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WiTechForsch II F EU 1 21.04.2016 Katrin Fahlke 913-7528
Europäischer Berufsausweis – European Professional Card – EPC Leitfaden für Berliner Bearbeiter/innen In dieser Zusammenfassung sind folgende Informationen zusammengefasst:
Handbuch der EU-Kommission zum Europäischen Berufsausweis1,
Präsentation der Europäischen Kommission, die bei der Schulung am 20.1.2016 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gezeigt wurde und
Internetseite YourEurope zum EPC2 Sie wurden durch Screen-shots aus der IMI-Trainingsdatenbank ergänzt.
Inhalt 1. Grundlagen .................................................................................................................... 2
1.1 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................ 2 1.2 Berufe ..................................................................................................................... 2 1.3 Front-office – Back-office......................................................................................... 2 1.4 Fristen ..................................................................................................................... 3 1.5 Ablauf der Verfahren ............................................................................................... 3
2. Beantragung des EPC durch den Berufsangehörigen .................................................... 4 3. Bearbeitung im IMI ...................................................................................................... 5
3.1 Bearbeitung durch den Herkunftsmitgliedstaat ........................................................ 5 Schritt 1 – in IMI einloggen und Antrag öffnen ................................................................ 5 Schritt 2 – Antrag akzeptieren oder weiterleiten ............................................................11 Schritt 3 – Antrag ablehnen ...........................................................................................13 Schritt 4 – Fehlende Unterlagen anfordern ....................................................................14 Schritt 5 – Echtheit und Gültigkeit von Unterlagen und Informationen prüfen ................16 Schritt 6 – Antrag bearbeiten .........................................................................................18 Schritt 7 – Vollständigkeit eines Antrags bestätigen ......................................................19 Schritt 8 a – Antrag an den Aufnahmemitgliedstaat übermitteln .....................................20 Schritt 8 b – Antrag genehmigen oder ablehnen ............................................................22
3.2 Bearbeitung durch den Aufnahmemitgliedstaat ......................................................23 Schritt 1 – Eingehenden Antrag öffnen und akzeptieren ................................................24 Schritt 2 – Dokumente oder weitere Informationen anfordern ........................................24 Schritt 3 – Frist für die stillschweigende Anerkennung verlängern .................................26 Schritt 4 – Ausgleichsmaßnahmen fordern ....................................................................26 Schritt 5 – Anerkennung ablehnen ................................................................................28 Schritt 6 – Anerkennung gewähren ...............................................................................29 Schritt 7 – Gewährte Anerkennung widerrufen ..............................................................30
Übersetzung der wichtigsten Begriffe ...................................................................................34
1 http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/_docs/library/epc_user_guide_de.pdf
2 http://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-
card/index_de.htm
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1. Grundlagen Der Europäische Berufsausweis (European Professional Card, EPC) ist ein elektroni-sches Verfahren zur Bescheinigung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, die in anderen EU-Ländern erworben wurden. Die Ausstellung ist einfacher, schneller und transpa-renter als die herkömmlichen Verfahren. Die Berufsangehörigen können ihren Antrag online stellen, verfolgen und bereits hochgeladene Unterlagen bei neuen Anträgen für andere Län-der wiederverwenden. Die bisherigen Verfahren für die Erlaubnis der Berufsausübung werden durch den EBA nicht ersetzt.
1.1 Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen sind:
die Richtlinie 2005/36/EU, die durch die Richtlinie 2013/55/EU3 geändert wurde und
die Durchführungsverordnung (EU) 2015/9834 betreffend das Verfahren zur Ausstel-lung des Europäischen Berufsausweises.
1.2 Berufe EPCs werden derzeit für die folgenden Berufe angeboten:
Krankenschwester/-pfleger
Physiotherapeutinnen/-en
Apotheker/innen
Immobilienmakler/innen
Bergführer/innen Sie wurden ausgewählt, da Berufsangehörige dieser Berufe am häufigsten ihren Arbeitsort innerhalb der EU wechseln.
1.3 Front-office – Back-office Der Berufsangehörige gibt seine Daten über die Internetseite Your Europe, EPC5, ein. Dies ist das “Front-office“. Sollte ein Antrag auf Papier bei Ihnen eingehen, müssen Sie diesen über das Front-office eingeben. Bearbeitet wird der Antrag von den Behörden des Herkunftsmitgliedstaat und des Auf-nahmemitgliedstaat im Binnenmarktinformationssystem6 (Internal Market Informationssys-tem – IMI). Diese bilden zusammen das “Back-office“. Zwischen dem Frontoffice und dem Backoffice gibt es eine Schnittstelle, über die die Daten automatisch in IMI übertragen wer-den. Herkunftsmitgliedstaat ist das Land, in dem der Antragsteller rechtmäßig niedergelassen ist, oder falls er nicht rechtmäßig niedergelassen ist, eines der Länder, in dem er seine Qualifika-tion erworben hat. Aufnahmemitgliedstaat ist das Land, in dem sich der Antragsteller niederlassen oder vo-rübergehend tätig werden möchte.
