Stadt Ladenburg
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung
zum Vorhaben „Hundert Morgen I“
in Ladenburg
Stand: 2. März 2017
Bearbeitung: Dr. Andreas Bauer
Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung
St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg . t 0 62 21 3950590 . f 0 62 21 3950580
[email protected] . www.bioplan-landschaft.de
BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung, St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg t 06221 3950590
Inhaltsverzeichnis
1.0 Vorbemerkungen ....................................................................................................... 3
2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen .......................................................... 4
3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen ......................................................................... 16 3.1 Gesetzliche Vorschriften ........................................................................................ 16 3.2 Schutzgebiete ......................................................................................................... 17 3.3 Geschützte Arten .................................................................................................... 18
Zielartenkonzept Baden-Württemberg ................................................................ 18 Fachgutachterliche Einschätzung ......................................................................... 24
4.0 Fazit ........................................................................................................................... 29
5.0 Verwendete Literatur .............................................................................................. 30
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben „Hundert Morgen I“ in Ladenburg 3
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1.0 Vorbemerkungen
Anlass und Ziel Die Stadt Ladenburg plant, im Gewann „Hundert Morgen“ einen
Bebauungsplan aufzustellen (Abbildung 1).
Abbildung 1
Bebauungsplan „Hun-
dert Morgen I“ in Laden-
burg (VOEGELE + GER-
HARDT; 26.09.2008)
Artenschutzrechtliche
Voruntersuchung
Am 15.02.2017 wurde eine ökologische Übersichtsbegehung durchgeführt.
Ziel der Untersuchung war es, festzustellen, ob von der Planung arten- oder
naturschutzrechtlich relevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein
könnten.
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2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen
Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand der Stadt
Ladenburg und umfasst im Wesentlichen ein Gewerbegebiet mit relativ
großzügigen Gewerbeflächen (Abbildung 2).
Abbildung 2
Untersuchungsgebiet
„Hundert Morgen“ in
Ladenburg (gelb gestri-
chelt) (Luftbild verän-
dert nach LUBW Karten-
dienst)
Westliches Untersu-
chungsgebiet
Im Westen des Untersuchungsgebietes an der Wallstadter Straße befinden
sich großflächige Gewerbebetriebe (Viessmann Niederlassung, NORMA Fili-
ale, Kraftverkehr Nagel GmbH & Co., Euro-Paletten Lagerplatz) mit überwie-
gend versiegelten (Parkplatz-)Flächen (Foto 1) sowie Verwaltungsgebäuden
und Hallen (Foto 2). Überwiegend an den Rändern der Gewerbeflächen lie-
gen relativ kleine, zumeist intensiv ziergärtnerisch gepflegte Grünflächen
mit Bäumen und Sträuchern (u. a. Lorbeer-Kirsche, Hainbuche, Schmetter-
lingsflieder, Ahorn, Zierkirsche, Schwarzkiefer) (Foto 3).
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Foto 1
versiegelte Flächen (Ein-
fahrt und LKW-Abstell-
plätze) der Kraftverkehr
Nagel GmbH & Co. im
östlichen Untersu-
chungsgebiet
Foto 2
Verwaltungsgebäude
(links) und daran ange-
baute Gewerbehalle der
Viessmann-Niederlas-
sung im östlichen Un-
tersuchungsgebiet
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Foto 3
Grünfläche zwischen
Wallstadter Straße und
Paletten-Lager im östli-
chen Untersuchungsge-
biet
Südliches Untersu-
chungsgebiet
Im Süden des Untersuchungsgebietes liegen an der Einmündung der In-
dustriestraße in die Wallstadter Straße gärtnerisch gestaltete Verkehrsin-
seln (Straßenbegleitgrün in Form von Ziergräsern, Stauden) sowie bei der
Bahnlinie eine kleine Grünfläche (Rasenfläche, Brombeergestrüpp) (Foto 4).
Foto 4
Gärtnerisch gestaltete
Verkehrsinseln und
kleine Grünfläche (Hin-
tergrund) an der Ein-
mündung Industrie-
straße / Wallstadter
Straße im südlichen Un-
tersuchungsgebiet
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Güterbahnlinie Von Ost nach West verläuft eine mittlerweile aufgegebene Güterbahnlinie
durch das Untersuchungsgebiet. Der westliche Bereich erweist sich durch
angrenzende Gehölze (u. a. Sal-Weide, Kirschpflaume) und Gebäude relativ
stark verschattet (Foto 5), der östliche Bereich ist hingegen zumindest ab-
schnittsweise stärker besonnt. An den Schienenrändern wachsen Brom-
beergestrüpp und Ruderalvegetation, daran angrenzend befinden sich Ma-
terialablagerungen (Foto 6).
