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Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz

am Arbeitsplatz

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen

der Europäischen Union

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Die Agenturen der Europäischen Union

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Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.int).

Bibliographische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.

Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 1996

ISBN 92-827-8045-7

© EGKS-EG-EAG, Brüssel · Luxemburg, 1996

Nachdruck — ausgenommen zu kommerziellen Zwecken — mit Quellenangabe gestattet.

Printed in France

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ZUSAMMENFASSUNG

I. Einleitung 3

II. Was ist eine Gemeinschaftsagentur? 5

IM. Beschreibung der einzelnen Agenturen 7

IV. Aufbau einer Agentur 17

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I. Einleitung

Die Schaffung der dezentralen Einrichtungen ¡st kein neues Phänomen, denn die ersten Agenturen (das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und die Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) wurden bereits während der 70er Jahre gegrün­det. Mit dem Beschluß des Europäischen Rates in Brüssel vom 29. Oktober 1993 zur Festlegung des Sitzes der sieben neuen Agenturen, von denen einige sich bereits Vorjahren eine Geschäftsordnung gege­ben, ihre Tätigkeit aber wegen des ausstehenden Beschlusses über den Sitz noch nicht aufgenommen hatten, erhielt dieses Phänomen eine neue Dimension.

Die Gründe für die Entstehung der Agenturen waren vielfältig. Sie sind in den Erwägungsgründen der Grundverordnungen zur Errichtung der einzelnen Agenturen dargelegt.

Außerdem wurde mit der Errichtung der Agenturen folgenden allgemei­nen Bedürfnissen entsprochen:

- die Tätigkeiten der Gemeinschaften in gewissem Umfang zu dezen­tralisieren und geographisch zu streuen;

- die den Agenturen übertragenen Aufgaben durch eine genaue Beschreibung transparenter zu machen;

- die notwendige Sachkenntnis in wissenschaftlichen oder technischen Bereichen zu entwickeln;

- der breitgefächerten Palette von Interessen (z.B. Sozialpartner) Rechnung zu tragen;

- die Beteiligung von Drittstaaten zu ermöglichen.

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II. Was ist eine Gemeinschaftsagentur

Eine Gemeinschaftsagentur ¡st eine Einrichtung des europäischen öffent­lichen Rechts. Die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Vertrag über die Europäische Union sehen keine solche Einrichtung vor. Sie wird im Rahmen des abgeleiteten Gemeinschaftrechts mit dem Ziel errichtet, technische, wissenschaftliche oder Verwaltungsaufgaben zu übernehmen, die in der jeweiligen Grundverordnung genau umrissen sind.

Dieser Definition entsprechen die folgenden 10 Einrichtungen:

- das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung; - die Europäische Stiftung für die Förderung der Lebens- und

Arbeitsbedingungen; - die Europäische Umweltagentur; - die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln; - das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und

Modelle); - die Europäische Stiftung für Berufsbildung; - die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht; - das gemeinschaftliche Sortenamt;

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- die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

- das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union.

Die Palette der Bezeichnungen (Zentrum, Stiftung, Agentur, Amt, Beobachtungsstelle) für diese Einrichtungen ist recht breit und möglicher­weise auch verwirrend, auch deshalb, weil es andere Einrichtungen mit gleicher Bezeichnung gibt, die keine Agenturen im Sinne dieser Definition sind. Beispiele hierfür sind die im Rahmen des Euratom-Vertrages geschaffene Euratom-Versorgungsagenfur, das Statistische Amt und das Humanitäre Amt der Europäischen Gemeinschaft als Dienste der Kommission oder des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften als interinstitutioneller Dienst der Gemeinschaftsorgane.

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Beschreibung der einzelnen Agenturen

CEDEFOP - Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

Das Cedefop wurde mit der Verordnung (EWG) Nr. 3 3 7 / 7 5 des Rates vom 10.2.1975 (ABL. L 39 vom 13. 2. 1975), geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1 1 3 1 / 9 4 vom 16. 4. 1994 (Abi. Nr. L 127 vom 19. 5. 1994) und Nr. 2 5 1 / 9 5 des Rates vom 6. 2. 1995 (ABI. Nr. L 39 vom 9. 2. 1995), errichtet.

