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Arbeitshilfezur Beurteilung

gesunder Wohnverhältnisse Schallimmissionen

Stand September 2017

StadtplanungSamt FrankFurt am main

BauauFSicht FrankFurt am main

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Inhalt

1. EinlEitung 3

2. grundSätzE dES SchallSchutzES 3

3. BEurtEilung von SchallimmiSSionEn 4

4. SchallSchutzmaSSnahmEn 5 anlagE 1: Schwellenwerte für den baulichen Schallschutz bei verkehrslärm 11

anlagE 2: Erläuterungen und hinweise 12

imprESSum 22

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arBEitShilfE zur BEurtEilung gESundEr wohnvErhältniSSE

Die gemeinsame Arbeitshilfe des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht Frankfurt formuliert Kriterien zur Beurteilung gesunder Wohnverhältnisse bei

•derBauleitplanung(§1(6)Nr.1Baugesetzbuch(BauGB)und •derZulässigkeitvonVorhaben(§§31(2),34(1),35BauGB).

Sie gibt außerdem Hinweise zur Ermittlung von Verkehrslärm und zum Einsatz von passiven Schallschutz-maßnahmengegenVerkehrslärmimmissionen.Die Arbeitshilfe erläutert ferner den aktuellen Sachstand zur planerischen und baulichen Bewältigung von Gewerbe-bzw.Anlagenlärm.

grundSätzE dES SchallSchutzES

BeiderGewährleistunggesunder Wohnverhältnisse sollen – und zwar unabhängig von der Art des Lärms (Verkehrs-oderAnlagenlärm)–folgendeGrundsätzezumSchallschutzBerücksichtigungfinden:

Schallschutz am tag

•Schutz der Außenwohnbereiche ZumWohnengehörtregelmäßigauchdieNutzungeinerTerrasse,einesBalkons/Loggiaoder einesGartens. •Kontakt zur Umwelt EinausreichenderAußenbezugsolltefürjedenWohnraumgewährleistetsein (vgl.§42(2)HessischeBauordnung(HBO).

Schallschutz in der nacht

•LärmabhängigeGrundrisse VordringlicherSchallschutzdurchGrundrissgestaltungderWohnungen(„Schlafenanderleisen Hausseite“). •Schlafen bei offenem Fenster DieMöglichkeit,auchbeigekipptembzw.teilgeöffnetemFensterungestörtSchlafenzukönnen, sollteauchbeierhöhtenVerkehrslärmbelastungenimmerangestrebtwerden.

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BEurtEilung von SchallimmiSSionEn

Schallimmissionenkönnen,unabhängigvomVerursacherbzw.derLärmquelle,dieWohnqualität erheblichbelastenundsomitgesundeWohnverhältnisseinfragestellen.Baurechtlich ist aber trotz gleicher Lärmauswirkungen strikt zwischen Immissionsbelastungen durch Verkehrslärm und Immissionsbelastungen durch Gewerbe-bzw.Anlagenlärmzuunterscheiden.

verkehrslärm

FürdieBeurteilungvonVerkehrslärmgibteskeineverbindlichenRegelungenimSinnevonRicht-oderGrenzwerten.FürdieBauleitplanungistzuerstdieDIN18005–SchallschutzimStädtebau–heranzuziehen.DieimBeiblatt1zudieserNormenthaltenenOrientierungswertegebenHinweisefürdieangemesseneBerück-sichtigungdesSchallschutzesinderstädtebaulichenPlanung.SiesindeinesachverständigeKonkretisie-rungfürdieinderPlanungzuberücksichtigendenZieledesSchallschutzes.

DadieOrientierungswertesowohlfürGroßstädtealsauchfürländlicheGemeindengelten,kannvonihneninbestimmtenFällennachoben,aberauchnachuntenabgewichenwerden.SiesinddaherkeineGrenzwerte.IhreEinhaltungoderUnterschreitungistjedochwünschenswert,umdiemitderEigenartdesbetroffenenBaugebietsverbundeneErwartungaufangemessenenSchutzvorLärmbelastungenzuerfüllen.

DeshalbgeltenfürreineundallgemeineWohngebietesowieMischgebietejeweilsunterschiedlicheOrientierungswerte,wobeinachderetabliertenRechtsprechungdieMischgebietswertedieSchwellezurUnzuträglichkeitmarkieren.HöhereLärmbelastungenerforderndaherregelmäßigaktiveund/oderpassiveSchallschutzvorkehrungenzurWahrunggesunderWohnverhältnisse.

anlagenlärm bzw. gewerbelärm

DerLärmvonAnlagenbzw.GewerbebetriebenistnachdenBestimmungenderTechnischenAnleitungzumSchutzgegenLärm–TA-Lärmzuermittelnundzubeurteilen.

BeiÜberschreitungderinZiffer6.1derTA-LärmfürdieunterschiedlichenNutzungenaufgeführtenIm-missionsrichtwerteistregelmäßigvoneinemimmissionsschutzrechtlichenKonfliktzwischen(bestehenden)Betriebenund(heranrückender)Wohnbebauungauszugehen.DiesgiltauchfürneueAnlagen(wiez.B.Tiefgaragenzufahrten),wennesdadurchzuRichtwertüberschreitungeninderWohnnachbarschaftkommt.

