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Die Continentale – Elke Brand, Produktmanagement Kra nkenBCA Onlive 22. August 2013
COMFORTBeihilfeintelligent – sicher – wirtschaftlich
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Beamte, Beamtenanwärter und deren berücksichtigungsfähigen
Ehegatten und Kinder erhalten im Rahmen der staatlichen
Fürsorgepflicht eine finanzielle Unterstützung zu den
Krankheitskosten, die sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe unterscheidet
sich grundlegend von der GKV:
� Beihilfe ist keine Versicherung, daher besteht keine Beitragspflicht.
� Im Rahmen der Beihilfe kommt das Kostenerstattungsprinzip zum
Zuge.
� Der jeweilige Dienstherr (Bund, Land, Kommune) beteiligt sich an
den Krankheitskosten des Beamten und dessen Familie mit der
Beihilfe.
Der Rest muss durch eine Eigenvorsorge abgesichert w erden.
Was ist überhaupt die Beihilfe?
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Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfe ist der
laufende Bezug von Dienstbezügen .
Dazu zählen:
� Dienst- und Amtsbezügen
� Ruhegehalt
� Anwärterbezügen
� Übergangsgebührnisse (Soldaten auf Zeit)
� Witwer- oder Witwengeld, Waisengeld
� Unterhaltsbeitrag
Was sind die Voraussetzungen für die Beihilfe?
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Für die Beihilfe gibt es keine bundeseinheitliche
Beihilfeverordnung :
Viele Bundesländer machen von ihrem Recht Gebrauch und haben
Beihilfe-Regelungen getroffen, die von den Vorschriften des Bundes
abweichen.
Die Beihilfe ist je nach Dienstherr (Bund, Länder, Kommunen) geregelt in
� Beihilfevorschriften des Bundes
� Rechtsverordnungen
Wo ist die Beihilfe genau geregelt?
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In welcher prozentualen Höhe sich Ihr Dienstherr an den beihilfefähigen Aufwendungen beteiligt, gibt der Beihilfebemessungssatz (BMS ) an. Dieser ist z. T. personenbezogen oder richtet sich nach dem Familienstand (Bremen, Hessen).
Zum Beispiel erhält ein Beihilfeberechtigter des Bundes ohne Kinder 50 % Beihilfe. Das heißt, der Dienstherr Bund beteiligt sich zu 50 % an den beihilfefähigen Krankheitskosten. Die restlichen 50 % sind privat abzusichern.
Wie wird die Beihilfe bemessen?
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In den Ländern Bremen und
Hessen gelten
familienstandsbezogene
Bemessungssätze
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Wie hoch sind die Bemessungssätze in Bremen und Hessen?
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Für den Bund und die
angeschlossenen
Bundesländer (Ausnahmen:
In Bremen und Hessen
gelten personenbezogene
Bemessungssätze)
* Besonderheit Baden-Württemberg:Für Beamten-Neuzugänge ab dem 01.01.2013 gilt für den Beihilfeberechtigen und den beihilfeberechtigten Ehegatten jeweils ein BMS von 50 %. Der Prozentsatz bleibt für diese Personen auch bestehen, wenn sie Versorgungsempfänger werden.
Wie hoch sind die Bemessungssätze?
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Beispiel für ein Ehepaar (beide Bundesbeihilfe)
mit 2 Kindern:
70% Ehepartner 1, Beamter
(erhält den Familienzuschlag)
50% Ehepartner 2, Beamter
80% je Kind
Wie hoch sind die Bemessungssätze? Beispiel für eine Familie
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� Beihilfe muss schriftlich auf einem einheitlichen Vordruck vom
Beihilfeberechtigten oder Bevollmächtigten beantragt werden
� Leistungen müssen innerhalb eines Jahres nach Entstehung beantragt
werden
� Die Aufwendungen müssen i. d. R. 200 EUR übersteigen
� Wenn Aufwendungen mehr als 10 Monate zurückliegen, müssen
Aufwendungen 15 EUR übersteigen
� Die Leistungen aus Beihilfe und PKV zusammen dürfen 100 % der
eingereichten Aufwendungen nicht übersteigen
(Quotenbescheinigung)
Hinweise zum Beihilfeantrag
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Beihilfeberechtigt ist folgender Personenkreis:
Welche Personen sind beihilfeberechtigt? (I)
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Beihilfeberechtigt sind auch:
� Witwer/-innen, Waisen und Halbwaisen verstorbener
Beamten/-innen auf Lebenszeit, Ruhestandsbeamten/ innen und Beamten/-innen auf Probe, die an den Folgen einer Dienstbeschädigung verstorben sind
� Pastoren/-innen
� Ausgeschiedene Berufssoldaten/-innen und Soldaten/-innen
auf Zeit
� Angestellte öffentlicher Körperschaften, wie z. B.
