Betriebswirtschaftliche, zivilrechtliche und steuerrec htliche Aspekte bei der Unternehmensnachfolge für
Kapitalgesellschaften
Referenten:
Dipl-Kfm. Frank Förster Jens VolkmannSteuerberater Rechtsanwalt
Geschäftsführender Partner Fachanwalt für SteuerrechtFörster Krehahn Strümpfel Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtSteuerberatungsgesellschaft Mediator DAA
www.fks-partner.de Geschäftsführender PartnerCzernitzky & Partner GbR
www.czernitzky-pp.de
01.11.2010Betriebswirtschaftliche, zivilrechtliche u. steuerrechtliche Aspekte der
Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 2
Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Zieldefinition
Welche Ziele sollen mit der Unternehmensnachfolge er reicht werden?
Die Regelung der Unternehmensnachfolge unterbleibt in der Praxis vielfach deshalb, weil der Unternehmer und Vermögensinhaber sich über seinen eigenen Ziele nicht hinreichend im Klaren ist. Folgende Ziele sind denkbar:
• Erhalt der Unternehmens und Sicherung der Unternehmensfortführung,• Absicherung der Altersvorsorge• Absicherung von Ehegatten und weichenden Familienmitgliedern,• Vermeidung bzw. Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen,• Optimierung der steuerlichen Gesamtbelastung.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Mittelstandstypische Unternehmensmerkmale
� typische Bilanzstrukturen� Gesellschafterdarlehen� Privat motivierte Zahlungen laufen über die Geschäftskonten� Untypische Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehälter� Rückstellungsbildung meist aus steuerlichen Gründen
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Mittelstandstypische Unternehmensmerkmale
� Ungenügende Ergebnissituation� steuerliche Gestaltungsspielräume werden für inhaberbedingte Aufwendungen genutzt
(Autos/Tantiemen/Familienmitglieder/Reisekosten/Bewirtungskosten etc.)� Unternehmensgewinne in Immobilien und Produktionsanlagen => hoher Fixkostenanteil� Dadurch mögliche Leer- und Opportunitätskosten.� Leerkosten wird der Teil der Fixkosten bezeichnet, der nicht für die Herstellung der gefertigten Produkte
benötigt wird.� Opportunitätskosten sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass die nächstbeste Alternative nicht gewählt
werden kann.
Praxis-Beispiel
Ein einfaches Beispiel ist die Investitionsentscheidung eines Unternehmers. Der Alternative „Unternehmenskauf”steht mindestens eine andere Alternative entgegen, und zwar die Anlage des Geldes auf der Bank. Stehen 1 Mio. EUR zur Verfügung und hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung einen Gewinn von 100.000 EUR pro Jahr ergeben, dann wird die Investition getätigt, wenn die Anlage des Geldes auf der Bank weniger als 10 % Zinsen ergibt. Liegen die Zinserträge bei 6 % pro Jahr, ergeben sich Opportunitätskosten von 60.000 EUR, da diese nicht erzielt werden können. Der eigentliche Vorteil des Unternehmenskaufes beträgt damit nur noch 40.000 EUR.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Mittelstandstypische Unternehmensmerkmale
� Fokussierung auf den Unternehmer� Fremdfinanzierung eines Familienunternehmens wurde in der Vergangenheit oftmals auf die Person des
Unternehmers abgestellt. � Firmenkredite wurden nicht nur aufgrund der Ertragslage des Unternehmens, sondern auch aufgrund der
Vermögenssituation der Familie ausgereicht. � Ein Unternehmensverkauf setzt jedoch eine Trennung von Unternehmens- und Privatvermögen zwingend
voraus, um Kündigungen von Kreditverträgen vorzugreifen.
� Finanzdaten frühzeitig aufbereiten� Maximierung des Kaufpreises frühzeitig und gezielt durch eine geeignete Aufbereitung der Finanzdaten
vorbereiten. � organisatorischen Anpassungen � Stärken der zweiten Führungsebene im Unternehmen � steuerliche und bilanzielle Anpassungen.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Restrukturierungsmaßnahmen im Vorfeld der Nachfolge
Zwei bis drei Jahre im Vorfeld der Nachfolge
� Bilanzen restrukturieren � Durch die Restrukturierung der Bilanzen soll der Jahresabschluss des Unternehmens so präsentiert
werden, als ob das Unternehmen inhaberunabhängig geführt würde. � Dient gleichzeitig zur Vorbereitung für die Unternehmensbewertung
� Gefahren: Deutliche Preiseinbußen und höhere Komple xität� Verzichtet ein Verkäufer auf die beschriebenen Maßnahmen oder beginnt sie zu spät, hat die Erfahrung
gezeigt, dass häufig deutliche Einbußen beim Kaufpreis die Folge sind. � Ohne eine langfristige Vorbereitung bleibt die Dokumentation der tatsächlichen Ertragskraft des
Unternehmens unzureichend und bietet in den Kaufpreisverhandlungen zu viel Angriffsfläche . � Die sich ergebende Wertsteigerung des Unternehmens ist i. d. R. um ein Vielfaches höher als die Einbußen
in den Jahren der Vorbereitung, da sich jede Maßnahme deutlich im Kaufpreis niederschlägt. � Daneben haben diese Maßnahmen den Effekt, dass bei der Suche nach möglichen Ansatzpunkten viele
Sachverhalte in Frage gestellt und überdacht werden, und deren Analyse nicht selten zu einer Neueinschätzung und Verbesserung führt.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Restrukturierungsmaßnahmen im Vorfeld der Nachfolge
Ein Verzicht auf die beschriebenen Maßnahmen im Vorfeld der Unternehmenstransaktion hat weiterhin den Nachteil,
� dass zahlreiche Problematiken während des Verkaufsprozesses zu bearbeiten sind, was die Komplexitäteines ohnehin schon sehr anspruchsvollen Prozesses noch weiter erhöht .
� dass potentielle Interessenten abgeschreckt werden
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Maßnahmenkatalog
Die folgende Checkliste enthält lediglich eine Auswahl der am häufigsten durchgeführten Maßnahmen. Jede einzelne Maßnahme wird danach kurz erläutert.
� Steuervermeidung aufgeben bzw. reine Handelsbilanz unter BilMoG aufstellenDies bedeutet strikte Trennung von steuerlich motivierten Ergebniskorrekturen von betriebswirtschaftlichen und handelsrechtlichen Einflussfaktoren auf den Unternehmenswert.
� Kostenstruktur hinterfragenDie klassische Unternehmensbewertung stellt auf Kennzahlen, wie beispielsweise EBIT und EBITDA, ab. Steigerungen dieser Kennzahlen schlagen sich um ein Vielfaches im Kaufpreis nieder. Deshalb können schon Kostensenkungsprogramme, zu interessanten Bewertungseffekten führen, z.B.
� Neuverhandlungen von Leasing- und Versicherungsverträgen� Analyse der Lieferantenumsätze mit Hilfe der ABC-Analyse
� Stille Reserven aufdeckenStille Reserven im Anlage- und Umlaufvermögen sollten – soweit möglich – aufgedeckt werden, da ein Verkäufer sie sonst nicht entgelten wird.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Maßnahmenkatalog
� Nicht betriebsnotwendiges Vermögen prüfenKäufer von Unternehmen sind fokussiert auf die Übernahme des Kerngeschäfts. Nicht betriebsnotwendigem Vermögen messen sie i. d. R. keinen Wert bei.
� Immobilienvermögen regelmäßig Streitfall , da der Käufer schon aus Finanzierungssicht lieber mietet als kauft.
