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Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Wichtige Patienteninformation

Liebe Patientin, lieber Patient,

die „alte“ Krankenversichertenkarte ohne Lichtbildwird endgültig abgelöst: Ab 1. Januar 2015 könnengesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild behandelt werden. Die alten Chipkarten sind dann ungültig. Die alten Karten

können nicht mehr eingelesen werden.

Die meisten Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, verfügen bereits über eine elektronische Gesundheitskarte. Denn wir dürfen die alten Chipkarten nur noch bis zum 31. Dezember 2014 akzeptieren. Die alten Versichertenkarten gelten ab 1. Januar 2015 nicht mehr, egal, welches Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist.

Ohne elektronische Gesundheitskarte:PrivatrechnungPatienten, die uns ab 1. Januar 2015 keineeGK vorlegen, müssen die Behandlung privat bezahlen.

Sie haben jedoch zehn Tage Zeit, eine gültige eGKoder einen sonstigen Versichertennachweis nachzureichen.

Ansonsten sind wir verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen. Auch beispielsweise Medikamente oder eine Physiotherapie müssen Patienten privat bezahlen, wenn sie keine eGK haben.

Sie haben noch keine elektronische Gesundheitskarte erhalten? – Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

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NEU ALT (ungültig)

Hinweis: Privat krankenversicherte Patienten und Versicherte sogenannter „sonstiger Kostenträger“ (z. B. Polizei) erhalten keine eGK. Die ausgegebenen Versicherungsnachweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

MHH - Servicetelefon :Abteilung Adm. Patientenaufnahme 0511 -532 3528

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