Truppführung
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
Lehrgangsorganisation
2 Stand: Mai 2016
Die Ausbildung nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2
Truppausbildung Teil 1
Grundausbildungslehrgang 70 Stunden
Atemschutz
25 Stunden
Sprechfunk soll vor den Lehrgängen „Atemschutz“, „Maschinist“ und „Truppführung“
abgeschlossen sein 16 Stunden
Truppausbildung Teil 2
80 Stunden
Maschinistenausbildung
35 Stunden
Truppführungsausbildung
35 Stunden
Technische Hilfe
35 Stunden
3 Stand: Mai 2016
Ausbildungsplan
Truppführungsausbildung (35 Stunden)
Datum
Zeit Ausbildungseinheit Theorie Praxis Raum Ausbilder
Lehrgangsorganisation 2
Rechtsgrundlagen 2
Brennen und Löschen 1 2
Fahrzeugkunde 1 1
Verhalten bei Gefahren 5
Löscheinsatz 2 8
Technische Hilfe 2 5
ABC - Gefahrstoffe 2
Feuersicherheitswache 1
Leistungsnachweis 1
4 Stand: Mai 2016
Ziel des Lehrgangs
Information über den organisatorischen
und inhaltlichen Ablauf der Ausbildung.
Ziel der Truppführungsausbildung ist die
Befähigung zum Führen eines
eigenständigen Trupps nach Auftrag
innerhalb einer taktischen Einheit
5 Stand: Mai 2016
Persönliche Anforderungen
Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
Einschätzen der eigenen fachlichen und persönlichen Leistungsfähigkeit und
Leistungsgrenzen, auch für die unterstellte Einsatzkraft
Führungs- und Entscheidungskompetenz, um die unterstellte Einsatzkraft
verantwortlich zu führen
Bewusstes Auseinandersetzen mit belastenden Situationen im Einsatz
Teilnahme an Aus- und Fortbildungen sowie den erforderlichen Übungen
6 Stand: Mai 2016
Fachliche Anforderungen
Erwerben und Trainieren der zur Wahrnehmung der Grundtätigkeiten zur
Brandbekämpfung und Technischen Hilfe erforderlichen Kenntnisse und
Fertigkeiten
Mitwirken beim Sicherstellen der Funktionsfähigkeit der Geräte
Mitwirken beim Nachbereiten von Einsätzen und Übungen
7 Stand: Mai 2016
Fachliche Anforderungen im Einsatz
Handlungssicheres Anwenden der Grundtätigkeiten zur
Brandbekämpfung und Technischen Hilfe
Umsetzen der übertragenen Einsatzaufträge
Führen der für die Gefahrenabwehr unterstellten Einsatzkräfte zum
Erfüllen der übertragenen Einsatzaufträge
Erkennen der Einsatzrisiken im Rahmen der übertragenen
Einsatzaufträge und Einleiten der Sicherung der im Trupp eingesetzten
Kräfte
Überwachen und Kontrollieren der Einsatzbereitschaft der im Trupp
eingesetzten Geräte
8 Stand: Mai 2016
Fachliche Anforderungen im Einsatz
gem. Brandschutzgesetz auch Leitung eines Trupps einer
Feuersicherheitswache
Beherrschen der Kommunikation zum Austausch von Informationen im
Lage- und Meldewesen zur übergeordneten Führungsebene
Kennen der Regeln zum Umgang mit den Medien an der Einsatzstelle
9 Stand: Mai 2016
Truppführung
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
Rechtsgrundlagen
2
Die wesentlichen Regelungen zur Organisation des
Brandschutzes auf der übergemeindlichen Ebene und
die grundlegenden Laufbahnregelungen im Bereich
der Feuerwehr wiedergeben können.
Lernziel
2 Stand: Mai 2016
3 Stand: Mai 2016
Ausbildungsorganisation
Gliederung und Ausstattung der Feuerwehren
Aufgaben / Aufgabenverteilung auf Gemeinde-, Kreis- und
Landesebene
Dienstgrad- und Laufbahnverordnungen
Gliederung und Ausstattung der Feuerwehren
5 Stand: Mai 2016
Organisation und Gliederung der Feuerwehr
Ortsfeuer- wehr A
Ortsfeuer- wehr B
Ortsfeuer- wehr C
Ortsfeuer- wehr D
Ortsfeuer- wehr E
Gemeindefeuer- wehr A
Gemeindefeuer- wehr B
Gemeindefeuer- wehr C
Kreisfeuerwehrverband
6 Stand: Mai 2016
Organisation und Gliederung der Feuerwehr
Stadtfeuer- wehrverband A
Ortsfeuer- wehr A
Ortsfeuer- wehr B
Ortsfeuer- wehr C
Kreisfeuer- wehrverband A
Gemeinde-feuerwehr A
Gemeinde-feuerwehr B
Gemeinde-feuerwehr C
Kreisfeuer- wehrverband B
Gemeinde-feuerwehr A
Gemeinde-feuerwehr B
Gemeinde-feuerwehr C
weitere Mitglieder
AGBF Land Schl.-Holst.
BF Flensburg
BF Kiel
BF Lübeck
BF Neumünster
Werkfeuer- verband Nord
157 Mitglieder
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein e.V.
7 Stand: Mai 2016
Organisation und Gliederung der Feuerwehr
Daten Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein e.V.
(Stand 2015)
Freiwillige Feuerwehren 1.350
Berufsfeuerwehren 4
Werks- und Betriebsfeuerwehren 16
Jugendfeuerwehren 433
Mitglieder Freiwillige Feuerwehr 48.282
Mitglieder Berufsfeuerwehr 919
Mitglieder Werk- und Betriebsfeuerwehr 816
Mitglieder Jugendfeuerwehr 9.754
8 Stand: Mai 2016
Gliederung und Ausstattung der Feuerwehren
Für besondere Aufgaben kann der Zug um
einen Trupp,
eine Staffel oder
eine Gruppe
erweitert werden.
Taktische Einheiten der Feuerwehren sind
Taktisches Zeichen
Bezeichnung
Stärke
Zug- führer
Einheits- führer
Mann- schaft
Gesamt Dar-
stellung
selbstständiger Trupp 0 1 2 3 0/1/2/3
Staffel 0 1 5 6 0/1/5/6
Gruppe 0 1 8 9 0/1/8/9
Zug 1 3 18 22 1/3/18/22
9 Stand: Mai 2016
Gliederung und Ausstattung der Feuerwehren
Die Ausrüstung der Gemeindefeuerwehr hat mit genormten
Feuerwehrfahrzeugen zu erfolgen
die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten
Die Ausrüstung richtet sich nach
der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner
der Größe des zu schützenden Bereiches
der Brandbelastung der in ihm vorhandenen Gebäude und Anlagen
sonstigen anderen Gefahren
der topographischen Lage
der Löschwasserversorgung
10 Stand: Mai 2016
Gliederung und Ausstattung der Feuerwehren
Bei der Konzeption
der Standorte der Feuerwehrhäuser,
der erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge und
der erforderlichen Ausrüstung
ist insbesondere die unter normalen Umständen innerhalb des
Gemeindegebietes anzustrebende Hilfsfrist von 10 Minuten zu
berücksichtigen.
11 Stand: Mai 2016
Hilfsfrist
12 Stand: Mai 2016
Gliederung und Ausstattung der Feuerwehren
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr ist die
Personalstärke für die Besetzung der notwendigen Fahrzeuge und
Ausrüstung in Mehrfachbesetzung vorzuhalten
Notwendige genormte Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge, Hubrettungsfahrzeuge, Rüst- und Gerätewagen) mit
Personalstärke
Einsatz- abteilung
Reserve- abteilung
Gesamt
insgesamt bis zu 9 Plätzen 18 9 27
von 10 bis 15 Plätzen 25 12 37
von 16 bis 18 Plätzen 34 16 50
von 19 bis 24 Plätzen 43 20 63
für jeweils 9 weitere Plätze 9 4 13
13 Stand: Mai 2016
Gliederung und Ausstattung der Feuerwehren
Es ist erforderlich für eine ausreichende Anzahl von Funktionen
Einsatzleitung
Atemschutzgeräteträger
Maschinisten
.......
zu sorgen, um die Tagesalarmsicherheit zu gewährleisten
Sofern die erforderliche Personalstärke um mehr als 1/3 unterschritten
wird ist eine personelle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben
ggf. ist die erforderliche Personalstärke durch eine Pflichtfeuerwehr
sicherzustellen
14 Stand: Mai 2016
Gliederung und Ausstattung der Feuerwehren
Notwendige genormte Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge, Hubrettungsfahrzeuge, Rüst- und Gerätewagen) mit
Personalstärke
gefordert 1/3 Mindest- stärke
insgesamt bis zu 9 Plätzen 27 9 18
von 10 bis 15 Plätzen 37 12 25
von 16 bis 18 Plätzen 50 17 33
von 19 bis 24 Plätzen 63 21 42
für jeweils 9 weitere Plätze 13 4 9
Aufgaben, Aufgabenverteilung auf Gemeinde-, Kreis- und
Landesebene
16 Stand: Mai 2016
Aufgaben der Gemeinde
§ 2 Brandschutzgesetz
Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des
Brandschutzes und der Technischen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen
angemessene und leistungsfähige
öffentliche Feuerwehr zu unterhalten
17 Stand: Mai 2016
Aufgaben der Gemeinde
Sicherstellen einer ausreichenden Löschwasserversorgung
Schaffen von Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen
18 Stand: Mai 2016
Aufgaben des Kreises
Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise ist es,
überörtlich den abwehrenden Brandschutz und
die Technische Hilfe sicherzustellen, insbesondere
erforderliche Anlagen zur überörtlichen
Alarmierung und Nachrichtenübermittlung
einzurichten und zu unterhalten,
eine ständig mit geschultem Personal
besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle
einzurichten und zu unterhalten,
die Notrufe annimmt und an die
zuständige Feuerwehr weiterleitet.
Die Feuerwehreinsatzleitstelle kann zusammen
mit der Rettungsleitstelle betrieben werden
19 Stand: Mai 2016
Aufgaben des Kreises
eine Feuerwehrtechnische Zentrale
zur Unterbringung von Fahrzeugen und
Gerätschaften, Pflege und Prüfung von
Geräten und Material sowie zur
Durchführung überörtlicher Ausbildungs-
lehrgänge vorzuhalten
Alarmpläne für den überörtlichen Einsatz und
die gemeindeübergreifende Hilfe aufzustellen
Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise ist es,
20 Stand: Mai 2016
Aufgaben des Kreises
zur Hilfeleistung bei Schadenereignissen mit
gefährlichen Stoffen und Gütern einen
„Löschzug-Gefahrgut“ aufzustellen und zu
unterhalten, sofern dies auf andere Weise
nicht sichergestellt ist,
ein Informationssystem über gefährliche
Güter und Stoffe (IGS-Fire) vorzuhalten, das
das Land bereitstellt.
Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise ist es,
21 Stand: Mai 2016
Aufgaben des Landes
Das Land fördert das Feuerwehrwesen, im besonderen
unterhält es eine Landesfeuerwehrschule
unterstützt und berät es die Gemeinden und Kreise
auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens
22 Stand: Mai 2016
Aufgaben des Landes
Das Land fördert das Feuerwehrwesen, im besonderen
gewährt es den Gemeinden und Kreisen
Zuwendungen für den abwehrenden Brandschutz
und die Technische Hilfe
unterstützt es die Brandschutzforschung und
-normung
Foto: Forschungsstelle für Brandschutztechnik
Dienstgrad- und Laufbahnverordnungen
24 Stand: Mai 2016
… Dienstgradabzeichen
Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Ausbildung
Feuerwehrmann
Anwärterohne
Mitglied der Jugendabteilung;
Eintritt als aktives Mitglied
Feuerwehrmann ohneTruppmann Teil I
(Grundausbildung)
Oberfeuerwehr-
mannohne
Abgeschlossene
Truppmannausbildung und
mindestens einen techn.
