Damit Du den Durchblick
behältst
Informationen für Deinen Studienstart
zum Wintersemester 2012/13
an der
Evangelischen Hochschule Nürnberg
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Herzlich Willkommen! Liebe Studierende,
ich begrüße Sie sehr herzlich an unserer Hochschule. Die Evangelische
Hochschule Nürnberg ist eine überregional anerkannte Hochschule für soziale,
bildungsorientierte, gesundheitlich-pflegerische und religionspädagogische
Berufe in Gesellschaft, Diakonie und Kirche. Durch eine enge Vernetzung mit
diakonischen, kirchlichen und staatlichen Einrichtungen des Bildungswesens und
der Wohlfahrtspflege erkennen wir Veränderungen in den Berufsfeldern
frühzeitig und können darauf mit neuen Studien- und Lehrangeboten schnell reagieren. Die
Studiengänge unserer Hochschule bieten eine zukunftsweisende Beschäftigungsperspektive: Mit
rund 300.000 Erwerbstätigen in der Sozialwirtschaft Bayerns arbeiten rund fünf Prozent der
bayerischen Beschäftigten in diesem Bereich – Tendenz steigend.
Damit Sie später in Ihrem Beruf kompetent sind, lernen Sie in Ihrem Studium beispielsweise, wie
Menschen in schwierigen Lebenslagen geholfen wird, wie Kinder und Jugendliche bessere
Startchancen für ihre Zukunft bekommen, aber auch wie soziale Hilfe besser organisiert und in ihrer
Wirksamkeit überprüft werden kann. Die Evangelische Hochschule Nürnberg bereitet Sie auf Ihr
Berufsleben fachlich umfassend vor und gibt Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, Ihre Persönlichkeit zu
bilden und zu entfalten. Nutzen Sie diese Chance und schauen Sie auch über den Tellerrand Ihres
eigenen Studiengangs.
Die Qualität einer Hochschule zeigt sich besonders im Kontakt zwischen Studierenden und
Lehrenden. Unsere Studierenden schätzen die intensive Betreuung durch die Lehrenden und die
Verwaltung. So werden die kurzen Wege, die fachliche Qualität und die persönliche Wertschätzung
immer wieder positiv hervorgehoben. Zudem garantiert unsere enge Vernetzung mit Einrichtungen
der Praxis in der Region eine hohe Nachfrage nach Absolventinnen und Absolventen beim Einstieg in
das Berufsleben.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start, eine hohe Motivation und Begeisterung für Ihr Studium und
insbesondere einen erfolgreichen Verlauf.
Prof. Dr. Hans-Joachim Puch
Präsident Evangelische Hochschule Nürnberg
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Inhalt
Zentrale Informationen der Hochschulleitung der Evangelischen Hochschule Nürnberg Termine 4 Hochschulselbstverwaltung 5 Verwaltungsstruktur 6 Status und Gliederung 7 Träger und Kuratorium 8 Mitglieder der Evangelischen Hochschule / Aufbau und Organisation 9 Hochschulöffentliche Vorlesungen und Vorträge
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Fakultät für Sozialwissenschaften 18 Allgemeine Termine der Fakultät Sozialwissenschaften 19 Leitung und Sekretariat 20 Allgemeine Termine der Studiengänge Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft 22 Ansprechpartner 23 Aufbau des Studiums 24 Überblick / Modulberatung 25 Übersicht Fächer und Leistungsnachweise Soziale Arbeit 26 Übersicht Fächer und Leistungsnachweise Sozialwirtschaft 28 Allgemeine Termine des Studiengangs Erziehung, Bildung und Gesundheit im Kindesalter - Dual (EBK)
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Ansprechpartner 33 Aufbau des Studiums 34 Überblick / Modulberatung 35 Übersicht Fächer und Leistungsnachweise EBK Dual 36 Master of Social Management M.S.M. 40 Masterstudiengang Erwachsenenbildung 42 Zentrale Informationen zum Studienbeginn Raumaufteilung der Hochschule 47 PC-Nutzung an der Hochschule 57 Gremienwegweiser 61 Wichtiges von A – Z 63 Allgemeine Hinweise 79 Institute der Hochschule IFIT – Institut für Fort- und Weiterbildung, Innovation und Transfer 82 Institut für Praxisforschung und Evaluation im kirchlichen, sozialen und Bildungsbereich 83 Institut für Gerontologie und Ethik 84
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Termine Wintersemester 2012/13 29.09.2012 Infotag f. SchülerInnen u. Studieninteressierte
01.10.2012 Semester- /Vorlesungsbeginn 09:00 Uhr Begrüßung aller Studierenden in der Lux-Kirche – Nordostbahnhof, Nürnberg 10:30 Uhr Einführung u. Begrüßung durch die Dekane, EVHN
03.10.2011 Tag der Deutschen Einheit – Feiertag
09.10.2012 Semesteranfangsgottesdienst (18:00 Uhr Dreieinigkeitskirche Gostenhof)
19.10.2012 10:00 Uhr Verleihung der Förderpreise für Bachelorarbeiten
31.10.2012 „dies academicus“ statt der regulären Lehrveranstaltungen finden ganztägige Vorträge, Workshops und Andacht statt.
01.11.2012 Allerheiligen - Feiertag
21.11.2012 Buß- und Bettag - Feiertag
Weihnachtsgottesdienst (17:30 Uhr Dreieinigkeitskirche Gostenhof)
22.12.2012 06.01.2013 Vorlesungsfreie Zeit - Semesterferien - Weihnachten
25.01.2013 Vorlesungsende
28.01.2013 23.02.2013 Prüfungszeit
25.02.2013 14.03.2013 Vorlesungsfreie Zeit – Semesterferien
14.03.2013 Semesterende
Sitzungen des Senats
14:45 Uhr Raum S 2.24; jeden 3. Mittwoch im Monat (außer Vorlesungsfreie Zeit)
Sitzungen des Kuratoriums
22.10.2012 16:00-18:00 Uhr Raum S 2.24
23.04.2013 16:00-18:00 Uhr Raum S 2.24
Andacht
dienstags 12:00-12:20 Uhr Raum S 18A (Eingang Roonstraße)
Impressum
Herausgeber:
Evangelische Hochschule Nürnberg Einrichtung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern K.d.ö.R. Fakultät Sozialwissenschaften
Bärenschanzstr. 4
90429 Nürnberg
Tel: 0911 – 2 72 53 - 811
Fax 0911 / 2 72 53 - 799 Stand: 30.07.2012
[email protected] Internet: www.evhn.de
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HOCHSCHULSELBSTVERWALTUNG DER
EVANGELISCHEN HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN NÜRNBERG
EVANGELISCHE FACHHOCHSCHULE NÜRNBERG
wählt
setzt ein
Versammlung Senat Fakultätsrat
Vorsitz: Präsident/ Vizepräsidentin
Vorsitz: Präsident Vizepräsidentin (2)
Vorsitz: DekanIn
Alle ProfessorInnen DekanIn 1+1+1 (3) ProfessorInnen
ProfessorInnen 2+2+2 (6)
Alle hauptberufl. Lehrkräfte Hauptberufl. Lehrkräfte
für bes. Aufgaben 1+1+1 (3)
Hauptberufl. Lehrkräfte
für bes. Aufgaben
Studierende 5+3+3 (11) Studierende 2+2+2 (6) Studierende
Sonstige hauptberufl.
MitarbeiterInnen (3)
Sonstige hauptberufl.
MitarbeiterInnen (1)
Sonstige hauptberufl.
MitarbeiterInnen
Kanzler (1)
wählen wählen wählen wählen
Alle Mitglieder der Hochschule
ProfessorInnen Hauptberufl. Lehrkräfte für
besondere Aufgaben Studierende
Sonstige
hauptberuflichen
MitarbeiterInnen
Präsident / Vizepräsidentin
AUSSCHÜSSE
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ZENTRALVERWALTUNG
PRÄSIDENT / VIZEPRÄSIDENT / KANZLER /
PRÄSIDENTIN VIZEPRÄSIDENTIN KANZLERIN
Vertretung der Hochschule
Führung der laufenden Geschäfte
Vollzug der Beschlüsse der Kollegialorgane des
Zentralbereiches
Vertretung der Präsidentin / des Präsidenten
Förderung der Hochschulpartnerschaften
im In- und Ausland
Förderung der lokalen, regionalen und
überregionalen Kooperation mit Einrichtungen,
Diensten und Werken
Unterstützen der Präsidentin / des Präsidenten bei
der Wahrnehmung der Aufgaben
Ständige Vertretung der Präsidentin / des
Präsidenten in Rechts- und
Verwaltungsangelegenheiten
Beauftragte / Beauftragter für den Haushalt
SEKRETARIAT
Telefonzentrale
allgemeine Büroarbeiten für die Zentralverwaltung
Organisation hochschulexterner und -interner Abläufe
VERWALTUNG Haushaltswesen
Personalwesen
Statistiken
Studienbeiträge
EDV Hard- und Softwarebetreuung, Netzwerkadministration Verwaltung / Lehre / Bibliothek, EDV-Labor, Bibliothekssoftware,
Internetpräsentation der Hochschule, Internetanbindung, Anwenderbetreuung, Computerkurse
BIBLIOTHEK
Aufbau/Aktualisierung und Organisation des Buchbestandes
Archivierung
Ausleihe von Büchern/Zeitschriften
Beratung
INTERNATIONAL OFFICE (AAA) Auslandskontakte, Hochschulpartnerschaften
Beratung und Vermittlung von Auslandsaufenthalten
Beratung von ausländischen Studierenden und Dozentinnen / Dozenten
Beantragung und Verwaltung von Stipendien, Zuschüssen und EU-Mitteln
Language Center GSO
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher/-sprecherin
Corporate Design
Veranstaltungskoordination
TECHNIK/GEBÄUDEUNTERHALT Instandhaltung Räume und Technik
Koordination von Handwerksfirmen / Reinigung etc.
Sicherheitsbeauftragung
Botengänge
VERWALTUNGSSTRUKTUR DER
EVANGELISCHEN HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN NÜRNBERG
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FAKULTÄTSVERWALTUNG
SOZIALWISSENSCHAFTEN RELIGIONSPÄDAGOGIK,
BILDUNGSARBEIT UND DIAKONIK
GESUNDHEIT UND PFLEGE
Immatrikulations- u. Bewerbungsamt
Studentensekretariat
Prüfungsamt
Praktikantenamt
Immatrikulations- u. Bewerbungsamt
Studentensekretariat
Prüfungsamt
Praktikantenamt
Immatrikulations- u. Bewerbungsamt
Studentensekretariat
Prüfungsamt
Praktikantenamt
INSTITUTE
INSTITUT FÜR FORT-
UND WEITERBILDUNG, INNOVATION UND TRANSFER
(IFIT)
INSTITUT FÜR PRAXISFORSCHUNG
UND EVALUATION (IPE)
INSTITUT FÜR GERONTOLOGIE UND
ETHIK (IGE)
Geschäftsführung
Sekretariat
Veranstaltungsmanagement
Geschäftsführung
Geschäftsführung
STATUS UND GLIEDERUNG
Die Evangelische Hochschule für angewandte Wissenschaften Nürnberg ist eine vom Bayerischen
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst anerkannte, nichtstaatliche Hochschule.
Die Evangelische Hochschule für angewandte Wissenschaften Nürnberg wurde mit Wirkung vom 1. Mai
1995 durch den Zusammenschluss der Evangelischen Stiftungsfachhochschule mit dem
Fachhochschulstudiengang Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit der Augustana-Hochschule
in München errichtet (kirchl. Fachhochschulgesetz – KFHSCHG – vom 06. April 1995, RS 884, geändert
am 05.05.1997 (KABI. S. 184)).
Die Evangelische Hochschule Nürnberg gliedert sich in die Fakultäten:
1. Sozialwissenschaften
2. Religionspädagogik, Bildungsarbeit und Diakonik
3. Gesundheit und Pflege
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TRÄGER
Träger der Evangelischen Hochschule Nürnberg ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern K.d.ö.R.
Anschrift:
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern K.d.ö.R.
Katharina-von-Bora-Straße 11-13
80333 München
KURATORIUM
Das Kuratorium übt für den Landeskirchenrat die Aufsicht über die Evangelische Hochschule Nürnberg
aus.