3 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0132:0170:de:PDF
4 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0983&from=DE
5 http://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_de.htm 6 http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/index_de.htm
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1.4 Fristen Eine wesentliche Neuerung sind die eng gesetzten Fristen und die stillschweigende Aner-kennung (tacit recognition). Einen Überblick über die Fristen findet man auf S. 13 des Handbuchs und Seite 33.
1.5 Ablauf der Verfahren Unterschieden wird zwischen der Niederlassung und der vorübergehenden Mobilität von Berufsangehörigen, für die unterschiedliche Verfahren angewendet werden. So wird in einigen Fällen die Qualifikation automatisch anerkannt, für andere gilt die „all-gemeine Regelung“. Es wurde festgelegt, in welchen Fällen die Qualifikation vorher ge-prüft wird und in welchen nicht. Ablauf 1 (Workflow 1) - Niederlassung und vorübergehende Mobilität mit vorheriger Prüfung der Qualifikationen Herkunftsmitgliedstaat
erhält und akzeptiert den EPC-Antrag innerhalb von 2 Werktagen
bestätigt Vollständigkeit oder fordert fehlende Dokumente (dazu Information über An-forderungen des Aufnahmemitgliedstaates Datenbank im IMI) innerhalb einer Wo-che. Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nachgereicht, wird der Antrag geschlossen.
prüft die Echtheit und Gültigkeit der Dokumente innerhalb eines Monats
validiert den Antrag und leitet ihn an den Aufnahmemitgliedstaat weiter
Aufnahmemitgliedstaats
erhält und akzeptiert den Antrag
überprüft die Anforderungen und erforderlichen Nachweise
entscheidet über Ausgleichsmaßnahmen, Ablehnung oder Gewährung der Anerken-nung
Ablauf 2 (Workflow 2) - Vorübergehende Mobilität ohne vorherige Prüfung der Qualifi-kationen Herkunftsmitgliedstaat
erhält und akzeptiert den Antrag innerhalb von 2 Werktagen
bestätigt die Vollständigkeit des Antrags oder fordert fehlende Dokumente an inner-halb einer Woche. Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nachgereicht, wird der Antrag geschlossen.
Frontoffice
Backoffice IMI
Berufsange-
höriger
Dritte
Arbeitgeber
Herkunfts-
mitgliedstaat
Aufnahme-
mitgliedstaat
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überprüft die Anforderungen
bescheinigt die Echtheit und Gültigkeit der Dokumente innerhalb von drei Wochen
entscheidet über Ablehnung oder Gewährung der Anerkennung
2. Beantragung des EPC durch den Berufsangehörigen Der Berufsangehörige, der einen Antrag stellen möchte, kann über die Internetseite Your Europe seinen Antrag stellen. Er meldet sich beim Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission (ECAS) an. Er gibt dann seine persönlichen Daten ein, stellt den Antrag und lädt gescannte Dokumente hoch. Der Antrag wird aus Your Europe automatisch in das IMI übertragen und dort an den im Antrag angegebenen Herkunftsmitgliedstaat zur Bearbeitung übermittelt. Der Antrag kann auch in Papierform oder über den Einheitlichen Ansprechpart-ner (EA) gestellt werden. h der Anmeldung in ECAS erscheint die folgende Ansicht:
Niederlassung
Behörde des Herkunftslandes 1 Woche Vollständigkeitsprüfung
+ 1 Monat Prüfung Echtheit und Gültig-
keit
Behörde Aufnahmeland Anerkennungsentscheidung
automatische Anerkennung
1 Monat
allgemeine Re-gelung
2 Monate
Ent- schei-dung ja nein
Ent- schei-dung ja nein Aus-gleichsmaß-nah-men
still-schwei-gende Aner-ken-nung
still-schwei-gende Aner-ken-nung
vorübergehende Mobilität
Behörde des Herkunftslandes 1 Woche Voll-ständigkeits-
prüfung +
3 Wochen Prü-fung Echtheit und
Gültigkeit
Behörde Auf-nahmeland
ohne vorherige Prüfung der Qua-
lifikation
mit vorheriger Prüfung der
Qualifikationen 2 Monate
Entscheidung ja nein
Ent- schei-dung ja nein Aus-gleichsmaßn.