InbeidenFällenistderdenKonfliktauslösendeVorhabenträger(planendeKommune,Bauherr)gefordert,diesenzulösen,anderenfallswärediePlanungoderdasVorhabenrücksichtslos.

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SchallSchutzmaSSnahmEn

vErkEhrSlärm

VerkehrslärmlässtsichgeradeindenInnenstädtenüblicherweisenichtdurchaktive Maßnahmen an der LärmquellewiebeispielsweiseLärmschutzwände oder Lärmschutzwällereduzieren.Fahrbahneinhau-sungen,wiez.B.amMittlerenRingderStadtMünchen,werdenweiterhindieAusnahmebleiben. Mit anderen straßenbaulichen oder verkehrsbeeinflussenden Maßnahmen lassen sich ebenfalls Lärmredu-zierungenerzielen.SobewirkenverkehrsverlagerndeMaßnahmen,diezueinerHalbierungdesVerkehrs-aufkommensführen,einePegelminderungvoncirca3dB(A).

MitlärmminderndenFahrbahnbelägen(„Flüsterasphalt“)könnendurchdieVerwendungvonlärmtechnischoptimiertenAsphaltdeckschichten(LOA5D)oderdurchlärmarmeSplittmastixasphalte(SMALA)Pegelre-duzierungenvon2–4dB(A)gegenüberherkömmlichenGussasphaltenerreichtwerden.

AuchGeschwindigkeitsbeschränkungen(Tempo30)senkendieinnerörtlicheVerkehrslärmbelastung.BeieinerVerringerungderzulässigenGeschwindigkeitvon50km/hauf30km/hreduziertsichderMitte-lungspegelumrund2,5dB(A).

AnhanddieserBeispielwirderkennbar,dassdieerzielbarenPegelminderungeninderRegelnichtausrei-chen,umdasinnerstädtischeLärmaufkommensignifikantzureduzieren.Hinzukommt,dasssichderartigeMaßnahmeneinerRegelungineinemBaugenehmigungsverfahrenvollständigentziehenundsichselbstmiteinemBebauungsplannurbedingtumsetzenlassen.

Deshalb sind bei neuen innerstädtischen Wohngebieten und einzelnen Wohngebäuden fast immer städ-tebauliche(z.B.Blockrandbebauung)undarchitektonische(Wohnungsgrundrisse)Schutzkonzeptesowiepassive SchallschutzmaßnahmenandenGebäudenerforderlich,umdieBewohnervordenüberhöhtenLärmbelastungenzuschützen.

passive Schallschutzmaßnahmen

PassiveSchallschutzvorkehrungenumfassenalleSchutzmaßnahmenandenGebäuden,insbesondereanGebäudefassaden.ImMassivbaukommtesdabeihauptsächlichaufdieQualitätderFenstervonschutzbedürftigenAufenthaltsräumenan.SiesindmeistimmerdasschwächsteGliedderbaulichenSchall-schutzkette.WelcheSchallschutzanforderungeneinFensterzuerbringenhat,richtetsichnachderDIN4109–SchallschutzimHochbau(siehehierzuAnhang2).

DernachderDIN4109ermittelteSchalldämmwertbeziehtsichjedochimmeraufdasgeschlosseneFenster.WirddasFenstergeöffnet(gekippt),verringertsichseineSchalldämmwirkungerheblich.

Schallschutz bei teilgeöffnetem fenster

Auchteilgeöffnetebzw.gekippteFensterkönnenheuteausreichendhoheSchalldämmwertegewähr-leisten.HierfürstehenmittlerweilespezielleFenster-undFassadenkonstruktionenzurVerfügung.

ImAnhang2sinddiegängigstenPrinzipienundtechnischenMusterzurInformationdargestellt.MitihnenlassensichauchinLüftungsstellungdeutlichhöhereSchalldämmleistungenerzielen,alsmitkonventionellenAusstellfenstern,dieinKippstellungeineSchalldämmwirkungvonnuretwa15dB(A)erbringen.

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ZumVergleich:MitdemsogenanntenHamburger HafenCity-FensterkannauchimteilgeöffnetenZustandeineLärmminderungvonbiszu35dB(A)erreichtwerden.AllerdingsistdiesemaximaleSchalldämmwir-kungaufkleineFensterformatebeschränkt.

WeilderartigeFensterkonstruktionenderzeitrechtlichnichtbindendsind,stellensiefürBauherrenlediglicheineinteressanteOptionzurVerbesserungderWohnqualitätanstarkverlärmtenStandortendar.

Schutz der außenwohnbereiche

Balkone,Loggien und TerrassensindsogenannteAußenwohnbereiche.SiedienendenBewohnernzurFreizeitgestaltungundEntspannungundsinddeshalbvorLärmzuschützen.IhreSchutzbedürftigkeitistjedochaufdenTageszeitraumbeschränkt.BalkoneundLoggienkönnendurchpassiveSchallschutzvor-kehrungenwiezumBeispiel(verschiebbare)Balkonverglasungengeschütztwerden.

