Agenda
1. Vorstellung PK Uri
2. Das 3-Säulen-Prinzip
3. Pensionskasse nach Alter
4. Ausblick
5. Fragen
Eckdaten Pensionskasse Uri
Arbeitgebende (85)
ObligatorischKanton, Gemeinden, SchulenKantonsspital
FakultativAltersheime, Pflegeinstitutionen, Korporation, Weitere Unternehmen mit öffentlichem Auftrag
Rechtsform / Umsetzung
Selbstständige Anstalt des kant. öffentlichen Rechts (ohne Staatsgarantie)
Autonome, umhüllende PK (Gründung 1938)
Beitragsprimat seit 1993
Kassenkommission
Arbeitgebende-Vertreter
Urs Janett, Regierungsrat, Altdorf ** Vizepräsident Kanton
Beat Jörg, Regierungsrat, Gurtnellen Mitglied Kanton
Claudia Jauch-Zgraggen, Bürglen Mitglied Spital + SBU
Urs Wegmüller, Attinghausen Mitglied Alters- und Pflegeheime
Josef Zopp, Schattdorf ** Mitglied Gemeinden und übrige AG
Arbeitnehmende-Vertreter
Rolf Müller, Bürglen ** Präsident Kanton
Sandra Berther, Altdorf Mitglied Spital + SBU
Markus Christen, Altdorf * Mitglied Gemeinden und übrige AG
Claudia Schilter, Kriens Mitglied Alters- und Pflegeheime
Sepp Wipfli, Erstfeld Mitglied Volksschulen und Bildungsbetriebe
* Präsident Anlageausschuss / ** Mitglied Anlageausschuss
Kassenverwaltung
Kassenadministration- Bestandesverwaltung
- Eintritte- Austritte- Mutationen- WEF- Heirat / Scheidung
- Leistungen- Altersrenten- Hinterlassenenrenten- IV-Renten
- Technische Buchhaltung
Vermögensverwaltung- Vermögensanlagen- Hypothekardarlehen- Rechnungswesen
Kurt RohrerGeschäftsführer + Leiter Kassenadministration
Bernadette ScheiberKassenadministration
Luzia Gisler
Rentenadministration
Stefan Arnoldstv. Geschäftsführer + Vermögensverwalter
Vermögensverwaltung
Grundlagen
- Bestimmungen BVG und BVV2
- Anlagereglement PK Uri
Strukturierter Anlageprozess
- Festlegung Anlagestrategie durch Kassenkommission 3-5 Jahre
- Festlegung Anlagetaktik und Kernanlagen durch Anlageausschuss quartalsweise
- Interner Vermögensverwalter – Umsetzung Direkt, Fonds, AST täglich /wöchentlich
- Controlling durch Complementa monatlich
Vermögensverwaltung
Finanzierungsbedarf
- Verzinsung Altersguthaben (aktive Versicherte) 1.0%
- Verzinsung Deckungskapital Rentner ca. 3.0%
- Zusätzlicher Bedarf (Langlebigkeit, Vermögensverwaltungskosten) 0.5%
- Total (Vermögensgewichtet) 2.5%
Agenda
1. Vorstellung PK Uri
2. Das 3-Säulen-Prinzip
3. Pensionskasse nach Alter
4. Ausblick
5. Fragen
Das 3-Säulen-Prinzip
1. Säule 2. Säule 3. Säule
Staatliche Vorsorge
BeruflicheVorsorge
Private Vorsorge
AHV / IV / EO Pensionskasse Sparen 3a /
Versicherung
Vorsorge
Alter Tod Invalidität
deckt minimalen Existenzbedarf
Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung und Sicherstellung der persönlichen Wünsche
ermöglichen Fortsetzung einer reduzierten gewohnten Lebenshaltung