Landeszentralbanken, nach einer gewissen Übergangszeit
Welche Personen sind beihilfeberechtigt? (II)
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Beihilfeberechtigt sind auch Ehegatten/eingetragene Lebenspartner ,
wenn sie bestimme Einkommensgrenzen des Vorjahres/Vorvorjahres
nicht überschreiten :
� 17.000 EUR: Bund, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt
� 18.000 Euro: Bayern, Hamburg, Niedersachsen, NRW, Schleswig-
Holstein, Sachsen, Thüringen
� 10.000 Euro: Bremen
� 8.130 Euro: Hessen
� 16.000 Euro: Saarland
� 20.450/8.130 Euro: Rheinland-Pfalz
� 10.000 bzw. 18.000 Euro: Baden-Württemberg*
* Stichtag für Eheschließung (1.1.2013) und GKV-Pflicht sind hier relevant
Wann sind Ehegatten beihilfeberechtigt?
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Wichtig für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner mit dem
Einkommen unter den jeweiligen Einkommensgrenzen ist:
� Eine Versicherungspflicht in der GKV geht bei der
Berücksichtigungsfähigkeit in der Beihilfe als Ehegatte immer
vor (keine Befreiung möglich)
� Der Anspruch auf stationäre Wahlleistungen (je nach
Beihilfevorschrift) bleibt dann aber bestehen
Wann sind Ehegatten beihilfeberechtigt?
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Leibliche und adoptierte Kinder von Beihilfeberechtigten
haben Anspruch auf Beihilfe wenn
� für sie ein Kindergeldanspruch besteht,
� sie im Familienzuschlag beim Beihilfe-
berechtigten nach dem Besoldungsgesetz
berücksichtigungsfähig sind,
� sie in der Berufs- und Schulausbildung nicht älter als 25
Jahre sind.
Wann sind Kinder beihilfeberechtigt?
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Nicht beihilfeberechtigt sind folgende Personen:
� Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge (Berufssoldaten,
Zeitsoldaten, freiwillig Wehrdienstleistende)
� Ehrenbeamte
� Beamte und Richter, deren Dienstverhältnis auf weniger als ein
Jahr befristet ist
� Abgeordnete in Länderparlamenten, Bundestag, Europäischem Parlament
* Abgeordnete können zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben oder einem Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung wählen. Die Beihilfe von Abgeordneten unterliegen nicht der Bundesbeihilfeverordnung, sondern landesrechtlichen Vorschriften, dem Abgeordnetengesetz oder dem Europaabgeordnetengesetz.
Wer ist nicht beihilfeberechtigt?
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Die beihilfefähigen Aufwendungen erstrecken sich auf:
� Krankheitsfälle
� Sanatoriumsbehandlungen
� Heilkuren
� Pflegeleistungen
� Maßnahmen zur Früherkennung sowie Schutzimpfungen
� Geburtsfälle
� Todesfälle
� Empfängnisregelung sowie Fälle der nicht rechtswidrigen
Sterilisation
Welche Aufwendungen sind beihilfefähig?
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Im ambulanten und stationären Bereich sowie bei den
Zahnleistungen gibt es Aufwendungen, für die kein oder ein
begrenzter Beihilfeanspruch besteht, z. B.:
� Sehhilfen (Leistung für Brillengestell, -gläser und Kontaktlinsen für Erwachsene)
� Chefarztbehandlung und Unterbringung im Krankenhaus (mit oder ohne Zuzahlungen/keine Leistung)
� Kürzung der stationären Leistungen (um GKV-ähnliche Zuzahlungen)
� Zahnersatz (Höhe der Leistung für zahntechnische Material- und Laborkosten, Anzahl der Implantate)
� Eigenbeteiligungen/Kostendämpfungspauschalen (z. B. Arzneimittel)
Diese sind je nach Dienstherr unterschiedlich festg elegt.