� Bevor deshalb eine Immobilie deutlich unter Marktwert veräußert wird, sollten Sie parallel prüfen, ob das Immobilienvermögen ggf. im Besitz der Familie bleibt und langfristig vermietet werden kann oder alternative Verwendungsmöglichkeiten vorliegen
� Wertgutachten hilfreich, um Kaufpreis oder Mietzins zu bestimmen.
� Kapazitäten abbauen� Maßnahmen zur Reduzierung der Kapitalbindung und zum Abbau ungenutzter Kapazitäten wirken
Unternehmenswert steigernd. � Hohe Lagerbestände und suboptimale Produktionsprozesse sind für den Käufer Ansatzpunkte,
den Kaufpreis zu mindern. � Daneben sollte frei werdende Liquidität genutzt werden, um die Passivseite zu optimieren.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Maßnahmenkatalog
� Passivseite optimieren� Optimierung der Passivseite insbesondere durch den Abbau von Schulden� Gesellschafterdarlehen beurteilt der Käufer meist als eigenkapitalersetzend, sie sollten deshalb
zurückgeführt oder refinanziert werden.� Auf nicht notwendige Ausschüttungen an die Gesellschafter sollte deshalb zugunsten einer
Bilanzstrukturverbesserung verzichtet werden � Eine gesunde Bilanz mit entsprechender Eigenkapitalquote begünstigt eine
Akquisitionsfinanzierung des Käufers und steigert somit die Attraktivität des Verkaufsobjekts
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Maßnahmenkatalog
Beispiel:
Das Unternehmen „Gesund“ hat in den letzten Jahren immer sehr gute Ergebnisse erwirtschaftet. Das Eigenkapital vor Ausschüttungen setzt sich wie folgt zusammen:
Stammkapital: 25.000 €Gewinnvorträge/Gewinnrücklagen 525.000 €Bilanzgewinn 0 €Summe des Eigenkapitals 550.000 €
Es gibt zwei Arten von Unternehmern
� Der Unternehmer „Schlau“ hat in den letzten Jahren nur die notwendigen Ausschüttungen vermieden, bzw. lediglich die Bezüge für die Geschäftsführerleistungen für private Zwecke „entnommen“. Notwendige Investitionen wurden sowohl mit Eigenkapital als auch mit Fremdkapital getätigt.
� Unternehmer „Er denkt er sei Schlau“ hat in den letzten Jahren möglichst Vollausschüttung betrieben, sofern dies möglich war. Investitionen wurden meist über Fremdkapital getätigt um durch die Zinsen Steuern zu sparen.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Maßnahmenkatalog
650.000 €Bilanzsumme650.000 €Bilanzsumme
200.000 €Fremdkapital500.000 €375.000 €davon liquide Mittel
50.000 €davon Forderungen
450.000 €Eigenkapital75.000 €davon Vorräte
- €BilanzgewinnUmlaufvermögen
-100.000 €Ausschüttungen
525.000 €Gewinnvortrag/-rücklagen
25.000 €Stammkapital150.000 €Anlagevermögen
Bilanz des „Schlau“ zum Zeitpunkt des Verkaufs
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Maßnahmenkatalog
275.000 €Bilanzsumme275.000 €Bilanzsumme
225.000 €Fremdkapital125.000 €- €davon liquide Mittel
50.000 €davon Forderungen
50.000 €Eigenkapital75.000 €davon Vorräte
- €BilanzgewinnUmlaufvermögen
- 500.000 €Ausschüttungen
525.000 €Gewinnvortrag/-rücklagen
25.000 €Stammkapital150.000 €Anlagevermögen
Bilanz des „er denkt er sei Schlau“ zum Zeitpunkt de s Verkaufs
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 14
Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Maßnahmenkatalog
andere Alternative die genauso wenig sinnvoll ist:
650.000 €Bilanzsumme650.000 €Bilanzsumme
600.000 €Fremdkapital500.000 €375.000 €davon liquide Mittel
50.000 €davon Forderungen
50.000 €Eigenkapital75.000 €davon Vorräte
- €BilanzgewinnUmlaufvermögen
- 500.000 €Ausschüttungen
525.000 €Gewinnvortrag/ -rücklagen
25.000 €Stammkapital150.000 €Anlagevermögen
Bilanz des „er denkt er sei Schlau“ zum Zeitpunkt de s Verkaufs
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 15
Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Maßnahmenkatalog
Ergebnis:
Unternehmer „Schlau“ war schlauer, denn
� er signalisiert dem Käufer eine gesunde Kapitalstruktur.� er zeigt dem Käufer, dass er durch die stehen gelassenen Gewinne das Unternehmen auf gesunden
Füßen steht und die Interessen der Firma im Vordergrund stehen.� das stehen gelassene Kapital vor Verkauf noch ausgeschüttet werden kann. Denn die Besteuerung ist ob
Ausschüttung oder Verkauf der Anteile nach derzeitigem Recht identisch.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 16
Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Exkurs: ABC-Analyse
Die ABC-Analyse hat ihren Ursprung in der Materialwirtschaft.
Universal einsetzbares Instrument
Grundsätzlich kann die ABC-Analyse auch in anderen Bereichen eingesetzt werden. Denn die Zusammenhänge, die in der Materialwirtschaft gelten, sind auch in vielen anderen Bereichen eines Betriebs gültig:
� Bei den Kosten zeigt sich immer wieder, dass nur wenige Positionen einen hohen Wertanteil ausmachen.� Gleiches gilt in vielen Betrieben auch für die Kunden oder Produkte : Mit nur fünf, zehn oder 15
Kunden/Produkten werden mindestens 70 % des Gesamtumsatzes abgewickelt.� Auch bei der Analyse von Aufträgen stellt sich häufig heraus, dass mit nur wenigen Aufträgen ein Großteil
des Umsatzes oder Gewinns erzielt wird.
Und auch bei der täglichen Arbeit lässt sich beobachten, dass es sich lohnen kann, im Vorfeld eine ABC-Analyse durchzuführen, um Arbeitsschwerpunkte zu identifizieren und sich die Arbeitszeit entsprechend
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Positionen der Kategorie A
Bei Positionen der Kategorie A lohnt es sich fast immer, mit hohem Engagement und Zeiteinsatz, ggf. auch unter Einsatz zusätzlicher Finanzmittel und Ressourcen, tätig zu werden.
Einige Beispiele und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit A-Positionen (zum Teil in Abhängigkeit von den zu untersuchenden Größen):
� Stets persönliche Ansprache von A-Kunden oder -Lieferanten durch den Mandanten/Geschäftsführer oder durch den Vertriebs-/Einkaufsleiter (Führungspersonal).
� Intensive und umfassende Personalauswahl bei Führungs- und Schlüsselkräften.� Genaue und ggf. auch länger andauernde Recherchen, evtl. auch international (z. B. bei wichtigen
Materialien, Lieferanten, Kunden oder auch Personal für Schlüsselpositionen).� Ausführlicher und umfassender Angebotsvergleich.� Detaillierte/intensive Preisverhandlungen mit Lieferanten.� Bevorzugter Verkauf umsatz- bzw. deckungsbeitragsstarker Produkte.� Erschließung neuer Kunden, Vertriebskanäle und/oder Vertriebspartner für gute Produkte.� Intensivierung von Werbemaßnahmen für A-Produkte.� Angebot guter Produkte bevorzugt an gute Kunden (Kombination der ABC-Analyse für Produkte und
Kunden).
