Sonderstellung des Agrarrechts
Erwartungen der Gesellschaft
Intakte Umwelt
Gepflegte Landschaft
Qualitätsvolle Lebensmittel
Vitale ländliche Räume
Agrarrecht als Lösungsansatz
Im Spannungsfeld zwischen Ökonomisierung und Ökologisierung
Zwischen Globalisierung und Europäisierung
Zunehmende Verrechtlichung agrarischer Lebensverhältnisse
Zunehmende Beschränkungen von luf Eigentum
Agrarrecht spiegelt die Geschichte der Menschheit wider
2
Agrarverfassung als Rechtsrahmen
Agrarverfassung
ist als Gefüge der sozialen, politischen und rechtlichen Institutionen
zu verstehen
steht als Teil der Wirtschaftsverfassung im Spannungsfeld
zwischen Freiheit und planender Ordnung
zwischen Selbstverantwortung und Fremdbestimmung
zwischen Grundrechten und Gemeinwohlanforderungen
3
Staatlicher Dirigismus?
EG-Marktordnungsrecht mit planerischen Mechanismen
Marktlenkende Maßnahmen wie Intervention, Quotierung, Einfuhrzölle,
Ausfuhrerstattungen
Nationaler Gesetzgeber
Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
Faktische Abhängigkeiten
Staatliche Förderungen, Ausgleichszahlungen erzwingen Abhängigkeit
(Anträge, Auflagen, Kontrollen, Bescheide..)
Freiheitsbindende Materien
Anerbenrecht, Pflichtmitgliedschaft, Pflichtversicherungen im Sozialbereich
Vielfältige Einschränkungen des Privateigentums (Grundverkehr,
Raumordnung, Landpacht, Natur- und Umweltschutz..)
Ziel: Ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiheit und Bindung
4
Verwaltungsrecht und Verwaltungswirt
Das Agrarrecht und das Agrareigentum erfahren heute ihre konkrete
Ausgestaltung sowohl durch Normen, die ein Sonderprivatrecht
statuieren (Anerbenrecht, Landpachtrecht) als auch zunehmend durch
Verwaltungsrecht.
So wird in die Freiheit des Agrareigentums zB durch das Forstrecht,
Wasserrecht, Naturschutzrecht, Fischereirecht, Jagdrecht,
Tierschutzrecht, Energierecht, Bodenschutzrecht, Veterinärrecht,
Pflanzenschutzrecht, Konsumentenschutzrecht, Grundverkehrsrecht
bis hin zum Gebühren- und Steuerrecht eingegriffen.
>> Der Landwirt mutiert zum Verwaltungswirt !
5
Land- und forstwirtschaftliches Eigentum im Rückblick
Heutige Eigentumsordnung ist das Ergebnis jahrhundertelanger
Entwicklungen
Bauernbefreiung und Grundentlastung 1848 war Grundlage für
einheitliches Eigentumsrecht (ABGB)
Staatsgrundgesetz 1867 machte
die Unverletzlichkeit des Eigentums
Aufhebung jedes Untertänigkeits- und Hörigkeitsverbandes
Erwerbsfreiheit und Liegenschaftserwerbsfreiheit zu den wichtigsten
verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten
Gesetzmäßigkeiten der Marktwirtschaft
Bodeneigentum wird zur Ware
Vermögenswerte Privatrechte wurden daher schon bald danach
wieder in einer Reihe von Spezialgesetzen geregelt
6
Grundrechte
Art 5 StGG: „Das Eigentum ist unverletzlich. Eine Enteignung
gegen den Willen des Eigentümers kann nur in den Fällen und in der
Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt“.
Art 1 1. ZProt EMRK: „Jede natürliche und juristische Person hat
ein Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein
Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es
verlangt und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen
Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen. Die vorstehenden
Bestimmungen beeinflussen jedoch in keiner Weise das Recht des Staates,
diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benützung des
Eigentums in Übereinstimmung mit dem Allgemeininteresse oder zur
Sicherung der Zahlung der Steuern, sonstiger Abgaben oder von Geldstrafen
für erforderlich hält“.
7
Eigentumsgarantie
Institutsgarantie
Verpflichtet den Gesetzgeber zur Ausgestaltung der
Eigentumsordnung im Sinn der Privatnützigkeit des Eigentums
Wertgarantie
Gewährt einen Ausgleich in Form eines Anspruches auf
Entschädigung
Subjektives Recht
Recht des Einzelnen, Eigentum zu erwerben und darüber frei zu
verfügen. Aber: Institut der Eigentumsbeschränkung immanent !