Das Kuratorium hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Setzen von Schwerpunkten und Initiativen für die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Evangelischen Hochschule, Beratung und Beschlussfassung in allen weiteren Angelegenheiten, die für die Evangelische Hochschule von grundsätzlicher Bedeutung sind, soweit nicht andere Organe der Evangelischen Hochschule zuständig sind;
2. Errichtung von Planstellen und Festsetzung des Stellenplanes für die hauptamtlichen MitarbeiterInnen;
3. Aufstellung des vom Senat beratenen Entwurfs des Haushaltsplanes;
4. Feststellung der Jahresrechnung; 5. Planung von Baumaßnahmen ab einer Summe von 25.565,- € nach Maßgabe des Haushaltsplanes.
Mitglieder des Kuratoriums:
Herr Rektor Dr. Günter Breitenbach Herr Direktor Pfarrer Klaus Buhl Herr Dr. Rainer Gemählich Herr Kanzler Kurt Füglein* Herr Präsident Michael Bammessel Herr Regionalbischof Dr. Stefan Ark Nitsche Frau Prof. i. K. Dr. Edina Normann, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte* Herr Präsident Prof. i. K. Dr. Hans-Joachim Puch* Frau Dr. Renate Schulze* Herr Studiendirektor Michael Renner Frau Prof. Dr. Gury Schneider-Ludorff Frau Dipl.-Sozialpäd. Gabriele Sörgel Herr Dekan Prof. i. K. Dr. Gerd E. Stolz* Herrn Dipl.-Sozialpäd. Ulrich Taube Herr Dipl.-Sozialpäd. Helmut Türk-Berkhan Herr Oberkirchenrat Helmut Völkel Herr PD Dr. Jürgen Zerth
*Mitglieder mit beratender Stimme
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MITGLIEDER DER
EVANGELISCHEN HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE
WISSENSCHAFTEN NÜRNBERG
- hauptberufliche Lehrkräfte (Professorinnen/Professoren) - hauptberufliche Lehrkräfte für besondere Aufgaben - hauptberufliches nichtwissenschaftliches Personal - nebenberufliche Lehrkräfte (Lehrbeauftragte und nebenberufliche Lehrkräfte für
besondere Aufgaben)
- Studierende
AUFBAU UND ORGANISATION
Organe des Zentralbereiches
Präsident Prof. i. K. Dr. Hans-Joachim Puch
Der Präsident vertritt die Evangelische Hochschule für angewandte Wissenschaften Nürnberg. Er ist
insbesondere für die Angelegenheiten des Zentralbereiches der Hochschule zuständig, die nicht den
zentralen Kollegialorganen des Zentralbereiches zugewiesen sind. Der Präsident führt die laufenden
Geschäfte der Hochschule und vollzieht die Beschlüsse der Kollegialorgane des Zentralbereiches.
Vizepräsidentin Prof. i. K. Dr. PD Barbara Städtler-Mach
Die Vizepräsidentin vertritt den Präsidenten. Der Vizepräsidentin können, mit seiner Zustimmung,
Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden.
Kanzler Kurt Füglein
Der Kanzler unterstützt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Er ist der ständige
Vertreter des Präsidenten in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten. Er ist Beauftragter für den
Haushalt.
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Senat
Der Senat entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeiten in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Insbesondere in solchen, die die gesamte Evangelische Hochschule Nürnberg betreffen oder die über die Belange einer Fakultät hinausgehen. Er kann zu hochschulpolitischen Grundsatzfragen und Fragen der Hochschulreform Stellung nehmen.
Mitglieder des Senats
Präsident Prof. i. K. Dr. Hans-Joachim Puch
Vizepräsidentin Prof. i. K. Dr. PD Barbara Städtler-Mach
VertreterInnen der ProfessorInnen Prof. i. K. Dr. Brigitte Bürkle (FAK GP) aus den Fakultäten N.N. (FAK RBD) Prof. i. K. Dr. Karl-Peter Hubbertz (FAK SW) Prof. i. K. Dr. Joachim König (FAK SW) Prof. i. K. Dr. Marion Schüßler (FAK GP) Prof. i. K. Dr. Kathrin Winkler (FAK RBD)
Vertreter der hauptberuflichen Pädagogin M.A. Jutta Jäger (FAK SW) Lehrkräfte für besondere Aufgaben N.N. (FAK RBD) Dekane der Fakultäten Prof. i. K. Dr. Klaus Schellberg (FAK SW)
Prof. i. K. Dr. Christine Güse (FAK GP)
Prof. i. K. Dr. Beate Hofmann (FAK RBD)
Vertreter der Studierenden Katharina Brand (GP)* Florian Grillenbeck (GP)* Jan Holland-Moritz (SW)* Benjamin Lulla (SW)*
Dominik Drogat (RBD)*
Stefanie Prockl (RBD)*
Vertreter des nichtwissenschaft-
lichen Personals Sonja Häckler
Kanzler Kurt Füglein
Frauenbeauftragte Prof. i. K. Dr. Edina Normann (FAK SW)
*(bis 30.11.2012)
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Versammlung
Die Versammlung
1. beschließt über die Vorschläge der Änderung der Grundordnung;
2. wählt den Präsidenten oder die Präsidentin; 3. wählt den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin;
4. nimmt den Jahresbericht des Präsidenten oder der Präsidentin entgegen 5. berät über Grundsatzfragen der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Mitglieder der Versammlung:
Alle hauptberuflichen Lehrkräfte (ProfessorInnen und hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere
Aufgaben)
Vertreter der Studierenden: Eva Grünewald (GP)* Annelene Ohlmeier (SW)*
René Reimann (GP)* Janine Prasser (SW)*
Dirk Kornagel (GP)* Devrim Ekin (SW)*
Kristin Orth (RBD)* Jan Göbel (SW)*
Wolfgang Feltl (RBD)* Sabrina Mühling (SW)*
Vertreter des nichtwissen-
schaftlichen Personals:
Willi Meckler
Jürgen Witt
Heike Wegehaupt
Kanzler
(mit beratender Stimme)
Kurt Füglein
*(bis 30.11.2012)
(Wahlperiode von 01.11.2010 bis 30.11.2012)
Zentralbereich
Anschrift: Evangelische Hochschule für angewandte Wissenschaften Nürnberg –
Evangelische Fachhochschule Nürnberg
Bärenschanzstraße 4
90429 Nürnberg
Tel: (09 11) 2 72 53 – 6
Fax: (09 11) 2 72 53 – 799
E-Mail: [email protected]
http://www.evhn.de
Konten:
Evangelische Kreditgenossenschaft eG Kassel, Nr. 303 507 211 BLZ 520 604 10
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Leitung der Hochschule
Präsident (3. OG, Zi. V 3.14) Sprechzeiten Prof. i. K. Dr. Hans-Joachim Puch nach Vereinbarung Tel.: 2 72 53 – 700 E-Mail: [email protected]
Vizepräsidentin (3. OG, Zi. V 3.11) Sprechzeiten
Prof. i.K. Dr. PD Barbara Städtler-Mach nach Vereinbarung Tel.: 2 72 53 – 890
E-Mail: [email protected]
Kanzler (3. OG, Zi. V 3.22) Sprechzeiten Kurt Füglein nach Vereinbarung
Tel.: 2 72 53 – 777 E-Mail: [email protected]
Verwaltung Sekretariat Hochschulleitung (3. OG, Zi. V 3.13) Annekatrin Hoppe Tel.: 2 72 53 – 702 E-Mail: [email protected]
Susanne Seidel Tel.: 2 72 53 – 701 E-Mail: [email protected]
Assistenz der Hochschulleitung (4. OG, Zi. V 4.3) Dr. Christine Haberstumpf-Münchow Tel.: 2 72 53 – 738 E-Mail: [email protected]
Buchhaltung Sprechzeiten Willi Meckler (3. OG, Zi. V 3.16) nach Vereinbarung E-Mail: [email protected] Tel.: 2 72 53 - 770
Elisabeth Goppert (3. OG, Zi. V 3.15) E-Mail: [email protected] Tel.: 2 72 53 - 771
Claudia Rieber (3. OG, Zi. V 3.15) E-Mail: [email protected] Tel.: 2 72 53 - 772
Akademisches Auslandsamt – International Office Sprechzeiten: (1. OG, Zi. V 1.13) Mo., Mi., Do. 11:00 Uhr – 14:00 Uhr E-Mail: [email protected] Fr. Rieber Tel. 2 72 53 – 730 Di. + Fr. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Fr. Dr. Haberstumpf-Münchow oder nach Vereinbarung
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Öffentlichkeitsarbeit / Fundraising (4. OG, Zi. V 4.12) Sprechzeiten
Irene Haffa nach Vereinbarung
E-Mail: [email protected]
Tel. 2 72 53 - 863
EDV-Systemadministration:
Jürgen Witt, EDV-Leitung (4. OG, Zi. V 4.6) Sprechzeiten Tel. 2 72 53 – 775 nach Vereinbarung Fax: 2 72 53 - 790
E-Mail: [email protected]
Markus Maiwald / Primuss (4. OG, Zi. V 4.4) Sprechzeiten Tel. 2 72 53 – 776 nach Vereinbarung E-Mail: [email protected]
Bibliothek (1. OG, B 1.7) Öffnungszeiten: Auskunft / Ausleihe Die aktuellen Öffnungszeiten der Tel.: 2 72 53 – 750 und 751 Bibliothek entnehmen Sie bitte
N.N. unserer Homepage Tel.: 2 72 53 – 754 www.evhn.de/bibliothek oder den E-Mail: @evhn.de Aushängen am Eingang der
Heidrun Albach Bibliothek Tel.: 2 72 53 – 752
E-Mail: [email protected] Aktuelle Ergänzungen und
Rainer Marten Änderungen:
Tel.: 2 72 53 – 753 siehe www.evhn.de/bibliothek
E-Mail: [email protected]
Sabine Michel
Tel. 2 72 53 – 755
E-Mail: [email protected]
Heike Wegehaupt
Tel.: 2 72 53 – 756
E-Mail: [email protected]
Hausmeister (EG, Zi. V 7)
Siegmund Schuster
N.N.
Tel.: 2 72 53 - 783
StudentInnenvertretung der Di. 12.00 – 14.00 Uhr
Evang. Hochschule Nürnberg (EG Zi. S3)
Tel.: 2 72 53 – 7 41
Fax.: 2 72 53 – 7 40
E-Mail: [email protected]
Fachschaft GP, RBD, SW (EG, F1)
Tel.: 2 72 53 – 7 42
Fax.: 2 72 53 – 7 40
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Hochschulselbstverwaltung
Alle hauptberuflichen Lehrkräfte sind zu persönlichen Gesprächen bereit. Die Sprechzeiten werden durch Aushang an den Büros und am Schwarzen Brett bekanntgegeben. Akademisches Auslandsamt Marta Turcsányi M.A. z. Zt. beurlaubt Dr. Christine Haberstumpf-Münchow (Vertretung)
Claudia Rieber (Vertretung) Beauftragter f. d. Belange v. Studierenden mit Behinderung u. chronischen Krankheiten Prof. i. K. Dr. Dieter Lotz D-Prüfung- und Sportbeauftragter Stephan D. Richter Bibliotheksausschuss N.N. Prof. i. K. Dr. Karl-Peter Hubbertz Prof. i. K. Dr. Peter Olm Prof. i. K. Dr. Renate Wind Kanzler Kurt Füglein Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte Prof. i. K. Dr. Edina Normann Die Frauenbeauftragten wirken auf die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und auf die Vermeidung von Nachteilen für weibliche Hochschulmitglieder hin. Prüfungsausschuss Prof. i. K. Dr. Jürgen Kruse Prof. i. K. Dr. Heinz-Peter Olm Prof. i. K. Dr. Michael Kuch
Vertreterversammlung des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg
Vertreter der Hochschulverwaltung Kanzler Kurt Füglein Vertreter der ProfessorInnen Prof. i. K. Dr. Christine Brendebach
Prof. i. K. Dr. Renate Wind
Vertreter der Studierenden Josef Andree N. N. Beauftragter f. d. Belange v. Studierenden mit Behinderung u. chronischen Krankheiten Prof. i. K. Dr. Dieter Lotz Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Prof. i. K. Dr. Edina Normann
BaföG-Förderausschuss Vertreter der ProfessorInnen Prof. i. K. D r. Joachim König
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Bitte (nicht) stören! – Vom Erkenntnisgewinn durch Störungen
„Der Irrsinn ist bei Einzelnen etwas Seltenes – aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel.“
Friedrich Nietzsche
Störungen haben eine negative Konnotation. Sie gelten als das Zu-Beseitigende. Dabei wird häufig
verkannt, dass Störungen einen heilsamen heuristischen Wert haben können. Oft weisen sie darauf
hin, dass etwas im System nicht stimmt. Die Vortragsreihe „Bitte (nicht) stören“ möchte über den
Wert der Störung in unterschiedlichen Bereichen nachdenken.