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gEwErBE- und anlagEnlärm

WiebeimVerkehrslärmsindauchbeimGewerbe-bzw.AnlagenlärmsolcheSchutzmaßnahmenam wirkungsvollsten,diedirektanderLärmquelleansetzen,dasienichtnurdasneueSchutzobjekt (Wohngebiet,Wohnhaus)sondernauchdiebestehendeNachbarschaftschützen.DaabereinbestehenderBetriebnichtzurnachträglichenDurchführungvonLärmschutzmaßnahmenverpflichtetwerdenkann-sofernseineAnlagendemStandderTechnikentsprechen-sindSchutzmaßnah-menanderLärmquellenurmitZustimmungdesBetriebesundaufKostendesTrägersdesneuenschutzbe-dürftigenVorhabensdurchführbar.

AlternativkannderAnlagenlärmauchmitLärmschutzwändenreduziertwerden.InderRegelsindsolcheSchutzmaßnahmenabersehraufwändigund,wennüberhaupt,nurimRahmenstädtebaulicherPlanungenrealisierbar.ZumSchutzvonEinzelvorhabensindsiezumeistunverhältnismäßig.DeshalbbeschränkensichdieSchutzmöglichkeitenfürGewerbe-undAnlagenlärmletztendlichfastausschließlichauf passiveVorkehrungendirektamSchutzobjekt.

Schutzmaßnahmen

DiezurAbwehrvonAnlagenlärmgeeignetenpassivenSchallschutzmaßnahmenan(Wohn-)GebäudenwerdeninsbesonderedurchdieVorschriftenderTechnischenAnleitungzumSchutzgegenLärm(TA-Lärm) starkeingeschränkt.DenngemäßZifferA.1.3desAnhangszurTA-LärmsindGeräuschimmissionenwiefolgtzubestimmen:

• beibebautenFlächen0,5maußerhalbvorderMittedesgeöffnetenFenstersdesvomGeräusch amstärkstenbetroffenenschutzbedürftigenRaumesnachDIN4109

AufgrunddieserMessvorschriftbleibtdieSchalldämmwirkungvonFenstern,diebestimmungsgemäßgeöffnetwerdenkönnen,unberücksichtigt,dadieÜberprüfungsmessungamgeöffnetenFenstervor-zunehmenist.

ZweifelsfreiTA-Lärm-konformsindsomitnur

• feststehende, nicht zu öffnende Fenster (Lichtöffnungen) sowie • Doppelfassaden oder Fenster mit vormontierten, feststehenden Prallscheiben.

BeiVerwendungsolcherFensteroderFassadenentstehtkeinmaßgeblicherImmissionsortgemäßZiffer2.3derTA-Lärm,andemdieLärmbelastungzubestimmenist.AllerdingsistdieVerwendungnichtzuöffnenderFensterimWohnungsbaustarkeingeschränkt.Siesindnurdannakzeptabel,wennderzuschützendeAufenthaltsraumzusätzlichübereine„leise“Außenfassadeverfügt,andereinkonventionellesFensterverbautwerdenkann.

neue ta-lärm-konforme Schutzfenster

DiestarkeingeschränkteVerwendungsfähigkeitdero.g.SchutzvorkehrungenfürdenWohnungsbauhatindenletztenJahrenzurEntwicklungneuer,TA-Lärm-konformerSchallschutzfenstertypengeführt.DieseneuartigenSchutzfensterberücksichtigenfolgendePrinzipien:

• SchallschutzimAufenthaltsraumanstattvorderFassade. • GewährleistungeinesausreichendenAußenbezugs.

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DermittlerweilebekanntesteFenstertypistdassogenannteHamburgHafencity-Fenster(sieheAnhang2). DerartigeFensterwerdenvomHessischenMinisteriumfürUmwelt,Energie,LandwirtschaftundVerbrau-cherschutz(HMUELV)nachderzeitigemDiskussionsstandallerdingsnurdannalsTA-Lärm-konformeingestuft:

• wennmitihnendiegleichenInnenraumpegelrealisierbarsind,wiebeiherkömmlicher AnwendungderTA-Lärm, • wennsiebeibestimmungsgemäßemGebrauchdurchdenBewohner/NutzernurinKippstellung gebrachtwerdenkönnen.

UmsolcheFensterauchaußenreinigenzukönnen,dürfensieübereinenspeziellenÖffnungsmechanis-mus(„Hausmeisterschlüssel“)verfügen,derabernichtüberdieherkömmlicheGriffolivebedienbarseindarf.

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SchallSchutzmaSSnahmEn und SchutzziElE in dEr planung und BEi EinzElvorhaBEn

UmauchbeihohenundsehrhohenVerkehrslärmimmissionengesunde Wohnverhältnisse gewährleisten zukönnen,sollenindenBauleitverfahrenderStadtFrankfurtamMainundbeiderEinzelgenehmigungaktiveund/oderpassiveSchallschutzmaßnahmennachMaßgabederinderTabelle1(sieheAnhang1)definiertenSchwellenwertegefordertbzw.festgesetztwerden.

die Schwellenwerte gelten nicht für gewerbe- bzw. anlagenlärm, die nach den richtwerten der ta-lärm zu beurteilen sind.