Private Vorsorge
Weitere Vermögens-
werte
z.B. Eigenheim
Das 3-Säulen-Prinzip
1. Säule
AHV / IV / EO
2. Säule
Pensionskasse
3. Säule
Sparen 3a /
Versicherung
• Umlageverfahren / Ausgleichsfonds CHF 36 Mrd.• AHV-Rente: max. CHF 2’350 / Ehepaar: max. CHF 3’525• 50% der AHV-Renten zwischen CHF 1’125 – 2’143 pro Monat bei voller Beitragsdauer• Finanzierung: 80% Beiträge / 20 % Bund• nur Rentenbezug
• Kapitaldeckungsverfahren / Pensionskassenvermögen CHF 850 Mrd. • Finanzierung: AG- und AN-Beiträge (mind. Parität)• Leistungs- und Beitragsprimat (lohn- oder Altersguthaben-abhängig)• Renten- oder Kapitalbezug
• Kapitaldeckungsverfahren / Vermögen CHF 100 Mrd. • nur Kapitalbezug • Max. Einzahlung CHF 6’768.00 pro Jahr
Modell Pensionskasse
Beiträge Arbeitnehmende Beiträge Arbeitgebende Vermögenserträge
Pensionskasse
Altersleistungen IV-Leistungen Hinterlassenenleistungen Austritt
2. Säule / Obligatorium vs. Überobligatorium
Obligatorium / BVG
RechtBVG, BVV 1-2, FZG, FZV, WEFV
LohnEintrittsschwelle CHF 21’150max. Jahreslohn CHF 84’600
KoordinationsabzugCHF 24’675 – keine Teilzeitbereinigung
Altersgutschriften (Sparbeiträge AG + AN)25 – 34: 7%35 – 44: 10%45 – 54: 15%55 – 65: 18%
Beitragsverhältnis50% Arbeitnehmende + 50% Arbeitgebende
UmwandlungssatzAlter 65: 6.8%
PK Uri / umhüllend (Obligatorium + Überobligatorium)
RechtPKV (Landrat), PKR (Kassenkommission)
LohnEintrittsschwelle CHF 21’150Gesamter AHV-Lohn
KoordinationsabzugCHF 28’200 – Bereinigung bei Teilzeitbeschäftigung
Altersgutschriften (Sparbeiträge AG + AN)25 – 31: 14.2%32 – 41: 19.2%42 – 51: 24.2%52 – 58: 32.2%59 – 62: 28.2%63 – 65: 21.0%
Beitragsverhältnis43% Arbeitnehmende + 57% Arbeitgebende
UmwandlungssatzAlter 65: 6.0% (Januar 2018); 5.8% (ab Januar 2023)
BVG PK Uri
Altersgutschriften CHF 260‘700 Altersgutschriften CHF 434‘000
Verzinsung CHF 47‘300 Verzinsung CHF 86‘900
Altersguthaben CHF 308‘000 Altersguthaben CHF 520‘900
Jahresrente CHF 20‘944 Jahresrente CHF 30‘212
x 6.8 % x 5.5 %
BVG vs. PK Uri im Vergleich
Annahmen: konstanter Lohn CHF 75’000; Zins 1.0%, Beschäftigungsgrad 100%
Agenda
1. Vorstellung PK Uri
2. Das 3-Säulen-Prinzip
3. Pensionskasse nach Alter
4. Ausblick
5. Fragen
Beiträge
- Beitragspflicht ab Alter 18 (Jahr mit 18. Geburtstag)- nur Risikobeiträge, noch keine Altersvorsorge
Leistungen
- IV- und Todesfallleistungen (Hochrechnung mit aktuellem Lohn)
Besonderes
- i.d.R. keine Freizügigkeitsleistungen bei Stellenwechsel
- Unbezahlter Urlaub
18 bis 24-Jährige
Achtung: Versicherungsschutz
- i.d.R. Abredeversicherung für Nichtberufsunfall (längstens 6 Monate)
Leistungen
- bei Unfall: Gesundheitskosten / IV – IV-Rente + UVG-Rente- bei Krankheit: Gesundheitskosten / IV – nur IV-Rente
Lösungsmöglichkeiten
