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Curriculum für den Hochschullehrgang

Berufsorientierung Koordination 9 ECTS-AP

Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Tirol am 30.09.2019 Genehmigung des Rektorats der Pädagogischen Hochschule Tirol am 01.20.2019 gemäß Hochschulgesetz 2005 idgF Studienkennzahl: 710 368

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1 QUALIFIKATIONSPROFIL ........................................................................................................... 3

1.1 Ausbildungsziele des Hochschullehrganges ....................................................................................... 3

1.2 Lehr-, Lern- und Beurteilungskonzept ............................................................................................... 3

1.3 Kompetenzprofil ................................................................................................................................ 4

2 CURRICULUM ............................................................................................................................ 6

2.1 Dauer und Umfang des Hochschullehrganges ................................................................................... 6

2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppen und Reihungskriterien ..................................................... 7

2.3 Modulraster/Lehrveranstaltungsübersicht ........................................................................................ 8

2.4 Modulbeschreibung ........................................................................................................................... 9

3 PRÜFUNGSORDNUNG ............................................................................................................. 10

3.1 Geltungsbereich ............................................................................................................................... 10

3.1.1 Lehrveranstaltungen und Leistungsüberprüfung ....................................................................... 10

3.1.2 Feststellung und Beurteilung des Studienerfolgs ....................................................................... 10

3.1.3 Formen der Beurteilung ............................................................................................................. 12

3.1.4 Rechtsschutz bei Prüfungen und Nichtigerklärung von Beurteilungen ...................................... 12

4 ABSCHLUSS UND ZERTIFIZIERUNG ......................................................................................... 12

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1 QUALIFIKATIONSPROFIL Die zunehmende Komplexität der Ausbildungsinhalte und -situationen in einer globalisierten Gesell-schaft erfordert einen Professionalisierungsschub des Lehrberufs, der in einer wissenschaftlich akzen-tuierten, kompetenz-, diversitäts- und bildungsorientierten Berufsvorbereitung in der Ausbildung sei-nen Ausgang nimmt und im Rahmen von wissenschaftlich und professionsorientierten Weiterbildungs-konzepten ein fundiertes Professionalisierungskontinuum skizziert. Professionsorientierung in der beruflichen Bildung bedeutet somit, Fragen konkreter beruflicher Pro-file im Kontext stetiger ökonomischer Modernisierungsprozesse zu bearbeiten. 1.1 Ausbildungsziele des Hochschullehrganges

Die berufliche Ausrichtung im vorliegenden Curriculum intendiert eine spezifische fachwissenschaftli-che, den permanenten ökonomischen Wandel fokussierende, Professionalisierung, die aber vor allem die für den Lehrer/innenberuf erforderlichen Kompetenzen ins Zentrum stellt.

Ziel des Hochschullehrganges „Berufsorientierung-Koordination“ ist es, die Teilnehmer/innen mit den Kompetenzen auszustatten, die sie brauchen, um gemäß den Vorgaben des Rundschreibens 30/2017 (GZ BMB-33.545/0010-I/8/2017 „Grundsatzerlass für Berufsorientierungskoordination“) ein Konzept für die Implementierung der Berufsorientierung (BO) an ihrem Schulstandort zu entwickeln und dieses umzusetzen. Der Hochschullehrgang befähigt die Teilnehmer/innen, die schulinterne Koordination von Bildungs- und Berufsorientierung in der 7. und 8. Schulstufe in enger Zusammenarbeit mit der Schul-leitung zu übernehmen, die Umsetzung von BO als Prozess zu initiieren, zu begleiten, zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen zu dokumentieren und zu evaluieren.

Bei der Umsetzung von BO als Prozess werden die Teilnehmer/innen befähigt, eine geschlechterreflek-tierte Perspektive einzunehmen, anzuwenden und das Kollegium dahingehend anzuregen, an einem Standortkonzept für die Berufsorientierung federführend mitzuwirken. Weitere Aufgaben bestehen darin, mit Wirtschaft und außerschulischen Einrichtungen zu kooperieren sowie Eltern in den Berufs-orientierungsprozess einzubeziehen und berufs- und bildungsrelevante Innovationen an den Standort heranzutragen und umzusetzen.