Gesetzgeber darf jedoch Wesensgehalt nicht antasten
8
Eigentumsbeschränkungen
Sowohl Verfassungsrecht als auch Privatrecht lassen jedoch
Beschränkungen und Verpflichtungen des Eigentums aufgrund von
Gesetzen oder durch Gesetze im Sinne des Gemeinwohls zu
Beschränkung des Eigentums = Sozialpflichtigkeit oder
Sozialbindung des Eigentums
Summe aller gesetzlichen Regelungen, welche den Eigentümer in seinem
Eigentumsrecht beschränken
Befugnis des Eigentümers gemäß § 354 ABGB, mit dem Eigentum
nach Willkür zu verfahren, wird immer mehr zur „Verwaltung aufgrund
der Gesetze“
9
Schranken des Eigentumseingriffes
Der Gesetzgeber kann verfassungsrechtlich einwandfreie
Eigentumsbeschränkungen verfügen
sofern er dadurch nicht den Wesensgehalt des Grundrechtes der
Unversehrtheit des Eigentums berührt
oder in anderer Weise gegen einen auch ihn bindenden
Verfassungsgrundsatz verstößt und
soweit die Eigentumsbeschränkung im öffentlichen Interesse
liegt und nicht unverhältnismäßig ist.
10
Frage nach dem Wesensgehalt
Agrareigentum ist heute so stark öffentlich-rechtlich verpflichtet, dass
die Frage zu stellen sein wird, ob nicht zumindest in manchen
Bereichen in Summe die verfassungsrechtliche Grenze des
Wesensgehaltes des Eigentumsrechtes überschritten ist
Ist ein Recht, welches mit Planungsvorgaben, Verfügungsbeschränk-
ungen, Nutzungsbedingungen, Duldungs-, Handlungs,- und Leistungs-
pflichten belastet ist, noch ein Recht mit privatautonomen und
privatnützigen Wahlmöglichkeiten, also Eigentum?
Ober- und Untereigentum wieder aktuell?
11
Rechtsbereiche mit Einfluss auf das Waldeigentum (1)
Internationale und völkerrechtliche Rechtsbereiche
ITTA (Tropenholzübereinkommen)
Klimarahmenkonvention
Alpenkonvention
Bergwaldprotokoll
Berner Konvention
Ramsar-Konvention
Biodiversitätskonvention
Europarechtliche Normen
EU-Grundrechtecharta
EU-Umweltrecht (Art 191ff AEUV, Art 11 AEUV)
Wasser-Rahmen-Richtlinie
Natura 2000 mit FFH-Rl und VSchRl
12
Rechtsbereiche mit Einfluss auf das Waldeigentum (2)
Nationale Rechtsnormen - Bundesrecht
Forstrecht
Wasserrecht
UVP-Recht
Bodenreformrecht
………….
Nationale Rechtsnormen - Landesrecht
Forstgesetz-Ausführungsgesetz
Naturschutzrecht
Nationalparkrecht
Grundverkehrsrecht
……………..
13
Forstrechtsentwicklung
Forstregale der Landesfürsten, Weistümer
Waldordnungen der Kronländer
Grundentlastung 1848
Reichsforstgesetz 1852
Oberstes Prinzip: Walderhaltung, Rücksichtnahme auf das öffentliche
Wohl, Beschränkungen im öffentlichen Interesse
Weitere Gesetzesentwürfe: 1874, 1879
Bundesverfassung 1920
Entwurf – Reichsforstgesetz 1940
Forstrechtserneuerung nach 1945: 1951, 1956, 1960 (Forstsaat-
gutgesetz), 1962 (Holzkontrollgesetz, Forstrechtsbereinigungsgesetz), 1967,
1968, 1969, 1971, 1974, 1975
14
Forstgesetz 1975 - Das Jahrhundertgesetz
Nutzwirkung im Vordergrund
Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken
Zunahme der Dienstleistungsfunktionen des Waldes
Erste ex lege Definition von „Wald“
Erweiterung der Rodungen im öffentlichen Interesse
Definition von Schutz- und Bannwald
Forstschädliche Luftverunreinigungen erhalten breiten Raum
Forstliche Raumplanung neu
Umfassende Regelung des Prinzips der Walderhaltung und der
Nachhaltigkeit seiner Wirkungen
Zahlreiche Pflichten, Ver- und Gebote, die in das Waldeigentum
eingreifen
15
Die Entwicklung nach 1975
Novellierungsbemühungen Anfang der 80er-Jahre (Waldsterbensdebatte)