still-schwei-gende Aner-ken-nung
Behörde des Herkunftslandes 1 Woche Voll-ständigkeits-
prüfung 1 Monat Prüfung Echtheit und Gül-
tigkeit
Ablauf 1 Ablauf 2 Ablauf 1
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3. Bearbeitung im IMI 3.1 Bearbeitung durch den Herkunftsmitgliedstaat
Schritt 1 – in IMI einloggen und Antrag öffnen Sobald ein neuer EPC-Antrag eingegangen ist, erhalten Sie eine E-Mail, aus der hervorgeht, dass ein Antragsteller einen EPC-Antrag gestellt hat. Sie erhalten den Antrag als Herkunfts-mitgliedstaat. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Sie müssen sich im IMI mit Ihrem Benutzernamen, Ihrem Passwort und Ihrer PIN einloggen. Der EPC-Antrag öffnet sich. Personenbezogene Daten werden nicht angezeigt. Sie sind erst sichtbar, wenn der Antrag akzeptiert wurde. Es sind nun Informationen in den folgenden fünf Registerkarten sichtbar (momentan leider nur auf Englisch): 1 EPC-Antrag (EPC-Application) 2 Angaben zum/zur Berufsangehörigen (Details of the professional) 3 Dokumente (Documents) 4 Nachrichten (Messages) 5 Info
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1 EPC-Antrag (EPC-Application)
Nummer des Antrags
Beruf (Profession)
Anerkennungsregelung (Regime: allgemeine Regelung oder automatische Anerken-nung)
Zweck des Antrags (Purpose: Niederlassung oder vorübergehende Tätigkeit)
Herkunftsmitgliedstaat (Home Member State)
Aufnahmemitgliedstaat (Host Member State)
weitere Einzelheiten zu Ausbildungsnachweisen und wichtige Daten
Übermittlungsdatum (submission date) (wichtig für die Einhaltung der Fristen)
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2 Angaben zum/zur Berufsangehörigen (Details of the professional)
personenbezogene Daten und Kontaktangaben des/der Berufsangehörigen
Abschnitt, in dem sich Behörden gegenseitig über mögliche Disziplinarmaßnahmen informieren können
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3 Dokumente (Documents)
Anlagen zum Antrag, einschließlich beschreibender Daten wie Angaben zur Echtheit und Gültigkeit der Dokumente (z.B. Personalausweis, Diplom)
4 Nachrichten (Messages)
Feld zum Austausch von Nachrichten mit Berufsangehörigen (Message to and from the professional, kann auf Deutsch eingegeben werden)
Feld zum Austausch von Nachrichten mit beteiligten Behörden (Message between the authorities, kann auf Deutsch eingegeben werden)
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5 Info
Zusammenfassung der Daten zur technischen Bearbeitung des Antrags (Status, das Verlaufsprotokoll, Angaben zu den beteiligten Behörden)
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Schritt 2 – Antrag akzeptieren oder weiterleiten Im 2. Schritt akzeptieren Sie den Antrag oder leiten ihn weiter. Dies müssen Sie innerhalb von zwei Tagen erledigen. Sollten Sie feststellen, dass Sie für den EPC-Antrag nicht zuständig sind, leiten Sie ihn wei-ter. Gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie auf “Weiterleiten“ (Forward).
Klicken Sie auf „Suchen“ (Search).
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Geben Sie die Kriterien für die Suche nach der zuständigen Behörde ein und klicken Sie auf “Suchen“.
Klicken Sie auf “Auswählen“ (Select).
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Geben Sie eine Begründung ein und klicken Sie auf “Bestätigen“ (Confirm).
Können Sie den Antrag bearbeiten, akzeptieren Sie ihn.
Klicken Sie auf “Akzeptieren“ (Accept)“.
Nach dem Akzeptieren werden die personenbezogenen Daten sichtbar.
Schritt 3 – Antrag ablehnen Können Sie weder weiterleiten noch akzeptieren, weil der Antragsteller das falsche Her-kunftsland angegeben hat, müssen Sie den Antrag ablehnen. Der Antrag darf nicht abgelehnt werden, wenn der Antragsteller die falsche Anerkennungs-regelung angegeben hat. Unter “Nachrichten“ (Messages“) sollten Sie dem Antragsteller ra-ten, den Antrag zurückzuziehen und unter der richtigen Regelung erneut einzureichen.
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Gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie auf “EPC-Antrag ablehnen“ (Reject EPC Application).
Geben Sie eine Begründung (Justification) ein. Bitte teilen Sie dem Antragsteller hier auch mit, wie und an wen er einen neuen Antrag stellen kann.
Klicken Sie auf “Bestätigen“.
Schritt 4 – Fehlende Unterlagen anfordern Nach dem Akzeptieren des Antrags, prüfen Sie, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Sie müssen dazu wissen, welche Nachweise der Aufnahmemitgliedstaat fordert. Gehen Sie wie folgt vor, um diese Informationen zu finden:
Klicken Sie auf “Vorwarnungen und Notifizierungen“.