Foto 5
Westlicher, durch Ge-
hölze verhältnismäßig
stark verschatteter Be-
reich der ehemaligen
Güterbahnlinie
Foto 6
Östlicher, stärker be-
sonnter Bereich der
ehemaligen Güterbahn-
linie mit Brombeerge-
strüpp, Ruderalflur und
abgelagerten Materia-
lien
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Östliches Untersu-
chungsgebiet
Im östlichen Untersuchungsgebiet befindet sich an der Industriestraße ein
kleines Wohnhaus mit Garten (Rasenfläche, Gartenschuppen, Holzlager,
Zierpflanzen, u. a. Hanfpalme, Bambus) (Foto 7). Nördlich des Wohnhauses
liegen Hallen, Gewerbegebäude und Ansammlungen von Materialien (Foto
8) sowie ein Wohnhaus mit einem angrenzenden, geschotterten PKW-Park-
platz (Foto 9). Außer einer einreihigen Ahornallee (Foto 10) auf dem Kraft-
verkehr Nagel-Gelände befinden sich in diesem Bereich relativ wenige Grün-
bereiche (Foto 11).
Foto 7
kleines Wohnhaus
(links) und Garten mit
Gartenschuppen (Bild-
mitte) und Holzlager
Foto 8
Hallen und abgelagerte
Materialien im östlichen
Untersuchungsgebiet
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Foto 9
Wohnhaus mit angren-
zender geschotterter
PKW-Abstellfläche im
östlichen Untersu-
chungsgebiet
Foto 10
Ahornreihe auf dem Ge-
lände der Kraftverkehr
Nagel GmbH & Co. im
östlichen Untersu-
chungsgebiet
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Foto 11
Größtenteils versiegelte
Flächen ohne Grün und
Gebäude im östlichen
Untersuchungsgebiet
Nördliches Untersu-
chungsgebiet
Im nördlichen Untersuchungsgebiet liegt das weiträumige Gelände der TO-
TAL Feuerschutz GmbH. Neben versiegelten Flächen (Parkplatzflächen, Zu-
fahrten), kleinen Grünflächen (Rasenflächen mit Gehölzen) sowie Gewerbe-
hallen und einem Verwaltungsgebäude (Foto 12) umfasst das Firmenareal
auch ein im Norden der Fläche gelegenes Testgelände, das zwar größten-
teils versiegelt ist, an das aber nördlich und östlich umfangreiche Gehölzbe-
stände, Brombeergestrüpp und Bereiche mit Gras-Kraut-Flur angrenzen
(Foto 13). Nördlich des Testgeländes ist ein Grünlandbereich mit randlich
wachsendem Brombeergestrüpp (Foto 14) und, im westlichen Bereich, von
einem Imker aufgestellten Bienenstöcken (Magazinbeuten) (Foto 15). Öst-
lich schließen sich daran größere Hallenkomplexe an, die teilweise älteren
Datums sind und teilweise nach erfolgtem Abriss, neu gebaut wurden. Ein-
zelne, überwiegend ältere Gebäude sind mehr oder weniger stark beschä-
digt (beschädigte Dachgauben, eingeschlagene Fensterscheiben) (Foto 16,
Foto 17) sowie teilweise offenbar leerstehend und aktuell ungenutzt (Foto
18). Im nordöstlichen Bereich befindet sich eine Baustelle (Foto 19). Weite
Bereiche in diesem Gebiet sind versiegelt, daneben existieren kleinere, z. T.
verwilderte Grünflächen (u. a. mit Ziersträuchern wie Lorbeer-Kirsche) (Foto
20).