Berufsorientierung-Koordination versteht sich als bildungswirksame Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in ihrem komplexen und individuellen Orientierungs- und Entwicklungs-prozess. Der Hochschullehrgang dient der Qualifizierung von Lehrpersonen zur Koordinierung des Be-rufsorientierungsunterrichts.

Gender-Kompetenz und Inklusion ist ein durchgehendes Prinzip im Hochschullehrgang. Geschlechts-sensible Bildungs- und Berufsorientierungskoordination ist sich der Bedingungen und Auswirkungen geschlechtsspezifischer Sozialisation bewusst und ermutigt Schüler/innen, nichttraditionelle Bildungs-wege und Berufe in Betracht zu ziehen. Kooperationen und Vernetzungen mit außerschulischen Insti-tutionen und Unternehmen, sowie das Einbeziehen von Fachleuten als Vortragende im Hochschulleh-rgang vertiefen die Einblicke in Anforderungen, Entwicklungen und Technologien in der Arbeits- und Berufswelt und erweitern Erfahrungs- und Handlungsräume.

1.2 Lehr-, Lern- und Beurteilungskonzept

Die im Curriculum verankerte hochschuldidaktische Konzeption orientiert sich an den Ausbildungsstu-dien in der Sekundarstufe Berufsbildung und stellt die Lernenden ins Zentrum von Lern-/Lehr- und Beurteilungskonzepten.

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Die Leistungsfeststellungskonzepte werden entlang der in diesem Curriculum festgelegten Kompeten-zen im Rahmen von Modulanforderungen von den verantwortlichen Lehrenden im Modul festgelegt und den Studierenden zeitgerecht und nachweislich zur Kenntnis gebracht.

1.3 Kompetenzprofil

Der erfolgreiche Abschluss des Hochschullehrgangs befähigt zur Koordination der verbindlichen Übung Berufsorientierung, mit besonderem Augenmerk auf die Berufsorientierung für die 7. und 8. Schul-stufe. Der Hochschullehrgang vermittelt grundlegendes, wissenschaftlich fundiertes, berufsfeldspezi-fisches Wissen zur Koordination, Analyse und Förderung von individuellen Orientierungs- und Entwick-lungsprozessen. Er bietet eine Einführung in Theorien, Methoden und Forschungsfelder der Koordina-tion von Bildungs- und Berufsorientierung. Neben der Aneignung theoretischen Wissens in Lehrveran-staltungen spielen Selbsterfahrung und Reflexion, aber auch Selbststudium, E-Learning-Kompetenzen und selbst organisierte Peergroup-Arbeit eine wichtige Rolle.

Fach- und Sachkompetenzen

• Kenntnis der Lehrplaninhalte und gesetzlichen Grundlagen zur Berufsorientierung

• Kenntnis der Bedeutung der Career Management Skills (Fähigkeiten, die eigenen Bildungs- und Berufswege zu gestalten)

• Kenntnis der verschiedenen Berufsfelder und Berufsbilder, der vielfältigen Möglichkeiten be-ruflicher und schulischer Ausbildungswege und von Methoden, diese Inhalte zu vermitteln

• Fähigkeit zur Analyse von Entwicklungen am Arbeitsmarkt

• Nutzung von Informationen und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen zur Be-rufswahlorientierung und Erstellen von Netzwerken

• Kenntnis von Formen der Dokumentation und Evaluation

• Grundkenntnisse zu geschlechtssensibler Sozialisation, Gender- und Diversitätskonzepten, In-klusion und deren Bedeutung für die Berufsorientierung und Berufswahl

Organisations- und Methodenkompetenzen

• Fähigkeit, Konzepte zur Implementierung von IBOBB (Information, Beratung, Orientierung für Bildung und Beruf) an ihrem Schulstandort zu entwickeln und zu implementieren

• Fähigkeit, Bildungs- und Berufsorientierung als Entwicklungsprozess am Standort zu initiieren und zu koordinieren

• Fähigkeit, Strategien aus dem Projektmanagement zu Planung, Organisation und Durchfüh-rung von Projekten und Veranstaltungen anzuwenden.