Welche Aufwendungen sind nicht beihilfefähig?
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Keine Kostendämpfungspauschale für Landesbeamte Hessen
Stationärer Bereich Leistungen und Besonderheiten
Allg. Krankenhausleistungen Keine Eigenbeteiligung
Privatärztliche Behandlung 100 % der Kosten bis zum Höchstsatz GOÄ
Wahlleistungen Eigenbeteiligung in Höhe von 16 Euro täglich für das Zwei-Bett-Zimmer
Zahn-Bereich Leistungen und Besonderheiten
Zahnbehandlung 100 % der Kosten bis zum Höchstsatz GOZ
Zahnersatz Material- und Laborkosten auf GKV-Niveau: zu 60 % beihilfefähig
Implantate 2 Implantate je Kiefer, darüber hinaus mit Indikation
KFO Nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beihilfefähig
Hessen – Leistungen und Besonderheiten
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In Deutschland werden im Rahmen der
Heilfürsorge Krankheitskosten vom jeweiligen
Dienstherrn oder den Bundesländern voll
übernommen.
Man unterscheidet zwischen
� Heilfürsorge und
� unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung
(UTV/UTZV).
Was versteht man unter Heilfürsorge?
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� Die Heilfürsorge beinhaltet die
Übernahme aller Leistungen analog
den Sachleistungen bei der GKV.
� Der Anspruch auf Heilfürsorge hat
in der Regel Vorrang vor dem
Anspruch auf Gewährung der
grundsätzlichen subsidiären Beihilfe.
� Die Ausgestaltung der Heilfürsorge
für Landesbeamte unterliegt den
Ländern.
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Was versteht man unter Heilfürsorge?
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� Strafgefangene und Maßregelvollzugspatienten
� aktive Soldaten (UTV/UTZV)
� Beamte der Feuerwehr und Polizei (siehe Tabelle)
Bundesland/Dienstherr Polizeianwärter Polizeibeamte Fa milienangehörige/ Polizisten im Ruhestand
Berlin (gehob. Dienst), Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Saarland
Beihilfe Beihilfe Beihilfe
Bayern, Berlin (mittl. Dienst), Hamburg, Thüringen
Heilfürsorge Beihilfe Beihilfe
Bund, Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Heilfürsorge Heilfürsorge Beihilfe
Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?
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22 Die Continentale – Elke Brand, Produktmanagement Kranken
Ihre Zielgruppe in Zahlen
Zum 30.07.2011 gab es 104.480 Beamtenanwärter und Referendare:
� 5.313 beim Bund
� 92.737 bei den Ländern
� 6.630 bei den Kommunen
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Insbesondere für Vertriebsaktivitäten bei der Zielg ruppe
der „Beamtenanwärter“ sind folgende Informationen w ichtig:
� Ausbildungsbeginne:
August/September/Oktober
Februar/März
� Dauer des Vorbereitungsdienstes 12 – 36 Monate
� Anwärterbezüge liegen zwischen 700 – 1.200 Euro
Interessante Zielgruppe –wichtige Termine und Daten
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Neuer ErgänzungstarifEB
Neuer GrundtarifCOMFORT-B
Neuer WahlleistungstarifSP-B
Vollständige Neuausrichtung in der Beihilfe
Zielgruppe neu erschließen!�
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COMFORTBeihilfeintelligent – sicher – wirtschaftlich
Die Continentale – Elke Brand, Produktmanagement Kranken
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COMFORTBeihilfe ist ein intelligentes Vorsorgepaket für…
� alle Beihilferegelungen
− Bundesbeihilfe
− Landesbeihilfe
− Beihilfe Kommunen
� alle Berufsphasen
− Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter, Referendare)
− Beamte auf Probe, Beamte auf Lebenszeit
− Versorgungsempfänger, Pensionäre
� COMFORTBeihilfe ist das Konzept, das immer passt!
