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Brand- und Rauchschutztüren
Planung, Ausführung undDokumentation,
Vermeidung typischer Mängel
Referent: Dipl.-Ing. Hans-Paul Mink
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besteht seit 1997 mit folgenden Qualifikationen:• von der Handwerkskammer Rhein-Main öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk;• von der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Türen,insbesondere Feuerschutz, Rauchschutz undeinbruchhemmende Türen und Zubehör;
• Sicherheitsingenieur nach §7 ASG;• Fachplaner Brandschutz;• von der Ingenieurkammer des Landes Hessen zugelassen als
Beratender Ingenieur;
Ingenieurbüro Mink
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Brandschutztüren als Elemente des vorbeugenden Brandschutzes:
• Übersicht zu Türen;• Brandenstehung und -gefahren;• Brandschutztüren im Wandel der Zeiten;• Verwendbarkeitsnachweise;• Nachhaltigkeit;• Gesichtspunkte für die Planung; • Schadensbeispiele;
Inhalt
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Übersicht zu Türen
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Anforderungen zu Türen• Gesetz über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit
Bauprodukten zum Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21.Dez. 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften derMitgliedstaaten über Bauprodukte und andere Rechtsakte der EuropäischenGemeinschaft (Bauproduktengesetz – BauPG) in der Neufassung vom 28. Apr.1998 (BGBl. I S. 812) und der letzten Änderung vom 6. Jan. 2004 (BGBl. I S. 2)
• Hessische Bauordnung, Fassung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274)• diverse Sonderbauverordnungen und -richtlinie (z. B. HHR, IndBauRiLi,
VkStättVO etc);• Maschinenrichtlinie: Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlamentes und des
Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvor-schriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (alt)
• Maschinenrichtlinie: Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlamentes unddes Rates vom 17. Juni 2006 über Maschinen und Änderung der Richtlinie95/16/EG (Neufassung)
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Brand - was ist das?
• es handelt sich um einen Verbrenn-ungsprozeß, also eine Reaktionzwischen Brennstoff und Oxidations-mittel;
• es kommt zur Freisetzung von Wärme;• eine Lichtemision wird sichtbar;• der Prozess verläuft selbstständig
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Brand - wann?
• erforderlich sindBrennstoff, Oxidations-mittel und Zündenergie;
• räumliche und zeitlicheKoexistenz erforderlich
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Verbrennungsprodukte
• Oxide• Kohlendioxid• Kohlenmonoxid• inerte Anteile und Pyrolyseprodukte
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Verbrennungsprodukte II
• Rauch entsteht durch mitgerissenefeste oder flüssige Teilchen
• Qualm bezeichnet sehr dichten Rauch
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Verbrennungsprodukte III
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Beispiel Brandversuch
Brandprüfung einerVerglasung imBrandofen des ift-Rosenheim
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Beispiel Brandversuch
Brandprüfung einerVerglasung imBrandofen des ift-Rosenheim
nach 3 Minuten,Temperatur 500° C
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Beispiel Brandversuch
Brandprüfung einerVerglasung imBrandofen des ift-Rosenheim
nach 6 Minuten,Temperatur 600° C
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Beispiel Brandversuch
Brandprüfung einerVerglasung imBrandofen des ift-Rosenheim
nach 17 Minuten,Temperatur 750° C
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Beispiel Brandversuch
Brandprüfung einerVerglasung imBrandofen des ift-Rosenheim
nach 34 Minuten,Temperatur 860° C
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Beispiel eines Brandes
Schadensereignis ineinem Garagen-gebäude
Aufnahme am Tagnach dem Brand
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zunehmende Brandgefahr
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Aufgabe des Brandschutzes
• § 13 Brandschutz• (1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und
Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 sind soanzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zuhalten, dass der Entstehung eines Brandes und derAusbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wirdund bei einem Brand die Rettung von Menschen undTieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Quelle: HBO 2002
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Elemente des Brandschutzes
• vorbeugenden Brandschutz;• abwehrender Brandschutz;• organisatorischer Brandschutz;• betrieblicher Brandschutz;