Zeit: 20.00 – 21.00 Uhr Ort: S 18
17.10.2012 Die große Störung – Theologie im Zeichen der Krise Prof. Dr. Andrea Nickel-Schwäbisch,
EVHN
24.10.2012 Von Märkten und Mächten – oder der
Erkenntnisgewinn aus der Finanzkrise
Prof. Dr. Andrea Nickel-Schwäbisch,
EVHN
31.10.2012 „Bitte stören“, Reformation als heilsame Störung –
Texte und Töne
Beginn bereits um 16:00 Uhr
Prof. Dr. Michael Kuch, Prof. Dr.
Andrea Nickel-Schwäbisch, Prof. Dr.
Renate Wind, EVHN
07.11.2012 Störungen nehmen sich Vorrang und ermöglichen
Neues – Vom Umgang mit Störungen in der
Themenzentrierten Interaktion (TZI)
Wolfgang Schneider-Pannewick,
Theologe, Sozialpädagoge, EVHN
28.11.2012 Wenn die Gestörten stören – Gedanken zur möglichen
Bedeutung von Störungen in der Medizin.
Prof. Dr. Gertraud Müller, EVHN
05.12.2012 Verstörung – Entsicherung – Befreiung. Über die
Bedeutung von Störungen im Lebenslauf.
Prof. Dr. Renate Wind, EVHN
12.12.2012 Bildstörungen – Über die Irritationspotenziale
zeitgenössischer Kunst.
Prof. Dr. Ralf Frisch, EVHN
Evangelische Hochschule Nürnberg,
Eingang Roonstraße 27, Hörsaal S 18,
90429 Nürnberg, www.evhn.de
Hochschulöffentliche
Vorträge und Vorlesungen
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29.09.2012
Informationstag für Schülerinnen und Schüler der Metropolregion über das
EVHN – Studienangebot
Mehr Informationen unter http://www.evhn.de
Zeit: vormittags Ort: EVHN, Roonstr. 27 Raum: S18
13.-14.10.2012
horizon. Messe für Studium und Abiturientenausbildung.
Mehr Informationen unter http://www.horizon-messe.de
Vorträge der Fakultät Gesundheit und Pflege
Zeit: ganztägig
Ort: Universität
Regensburg
Räume: ---
10.12.2012
„Die Würde des Menschen ist unantastbar – Menschenrechte in der Pflege“,
Symposium in Kooperation mit dem Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg
Details ab Oktober unter www.evhn.de
Zeit: ---
Ort: EVHN
Evangelische Hochschule Nürnberg,
Bärenschanzstr. 4,
90429 Nürnberg,
www.evhn.de
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Öffentliche Vorlesungsreihe (mit Diskussion)
Gastvorträge Frau Prof. Dr. h.c. Ruth Lapide
Die Evangelische Hochschule Nürnberg lädt auch in diesem Wintersemester zu zwei Vorträgen von Frau Prof. Dr. h.c.
Ruth Lapide ein. Die Referentin, 1929 im fränkischen Burghaslach geboren, ist jüdische Theologin und Historikerin.
Gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem zwischenzeitlich verstorbenen jüdischen Theologen Prof. Dr. Pinchas Lapide,
setzte sie sich intensiv für die Versöhnung von Juden und Christen, für die Verständigung der Völker und eine
Annäherung der drei großen monotheistischen Religionen ein.
„Die 70 Gesichter des Judentums – neue Strömungen der Orthodoxie im Judentrum“
„Bibel und Geld – Was sagt die Bibel über den Umgang mit Geld“
Martin Buber sah sich selbst nicht als praktizierenden Juden und doch wurde er zum Mittler im Geiste des
Judentums. Auf die christliche Theologie des Abendlandes nahm der Religionsphilosoph prägenden Einfluss. Die
Jüdische Religionswissenschaftlerin Prof. Dr. h.c. Ruth Lapide wird an diesem Abend versuchen Gestalt und Wirken
dieses bedeutenden Ethikers zu vermitteln.
Zeit: 18.00 s.t. – ca. 21.00 Ort:
S 1.15
Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben!
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Fakultät für Sozialwissenschaften
Die demografische Entwicklung, veränderte Familienstrukturen, anhaltende Massenarbeitslosigkeit sowie
die angespannte finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte verändern die Rahmenbedingungen
Sozialer Arbeit. Die Träger und Einrichtungen - ob kommunal, staatlich oder kirchlich - sind durch diese
Veränderungen herausgefordert und befinden sich in einem Strukturwandel: Zunehmender Kostendruck
erfordert immer mehr wirtschaftliches Denken in der Praxis. Auch in der Heilpädagogischen Praxis
steigen die Erwartungen an Einrichtungen und Mitarbeitende.
Unser Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit bildet Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen aus, die
Menschen bei der Bewältigung sozialer Probleme professionell unterstützen. Der Bachelor-Studiengang
Sozialwirtschaft ist an der Schnittstelle von Sozialer Arbeit und Betriebswirtschaft angesiedelt. Der
Bachelor-Studiengang Heilpädagogik ist als wissenschaftliche Qualifikation für heilpädagogische
Fachkräfte ausgelegt. Der Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter setzt eine
abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher voraus und dient damit der Akademisierung im
Berufsfeld "Kinder und ihre Eltern in Institutionen". Mit dem Master-Studiengang Sozialmanagement
werden Fachkräfte sozialer Einrichtungen für Führungsaufgaben qualifiziert.
Ziel ist es, unsere Studierenden fit zu machen für interessante und hochdynamische Arbeitsfelder, die
fachliches Wissen ebenso erfordern wie reflektierte ethische Positionen und Kreativität bei der Lösung
anstehender Probleme
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Allgemeine Termine der Fakultät
Sozialwissenschaften 24.09. – 30.09.2012 Listeneinträge:
Die Anmeldung für alle teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen und
Wahlpflichtmodule der FAK für Sozialwissenschaften erfolgt online im o.g.
Zeitraum.
Siehe Link: Service für Studierende/Online-Dienste/PRIMUSS-
Portal/Prüfungsamt/Einschreibung (Losen) auf unserer Homepage „Listeneintrag für
teilnehmerbegrenzte Veranstaltungen“
01.10.2012 Semesterbeginn
9:00 Uhr - Begrüßung durch den Präsidenten der Hochschule
In der LUX-Jugendkirche, Leipziger Str. 25
10:30 Uhr – Allgemeine Einführung in die Fakultät für
Sozialwissen-
schaften; Begrüßung durch den Dekan
EvHN, S 18
11:00 Uhr – Aufteilung und Einführung in die Studiengänge
09.10.2012 Semesteranfangsgottesdienst (18:00 Uhr – Dreieinigkeitskirche)
10.10.2012 Besuch des Landesbischofs Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm
31.10.2012 Dies academicus zum Thema Reformation und Musik (anstelle von Lehrveranstaltungen finden Andacht, Vorträge,Workshops statt)
01.11.2012 Allerheiligen (Feiertag)
19.11. – 20.11.2012 Studientage (keine Lehrveranstaltungen der hauptamtlichen
Dozenten)
21.11.2012 Buß- und Bettag (Feiertag)
26.11. – 02.12.2012 Prüfungsanmeldung
Weihnachtsgottesdienst
24.12. – einschl.
06.01.2013
Weihnachtsferien
17.01. – 30.01.2013 Zeitraum für die Onlinerückmeldung SoSe 2013
01.03.2013 Termin für den Bankeinzug der Studienbeiträge
14.03.2013 Semesterende
Fakultätsrat Konferenzen (ADA) jeweils 14:15 – 15.45 Uhr jeweils 14:15 – 15:45 Uhr
Okt.: Okt.: 24.10.2012
Nov.: 07.11.2012 Nov.: 19./20.11.2012 (Klausurtagung)
Dez.: 05.12.2012 Jan.: 30.01.2013
Jan.: 09.01.2013
20
Leitung und Sekretariat
der Fakultät Sozialwissenschaften
Prof. Dr. Klaus Schellberg
Dekan
Betriebswirtschaftslehre für Sozialunternehmen 3.OG, V 3.4
Tel. 0911 / 27 253-800
Petra Griebel Dekanatssekretariat Sozialwissenschaften 3. OG, Zi. V 3.47
Tel. 0911 / 27 253-801
Sonja Häckler
Fakultätsassistentin / Prüfungsamt Sozialwissenschaften 3. OG, V 3.1 Tel. 0911 / 27 253-810
Nicole Seidel Prüfungsamt Sozialwissenschaften 3. OG, Zi. V 3.1
Tel. 0911 / 27 253-819
21
Eva Valko Zulassungsamt: Soziale Arbeit, Sozialwirtschaft und
Heilpädagogik-Dual / ETE / Sozialwissenschaften 3. OG, Zi. V 3.3
Tel. 0911 / 27 253-812
Diana Katic Praktikumsamt / Erziehung und Bildung
Studierendensekretariat Sozialwissenschaften 3 OG, V 3.2
0911 / 27 253-811
22
Allgemeine Termine der Studiengänge
Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft
01.-02.10.2012 Einführungstage (gesondertes Programm folgt)
04.10.2012 Beginn der regelmäßigen Lehrveranstaltungen
für alle Semester der Sozialen Arbeit und
Sozialwirtschaft
05.10.2012 Freitag nachmittags Beginn der geblockten
Lehrveranstaltungen für alle Semester der
Sozialen Arbeit / Sozialwirtschaft
25.10.2012 Informationsveranstaltung zu den
Prüfungsmodalitäten
(ab 16 Uhr im S 18)
16.11.2012 PraxisanleiterInnen-Tag
(9:30 – 13:00 Uhr im S 18)
25.01.2013 Ende der Lehrveranstaltungen
28.01. – 23.02.2013 Prüfungszeit
08.03.2013 Notenbekanntgabe
12.04.2013 Bachelorfeier für die Studiengänge Soziale
Arbeit und Sozialwirtschaft
23
Ansprechpartner
Prof. Dr. Michael Appel Leitung Studienbereich Soziale Arbeit 3. OG, Zi. V 3.20
Tel. 0911 / 27 253-765
Prof. Dr. Edina Normann Leitung Studienbereich Soziale Arbeit,
Gleichstellungsbeauftragte 3. OG, Zi. V 3.29
Tel. 0911 / 27 253-832
Prof. Dr. phil. Dr. habil. Uwe Kranenpohl Leitung Studienbereich Sozialwirtschaft 3. OG, Zi. V 3.12
Tel. 0911 / 27 253-766
24
Aufbau des Studiums
Vorpraktikum
Schon vor Besuch der Hochschule sollten Bewerber/Bewerberinnen einen Bezug zur Praxis erworben
haben. Ein Vorpraktikum ist deshalb Voraussetzung für das Studium an der EvHN. An Fachober-schulen
für Sozialwesen oder an Fachakademien für Sozialpädagogik absolvierte Praktika werden angerechnet.
Alle anderen Bewerber/Bewerberinnen müssen ein Vorpraktikum von mindestens sechs Wochen Dauer
nachweisen. Dieses kann in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit sowohl bei öffentlichen
als auch bei freien Trägern abgeleistet werden, soweit nicht schon ein Soziales Jahr oder Diakonisches
Jahr bzw. eine entsprechende praktische Tätigkeit vorliegt.
Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester.
Der erste Studienabschnitt (Semester 1 bis 4) besteht aus drei theoretischen und einem praktischen
Studiensemester. Das erste Semester dient der Orientierung. Am Ende dieses Semesters wird die
Entscheidung für ein studienbegleitendes Praktikum mit dem entsprechenden praxisbegleitenden
Seminar getroffen. Das studienbegleitende Praktikum besteht aus Praktikumseinsätzen in Arbeitsfeldern
der Sozialen Arbeit, Anleitung von Sozialpädagogen (FH) vor Ort und dem dazugehörigen
praktikumsbegleitenden Seminar (PbS) an der Hochschule. Eine Informationsveranstaltung zur Wahl der
Arbeitsfelder findet im Wintersemester statt. Es gibt eine Praxisstellendatei (Homepage Fakultäten
Sozialwissenschaften Praxisstellen und 1. Stock, Foyer vor S 1.14/S 1.15) sowie Informationen von
den jeweils zuständigen PbS-LeiterInnen. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig um einen Platz für das
studienbegleitende Praktikum zu kümmern.
