Download - AVR - Bayern · Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK) die Aufgabe, Regelungen zu erarbeiten, die den Abschluss und den Inhalt ... Kündigung - Die Kündigung kann beiderseits

Transcript

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 1

Die neueAVR – Bayernab 01. Juli 2007

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 2

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Gliederung• Rechtliche Grundlagen• Ziele• Ausgangssituation • Geltungsbereich• Gliederung der AVR - Bayern• Mantel §§ 1-54• Eingruppierungsordnung• Überleitung in die neue Eingruppierungsordnung• Entgelttabelle• Übergangsregelung• Besitzstandszulagen• Anlagen 1-22

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 3

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Rechtliche Grundlagen

• Gemäß § 2 Abs. 2 Arbeitsrechtsregelungsgesetz hat die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK) die Aufgabe, Regelungen zu erarbeiten, die den Abschluss und den Inhalt von Arbeitsverträgen betreffen

• Die ARK Bayern gliedert sich in zwei Fachgruppen. Die Fachgruppe Diakonie besteht aus vier Dienstnehmer-vertretern des VKM im diakonischen Dienst und vier Vertretern von Trägern diakonischer Einrichtungen

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 4

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Rechtliche Grundlagen• Die ARK Bayern hat am 09. März 2004 die Fachgruppe

Diakonie beauftragt eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche Deutschlands (ARK DW EKD) mit den ergänzenden Sonderregelungen Bayern zu erarbeiten.

• Am 24. November 2006 wurde die neue AVR - Bayern von der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern beschlossen.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 5

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Ziele

• Berücksichtigung der veränderten Refinanzierungsbedingungen in der Diakonie

• Flexibilität (regionale und betriebliche Ebene)

• Konkurrenzfähigkeit zu anderen Tarifsystemen

• Einfach, verstehbar, nachvollziehbar

• Sicherung der Arbeitsplätze

• Attraktivität für Mitarbeitende

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 6

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Ausgangssituation• Der BAT als Leitsystem für öffentlichen Dienst wurde außer

Kraft gesetzt. Nachfolgesysteme mussten entwickelt und geschaffen werden.

• In den letzten Jahren verengten sich die Finanzspielräume für den Bereich der diakonischen Einrichtungen erheblich.

• Die Personalkosten betragen 70 – 80% der Kosten einer diakonischen Einrichtung, d.h. Veränderung des bisherigen „Tarifrechts“ erforderlich.

• Schaffung eines den Anforderungen der sozialen Dienstleistung gerecht werdenden Vergütungssystems.

• Kostenneutralität, d.h. Zielsetzung der Reform der AVR/SR Bayern: Keine generelle Absenkung bzw. Anhebung der Brutto-Personalkosten.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 7

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Geltungsbereich

• Die AVR - Bayern gilt für alle Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werkes Bayern e.V. das heißt für alle diakonischen Einrichtungen, welche bisher die AVR des Diakonischen Werkes der EKD und die Sonderregelung Bayern in ihren Dienstverträgen mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vereinbart haben.

• Das Inkrafttreten ist der 01. Juli 2007

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 8

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Gliederung der AVR BayernI Allgemeine GrundsätzeII Einstellung, Probezeit, Ärztliche Untersuchung,

Versetzung und AbordnungIII Beendigung des DienstverhältnissesIV ArbeitszeitV UrlaubVI EntgeltVII SonderleistungenVIII Besondere BestimmungenIX Schlussbestimmungen

Anlagen

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 9

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Beschäftigungszeit

• Grundsätzlich die zurückgelegte Zeit bei demselben Dienstgeber

• Anrechnung von Vordienstzeiten bei kirchlichen und diakonischen Dienstgebern in Bayern

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 10

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Einstellung

• Verbindlicher Dienstvertrag gemäß Anlage 5

• Für befristete Dienstverhältnisse gelten die Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 11

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Kündigung- Die Kündigung kann beiderseits zum Monatsende erfolgen- Die Kündigungsfrist beträgt bei

bis zu 1 Jahr Beschäftigungszeit 1 Monat, von mehr als 1 Jahr 6 Wochen,von mindestens 5 Jahren 3 Monate,von mindestens 8 Jahren 4 Monate,von mindestens 10 Jahren 5 Monate undvon mindestens 12 Jahren 6 Monate.