- Abschluss IV-Renten-Versicherung (teilweise beschränkt nur bis Alter 65)
- Urlaubsversicherung: max. 2 Jahre, Prämie 3% vom versicherten Lohn (gleich IV-Leistungen wie bisher – sowohl Krankheit als auch Unfall)
Unbezahlter Urlaub
Beiträge
- volle Beitragspflicht ab Alter 25- Alter-, Risiko- (und Sanierungs-)beiträge
Leistungen
- IV- und Todesfallleistungen (Hochrechnung mit aktuellem Lohn und Altersguthaben)
Besonderes
- Überprüfung Vorsorgeschutz bei hohen Verpflichtungen- ev. Begünstigungserklärung bei Nicht-verheirateten (Todesfallkapital)- Übertragung Freizügigkeitsleistung (Altersguthaben) bei Stellenwechsel
Junge Erwachsene
Alter AN Alter AG
Altersgutschriften
Altersguthaben / Freizügigkeit
FZL Altersrente
Risiko AN Risiko AG
Risikofonds
IV-RentenHinterlassen-
renten
Individuelle Vorsorge Solidarische Vorsorge
Beispiel: AN Alter 35: 9.0%, 0.8% = 9.8% AG: 10.2%, 0.9% = 11.1% + 0.5% VK
Beitragsarten
VK AG
Finanzierung Kassenverwaltung
Annahmen für Hochrechnung1. konstanter Lohn2. konstanter Beschäftigungsgrad3. gleichbleibende Verzinsung mit Projektionszinssatz4. gleichbleibende Umwandlungssätze
Annahmen für Hochrechnung1. konstanter Lohn2. konstanter Beschäftigungsgrad3. Bei IV- + Hinterlassenrenten: gleichbleibende Verzinsung mit 1.5% ab Alter 434. gleichbleibende Umwandlungssätze
Individualität / Solidarität bzgl. Vorsorge
Vor einem
Vorsorgefall
Individualität
Nach einem
Vorsorgefall
Solidarität
IV-Rentenberechnung
Alter Altersguthaben CHF AGS in % AGS in CHF Zins in % Zins in CHF
53 300'000 32.2 0 0
54 325'797 32.2 22'797 1.5 3'000
55 353'482 32.2 22'797 1.5 4'886
56 381'582 32.2 22'797 1.5 5'302
57 410'103 32.2 22'797 1.5 5'723
58 439'052 32.2 22'797 1.5 6'151
59 465'603 28.2 19'965 1.5 6'585
60 492'553 28.2 19'965 1.5 6'984
61 519'907 28.2 19'965 1.5 7'388
62 547'671 28.2 19'965 1.5 7'798
63 570‘754 21.0 14‘868 1.5 8‘215
Fallbeispiel: IV-Rente mit Alter 54, Altersguthaben CHF 300’000, Vers. Lohn CHF 70’800
Altersguthaben x UWS 63 = Jahresrente / CHF 570’754 * 5.52% = CHF 31’505 p.a.
Differenz CHF 270’754Finanziert aus Risikofonds bzw. Risikobeiträgen
Hinterlassenen-Rentenberechnung
Alter Altersguthaben CHF AGS in % AGS in CHF Zins in % Zins in CHF
53 300'000 32.2 0 0
54 325'797 32.2 22'797 1.5 3'000
55 353'482 32.2 22'797 1.5 4'886
56 381'582 32.2 22'797 1.5 5'302
57 410'103 32.2 22'797 1.5 5'723
58 439'052 32.2 22'797 1.5 6'151
59 465'603 28.2 19'965 1.5 6'585
60 492'553 28.2 19'965 1.5 6'984
61 519'907 28.2 19'965 1.5 7'388
62 547'671 28.2 19'965 1.5 7'798
63 570‘754 21.0 14‘868 1.5 8‘215
Fallbeispiel: Tod verh. Versicherter mit Alter 54, Altersguthaben CHF 300’000, Vers. Lohn CHF 70’800
Altersguthaben x UWS 63 * 60% = Jahresrente / CHF 570’754 * 5.52% * 60% = CHF 18’903 p.a.