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Positionen der Kategorie A
� Erhöhung der Provisionssätze der Vertriebsmitarbeiter für ertragsstarke Produkte und/oder Kunden.� Aufwertung guter Produkte durch weitere Leistungen, z. B. Hotline, Lieferservice (ggf. gegen zusätzliches
Entgelt).� Reduzierung bevorzugt von Einzelkosten, um DB zu erhöhen (Umsetzung von
Kostensenkungsmaßnahmen, gilt grundsätzlich auch für andere Produkte).� Regelmäßige Kommunikation und Information mit A-Geschäftspartnern, z. B. über neue Angebote oder
geplante Änderungen im Einkauf.� Regelmäßige Befragung von A-Geschäftspartnern zum Leistungsvermögen des Betriebs des Mandanten,
zu Produktwünschen oder zu Änderungswünschen in der Beschaffung.� Verbesserungen in der Logistik, z. B. just in time, kleine Abrufmengen.� Genaue Bestandsführung und -kontrolle.� Regelmäßige Abweichungsanalysen und kurzfristige Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen.� Arbeiten oder Aufgaben möglichst selbst durchführen.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Positionen der Kategorie C
Im Gegensatz zu den Positionen, die der A-Kategorie zugeordnet worden sind, lohnt es sich bei den weniger werthaltigen Positionen der Klasse C nur in Ausnahmefällen, sich intensiv um Verbesserungsmöglichkeiten zu kümmern. Meist können standardisierte Verfahren und Vereinfachungsmöglichkeiten angewandt werden.
Einige Beispiele und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit C-Positionen (auch hier zum Teil in Abhängigkeit von den zu untersuchenden Größen):
� Aufgabe von Sammelbestellungen für C-Materialien, um höhere Rabatte zu erhalten.� Verstärkte Lager- und Vorratshaltung, da Kosten tendenziell gering sind.� Keine umfassenden Recherchen und Verhandlungen mit Lieferanten, da Ausweichpotenzial vorhanden.� Vereinfachte Bestandsführung und -kontrolle.� Bündelung mehrerer Bestellungen bei einem Lieferanten.� Ggf. längere Beobachtungsintervalle und nur gelegentliche Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen.� Weniger intensive Personalauswahl bei „Standardkräften”, z. B. Verzicht auf Berater, kleinere Anzeigen,
keine überregionale Suche.� Keine individuelle Betreuung von Kunden, nur Ansprache per E-Mail oder Brief.� Keine individuellen Angebote, sondern „allgemeine” Werbung.� Einführung von Mindestauftragswerten und/oder Mindermengenzuschlägen.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 20
Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Positionen der Kategorie C
� Weiterleitung von Bearbeitungskosten an kleine Kunden.� Gesonderte Berechnung von Frachten und Verpackungen.� Einführung von Barzahlung oder Vorkasse bei kleineren Kunden oder Aufträgen.� Arbeiten oder Aufgaben möglichst an Mitarbeiter oder Dritte, z. B. Dienstleister, delegieren.� Auslistung weniger erfolgreicher Produkte.� Auslistung weniger erfolgreicher Kunden.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 21
Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Positionen der Kategorie B
Positionen der Kategorie B bewegen sich quasi „zwischen den Welten”. Hier müssen Sie und Ihre Mandanten fallweise entscheiden: Sollen eher Vereinfachungsmöglichkeiten genutzt werden? Oder soll so vorgegangen werden wie bei den Positionen der Klasse A?
Praxistipp
Es gilt folgende Faustregel : Die ersten 30 % bis 40 % der B-Positionen sollten tendenziell wie A-Positionen und die restlichen wie C-Positionen behandelt werden.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Weitere wichtige Kennzahlen bei der Unternehmensn achfolge
Die Erfolgskennzahlen EBITDA und EBIT haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Mit diesen Größen ist eine Vergleichbarkeit von Unternehmen möglich, da sie Abschreibungsmethoden und Zins- und Ertragsteuerbelastungen herausrechnen. Sie dienen damit vor allem Finanzanalysten, werden aber auch zur Beurteilung von Bewertungsfragen sowie Fragen des Risikomanagements und der Finanzplanung eingesetzt.
EBIT = earnings before interest and taxes
� spiegelt den Erfolg vor Zinsen und Steuern wieder.
Somit ist diese Größe finanzierungsneutral. EBIT entspricht dem "ordentlichen Ergebnis vor Zinsen". Oftmals findet sich für EBIT auch die Bezeichnung "net operating profit" (NOP), Betriebsergebnis (ohne Ansatz kalkulatorischer Zinsen) oder operatives Ergebnis.
Vorteil des EBIT
� Verbesserte Vergleichbarkeit von Abschlüssen bei unterschiedlicher Finanzstruktur und Steuerbelastung.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 23
Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Weitere wichtige Kennzahlen bei der Unternehmensn achfolge
EBITDA = earnings before interest, taxes, depreciat ion and amortization
Durch diese Größe wird das Ergebnis (earnings) wiedergegeben, das sich vor (before)� Zinsen (interests),� Steuern (taxes) sowie� Abschreibungen auf Sachanlagen (depreciation) und� Abschreibungen auf immaterielle Werte (amortization)
ergibt.
Damit ist EBITDA die Differenz der zahlungswirksamen betriebsbezogenen Erträge und Aufwendungen, die für den Kapitaldienst, die Steuerzahlungen, die Ausschüttungen sowie zur Investitionsfinanzierung zur Verfügung steht. Wie der Cash-flow ist damit auch EBITDA ein Erfolgsmaßstab, der gleichzeitig eine Aussage über die Selbstfinanzierungskraft eines Unternehmens liefert. Im Unterschied zu gängigen Cash-flow-Definitionen ist bei EBITDA das Finanzergebnis aber noch nicht berücksichtigt - mit der Folge, dass unterschiedliche Finanzierungsstrukturen die Höhe des Kennziffernwertes nicht beeinflussen.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Weitere wichtige Kennzahlen bei der Unternehmensn achfolge
Beispiel:
-24.245,8957.147,5921.986,39EBITDA=
4.013,348.633,2711.150,72Abschreibungen+
-28.259,2348.514,3210.835,67EBIT=
3.424,130,00284,85Steuern auf E.u.E.+
2.082,881.964,821.225,60Zinsergebnis+
-33.766,2446.549,509.325,22Vorläufiges Ergebnis=
0,000,70372,72sonst. neutrale Erträge+
0,000,010,00sonst. neutrale Aufw.-
2.082,631.964,771.225,60Zinsaufwand-
0,250,050,00Zinserträge+
3.424,130,00284,85Steuern E.u.E.-
64.536,2661.352,6470.598,50sonstige Kosten-
4.013,348.633,2711.150,72Abschreibungen-
227.347,03211.797,64219.864,66Personalkosten-
267.636,90330.297,08312.076,83Betrieblicher Rohertrag
Jan. - Aug. / 2008
Jan. - Aug. / 2009
Jan. - Aug. / 2010
Betriebswirtschaftliche Auswertung
August 2010XY Produktions GmbH
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Es geht weiter mit
Herrn Rechtsanwalt Volkmann
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 26
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A Nachfolge bei Tod eines GesellschaftersB Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 27
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
I. Vorsorgevollmacht des Unternehmers
Sicher hat jeder schon mal was von einer Vorsorge- und Patientenvollmacht gehört. Die Vorsorgevollmacht gibt es auch speziell für Unternehmen. Notarielle Beurkundung ist anzuraten, da der Notar die Geschäftsfähigkeit des Unternehmers bei der Beurkundung ausdrücklich bestätigt und der Vertretungsnachweis durch die Urkundenausfertigung gesichert ist. Zusätzliche Kontrollmechanismen können daran geknüpft werden.
HINWEIS!