SofernaktiveSchallschutzvorkehrungen(z.B.Lärmschutzwände)zurReduzierungdesVerkehrslärmsanderQuellenichtinfragekommenoderihrEinsatzunverhältnismäßigwäre,sindpassiveSchallschutzmaß-nahmenandenWohngebäudenvorzusehen.

das Schutzziel ist bei wohnungen jeweils der dazugehörige außenwohnbereich (Balkon, loggia, terrasse).

Der Schutz der Aufenthaltsräume gegen Außenlärm richtet sich hingegen ausschließlich nach den Bestim-mungenderimZeitpunktderBauantragstellunggeltendenundbauaufsichtlicheingeführtenDIN4109–SchallschutzimHochbau(siehehierzudieAusführungenzurDIN4109imAnhang2).

SchallschutzmaßnahmenzumSchutzderAußenwohnbereichesindgemäßTabelle1erforderlich,wennderfürdenTageszeitraum(6:00–22:00Uhr)ermittelteBeurteilungspegelgrößerals64dB(A)ist.Nachts(22:00–6:00Uhr)bestehthingegenfürAußenwohnbereichekeinSchutzbedürfnis.

DereinzuhaltendeBeurteilungspegelvon64dB(A)orientiertsichandenSchutzanforderungendersech-zehntenVerordnungzurDurchführungdesBundes-Immissionsschutzgesetzes(Verkehrslärmschutzverord-nung–16.BImSchVfürKern-,Dorf-undMischgebiete.)

DieserWertistauchbeiWR-undWA-Gebietenanzuwenden,weildamitdervonderDIN18005zurBerücksichtigungderVerhältnisseeinerGroßstadtausdrücklicheröffneteAbweichungsspielraumangemes-senausgeschöpftwird.

Schutz am tag

WirdderMI-Beurteilungspegelvon64dB(A)andenzukünftigenGebäudefassadenamTageingehalten,sind keine besonderen Anforderungen an den baulichen Schallschutz von eventuell hier vorgesehenen BalkonenundTerrassenzustellen(linkeSpaltederTabelle1).

BeiVerkehrslärmbelastungenoberhalbeinesBeurteilungspegelsvon64dB(A)(mittlereSpaltederTabelle1)sinddagegenbaulicheSchutzmaßnahmenandenAußenwohnbereichenerforderlich,sofernsolcheandenbelastetenGebäudefassadenvorgesehensind.ZudemwerdenlärmorientierteStädtebaukonzepteundWohnungsgrundrisseempfohlen.

Verkehrslärmbelastungengrößer70dB(A)(sieherechteSpaltederTabelle1)sindgrundsätzlichkritischzubewerten.NachgängigerRechtsprechungliegthierdieSchwellezurGesundheitsgefährdung.Wohnbau-vorhabensinddeshalbnurdannzuverantworten,wenndurchentsprechendestädtebaulicheKonzepte,wiez.B.eineBlockrandbebauung,ausreichendlärmberuhigteGebäudefassadenindenBlockinnen-bereichenoderInnenhöfengeschaffenwerdenkönnen.

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AußenwohnbereichekönnenmitdenaufdemMarktverfügbarenpassivenSchutzmaßnahmenbiszueinemBeurteilungspegelvonrund74dB(A)soweitvorüberhöhtenLärmbelastungengeschütztwerden,dassdieEinhaltungdesZielwertesvon64dB(A)möglichist.OberhalbeinerBelastungvon74dB(A)versagendieheutebekanntenSysteme.DeshalbistdieAnordnungvonAußenwohnbereichenabdiesemSchwellenwertinderRegelnichtmehrvertretbar.Essollstattdessendurcheinlärmschutzoptimiertesstäd-tebaulichesKonzeptversuchtwerden,jedeWohnungmiteinerleisenGebäudefassadeauszustatten,anderdieAnordnungeinesvorüberhöhtenLärmbelastungengeschütztenAußenwohnbereichsmöglichist.

Schutz in der nacht

FürdenNachtzeitraumgiltebenfallsderentsprechendeImmissionsrichtwertder16.BImSchV.DeswegensindauchhierabeinemBeurteilungspegelsvon54dB(A)verbessertestädtebaulicheundbaulicheSchall-schutzkonzepteempfehlenswert.DerSchwerpunktliegtaufdemSchutzderSchlaf-undKinderzimmer.

OberhalbeinesBeurteilungspegelsvon60dB(A)inderNachtbeginntwiederumdieGesundheitsge-fährdung.BeiPlanungenundEinzelgenehmigungensinddahererhöhteSchallschutzanstrengungenzuunternehmen.

FürdenNachtzeitraumbilligtdiegängigeRechtsprechungAußenwohnbereichenkeinespezielleSchutz-bedürftigkeitzu.AufdieFestlegungvonentsprechendenSchwellenwertenwurdedeshalbverzichtet.

