Claus Spandau Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit 1
Interkommunale Zusammenarbeitals Handlungsoption für Kommunen
Stand, Grundlagen, Förderung, Perspektiven
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Was ist IKZ ?
Jede Form der Zusammenarbeit von Kommunen von kleinen überschaubaren Kooperationen (Maschinenleihe) bis zu umfassenden, komplexen Formen (Verwaltungszentrum)
Es gibt keine typische IKZ
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Historie der IKZ in Hessen
IKZ hat in Hessen eine lange TraditionAbwasser-, Wasser-, Unterhaltungsverbände.
Seit 2004/2008 strukturierte Förderung des Landes für die Zusammenführung von organisatorischen Teilen von kommunalen Verwaltungen
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Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Kommunen
Demografischer Wandel
Krise der Staatsfinanzen
- insbesondere Kommunalfinanzen
Konkurrenz der Regionen
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Begründung und Zielsetzung der IKZ
Die neuen Herausforderungen werden für die Kommunen nur durch die Zusammenführung von beträchtlichen Teilen ihrer Verwaltungen in gemeinsame Dienstleistungszentren zu bewältigen sein. Das Land Hessen fördert deshalb die Interkommunale Zusammenarbeit mit Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock
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Situation der IKZ HEUTE
2008 wurde die erste Rahmenvereinbarung unterzeichnet.
Seit 1. August 2011 geänderte Rahmenvereinbarung.
Im Jahr 2009 Referat für IKZ im HMdIS eingerichtet.
Seit 2009 Kompetenzzentrum für IKZ der Kommunalen Spitzenverbände und des Landes Hessen (HMdIS)
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Das Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit
getragen von den kommunalen Spitzenverbänden
und dem Land Hessen
Dienstleister und Partner der Kommunen
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Aufgaben des Kompetenzzentrums
Strategische und inhaltliche Arbeit zur IKZ in Hessen
Beratung hessischer Kommunen in Fragen der IKZ
Vorbereitung und Durchführung von
Infoveranstaltungen zur Einbindung der
Bürger und kommunalpolitischen Gremien
Erstellen von Leitfäden, Broschüren, Publikationen
Erstellen und Sammeln von Infomaterial über
Grundlagen und Möglichkeiten der IKZ
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Wirkungen der IKZ
Qualitätsverbesserungen (Arbeitstiefe –breite)
Verbesserung Auslastung und/oder Leistung
Teilhabe am Know-how der Partnerkommunen
Aufrechterhaltung des Dienstleistungsangebots
Reduzierung der Kosten, Erhöhung der
Wirtschaftlichkeit
Stärkung der Region
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Voraussetzungen der IKZ
IKZ muss gewollt und Wille zur Umsetzung muss vorhanden sein (Verwaltungsspitze)
Vertrauen und Gleichberechtigung (keine Über- Unterordnung)
Augenhöhe der Partner - Gleiche Mentalität
Schlanke Entscheidungs-/Handlungsstrukturen
Gute Kommunikation des IKZ Prozesses
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IKZ Aktivitäten der Kommunen
Gestellte Anträge: 50
Beteiligte Kommunen: über 175 Kommunen
Anzahl Bewilligungen: 30 mit 98 Kommunen
Ges. Zuwendungsbetrag: 2.000.000 €
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Bereiche der IKZ
Gemeinsamer Standesamtsbezirk 15 / 38
Haushalts-/Kassenwesen 5 / 25
Ordnungsverwaltung 4 / 12
Brandschutz 1 / 2
Prüfung Elektr. Anlagen/Betr.mittel 1 / 8
Gemeinsamer Recyclinghof 2 / 6
Gemeinsame Personalverwaltung 5 / 19
Gemeinsame EDV 1 / 4
Gem. Breitbandversorgung Kreis 1 / 21
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Die Rahmenvereinbarung
Voraussetzungen der FörderungZusammenschluss nach KGG oder Privatrecht
Bereiche:Geschäfte der lfd. VerwaltungKassen u.RechnungsgeschäfteAbgabenwesensoziale Daseinsvorsorge und kommunale Infrastruktur(alle Bereiche der Kommunalverwaltung)
Zusammenarbeit nicht nur in unwesentlichen Bereichen.Soll Vorbildcharakter haben
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FÖRDERVORAUSSETZUNGEN II
Regelfall: mindestens 3 Kommunen (2 Ausnahmefall)
Dauerhafte Kooperation - mindestens 5 Jahre
Einsparung der personellen und sächlichen Ausgaben
von mindestens 15 Prozent in jedem Jahr
Förderbetrag ./. Einsparungen in angemessenem
Verhältnis
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Möglicher Werdegang einer IKZ
1. Initiierungsphase
Eigene Positionierung zur IKZ, d.h. Auseinander- setzung mit der Frage, ob und ggfs. wie man sich näher mit IKZ befassen möchte.