Der vom Erblasser erteilte Auftrag, die Betriebsaufgabe zu erklären, sichert die Tarif- und Freibetragsbegünstigung der §§ 16 Abs. 4 und 34 Abs. 3 EStG.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 28
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines GesellschaftersI. Vorsorgevollmacht des Unternehmers
Formulierungsvorschlag:
Hiermit erteile ich ……………………………….. Herrn/Frau ……………………….Vollmacht, mich in allen Fällen, in den eine Vertretung zulässig ist, zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist insbesondere befugt,
�alle mit meinem Unternehmen ………….. verbundenen oder im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte vorzunehmen,�über meine betrieblichen Konten zu verfügen,�das Unternehmen in eine GmbH oder GmbH & Co. KG (auch rückwirkend) zu einem in meine Lebenszeit fallenden Bilanzstichtag umzuwandeln, die Geschäftsführung als Geschäftsführer zu übernehmen oder Geschäftsführer zu bestellen�alle Erklärungen abzugeben, die für die Unternehmensfortführung erforderlich oder zweckdienlich sind.
Sofern eine Unternehmensfortführung durch Erben und Vermächtnisnehmer nicht erfolgreich erscheint, soll der Bevollmächtigte die Betriebsaufgabe in meinem Namen zum Zeitpunkt meines Ablebens erklären und das Unternehmen zu den von ihm festzulegenden Bedingungen veräußern. Im Innenverhältnis, ohne dass dies eine Einschränkung der Vollmacht im Außenverhältnis darstellt, soll der Bevollmächtigte von dieser Vollmacht nur Gebrauch machen, wenn ich durch Unfall oder Krankheit nicht in der Lage bin, selbst das Unternehmen zu führen. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wird (nicht) erteilt.
Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus.
Weida, den…………………………………………..
Unternehmer
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
II. Unternehmertestament
8 Regeln zum Unternehmertestament
1. Ein Unternehmen und eine unternehmerische Beteiligung können nur durch ein klug konzipiertes Unternehmertestament erhalten werden.
2. Eine Erbengemeinschaft muss insbesondere wegen ihrer Labilität und wegen der mit der Erbauseinandersetzung verbundenen Gewinnrealisierung vermieden werden.
3. Die Konzeption des Unternehmertestaments verlangt sachverständige Beratung und Betreuung durch einen Vertragsjuristen. Jedes Testament bedarf der regelmäßigen Überprüfung mindestens in einem Abstand von 5 Jahren.
Grund: - gegebenenfalls Änderung der Rechtslage- Änderung der Familienverhältnisse- Änderung der Zielvorstellungen des Unternehmers für den Erbfall
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
II. Unternehmertestament
4. Nachfolgebestimmungen über mehrere Generationen ist gefährlich. Vor- und Nacherbfolge beeinträchtigen die Kreditaufnahme und erschwert betriebliche Dispositionen wegen der erforderlichen Nacherbenzustimmung.
5. Zur Weiterführung des Unternehmens sind a) über den Tod hinaus reichende Vollmachten (postmortale Vollmacht)b) Anordnung der Testamentsvollstreckung mit dem Recht zur Veräußerung und Umwandlung des
Unternehmens undc) die Einsetzung eines Beirats
sinnvoll.
Die übrigen Familienangehörigen sollten in diesem Fall mit Vermächtnissen bedacht werden.
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
II. Unternehmertestament
6. Beim frühzeitigen Unternehmertestament, wenn also wegen der Ausbildung der Kinder die Unternehmens -nachfolger noch nicht benannt werden können, kommt die erbvertragliche Erbeinsetzung des Ehegatten mit abänderbarer Schlusserbeinsetzung der gemeinschaftlichen Abkömmlinge in Betracht, wobei der überlebende Ehegatte nur einen als Schlusserben oder Vermächtnisnehmer bestimmen kann.
7. Wenn der Ehegatte aus steuerliche oder privaten Gründen als zwischenzeitlicher Unternehmensinhaber ausscheidet, kann ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaftsbeteiligung vermächtnisweise mehreren Vermächtnisnehmern gemäß § 2151 BGB mit der Maßgabe zugewendet werden, dass der überlebende Ehegatte oder ein Testamentsvollstrecker einen aus mehreren Vermächtnisnehmern auswählen können.
8. Das notarielle Unternehmertestament gewährleistet:- inhaltliche Richtigkeit- klare Rechtsfolgen- zuverlässiges Auffinden aufgrund der amtlichen Verwahrung durch das Nachlassgericht oder durch den
Notar und- ersetzt den teuren Erbschein.
HINWEIS: Aufsetzen des Unternehmertestaments prinzi piell auch durch Rechtsanwalt möglich.
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
II. Unternehmertestament
Erbrechtliches Instrumentarium:
1. Idealfall: Alleinerbeinsetzung des Unternehmensnachfolgers2. Vor- und Nacherbfolge3. Bindungswirkung durch gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge4. Nachfolgerbestellung durch Dritte5. Vermächtnis- und Vorausvermächtnis6. Teilungsanordnungen7. Auflagen8. Testamtsvollstreckung.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 33
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Exkurs
Ehevertrag des Unternehmers
- Arten des Ehevertrags
� Zugewinngemeinschaft� Gütertrennung� Gütergemeinschaft
Häufige Empfehlung:
modifizierte Zugewinngemeinschaft
a) Ausschluss des Zugewinns bei Scheidungb) Ausschluss des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich.
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
III. GmbH/ UG
� veräußerlich und vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG)
� Nacherbfolge und Testamentsvollstreckung denkbar
� Die Veräußerung kann im Gesellschaftsvertrag an Voraussetzungen geknüpft sein.
� Für Vererbung im Gesellschaftervertrag keine Voraussetzungen definiert.
� Erbe Geschäftsanteil � ausschließlich nach Erbrecht:� letztwillige Verfügung/Testament
� Erbvertrag
� gesetzliche Erbfolge
� Gesellschaftsvertrag kann (häufig) � Mitgesellschaftern gestatten, vererbten Geschäftsanteil einzuziehen
� den Erben verpflichten, den ererbten Geschäftsanteil gegen eine bestimmte Gegenleistung an bestimmte Personen zu übertragen
� eine Erbenmehrheit verpflichten, entweder den Geschäftsanteil auf einen von ihn zu übertragen oder zumindest einen von ihn zu bevollmächtigten, die Gesellschafterrechte wahrzunehmen.
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
III. GmbH/ UG
EXKURS MoMiG:
Im Verhältnis zur GmbH gilt derjenige als Inhaber des Geschäftsanteils � Handelsregister Gesellschafterliste § 16 Abs. 1 GmbHG.
Bei Erbengemeinschaft Teilung des Geschäftsanteils möglich; Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss erforderlich. Mindeststückelung der Geschäftsanteile auf volle EURO. Verknüpfung der Teilung an höhere oder geringere Voraussetzungen als die Zustimmung der Gesellschafterversammlung möglich.
� bei Einziehung � Abfindung; Regelung unter dem Verkehrswert möglich bis hin zum Ausschluss (BGH vom20.12.1976, Aktenzeichen II ZR 115/75); Erbe geht praktisch leer aus � Abfindungsbeschränkung entspricht Zuwendung des Erblassers an Mitgesellschafter! gegebenenfalls Ausgleichs- und Ergänzungsansprüche
� Vermächtnis denkbar; Vermächtnisnehmer fordert vom Erbe, der mit Vermächtnis belastet ist, den Anteil �rechtsgeschäftliche Abtretung.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 36
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
III. GmbH/ UG
Formulierungsbeispiel:
Ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann die Einziehung beschlossen werden, wenn in der Person des Gesellschafters ein wichtiger Grund eintritt, der sein Verbleiben in der Gesellschaft unzumutbar macht.
Das gilt insbesondere, wenn und soweit beim Tode eines Gesellschafters dessen Beteiligung auf Personen übergeht, die bisher nicht Gesellschafter sind; in diesem Fall endet das Recht zur Einziehung bzw. Abtretung ein Jahr, nachdem die betroffenen neuen Gesellschafter den Erwerb ihrer Beteiligung in der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben.