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Elemente des Brandschutzes II• vorbeugenden Brandschutz
• baulicher Brandschutz
oder
• anlagentechnischen oder technischer Brandschutz
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Brandschutzabschlüsse• sind Bestandteile des baulichen Brandschutzes;• sie werden unterteilt in
• Feuerschutzabschlüsse;• Rauchschutzabschlüsse;• feuerhemmende Rauchschutzabschlüsse
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Brandschutzabschlüsse II
Brandschutztüren
Türen dienen dem
Durchgang von Personen
Brandschutztore
Tore dienen dem
Durchgang von Fahrzeugen
Brandschutzabschlüsse
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Historie
• durch Bauordnungen wurden Anforderungenan Feuerschutztüren definiert;
• Erstausgabe der DIN 4102 im August 1934;
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Historie II (feuerhemmendeTüren)• während der Prüfzeit von ½ Stunde nicht selbst in
Brand geraten;• ihren Zusammenhang nicht verlieren;• den Durchtritt von Feuer verhindern, derart, daß
tragende Bauteile dabei ihre Tragfähigkeit nichtverlieren;
• einseitig dem Feuer ausgesetzte Bauteile durften aufder dem Feuer abgewandten Seite während desBrandversuches nicht wärmer als 130° C werden
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Historie III (feuerbeständigeTüren)• wie vor, jedoch zusätzlich;• während einer Prüfzeit von 1 ½ Stunden unter der
Einwirkung des Feuers und des Löschwassers ihrGefüge nicht wesentlich ändern, ihre Standfestigkeitund Tragfähigkeit nicht verlieren und den Durchgangvon Feuer verhindern
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Einteilung
EI2 90 C5 S200T90 RSfeuerbeständigeRauchschutztür
90 Min. Feuerwider-stand, Rauchschutz
EI2 60 C5 S200T60 RShoch feuerhemmendeRauchschutztür
60 Min. Feuerwider-stand, Rauchschutz
EI2 30 C5 S200T30 RSfeuerhemmendeRauchschutztür
30 Min. Feuerwider-stand, Rauchschutz
EI2 90 C5T90feuerbeständig90 MinutenFeuerwiderstand
EI2 60 C5T60hoch feuerhemmend60 MinutenFeuerwiderstand
EI2 30 C5T30feuerhemmend30 MinutenFeuerwiderstand
neu (EU)neu(national)
AltEigenschaft
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National ⇔ EU
• Prüfung undKlassifizierung nachDIN 4102 und/oderDIN 18 095
• Prüfung nacheigener Prüfnorm
• Klassifizierung nacheigener Klassifizier-ungsnorm
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Verwendbarkeitsnachweise• Bauprodukte mit mandatierten Eigenschaften wie
Feuerschutzabschlüsse müssen einen Verwendbarkeitsnach-weis führen (siehe MBO 2002 §§17);
• dieser kann erreicht werden durch:
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Zulassung• allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit nationaler
Klassifizierung (auf Basis nationaler Prüfungen);• allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit nationaler
Klassifizierung (auf Basis nationaler und europäischerPrüfungen);
• allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit nationalerKlassifizierung (auf Basis europäischer Prüfungen);
• allgemeine bauaufsichtliche Zulassung mit europäischerKlassifizierung (auf Basis europäischer Prüfungen)
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Zulassung II• Z-6.11-: Stahltüren T 90-1/ Schiebetore T 90-1/ -2;• Z-6.12-: Stahltüren T 30-1/ Schiebetore T 30-1/ -2;• Z-6.13-: Stahltüren T 90-2;• Z-6.14-: Stahltüren T 30-2 und T 60-2;• Z-6.15-: Holztüren T 90;• Z-6.16-: Holztüren T 30 und T 60;• Z-6.17-: T 90-Türen (außer Stahl, Holz);• Z-6.18-: T 30-Türen (außer Stahl, Holz);• Z-6.20-: modifiziertes Zulassungsverfahren (seit 2005);• Z-6.41-: Wandklappen T 90;• Z-6.42-: Wandklappen T 30;
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Änderungen an Feuerschutztüren
• es gilt die Veröffentlichung des DIBt aus Juni 1995;• diese gilt für Türen der Zulassungen Z-6.11- bis Z-6.42-;• nach Auskunft des DIBt hat die Veröffentlichung über
Änderungen an Feuerschutztüren quasi „Ewigkeitscharakter“;• Aktualisierung der Mitteilung aus Juni 1995 sind nicht mehr
geplant;• Veröffentlichung einer allgemeinen Mitteilung über Änderung an
Feuerschutzabschlüsse für Türen nach dem modifiziertenZulassungsverfahren geplant;
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Feuerschutztüren und Europa
• das sogenannte modifizierte Zulassungsverfahren faßt Eigen-schaften von Feuerschutztüren zusammen;
• T30-1, T30 RS-1, T30-2 und T30 RS-2 sind in einer Zulassungzusammengefaßt;
• T60-1, T60 RS-1, T60-2 und T60 RS-2 sind in einer Zulassungzusammengefaßt;
• T90-1, T90 RS-1, T90-2 und T90 RS-2 sind in einer Zulassungzusammengefaßt;
• die Zulassungsnummer läßt keinen Rückschluß mehr auf daseingesetzt Material zu!