Lehrgang
Hauptfeuerwehr-
mann 2 Sterneohne
Truppführungsausbildung
und mindestens einen techn.
Lehrgang
Hauptfeuerwehr-
mann 3 Sterne
Mitglied im Vorstand,
Sicherheitsbeauftragter oder
Brandschutzerzieher/-aufklärer
mit abgeschlossener Ausbildung
Truppführungsausbildung
und mindestens zwei techn.
Lehrgänge
25 Stand: Mai 2016
... Dienstgrade
Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Ausbildung
Löschmeister ohne
Truppführung und min. zwei
techn. Lehrgänge sowie eine
aktive Dienstzeit von 15 Jahren
oder Gruppenführung
OberlöschmeisterGruppenführung
ABC Gruppenführung
IuK im Stab bzw. TEL
Gruppenführung
Führen im ABC Einsatz
Hauptlösch-
meister
2 Sterne
Jugendfeuerwehrwart
Kreisausbilder
Gruppenführung
Jugendfeuerwehrwart
Kreisausbildung
Hauptlösch-
meister
3 Sterne
stellvertretender Ortswehrführer
bis 1.000 Einwohner
Gruppenführung
Stellvertreter tragen einen Dienstgrad darunter
26 Stand: Mai 2016
… Dienstgrade
Stellvertreter tragen einen Dienstgrad darunter
Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Ausbildung
BrandmeisterZugführung
Ortswehrführung bis 1.000 Ew.
Zugführung
Gruppenführung
Leiten einer Feuerwehr
OberbrandmeisterOrtswehrführung 1.001 bis 5.000 Ew.
Gemeindewehrführung bis 1.000 Ew.
Zugführung
Leiten einer Feuerwehr
Hauptbrandmeister
2 Sterne
Ortswehrführung 5.000 bis 15.000 Ew.
Gemeindewehrführung bis 5.000 Ew.
Verbandsführung
Leiten einer Feuerwehr
Hauptbrandmeister
3 Sterne
Ortswehrführung über 15.000 Ew.
Gemeindewehrführung bis 15.000 Ew.
Amtswehrführung bis 15.00 Ew.
Verbandsführung
Leiten einer Feuerwehr
Erster
Hauptbrandmeister
Gemeindewehrführung über 15.000 Ew.
Amtswehrführer über 15.000 Ew.
Verbandsführung
Leiten einer Feuerwehr
27 Stand: Mai 2016
... Dienstgrade
Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Ausbildung
stv.
Kreisbrandmeisterstv. Kreiswehrführung Verbandsführung
Kreisbrandmeister Kreiswehrführung Verbandsführung
Landes-
brandmeister
Vorsitzender des
Landesfeuerwehrverbandes
Schleswig-HolsteinVerbandsführung
Präsident des
Deutschen Feuerwehrverbandes
28 Stand: Mai 2016
Truppführung
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
Brennen und Löschen
2 Stand: Mai 2016
Die Haupt- und Nebenlöschwirkungen der
Löschmittel Wasser, Schaum, Pulver und
CO2 und die jeweiligen Löschregeln erklären
können.
Lernziel
Stand: Mai 2016
Löschmitteleigenschaften
Löschwirkungen
Richtiger Einsatz von Löschmitteln
Ausbildungsorganisation
3
Grundlagen
5 Stand: Mai 2016
Verbrennungsvorgang
Feuer
Brennbarer Stoff Sauerstoff
Richtiges Mengenverhältnis
Stoffliche Voraussetzung
Zündtemperatur
Mindestverbrennungstemperatur
freie Radikale Energetische Voraussetzung
6 Stand: Mai 2016
Brandklassen
Kohle, Holz, Textilien, Stroh usw.
Brandklasse A feste brennbare Stoffe
Benzin, Lack, Teer, Öl, Verdünnung usw.
Brandklasse B flüssige brennbare
Stoffe
Brandklasse C gasförmige
Brennbare Stoffe
Acetylen, Butan, Methan, Wasserstoff,
Erdgas usw.
Brandklasse D brennbare
Metalle
Aluminium, Kalium, Magnesium, Lithium
usw.
Fettbrände in Frittier- und Fettbackgeräten
Brandklasse F brennbare Fette und
Öle
7 Stand: Mai 2016
Luftabschluss
Abdecken des brennbaren Stoffes
mittels Schaum, Sand
Löschmittel CO2, Stickstoff, Inergen
Trennen der
brennbaren Stoffe
vom Sauerstoff
Verdünnen des
Luftsauerstoffs
Ersticken
Maßnahmen Vorgang Wirkung
Löschwirkungen
Kühlen der Brennstoffe unterhalb ihrer
Zündtemperatur
Abkühlen der Brandtemperatur
unterhalb der
Mindestverbrennungstemperatur
Erwärmen und
Verdampfen des
Löschmittel
Erwärmen und
Verdampfen des
Löschmittel
Abkühlen
Energieentzug bei den freien
Radikalen
Wandeffekt durch
Pulverwolke Inhibition
Stand: Mai 2016
Einsatzmöglichkeiten der Löschmittel
Löschmittel
Arten des Brennbaren Stoffes /
Brandklassen
feste brennbare Stoffe
(außer Metalle) z.B. Kohle, Holz,
Stroh, Textilien, Papier usw.
gasförmige brennbare Stoffe, insbesondere unter Druck stehende
Gase, z.B. Azetylen, Butan,
Methan, Wasserstoff, Erdgas
Brennbare Metalle z.B.
Aluminium, Kalium Lithium, Magnesium,
und deren Verbindungen
flüssige und flüssig werdende brennbare Stoffe
z.B. Benzin, Lack, Öl,
Wachs, Verdünnung, Bitumen usw.
Brennbare Fette z.B.
erhitzte Speiseöle und Fette in
Fritiergeräten
Wasser
Schaum
ABC-Pulver
BC-Pulver
Metallbrand- pulver
Kohlendioxid
Fettbrand- löschmittel
8
Schaum
10 Stand: Mai 2016
Schaumeinsatz
Schaum besteht grundsätzlich aus drei Komponenten:
Wasser
Schaummittel
Luft
Schaummittel wird dem Wasser zugemischt
Das Gemisch wird mit Luft aufgeschäumt
Je nach Zumischung und Verschäumungszahl wird zwischen Schwer- und
Mittelschaum unterschieden
Die Verschäumungszahl (VZ) ist das Verhältnis zwischen dem Wasser-
Schaummittel-Gemisch und dem Schaumvolumen
Schwerschaum VZ von 4 bis 20
Mittelschaum VZ von 20 bis 200
11 Stand: Mai 2016
Zumischer
Zumischer Z 2 R
200 l/min Durchfluss
Zumischer Z 4 R
400 l/min Durchfluss
Zumischer Z 4 R
400 l/min Durchfluss
12 Stand: Mai 2016
Schaumrohre
Mittelschaumstrahlrohr M2 –75
200 l/min Durchfluss
75-fache Verschäumung
Mittelschaumrohr
Schwerschaumstrahlrohr S 2 -15
200 l/min Durchfluss
15-fache Verschäumung
Schwerschaumrohr
Kombischaumstrahlrohr S4/M4
400 l/min Durchfluss
15/60-fache Verschäumung
Kombischaumrohr
13 Stand: Mai 2016
Korrekten Aufbau des Systems beachten
Eingangsdruck am Schaumrohr beachten (Standardeinstellung 5
bar am Schaumrohr)
prozentuale Zumischung beachten
(Standardeinstellung 3 %)
Störfaktoren beachten
Wasserqualität
Schaummittelqualität
Luftqualität
Druckverlust am Zumischer
Grundsätze der Schaumherstellung
14 Stand: Mai 2016
Brandklasse Eignung Löschwirkung / Gefahr
bedingt
gut
Nicht geeignet
gefährlich
gefährlich
Schwerschaum besitzt durch den hohen Wasseranteil eine gute abkühlende
Wirkung und kann für die Brandklasse A angewendet werden.
Da Schaum leichter ist als alle brennbaren Flüssigkeiten, wird die Oberfläche
abgedeckt und die weitere Bildung von Brennstoff-Dämpfen verhindert.
Gas tritt weiter aus und bildet eine Gefahr für die Einsatzkräfte
Spaltung des enthaltenen Wassers in Wasserstoff und Sauerstoff:
Explosionsgefahr
Schwerschaum besitzt einen hohen Wasseranteil, dadurch ist die Gefahr der
Fettexplosion gegeben
Anwendungsmöglichkeiten von Löschschaum
15 Stand: Mai 2016
Für Brände in elektrischen Anlagen ist Schaum nicht geeignet.
Die elektrische Leitfähigkeit von Wasser wird durch den Zusatz
von Schaummittel erhöht
Mittelschaum kann zum Fluten von Räumen verwendet werden
Schaumeinsatz
Pulver
17 Stand: Mai 2016
Pulvereinsatz
Die Benennung der Löschpulver erfolgt nach ihrer Verwendbarkeit in den
unterschiedlichen Brandklassen.
Unterschieden werden drei Arten:
ABC- Löschpulver
BC - Löschpulver
D - Löschpulver
18 Stand: Mai 2016
Pulvereinsatz
Löschwirkung:
Eine Vorbedingung für die Verbrennung ist das Vorhandensein von Radikalen.
Beim Löscheinsatz werden Pulverteilchen als Wolke in die Flamme eingebracht.
Die vorhandenen Radikale geben ihre Energie an die Pulverteilchen ab, was
zum Abbruch der Kettenreaktion und damit zum Erlöschen der Flamme führt.
Diese Löschwirkung wird als Inhibition bezeichnet
Stickeffekt durch trennende Wirkung (nur bei Glutbrand) bei Einsatz von ABC-
Pulver
19 Stand: Mai 2016
Pulvereinsatz
Anwendungsmöglichkeiten:
Beim Einsatz von Löschpulvern werden Flammen schlagartig abgelöscht.
Da die kühlende Wirkung fehlt, ist auf eventuelle Rückzündungen zu
achten.
Ein großer Nachteil der Löschpulver besteht in der Verschmutzung von
Anlagen und Einrichtungen, besonders im elektronischen Bereich (EDV).
Feuerlöscher und Co2
21 Stand: Mai 2016
Einsatz von tragbaren Feuerlöschern
Auf Rückzündung achten und Löschmittelreserven zurück halten
Feuer mit dem Wind angreifen
Flächenbrände von vorne beginnend ablöschen
Tropfbrände von oben nach unten ablöschen
Mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander
22 Stand: Mai 2016
CO2 - Löscher
Löschwirkung:
Ersticken durch Verdrängen des Luftsauerstoffes
Einsatzbereiche:
Brandklasse B
Elektrische Anlagen, da CO2 elektrisch nicht leitend ist
Hochwertige technische Einrichtungen
EDV-Anlagen
Bereiche der Lebensmittelverarbeitung
da keine Löschmittelrückstände.
Gefahren beim Einsatz:
Vergiftungsgefahr/Erstickungsgefahr!
Bei Einsatz im Freien geringe Löschwirkung
23 Stand: Mai 2016
Truppführung
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
Fahrzeugkunde
2 Stand: Mai 2016
die Typeinteilung, Einsatzmöglichkeiten und die Beladung von
Hubrettungsfahrzeugen (DL / DLK), Rüstwagen und Schlauch-
wagen wiedergeben können,
die sonstigen Feuerwehrfahrzeuge nach den allgemeinen Regeln
der Technik wiedergeben können.
