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Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung

Naturräumliche Einheiten sind Tei le der Erdoberfläche mit einem e inh eitliche n Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Be-standteile s i n d die a us Gestein und Oberfl ä chenform gebi lde te Bodenplastik (Bodengestalt), das Regio nalk lim a , d er Wasserhaus-halt, d ie Böden, die Pflanze n- und Ti e rwe lt. Dies ist die Landes-natur der naturräum lichen Ein heiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Aussta ttung und entsprechender Nutzungsmöglichkeit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstu fe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Übergang von naturräumlichen Einheiten inein-ander Grenzsäume und als solche nicht Iinienhaft festlegbar (vgL Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, S. 6 ff u. 15 ff).

Linienhaft festlegba re Grenzen naturrdumlicher Einheiten

N icht Iini enhaft festlegbare G renzen naturräumlicher Einheiten

:::: l. Ordnung 2.

1. Ordnung = 2. -- 3. __

--- 5. ____ 6_

7.

(naturr. Haupt- = = einheiten)

--- 5. ----6 . 7.

(na tu rr . Haupt-einheiten)

Singu1a ri llllen 4.-7. Ordnung Singularitäten 5.-7. O rd nung

Singularitäten Im Sinne der naturräumlichen Gl iederung sind ve reinzelte, für das Grundgefüge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr aber auf-fäIIige besondere landschaftliche Erscheinungen, z. 8. ei ne vulka nische Erhebung in einer sonst nicht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit.

Die naturra umliehe n Einhei ten si nd in Karte und Te xt m1t Kennzahlen nach dem dekadischen System versehen. Eine d reiziffrige, fettged ruckte Zahl kennzeichnet eine Einheit 4. Ordnung (Houp te inheit). Kle inere Zusatzziffern bezeichnen die Untergliederung der Hou pteinheit, die erste Zusatzziffer d ie Einheit der 5. O rd -nung, die zwe ite Zusatzziffer die Ei nheit der 6. Ordnung, die dritte Zusatzziffer die Einheit der 7. Ordnung.

Politische Grenzen

Nordrhein-Westfalen Regierungsbezirk Köln

1 Landkreis Hainsberg 2 Kreisfreie Stadt Aachen 3 Landkreis Aachen 4 Düren 5 Berghei m ( E rft) 6 Kreisfreie Stadt Köln 7 Landkreis Rhei nisch-

Bergischer Kreis 8 Oberbergischer Kreis 9 Rhein-sieg-Kreis

10 Kreisfreie Stadt Bonn 11 Landkreis Euskirchen

Rheinland-Pfalz Regierungsbezirk Koblenz 12 Landkreis Ahrweiler 13 Neuwied

Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung

Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung

und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Bestandteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete

Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaushalt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur

der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender

Nutzungsmöglich keit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten: Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer ~oP:inrloc-+1 1fo 1 u"'lrl ~Je- C"l'"\ll"'ho linionh~f+ foc-+...,. • .Jonon 1"'\rlor c-io c-inrl

Bearbeiter: Ewa ld G Gläßer

Geographische Landesaufnahme 1 : 200 000 Naturräumliche Gliederung, BI. 122/123 Köln-Aachen, Bearbeitung abgeschlossen: September 1977

Grundlagen: Topogr. Ohersichtskarte des Deutschen Reiches 1: 200000, mit Genehmigung des Instituts für Angewandte Geodäsie, Frankfurt a. M., Nachträge 1939.

Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung

Herausgegeben von der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung

108/109 D ü s s e l d o r f - E r k e l e n z

1:200000

Selbstverlag der Bundesforschu nganstalt für Landeskunde und Raumordnung 53 Bonn- Bad Godesberg, Postfach 130

Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung

Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung

und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Bestandteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete

Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaushalt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur

der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender

Nutzungsmöglich keit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten: Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer

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122/123 Köln- Aachen

Kortagraphie und Drude, Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung

Ausgabe 1 97 8

Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung

Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung

und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Bestandteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete

Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaushalt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landesnatur

der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender

Nutzungsmöglich keit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten: Diese Grenzen sind entweder im

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Quelle: http://geographie.giersbeck.de/karten/