Dem viertelparitätisch zusammengesetzten Verwaltungsrat des Zentrums gehören Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen und der Arbeitgeberverbände, der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission an. Seine Aufgabe besteht darin, die Berufsbildung und die ständige Weiterbildung auf Gemeinschaftsebene zu fördern und weiterzuentwickeln. Das Arbeitsprogramm des Zentrums hat gegenwärtig zwei Schwerpunkte:

- Qualifikationsentwicklung - Entwicklung der Berufsbildungssysteme.

Zu den regelmäßigen Veröffentlichungen des Zentrums gehören die europäische Zeitschrift "Berufsbildung" und die "CEDEFOP Info". Des weiteren erscheinen in unregelmäßigen Abständen CEDEFOP. Dokumente, CEDEFOP Panorama, Informationsbroschüren, Handbücher, Verzeichnisse. Eine Informations- und Dokumentationsstelle ist der breiten Öffentlichkeit zugänglich.

Anschrift: Marinou 1 2 GR-570 01 Thessaloniki Tel.: (+30-31)490 111 Fax: (+30-31)490 102

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Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Die Stiftung wurde aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 1 3 6 5 / 7 5 des Rates vom 26.5.1975 (ABL. Nr. L 1 39 vom 30. 5. 1975) errichtet.

Der viertelparitätische Verwaltungsrat des Zentrums setzt sich zusammen aus Vertretern der Arbeitnehmerorganisationen und der Arbeitgeberverbände, der Regierungen und der Europäischen Kommission.

Aufgabe der Stiftung ist es, zur Konzipierung und Verwirklichung besse­rer Lebens- und Arbeitsbedingungen beizutragen, indem sie Überlegun­gen zur mittel- und langfristigen Verbesserung der Lebensverhältnisse und der Arbeitsbedingungen entwickelt und vertieft und etwaige Ände-rungsfaktoren feststellt.

Im einzelnen befaßt sie sich mit - der Situation des Menschen in der Arbeitswelt - der Arbeitsorganisation und insbesondere der Arbeitsplatzgestaltung - den für bestimmte Arbeitnehmergruppen spezifischen Problemen - den langfristigen Aspekten der Umweltverbesserung - der räumlichen und zeitlichen Verteilung der menschlichen Tätigkeit.

Loughlinstow House Shankilll Co. Dublin - Ireland Tel.: (+353-1)282 68 88 Fax: (353-1)282 64 56

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Europäische Umweltagentur

Die Agentur wurde durch die Verordnung EWG Nr. 1210 /90 des Rates vom 7. 5. 1990 (Abi. L Nr. 120 vom 11. 5. 1990) errichtet.

Ihr wurde die Aufgabe übertragen, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zu liefern, die es der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten ermöglichen, die notwendigen Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen, die Ergebnisse dieser Maßnahmen zu bewerten und eine sachgerechte Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt sicherzustellen. Die Agentur ¡st allen anderen Ländern zugänglich, die das Interesse der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes teilen. So sind Island, Liechtenstein und Norwegen Mitglied der Agentur. Sie arbeitet außerdem aktiv mit internationalen Einrichtungen und Organisationen zusammen, um Synergien zu nutzen und Überschneidungen zu vermei­den.

Die Agentur veröffentlicht regelmäßig Berichte und Monographien sowie ein zweimal pro Jahr erscheinendes Informationsbulletin. Eine vollständige Liste der laufenden Veröffentlichungen ist über Internet erhältlich.

Kongens Nytorv, 6 DK-1050 Copenhagen K (Denmark) Tel.: (+45-33)36 71 53 Fax: (+45-33)36 71 89 Internet http://www.eea.dk Kontaktperson: Herr Ernst R. Klarte

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Europäische Stiftung für Berufsbildung

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360 /90 des Rates vom 7. 5. 1990 (ABI. Nr. L 131 vom 23. 5. 1990), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2 0 6 3 / 9 4 des Rates vom 27. 7. 1994 (ABl. Nr. L 216 vom 20. 8. 1994), errichtet.