• dieses Zulassungsverfahren erfolgt in Anlehnung an diekommende Produktnorm prEN 14351-3
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Nachhaltigkeit
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Nachhaltigkeit II
Kostenpunkte sind:• Gestehungskosten;• Variationsmöglichkeiten;• Reparatur- und Wartungshäufigkeit;
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Nachhaltigkeit III
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Planung von Feuerschutztüren
Wichtig sind:• Bauform, Material, Zargenart;• Wandtyp und -stärke;• langfristige Nutzungsmöglichkeiten;• Ausstattung (Beschläge, Schließmittel etc.);• Zusatzausstattungen (Türantriebe, Feststell-
anlagen, Türverriegelungen, Zutrittskontrollenetc.
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Bauform, Material, Zargenart
Wichtige Angaben:• Material von Zarge und Türblatt;• Zargenart: Eckzarge, Eckzarge mit
Ergänzungszarge, Umfassungszarge,Blockzarge;
• Rohrrahmen, Holztür-Element, Stahlblechtür;• Anzahl Dichtungen/Dichtebenen;• Zusatzeigenschaften wie Schall- und/oder
Einbruchschutz;
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Wandtyp
• nicht jede Tür ist für jeden Wandtypzugelassen;
• es gibt keine universelle Tür für alleWandtypen;
• unterschiedliche Wandtypen könnenunterschiedliche Zargenbauformenerfordern;
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Wandtyp II
• bei Glaswänden ist VORSICHT geboten;• in der AbZ der Tür ist aufgeführt, ob sie für
den Einbau in Wänden aus Glas zugelassenist,
aber:• erst und nur in der AbZ der jeweiligen
Glaswand ist aufgeführt, welche Türen mitwelcher Zulassung eingebaut werden dürfen -eine beliebige Kombination ist nicht möglich;
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langfristige Nutzung• Feuer- und Rauchschutztüren können nur in geringem Umfang
nachträglich verändert werden;
NACHTRÄGLICH NICHT MÖGLICH SIND:• Einbau elektrischer Türöffner;• Befestigung von Haftgegenplatten für elektrische
Türverriegelungen;• Einbau motorisch betriebener Schlösser mit Kabelführung im
Türblatt;• Einbau von Blockschlössern;• Einbau von Mehrfachverriegelungsschlössern;
⇒ sehen Sie eine breite Palette an Ausstattungsvarianten vor!
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Ausstattung, Grundlagen• alle Bauteile müssen einen Verwendbarkeitsnachweis führen;• JEDE Brandschutztür muss ein Schließmittel aufweisen;• Türen mit elektrischen Türöffnern haben immer einen
Obentürschließer (alternativ: Bodentürschließer);• Türen mit Zargendichtungen haben i. d. R. immer einen
Obentürschließer (alternativ: Bodentürschließer);• die Montage-Art des Obentürschließers ist zulassungsrelevant
⇒ dies muss bei der Planung und Ausschreibung berücksichtigtwerden;
• alle Bauteile für Brandschutztüren müssen ein Ü-Zeichenaufweisen;
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Ausstattung Panikstange o. ä.• Panikstangen nach DIN EN 1125 oder Notausgangsbeschläge nach
DIN EN 179 waren lange Zeit in aller Munde, aber:
• es gibt keine bauaufsichtliche Vorgabe, die zwingend die Verwendungvon Beschlägen nach DIN EN 1125 oder DIN EN 179 vorschreibt;
• DIN EN 1125 & DIN EN 179 sind nicht mehr in der Bauregelliste B Teil1 enthalten (gestrichen seit Ausgabe 2006/1);
als nationale Bestimmungen gelten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):• Arbeitsstättenverordnung vom 20. Juli 2007;• Unfallverhütungsvorschrift (BGV A1) vom 1. April 1977 in der Fassung
vom 1. Jan. 2007
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Arbeitsstättenverordnung2.3 Fluchtwege und Notausgänge......(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen
müssen
a) sich von innen ohne besondere Hilfmittel jederzeit leicht öffnenlassen, solange sich Beschäftige in der Arbeitsstätte befinden,
b) in angemessener Form dauerhaft gekennzeichnet sein.
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Unfallverhütungsvorschrift (BGV A1)
§ 30 Rettungswege, Notausgänge......(3) Rettungswege und Notausgänge dürfen nicht eingeengt werden und
sind stets freizuhalten. Notausgänge müssen sich leicht öffnen lassen.