Klicken Sie auf “Suchen“.
Klicken Sie auf “EPC – erforderliche Unterlagen und Gebühren“.
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Sie geben ein, um welchen Mitgliedstaat, welchen Beruf, welche Anerkennungsrege-lung (Allgemeine Regelung oder Automatische Anerkennung) und welchen Zweck (Niederlassung oder vorübergehende Dienstleistungserbringung) es sich handelt.
Klicken dann auf “Suchen“.
Sie müssen den Antragsteller innerhalb von sieben Kalendertagen informieren, wenn er Un-terlagen nachreichen soll. Versäumen Sie dies, wird der Antrag automatisch als voll-ständig bestätigt! Auch Gebühren für die Antragsbearbeitung müssen innerhalb von sieben Kalendertagen eingefordert werden.7
7 Zahlung von Gebühren Die Zahlung von Gebühren ist nicht Bestandteil des EPC-Verfahrens und muss außerhalb von IMI erfolgen. Sie folgende Möglichkeiten:
Sie können dem Antragsteller über IMI eine Nachricht schicken, um ihn/sie über die Höhe der Gebühren und die Zahlungsmodalitäten zu informieren. Nutzen Sie hierfür das Feld “Nachrichten“ (Messages). oder
Sie können dem Antragsteller eine Nachricht schicken (wie oben) und dem Antrag ei-ne Rechnung mit allen Zahlungsangaben hinzufügen.
Sie können zusätzlich einen Zahlungsnachweis fordern und diesen als fehlendes Do-kument werten. Dies ist jedoch nur innerhalb von sieben Kalendertagen nach Antrag-stellung möglich. So können Sie das Verfahren aussetzen, während Sie auf die Ent-richtung der Gebühren warten.
Sie können den/die Berufsangehörige/-n außerhalb von IMI kontaktieren, um sich über die Zahlungsmodalitäten zu verständigen.
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Zum Nachfordern von Unterlagen gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie auf “Fehlende Unterlagen anfordern“ (Request Missing Documents).
Führen Sie in dem Fenster, das erscheint, alle Dokumente auf, die noch fehlen.
Klicken Sie auf “Bestätigen“.
Die Frist für die Prüfung des Antrags läuft erst, wenn alle Unterlagen vorliegen. Werden die Unterlagen vom Antragsteller nicht innerhalb von drei Monaten nachgereicht, wird der Antrag automatisch geschlossen.
Schritt 5 – Echtheit und Gültigkeit von Unterlagen und Informationen prüfen Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Echtheit und Gültigkeit von Unterlagen zu prüfen:
Sie können einige der erforderlichen Dokumente direkt ausstellen.
Sie können auf nationale Register zugreifen.
Sie können über das IMI-Modul für Informationsanfragen andere Stellen und Einrich-tungen kontaktieren, die für das Ausstellen von Dokumenten in Ihrem Land oder in anderen Ländern zuständig sind.
Sie können auch außerhalb von IMI andere Stellen und Einrichtungen kontaktieren, die für das Ausstellen von Dokumenten in Ihrem Land oder in anderen Ländern zu-ständig sind.
Sie können den Antragsteller bitten, persönlich vorstellig zu werden. Das Ergebnis der Prüfung müssen Sie für jedes Dokument im IMI vermerken. Sie gehen wie folgt vor:
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Klicken Sie die Registerkarte “Dokumente“ (Documents).
Klicken Sie das Feld “Dokument bearbeiten“ (Edit Documents) an.
Überprüfen Sie, ob die übermittelten Daten korrekt sind. Im Abschnitt Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit müssen Sie
angeben, ob das ausgewählte Dokument für den betreffenden Antrag relevant ist (Ja/Nein)
das Ergebnis Ihrer Beurteilung bezüglich des Dokuments eintragen. Mögliche Ergeb-nisse der Überprüfung: o Dokument echt und gültig (Document authentic and valid) o Dokument nicht echt (Dokument not authentic) o Dokument nicht zwingend erforderlich für den EBA (Document not obligatory for
the EPC application at hand) o Dokument nicht gültig (Document not valid) o Dokument noch nicht validiert (Document not yet validated)
angeben, worauf Ihre Entscheidung beruht: o öffentlich zugänglichen Quellen wie öffentliche Register im Herkunftsmitgliedstaat
(Verification is based on publicly available spurces (e.g. public register) in the ho-me Member State in charge oft he EPC application)
o Informationen einer anderen einschlägigen Stelle im Herkunftsmitgliedstaat au-ßerhalb von IMI (Verification is based on the information received from a relevant authority of another Member State outside IMI)
o über IMI erhaltene Informationen einer einschlägigen Behörde in einem anderen EU-Land (Verification is based on the information received from a relevant autho-rity of another Member State via IMI)
o Informationen von einer anderen Stelle im Herkunftsland, die für die Bearbeitung des EBA-Antrags verantwortlich ist (Verification is based on the information recei-ved from other relevant body in the home Member State in charge of the EPC ap-plication)
o internen Vermerken der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats (Verifi-cation is based on internal records of the compent authority of the home Member State in charge of the EPC application)
o sonstigen Gründen (other reasons)
weitere Informationen hinzufügen, die der zuständigen Behörde des Aufnahmemit-gliedstaats helfen zu beurteilen, ob das Dokument eine gültige Grundlage für die Ent-scheidung über die Anerkennung ist.