- Unkündbarkeit für diejenigen, die 40 Jahre alt sind und 15 Jahre Beschäftigungszeit aufweisen, bleibt erhalten

- Sonderregelung für „Unkündbare“

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 12

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Arbeitszeit• Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden pro

Woche

• Möglichkeit durch Dienstvereinbarung der Vereinbarung eines Vollzeitarbeitszeitkorridors von 38 – 42 Stunden. Eine verbindliche Dienstvereinbarung wird von ARK noch erarbeitet

• Nachtarbeit: Arbeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr

• Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (Anlage 10) wie bisher

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 13

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Arbeitszeit/Arbeitszeitkonten

• Flexibilisierung der Arbeitszeit wie bisher durch verbindliche Arbeitszeitkonten im Laufe eines Jahres bis zu 50 Minusstunden bis zu 200 Plusstunden möglich.

• Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten mit Vollzeitbeschäftigten bei der Überstundenbemessung.Das heißt: Die erste Überstunde beginnt mit der 26zigsten angeordneten Plus-Stunde im Monat.

• Möglichkeit der Kurzarbeit.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 14

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Dienstbefreiung• Anlässe der Dienstbefreiung i.S. § 616 BGB wie bisher

• u.a. Eheschließung (1 Arbeitstag), Geburt eines eigenen Kindes (1 Arbeitstag), Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils

(2 Arbeitstage), schwere Erkrankung des Kindes, der Betreuungsperson

(bis zu 4 Tage)

• für Dienstnehmende, die in Verbänden organisiert sind (bis zu 6 Arbeitstage)

oder als Beistand bei Kirchengerichtsverfahren oder Schlichtungen (bis zu 3 Verhandlungstage).

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 15

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Erholungsurlaub

• Urlaubsanspruch in Zukunft zweistufig– bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 26 Tage– danach 30 Tage

• Übertragungszeitraum bis zum 30. April des folgenden Urlaubsjahres

• Ansonsten findet das Bundesurlaubsgesetz Anwendung• Zusatzurlaub für Nachtarbeit im bisherigen Umfang

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 16

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Sonderurlaub und befristete Teilzeit-beschäftigung in besonderen Fällen

• Die Dienstnehmerin / der Dienstnehmer kann Sonderurlaub ohne Entgeltfortzahlung erhalten, wenn die betrieblichen Verhältnisse es gestatten.

• Auf Antrag der Dienstnehmerin / des Dienstnehmers soll sie/er für mindestens 6 Monate, höchstens 3 Jahre unter Fortfall der Bezüge beurlaubt werden, wenn- mindestens ein Kinder unter 18 Jahren oder- pflegebedürftige Angehörige betreut und gepflegt

• und dringende dienstliche Belange nicht entgegenstehen

• Anstelle Beurlaubung ist Teilzeitbeschäftigung möglich

• Antragstellung 3 Monate vor Inanspruchnahme

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 17

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Entgeltfortzahlung

• Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäßEntgeltfortzahlungsgesetz

• Anspruch auf Gewährung eines Krankengeldzuschusses bis zur 26. Woche im bisherigen Umfang

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 18

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Jahressonderzahlung

• Gewährung einer Jahressonderzahlung (Weihnachtszuwendung) in Höhe von 80% der Entgelts (Grundentgelt gemäß Tabelle + variable Entgeltbestandsteilen + gegebenenfalls Besitzstandszulagen) für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

• Auszahlungsmonat: November

• Keine Bezahlung von Urlaubsgeld

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 19

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Schichtzulage/ erhöhter Nachtzuschlag

• Die Schichtzulage beträgt 50,00 Euro monatlich für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, wenn diese mindestens 25% ihrer monatlichen Arbeitszeit in anderen Schichten bzw. geteilten Dienst arbeiten

• Anteilige Gewährung der Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

• Keine Wechselschichtzulage, stattdessen Zeitzuschlag für Nachtarbeit von 3,50 Euro/Std. (bisher 1,28 Euro/Std.)

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 20

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Familienbudget• Zukünftig wird 1% der Bruttolohnsumme in Form eines

Familienbudgets zur Verfügung gestellt werden.Die konkrete Ausgestaltung erfolgt auf betrieblicher Ebene durch eine Dienstvereinbarung.

