Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg
Neue Wege zur Flexibilisierung der Eingriffsregelung –
Eingriff/Ausgleich, Ökokonto und Kompensationsverzeichnis
Dr. Dietrich Kratsch, MLR Referat 43Tagung am 8.Juni 2005, Universität Hohenheim
Folie 2, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Das „Pflichtprogramm“, 1.:
Anpassung von Definitionen an das BNatSchG:• Erweiterung des Eingriffsbegriffs (§ 20 Abs. 1 NatSchGE)• Ausgleich (§ 21 Abs. 2 NatSchGE)• Ersatz in der „betroffenen Großlandschaft“ (§ 21 Abs. 2 NatSchG) • Grundsätzlich nur flächengleiche Kompensation (§ 21 Abs. 2 Satz
4 NatSchGE), „Timelag“ wird über Ausgleichsabgabe abgegolten (§ 21 Abs. 5 Satz 2 NatSchGE)
Folie 3, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Das „Pflichtprogramm“, 2.: • Anpassung an die Landwirtschaftsklausel des
BNatSchG (§ 20 Abs. 2 NatSchGE)• Sonderregelung bei Wiederaufnahme der
früheren land-, forst- und fischereiwirtschaft-lichen Bodennutzung nach Vertragsablauf
(5-Jahresfrist, § 20 Abs. 3 NatSchGE)
Folie 4, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Das „Pflichtprogramm“, 3.:
Anpassung an die Stufenfolge des BNatSchG:
Abwägung erst, wenn Ausgleich und Ersatz keine vollständige Kompensation ergeben,
§ 19 Abs. 3 BNatSchG / § 21 Abs. 4 NatSchGE
Folie 5, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Stufenfolge bisher:1. Vermeidung/Minimierung
2. Ausgleichsmaßnahmen
3. Naturschutzrechtl. Abwägung
4. Ersatzmaßnahmen
5. Ausgleichsabgabe
Stufenfolge künftig:1. Vermeidung/Minimierung
2. Ausgleichsmaßnahmen
3. Ersatzmaßnahmen
4. Naturschutzrechtl. Abwägung
5. Ausgleichsabgabe
Folie 6, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Das „Pflichtprogramm“, 4.: Anpassung an Abwägungsvorgaben des BNatSchG:
•Minderung des Standards bei der Abwägung:keine Beschränkung auf öffentliche Interessen
(§ 21 Abs. 4 Satz 1 NatSchGE)•Aber: Höhere Anforderungen bei streng
geschützten Arten (§ 21 Abs.4 Satz 2 NatSchGE)
Folie 7, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Das „Pflichtprogramm“, 5.: Umsetzung der Vorgaben des BNatSchG zur
Sicherung der Maßnahmen• Rechtliche Sicherung der Maßnahmen (§ 23 Abs. 3 NatSchGE)• Kompensationsverzeichnis ( 23 Abs. 7 NatSchGE) • Einzelheiten werden durch RVO geregelt (§ 23 Abs. 8 NatschGE) • Bessere Absicherung der Kompensation bei Verzögerungen oder
Einstellung des Eingriffs oder bei Prognosefehlern (nachträgliche Auflagen, § 23 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 NatSchGE)
Folie 8, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Die „Kür“: das Öko-Konto• Zeitliche Flexibilisierung = Ökokonto• Länder können Vorgaben zur Anrechnung von Kompensations-
maßnahmen treffen. Grenzen der Flexibilisierung : - Naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen erforderlich- Vorrangig Funktionenbezug- Maßnahme muss in der betroffenen Großlandschaft
durchgeführt werden• Möglichst Herleitung aus Konzept (§ 21 Abs. 3 NatSchGE) • Einheitliche Bewertungsmethoden
Folie 9, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Grundzüge der Ökokonto-Regelung (§ 22 NatSchGE):
• Regeln für vorzeitige Maßnahmen:- Vorherige Zustimmung durch Naturschutzbehörde- Bewertung des Ausgangs- und Endzustandes- Sicherung der Dauerhaftigkeit
• Handelbarkeit• Berücksichtigung der Auswirkungen auf Landwirtschaft• Option: Verknüpfung mit Öko-Konto Bauleitplanung• Einzelheiten sind in Rechtsverordnung mit Zustimmung
des Landtags festzulegen
Folie 10, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Fachliche Anforderungen
Rechtssicherheit
Praktikabilität
Das „magische Dreieck“ der Ökokonto-Verordnung
Folie 11, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Fazit:Das Öko-Konto bringt eine Option.
Maßgeblich für Akzeptanz und breite Entfaltung werden praxistaugliche,
fachlich stimmige und rechtssichere untergesetzliche Regelungen sein.
Folie 12, 19.04.23
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg – Eingriffsregelung
Das neue Naturschutzrecht in Baden-Württemberg - Eingriffsregelung
Fundstellen des „Sparwasser-Gutachtens“:
Sparwasser/Wöckel, Einzelmaßnahmen der Eingriffskompensation: Möglichkeiten und Grenzen der landesrechtlichen Umsetzung,
Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 2004 S. 246 – 252
Sparwasser/Wöckel, Zur Systematik der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
2004 S. 1189 – 1195
Herzlichen Dank für‘s Zuhören!
Top Related