Zum Eintritt ins praktische Studiensemester (4. Fachsemester) ist berechtigt, wer das Modul 1.8
Berufliches Handeln erfolgreich abgeschlossen hat und wer 10 der 13 Module im ersten Studienabschnitt
ebenfalls erfolgreich abgeschlossen hat. Die Studierenden leisten das praktische Studiensemester bei
freien oder öffentlichen Trägern (Ausbildungsstellen) außerhalb der Hochschule ab. Das Studiensemester
(22 Wochen) dient dazu, beruflich-methodisches Handeln durch Beteiligung an den Arbeitsvollzügen der
Sozialen Arbeit/Sozialwirtschaft unter Anleitung einzuüben.
Der zweite Studienabschnitt (Semester 5 – 7) besteht aus drei theoretischen Studiensemestern. Am Ende
des 4. Semesters wird die Entscheidung für den Studienschwerpunkt getroffen. Dieser findet im 6. und 7.
Semester statt. Im Rahmen des Schwerpunktes werden Projekte und Exkursionen durchgeführt.
Außerdem werden Fachleute aus dem betreffenden Studienschwerpunktgebiet eingeladen. Des Weiteren
ist ein wesentlicher Punkt des zweiten Studienabschnitts die Bachelorarbeit, welche im 7. Semester
anzumelden, zu schreiben und abzugeben ist.
25
Überblick
Der Studienablauf sieht – unter besonderer Berücksichtigung der praktischen Ausbildung – im Überblick
wie folgt aus:
1. bis 3. Semester: Theoriestudium mit studienbegleitetem Praktikum
4. Semester: Praktisches Studiensemester, mit abschließendem Kolloquium
5. bis 7. Semester: Vertiefendes Studium und Studienschwerpunkt;
Projektarbeit sowie Bachelorprüfung einschließlich der Bachelorarbeit
Modulberatung WiSe 2012/13
Soziale Arbeit + Sozialwirtschaft Zeiten
Modul 1.1 Herr Prof. Dr. Joachim König n. V. Modul 1.2 Herr Prof. Dr. Karl-Peter Hubbertz n. V. Modul 1.3 Frau Prof. Dr. Andrea Nickel-Schwäbisch n. V. Modul 1.4 Herr Prof. Dr. Gerhard Wirner n. V. Modul 1.5 Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets n. V. Modul 1.6 Herr Prof. Dr. Michael Appel n. V. Modul 1.7 Frau Prof. Dr. Gertraud Müller n. V. Modul 1.8 Frau Prof. Dr. Andrea Zeus n. V. Modul 1.9 Herr Prof. Dr. Uwe Kranenpohl n. V. Modul 2.0 Frau Prof. Dr. Margit Ostertag n. V.
Soziale Arbeit
Modul 3.1 Frau Jutta Jäger M.A. n. V. Modul 3.2 Frau Prof. Dr. Gertraud Müller n. V. Modul 3.3 Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets n. V. Modul 3.9 Frau Prof. Dr. Andrea Zeus n. V.
Sozialwirtschaft
Modul 5.1 Herr Prof. Dr. Klaus Schellberg n. V. Modul 5.2 Herr Prof. Dr. Klaus Schellberg n. V. Modul 5.3 Herr Prof. Dr. Gerhard Wirner n. V. Modul 5.4 Herr Prof. Dr. Jürgen Kruse n. V. Modul 5.5 Herr Prof. Dr. Jürgen Kruse n. V. Modul 5.9 Herr Prof. Dr. Uwe Kranenpohl n. V.
26
- Erster Studienabschnitt -
Übersicht über die Fächer und
Leistungsnachweise Soziale Arbeit B.A.
Modul-nr.
Modul (SWS/ECTS)
Modulver-antwortung
Prüfung
Studienbegleitender
Leistungsnachweis (LN)
Zeitpunkt Lehrveranstaltungen (SWS / ECTS); Semester
1.1 Wissenschaftliches
Arbeiten (4 / 6)
König - LN (m.E.) 1. Sem.
Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens (1 / 1,5); 1. Sem.
Wissenschaftstheorie I (1 / 1,5); 1. Sem.
Einführung in die Empirische Sozialforschung (2 / 3); 1. Sem.
1.2 Handlungslehre I
(6 / 6) Hubbertz Klausur - 1. Sem.
Praxisfelder und Basiskompetenzen (2 / 2); 1. Sem.
Systematik des beruflichen Handelns (2 / 2); 1. Sem.
Übungen zur Beobachtung und Wahrnehmung sowie zur Gesprächsführung (2 / 2); 1. Sem.
1.3 Ethik (4 / 5)
Nickel-Schwäbisch
Klausur - 1. Sem.
Ethische Grundlagen (2 / 2); 1. Sem.
Ethische Reflexionen (2 / 3); 1. Sem.
1.4 Gesellschafts-
wissenschaften (6 / 6)
Wirner - LN (Note) 1. Sem.
Einführung in die Soziologie (2 / 2); 1. Sem.
Einführung in die Politikwissenschaft (2 / 2); 1. Sem.
Grundlagen der Ökonomie und des Managements (2 / 2); 1. Sem.
1.5 Recht I (6 / 6)
Sünderhauf Klausur - 2. Sem.
Juristische Methoden und Zivilrecht (2 / 2); 1. Sem.
Kinder und Jugendliche im Recht (2 / 2); 1. Sem.
Soziale Sicherungssysteme (2 / 2); 2. Sem.
1.6 Geschichte und Theorie
(4 / 5) Appel Klausur LN (Note) 2. Sem.
Geschichte der Sozialen Arbeit (2 / 2); 2. Sem.
Theorien der Sozialen Arbeit I (1 / 1,5); 2. Sem.
Übung zu Theorien der Sozialen Arbeit I (1 / 1,5); 2. Sem.
1.7 Humanwissenschaften I
(6 / 6) Müller Klausur LN (Note) 2. Sem.
Einführung in die Pädagogik (2 / 2); 2. Sem.
Einführung in die Psychologie (2 / 2); 2. Sem.
Einführung in die Sozialmedizin (2 / 2); 2. Sem.
27
Modul-
nr. Modul
(SWS/ECTS)
Modulver-
antwortung Prüfung
Studienbegleitender
Leistungsnachweis
(LN)
Zeitpunkt Lehrveranstaltungen (SWS / ECTS); Semester
1.8 Berufliches Handeln
(14 ECTS) Zeus
Abschluss-bericht
LN (m.E.) 3. Sem.
Studienbegleitendes Praktikum; 2. Sem.
Praxisbegleitendes Seminar (3 / zus. 7); 2. Sem.
Studienbegleitendes Praktikum; 3. Sem.
Praxisbegleitendes Seminar (3 / zus. 7); 3. Sem.
1.9 Organisationen
(5 / 5) Kranenpohl Klausur LN (Note) 3. Sem.
Organisationen und Sozialpolitik (3 / 3); 3. Sem.
Aufbau und Entwicklung von Organisationen (2 / 2); 3. Sem.
2.0 Praxismodul
(30 ECTS) Ostertag
Beurteilung; Kolloquium
LN (m.E.) 4. Sem.
Praktisches Studiensemester; 4. Sem.
Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (4 / zus. 30); 4. Sem.
3.1 Handlungslehre II
(8 / 9) Jäger - LN (m.E.) 2. Sem.
Kultur - Ästhetik - Medien: Einführung (2 / 1,5); 1./2. Sem.
Kultur - Ästhetik - Medien: Einzelbereiche (2 / 1,5); 1./2. Sem.
Arbeit mit Gruppen (2 / 3); 1./2. Sem.
Beratung (2 / 3); 2. Sem.
3.2 Psychologie und
Psychiatrie (4 / 6)
Müller Klausur - 3. Sem.
Sozialpsychologie (1 / 1.5); 3. Sem.
Humanistische Psychologie (1 / 1,5); 3. Sem.
Psychiatrie (2 / 3); 3. Sem.
3.3 Recht II (6 / 8)
Sünderhauf Klausur - 3. Sem.
Grundsicherung für Arbeitssuchende und Arbeitsförderung (SGB II und SGB III) (2 / 3); 3. Sem.
Sozialhilfe (SGB XII) (2 / 2); 3. Sem.
Familienrecht I (2 / 3); 3. Sem.
3.9 Wahlbereich I
(8 / 8) Zeus - - -
2 LV (je 2/2) (4 / 4); 2. Sem.
2 LV (je 2/2) (4 / 4); 3. Sem.
28
- Erster Studienabschnitt -
Übersicht über die Fächer und
Leistungsnachweise Sozialwirtschaft B.A.
Modul-nr.
Modul (SWS/ECTS)
Modulver-antwortung
Prüfung
Studienbegleitender
Leistungsnachweis (LN)
Zeitpunkt Lehrveranstaltungen (SWS / ECTS); Semester
1.1 Wissenschaftliches
Arbeiten (4 / 6)
König - LN (m.E.) 1. Sem.
Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens (1 / 1,5); 1. Sem.
Wissenschaftstheorie I (1 / 1,5); 1. Sem.
Einführung in die Empirische Sozialforschung (2 / 3); 1. Sem.
1.2 Handlungslehre I
(6 / 6) Hubbertz Klausur - 1. Sem.
Praxisfelder und Basiskonzepte (2 / 2); 1. Sem.
Systematik des beruflichen Handelns (2 / 2); 1. Sem.
Übungen zur Beobachtung und Wahrnehmung sowie zur Gesprächsführung (2 / 2); 1. Sem.
1.3 Ethik (4 / 5)
Nickel-Schwäbisch
Klausur - 1. Sem.
Ethische Grundlagen (2 / 2); 1. Sem.
Ethische Reflexionen (2 / 3); 1. Sem.
1.4 Gesellschafts-
wissenschaften (6 / 6)
Wirner - LN (Note) 1. Sem.
Einführung in die Soziologie (2 / 2); 1. Sem.
Einführung in die Politikwissenschaft (2 / 2); 1. Sem.
Grundlagen der Ökonomie und des Managements (2 / 2); 1. Sem.
1.5 Recht I (6 / 6)
Sünderhauf Klausur - 2. Sem.
Juristische Methoden und Zivilrecht (2 / 2); 1. Sem.
Kinder und Jugendliche im Recht (2 / 2); 1. Sem.
Soziale Sicherungssysteme (2 / 2); 2. Sem.
1.6 Geschichte und Theorie
(4 / 5) Appel Klausur LN (Note) 2. Sem.
Geschichte der Sozialen Arbeit (2 / 2); 2. Sem.
Theorien der Sozialen Arbeit I (1 / 1,5); 2. Sem.
Übung zu Theorien der Sozialen Arbeit I (1 / 1,5); 2. Sem.
1.7 Humanwissenschaften I
(6 / 6) Müller Klausur LN (Note) 2. Sem.
Einführung in die Pädagogik (2 / 2); 2. Sem.
Einführung in die Psychologie (2 / 2); 2. Sem.
Einführung in die Sozialmedizin (2 / 2); 2. Sem.
29
Modul-
nr. Modul
(SWS/ECTS)
Modulver-
antwortung Prüfung
Studienbegleitender
Leistungsnachweis
(LN)
Zeitpunkt Lehrveranstaltungen (SWS / ECTS); Semester
1.8 Berufliches Handeln
(14 ECTS) Zeus
Abschluss-bericht
LN (m.E.) 3. Sem.
Studienbegleitendes Praktikum; 2. Sem.
Praxisbegleitendes Seminar (3 / zus. 7); 2. Sem.
Studienbegleitendes Praktikum; 3. Sem.
Praxisbegleitendes Seminar (3 / zus. 7); 3. Sem.
1.9 Organisationen
(5 / 5) Kranenpohl Klausur LN (Note) 3. Sem.
Organisationen und Sozialpolitik (3 / 3); 3. Sem.
Aufbau und Entwicklung von Organisationen (2 / 2); 3. Sem.
2.0 Praxismodul
(30 ECTS) Ostertag
Beurteilung; Kolloquium
LN (m.E.) 4. Sem.
Praktisches Studiensemester; 4. Sem.
Praxisbegleitende Lehrveranstaltung (4 / zus. 30); 4. Sem.
5.1 Rechnungswesen
(4 / 5) Schellberg Klausur - 2. Sem.
Rechnungswesen I (2 / 2); 1. Sem.
Rechnungswesen II (2 / 3); 2. Sem.
5.2 Marketing und Finanzierung
(4 / 5)
Schellberg Hausarbeit LN (Note) 2. Sem.
Marketing (2 / 2); 1. Sem.
Sozialwirtschaftliche Finanzierung (2 / 3); 2. Sem.
5.3 Personalmanagement
(4 / 5) Wirner Klausur - 3. Sem.
Personalmanagement I (2 / 2); 2. Sem.