COMFORTBeihilfe mit intelligentem Tarifkonzept (I)
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COMFORTBeihilfe mit intelligentem Tarifkonzept (II)
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COMFORTintelligent – sicher – wirtschaftlich
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Leistung Erstattung
Beihilfe+COMFORT-B+EB+SP2-BAnmerkungen
leistungsdynamischeSelbstbeteiligung (SB)
Je medizinischer Leistung 1 EUR je 5 % TarifstufeJe Hilfsmittel 2,50 EUR je 5 % Tarifstufe
� Keine SB für Kinder und Jugendliche� Keine SB bei Generika
ÄrztlicheBehandlung
100 %� bis Höchstsatz GOÄ
� Freie Arztwahl (kein Primärarztprinzip)
Heilpraktiker100 %� bis Mindestsatz GebüH
� zusätzlich: Verfahren gemäß Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren
Arznei- und Verbandmittel
100 %� allopathische und homöopathische
Medikamente und Verbandmittel
� SB entfällt bei Generika� Sondennahrung gilt als Arzneimittel,
wenn Nahrungsaufnahme auf natürlichem Weg nicht möglich ist.
Heilmittel100 %� keine abschließende Aufzählung von
versicherten Heilmitteln
� Anwendungen oder Behandlungen durch staatlich geprüfte Angehörige der Heilhilfsberufe
COMFORTBeihilfe mit sicherem Leistungsversprechen (I)
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Leistung Erstattung
Beihilfe+COMFORT-B+EB+SP2-BAnmerkungen
Hilfsmittel(außer Sehhilfen)
100 %� offener Hilfsmittelbegriff
(einfache Ausführung ohne abschließende Aufzählung von versicherten Hilfsmitteln)
� Kostenvoranschlag ab 1.000 EUR Anschaffungskosten erforderlich, ohne: 80 %
Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen)
100 %� bis zu 300 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
� Erstbezug mit ärztlicher Verordnung� Brillenzuschläge für COMFORT-B
(7,40 EUR) und EB (5 EUR) in Abhängigkeit des versicherten Prozentsatzes
Vorsorgeunter-suchungen
100 %� gesetzlich eingeführte Programme
� keine Beschränkung auf Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
Schutzimpfungen100 %� nach STIKO (Ständige Impfkommission)
� SB je Impfstoff entfällt bei Generika
Psychotherapie100 %� max. 50 Sitzungen p.a.� bis Höchstsatz GOÄ
� ab 31. Sitzung Leistungszusage erforderlich
Ambulante Krankentransporte
100 %� bei Unfall und Notfall im speziellen
Krankenfahrzeug sowie Fahrten zu bestimmten Therapien
� Als spezielles Krankenfahrzeug gelten Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge
COMFORTBeihilfe mit sicherem Leistungsversprechen (II)
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Leistung Erstattung
Beihilfe+COMFORT-B+EB+SP2-BAnmerkungen
Häusliche
Behandlungspflege
100 %
� medizinische Einzelleistungen, die auf Heilung,
Besserung, Linderung oder Verhütung einer
Verschlimmerung der Krankheit gerichtet sind
� muss ärztlich angeordnet sein und
von geeigneten Pflegefachkräften
durchgeführt werden
� Leistungszusage erforderlich
Entziehungs- /
Entwöhnungsmaßnahmen
100 %� Kosten für ärztliche Leistungen, ambulante
Psychotherapie sowie allgemeine KH-Leistungen
� insgesamt max. 3 Entziehungsmaßnahmen
einschließlich Entziehungskuren in qualifizierter
Einrichtung (ambulant + stationär )
� Begrenzung von 3 Maßnahmen gilt
in Summe für ambulante und
stationäre Maßnahmen
� Nikotinsucht nicht eingeschlossen
� Leistungszusage erforderlich
Künstliche
Herbeiführung einer
Schwangerschaft
100 %
� Kosten für ärztliche Leistungen, Arznei- und
Verbandmittel sowie allgemeine KH-Leistungen
� insgesamt max. 3 Versuche unabhängig vom
gewählten Verfahren (ambulant + stationär )
� Begrenzung von 3 Versuchen gilt in
Summe für ambulante und
stationäre Versuche
� Leistungszusage erforderlich
COMFORTBeihilfe mit sicherem Leistungsversprechen (III)
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Leistung Erstattung