• Kenntnis von Strategien zur Moderation von Entwicklungsprozessen und Fähigkeit, diese an-zuwenden

• Fähigkeit, Sitzungen, Besprechungen und Konferenzen zu leiten

• Kenntnis der Grundlagen von Beratung und Gesprächsführung

Soziale und persönliche Kompetenzen

• Koordinierung von Maßnahmen im Orientierungsprozess der Person und der Fähigkeit der Selbstreflexion

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• Grundkenntnis über Konfliktbewältigung

• Sensibilität bezüglich der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, den sozialen Schichten, den berufstätigen und beschäftigungslosen Menschen, den behinderten und nicht behinder-ten Menschen; Fähigkeit, Widersprüche und Diskrepanzen auszuhalten.

• Offenheit für fremde Menschen, ihre Kulturen und Sprachen; Fähigkeit, auf Verschiedenheiten mit Akzeptanz und Anerkennung zu reagieren.

• Einsicht in die Notwendigkeit lebenslangen Lernens und selbstkritischer Arbeit an der eigenen Persönlichkeit.

• Fähigkeit zu vernetztem Denken und zu regional- bzw. situationsspezifischem Handeln

Fachspezifische Kompetenzen

• Fähigkeit zur kritischen Reflexion pädagogischer Theorie und Praxis

• Fähigkeit zur Wahrnehmung und Analyse von Sozialisationsprozessen

• Fähigkeit zur Entwicklung und Evaluation von Forschungsprojekten

Berufspraktische Kompetenzen

• Kompetenz zur Koordination, Organisation und Durchführung von Bildungsprozessen in ver-schiedenen Bereichen (u. a. Koordinations-, Kooperations-, Führungs-, Programmplanungs-, Kommunikations-, Präsentations-, Moderations- und Reflexionskompetenz, Fähigkeiten im Be-reich Konfliktmanagement, Teambildung etc.).

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2 CURRICULUM 2.1 Dauer und Umfang des Hochschullehrganges

Der Hochschullehrgang „Berufsorientierung Koordination“ dauert zwei Semester und umfasst Lehr-veranstaltungen mit einem Arbeitsaufwand von 9 ECTS-AP.

Stundenausmaß SSt Stunden (60‘) Präsenzstudienanteile 5,60 63,00 E-Learning-/Fernstudienanteile 0,00 Selbststudienanteile 162,00

Summen 5,60 225,00 Innerhalb des Moduls sind fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte miteinander vernetzt, wodurch eine entsprechende Relationierung von Bildungs- und Begründungswissen mit dem reflek-tierten Erwerb von Handlungsstrategien möglich wird.

Studienfachbereiche ECTS-AP

Bildungswissenschaften 0,00

Fachdidaktik 0,00

Fachwissenschaften 9,00

Pädagogisch Praktische Studien 0,00

Ergänzende Studien 0,00

Summe 9,00

Modulgliederung SSt ECTS-AP Semester

Modul 1 5,60 9,00 2

Summen 9,00 Modulraster

Abk. Modulbezeichnung Sem BW FD FW PP SSt PR EF SSA ECTS-AP

M1 Berufsorientierung Koordina-tion 2 0 0 5, 0 5,6 63 0 162 9,0

GESAMTSUMME 0 0 5,6 0 5,6 63 0 162 9,0

Legende:

ECTS-AP Anrechnungspunkte nach ECTS PR Präsenzstudienanteile (á 60 Min) BW Bildungswissenschaften SSA Selbststudienanteile (á 60 Min) EF E-Learning oder Fernstudium (á 60 Min) Sem Semester FD Fachdidaktik SSt Semesterwochenstunde (15 UE à 45 Min) FW Fachwissenschaft SE Seminar LV Lehrveranstaltungen SFB Studienfachbereich LV-Art Lehrveranstaltungsart UE Übung PP Pädagogisch Praktische Studien VO Vorlesung