Personalmanagement II (2 / 3); 3. Sem.
5.4 Recht II (4 / 5)
Kruse Klausur - 3. Sem.
Vertragsrecht (2 / 2); 2. Sem.
Arbeitsrecht I (2 / 3); 3. Sem.
5.5 Sozialrecht
(4 / 5) Kruse Klausur - 3. Sem.
Arbeitsförderungsrecht (SGB III und SGB II) (2 / 3); 3. Sem.
Sozialhilferecht (SGB XII) (2 / 2); 3. Sem.
5.9 Wahlbereich I
(6 / 6) Kranenpohl - - -
3 LV (je 2/2) (6/6)
30
Modul
Das Studium ist in einzelne Module gegliedert, die jeweils aus meistens mehreren Lehrveranstaltungen
bestehen. Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen und dauert in der Regel ein bis drei
Semester. Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls (schriftliche oder mündliche Prüfung) gibt es
eine jeweils festgelegte Anzahl von Credit Points nach dem ECTS.
ECTS
= European Credit Transfer and Accumulation System
Das ECTS soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschule des Europäischen
Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch
grenzüberschreitend, anrechenbar sind.
Credit Points
Credit Points sind Leistungspunkte, mit denen der Arbeitsaufwand gemessen wird. Credit Points werden
anhand der durchschnittlichen Arbeitslast des Studiums (workload) und der einzelnen Module festgelegt.
Grundlage für die Vergabe von Credit Points nach ECTS, ist die Annahme eines in Stunden gemessenen
durchschnittlich leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium. An der EvHN entspricht ein Credit Point
ca. 28 bis 30 Arbeitsstunden.
SWS
= Semesterwochenstunden
Eine Semesterwochenstunde wird an Hochschulen genutzt, um den Zeitaufwand des Studenten für eine
Lehrveranstaltung anzugeben. Die Angabe „1 SWS“ bedeutet, dass die entsprechende Lehrveranstaltung
für die Dauer eines Semesters wöchentlich 45 Minuten lang geht.
Eine Zeitangabe von 4 SWS für ein Fach bedeutet also, dass man während eines Semesters dieses
Fach jede Woche für vier Vorlesungsstunden à 45 Minuten (also drei Zeitstunden) hört.
31
Prüfungen und Leistungsnachweise
LN =
Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 2012/13 finden sie auf unserer Homepage
www.evhn.de unter “Service für Studierende“ Vorlesungsverzeichnis
Vorlesungsplan
Erstellung des eigenen Vorlesungsplanes auf der Grundlage des aktuellen Vorlesungsverzeichnisses
1. Zuerst trägt man alle Veranstaltungen ein, die Pflicht sind und nur einmal angeboten werden, und bei
denen es auch keine Wahlmöglichkeit gibt: z.B. die Veranstaltungen im Modul 1.6 Geschichte und
Theorie z.B. Theorien der Sozialen Arbeit I oder Modul 1.3 Ethik, Ethische Grundlagen im 1. und 2.
Semester.
2. Danach trägt man alle gruppengebundenen Veranstaltungen (A, B, C, D bzw. A/B, C/D) ein. Das sind
z.B. Veranstaltungen im Modul 1.2 Handlungslehre I, Systematik des beruflichen Handelns oder Übungen
zur Beobachtung und Wahrnehmung im 1. Semester. Die Gruppeneinteilung erfolgt meistens im Rahmen
der „Einführungen ins Studium“.
3. Bei Veranstaltungen mit freier Gruppenwahl entscheidet man sich für die Gruppe, die einem am besten
in den Zeitplan passt. Häufig sind das Veranstaltungen, die in zwei Gruppen im 14-tägigen Wechsel
stattfinden.
4. Bei Veranstaltungen mit Wahlmöglichkeiten wie z.B. Wahlpflichtveranstaltungen: entweder die Wahl
nach Thema und Dozent oder nach dem Zeitpunkt wählen.
(1) Prüfung
(2) studienbegleitender
Leistungsnachweis (LN)
Studienarbeiten
mündlich
schriftlich (Klausur)
Projektarbeiten
mündlich
schriftlich
32
Allgemeine Termine Studiengang
Erziehung, Bildung und Gesundheit im
Kindesalter – Dual (EBK)
01.10.2012 Einführungstage (gesondertes Programm folgt)
08.10.2012 Beginn der regelmäßigen Lehrveranstaltungen
07.12.2012 Bachelorfeier für des Studiengangs Erziehung
und Bildung im Kindealter
25.01.2013 Ende der Lehrveranstaltungen
26.01. – 17.02.2013 Prüfungszeitraum
08.03.2013 Notenbekanntgabe
14.03.2013 Pädagogischer Fachtag
33
Ansprechpartner
Prof. Dr. Roswitha Sommer-Himmel Studiengangsleitung, Studienberatung 3. OG, Zi. V 3.6
Tel. 0911 / 27 253-887 [email protected]
Tanja Brandl Wissenschaftliche Mitarbeiterin Fakultät für Sozialwissenschaften
Studienberatung, Vernetzung 2. OG, Zi. 2.15
Tel. 0911 / 272 53-768
Daniela Lambrecht Wissenschaftliche Mitarbeiterin Fakultät für Sozialwissenschaften
Vorlesungsverzeichnis, Koordination 2. OG, Zi. V 2.26
Tel. 0911 / 27 253-872
34
Aufbau des Studiums
Die Regelstudienzeit des dual konzipierten Studiengangs beträgt acht Semester und umfasst 210 ECTS.
Semester eins bis vier werden in Teilzeit parallel zur Ausbildung an einer kooperierenden Fachakademie
für Sozialpädagogik absolviert.
Das fünfte Semester ist als Praxissemester vorgesehen, das von der Fachakademie und der Hochschule
gemeinsam betreut wird und mit einem Kolloquium endet. Während des Praxissemesters finden
Seminartage an der Fachakademie sowie an der Hochschule statt. Die Praxisstelle wird von den
Studenten selbst gewählt.
Ab dem sechsten Semester erfolgt das Studium in Vollzeit an der Hochschule und besteht aus drei
Theoriesemestern. Durch die Verbindung der Anteile einer Fachakademieausbildung mit denen eines
Hochschulstudiums besteht eine enge Kooperation und Verknüpfung von Praxis und Theorie.
35
Überblick
Der Studienablauf sieht – unter besonderer Berücksichtigung der praktischen Ausbildung – im Überblick
wie folgt aus:
1. bis 4. Semester: Theoriestudium und Ausbildung an der Fachakademie
5. Semester: Praktisches Studiensemester, mit abschließendem Kolloquium
6. bis 8. Semester: Vertiefendes Studium sowie Bachelorprüfung einschließlich der
Bachelorarbeit
Modulberatung WiSe 2012/13
Erziehung, Bildung und Gesundheit im Kindesalter dual Zeiten
Modul 1 Herr Dr. Staudt-Kraatz n. V. Modul 2a Herr Dr. Staudt-Kraatz n. V. Modul 2 b Herr Torner n. V. Modul 2 c Herr Stoll n. V. Modul 2 d Herr Dr. Rodehau n. V. Modul 3 Herr Engelhardt n. V. Modul 4 Herr Neubert n. V. Modul 5 Herr Neubert n. V. Modul 6 Herr Neubert n. V. Modul 7 Herr Wöllmer n. V. Modul 8 Herr Engelhardt, Herr Jäger, Herr Wöllmer, Fr.
Dr. Sommer-Himmel n. V.
Modul 9 Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets n. V. Modul 10 Frau Prof. Dr. Roswitha Sommer-Himmel n. V. Modul 11 Frau Tanja Brandl n. V. Modul 12 Frau Prof. Dr. Roswitha Sommer-Himmel n. V. Modul 13 Frau Tanja Brandl n. V. Modul 14 Frau Prof. Dr. Roswitha Sommer-Himmel n. V. Modul 15 Frau Prof. Dr. Roswitha Sommer-Himmel n. V.
36
- Erster Studienabschnitt -
Übersicht über die Fächer und Leistungs-
nachweise EBK Dual
Modul-
nr. Modul
(SWS/ECTS)
Modulver-
antwortung Prüfung
Studienbegleitender Leistungsnachweis
(LN)
Zeitpunkt Lehrveranstaltungen (SWS / ECTS); Semester
1 Werte und
Werterhaltungen
(6 / 6)
Staudt-Kraatz
Klausur - 1. Sem.
Grundlagen des gesellschaftlichen Wertesystems (2 / 2); 1. Sem.
Ethische Haltung im Erziehungsprozess
(2 / 1); 1. Sem.
Konzeption der Werteerziehung im
sozialpädagogischen Feld (2 / 2); 1. Sem.
Handlungskompetenzen der
sozialpädagogischen Werteerziehung
(1 / 1); 1. Sem.
2a
Bildung und
Bildungsprozesse
(6 / 6)
Staudt-
Kraatz - LN (Note) 1. Sem.
Grundlagen des Bildungsgeschehens
(4 / 4); 1. Sem.
Gestaltung von Bildungsprozessen (2 / 2); 1. Sem.
2b
Musische und
künstlerische Bildung
(7 / 7)
Torner - LN (Note) 2. Sem.
Kunstpädagogik (1 / 1); 2. Sem.
Werkpädagogik (2 / 2); 2. Sem.
Musikpädagogik (2 / 2); 2. Sem.
Rhythmik (1 / 1); 2. Sem.
Sport- und Bewegungserziehung
(2 / 2); 2. Sem.
2c
Elementare didaktische
Ansätze (6 / 6)
Stoll Klausur - 4. Sem.
Sprachförderung (3 / 3); 4. Sem.
Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildungsprozesse (3 / 3); 4. Sem.
2d
Theologie, Ethik und
Religionspädagogik (7 / 7)
Rodehau Klausur - 4. Sem.
Gottes Schöpfung (3 / 3); 4. Sem.
Ethische Urteilsfindung und
Konfliktlösung vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes
(2 / 2); 4. Sem.
Interreligiöse Begegnung und Verständigung (2 / 2); 4. Sem.
3
Wahrnehmung und
Beobachtung
(5 / 5)
Engelhardt - LN (Note) 2. Sem.
Wahrnehmungskonzept (1 / 1); 2. Sem.
Beobachten und Dokumentieren
(2 / 2); 2. Sem.
Erklärungsansätze als Grundlage
erzieherischen Handelns (2 / 2); 2. Sem.
37
Modul-nr.
Modul (SWS/ECTS)
Modulver-antwortung
Prüfung Studienbegleitender Leistungsnachweis
(LN)
Zeitpunkt Lehrveranstaltungen (SWS / ECTS); Semester
4 Methodisches Handeln
(5 / 5)
Haeffner/
Neubert - LN (Note) 3. Sem.
Grundhaltungen erzieherischen Handelns
(2 / 2); 3. Sem.
Zielorientiertes und systematisches Handeln als Prinzipien professionellen
Handelns (1 / 1); 3. Sem.
Konzepte und pädagogische
Maßnahmen zur Realisierung von Erziehungs- und Bildungszielen
(2 / 2); 3. Sem.
5 Ästhetik
(5 / 5)
Haeffner/
Neubert - LN (Note) 3. Sem.
Die Bedeutung des ästhetischen
Ausdrucks als Grundbedürfnis des Menschen (2 / 2); 3. Sem.
Die Bedeutung und Gestaltung von
Umwelten für das Lernen bei Kindern
und Jugendlichen (3 / 3); 3. Sem.
6 Kommunikation
(8 / 8)
Haeffner/
Neubert Klausur - 3. Sem.
Grundlagen der Kommunikation und
Interaktion (2 / 2); 3. Sem.
Heilpädagogische Beziehungsgestaltung
(2 / 2); 3. Sem.
Die Bedeutung sozialer Gruppenarbeit als kommunikationsfördernder Ort
(2 / 2); 3. Sem.
Metakommunikation und Reflexion
eigenen Kommunikationsverhaltens (2 / 2); 3. Sem.
7 Kooperation
(5 / 5) Wöllmer Klausur - 4. Sem.
Organisation und Wirtschaftlichkeit
(1 / 1); 4. Sem.
Qualitätsmanagement (1 / 1); 4. Sem.
Rollenverhalten und Professionalität
(2 / 2); 4. Sem.
Zusammenarbeit mit allen am Bildungs-
und Erziehungsprozess Beteiligten
(1 / 1); 4. Sem.
8
Berufspraktikum/
Praxissemester
(30 ETCS)
Engelhardt / Jäger /
Wöllmer /
Sommer-Himmel
Kolloquium - 5. Sem.