Beihilfe+COMFORT-B+EB+SP2-BAnmerkungen
Stationäre Behandlung
100 %
� freie Krankenhauswahl
� 2-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung auch
über die Höchstsätze GOÄ/GOZ hinaus
� 1-Bett-Zimmer über SP1Z-B
hinzuversicherbar
� Attraktives Ersatz-KHT bei Nicht-
inanspruchnahme von Wahlleistungen
Anschlussrehabilitation
(ARM)
100 %� vom Krankenhausarzt nach Akutbehandlung
veranlasste ARM
� ARM muss innerhalb von 2 Wochen
nach stationärer Akutbehandlung
beginnen und weiterhin
krankenhaustypisch erfolgen
Aufnahme einer
Begleitperson100 %� medizinisch erforderliche Mitaufnahme
� Erstattung im Rahmen der allg. KH-
Leistungen
Hospizleistungen100 %� Kosten für stationäre Versorgung in einem
Hospiz mit palliativ-medizinischer Behandlung� Leistungszusage erforderlich
stationäre Kranken-
transporte
100 %
� notwendige Transporte im speziellen
Krankenfahrzeug zum bzw. vom
nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
� Als spezielles Krankenfahrzeug gelten
Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge
COMFORTBeihilfe mit sicherem Leistungsversprechen (IV)
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Leistung Erstattung
Beihilfe+COMFORT-B+EB+SP2-BAnmerkungen
ZahnbehandlungZahnersatz
KieferorthopädieFunktionsdiagnostik
Implantate inkl. Augmentation
100 %
� bis Höchstsatz GOÄ/GOZ
� max. 6 orale Implantate je Kiefer
� Heil- und Kostenplan für Zahnersatz,
Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und
Implantate inkl. Augmentation erforderlich, ohne:
50 % der tariflichen Leistung für sämtliche
Zahnleistungen
� Leistungsstaffel EB (entfällt bei Unfällen):2.500 EUR erstattungsfähige Kosten in den ersten beiden Kalenderjahren,3.500 EUR erstattungsfähige Kosten in den ersten drei Kalenderjahren,danach max. 10.000 EUR alle zwei Kalenderjahre (Höchstbeträge abhängig vom versicherten Prozentsatz)
COMFORTBeihilfe mit sicherem Leistungsversprechen (V)
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SB-Beispiele in Abhängigkeit des versicherten Proze ntsatzes
Versicherter Prozentsatz
Leistungsdynamische SB Maximale SB
20 % 4,- EUR 1.000 EUR
30 % 6,- EUR 1.500 EUR
50 % 10,- EUR 2.500 EUR
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COMFORT-B sieht eine SB je 5 % versicherter Tarifst ufe vor:� 1,- EUR je medizinischer Leistung� 2,50 EUR je Hilfsmittel
COMFORTBeihilfe mit innovativem SB-Konzept
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre zahlen keine SB (Ausnahme: Beamtenanwärter ab 16 Jahre)
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� Bei Leistungsfreiheit erhalten Erwachsene für
die Tarife COMFORT-B und EB eine
garantierte Beitragsrückerstattung von jeweils
2 Monatsbeiträgen.
� Zusätzlich ist – auch für Kinder und
Jugendliche – für diese Tarife eine
erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von
bis zu 3 Monatsbeiträgen möglich.
COMFORTBeihilfe mit Beitragsrückerstattung
�Für Ihre Kunden lohnt sich somit
eigenverantwortliches Handeln
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� SelbstbeteiligungDie Selbstbeteiligung aus dem Tarif COMFORT-B entfällt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahren.
� BeitragsrückerstattungDie garantierte BR der Tarife COMFORT-B und EB wird für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahren nicht gezahlt. Jedoch wird eine erfolgsabhängige BR von bis zu 3 MB gezahlt.
COMFORTBeihilfe mit speziellen Kinderregelungen
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� SelbstbeteiligungDie Selbstbeteiligung des Tarifs COMFORT-B ist unabhängig vom Alter zu tragen.
� BeitragsrückerstattungenDie garantierte BR der Tarife COMFORT-B und EB wird unabhängig vom Alter ausgezahlt und beträgt 2 MB pro Jahr. Die erfolgsabhängige BR beträgt 3 MB pro Jahr .
