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GEOTECHNISCHER BERICHT

Auftraggeber: Gemeinde Hochdorf 73269 Hochdorf, Kirchheimer Straße 53 Planung: Geoteck Ingenieure 73230 Kirchheim/Teck, Carl-Zeiss-Str. 31 Projekt-Nr.: 2-18-010 Gutachten-Nr.: 2-18-010-01-hö _. Ausfertigung 27. März 2018

Erschließung Neubaugebiet „Talbachgasse“

in 73269 Hochdorf

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

Dipl.-Geol. Wolfram HammerDr. Joachim Hönigöffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Erdbau,Grundbau und Bodenmechanik

Dr. Marius Schünkeöffentlich bestellter und vereidigterSachverständiger für Hydrogeologie(Boden und Grundwasserschäden)

BWU · Boden · Wasser · Untergrund · Dettinger Str. 146 · D - 73230 Kirchheim u. TeckTelefon (0 70 21) 98 40-0 · Telefax (0 70 21) 98 40-60 · e-mail [email protected]

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Vorgang ................................................................................................................ 4

2 Untersuchungsumfang ....................................................................................... 5 2.1 Geländearbeiten ........................................................................................ 5 2.2 Bodenmechanische Laboruntersuchungen ........................................... 6 2.3 Chemische Laboruntersuchungen .......................................................... 6

3 Baugrund ............................................................................................................. 7

4 Grundwasser ....................................................................................................... 7

5 Homogenbereiche, Boden-/Frostempfindlichkeitsklassen ............................. 8

6 Bodenkennwerte ............................................................................................... 11

7 Wasserdurchlässigkeit der Bodenschichten .................................................. 12 7.1 Allgemeines............................................................................................. 12 7.2 Sickerversuch am 22.02.2018 ................................................................ 13

8 Korrosionsverhalten von Böden ...................................................................... 13

9 Betonaggressivität (DIN 4030) der Böden ....................................................... 13

10 Chemische Untersuchungsergebnisse ................................................ 14

11 Erschließung und Bebauung ................................................................. 14

11.1 Kanal- und Leitungsbau ......................................................................... 14 11.1.1 Herstellung von Kanal- und Leitungsgräben .................................... 14

11.2 Verkehrsflächen ...................................................................................... 20

11.3 Bebauung ................................................................................................ 27 11.3.1 Baugruben ........................................................................................... 27 11.3.2 Hinweise zur Gründung und Bauausführung ................................... 28 11.3.3 Bauwerksabdichtung und Entwässerung ......................................... 29

11.4 Versickerung von Oberflächenwasser .................................................. 31 11.5 Wasserrechtlicher Hinweise .................................................................. 32

12 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen ................................... 32

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VERZEICHNIS DES ANHANGS

Anhang 1: Richtlinien, Vertrags- und Lieferbedingungen, Arbeitsblätter, Rechtsgrundlagen,

Normen und sonstige Unterlagen nach dem aktuellen Stand der Geotechnik

VERZEICHNIS DER ANLAGEN

Anlage 1: Übersichtslageplan, Lageplan der Aufschlusspunkte M 1 : 25.000/ 1 : 500

Anlage 2: Schichtenverzeichnis und Schichtprofile M 1: 50

Anlage 3: Geologische Schnitte M 1 : 200/100

Anlage 4: Protokolle bodenmechanische Versuche

Anlage 5: Sickerversuch

Anlage 6: Analysenprotokolle chem. Institut BVU

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1 Vorgang

Die Gemeinde Hochdorf plant die Erschließung des Neubaugebiets „Talbachgasse“ zwi-

schen der Kirchheimer Straße, der Kümmelstraße und dem Talbach.

Um Kenntnis über die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse zu erhalten, wurde unser

Haus von der Gemeinde Hochdorf mit Schreiben vom 10.01.2018 beauftragt, das Neubau-

gebiet auf seine Baugrund- und Grundwasserverhältnisse zu untersuchen und ein Gutach-

ten auszuarbeiten.

Grundlage des Auftrags war unser Angebot Nr. B 2-17-292b vom 08.01.2018.

Zur Ausarbeitung des Gutachtens wurde uns der Bebauungsplanvorentwurf des Büros

Schreiber vom 13.11.2017 digital übersandt.

Bei den jeweiligen Versorgungsträgern wurden aktuelle Kabel- und Leitungspläne für die im

Untersuchungsgebiet vorhandenen Sparten erhoben.

Weiterhin wurden die Topographische und die Geologische Karte M 1 : 25 000, Blatt 7322

Kirchheim unter Teck nebst Erläuterungen, die Karte der Erdbebenzonen und geologischen

Untergrundklassen für Baden-Württemberg, M 1 : 350 000 und der Online-Kartenservice der

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) mit

herangezogen.

Der Baugrunderkundung und Ausarbeitung des geotechnischen Berichts liegen außerdem,

soweit zutreffend, die in Anhang genannten Richtlinien, Vertrags- und Lieferbedingungen,

Arbeitsblätter, Rechtsgrundlagen, Normen und sonstige Unterlagen in der Geotechnik und

im Abfallrecht zugrunde. Im nachfolgenden Text benutzte Kürzel werden dort erläutert.

Die bisherigen Planung der Wohnbebauung sieht Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser

vor. Angaben über Erdgeschoss- und Untergeschossfußbodenhöhen liegen nicht vor.

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Geotechnische Kategorie

Leitungsgräben können voraussichtlich frei geböscht oder mit Grabenverbaugeräten oder einem

Normverbau nach DIN 4124 gesichert werden. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Bau-

grunderkundung liegt nahezu ebenes Gelände und für die Erschließung tragfähiger Baugrund

vor. Die Baumaßnahmen im Zuge der Erschließung sind demzufolge in die Geotechnische Kate-

gorie GK 2 nach DIN 4020 einzustufen.

2 Untersuchungsumfang

2.1 Geländearbeiten

Zur Erkundung der anstehenden Bodenschichten wurden am 08.03.2018 drei Kleinbohrungen bis

in Tiefen von 2,70 m bis 4,20 m (Ø 60/50 mm) abgeteuft, die erbohrten Bodenschichten aufge-

nommen und dokumentiert. Die Bohrung BS 2 wurde zu einer Grundwassermessstelle (Pegel-

oberkante = POK = 282,36 mNN, Ø 1,25“, überflur) ausgebaut, um weitere Messungen des

Grundwasserstands und die Entnahme einer Grundwasserprobe zu ermöglichen.

Bild 1: Grundwassermessstelle BS 2

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Die Schichtenfolge in den Bohrungen wurde nach geologischen und bodenmechanischen Krite-

rien aufgenommen (Benennung und Beschreibung nach DIN EN ISO 14688/14689, wobei die

bisher gebräuchlichen Bezeichnungen der zurückgezogenen DIN 4022 beibehalten wurden) und

nach DIN 18 196 und DIN 18 300 klassifiziert. Weiterhin wurden Wasserzutritte/-anstiege doku-

mentiert und das Bohrgut organoleptisch auf mögliche Verunreinigungen geprüft.

Die Untersuchungspunkte wurden vom Planungsbüro Geoteck nach Lage und Meereshöhe ein-

gemessen, ausgesteckt und in einen Lageplan (siehe Anlage 1) eingetragen.

Zur Beurteilung der Sickerfähigkeit des Untergrunds wurde am 22.02.2018 ein Sickerversuch in

einer Baggerschürfe durchgeführt. Die Schürfgrube wurde nach Abschluss des Versuches mit

dem ausgehobenen Erdmaterial wieder verfüllt und beim Einbau mit dem Baggerlöffel durch An-

drücken verdichtet wurde. Eine setzungsfreie Verfüllung konnte so nicht erreicht werden, so dass

mit Nachsackungen des Verfüllmaterials gerechnet werden muss.

2.2 Bodenmechanische Laboruntersuchungen

Aus den Bohrungen wurden insgesamt sechs Bodenproben entnommen. Im hauseigenen

Baugrundlabor wurden deren natürlicher Wassergehalt (DIN EN ISO 17892-1) und davon

an zwei Proben deren Konsistenzgrenzen (DIN 18 122-1) ermittelt. Mit den Laborversuchen

war eine Einstufung der Bodenschichten in Bodengruppen nach DIN 18 196 möglich, was

für die Bestimmung von Bodenkennwerten und für die Festlegung der Homogenbereiche

von Bedeutung ist.

2.3 Chemische Laboruntersuchungen

Aus dem Bohrgut der Kleinbohrungen wurde eine Mischprobe zusammengestellt. Diese

Mischprobe wurde gekühlt und abgedunkelt gelagert und in geschlossener Kühlkette dem

Labor der BVU Bioverfahrenstechnik und Umweltanalytik GmbH (akkreditiert unter D-PL-

14583-01-00) in Markt Rettenbach angeliefert.

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Im Labor wurde die Mischprobe "MP VwV" auf den Parameterumfang der Tabelle 6-1 der

Verwaltungsvorschrift (VwV) untersucht, um Hinweise auf eine mögliche Entsorgungsrele-

vanz zu erhalten.

3 Baugrund

Das seither unbebaute Gelände wurde als Baumwiese und Gartenanlage genutzt.

In den Bohrungen wurde neben lokal möglichen Auffüllungen (vgl. BS 1) 50 cm mächtiger,

dunkelbrauner, gut durchwurzelter, tonig-humoser Schluff als Oberboden angetroffen. Da-

runter wurden bis in Tiefen zwischen 2,30 m und 3,50 m teils weiche, teils steife, teils halb-

feste Tone und Schluffe erbohrt, die als Bachsedimente des Talbaches interpretiert werden.

Bodenmechanisch sind die Lehme als mittelplastischer Ton und Schluff der Bodengruppe

TM.

Unter den lehmigen Talablagerungen wurden stark verwitterte Schichten des Schwarzen

Jura alpha aufgeschlossen. Sie setzen sich aus dunkelbraunen, zu Ton und Schluff entfes-

tigtem Tonstein mit einzelnen zwischengeschalteten Kalkbänken zusammen.

Die in den Bohrungen angetroffenen Bodenschichten sind in Form von Schichtenverzeich-

nissen und Schichtprofilen in der Anlage 2 beigefügt. Die Anlage 3 enthält zwei geologische

Schnitte, die das Baugrundmodell darstellen.

4 Grundwasser

In BS 2 und BS 3 wurde Grundwasser angetroffen. Am Untersuchungstag wurden nach

Bohrende Wasserstände von 3,49 m = 277,66 mNN (BS 2) und 2,88 m = 276,91 mNN ge-

messen. Am 12.02.2018 lag der Wasserspiegel in BS 2 bei 3,52 m = 277,63 mNN.

Mit einem starken Wasserandrang wird nicht gerechnet. Aufgrund der stark bindigen Böden

kann aber bei Starkregenereignissen ein Oberflächen- bzw. Zwischenschichtabfluss (Inter-

flow) aus der Grenze der Boden zu lehmigen Untergrund erfolgen.

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Der Bemessungswasserspiegel richtet sich nach dem 100-jährigen Hochwasserereignis

HQ100, der nach Angaben von Herrn Kerner (Gemeinde Hochdorf) im Baugebiet zwischen

277,50 mNN im Nordwesten und 278,50 mNN im Südosten liegt.

5 Homogenbereiche, Boden-/Frostempfindlichkeitsklassen

Homogenbereiche nach DIN 18 300 Ausgabe 2015, Bodenklassen nach DIN 18 300 Ausga-

be 2012 und Frostempfindlichkeitsklassen nach ZTV E-StB 17

Die DIN 18 300 Ausgabe 2012 fasste Boden- und Felsarten nach dem Schwierigkeitsgrad beim

Bearbeiten (Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten) in sieben Klassen zusammen.

Im August 2015 wurde eine Neufassung der DIN 18 300 veröffentlicht und mit Aktualisierung der

VOB im September 2015 als ATV eingeführt, nach der Boden- und Felsarten in Homogenberei-

che einzuteilen sind und die bisherigen Bodenklassen entfallen.

Ein Homogenbereich umfasst einen begrenzten Bereich mit einer oder mehreren Boden-

und/oder Felsarten, die entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen für einsetzbare Erdbaugerä-

te vergleichbare Eigenschaften aufweisen. Umweltrelevante Inhaltsstoffe sind bei der Einteilung

in Homogenbereiche ggf. zu berücksichtigen.

Die aktuelle DIN 18 300 fordert die Angabe bestimmter Eigenschaften und Kennwerte sowie de-

ren ermittelte Bandbreite. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist die Durchführung eines um-

fangreicheren bodenmechanischen Versuchsprogramms nötig, als dies nach der alten Norm er-

forderlich, von uns angeboten und beauftragt war. Das tatsächlich durchgeführte Untersuchungs-

programm genügt nicht in allen Punkten den aktuellen normativen Anforderungen.

Nachfolgend werden die geforderten Eigenschaften und Kennwerte als Schätzwerte angegeben,

soweit dies auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen möglich ist. Eine Überprüfung der

Eigenschaften und Kennwerte, insbesondere deren Bandbreite, wie dies in der aktuellen DIN

18 300 enthalten ist, konnte nicht in vollem Umfang erfolgen. Falls dies für die Ausschreibung der

Erdarbeiten erforderlich ist, sind weitere Erkundungsmaßnahmen durchzuführen.

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Die Einstufung von Böden in Frostempfindlichkeitsklassen nach ZTV E-StB 17 erfolgt auf Grund-

lage ihrer Zusammensetzung (Feinkornanteil, Kornverteilung, Mineralart) und der Einteilung in

Bodengruppen nach DIN 18 196.

Die Zuordnung der angetroffenen Bodenarten Boden- und Felsarten zu Homogenbereichen nach

den Richtlinien der DIN 18 300 ist nachfolgend und in Anlage mit deren Eigenschaften und der

geschätzten Bandbreite der geotechnischen Kennwerte tabellarisch aufgelistet. Die Frostemp-

findlichkeitsklassen nach ZTV E-StB sowie die bisherigen Bodenklassen nach DIN 18 300 Aus-

gabe 2012 (zurückgezogen) sind zum Vergleich ebenfalls mit angegeben.

Die in Anlage angegebenen Kennwerte sind nur für den Baubetrieb bzw. zur Beurteilung der

erforderlichen Erdbauleistung maßgeblich und dürfen nicht für geotechnische/erdstatische Be-

rechnungen herangezogen werden. Es handelt sich um geschätzte obere und untere Grenzwerte

und nicht um charakteristische Werte im Sinne der DIN EN 1997 (EC 7) bzw. DIN 4020.

Bodenschicht

(Bodengruppe)

Homogenbe-reich nach DIN 18 300:2015-08

Boden- bzw. Fels-klasse nach DIN 18 300:2012-09

Frostempfind-lichkeitsklasse-

ZTV E-StB 17

Oberboden (OU) A 1 F 2

Auelehm, verwitterte Juraschichten B 4 F 3

Sollte es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Einteilung der anstehenden Boden- und Fels-

arten kommen, so kann der Baugrundgutachter beim Baugrubenaushub hinzugezogen

werden.