Novellierungsentwurf 1982 (Sperre von Waldflächen)
Beamtenentwurf 1985 (Vorschreibung von Baumarten, Schlepperwege)
Initiativantrag 1987
ForstG-Novelle 1987, mit 1.1.1988 in Kraft getreten
Forstgesetz-Novelle 2002
Anpassung an die geänderten Bedürfnisse
Forcierung der Eigenverantwortlichkeit des Eigentümers
Verwaltungsvereinfachung
Sicherung der Multifunktionalität und Nachhaltigkeit
Implementierung internationaler Verpflichtungen
Forstgesetznovellen 2004-2008 (AgrarrechtsänderungsG)
16
Eigentumsbeschränkende Normen
17
Gebote und
Vorschriften
Verbote Duldungspflichten Bewilligungs-
pflichten
Forstgesetz
Wiederbewaldung
Schutz-, Bannwald
Forstgesetz
Rodung, Kahlhieb
Waldweide
Forstgesetz
Deckungsschutz,
Bannwald,
Betretungsrecht
Forstgesetz
Neubewaldung,
Rodung, Fällungen
Bringungsanlagen
WasserrechtsG
Quellschutz
WasserrechtsG
Düngung,
Straßenbau
WasserrechtsG
WasserrechtsG
Kahlschläge
UVP-Recht Naturschutzrecht Mineralrohstoff-
gesetz
Naturschutzrecht
Bundesstrassen-
recht
Bewuchsentfernung
Nationalpark-
gesetze
Bundestrassen-
recht
(Wasserableitung)
Grundverkehrs-
recht
Forstgesetz-
AusführungsG
Schutz vor
Wildbächen
Forstgesetz-
AusführungsG
Waldteilung
Forstgesetz-
AusführungsG
Waldbrand-
bekämpfung
Forstgesetz-
AusführungsG
Windschutzanlagen
Forstgesetzliche Beschränkungen
Waldeigentum
Bewirtschaftungs-gebote
Bewirtschaftungs-verbote
Duldungspflichten
Bewilligungspflichten
Anzeige-/Meldepflichten
Planungsmaßnahmen
18
Bewirtschaftungsgebote
§ 13 Wiederbewaldung § 17 Rodung § 22 Schutzwald
§ 24 Sanierung
Schutzwald § 27 Bannwald § 37 Waldweide
§ 32 Einforstungswälder § 38 Streugewinnung § 32a Wälder mit bes.
Lebensraum
§ 44
Schädlingsbekämpfung
§ 45
Schädlingsvermeidung § 58 Bringung
§ 60
Bringungsanlagen
§ 80
Schutz hiebsunreifer
Bestände
§ 100, § 101
Waldbehandlung in
Einzugsgebieten,
Vorbeugung
§ 113 Bestellungspflicht
§ 172 Abs. 6 Forstaufsicht
19
Bewirtschaftungsverbote
§ 15
Waldteilung
§ 16
Waldverwüstung
§ 17
Rodung
§ 37
Waldweide
§ 38
Streugewinnung
§ 80, § 82
Kahlhiebverbot
20
Duldungspflichten
§ 14
Waldbehandlung
§ 27
Bannwald
§ 22
Schutzwald
§ 33
Benützung
§ 36
Erholungswald
§ 41
Waldbrand-
bekämpfung
§ 49
Luftverunreinigung
§ 51
Besondere
Maßnahmen
§§ 66, 66a, 69
Bringung über
fremden Grund,
Bringungsgenossen-
schaften
§ 172
Forstaufsicht
21
Bewilligungspflichten
§ 4
Neubewaldung
§ 15
Waldteilung
§ 17
Rodung
§ 25
Kampfzone
§ 27
Bannwald
§ 34
Benützungs-
beschränkungen
§ 62
Bringungsanlagen
§ 81
Ausnahmen
Kahlhiebe
§ 85
Bewilligungspflichtige
Fällungen
§ 87
Fällungsantrag
22
Anzeige-/Meldepflichten
§ 3, Abs 5
Grundsteuer-
/Grenzkataster
§ 5
Feststellungsverfahren
§ 17a
Rodung
§ 29
Bannlegung
§ 34
Benützungs-
beschränkungen
§ 40 Abs. 4
Feuerentzünden
§ 43
Forstschädlinge
§ 62 Abs. 4
Bringungsanlagen
§ 64
Anmeldepflichtige
Forststraßen
§ 86
Freie Fällungen
§§ 115, 116
Bestellungsvorgang
23
Einforstungsrechte
Stellen Rechtsverhältnisse öffentlich-rechtlicher Natur dar
Bestehen unabhängig von ihrer grundbücherlichen Eintragung
Können nicht verjähren und nicht ersessen werden
Sind zeitlich unbegrenzt
Sind mit einer bestimmten Liegenschaft verbunden
Ausübung der Einforstungsrechte ist in Regulierungsurkunden
geregelt
Eigene Einforstungsgesetzgebung mit WWSGG und
Landesausführungsgesetzen
Wurden bereits im Reichsforstgesetz 1852 berücksichtigt
Sind im § 32 ForstG 1975 geregelt
Stellen für den Verpflichteten einen Eigentumseingriff dar !