� ArbeitslosigkeitBei bestehender Arbeitslosigkeit im Anschluss an die Zeit als Beamter auf Widerruf ist die Fortführung der Beamtenanwärterstufe für max. 18 Monate möglich, längstens jedoch bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres.
COMFORTBeihilfe mit speziellen Regelungenfür die Beamtenanwärterstufe
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COMFORTBeihilfe mit sogenannter „S-Stufe“
� Für die Tarife COMFORT-B und SP2-B sind sogenannte
S-Stufen eingeführt worden, die besonders preisgünstig sind.
� Die Wahl dieser S-Stufen – das sind COMFORT-B/50S und
SP2-B/50S – setzt voraus, dass der Beihilfebemessungssatz mit
Eintritt des Versorgungsfalles von 50 % auf 70 % erhöht wird.
� Mit Eintritt des Versorgungsfalles wird der Versicherungsschutz
in die Tarifstufe COMFORT-B/30 bzw. SP2-B/30 umgestellt.
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COMFORTBeihilfe mit eigener Tarifstufe für Beihilfeversicherte des Landes Hessen
� Bei Personen, die Anspruch auf Beihilfe nach der
Beihilfevorschrift des Bundeslandes Hessen haben, weicht der
Beihilfebemessungssatz für stationäre Leistungen gegenüber
dem der ambulanten und dentalen Leistungen ab.
� Für diesen Personenkreis ist die Tarifstufe COMFORT-B/HE
eingeführt worden.
� Die bedarfsgerechte Absicherung ist sichergestellt!
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� Innovatives Selbstbeteiligungskonzept
� privatärztliche Behandlung mit freier Arztwahl bis Höchstsatz GOÄ/GOZ
– kein Hausarztprinzip
� 6 Monate Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland
� Verzicht auf Kurortklausel
� 100 % Zahnersatz mit Berechnung bis Höchstsatz GOÄ/GOZ
� Leistungen für verordnete Arzneimittel und Sondennahrung
� umfassende Leistungen für alternative Heilverfahren ohne prozentuale
Selbstbeteiligung oder Jahreshöchstgrenzen
� Heil- und Hilfsmittel ohne abschließende Aufzählung
COMFORTBeihilfe mit einigen sicheren Highlights (I)
Die Continentale – Elke Brand, Produktmanagement Kranken
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� Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen und ohne
Untersuchungsintervalle
� garantierte Beitragsrückerstattung
� Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
� Flexibles Tarifkonzept mit vielen möglichen Tarifkombinationen
� Attraktive Beamtenanwärterstufe
� Es sind S-Stufen für COMFORT-B und SP2-B sowie eine
Hessen-Stufe für COMFORT-B im Angebot
� Transparente Versicherungsbedingungen
COMFORTBeihilfe mit einigen sicheren Highlights (II)
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� SP2-BChefarztbehandlung (auch über Höchstsätze GOÄ!) im Zwei-Bett-Zimmer oder Ersatz-Krankenhaustagegeld
� SP1Z-BDifferenzkosten für das Ein-Bett-Zimmer oder Ersatz-Krankenhaustagegeld
Tarif SP-B – Privatpatient im Krankenhaus
COMFORT-B mit speziellen Ergänzungen
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Tarifmerkmale Regelungen
Versicherungs-fähigkeit
�Beihilfeversicherte, auch anderer PKV-Unternehmen, die allgemeine Krankenhausleistungen aber keine Wahlleistungen versichert haben
Unterkunft� SP2-B: Zwei-Bett-Zimmer� SP2-B + SP1Z-B: Ein-Bett-Zimmer (SP1Z-B kann nur
zusammen mit SP2-B bestehen)
Chefarzt � auch über Höchstsätze GOÄ hinaus
Ersatzkranken-haustagegeld
� SP2-B: max. 70 EUR (abhängig vom versichertenProzentsatz)
� SP2-B + SP1Z-B: max. 90 EUR (abhängig vom versicherten Prozentsatz)
Anschlussreha-bilitation (ARM)
100 %�vom Krankenhausarzt nach Akutbehandlung veranlasste
ARM�ARM muss innerhalb von 2 Wochen nach stationärer
Akutbehandlung beginnen und weiterhin krankenhaustypisch erfolgen
Spezielle Ergänzungen: SP-B (I)
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� Optimale Absicherung zu einem TOP-Preis
EASP2-B SP1Z-B
SP2-B/50 SP2-B/50S BA SP2-B/50 SP1Z-B BA SP1Z-B
16 – 20 5,40 5,40 2,80 0,90 0,90
25 14,60 13,32 2,20 5,19 2,00
30 16,80 15,12 3,20 5,71 2,54
40 20,60 18,16 bis EA 33 6,65 bis EA 33
50 26,00 22,76 bis EA 33 7,94 bis EA 33
Beitragsbeispiele in EUR
Spezielle Ergänzungen: SP-B (II)
mtl. Beiträge ab 21.12.2012 in EUR ohne gesetzlichen Zuschlag
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Der Tarif EB zahlt…
…alles , was aus dem Grundtarif COMFORT-B aber nicht von der Beihilfe erstattungsfähig ist.