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Homogenbereich nach DIN 18 300:2015-08 A B

Kurz-zei-chen

Einheit Bestimmungsmethode

Obere Schicht-grenze

[m u. GOK]

0 0,50

Untere Schicht-grenze

[m u. GOK]

0,25 – 0,35 4,20 (Rohrendtiefe)

Ortsübliche Bezeichnung Oberboden Auelehm

Umweltrelevante Einstufung Z 1.1 Z 0 – Z 1.1

Bodengruppe(n) Bodenklassifikation nach DIN 18 196 OU TM

Boden Benennung und Beschreibung nach DIN EN ISO 14 688-1

Massenanteil Steine, Blöcke und große Blöcke

[M-%] Aussortieren, Vermes-sen bzw. Sieben, Wiegen, auf Aushub-masse bezogen

Steine (Co)

Blöcke (Bo)

gr. Blöcke (LBo)

Schätzung nach Feld-ansprache

Steine (Co) 0

Blöcke (Bo) 0

gr. Blöcke (LBo) 0

Plastizität Nach Feldansprache mittel mittel - ausgeprägt

Konsistenz Nach Feldansprache steif steif, halbfest, bereichsweise weich

Lagerungsdichte ID [-] Lockerste/dichteste Lagerung nach DIN 18126

Sondierungen nach DIN EN ISO 22476

Schätzung nach Feldansprache n.z. n.z.

Korngrößenvertei-lung

[mm] Korngrößenanalyse nach DIN 18 123

Schätzung nach Feldansprache 0 - 63 0 – 63

Dichte ϱ [g/cm³] Dichtebestimmung nach DIN EN ISO 17892-2 oder DIN 18125-2

Schätzung nach Feldansprache 1,6 - 1,8 1,9 – 2,0

Undränierte Scher-festigkeit

cu [kN/m²] Flügelscherversuch nach DIN 4094-4

Einaxialer Druckversuch nach DIN 18136

Triaxialversuch nach DIN 18 137-2

Taschenpenetrometer

Schätzung nach Feldansprache 10 - 30 10 – 100

Wassergehalt wn [M-%] Wassergehalt nach DIN EN ISO 17892-1 n.b. 15,50 – 37,41

Schätzung nach Feldansprache 15 - 35 ---

Plastizitätszahl Ip [%] Konsistenzgrenzen nach DIN 18 122-1 n.b. 18,45 – 23,07

Schätzung nach Feldansprache 5 - 15 ---

Konsistenzzahl Ic [-] Konsistenzgrenzen nach DIN 18 122-1 n.b. 0,97- 1,14

Schätzung nach Feldansprache 0,75 - 1,25 0,71 – 1,25

Organischer Anteil Vgl [M-%] Glühverlust nach DIN 18 128 n.b. ---

Schätzung nach Feldansprache 5 - 20 <5

Anmerkung nz: nicht zutreffend nb: nicht bestimmbar (a): nichtbindige Anteile (b): bindige Anteile

Sollte es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Einteilung der anstehenden Boden- und

Felsarten kommen, so kann der Baugrundgutachter beim Baugrubenaushub hinzuge-

zogen werden.

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6 Bodenkennwerte

Die Ergebnisse der bodenmechanischen Laborversuche können Anlage 4 entnommen werden.

Die im Folgenden für die an den Untersuchungspunkten aufgeschlossenen Bodenschichten an-

gegebenen charakteristischen Boden- bzw. Berechnungskennwerte wurden nicht direkt durch

bodenmechanische Laborversuche bestimmt. Sie wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse

der bodenmechanischen Laborversuche und dem Geländebefund in Anlehnung an DIN 1055 und

weiteren Literaturangaben eingeschätzt. In Klammern ist die geschätzte Schwankungsbreite an-

gegeben, die bei Grenzwertbetrachtungen ggf. anzusetzen ist.

Bodenschichten

Boden-gruppe

nach

DIN 18 196

Wichte Reibungs-winkel

Kohä-sion

Steife-

ziffer über Wasser

unter Auftrieb

γk

[kN/m3]

γk'

[kN/m3]

ϕk

[ ̊]

ck

[kN/m²]

Es,k

[MN/m²]

Auelehm TM 19,5

(19,0-20,0)

9,5

(9,0-10,0)

25

(20-27)

5

(2-10)

5

(2-8)

Stark verwitterte Jura-schichten

--- 22

(21-22)

12

(11-13)

30

(27-32)

30

(20-40)

30

(20-40)

Werden Schichten in offenen Baugruben/Kanalgräben längere Zeit der Witterung ausgesetzt,

können sich die Kennwerte rapide verschlechtern. Dies gilt auch für Profilabschnitte, in denen

Schichtwasser austritt und zu einem Aufweichen der Bodenschicht führt.

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7 Wasserdurchlässigkeit der Bodenschichten

7.1 Allgemeines Die Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit des anstehenden Untergrunds in der ungesättigten

Bodenzone erfolgt üblicherweise mittels Sickerversuch im Schurf in Anlehnung an die bei Wie-

derspahn (1997)1 und Burghardt et. al (1999)2 beschriebenen Verfahren.

Abweichend von den dort beschriebenen Verfahren mit konstantem Wasserstand und kontinuier-

licher Wasserzugabe wird bei dem von uns angewandten Verfahren der Schurf mit Trinkwasser

befüllt und zur Aufzeichnung der Wasserspiegeländerung eine Drucksonden-Datenlogger-Einheit

eingebaut.

Aus den Schurfdimensionen und der Wasserspiegeländerung pro Zeiteinheit kann die versi-

ckernde Wassermenge ermittelt und daraus mit dem mittleren Wasserstand in der betrachteten

Zeiteinheit der Durchlässigkeitsbeiwert kf berechnet werden.

Die Auswerteformel lautet:

kf = 𝑸 (𝑯+

𝒉

𝟐)

𝑨∗𝑩+𝑯∗𝒉∗(𝑨+𝑩) [𝒎 𝒔⁄ ]

mit: kf Wasserdurchlässigkeitsbeiwert [m/s] Q versickernde Wassermenge pro Zeiteinheit [m³/s] H Abstand Schurfsohle - Grundwasseroberfläche oder Stauhorizont [m] A Länge des Schurfs [m] B Breite des Schurfs [m] h Wasserstand im Schurf [m]

Da sich in der Anfangsphase des Versuchs zunächst eine Aufsättigung der unmittelbar umge-

benden Bodenmatrix einstellt, ist den in der Endphase des Versuchs ermittelten Versuchsergeb-

nissen größeres Gewicht beizumessen. Außerdem wird bei der Versuchsauswertung die Versi-

ckerung über die Schurfflanken nicht berücksichtigt, so dass der Durchlässigkeitsbeiwert v.a. bei

höherem Wasserstand im Schurf überschätzt wird. Aus diesem Grund wird mit möglichst gerin-

gem Wasserstand im Schurf bei der Versuchsdurchführung gearbeitet bzw. es sind die zuletzt bei

niedrigem Wasserstand ermittelten Werte am aussagekräftigsten.

1 Wiederspahn, M. (1997): Versickerung von Niederschlagswasser aus geowissenschaftlicher Sicht. Schriftenreihe des BDG,

Heft 15, Bonn. 2 Burghardt et. al (1999): Regenwasserversickerung und Bodenschutz. Mit Beiträgen der Fachtagung des Fachausschusses

Regenwasserversickerung im Bundesverband Boden e.V. BVB-Materialien Band 2. Berlin (Erich Schmidt).

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7.2 Sickerversuch am 22.02.2018

Zur Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwerts (kf-Wert) des Untergrunds wurde ein Bag-

gerschurf mit einer Tiefe von 1,90 m hergestellt.

Nach Ende des Sickerversuches wurde der Schurf mit dem Aushubmaterial verfüllt und durch

lagenweises Andrücken mit dem Baggerlöffel verdichtet. Die hierbei erreichbare Verdichtung ent-

spricht nicht der ursprünglichen Lagerungsdichte des Bodens. Es ist daher mit Nachsackungen

des Erdreichs in den Schürfen zu rechnen.

Der Sickerversuch ergab eine Wasserdurchlässigkeit des Untergrund von 1,45 x 10-6 m/sec.

8 Korrosionsverhalten von Böden

Die im Baugebiet anstehenden Bodenschichten wurden hinsichtlich ihres Korrosionsverhal-

tens auf erdverlegte Rohrleitungen aus unlegierten oder niedriglegierten Eisenwerkstoffen

beurteilt. Grundlage hierfür war das DVGW-Arbeitsblatt GW 9.

Die in diesem Arbeitsblatt beschriebenen chemischen und physikalischen Untersuchungen

wurden im vorliegenden Fall nicht durchgeführt. Aufgrund der übrigen Beurteilungskriterien

ist jedoch bei Grabenverfüllungen aus

- trockenem oder erdfeuchtem Schotter oder vergleichbarem und über dem Grundwas-

ser nicht mit korrosiver Wirkung zu rechnen.

- bindigen Erdstoffen von geringer (Bodenklasse Ib) bis mittlerer Korrosionswahrschein-

lichkeit (Bodenklasse II) auszugehen.

9 Betonaggressivität (DIN 4030) der Böden

Der in der Bodenmischprobe "MP VwV" gemessene Sulfatgehaltgehalt im Eluat lag unter

der Nachweisgrenze von < 5mg/L. Nach eigenen Erfahrungen ist anzunehmen, dass die

anstehenden Bodenschichten nicht betonangreifend wirken. Gewissheit können aber nur

chemische Analysen erbringen.

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10 Chemische Untersuchungsergebnisse

Die Mischprobe "MP 1 VwV" wurde auf den Parameterumfang gemäß VwV und DepV unter-

sucht. Die Analytik erfolgte durch das Labor der BVU Bioverfahrenstechnik und Umweltanaly-

tik GmbH (akkreditiert unter D-PL-14583-01-00) in Markt Rettenbach. Die Analysenergebnis-

se lassen sich dem Laborbericht in Anlage 4 entnehmen, eine tabellarische Gegenüberstel-

lung der Analysen mit den Zuordnungswerten der VwV und der DepV ist in Anlage 5 beige-

fügt.

Bei den nachfolgend beschriebenen Untersuchungsergebnissen handelt es sich um stichpro-

benartige, punktuelle Untersuchungen. Die Untersuchungsergebnisse gelten nur für die jewei-

ligen Bodenproben und vermitteln einen Eindruck, ob und mit welchen Größenordnungen von

Schadstoffbelastungen ggf. zu rechnen ist.

In Mischprobe MP VwV wurde der Bodenart "Schluff" zugeordnet. Bei zwei Parameter wurden

die Z0-Zuordnungserte der VwV knapp überschritten. Zum einen liegt der Feststoffgehalt für

Nickel bei 55 mg/kg (Z 0 = 50 mg/kg) , zum anderen der Eluatgehalt von Zink bei 20 µg/l (Z 0

= nicht nachweisbar; NG = 10 µg/L). Somit wird die Mischprobe "MP VwV" in die Entsor-

gungsklasse Z0* IIIA nach VwV eingestuft.

Die ergänzenden Untersuchungen nach DepV ergaben lediglich beim Glühverlust mit 6,54 M-

% auffällige Werte. Da aber der TOC-Gehalt mit 0,48 M-% deutlich unter dem Zuordnungs-

wert von 1,0 M-% liegt und beim organischen Kohlenstoff die jeweils günstigere Einstufung

zur Geltung kommt, kann die Probe "MP VwV" in die Deponieklasse DK 0 eingestuft wer-

den.

11 Erschließung und Bebauung

11.1 Kanal- und Leitungsbau

11.1.1 Herstellung von Kanal- und Leitungsgräben

Bei der Herstellung und Sicherung von Kanal- und Leitungsgräben sind die Richtlinien der DIN

4124, DIN EN 1610 (Abwasserleitungen und -kanäle) und DIN EN 805 (Trinkwasserleitungen) zu

beachten.

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Wird frei geböscht, so sind bei Böschungen bis 5 m Höhe ohne rechnerischen Standsicherheits-

nachweis nach DIN 4124 folgende Böschungswinkel einzuhalten:

a) nichtbindige oder weiche, bindige Böden β < 45°

b) steife bis halbfeste bindige Böden β < 60°

c) Fels β < 80°

Bei Herstellung freier Böschungen wird empfohlen, auf halber Höhe Bermen (Breite ≥ 1,50 m)

zum Auffangen eventuell abrutschenden Erdmaterials vorzusehen. Bei Wasserzutritten kann es

auch bei Einhaltung der genannten Böschungswinkel zu Ausbrüchen und/oder Instabilitäten an

den Grabenwänden kommen.

Um die Massen für Aushub und Verfüllung möglichst gering zu halten, werden Kanal- und Lei-

tungsgräben allerdings ohnehin meist mit senkrechten Wänden hergestellt und mit einem Verbau

gesichert, was bei Gräben über 2 m Tiefe generell zu empfehlen ist. Dabei gelten ebenfalls die

Vorgaben der DIN 4124, DIN EN 1610 und DIN EN 805.

Verbausysteme, bei denen die Verbauelemente kontinuierlich mit dem Aushub abgesenkt wer-

den, sind zu bevorzugen. Einfache Verbaukörbe, die nach dem Aushub in die Gräben eingestellt

werden, können nur bei ausreichend standfesten Grabenwänden eingesetzt werden, wenn nicht

mit Nachbrüchen zu rechnen ist. Die Wahl des Verbausystems ist daher den Baugrundverhält-

nissen anzupassen. Sie fällt im Einzelnen in den Verantwortungsbereich der beauftragten Tief-

bauunternehmung.

Es ist zu beachten, dass ein Verbau mit vorauseilendem Erdaushub und anschließender Siche-

rung des Grabens mit einem nicht kraftschlüssigen Verbau (z. B. durch Verbauplatten) Span-

nungsumlagerungen im benachbarten Untergrund bewirkt, welche Setzungen oder Sackungen

bis hin zur Geländeoberkante verursachen können.

Der erbohrte Untergrund besteht vorwiegend aus mittelschwer lösbarem, bindigem und ge-

mischtkörnigem Boden der ehemaligen Bodenklasse 4 nach DIN 18300: 2012-9. In derartigen

Böden (Bodengruppen U, T, GU*) kann ein maßhaltiger Aushub ohne besondere Erschwernisse

erwartet werden.

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Leitungszone

Die Leitungszone (Bettung, Seitenverfüllung und Rohrabdeckung) ist gemäß DIN EN 1610 (Ab-

wasserleitungen und -kanäle), DIN EN 805 (Trinkwasserleitungen) bzw. den einschlägigen

DVGW- Arbeitsblättern (z.B. G 459, G 462 für Gasleitungen) auszuführen.