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2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppen und Reihungskriterien

Gem. § 52f Abs. 2 HG 2005 idgF setzt die Zulassung zu Hochschullehrgängen zur Fort- und Weiterbil-dung gemäß § 39 Absatz 1 Ziffer 1 HG 2005 idgF ein aktives Dienstverhältnis als Lehrerin oder Lehrer voraus. Für diesen Hochschullehrgang werden daher zugelassen:

• Pädagoginnen und Pädagogen die an der Sekundarstufe Allgemeinbildung unterrichten und Studierende eines Bachelorstudiums für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) nach erfolgreichem Abschluss aller bis zum Ende des vierten Semesters vorgesehenen Lehrveran-staltungen.

Für den Hochschullehrgang ist eine Teilnehmer/innenzahl von maximal 25 Personen vorgesehen.

Für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Zulassungsbewerber/innen zugelassen werden können, gilt der Zeitpunkt der Anmeldung als Reihungskriterium für die Zulassung zum Hochschullehrgang.

Innerhalb der Reihung nach dem Anmeldezeitpunkt gilt, dass Pädagoginnen und Pädagogen der Se-kundarstufe I die in einem aktiven Dienstverhältnis stehen vor Studierende eines Bachelorstudiums für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) gereiht werden.

Sofern die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird und freie Studienplätze vorhanden sind, können diese auch an Lehrpersonen vergeben werden, die sich im Karenzurlaub befinden.

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2.3 Modulraster/Lehrveranstaltungsübersicht

Modulübersicht/Lehrveranstaltungsübersicht Modul 1 Berufsorientierung Koordination

LV-Nummer LV-Bezeichnung Sem SFB LV-Art SSt PR EF SSA ECTS-AP

7W1BOK0101 Grundlagen von Bil-dungs- und Berufsori-entierung

1 FW SE 1,20 13,50 0 36,50 2

7W1BOK0102 Grundlagen von Gen-der und Diversity 1 FW SE 0,8 9,00 0 16,00 1

7W1BOK0103

Grundlagen des Pro-jektmanagements. Dokumentation und Evaluation

2 FW SE 1,20 13,50 0 36,50 2

7W1BOK0104 Kommunikation, kolle-giale Beratung und Gesprächsführung

2 FW SE 0,8 9,00 0 16,00 1

7W1BOK0105

Moderation von Ent-wicklungsprozessen, IBOBB Implementie-rung am Schulstandort Präsentation des Pro-zessportfolios

2 FW SE 1,60 18,00 0 57,00 3

Summen Modul 1 2 5,60 63,00 0,00 162,00 9,00

Einzelne Lehrveranstaltungen können unter Einbeziehung von Formen des Fernstudiums sowie unter Berücksichtigung und Einbeziehung von elektronischen Lernumgebungen geführt werden (vgl. §42a Z 3 HG 2005 idgF). Selbststudienanteile sind im Modulkonzept didaktisch integriert und ergänzen den Kompetenzaufbau. Die Selbststudienanteile ergeben sich aus dem Verhältnis der Arbeitsbelastung gem. ECTS-AP und den erforderlichen Präsenz- bzw. Fernstudienzeiten.

Gesamtsumme Module Sem SSt PR EF SSA ECTS-

AP

1 alle 5,60 63,00 0,00 162,00 9,00

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2.4 Modulbeschreibung

Modulbeschreibung Berufsorientierung Koordination

KURZZEICHEN MODULBEZEICHNUNG

M1 Berufsorientierung Koordination ECTS-AP Semester

9 2

MODULART

Pfl ichtmodul Wahlpfl ichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul

Ja Nein Nein Ja nein

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen

BILDUNGSINHALTE • Grundlageninformation von Bildungs- und Berufsorientierung • Rechtliches Grundlagenwissen • Inklusion in der Berufsbildung • Methoden der Lernprozessdokumentation • Kooperationspartner/innen im BO-Prozess • Grundlagen von Gender und Diversity • Projektmanagement und Beratung • Berufsorientierung-Koordination am Schulstandort

ZERTIFIZIERBARE KOMPETENZEN Die Studierenden

• kennen die Lehrplaninhalte und gesetzlichen Grundlagen zur Berufsorientierung/zu IBOBB und setzen diese um.

