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Bericht zur Erfüllung derOffenlegungsanforderungen

nach Art. 435 bis 455 CRR der

Raiffeisenbank Bad Abbach-Saal eG

Angaben für das Geschäftsjahr 2015 (Stichtag 31.12.2015)

Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2015der Raiffeisenbank Bad Abbach-Saal eG

Inhaltsverzeichnis

Präambel................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................3

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................3

Eigenmittel (Art. 437)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................4

Eigenmittelanforderungen (Art. 438)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................5

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................5

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................10

Marktrisiko (Art. 445)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................10

Operationelles Risiko (Art. 446)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................10

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................12

Verschuldung (Art. 451)................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................12

Anhang

I. Offenlegung der Kapitalinstrumente

II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2015der Raiffeisenbank Bad Abbach-Saal eG

Präambel

Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesenwerden.

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)

Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Ri-sikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmenszieleunserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sindin der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständ-nis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbe-sondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistenteRisikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsak-tivitäten erfasst.

Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und sy-stematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: - Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. - Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. - Risikobegrenzung durch Übertragung nicht strategiekonformer Risiken auf andere Marktteilnehmer (beispielsweise über Versicherungsverträge, Konsortialdarlehen). - Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. - Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. - Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. - Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.

Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risiko-tragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch dasGesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichti-gung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbe-sondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und fürnicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf dasAdressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewähr-leisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in ei-ner Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwareine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risiko-deckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank ein-bezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.

Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielenabgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können,wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.

Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und Controllingpro-zess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeitenangemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Ne-benbedingung einzuhalten.

Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht stra-tegiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch dasSchließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurchwerden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt dieÜberwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.

Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger be-stimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Be-richtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer

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regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.

Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sichim Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sindgeeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch diebei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage-mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanage-mentverfahren als angemessen und wirksam.

Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügba-ren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilenwir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.

Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 11,75 Mio. €, die Auslastung lag bei 78 %.

Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch ein Leitungsmandatund ein Aufsichtsmandat; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 4 und derAufsichtsmandate 0. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.

Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrerGesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden imvergangenen Jahr 6 Sitzungen statt.

Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. einÜberblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dar-gestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglichweitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc-Berichterstattungen.

Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder desAufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorga-ben.

Eigenmittel (Art. 437)

Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CCR-konformen ver-traglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt.Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.

Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während derÜbergangszeit“) detailliert dargestellt:

Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR

Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 51.664Korrekturen / Anpassungen- Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 4.013- Gekündigte Geschäftsguthaben 113+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 10.630+/- Sonstige Anpassungen -33

= Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 58.135*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt

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Eigenmittelanforderungen (Art. 438)

Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope-rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:

RisikopositionenEigenmittel-

anforderungenTEUR

Kreditrisiken (Standardansatz) 22.743Öffentliche Stellen 71Institute 1.717Unternehmen 4.389Mengengeschäft 8.397Durch Immobilien besicherte Positionen 5.445Ausgefallene Positionen 224Gedeckte Schuldverschreibungen 33Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 350Beteiligungen 1.215Sonstige Positionen 902Marktrisiken -Operationelle RisikenBasisindikatoransatz für operationelle Risiken 2.416Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) -Eigenmittelanforderung insgesamt 25.159

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)

Für Zwecke der Rechnungslegung verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“:

Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Ver-pflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen wer-den von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebil-det. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.

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Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)Risikopositionen Gesamtwert

TEURDurchschnittsbetrag

TEUR

Staaten oder Zentralbanken 8.829 7.322Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 3.734 4.196Öffentliche Stellen 6.715 3.322Multilaterale Entwicklungsbanken 1.058 265Internationale Organisationen 2.010 2.010Institute 150.141 159.658Unternehmen 64.289 60.157

davon: KMU 49.546 35.829Mengengeschäft 196.613 195.465

davon: KMU 30.380 25.318Durch Immobilien besichert 198.457 191.987

davon: KMU 26.249 18.314Ausgefallene Positionen 2.235 2.578Gedeckte Schuldverschreibungen 4.081 3.822Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 5.193 4.720Beteiligungen 15.514 14.014Sonstige Positionen 16.040 14.024Gesamt 674.909 663.540