Den Untersuchungsergebnissen zufolge kann im natürlich anstehenden Untergrund von guter

Tragfähigkeit im Auflagerbereich ausgegangen werden. In Auffüllungen können auch weiche

und/oder locker gelagerte Bereiche mit eingeschränkter Tragfähigkeit vorliegen.

Rohre von Abwasserkanälen können auf einer Bettung Typ 1 (Regelausführung) nach DIN

EN 1610, Abschnitt 7.2.1 verlegt werden. Bettungen des Typs 2 und 3 sind i.d.R. schwierig aus-

zuführen und daher nicht zu empfehlen. Die in DIN EN 1610 angegebene Mindestdicke der unte-

ren Bettungsschicht a sollte aufgrund langjähriger Erfahrungen gemäß DWA A-139 „Einbau und

Prüfung von Abwasserkanälen und -leitungen” erhöht werden und bei normalen Böden mindes-

tens 100 mm + 1/10 DN in mm betragen.

Die Aushubsohlen/Auflagerflächen sind zu verdichten, um eventuelle Auflockerungen durch den

vorangegangenen Aushub rückzustellen. Die Grabensohle und die untere Bettungsschicht dür-

fen jedoch nicht stärker verdichtet werden als die obere Bettungsschicht, um eine gleichmäßige

Spannungsverteilung im Bettungsbereich zu gewährleisten.

Um eine gleichmäßige Druckverteilung sicher zu stellen, müssen die Rohre über die gesamte

Länge des Rohrschafts gleichmäßig aufliegen. Für Rohre mit Glockenmuffen sind ausreichend

dimensionierte Muffenlöcher auszuheben, um Punktlagerung im Muffenbereich zu vermeiden.

In der Leitungszone ist Material nach den Anforderungen der DIN EN 1610 bzw. DIN EN 805 und

der einschlägigen DVGW-Arbeitsblätter bzw. Herstelleranforderungen einzubauen. Schüttmateri-

al, Schütthöhe und Verdichtungsgerät müssen aufeinander abgestimmt sein. In der Leitungszone

darf nur mit leichten Verdichtungsgeräten verdichtet werden. Der Einbau ist in Lagen von maxi-

mal 0,2 m - 0,3 m auszuführen. Die Anforderung an das 10%Mindestquantil des Verdichtungs-

grads DPr beträgt 97%.

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Die Dicke der Abdeckung über der Rohrleitung sollte i.d.R. 300 mm betragen. Eine Mindestdicke

von 150 mm über dem Rohrschaft und 100 mm über der Rohrverbindung darf nicht unterschritten

werden.

Wegen der Grundwasserverhältnisse (möglicher Anstieg des Grundwasserstands bis in die Lei-

tungszone) ist darauf zu achten, dass kein suffosions- oder erosionsgefährdetes Bettungsmateri-

al zum Einsatz kommt (z.B. Sand), um einen Volumenverlust in Folge Ausspülen der Feinpartikel

und dadurch bedingte Sackungen/Setzungen zu vermeiden.

Hauptverfüllung von Kanal- und Leitungsgräben

Die Hauptverfüllung ist gemäß den Planungsanforderungen auszuführen und lagenweise ver-

dichtet einzubauen. Über den Rohren darf eine mechanische Verdichtung erst ab einer Schicht-

dicke von ≥ 300 mm erfolgen. Mittlere und schwere Verdichtungsgeräte dürfen erst ab einer

Überdeckungshöhe von 1,00 m zum Einsatz kommen.

Bei der Wiederverfüllung und Verdichtung von Leitungsgräben sind die Richtlinien der

ZTV E-StB 17 und der ZTV A-StB 12 sowie DIN EN 1610 einzuhalten. In den (zurückgezogenen)

ZTV A-StB 97/06 sind die für die Verfüllzone geeigneten Bodenarten in Verdichtbarkeitsklassen

eingeteilt.

Wir empfehlen, trotz der in den aktuell gültigen ZTV A-StB nicht mehr enthaltenen Regelungen,

für die Verfüllzone Böden der Verdichtbarkeitsklasse V 1 zu verwenden, da sie wegen ihrer ge-

ringeren Wasser- und damit Witterungsempfindlichkeit in der Regel leichter zu verdichten sind als

Böden der Klassen V 2 und V 3. Werden Böden der Klassen V 2 und V 3 verwendet, so muss der

Wassergehalt dem optimalen Wassergehalt beim Proctorversuch entsprechen.

Gemäß ZTV E-StB 17 und ZTV A-StB 12 sind folgende Verdichtungsanforderungen einzuhalten:

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Bei Baugruben und Gräben außerhalb von Verkehrsflächen ist mindestens die Lagerungsdichte

des umgebenden Bodens einzuhalten, gemäß ZTV E-StB 17 jedoch mindestens 97% DPr.

Die nachfolgenden Bewertungen und Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die geotechni-

sche Eignung von Böden. Böden, die den o.g. abfallrechtlichen Anforderungen nicht genügen,

dürfen auch bei geotechnischer Eignung nur im oberen Teil von Graben- und Baugrubenverfül-

lungen eingebaut werden.

Die anstehenden und beim Aushub anfallenden Böden sind den Verdichtbarkeitsklasse V 2 und

V 3, Bodengruppen T und U) zuzuordnen.

Bindiges Aushubmaterial der Verdichtbarkeitsklasse V 3 in steifer Konsistenz ist unter geotechni-

schen Aspekten (Verdichtbarkeit beim Einbau, Tragfähigkeit) nach den o.g. Kriterien zum Wie-

dereinbau nur bedingt geeignet (evtl. nach Bodenverbesserung/Bindemittelbehandlung). Hinwei-

se zu Bodenverbesserungsmaßnahmen können Abschnitt entnommen werden.

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Gut für Verfüllzwecke geeignet sind Tragschichtmaterial nach ZTV SoB-StB 04 oder gleichwerti-

ge Schotter-Splitt-Gemische.

Bei Grabenverfüllungen mit unverändertem, ursprünglich vorhandenem Bodenmaterial muss

auch bei sorgfältiger Verdichtung mit späteren Setzungen gerechnet werden. Daher sollte von

dessen Verwendung im Fahrbahnbereich abgesehen werden.

Das Verfüllgut ist lagenweise einzubauen und optimal zu verdichten. Die Mächtigkeit der einzel-

nen Lagen sollte 30-40 cm nicht überschreiten. Die Anforderung an das 10%-Mindestquantil des

Verdichtungsgrades DPr in der Verfüllzone beträgt in Abhängigkeit vom eingebauten Erdstoff zwi-

schen ≥97% und ≥100%. Im übrigen wird auf die Vorgaben der ZTV E-StB 17 und ZTV A-StB 12

für die Verfüllung in Straßenbereichen verwiesen.

Die Verdichtung der Grabenverfüllung ist im geforderten Umfang gemäß ZTV E-StB 17, Abschnitt

14 je nach gewählter Prüfmethode im Zuge der Eigenüberwachung durch den Auftragnehmer

nachzuweisen.

Der Rückbau eines Grabenverbaus muss unter abwechselndem schrittweisem Ziehen und unmit-

telbar anschließendem Nachverdichten erfolgen. Es muss eine kraftschlüssige und vollflächige

Verbindung des Verfüllmaterials mit dem gewachsenen Boden der Grabenwand entstehen. Ist

ein Rückbau erst nach dem Verfüllen möglich, so ist dies in der Rohrstatik zu berücksichtigen. In

besonderen Fällen ist der Verbau im Untergrund zu belassen.

Im Gründungsbereich der Schachtbauwerke kann überwiegend mit ausreichend tragfähigem

Baugrund gerechnet werden.

Sollte der Grundwasserstand bis ins Niveau des Bemessungswasserstand (= angenommener

höchster zu erwartender Grundwasserstand) steigen, könnte es ab Grabentiefen von rund 2,5 –

3,5 m zu Grundwasserzutritten kommen, die eine mindestens zeitweilige Wasserhaltung erforder-

lich werden lassen können. Bei nur geringen Grundwasserzutritten wäre dies in Form einer offe-

nen Wasserhaltung möglich.

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Bei der Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation oder in ein Gewässer sind nach unserer

Kenntnis i.d.R. folgende Grenzwerte einzuhalten:

Parameter Kanalisation* Gewässer

pH-Wert 6,5 - 10,0 6,5- 8,5

absetzbare Stoffe nach ½ Std. 1,0 ml/l 0,3 ml/l

abfiltrierbare Stoffe nach DIN EN 872 -.- 100 mg/l

Kohlenwasserstoffe ges. nach DEV V H53 20 mg/l 5,0 mg/l

chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) 0,05 mg/l 0,01 mg/l

*Vorgaben der örtlichen Entwässerungssatzung bleiben hiervon unberührt

Zur Einhaltung der Grenzwerte ist gegebenenfalls die Zwischenschaltung eines Absetzbeckens

und bei Ableitung von durch Beton verdrängtem oder mit frischem Beton in Berührung gekom-

menem Wasser einer Neutralisation erforderlich.

Sollte eine Grundwasserableitung/-absenkung erforderlich werden, so ist zu Beginn eine Grund-

wasserproben zu entnehmen und nach den in Abschnitt (Wasserrechtlicher Hinweis) genannten

Vorgaben zu untersuchen. Zum Ende der Wasserhaltung vor der Grabenverfüllung wird die Ent-

nahme und Untersuchung einer weiteren Grundwasserprobe gefordert.

Im vorliegenden Fall erfolgt bei einer eventuellen Wasserhaltung keine Absenkung unter einen

mittleren oder tiefen Grundwasserstand, sondern es wird ein Anstieg des Grundwasserstands in

ein ungewöhnlich hohes Niveau verhindert. Insofern liegt auch der abgesenkte Grundwasser-

stand im Bereich der natürlichen Schwankungsbreite des Grundwasserstands. Suffosion oder

Subrosion sind bei den geringen zu erwartenden Grundwassermengen nicht zu erwarten.

Bei einer zeitweiligen Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung während der Bauzeit sind keine

schädlichen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke bzw. die Nachbarbebauung zu erwarten.

11.2 Verkehrsflächen

Bei der Bemessung und Ausführung von Verkehrsflächen empfehlen wir, die Richtlinien der

RStO 12, der ZTV E-StB 17 und der ZTV T-StB 95 bzw. ZTV SoB-StB 04 und ZTV Beton-StB 07

zu beachten.

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Bei der Erschließung von Baugebieten ist nach RStO12 in der Regel ein stufenweiser Ausbau

der Fahrbahnbefestigung vorzusehen, dessen erste Ausbaustufe den zu erwartenden Baustel-

lenverkehr aufnehmen muss. Soll nach weitgehender Fertigstellung der angrenzenden Bebauung

der vollständige Aufbau hergestellt werden, ist der Zustand der verbleibenden Teilbefestigung

gemäß RStO 12, Abschnitt 4, zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der Belastungsklasse ist der

Baustellenverkehr zu berücksichtigen.

Gemäß RStO 12 sind die Wohnstraßen unter Berücksichtigung des Baustellenverkehrs wahr-

scheinlich der Belastungsklasse Bk1,0 oder Bk 3,2 zuzuordnen. Eine diesbezüglich verbindliche

Festlegung kann jedoch nicht durch unser Haus erfolgen.

Auf dem Erdplanum frostempfindlicher Böden wird bei Regelbauweisen nach RStO 12 ein Ver-

formungsmodul von Ev2 ≥ 45 MN/m² verlangt. An der Oberkante des Oberbaus (ungebundene

Tragschicht) werden in Abhängigkeit von der Bauweise bestimmte 10%-Quantile des Ev2-Werts

gefordert. Die Anforderungen bei Wegen betragen Ev2 ≥ 80 MN/m² bzw. Ev2 ≥ 120 MN/m² (bei

einer Decke ohne Bindemittel) und bei Straßen je nach Bauweise Ev2 ≥ 120-150 MN/m² (Belas-

tungsklassen Bk100 - Bk1,0) bzw. Ev2 ≥ 100 -120 MN/m² (Belastungsklasse Bk0,3). Die auf dem

Erdplanum und der Tragschicht geforderten Verformungsmoduln sind durch Plattendruckversu-

che nach DIN 18 134 nachzuweisen.

Die im Bereich des voraussichtlichen Erdplanums natürlich anstehenden Bodenschichten sind

den Frostempfindlichkeitsklasse F 3 (sehr frostempfindlich) nach ZTV E-StB 17 zuzuordnen.

Demnach sind nach RStO 12 dimensionierte Frostschutz- und Tragschichten aufzubringen. So-

fern nicht örtliche Erfahrungen oder spezielle Untersuchungen zur Bestimmung der Mindestdicke

des frostsicheren Oberbaus vorliegen, kann diese Dicke unter Berücksichtigung der Frost-

empfindlichkeit des Bodens aus den „Ausgangswerten für die Bestimmung der Mindestdicke des

frostsicheren Oberbaus“ in cm (RStO 12, Abschnitt 3.2.2, Tabelle 6) und den „Mehr- oder Min-

derdicken infolge örtlicher Verhältnisse” (RStO 12, Abschnitt 3.2.3, Tabelle 7) errechnet werden.

Hochdorf liegt in der Frosteinwirkungszone I (nach Bild 6 RStO 12). Die Wasserverhältnisse

sind als unkritisch zu beurteilen.

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Bei etwa geländegleich verlaufenden und über Rinnen bzw. Abläufe und Rohrleitungen entwäs-

serten Verkehrsflächen ist gemäß RStO 12, Abschnitt 3.2 unter Berücksichtigung der entspre-

chenden Zu- und Abschläge eine Mindestdicke des frostsicheren Straßenaufbaus von

0,50 erforderlich.

Die angegebene Mindestdicke ist auf einem Untergrund mit einem Verformungsmodul von Ev2 ≥

45 MN/m² vorgesehen. Wird dieser Wert nach Verdichtung des Planums nicht erreicht (im vorlie-

genden Fall mindestens partiell möglich und wahrscheinlich), so sind besondere Maßnahmen

vorzusehen. Hierzu gehören allgemein Maßnahmen zur Bodenverbesserung (z.B. Bindemittelzu-

gabe oder Bodenaustausch) oder Bodenverfestigung gemäß ZTV E-StB 17 bzw. ZTV Beton-StB

07 oder eine Erhöhung der Tragschichtdicke. Außerdem kann die Tragschicht durch Einbau von

geeigneten Geogittern als Bewehrung oder durch Zugabe von Tragschichtbinder verbessert wer-

den.

Aufgrund des festgestellten Baugrunds dürften Bodenverbesserungsmaßnahmen ausscheiden,

so dass ein Bodenaustausch in Frage kommt.

Im Fall eines Bodenaustauschs werden nicht ausreichend tragfähige Schichten unterhalb des

Erdplanums ausgeräumt und durch gut verdichtbares, lagenweise bei optimaler Verdichtung ein-

gebautes, körniges Fremdmaterial ersetzt. Die Mächtigkeit des Bodenaustauschs richtet sich

nach dem Verformungsmodul des Untergrunds und den Verdichtungseigenschaften des Aus-

tauschmaterials und sollte auf Testfeldern bestimmt werden. Der Bodenaustausch ist so zu be-

messen, dass an dessen Oberkante ein Verformungsmodul von Ev2 ≥ 45 MN/m² erreicht wird und

darauf ein Regelaufbau nach RStO 12 hergestellt werden kann.