• sind in der Lage, Informationen über schulische und berufliche Bildungswege sowie Ent-wicklungen am Arbeitsmarkt zu vermitteln und diese in Konzepte einfließen zu lassen.

• kennen die Modelle der Berufsorientierung als Entwicklungsprozess und sind in der Lage diese am Standort zu initiieren und koordinieren.

• sind in der Lage, die (integrative) Umsetzung der verbindlichen Übung Berufsorientierung zeitlich und inhaltlich zu koordinieren.

• nützen Informationen und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen zur Berufs-wahlorientierung und stellen Netzwerke her.

• können Grundkenntnisse zu geschlechtsspezifischer Sozialisation, Gender- und Diversity-konzepten und deren Bedeutung in der Bildungs- und Berufsorientierung umsetzen.

• können Strategien aus dem Projektmanagement zur Planung, Organisation und Durchfüh-rung von Projekten und Veranstaltungen anwenden.

• können Sitzungen, Besprechungen und Konferenzen leiten und kennen die Grundlagen von Beratung und Gesprächsführung.

• verfügen über Strategien zur Moderation von Entwicklungsprozessen. • können ein Konzept zur Implementierung von IBOBB an ihrem Schulstandort entwickeln

und implementieren. • können ihre Arbeit als BO-Koordinator/innen dokumentieren und präsentieren und über ihre

Tätigkeit reflektieren.

LITERATUR Wird von den Lehrveranstaltungsleiter/innen bekanntgegeben LEHR- UND LERNMETHODEN

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Zielorientierter Methodenmix in Absprache mit und nach Gewichtung der Lehrenden: Präsenzphasen, E-Learning-Phasen, Selbst- und Fernstudium, Coaching, Intervision, Shadowing, Peer Groups LEISTUNGSNACHWEISE Jede Lehrveranstaltung wird gesondert beurteilt. Die Lehrveranstaltungen sind prüfungsimmanent. Die Anwesenheit ist verpflichtend. SPRACHE(N)

Deutsch

3 PRÜFUNGSORDNUNG Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen und Lehrveranstaltungsbeschreibungen zu beachten. 3.1 Geltungsbereich

Die Prüfungsordnung gilt für den Hochschullehrgang „Berufsorientierung Koordination“ (9 ECTS-AP) der Pädagogischen Hochschule Tirol unter Bedachtnahme des Hochschulgesetzes (HG 2005 idgF). 3.1.1 Lehrveranstaltungen und Leistungsüberprüfung Die Prüfungsanforderungen der Lehrveranstaltungen in den Modulen sind für das jeweilige Modul bzw. den Hochschullehrgang hinsichtlich der gültigen Kompetenzen abgestimmt. Die Arten der Leis-tungsfeststellung lassen eine differenzierte Einschätzung der Kompetenzentwicklung der einzelnen Studierenden zu. Die Studierenden werden von der Lehrveranstaltungsleitung zu Beginn der Lehrveranstaltung über das Konzept der Lehrveranstaltung sowie über die Inhalte, die Methoden und die Beurteilungsform, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Leistungsüberprüfung informiert. Studierende, denen eine Behinderung nachweislich die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden (§ 63 Abs. 1 Z 11 HG 2005 idgF). Art und Methode der Leistungsnachweise: Der erfolgreiche Abschluss einer Lehrveranstaltung kann entweder prüfungsimmanent oder durch eine mündliche, schriftliche oder elektronische Leistungsüberprüfung erfolgen. Ein Modul gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert und beurteilt wur-den. 3.1.2 Feststellung und Beurteilung des Studienerfolgs 3.1.2.1 Grundlagen für die Leistungsbeurteilung Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichti-gung der in den Modulen bzw. Lehrveranstaltungen ausgewiesenen Lernergebnisse/Kompetenzen.