Lernziel
3 Stand: Mai 2016
Ausbildungsorganisation
Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge
Einsatzbereiche
wesentliche feuerwehrtechnische Beladung
Einteilung der
Feuerwehrfahrzeuge
Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge
5 Stand: Mai 2016
Feuerwehrfahrzeuge sind
Feuerlöschfahrzeuge
Löschfahrzeuge
Sonderlöschfahrzeuge
Hubrettungsfahrzeuge
Drehleiter
Hubarbeitsbühne
Rüst- und Gerätefahrzeuge
Krankenkraftwagen der Feuerwehr
Gerätefahrzeuge Gefahrgut
Einsatzleitfahrzeuge
Mannschaftstransportfahrzeuge
Nachschubfahrzeuge
sonstige spezielle Kraftfahrzeuge
6 Stand: Mai 2016
Löschfahrzeuge im Überblick
Typ Besat-zung
FPN PFPN Lösch-wasser
Atem-schutz
Steck- leiter
Schieb- leiter
Gerät für TH
KLF 1/5 10-1000 400 4 4
TSF 1/5 10-1000 4 4
TSF-W 1/5 10-1000 500 4 4
MLF 1/5 10-1000 600 4 4
LF 10 1/8 10-1000 1.200 4 4
HLF 10 1/8 10-1000 1.000 4 4 Ja
LF 20 1/8 10-2000 2.000 4 4 1 Ja
HLF 20 1/8 10-2000 1.600 4 4 1 Ja
TLF 2000 1/2 10-2000 2.000 2
TLF 3000 1/2 10-2000 3.000 2
TLF 4000 1/2 10-2000 4.000 2
Sonderlöschfahrzeuge
7 Stand: Mai 2016
Sonderlöschfahrzeuge
sind nicht genormt
verfügen über eine große Menge an Sonderlöschmitteln, z.B.
Pulver
Schaum
Kohlenstoffdioxid.
in der Regel sind sie nur bei größeren Werksfeuerwehren anzutreffen
sind den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
8 Stand: Mai 2016
Hubrettungsfahrzeuge im Überblick
Typ Besatzung Rettungs- höhe
Ausladung
DLA (K) 12/9 1/2 12 9
DLA (K) 18/12 1/2 18 12
DLA (K) 23/12 1/2 23 12
HAB 30 1/2 30
HAB 32 1/2 32
9 Stand: Mai 2016
Rüst- und Gerätefahrzeuge im Überblick
Typ Besatzung Mermale
RW 1/2 Allrad. maschinell angetriebene Zugeinrichtung, festeingebauter Stromerzeuger, Lichtmast mit zwei Flutlichtstrahlern
GW-G 1/2 Straßenfahrgestell, umfangreiche Beladung für Einsätze mit chemischen, biologischen und radioaktiven Stoffen
GW-L1 1/2 Straßenfahrgestell, Transport von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstiger Ausrüstung kleineren Umfangs, kann ein Gefahrgutmodul enthalten
GW-L2 1/5
Straßenfahrgestell, Transport von Ausrüstung, Löschmitteln und sonstiger Ausrüstung größeren Umfangs, kann ein Modul Wasserförderung oder Gefahrgutmodul enthalten
sonstige Feuerwehrfahrzeuge
10 Stand: Mai 2016
Krankenkraftwagen der Feuerwehr
Einsatzleitfahrzeuge
Mannschaftstransportfahrzeuge
sonstige spezielle Kraftfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeuge
Wechselladerfahrzeuge
Feuerwehrkran
Rettungsboot
Mehrzweckboot
Feuerlöschboot
Fahrzeuge der ergänzenden Ausstattung
LF-KatS
SW-KatS
Einsatzbereiche
Einsatzbereiche
12 Stand: Mai 2016
Fahrzeug Brand- bekämpfung
Technische Hilfe
Personen- rettung
Gefahrgut
Löschfahrzeuge ja ja/nein ja ja/nein
Hubrettungsfahrzeuge ja ja/nein ja ja/nein
Rüstwagen ja ja ja/nein
Gerätewagen ja ja nein ja/nein
Gerätewagen Gefahrgut ja
wesentliche Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwehrtechnische Beladung
14 Stand: Mai 2016
Hubrettungsfahrzeuge
wichtiger Bestandteil ist ein Schlauch, der mindestens so lang ist wie die
voll ausgefahrene Leiter (in der Regel 35 m)
Wenderohr oder Wasserwerfer
zusätzliche Ausrüstung wie
Beleuchtungssatz
Krankentrage
Auf- und Abseilgerät
Absturzsicherung
Überdruckbelüftung
Feuerwehrtechnische Beladung
15 Stand: Mai 2016
Rüstwagen
maschinelle Zugeinrichtung von mindestens 50 kN (5 to)
fest eingebauter Generator von mindestens 22 kVA
Lichtmast mit zwei Flutlichtstrahlern
pneumatische Hebesätze
Hebekissen
hydraulische Rettungsgeräte
Rettungsspreizer
Rettungsschneidgerät
Rettungszylinder
Schneidgerät für spannungsarmes Schneiden
div. Zubehör (insgesamt sind rd. 300 Teile auf dem RW verlastet)
Feuerwehrtechnische Beladung
16 Stand: Mai 2016
Gerätewagen
GW-L1
mindestens 4 Rollcontainer oder Gitterboxen
div. Materialien zur Bewältigung von verschiedenen Einsätzen
Modul Gefahrgut zusätzlich möglich
GW-L2
mindestens 6 Rollcontainer oder Gitterboxen
div. Materialien zur Bewältigung von verschiedenen Einsätzen
Modul Gefahrgut zusätzlich möglich
Modul Wasserversorgung zusätzlich möglich
17 Stand: Mai 2016
Bildnachweis
Truppführung
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
Verhalten bei Gefahr
2 Stand: Mai 2016
Die Gefahren der Einsatzstelle erkennen können und
sich an der Einsatzstelle unter Beachtung der
bestehenden und vermuteten Gefahren richtig
verhalten können.
Lernziel
3 Stand: Mai 2016
Ausbildungsorganisation
Allgemeine Gefahren im Einsatz
Gefahren der Einsatzstelle
Einsatzgrundsätze
Richtiges Verhalten
Besondere Gefahren im Zivilschutz
4 Stand: Mai 2016
Gemäß dem Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein haben die
Feuerwehren
bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen
um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen
abzuwehren
Gefahren
Eine Gefahr besteht nur dann wenn ein Ereignis über eine Gefahrenwirkung
auf ein gefährdetes Objekt wirkt.
Ereignis Objekt Wirkung
5 Stand: Mai 2016
Gefahren
Aufgrund der an Einsatzstellen vorliegenden Gefahren ist mit einer
Schädigung von Einsatzkräften und betroffenen Personen zu rechnen.
Atemgifte Angstreaktion
durch Ausbreitung Atomare Gefahren
Chemische Stoffe Erkrankung/Verletzung
Explosion Einsturz/Absturz
für Elektrizität
A A A A C E E E E
Menschen
Tiere
Umwelt
Sachwerte
Mannschaft
Gerät
Welche Gefahren bestehen?
6 Stand: Mai 2016
Welche Gefahren drohen im Einsatz ?
Atemgifte
8 Stand: Mai 2016
Atemgifte
Atemgiftgruppe I
Verdrängen den Luftsauerstoff und wirken erstickend ohne andere toxische
Eigenschaften, plötzliche Bewusstlosigkeit
Stickstoff
Wasserstoff
Methan
Ethan
Atemgifte sind Stoffe, die über die Atmung oder Haut in den Körper
gelangen und schädigend wirken.
9 Stand: Mai 2016
Atemgifte
Atemgiftgruppe II
Reizen und Verätzen die Atemwege, die Augen und die Haut, große Latenzzeit
von der Aufnahme bis zur Schädigung möglich
Chlor
Ammoniak
Phosgen
Nitrose Gase
Laugen- und Säuredämpfe
Atemgifte sind Stoffe, die über die Atmung oder Haut in den Körper
gelangen und schädigend wirken.
10 Stand: Mai 2016
Atemgifte
Atemgiftgruppe III
Schädigung des Gastransportes im Blut, die Zellatmung und Nervenzellen.
Kurze Einatmungsdauer kann bereits zum Tod führen.
Kohlenmonoxid
Kohlendioxid
Blausäuredämpfe
Lösungsmitteldämpfe
Atemgifte sind Stoffe, die über die Atmung oder Haut in den Körper
gelangen und schädigend wirken.
Angstreaktion
12 Stand: Mai 2016
Angstreaktion betroffener Personen
Angst ist eine natürliche Reaktion auf ungewisse oder bedrohliche
Situationen
Sichtbare Reaktionen können sein:
Kurzschlusshandlungen
Teilnahmslosigkeit
Schockzustand
Panikreaktionen
Die Einsatzkräfte sollten
sich auf belastende Situationen beim Einsatz vorbereiten
sich mit den möglichen Gefahren und Risiken auseinandersetzen
beruhigend auf die betroffenen Personen einwirken
13 Stand: Mai 2016
Angstreaktion betroffener Personen
Angst ist eine natürliche Reaktion auf ungewisse oder bedrohliche
Situationen
Betroffene Personen brauchen, auch wenn sie unverletzt sind, Hilfe.
Betreuen der Betroffenen, ihnen Halt geben durch Ansprache, Versorgen,
Helfen.
Menschen brauchen Informationen. Vermeiden von Spekulationen,
Vermutungen und Übertreibungen.
14 Stand: Mai 2016
Angstreaktion bei Einsatzkräften
Angst ist eine natürliche Reaktion auf ungewisse oder bedrohliche
Situationen
Führungskräfte müssen die ihnen unterstellten Einsatzkräfte in ihrer
körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit einschätzen und notfalls
schützen.
Die Einsatzkräfte müssen sich auf den Einsatz und das, was sie
voraussichtlich erwartet einstellen und sich sachlich vorbereiten.
Nur richtige Informationen dürfen weitergegeben werden.
Die Gefahren dürfen nicht übertrieben aber auch nicht untertrieben werden.
Ausbreitung
16 Stand: Mai 2016
Ausbreitung
Wärmeleitung
Wärmestrahlung
Wärmeströmung
Die Ausbreitung besonderer Gefahren kann erfolgen durch:
17 Stand: Mai 2016
Ausbreitung
Die Ausbreitung besonderer Gefahren kann erfolgen durch
Funkenflug
Flugfeuer
Feuerüberschlag
Feuerbrücken
Feuerüberschlag Funkenflug
Flugfeuer
Feuerbrücken
Feuer-
überschlag
Balkon:
Grillgeräte
Sitzmöbel
Müllcontainer
Fahrzeuge
Buschwerk
. . . . .
.
. .
.
.
Flugfeuer
Funkenflug
Feuerbrücken Vollbrand
eines Raumes
Feuerüberschlag
18 Stand: Mai 2016
Ausbreitung
Die Ausbreitung besonderer Gefahren kann erfolgen durch
Ausströmen von Gasen und Dämpfen
Auslaufende Flüssigkeiten
Ausströmen von Gasen und Dämpfen
Auslaufen / Überlaufen von Flüssigkeiten
Gefahr
19 Stand: Mai 2016
Ausbreitung
Die Ausbreitung besonderer Gefahren kann erfolgen durch
Einsatz falscher Löschmittel (Fettexplosion)
20 Stand: Mai 2016
Ausbreitung
Das Ausbreiten besonderer Gefahren kann erfolgen durch
Raumdurchzündung
Rauchgasexplosion
21 Stand: Mai 2016
Ausbreitung
Das Ausbreiten besonderer Gefahren kann begünstigt werden durch
betriebliche Mängel
organisatorische Mängel
bauliche Mängel
Atomare Gefahren
23 Stand: Mai 2016
Atomare Gefahren
Atomare Gefahren können vorkommen :
in Kliniken
in Arztpraxen
in Laboratorien
auf Transportwegen
Verhalten
Aufenthalt im Gefahrenbereich so kurz wie möglich
Abstand so groß wie möglich
Abschirmung ausnutzen
... sind Strahlen
die beim menschlichen Körper zur Zellschädigung führen.