Differenz CHF 270’754Finanziert aus Risikofonds bzw. Risikobeiträgen
Hinterlassenen- und IV-Leistungen
Witwenrente / Witwerrente60 % der Invaliden- oder Altersrente
Alters-KinderrenteAnrechnungsprinzip, 20% der BVG-Altersrente nur wenn BVG-Minimalleistungen nicht erfüllt
WaisenrenteHalbwaisen 16 2/3% der Alters- oder InvalidenrenteVollwaisen 33 1/3% der Alters- oder Invalidenrente
InvalidenrenteMassgebendes Altersguthaben multipliziert mit Umwandlungssatz im Rücktrittsalter 63
Invaliden-KinderrenteFür Halbwaisen 16 2/3% der Alters- oder Invalidenrente
Todesfallkapital50% des Altersguthabens
Hinterlassenen-Rentenberechnung
Fallbeispiel: Tod lediger oder geschiedener Versicherter mit Alter 54, Altersguthaben CHF 300’000
Todesfallkapital: 50% des Altersguthaben / 50% von CHF 300’000 = CHF 150’000
Ohne Begünstigungserklärung
Auszahlungskaskade1. Kinder2. Eltern und Geschwister
Andere Aufteilung innerhalb einer Gruppe möglich
Mit Begünstigungserklärung (zu Lebzeiten einzureichen)
BedingungenLebensgemeinschaft von mind. 5 Jahren oder Unterhalt mind. eines gemeinsamen Kindes
Auszahlungskaskade1. Lebenspartner2. Kinder3. Eltern und Geschwister
Andere Aufteilung innerhalb einer Gruppe möglich
Beiträge + Leistungen
- Steigende Beitragssätze (inkl. höhere Beteiligung AG)- höhere Leistungen durch Anstieg des Altersguthaben
Besonderes
- Überprüfung Vorsorgeschutz bei speziellen Lebenssituationen- Möglichkeit für freiwillige Einkäufe (Leistungsverbesserung, Steuerersparnis)- Möglichkeit Bezug WohnEigentumsFörderung (reduziertem Steuertarif, Limite ab
Alter 50) - ev. Begünstigungserklärung bei Nicht-verheirateten (Todesfallkapital)- Vorsorgeaspekte u.U. wichtiger Lohnbestandteil
Erwerbstätige im mittleren Alter
Freiwillige Einkäufe
- Freiwillige Einkäufe im Rahmen der Einkaufslimiten sind analog Sparen 3-Einzahlungen vom steuerbaren
Einkommen abzugsberechtigt (gleichzeitig auch Verbesserung der Leistungen)
Pensionskasse (gem. Einkaufstabelle)
Pro- Leistungsverbesserungen- aktuell bessere Verzinsung- Steuerersparnis- WEF-Bezug möglich
Contra- «Problem» Solidarität- eingeschränkte Bezugsoptionen- keine Wahl der Anlagemöglichkeit
Freiwillige Einkäufe PK vs. Sparen 3 oder Versicherungslösung
Bank oder Versicherung (max. Limite CHF 6’768 p.a.)
Pro- Keine Solidarität- Wahlmöglichkeit der Anlageform (Achtung: Gebühren, Risikoprofil)- Steuerersparnis- Kombination mit individueller Risikovorsorge (Versicherung)
Contra- tiefere Verzinsung- eingeschränkte Bezugsoptionen- i.d.R. keine Rente, nur Kapitalbezug- Kombination mit individueller Risikovorsorge (Versicherung)- Kein Teil-Kapital-Bezug möglich (evtl. zwei Konti)
WEF / Verpfändung
WEF - WohnEigentumsFörderung
- Vorbezug des Altersguthabens (max. Altersguthaben bei Alter 50) zum Erwerb von selbstbewohntem
Wohneigentum oder Amortisation von Hypothekardarlehen
- Vorbezug ist steuerpflichtig (reduzierter Tarif)
- Nachteil Reduktion der Alters-, IV- und Hinterlassenenleistungen (ev. Zusatzversicherung notwendig)
- Auf Anfrage stellt Kassenverwaltung ein Antragsformular zu.
Verpfändung
- Anstelle oder in Ergänzung eines WEF-Bezugs kann das ganze Altersguthaben oder Teile davon
gegenüber dem Hypothekardarlehensgeber verpfändet werden.
- Vorteil keine unmittelbare Reduktion der Alters-, IV- und Hinterlassenleistungen (erst bei
Pfandverwertung, allenfalls dennoch Zusatzversicherung notwendig)
- Auf Anfrage stellt Kassenverwaltung ein Merkblatt zu.