Haben Sie dies für jedes Dokument erledigt,
Klicken Sie auf “Dokumente speichern“ (Save Documents).
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Schritt 6 – Antrag bearbeiten Auch die Angaben des Antragstellers in Ausbildungsnachweisen müssen von Ihnen geprüft und ggf. geändert werden. Sie gehen dazu wie folgt vor:
Klicken Sie auf “Antrag bearbeiten“ (Edit Application).
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Die Felder im Abschnitt unter Ausbildungsnachweise erscheinen im Bearbeitungs-modus. Geben Sie ggf. Änderungen ein.
Klicken Sie auf “Antrag speichern“ (Save Application).
Schritt 7 – Vollständigkeit eines Antrags bestätigen Sind die Unterlagen vollständig oder hat der Antragsteller alle noch fehlenden Unterlagen hochgeladen, müssen Sie bestätigen, dass der Antrag vollständig ist
Klicken Sie auf “Vollständigkeit bestätigen“ (Validate Completeness).
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Die Frist für die Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit der Dokumente beginnt nun zu lau-fen (drei Wochen oder ein Monat). Sollten Sie nun noch weitere Dokumente nachfordern, wird die Frist nicht ausgesetzt. Der nächste Schritt ist abhängig davon, ob Sie sich im Ablauf 1 oder Ablauf 2 befinden.
Schritt 8 a – Antrag an den Aufnahmemitgliedstaat übermitteln (Ablauf 1 Niederlassung und vorübergehende Mobilität mit vorheriger Prüfung der Qualifikationen) Sobald Sie alle Prüfungen abgeschlossen haben, sollten Sie den Antrag an den Aufnah-memitgliedstaat weiterleiten. Sie gehen wie folgt vor:
Klicken Sie in der Detailansicht des Antrags auf “An Aufnahmemitgliedstaat übermit-
teln“ (Transmit to Host).
Klicken Sie in dem erscheinenden Pop-up-Fenster auf “Ja“, um die Übermittlung zu bestätigen.
Für Ihre Unterlagen können Sie einen Bericht über den Antrag erstellen.
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Den Bericht finden Sie unter “Meine Berichte“. Sie müssen den Bericht anklicken, um ihn öffnen oder speichern zu können.
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Schritt 8 b – Antrag genehmigen oder ablehnen (Ablauf 2 vorübergehende Mobilität ohne vorherige Prüfung der Qualifikation) Handelt es sich einen Antrag, bei dem keine vorherige Prüfung der Qualifikation erfolgt, ent-scheiden Sie, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Wenn Sie genehmigen, gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie in der Detailansicht des Antrags auf “EPC-Antrag genehmigen“.
Klicken Sie in dem erscheinenden Pop-up-Fenster auf “Ja“, um die Genehmigung zu bestätigen.
Für Ihre Unterlagen können Sie nun das EPC-Zertifikat erstellen. Klicken Sie dafür auf “EPC-Zertifikat erstellen“ (Get EPC Certificate). Genau dasselbe Dokument kann auch der Antragsteller über das Frontoffice erstellen.
Das Zertifikat finden Sie unter „Meine Berichte“.
Wenn Sie ablehnen müssen, gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie in der Detailansicht des Antrags auf “Ablehnen“ (Refuse EPC Applikati-
on).
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In dem erscheinenden Pop-up-Fenster müssen Sie die Ablehnung begründen und den Antragsteller über Rechtsbehelfe informieren. Eventuell müssen Sie für die Be-gründung ein Dokument hinzufügen8.
Zum Abschluss klicken Sie auf “Bestätigen“.
Der EPC ist 18 Monate gütig. Der Antragsteller kann vor Ablauf beantragen, dass der EPC verlängert wird (Näheres siehe Handbuch S. 23).
3.2 Bearbeitung durch den Aufnahmemitgliedstaat Nachdem dem Aufnahmemitgliedstaat vom Herkunftsmitgliedstaat ein Antrag übermittelt wurde, gibt es folgende Möglichkeiten zu entscheiden:
Genehmigung: Der/Die Berufsangehörige erfüllt alle Voraussetzungen, und die An-
erkennung wird gewährt.
