgungsquote von 35% inklusive der Tagespflege, die im Vergleich zum letzten Jahr um 20 Plätze erweitert wurde, erreicht. Die Zielquote von 40% kann demnach nicht reali-siert werden. Mit Bezug zum gegenwärtigen Stand des Anmeldeverfahrens ist das Ange-bot im U3-Bereich nicht bedarfsgerecht. Angemeldete Rechtsansprüche sind durch einen kurzfristigen Ausbau der Tagespflege zu befriedigen.
Die Versorgungssituation mit Kindergartenplätzen, ausdifferenziert nach Kindergartenbe-zirken, stellt sich folgendermaßen dar:
Tabelle: Versorgungsquoten in den Kindergartenbezirken 2017/2018
Die Betrachtung der Versorgungssituation der über dreijährigen Kinder offenbart eine Un-
terversorgung im Kindergartenbezirk West mit einer Versorgungsquote von 86,9% und
insgesamt 78 zu einem rein rechnerisch bedarfsgerechten Angebot fehlenden Plätzen. Die
Versorgungsquote bei den Kindern unter drei Jahren beläuft sich inklusive der Tagespfle-
ge insgesamt auf rund 35%. Besonders die Kindergartenbezirke West und Nord weisen
hier einen Fehlbedarf an Plätzen auf.
13
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Planungen für die Jahre 2018/2019 und
2019/2020. Bei diesen Planungen handelt es sich um Plandaten, die dann in den entspre-
chenden Jahren konkretisiert werden müssen.
Der in der Tabelle zum Kindergartenjahr 2018/2019 dargestellte rechnerische Fehlbedarf
von 93 Plätzen im Ü3-Bereich lässt sich zum einen durch eine nochmalig zu erwartende
Steigerung der Anzahl der Kinder im Alter von über drei Jahren begründen. Zum anderen
sind in der Planung für die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020 die für das kom-
mende Kindergartenjahr 2017/2018 geplanten Überbelegungen nicht berücksichtigt, da
diese aus pädagogischer Perspektive nicht die Regel sein sollten. Auch im U3-Bereich ist
in den kommenden Jahren von einem Fehlbedarf und einer Versorgungsquote unterhalb
von 40% auszugehen.
In der letzten Sitzung der AG § 78 KTE vom 18.01.2017 wurde festgehalten, dass die Ar-
beiterwohlfahrt kurzfristig die KiTa Teerstraße zum kommenden Kindergartenjahr von
zweieinhalb auf drei Gruppen mit insgesamt 68 Kindern aufzustocken (+elf Ü3-Plätze).
Diese zusätzlichen Plätze sind bereits in die oben genannte Versorgungsquote von 97%
im Ü3-Bereich eingerechnet.
Ferner wurde empfohlen, in der nächsten Sitzung weitere Möglichkeiten zur längerfristigen
Bedarfsdeckung sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich sowie deren Umsetzung einge-
hend zu beraten. Im Anschluss soll dem Jugendhilfeausschuss für die Sitzungsfolge im
Juni ein entsprechender Beschluss empfohlen werden. Im Rahmen der Sitzung der AG
§78 vom 18.01.2017 wurde darüber hinaus von Seiten der Stadt über erste Überlegungen
einer Waldgruppe in städtischer Trägerschaft berichtet, welche zukünftig als besonderes
Betreuungsangebot in Dinslaken vorgehalten werden soll.
14
Kindergartenjahr 2018/2019
Über drei Jahre
Tabelle Planung Kindergartenjahr 2018/2019 (Kinder über drei Jahren)
Unter drei Jahre
Tabelle Planung Kindergartenjahr 2018/2019 (Kinder unter drei Jahren)
Notgruppen:- KiTa Fröbelstraße (12 Ü3-Plätze)- KiTa Theresienstraße (15 Ü3-Plätze)- KiTa Taubenstraße (40 Plätze (30 Ü3-Plätze; 10 U3-Plätze)
15
Kindergartenjahr 2019/2020
Über drei Jahre
01.11.12 01.11.13 01.11.14
31.10.13 31.10.14 31.10.15 100%
5-6 J. 4-5 J. 3-4 J 3-6 J. 3-6 J. 3-6 J. 3-6 J. 3-6 J.
1 Innenstadt 56 65 55 176 176 6 182 214 32 117,7
2 Averbruch 65 64 60 189 189 6 195 131 -64 67,1
3 Hagenbezirk 29 33 34 96 96 3 99 109 10 109,9
4 Eppinghoven 37 25 39 101 101 3 104 40 -64 38,3
5 Lohberg 68 61 47 176 176 6 182 171 -11 94,0
6 Blumenviertel 60 65 66 191 191 6 197 191 -6 96,8
7 Feldmark / Bruch 82 87 70 239 239 8 247 242 -5 98,0
8 Oberlohberg 35 35 35
8a Grafschaft
9 Hiesfeld 127 108 131
9a OB-Barmingh. 7 4
Waldorf / HPT 51
Zuzüge
SUMMEN 566 547 537 1650 1650 55 1705 1639 -65 96,2
SBZ Siedlungsbezirk
Summen
über 3 jähr.
Kinder
BedarfKinder im Geburtszeitraum
4 82109 -27 75,6
377 377
Hineinw.
JG
408
PlätzeGesamt-
bedarf
12
Kinder von 3 - 6 Jahren
105 105
Quote in
%
Überhang
/ Fehl-
bedarf
(Plätze)
104,819389
Tabelle Planung Kindergartenjahr 2019/2020 (Kinder über drei Jahren)
Unter drei Jahre
Tabelle Planung Kindergartenjahr 2019/2020 (Kinder unter drei Jahren)
Notgruppen:- KiTa Fröbelstraße (12 Ü3-Plätze)- KiTa Theresienstraße (15 Ü3-Plätze)- KiTa Taubenstraße (40 Plätze (30 Ü3-Plätze; 10 U3-Plätze)
Top Related