Die Einziehung bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmung, dabei hat der betroffene Gesellschafter kein Stimm recht, wenn die Einziehung ohne seine Zustimmung erfolgten soll.
Anstelle der Einziehung können die Gesellschafter auch beschließen, dass der betroffene Gesellschafter den Geschäftsanteil an die Gesellschaft oder an in dem Beschluss bestimmte Gesellschafter oder Dritte abzutreten hat (Zwangsabtretung). Dieser Beschluss bedarf außerdem der Zustimmung der Gesellschaft.
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
III. GmbH/ UG
Formulierungsbeispiel:
In diesem Fall kann jedoch der Gesellschafter verlangen, dass ihm ein seiner Beteiligung am Stammkapital entsprechender Teil des Geschäftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters übertragen wird.
Im Falle der Einziehung oder Abtretung eines Geschäftsanteils nach den obigen Bestimmungen berechnet sich das Entgelt für den ausscheidenden Gesellschafter nach den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Bewertungsgrundsätzen. Sollten Gesetz oder Rechtsprechung zwingend eine andere Bemessung des Entgeltes vorschreiben, so ist diese maßgebend.
Erwirbt die Gesellschaft den Geschäftsanteil nicht selbst, so haftet sie neben dem Erwerber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Entgeltes.
Mit dem Einziehungsbeschluss scheitet der betroffene Gesellschafter aus der Gesellschaft aus.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 38
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
IV. AG
� grundsätzlich rechtsgeschäftliche Übertragung außerhalb des Erbrechts
a) nicht verbriefte Aktien � Verpflichtungs- und Abtretungsvertretung ohne besondere Form; Empfehlung: Abtretungsurkunde
b) Namensaktie durch Indossament und Übergabe der Aktienurkunde
� durch Abtretung oder� nach den besonderen Regelung des Depotgesetzes
c) Inhaberaktien – Einigung und Übergabe der Urkunde
� durch Übertragungsvorschriften nach Depotgesetz
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
A. Nachfolge bei Tod eines Gesellschafters
IV. AG
� Erbfall – Übergang kraft Gesetzes auf den oder die Erben. Einzelerbe tritt in vollem Umfang in Rechtsstellung Erblasser ein. Eintragung Aktienregister. Mehrere Erben = Erbengemeinschaft gesamtberechtigt
� Satzung kann Vererbbarkeit als solche nicht ausschließen – jedoch Einziehung vorsehen.
� Erben können sich auf Beschränkung der Erbenhaftung berufen.
� Vermächtnisnehmern stehen nur schuldrechtliche Ansprüche gegenüber dem Erben zu. Sie können Übertragung der Aktien und Berichtigung des Aktienregisters von diesem verlangen.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 40
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
I. Verhandlungsphasen
a) Verschwiegenheitsverpflichtungb) Letter of intent (Absichtserklärung)
Informationen der Vertragsparteien über die bereits geklärten als auch über die noch zu klärenden Fragen des beabsichtigten Vertragswerks. Noch kein bindendes Vertragsangebot - nach deutschem Recht können die Vertragsverhandlungen noch abgebrochen werden. Schadenersatzansprüche sind denkbar, wenn ausgespähte Geschäftsgeheimnisse genutzt oder qualifizierte Arbeitnehmer abgeworben werden.
Danach due diligence.
Detaillierte und systematische Erhebung und Analyse von Unternehmensdaten, um ein Gesamtbild des Unternehmens – über dessen Chancen und Risiken - zu gewinnen.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 41
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
I. Verhandlungsphasen
due diligence:
� Stichtag (closing date)� Vertragsart Asset Deal oder Share Deal� aktueller Handelsregisterauszug (OHG, KG) unter Beifügung noch nicht eingetragener Anmeldung� Geschäftsordnung für die Geschäftsführung� Gründungsvertrag� Urkunden seit Geschäftsgründung lückenlos gefasste satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse� Liste der Gesellschafter/Geschäftsanteile und stille Gesellschafter� geschlossene Kette über gegebenenfalls Abtretung von Geschäftsanteilen soweit zulässig� Belastung von Geschäftsanteilen, soweit zulässig (Verpfändung und Übertragung)� Gesellschafterdarlehen� Sicherheit� alle wichtigen Dauerschuldverhältnisse, wie Miete, Pacht, Leasing etc.� Vereinbarung mit Gesellschaftern, mit denen Wettbewerbsverbot besteht� Tochtergesellschaften, soweit vorhanden� Grundbuchauszug, sofern Grundstück im Betriebsvermögen
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 42
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
I. Verhandlungsphasen
due diligence:
� Aufstellung über noch nicht erfüllte Verträge� Baugenehmigung� Altlasten� Wartungsverträge� Betriebsanlagen (Anlagespiegel pp.)� Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis� Beschreibung des Geschäftsbetriebs � weitere behördliche Erlaubnisse, sofern notwendig� Aufstellung umweltgefährdender Stoffe, sofern vorhanden� Patente und Lizenzen sowie Marken� Nutzungsverträge bei „know how“ Anwendungen� Verträge über Nutzung von Software� Entwicklungsverträge
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 43
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
I. Verhandlungsphasen
due diligence:
� Aufstellung Computer, Hardware, Betriebssysteme, Anwenderprogramme� Vorlage von Lizenzverträgen PC� Aufstellung Versicherungen (Deckungssumme)� Aufstellung von Versicherungsansprüchen� Darstellung der Anträge von Versicherungen, die in den letzten 5 Jahren zurückgewiesen
wurden� Aufstellung der durch Versicherung nicht abgedeckten Risiken� Aufstellung der größten Lieferanten der Gesellschaft � Vereinbarungen mit Lieferanten� Allgemeine Geschäftsbedingungen� Aufstellung der größten Abnehmer� Vereinbarung mit wichtigsten Arbeitnehmern� Gewährleistungsrechte, Produkthaftpflichtansprüche der letzten 5 Jahre
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
I. Verhandlungsphasen
due diligence:
� Aufstellung von Vereinbarungen mit Handelsvertretern� Umsatz der Gesellschaft auf Hauptproduktionsgruppen� wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen � Liste aller Arbeitnehmer (Name, Eintritt, Eintritt, Kündigungsfristen, Gehalt, Zulagen,
Tantieme, Sozialleistungen, Pensionszusagen)� Dienstverträge� Gewinn/Umsatzbeteiligung� Darstellung der im letzten Jahr gezahlten Prämien� Zusammenstellung aller arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten � Betriebsvereinbarungen/Darstellung der betrieblichen Übungen� Beraterverträge� Krankenstand� Jahresabschluss (Einnahmen/Überschussrechnung oder Bilanz)� aktuelle BWA etc.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 45
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
II. Asset Deal
Alle Vermögensgegenstände des Unternehmens gehen auf einen Erwerber durch Einzelrechtsübertragung über.
