Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine
Einheitlicher Euro -Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)
Stand: Juli 2013
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SEPA auf einen Blick
� Bargeldlose Euro-Zahlungen
• von einem einzigen Konto
• national undgrenzüberschreitend
� EU-Zahlungsverkehr:
• einfach
• sicher
• effizient
Wieso, weshalb, warum?Hintergründe und Ziele
� Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes
� Stärkung der europäischen Wirtschaft
� Entwicklung einheitlicher europäischerZV-Instrumente
� Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs
� Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)
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Wer hat‘s erfunden?Beteiligte und Umfeld
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Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen UnionDer „S€PA -Raum“ im Überblick
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Die „Migration“Der Zeitplan zur Umsetzung
28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens
31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste
2. November 2009 Start des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensStart des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens
1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt
31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“
9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“
1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)
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SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!Gesetzliche Vorgaben
• Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012.• Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.
• Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016.
• Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.
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Jeder ist betroffen
Sie sind von SEPA betroffen, wenn Ihr Unternehmen
� Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickelt
� heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält
�Potenzial für die neuen SEPA-Zahlverfahren hat
� heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und Ihre Systeme umgestellt werden müssen.
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Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC
� Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).
DE02 760 694 86 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
� Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DEF1 HSC
�IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
�„IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.
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Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC (2)
Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos:
• Kontoauszug• VR-BankCard• Online-Banking unter Kontoinformationen
Kleine, aber feine UnterschiedeEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung
Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
Betragsgrenze keine keine
Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl- Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers
- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers
Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20)
Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16)
Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022
*noch bis 1. Februar 2014
• Bereits jetzt möglich!
Seit 1. Februar 2013 in der genossenschaftlichen FinanzGruppe nutzbar „BIC
optional“-Regelung für Zahlungen innerhalb Deutschlands
Der Vordruck für die „€uro-Überweisung (S€PA)“ Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
„BIC optional“ innerhalb Deutschlands
Kriterien des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
� Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. � Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Aktuell werden
Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge verwendet
� Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)
� Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln
� Der Zahlungsempfänger muss an seine Bank die Lastschriften so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Lastschriftdatei� bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und� bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage
bis spätestens 15.00 Uhr bei der Zahlungsempfängerbank vorliegt.
Transaktionsfluss des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Was ist zu tun?Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen
Besser:jeweils
zum 20.1.
Umdeutung bestehender EinzugsermächtigungenPraxisbeispiel – ohne Obligo! Es bestehen rechtliche Bedenken
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012
Einzugsermächtigungsverfahren 1)
„Einzugsermächtigung“Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
AuflieferungAusführung / Fälligkeit
bei Sichtbei Sicht (D)
mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
Widerspruch
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag- 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Kunden (Zahlungspflichtiger):8 Wochen nach Belastungsdatum
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D- 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum
Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „05“)
XML(Kennzeichnung als „core“)
Mandat Einzugsermächtigung1)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
SEPA-Lastschriftmandat2)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
MandatsprüfungZahlstelle
nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig
vorhanden /notwendig
1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
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Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
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„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012
Abbuchungsauftragsverfahren„Abbuchungsauftrag“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“„SEPA-Firmen-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
AuflieferungAusführung / Fälligkeit
bei Sichtbei Sicht (D)
mit D-2 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
Widerspruch
• Interbankenbereich:- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegenBelastungsbuchung vorgesehen
• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegenBelastungsbuchung vorgesehen
Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „04“)
XML(Kennzeichnung als „B2B“)
Mandat Abbuchungsauftrag
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
MandatsprüfungZahlstelle
erforderlich;Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
erforderlich;SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig
vorhanden /notwendig
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Ohne Mandat geht‘s nichtEuropäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
� notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren(SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)
� fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
� in Deutschland neu entwickelt:
• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)
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� Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate
� Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch)
� Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor� fragen Sie Ihren Berater!
� Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug
� Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank
� Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
Praktischer Umgang mit MandatenEuropäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
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� Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“
� Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen
� Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden
� Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben
� Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden� z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit � die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag
Vorabinformation (pre-notification)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen I
� Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)� Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr
Unternehmen � Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen
etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an� Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren
Bankverbindung mit IBAN und BIC� Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit
(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)
� Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit� Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?
• Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragenVereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuernAufbau der Mandatsreferenz festlegenEinzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeutenVorlauffristen bei der Einreichung beachtenVorabankündigung beachten
• Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!
Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen II
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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA -Umstellung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA -Umstellung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA -Umstellung
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Zielbild :ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften
Kreditor BankXML
in ERP-System gespeichert
ERP
XML
• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors• Mandatsreferenz• IBAN / BIC des Debitors• Signaturdatum• Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)
Mandatsinformationen
1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.3. ERP-System erzeugt XML-Datei.4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.
GENO cash / Profi cash /
VR-NetWorld SW
SEPA Umsetzung in den Electronic Banking ProduktenExkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA
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Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt.
Wir danken Ihnen dafür!
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