Der auf dem verdichteten Erdplanum bei guter Witterung erreichbare Verformungsmodul wird bei

dem anstehenden Boden auf ca. Ev2 ≈ 10-15 MN/m² (Auelehm) geschätzt. Bei einem Bodenaus-

tausch auf derartigem Untergrund sind materialabhängig in etwa folgende Austauschdicken ab-

sehbar, um einen Verformungsmodul von Ev2 ≥ 45 MN/m² auf dem Erdplanum zu erreichen:

STS/ FSS 0/45: D ≈ 30 - 40 cm

Beton-RC: D ≈ 25 - 35 cm

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Die Erhöhung der Mächtigkeit der ungebundenen Tragschicht ist als Variante des Bodenaustau-

sches zu betrachten. Hierbei wird die Tragschichtmächtigkeit soweit erhöht, dass der an Ober-

kante Tragschicht geforderte Verformungsmodul trotz zu geringem Verformungsmodul auf dem

Erdplanum erreicht werden kann.

Ein Bodenaustausch mit körnigem, nichtbindigem Fremdmaterial oder eine Erhöhung der Trag-

schichtmächtigkeit kann auch bei niederschlagsreicher Witterung ausgeführt werden. Gegebe-

nenfalls kann auf dem Erdplanum als unterste Lage der Einbau einer Lage Grobschotter

(„Schroppen“, z.B. 0/100 oder 0/150, D ≈ 15 - 20 cm) oder eines zug- und reißfesten Geotextils

mindestens der Georobustheitsklasse GRK 4 erwogen werden, um ein Einarbeiten des Aus-

tausch- bzw. Tragschichtmaterials in den Untergrund zu verhindern.

Folgendes Diagramm, angelehnt an den Kommentar zu den ZTV E-StB 09, Abschnitt 4.5, gibt

den Zusammenhang zwischen der Dicke des Oberbaus (ungebundene Tragschicht) und dem

Ev2-Modul des Planums (OK Tragschicht) für verschiedene Ev2-Moduln des Rohplanums wieder:

Ev2-Modul der Tragschicht [MN/m²]

0

20

40

60

80

100

120

Dic

ke d

er

un

geb

un

den

en

Tra

gsch

ich

t [c

m]

Planumsschicht:

Ev2 = 5 MN/m²

Ev2 = 10 MN/m²

Ev2 = 20 MN/m²

Ev2 = 30 MN/m²

Ev2 = 40 MN/m²

Ev2-Moduln der Tragschicht in Abhängigkeitvom Ev2-Modul der Planumsschicht

Extrapolation der Werte aus Kommentar zu ZTVE-Stb 09 (FLOSS)

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Mit den oben genannten, auf dem verdichteten Erdplanum geschätzten Verformungsmoduln las-

sen sich etwa folgende Dicken der Schottertragschicht (ggf. einschl. Frostschutzschicht) ab-

schätzen, um ohne Bodenverbesserung/Bodenaustausch einen den Anforderungen der RStO 12

je nach Bauweise genügenden Verformungsmodul an deren Oberkante zu erreichen:

Anforderung: erf. Dicke der Schottertragschicht

Ev2 ≥ 100 MN/m²: D ≈ 60 - 70 cm

Ev2 ≥ 120 MN/m²: D ≈ 65 - 80 cm

Ev2 ≥ 150 MN/m²: D ≈ 75 - 90 cm

Vor der Herstellung des Oberbaus empfehlen wir jedoch, die tatsächliche Festigkeit des verdich-

teten Planums mittels Plattendruckversuchen nach DIN 18 134 zu überprüfen (können ggf. durch

unser Haus durchgeführt werden), um eine Tragschichtdimensionierung anhand tatsächlich ge-

messener Werte zu ermöglichen.

Das obige Diagramm liefert nur für die auf Tragschichten bis 0,60 m Dicke erreichbaren Verfor-

mungsmoduln abgesicherte Angaben. Da im vorliegenden Fall voraussichtlich eine größere

Tragschichtdicke erforderlich wird, stellen die obigen Angaben nur eine Schätzung auf Grundlage

einer Extrapolation dar und es ist die Anlage von Testfeldern zur Überprüfung des tatsächlich

erreichbaren Verformungsmoduls auf der vorgeschlagenen Tragschicht erforderlich.

Insbesondere bei wasserdurchlässigen Belägen ist das Erdplanum bereits mit ausreichendem

Gefälle herzustellen, um einen Wasserabfluss zu ermöglichen und es sind Dränschichten und

Dränagen an der Basis der Tragschicht vorzusehen. Weitere Hinweise hierzu können dem

„Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen“ (MW) entnommen werden. Bei der Ausfüh-

rung wasserdurchlässiger Pflasterbeläge auf gering durchlässigem Untergrund sind weitere An-

forderungen zu beachten3.

Bei bindigen und gemischtkörnigen Böden spielt der aktuelle Wassergehalt eine große Rolle.

Sollte es während der Erdarbeiten zu Niederschlägen kommen, darf das ungeschützte Erdpla-

num nicht befahren werden, um Aufweichungen durch Walkbeanspruchung zu vermeiden. Wäh-

3 Siehe z.B. Hanses, U.,Wolf, G, Hofmann, T.:Wasserdurchlässiges Pflaster auf gerin druchlässigem Untergrund, Tiefbau

Ingenieurbau Straßenbau, April 1999, Heft 4, S. 61-69.

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rend der Bauarbeiten ist das Erdplanum wasserfrei zu halten. Hierzu ist ein ausreichendes Quer-

gefälle zur Ableitung von Niederschlagswasser während der Bauphase bzw. von Sickerwasser

nach Fertigstellung des Oberbaus vorzusehen.

Das erforderliche Querneigungsgefälle ist u.a. von der Ausführung der Randbereiche abhängig,

muss bei bindemittelstabilisiertem Erdplanum jedoch mindestens 2,5% und bei nicht bindemittel-

stabilisiertem Erdplanum mindestens 4% betragen.

Insbesondere bei für längere Zeit unmittelbar befahrenen Flächen und bei Winterbaustellen sind

besondere Maßnahmen zur Sicherung der Planumsflächen vorzusehen. Ein Einbau auf gefrore-

ner Unterlage ist nicht zulässig.

Für den Wiedereinbau bestimmte Massen sind witterungsgeschützt zwischenzulagern (Mieten

mit glatt abgewalzter Oberfläche und Quergefälle oder sturmsicher angebrachte Folienabde-

ckung), um die Einbaufähigkeit zu erhalten (Wassergehalt!). Aufgeweichtes bindiges Aushub-

material lässt sich beim Einbau nicht ausreichend verdichten.

Der Einbau von Massen ist lagenweise (0,2 bis 0,4 m Lagenstärke) mit geeigneten Verdich-

tungsgeräten vorzunehmen. Der Verdichtungserfolg ist durch Eigenüberwachungsprüfungen

des Auftragnehmers sowie durch Kontrollprüfungen des Auftraggebers nachzuweisen (können

ggf. durch unser Haus ausgeführt werden).

Nach der Herstellung des Rohplanums kann der Einbau einer Lage aus Grobschotter als Basis

empfohlen werden, wenn keine Bodenverbesserung durchgeführt wird. Alternativ oder zusätz-

lich zur Grobschotterlage kann auch ein Geotextil mindestens der Georobustheitsklasse GRK 3

nach TL Geok E-StB 05 und/oder ein Geogitter verlegt werden, falls schlechte Befahrbarkeit

und/oder Bearbeitbarkeit des Untergrunds dies erforderlich macht. Im Bereich von Baustraßen

ist wegen der erhöhten Walkbeanspruchung durch den Baustellenverkehr mindestens GRK 4

zu verwenden. Dies sollte als Bedarfsposition in die Ausschreibung der Erdarbeiten aufgenom-

men werden.

Darüber kann kornabgestuftes, gebrochenes, gut verdichtbares Material lagenweise bei optima-

ler Verdichtung eingebaut werden.

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Sämtliche Böden und Baustoffgemische für Tragschichten sollen die Anforderungen der TL SoB-

StB 04 erfüllen und nach TL G SoB-StB 04 güteüberwacht sein. Baustoffe aus industriell herge-

stellten Gesteinskörnungen und RC-Baustoffe sind zudem auf Eignung und Reinheit gemäß TL

Gestein-StB 04 bzw. TL G SoB-StB 04 und UVM-Erlass zu prüfen. Weiterhin sind ggf. die Re-

gelwerke RuA-StB 01, RuVA-StB und RiStWag zu beachten.

Insbesondere bei wasserdurchlässigen Belägen und Bauweisen mit Pflasterdecken ist darauf

zu achten, dass das Tragschichtmaterial dauerhaft wasserdurchlässig (kf ≥ 2⋅10–4 m/s), dauer-

haft frostsicher (Korngrößenverteilung) und dauerhaft frostbeständig (Materialeigenschaften) ist.

Der Schlagzertrümmerungswert ist auf SZ(8/12) <18 M-% zu begrenzen, um eine eventuelle

Nachverdichtung wegen Kornzertrümmerung zu minimieren.

Wir empfehlen, Tragschichtmaterial der Körnung 0/45 mit Feinkornanteil <0,063 mm unter 3%

oder der Körnung 2/45 zu verwenden4.

Gemische mit Größtkorn > 56 mm sind wegen deren Entmischungsneigung nicht zu empfehlen.

Bei Bauweisen mit Pflasterdecken empfehlen wir, als Verlegebett keinen Muschelkalk- oder

Jurasplitt zu verwenden. Nach unseren Erfahrungen neigt Kalksteinmaterial zur Verwitterung zu

Feinkorn, welches sowohl das Verlegebett als auch die Tragschicht verschlämmt und wasser-

undurchlässig macht. Infolgedessen kann es, wenn Wasser durch die Fugen des Pflasterbelags

eindringt, durch auf dem Verlegebett stehendes Wasser im Winter zu Frosthebungen und ganz-

jährig zu Hebungen und Senkungen infolge Durchfeuchtung/Trocknung kommen.

Das verwendete Bettungsmaterial muss daher hochfest (Schlagzertrümmerungswert SZ(8/12)

<18 M-%) und von gedrungener Kornform sein, um Zerreibung und Kornzerkleinerung zu ver-

meiden. Die dauerhafte Wasserdurchlässigkeit des Bettungsmaterials ist bereits bei der Siebli-

nie zu berücksichtigen (Fülleranteil <0,063 mm ≤ 5M%). Nach unserer Einschätzung wäre bei-

spielsweise ein Gemisch5 aus Edelbrechsand 0/2 (30%) und Edelsplitt 2/5 (70%) oder kalkar-

mer Moränesplitt der Körnung 2/5 als Verlegebett gut geeignet. Vor allem bei Ausführung von

Tragschichten ohne Feinkorn (z.B. 2/45 oder 2/56) ist auf die Verwendung weitgestufter Korn-

4 Bei Verwendung von Material mit Nullkorn sollte sich die Sieblinie im unteren zulässigen Bereich der ZTV SoB-StB 04 bewegen.

Neben dem Schlämmkorn sollte auch der Sand- und Größtkorngehalt in der Ausschreibung definiert werden, um in der Kontrollprü-fung die Eignung der Gemische kontrollieren zu können.

5 Dieses Gemisch kann bei ausreichender Fugenbreite ggf. auch für die erste Fugenverfüllung verwendet werden. Abschließend

muss die Fuge allerdings mit feinen Materialien wie z.B. Edelbrechsand 0/2 oder Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 eingeschlämmt werden.

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gemische (U ≥ 13) und auf ausreichende Filterstabilität6 zwischen Bettungsmaterial und Trag-

schichtmaterial zu achten, damit kein Bettungsmaterial in die Tragschicht einwandern kann.

Alternativ könnte die Verlegung eines Geotextils als Trennschicht zwischen Tragschicht und

Verlegebett erwogen werden.

11.3 Bebauung

11.3.1 Baugruben

Bei der Herstellung von Baugruben und Gräben sind die Vorgaben der DIN 4124 einzuhal-

ten. Wenn das anschließende Gelände höchstens flach geneigt ist, darf bei bindigem Bau-

grund von mindestens steifer Konsistenz bis zu einer Höhe von 1,25 m senkrecht abgegra-

ben werden bzw. bis zu 1,75 m, wenn der oberste halbe Meter unter 45̊ abgeböscht wird.

Tiefere Baugruben und Gräben sind zu böschen oder zu verbauen. Der zulässige Bö-

schungswinkel ist u.a. abhängig von den bodenmechanischen Eigenschaften des Bau-

grunds. Nach DIN 4124, Abschnitt 4.2.4 sind für Böschungen bis 5 m Höhe folgende Bö-

schungswinkel β ohne rechnerischen Standsicherheitsnachweis maximal zulässig:

a) nichtbindige oder weiche, bindige Böden β ≤ 45° b) steife bis halbfeste bindige Böden β ≤ 60° c) Fels β ≤ 80°

Bei Böschungshöhen über 5 m ist der rechnerische Nachweis der Standsicherheit zu er-

bringen oder ein Verbau vorzusehen.

Bei tieferen Baugruben und/oder Grundwasserandrang sowie beim Auftreten von Boden-

schichten mit einer Konsistenz schlechter als steif können besondere Anforderungen an die

Baugrubengestaltung (flachere Böschung, Bermen, Verbau) erforderlich werden.

6 D15/d85 ≤ 5 und D50/d50 ≤ 25

Korndurchmesser der Tragschicht (D) bzw. Bettung (d) bei 15%, 50% bzw. 85% Siebdurchgang.

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11.3.2 Hinweise zur Gründung und Bauausführung

Es wird angenommen, dass im Baugebiet Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäuser errichtet

werden.

Je nach Festlegung der Erdgeschosshöhen und in Abhängigkeit davon, ob ein Gebäude

unterkellert wird oder nicht, sind verschiedene Gründungsebenen möglich. Grundsätzlich ist

anzustreben, auf Schichten gleicher Festigkeit zu gründen, um ein zu unterschiedliches

Setzungsverhalten des Gebäudes zu vermeiden.

Bei Gründung im Auelehm ist bei mindestens steifer Festigkeit je nach Art und Tiefenlage

der Fundamente ein Bemessungswert des Sohlwiderstands R,d zwischen

R,d = 170 und 280 kN/m2

denkbar, was einem aufnehmbaren Sohldruck E,k zwischen etwa 120 und 200 kN/m²

entspricht.

Bei Gründung in den Schwarzjuraschichten ist ein Bemessungswert des Sohlwider-

stands R,d zwischen 350 und 560 kN/m2 denkbar (aufnehmbarer Sohldruck E,k 250 –

400 kN/m2).