Ziele der Stiftung: • zur Weiterentwicklung der Berufsbildungssysteme der Länder Mittel

und Osteuropas und Zentralasiens beitragen; • sich um eine effiziente Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und

den in Betracht kommenden Ländern im Berufsbildungsbereich bemühen; • zur Koordinierung der gewährten Unterstützung beitragen; • die für die Durchführung des Programms TEMPUS erforderliche Hilfe

im Bildungsbereich gewähren; • die Verbreitung von Informationen über die Berufsbildung und den

Erfahrungsaustausch fördern.

Die Stiftung ¡st auf dem Gebiet der Berufsbildung tätig. Im einzelnen befaßt sie sich mit der beruflichen Grund und Fortbildung sowie der Neuqualifizierung von Jugendlichen und Erwachsenen und insbesondere auch mit der Ausbildung von Führungskräften. Sie trägt zur Durchführung der Programme PHARE und TACIS bei, indem sie die in Betracht kom­menden Länder dabei unterstützt, die erforderlichen Humanressourcen heranzubilden, die im Rahmen der laufenden Reformen für den Übergang zur Marktwirtschaft und zur Festigung der Demokratie benötigt werden.

Anschrift: Villa Gualino Viale Settimio Severo 65 1-101 33 Torino Tel.: (+39-11)630 22 22 Fax (+39-11)630 22 00 Internet http://www.etf.it Kontaktstelle: Informationen & Veröffentlichungen

IO

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Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

Errichtet wurde die Agentur durch die Verordnung (EWG) Nr. 3 0 2 / 9 3 des Rates vom 8. 2. 1993 ABl. Nr. L 36 vom 12. 2. 1993), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3 2 9 4 / 9 4 des Rates vom 22. 12. 1994 (ABI. Nr. L 341 vom 3 1 . 12. 1994).

Ihre Aufgabe ¡st es, objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen auf europäischer Ebene zu liefern. Sie betreffen vorran­gig die Reduzierung der Drogennachfrage; die Strategien und Maßnahmen der Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene; die weltweite und geopolitiche Zusammenarbeit beim Drogenangebot; die Kontrolle des Drogenhandels und die Folgen des Drogenphänomens für die Erzeuger-, die Verbraucher- und die Transitländer (einschließlich Geldwäsche). Die Beobachtungsstelle arbeitet mit internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit dem Programm der Vereinten Nationen zur Drogenüberwachung, der Weltgesundheitsorganisation, der Pompidou-Gruppe des Rates, der Weltzollorganisation, INTERPOL und EUROPOL und Drittländern.

Die Beobachtungsstelle hat ihre Tätigkeit im Verlauf des Jahres 1995 aufgenommen. Ein erster allgemeiner Tätigkeitsbericht für das Jahr 1995 wurde im Mai 1996 vorgelegt. Ein spezifischer Bericht über das Drogenphänomen soll im September 1996 veröffentlicht werden.

Anschrift: Rue Cruz de Santa Apolónia, Nr. 2 3 / 2 5 P-l 100 Lisboa Tel.: (+351-1)813 13 18/813 70 13/813 87 11 Fax: (+351-1)813 17 11 Kontaktperson : Frau Kathy Robertson

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Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln

Die Agentur wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2 3 0 9 / 9 3 des Rates vom 22. 7. 1993 (ABl. Nr. L 214 vom 24. 8. 1993) errichtet.

Sie ist verantwortlich für die Koordinierung der in den Mitgliedstaaten vorhandenen Wissenschaftsressourcen, die ihr zur Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden. Anhand der Stellungnahmen der Agentur genehmigt die Kommission das Inverkehrbringen neuer Arzneimittel oder schlichtet Meinungsverschiedenheiten, die hinsichtlich anderer Arzneimittel zwi­schen Mitgliedstaaten bestehen.