• Die ARK wird eine Arbeitsrechtsregelung dazu bis Mai 2007 vorlegen.

• Bisherige familienbezogene Komponenten im Vergütungsrecht (Kinderzulage im Besitzstand) sollen mittelfristig abgelöst werden.

• Kommt es auf betrieblicher Ebene zu keiner Einigung, wird das Budget in einer jährlichen Einmalzahlung an alle ausgeschüttet.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 21

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Variable Entgelte –Anpassungsklausel

• Gemäß Dienstvereinbarung können variable Entgelte vereinbart werden; eine verbindliche Musterdienstvereinbarung wird von ARK noch erarbeitet

• Anpassungsklausel:Schaffung weiterer betrieblicher Öffnungsklauseln, falls Rahmenbedingungen dies erforderlich machen

Differenzierte Arbeitsrechtsregelungen für bestimmte Sparten oder Regionen wird die ARK, falls erforderlich ebenfalls erarbeiten

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 22

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Soziale Leistungen, d.h. Sonderleistungen

Weiterhin Gewährung von

• Beihilfen

• Betriebliche Altersversorgung bei der KZVK Darmstadt

• Vermögenswirksame Leistungen

• Sterbegeld

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 23

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Mantel – Soziale Leistungen, d.h. Sonderleistungen

Treueleistungen statt JubiläumszuwendungBeschäftigungszeit 10 Jahre 3 Tage zusätzlicher ErholungsurlaubBeschäftigungszeit 20 Jahre 7 Tage zusätzlicher ErholungsurlaubBeschäftigungszeit 30 Jahre 12 Tage zusätzlicher ErholungsurlaubBeschäftigungszeit 40 Jahre 18 Tage zusätzlicher Erholungsurlaub

Auf Antrag der Dienstnehmerin / des Dienstnehmers ist der zusätzliche Erholungsurlaub auszuzahlen. Dieser Antrag ist bis zum Ablauf des auf die Vollendung der Beschäftigungszeit folgenden Monats zulässig

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 24

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Eingruppierung

• Neue diakoniespezifische Eingruppierungsordnung mit 14 Entgeltgruppen

• Maßgebend für die Eingruppierung ist nicht die berufliche Ausbildung, sondern die Tätigkeit

• Von Bedeutung sind die Obersätze der jeweiligen Entgeltgruppe

• Tätigkeitsbeschreibung und Richtbeispiele bestimmen Maßund Richtung der Auslegung der Obersätze

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 25

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Eingruppierung • Richtbeispiele benennen häufig anfallende Tätigkeiten und

Berufsbilder in der Diakonie

• Eingruppierung in die Entgeltgruppe, die der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt

• Bei Ausübung einer vorübergehenden höherwertigen Tätigkeit wird eine Zulage bezahlt

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 26

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Eingruppierung

Beispiel aus der Eingruppierungsordnung

Entgeltgruppe 8

Tätigkeiten, die Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraussetzen

• Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit eigenständiger Wahrnehmung von Aufgaben der Pflege, der Betreuung, Erziehung und Therapie

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 27

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Eingruppierung (Entgeltgruppe 8)

• Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer unter Anleitung bei schwierigen Aufgaben der Behandlungspflege oder der Betreuung

• Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit eigenständiger Wahrnehmung komplexerer Aufgaben in der Verwaltung

• Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Küchen- und Reinigungsdienst und im handwerklichen Bereich mit der Verantwortung für wirtschaftliche Ergebnisse, Arbeits-ergebnisse und Mitarbeiterführung

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 28

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Eingruppierung (Entgeltgruppe 8)Beispiele:

• Krankenpflegerin, Altenpflegerin,• Erzieherin, Heilerziehungspflegerin• Med.-technische Assistentin, Physiotherapeutin,

Ergotherapeutin• Finanzbuchhalterin, Personalsachbearbeiterin• Küchenleiterin, Gruppenleiterin in einer WfB• Päd. Mitarbeiterin mit Meisterprüfung• Rettungsassistent mit staatl. Anerkennung

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 29

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Eingruppierung (Entgeltgruppe 8)

Anmerkungen z.B.