Durchführungsanweisungen zu § 30 Abs. 3:- Türschlösser installiert sind, die sich von außen nur mit Hilfe eines Bart-
oder Sicherheitsschlüssels öffnen lassen, von innen jedoch ohne Schlüsselmit einer Klinke oder einer gleich einfachen Einrichtung leicht geöffnetwerden können, auch wenn von außen abgeschlossen ist
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Zusatzausstattungen I
• Türantrieb (Obentürschließer mit Öffnungsautomatik) nach DIN 18263-4;
dieses Bauteil zählt zu den Feststellanlagen (vgl. DIN 18263-4, Abs. 1) , d. h. der Öffnungs-und Schließbereich ist durch Branderkennungseinrichtungen zu überwachen;
die Verwendung dieses Bauteiles muss in der AbZ oder Begleitdokumenten geregelt sein;
i. d. R. ist ein elektrischer Türöffner erforderlich ⇒ bei Bestellung vorsehen;
im Rahmen der DIN 18 650-2 ist eine Gefahren-Analyse erforderlich;
Abnahme & Wartung siehe Feststellanlagen;
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Zusatzausstattungen II• Feststellanlagen nach DIN EN 1155 (hEN) oder DIBt-RiLi 10/1988;
der Öffnungs- und Schließbereich ist durch Branderkennungseinrichtungen zu überwachen;bei Türen in Rettungswegen sind hierfür Branderkennungseinrichtungen, Kenngröße Rauchzu verwenden;
vor Erst-Inbetriebnahme ist eine Abnahme durch den Hersteller, eine vom Herstellerautorisierte Person oder durch das mit der Bauteil-Prüfung beauftragte Prüfinstituterforderlich;über die Abnahme ist ein Protokoll zu erstellen;das Protokoll ist vom Bauherrn/Betreiber aufzubewahren;es ist eine monatliche und jährlich Wartung erforderlich;
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Zusatzausstattungen II
• Rauchmelder für Feststellanlagennach DIN EN 1155 (hEN) oderDIBt-RiLi 10/1988;
die Anzahl der Rauchmelder istgeregelt (siehe DIBt-RLi 10i/1988)
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Zusatzausstattungen III• elektrische Türverriegelungen nach EltVTR;
es dürfen nur geprüfte Systeme verwendet werden - kein Eigenbau aus Bauteilenverschiedener Hersteller;
eine nachträgliche Montage von Haftgegenplatten für Haftmagnete im Sinne der EltVTR istunzulässig;
eine nachträgliche Montage von elektrischen Türöffner ist unzulässig;
nicht jeder Ruhestrom-Türöffner ist für Türverriegelungen geeignet; es darf nur der jeweilsgeprüfte E-Öffner verwendet werden (auch wenn Sie meinen den Hersteller zu kennen!!)
vor Erst-Inbetriebnahme ist eine Abnahme erforderlich;über die Abnahme ist ein Protokoll zu erstellen;das Protokoll ist vom Bauherrn/Betreiber aufzubewahren;es ist eine jährlich Wartung erforderlich;
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DokumentationGegenstand Dokumente Dokument zu
liefern durchÜbergabe durch
Feuerschutztüren Zulassung Hersteller UnternehmerEinbauanleitung Hersteller UnternehmerWartungsanleitung Hersteller UnternehmerÜbereinstimmungserklärung Unternehmer Unternehmer
Rauchschutztür Prüfzeugnis Hersteller UnternehmerEinbauanleitung Hersteller UnternehmerWartungsanleitung Hersteller UnternehmerÜbereinstimmungserklärung Hersteller Unternehmer
Feuer- & Rauchschutztüre Zulassung Hersteller UnternehmerPrüfzeugnis Hersteller UnternehmerEinbauanleitung Hersteller UnternehmerWartungsanleitung Hersteller UnternehmerÜbereinstimmungserklärung Tür insgesamt Unternehmer UnternehmerÜbereinstimmungserklärung RS Hersteller Unternehmer
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Schadensfälle Einbau
nicht beigeputzt !
Zargenfüllung fehlt !Anker freiliegend !
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Schadensfälle Einbau
unter dem Silikon liegt Luftpolster-Folie !
Zargenfüllung mit Silikon !
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Schadensfälle Einbau
wenn die Wandöffnung zu groß ist, muß beigemauertoder neu bestellt werden
Zulassung der Tür nur für Einbau in Wand aus Mauerwerk oder Beton
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Schadensfälle Einbau
freischwebende Feuer-schutztüren gibt es nicht !
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Schadensfälle unzul. Veränderung
die Einbau von Vorreibernist brandschutz-technisch nicht möglich !
Austausch erforderlich
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Schadensfälle unzul. Veränderung
auch die Montage des Obentürschließers ist zulassungsrelevant
hier war nur die Normalmontage zulässig !
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Schadensfälle unzul. Veränderung
Prüfung vor Erst-Inbetriebnahme?
Sachkunde-Prüfung im mtl. Turnus?
Sachkunde-Prüfung im jhrl. Turnus?
Eigenbau unzulässig
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Schadensfälle unzul. Veränderung
Montageartunzulässig !
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Schadensfälle unzul. Veränderung
unzulässige Veränderung eines geprüften Bauteiles !
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Schadensfälle unzul. Veränderung
Nottasterunzulässig!
feststehender Knopf in Flucht-richtung un-zulässig!
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Schadensfälle unzul. Veränderung
Beschlag bildetkeine Einheit !
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Vielen Dank für IhreAufmerksamkeit
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