Es wird grundsätzlich empfohlen, oberflächennahe Außenfundamente zum Schutz gegen

Austrocknung mindestens 1,50 m tief unter das endgültige Gelände einzubinden. Von einer

gebäudenahen, stark wasserziehenden Bepflanzung wird abgeraten.

Hinweis:

Entsprechend den Vorgaben des ab 01.07.2012 bauaufsichtlich eingeführten und ver-

bindlichen Eurocode 7 (EC 7) sind Gründungen von Bauwerken in den Geotechni-

schen Kategorien GK 2 und 3 grundsätzlich von einem Sachverständigen von Geo-

technik festzulegen bzw. es ist ein projektbezogener geotechnischer Bericht nach

DIN 4020 zu erstellen.

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Erdbebengefährdung

Nach der Karte der Erdbebenzone für Baden-Württemberg bzw. nach DIN 4129: 2005-04

liegt Hochdorf in der Zone 0. Es werden daher keine Erdbebenvorkehrungen gefordert.

11.3.3 Bauwerksabdichtung und Entwässerung

11.3.3.1 Allgemeines

Erdeinbindende Baukörper sind gegen Durchfeuchtung aus dem Untergrund zu schützen.

Neben immer vorhandenem, kapillar gebundenem Wasser (Erdfeuchtigkeit) und der

Schwerkraft folgend zur Tiefe hin fließendem Sickerwasser nach Niederschlägen (nicht

stauendes Sickerwasser) kann sich bei gering wasserdurchlässigem Untergrund in die Ar-

beitsräume eindringendes Niederschlags-, Schicht- und Sickerwasser an der Baugruben-

sohle aufstauen, wenn es nicht ausreichend schnell zur Tiefe in versickern kann. Um eine

Beanspruchung erdeinbindender Baukörper durch drückendes Wasser zu verhindern, stellt

eine Dränanlage in Verbindung mit einer Abdichtung gegen Erdfeuchtigkeit und nicht stau-

endes Sickerwasser in derartigen Fällen die angemessene und i.d.R. kostengünstigste

technische Lösung dar.

Eine Dränanlage, bestehend aus einer Dränschicht und Dränleitungen, dient zur Entwässe-

rung des Bodens. Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Dränmaßnahmen gilt

die DIN 4095. Dränanlagen können Abdichtungen niemals ersetzen, sondern müssen stets

in Verbindung mit Abdichtungen nach DIN 18 533 geplant und ausgeführt werden.

Falls eine Dränanlage nach DIN 4095 nicht möglich oder zulässig ist, oder wenn Grundwas-

ser oberhalb der tiefsten Abdichtungsebene ansteht bzw. der Bemessungswasserstand

oberhalb dieser liegt, ist eine Abdichtung erdeinbindender Baukörper gegen drückendes

Wasser erforderlich.

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Wassereinwirkungsklasse

Zur Festlegung der erdseitigen Wassereinwirkung auf die Abdichtungsschicht gelten folgen-

de Wassereinwirkungsklassen:

Wasserein-wirkungs-klasse

Art der Einwirkung Abdichtung nach Ab-schnitt

W1-E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser 8.5

W1.1-E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden

8.5.1

W1.2-E Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung

8.5.1

W2-E Drückendes Wasser 8.6

W2.1-E Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser ≤ 3 m Eintauchtiefe

8.6.1

W2.2-E Hohe Einwirkung von drückendem Wasser >3 m Eintauchtiefe

8.6.2

W3-E Nicht drückendes Wasser auf erdüberschütte-ten Decken

8.7

W4-E Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandso-ckel sowie Kapillarwasser in und unter Wän-den

8.8

11.3.3.2 Bauwerksabdichtung über dem Bemessungsgrundwasserspiegel

Der Untergrund ist gering wasserdurchlässig im Sinne der DIN 18 130 (kf ≤ 10-4 m/s).

Falls eine Dränanlage nach DIN 4095 möglich und zulässig ist, liegt die Wassereinwir-

kungsklasse W1.2-E vor. Wenn eine Dränanlage nicht hergestellt werden kann oder darf,

gilt bis zu Eintauchtiefen (= Tiefenlage der tiefsten Abdichtungsebene unter der Gelände-

oberfläche) von ≤ 3 m die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E und bei Eintauchtiefen >3 m

die Wassereinwirkungsklasse W2.2-E.

Bei gering wasserdurchlässigem Untergrund (kf ≤ 10-4 m/s) sind erdberührte Bauteile durch

eine Dränanlage nach DIN 4095 vor drückendem Wasser zu schützen (Wassereinwirkungs-

klasse W1.2-E) und mit einer Abdichtung nach DIN 18 533, Abschnitt 8.5 gegen Boden-

feuchte und nicht drückendes Wasser zu versehen. Bei Anwendung der WU-Richtlinie ist

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die Beanspruchungsklasse 2 nach Abschnitt 5.2 (3) sowie bei hochwertiger Nutzung die

Nutzungsklasse A nach Abschnitt 5.3 (2) anzusetzen.

Die Dränmaßnahmen sind sorgfältig nach DIN 4095 auszuführen und die dauerhafte Funk-

tionsfähigkeit der Dränanlage zu gewährleisten.

Falls das Einleiten von Dränagewasser in die öffentliche Kanalisation nicht zulässig ist und

auch keine andere Möglichkeit zur rückstaufreien Ableitung von Dränagewasser besteht,

liegt die Wassereinwirkungsklasse W2-E vor und erdberührte Bauteile (Wände und Fußbö-

den) sind gegen drückendes Wasser nach DIN 18 533, Abschnitt 8.6 oder gemäß WU-

Richtlinie abzudichten. Bei Vorliegen der Wassereinwirkungsklasse W2-E ist für das abzu-

dichtende Bauwerk ein statischer Nachweis gegen Auftrieb und Wasserdruck erforderlich.

11.4 Versickerung von Oberflächenwasser

Zur Versickerung von Oberflächenwasser stehen prinzipiell folgende Möglichkeiten zur Ver-

fügung:

- Flächenversickerung - Muldenversickerung - Rigolen- und Rohrversickerung - Schachtversickerung

sowie Kombinationen dieser Varianten.

Die Bemessung und Herstellung von Versickerungsanlagen ist im Arbeitsblatt DWA-A 138

beschrieben.

Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 sind für Versickerungen generell Locker- und Festgesteine

mit Durchlässigkeitsbeiwerten besser als kf ~ 10-6 geeignet. In den angetroffenen Lehmbö-

den ist in ungestörtem Zustand nach DIN 18130 mit einem Durchlässigkeitsbereich von 10-6

bis 10-8 m/sec. zu rechnen.

Für anfallende Dach- und Oberflächenwässer bei Gebäuden ist eine Versickerung innerhalb

des Grundstücks ohne an die Kanalisation angeschlossenen Notüberlauf nicht zu empfeh-

len. Hier muss berücksichtigt werden, dass bei starken Niederschlägen kurzzeitig große

Wassermengen anfallen können.

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Allgemein sind Versickerungsanlagen so zu planen, dass eine belebte Bodenzone durch-

strömt wird. Hierdurch erfolgt eine biologische und physikalisch-chemische Reinigung des

Sickerwassers. Die Ausführung von derartigen Versickerungsanlagen ist vermutlich im vor-

liegenden Fall aufgrund zu geringer Durchlässigkeit nicht möglich. Es sind daher ggf. Maß-

nahmen zur Abflussdämpfung, Retention und Verdunstung des Niederschlagswasser (z. B.

Dachbegrünung, Rückhaltebecken, wasserdurchlässige Befestigung von Verkehrsflächen)

empfehlenswert. Überschüssiges Wasser ist (möglichst im Trennsystem) abzuleiten.

Neben den Hinweisen und Empfehlungen im DWA-Arbeitsblatt A 138 ist zu beachten:

- Es darf nur unbelastetes Wasser versickert werden, da keine belebte Bodenzone durchströmt wird

- Der Sickerschacht ist mit einem Notüberlauf auszuführen.

11.5 Wasserrechtlicher Hinweise

Wir empfehlen, wasserrechtlich relevante Maßnahmen wie Regenwasserbewirtschaftung,

Erdwärmenutzung, eventuell erforderliche Wasserhaltungsmaßnahmen sowie Abdichtung

und Entwässerung von Gebäuden frühzeitig mit der Wasserrechtsbehörde abzustimmen,

damit eventuelle Auflagen bei der Planung berücksichtigt werden können. Die Wasser-

rechtsbehörde kann Auflagen erteilen, die von den hier gegebenen Empfehlungen abwei-

chen oder darüber hinausgehen.

12 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen

Die Gemeinde Hochdorf beabsichtigt die Erschließung des Neubaugebiets „Talbachgasse".

Um Aussagen über die Beschaffenheit des Baugrundes und die Grundwasserverhältnisse

zu erhalten, wurde unser Haus mit der Baugrunderkundung und der Erstellung eines geo-

technischen Berichts beauftragt.

Das Neubaugebiet liegt in der Erdbebenzone 0 und außerhalb von Wasserschutzgebieten.

Zur Baugrunderkundung wurden drei Kleinbohrungen abgeteuft, bodenmechanische und

chemsichen Laboruntersuchungen durchgeführt.

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Den Erkundungsergebnissen zufolge liegen zuoberst lokal Auffüllungen und bis zu 50 cm

mächtiger humoser Oberboden vor.

Der darunter anstehende Untergrund besteht bis zu den Bohrendtiefen aus Auelehm und

stark verwitterten Juraschichten.

In zwei Aufschlüssen wurden Grundwasserzutritte beobachtet.

Das geotechnische Baugrundmodell wird in Schichtenbeschreibungen, Schichtenprofilen

und geologischen Schnitten dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der angebotene und beauftragte Erkundungsumfang nicht

in allen Punkten den Anforderungen der im August 2015 erschienenen Neufassung der DIN

18 300 genügt. Falls die Anforderungen der aktuellen DIN 18 300 eingehalten werden sol-

len, sind weitere Erkundungsmaßnahmen erforderlich.

Beim Kanal- und Leitungsbau kann ein weitgehend maßhaltiger Aushub in mittelschwer

lösbarem, bindigem Boden und eine kurzfristig gute Standsicherheit von Grabenwänden

erwartet werden. Die Tragfähigkeit der Grabensohle wird voraussichtlich ausreichend sein.

Je nach Witterungs- und Grundwasserverhältnissen vor und während der Bauausführung

kann es zu Grundwasserzutritten in Gräben und Baugruben und der Erfordernis einer bau-

zeitlichen Wasserhaltung kommen, die in Form einer offenen Wasserhaltung möglich sein

wird.

Das voraussichtliche Erdplanum von Verkehrsflächen wird in sehr frostempfindlichem und

für Standardbauweisen nicht ausreichend tragfähigem Untergrund liegen und sind entspre-

chend zu bemessen. Die Erfordernis besonderer Maßnahmen (Bodenverbesserung, Bo-

denaustausch, erhöhte Tragschichtdicke) ist absehbar.

Bei ausreichenden Platzverhältnissen können Graben- und Baugrubenwände größtenteils

frei unter einem Winkel von < 60° geböscht werden. Lokal weiche Bereich und/oder Grund-

wasserzutritte können besondere Maßnahmen erforderlich machen.

Mögliche Gründungssohlen für die Bebauung liegen teils in steifem bis halbfesten Deck-

lehm, teils im festen Tonstein.

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Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist für die dafür zu geringe Wasserdurchlässig-

keit der Bodenschichten ohne Notüberlauf nicht zu empfehlen.

Liegt der Grundwasserbemessungswasserstand über der Aushubsohle von Kanal- und Lei-

tungsgräben bzw. Baugruben, ist ein Wasserrechtsverfahren für die Tiefbaumaßnahmen im

Zuge der Erschließung und für unterkellerte Gebäude im Zuge der Bebauung durchzuführen.

Die Ergebnisse der Feld- und Laboruntersuchungen sowie die daraus resultierenden Angaben

im Geotechnischen Bericht gelten nur für die Untersuchungsstellen und den Zeitpunkt der Un-

tersuchungen. Abweichungen hiervon können nicht ausgeschlossen werden, so dass eine sorg-

fältige und laufende Überprüfung der angetroffenen Verhältnisse im Vergleich zu den Erkun-

dungsergebnissen und Folgerungen im Gutachten erforderlich ist.

Der vorliegende Geotechnische Bericht beschreibt die Untergrundverhältnisse im geplanten

Neubaugebiet „Talbachgasse“ und die aus der Baugrunderkundung resultierenden baulich

notwendigen Maßnahmen im Zuge der Erschließung, soweit sie aus dem derzeitigen und

uns bekannten Planungsstand absehbar sind, und gibt Hinweise zur späteren Bebauung.

Der Gutachter muss über den Beginn und die Durchführung von Aushub- sowie Grün-

dungsarbeiten rechtzeitig verständigt und beigezogen werden, ferner bei Abschluss

und/oder Änderung der Planung, um gegebenenfalls erforderliche Änderungen und Ergän-

zungen angeben zu können. Sollten bei der Baumaßnahme unvorhergesehene Schwierig-

keiten oder Unklarheiten hinsichtlich der Angaben im Geotechnischen Bericht auftreten, so

ist der Gutachter ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen.

Die Angabe der zu erwartenden Homogenbereiche und Bodenklassen und die in den

Schnitten (Anlage) eingetragenen Schichtgrenzen können nicht als Grundlage für verbindli-

che Massenermittlungen dienen und können ein örtliches Aufmaß nicht ersetzen.

Die geologischen Ergebnisse der Baugrunderkundung (Lageplan und Bohrprofile/Schichten-

beschreibungen) wurden mit Fertigstellung des Gutachtens gemäß Verordnung des Innen-

ministeriums über die Überwachung von Erdaufschlüssen i. V. mit §43 Wassergesetz dem

Landratsamt Esslingen und gemäß §3 Lagerstättengesetz dem Landesamt für Geologie,

Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg übersandt.

Das Erschließungsgutachten ersetzt kein projektbezogenes Baugrundgutachten ein-

zelner Baumaßnahmen. Hierzu sind die Richtlinien des EC 7 bzw. der DIN 4020 zu

beachten

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ANHANG 1

Richtlinien, Vertrags- und Lieferbedingungen, Arbeitsblätter,Rechtsgrundlagen, Normen und sonstige Unterlagen

nach dem aktuellen Stand der Geotechnik

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Straßen- und Tiefbau:ZTV E-StB 17: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau. Ausgabe 2017.

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGVS), Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau. Köln.Floss Kommentar ZTV E-StB: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, ZTV E-StB

09, Kommentar und Leitlinien mit Kompendium Erd- und Felsbau. 4. Auflage, 723 S.; Bonn (Kirschbaum).ZTV A-StB 12: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen.