„(7) Die eigenständig wahrgenommenen Aufgaben der Entgeltgruppe 8 und 9 setzen Fachwissen und entsprechende Fähigkeiten voraus, die i.d.R. durch eine dreijährige Fachschulausbildung, aber auch anderweitig erworben werden können. Eigenständig wahrgenommen bedeutet, dass für die Erledigung der übertragenen Aufgaben Entscheidungen über Ziele, Mittel und Wege zur Erreichung von Arbeitsergebnissen selbst getroffen werden. Die Aufgaben, die im Klientenbezug emotionale und soziale Kompetenz erfordern, beinhalten mehrere Tätigkeiten, die in verschiedenen Arbeitssituationen in unterschiedlichem Maße anfallen und wechselnde Anforderungen stellen.“

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 30

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Überleitung in die neue Eingruppierungsordnung

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer werden auf Grundlage ihrer bisherigen Eingruppierung gemäß der Überleitungstabelle (Anlage 4) zum 01. Juli 2007 in die neue Entgeltgruppe E..(1-14) der Eingruppierungsordnung verbindlich übergeleitet.Diese Überleitung wurde nach der jeweiligen Endgruppe der bisherigen Entgeltkarriere bemessen, d.h. eine Krankenschwester in bisher Kr 4, Kr 5 und Kr 5a kommt in die E 8, egal in welcher Stelle des bisherigen Bewährungsaufstieges sie sich befindet.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 31

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Überleitung in die neue Eingruppierungsordnung

Beispiel aus der Überleitungstabelle

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 32

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Entgelttabelle / Entgelt

• Die bisherigen vier Vergütungstabellen (Berufsgruppe A –Anlage 1a, Berufsgruppe K – Pflegedienst, Berufsgruppe H, Berufsgruppe HW) werden zusammengefasst in eine Tabelle

• Kein Ortszuschlag, allgemeine Zulage, Bewährungsaufstieg, Lebensaltersaufstiege usw.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 33

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Entgelttabelle / Entgelt

Die neue Tabellenstruktur

- Einarbeitungsstufe- Basisstufe- Erfahrungsstufe- Sonderstufe, welche nur zum Zeitpunkt der Umstellungdes Systems bei schon beschäftigtenDienstnehmerinnen und Dienstnehmern zur Anwendungkommt

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 34

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Entgelttabelle / Entgelt

Die Basisstufe hat den Ausgangswert für alle weiteren Stufen

– Vergütung in der Einarbeitungsstufe 95% der

Basisstufe

– in der Basisstufe 100%

– In der Erfahrungsstufe 105% der Basisstufe

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 35

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Entgelttabelle / EntgeltVerweildauer in der Einarbeitungsstufe zwei Jahre

in der Basisstufe sechs Jahre

dann erfolgt eine Eingruppierung in die Erfahrungsstufe

Bei Einstellung wird die Dienstnehmerin / der Dienstnehmer in die Einarbeitungsstufe zugeordnet, es sei denn, es liegen nachgewiesene förderliche Zeiten einer beruflichen Tätigkeit vor

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 36

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Entgelttabelle 2007

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 37

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

ÜbergangsregelungAchtjähriger Übergangszeitraum zur Finanzierung der Umstellung des bisherigen Systems auf die AVR - Bayern

• Das Grundentgelt wird unabhängig der allgemeinen Entgelterhöhungen in den nächsten acht Jahren (2008 –2015) um 1,25% angehoben

• Das zu zahlende Grundentgelt bemisst sich im Übergangszeitraum von acht Jahren nach den Tabellen 3a bis 3h

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 38

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

ÜbergangsregelungDie Stufenaufstiege aus der

- Einarbeitungsstufein die

- Basisstufe und - Erfahrungsstufe

bleiben unberührt

Im gleichen Umfang, wie die Grundentgelte sich erhöhen, vermindert sich die Besitzstandszulage

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 39

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Übergangsregelung

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 40

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Entgelttabelle 2007

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 41

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Entgelttabelle 2008

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 42

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Entgelttabelle ab 2015

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 43

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Besitzstandszulage

• Dienstnehmerinnen / Dienstnehmer erhalten zur Sicherung ihres sozialen Besitzstandes eine Besitzstandszulage