Kontrollbereich
Radioaktiv
Feuerwehr !
Gefahrengruppe III
24 Stand: Mai 2016
Atomare Gefahren
... sind Strahlen
die beim menschlichen Körper zur Zellschädigung führen.
Die ausgesandten Strahlen können auftreten als
Alpha-Strahlung (Teilchenstrahlung)
Beta-Strahlung (Teilchenstrahlung)
Gamma–Strahlung (Energetische Strahlung)
Kontrollbereich
Radioaktiv
Feuerwehr !
Gefahrengruppe III
25 Stand: Mai 2016
Atomare Gefahren
Körper Luft
Abschirmung
Reichweite
Abschirmung durch ein Blatt Papier (0,1 mm)
mm cm
Abschirmung durch ein Buch
(etwa 5 cm dick) cm m
Beton- oder Aluminiumwand etwa
einen Meter dick entspricht 20 cm
dickem Blei
durchdringt Körper ohne
Abschwächung km
26 Stand: Mai 2016
Atomare Gefahren
Verhalten
Aufenthalt im Gefahrenbereich so kurz wie möglich
Abstand so groß wie möglich
Abschirmung ausnutzen
... sind Strahlen
die beim menschlichen Körper zur Zellschädigung führen.
Kontrollbereich
Radioaktiv
Feuerwehr !
Gefahrengruppe III
Chemische Stoffe
28 Stand: Mai 2016
Chemische Stoffe
... sind Stoffe, die hinsichtlich ihrer Wirkung Schäden an
Menschen, Tieren, der Umwelt und Sachwerten verursachen.
Wirkungen gefährlicher Stoffe sind:
explosiv
entzündlich
giftig
ätzend
krebserzeugend
fruchtschädigend
erbgutverändernd
29
Gefahrensymbole
Explosionsgefahr Entzündlich
Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich Systemische Gefährdung
Komprimierte Gase Ätzend Sehr giftig, Giftig
Brandfördernd
29 Stand: Mai 2016
Explosion
31 Stand: Mai 2016
Explosion
Verpuffung (schwache Explosion)
Explosion mit geringer
Ausbreitung der Druckwelle
in cm/sec
Deflagration (normale Explosion)
Explosion mit hoher
Ausbreitung der Druckwelle
in m/sec
Detonation (starke Explosion)
Explosion mit hoher
Ausbreitung der Druckwelle
in km/sec
Einsturz/ Absturz
33 Stand: Mai 2016
Einsturz / Absturz
... als Oberbegriff bezeichnet man im Feuerwehreinsatz die Gefahr durch
Einstürzen, Umstürzen, Umbrechen, Niederfallen und Verschütten.
Einsturz durch
Brandeinwirkung
Erschütterung und Beeinträchtigen der Standsicherheit
Überlastung
Winddruck
Sonstige Einstürze
Absturz von Personen
34 Stand: Mai 2016
Einsturz
Gefahrenbereich Trümmerschatten
Stahlträger
ab 500° C: mehrere cm Längenausdehnung
50% Tragfähigkeitsverlust
Stahlträger
Längenausdehnung
35
Einsturz
Stahlträger
Stahlträger
ab 700° C:
keine Tragfähigkeit
akute Einsturzgefahr
Gefahrenbereich
Stahlträger
Stand: Mai 2016
36
Einsturz
Durchbrand und Einsturz
Holzbalkendecke
Abbrand und Tragfähigkeitsverlust
Überlastung
Abbrand, Tragfähigkeitsverlust, Überbelastung
Stand: Mai 2016
Erkrankung/ Verletzung
38 Stand: Mai 2016
Erkrankungen / Verletzung
Psychische Einwirkungen
Unausgeglichenheit
Traumata
Physische Einwirkungen
Kontamination
Körperliche Verletzungen
Verbrennungen
Rauchgasvergiftungen
Ansteckungen
Gefahren der Einsatzstelle
Elektritzität
40 Stand: Mai 2016
Elektrizität
Durch direktes oder indirektes Berühren mit spannungsführenden Teilen
kommt es zum Stromfluss im menschlichen Körper, dies kann nach
kurzer Zeit zum Tod führen.
Sicherheitsabstände bei der
Brandbekämpfung
< 1000 V > 1000 V
Sprühstrahl 1 m 5 m
Vollstrahl 5 m 10 m
Freischalten
Gegen Wiedereinschalten sichern
Spannungsfreiheit feststellen
Erden und Kurzschließen
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken bzw. abschranken
Sicherheitsregeln
Ausführung nur durch Elektrofachkräfte
CM-Rohr
41 Stand: Mai 2016
Spannungstrichter
Vorsicht, bei gerissener Freileitung
20 m Abstand zu der am Boden liegenden Freileitung !
Spannungstrichter
z.B. 20.000 V
Sicherheitsabstand
20 m
Schrittlänge
42 Stand: Mai 2016
Elektrizität (Photovoltaik)
bis 1.000 V Gleichspannung
43 Stand: Mai 2016
Elektrizität (Photovoltaik)
Die Spannung am Wechselrichter und den Modulen beträgt
bis zu 1.000 V
Der Kunststoff zur Isolierung kann wegschmelzen und die
blanken Adern liegen frei
Nach Abschalten der Gleichspannung am Wechselrichter
liegt immer noch Spannung an den Gleichstromleitungen an
Besondere Gefahren in Bahnanlagen
Gefahren im Gleisbereich und durch den Fahrbetrieb
Gefährdungen der Einsatzkräfte
durch Fahrbetrieb, auch auf Nachbargleisen
durch lange Bremswege bis weit über 1000 Meter
durch hohe Geschwindigkeiten (Sogwirkung)
durch leise Annäherung von Zügen
durch unzureichende Sichtverhältnisse
durch schwer einschätzbare Fahrtrichtung bei mehrgleisigen Schienenanlagen
durch Fahrleitungen, Sicherheitsabstand mindestens 1,5 m
Achtung:
Das Betreten des Gleisbereiches durch Einsatzkräfte darf erst nach bestätigter Gleissperrung und auf Anweisung des Einsatzleiters
geschehen.
3 m Abstand zu nicht gesperrten Gleisen !
Stand: Mai 2016 45
Truppführung
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
Löscheinsatz
2 Stand: Mai 2016
Einsatzbefehle im Löscheinsatz bei unterschiedlichen
Einsatzobjekten und Einsatzlagen in der
Truppführungsfunktion selbständig und fachlich richtig
ausführen und geben können.
Lernziel
3 Stand: Mai 2016
Ausbildungsorganisation
Führungsebenen im Einsatz
Einsatzformen
Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe
Der Befehl im Einsatz
Taktische Vorgensweise im Einsatz
Führungsaufgaben bei besonderen Bränden
Einsatzgrundsätze
4 Stand: Mai 2016
Ausbildungsorganisation
Taktische Vorgehensweisen
Gebäudebrände
Fahrzeugbrände
Flüssigkeitsbrände
Wasserförderung
Aufgabenverteilung in der Staffel und Gruppe
Angriff
Verteidigung
Sicherung
Führungsebenen im Einsatz
6 Stand: Mai 2016
Führu
ngsebenen d
ürf
en n
icht
übers
pru
ngen w
erd
en
Auftra
gsta
ktik
Befe
hl
Befe
hl
Befe
hls
taktik
Meld
ung
Meld
ung
Was melden Sie ihrem Gruppenführer?
Die Führungsebenen im Einsatz
Gruppenführer
Truppmann
Truppführer
Zugführer
Einsatzleitung
7 Stand: Mai 2016
Die Lagemeldung
Eigenständige Lagemeldungen an die übergeordnete Führungsebene müssen erfolgen, wenn
neue Erkenntnisse vorhanden sind.
Kräfte nachgefordert werden müssen.
der Einsatzauftrag nicht ausgeführt werden kann.
der Einsatzauftrag ausgeführt ist.
die Lage sich wesentlich geändert hat.
der Einsatzauftrag durchgeführt wird.
Aufgabe einer Führungskraft ist es,
Führungsentscheidungen zu treffen.
getroffene Führungsentscheidungen zu überprüfen.
Führungsentscheidungen der Lageentwicklung anzupassen.
Führungsentscheidungen zu korrigieren.
Meldungen und Befehle als ständiger Informationsaustausch zwischen den Führungsebenen sind für eine erfolgreiche Einsatzführung unerlässlich
Meld
ungen
Befe
hle
Einsatzformen
9 Stand: Mai 2016
Einsatz
Wenn die Lage noch nicht soweit erkundet
ist, dass Einsatzmittel, Einsatzziel und
Einsatzweg bestimmt werden können.
Wenn die Lage soweit erkundet ist, dass
ein Einsatzbefehl gegeben werden kann.
Der Löscheinsatz kann durchgeführt werden
Nach dem Aufbau der Wasserversorgung
bis zum Verteiler, stellen sich die Trupps
am Verteiler bereit und warten auf den
Einsatzbefehl der Gruppenführung
mit Bereitstellung ohne Bereitstellung
Schlauchführung
bedient den Verteiler
Beim Einsatz von
Atemschutz wird er
Sicherheitstrupp
10 Stand: Mai 2016
Der Truppführer ist für die
Einsatzbereitschaft und für die
Sicherheit des Trupps
verantwortlich
Verantwortung der Truppführung
11 Stand: Mai 2016
Immer vollständige persönliche Schutzausrüstung tragen. Besteht die Gefahr des Einwirkens von Brandrauch, muss unter Atemschutz vorgegangen werden. Die Rettung von Menschen ist vorrangig. Der Trupp geht immer geschlossen vor. Stets mit Wasser am Rohr in den Gefahrenbereich vorgehen. Für den vorgehenden Trupp muss genügend Schlauchreserve vorhanden sein. Türen nur aus der Deckung heraus öffnen. Im unmittelbaren Gefahrenbereich im Seitenkriechgang vorgehen.
Vorgehensweise im Löscheinsatz
12 Stand: Mai 2016
Keine Aufzüge benutzen. (Ausnahme: gekennzeichnete Aufzüge und Feuerwehraufzüge) Durch Lüften der Räume Wärme und Rauch abführen. Grundsätze der Belüftung beachten. Wenn Gefahren und Lageänderungen erkannt werden, müssen diese sofort der Gruppenführung gemeldet werden. Für größere Wurfweiten und größere Auftreffwucht Vollstrahl einsetzen. Beim Innenangriff Art der Wasserabgabe wählen.
Wasser gezielt einsetzen, um den Wasserschaden so gering wie möglich zu halten. (Rauchgase beachten) Sprühstrahl einsetzen.
… Vorgehensweise im Löscheinsatz
13 Stand: Mai 2016
1. Menschenrettung
2. Tierrettung
3. Brandbekämpfung
Einsatzgrundsätze
Der Trupp bleibt während des gesamten Einsatzes zusammen
Eigensicherung beachten Erkannte Gefahren sofort melden Rückzugsweg sichern Möglichst ersten Rettungsweg benutzen
Aufgaben der Truppführung
Aufgabenverteilung
innerhalb der Gruppe
15 Stand: Mai 2016
Der Truppführer
Aufgaben des Truppführers im Einsatz:
Wiederholen des Einsatzbefehls
Eigensicherung des Trupps
Beurteilen des Einsatzwertes
Sicherstellen des Rückzugweges
Beobachten des Brandverlaufes
Halten eines ständigen Funkkontaktes zum
Gruppenführer / Atemschutzüberwachung
Melden von Lageveränderungen
16 Stand: Mai 2016
Der Angriffstrupp
Der Angriffstrupp
rettet
setzt den Verteiler
und nimmt das erste Rohr vor
17 Stand: Mai 2016
Der Wassertrupp
Der Wassertrupp
rettet
bringt tragbare Leitern in Stellung
wird Sicherheitstrupp beim Einsatz unter Atemschutz
er nimmt auf Befehl ein weiteres Rohr vor
ist verantwortlich für die Wasserversorgung bis zum Verteiler
18 Stand: Mai 2016
Der Schlauchtrupp
Der Schlauchtrupp
rettet
stellt für vorgehende Trupps die Wasserversorgung
zwischen Strahlrohr und Verteiler her
bringt auf Befehl tragbare Leitern in Stellung
führt weitere Tätigkeiten durch
bedient den Verteiler
bringt zusätzliche Geräte zum Einsatz
Der Befehl im Einsatz
20 Stand: Mai 2016
Lage:
09.06.16, 11:52 Uhr, Wohn und Wirtschaftsgebäude.