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten

Deutschland EU Nicht-EU

GesamtTEUR

davon

TEUR

davon

TEURGesamtTEUR

GesamtTEUR

Staaten oder Zentralbanken 8.829 - - - -Regionale oder lokaleGebietskörperschaften 2.706 - - 1.028 -Öffentliche Stellen 5.664 - - - 1.052Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - 1.058Internationale Organisationen - - - - 2.010Institute 93.108 - - 46.977 10.056Unternehmen 62.789 - - 1.500 -Mengengeschäft 196.334 - - 209 69Durch Immobilien besichert 197.893 - - 397 167Ausgefallene Positionen 2.235 - - - -Gedeckte Schuldverschreibungen 4.081 - - - -Organismen für gemeinsameAnlagen (OGA) 5.193 - - - -Beteiligungen 8.058 - - 29 7.427Sonstige Positionen 16.040 - - - -Gesamt 602.930 - - 50.140 21.839

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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien

Privatkunden(Nicht-

Selbstständi-ge) Firmenkunden

GesamtTEUR

GesamtTEUR

davonKMUTEUR

davonBrancheTEUR

davonBrancheTEUR

davonBrancheTEUR

Land- undForstwirt-

schaft,Fischei undFischzucht

Energie- undWasserver-

sorgung,Bergbau undGewinnungvon Steinenund Erden

Verarbeiten-des Gewerbe

Staaten oder Zentralbanken - 8.829 - - - -Regionale oder lokaleGebietskörperschaften 666 3.068 - - - -Öffentliche Stellen 271 6.444 - - 200 -Multilaterale Entwicklungsbanken - 1.058 - - - -Internationale Organisationen - 2.010 - - - -Institute 30.855 119.286 - - - -Unternehmen 11.036 53.253 - 3.165 9.991 7.250Mengengeschäft 134.769 61.844 - 18.726 2.201 6.255Durch Immobilien besichert 164.851 33.606 - 1.018 222 7.028Ausgefallene Positionen 1.901 335 - - - 34Gedeckte Schuldverschreibungen 2.043 2.039 - - - -Organismen für gemeinsameAnlagen (OGA) - 5.193 - - - -Beteiligungen 2.148 13.366 - - - -Sonstige Positionen 4 16.037 - - - -Gesamt 348.544 326.368 - 22.909 12.614 20.567

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Firmenkunden davonBrancheTEUR

davonBrancheTEUR

davonBrancheTEUR

davonBrancheTEUR

davonBrancheTEUR

Baugewerbe

Groß- undEinzelhandel,Reparaturen

Verkehr undNachrichten Kreditinstitute

Versicherungs-gewerbe

Staaten oder Zentralbanken - - - 8.829 -Öffentliche Stellen 3.994 - - 1.023 -Multilaterale Entwicklungsbanken - - - 1.058 -Internationale Organisationen - - - 2.010 -Institute - - - 119.286 -Unternehmen 1.592 4.763 6.424 4.639 2.600Mengengeschäft 7.460 7.799 1.568 86 450Durch Immobilien besichert 4.893 3.180 1.789 1.023 498Ausgefallene Positionen 20 279 - - -Gedeckte Schuldverschreibungen - - - 2.039 -Organismen für gemeinsameAnlagen (OGA) - - - 5.193 -Beteiligungen 1 143 - 13.222 -Sonstige Positionen - - - 9.514 6.522Gesamt 17.960 16.164 9.781 167.922 10.070

Firmenkunden davonBrancheTEUR

davonBrancheTEUR

davonBrancheTEUR

davonBrancheTEUR

davonBrancheTEUR

ÖffentlicheVerwaltung

Grundstsücks-und

Wohungswesen

Gesundheits-,Veterinär- undSozialwesen

Dienstleistun-gen (einschl.Freier Berufe)

SonstigeBranchen

Regionale oder lokaleGebietskörperschaften 3.068 - - - -Öffentliche Stellen 1.077 - 150 - -Unternehmen - 5.998 - 4.932 1.899Mengengeschäft - 5.639 3.092 8.199 368Durch Immobilien besichert - 4.144 1.450 7.758 602Ausgefallene Positionen - - - 2 -Gesamt 4.145 15.781 4.692 20.891 2.869

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Risikopositionen nach Restlaufzeiten

< 1 JahrTEUR

1 bis 5 JahreTEUR

> 5 JahreTEUR

Staaten oder Zentralbanken 8.829 - -Regionale oder lokaleGebietskörperschaften 1.467 60 2.207Öffentliche Stellen 436 1.135 5.145Multilaterale Entwicklungsbanken - - 1.058Internationale Organisationen - - 2.010Institute 22.444 56.587 71.110Unternehmen 11.539 14.634 38.116Mengengeschäft 62.104 25.038 109.470Durch Immobilien besichert 13.426 25.586 159.445Ausgefallene Positionen 456 461 1.318Gedeckte Schuldverschreibungen - 2.043 2.039Organismen für gemeinsame Anlagen(OGA) 5.193 - -Beteiligungen 15.514 - -Sonstige Positionen 11.012 2.984 2.044Gesamt 152.420 128.528 393.962

Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge

Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip.Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein-zelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwert-berichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsor-ge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwert-berichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmenwir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltigerWirkung verbessert haben.

Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:

WesentlicheWirtschaftszweige

Gesamt-inanspruch-nahme ausüberfälligen

KreditenTEUR

Gesamt-inanspruch-nahme aus

notleidendenKrediten

TEUR

BestandEWBTEUR

BestandPWB

TEUR

BestandRück-

stellungenTEUR

Nettozu-führg./Auflösung

vonEWB/Rück-stellungen

TEUR

Direkt-abschrei-bungen TEUR

Eingänge auf

abgeschrie-bene

Forderun-gen

TEUR

Privatkunden 888 1.349 435 - 43 6 1Firmenkunden 1.915 1.418 450 5 -58 2 10Summe 75 8 11

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2015der Raiffeisenbank Bad Abbach-Saal eG

Entwicklung der Risikovorsorge:

Anfangs-bestand

der PeriodeTEUR

Zuführungenin der Periode

TEURAuflösung

TEURVerbrauch

TEUR

wechselkurs-bedingte

und sonstigeVeränderungen

TEUR

Endbestandder Periode

TEUR

EWB 900 409 -318 -106 - 885Rückstellungen 9 5 - -9 - 5PWB 139 -1 -63 75

Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's,Moody's und Fitch sowie die Exportversicherungsagentur Euler Hermes Deutschland AG nominiert.

Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Financial Institutionsund Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen,Finanzinstitute und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden dieKlassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions und Sovereigns & Supranationals benannt.Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs-techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:

RisikogewichtGesamtsumme der Risikopositionswerte

(Standardansatz; in TEUR)

in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung

0 66.149 66.17910 4.081 4.08120 110.076 112.07535 177.592 177.59250 21.916 21.91675 196.613 196.583

100 92.138 90.138150 1.152 1.152

Sonstiges 5.193 5.193Gesamt 674.910 674.909Abzug von

den Eigenmitteln - -

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)

Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht.

Marktrisiko (Art. 445)

Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorge-gebenen Standardmethoden.

Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.

Operationelles Risiko (Art. 446)

Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art.315, 316 CRR ermittelt.

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Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)

Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossen-schaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenenProduktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.

Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:

Verbundbeteiligungen BuchwertTEUR

beizulegenderZeitwertTEUR

BörsenwertTEUR

Strategische BeteiligungenNicht börsengehandelte Positionen 5.850 7.325

Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB.

Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen ebenfalls ausschließlichder Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen.

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)

Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristen-transformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg und einer Drehung derZinsstrukturkurve.

Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteu-ert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: - Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. - Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. - Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur, da im Zeitablauf Veränderungen in den Bilanzposi tionen in den monatlichen Auswertungen berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:Szenario 1: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 100 BPSzenario 2: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve - 100 BP

ZinsänderungsrisikoRückgang der Erträge

TEURErhöhung der Erträge

TEUR

Szenario 1: 410 -Szenario 2: - 11

Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewer-tung des Risikos vorgenommen.

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)

Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)

Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nur bei der Forderungsklasse Institute in Form von Gewähr-leistungen öffentlicher Stellen (Zentralregierungen) in Ansatz gebracht.

Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos alsSicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:

a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung - Bürgschaften und Garantien

Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich haupt-

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2015der Raiffeisenbank Bad Abbach-Saal eG

sächlich um - öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), - inländische Kreditinstitute, - Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3nach Moody's verfügen.

Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.

Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:

ForderungsklassenSumme der Positionswerte,

die besichert sind durch berücksichtigungsfähigeGewährleistungen /

LebensversicherungenTEUR

finanzielle SicherheitenTEUR

Mengengeschäft 29 -Unternehmen 2.000 -

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)

Vermögenswerte

Buchwerte der belastetenVermögenswerte

TEUR

Beizulegender Zeitwertder belasteten Vermö-

genswerteTEUR

Buchwert der unbelaste-ten Vermögenswerte

TEUR

Beizulegender Zeitwertder unbelasteten Vermö-

genswerteTEUR

Vermögenswerte desberichtenden Instituts 41.180 555.579

Aktieninstrumente - - 11.059 11.175Schuldtitel - - 149.870 153.624sonstige Vermö-genswerte

- 16.507

Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2015 betrug 6,9 %.Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten

Deckung der Verbindlichkeiten, Eventual-verbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wert-

papiereTEUR

Vermögenswerte, erhaltene Sicherheitenund andere ausgegebene Schuldtitel als be-

lastete Pfandbriefe und ABSTEUR

Buchwert ausgewählter Verbind-lichkeiten 41.176 41.180

Angaben zur Höhe der Belastung

Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen För-dermitteln.

Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.

Verschuldung (Art. 451)

Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeitBeobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung die-ser Verschuldungsquote dar:

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2015der Raiffeisenbank Bad Abbach-Saal eG

Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße

Anzusetzende Werte

TEUR

Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 590.516

Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum auf-sichtlichen Konsolidierungskreis gehören

-

(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bi-lanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 derVerordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)

-

Anpassungen für derivative Finanzinstrumente -

Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) -

Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kredi-täquivalenzbeträge)

-

(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmess-größe gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind)

-

(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)

-

Sonstige Anpassungen -146

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 614.350

Einheitliches Offenlegungsschema für die VerschuldungsquoteRisikopositionswerte

der CRR-Verschuldungsquote

TEURBilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))

Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermö-gen, jedoch einschließlich Sicherheiten)

590.516

(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) -146

Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)und Treuhandvermögen)

590.370

Derivative Risikopositionen

Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhalteneNachschüsse)

-

Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte(Marktbewertungsmethode)

-

Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode -

Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den gelten-den Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden

-

(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) -

(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP)abgerechnete Geschäfte)

-

Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten -

(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderi-vate)

-

Derivative Risikopositionen insgesamt -

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2015der Raiffeisenbank Bad Abbach-Saal eG

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Berei-nigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

-

(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfi-nanzierungsgeschäften (SFT))

-

Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) -

Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko ge-mäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

-

Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften -

(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP)abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))

-

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt -

Andere außerbilanzielle Risikopositionen

Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 78.045

(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -60.414

Andere außerbilanzielle Risikopositionen 17.631

Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)

(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risiko-positionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))

-

(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilan-ziell und außerbilanziell))

-

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen

Kernkapital 47.505

Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 608.001

Verschuldungsquote

Verschuldungsquote %7,81

Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen

Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt

Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -

Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wert-papierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommene Risikopositionen)

Risikopositionswerteder CRR-

VerschuldungsquoteTEUR

Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und aus-genommene Risikopositionen), davon:

596.864

Risikopositionen des Handelsbuchs -

Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 596.864

Gedeckte Schuldverschreibungen 4.081

Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 9.853

Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban-ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge-genüber Zentralstaaten behandelt werden

7.599

Institute 150.141

Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 189.705

Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 137.803

Unternehmen 59.033

Ausgefallene Positionen 2.224

Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und son-stige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)

36.425

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2015der Raiffeisenbank Bad Abbach-Saal eG

Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen VerschuldungDem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech-nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz-struktursteuerung.

Beschreibung der EinflussfaktorenDie Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 7,81 %.

Die Kennzahl hat sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.

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Anhang I"Geschäftsguthaben" (CET1)

1 Emittent Raiffeisenbank Bad Abbach-Saal eG

2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A.

3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches RechtAufsichtsrechtliche Behandlung

4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital

5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital

6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR

8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Mio. Stand letzter Meldestichtag) 7,389

9 Nennwert des Instruments 7,3899a Ausgabepreis 100%9b Tilgungspreis 100%10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit

14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein

15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A.

16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A.Coupons / Dividenden

17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A.19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

vollständig diskretionär

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär

21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein

22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A.25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A.26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A.27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A.28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A.

30 Herabschreibungsmerkmale ja31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend

34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung

Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.

35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten

36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A.

(1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben

20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)

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Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

(A) BETRAG AM TAG DER

OFFENLEGUNG* (TEUR)

(B)VERWEIS AUF ARTIKEL IN

DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013

(C) BETRÄGE, DIE DER

BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.

575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr.

575/2013(T EUR)

1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 7.399 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

7.399

davon: Geschäftsguthaben 7.399 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

7.399

davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art.

Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen

davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3

2 Einbehaltene Gewinne 0 26 (1) (c) 03 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur

Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)

34.639 26 (1) 37.282

3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 5.500 26 (1) (f) 6.5004 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des

mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft

0 486 (2) 0

Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018

k.A. 483 (2)

5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)

k.A. 84, 479, 480

5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden

0 26 (2) 0

6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 47.505 51.167

7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 08 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende

Steuerschulden) (negativer Betrag)-33 36 (1) (b), 37, 472 (4) -14

9 In der EU: leeres Feld10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente

Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

36 (1) (c), 38, 472 (5)

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen

33 (a)

12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)

13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva 32 (1)

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen

13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)

32 (1)

14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten

33 (b)

15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)

36 (1) (e), 41, 472 (7)

16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

36 (1) (f), 42, 472 (8)

17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

36 (1) (g), 44, 472 (9)

18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr

36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10)

an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)

20 In der EU: leeres Feld20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein

Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht

36 (1) (k)

20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)

36 (1) (k) (i), 89 bis 91

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20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii)243 (1) (b)244 (1) (b)258

20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3)

21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)

36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)

22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)

48 (1)

23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält

36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11)

24 In der EU: leeres Feld24 In der EU: leeres Feld25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente

Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5)

25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 36 (1) (a), 472 (3)

25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)

k.A. 36 (1) (l)

26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen

26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468

k.A.

davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte k.A. 467davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1

k.A. 467

davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2

k.A. 467

davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1

k.A. 468

davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2

k.A. 468

26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

481

davon: … k.A. 481

27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

36 (1) (j)

28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) -33 -1428 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt

-33 -14

29 Hartes Kernkapital (CET1) 47.505 51.167

30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52

31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft

0

32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft

0

33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft

0 486 (3)

Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018

k.A. 483 (3)

34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von

0 85, 86, 480

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente

Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

0 486 (3)

36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen

0

37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)

0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)

38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

0 56 (b), 58, 475 (3)

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen

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39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)

40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 56 (d), 59, 79, 475 (4)

41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)

0

41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)

davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.

k.A.

41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0 477, 477 (3), 477 (4) (a)

davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der

k.A.

Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.

41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge

0 467, 468, 481

davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste

0 467

davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne

0 468

davon: … k.A. 481

42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)

0 56 (e)

43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt

44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 47.505 51.167

46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63

47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft

10.630 486 (4) 10.630

Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018

k.A. 483 (4)

48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden

0 87, 88, 480

49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft

0 486 (4)

50 Kreditrisikoanpassungen 62 (c) und (d)

Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen

50 Kreditrisikoanpassungen 62 (c) und (d)

51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 12.149 12.149

52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)

0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0

53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)

0 66 (b), 68, 477 (3) 0

54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen

54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen

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54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen

k.A.

55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)

0 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0

56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

k.A.

56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a)

davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.

0

56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a)

davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.

56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung

467, 468, 481

und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzügedavon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste

0 467

davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne

0 468

davon: … k.A. 481

57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt

58 Ergänzungskapital (T2) 12.149 12.149 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 58.135 61.797 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-

CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)

0

davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)

-4.480 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b)

-4.480Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)

(10) (b), 472 (11) (b)

davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)

475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b)

davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte

477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b)

(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)

60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 314.490 314.490

61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

15,11 92 (2) (a), 465 16,27

62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

15,11 92 (2) (b), 465 16,27

63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

18,49 92 (2) (c) 19,65

Eigenkapitalquoten und -puffer

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64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

CRD 128, 129, 130

65 davon: Kapitalerhaltungspuffer66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer67 davon: Systemrisikopuffer67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI)

oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)CRD 131

68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)

10,61 CRD 128 11,77

69 (in EU-Verordnung nicht relevant)70 (in EU-Verordnung nicht relevant)(in EU-Verordnung nicht relevant)71 (in EU-Verordnung nicht relevant)

72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

628 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4)

628

73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)

36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)

74 In der EU: leeres Feld75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente

Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von

36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)

Eigenkapitalquoten und -puffer

entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)

76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

62

77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes

355.366 62 355.366

78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)

0 62

79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes

k.A. 62

Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital

80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 5.250

484 (3), 486 (2) und (5)

81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

0

484 (3), 486 (2) und (5)

82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0

484 (4), 486 (3) und (5)

83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)

0

484 (4), 486 (3) und (5)

84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 10.630

484 (5), 486 (4) und (5)

10.630 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag

über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)4.480 -

484 (5), 486 (4) und (5)

4.480 -

Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)

* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.)