Organisationsentwicklung I
(1 / 1); 5. Sem.
Praxisforschung (1 / 1); 5. Sem.
Theorieseminare (4 / 6); 5. Sem.
Praxisberatung (1 / 1); 5. Sem.
9 Rechtliche Grundlagen
(4 / 6) Sünderhauf-
Kravets Klausur - 1. Sem.
Elterliche Sorge (2 / 3); 1. Sem.
Kinder- und Jugendhilferecht
(2 / 3); 1. Sem.
10
Bildungsansätze und
Inklusion
(6 / 6)
Sommer-
Himmel Klausur - 3. Sem.
Bildungs- und Lernbegriffe
(2 / 2); 3. Sem.
Spielerisches Lernen (1 / 1); 3. Sem.
Inklusion und Sozialrecht
(1 / 1); 3. Sem.
Inklusive Pädagogik (1 / 1); 3. Sem.
Transition unter inklusiven Aspekten
(1 / 1); 3. Sem.
38
Modul-nr.
Modul (SWS/ECTS)
Modulver-antwortung
Prüfung Studienbegleitender Leistungsnachweis
(LN)
Zeitpunkt Lehrveranstaltungen (SWS / ECTS); Semester
11
Diagnostik und
Beratung (5 / 6)
Brandl LN (Note) 2. Sem.
Beobachtung und Dokumentation I
(1 / 1); 2. Sem.
Screening und Bedeutung für die
Beratung (3 / 3); 2. Sem.
Grundlagen der Beratung / Gesprächsführung mit Kindern
(2 / 2); 2. Sem.
12
Präventive Ansätze /
Salutogenese
(6 / 6)
Sommer-
Himmel LN (Note) 4. Sem.
Basiskompetenzen von Kindern unter 3
Jahren (1 / 1); 4. Sem.
Bindung und Beziehung, Bindungsstörungen (1 / 1); 4. Sem.
Resilienz und Ich-Stärke:
Resilienzkonzept, Entwicklung u.
Förderung (1 / 1); 4. Sem.
Entwicklungspsychologie und Sprachentwicklung (2 / 2); 4. Sem.
Einführung in die Praxisforschung II
(1 / 1); 4. Sem.
15
Wissenschaftliches Arbeiten und
sozialwissenschaftliche
Forschung (6 / 6)
Sommer-
Himmel LN (Note) 1. Sem.
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (2 / 2); 1. Sem.
Qualitative Sozialforschung
(1 / 1); 1. Sem.
Quantitative Sozialforschung /
Evaluationsmethoden (2 / 2); 1. Sem.
Einführung in die Praxisforschung I (1 / 1); 1. Sem.
Modul
Das Studium ist in einzelne Module gegliedert, die jeweils aus meistens mehreren Lehrveranstaltungen
bestehen. Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen und dauert in der Regel ein bis drei
Semester. Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls (schriftliche oder mündliche Prüfung) gibt es
eine jeweils festgelegte Anzahl von Credit Points nach dem ECTS.
ECTS
= European Credit Transfer and Accumulation System
Das ECTS soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten an Hochschule des Europäischen
Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch
grenzüberschreitend, anrechenbar sind.
Credit Points
Credit Points sind Leistungspunkte, mit denen der Arbeitsaufwand gemessen wird. Credit Points werden
anhand der durchschnittlichen Arbeitslast des Studiums (workload) und der einzelnen Module festgelegt.
39
Grundlage für die Vergabe von Credit Points nach ECTS, ist die Annahme eines in Stunden gemessenen
durchschnittlich leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium. An der EvHN entspricht ein Credit Point
ca. 28 bis 30 Arbeitsstunden.
SWS
= Semesterwochenstunden
Eine Semesterwochenstunde wird an Hochschulen genutzt, um den Zeitaufwand des Studenten für eine
Lehrveranstaltung anzugeben. Die Angabe „1 SWS“ bedeutet, dass die entsprechende Lehrveranstaltung
für die Dauer eines Semesters wöchentlich 45 Minuten lang geht.
Eine Zeitangabe von 4 SWS für ein Fach bedeutet also, dass man während eines Semesters dieses
Fach jede Woche für vier Vorlesungsstunden à 45 Minuten (also drei Zeitstunden) hört.
Prüfungen und Leistungsnachweise
LN =
Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester 2012/13 finden sie auf unserer Homepage
www.evhn.de unter “Service für Studierende“ Vorlesungsverzeichnis
(1) Prüfung
(2) studienbegleitender
Leistungsnachweis (LN)
Studienarbeiten
mündlich
schriftlich (Klausur)
Projektarbeiten
mündlich
schriftlich
40
Akkreditierter Masterstudiengang: Master of
Social Management (M.S.M)
Die Träger und Einrichtungen der Sozialen Arbeit befinden sich in einem Strukturwandel.
Zunehmender Kostendruck fokussiert Soziale Arbeit immer mehr auf das Kriterium ihrer
Wirtschaftlichkeit. Fachlichkeit als klassisches Kriterium für die Systematik beruflichen Handelns
muss in einer schwierigen Auseinandersetzung mit den Anforderungen betriebswirtschaftlicher
Rationalität neu definiert werden.
Neue Fachlichkeit
In diesem Spannungsfeld zwischen fachlichen und ökonomischen Ansprüchen werden neue
Instrumente zur Bewältigung dieses Umbruchs gebraucht: Neben den klassischen Themen wie
Managementtechniken, Führungskompetenzen, politisches Handeln, Ansätze und Methoden
sozialer Planung, Marketingkonzepten und Qualitäts- und Evaluationsfragen steht im Zentrum
dieses Studiengangs daher vor allem die Frage nach der ‚Neuen Fachlichkeit‘ und der Ethik
Sozialer Arbeit.
Tätigkeitsfelder
Der Studiengang soll hauptsächlich qualifizieren
für Leitungs- und Führungsaufgaben in sozialen Organisationen und
für Stabsaufgaben und Referententätigkeiten im Führungsbereich großer Einrichtungen,
für wissenschaftliche und konzeptionelle Tätigkeiten im öffentlichen und privaten Bereich.
Die Ausbildung stellt daher eine sinnvolle Vertiefung und berufliche Weiterqualifizierung für die
verschiedensten Berufsgruppen aus dem sozial-, erziehungs- und geisteswissenschaftlichen Bereich dar.
Besondere Merkmale
Nutzung des Internet und Fernstudienanteile: Teile der Lehrveranstaltungen werden virtuell
angeboten. Ebenso ist eine individuelle Beratung der Studierenden im Rahmen verschiedener Formen
selbstorganisierten Lernens auch per E-Mail vorgesehen.
Praxisberatung: Die Begleitung der Studierenden in Fragen der Organisationsentwicklung im
Zusammenhang mit konkreten Problemstellungen aus deren Berufsalltag erhöht zum einen den
Praxisbezug der Ausbildung und ermöglicht außerdem das Erlernen des Bezugs zwischen Theorie und
Praxis an realen Beispielen.
Beteiligung und Selbstorganisation: Moderne Hochschullehre ist gekennzeichnet durch aktive
Beteiligung der Lernenden an der inhaltlichen und didaktischen Gestaltung der Lernprozesse, durch
ein hohes Maß an Selbstorganisation, Selbststeuerung und Selbstkontrolle auf Seiten der
Studierenden und durch eine stärker beratende und moderierende, Lernprozesse eher
problemorientiert initiierende Funktion der Lehrenden.
41
Das Studium dauert in der Regel unter Einschluss der Masterarbeit fünf Semester, auf die sich insgesamt
48 Lehrveranstaltungsstunden und die Erstellung der Masterarbeit verteilen. Damit ist der Realisierbarkeit
des Studiums aus der Sicht der in aller Regel berufsbegleitend Studierenden Rechnung getragen. Im
Einzelnen stehen folgende Themen im Vordergrund:
- International Social Work
- Grundlagen des beruflichen Handelns
- Ethische Fragen des Managements
- Sozialpolitische Rahmenbedingungen
- Rechtsgrundlagen
- Grundlagen und Methoden Sozialer Planung
- Finanzierung, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
- Rechnungswesen, Kostenmanagement, Controlling
- Informationspolitik, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Konzepte und Methoden des Qualitätsmanagements
- Grundlagen und Methoden der Praxisforschung, insbesondere Evaluation und
Qualitätssicherung
- Personalentwicklung, Führung und Leitung, Praxiscoaching
- Politische Kompetenz
- Kommunikation, Konflikt und Moderation
Zulassungsvoraussetzungen
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis im sozialen oder diakonischen Bereich
Akademischer Grad
Nach dem erfolgreichen Abschluss wird der akademische Grad „Master of Social Management“
(M.S.M.) verliehen.
Kooperationspartner
Der Masterstudiengang findet in Kooperation mit den Rummelsberger Anstalten der Inneren
Mission e. V. und der Gesellschaft für Fortbildung und Personalentwicklung mbH (IFP) in
Regensburg statt.
Kontakt und Koordination
Daniela Lambrecht M.A. Prof. Dr. Jürgen Kruse
(0911/27253-872) (0911/27253-860)
42
Masterstudiengang Erwachsenenbildung
Seit Sommersemester 2000 hat die Evangelische Hochschule Nürnberg einen Masterstudiengang
Erwachsenenbildung nach dem „Weiterbildungsmodell“ in ihrem Studienangebot. Der Studiengang ist
(re-)akkreditiert bei ACQUIN (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut).
Die Erwachsenenbildung ist ein Berufs- und Tätigkeitsfeld, das in den letzten Jahren beträchtlich an
Bedeutung gewonnen hat und künftig noch weiter gewinnen wird (Stichwort: Lebenslanges Lernen), und
zwar sowohl in öffentlichen Einrichtungen wie auch in der Wirtschaft. Dabei ist davon auszugehen, dass
vor allem der Bedarf an solchen Personen steigen wird, die einerseits per Studium als Vertreter einer
Fachdisziplin ausgewiesen, andererseits auch per Zusatzausbildung als professionelle Erwachsenenbildner
qualifiziert sind.
Mit dem Masterstudiengang Erwachsenenbildung trägt die Evangelische Hochschule Nürnberg diesem
Bedarf Rechnung und verleiht als erste deutsche Hochschule einen entsprechenden akademischen Grad.
KARRIERE-CHANCEN
Der Studiengang qualifiziert wesentlich für die folgenden Tätigkeitsfelder:
Leitungsfunktionen im quartären Bildungsbereich;
Verantwortliche Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Evaluation von
Veranstaltungen in der Erwachsenenbildung bzw. Weiterbildung - sowohl im öffentlichen
Bildungsbereich als auch im Bereich privater Bildungsträger und der Wirtschaft;
Management der Weiterbildung;
Entwicklung von Bildungskonzepten für Weiterbildungsunternehmen, Ermittlung von Bildungsbedarf,
Bildungsberatung;
Verantwortliche Mitarbeit in Institutionen der Bildungs-, Qualifikations- und Studienberatung;
Selbständige Tätigkeit im Weiterbildungssektor
AKADEMISCHER GRAD
An erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs verleiht die Evangelische Hochschule
Nürnberg den Grad eines "Master für Erwachsenenbildung"/ "Master of Adult Education" (M.Edu.). Das
Zeugnis wird auf Deutsch und Englisch ausgestellt und enthält in einem Supplement die detaillierte
Beschreibung aller Lehrfächer und erbrachten Prüfungsleistungen.
Die Absolvierung nur einzelner Module ist ebenfalls möglich und wird mit einem Zertifikat bestätigt.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Für den Masterstudiengang Erwachsenenbildung können sich Absolventinnen und Absolventen aller
Fachrichtungen bewerben. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Fachhochschule
oder Universität), im Umfang von 8 Semestern Regelstudienzeit (entspricht 240 ECTS).1
1 Bei Bewerbern und Bewerberinnen mit einem Hochschulstudium von weniger als acht Semestern (240 ECTS-Punkten), aber mindestens
zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung entscheidet die Prüfungskommission, ob und in welchem Maße berufliche Leistungen in ECTS-
Punkten angerechnet werden können und ob vor Aufnahme des Masterstudiums noch weitere Studienleistungen zu erbringen sind.
43
Außerdem sind mindestens ein Jahr Berufspraxis nach Hochschulabschluss nachzuweisen, wovon
mindestens 50 Prozent im Bildungsbereich absolviert worden sein müssen (Schule, Hochschule,
Ausbildung, Fort- und Weiterbildung).
Für Interessenten/-innen, die noch kein Jahr Berufspraxis nachweisen können, ist eine vorläufige
Immatrikulation im Gaststatus möglich.