Beiträge + Leistungen
- Höhe und Bedeutung weiter zunehmend- Überbrückungsrente (ab 62 durch AG finanziert)
Besonderes
- Start Pensionierungsplanung (idealerweise rund 5 Jahre vor effektivem Altersrücktritt)
- Möglichkeit für freiwillige Einkäufe (Leistungsverbesserung, Steuerersparnis)- (Zusatzmöglichkeit für freiwillige Einkäufe zum Pensionierungszeitpunkt)- Möglichkeit für WEF-Vorbezug (bis Alter 62, bis 3 Jahre vor Pensionierung)- Möglichkeit für Kapitalbezug - Meldung an AG (informiert PK Uri), Anmeldung AHV- ev. Begünstigungserklärung bei Nicht-verheirateten (Todesfallkapital)
Erwerbstätige ab Alter 55
Fragen zur Pensionierung
- Ab welchem Alter ist eine Pensionierung möglich?
- Ist die Stelle zu kündigen?
- Welche Pensionierungsmöglichkeiten bestehen (Teilpensionierung)?
- Welche Leistungen (Renten) dürfen von der PK Uri erwartet werden?
- Was sind Vor- und Nachteile einer Kapitalauszahlung anstelle einer Rente?
- Wie kann eine Einkommenslücke überbrückt werden?
- Wie kann die Steuerbelastung verringert werden?
- Sind noch AHV-Beiträge zu bezahlen?
- Wie erfolgt die Meldung an die PK Uri?
- Wie steht es mit der Unfallversicherung?
Vorbereitung auf Alterspensionierung
- Vorzeitige Pensionierung
- Teilpensionierung
- Kapitalauszahlung
- Freiwilliger Einkauf
- Aufschub der Altersrente
- AHV / Ergänzungsleistungen (durch Ausgleichskasse)
- Steuern (durch Amt für Steuern)
- Meldung an PK Uri
Volle Pensionierung – Rücktritt und Kündigung
- Altersrücktritt zwischen Alter 58 und 65 (Mann und Frau), jederzeit auf Ende eines
Monates möglich, Aufschub der Rente bis Alter 70 als Option
- Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Kündigungsfrist beachten:
- gemäss Ihren Verträgen
- Lehrpersonen auf Ende Schuljahr (Rente ab Alter 65 oder Aufschub – falls während
Schuljahr erreicht)
Besonderes:
- Bei Stellenwechsel nach Alter 58 Überweisung der FZ-Leistung an neue Pensionskasse
anstelle Rente auf Meldung möglich
Teilpensionierung
- Reduktion der Arbeitszeit um mind. 20%-Punkte (Lehrpersonen Ø von 10 Jahren)
- Verbleibender AHV-Brutto-Lohn grösser als Eintrittsschwelle (2016: CHF 21’150)
- Einverständnis des Arbeitgebers
Leistungen
- Altersrente*
- Überbrückungsrente*
- Witwen-/Witwerrente
- Waisenrente (falls Kind in Ausbildung und keine 25 Jahre alt)
- Kapitalbezug (max. 50 % des Altersguthaben)
* bei Teilpensionierung anteilsmässige Kürzung
Altersleistungen
Altersrente abhängig von Höhe des Altersguthaben
Zeitpunkt des Altersrücktritt (Umwandlungssatz)
Ordentliches Rentenalter (Mann und Frau)
Flexibles Rücktrittsalter
65 Jahre
58 bis 70 Jahre (kein Sparen ab Alter 65)
Rücktrittsalter Umwandlungssatz (gültig ab 2023)
58 4.82 Prozent
59 4.96 Prozent
60 5.10 Prozent
61 5.24 Prozent
62 5.38 Prozent
63 5.52 Prozent
64 5.66 Prozent
65 5.80 Prozent
Linearer Zwischenwert bei nicht auf das Geburtsdatum abgestimmtem Altersrücktritt
Exkurs Umwandlungssatz
Umwandlungssatz
Berücksichtigt Lebenserwartung, Wahrscheinlichkeit von Hinterlassenen-Leistungen und
einen technischen Zinssatz (implizite Verzinsung = bei PK Uri 3.0%)
Altersrücktritt
Fixe Verzinsung von 3.0%
(in Renten berücksichtigt)
Variable Verzinsung
