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Elektrische Anlagen und BetriebsmittelArbeiten an elektrischen AnlagenElektrische Anlagen und BetriebsmittelArbeiten an elektrischen Anlagen
Um dies zu vermeiden, gibt es die fünf Sicherheitsregeln Um dies zu vermeiden, gibt es die fünf Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen.beim Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelArbeiten an elektrischen Anlagen
Arbeiten an elektrischen Anlagen und BetriebsmittelnArbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln§ 6(2) BGV A2
Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und während der Arbeiten sichergestellt werden.
Die 5 Sicherheitsregeln sind bei Arbeiten an Starkstromanlagen grundsätzlich immer einzuhalten.
Das Einhalten der 5 Sicherheitsregeln ist bei Arbeiten an elektrischen Anlagen lebenswichtig!
1. Freischalten1. Freischalten
Unter Freischalten versteht man das „AusschaltenUnter Freischalten versteht man das „Ausschalten““ des Stromkreises des Stromkreises an dem gearbeitet werden soll (Sicherung, Leitungsschutzschalter, an dem gearbeitet werden soll (Sicherung, Leitungsschutzschalter,
Trennschalter etc.)Trennschalter etc.)
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Elektrische Anlagen und BetriebsmittelArbeiten an elektrischen Anlagen
2. gegen Wiedereinschalten sichern2. gegen Wiedereinschalten sichern
Hierbei soll verhindert werden, dass während der Arbeit an der elektrischen Anlage die Anlage durch Wiedereinschalten wieder unter Spannung gelegt wird. Dies kann durch folgende Maßnahmen (am besten gemeinsam) geschehen:
1. Schild anbringen (DIN 0100)
2. Sicherungen mitnehmen
3. Wenn möglich durch Schloss sichern
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3. Spannungsfreiheit feststellen3. Spannungsfreiheit feststellen
Hierbei wird durch prüfen festgestellt, ob wirklich keine Spannung mehr an den Anlagenteilen, an denen gearbeitet wird, anliegt.
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4. Erden und Kurzschließen4. Erden und Kurzschließen
Bei der Arbeit an großen elektrischen Anlagen werden hierbei die Außenleiter (Phasen) miteinander leitend verbunden (Kurzschließen).Diese werden dann außerdem noch auf „Erde“ gelegt (z.B. Erder der Verteilung).
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5. benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken 5. benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschrankenoder abschranken
Hierbei werden noch unter Spannung stehende Teile der Anlage durch für diese Maßnahme zugelassene Folien oder Planen abgedeckt bzw. durch für diesen Einsatzzweck konzipierte Gerätschaften abgeschrankt.
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Unter Spannung setzen nach der ArbeitUnter Spannung setzen nach der Arbeit
DIN VDE 0105 - 100
Werkzeuge, Hilfsgeräte und Restmaterialien sind von der Arbeitsstelle und aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
Sicherheitsmaßnahmen erst aufheben, wenn alle Personen den Gefahrenbereich verlassen haben.
Kurzschließungen und Erdungen zuerst im Arbeitsbereich und dann an allen anderen Stellen entfernen.
(1. Teil)
Nach Abschluss der Arbeiten sind die Sicherheitsmaßnahmen wieder aufzuheben.
Beim Abbau erst die Kurzschließung dann die Erdung aufheben. Anlagenteile gelten danach als unter Spannung stehend!
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