Nachbarn bemerken eine deutliche Rauchentwicklung aus einem Fenster im
Obergeschoss und verständigen die Feuerwehr und Polizei.
Die am Einsatzort eintreffende Feuerwehr geht davon aus, dass sich noch
mehrere Personen im Objekt befinden.
Eine Person steht sichtbar am Fenster des ersten Obergeschosses.
Löscheinsatz Befehlsstruktur Angriffstrupp
21 Stand: Mai 2016
Befehl der Gruppenführung
Weg über den Treppenraum
Wasserentnahmestelle Unterflurhydrant vor Haus 3
Lage des Verteilers
links neben dem Hauseingang
Einheit Angriffstrupp
Auftrag zur Menschenrettung
Mittel unter PA mit dem ersten Rohr
Ziel in das erste Obergeschoss
Wohnungsbrand im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses
Truppführung
Gruppenführung
Befe
hl
Der Truppführer wiederholt den Befehl ab „Einheit“ Der Gruppenführer schließt den Befehl mit „Vor“ ab
22 Stand: Mai 2016
Befehl und Meldung der Truppführung
Angriffstruppführer stellt fest:
Brandausbreitung im Treppen-
raum zum ersten Obergeschoss.
Weiteres Vorgehen möglich?
Nein ! Rückzug antreten.
Befehl zum Rückzug
Truppmann
Befe
hl
Truppführung
Menschenrettung über den
Treppenraum nicht möglich,
Brandausbreitung im Treppen-
raum, treten Rückzug an.
Meld
ung
Gruppenführung
23 Stand: Mai 2016
Befehl der Gruppenführung
Weg über vierteilige Steckleiter
Einheit Angriffstrupp
Auftrag zur Menschenrettung
Mittel unter PA mit dem ersten Rohr
Ziel in das erste Obergeschoss
Wohnungsbrand im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses
Truppführung
Gruppenführung
Befe
hl
Der Truppführer wiederholt den Befehl ab „Einheit“ Der Gruppenführer schließt den Befehl mit „Vor“ ab
Taktische Vorgehensweise im Einsatz
25 Stand: Mai 2016
Gefahrenmatrix
Atemgifte
Angstreaktion
durch Ausbreitung
Atomare Gefahren
Chemische Stoffe
Erkrankung/Verletzung
Explosion Einsturz/Absturz
für Elektrizität
A A A A C E E E E
Menschen
Tiere
Umwelt
Sachwerte
Mannschaft
Gerät
Welche Gefahren bestehen?
Mannschaft Gerät
Menschen Tiere/ Umwelt Sachwerte
AAAA C EEEE
Rückzug Angreifen In Sicherheit
bringen Verteidigen
(Riegel)
Welche Möglichkeiten bestehen für die Gefahrenabwehr ?
Taktische Vorgehensweise
Stand: Mai 2016 26
Führungsaufgaben bei besonderen Bränden
28 Stand: Mai 2016
Gebäudebrände
Personensuche
Systematische Orientierung im Raum
Einsatz einer Wärmebildkamera
Kennzeichnen durchsuchter Räume
Registrieren des Fundortes der Person
Keller und Dachstuhlbrände
Besondere Brände, deren Verlauf durch den Truppführer ständig anhand
der Gefahrenmatrix neu zu beurteilen ist
Führungsaufgabe bei besonderen Bränden
Hohe Brandlast
Schwieriger Zugang und Orientierung im Raum
Besondere Gefährdung durch Haus- und Versorgungsanschlüsse
Nicht genehmigter Nutzungsraum
29 Stand: Mai 2016
Weichbedachungen
Lager und Hallen
Trapezbedachung, große Spannweiten mit nicht begehbaren Dächern,
Asbestzement- und Bitumenplatten
Stahl- und Holzkonstruktionen
Rußbrand im Schornstein
Lagerung und Verarbeitung gefährlicher Stoffe
Landwirtschaftliche Gebäude
Lagerung von Schmiermitteln und Betriebsstoffen
Spritz- und Düngemittel
Getreide- und Ernteerzeugnisse, Futtermittel
... Führungsaufgabe bei besonderen Bränden
Besondere Brandlasten:
30 Stand: Mai 2016
Personenkraftwagen
Lastkraftwagen (Transport gefährlicher Güter) Wohnmobile und Wohnwagen (Gasflaschen) Kraftomnibusse (Massenanfall von Verletzten) Fahrbare Arbeitsmaschinen (Große Mengen von Hydraulikölen) Besondere Antriebstechnik (Gas, Elektro, Hybrid) Flüssigkeitsbrände
... Führungsaufgabe bei besonderen Bränden
Fahrzeugbrände:
Einsatzgrundsätze
10 Regeln für den Einsatz
32 Stand: Mai 2016
Einsatzgrundsatz 1
Die Funktionen für den
Angriffs- und Wassertrupp
sollen mit Atemschutzgeräteträgern besetzt sein.
33 Stand: Mai 2016
Einsatzgrundsatz 2
Der Trupp geht im Gefahrenbereich grundsätzlich
gemeinsam vor.
34 Stand: Mai 2016
Einsatzgrundsatz 3
Der Truppführer ist für die
Auftragserledigung und für die Sicherheit
seines Trupps verantwortlich.
35 Stand: Mai 2016
Einsatzgrundsatz 4
Einsatzbefehle werden von der beauftragten
Einsatzkraft beziehungsweise von dem
jeweiligen Truppführer wiederholt.
36 Stand: Mai 2016
Einsatzgrundsatz 5
In besonderen Situationen kann ein Trupp
personell verstärkt werden.
37 Stand: Mai 2016
Einsatzgrundsatz 6
Der Angriffstrupp rüstet sich während der Anfahrt
auf Befehl mit Atemschutzgeräten aus.
Wenn die Atemschutzgeräte sich nicht im
Mannschaftsraum befinden, legt der Angriffstrupp
auf der Anfahrt den Atemanschluss und
gegebenenfalls die Feuerschutzhaube an; die
Atemschutzgeräte legt er in diesem Fall sofort
nach Eintreffen an der Einsatzstelle an.
38 Stand: Mai 2016
Einsatzgrundsatz 7
Die Wasserversorgung wird bei Löschfahrzeugen mit
Löschwasserbehälter zuerst vom Löschfahrzeug zum
Verteiler und danach zwischen Löschfahrzeug und
Wasserentnahmestelle verlegt.
Bei Löschfahrzeugen ohne Löschwasserbehälter kann
dies lagebedingt auch in umgekehrter Reihenfolge
erfolgen.
39 Stand: Mai 2016
Einsatzgrundsatz 8
Die Wasserversorgung zwischen Löschfahrzeug und
Wasserentnahmestelle muss möglichst schnell
aufgebaut werden.
Mit dem Innenangriff darf erst begonnen werden, wenn
eine ständige Wasserabgabe sichergestellt ist, z.B.
wenn das mitgeführte Löschwasser bis zum Aufbau
einer Löschwasserversorgung ausreicht.
40 Stand: Mai 2016
Einsatzgrundsatz 9
Trupps, die ihre Aufgabe erledigt haben und
einsatzbereit sind,
melden sich beim Einheitsführer.
41 Stand: Mai 2016
Einsatzgrundsatz 10
Bemerkt eine Einsatzkraft eine besondere Gefahr (zum Beispiel Einsturz- oder Explosionsgefahr) und ist unverzügliches In-Sicherheit-Bringen notwendig,
gibt sie das Kommando
„Gefahr - Alle sofort zurück!“.
Jede Einsatzkraft gibt dieses Kommando weiter; alle gehen zurück und sammeln sich am
Feuerwehrfahrzeug.
Der Einheitsführer überprüft die Vollzähligkeit der Mannschaft, trifft weitere Maßnahmen und gibt
Lagemeldungen.
„Gefahr - Alle sofort zurück!“.
42 Stand: Mai 2016
Quellennachweis
Text:
FwDV 2 Feuerwehrgrundlehrgang Schott/Ritter Wenzel Verlag
Das Feuerwehr-Lehrbuch Kohlhammer Verlag
FwDV 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz -
FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
TP 1+3 LfV
Bilder :
43 Stand: Mai 2016
Truppführung
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
Technische Hilfe
Einsatzbefehle im Einsatz der Technischen Hilfe bei
unterschiedlichen Einsatzobjekten und Einsatzlagen
in der Truppführungsfunktion selbständig und
fachlich richtig ausführen können.
Lernziel
Stand: Mai 2016 2
Ausbildungsorganisation
Begriffsdefinitionen
Besonderheiten des TH-Einsatzes
Einsatzgrundsätze
Aufgabenverteilung in der Staffel und Gruppe
3 Stand: Mai 2016
Begriffsbestimmung
Technische Hilfe
Die Technische Hilfe umfasst Maßnahmen zur Abwehr von
Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen z.B. bei
Explosionen
Überschwemmungen
Unfällen
ähnlichen Ereignissen
Sie schließt insbesondere das Retten ein.
Stand: Mai 2016 5
Grundsätze
Aufgaben und Tätigkeiten bei der Technischen Hilfe
Sichern von Einsatz- und Gefahrenstellen
Retten und Bergen
Beleuchten von Einsatzstellen
Erzeugen von Energien
Trennen von Werkstoffen
Ziehen, Drücken und Heben von Lasten
Stützen, Aussteifen und Herstellen von Behelfskonstruktionen
Räumen und Freimachen von Verkehrswegen und Objekten
Bekämpfen von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und anderen
Gütern
Stand: Mai 2016 6
Retten und Bergen
Retten ist das Abwenden einer Lebensgefahr von Menschen oder Tieren. durch
Lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhalten bzw.
Wiederherstellen von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten
und / oder
Befreien aus einer lebensbedrohenden Zwangslage durch technische
Rettungsmaßnahmen.
Bergen ist das Einbringen von Leichen, leblosen Tieren oder gefährdeten
Sachen.
Stand: Mai 2016 7
Beispiele für Einsätze der Technische Hilfe
Unfälle im Straßenverkehr
Unfälle mit Schienenfahrzeugen
Flugzeugabstürze
Hoch- und Tiefbauunfälle
Rettung aus Höhen und Tiefen
Silounfälle
Eisrettung
Maschinenunfälle
Türöffnungen
Sturmeinsätze
Hochwassereinsätze
Insektenbekämpfung
Ölwehr
Gefahrguteinsätze
…
Stand: Mai 2016 8
Besondere Gefahren im
Hilfeleistungseinsatz
Besondere Gefahren
Während des Hilfeleistungseinsatzes ist mit besonderen Gefahren zu rechnen:
Splitter
Druck- und Zugspannungen
Scharfe Kanten
Unkontrolliertes Bewegen von Lasten
Einklemmen
Reißen von Anschlagmitteln und Seilen
Brandgefahr durch auslaufende Flüssigkeiten
von daher ist auch zusätzliche Schutzausrüstung notwendig
Stand: Mai 2016 10
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung im Technischen Hilfeleistungseinsatz besteht aus
persönlicher Schutzausrüstung und
spezieller persönlicher Schutzausrüstung je nach Einsatztätigkeit
Warnkleidung
Schnittschutz
Augenschutz
Gesichtsschutz
Gehörschutz
……
siehe hierzu Unterrichtseinheit „Persönliche Schutzausrüstung“
Stand: Mai 2016 11
Einsatzregeln
Einsatzregeln (Allgemein)
Einsatzbefehle werden von der beauftragten Einsatzkraft bzw. von dem
jeweiligen Truppführer wiederholt
Der Trupp geht im Gefahrenbereich grundsätzlich gemeinsam vor.