Materielle Vermögensgegenstände, immaterielle Vermögensgegenstände, Übernahme von Verbindlichkeiten;
Nachteil � die Gesellschaft bleibt als „leere Hülle“ zurück, Abwicklung notwendig oder neuer Gesellschaftszweck bei Fortsetzung
Vorteil � Asset Deal schafft Abschreibungspotential für Käufer
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
II. Asset Deal
Formulierungsbeispiel Asset Deal (Kurzform Teilüber schriften):
§ 1 Maschinen und sonstige Anlagen, Betriebseinrichtungen und Inventar§ 2 Vorratsvermögen§ 3 Gewerbliche Schutzrechte und andere Rechte§ 4 Auftragsbestand§ 5 Forderungen, Verträge und Verbindlichkeiten§ 6 Geschäftsanteile§ 7 Grundstücke§ 8 Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen§ 9 Treuhänderische Fortführung von Vertragsverhältnissen § 10 Behördliche Erlaubnisse§ 11 Versicherung§ 12 Übergangsstichtag und aufschiebende Bedingung§ 13 Kaufpreis
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
II. Asset Deal
Formulierungsbeispiel Asset Deal (Kurzform Teilüber schriften):
§ 14 Gewährleistung, Rechtsfolgen und Verjährung§ 15 Dingliche Rechtsänderung§ 16 Wettbewerbsverbot§ 17 Mitwirkungspflicht der Verkäuferin§ 18 Schiedsklausel § 19 Verjährung§ 20 Selbstständige Gewährleistung im Sinne § 311 Abs. 1 BGB
- Gewährleistung für Eigentum- Gewährleistung hinsichtlich der Geschäftstätigkeit und vertraglichen Beziehungen- Gewährleistung hinsichtlich Verpflichtungen und Belastung- Gewährleistung hinsichtlich der Bilanz- Rechtsfolgen Beschränkung und Verjährung
§ 21 Schlussbestimmung§ 22 Anlagen
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
III. Share Deal
Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung
Zu beachten ist, dass der BGH bei Übertragung von über 75 % Beteiligung an einem Unternehmen die Regeln des Unternehmenskaufs anwendet.
Konsequenz: Der Verkäufer haftet nicht nur für Rechtsmängel, sondern auch für Sachmängel.
Verkauf von Geschäftsanteilen, d. h. die Eigner wechseln, aber das Unternehmen bleibt in der Struktur gleich. Es bleibt keine „Hülle“ zurück.
Haftungsbegrenzung:
Vorteil Asset Deal � Begrenzung der Schuldenhaftung des ErwerbersHaftungsrisiken § 613 a BGB für Arbeitnehmer (Betriebsübergang)und § 75 AO für Steuern
Die übrigen im Betrieb des übernommenen Geschäfts begründenden Verbindlichkeiten des früheren Inhabers können ausgeschlossen werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung unverzüglich gemäß § 25 Abs. 2 HGB im Handelsregister eingetragen wird (alternative Benachrichtigung Gläubiger).
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Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
III. Share Deal
Formulierungsbeispiel (verkürzt als Gliederung) Ges chäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag über GmbH-Geschäftsanteile:
§ 1 Beteiligungsverhältnisse§ 2 Verkauf und Abtretung§ 3 Kaufpreis§ 4 Eigenkapitalgarantie § 5 besondere Regelung, Sicherheiten§ 6 Wettbewerbsverbot§ 7 Zwischenabschluss § 8 Verkäufer – Beschaffenheitsangaben bezüglich der gesellschaftlichen Verhältnisse§ 9 Verkäufer – Beschaffenheitsangaben hinsichtlich der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft§ 10 Verkäufer – Erklärung zu den Arbeitsverhältnissen und sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnissen § 11 Verkäufer – Erklärung hinsichtlich der Abschlussangaben§ 12 Steuern, Abgaben, Beiträge§ 13 Gewährleistung, Nachteilsausgleich, Verjährung § 14 Kosten
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 50
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
III. Share Deal
BEACHTE FORMVORSCHRIFTEN!
� gesetzliche Haftung des Verkäufers� Wahl zwischen verschiedenen Ansprüchen� Vorliegen eines Mangels
a) Sachmangel � die Vereinbarung über die Beschaffenheitb) Rechtsmangel � wenn Dritte mit Bezug auf die Kaufsache Rechte gegen den Käufer geltend machen
können
� Ansprüche wegen Mängel1. Nacherfüllung2. Rücktritt3. Minderung4. Schadenersatz statt der Leistung (positives Interesse)
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 51
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
III. Share Deal
Der Käufer ist so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen würde.
a) kleiner Schadenersatzb) großer Schadenersatz
5. Ersatz vergeblicher Aufwendungen6. Schadenersatz wegen Pflichtverletzung (neben der Leistung)
Sonstige Ansprüche:
� Anfechtung wegen arglistiger Täuschung� kein Ausschluss durch Mangelhaftung� Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
Sonstige Pflichtverletzungen bei Verletzung von Schutz- und Obhutspflichten in Bezug auf sonstige Rechtsgüter des Käufers (Abwerbung Personal, Verletzung Verschwiegenheitspflicht)
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 52
Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
B. Nachfolge zu Lebezeiten eines Gesellschafters
IV. Tipps vertragliche Gestaltung/ Gewährleistung
� Beschaffenheitsmerkmale des Unternehmens� selbstständige Garantieversprechen (� aus Sicht des Verkäufers möglichst zu vermeiden).
Für Schadenersatzansprüche können zeitliche und betragsmäßige Haftungshöchstgrenzen vereinbart werden.
Die Verjährung kann bis auf die Haftung bei Vorsatz verkürzt oder auf bis zu 30 Jahre verlängert werden.
Aber auch Einschränkungen der Gewährleistungsansprüche sind denkbar.
Verpflichtung des Verkäufers, den Kaufgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern;
Grundsätzlich 2jährige Verjährungsfrist; arglistiges Verschweigen 3jährige Verjährungsfrist mit Anlaufhemmung von 10 und 30 Jahren.
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Es geht weiter mit
Herrn Steuerberater Förster
01.11.2010Betriebswirtschaftliche, zivilrechtliche u. steuerrechtliche Aspekte der
Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 54
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Soll ich nur aus steuerlichen Gründen Vermögen vorz eitig übertragen?
NEIN
Denn: Steuerliche Vergünstigungen bei der Unternehm ensnachfolge grundsätzlich besser als lfd. Besteuer ung bzw. Erbfolge
01.11.2010Betriebswirtschaftliche, zivilrechtliche u. steuerrechtliche Aspekte der
Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 55
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Präambel:
Zur Vereinfachung und besseren Darstellung wird generell bei der Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften beispielhaft von einer GmbH gesprochen.
Die Steuerfolgen sind aber grundsätzlich auch auf andere Kapitalgesellschaften übertragbar.
Es lassen sich zwei Arten von Unternehmensverkäufen bei Kapitalgesellschaften unterscheiden
� Verkauf von Gesellschaftsanteilen (share-deal)
� Verkauf von ganzen Betrieben, Teilbetrieben, Nieder lassungen bzw. Wirtschaftsgütern u.ä. aus der GmbH heraus (asset-deal)
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 56
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
1. Steuerliche Aspekte beim share-deal
Es gilt zu unterscheiden:
� Besteuerung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 17 EStG, wenn mindestens 1% der Anteile an Kapitalgesellschaften in den letzten 5 Jahren gehalten wurden
� Besteuerung als Veräußerungsgewinne i.S. des § 23 EStG (Spekulationsgewinne), wenn der Anteilsbesitz weniger als 1 % betrug und höchstens ein Jahr gehalten wurde
� Keine Besteuerung, wenn der Anteilsbesitz weniger als 1 % betrug und länger als ein Jahr gehalten wurde.
Die beiden letzt genannten Regeln kommen bei der Unternehmensnachfolge so gut wie nie vor, und können daher vernachlässigt werden
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 57
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
1. Steuerliche Aspekte beim share-deal
Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG
Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich wie folgt:
� Veräußerungspreis � - Veräußerungskosten� - Anschaffungskosten der Beteiligung� = Veräußerungsgewinn
Teileinkünfteverfahren
� Der Veräußerungsgewinn ist bis zu 40 % steuerfrei nach § 3 Nr. 40 Satz 1 c EStG � 60 % bleiben steuerpflichtig.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 58
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
1. Steuerliche Aspekte beim share-deal
Freibetrag n. § 17 Abs. 4 EStG
Der Freibetrag beträgt bei 100% Anteil� 9.060 Euro für jeden Veranlagungszeitraum� ab einem Betrag von 36.100 Euro steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn wird der Freibetrag um den
übersteigenden Betrag abgeschmolzen
bei weniger als 100% Gesellschafteranteil sind die Beträge entsprechend anteilig anzuwenden.