25
Eigentumsrechtliche Stellung der Einforstungsrechte
EFR zählen zu den dinglichen Rechten und fallen nach der Judikatur des
VfGH unter den Schutz des Art 5 StGG
Damit können sich Berechtigte wie Verpflichtete auf das Grundrecht
der Eigentumsgarantie berufen
Nach Grabenwarter/Lienbacher stellt die Belastung von Grundstücken
mit EFR eine Eigentumseinschränkung und daher einen Eingriffe in
das Grundrecht nach Art 5 StGG iVm Art 1 1.ZPEMRK dar
Das Spektrum der Eigentumsbeschränkungen reicht dabei von der
Vorschreibung von Abgaben und sonstigen Geldlasten bis hin zu
Einschränkungen der Ausübungsmöglichkeiten bei Eigentum an Grund
und Boden
Historische Entwicklung ist für rechtliche Beurteilung von zentraler
Bedeutung
26
Arten von Eigentumsbeschränkungen bei Einforstungsrechten
Eigentumsbeschränkungen aufgrund urkundlicher Bestimmungen
Pflicht zur jährlichen Vorzeige (Holz, Streu, usw)
Pflicht zur jährlichen Abmaß/Verrechnung (Holz, Streu, usw)
Eigentumsbeschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
Beschränkung der Teilung belasteter Grundstücke
Übertragung auf Trennstücke, Übertragung von Nutzungsrechten
Bringung, Bedarfsholzentschädigung, Brennholzumrechnung
Materialbeistellungspflicht bei Schonungslegung und WWT
Trennung von Wald und Weide
Umwandlung von Holz- und Streubezügen
27
Bundesgesetzliche Normen
BVG über den
umfassenden
Umweltschutz
Wasserrechtsgesetz UVP-Recht
Bodenreformrecht
Gesetz über das Verbot
des Verbrennens
biogener Materialien
Immissionsschutz-
gesetz Luft
Anerbenrecht Mineralrohstoffgesetz Bundesstraßenrecht
Starkstromwegerecht
Vermessungsgesetz
Zivilrechtsänderungs-
gesetz
Gewerbeordnung
28
Landesgesetzliche Normen
Forstgesetz-
Ausführungsgesetz Naturschutzrecht Nationalparkgesetz
Bodenschutzrecht Grundverkehrsrecht Jagdrecht
Gesetz über die
Wegefreiheit im
Bergland
Güter- und
Seilwegegesetz
Landeselektrizitäts-
gesetz
Fischereirecht Landesstraßengesetz Höhlengesetz
Waldbrand-
bekämpfungsgesetz
Waldverwaltungs-
Beiträgegesetz
29
Zusammenfassung
Eingriffe in das Eigentums-Grundrecht bedürfen neben einer
gesetzlichen Grundlage auch des Vorliegens eines öffentlichen
Interesses. Zudem muss der Eingriff verhältnismäßig und
angemessen sein.
Eigentumsbeschränkungen sind differenziert zu betrachten
(Eigen-/ Fremdnützigkeit)
Eigentumsbeschränkungen für sich allein sind zumeist grundrechts-
konform
Zunahme von Beschränkungen im öffentlichen Interesse (va.
Natur- und Umweltbelange)
Steigende Bedeutung EU-rechtlicher Normen
30
Zentrale Anliegen der
Interessenvertretung der Land- und Forstwirte
Sicherung des Eigentums
Verhinderung von unangemessenen Eigentumsbeschränkungen
Eigentumseingriffe dürfen nicht so weit gehen, dass der
Eigentümer zum bloßen Verwalter wird
Grundsatz der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit
Vertragliche Regelungen an Stelle hoheitlicher Eingriffe
Eigentum achten
Eigentumsfreundliche(re) Politik
Kumulation oder Gullivereffekt
Gulliver-Effekt: Betrachtung der einzelnen Beschränkungen in ihrer
kumulierenden Wirkung kann „gesellschaftliches Obereigentum“ in
verfassungswidriger Weise begründen
32
Schlussfolgerung
Die Grenze der Sozialpflichtigkeit des Eigentums wird dort zu
ziehen sein, wo der Eigentümer aus seinem Eigentum weder einen
nachhaltigen Ertrag erzielen, noch den vielschichtigen gesetzlichen
Anforderungen Rechnung tragen kann und damit das
Eigentumsrecht zu einem nackten Recht verkommt.
Der Gesetzgeber ist daher mehr denn je gefordert, gesetzliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein Mindestmaß an
Eigentumsfreiheit garantieren. Nur so kann auch gewährleistet
werden, dass, gerade was das Waldeigentum betrifft, die
Gemeinwohlleistungen auch in einer nachhaltigen Form erbracht und
bereitgestellt werden können.
33
Top Related