Der Truppführer ist für die Einsatzbereitschaft, Aufgabenerledigung und
für die Sicherheit des Trupps verantwortlich.
Die persönliche Schutzausrüstung ist den jeweiligen Erfordernissen des
Einsatzes anzupassen.
Stand: Mai 2016 13
Einsatzregeln (Rettung und Betreuung)
Eigensicherung ist zu beachten
Die medizinische Erstversorgung hat oberste Priorität.
Eine zu rettende Person darf bis zur Übergabe an den Rettungsdienst
niemals ohne Betreuung sein.
Eine Erkundung sollte grundsätzlich nicht alleine erfolgen. (Um die
Betreuung einer betroffenen Person sicherzustellen)
Stand: Mai 2016 14
Einsatzregeln (Gefahrenbeseitigung)
Eine unkontrollierte Bewegung einer Last (Nachsacken,
Wegrutschen, Wegrollen, ....) muss verhindert werden
Eine Last muss beim Heben durch unterbauen gesichert werden
Bemerkt eine Einsatzkraft eine besondere Gefahr
(z.B. Einsturz- oder Explosionsgefahr) und ist unverzügliches
In-Sicherheit-Bringen notwendig, gibt sie das Kommando
„Gefahr – Alle sofort zurück!“
Jede Einsatzkraft gibt dieses Kommando weiter, alle gehen zurück
und sammeln sich am Feuerwehrfahrzeug.
Der Einheitsführer überprüft die Vollzähligkeit der Mannschaft,
trifft weitere Maßnahmen und gibt Lagemeldungen
Beseitigung oder Kennzeichnung und Absperrung von besonderen
Gefahrenstellen innerhalb des Arbeitsbereiches nach erneuter
Erkundung
Stand: Mai 2016 15
Ordnung des Raumes
Absperrbereich
Arbeitsbereich
Raumordnung
Bereitstellungsfläche für Einsatzmittel und
Einsatzkräfte
Ablagefläche für aus dem Arbeitsbereich
entfernte Gegenstände
Gefahrenstelle
Stand: Mai 2016 18
Ablagefläche für Einsatzmittel
Beispiel einer Technischen Hilfe
Stand: Mai 2016 19
Einsatz
Stand: Mai 2016 21
Sichern einer Einsatzstelle auf Straßen
Einsatzstellen im Verkehrsraum sind sofort durch Absperr- und
Warnmaßnahmen zu sichern.
Maßnahmen der Verkehrslenkung sind grundsätzlich Aufgabe der Polizei.
Der Abstand bzw. Beginn von Sicherungsmaßnahmen muss die mögliche
Höchstgeschwindigkeit herannahender Fahrzeuge berücksichtigen.
Auf Straßen mit Gegenverkehr muss immer nach beiden Seiten gesichert
werden.
An Einsatzstellen im Verkehrsraum ist als Warnmaßnahme Warnkleidung zu
tragen (siehe HFUK Nord)
Stand: Mai 2016 22
Gemäß § 15 StVO ist bei schnellerem Verkehr in etwa 100 m Entfernung
ein auffällig warnendes Zeichen aufzustellen, wie z.B. Warndreiecke
Als Empfehlung werden folgende Abstände allgemein anerkannt
innerorts 50 m
ausserorts 100 m
Autobahn 200 m
Sichern einer Einsatzstelle auf Straßen
Sichern einer Einsatzstelle auf Straßen
100-150m
100-150m
10 m
10 m
800m
200 m
600m
400m
10 m
Stand: Mai 2016 23
Stand: Mai 2016 24
Sichern einer Einsatzstelle auf Straßen
Besondere Gefahrstellen im Verlauf von Straßenführungen bilden
Kurven, Kuppen und durch Jahreszeit bzw. Tageszeit bedingte
Sichtbehinderungen, z.B. Bäume und Abschattungen
Sicherungsmittel deshalb so weit wie möglich vor Kurven, Kuppen und
Sichthindernissen aufstellen, damit Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf für
sie noch nicht erkennbare Gefahrstellen aufmerksam werden.
Einsatz
Erstversorgung und Betreuung von Betroffenen Personen
Herstellen der Löschbereitschaft
Bereitstellen der Geräte und Aggregate
Sichern der Lage des Fahrzeuges
Rücksprache mit dem Notarzt
Schaffen einer Versorgungsöffnung für den Rettungsdienst
Schutz des Verletzten vor zusätzlicher Verletzung durch Decke, Helm usw.
Befreien des Verletzen nach Absprache mit dem Notarzt
Stand: Mai 2016 25
Herstellen der Löschbereitschaft
Grundsätzlich wird ein zweifacher Brandschutz mit
Wasser und
Pulver
gestellt
Bei leicht entzündlichen Flüssigkeiten ist zusätzlich
Schaum
bereitzustellen
Stand: Mai 2016 26
Bereitstellen der Geräte und Aggregate
5 m von der Gefahrenstelle
Arbeitsbereich
Ablagefläche für Einsatzmittel
Stand: Mai 2016 27
Tätigkeiten
Herstellen der Versorgungsöffnung
Stabilisieren des Fahrzeuges
Stand: Mai 2016 28
... Tätigkeiten
Versorgen der Verletzten
Herstellen der Befreiungsöffnung
Stand: Mai 2016 29
... Tätigkeiten
Personenrettung
Grobreinigen der Einsatzstelle und Einleiten der Entsorgung
Stand: Mai 2016 30
Aufgaben innerhalb einer Gruppe
Die Gruppe (0/1/8/9)
Mannschaft Einsatzmittel z.B. HLF 10
Stand: Mai 2016 32
Die Gruppenführung
Die Befehle müssen von den Truppführern wiederholt werden
Der Gruppenführer leitet den Einsatz seiner taktischen Einheit,
erkundet die Lage, plant den Einsatz und gibt die Befehle
zur Personenrettung Auftrag
mit dem hydraulischen Rettungsgerät
Mittel
zum Unfallfahrzeug Ziel
Angriffstrupp Einheit
über die Fahrbahn Weg vor !
Zum Beispiel:
Stand: Mai 2016 33
Der Maschinist
Der Maschinist ist Fahrer und bedient die Pumpe sowie
Sonderaggregate
Er sichert sofort die Einsatzstelle mit:
Warnblinkanlage
Fahrlicht
Blauem Blinklicht
unterstützt bei der Entnahme und ggf. Bereitstellung der
Einsatzmittel
ist für die ordnungsgemäße Verlastung der Einsatzmittel
verantwortlich
meldet Mängel an Einsatzmitteln dem Einheitsführer
Stand: Mai 2016 34
Der Melder
bei der Lagefeststellung
beim Instellungbringen der Einsatzmittel
beim Betreuen von Personen
bei der Informationsübertragung
Der Melder übernimmt befohlene Aufgaben
Stand: Mai 2016 35
Der Angriffstrupp
Die Erstversorgung wird bis zur Übergabe an den
Rettungsdienst (mindestens Erste Hilfe) durchgeführt
der Angriffstrupp rüstet sich aus mit den befohlenen
Einsatzmitteln aus und leistet technische Hilfe
Steht kein Schlauchtrupp zur Verfügung bringt der
Angriffstrupp seine Einsatzmittel selbst vor
Der Angriffstrupp
rettet
führt die Erstversorgung durch
leistet technische Hilfe
Stand: Mai 2016 36
Aufgaben des Angriffstrupps
Stabilisieren des Fahrzeuges
Zündquellen beseitigen
auf auslaufende Flüssigkeiten achten
Erstöffnung vorbereiten
Stand: Mai 2016 37
Der Wassertrupp
Der Wassertrupp
sichert auf Befehl die Einsatzstelle gegen weitere Gefahren
nimmt die hierfür erforderlichen Einsatzmittel vor
Gefahren z.B.:
fließender Verkehr
Nachsacken, Wegrutschen oder Wegrollen
Brandgefahr
herabfallende Teile
Dunkelheit
Betriebsstoffe und Energieversorgung
Stand: Mai 2016 38
Der Schlauchtrupp
unterstützt den Angriffstrupp
betreibt die zugehörigen Aggregate
ist der Angriffstrupp durch die Erstversorgung von
Personen gebunden, setzt er die befohlenen
Einsatzmittel ein
auf Befehl übernimmt er zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen oder andere Aufgaben
Der Schlauchtrupp
bereitet die befohlenen Einsatzmittel für den
Einsatz vor
Stand: Mai 2016 39
Abschluss des Einsatzes
Abschluss
Information der Behörden (Ordnungsbehörde, unteren Wasserbehörde,
Umweltamt, etc. (je nach Situation))
Freigabe des Einsatzortes bzw. Übergabe an die Polizei, Behörden
(Ordnungsbehörde, untere Wasserbehörde, Umweltamt, etc. (je nach
Situation))
Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft
Nachbesprechen des Einsatzes (sinnvollerweise gleich nach dem Einsatz)
Stand: Mai 2016 41
Stand: Mai 2016 42
Truppführung
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
ABC-Gefahrstoffe
2 Stand: Mai 2016
Wiedergeben können, welche grundlegenden Gefährdungen
sich aus entsprechenden Kennzeichnungen ableiten lassen
und wie sich vorgehende Trupps beim Erkennen solcher
Gefahren verhalten sollen.