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Foto 12
Gelände der TOTAL Feu-
erschutz GmbH mit
Grünflächen, Hallen und
Verwaltungsgebäude
(rechts) im nördlichen
Untersuchungsgebiet
Foto 13
Versiegeltes Testge-
lände der TOTAL GmbH
mit angrenzender Gras-
Kraut-Flur, Brombeerge-
strüpp und Gehölzstruk-
turen (Hintergrund)
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Foto 14
Grünlandbereich nörd-
lich des Testgeländes
mit Gehölzstrukturen
(rechts) und Brombeer-
gestrüpp (links)
Foto 15
Bienenstöcke (Magazin-
beuten) im Westen des
Grünlandbereichs nörd-
lich des TOTAL-Testge-
ländes
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Foto 16
Halle mit eingeschlage-
nen Fensterscheiben
(gelbe Pfeile) im nördli-
chen Untersuchungsge-
biet
Foto 17
altes Gebäude mit be-
schädigter Dachgaube
(gelber Pfeil), offenbar
leerstehend, im nördli-
chen Untersuchungsge-
biet
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Foto 18
offenbar ungenutzte
und leerstehende Ge-
bäude, mit vernagelten
Fenstern und schadhaf-
tem Übergang zwischen
Dachtraufe und Ortgang
(rechtes Gebäude, gelbe
Pfeile) sowie eingeschla-
genen Fensterscheiben
(linkes Gebäude, gelber
Kreis)
Foto 19
Baustelle vor neu er-
bauter Halle im nord-
östlichen Bereich
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Foto 20
Verwilderte Grünfläche
mit Lorbeer-Kirsche im
nördlichen Untersu-
chungsgebiet
Bahnlinie Östlich des Untersuchungsgebietes verläuft eine Bahnlinie (Main-Neckar-
Bahn) (Foto 21). Einzelne Gehölzbereiche an der Bahnlinie sind gemäß Na-
turschutzrecht als das besonders geschützte Biotop „Feldhecken und Feld-
gehölze in Ladenburg - Bahndamm“ erfasst und grenzen direkt an das Un-
tersuchungsgebiet an (Foto 22).
Foto 21
Bahndamm der Main-
Neckar-Bahn, östlich
des Untersuchungsge-
bietes gelegen
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Foto 22
Besonders geschütztes
Biotop „Feldhecken und
Feldgehölze in Laden-
burg - Bahndamm“, teil-
weise im Rahmen von
Pflegemaßnahmen auf
den Stock gesetzt
3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen
3.1 Gesetzliche Vorschriften
§ 44 BNatSchG
(Fassung 01.03.2010)
Zugriffsverbote
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie
zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot),
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte-
rungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung
liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert (Verschlechterungsverbot des Erhal-
tungszustandes der lokalen Population),
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören (Fortpflanzungs- und Ruhestätten),
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Ent-
wicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
beschädigen oder zu zerstören.
relevante Arten Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH-
Richtlinie-Anhang-IV sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand der
artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die
Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng
geschützten Arten vorschreiben.
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3.2 Schutzgebiete
FFH-Gebiete
(Natura 2000)
Es liegen keine FFH-Gebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsge-
biet (Abbildung 3).
Vogelschutzgebiete
(Natura 2000)
Es liegen keine Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersu-
chungsgebiet (Abbildung 3).
Naturschutzgebiete
(NSG)
Es liegen keine Naturschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersu-
chungsgebiet (Abbildung 3).
Landschaftsschutzgebiet
(LSG)
Es liegen keine Landschaftsschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Unter-
suchungsgebiet (Abbildung 3).
Naturpark Es liegen keine Naturparke in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsge-
biet.
Besonders geschützte
Biotope
Folgende gemäß Naturschutzrecht besonders geschützte Biotope liegen in
unmittelbarer Umgebung des Untersuchungsgebietes (Abbildung 3):
Biotop-Nr. 165172260039 (Feldhecken und Feldgehölze in Ladenburg –
Bahndamm), Fläche: 9.077 m², östlich an das Untersuchungsgebiet an-
grenzend;
Biotop-Nr. 165172260036 (Feldhecken und Feldgehölz nördlich Laden-
burg), Fläche: 8.487 m², etwa 60 m nördlich des Untersuchungsgebietes
gelegen;
Biotop-Nr. 165172260044 (Feldhecke nördlich Ladenburg - Am Fried-
hof), Fläche: 375 m², etwa 60 m östlich des Untersuchungsgebietes ge-