Ausgabe 2012. FGSV, Kommission kommunale Straßen, Köln.ZTV SoB-StB 04: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel

im Straßenbau. Ausgabe 2004/Fassung 2007. FGSV, Arbeitsgruppe Mineralstoffe im Straßenbau, Köln.ZTV T-StB 95: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau. Ausgabe

1995/Fassung 2002. FGSV, Arbeitsgruppe Sonderaufgaben, Köln. Teilweise ersetzt durch ZTV SoB-StB 04, TL SoB-StB 04 und ZTV Beton-StB 07!

ZTV Beton-StB 07: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mithydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton. Ausgabe 2007. FGSV, ArbeitsgruppeBetonbauweisen, Köln.

ZTV Lsw 06: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden anStraßen. Ausgabe 2006. FGSV, Arbeitsgruppe Straßenentwurf, Köln.

ZTV Lsw 88: Ergänzungen: Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Bohrpfahlgründungen und Stahlpfosten vonLärmschutzwänden an Straßen. Ausgabe 1997. FGSV, Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau, Köln.

ETV-StB-BW: Ergänzungen zu den Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau - Baden-Württemberg, Teil 1,Ausgabe 2010. Innenministerium Baden-Württemberg.

TL Gestein-StB 04: Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau. Ausgabe 2004. FGSV, ArbeitsgruppeMineralstoffe im Straßenbau, Köln.

TL SoB-StB 04: Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohneBindemittel im Straßenbau. Ausgabe 2004/Fassung 2007. FGSV, Arbeitsgruppe Mineralstoffe imStraßenbau, Köln.

TL G SoB-StB 04: Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohneBindemittel im Straßenbau. Teil: Güteüberwachung. Ausgabe 2004/Fassung 2007. FGSV, ArbeitsgruppeMineralstoffe im Straßenbau, Köln.

TL Geok E-StB 05: Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaus. Ausgabe 2005. FGSV,Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau. Köln.

RStO 12: Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen. Ausgabe 2012. FGSV,Arbeitsgruppe Fahrzeug und Fahrbahn, Köln.

RiStWag: Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten. Ausgabe 2002. FGSV,Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau, Köln.

RuA-StB 01: Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau. Ausgabe 2001. FGSV, Arbeitsgruppe Mineralstoffe im Straßenbau, Köln.

RuVA-StB 01: Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilensowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau mit den Erläuterungen zu den Richtlinien für dieumweltverträgliche Verwertung. Ausgabe 2001/Fassung 2005. FGSV, Arbeitsgruppe Asphaltstraßen, Köln.

RAS-Ew: Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Entwässerung. Ausgabe 2005. FGSV, Arbeitsgruppe Erd- undGrundbau. Köln.

RAS-Q: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte (RAS-Q). Ausgabe 1996, FGSV, ArbeitsgruppeVerkehrsplanung, Köln.

RAS-LG3: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Abschnitt 3:- Landschaftsgestaltung, Lebendverbau. Ausgabe 1983,FGSV, Arbeitsgruppe Straßenentwurf, Köln.

M GUB: Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau. Ausgabe 2004. UndM GUB UA: Ergänzungen für den Um- und Ausbau von Straßen. Ausgabe 2013. FGSV, Arbeitsgruppe Erd-und Grundbau. Köln.

MVV: Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen. Ausgabe 2013. FGSV, Kommission kommunaleStraßen. Köln.

DVGW-Arbeitsblatt GW 9: Beurteilung von Böden hinsichtlich ihres Korrosionsverhaltens auf erdverlegte Rohrleitungen undBehälter aus unlegierten oder niedriglegierten Eisenwerkstoffen. - Technische Regel Arbeitsblatt GW 9.Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Eschborn, März 1986.

DVGW-Arbeitsblatt G 459: Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar.DVGW-Arbeitsblatt G 462: Errichtung von Gasleitungen aus Stahlrohren.DVGW-Arbeitsblatt G 472: Gasleitungen bis 10 bar Betriebsdruck aus Polyethylen (PE 80, PE 100 und PE-Xa)

Versickerung:DWA-Arbeitsblatt A 138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser (April 2005). DWA

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Hennef.

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Abfallrecht:VwV: Verwaltungsvorschrift des Umweltministerium Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall

eingestuftem Bodenmaterial vom 14.03.2007.DepV: Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung

vom 2. Mai 2013 (BGBl. I Nr. 21, S. 973).UVM-Erlass: Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Recyclingmaterial. Ministerium für Umwelt und Verkehr

Baden-Württemberg, 13.04.2004 und ergänzender Erlass vom 10.08.2004 sowie Verlängerungserlasszuletzt vom 12.10.2015.

KrWG: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung vonAbfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24.02.2012, zuletzt geändert durch Artikel 15 G vom27.6.2017 I 1966

Handlungshilfe: Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen,Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stand Mai 2012 (Handlungshilfeorganische Schadstoffe auf Deponien).

BBodSchV: BBodSchV: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletztgeändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I Nr. 65, S. 3465), inKraft getreten am 3. Oktober 2017

Spiegeleinträge: Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten aus Spiegeleinträgen. Vorläufige Vollzugshinweise des Ministeriumsfür Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg auf der Grundlage des Entwurfs einer Handlungshilfe desAbfalltechnikausschusses der LAGA. Reihe Abfall, Heft 69, 28.10.2002, aktualisiert Februar 2006.

Normen (jeweils gültig in der aktuellsten Fassung):DIN 1054: Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1.DIN 1055-2: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Bodenkenngrößen.DIN 4019: Baugrund - Setzungsberechnungen.DIN 4020: Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2.DIN 4095: Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen; Planung, Bemessung und Ausführung.DIN 4030: Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase - Teil 1: Grundlagen und Grenzwerte.DIN 4084: Baugrund - Geländebruchberechnungen DIN 4123: Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude.DIN 4124: Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten.DIN 14 199: Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Mikropfähle; Deutsche Fassung EN 14199:2015.DIN 18 122: Baugrund, Untersuchung von Bodenproben - Zustandsgrenzen (Konsistenzgrenzen) - Teil 1: Bestimmung

der Fließ- und Ausrollgrenze. - Teil 2: Bestimmung der Schrumpfgrenze.DIN 18 125-2: Baugrund, Untersuchung von Bodenproben - Bestimmung der Dichte des Bodens - Teil 2: Feldversuche.DIN 18 127: Baugrund, Untersuchung von Bodenproben - Proctorversuch.DIN 18 128: Baugrund - Untersuchung von Bodenproben - Bestimmung des Glühverlustes DIN 18 130: Baugrund - Untersuchung von Bodenproben; Bestimmung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwerts

- Teil 1: Laborversuche. - Teil 2: Feldversuche.DIN 18 134: Baugrund - Versuche und Versuchsgeräte - Plattendruckversuch.DIN 18 136: Baugrund - Untersuchung von Bodenproben - Einaxialer Druckversuch DIN 18 195-1: Bauwerksabdichtungen - Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten.DIN 18 196: Erd- und Grundbau - Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke.DIN 18 300: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertrags-

bedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten.DIN 18 301: VOB - Teil C - Bohrarbeiten.DIN 18 319: VOB - Teil C - Rohrvortriebsarbeiten.DIN 18 324: VOB - Teil C - HorizontalspülbohrarbeitenDIN 18 533: Abdichtung von erdberührten Bauteilen.DIN 18 915: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten.DIN 18 916: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten.DIN 18 917: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten DIN 18 918: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen - Sicherungen durch Ansaaten,

Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nicht lebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen.DIN 18 919: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen DIN 19 731: Bodenbeschaffenheit - Verwerten von BodenmaterialDIN EN 805: Wasserversorgung, Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von

GebäudenDIN EN 1536: Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Bohrpfähle; Deutsche Fassung EN 1536:2010+A1:2015DIN EN 1537: Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Verpressanker; Deutsche Fassung EN 1537:2013 DIN EN 1610: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen; Deutsche Fassung EN 1610:2015 DIN EN 1997: Eurocode 7 - Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik

- Teil 1: Allgemeine Regeln; Deutsche Fassung EN 1997-1:2004 + AC:2009 + A1:2013 + NA:2010. - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds; Dt. Fassung EN 1997-2:2007+ AC:201 0 + NA:2010.

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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DIN EN 1998: Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten; Deutsche Fassung EN1998-1:2004 + AC:2009 + A1:2013. - Teil 2: Brücken; Deutsche Fassung EN 1998-2:2005 + A1:2009 + A2:2011 + AC:2010. + NA:2011.- Teil 3: Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden; Deutsche Fassung EN 1998-3:2005+AC:2010+Ber1:2013.- Teil 4: Silos, Tankbauwerke und Rohrleitungen; Deutsche Fassung EN 1998-4:2006.- Teil 5: Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte; Deutsche Fassung EN 1998-5:2004+NA:2011.- Teil 6: Türme, Maste und Schornsteine; Deutsche Fassung EN 1998-6:2005.

DIN EN ISO 14 688: Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden- Teil 1: Benennung und Beschreibung (ISO 14688-1:2002 + Amd 1:2013); Deutsche Fassung EN ISO14688-1:2002 + A1:2013. - Teil 2: Grundlagen für Bodenklassifizierungen (ISO 14688-2:2004 + Amd 1:2013); Deutsche Fassung ENISO 14688-2:2004 + A1:2013.

DIN EN ISO 14 689: Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Fels -Teil 1: Benennung und Beschreibung (ISO 14689-1:2003); Deutsche Fassung EN ISO 14689-1:2003.

DIN EN ISO 17 892: Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Laborversuche an Bodenproben - Teil 1: Bestimmung des Wassergehalts (ISO 17892-1:2014); Deutsche Fassung EN ISO 17892-1:2014.- Teil 2: Bestimmung der Dichte des Bodens (ISO 17892-2:2014); Deutsche Fassung EN ISO 17892-2:2014.- Teil 3: Bestimmung der Korndichte (ISO 17892-3:2015); Deutsche Fassung EN ISO 17892-3:2015.- Teil 4: Bestimmung der Korngrößenverteilung (ISO 17892-4:2016); Deutsche Fassung EN ISO 17892-4:2016.- Teil 5: Ödometerversuch mit stufenweiser Belastung (ISO 17892-5:2017); Deutsche Fassung EN ISO17892-5:2017.- Teil 6: Fallkegelversuch (ISO 17892-6:2017); Deutsche Fassung EN ISO 17892-6:2017

DIN ISO/TS 17 892: Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Laborversuche an Bodenproben - Teil 7 (Vornorm): Einaxialer Druckversuch an feinkörnigen Böden (ISO/TS 17892-7:2004); DeutscheFassung CEN ISO/TS 17892-7:2004.- Teil 8 (Vornorm): Unkonsolidierter undränierter Triaxialversuch (ISO/TS 17892-8:2004); Deutsche FassungCEN ISO/TS 17892-8:2004.- Teil 9 (Vornorm): Konsolidierte triaxiale Kompressionsversuche an wassergesättigten Böden (ISO/TS17892-9:2004); Deutsche Fassung CEN ISO/TS 17892-9:2004.- Teil 10 (Vornorm): Direkte Scherversuche (ISO/TS 17892-10:2004); Deutsche Fassung CEN ISO/TS17892-10:2004.- Teil 11 (Vornorm): Bestimmung der Durchlässigkeit mit konstanter und fallender Druckhöhe (ISO/TS17892-11:2004); Deutsche Fassung CEN ISO/TS 17892-11:2004.- Teil 12 (Vornorm): Bestimmung der Zustandsgrenzen (ISO/TS 17892-12:2004); Deutsche Fassung CENISO/TS 17892-12:2004.

DIN EN ISO 22 475: Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen - -Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung (ISO 22475-1:2006); Deutsche Fassung EN ISO 22475-1:2006.

DIN EN ISO 22 476: Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Felduntersuchungen - Teil 1: Drucksondierungen mit elektrischen Messwertaufnehmern und Messeinrichtungen für denPorenwasserdruck (ISO 22476-1:2012+Cor. 1:2013); Deutsche Fassung EN ISO 22476-1:2012+AC:2013.- Teil 2: Rammsondierungen (ISO 22476-2:2005+Amd 1:2011); Deutsche Fassung EN ISO22476-2:2005+A1:2011.- Teil 3: Standard Penetration Test (ISO 22476-3:2005+Amd 1:2011); Deutsche Fassung EN ISO22476-3:2005+A1:2011.- Teil 9: Flügelscherversuch (ISO/DIS 22476-9:2014); Deutsche Fassung prEN ISO 22476-9:2014

Weitere Unterlagen:EAB: Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“. Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V. 5., vollst.

überarb. Auflage. Berlin: Ernst & Sohn, September 2012EA-Pfähle: Empfehlungen des Arbeitskreises "Pfähle". Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V., 2., erg. und

erw. Auflage. Berlin: Ernst & Sohn, Januar 2012. EAU: Empfehlungen des Arbeitsausschusses "Ufereinfassungen" Häfen und Wasserstraßen. Hrsg. Deutsche

Gesellschaft für Geotechnik e.V., 11., vollst. überarb. Auflage. Berlin: Ernst & Sohn, November 2012Lohmeyer, G., Ebeling, K. (2008): Betonböden für Produktions- und Lagerhallen. Planung, Bemessung, Ausführung. 2. überarb.

Aufl., Düsseldorf: Verlag Bau+Technik GmbH, 2008.Schwarz, J./Grünthal, G. (2005): Bauten in deutschen Erdbebengebieten - zur Einführung der DIN 4149:2005 in Bautechnik 82

(2005), Heft 8, S. 486-499, Verlag Ernst & Sohn, BerlinOstermayer, H (2009).: Verpressanker. In: Witt, K. J. (Hrsg): Grundbau-Taschenbuch, Teil 2 - Geotechnische Verfahren. 7.,

überarbeitete und aktualisierte Auflage 2009, Ernst und Sohn, Berlin.WU-Richtlinie: DafStB-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)" (2003-11) und Berichtigung zur

WU-Richtlinie (2006-03). Deutscher Ausschuss für Stahlbeton im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.DGEG: Empfehlungen für den Bau und die Sicherung von Böschungen. Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft

für Erd- und Grundbau. Die Bautechnik 39 (12): 404, 1962

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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ANLAGE 1

Lagepläne

Übersichtslageplan M 1 : 25.000Detaillageplan M 1 : 500

BWU · Boden · Wasser · UntergrundBWU · Boden · Wasser · Untergrund

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km 0.50 1

73230 Kirchheim/TeckDettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0

Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

Darstellung

AnlageProjekt

Bearbeiter

Maßstab

Datum

Gezeichnet

Datei

Proj.-Nr.

