Dr.-Elisabeth-Bamberger-SchuleFörderzentrum, Förderschwerpunkt emotionale und soziale EntwicklungOhmstraße 12, 85757 Karlsfeld
Petra Weindl / Klaus Funke
Inklusive Förderung von Schülern mit hohem emotionalem und sozialem Förderbedarfam Beispiel der Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schuleund den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten
Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte derStaatlichen Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis
Mittwoch, 16. Januar 2013 13.00 bis 17.00 Uhr
Autismus
AsA, - E
Zu Beginn drei Feststellungen:
1. Noch nie war der Aufnahmedruck auf unsere Förderzentren so groß wiezur Zeit.
2. Wir nehmen immer mehr Kinder und Jugendliche aus der Mittelschichtauf.
3. Die Bereitschaft von Eltern und Allgemeinen Schulen sich Hilfe zu holenhat deutlich zugenommen.
Mögliche Ursachen:
- Viele Eltern und Lehrer sind in ihrem Erziehungsverhalten tief ver-
unsichert, da der früher so selbstverständliche Abstand zwischen
Erwachsenem und Kind durch den Wandel der gesellschaftlichen
Bedingungen nicht mehr vorhanden ist.
- Die Pubertät verschiebt sich immer weiter nach vorne. (SZ-Magazin)
- Entwicklungsstörungen und ihre Auswirkungen finden mehr Beachtung.
Folge:
- Die Spezialisten sind sehr gefragt. Kinder- und Jugendpsychiatrie
Jugendhilfe
- E und Autismus
Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet
die UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen
Diese fordert in Art. 3:
c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft
UN – Konvention Art. 24
• Anerkenntnis des Rechts auf Bildung• Diskriminierungsfreiheit – Chancengleichheit• Gewährleisten eines integrativen (inklusiven) Bildungssystems auf allen Ebenen
• Kein Ausschluss vom allgemeinen Bildungssystem
• angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen
• notwendige Unterstützung im System und individuellSind die „Unerzogenen“ jetzt etwa auch behindert?
Inklusion!?Ein Auftrag an uns alle!
Das heißt für die Schulen in Bayern:
Bay. EUG Art. 2 Aufgaben der Schule
• Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen (Art. 2 Abs.2 Satz 1)
aber Art. 41 – beeinträchtigt er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich, besucht der Schüler die geeignete Förderschule.
Alles wirkliche Leben ist Begegnung. Martin Buber
Der bisher nicht gelungene Umgang mit „Verschiedenheit“
muss erst erfahren, gelernt und geübt werden.
Inklusion findet zuerst im „Kopf“ statt.
INHALT:
Der emotionale und soziale Förderbedarf
- Überblick
- Exemplarische Darstellung am Beispiel Autismus und ADHS
- Wahrnehmung und Kommunikation als Schlüssel inklusiven
Denkens
Pause
Das System des Förderzentrums E als „exklusive“ Einrichtung
und seine Zusammenarbeit mit den Allgemeinen Schulen
Inklusive Wirkung durch MSD und MSD-A
Nachteilsausgleich incl. Schulbegleitung – Werkzeuge der Inklusion
Ausblick – Vision für die Zukunft
• Negative Schulerfahrung
• Soziale Isolation
• Schulverweigerung (Schulabsentismus)
• Negatives Leistungsselbstvertrauen
• Geringes Durchhaltevermögen
• Rückzugsverhalten
• Beeinträchtigte Gruppenfähigkeit
• Aggressives Verhalten
• Geringe Frustrationstoleranz
• Reduzierte Aufmerksamkeitsspanne
• Motorische Unruhe
Kinder und Jugendliche mit emotionalem und sozialem Förderbedarf
Beeinträchtigung der Körperkoordination Legasthenie, DyskalkulieSprachstörungen
• Umschriebene Entwicklungsstörungen
• Autismus• Ess-Störungen
• ADS / ADHS• Angststörungen, Phobien/Zwänge
Tic-Störungen
• Depressionen• Störung des Sozialverhaltens
Diagnostische Abklärung durch den Facharzt für Kinder und Jugendpsychiatrie
Hauptsächlich SGB VIII § 35 a seelische Behinderung
• besteht aus ca. 10 – 100 Mrd.Nervenzellen
• jede Nervenzelle hat ca. 10.000Verbindungen
14 15• also 10 – 10 möglicheVerbindungen
Das Gehirn
Das neuronale Netz
Unser Gehirn ist als riesiges Netzwerk angelegt. Jede Nervenzelle ist mit bis zu 10.000 anderen verbunden und tauscht mit ihnen elektrische Impulse aus.