Ablehnung: Da der/die Berufsangehörige nicht alle Voraussetzungen erfüllt, muss die Anerkennung abgelehnt werden.
Ausgleichsmaßnahmen: Der/Die Berufsangehörige muss Ausgleichsmaßnahmen wie Weiterbildungen oder Prüfungen absolvieren, damit die Anerkennung gewährt werden kann. Daher wird die Entscheidung so lange zurückgestellt, bis der/die Be-rufsangehörige die vorgeschriebenen Maßnahmen absolviert hat.
Die Entscheidung muss innerhalb der Frist (ein oder 2 Monate je nach Verfahren) getroffen werden, sonst wird die Genehmigung stillschweigend erteilt.
8 Dokument hinzufügen Um ein Dokument hinzuzufügen, gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie in der Detailansicht des Antrags auf “Dokumente bearbeiten“ (Edit Documents).
Klicken Sie oben rechts in der Ecke der Dokumentenliste auf “Hinzufügen“ (Add).
Geben Sie alle obligatorischen beschreibenden Daten für das Dokument ein.
Klicken Sie unter Angaben zum Dokument auf “Hochladen“ (Upload).
Geben Sie an, dass das Dokument für den betreffenden Antrag relevant ist, und tref-fen Sie Ihre Auswahl unter Erklärung und Begründung.
Klicken Sie auf “Dokumente speichern“ (Save Documents).
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Schritt 1 – Eingehenden Antrag öffnen und akzeptieren Sobald ein EPC-Antrag vom Herkunftsmitgliedstaat übermittelt wurde, erhalten Sie eine E-Mail. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Sie müssen sich im IMI mit Ihrem Benutzerna-men, Ihrem Passwort und Ihrer PIN einloggen. Können Sie den Antrag bearbeiten, akzeptieren Sie ihn.
Klicken Sie auf “Akzeptieren“ (Accept)“. Sie können den Antrag nicht ablehnen, wenn ein falsches Land als Aufnahmemitgliedstaat ausgewählt wurde. Bitten Sie in diesem Fall den Antragsteller über das Nachrichtenfeld, den Antrag zurückzuziehen.
Schritt 2 – Dokumente oder weitere Informationen anfordern Überprüfen Sie, ob alle erforderlichen Dokumente vorliegen und ihre Echtheit bestätigt wur-de. Sollten Sie weitere Informationen für die abschließende Prüfung benötigen, können Sie diese verlangen. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn diese nach dem EPC-Rechtsrahmen vorgesehen sind (siehe dazu Durchführungsverordnung (EU) 2015/983, insbesondere Artikel 10, 13, 15, 19). Informationen können Sie wie folgt anfordern:
vom Antragsteller: Klicken Sie „Fehlende Dokumente anfordern“ (Request Missing Documents) an.
vom Antragsteller: Feld zum Austausch von Nachrichten mit Berufsangehörigen (Message to and from the professional, kann auf Deutsch eingegeben werden)
von der Behörde des Herkunftslandes: o fügen Sie eine Nachricht hinzu (auf Deutsch, wird übersetzt) o stellen Sie eine IMI-Informationsanfrage
von anderen Behörden: stellen Sie eine IMI-Informationsanfrage Fehlende Dokumente anfordern:
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Nachricht:
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In diesem Stadium müssen Sie ggf. auch Gebühren einfordern. Sie haben folgende Möglich-keiten:
Sie können dem Antragsteller über IMI eine Nachricht schicken, um ihn/sie über die Höhe der Gebühren und die Zahlungsmodalitäten zu informieren. Nutzen Sie hierfür das Feld “Nachrichten“ (Messages).
Sie können dem Antragsteller eine Nachricht schicken und dem Antrag eine Rech-nung mit allen Zahlungsangaben hinzufügen.
Sie können dem Antragsteller außerhalb von IMI kontaktieren, um sich über die Zah-lungsmodalitäten zu verständigen.
Bei der Bearbeitung von EPC-Anträgen als zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats können Sie die Frist für die stillschweigende Anerkennung nicht aussetzen, wenn Sie einen Zahlungsnachweis verlangen und diesen als fehlendes Dokument werten. Sie können diese Frist jedoch um zwei Wochen verlängern, während Sie auf die Zahlung warten.
Schritt 3 – Frist für die stillschweigende Anerkennung verlängern Fehlen noch Dokumente oder Informationen, um den Antrag abschließend prüfen zu können, können Sie die Frist für die stillschweigende Anerkennung um zwei Wochen verlängern. Handelt es sich um einen Beruf im Gesundheits- und Sicherheitsbereich, ist eine weitere Verlängerung um zwei Wochen möglich. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Klicken Sie auf “Frist für stillschweigende Anerkennung verlängern“ (Extend Tacit Ap-proval Timer)
Begründen Sie die Fristverlängerung.