Wichtig:� beim share-deal findet die Besteuerung nur auf Ebene des Anteilseigners statt� die Besteuerung ist denen der normalen Gewinnausschüttung bis auf den Freibetrag identisch
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 59
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
1. Steuerliche Aspekte beim share-deal
Daraus folgt:
Stehen gelassene Gewinne können vor Verkauf des Unternehmens ausgeschüttet werden. Dafür sinkt aber in entsprechender Höhe der Verkaufspreis.
Achtung:
Regelmäßig wird der Käufer ein großes Interesse daran haben, möglichst niedrige Anschaffungskosten zu haben, da er diese steuerlich nicht sofort nutzen kann. Da im Gegenzug der Verkaufserlös beim Verkäufer der gleichen Besteuerung unterliegt wie bei der einer Ausschüttung, kann bei genug Ausschüttungspotential dem Wunsch des Käufers gefolgt werden.
01.11.2010Betriebswirtschaftliche, zivilrechtliche u. steuerrechtliche Aspekte der
Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 60
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
1. Steuerliche Aspekte beim share-deal
Gestaltungsvariante:
Das Eigenkapital der GmbH ist zum Veräußerungszeitpunkt hoch, jedoch mangelt es an kurzfristiger Liquidität, um Ausschüttungen vornehmen zu können. Das Eigenkapital beträgt 550.000 Euro. Der Käufer ist bereit 1.000.000 Euro für das Unternehmen zu zahlen, wünscht aber die Anschaffungskosten für die Beteiligung zu senken, da das Unternehmen ein Ausschüttungspotential hat.
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 61
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
1. Steuerliche Aspekte beim share-deal
Es ergibt sich folgendes Bilanzbild zum Veräußerungszeitpunkt:
700.000 €Bilanzsumme700.000 €Bilanzsumme
150.000 €Fremdkapital550.000 €50.000 €davon liquide Mittel
200.000 €davon Forderungen
550.000 €Eigenkapital300.000 €davon Vorräte
- €BilanzgewinnUmlaufvermögen
Ausschüttungen
525.000 €Gewinnvortrag/-rücklagen
25.000 €Stammkapital150.000 €Anlagevermögen
Beispiel für Ausschüttung trotz niedriger liquider Mittel - Ausgangssituation
Der potentielle Käufer gibt eine Bankbürgschaft bzw . ein Darlehen vor Verkauf der Anteile in Höhe von 500.000 Euro und lässt sich Forderungen und Vorräte abtreten
01.11.2010Betriebswirtschaftliche, zivilrechtliche u. steuerrechtliche Aspekte der
Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 62
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
1. Steuerliche Aspekte beim share-deal
Nach Ausschüttung ergibt sich folgendes Bilanzbild:
700.000 €Bilanzsumme700.000 €Bilanzsumme
650.000 €Fremdkapital550.000 €50.000 €davon liquide Mittel
200.000 €davon Forderungen
50.000 €Eigenkapital300.000 €davon Vorräte
- €BilanzgewinnUmlaufvermögen
- 500.000 €Ausschüttungen
525.000 €Gewinnvortrag/ -rücklagen
25.000 €Stammkapital150.000 €Anlagevermögen
Beispiel für Ausschüttung trotz niedriger liquider Mittel – nach Ausschüttung
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 63
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
2. Steuerliche Aspekte beim asset-deal
Es gilt zu unterscheiden:
Im Gegensatz zum share-deal werden beim asset-deal die Wirtschaftsgüter einzeln aus der GmbH heraus verkauft. Die GmbH bleibt ggf. als lose Hülle (Mantel) nach Verkauf und Ausschüttung stehen und muss dann liquidiert und gelöscht werden.
Besteuerung des Verkaufs der Wirtschaftsgüter
Der Gewinn aus der Veräußerung der Wirtschaftsgüter ist � lfd. Gewinn der GmbH� körperschaftsteuerpflichtig� gewerbesteuerpflichtig� nicht begünstigt� nach Abzug der Steuerbelastung können die Nettogewinne ausgeschüttet werden im Wege des
Teileinkünfteverfahrens
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Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
2. Steuerliche Aspekte beim asset-deal
Daraus folgt:
� zweistufige Besteuerung� Ebene 1 Kapitalgesellschaft mit rund 30%� Ebene 2 Ausschüttung an Gesellschafter, 60% der Ausschüttung mit persönlichen Einkommensteuersatz
zu besteuern
01.11.2010Betriebswirtschaftliche, zivilrechtliche u. steuerrechtliche Aspekte der
Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 65
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
3. Vergleich: share-deal mit asset-deal
Beispiel:
Unternehmer A ist zu 100% an der A-GmbH beteiligt. Seine Anschaffungskosten betrugen 25.000 Euro. Die Bilanz sieht wie folgt aus:
700.000 €Bilanzsumme700.000 €Bilanzsumme
375.000 €Fremdkapital550.000 €300.000 €davon liquide Mittel
100.000 €davon Forderungen
325.000 €Eigenkapital150.000 €davon Vorräte
- €BilanzgewinnUmlaufvermögen
Ausschüttungen
300.000 €Gewinnvortrag/-rücklagen
25.000 €Stammkapital150.000 €Anlagevermögen
Share-deal oder asset-deal – Bilanz vor Ausschüttung u nd Transaktion
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 66
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
3. Vergleich: share-deal mit asset-deal
Mit dem Verkäufer wurde ein Kaufpreis von 1.000.000 € vereinbart. Die Rücklagen werden vereinbarungsgemäß vorab ausgeschüttet. Der Restkaufpreis beträgt demnach noch 700.000 Euro. Demnach werden 650.000 Euro für einen Firmenwert und/oder stille Reserven gezahlt.
Die Beteiligten sind sich allerdings noch nicht einig, ob ein share-deal oder ein asset-deal vereinbart wird.
400.000 €Bilanzsumme400.000 €Bilanzsumme
375.000 €Fremdkapital250.000 €- €davon liquide Mittel
100.000 €davon Forderungen
25.000 €Eigenkapital150.000 €davon Vorräte
- €BilanzgewinnUmlaufvermögen
- 300.000 €Ausschüttungen
300.000 €Gewinnvortrag/-rücklagen
25.000 €Stammkapital150.000 €Anlagevermögen
Share-deal oder asset-deal – Bilanz nach Ausschüttung und vor Transaktion
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Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
3. Vergleich: share-deal mit asset-deal
202.500 €Steuerrückstellungen
472.500 €Nettoertrag aus Verkauf- €davon Vorräte
700.000 €Bilanzsumme700.000 €Bilanzsumme
- €Fremdkapital
700.000 €700.000 €davon liquide Mittel
497.500 €Eigenkapital- €davon Forderungen
- €BilanzgewinnUmlaufvermögen
- 300.000 €Ausschüttungen
300.000 €Gewinnvortrag/-rücklagen
25.000 €Stammkapital- €Anlagevermögen
Share-deal oder asset-deal – Bilanz nach Ausschüttung und nach asset-deal
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Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
3. Vergleich: share-deal mit asset-deal
Vergleich Nettozufluss auf Gesellschafterebene unter Berücksichtigung der Totalausschüttung
- 166.075 €Nettodifferenz
- 325.000 €Bruttodifferenz rund
563.925 €730.000 €Nettozufluss gesamt
411.075 €270.000 €Steuerbelastung total
254.925 €330.000 €Nettozufluss aus besteuertem Teil
- 208.575 €- 270.000 €Steuerbelastung 45%
463.500 €600.000 €steuerpflichtiger Anteil
309.000 €400.000 €davon steuerfrei
772.500 €1.000.000 €Bruttozufluss Gesellschafter
700.000 €Veräußerungspreis Anteile
472.500 €Ausschüttung nach Transaktion
300.000 €300.000 €Ausschüttung vor Transaktion
asset-dealshare-deal
Somit muss der Kaufpreis bei einem asset-deal 1/3 höher sein als beim share-deal, also rund 1.325.000 Euro, um auf den gleichen Nettozufluss beim Gesellschafter zu kommen.