Erreicht ein Aktionspotential die Nervenendigungen eines Neurons (Nervenzelle) muss das Signal auf irgendeine Weise auf die Zielzellen (in der Regel Neuronen oder Muskelzellen) übertragen werden. Diese Übertragung findet an den Synapsen statt. Bei den meisten Synapsen sind die Plasmamembranen der prä- und postsynaptischen Zellen voneinander durch den synaptischen Spalt getrennt. Der synaptische Spalt ist ca. 20 nm breit und kann somit nicht von elektrischen Signalen passiert werden. Dafür wird an der präsynaptischen Nervenendigung das elektrische Signal in ein chemisches umgewandelt. So genannte Neurotransmitter
Neurobiologische Grundlage der ADHS
Neurotransmitterstoffwechsel im zentralen Nervensystem
= Impulsübertragungsstelle zwischen den Nervenzellen
2 Botenstoffe:
Ist für Aufmerksamkeit, Motorik, Impulskontrolle zuständig
Vermutlich für die Grundwach-samkeit zuständigBei ADHS-Kindern
deutlich vermindert
Dopamin
Noradrenalin
Synaptischer Spalt
Teufelskreis der Unkonzentriertheit
FrustMotivation
sinkt
Zutrauen in eigene Fähigkeiten sinkt
Unselbständigkeit,Selbstwertgefühl sinkt
Vermeidung von
Anstrengung
Langsames oder impulsives Arbeiten
Fehler
Kritik
Wiederholtes HandelnZum Ausbilden kognitiver Werkzeuge ist einwiederholtes Handeln erforderlich!
Nur was wir oft tun, können wir gut ...
Also gilt:Den aktuellen Konstruktionen desSchülers / der Schülerin entspricht dieaugenblickliche Aktivität der Nervenzellen
Durch solche – wiederholte – Aktivitätwird nach dem Hebbschen Schemagelernt
Das Lernen führt zu dauerhaften Veränderungen
im Nervensystem; dessen Struktur entspricht den
stabilen kognitiven Elementen
Exkurs: Wahrnehmung
WahrWahr--nehmungnehmung heiheißßt: etwas Wahres nehmen.t: etwas Wahres nehmen.
Erfahrung prErfahrung präägt Erwartunggt ErwartungErwartung prErwartung präägt Wahrnehmunggt WahrnehmungWahrnehmung prWahrnehmung präägt Erfahrung.......gt Erfahrung.......
Ich nehme die Tasse in meine HIch nehme die Tasse in meine Häände.nde.Etwas, das meinen Bewegungen Widerstand Etwas, das meinen Bewegungen Widerstand entgegensetzt.entgegensetzt.
Vertrauenswürdigkeit von Gesichtern
Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit von Gesichtern:u. a. in der Amygdala
Schüler mit emotionalem und sozialem Förderbedarf brauchen …..
… Beziehung. Diese entsteht durch Verlässlichkeit und wertschätzende Kommunikation.
… Klarheit. Keine unüberschaubare Regelflut, sondern wenige, die konsequent einzuhalten sind. Die Tagesstruktur muss so klar wie irgend möglich sein.
… Unterstützung. Sie erfolgt durch eine Vertrauensperson und ein Hilfssystem. Die neuralgischen Punkte im Tagesablauf finden besondere Beachtung.
… Lehrkräfte, die bei Überforderung nicht zögern diese zu benennen und Hilfe einzufordern. Klassenkonferenz, Hilfsdienste einbeziehen.
Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule Karlsfeld
Das Angebot:
Stütz- und Förderklasse für denGrundschulbereich
GrundschuleKlasse 3/4
HauptschuleKlasse 5-9• Hauptschulabschluss, Quali• Berufseinstiegsbegleitung
• ASA
• Autismus
• Neu seit April 2012:1 Klasse für Kranke am „Jugendhilfezentrum“
der Stadt München
Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule Karlsfeld
Unser Ziel:
Kein Schüler unserer Schule soll ohne Jugendhilfe-Angebot sein!
Jugendhilfe und Schule arbeiten „interdisziplinär“ zusammen!
Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule Karlsfeld
Jugendhilfe-Angebote an der Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule:
Integriertes Schul- und Jugendhilfeangebot in der SFK
Tagesangebote
Offene Ganztagsschule
In enger Kooperation mit folgenden Angeboten von Kinderschutz e.V.:
Kurt-Seelmann-Wohngruppen
Heilpädagogische Tagesstätte
Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule Karlsfeld
Externe Anbieter an unserem Förderzentrum:
- Berufseinstiegsbegleitung der
Bundesagentur für Arbeit (halbe Stelle)
- Sprechstunde der Kinder- und
Jugendpsychiatrie (alle 6 Wochen)
- Logopädie (wöchentlich)
- Ergotherapie (wöchentlich)
- Jugendtanzsportclub Karlsfeld
Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule Karlsfeld
Die Stütz- und Förderklasse und die Klassen 3-6 mit den Tagesangeboten
Team: Studienräte FS, Heilpädagogin, Sozialpädagogen, Therapeuten
Plätze: 5-6 Plätze für den Grundschulbereich Klasse 1-427 Plätze in drei Klassen
Öffnungszeit: 8.00 – 15.30 Uhr
Mitarbeiter von Schule und Jugendhilfe arbeiten in einem multidisziplinären Team, das gemeinsam den Tag gestaltet. Dabei setzen die Mitarbeiter aber ihre Kompetenzen zielorientiertein: z.B. Elternarbeit Schwerpunktkompetenz der Sozialpädagogen
Unterricht, Schullaufbahnberatung Schwerpunktkompetenz der Lehrkräfte
Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule Karlsfeld
Offene Ganztagsschule für die Jahrganstufen 7-9Sie schließt die letzte Versorgungslücke im Jugendhilfeangebot8 bis 12 Schüler
3 Nachmittage (12 Std) werden mit den Jugendlichen fest vereinbartÖffnungszeit: bis 16.00 Uhr
Ausstattung: Sozialpädagogin 30 Std. + Pädagogin 10 Std.2 Gruppenräume + Infrastruktur der Schule25.000.-- € + Sachaufwand vom Land25.000.-- € Jugendämter
Enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der SchuleAngebot von Schülerfirmen am Mittwoch von 11.30 bis 16.00 Uhr- Gartenbau und Küche- Holzwerkstatt- Schulhausrenovierung
Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule und Mittelschule Karlsfeld
Inklusion an der Schule heißt:
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll ein gemeinsames Lernen an der allgemeinen Schule ermöglicht werden.
Diesem Ziel wollen wir durch intensive Kooperation unserer beiden räumlich nah beieinander liegenden Schulen näherkommen
Unsere Partner
AsA – Lehrkraft (5 Stunden)
Schulleitung
Klassenlehrer
Schulsozialarbeit
AsA – Lehrkraft (5 Stunden)
Schulleitung
Klassenlehrer
Sozialpädagogen
K. und J. - Psychiater
Unsere Partner
Formen der Kooperation
AsA
Soll vorbeugend wirken und das Auftreten massiver Verhaltensauffälligkeiten verhindern
Setzt in schwierigen Erziehungssituationen an, z.B. bei Konflikten (Lehrer-Schüler, Schüler-Schüler), Leistungsverweigerung, Störverhalten, Schulschwänzen
Koordiniert die Kooperation der beiden Schulen als Ansprechpartner für Schulleitungen, Lehrkräfte und auch die Eltern
= Form der Unterstützung der gegenseitigen Unterstützung zwischen Förderzentrum und allgemeinen Schule
Weitere Formen der Kooperation• Probeunterricht der Schüler aus dem Förderzentrum, bei denen die Möglichkeit einer Rückführung besteht (unter der Begleitung der AsA- Lehrkraft)
• Gemeinsame Veranstaltungen ( z. B. „Nacht der Berufe“, Projekte mit Max Mannheimer, Teilnahme am Niederseilgarten, gemeinsame Projektprüfungen, etc)
• Teilnahme der AsA – Lehrkraft des Förderzentrums an Gesprächen der Schulleitung mit Eltern, Jugendamt, usw.
• Teilnahme der Schüler aus dem FöZ an Sportwettkämpfen
• Vorübergehende Aufnahme von Mittelschülern am Förderzentrum
Hilfe für Schülerinnen und Schüler, für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer im Regierungsbezirk Oberbayern
Autismus
Kinder mit autistischen Verhaltensweisen sind bildungsfähig.Sie haben das gesetzlich verbürgte Recht auf Unterricht, der sich an ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen ausrichtet.
(Bay EUG Art. 2: Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen)
Der MSD – Autismus bietet vor Ort:
• Vermittlung von fachlich differenzierter Diagnostik• Beratung für Lehrerinnen und Lehrer in allen
Schularten• Unterrichtsbesuche• Beratung für Erziehungsberechtigte• Beratung von Schulklassen• Hilfe bei Entwicklung, Planung und Durchführung
sonderpädagogischer Maßnahmen und Förderangebote
• Begleitung und Beratung von Schulbegleitern• Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
Ziel
Individuelle Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen in ihrem Umfeld
Ziel
Individuelle Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen in ihrem Umfeld
Homepage: www.msd-autismus.de
Der Nachteilsausgleich wird in den einzelnen Bundesländer sehr unter-schiedlich geregelt. In vielen Bundesländer gibt es zum Nachteilsaus-gleich noch keine gesetzliche Regelung, dort gilt:
Grundgesetz, Artikel 3 Abs. 3 Satz 2:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Bay. EUG Art. 2 Aufgaben der Schule
Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen. Sie werden dabei von den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten unterstützt
Bay. EUG Art. 2 Aufgaben der Schulen
KMS vom 08.12. 2006 Nachteilsausgleich für hörgeschädigte, körper-behinderte und sehgeschädigte Schüler (Gym)
KMS vom 30.01. 2009 Nachteilsausgleich (MRin Götz)
KMS vom 20.09. 2010 Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von…mit autistischen Verhaltensweisen. (MR Weigl)
KMS vom 11.05. 2012 Ergänzende Vollzugshinweise zum KMS v. 8.12.06
VSO § 45 regelt den Nachteilsausgleich bei LeistungsnachweisenSoweit …… Mobile Sonderpädagogische Dienste eingesetzt sind, sind diese an der Entscheidung zu beteiligen. Im Übrigen kann eine Stellungnahme einer Förderschule mit ent-sprechendem Förderschwerpunkt eingeholt werden.