• Die Höhe ist die Differenz zwischen ihrer bisherigen Vergütung und dem Grundentgelt der neuen Entgeltgruppe

• Die bisherige Vergütung setzt sich aus Grundvergütung, Ortszuschlag, allgemeiner Zulage, evtl. Kinderzulage und anderen in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen (Heim-, Pflegezulage usw.) sowie persönliche Zulagen (bisherige Besitzstände) zusammen

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 44

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Besitzstandszulage• Die Kinderzulage gemäß § 19a AVR/SR Bayern wird für

im Juni 2007 berücksichtigte Kinder als Teil der Besitzstandszulage fortgezahlt. Voraussetzung ist die Bezahlung von Kindergeld nach den gesetzlichen Bestimmungen

• Bei allgemeinen Entgelterhöhungen steigert sich das Besitzstandsentgelt um die Hälfte des Erhöhungsbetrages. Die Besitzstandszulagen vermindern sich entsprechend.

Beispiel: 2000 € = 1800 € neues Entgelt + 200 € Besitzstand2% allg. Entgelterhöhung aus 1800 € = 36 € : 2 2018 € = 1836 € neues Entgelt + 182 € Besitzstand

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 45

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Besitzstandszulagen - Veränderungen

• Die 1,25% Entgelterhöhung im Übergangszeitraum sowie individuelle Erhöhungen werden mit den Besitzstandszulagen verrechnet

• Reihenfolge = zunächst Anrechnung und Verminderung auf den allgemeinen Besitzstandszulagenanteils und dann erst auf den kinderbezogenen Besitzstandszulageanteil

• Bei Reduzierung der Arbeitszeit entsprechende Verringerung der Besitzstandszulagen

• Bei Erhöhung der Arbeitszeit bleibt die ursprüngliche Besitzstandszulagen

aber: Berücksichtigung vorübergehender Arbeitszeitveränderung!hier kann die Zulage immer wieder bis zur Höhe amStichtag aufleben

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 46

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 47

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 48

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 49

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 50

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 51

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 52

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

AnlagenAnlage 1 Neufassung der AVR - BayernAnlage 2 EingruppierungsordnungAnlage 3 Entgelttabelle 2007 – 2015Anlage 4 ÜberleitungstabelleAnlage 5 Dienst-/Ausbildungs- und PraktikantenverträgeAnlage 6 Musterdienstvereinbarungen Anlage 7 NotlagenregelungAnlage 8 Arbeitsrechtsregelung zur Sicherung der Dienst

nehmerinnen und Dienstnehmer bei Rationalisierungsmaßnahmen und Einschränkungen Einrichtungen (SicherungsO)

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 53

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

AnlagenAnlage 9 Arbeitsrechtsregelung zur über die berufliche Mitarbeit

in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und ihrer Diakonie für den Bereich der privatrechtlichen Dienstverhältnisse

Anlage 10 Arbeitsrechtsregelung für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern die Arbeiten nach den §§ 260 ff SGB III verrichten

Anlage 11 Bereitschaftsdienst und RufbereitschaftAnlage 12 Arbeitsrechtsregelung für Dienstnehmerinnen und

Dienstnehmer als LehrkräfteAnlage 13 Arbeitsrechtsregelung für pädagogische

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in InternatenAnlage 14 Arbeitsrechtsregelung für Dienstnehmerinnen und

Dienstnehmern in Kindertagesstätten Anlage 15 Ballungsraumzulage

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 54

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

AnlagenAnlage 16 Arbeitsrechtsregelung über die

Vergütung der vor Beginn oder während ihrer Schul-und Hochschulausbildung tätigen Praktikanten und Praktikantinnen

Anlage 17 AusbildungsverhältnisseAnlage 18 RettungsdienstAnlage 19 Bewertung der MitarbeiterunterkünfteAnlage 20 BildschirmordnungAnlage 21 Hausmütter OrdnungAnlage 22 Arbeitsrechtsregelung über die Altersteilzeit

Stand: 15. Februar 2007 VKM – Bayern Hooverstraße 5 86156 Augsburg 55

AVR - BayernVerband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bayern e. V.

Vielen Dank fürIhre

Aufmerksamkeit

Ihre Fragen bitte !