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Die Leistungsfeststellung erfolgt auf Basis der in den einzelnen Modulbeschreibungen bekanntgegebe-nen Leistungsnachweise. Eine differenzierte Rückmeldung über die erbrachten Leistungen an die Studierenden muss gewähr-leistet sein. 3.1.2.2 Kriterien für die Leistungsbeurteilung Der positive Erfolg von Prüfungen oder anderer Leistungsfeststellungen ist dann gegeben, wenn der überwiegende Teil der in den Lehrveranstaltungen/Modulen beschriebenen Anforderungen in den we-sentlichen Bereichen überwiegend erfüllt wird. Als Beurteilungsform können entweder Beurteilungen nach der fünfteiligen Notenskala erfolgen oder davon abweichend kann auch die Beurteilungsform „mit Erfolg teilgenommen“ bzw. „ohne Erfolg teil-genommen“ gewählt werden (§ 43 Abs 2 HG 2005 idgF). Die Lehrveranstaltungsleiterin/der Lehrveranstaltungsleiter haben die Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung nachweislich über die Beurteilungsform, die Beurteilungskriterien und die Beurtei-lungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsüberprüfung zu informieren. Bei der Leistungsbeurteilung muss sichergestellt sein, dass Studierende durch diese eine individuelle Rückmeldung über ihre Leistung erhalten. Während die fünfteilige Notenskala eine solche Rückmel-dung anhand der Normen für die einzelnen Beurteilungsstufen gewährleistet, muss bei der Beurteilung durch „mit/ohne Erfolg teilgenommen“ eine geeignete Form der Rückmeldung miteinbezogen werden. Abgabe-, Präsentations- und Prüfungstermine sind so festzulegen, dass den Studierenden die Einhal-tung der festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. 3.1.2.3 Wiederholung von Prüfungen Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen oder Lehrveranstaltungen dreimal zu wiederholen. Auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte sind alle Antritte für dieselbe Prüfung an derselben Päda-gogischen Hochschule anzurechnen. Bei Lehrveranstaltungs- oder Modulprüfungen hat die dritte Wie-derholung als kommissionelle Prüfung zu erfolgen. Auf Antrag der oder des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung (§ 43a Abs. 2 und 3 HG 2005 idgF). Die Lehrveranstaltungsleiterin/der Lehrveranstaltungsleiter muss dem Sorge tragen und entspre-chende Abgabefristen/Prüfungstermine festlegen. Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis zwölf Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv be-urteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig (§ 43a Abs. 1 HG 2005 idgF).

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3.1.3 Formen der Beurteilung BEURTEILUNGEN NACH DER FÜNFTEILIGEN NOTENSKALA: Sehr gut (1): Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen mit denen die beschriebenen Anforderun-gen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lö-sungen präsentiert werden. Gut (2): Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. Befriedigend (3): Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen An-forderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Genügend (4): Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforde-rungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Nicht genügend (5): Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit „Genügend“ nicht erfüllen.

„Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilgenommen“ Mit Erfolg teilgenommen: Eine positive Beurteilung mittels „mit Erfolg teilgenommen“ erfolgt, wenn die in den Modulen beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Ohne Erfolg teilgenommen: Die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ erfolgt dann, wenn Leistungen die Erfordernisse für eine Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ nicht erfüllen.

3.1.4 Rechtsschutz bei Prüfungen und Nichtigerklärung von Beurteilungen

Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt §44 HG 2005 idgF. Betreffend die Nichtigerklärung von Beurteilungen gilt §45 HG 2005 idgF.

4 ABSCHLUSS UND ZERTIFIZIERUNG Der Hochschullehrgang ist beendet, wenn das Modul abgeschlossen ist.

Gemäß § 39 Abs. 6 HG 2005 idgF beträgt die Höchststudiendauer für den Hochschullehrgang Berufs-orientierung-Koordination 4 Semester.

Gemäß § 61 Abs. 1 Z6 HG 2005 idgF erlischt die Zulassung, wenn die festgelegte Höchststudiendauer überschritten wird.

Der erfolgreiche Abschluss des Hochschullehrganges wird durch ein studienabschließendes Zeugnis bescheinigt.