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ErläutErungEn und hinwEiSE

Ermittlung von vErkEhrSgEräuSchEn

DieErmittlungvonVerkehrsgeräuschenerfolgtgrundsätzlichdurchBerechnungen,dadieIntensitätdesVerkehrslärmsvonvielenFaktorenbeeinflusstwird,u.a.vonderVerkehrsstärke,denWindverhältnissenunddemGeländeprofil.JedeLärmmessungwürdesomitnureinenmomentanenEindruckwiderspiegeln.DieanzuwendendenBerechnungsvorschriftensindindenGesetzeswerkenbzw.indendaringenanntenRichtliniengeregelt.FürdenStraßen-undSchienenverkehrslärmsinddiesdie:

•RichtlinienfürdenLärmschutzanStraßen-RLS-90 •RichtliniezurBerechnungderSchallimmissionvonSchienenwegen bzw.vonRangier-undUmschlagbahnhöfen-Schall03/Akustik04.

wiE laut iSt ES in dEr Stadt?

InformationenzurLärmbelastungeinzelnerGrundstückeoderganzerStadtteileliefernverschiedeneQuellen:

lärmminderungsplanung der Stadt frankfurt am main

DieseannäherndflächendeckendvorliegendeBestandsanalyseberuhtaufderbis2005bestehendenGesetzeslage,welchedieKommunenzurLärmminderungverpflichtete.DabeiwarenallerelevantenVerkehrslärmquellen(Straße,Schiene)zuanalysierenunddieLärmbelastunginSchallimmissionsplänendarzustellen.

DiestadtteilbezogenaufbereitetenPlänewerdenimUmweltamtvorgehalten.EinzelnePläneliegenauchdemStadtplanungsamt(SachgebietÖkologieundLandschaftsplanung)vor.FüreineersteOrientierungsinddiemeistenSchallimmissionspläneimmernochgutgeeignet.

Abb. 1: Schallimmissionsplan für den Ortsbezirk 1; Straßenlärm, Tag

anhang 2

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richtlinie 2002/49/Eg – umgebungslärmrichtlinie, lärmkartierung hessen 2007/2012/2017

MitderUmsetzungderUmgebungslärmrichtliniedesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom25.Juni2002innationalesRechtwurdediegesetzlicheGrundlagezurLärmminderungsplanungge-ändert.DieZuständigkeitgingvondenKommunenaufdasLandbzw.dieRegierungspräsidienüber.

GrundlagedieserneuenLärmminderungsplanungisteinelandesweiteBestandsaufnahmederLärmbe-lastung,diesog.UmgebungslärmkartierungHessen.DiesewirdvomHessischenLandesamtfürNatur-schutz,UmweltundGeologie(HLNUG)durchgeführtundbildetdieBasisfürdieanschließendeLärm-aktionsplanung,fürdiewiederumdiedreihessischenRegierungspräsidienzuständigsind.GemäßderEG-RichtlinieistderUmgebungslärmallefünfJahreneuzuerhebenundesistdamit,nebendemBahn-,Flug-undGewerbelärm,auchderLärmentlangvonHauptverkehrsstraßenmiteinemVerkehrsaufkommenvonüber3MillionenKraftfahrzeugenproJahrzuerfassen(abLärmkartierung2012).InBallungsräumenmitüber100.000EinwohnernsindzudemauchallesonstigenlärmintensivenStraßenzuberücksichti-gen.DadurchistdieInformationsdichteimGebietderhessischenBallungsräumezwardeutlichhöheralsaußerhalb,siebleibtaberimmernochvergleichsweisegrobkörnig.

Mit der turnusgemäßen Aktualisierung der Kartierung in 2017 wurde deshalb das untersuchte hessische StraßennetzerheblichüberdieAnforderungenderEG-Richtliniehinauserweitert.ZugleichwurdediehorizontaleAuflösungdesGeländemodellsvon10x10m²auf1x1m²verfeinert.

DieaktuelleLärmkartierung2017wirdsomiteineInformationsdichteerreichen,diesieauchfürdieLärm-beurteilung von neuen Baugebieten oder Einzelvorhaben bei der Bauleitplanung und der Baugenehmi-gungprinzipiellinteressantmacht.Demstehtjedochweiterhinentgegen,dassdieLärmkartierungeigeneIndizeszurBeschreibungderLärmbelastungverwendet,dienichtaufdemBerechnungsverfahrenderRLS-90beruhen.DeshalbkanninsbesonderedervonderKartierungverwendeteLärmindexzurBeschreibungderGesamttagbelastung,dersogenannteLDEN24-StundenWert,nichtmitdenOrientierungswertenderDIN18005–SchallschutzimStädtebauverglichenwerden.ZudemkanndieserIndexnichtzurErmitt-lungdesbaulichenSchallschutzesgemäßDIN4109–SchallschutzimHochbauherangezogenwerden.

Die Ergebnisse der 2017er Umgebungslärmkartierung standen im September 2017 noch nicht zur Verfügung.

vorhabenbezogene Begutachtungen

DieverlässlichstenAngabenzurLärmbelastungeinesBaugrundstücksodereinesneuenPlangebietsliefernvorhabenbezogeneSchallimmissionsgutachten.Untersuchungsumfangund-inhaltsinddabeijeweils anlassorientiertfestzulegen.

