Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung
Schleswig-Holstein
GemeindeordnungSchleswig-Holstein
§§ 1 und 2 der GO Selbstverwaltung / Selbstverwaltungsaufgaben
>Art. 28 Grundgesetz / das Recht auf Selbstverwaltung
>Das Recht gemeindliche Aufgaben auf Dritte zu übertragen
>Die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte
§ 3 Weisungsangelegenheiten
Meldeamt – Passbehörde – Ordnungsamt
Amtsverwaltung!
§ 4 Satzungsrecht
Rechtsgrundlage für das Ortsrecht
Kann-Bestimmung Pflicht: Hauptsatzung Ausfertigung: Bürgermeister/in! einfache Mehrheit
§ 6 Einwohner / Bürger
Bürger: wahlberechtigt
Einwohner: nur Wohnsitz (s. Einwohnerversammlung)
§ 10 Repräsentation
Bürgermeister / Bürgervorsteher
§ 11 Name der Gemeinde
Kann geändert werden (2/3 Mehrheit)
§§ 13 ff Gebiet einer Gemeinde
Freiwillig / Gesetz
Voraussetzung: öffentliches Wohl
§ 16 a Unterrichtung der Einwohner / Bürger
Pflichtaufgabe!
>siehe § 16 b Einwohnerversammlung
mindestens einmal im Jahr
Vorschläge und Anregungen müssen behandelt werden
§ 16 c Einwohnerfragestunde
Zwingender Bestandteil einer GV
Ausschuss: kann, muss aber nicht
§ 16 d Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten
Problem: Amtshaftung
§ 16 e Anregungen und Beschwerden
Schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung
Vorbehaltene Aufgabe, nicht übertragbar
§ 16 f Einwohnerantrag
Einwohner, nicht nur Bürger ab 14 Jahre, mind. 5 v.H. der
Einwohner
§ 16 g Bürgerentscheid
Basisdemokratie
2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl
Bürgerbegehren
Gemeinde entscheidet nicht selbst
Beispiel: Sylt
10 v.H. der Bürger/innen
Entscheidung
20 v.H. der Stimmberechtigten
Bindung: 2 Jahre
Nicht rückholbar
§ 17 Abschluss- und Benutzungszwang
Dringendes Bedürfnis
> Beispiele: Wasserversorgung Kanal Abfallentsorgung Bedingung: Schutz der Gesundheit
Natürliche Grundlagen des Lebens > Unterschied Anschlusszwang,
Benutzungszwang
§ 18 Öffentliche Einrichtungen
Ermächtigung zur Verwendung von Steuern
Recht zur Benutzung
! Aber ! Kostentragung
§ 19 Ehrenamtliche Tätigkeit
PflichtBeispiel: Wahlhelfer
§ 20: Ablehnungsgründe
§ 21: Pflichten
§ 22 Befangenheit
Unmittelbarkeit Dritte Pflicht zur Selbsterklärung Berufs-/Bevölkerungsgruppen Ordnungswidrigkeit Heilung
§ 23 Treuepflicht
Verbot Ansprüche Dritter geltend zu machen
§ 24 Entschädigungen
Kein Verzicht
Keine Übertragung
Satzungspflicht
§ 24 a Kündigungsschutz
Keine Kündigung, Versetzung, Benachteiligung
Gewährung der notwendigen Zeit
§ 25 Vertretung der Gemeinde in Vereinigungen
Weisungsgebunden
§ 27 Gemeindevertretung
Ziele und Grundsätze
Übertragung möglich
Recht auf Unterrichtung
Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters
§ 28 Vorbehaltene Aufgaben
§ 29 Interessenwiderstreit
Verträge mit Gemeindevertretern
§ 30 Kontrollrecht
Für einzelne GemVertreter und Ausschussmitglieder