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Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
4. Vor- und Nachteile zwischen share-deal und asset-d eal
Vorteile des share-deal:
� Vereinfachte Transaktion, da nur Gesellschaftsanteile verkauft werden� Leichter verhandelbar� Geringere Steuerlast beim Verkäufer bei gleichem Kaufpreis� Steuerfrei, wenn die Anteile der GmbH im Anteilsbesitz einer anderen Kapitalgesellschaft war, sofern der
Gewinn dann nicht an die dahinter stehenden natürlichen Personen/Personengesellschaften ausgeschüttet wird
Nachteile des share-deal:
� Vertrag sollte für den Käufer Garantien des Verkäufers und Gewährleistungsregeln enthalten� Käufer kauft die GmbH wie sie steht und liegt� Der Käufer kann die Anschaffungskosten auf die GmbH-Anteile nicht sofort steuerlich geltend machen� Notarzwang
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Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
4. Vor- und Nachteile zwischen share-deal und asset-d eal
Vorteile des asset-deal:
� Sofortiges Abschreibungsvolumen für den Käufer� Käufer kauft nur das, was er will� Notarvertrag nicht erforderlich, normaler Kaufvertrag, sofern keine beurkundungspflichtigen Wirtschaftgüter
mitgekauft werden� Die GmbH bleibt bestehen und kann z,B. als Altersvorsorgeinstrument genutzt werden� Stichwort: Pensionszusage
Nachteile des asset-deal:
� Verkäufer muss mit höherer Steuerbelastung rechnen bei gleichem Kaufpreis wie beim share deal� Käufer muss zum Ausgleich der höheren Steuerbelastung ggf. höheren Kaufpreis in Kauf nehmen, bekommt
dafür aber höheres Abschreibungsvolumen� Aufwendige Prozedur zur Feststellung, welche Wirtschaftsgüter (assets) wirklich übernommen werden sollen
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Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
5. Betriebs-Kapitalgesellschaft und Besitzgesellsch aft in der Rechtsform Einzelunternehmen/ Personengesellschaft
� Dann spricht man von Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltung/ Betriebsverpachtung vs. Betrie bsaufgabe
Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn � die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung entfallen und� nicht zugleich die Voraussetzungen für eine Betriebsverpachtung vorliegen.
Falls eine Betriebsaufspaltung durch Verkauf einer GmbH und Zurückbehalt des z.B. genutzten Grundstücks, das sich im Einzelunternehmen befindet auseinander fällt, dient die GmbH & Co. KG als Auffangtatbestand zur Vermeidung der Besteuerung des Vermögens im Einzelunternehmen, denn die GmbH & Co KG ist Kraft Gesetz gewerblich geprägt.
Daher ist vor Verkauf einer Betriebs-GmbH unbedingt vorab zu prüfen,
� ob der GmbH Vermögen von einem Gesellschafter zur Nutzung überlassen worden ist� und die Vermeidung der Steuerbelastung dieser Wirtschaftsgüter durch Einbringung in eine
GmbH & Co. KG anzuraten wäre
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Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
6. Weitere Risiken
Sind aus der Vergangenheit noch negative Einkünfte (Verlustvorträge) vorhanden bzw. kann ein lfd. Verlust nicht durch frühere Jahre ausgeglichen werden, gehen Verluste verloren, wenn
� Innerhalb von 5 Jahren mehr als 25% der Anteile übertragen werden, insoweit als die Verluste dem übertragenen Anteil entsprechen oder
� Innerhalb von 5 Jahren mehr als 50 % der Anteile übertragen, dann allerdings komplette Versagung der Verlustnutzung des Erwerbers
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Unternehmensnachfolge für Kapitalgesellschaften 73
Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
7. Betriebs-Kapitalgesellschaft und Besitzgesellsch aft in der Rechtsform Einzelunternehmen/ Personengesellschaft
Weitere Risiken:
� Werden Wirtschaftsgüter vor einem share-deal an den Gesellschafter verkauft, ist hier immer der Kaufpreis wie unter fremden Dritten zu realisieren, ansonsten droht eine verdeckte Gewinnausschüttung
Empfehlung:
� Wertgutachten für Anlagegüter (insb. Immobilien) nicht vergessen, um gegenüber den Finanzbehörden gute Argumente zur weitestgehenden Vermeidung der Besteuerung von stillen Reserven zu haben.
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Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
8. Risiko Pensionszusagen
� Pensionszusagen bei Verkauf von GmbH-Anteilen oft hinderlich, da
� der Käufer übernimmt ungern eine GmbH, welche eine, zumindest der Höhe nach, ungewisse Last in Form einer Pensionsverpflichtung zu tragen hat.
� Zum anderen ist dem Pensionsberechtigten, sobald sein Einfluss als Ges.-Gf. nicht mehr gegeben ist, die GmbH als Gläubigerin seiner Altersversorgung nicht mehr sicher genug. In aller Regel ist es der gemeinsame Wunsch des Käufers und Verkäufers, dass die Gesellschaftsanteile ohne die Pensionsverpflichtung übergehen.
In der Praxis werden zur Erreichung dieses Ziels vorwiegend die nachfolgenden Gestaltungsvarianten gewählt:
� Widerruf der Pensionsverpflichtung durch die GmbH und Zahlung einer Abfindung, Verzicht auf die erteilte Pensionszusage durch den beherrschenden Ges.-Gf. ohne Zahlung einer Abfindung,
� Verkauf von Wirtschaftsgütern (asset-deal),� Übertragung der Pensionsverpflichtung auf eine neu gegründete GmbH,� Übertragung der Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds.
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Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Gewerbesteuer:
� Share-deal: Gewerbesteuerfrei� Asset-deal: Da innerhalb der GmbH verkauft wird, gewerbesteuerpflichtig,
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuerlich stellt die Betriebsveräußerung im Ganzen regelmäßig eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung dar.
� Hiervon abzugrenzen sind unentgeltliche Wertabgaben.� In Folge einer Geschäftsveräußerung können Vorsteuerberichtigungen notwendig werden.
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Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Grunderwerbsteuer
Soweit Grundstücke zum veräußerten Vermögen gehören, unterliegt der Rechtsvorgang regelmäßig der Grunderwerbsteuer.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Soweit Betriebsübertragungen unentgeltlich erfolgen, unterliegen diese der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Unternehmensnachfolge ist jedoch erbschaft- und schenkungsteuerlich begünstigt.
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Dieser Vortrag ist lediglich ein grober Abriss der Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge. Dabei wurden starke
Vereinfachungen vorgenommen.
Im Einzelfall kann sich die Rechtslage durchaus anders darstellen. Dies würde den Rahmen der Veranstaltung
sprengen.
FreizeichnungDer Vortragsinhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebiets, wegen der Vielzahl
letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher
Verwaltungsanweisungen kann weder von dem Verfasser des Vortrags noch dem Referenten irgendeine Haftung übernommen werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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