Lernziel
Stand: Mai 2016
Kennzeichnungen im Transport- und ortfesten Bereich
Informationsbeschaffung
Gefahrguteinsatz
Ausbildungsorganisation
3
Kennzeichnung
5 Stand: Mai 2016
Erkennen von gefährlichen Stoffen
Warntafel
Gefahrenzettel
6 Stand: Mai 2016
Erkennen von gefährlichen Stoffen
Gefahrensymbol
Arbeitsschutzzeichen
7 Stand: Mai 2016
Warntafel
Gefahrnummer 1. Ziffer = Hauptgefahr 2. Ziffer = weitere Gefahren 3. Ziffer = weitere Gefahren 0 = keine weitere Gefahr
1202 UN - Nummer
4 2 3 X
X = Der Stoff darf nicht mit Wasser in Berührung kommen
8 Stand: Mai 2016
Gefahrenzettel
5.1 Gefahrenunterklasse
Gefahrensymbol
9 Stand: Mai 2016
Gefahrensymbole
werden als Kennzeichnung von Verpackungen verwendet
Zum Piktogramm können weitere Gefahrenhinweise verwendet werden Kategorie 1 und 2: „Lebensgefahr bei Verschlucken“ Kategorie 3: „giftig bei Verschlucken“ Kategorie 4: „Gesundheitsschädlich bei Verschlucken“
10
Gefahrensymbole
Explosionsgefahr Entzündlich
Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich Systemische Gefährdung
Komprimierte Gase Ätzend Sehr giftig, Giftig
Brandfördernd
10 Stand: November 2013
11 Stand: Mai 2016
Atomare Gefahren
Radioaktive Stoffe
Feuerwehr ! Gefahrengruppe III
Feuerwehr ! Gefahrengruppe II
Feuerwehr ! Gefahrengruppe I
ohne besondere Schutzausrüstung
mit besonderer Schutzausrüstung
mit besonderer Schutzausrüstung und Anwesenheit eines Fachberaters
12 Stand: Mai 2016
Biologische Gefahren
6
Ansteckungsgefährliche Stoffe
BIO III
BIO II
BIO I ohne besondere Schutzausrüstung
mit besonderer Schutzausrüstung
mit besonderer Schutzausrüstung und Anwesenheit eines Fachberaters
13 Stand: Mai 2016
Chemische Gefahren / Einteilung in Maßnahmengruppen
Bezeichnung Maßnahmen-
gruppe
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen 1
Entzündbare flüssige Stoffe 3
Ätzende Stoffe 8
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 9
Gasförmige Stoffe 2
Giftige Stoffe 6
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoff 5
Sonstige entzündbare Stoffe 4
14
Maßnahmengruppe 1
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Kennzeichnung Möglichkeiten
Transport
Arbeitsschutz
Anlagen und Behälter
14 Stand: Mai 2016
15
Gasförmige Stoffe
Kennzeichnung Möglichkeiten
Transport
****
2*
Anlagen und Behälter
Arbeitsschutz
Maßnahmengruppe 2
15 Stand: Mai 2016
16
Maßnahmengruppe 3
Entzündbare flüssige Stoffe
Kennzeichnung Möglichkeiten
Transport 3*
Anlagen und Behälter
Arbeitsschutz
16 Stand: Mai 2016
17
Maßnahmengruppe 4
Kennzeichnung Möglichkeiten
Explosionsgefahr bei staubförmigen Stoffen (Gefahrenunterklasse 4.1)
Transport 4*
Anlagen und Behälter
Arbeitsschutz
17 Stand: Mai 2016
18
Maßnahmengruppe 4
Kennzeichnung Möglichkeiten
Heftige Reaktionen beim Einsatz von Wasser möglich (Gefahrenunterklasse 4.2)
Transport 4*
Anlagen und Behälter
Arbeitsschutz
18 Stand: Mai 2016
19
Maßnahmengruppe 4
Kennzeichnung Möglichkeiten
Heftige Reaktionen beim Einsatz von Wasser möglich (Metallverb.) (Gefahrenunterklasse 4.3)
Transport X 4**
Anlagen und Behälter
Arbeitsschutz
19 Stand: Mai 2016
20
Maßnahmengruppe 5
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Kennzeichnung Möglichkeiten
Transport 5*
Anlagen und Behälter
Arbeitsschutz
20 Stand: Mai 2016
21
Maßnahmengruppe 6
Giftige Stoffe
Kennzeichnung Möglichkeiten
Transport 6*
Anlagen und Behälter
Arbeitsschutz
21 Stand: Mai 2016
22
Maßnahmengruppe 8
Ätzende Stoffe
Kennzeichnung Möglichkeiten
Transport
8*
Arbeitsschutz
Anlagen und Behälter
22 Stand: Mai 2016
23
Maßnahmengruppe 9
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Kennzeichnung Möglichkeiten
Arbeitsschutz
Anlagen und Behälter
Transport
23 Stand: Mai 2016
24 Stand: Mai 2016
Mit Warntafel (neutral) vorne und hinten am Fahrzeug
Mit Gefahrzettel und UN-Nummer auf einzelnen
Versandstücken und mit Gefahrensymbolen.
Beförderungspapiere im Führerhaus.
... müssen beim Transport gekennzeichnet sein.
UN 3266
Gefährliche Güter und Stoffe (Stückguttransporter)
25 Stand: Mai 2016
Mit Warntafel vorne und hinten
Gefahrzettel rechts und links am Tank bzw.
Ladefläche
Beförderungspapiere im Führerhaus
Tankbeschriftung möglich.
Tankfahrzeuge und Fahrzeuge mit loser Schüttung
26 Stand: Mai 2016
Mehrkammer - Tankfahrzeuge
Ansicht hinten
Beförderungspapiere im Führerhaus
Neutrale Warntafeln
Neutrale Warntafeln
Neutrale Warntafeln
Gefahrzettel
Gefahrzettel
Warntafeln mit Kennzeichnungs-
nummern
Salzsäure Heizöl Cyanidlösung
27 Stand: Mai 2016
Seeschiffe
Seeschiffe Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern, und nicht
entgaste Tankfahrzeuge, die nicht inertisiert sind:
Bei Tag: die Flagge "B" des
internationalen Signalbuches
Bei Nacht: Ein rotes Rundumlicht
28 Stand: Mai 2016
Kennzeichnung von Rohrleitungen
1
4
6
8 Brennbare Flüssigkeiten
Säuren
Brennbare Gase
Wasser
29 Stand: Mai 2016
Farbkennzeichnung von Druckbehältern
Reingase / Gasgemische für den industriellen Einsatz
Sauerstoff
Druckluft Formiergas Stickstoff
Azetylen Wasserstoff Kohlendioxid
Helium
30
Farbkennzeichnung von Druckbehältern
Reingase / Gasgemische für den medizinische Gebrauch
Sauerstoff Kohledioxid Distickstoffoxid
Sauerstoff/ Kohlendioxid
Luft Sauerstoff/ Distickstoffoxid
Helium/ Sauerstoff
30 Stand: Mai 2016
31 Stand: Mai 2016
1. H- und P- Sätze
2. Gefahrzettel
3. Zusammensetzung des Gasgemisches / Gases
4. Produktbezeichnung des Herstellers
5. EWG-Nummer oder das Wort „Gasgemisch"
6. Gasbenennung nach ADR
7. Herstellerhinweis
8. Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers
Wichtig !
Die einzig verbindliche
Kennzeichnung des
Flascheninhalts erfolgt nach wie
vor durch Gefahrzettel.
Gefahrenzettel
Gefahrguteinsatz
33 Stand: Mai 2016
GAMS - Regel
G
A
M
S
efahr erkennen
bsperrmassnahmen
enschenrettung
pezialkräfte anfordern
34 Stand: Mai 2016
Sicherheitsabstände beim Ersteinsatz
Zu Beginn des Einsatzes ohne Stofferkundungsergebnis
50 m
Anpassung nach Erkundung wesentlicher Stoffeigenschaften
5 m Brennbare Flüssigkeiten außer hochentzündliche Säuren und Laugen ohne Gas- oder Dampfbildung
15 m Giftige und ätzend Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube
30 m Explosionsfähige Gas/Dampf-Luft-Gemische, Stäube und Nebel Brennbare hochentzündliche Flüssigkeiten
100 –
1.000 m
Sprengstoffe Gasbehälter unter Brand-einwirkung
35 Stand: Mai 2016
Bei den für den Transport von Gefahrgütern zugelassen Lastkraftwagen sind
die Notschalter im Führerhaus.
Mit diesem Schalter werden alle elektrischen Verbraucher ausgeschaltet, um
einen Brand oder eine Explosion durch Abrissfunken bzw. Kurzschluss
auszuschließen.
Der Motor kann laufen.
Das Fahrzeug bleibt fahrbereit.
Notschalter 1 in der Gefahrgut-Zugmaschine
36 Stand: Mai 2016
Bei den für den Transport von Gefahrgütern zugelassen Lastkraftwagen
sind die Hauptschalter außen (Knebelschalter pneumatisch)
Mit diesem Schalter wird sowohl die elektrische Anlage, als auch der
Motor stillgelegt.
Der Motor kann nicht ohne weiteres wieder in Betrieb genommen
werden.
Eine Entriegelung ist nur mit speziellen Fachkenntnissen möglich.
Notschalter 2 an der Gefahrgut-Zugmaschine
37 Stand: Mai 2016
Verhalten im Einsatz
Weisungen der Gruppenführung befolgen
Hinweise auf gefährliche Stoffe sofort melden
Bei Brand- und Explosionsgefahr keine Zündquellen mitführen
Während des Einsatzes nicht rauchen, essen oder trinken
Bei Anzeichen gesundheitlicher Störung oder ungeschütztem Kontakt mit
gefährlichen Stoffen Meldung an die Gruppenführung
Vermeiden von Kontamination und Kontaminationsverschleppung
Verlassen des Gefahrenbereiches nur über die Dekontaminationsstelle
38 Stand: Mai 2016
Truppführung
Ausbildungshilfe für den
Ausbildungsabschnitt
Feuersicherheitswache
Die allgemeinen Aufgaben und Zuständigkeiten der
Feuersicherheitswache erklären können.
Lernziel
Stand: Mai 2016 2
Ausbildungsorganisation
Dienstablauf
Aufgaben und Zuständigkeiten
Dokumentation
Stand: Mai 2016 3
Notwendigkeit von Feuersicherheitswache
Feuersicherheitswachen werden entweder im Zuge des
Genehmigungsverfahrens für Veranstaltungen durch die zuständige
Ordnungsbehörde angeordnet oder sie sind Bestandteil der Baugenehmigung
(Betriebserlaubnis).
Darüber hinaus können Veranstalter in eigenem Interesse eine
Feuersicherheitswache über die zuständige Ordnungsbehörde anfordern.
Stand: Mai 2016 4
Rechtliche Grundlagen
6
Rechtliche Grundlagen
Brandschutzgesetz
§ 22
Ist für eine Veranstaltung eine Feuersicherheitswache erforderlich, ist diese von
der zuständigen öffentlichen Feuerwehr zu stellen.
Die Feuersicherheitswache kann Anordnungen treffen, die zur Verhütung und
Bekämpfung von Brandgefahren und zur Sicherung der Rettungs- und
Angriffswege erforderlich sind.
Die Betreiberin oder der Betreiber einer Versammlungsstätte kann bei
Veranstaltungen die Aufgaben der Feuersicherheitswache mit eigenen Kräften
wahrnehmen, wenn sie/er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte
verfügt, (mindestens Ausbildung zur Truppführerin oder zum Truppführer
gemäß den Feuerwehrdienstvorschriften).
Stand: Mai 2016 6
7
Rechtliche Grundlagen
Versammlungsstättenverordnung Schleswig-Holstein
§ 41
Versammlungsstätten sind:
Bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige
Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen bestimmt sind
Sowie Schank- und Speisewirtschaften und Einrichtungen zur
Gemeinschaftsverpflegung.
Stand: Mai 2016 7
8
Rechtliche Grundlagen
Versammlungsstättenverordnung Schleswig-Holstein
Die Einstufung als Versammlungsstätte ist mit der möglichen Anzahl der
Besucher/-innen verbunden
Versammlungsräume mehr als 200 Besucher/-innen
im Freien mit Szenenflächen mehr als 1.000 Besucher/-innen
Sportstadien mit mehr als 5.000 Besucher/-innen
Fest- und Versammlungszelte für mehr als 5.000 Besucher/-innen
Zirkuszelte mit mehr als 500 Plätzen
Versammlungsstätten oder Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche
Stand: Mai 2016 8
9
Rechtliche Grundlagen
Versammlungsstättenverordnung Schleswig-Holstein
In Versammlungsstätten hat der Betreiber bei Veranstaltungen mit
erhöhten Brandgefahren eine Feuersicherheitswache einzurichten.
Bei Veranstaltung mit erhöhten Brandgefahren oder auf Großbühnen
oder Szenenflächen von mehr als 200 m² Grundfläche muss eine
Feuersicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein.
Stand: Mai 2016 9
10
Rechtliche Grundlagen
„Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen – FlBauVwV“
(mit Anlage 1 und 2)"
Eine Feuersicherheitswache muss bei Veranstaltungen in Fest- und
Versammlungszelten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen (sofern nicht für das
Ausstellungsgelände eine Feuersicherheitswache zur Verfügung steht) und bei
Zirkuszelten mit mehr als 1.500 Besucherplätzen anwesend sein.
Die Feuersicherheitswache wird von der öffentlichen Feuerwehr gestellt.
Unterhält der Veranstalter eine Werkfeuerwehr, kann diese die
Feuersicherheitswache übernehmen.
Stand: Mai 2016 10
11
Sonstige Forderung für eine Feuersicherheitswache
Eine Feuersicherheitswache kann im Einzelfall auch bei
Veranstaltungen/Ereignissen außerhalb von Versammlungsstätten, Fest-,
Versammlungs- oder Zirkuszelten durch die Ordnungsbehörde gefordert
werden (in der Regel in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr).