Abb. 2: Ergenisdarstellung eines Schallgutachtens zu einem Bebauungs-plan der Stadt Frankfurt am Main

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SchallSchutznachwEiS nach din 4109 – SchallSchutz im hochBau

SchallschutznachweisenachDIN4109–SchallschutzimHochbau–bestimmendasSchalldämm-MaßvonAußenbauteilen(Fenster,Decken,Wände),dieeinenschutzbedürftigenWohnraumvorAußenlärmschützen.DasvondenAußenbauteileninderSummezuerbringendeSchalldämm-MaßrichtetsichwiederumnachderHöhedeseinwirkendenAußenlärmpegels.Jehöherdieserist,destoaufwändigerundumfangreichermüssendieAußenbauteileausgeführtwerden,umdiederDIN4109zugrundeliegendeInnenraumpegeleinhaltenzukönnen.

Hierbeiistzubeachten,dassdieDIN4109nureinenMindestschutzdefiniert,derdenEigenschaftenbestimmterLärmquellenunterUmständennichtimmergerechtwird(sieheKap.BesonderheitendesBahn-lärms).ZudembeziehtsichdasvonderDIN4109geforderteSchalldämm-Maßimmeraufeingeschlos-senesFenster.GeöffnetoderinKippstellungreduziertsichdieSchutzwirkungeinesFenstersjedochsostark,dassdasmitderDIN4109angestrebteSchutzniveauindenInnenräumennichterreichtwerdenkann.ZurSteigerungdesWohnkomfortswirddaherdieVerwendungvonhöherwertigerenSchallschutz-fensternempfohlen,dieauchimteilgeöffnetenZustandeinenausreichendenSchallschutzbereitstellenkönnen.

Erhöhter Schallschutz bei teilgeöffnetem fenster

BeispielefürneuentwickelteSchallschutzfenster,dieauchinKippstellungeinhöheresSchalldämm-Maßerreichen,findensichimInternet,beispielsweiseindenVeröffentlichungenderHamburgerBehördefürStadtentwicklungundWohnen,BSWHamburg.www.hamburg.de/bsw/publikationen

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BESondErhEitEn dES BahnlärmS

DerSchallschutznachweisderbisherigenDIN4109(1989)stellteaufdenTagespegelab.Dabeiwurdeunterstellt,dassdienächtlicheVerkehrslärmbelastunginfolgegeringerenVerkehrsauf-kommensüblicherweiseetwa10dB(A)niedrigerliegt.DeramhöherenTagespegelorientiertebaulicheSchallschutzhatsomitautomatischdieum10dB(A)höherennächtlichenSchallschutz-anforderungengemäßDIN18005mitberücksichtigt.

An Schienentrassen tritt ein derartiger Pegelunterschied zwischen Tag-undNachtzeitraumjedochnichtimmerauf.BeihohemnächtlichemGüterzugverkehrsinddieLärmbelastungensogarzumeisthöheralsamTag.IndiesenFällenkonntedeshalbderanhanddesniedrigerenTagespegelsberechnetebaulicheSchallschutznichtdiefürdenNachtzeitraumgeltendenhöherenSchutzanforderungenerfüllen.

Diesem Problem konnte bisher nur dadurch begeg-netwerden,dassderfürdieNachtberechnetemaßgebliche Außenlärmpegel um 10dB(A)auf einen„Quasi-Tagespegel“erhöhtwurde.DieseAb-weichungvonderDINempfahlsichvorallemfürAufenthaltsräume,diehauptsächlichnachtsSchutzbedürfen,alsofürSchlafräumeundKinderzimmer.InderNeufassungderDIN41092016(seitJuli2016)wurdenundiesespezielleProblematikdesBahnlärmsberücksichtigt.

Abb. 3: Bahnlärm in der Stadt

Abb. 4: Neues Wohngebiet an innerstädtischer Bahnstrecke in Frankfurt am Main - Sachsenhausen

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daS „paSSivhauS“ alS BaulichE SchallSchutzmaSSnahmE

Das Erreichen des energetischen Passivhausstandards aber auch schon das Einhalten der aktuell gelten-denEnergie-VerbrauchsvorschriftenbedingenjeweilssehrgeringeWärmeverluste,wasnurdurcheinehermetischdichteGebäudehüllezurealisierenist.UmdennochdenerforderlichenLuftaustauschwährendderHeizperiodegewährleistenzukönnen,müssendeshalbdieseenergetischoptimiertenGebäudemiteinerseparaten,fensterunabhängigenBe-undEntlüftungseinrichtungenausgerüstetwerden,umdiebau-ordnungsrechtlichenVorgabeneinerausreichendenBelüftunggemäߧ42(2)HBOzugewährleisten.

Esliegtdeshalbnahe,inPassiv-oderNiedrigenergiehäuserneinenLösungsansatzfürlärmbelasteteStadtgebietezusehen,weildasÖffnenderFensterzuLüftungszweckennichtmehrvorgesehenist.JedochlassensichdamitwederdieAußenwohnbereiche(Balkone,Terrassen)nochdasgesamteQuartiervorVerkehrslärmschützen.PassivhäuserkönnendahernureinGliedinderSchallschutzkettesein,dasjenachSituationdurchweitereSchutzmaßnahmenzuergänzenist.

gEwErBElärmkonfliktE

DiePlanungneuerWohngebieteoderdieGenehmigungneuerWohngebäudeinderNähevonGewer-be-undIndustriebetriebenkönnenimmissionsschutzrechtlicheKonflikteauslösen.DasKonfliktrisikoistdannbesondershoch,wennGewerbe-oderIndustriebetriebeauchnachtsemittierendürfen.BeiKonfliktenwegenGewerbe-bzw.AnlagenlärmskommendieRegelungenderSechstenAllgemeinenVerwaltungsvor-schrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TechnischeAnleitungzumSchutzgegenLärm–TA-Lärm) zur Anwendung.