Klicken Sie auf “Bestätigen“.
Schritt 4 – Ausgleichsmaßnahmen fordern Im Ablauf 1 – Niederlassung und vorübergehende Mobilität mit vorheriger Prüfung der Quali-
fikationen prüfen Sie, ob der Antragsteller alle Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt.
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Es kann sein, dass Sie zu dem Schluss kommen, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den deutschen Anforderungen und der Ausbildung und Berufserfahrung des Antragstellers gibt. Sie können Ausgleichsmaßnahmen, z.B. die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang oder das Bestehen einer Eignungsprüfung, verlangen. Sie informieren den Antragsteller wie folgt:
Klicken Sie auf “Ausgleichsmaßnahmen fordern“ (Request Compensation Measures)
Begründen Sie, warum Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden und führen Sie auf, welche Maßnahmen gefordert werden.
Klicken Sie auf “Bestätigen“.
Im Falle der Niederlassung wird die Frist für die Stillschweigende Anerkennung ausgesetzt, bis Sie die Ausgleichsmaßnahmen bestätigt haben. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Klicken Sie auf “Ausgleichsmaßnahmen bestätigen“.
Geben Sie unter “Begründung“ weitere Einzelheiten ein.
Klicken Sie auf “Bestätigen“. Sie können den Antrag nun
genehmigen oder
ablehnen oder
erneut Ausgleichmaßnahmen fordern. Im Falle der vorübergehenden Mobilität mit vorheriger Prüfung der Qualifikation müs-sen Sie innerhalb eines Monats ab dem Datum des Ersuchens um Ausgleichsmaßnahmen bestätigen, dass Sie dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben haben, eine Eignungsprü-fung zu absolvieren. Damit wird die Frist für die stillschweigende Anerkennung ausgesetzt. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Klicken Sie auf “Eignungsprüfung bestätigen“.
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Geben Sie unter “Begründung“ weitere Einzelheiten ein.
Klicken Sie auf “Bestätigen“.
Schritt 5 – Anerkennung ablehnen Können Sie den Antrag nicht genehmigen, weil einige oder alle Anforderungen nicht vom Antragsteller erfüllt werden, gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie auf “EPC-Antrag ablehnen“ (Refuse EPC Application)
Geben Sie unter “Begründung“ die Gründe für die Ablehnung und die Rechtsbehelfs-belehrung ein.
Klicken Sie auf “Bestätigen“
Evtl. müssen Sie ein Dokument hinzufügen9.
Sie können nun eine Bescheinigung über die Ablehnung erstellen.
Klicken Sie hierfür auf “Bescheinigung über die Ablehnung erstellen“. Die Bescheini-gung finden Sie unter „Meine Berichte“.
9 Dokument hinzufügen Um ein Dokument hinzuzufügen, gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie in der Detailansicht des Antrags auf “Dokumente bearbeiten“ (Edit Documents).
Klicken Sie oben rechts in der Ecke der Dokumentenliste auf “Hinzufügen“ (Add).
Geben Sie alle obligatorischen beschreibenden Daten für das Dokument ein.
Klicken Sie unter Angaben zum Dokument auf “Hochladen“ (Upload).
Geben Sie an, dass das Dokument für den betreffenden Antrag relevant ist, und tref-fen Sie Ihre Auswahl unter Erklärung und Begründung.
Klicken Sie auf “Dokumente speichern“ (Save Documents).
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Schritt 6 – Anerkennung gewähren Können Sie den Antrag genehmigen, weil der Antragsteller alle Anforderungen erfüllt, gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie auf “EPC-Antrag genehmigen“ (Approve APC Application).
Klicken Sie auf “ja“, um die Genehmigung zu bestätigen.
Sie können nun das EPC-Zertifikat erstellen.
Klicken Sie hierfür auf “EPC-Zertifikat erstellen“ (Get EPC Certificate).
Wählen Sie die Sprache des Zertifikates.
Sie finden das Zertifikat unter „Meine Berichte“.
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Schritt 7 – Gewährte Anerkennung widerrufen Der Europäische Berufsausweis kann widerrufen werden, wenn sich nach der Genehmigung des EPCs herausstellt, dass die Genehmigung auf fehlerhaften oder falschen Informationen beruht, z.B. einem falschen Diplom. Sie müssen dann tätig werden, z.B. die fehlerhaften Do-kumente als ungültig kennzeichnen, Disziplinarmaßnahmen ergreifen oder eine Vorwarnung verschicken.
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Zum Widerrufen des EPC-Zertifikates gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie auf “Genehmigten EPC-Antrag widerrufen“ (Revoke approved EPC).