AUSWAHLVERFAHREN
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens findet ein Gespräch zwischen dem Bewerber oder der Bewerberin
und einem Mitglied der Prüfungskommission statt, das der Studienberatung dienen und dem Bewerber
oder der Bewerberin die Gelegenheit geben soll, die Studienmotivation näher zu begründen. In diesem
Gespräch soll der Bewerber oder die Bewerberin auch den Nachweis erbringen, dass er/sie für die
Aufnahme des Studiums qualifiziert ist und das grundständige Studium mit überdurchschnittlichen
Leistungen abgeschlossen hat.
Studierende, die zwar einen Studienplatz erhalten haben, aber in eine von ihnen gewünschte
Lehrveranstaltung nicht aufgenommen werden konnten, haben unbedingte Priorität bei der Zulassung,
sobald die entsprechende Lehrveranstaltung wieder angeboten wird.
Der Studiengang ist nach dem Modell des Studienjahres (mit Beginn im Sommersemester) organisiert,
d.h. es wird nur jeweils die Hälfte der Lehrveranstaltungen pro Semester angeboten. Eine Einschreibung
ist allerdings jederzeit möglich. Der 15. September 2010 ist für das Wintersemester 2010/2011 bzw. der
15. Februar 2011 für das Sommersemester 2011 der Stichtag, nach dem die Studienplatzvergabe resp.
das Belegungsverfahren durchgeführt wird. Auch danach ist der Einstieg ins Studium noch jederzeit
möglich, allerdings nur mit Veranstaltungen, in denen noch Plätze frei sind, und nach Semesterbeginn
nur noch mit Lehrveranstaltungen (Wochenendveranstaltungen), die noch nicht angelaufen sind.
ORGANISATION DES STUDIUMS
Als Vollzeitstudium umfasst der Masterstudiengang zwei Semester. Teilzeitstudium ist möglich. Der
gesamte Studiengang umfasst 48 Semesterwochenstunden, wovon jeweils etwa die Hälfte pro Semester
angeboten wird. Bei Teilzeitstudium muss der gesamte Studiengang innerhalb von maximal vier Jahren
absolviert werden.2
Da wir Interessierten die Möglichkeit bieten wollen, den Master berufsbegleitend zu erwerben, finden die
Lehrveranstaltungen abends und an Wochenenden statt. Der überwiegende Anteil der
Lehrveranstaltungen findet als Blockveranstaltung Freitagnachmittag bis -abend (16.00 – 20.00 Uhr) und
am Samstag ganztägig (8.30 – 16.30 Uhr) statt. Die übrigen werden als Abendveranstaltungen (Montag
bis Donnerstag, 18.-20.30 Uhr bzw. - 21.00 Uhr) angeboten.
2 Die Workload für den gesamten Studiengang beträgt 60 credits.
44
STUDIENGEBÜHREN
Während der Gesamtstudiendauer erhebt das Studentenwerk Nürnberg-Erlangen für Immatrikulation
bzw. Rückmeldung, vor Beginn eines jeden Semesters, den Studentenwerksbeitrag von zur Zeit € 42,00.
Für diese Abbuchung ergeht jeweils eine gesonderte Ankündigung.
Die Ausbildung umfasst insgesamt 48 Semesterwochenstunden (SWS), wobei eine SWS 14
Unterrichtsstunden á 45 Minuten beinhaltet. Die Gebühr für das gesamte Weiterbildungsstudium ein
Betrag von € 5.500,00. Mit diesem Betrag sind die angebotenen 48 SWS sowie der Aufwand für die
Durchführung der Prüfungen abgegolten.
Der Gesamtbetrag wird mittels Abbuchungsermächtigung in vier Raten von € 1.375,00 jeweils zu Beginn
der ersten vier Semester eingezogen. Für jede Ratenzahlung wird zuvor eine Rechnung gestellt. Mit der
ersten Rechnung wird zusätzlich eine einmalige Einschreibgebühr von € 50,00 erhoben.
Während der ersten vier Semester erfolgt die Zulassung zu Prüfungen nur bei beglichener
Semesterrechnung.
Wenn StudienbewerberInnen nicht über die Anzahl der erforderlichen 240 ECTS verfügen, fällt für die
Überprüfung der in ECTS umrechenbaren Weiterbildungen etc. eine zusätzliche Gebühr von 150,- € an.
Sollten über die prüfungsrelevanten 48 SWS hinaus Veranstaltungen besucht werden, so werden pro
zusätzlich besuchter SWS 60,00 € in Rechnung gestellt.
Für bereits Immatrikulierte gilt die bisherige Regelung.
STUDIENFÄCHER
Der Studiengang umfasst die folgenden Bereiche:
1. Erwachsenenbildung im nationalen und internationalen Kontext
2. Ethische und normative Grundlagen der Erwachsenenbildung
3. Psychologische und erziehungswissenschaftliche Grundlagen der Erwachsenenbildung
4. Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung - Grundlagen
5. Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung - Konkretionen
2. Personalentwicklung und Qualitätsmanagement
3. Management und Betriebswirtschaftslehre für die Erwachsenenbildung
BEWERBUNGSFRISTEN
Für den Masterstudiengang Erwachsenenbildung gibt es keine Bewerbungsfristen. Der Einstieg ist
jederzeit möglich, nach Semesterbeginn allerdings nur mit Lehrveranstaltungen
(Wochenendveranstaltungen), die noch nicht angelaufen sind.
Liegen zu Beginn eines Semesters für einzelne Lehrveranstaltungen mehr Belegwünsche vor als Plätze zu
vergeben sind, werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer bevorzugt, die länger immatrikuliert sind.
STUDIENBERATUNG
Die Studiengangsleitung des Masterstudienganges Erwachsenenbildung ist Frau Prof. Dr. Beate
Hofmann ([email protected] und Tel.: 0911 – 27253 864). Für Fragen der Studien- und
Prüfungsorganisation steht Ihnen die Koordinatorin des Studienganges
Frau Christa Stahl-Lang ([email protected] oder Tel: 0911 – 27253-815) gerne zur Verfügung.
45
Semestereröffnungsgottesdienst
für die Erstsemester
in der
am 01. Oktober 2012
um 9:00 Uhr
Wegbeschreibung:
Die LUX-Jugendkirche liegt in der Wohnungssiedlung am Nordostbahnhof (Leipziger Straße 25).
Am besten erreichst du beides mit öffentlichen Verkehrsmitteln: mit der U2 (Ri. Flughafen), Haltestelle
Nordostbahnhof oder mit der Buslinie 21, 45 und 46.
Vom Hauptbahnhof kommend, fährst du mit der U2 Ri. Flughafen bis zum Nordostbahnhof (7 Min.
Fahrtzeit). Du verlässt die Station durch den mittleren Ausgang und wendest dich oben nach links, um
den Leipziger Platz (Verlängerung Elbinger Straße) per Ampel zu überqueren.
Ab jetzt ist es zur Kirche ganz einfach – es geht ca. 150 m immer grade aus, die Leipziger Straße entlang.
Bald siehst du auch schon den Kirchturm.
46
Erstsemesterparty Ende Oktober!
47
Die Hochschule
Standort Bärenschanzstraße/Roonstraße
U-Bahn: U1/U11 Haltestellen Gostenhof, Plärrer
U2/U21/U3 Haltestelle Plärrer
Straßenbahn: Linie 4 und 6 Haltestelle Plärrer
Bus: Linie 34 Haltestelle Gostenhof-Ost,
Linie 36 Haltestelle Plärrer
Eingang Roonstraße
Eingang
Bärenschanzstraße
48
Raumaufteilung
Kellergeschoss:
Bärenschanzstraße:
Automat zum aufladen der Mensakarte, Automat für Kopierkarten, Briefkasten für Bücherrückgabe,
Kopierraum, Spintraum, Seminarräume, kleiner PC-Raum; Verbindung zu Roonstraße
Roonstraße:
kleiner PC-Raum, Seminarräume, Spintraum, Kopierraum, Automat zum aufladen der Mensakarte,
Automat für Kopierkarte, Briefkasten für Bücherrückgabe; Verbindung zu Bärenschanzstraße
49
Erdgeschoss:
Bärenschanzstraße:
Cafeteria, Stauraum, AStA, Fachschaft
Roonstraße:
S 18 Hörsaal, Andachtsraum
50
1. Stock:
Bärenschanzstraße:
Bibliothek, Kopierer, Seminarräume
51
2. Stock:
Bärenschanzstraße:
Seminarräume, Medienraum, Plenar-/Konferenzsaal
Roonstraße:
Seminarräume, großer PC-Raum
52
3. Stock:
Bärenschanzstraße:
Studierendensekretariat, Büros der Dozenten; Verbindung zu Roonstraße
Roonstraße:
Büros der Dozenten, Studierendensekretariat; Verbindung zu Bärenschanzstraße
4. Stock:
Roonstraße:
Büros der EDV-Mitarbeiter
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Standort Plärrer
Seminarräume
PC-Raum
Aufenthaltsraum
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Bibliothek
Die Bibliothek der Evangelischen Hochschule Nürnberg dient als öffentliche Bibliothek dem wissenschaftlichen Arbeiten in Studium, Lehre und Forschung. Sie steht allen Angehörigen der Hochschule sowie Interessierten aus der Region, die sich beruflich oder privat weiterbilden und informieren möchten, zur Verfügung. Das Medienangebot umfasst die Fakultäten der
Hochschule:
- Gesundheit und Pflege
- Religionspädagogik, Bildungsarbeit und
Diakonik
- Sozialwissenschaften
Für Erstsemester werden zu Beginn des
Semesters Führungen durch die Bibliothek
angeboten. Hier wird dann auch der Bib-
Ausweis erstellt und das OPAC-System
erklärt.
Öffnungszeiten
im Wintersemester 2012/13
Mo – Fr 9:00 – 18:00 Uhr
Sa 12:00 – 14:00 Uhr
während der Prüfungszeit:
Mo – Fr 9:00 – 16:00 Uhr
Die aktuellen Öffnungszeiten und
Feiertage werden durch Aushang und auf
der Homepage der EvHN veröffentlicht.
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weitere Bibliotheken in Nürnberg
Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Zweigbibliothek (WSZB)
Lange Gasse 20, 90403 Nürnberg, Ebene 3, Telefon: 0911 5302-318 (Ausleihe), 0911 5302-830 (Info): E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Semester und vorlesungsfreie Zeit: Montag – Samstag 8:00 – 24:00 Uhr
Sonntag 10:00 – 24:00 Uhr
Auskunft durch Fachpersonal und Montag – Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Benutzerausweise: Freitag 8:00 – 15:30 Uhr
Georg-Simon-Ohm Hochschule für angewandte Wissenschaften
Teilbibliothek für Betriebswirtschaft und Sozialwissenschaften
Bahnhofstraße 87, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911 5880-4477
Öffnungszeiten:
Semester: Montag – Freitag 9:00 – 21:00 Uhr
Samstag 9:00 – 18:00 Uhr
Servicezeiten: Montag – Freitag 9:00 – 18:00 Uhr
Gruppenbibliothek Sozialwissenschaften (www.ub.uni-erlangen.de)
Stadtbibliothek Nürnberg (www.stadtbibliothek.nuernberg.de)
56
Cafeteria
Die Cafeteria im Erdgeschoss der Evangelischen Hochschule, Bärenschanzstr. 4,
bietet ca. 70 Sitzplätze.
Angebote:
Kaffee, Cappuccino, Latte Macchiato, Tee etc.
Kalte Getränke wie Wasser, Spezi etc.
Frühs: frisches Gebäck, Müsli, Früchte
Mittags: zwei klassische Mensaessen (eines davon ist vegetarisch), Suppe, Salatbuffet
Belegte Brötchen oder Baguettes
Dessert, Eis
Bezahlung erfolgt ausschließlich durch die Mensa-Karte.
Diese Karte ist für 10 € in der Cafeteria erhältlich (5 € Pfand).
Zum Aufladen dient der Automat im Keller Bärenschanz-
straße.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
Während den Semesterferien ist die Cafeteria
meistens geschlossen!
57
PC-Nutzung an der EVHN
Die Evangelische Hochschule besitzt zwei PC-Räume. Einen kleinen Raum im Keller und einen etwas
größeren PC-Raum im 2. Stock (Eingang Roonstraße). Diese können ausserhalb von Lehrveranstaltungen
von allen Studierenden frei genutzt werden. Neben Rechnern mit aktueller Software sind Scanner, SW-
Laserdrucker, Farbdrucker und ein Plotter vorhanden.