Ausnahmen:� Kostendämpfungspauschalen� Eigenbeteiligungen bei Wahlleistungen (� Tarif KHT)� Bestattungskosten� Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren� künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft� Mehrkosten für Privatkliniken/Ausgründungen
EB ist länderspezifisch kalkuliert, die Tarifbezeichnung erhält ergänzend eine Kurzbezeichnung je Beihilfeland (z. B. EB-HE/70; HE = Hessen).
COMFORT-B mit speziellen Ergänzungen
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Spezielle Ergänzungen: EB (II)
Merkmal Regelung
Zahnleistungen
Zahnstaffel1. – 2. Kalenderjahr: 2.500 Euro1. – 3. Kalenderjahr: 3.500 EuroDanach für je 2 Kalenderjahre max. 10.000 Euro(Höchstbeträge abhängig vom vers. Prozentsatz)� Staffel entfällt bei Unfällen
Garantierte BR Ja, aber nur, wenn auch Anspruch auf garantierte BR aus COMFORT-B besteht
Rückerstattungs-modell 2 MB garantierte BR p.a. + erfolgsabhängige BR
Sonstige Tarifmerkmale
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� Optimale Absicherung zu einem TOP-Preis
EAEB-BU*
EB-BU/50 BA EB-BU/50
16 – 20 2,32 1,37
25 12,58 1,97
30 14,51 2,41
40 18,17 bis EA 33
50 21,99 bis EA 33
Beitragsbeispiele in EUR
mtl. Beiträge ab 21.12.2012 in EUR ohne gesetzlichen Zuschlag
Spezielle Ergänzungen: EB (III)
* Für jedes Bundesland und für den Bund gibt es jeweils eine eigenständige EB-Stufe, die durch 2 Buchstaben gekennzeichnet sind. „BU“ steht für Tarifstufe Bund.
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COMFORT-B/30
30 % von 1.200 €abzgl. 6 € SB
= 354 €
COMFORTBeihilfe – grundsätzliches Leistungsprinzip
Erst.fähiger Rechnungsbetrag: 1.200 €Beihilfefähig: 1.000 €Beihilfeanspruch Bund: 70 %
�EB zahlt alles, was aus dem Grundtarif COMFORT-B aber nicht von der Beihilfe erstattungsfähig ist.
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Erst.fähiger Rechnungsbetrag: 100 €Beihilfefähig oder Festbetrag: 40 €Beihilfeanspruch Bund: 70 %
COMFORTBeihilfe – Leistungsbeispiel „Arzneimittel“
� Es verbleiben 6 € beim Kunden (SB aus COMFORT-B)
COMFORT-B/30
30 % von 100 €
= 30 €abzgl. 6 € SB
= 24 €
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50
Erst.fähiger Rechnungsbetrag: 300 €Beihilfefähig: 0 €Beihilfeanspruch Bund: 70 %
COMFORT-B/30
30 % von 300 €
= 90 €
COMFORTBeihilfe – Leistungsbeispiel „Brille“*
� Volle Erstattung! Keine SB aus COMFORT-B!