Gründliche Diskussion zu Beginn vermindert/ verhindert stets erneute Diskussionsprozesse im späteren Projektablauf
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Initiierungsphase II
Diskussion und Festlegung der Rahmenbedingungen
Grundsätzliche Ziele wie Einsparungen, Qualitäts-
steigerung, Erhalt von Angeboten, Minimalziel,
Maximalziel, weitere politische finanzielle, räumliche
Rahmenbedingungen
Gibt es Anforderungen an IKZ-Partner?
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Initiierungsphase III
Grenzen des IKZ Prozesses
was wird in Kauf genommen
was darf nicht passieren
Abbruchkriterien
Exit-Strategie (nur grob)
Bei Entscheidung für IKZ müssen diese Punkte
in nächster Phase vertieft/präzisiert werden
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Abschluss der Initiierungsphase
Ziele, Zwischenziele, Rahmenbedingungen, Ablauf definieren (schriftlich auch für spätere Evaluierung)
Ressourceneinsatz planen (personell, finanziell) für weitere Untersuchung einer möglichen IKZ
Projektleiter (Beauftragter, „Kümmerer“)
Projektstruktur planen (Lenkungs-, Steuerungs- Arbeitsgruppen
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Weitere Phasen und Inhalte
2. StrategiephaseAuswahl von Handlungsfeldern, was kommt in Betracht
3. KonzeptionsphaseLösungen wie Umsetzung der IKZ erfolgen soll
4. UmsetzungsphaseUmsetzung in Praxis, Prüfung auf Tauglichkeit
5. Echtbetrieb und Evaluierungim laufenden Betrieb der IKZ Rückkopplung des Ergebnisses zu Ausgangslage und ursprünglichem Ziel
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Neuerungen der IKZ
1.Erweiterung der Fördertatbeständez. B. Breitbandversorgung, Tourismuskooperationen, Feuerwehren, Wirtschaftsförderung wird jetzt uneingeschränkt gefördert
2. Wirklich modellhafte Kooperationen können stärker als bisher gefördert werden.
3. Komplexe Projekte können bereits in einem frühen Planungsstadium (Strategie- und Konzeptphase) gefördert werden
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Neuerungen der IKZ II
4. Einbeziehung auch der Kommunen über 30.000 Einwohner und damit auch der Landkreise
5. Errichtung von Revisionsämtern durch IKZ- Kooperationen (Änderung der HGO)
6. Ausweitung der IKZ in andere Förderprogramme durch ausschließliche IKZ Förderung oder höhere Förderquote (2012 Dorferneuerung)
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Neuerungen der IKZ III
6. Zusätzliche Anreize zur IKZ :
Bei defizitärer Haushaltswirtschaft:
Genehmigung der Möglichkeit der Verwendung von durch IKZ nachweislich eingesparter Mittel für neue freiwillige Leistungen
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Neuerungen der IKZ IV
Insbesondere Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stärker als bisher zusammenarbeiten, um Kosten zu reduzieren.
Auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Landkreisen sind intensiver als bisher zu prüfen und ggfs. zu realisieren.
Leitlinie zur Konsolidierung kommunaler Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden vom 6. Mai 2010 Staatsanzeiger 2010 Seite 1470
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Neuerungen der IKZ IV
Insbesondere Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stärker als bisher zusammenarbeiten, um Kosten zu reduzieren.
Auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Landkreisen sind intensiver als bisher zu prüfen und ggfs. zu realisieren.
Leitlinie zur Konsolidierung kommunaler Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden vom 6. Mai 2010 Staatsanzeiger 2010 Seite 1470
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Kontakt:
Kompetenzzentrum für Interkommunale ZusammenarbeitFrankfurter Straße 44 (LWV Regionalverwaltung WI)
65189 WiesbadenTel.: 0611/156-322www.ikz-hessen.de
Claus SpandauHandy: 0152 29 55 55 90
Privat: 06405/1500E-Mail: [email protected]
Martina WeigandHandy: 0152 53 18 00 57
E-Mail: [email protected]
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