legen;
Biotop-Nr. 165172260045 (Feldhecke nördlich Ladenburg - Schmittswin-
gert), Fläche: 120 m², ², etwa 85 m östlich des Untersuchungsgebietes
gelegen;
Biotop-Nr. 165172260038 (Feldhecken - Bahnböschung zwischen L 597
und Neu Zeilsheim), Fläche: 1.200 m², etwa 120 m nördlich des Unter-
suchungsgebietes gelegen;
Biotop-Nr. 165172260035 (Feldhecke und Feldgehölz nördlich Laden-
burg - L 631, L 597), Fläche: 8.298 m², etwa 230 m westlich des Untersu-
chungsgebietes gelegen;
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Abbildung 3
Übersicht Schutzgebiete
und Untersuchungsge-
biet (gelb gestrichelt)
(Luftbild LUBW Karten-
dienst)
3.3 Geschützte Arten
Zielartenkonzept Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg stellt mit dem Informationssystem Zielarten-
konzept eine Plattform zur systematischen Berücksichtigung tierökologi-
scher Belange im Vorfeld von Planungen zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der Landschaftselemente, die im Untersuchungsge-
biet liegen und der vom Zielartenkonzept Baden-Württembergs für die Stadt
Ladenburg bereitgestellten Informationen ist mit folgenden Arten zu rech-
nen (Tabelle 1):
Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Ladenburg
dt. Name Name wiss. Vorkom-
men ZS Status EU
Bezugs-raum
RL-BW
Brutvögel (Aves)
Grauammer Emberiza calandra 3 LA NR 2
Haubenlerche Galerida cristata 1 LA NR 1
Kiebitz Vanellus vanellus 1 LA NR 2
Weißstorch Ciconia ciconia 1 N ja ZAK V
Baumfalke Falco subbuteo 1 N ZAK 3
Baumpieper Anthus trivialis 1 N ZAK 3
Dohle Corvus monedula 1 N ZAK 3
Feldlerche Alauda arvensis 1 N ZAK 3
Grauspecht Picus canus 1 N ja ZAK V
Kuckuck Cuculus canorus 1 N ZAK 3
Mehlschwalbe Delichon urbicum 1 N ZAK 3
Rauchschwalbe Hirundo rustica 1 N ZAK 3
Rebhuhn Perdix perdix 3 LA NR 2
Wendehals Jynx torquilla 1 LB NR 2
Rotmilan Milvus milvus 1 N ja ZAK -
Amphibien und Reptilien (Amphibia und Reptilia)
Zauneidechse Lacerta agilis 1 N 3 IV V
Heuschrecken (Saltatoria)
Grüne Strandschrecke Aiolopus thalassinus 1 LB 1 2!r
Lauchschrecke Mecostethus parapleurus 1 N ZAK V!
Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera)
Ampfer-Grünwidderchen Adscita statices 1 N ZAK 3
Argus-Bläuling Plebeius argus 1 N ZAK V
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Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera)
Beilfleck-Widderchen Zygaena loti 1 N ZAK V
Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Maculinea nausithous 1 LB II, IV NR 3
Großer Feuerfalter Lycaena dispar 4 LB II, IV NR 3!
Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Maculinea teleius 1 LA II, IV NR 1
Kleiner Schlehen-Zipfelfalter Satyrium acaciae 2 N ZAK 3
Kronwicken-Bläuling Plebeius argyrognomon 1 N ZAK V
Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades 1 N ZAK V!
Magerrasen-Perlmutterfalter Boloria dia 1 N ZAK V
Malven-Dickkopffalter Carcharodus alceae 1 N ZAK 3
Veränderliches Widderchen Zygaena ephialtes 1 N ZAK V
Großer Fuchs Nymphalis polychloros 3 LB NR 2
Kleiner Schillerfalter Apatura ilia 1 N ZAK 3 Säugetiere (Mammalia)
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1 LB II, IV ZAK 2
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 1 LB IV ZAK 2
Fransenfledermaus Myotis nattereri 1 LB IV ZAK 2
Graues Langohr Plecotus austriacus 1 LB IV ZAK 1
Große Bartfledermaus Myotis brandtii 1 LB IV ZAK 1
Großes Mausohr Myotis myotis 1 N II, IV ZAK 2
Hamster Cricetus cricetus 1 LA IV ZAK 1
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1 N IV ZAK 2
Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 1 LA II, IV ZAK 1
Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 1 N IV ZAK 2
Wildbienen (Hymenoptera)
Blauschillernde Sandbiene Andrena agilissima 1 LB ZAK 2
Dünen-Pelzbiene Anthophora bimaculata 1 LA ZAK 2
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Wildbienen (Hymenoptera)
Grauschuppige Sandbiene Andrena pandellei 1 N ZAK 3
Matte Natterkopf-Mauerbiene Osmia anthocopoides 1 LB ZAK 2
Mohn-Mauerbiene Osmia papaveris 1 LA ZAK 1
Sandbienen-Art Andrena suerinensis 1 LA ZAK 1
Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Cicindelidae et Carabidae)
Deutscher Sandlaufkäfer Cylindera germanica 3 LA - ZAK 1
Erzgrauer Uferläufer Elaphrus aureus 1 LB - ZAK 2
Länglicher Ahlenläufer Bembidion elongatum 1 z - ZAK V
Ovaler Schnellläufer Harpalus servus 1 LA - ZAK 1