Erwerbstätigkeit Pensionierung
Exkurs Umwandlungssatz
Jahresrente fürVersicherten (ledig)
(100 % / 20 Jahre)
UWS 5.0 %
Jahresrente für Versicherten (ledig)
(100 % / 21 Jahre)
UWS 6.7 %
Ohne Verzinsung Mit Verzinsung (3.5 % techn. Zinssatz)
Jahresrente für Versicherten + Ehefrau
UWS 5.8 %
Mit Verzinsung (3.0 % techn. Zinssatz)
Jahresrente für Versicherten + Ehefrau
UWS 6.2 %
Mit Verzinsung (3.5 % techn. Zinssatz)
Berücksichtigt Lebenserwartung, Wahrscheinlichkeit von Hinterlassenen-Leistungen und einen technischen Zinssatz (implizite Verzinsung = bei PK Uri 3.0%)
Exkurs Umwandlungssatz
Annahme Lebenserwartung (Mann): 85 Jahre
Pensionierung mit 65 Jahren: Pensionierung mit 62 Jahren:- 40 Jahre PK-Beiträge - 37 Jahre PK-Beiträge- Ø 20 Jahre Rentenbezug - Ø 23 Jahre Rentenbezug
(1) Durch längere Dauer Beitragszahlungen steigt das Altersguthaben und (2) durch kürzeren erwarteten Rentenbezug ist die Rente im Alter 65 höher als im Alter 62
Umwandlungssatz
Alter 65 – UWS 5.80% Alter 62 – UWS 5.38%
Altersguthaben x UWS = Jahresrente
CHF 560’000 x 5.8% = CHF 32’480 CHF 500’000 x 5.38% = CH 26’900
Altersrente im Alter 62 aus zwei Gründen tiefer als im Alter 65
1. tieferes Altersguthaben (drei fehlende Beitragsjahre)
2. höhere Anzahl an zu erwartende Rentenjahre (Annahme: gleiche Lebenserwartung )
Kapitalbezug anstelle von Altersrente
- Kapitalbezug bis zu max. 50% des vorhandenen Altersguthaben
- Anmeldung spätestens 3 Monate vor Altersrücktritt
- Einverständnis des Ehegatten erforderlich
- Keine generelle Lösung
- Individuelle Umstände (Vermögens-/Vorsorgesituation, Zivilstand, Gesundheit, etc.) und
Präferenzen / Anlage-Know-How ausschlaggebend
Rentenbezug
+ Bequem, keine Verantwortung für die Kapitalanlage
+ lebenslänglich garantiert hohe Sicherheit
+ teilweiser Inflationsschutz (bei Teuerungsausgleich)
+ bei langer Lebenserwartung
+ Ehegatte mehrere Jahre jünger
- Rente zu 100% steuerbar
- Tiefere Rente für Ehegatten / eingetragene Partnerschaft
- Keine Leistungen an Konkubinatspartner
- Keine Leistungen an Erben
Kapitalbezug
+ Frei über Kapital verfügen; z.B. Hypotheken amortisieren,
+ Individuelles Vorsorgekonzept kreieren, eigene Kapitalanlage
+ 100% für Ehegatte / Konkubinatspartner / Kinder, etc.
+ Reduzierter Steuertarif
- Risiko Kapitalanlage (Tiefzinsumfeld / starke Schwankung Aktienmärkte), Know-How
erforderlich
- Langlebigkeitsrisiko
Überbrückungsrente
• Die Höhe der Überbrückungsrente hängt ab von der Anzahl der versicherten Jahre bei der PK Uri
und dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad der letzten 10 Jahre.
• Die maximale Überbrückungsrente beträgt 80% der maximalen einfachen AHV-Rente (2018 = CHF
1’880 pro Monat) – bedingt 10 Jahre bei der PK Uri und 100% Beschäftigung. Bei tieferem
Beschäftigungsgrad oder kürzerer Beschäftigungsdauer erfolgt eine anteilsmässige Kürzung.
• Zukünftiger Verdienst kann zu einer Kürzung der Überbrückungsrente führen, falls das
Totaleinkommen höher als 80% des letztbezogenen Einkommens (auf Pensum gerechnet) liegt
(Kapitalbezüge werden angerechnet).
• Sinn der Überbrückungsrente - sie soll eine Einkommenslücke schliessen (bis zum ordentlichen AHV-
Alter).