Geben Sie unter “Begründung“ die Gründe für den Widerruf und die Rechtsbehelfsbe-lehrung ein.
Klicken Sie auf “Bestätigen“.
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Status des EPC-Antrags im IMI
EPC-Antrag zu akzeptieren (Awaiting acceptance by home authority)
von der zuständigen Behör-de des Herkunftsmitglied-staats akzeptiert (Accepted by home authori-ty)
Vollständigkeit bestätigt (Completness validated)
von der zuständigen Behör-de des Herkunftsmitglied-staats angeforderte Unterla-gen ausstehend
Antrag abgelehnt EPC genehmigt (ohne vorhe-rige Prüfung)
noch nicht vom Aufnah-memitgliedstaat akzeptiert (Awaiting acceptance by host)
EPC genehmigt Ausgleichmaßnahmen ge-fordert
Vom Aufnahmemitgliedstaat abgelehnt (Begründung ver-fügbar)
Ersuchen um Ausgleichs-maßnahmen geschlossen
EPC genehmigt
EPC widerrufen
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Übersetzung der wichtigsten Begriffe
ENGLISCH DEUTSCH
A
accept akzeptieren
application type Beantragungsart
approve EPC Application EBA-Antrag genehmigen
attached documents angehängte Dokumente
authority Behörde
C
city Stadt
city of birth Geburtsstadt
compensation measures Ausgleichsmaßnahmen
confirm bestätigen
coordinator Koordinator
country Land
D
declaration Erklärung
details of the professional Angaben zum/zur Berufsangehörige
directive Richtlinie
disciplinary sanctions Diziplinarmaßnahmen
documents document authentic and valid dokument not authentic document not obligatory for the EPC applica-tion at hand document not valid document not yet validated
Dokumente Dokument echt und gültig Dokument nicht echt Dokument nicht zwingend erforderlich für den EBA Dokument nicht gültig Dokument noch nicht validiert
E
edit edit application edit documents edit profil
bearbeiten Antrag bearbeiten Dokument bearbeiten Profil (persönliche Daten) bearbeiten
EPC-Application EBA-Antrag
established niedergelassen
evidence Nachweis
expiry date Ablaufdatum
extend Tacit Approval Timer Frist für stillschweigende Anerkennung ver-längern
F
family name Nachname
first name Vorname
forward weiterleiten
G
generate report Bericht erstellen
get EPC Certificate EPC-Zertifikat erstellen
H
home Member State Herkunftsmitgliedstaat
host Member State Aufnahmemitgliedstaat
I
ID = Identity Card Personalausweis
Info Info
issuance date Ausstellungsdatum
issuing country ausstellender Staat
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ENGLISCH DEUTSCH
J
justification Begründung
L
language Sprache
M
Messages Message to and from the professional Message between the authorities
Nachrichten Nachricht an und von dem Berufsangehöri-gen Nachrichten zwischen den Behörden
N
name of birth Geburtsname
nationality Nationalität
O
other reasons sonstige Gründe
P
phone number Telefonnummer
postal code Postleitzahl
profession Beruf
purpose Zweck
R
regime Regelung
refuse EPC application EBA-Antrag ablehnen
reject EPC application EBA-Antrag ablehnen
request request missing documents request compensation measures
anfordern fehlende Unterlagen anfordern Ausgleichsmaßnahmen fordern
revoke approved EPC genehmigten EBA-Antrag widerrufen
S
save sichern/speichern
search suchen
select auswählen
street Straße
submission date Übermittlungsdatum
T
tacit recognition date Datum der stillschweigenden Anerkennung
transmit to host an Aufnahmemitgliedstaat übermitteln
V
validate completeness Vollständigkeit bestätigen
verification verification is based on publicly available sources (e.g. public register) in the home Member State in charge of the EPC applica-tion Verification is based on the information re-ceived from a relevant authority of another Member State outside IMI Verification is based on the information re-ceived from a relevant authority of another Member State via IMI Verification is based on the information re-ceived from other relevant body in the home Member State in charge of the EPC applica-tion
Bestätigung Bestätigung basiert auf öffentlich zugängli-chen Quellen wie öffentliche Register im Herkunftsmitgliedstaat Bestätigung basiert auf Informationen einer anderen einschlägigen Stelle im Herkunfts-mitgliedstaat außerhalb von IMI Bestätigung basiert auf über IMI erhaltenen Informationen einer einschlägigen Behörde in einem anderen EU-Land Bestätigung basiert Informationen von einer anderen Stelle im Herkunftsland, die für die Bearbeitung des EBA-Antrags verantwortlich ist
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ENGLISCH DEUTSCH
Verification is based on internal records of the compent authority of the home Member State in charge of the EPC application
Bestätigung basiert internen Vermerken der zuständigen Behörde des Herkunftsmitglied-staats
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