VSO-F § 52 regelt den Nachteilsausgleich entsprechend
Nachteilsausgleich
Leistungsnachweise
Rechtsgrundlage:
„Niemand darf wegenseiner Behinderungbenachteiligt werden“(GG Art. 3 , Abs. 3, Satz 2)
„Die Vorschriften über Hilfen für Behinderte zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile sind so zu gestalten, dass sie der Art oder Schwere der BehinderungRechnung tragen, und zwar unabhängig von der Ursache der Behinderung.“
(SchwbG §48)
Achtung! Der Nachteilsausgleich ist bei den jeweiligen Leistungsnachweisen zu dokumentieren. Im Zeugnis wird er nicht aufgeführt.Nichtbewertung einzelner Leistungen, z.B. Diktat bei Legasthenie wird im Zeugnis vermerkt)
Ein Nachteilsausgleich ist nicht nur für die Leistungserhebung erforderlich, sondern bezieht sich auch auf das tägliche Lernen und den Schulbesuch als Ganzes.
Der Nachteilsausgleich schafft Bedingungen, die die behinderungsbedingten Nachteile so ausgleichen, dass ein
erfolgreiches Lernen möglich wird.
Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs
1. Schulorganisatorische Maßnahmen- Unterstützende Maßnahmen durch den MSD-A- Budgetstunden (Weiterführende Schulen)- Tutoren bzw. Patenschaftsprinzip- Beantragung eines Integrationshelfers
2. Technische Hilfen
3. Didaktisch - methodische Maßnahmen
www.isb.de Publikationen MSD- A Nr. 6a und 6b
Beantragung eines IntegrationshelfersZuständigkeiten
• Leistungsträger• SGB VIII §35a• Kostenträger: Jugendamt• Leistungen: Kinder- und
Jugendhilfe• autist. Schüler in der
Regelschule• Hilfeplanverfahren
• Leistungsträger• SGB XII §53• Kostenträger: jetzt:
Bezirk• Leistungen:
Eingliederungshilfe SGB XII
• autist. Schüler in derFörderschule
• FörderschwerpunkteLernen und geistigeEntwicklung
Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs
4. Nachteilsausgleich bei Leistungsanforderungen
• Antragstellung schriftlich durch Erziehungsberechtigte bzw. Schüler
• Vorlage von Gutachten (z.B. Diagnose, sonderpädagogische Stellungnahme), die Aussagen zu Umfang und Art der Behinderung sowie zu Auswirkungen auf das schulische Leistungsvermögen enthalten. Dabei istauch konkret auf die Formen des beantragten Nachteilsausgleichs einzugehen
• Die Entscheidung liegt bei Volks- und Förderschulen bei der Klassenleitung, bzw. bei Prüfungen bei der Feststellungskommission. Bei weiterführenden Schulen bei der vorgesetzten Dienstbehörde.
www.isb.de Publikationen MSD- A Nr. 6a und 6b
Ausblick:
• Ausbau des Erfolgsmodells AsA vor allem Ausweitung auf die Grundschule• Konsequente Fortführung der Schulsozialarbeit als interdisziplinäres Instrument
in allen Schularten• E-Beauftragter (Lehrkraft) in jeder Schule (Know-How Aufbau durch konsequente
Aus- und Weiterbildung (siehe MSD-A – Ausbildung) fungiert als Unterstützer inschwierigen Situationen. Pflegt in Zusammenarbeit mit dem Soz.-Pädagogen dieNetzwerke mit JA, FÖZ – E, und gegebenen Falls Ärzten und sonstigen Diensten. Erarbeitet, bzw. nutzt Klassenprogramme zum Aufbau desgegenseitigen Verständnisses. Soz.-Päd. führt falls erforderlich Sozialtrainingdurch. E-Beauftragter braucht Stundendeputat
• vorhandene Förderzentren – E bleiben weiterhin bestehen als Auszeit-Möglichkeit für hoch belastete Schüler.
Sonderpädagogik und allgemeine Pädagogik bedingen sich gegenseitig undbauen ihren Austausch auf allen Ebenen aus, bis sie miteinander verschmelzen.
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