Die Agentur besteht aus:

• einem Verwaltungsrat, der sich aus zwei Vertretern je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei vom Europäischen Parlament benannten Vertretern zusammensetzt;

• zwei wissenschaftlichen Ausschüssen: dem Ausschuß für Arzneispezialitäten und dem Ausschuß für Tierarzneimittel, welche die Stellungnahme der Agentur zu allen Fragen der Beurteilung von Human- bzw. Tierarzneimitteln vorbereiten; jedem Ausschuß gehören zwei Vertreter der Mitgliedstaaten an;

• einem rund 100 Personen umfassenden ständigen Sekretariat: • einem Direktor.

7 Westferry Circus Canary Wharf UK-London E l4 4HB Tel.: (+44-171)418 84 00 Fax: (+44-171)418 84 16 Internet http://www.eudra:org

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Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Errichtet wurde das Amt durch die Verordnung (EG) Nr. 4 0 / 9 4 des Rates vom 20. 12. 1993 (ABl. L Nr. 11 vom 14. 1. 1994), geän­dert durch die Verordnung (EG) Nr. 3 2 8 8 / 9 4 zur Umsetzung der im Rahmen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkünfte (ABl. Nr. L 349 vom 3 1 . 12. 1994) und ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 2 8 6 8 / 9 5 vom 1 3. 12. 1995 zur Durchführung der vorgenann­ten Verordnung des Rates (ABI. Nr. L 303 vom 15. 12. 1995).

Es hat die Aufgabe, Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken anzuneh­men, diese zu prüfen und einzutragen. Die Gemeinschaftsmarken haben einheitliche rechtliche Wirkung in der gesamten Europäischen Union. Das Gemeinschaftsmarkensystem ergänzt das System der natio­nalen Marken, die uneingeschränkt weiter bestehen. Unternehmen, welche die Zeichen schützen wollen, die sie von anderen Unternehmen in der Gemeinschaft unterscheidend, haben demnach die Wahl zwi­schen nationalen oder Gemeinschaftsmarken.

Das Amt verfügt über ein eigenes Amtsblatt, das monatlich erscheint, und veröffentlicht wöchentlich ein Bulletin der Gemeinschaftsmarken mit den Eintragungen im Register.

Avenida de Aguilera, 20 E-03080 Alicante Tel.: (+34-6)513 91 00 Fax: (+34-6)513 91 73

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Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Die Agentur wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2 0 6 2 / 9 4 des Rates vom 18. 7. 1994 (ABl. Nr. L 216 vom 20. 8. 1994), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1643 /95 des Rates vom 29. 6 1995 (ABI. Nr. L 156 vom 7. 7. 1995), errichtet.

Sie wird von einem viertelparitätisch zusammengesetzten Verwaltungsrat geleitet, in dem die Arbeitnehmerorganisationen und die Arbeitgeberverbände, die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission vertreten sind.

Zu den Aufgaben der Agentur gehört es, Bezugsdaten und Informationen über die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu liefern.

Hierzu sammelt sie alle technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftli­chen Informationen über die Forschung in diesem Bereich. Sie über­prüft, bestätigt und verbreitet diese Informationen.

Sie arbeitet auch mit anderen Agenturen (z.B. der Europäischen Stiftung für die Förderung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) und Organisationen der Union zusammen, um Überschneidungen zu ver­meiden und die Information zu verbessern.

Alameda de Mazarredo, 61-5a E-48009 Bilbao Tel.: (+34-4)423 05 01 Fax: (+34-4)423 76 55

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Gemeinschaftliches Sortenamt

Errichtet wurde das gemeinschaftliche Sortenamt wurde durch die

Verordnung (EG) Nr. 2 1 0 0 / 9 4 des Rates vom 27. 7. 1994 (ABL.

Nr. L 227 vom 1. 9. 1994), zuletzt geändert durch die Verordnung

(EG) Nr. 2 5 0 6 / 9 5 des Rates (ABL. Nr. L 258 vom 28.10.1995).