DieTA-LärmdientdemSchutz der Allgemeinheit undderNachbarschaftvorschädlichenUm-welteinwirkungendurchGeräuschesowiederVorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durchGeräusche.Siegiltsowohlfürgenehmi-gungsbedürftigealsauchfürnichtgenehmigungs-bedürftigeAnlagen,mitAusnahmederinihrerZiffer1genanntenAnlagen1.

VonschädlichenUmwelteinwirkungenistimmerdannauszugehen,wennesinderschutzbedürf-tigenNachbarschaftzueinerÜberschreitungder ImmissionsrichtwertenachderZiffer6.1derTA-Lärmkommt.IndiesenFällenkanndiezuständigeGenehmigungs-undÜberwachungs-behörde(dasRegierungspräsidiumDarmstadt)den Anlagenbetreiber durch eine nachträgliche Anordnunggemäߧ17BImSchGzurReduzierungseinerSchallemissionenverpflichten,z.B.indemerseineBetriebsabläufeändertoderErtüchtigungenandenemittierendenAnlagenvornimmt(EinhausungvonMaschinenu.ä.).Hierauskönnenu.U.erheblichewirtschaftlicheNachteilefürdenBetrieber-wachsen.DiedenKonfliktauslösendeneueWohnbebauungwäredeshalbrücksichtslosgegenüberdemBetrieb.

1 Seehafenumschlagsanlagen, Tagebaue, nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen

Abb. 5: Wohnen neben Gewerbe; eine immissionsschutzrechtlich schwierige Nachbarschaft

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DaszurVermeidungsolcherImmissionskonfliktezurVerfügungstehendePlanungsinstrumentariumistabergeradeinBallungsräumenstarkeingeschränkt.ProbateMittelwieAbstandsvergrößerungeninVerbin-dungmiteinerentsprechendenNutzungsstaffelung(GI>GE>MK>MI>WA>WR)sindoftmalsnichtumsetzbar.AuchaktiveSchallschutzmaßnahmen,wiez.B.Lärmschutzwändesindhäufignichteinsetzbaroderabernichteffektivgenug,umdengroßflächigabgestrahltenLärmvonMaschinen,FahrzeugenundLüftungsaggregatenabzuschirmen.

EinbesonderesHindernisergibtsichausdenAnwendungsbestimmungenderTA-Lärm,insbesondereausderLagedesfürdieÜberprüfungzuwählendenmaßgeblichenImmissionsortes.NachZifferA.1.3desAnhangeszurTA-LärmliegtdermaßgeblicheImmissionsortbeibebautenFlächen0,5maußerhalbderMittedesgeöffnetenFenstersdesvomGeräuschamstärkstenbetroffenenschutzbedürftigenRaumes.

DurchdieseMessvorschriftwerdenpassiveSchallschutzvorkehrungenanderFassade,wiez.B.Schall-schutzfenster,nichtberücksichtigt.DerLärmistsomitdurchMaßnahmenanderQuelleoderdurchdieLärmausbreitungbegrenzendeMaßnahmen(z.B.Lärmschutzwände)zureduzieren.

ZieldieserVorschriftistes,dieVerlärmungderNachbarschaftdurchdenemittierendenBetriebgroßflä-chigzureduzieren.DieLärmbelastungwirddadurchbereitsvorderFassadesoweitverringert,dassandenWohngebäudenauchbeiteilgeöffnetenFensterndieEinhaltungausreichendniedrigerInnenpegelgewährleistetist.

ZudemkönnendadurchdiewohnungszugehörigenAußenwohnbereichewieauchdiesonstigen(vonderTA-Lärmnichtexpliziertgenannten)öffentlichenAufenthaltsbereichegeschütztwerden.

DieMessvorschriftderTA-LärmberücksichtigtdeshalbsowohldieAspektedernatürlichenRaumbelüftungunddeserforderlichenAußenbezugs(überdasgekippteFenster),wieauchdasRuhebedürfnisderBe-wohnerimQuartierinsgesamt.

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DashatzurFolge,dasskonventionelleSchallschutzfensterzurKonfliktlösungregelmäßigausscheiden.IhreSchalldämmwirkungbleibtunberücksichtigt,wennTA-Lärm-konformvorderMittedesgeöffneten Fensters gemessenwird.

GleichesgiltfürvorgelagerteWintergärtenoderBalkone/Loggien.AuchderenAbschirmungkannnichtinAnsatzgebrachtwerden,wenndieSchutzvorkehrunggeöffnetwerdenkann.

ta-lärm-konformE paSSivE SchallSchutzvorkEhrungEn

BeiSchutzmaßnahmenandenGebäudenkommtesvorallemaufdieFensteran.Siesinddasschwächs-teGliedderbaulichenSchallschutzkette.ZugleichdienensieaberauchderbaurechtlichgefordertenRaumbelüftungund-belichtung.