* nicht beihilfefähig
Die Continentale – Elke Brand, Produktmanagement Kranken
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Erst.fähiger Rechnungsbetrag: 1.400 €Beihilfefähig: 1.400 €Beihilfeanspruch Bund: 70 %
COMFORTBeihilfe – Leistungsbeispiel „Hilfsmittel“
� Es verbleiben 15 € beim Kunden (SB aus COMFORT-B)
COMFORT-B/30
30 % von 1.400 €
= 420 €abzgl. 15 € SB
= 405 €
Beihilfe70 % von 1.400 €
= 980 €
Die Continentale – Elke Brand, Produktmanagement Kranken
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SP-B/30
30 % von 5.000 €
= 1.500 €
� Volle Erstattung!* Liquidation mit Honorarvereinbarung
(5-facher Satz GOÄ)
Erst.fähiger Rechnungsbetrag: 5.000 €* Beihilfefähig: 3.500 €Beihilfeanspruch Bund: 70 %
!Die nach Abzug der
Beihilfe verbleibenden Kosten für privatärztliche
Leistungen werden zusätzlich aus SP-B mit
dem Prozentsatz des Beihilfebemessungssatzes
erstattet.
COMFORTBeihilfe – Leistungsbeispiel „Privatarzt stationär“
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COMFORTBeihilfeintelligent – sicher – wirtschaftlich
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EACOMFORTBeihilfe Vergleichsbeitrag für
COMFORT-B/50 SP2-B/50 EB-BU*/50 Gesamt S-Stufen B.-Anwärter
0–15** 35,28 1,24 0,60 37,12 -- --
16–20 93,00 5,40 2,32 100,72 100,72 37,57
25 111,10 14,60 12,58 138,28 130,20 37,57
30 118,20 16,80 14,51 149,51 139,19 45,41
40 132,60 20,60 18,17 171,37 156,45 bis EA 33
50 157,50 26,00 21,99 205,49 185,81 bis EA 33
* Für jedes Bundesland und für den Bund gibt es jeweils eine eigenständige EB-Stufe, die durch 2 Buchstaben gekennzeichnet sind. „BU“ steht für Tarifstufe Bund.** Diese Beitragsbeispiele basieren auf einem versicherten Prozentsatz von 20 % (Kinder).
COMFORTBeihilfe mit wirtschaftlichen Beiträgen
mtl. Beiträge ab 21.12.2012 in EUR ohne gesetzlichen Zuschlag
Die Continentale – Elke Brand, Produktmanagement Kranken
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Kostenbewusstes Handeln – geringe Selbstbeteiligunge n
� Steuerungsmöglichkeit der Selbstbeteiligungen
Beispiele
� Wahl eines Generikums statt eines Originalpräparates
� mehrere erforderliche Untersuchungen werden bei einem Arztbesuch
erledigt, somit fällt die Selbstbeteiligung nur einmalig an
� Kostenbewusstes Handeln zahlt sich aus!
COMFORTBeihilfe belohnt wirtschaftliches Verhalten mit geringer Selbstbeteiligung
Die Continentale – Elke Brand, Produktmanagement Kranken
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Die Continentale – Produktmanagement Kranken
COMFORTBeihilfe belohnt wirtschaftliches Verhalten mit Beitragsrückerstattung (II)
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intelligentEinfaches Handling – ein Tarifsystem für Bund und LänderKundenbindung – passend vom Einstieg bis zur RentePassgenau – beratungssicheres Angebot
sicher Leistungsversprechen sind nachhaltig sicherLeistungsdynamisch im Tarif EB bei BeihilfeänderungenStarke Leistungen, z. B. bei Zahnersatz
wirtschaftlichTop-BeitragsniveauProvision durch Einstiegs- und FolgegeschäftKeine Selbstbeteiligung für Kinder
� Nutzen Sie die Chancen im Verkauf!
COMFORTBeihilfe mit vielen Vorteilen auf einen Blick
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58 Die Continentale – Elke Brand, Produktmanagement Kranken
Fachwissen für Ihren Erfolg –KV – Lizenzseminar zur Beihilfe
Wann?1. Quartal 2014
Wie lange?2 Tage
Ansprechpartner?Ersan Odabasi
Tel. 06171 9150-222
Fax 06171 9150-221
� Steigern Sie Ihren PKV-Verkauf!
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