Schwemmsand-Ahlenläufer Bembidion decoratum 1 z - ZAK V
Sumpfwald-Enghalsläufer Platynus livens 1 LB - ZAK 2
Ziegelroter Flinkläufer Trechus rubens 4 LB - ZAK 2
Zottenfüßiger Schnellläufer Harpalus hirtipes 1 LA - ZAK 1
Holzbewohnende Käfer
Heldbock Cerambyx cerdo 1 LA II, IV ZAK 1
Hirschkäfer Lucanus cervus 1 N II ZAK 3
Juchtenkäfer Osmoderma eremita 3 LB II*, IV ZAK 2
Scharlachkäfer Cucujus cinnaberinus 1 LB II, IV ZAK oE
Weichtiere (Mollusca)
Quendelschnecke Candidula unifasciata 1 LB ZAK 2
Bauchige Windelschnecke Vertigo moulinsiana 1 LB II ZAK 2
Weitere europarechtlich geschützte Arten
Braunes Langohr Plecotus auritus 1 IV ZAK 3
Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 IV ZAK i
Haselmaus Muscardinus avellanarius 1 IV ZAK G
Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 1 IV ZAK 3
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus/mediterraneus 1 IV ZAK G
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Weitere europarechtlich geschützte Arten
Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina 1 IV ZAK V
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1 IV ZAK i
Spanische Flagge Callimorpha quadripunctaria 1 II* ZAK -
Wasserfledermaus Myotis daubentonii 1 IV ZAK 3
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 1 IV ZAK i
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1 IV ZAK 3
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Erläuterung der Abkürzungen und Codierungen in Tabelle 1:
Vorkommen:
1 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 (bei Laufkäfern und Totholzkäfern nach 1980, bei Wildbienen
nach 1975, bei Weichtieren nach 1960) belegt und als aktuell anzunehmen.
2 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum randlich einstrahlend (allenfalls vereinzelte Vorkommen im Randbereich
zu angrenzenden Bezugsräumen / Naturräumen, in denen die Art dann deutlich weiter verbreitet / häufiger ist; es
darf sich nur um 'marginale' Vorkommen mit sehr geringer Flächenrepräsentanz handeln).
3 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum fraglich, historische Belege vorhanden (nur bei hinreichender
Wahrscheinlichkeit, dass die Art noch vorkommt und bei Nachsuche auch gefunden werden könnte; sonst als erlo
schen eingestuft).
4 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum anzunehmen.
f Faunenfremdes Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 belegt oder anzunehmen (nur Zielarten der
Amphibien / Reptilien und Fische eingestuft).
W Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum betrifft ausschließlich Winterquartiere (Fledermäuse)
ZS (ZAK-Status, landesweite Bedeutung der Zielarten – Einstufung, Stand 2005, ergänzt und z.T. aktualisiert 4/2009):
Landesarten: Zielarten von herausragender Bedeutung auf Landesebene.
LA Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist isolierten, überwiegend instabilen bzw.
akut bedrohten Vorkommen, für deren Erhaltung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind.
LB Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von
ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist
und für die kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist.
N Naturraumart; Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität.
z Zusätzliche Zielarten der Vogel- und Laufkäferfauna
UR (Untersuchungsrelevanz)
1 Arten, von denen mögliche Vorkommen bei vorhandenem Habitatpotenzial immer systematisch und vollständig lo
kalisiert werden sollten; die Beurteilung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Über
sichtsbegehung.
2 Arten, die bei vorhandenem Habitatpotenzial auf mögliche Vorkommen geprüft werden sollten; im Falle kleiner iso-
lierter Populationen durch vollständige systematische Erfassung; bei weiterer Verbreitung im Untersuchungsgebiet
durch Erfassung auf repräsentativen Probeflächen; die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen
im Rahmen einer Übersichtsbegehung.
3 Arten, die vorrangig der Herleitung und Begründung bestimmter Maßnahmentypen dienen; mögliche Vorkommen
sind nach Auswahl durch das EDV-Tool nicht gezielt zu untersuchen.
n.d. Nicht definiert; Untersuchungsrelevanz bisher nur für die im Projekt vertieft bearbeiteten Artengruppen definiert.
Status EU
Ja: Einstufung nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
II/IV: Art der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie.