Das Amt verwaltet ein System des gemeinschaftlichen Sortenschutzes,

einer besonderen Form der gewerblichen Schutzrechte für neue

Pflanzensorten.

Es nimmt die Anträge auf Sortenschutz entgegen, analysiert und regis­

triert sie, führt die technischen Prüfungen durch, analysiert die

Sortenbezeichnungen, gewährt die gemeinschaftlichen Schutzrechte

und gewährleistet den gewerblichen Schutz der Sorten während eines

Zeitraums von 25 bis 30 Jahren.

Alle zwei Monate veröffentlicht das Amt ein offizielles Bulletin, das ins­

besondere die Eintragungen ins Register für die Anträge auf gemein­

schaftlichen Sortenschutz enthält. Außerdem legt es jährlich einen

Bericht und ein Register für gemeinschaftliche Sortenschutzrechte, die

erteilt werden, über ihre Inhaber, die Dauer des Sortenschutzes sowie

die Bezeichnungen der genehmigten Sorten vor.

Anschrift: Rue de la Loi, 102

Β­1040 Brüssel

Tel.: (+32­2)299 19 44

Fax: (+32­2)299 19 46

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Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

Das Übersetzungszentrum wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2 9 6 5 / 9 4 vom 28.1 1.94 (ABL. Nr. L 314 vom 7 .12. 1994), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2 6 1 0 / 9 5 des Rates vom 30. 10. 1995 (ABL Nr. L 268 vom 10. 11 . 1995), errichtet.

Es leistet die für die Arbeit der nachstehenden genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste:

- Europäische Umweltagentur - Europäische Stiftung für Berufsbildung - Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht - Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln - Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und

Modelle) - Europäisches Polizeiamt (Europol) und Europol-Drogenstelle

Die Dienste des Zentrums können von anderen durch den Rat errichte­ten Einrichtungen sowie den Institutionen und Organen der Europäischen Union, die bereits über eigene Übersetzungsdienste verfü­gen, auf der Grundlage von Vereinbarungen mit dem Zentrum in Anspruch genommen werden.

Anschrift: 9, rue Joseph Junck L-l 839 Luxemburg Tel.: (+352)49 55 85 1 Fax :(+352)49 55 85 220

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IV. Aufbau einer Agentur

Umfang und Aufgaben der einzelnen Agenturen sind zwar sehr untersc­hiedlich, doch haben sie im allgemeinen die gleiche Grundstruktur mit folgendem Schema:

- ein Verwaltungsrat, dessen Zusammensetzung durch die Verordnung zur Errichtung der Agentur bzw. des Amtes festgelegt ist. In allen Fällen gehören ihr Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission an. Außerdem können vom Europäischen Parlament benannte Persönlichkeiten und Vertreter der Sozialpartner sowie in dem spezifischen Fall des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Union Vertreter der "Kunden" des Zentrums, d.h. der anderen Agenturen, angehören. Möglich ist in einigen Fällen auch die Teilnahme von Drittländern, doch haben sie kein Stimmrecht.

- ein Direktor als rechtlicher Vertreter der Agentur. Die Verteilung der Zuständigkeiten auf den Verwaltungsrat und den Direktor ¡st in der Verordnung zur Errichtung der Einrichtung und gegebenenfalls in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.

- ein wissenschaftlicher Ausschuß, der sich aus Sachverständigen in dem jeweiligen Bereich zusammensetzt ,und der den Verwaltungsrat und den Direktor bei der Formulierung von Stellungnahmen zu allen ihnen vorgelegten Fragen unterstützen kann.

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die interne Kontrolle der Agenturen obliegt dem Finanzkontrolleur der Kommission bzw. - wenn in der Grundverordnung vorgesehen -einem von ihr ernannten Kontrolleur; in allen Fällen unterliegen die Agenturen jedoch der externen Kontrolle des Rechnungshofes der Europäischen Gemeinschaften.

die Mittel der meisten Agenturen sind im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union veranschlagt. Vier Agenturen sollen sich langfris­tig jedoch selbst finanzieren. Dies gilt für die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, das Gemeinschaftliche Sortenamt, deren Einnahmen aus Abgaben stammen, sowie das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union, das sich aus den finanziellen Beiträgen sei­ner "Kunden" finanziert.