Auskunft und Akteneinsicht Einsichtnahme, keine
Herausgabe von Akten Kopien: kein Anspruch, sollte
aber ermöglicht werden
§ 31 a Unvereinbarkeit
Auch für Ausschussmitglieder
Auch für Ortsbeiräte
§ 32 Rechte und Pflichten
Unter anderem die Mitteilung vergüteter Tätigkeiten
§ 32 a Fraktionen
§ 33 Vorsitz
Gebundenes Vorschlagsrecht
Bürgermeister / Bürgervorsteher
§ 34 Einberufung der GV
1 mal im Vierteljahr / Regelung durch Hauptsatzung
Auf Verlangen 1/3 der Mitglieder Innere Angelegenheiten:
Geschäftsordnung Ladungsfrist beträgt mind. 1 Woche Unterschreitung
möglich/Widerspruch 1/3
Fortsetzung § 34 Einberufung der GV
Tagesordnung
Öffentliche Bekanntmachung
Erweiterung um dringende Angelegenheiten
§ 35 Öffentlichkeit der Sitzungen
Ausschluss der Öffentlichkeit ist eine Ausnahme
Bekanntgabe nach der Sitzung
§ 36 Pflichten des Bürgermeisters
§ 38 Beschlussfähigkeit
Hälfte der gesetzlichen Zahl
Feststellung am Anfang der Sitzung
mind. 1/3 GV
2. Einberufung
§ 39 Beschlussfassung
Stimmenmehrheit
Offene Abstimmung
§ 40 Wahlen
Müssen als Wahl bezeichnet sein
Geheim auf Antrag
Gewählt, wer die meisten Stimmen erhält
§ 40 a Abberufungen
Einfache Mehrheit
2/3 bei Bgm
§ 41 Niederschrift
Kein Wortprotokoll
2 Unterschriften
Einwendungen: GV
Öffentliche Einsichtnahme
§ 42 Ordnung in den Sitzungen
Vorsitzender
Ordnungsruf
§ 43 Widerspruch rechtswidrige Beschlüsse
Amtspflicht
Aufschiebende Wirkung
Beanstandung
§ 45 Bildung von Ausschüssen
§ 45 c Berichtswesen
Seit 2002
Kontrolle des Bgm
Nur bei hauptamtlichen Gemeinden Pflicht
§ 46 Ausschüsse
Verhältniswahl Auch bürgerliche Mitglieder Vorsitzende: Wahl durch GV bei
ständigen Ausschüssen Grundsätzlich öffentlich Alle GV können teilnehmen +
Rederecht
Fortsetzung § 46 Ausschüsse
Verlangen jeder Fraktion auf Neubesetzung möglich
Vorschriften über GV gelten analog
Widerspruch durch Bgm!
§§ 47 a ff. Ortsteilsverfassung
§ 47 f Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 50 Ehrenamtlicher Bürgermeister
Vorsitz Vorbereitung der Beschlüsse Verantwortung für sachliche
Erledigung Zuständigkeit für dringende
Maßnahmen (Pflicht!) Ehrenbeamte
§ 51 Gesetzliche Vertretung
§§ 55 ff Hauptamtlicher Bürgermeister
§§ 75 ff Haushaltswirtschaft
§ 81 Vorläufige Haushaltsführung
§ 86 Keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter
§ 88 Rücklagenbildung § 89 / 90 Erwerb /
Veräußerung von Vermögen
§§ 101 ff Wirtschaftliche Unternehmen
Anzeigepflicht KAB nach § 108 GO
§ 114 ff. Rechnungsprüfungsamt
§§ 120 ff Kommunalaufsicht
§ 123 Beanstandungsrecht § 124 Anordnungsrecht § 125 Ersatzvornahme § 127 Beauftragte
§ 134 Ordnungswidrigkeiten durch GV
Geltendmachung von Ansprüchen
Fernbleiben von Sitzungen Mitteilung Befangenheit Verletzung
Verschwiegenheitspflicht Ablehnung Ehrenamt
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