UmsiedennochalsSchallschutzvorkehrungengemäßdenSchutzzielenderTA-LärminAnsatzbringenzukönnen,bedarfesbesondererFensterkonstruktionenmitdeneneinerseitseineTA-Lärm-gemäßeSchutzwir-kungundandererseitseineausreichendeRaumbelüftungerreichtwerdenkann.

DeshalbscheidenfeststehendeFenster,dienichtgeöffnetwerdenkönnen,zurKonfliktlösungaus.Sol-cheLichtöffnungenstellenzwareindeutigkeinenImmissionsortimSinnederTA-Lärmdar.IhrEinsatzimWohnungsbauverbietetsichaber,weildamitnichtdenAnforderungenaneinenatürlicheRaumbelüftungentsprochenwerdenkannunddenBewohnernzudemjeglicherAußenbezugverwehrtwird.Einfestste-hendesFensteristdahernurdannakzeptabel,wennderRaumnochübereinweitereskonventionellesFensteranderdemLärmabgewandtenGebäudeseiteverfügt.

Abb. 6: Balkone mit verschiebbaren Schutzelementen. Damit ist kein TA-Lärm-konformer Schutz vor Gewerbelärm möglich

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hamburg hafencity-fenster

BeimsogenanntenHamburgHafenCity-FensterhandeltessichumeinmodifiziertesKastenfenstermitzweihintereinanderangeordnetenFensterebenen.MitdieserKonstruktionlassensichauchimteilgeöff-netenZustand(Kippstellung)nochTA-LärmkonformeInnenpegelrealisieren,selbstwenndieAußenpegeldeutlichüberdenImmissionsrichtwertenderTA-Lärmliegensollten.EsermöglichtsomitdieEinhaltungausreichendniedrigerInnenpegelundzugleicheinenatürlicheRaumbelüftungunddengewünschtenAußenbezug.DasHamburgHafenCity-FensterentsprichtdahernachAuffassungdesHessischenUmwelt-ministeriumsunddesRegierungspräsidiumsDarmstadtdenSchutzzielenderTA-Lärm.

Diesgiltjedochnur,wenndiebeidenFensterebenenlediglichgekippt,abernichtvollständiggeöffnetwerdenkönnen.DieseEinschränkungerfordertsomitzwingendeinenÖffnungsmechanismus,mitdembeideFensterebenengleichzeitiginKippstellunggebrachtwerdenkönnen.AndernfallsmüsstenämlichzunächstdieinnereFensterebenekomplettgeöffnetwerden,umdieäußereFensterebenehändischinKippstellungbringenzukönnen.

EinevollständigeÖffnungbeiderFensterebenenistdeshalbnurzurReinigungzulässig.DazubedarfeseinesseparatenÖffnungsmechanismus,deransonstenbeimbestimmungsgemäßenGebrauchdes FenstersnichtzumEinsatzkommt.

Abb. 7 HamburgHafenCity-Fenster © Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

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fenster mit prallscheiben

EineweitereTA-Lärm-konformeSchutzmaßnahmekanndurchPrallscheibenerreichtwerden,diemitAbstandvordenzuschützenden(konventionellen)Fensternmontiertwerden.DersoentstehendeSpaltminderteinerseitsdenLärmeintragundermöglichtzugleicheinenatürlicheBelüftungüberdasdahinter-liegendeFenster.WeildiePrallscheibedieAnwendungderMeßvorschriftennachZifferA.1.3desAnhangeszurTA-Lärmverhindert,wirdzugleichauchkeinImmissionsaufpunktgeneriert.

Abb. 8 Fenster mit Prallscheibe

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weitere ta-lärm-konforme passive Schallschutzmaßnahmen

DasHamburgHafenCity-FensterunddieVerwendungvonPrallscheibensinddieeinzigenpassivenSchallschutzmaßnahmen,diederzeitvondenImmissionsschutzbehördenalsTA-Lärmkonformeingestuftwerden.DiesschließtaberanderebautechnischeLösungsansätzenichtaus,soferndiesedenBestim-mungenderTA-LärmhinsichtlichSchallschutzundnatürlicherRaumbelüftungentsprechen.Abbildung9zeigteinKastenfenstermitfeststehenderAußenscheibeundseitlicherBelüftungsöffnung.MitdieserBauartkanneinmaßgeblicherImmissionsortgemäßTA-Lärmvermiedenwerden.FürweitereInformationenseiaufdieBroschüre„SchallschutzbeiteilgeöffnetenFenstern“derStadtHamburgverwiesen: www.hafencity.com/upload/files/Laerm_Leitfaden_3_1.pdf

Abb. 9 Kastenfenster mit feststehender Außenscheibe und seitlichen Lüftungsklappen

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STADTPLANUNGSAMT

imprESSum

Herausgeber:

Stadt Frankfurt am MainDezernatIV–PlanenundWohnenStadtplanungsamtKurt-Schumacher-Straße 1060311FrankfurtamMainTel.:069/212-34871E-Mail:[email protected]

Stadt Frankfurt am MainDezernatIV–PlanenundWohnenBauaufsichtKurt-Schumacher-Straße 1060311FrankfurtamMainTel.:069/212-33567E-Mail:[email protected]

FrankfurtamMain,September2017