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Europäische Kommission

Die Agenturen der Europäischen Union

Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften

1996— 18 S. — 14,8x21,0 cm

ISBN 92-827-8045-7

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Venta · Salg · Verkauf · Πωλήσεις · Sales · Vente · Vendita · Verkoop · Venda · Myynti · Försäljning

BELGIQUE/BELGIE

Moniteur beige/Belg toch Staatsblad Rue de Louvam 40-42/ Leuven se weg 40-42 B-1000 Bruxelles/Brussel Tèi (32-2) 552 22 11 Fax (32-2)511 01 B4

Jean Da Lannoy Avenue du Roi 202/ Koningslaan 202 B-1060 Bruxelles-Brussel Tél. (32-2) 538 51 69 Fax (32-2) 538 08 41 e-mail: [email protected]

Librairie européenne/ Europese Boekhandel Rue de la Loi 244/ Wetstraat 244 B-1040 Bruxelles/Brussel Tel (32-2) 295 26 39 Fax (32-2) 735 08 60

J. H. Schultz Information A/S Hers led vang 10-12 DK-2620 Albertslund Tit. (45) 43 63 23 00 Fax (45) 43 63 19 69 e-mail: schuttz@schurtz dk

DEUTSCHLAND

Bundesanzeiger Verlag Breite Straße 78-80 Postfach 10 05 34 D-50667 Köln Tel. (49-221)20 29-0 Fax (49-221) 20 29 278

GREECE/ELLADA

G.C. Eleftheroudakls SA International Bookstore Pane pis: im ίο υ 17 GR-105 64 Athens Tel (30-1)331 41 82 Fax (30-1) 323 98 21

ESPANA

Mundi Prensa Ltbros. SA Castello. 37 E-26001 Madnd Tel (34-1)431 33 99/431 32 22/435 36 37 Fax (34-1) 575 39 98 e-mail: mundiprensa@tsai es

Boletín Oficial del Estado

Trafalgar 27­29 E­28010 Madnd Tel. (34­1) 538 22 95/538 22 97 Fax (34­1) 538 22 67

Sucursal:

Mundi Prensa Barcelona

Conseil de Cent. 391

E­08009 Barcelona

Tel (34­3) 488 34 92

Fax (34­3) 487 76 59

Libreria de la Generalität de Catalunya

Rambla dels Estueis. 118 Patau Moia E­08002 Barcelona Tel. (34­3) 302 68 35/302 64 62 Fax (34­3) 302 12 99

Journal offic lel

Service des publications des CE 26. rue Oesaix F­75727 Pans Cedex 15 Tel (33­1)40 58 77 01/31 Fax (33­1) 40 58 77 00

Government Supplies Agency

Publications Section 4­5 Harcourt Road Duoen 2 Tel. (353­1) 661 31 11 Fax (353­1) 475 27 60

ITALIA

Licosa SpA

Via Duca di Calabria 1/1 Casella postale 552 1­50125 Firerne Tel. (39­55) 64 54 15 Fax (39­55) 64 12 57 e­mail: [email protected]

GRAND­DUCHÉ DE LUXEMBOURG

Messageries du livre Sart

5. rue Ratffeisen L­2411 Luxembourg Tél. (352) 40 10 20 Fax (352) 490 661 e­mail: [email protected]

Abonnements:

Messageries Paul Kraus

11. rue Christophe Plantin L­2339 Luxembourg Tél. (352) 499 88 88 Fax (352) 499 888 444 e mail mpk@p: lu

NEDERLAND

SDU Uitgeverijen

Externe Fondsen Christotfel Plantiinstraat 2 Postbus 20014 2500 EA 's­Gravenhage Tel. (31­70)378 98 80 Fax (31­70) 378 97 83