RL BW: Gefährdungskategorie in der Roten Liste Baden-Württembergs (Stand 12/2005, Vögel Stand 4/2009)
Gefährdungskategorien (die Einzeldefinitionen der Gefährdungskategorien unterscheiden sich teilweise zwischen den Arten-
gruppen sowie innerhalb der Artengruppen zwischen der bundesdeutschen und der landesweiten Bewertung und sind den
jeweiligen Originalquellen zu entnehmen):
0 Ausgestorben oder verschollen
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
V Art der Vorwarnliste
D Datengrundlage mangelhaft; Daten defizitär, Einstufung nicht möglich
G Gefährdung anzunehmen
R (Extrem) seltene Arten und/oder Arten mit geographischer Restriktion, abweichend davon bei Tagfaltern: reliktäres
Vorkommen oder isolierte Vorposten
gR Art mit geographischer Restriktion (Libellen)
r Randliches Vorkommen (Heuschrecken)
- Nicht gefährdet
N Derzeit nicht gefährdet (Amphibien/Reptilien)
! Besondere nationale Schutzverantwortung
!! Besondere internationale Schutzverantwortung (Schnecken und Muscheln)
* Nicht sicher nachgewiesen (Libellen)
oE Ohne Einstufung
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Fachgutachterliche Einschätzung
Die Einschätzung von Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Un-
tersuchungsgebiet basiert auf drei Säulen:
Vorkommen in Baden-
Württemberg
Die erste Säule ist die Liste von in Baden-Württemberg bekannten Tier- und
Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie aufge-
führt (LUBW 2014) bzw. der Vogelschutzrichtlinie gelistet sind.
Verbreitung in Baden-
Württemberg
Die zweite Säule ist die Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg ent-
sprechend den Angaben aus den Grundlagenwerken Baden-Württembergs,
dem Atlas Deutscher Brutvogelarten sowie weiterer Quellen.
Kenntnis der Lebens-
raumansprüche
Die dritte Säule ist die Kenntnis der artspezifischen Standort- und Lebens-
raumansprüche der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten sowie der
Biotopausstattung des Plangebiets. Die in Tabelle 2 aufgeführten Arten wur-
den hinsichtlich potentieller Vorkommen im Vorhabensbereich abgeprüft.
Zur Einschätzung und Bewertung des Planungsgebietes als Lebensraum für
die artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden die Habitatstrukturen im
Vorhabensgebiet und der angrenzenden Umgebung bei der Begehung be-
gutachtet. Dabei wurden Bäume, Sträucher und Gebäude auf Niststandorte
wie Baumhöhlen, Freibrüternester und Horste kontrolliert, sofern sie ein-
sehbar gelegen waren. Säume und Randlinien wurden hinsichtlich ihrer Eig-
nung als Reptilienhabitate bewertet. Direkt zugängliche Bäume und Gebäu-
defassaden wurden auf mögliche Fledermausquartiere bzw. Spuren und
Hinweise auf Fledermäuse überprüft.
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3.3.2.1 FFH-Arten
Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-der FFH-Richtlinie
durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg). Ar-
ten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben.
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?
Fauna
Mammalia pars Säugetiere (Teil)
Castor fiber Biber
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.
Cricetus cricetus Feldhamster
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen. Ein Vorkommen in angrenzenden Ackerlandbereich ist als unwahrscheinlich einzustufen (keine aktuellen Nachweise in Ladenburg bekannt).
Felis silvestris Wildkatze Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.
Lynx lynx Luchs
Muscardinus avellanarius Haselmaus
Ein Vorkommen der Haselmaus ist aufgrund mangelnder Vernetzungsstrukturen zum Wald und der Biotopausstattung des Plan-gebiets unwahrscheinlich.
Chiroptera Fledermäuse
Barbastella barbastellus Mopsfledermaus
Ein Vorkommen von Fledermausarten ist aufgrund der Habitatausstattung denkbar. Weite Bereiche eignen sich als Jagdhabitat. Ältere, schadhafte und teilweise leerste-hende Gebäude (z. T. mit eingeworfenen Scheiben) sowie einzelne größere Bäume bieten insgesamt ein reiches Quartierpoten-tial.
Eptesicus nilssonii Nordfledermaus
Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus
Myotis alcathoe Nymphenfledermaus
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
Myotis brandtii Große Bartfledermaus
Myotis dasycneme Teichfledermaus
Myotis daubentonii Wasserfledermaus
Myotis emarginatus Wimperfledermaus
Myotis myotis Großes Mausohr
Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus
Myotis nattereri Fransenfledermaus
Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler
Nyctalus noctula Abendsegler
Pipistrellus kuhlii Weißrandfledermaus
Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus
Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus
Plecotus auritus Braunes Langohr
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Plecotus austriacus Graues Langohr
Rhinolophus ferrumequinum Große Hufeisennase
Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus
Reptilia Kriechtiere
Coronella austriaca Schlingnatter Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen. Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte
Lacerta agilis Zauneidechse
Ein Vorkommen der Zauneidechse ist insbe-sondere in den Bereichen mit Ruderalvege-tation, Brombeergestrüpp und Gras-Kraut-Flur möglich. Nachweise aus der umliegen-den, nördlich des Untersuchungsgebiet gele-genen Umgebung sind dem Gutachter be-kannt.
Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.
Podarcis muralis Mauereidechse
Ein Vorkommen der Mauereidechse am na-hegelegenen Bahnhof Ladenburg ist dem Gutachter bekannt. Ein Ausstrahlen der Po-pulation über die benachbarte Bahnlinie in das Untersuchungsgebiet ist möglich.
Vipera aspis Aspisviper Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen. Zamenis longissimus Äskulapnatter
Amphibia Lurche
Alytes obstetricans Geburtshelferkröte
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets zwar e-her unwahrscheinlich. Sollten aber bei den ersten Begehungen Temporärgewässer festgestellt werden, so ist die Artengruppe Amphibien zu untersu-chen. Dem Gutachter sind u. a. Vorkommen der Kreuzkröte aus der näheren Umgebung von Ladenburg bekannt (Ackerland westlich der Autobahn A5).
Bombina variegata Gelbbauchunke
Bufo calamita Kreuzkröte
Bufo viridis Wechselkröte
Hyla arborea Laubfrosch
Pelobates fuscus Knoblauchkröte
Rana arvalis Moorfrosch
Rana dalmatina Springfrosch
Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch
Salamandra atra Alpensalamander
Titurus cristatus Kammmolch
Pisces „Fische“
Acipenser sturio Atlantischer Stör
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen.
Alosa alosa Maifisch
Alosa fallax Finte
Aspius aspius Rapfen
Barbus barbus Barbe
Cobitis taenia Steinbeißer
Coregonus lavaretus Felchen
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Coregonus oxyrhynchus Nordseeschnäpel
Cottus gobio Groppe
Gymnocephalus schraetser Schrätzer
Hucheo hucho Huchen
Leuciscus souffia agassizzii Strömer
Misgurnus fossilis Schlammpeitzger
Rhodeus amarus Bitterling
Salmo salar Atlantischer Lachs
Thymallus thymallus Äsche
Zingel streber Streber
Zingel zingel Zingel
Petromyzontidae Rundmäuler
Lampetra planeri Bachneunauge Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen.
Lampetra fluviatilis Flussneunauge
Petromyzon marinus Meerneunauge
Decapoda Krebse
Austropotamobius pallipes Dohlenkrebs Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (fehlende dauerhafte Gewässer) auszuschließen. Austropotamobius torrentium Steinkrebs
Coleoptera Käfer
Cerambyx cerdo Heldbock
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.
Osmoderma eremita Eremit Juchtenkäfer
Bolbelasmus unicornis Vierzähniger Mistkäfer
Dytiscus latissimus Breitrand
Graphoderus bilineatus Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer
Rosalia alpina Alpenbock
Cucujus cinnaberinus Scharlachkäfer
Lepidoptera Schmetterlinge
Coenonympha hero Wald-Wiesenvögelchen Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plan-gebiets auszuschließen.
Euphydryas maturna Eschen-Scheckenfalter
Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule
Lopinga achine Gelbringfalter
Lycaena dispar Großer Feuerfalter
Ein Vorkommen von Großen Feuerfaltern ist unwahrscheinlich, bei einem Vorkommen von entsprechenden Raupenfutterpflanzen aber nicht per se auszuschließen. Bei der ersten Be-gehung sollte auf Raupenfutterpflanzen (nicht-saure Ampferarten) geachtet werden.
Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plan-gebiets auszuschließen.
Phengaris arion Quendel-Ameisenbläuling
Phengaris nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-bläuling
Ein Vorkommen von Wiesenknopf-Ameisen-bläulingen ist unwahrscheinlich, bei einem
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Phengaris teleius Heller Wiesenknopf-Ameisen-bläuling
Vorkommen von entsprechenden Raupenfut-terpflanzen aber nicht per se auszuschließen. Bei der ersten Begehung sollte auf die Rau-penfutterpflanze Großer Wiesenknopf geach-tet werden.
Parnassius apollo Apollofalter Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plan-gebiets auszuschließen.
Parnassius mnemosyne Schwarzer Apollofalter
Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer
Ein Vorkommen von Nachtkerzenschwärmern ist möglich bei einem Vorkommen von ent-sprechenden Raupenfutterpflanzen (Weiden-röschen, Nachtkerzen). Bei der ersten Bege-hung sollte verstärkt auf diese Raupenfutter-pflanzen geachtet werden. Während der Vor-untersuchung wurden keine (abgestorbenen) Weidenröschen oder Nachtkerzen gefunden.
Odonata Libellen
Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende dauerhafte Gewässer) auszuschlie-ßen.