Zum Beispiel bei:
Messen und Ausstellungen
Märkten, Straßen- und Volksfesten
Sportveranstaltungen
Feuerwerken
Hubschrauberaußenlandungen (außer Notfalleinsätze)
Schweißarbeiten, feuergefährliche Arbeiten
Russausbrennung von Schornsteinen
…….
Stand: Mai 2016 11
12
Kriterien für die Notwendigkeit einer Feuersicherheitswache
Gleichzeitige Anwesenheit von vielen Personen
Veranstaltung im Freien / im Gebäude
Umgang mit offenem Feuer oder Pyrotechnik
Verwendung leicht entzündlicher, brand- und explosionsgefährlicher Stoffe
…….
In Fällen in denen Zweifel bestehen, ob eine Feuersicherheitswache
erforderlich ist oder nicht, sollte die zuständige Brandschutzdienststelle (bei
den Kreisen oder kreisfreien Städten) befragt werden.
Stand: Mai 2016 12
Aufgaben und Durchführung
14
Aufgaben und Durchführung
Die
Funktionseinteilung,
Stärke und
Ausrüstung der Feuersicherheitswache
wird durch die zuständige Gemeindewehrführung bestimmt und
ist mindestens in der Stärke von 2 Einsatzkräften zu stellen.
Bei regelmäßigen Wachdiensten ist ein gesonderter Einsatzplan hilfreich.
Stand: Mai 2016 14
15
Grundsätze zum Auftreten
Korrekte und zweckmäßige Dienst- oder Einsatzschutzkleidung
Kein Alkohol, Rauchen nur in erlaubten Bereichen
Verpflegung in den dafür vorgesehen Räumen einnehmen
Fragen und Einwendungen gegenüber Veranstaltern/Betreibern und
Gästen ruhig und sachlich vorbringen
Diskussionen vermeiden, gegebenenfalls den Führer der Feuersicher-
heitswache einschalten
Feuersicherheitswachen erfordern im Umgang mit den Veranstaltern/Betreibern und den Gästen neben der fachlichen Eignung
auch „diplomatisches“ Geschick!
Stand: Mai 2016 15
16
Vorbereitung auf die Feuersicherheitswache
Die Vorbereitung erfolgt in Abstimmung mit der Gemeindewehrführung
anhand von Angaben zur geplanten Veranstaltung, Plan- und Objektunterlagen
und/oder durch eine Ortsbegehung.
Gegebenenfalls erfolgt die Vorbereitung zusammen mit der Ordnungsbehörde.
Stand: Mai 2016 16
17
Vorbereitung auf die Feuersicherheitswache
Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Vorabnahme / Vorbegehung des Veranstaltungsortes, insbesondere wenn
offenes Feuer oder Pyrotechnik verwendet werden soll (Szenenabnahme)
Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung sowie kritische Punkte und Umgang
mit offenem Feuer feststellen/abfragen
Objektkunde über die örtlichen und baulichen Gegebenheiten verschaffen
Sicherung der Rettungs- und Angriffswege planen
Stand: Mai 2016 17
18
Vorbereitung auf die Feuersicherheitswache
Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Feuerwehrzufahrten, Bewegungsflächen, Flucht-, Rettungswege und
Notausgänge feststellen/abfragen
Anlagentechnischer Brandschutz (Brandmeldeanlagen, Wandhydranten,
Feuerlöscher, Feuerschutzabschlüsse, Eiserner Vorhang, etc.)
feststellen/abfragen
Stand: Mai 2016 18
19
Vorbereitung auf die Feuersicherheitswache
Die Mindeststärke einer Feuersicherheitswache beträgt 2 Einsatzkräfte mit
abgeschlossener Truppführungsausbildung
Es werden Kenntnisse über Feuersicherheitswachen benötigt (Rechtliche
Grundlagen, Aufgaben und Durchführung, etc.).
Eine Einsatzkraft (mind. TrFü-Ausbildung) wird als Führer der
Feuersicherheitswache bestimmt.
Stand: Mai 2016 19
20
Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung
Dienstantritt eine Stunde vor dem Beginn der Veranstaltung
Anmelden bei der Feuerwehr,- und Rettungsleitstelle
Anmelden beim Veranstalter / Betreiber
Einsicht in den Bestuhlungsplan nehmen und dessen Einhaltung kontrollieren
Freihaltung der Flucht-, Rettungswege, Notausgänge, Angriffswege,
Flächen für die Feuerwehr und Löschwasserentnahmestellen
Stand: Mai 2016 20
21
Maßnahmen bei festgestellten Mängeln
Bei Mängeln besteht die Pflicht sofort den Veranstalter/Betreiber
zu informieren und um Abstellung zu bitten!
Auf offensichtliche Mängel von Brandschutzmaßnahmen im Bereich von, Flucht-,
Rettungs- und Angriffswegen achten.
Kein Einlass von Besuchern ohne vorherige Begehung durch die
Feuersicherheitswache!
Stand: Mai 2016 21
22
Maßnahmen bei schwerwiegenden Mängeln
Bei schwerwiegenden Mängeln, die eine konkrete Gefährdung darstellen und
nicht sofort beseitigt werden können, ist dem Veranstalter/Betreiber mündlich
anzuordnen,
dass die Veranstaltung nicht beginnen darf
zu unterbrechen ist
oder abgebrochen werden muss (suspensives Einspruchsrecht).
Eine Meldung darüber ist an die zuständige Ordnungsbehörde zu leiten,
gegebenenfalls ist die Polizei (im Rahmen der Amtshilfe) zu benachrichtigen.
Stand: Mai 2016 22
23
Aufgaben während der Veranstaltung
Beobachtung der Vorgänge im Rahmen der Veranstaltung, insbesondere
feuergefährliche Handlungen
Auf die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen sowie freie Notausgänge,
Flucht-, Rettungs- und Angriffswege achten
Stand: Mai 2016 23
24
Aufgaben bei Eintritt des Gefahrenfalls
Alarmierung innerhalb des Veranstaltungsstätte bzw. am Veranstaltungsort
und Alarmierung weiterer Einsatzkräfte
(in der Regel über die Feuerwehr,- Rettungsleitstelle)
Räumung des Veranstaltungsortes veranlassen
Gegebenenfalls Erst-Brandbekämpfung durchführen oder Gefahrenabwehr
einleiten – soweit möglich
Stand: Mai 2016 24
25
Aufgaben nach der Veranstaltung
Anwesenheit zumindest solange, bis alle Besucherinnen und Besucher
die Veranstaltung verlassen haben
Kontrolle der Veranstaltungsräume / -bereiche auf verdeckte Brände
oder Gefahren
Abmeldung beim Veranstalter/Betreiber und der Feuerwehr- und
Rettungsleitstelle
Fertigen eines Berichtes / Protokolls
Stand: Mai 2016 25
Dokumentation
27
Bericht/Protokoll der Feuersicherheitswache
Veranstaltungsort: Bezeichnung, Anschrift
Art der Veranstaltung: Art der Aufführung / Art des Ereignisses
Veranstalter/Betreiber: Name, Anschrift, Telefon
Beginn der Veranstaltung: Datum, Uhrzeit
Ende der Veranstaltung: Datum, Uhrzeit
Dienstantritt der FSW: Datum, Uhrzeit
Dienstende der FSW: Datum, Uhrzeit
Führer der FSW: Name, Vorname
Einsatzkräfte der FSW: Name, Vorname
Stand: Mai 2016 27
28
Bericht/Protokoll der Feuersicherheitswache
Einsicht Bestuhlungsplan: Eingehalten ? JA/Nein
Auf der Bühne/Szenenfläche, bei
Veranstaltung/Ereignis wurde
eingesetzt:
(z.B. offenes Feuer, Pyrotechnik)
Der Eiserne Vorhang wurde:
(sofern Eiserner Vorhang
vorhanden)
Überprüft (Sichtprüfung) Herabgelassen
(Funktionsprüfung)
Datum, Uhrzeit Datum, Uhrzeit
………………… …………………
Bemerkungen,
Besondere Vorkommnisse:
(z.B. Mängel an
Brandschutzanlagen, Flucht- und
Rettungswegen oder gefährliche
Zwischenfälle)
Unterschrift Führer
Feuersicherheitswache
Unterschrift
Veranstalter/Betreiber
Gesehen
Unterschrift Gemeinde-
/Wehrführer/
Leiter der Feuerwehr
Stand: Mai 2016 28
29
Checkliste für die Feuersicherheitswache
Vor dem Beginn der Veranstaltung Erledigt / Zutreffend
Hinweis: Dienstantritt 1 Stunde vor dem Beginn der Veranstaltung Ja Nein
Anmeldung beim Veranstalter/Betreiber
Anmeldung bei der Leitstelle (dabei prüfen, ob direkte Verbindung, z.B. über: Festnetztelefon, Handy-Netzempfang, 4m-Band-Funk besteht)
Ablauf der Veranstaltung bekannt (Ablauf-/Spielplan liegt vor, Einsicht Bühnenbuch...)
Veranstalter/Betreiber hat die FSW die Begehung vor Einlass der
Besucher ermöglicht ?
Kontrollrundgang durchgeführt und auf offensichtliche Mängel in folgenden Bereichen geachtet:
Stand: Mai 2016 29
30
Rauchverbot verhängt und kenntlich gemacht
Schwerentflammbarkeit der Dekorationsstoffe wurde vom Veranstalter/Betreiber bestätigt
Nur frisches Laubgrün/Zweige finden für Dekorationen Verwendung
Genehmigter Bestuhlungsplan vorhanden und eingehalten
Notausgänge nicht verschlossen (nicht abgeschlossen)
Flucht- und Rettungswege frei und beleuchtet (Innen und Außen)
Sicherheitsbeleuchtung (sofern vorhanden) betriebsbereit
Angriffswege für die Feuerwehr vorhanden und frei (Innen und Außen)
Zufahrten und Flächen für Feuerwehr und Rettungsdienst vorhanden und frei
Feuerlöscheinrichtungen/Löschgeräte (Wandhydranten, Handfeuerlöscher) vorhanden und frei zugänglich
Anlagentechnischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen, Feuerschutz-abschlüsse, Eiserner Vorhang, etc. (sofern vorhanden) betriebsbereit
Löschwasserentnahmestellen frei zugänglich
Checkliste für die Feuersicherheitswache
Stand: Mai 2016 30
31
Vorsorglicher Aufbau von Schlauchleitungen erforderlich ?
Aufgabenverteilung der Feuersicherheitswache ist erfolgt
Eigene Ausrüstung ausreichend und einsatzbereit (z.B. Handleuchte, Funk, tragbares Löschgerät) ?
Während der Veranstaltung Beobachten der Vorgänge im Rahmen der Veranstaltung, insbesondere feuergefährliche Handlungen.
Bereitstellung Einsatzkraft mit Löschgerät erforderlich ?
Brandschutzmaßnahmen sowie freie Notausgänge, Flucht-, Rettungs- und Angriffswege auch während der Veranstaltung eingehalten ?
Nach der Veranstaltung Anwesenheit der FSW solange, bis alle Besucherinnen und Besucher die Veranstaltung verlassen haben, zumindest bis eine besondere Gefährdung aufgrund der geringen Personenzahl einzelner noch verbliebener Besucher nicht mehr gegeben ist.
Kontrolle der Veranstaltungsräume / -bereiche auf verdeckte Brände oder Gefahren
Abmeldung beim Veranstalter/Betreiber
Abmeldung bei der Leitstelle
Fertigen eines Berichtes / Protokolls
Checkliste für die Feuersicherheitswache
Stand: Mai 2016 31
32
Quellennachweis
Stand: Mai 2016 32
Leitfaden Feuersicherheitswache Landesfeuerwehrverband Schleswig-
Holstein
33 Stand: Mai 2016 33
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