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DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANKUND DAS

EUROSYSTEM

H. K. Scheller

Generaldirektor

Verwaltung

10 May 2002

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DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANKUND DAS EUROSYSTEM

• Vorbereitung

•Entstehehung•Funktionen

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Von “Maastricht” zum Euro

• Februar 1992 Unterzeichnung des “Maastricht-Vertrags”.

Realisierung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in drei Stufen und Einführung einer einheitlichen Währung.

• Januar 1994 Beginn der zweiten Stufe der WWU.

Errichtung des Europäischen Währungsinstituts.

• Dezember 1995 Die zukünftige einheitliche Währung erhält den Namen Euro.

• Mai 1998 Entscheidung über die an der WWU teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten

• Juni 1998 Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) und des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB).

• Januar 1999 Beginn der dritten Stufe der WWU.

Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen zum Euro.

Einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet.

Übergang der Finanzmärkte zum Euro.

• Januar 2002 Einführung des Euro-Bargelds.

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Die vorbereitenden Arbeiten des EWI

• Konzepte und Verfahren für die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik: Geldpolitische Strategie und Entwicklung der Instrumente der einheitlichen Geldpolitik.

• Verfahren für die Wechselkurspolitik und die Verwaltung der Währungsreserven der EZB und der nationalen Zentralbanken.

• Entwicklung der Geld-, Kredit- und Bankenstatistik für das Euro-Währungsgebiet.

• Aufbau eines WWU-weiten Systems für Großbetragszahlungen (TARGET).

• Vorarbeiten für die Errichtung des ESZB/Eurosystems:

Aufbau von Informations-- und Kommunikationssystemen zur funktionellen Verknüpfung der zukünftigen EZB und den nationalen Zentralbanken.

Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften.

• Entwicklung der zukünftigen Euro-Banknoten.

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Die EZB als Spitzeninstitut des Eurosystems/ESZB

• Leitung des Eurosystems/ESZB durch die Beschlussorgane der EZB.

• Festlegung der Geldpolitik und der Verfahren für ihre Durchführung.

• Steuerung und Koordinierung aller Operationen des Eurosystems (insbesondere geldpolitische Operationen, Devisenmarktoperationen, Ausgabe von Banknoten).

• “Operational hub” für Eurosystem/ESZB-Systeme, einschließlich TARGET.

• Aufsicht über die Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabrechnungssysteme (in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken).

• Erlass von allgemeinen verbindlichen Verordnungen und Entscheidungen an Dritte.

• Erhebung von statistischen Daten (mit der Unterstützung der nationalen Zentralbanken).

• Berichterstattung über das ESZB/Eurosystem an EU-Rat und Parlament sowie die Öffentlichkeit über die Aktivitäten des Eurosystems/ESZB.

• Beratung der Gemeinschaftsinstitutionen und der Mitgliedstaaten.

• Vertretung des Eurosystems/ESZB in internationalen Gremien.