ÖSTERREICH

Uanz*sche Verlags­

und Untvers l t t tsbucnhandlung Gmbh

Siebenbrunnengasse 21

Postfach 1 A­1050 Wien Tet. (43­1) 53 161 (334 oder 340) Fax (43­1)53 161 (339) e­mail: [email protected]

PORTUGAL

Imprensa Nacional­Casa da Moeda, EP

Rua Marqués de Sâ da Bandeira. 16 A P­1050 Lisboa Codex Tel. (351­1) 353 03 99 Fax (351­1)353 02 94/384 01 32

Distribuidora de Livros

Bertrand Ld ' Grupo Bertrand, SA Rua das Terras dos Vales. 4­A Apartado 60037 P­2700 Amadora Codex Tet (351­1) 495 90 50/495 87 87 Fax (351­1) 496 02 55

SUOMI/FINLAND

Akateeminen Kirjakauppa ' Akademiska Bokhandeln

Pohjoisesplanadi 39/ Norra esplanaden 39 PL/PB 128 FIN­00101 HelsmktfHelsingfors Tel. (358) 121 41 Fax (358) 121 44 35 e­mail: akatilau s @stockman n mai l ne t. fi

SVERIGE

B T J A B

Traktorvägen 11 PO Box 200 S­221 00 LUND Tel. (46) 18 00 00 Fax (46) 18 01 25

UNITED KINGDOM

HMSO Books (Agency Section) HMSO Publications Centre 51. Nine Elms Lane London SW8 5DR Tel. (44­171)873 9090 Fax (44­171)873 8463

ICELAND

Bokabud Larusar Bløndal

Skolavördustig, 2

IS ι ο ί Reykiavik Tel (354)55 15 650 Fax (354) 55 25 560

NIC Info ATS Bertrand Narvesens vei 2 Boks 6512 Etterstad N-0606 Oslo Tel. (47-22) 57 33 34 Fax (47-22) 68 19 01

SCHWEtZ/SUISSE/S VIZZE RA

OSEC Stampfen bachstraße 85 CH­8035 Zürich Tel (41­1)365 54 54 Fax{41­1¡365 54 11 e­mail: urs. le i m bache r@ecs .osee, inet .c h

BÃLGARUA

Europress Ktasslca Bk Ltd

76. Gurko Street BG­1463 Sofia Tel. (359­2) 81 64 73 Fax (359­2) 81 64 73

CESKA REPUBLIKA

NIS ÒR · prodejna

Konviktska 5 C Z ­ l l 3 57Praha 1 Tel. (42-2) 24 22 94 33/24 23 09 07 Fax (42-2) 24 22 94 33 e­mail: [email protected]

HRVÄTSKA

Mediatrade Ltd

Pavia Hatza t

HR­4100 Zagreb Tel. (38­1)43 03 92 Fax (38­1) 44 40 59

MAGYARORSZÁG

Euro Info Service

Europa Haz Maigitsziget H­1138 Budapest Tel. (36­1)11 16061/11 16 2 « Fax (36­1) 302 50 35

POLSKA

Business Foundation

ul. Krucza 38/42 PL­00­512 Warszawa Tel (48­22) 621 99 93/628 28 82 Fax (48­22) 621 97 61 ­ Free line (0­39) 12 00 77

Str. G­ral Berthold Nr 41 RO­70749 Bucuresti Tel (41)21044 01/61406 64 Fax (41) 210 44 01

9.60­let ry a Oktyabrya Av 117312 Moscow Tel (095) 135 52 27 Fax (095) 135 52 27

Slovenske Technlcka Knlznlca

Nàmestie siobody 19 SLO­81223 Bratislava ι Tel. (42­7) 53 18 364 Fax (42­7) 53 18 364

e­mail: [email protected]

Miller Distr ibutors Ltd

Malta International Airport PO Box 25 LOA 05 Matta Tel (356)66 44 88 Fax (356) 67 67 99

TURKIYE

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