• Bezug vor Vollendung des 62. Altersjahres geht zu 100% zu Lasten des Arbeitnehmers in Form von
lebenslangen Rentenkürzungen.
• Bezug nach Vollendung des 62. Altersjahres geht zu 100% zu Lasten des Arbeitgebers.
Ohne Aufschub / lebenslängliche Rentenkürzung
Überbrückungsrente
Mit Aufschub / keine Rentenkürzung
Annahmen: Altersrücktritt mit 60 / UWS 5.10%Altersguthaben CHF 659’000Mann, nicht verheiratetvolle Überbrückungsrentevolle einfache AHV-Rente ab 65
60 62 6664 68 70
PK-Rente CHF *2’800
AHV-Rente CHF *2’350
PK-Rente CHF *2’582
60 62 6664 68 70
PK-Rente CHF *2’800
ÜB-Rente CHF *1’880
AHV-RenteCHF *2’350
PK-Rente CHF *2’800
AN AG AG
ÜB-Rente CHF *1’880
*pro Monat Ev. mit Auflösung Sparen 3a kombinierbar
Besonderes
- AHV-Nichterwerbstätigkeitsbeiträge bis AHV-Alter
- Altersrente bis ans Lebensende- ev. Rückzahlung Überbrückungsrente- Teuerungsausgleich nach finanzieller Lage der PK Uri
- Hinterlassenenrenten (für Witwer/Witwe und Kinder bis max. 25 Jahre)
Pensionierte ab Alter 58
Agenda
1. Vorstellung PK Uri
2. Das 3-Säulen-Prinzip
3. Pensionskasse nach Alter
4. Ausblick
5. Fragen
Geplante Anpassungen
Warum ist eine Revision des Pensionskassenreglements (PKR) und in der Folge der Pensionskassenverordnung (PKV) notwendig?
• Senkung Umwandlungssatz (UWS) – 5.5% im Jahr 2023 Reduktion Pensionierungsverluste (Langlebigkeit / tiefere
Finanzmarkterträge) – dadurch Stabilität in der PK Uri
• Anpassung der Beitragsstruktur Anpassung aufgrund Senkung des Koordinationsabzugs Gesamthaft leichte Erhöhung zur Abfederung Senkung UWS Leichte Abflachung der Arbeitgebenden-Beiträge
Geplante Anpassungen
Zusätzlich wird die Revision dazu benutzt, weitere Anpassungen in PKR und PKV vorzunehmen
• Aufnahme von Anliegen seitens Arbeitgebenden und –nehmenden aber auch der Kassenkommission Zusätzliche Sparbeiträge für Arbeitnehmende Sparen über Alter 65 hinaus Leistungsverbesserung bei Eintreten von Tod oder Invalidität vor dem Alter 50 Einführung einer Lebenspartnerrente (unter bestimmten Bedingungen) Begrenzung des versicherten Lohnes Verschärfungen Bedingungen für volle Überbrückungsrente
Die PK Uri soll weiterhin als attraktiver Partner für Arbeitgebende und Arbeitnehmende für die Vorsorge wahrgenommen werden
Umwandlungssatz für Alter 65 – Geplante Anpassung auf den 1.1.2019
Ausgangslage 01.01.2019 AGH IST AGH Neu
CHF 500‘000 CHF 500‘000
Zusatzverzinsung (Jg. 1954, 4.6%) - CHF 23‘000
Total CHF 500‘000 CHF 523‘000
Umwandlungssatz 5.96% 5.70%
Pensionierung Ende Januar 2019
Rente pro Jahr CHF 29‘800 CHF 29‘811
Rente pro Monat CHF 2‘483 CHF 2‘484
Flankierende Massnahmen - Umwandlungssatzanpassung
• Schrittweise Anpassung des Umwandlungssatzes
• Abgestufte, einmalige Zusatzverzinsung von mind. 4%
• Erhöhung Sparbeiträge durch Arbeitgebende und Arbeitnehmende(Senkung Koordinationsabzug, Anpassung Beitragsstruktur und Beitragssätze) - Mehrkosten je rund CHF 0.6 Mio. p.a.
Agenda
1. Vorstellung PK Uri
2. Das 3-Säulen-Prinzip
3. Pensionskasse nach Alter
4. Ausblick
5. Fragen
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