2-18-010-01anl1.cdr

2-18-010

1.1

Dr. J. Hönigmm

08.01.2018

Hochdorf,Erschließung Baugebiet „Talbachgasse“

Veröffentlichung genehmigt vom Landes-vermessungsamt unter Az. 2851.2 - D/2423thematisch ergänzt durch BWU

1 : 25 000

ÜbersichtslageplanAusschnitt aus der TK 25

Blatt 7322 Kirchheim unter Teck

Untersuchungsgebiet

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

Page 41: Erschließung Neubaugebiet „Talbachgasse“...Sachverständiger für Erdbau, Grundbau und Bodenmechanik Dr. Marius Schünke öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

146/4

123

157/

3

142

139

142/

1

137/

1

161

138

145

95/1

146

141

Wirtg

1

Whs

1

Whs

11

Whs

9

Whs

Gar

Scheu

Whs

Gar

Whs

2

Whs5

WG

hs

Schu

Scheu

Reichenbacher Straße

G

WB

F

G

WB

FWB

F

GFLF

G

GFLF

WB

F

Kirch

heim

er

Str

e

2.5

%0.0

%

2.5

%2.5

%

6.00%

24.52m

0.88%

51.70m

H=500.00T=12.79f=0.16

6.0

0

4.8

2

5.7

5

Rundbord +3Rundbord +3

Rundbord +3

Rundbord +3

Rundbord +3Hochbord +10

1. Bauabschnitt

0+

003.3

83

0+

003.2

38

0+

000.0

00

-0.84%

3.24m

2.50%

2.10m24.52m6.00%

TS

=278.8

6

TS

=278.8

4T

S=

278.8

7

TS

=278.9

2

TS

=280.3

9

AA AE

0+

005.0

76

0+

005.4

85

0+

005.9

25

0+

008.0

00

0+

010.0

00

0+

017.2

06

0+

020.0

00

0+

030.0

00

0+

035.0

00

0+

042.7

94

0+

037.5

02

279.79

280.19

280.31

280.

864

0

1001

280.

934

0

1002

281.

192

0

1003

279.

720

0

1004

280.

678

0

1005

Einf.278.16

Einf.278.34

Eing.278.38

Einf.278.29

Ein

g.2

80.9

5

Hochbeet

Schaukel

V

Tor

Tor

Tor

Tra

uf

282.0

1

First

283.6

5

OK Dach

284.36

L:\Projektverwaltung\Hochdorf\Talbachgasse\F_TIEFBAU_H16166\10_CAD\X_Ref\X_P_Absteckung_geol_Untersuchung.dwg

05.02.2018

K16166D. Zink05.02.2018

Erschließung Baugebiet "Talbachgasse"

Absteckung geol. Untersuchung

Esslingen

Hochdorf

Hochdorf

73230 Kirchheim/TeckDettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0

Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

Darstellung

AnlageProjekt

Bearbeiter

Maßstab

Datum

Gezeichnet

Datei

Proj.-Nr.

2-18-010-01anl1.cdr

2-18-010

Dr. J. Hönig

mm

08.01.2018

Hochdorf, Erschließung Baugebiet „Talbachgasse“ 1.2

1 : 500

Lageplan

und Lage der Geologischen Schnitte

A

A

B

B

mit Aufschlusspunkten

BS 1

BS 2

BS 3

Page 42: Erschließung Neubaugebiet „Talbachgasse“...Sachverständiger für Erdbau, Grundbau und Bodenmechanik Dr. Marius Schünke öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

ANLAGE 2

Dokumentation der Aufschlussarbeiten2.1 Schichtenbeschreibungen und Schichtprofile M 1 : 50

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

Page 43: Erschließung Neubaugebiet „Talbachgasse“...Sachverständiger für Erdbau, Grundbau und Bodenmechanik Dr. Marius Schünke öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

ANLAGE 2.1Schichtenbeschreibungen und Schichtprofile M 1 : 50

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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Verfüllung

2.70

Compactonit -Pellets

BS 1280,23 mNN

0.30

Auffüllung, Kies(Rundkorn), sandig, grau, schwer zu bohrenA

1.50

Schlufftonig, schwach feinsandig, Fe-Mn-Konkretionen, gelbbraun, hellbraun,feucht, steif, mittelschwer zu bohren, Quartär

2.30

Tonschluffig, schwach feinsandig, schwach kiesig, braun, schwachfeucht, halbfest, schwer zu bohren, Quartär

2.50

Kalkstein, zerbohrtdunkelgrau, schwer - sehr schwer zu bohren, Schwarzjura alpha

Z Z

2.70

Schlufftonig, schwach sandig, braun, schwach feucht, halbfest, schwerzu bohren, Schwarzjura alpha

[GW] Bkl 3 HB-B

TM Bkl 4 HB-B

TM Bkl 4 HB-B

Bkl 5 - 6 HB-B

TM Bkl 4 HB-B

kein Weiterkommen

B 1,7-1,9

MP 1 0,5-4,0 m

Datei: 2-18-010-01anl2.1.1.bop

Aufschlussart

Bohrdurchmesser

Methode

Zeitraum

Bohrkernaufnahme

Nutzung

Versiegelung

Reliefformtyp

Neigung

PID [ppm]

Lage

rechts

hoch

Bem.:

Kleinbohrung (DIN EN ISO 22475-1)60 mmRammkernsonde/MRZB Sondierbohrgerät

08.02.2018P. Kloos

s. Lageplannicht bekanntnicht bekannt

Probenart:B = BodenBl = BodenluftW = Wasser

BauflächeneinHangN 1-

Projekt Anlage

Darstellung

Maßstab

Bearbeiter

Gezeichnet

Proj.-Nr.

Datei

Datum

HochdorfErschließung Baugebiet "Talbachgasse" 2.1.1

1 : 50Dr. J. HönigC. Feicke2-18-010

09.02.2018 73230 Kirchheim/TeckDettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0

Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

Schichtenprofil und Schichten-beschreibung BS 1

Bodengruppen nach DIN 18 196Bodenklassen nach DIN 18 300:2012-09Homogenbereiche nach DIN 18 300:2015-08

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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Verfüllung

1.79

Compactonit -Pellets

3.79

Feinkies

BS 2281,15 mNN

3.49 (277.66) (08.02.18)

3.52 (277.63) (12.02.18)

0.50

OberbodenSchluff, tonig, schwach feinsandig, humos, schwach durchwurzelt,dunkelbraun, feucht, steif, mittelschwer zu bohren, Quartär

Mu

2.00

Schluffschwach tonig, schwach feinsandig, Fe-Mn-Konkretionen, gelbbraun,feucht, weich, mittelschwer zu bohren, Quartär

2.30

Schluffschwach tonig, schwach feinsandig, Fe-Mn-Konkretionen, gelbbraun,feucht - stark feucht, weich, mittelschwer zu bohren, Quartär

3.10

Schlufftonig, schwach feinsandig, Fe-Mn-Konkretionen, gelbbraun, hellbraun,feucht, steif, mittelschwer zu bohren, Quartär

3.50

Schluffstark kiesig, tonig, schwach sandig, hellbraun, orangebraun,stark feucht, weich, schwer zu bohren, Quartär

3.70

Kalkstein, zerbohrtdunkelgrau, fest, schwer - sehr schwer zu bohren, Schwarzjuraalpha

ZZ

3.80

Schluffstark feinsandig, tonig, graubraun, schwach feucht, halbfest,schwer zu bohren, unten nass, Schwarzjura alpha

3.85

Kalkstein, zerbohrtdunkelgrau, fest, schwer - sehr schwer zu bohren, Schwarzjuraalpha

4.20

Tonschwach schluffig, schwach feinsandig, graubraun, schwach feucht,halbfest, schwer zu bohren, Schwarzjura alpha

OU Bkl 1 HB-A

TM Bkl 4 HB-B

TM Bkl 4 HB-B

TM Bkl 4 HB-B

TM - GU* Bkl 4 HB-B

Bkl 5 - 6 HB-B

TM Bkl 4 HB-B

Bkl 5 - 6 HB-B

TM Bkl 4 HB-B

B 0,6-0,8 m

B 2,1-2,3 m

MP 1 0,5-4,0

B 3,7-3,8 m

0.00 Bodenkappe

2.00 Filterrohr

3.00 Vollrohr

0.00 SEBA-Kappe

OK Ausbau = 282.36 mNN

Datei: 2-18-010-01anl2.1.2.bop

Aufschlussart

Bohrdurchmesser

Methode

Zeitraum

Bohrkernaufnahme

Nutzung

Versiegelung

Reliefformtyp

Neigung

PID [ppm]

Lage

rechts

hoch

Bem.:

Kleinbohrung (DIN EN ISO 22475-1)60 mmRammkernsonde/MRZB Sondierbohrgerät

08.02.2018P. Kloos

s. Lageplannicht bekanntnicht bekannt

Probenart:

BauflächeneinHangN 2-

Projekt Anlage

Darstellung

Maßstab

Bearbeiter

Gezeichnet

Proj.-Nr.

Datei

Datum

HochdorfErschließung Baugebiet "Talbachgasse" 2.1.2

1 : 50Dr. J. HönigC. Feicke2-18-010

09.02.2018 73230 Kirchheim/TeckDettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0

Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

Schichtenprofil und Schichten-beschreibung BS 2

Bodengruppen nach DIN 18 196Bodenklassen nach DIN 18 300:2012-09Homogenbereiche nach DIN 18 300:2015-08

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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Verfüllung

2.90

Compactonit -Pellets

BS 3279,79 mNN

2.88 (276.91) (08.02.18)

0.50

OberbodenSchluff, schwach tonig, schwach feinsandig, humos, schwachdurchwurzelt, dunkelbraun, feucht, steif, leicht - mittelschwerzu bohren, Quartär

Mu

1.05

Schluffschwach tonig, schwach feinsandig, dunkelbraun, feucht,steif, mittelschwer zu bohren, Quartär

2.10

Schluffschwach tonig, schwach feinsandig, Fe-Mn-Konkretionen, gelbbraun,orangebraun, feucht, steif, mittelschwer zu bohren, Quartär

2.70

Schluffstark kiesig, tonig, schwach sandig, hellbraun, orangebraun,stark feucht, weich, schwer zu bohren, Quartär

2.85

Schluffsandig, schwach tonig, hellbraun, stark feucht - nass, weich,schwer zu bohren, Quartär

2.90

Kalksteingrau, fest, sehr schwer zu bohren, Schwarzjura alpha

OU Bkl 1 HB-A

TM Bkl 4 HB-B

TM Bkl 4 HB-B

TM - GU* Bkl 4 HB-B

UL - SU* Bkl 4 HB-B

Bkl 5 - 6 HB-B

kein Weiterkommen

B 0,6-0,8 m

B 1,5-1,7 m

B 2,1-2,3 m

MP 1 0,5-2,8 m

Datei: 2-18-010-01anl2.1.3.bop

Aufschlussart

Bohrdurchmesser

Methode

Zeitraum

Bohrkernaufnahme

Nutzung

Versiegelung

Reliefformtyp

Neigung

PID [ppm]

Lage

rechts

hoch

Bem.:

Kleinbohrung (DIN EN ISO 22475-1)80 mmRammkernsonde/MRZB Sondierbohrgerät

08.02.2018P. Kloos

s. Lageplannicht bekanntnicht bekannt

Probenart:B = BodenBl = BodenluftW = Wasser

BauflächeneinHangN 1-

Projekt Anlage

Darstellung

Maßstab

Bearbeiter

Gezeichnet

Proj.-Nr.

Datei

Datum

HochdorfErschließung Baugebiet "Talbachgasse" 2.1.3

1 : 50Dr. J. HönigC. Feicke2-18-010

09.02.2018 73230 Kirchheim/TeckDettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0

Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

Schichtenprofil und Schichten-beschreibung BS 3

Bodengruppen nach DIN 18 196Bodenklassen nach DIN 18 300:2012-09Homogenbereiche nach DIN 18 300:2015-08

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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ANLAGE 3

Geologische Schnitte M 1 : 200/100

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu MuA A A A A A A A

mNN

277

278

279

280

BS 1280,23 mNN

0.30A

1.50

2.30 2.50 2.70

kein Weiterkommen

BS 3279,79 mNN

2.88 (276.91) (08.02.18)

0.50Mu

1.05

2.10

2.70 2.85 2.90

kein Weiterkommen

Datei: 2-18-010-01anl3.1.bop

Schwemmlehm, Verwitterungston

humoser OberbodenAuffüllung

Schichten des Schwarzen Jura alpha, stark verwittert

best. Gelände

Projekt Anlage

Darstellung

Maßstab

Bearbeiter

Gezeichnet

Proj.-Nr.

Datei

Datum

HochdorfErschließung Baugebiet "Talbachgasse" 3.1

Geologischer Schnitt A

1 : 200/100Dr. J. HönigC. Feicke2-18-010

13.02.2018 73230 Kirchheim/TeckDettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0

Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

2-fach überhöht

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Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu Mu

mNN

276

277

278

279

280

281

BS 3279,79 mNN

2.88 (276.91) (08.02.18)

0.50Mu

1.05

2.10

2.70 2.85 2.90

kein Weiterkommen

Verfüllung

1.79

3.79

BS 2281,15 mNN

3.49 (277.66) (08.02.18)

3.52 (277.63) (12.02.18)

0.50Mu

2.00 2.30

3.10 3.50 3.70 3.80 3.85 4.20

0.00 Bodenkappe

2.00 Filterrohr

3.00 Vollrohr

0.00 SEBA-Kappe

OK Ausbau = 282.36 mNN

Datei: 2-18-010-01anl3.2.bop

Schichten des Schwarzen Jura alpha, stark verwittert

humoser Oberboden

Schwemmlehm/Verwitterungston

best. Gelände

Projekt Anlage

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Maßstab

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Gezeichnet

Proj.-Nr.