Leucorrhinia albifrons Östliche Moosjungfer
Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer
Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer
Sympecma paedisca Sibirische Winterlibelle
Mollusca Weichtiere
Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende dauerhafte Gewässer) auszuschlie-ßen.
Unio crassus Gemeine Flussmuschel
Pteridophyta et Spermato-phyta
Farn- und Blütenpflanzen
Apium repens Kriechender Scheiberich
Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bi-otopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.
Bromus grossus Dicke Trespe
Cypripedium calceolus Frauenschuh
Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole
Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
Lindernia procumbens Liegendes Büchsenkraut
Liparis loeselii Sumpf-Glanzkraut
Marsilea quadrifolia Kleefarn
Myosotis rehsteineri Bodensee-Vergissmeinnicht
Najas flexilis Biegsames Nixenkraut
Spiranthes aestivalis Sommer-Schraubenstendel
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
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3.3.2.2 Europäische Vogelarten
Europäische Vogelarten Entsprechend der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vo-
gelarten (Richtlinie 2009/147/EG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie sind ge-
mäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG alle einheimischen Vogelarten besonders
geschützt. Zudem sind Arten wie etwa Eisvogel und Weißstorch, aber auch
Taxa wie Greifvögel, Falken und Eulen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
streng geschützt. In Baden-Württemberg sind 142 streng geschützte Arten
heimisch.
Betroffenheit Aufgrund der Habitatausstattung (alter Gebäudebestand, Grünflächen mit
Gehölzstrukturen, angrenzende Ackerlandbereiche) kann ein Vorkommen
streng geschützter Arten oder Arten der Roten Liste Baden-Württembergs
(inklusive Vorwarnliste) nicht per se ausgeschlossen werden. Das Gebiet
weist Habitatpotenzial für eine Vielzahl von Vogelarten, darunter Gebäude-
brüter wie Hausperling (Passer domesticus) und Mauersegler (Apus apus),
auf (beide Arten: Vorwarnliste der Roten Liste Baden-Württemberg). Dane-
ben sind dem Gutachter Vorkommen von Zielarten, u. a. Nachweise der
Haubenlerche (Galerida cristata) aus der Umgebung von Ladenburg und
Brutvorkommen der Feldlerche (Alauda arvensis) aus Ladenburg, bekannt.
Von einer Betroffenheit der Artengruppen Brutvögel ist daher auszugehen.
4.0 Fazit
Aufgrund der Habitatausstattung kann ein Vorkommen streng geschützter
Arten aus den folgenden Gruppen nicht per se ausgeschlossen werden:
Brutvögel
Reptilien (Zauneidechse, Mauereidechse)
Fledermäuse
ggf. Schmetterlinge (bei einem Vorkommen von Raupenfutterpflanzen)
ggf. Amphibien (bei einem Vorkommen von Temporärgewässern)
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen dieser Gruppen werden
empfohlen.
Empfehlung –
weitere Vorgehens-
weise
Aufgrund der Flächengröße und der unübersichtlichen Gestaltung des Pla-
nungsgebietes empfiehlt es sich, spezielle artenschutzrechtliche Untersu-
chungen erst vorzunehmen, wenn nähere Planungen zu den avisierten Ver-
änderungen innerhalb des Planungsgebietes bekannt sind. Dann können
der Untersuchungsumfang der tatsächlichen Eingriffsfläche angepasst und
potentiell vorkommende Artengruppen gezielt untersucht werden.
Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Vorhaben „Hundert Morgen I“ in Ladenburg 30
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5.0 Verwendete Literatur
Bundesnaturschutzgesetz (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege.
In Kraft getreten am 01.03.2010. http://dejure.org/gesetze/BNatSchG
LUBW (2008): Geschützte Arten - Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden
besonders und streng geschützten Arten. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messun-
gen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). http://www.lubw.baden-wuert-
temberg.de/servlet/is/36339/
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (UVM);
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
(Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. 5.
Auflage. http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv-
let/is/50111/im%20portrait%20arten%20lebensraumtypen%20ffh.pdf?com-
mand=downloadContent&filename=im%20portrait%20arten%20lebensraumty-
pen%20ffh.pdf&FIS=200
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
(MLR); LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würt-
temberg (Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie
2. Auflage. http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/21344/im_por-
trait_arten_vogelschutzrichtlinie.pdf?command=downloadContent&file-
name=im_portrait_arten_vogelschutzrichtlinie.pdf
Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutz-Richtlinie). http://eur-lex.europa.eu/LexUri-
Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:DE:PDF
FFH-Richtlinie, 92/43/EWG. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri-
Serv.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF
Zielartenkonzept Baden-Württemberg. http://www2.lubw.baden-wuerttem-
berg.de/public/abt5/zak/
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