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Europäischer Rat

Das oberste Gremium der Europäischen Union

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Allgemeines

• Auch „Der Gipfel“ genannt• Die wichtigste Institution in der EU• Trifft zukunftsweisende Entscheidungen• Kommt 2mal pro Halbjahr zusammen• Vorsitz wechselt halbjärhlich (momentan:

Deutschland• ist kein Hauptorgan der EU, sondern eine

intergouvernementale Institution

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Geschichte

• Das Treffen der Staats- und Regierungschefs findet seit 1969 in unregelmäßigen Abständen statt

• Erst 1974 wurde in Paris vereinbart, das Treffen regelmäßig zu veranstalten

• Der Europäische Rat wurde als Institution der EU erst 1987 in die Verträge aufgenommen

• War ursprünglich nur als informelles Treffen der Regierungschefs geplant

• Mittlererweile sind bei Gipfeln bis zu 15.000 Leute involviert

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Aufgaben

• Bestimmt Leitlinien sowie Grundsätze der EU- Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik

• Beschließt Beitritte von Neumitgliedern

• Brachte die Einführung des Euros auf den Weg

• Legt die politischen Leitlinien und Ziele fest

• Der Europäische Rat kann aber keine Gesetze verfassen

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Wichtigste Treffen

• 12.–13. März 1979 Gründung des Europäischen Währungssystems, Vorläufer des Euro

• 21.–22. Juni 1993, Kopenhagen: Aufstellung der Kopenhagener Kriterien

• 10.–11. Dezember 1999, Helsinki: Beschlüsse zur EU-Erweiterung

• 23.–24. März 2000, Lissabon: Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erneuerung bis 2010

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Parteienlandschaft

EVP: 11

SPE: 9

ELDR: 5

AEN: 2

Parteizugehörigkeit der EU-Staatschefs

• EVP: Europäische Volkspartei

• SPE: Sozialdemokrati-sche Partei Europas

• ELDR:Europäische liberale demokratische und Reformpartei

• AEN: Allianz für das Europa der Nationen

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Deutsche Ratspräsidentschaft

• Erstmals in einer „Triopräsidentschaft“ mit Portugal und Slowenien, für mehr kontinuität

• Motto: „Europa gelingt gemeinsam!“• Wichtigstes Ziel ist die Ausarbeitung der

EU-Verfassung• Dies ist berets die 12. deutsche

Präsidentschaft

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Der ER und die EU-Verfassung

• Der hauptamtliche Präsident des ER soll künftig für 2,5 Jahre von den Ratsmitgliedern gewählt werden, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist

• Es soll ein „Außenminister der Union“ für 5 Jahre gewählt werden (ebenfalls von den Mitgliedern des ER)

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Quellen

• www.eu2007.de (die Seite der deutschen Ratspräsidentschaft)

• www.europa.eu (Homepage der EU)• www.wikipedia.de (erklärt sich von selbst)• www.parties-and-elections.de (gab

Hinweise über die Parteienlandschaft)• Unser Politikbuch