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Datum

HochdorfErschließung Baugebiet "Talbachgasse" 3.2

Geologischer Schnitt B

1 : 200/100Dr. J. HönigC. Feicke2-18-010

13.02.2018 73230 Kirchheim/TeckDettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0

Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

2-fach überhöht

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ANLAGE 4

Versuchsprotokolle bodenmechanischer Laborversuche

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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Entnahmestelle: BS1 BS2 BS2 BS3 BS3 BS3 Tiefe [m]: 1,70 - 1,90 0,60 - 0,80 2,10 - 2,30 0,60 - 0,80 1,50 - 1,70 2,10 - 2,30 Bodenart: T, u U, t´, fs U, t´ U, t´ U, t´ U, g*, t Entnahme am: 08.02.18 08.02.18 08.02.18 08.02.18 08.02.18 08.02.18 durch: pk pk pk pk pk pk Ausgeführt am: 13.02.18 13.02.18 13.02.18 13.02.18 13.02.18 13.02.18 durch: em em em em em em Behälter-Nr.: 205 208 204 203 211 393,15 Feuchte Probe+Behälter mF+mB [g]: 410,78 625,28 412,32 408,94 608,70 443,32 Trock. Probe + Behälter mD+mB [g]: 404,00 614,72 402,74 399,08 600,02 429,66 Behälter mB [g]: 360,25 574,78 361,84 358,37 558,46 393,15 Wasser mW=mF-mD [g]: 6,78 10,56 9,58 9,86 8,68 13,66 Trockene Probe mD [g]: 43,75 39,94 40,90 40,71 41,56 36,51 Wassergehalt w=mW/mD [%]: 15,50% 26,44% 23,42% 24,22% 20,89% 37,41%

Entnahmestelle: Tiefe [m]: Bodenart: Entnahme am: durch: Ausgeführt am: durch: Behälter-Nr.: Feuchte Probe+Behälter mF+mB [g]: Trock. Probe + Behälter mD+mB [g]: Behälter mB [g]: Wasser mW=mF-mD [g]: Trockene Probe mD [g]: Wassergehalt w=mW/mD [%]:

Entnahmestelle: Tiefe [m]: Bodenart: Entnahme am: durch: Ausgeführt am: durch: Behälter-Nr.: Feuchte Probe+Behälter mF+mB [g]: Trock. Probe + Behälter mD+mB [g]: Behälter mB [g]: Wasser mW=mF-mD [g]: Trockene Probe mD [g]: Wassergehalt w=mW/mD [%]:

Hochdorf, ErschließungBaugebiet "Talbachgasse" 4.1

Bestimmung des natürlichenWassergehalts (DIN EN ISO 17 892-1)

Dr. J. HönigE. Mugova2-18-0102-18-010-01ANL4.1.12326.02.2018 73230 Kirchheim/Teck

Dettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

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BWU · Boden · Wasser · Untergrund

Page 52: Erschließung Neubaugebiet „Talbachgasse“...Sachverständiger für Erdbau, Grundbau und Bodenmechanik Dr. Marius Schünke öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Entnahmestelle: BS2Tiefe [m]: 0,60 - 0,80 Entnommen am: 08.02.18 durch: pkBodenart: U, t´, fs´ Ausgeführt am: 13.02.18 durch: em

Fließgrenze AusrollgrenzeBehälter-Nr.: 114 124 308 306Schlagzahl: 26Feuchte Probe + Behälter mF+mB [g]: 25,68 18,78 20,44 20,47Trock. Probe + Behälter mD+mB [g]: 22,11 17,84 19,53 19,48Behälter mB [g]: 13,75 12,90 14,78 14,84Wasser mW=mF-mD [g]: 3,57 0,94 0,91 0,99Trockene Probe mD [g]: 8,36 4,94 4,75 4,64Wassergehalt w=mW/mD [%]: 42,70% 19,03% 19,16% 21,34%Nat. Wassergehalt wN [%]: 26,44%Fließgrenze wL [%]: 42,91%Ausrollgrenze wP [%]: 19,84%Plastizitätszahl Ip = wL-wP [%]: 23,07%Konsistenzzahl Ic = (wL-wN)/Ip: 0,71

Hochdorf, ErschließungBaugebeit "Talbachgasse" 4.2

Bestimmung der Zustands-grenzen (DIN 18 122-1)

Dr. J. HönigE. Mugova2-18-0102-18-010-01ANL4.2.12326.02.2018 73230 Kirchheim/Teck

Dettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

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Maßstab

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Gezeichnet

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Proj.-Nr.

0

10

20

30

40

50

60

70

80

.P

last

izitä

tsbe

reic

h (w

L bi

s w

P)

[%]

0

0,25

0,5

0,75

1

1,25

Zust

ands

form

brei

igw

eich

stei

fha

lbfe

st /

fes

t

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Fließgrenze wL [%]

0

10

20

30

40

50

60

Pla

stiz

itäts

zahl

Ip [%

]

Sand-Ton-Gemische [ST]

leic

htpl

astis

che

Tone

[TL]

mitt

elpl

astis

che

Tone

[TM

]

ausgeprägt plastische Tone [TA]

Tone mit organischen Beimengungenund organogene Tone [OT] oder

ausgeprägt plastische Schluffe [UA][OU],[UM]Sand-Schluff-Gemische [SU]

Zwischenbereich

[UL]

flüss

ig

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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Entnahmestelle: BS2Tiefe [m]: 2,10 - 2,30 Entnommen am: 08.02.18 durch: pkBodenart: U, t´ Ausgeführt am: 13.02.18 durch: em

Fließgrenze AusrollgrenzeBehälter-Nr.: 113 119 122 104Schlagzahl: 23Feuchte Probe + Behälter mF+mB [g]: 23,41 20,50 19,57 20,02Trock. Probe + Behälter mD+mB [g]: 20,78 19,62 18,78 19,20Behälter mB [g]: 13,75 14,90 14,44 14,82Wasser mW=mF-mD [g]: 2,63 0,88 0,79 0,82Trockene Probe mD [g]: 7,03 4,72 4,34 4,38Wassergehalt w=mW/mD [%]: 37,41% 18,64% 18,20% 18,72%Nat. Wassergehalt wN [%]: 23,42%Fließgrenze wL [%]: 36,98%Ausrollgrenze wP [%]: 18,52%Plastizitätszahl Ip = wL-wP [%]: 18,45%Konsistenzzahl Ic = (wL-wN)/Ip: 0,73

Hochdorf, ErschließungBaugebeit "Talbachgasse" 4.3

Bestimmung der Zustands-grenzen (DIN 18 122-1)

Dr. J. HönigE. Mugova2-18-0102-18-010-01ANL4.3.12326.02.2018 73230 Kirchheim/Teck

Dettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

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AnlageProjekt

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Maßstab

Datum

Gezeichnet

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Proj.-Nr.

0

10

20

30

40

50

60

70

80

.P

last

izitä

tsbe

reic

h (w

L bi

s w

P)

[%]

0

0,25

0,5

0,75

1

1,25

Zust

ands

form

brei

igw

eich

stei

fha

lbfe

st /

fes

t

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Fließgrenze wL [%]

0

10

20

30

40

50

60

Pla

stiz

itäts

zahl

Ip [%

]

Sand-Ton-Gemische [ST]

leic

htpl

astis

che

Tone

[TL]

mitt

elpl

astis

che

Tone

[TM

]

ausgeprägt plastische Tone [TA]

Tone mit organischen Beimengungenund organogene Tone [OT] oder

ausgeprägt plastische Schluffe [UA][OU],[UM]Sand-Schluff-Gemische [SU]

Zwischenbereich

[UL]

flüss

ig

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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ANLAGE 5

Versuchsprotokolle und Auswertung der Sickerversuche

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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Meßstelle: Ausführungsdatum: 22.02.18Feldparameter: L [m] 1,90 Schurftiefe A [m] 1,70 Länge des Schurfs B [m] 0,80 Breite des Schurfs H [m] 99,00 Abstand Schurfsohle - Grundwasser bzw. GrundwasserstauerMeßwerte: Auswertung nach DWA A 138

Wassersäule Zeit seit Versuchs- Durchfluss mittlere Wasser- Durchlässigkeitsbeiwert kf,u [m/s] =h [m] beginn t [sec] Q [m³/s] säulenhöhe hm [m] (Q*(H+hm/2))/((A+hm)*(B+hm)*(H+hm))

0,781 0 Versuchsbeginn0,667 28.800 5,39E-006 0,724 1,45E-006

Mittelwert: 1,45E-006

Hochdorf,Erschließung BG Talbachgasse 5

Bestimmung der Wasserdurch-lässigkeit im Schurf

M. Munzmm2-18-0102-18-010-01ANL6.12322.02.2018

2.0

2.13

2.0

GW

B

h

1.0

3.0L

l

H

3.4A

03.600

7.20010.800

14.40018.000

21.60025.200

28.80032.400

t [sec]

1E-7

1E-5

1E-3

1E-1

1E+1

k [m

/s]

0,1

1

Was

sers

äule

[m]k [m/s] Wassersäule [m]

Zeitliche Entwicklung des Durchlässigkeitsbeiwerts

73230 Kirchheim/TeckDettinger Straße 146 Telefon: 0 70 21/98 40-0

Telefax: 0 70 21/98 40-60

Institut für Hydrogeologieund Umweltgeologie

Baugrunduntersuchungen

Darstellung

AnlageProjekt

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Maßstab

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Gezeichnet

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Proj.-Nr.

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

Page 56: Erschließung Neubaugebiet „Talbachgasse“...Sachverständiger für Erdbau, Grundbau und Bodenmechanik Dr. Marius Schünke öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

ANLAGE 6

Probenahme- und Analysenprotokolle(Prüfberichte des chem. Labors)

BWU · Boden · Wasser · Untergrund

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OBVU B io v e rfahre n st e c hnik undUmweltanølytik GmbH

Gewerbestraße 10

87733 MarkÌ Rettenbach

Tel. 0 B3 92/9 21 -0

Fax 0 83 92/9 21 -30

[email protected]

BVU GmbH . Gewerbestraße 1 0 . B7l33 MarK Rettenbach

BWU GbR - Boden-Wasser-Untergrund

Dettinger Str. 146

73230 Kirchheim / Teck

Analysenbericht Nr. 27s/2t01 Datum: 14.02.2018

Allsemeine AnsabenAuftraggeber : BWU GbR - Boden-Wasser-Untergrund

Projekt : Erschließung Baugebiet "Talbachgasse" in Hochdorf

ProjektNr. : 2-18-0'10

Entnahmestelle : Art der Probenahme

Art der Probe : Boden

Probenehmer : von Seiten des Auftraggebers

Entnahmedatum : 0B.02.2018 Probeneingang

Originalbezeich. : MP I

Probenbezeich. : 27512101 Untersuch.-zeitraum

PN 98

09.02.2018

09.02.201 8 - 1 4.02.2018

1 Ergebnisse der Untersuchung aus der Originalsubstanz (VwV BW)

1.1 Schwermetalle

Einhe¡tParameter Messwert Methode

Erstellen der Prüfprobe

aus Labororobe

DIN 19747:200907

Trockensubsfanz lo/"1 42.6 DtN tso 1146s

Arsen tmo/ko TSI 27 EN rSO 11885

Blei fmo/ko TSì 49 FN tSO 11885

Cadmium fmo/ko TSl o92 FN tSO'fi885

Chrom loesamfl fmo/ko TSI 32 EN tSO t1885

Kuofer lmo/ko TSI 20 EN tSO 11885

Nickel fmo/ko TSI 41 EN tSO 11885

Quecksilber lmo/ko TSI 0,04 DrN EN tSO 12846

Thallium tmo/ko TSI < 0,4 EN ISO 11885

Zink tmo/ko TSI 231 EN tSO 11885

Aufschluß mit Könioswasser EN 13657

DtN 38414-317EOX tmo/ko TSI < 0,5

^JIKW (C10 - C22\ tmo/ko TSI <30 tso/Dts 16703

MKW lC10 - C40) fmoiko TSI <50 tso/Dts 16703

Cvanid (qesamt) tmo/ko TSI < 0.25 DNENISO,I73BO11

S¡tz der Gesellschaft Markt Rettenbach

Amtsgericht Memmingen HRB 12942

USt.-lD: DË 251 867 8C6

Bankverhindung:

Sparkasse MM-Ll-MN

BLZ 73.1 50000, Kto.-Nr. 10820538

Geschäftsführer:

Engelbert Schindele

Dipl.-lns. (FH)( oooht.*

Akkred¡tierun8sstelleÞ.Pr.r4583-01.00

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Dl B io v e rføhre n ste c hnik undUmweltanalytik GmbH

t.2

Parameter Einheit Messwert Methode

PCB 28 lmq/ko TSI < 0,01

PCB 52 tmo/ko TSl <001PCB 101 tmo/ko TSI < 0.01

PCB 138 fmo/ko TSI < 0.01

PCB r53 fmo/ko TSI < 0.01

PCB 180 tmo/ko TSI < 0.01

X PCB 16): lmo/ko TSI n-n- DIN EN 15308

Benzol tmoiko TSI <o1Toluol tmo/ko TSI <01Ethvlbenzol fmo/ko TSI < 0.1

m.o-Xvlol fmo/ko TSI < 0.1

o-Xvlol tmo/ko TSI < 0.1

} BTXE: fmo/kd TSI n_n_ Ht I.JG HB ALB74

Vinvlchlorid fmo/ko TSI < 0.01

Dichlormethan fmo/ko TSI < 0.01

1-2-Dichlorelhan fmo/ko TSI <001cis 1.2 Dichlorethen lmo/ko TSI < 0.01

trans-Dichlorethen tmo/ko TSI < 0.01

Chloroform tmo/ko TSI < 0.01

1 I 1- Trichlorefhan fmo/ko TS'l <001Tetrachlormefhan tmo/ko TSI <001Trichlorethen lmo/ko TSI < 0.01

Tetrachlorethen tmo/ko TSI < 0.01

> LHKW: fmo/ko TSI n_n_ HLUG, HB, AL 874

Naohthalin tmo/ko TSI < 0.04

Acenaphthen fmo/ko TSI < 0.04Acenaohlhvlen fmo/ko TSI <o04Fluoren tmo/ko TSI < 0.04

Phenanthren tmo/ko TSI < 0.04

Anthracen [mo/ko TSI < 0.04

Fluoranlhen fmo/ko TS'l < 0.04

Pvren tmo/ko TSI <004Benzola)anthracen fmo/ko TSI <004Chrvsen Imo/ko TSI < 0.04

Benzolb)fluoranthen fmo/ko TSI < 0.04

Benzolk)fluoranthen tmoiko TSI < 0.04

Benzo(a)ovren tmo/ko TSI < 0,04

f)ihenz{a hìanthracen lmo/ko TSI <o04Benzolo.h i)nervlen fmo/ko TSI <004lndenol1.2.3-cd)ovren fmo/ko TSI < 0.04

Ð PAK (EPA Liste): [mg/kg TS] n.n.DrN tso 18287

B LHKW PAK

Analysenbericht Nr. 27512101; Seite 2 von 3

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f,

B ío v e rfahre nste c h nik undUmweltønølytík GmbH

Parameter Einheit Messwert Methodê

Eluatherstelluno DtN 38414-54

oH-Wert t-l 8.50 DtN 38401-C5

elektr. Leitfähiokeit fuS/cml 127 EN 27 888

Arsen tuo/ll <3 DINENISOlTæ+2

Blei tuo/ll <5 DtN EN tSO 17294-2

Cadmium tuo/ll < 0.2 DtN EN tSO 17294-2

Chrom loesamt) Iuo/ll <5 DtN EN tSO17æ+2

Kunfer Iuo/l'l <5 DrN EN tSO17æ+2

Nickel fuo/ll <5 DtN EN tSO17æ+2

Quecksilber tuo/ll < 0.15 DrN EN tSO t2846

Zink tuo/ll <10 DTNENTSOlTæ+2

Phenolindex hro/ll <10 DrN EN tSO 14402

Cvanid loesamt) tuo/ll <5 EN rSO t4403

Chlorici fmo/ll <2 FN tSO 10304-1

Sulfat tmo/ll <5 EN tSO 10304-1

2 Ereebnisse der Untersuchung aus dem Eluat

2,1 Parameter

Markt Rettenbach, den '14.02.2018

Dipl.-lng. (FH) E. Schindele

, Chlorid, Sulfat

AnalysenberichlNr.27512101; Seite 3 von 3