Der Login ist für alle StudentInnen gleich:
Benutzername: 8stellige Matrikelnummer
Kennwort: Erster Buchstabe des Nachnamens klein geschrieben, danach ohne Leerzeichen das
Geburtsdatum in der Form TT.MM.JJJJ
Anmelden an: LEHRENETZ
(Beispiel: Hans Müller, geb. am 5.7.1980 Passwort: m05.07.1980)
StudentInnen-Laufwerk
Das S-Laufwerk kann über die Hochschul-PC´s oder aber auch über das Internet www.evhn.de erreicht werden. Das Laufwerk S dient als Plattform für den Datenaustausch der Studierenden untereinander und auch zur Bereitstellung von Vorlesungsskripten und Studienmaterialien durch DozentInnen und Lehrbeauftragte.
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Der Webzugang ist wie folgt:
www.evhn.de Service für Studierende EDV Webzugang zum StudentInnen-Laufwerk S
Benutzername: 8stellige Matrikelnummer
Passwort: Erster Buchstabe des Nachnamens klein geschrieben, danach ohne Leerzeichen das
Geburtsdatum in der Form TT.MM.JJJJ
(Beispiel: Hans Müller, geb. am 5.7.1980 Passwort: m05.07.1980)
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PRIMUSS-Portal
PRIMUSS ist ein Hochschulverwaltungssystem, das gemeinsam in einem Verbund mehrerer Partner-
Hochschulen betrieben wird. Das System stellt eine Reihe von Online-Diensten zur Verfügung, die
bequem und ortsunabhängig über das Internet erreichbar sind.
Sie finden das Primuss-Portal folgendermaßen:
www.evhn.de Service für Studierende Online-Dienste PRIMUSS-PORTAL
Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren Leporello.
Diesen erhalten Sie am Tag Ihrer
Immatrikulation im Studentensekretariat.
Bei Primuss melden Sie sich mit Ihrem
Familiennamen und Vornamen an, so wie er
auf dem Leporello ausgedruckt ist. Im Feld
Magnetkartennummer tragen Sie Ihre
persönliche 11-stellige Onlinenummer ein.
Diese Onlinenummer steht ebenfalls auf dem
Leporello (mittiger Kasten!).
Im Primuss erfolgt die Rückmeldung zu den
Semestern, die Prüfungsanmeldung und die
Notenbekanntgabe. Aber auch der Online-
Leporello ist hier verfügbar.
60
Moodle-Plattform
Moodle ist eine Lernplattform auf Open Source-Basis und stellt online „Kursräume“ zur Verfügung. In
diesen werden Arbeitsmaterialien und Lernaktivitäten bereitgestellt. Jeder Kurs kann so konfiguriert
werden, dass nur angemeldete Teilnehmer diesen besuchen können, Gäste zugelassen sind oder zur
Teilnahme ein Passwort erforderlich ist.
Arbeitsmaterialien in Kursen sind Texte, Links und Dateien. Lernaktivitäten sind Foren, Test, Aufgabe Lektion, Wiki etc. Die Anordnung von Arbeitsmaterialien und Lernaktivitäten erlauben unterschiedliche didaktische Szenarien, die einem instruktionalistischen oder konstruktivistischen Lernmodell folgen können.
Die Moodle-Registrierung/Anmeldung erfolgt folgendermaßen:
http://moodle.diz-bayern.de/registrieren
Hier geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein,
sowie die E-Mail-Adresse und Name der Hochschule.
Anschließend erhalten Sie von moodle eine E-Mail,
in der sich Ihr vorläufiges Kennwort befindet.
Über http://moodle.diz-bayern.de/login gelangen Sie
dann zur Anmeldung.
In moodle können Sie sich dann für Ihre Kurse
anmelden und auf entsprechende Unterlagen
zugreifen.
61
WLAN
In den meisten Bereichen der Hochschule können Studierende mit ihrem privaten Notebook über WLAN
den Internetzugang der EVHN nutzen. Wert gelegt wurde neben der Sicherheit auf eine einfach
bedienbare Technik. So sind die Zugangsdaten für WLAN, Homepage und EDV-Raum PCs stets identisch
wenngleich es sich dabei um ganz unterschiedliche Systeme handelt.
Auf der Homepage der Hochschule finden Sie die genaue Anleitung wie Sie als StudentIn der Hochschule
das WLAN nutzen können:
www.evhn.de Service für Studierende EDV WLAN an der Hochschule
Gremienwegweiser FKR (Fakultätsrat)
Der Fakultätsrat ist das oberste Entscheidungsgremium in der Fakultät für Sozialwissenschaften. Die
Studierenden haben zwei studentische Sitze im Fakultätsrat, die im Wintersemester für je zwei
aufeinanderfolgende Semester gewählt werden. Wenn möglich, sollten sich Personen aus verschiedenen
Studiengängen wählen lassen, da die Interessen der verschiedenen Fachrichtungen durchaus
unterschiedlich sein können. Außer den beiden Studierenden gehören alle Professoren der Fakultät dem
Fakultätsrat an.
Dieses Gremium entscheidet über fachbereichsinterne Angelegenheiten zum Teil abschließend, wie etwa
die Genehmigung des Vorlesungsverzeichnisses, der Studienpläne, Modulhandbücher und
Lehrbeauftragten. Außerdem berät der FKR über alle wichtigen Angelegenheiten der Fakultät und trifft
Vorentscheidungen z.B. bzgl. der Entwicklung von Studiengängen sowie Studien- und
Prüfungsordnungen. Also vieles, was Sie als Studierende direkt betrifft.
Die Sitzungen des FKR sind öffentlich (außer bei Personalangelegenheiten) und können deshalb von allen
mit verfolgt werden. Die Termine werden im Vorlesungsverzeichnis (VV) für das gesamte Semester
bekannt gegeben.
Fachschaft
Etwa 1000 Studierende sind an der Evangelischen Hochschule eingeschrieben. Sie wählen eine
Vertretung, die ihre Belange vertritt und in alle wichtigen Entscheidungen der Hochschule eingebunden
ist.
Nach unserer Grundordnung nehmen die Organe der Studierendenschaft der Evangelischen Hochschule
Nürnberg folgende Aufgaben wahr:
62
1. Sie vertreten die Gesamtheit der Studierenden der Hochschule bzw. die Studierenden der Fakultäten
im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
2. Sie nehmen hochschulpolitische, soziale und kulturelle Aufgaben an der Evangelischen Hochschule
Nürnberg wahr.
Es ist für jeden Fakultätsbereich eine Fachschaft vorhanden, d.h. es gibt die
Fachschaft Sozialwissenschaften
Fachschaft Gesundheit und Pflege
Fachschaft Religionspädagogik, Bildung und Diakonik.
Die Fachschaft setzt sich aus den Semestersprechern und deren Stellvertretern aller Semester zusammen. Dieses Gremium arbeitet nach Möglichkeit eng mit den studentischen Fakultätsräten zusammen um bei Bedarf Informationen, Anfragen oder Probleme der Studierenden/Professoren im Fakultätsrat/in der Fachschaft vortragen zu können. Die Mitglieder wählen einen Studierendensprecher und entsenden ein Verbindungsmitglied an den AStA. Der Fachschaftsraum befindet sich im Erdgeschoss gegenüber der Cafeteria.
AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)
Den Studierenden der verschiedenen Fakultäten stehen insgesamt drei Plätze in dem AStA zur Verfügung. Zwei AStA-Mitglieder werden direkt gewählt, das Dritte ist das Verbindungsmitglied der Fachschaft. Der AStA ist das studentische Gremium, das sich mit den Belangen beschäftigt, welche alle Studierenden an der Hochschule betreffen oder die von den Fach-schaften nicht alleine bewältigt werden können. Der AStA organisiert das Innen-hoffest, beteiligt sich an Kundgebungen und hält einmal jährlich die Studieren-denvollversammlung ab. Der AStA an der EVHN hält regelmäßigen und konstrukti-ven Kontakt zur Hochschulleitung. Senat
Im Senat der Hochschule sitzen jeweils zwei Studierende der Fakultäten. Auch diese werden im Wintersemester für ein Jahr gewählt. Es ist sinnvoll, dass diese aus verschiedenen Studiengängen kommen. Die Sitzungen sind öffentlich (außer Personalangelegenheiten) und finden i. d. R. am 3. Mittwoch im Monat von 14:15 bis 16:00 Uhr statt. Der Senat ist das Organ, welches in vielen hochschulpolitischen Entscheidungen das letzte Wort innerhalb der Hochschule hat. Hierzu gehören die Verabschiedung des Haushalts und der internen Ordnungen (z. B.: Studien- und Prüfungsordnung), die Einführung neuer Studiengänge oder Berufungslisten für Professoren etc. IAStuB (Ausschuss Studienbeiträge)
Dieses Gremium befasst sich mit der Verwendung der Studienbeiträge. Es gibt den hochschulübergreifenden AStuB, in den je Fakultät zwei Studierende entsendet werden. Außerdem gibt es den internen AStuB, in dem ebenfalls zwei Studierende der Fakultät Mitglied sind. Der AStuB ist für die Verwendung des hochschulübergreifenden Budgets zuständig. Der interne AStuB entscheidet darüber, wie das Budget der Fakultät eingesetzt wird. Die Studierenden werden gewählt und haben dieselbe Anzahl von Sitzen, wie die Hochschulangestellten, so dass Entscheidungen nie von einer Gruppe allein getroffen werden können.
63
Versammlung
Die Versammlung findet einmal im Jahr statt. In dem Bericht des Präsidenten werden die Aktivitäten und Entwicklungen der Hochschulleitung des vergangenen Berichtszeitraumes dokumentiert und der Versammlung vorgestellt. Themen sind Studiengebühren, die Einführung neuer Studiengänge und vieles mehr. Hierfür wählt unsere Fakultät drei Studierende. Die wichtigste Aufgabe ist die Wahl von Präsident/in und Vizepräsident/in. Berufungsausschuss
Der Ausschuss wird eingesetzt, wenn eine freie Dozierendenstelle besetzt werden soll. Er erstellt eine Liste der in Frage kommenden Kandidat/innen zur Besetzung der Stelle, welche anschließend im FKR und im Senat abgestimmt wird, bevor sie dem Wissenschaftsministerium und der Landeskirche vorgelegt werden kann. Der Berufungsausschuss setzt sich aus allen Professoren und den Studierendenver-tretern des Fakultätsrates zusammen. Warum soll ich mich in den Gremien engagieren?
Die Studierenden können so ihre Sichtweise einbringen, denn diese kann sich durchaus von der Perspektive der Professoren/-innen und Dozenten/innen unterscheiden. Nur auf diese Weise können die Belange der Studierenden in Entscheidungen der einzelnen Gremien mit einbezogen und berücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Studierenden engagiert und couragiert für die Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen einsetzen! Der Beitritt in ein Gremium dient nicht der eigenen Profilierung, sondern ausschließlich der 8 Ausübung des demokratischen Mitbestimmungsrechtes, welches den Studierenden von Seiten der
Hochschule zugestanden wird. Gleichzeitig bietet die Mitarbeit in Gremien die Möglichkeit, vielfältige
Erfahrungen zu sammeln und sich darüber hinaus persönlich weiter zu entwickeln
Andacht – Heilige Zeit
Die Heilige Zeit ist während der Vorlesungszeit jeden Dienstag von 12:00 und 14:00 Uhr. Bemerkbar
macht es sich dadurch, dass um 12:00 Uhr Kirchenglocken durch die Lautsprecher der Hochschule
ertönen. In diesem Zeitraum findet auch für Interessierte im Andachtsraum (Eingang Roonstraße, vor
dem Hörsaal S 18) eine kleine Andacht statt. Organisiert wird diese von der Fakultät Religionspädagogik
und es sind alle Studierenden der Hochschule herzlich eingeladen.
64
Agentur für Arbeit – Team akademischer Bereich Ein Service für Studierende, Hochschulabsolventen und Studienabbrecher:
Unser Dienstleistungsangebot
Beratung:
Berufliche Möglichkeiten nach dem Studium
Persönliche Karriereplanung
Hilfe bei beruflichen Entscheidungsproblemen
Berufliche Umorientierung
Bewerbungsstrategien
Bewerbungsunterlagen-Check
Workshops:
Optimieren Sie Ihren Auftritt
Präsentieren
Bewerben
Vorstellen
Verhandeln
Vermittlung:
Arbeitsstellen
Praktika
Studentenjobs
Vorträge:
Wissenswertes über
Jobs und Trends
Arbeiten im Ausland
Arbeitsvertrag
Das aktuelle Veranstaltungsprogramm erhalten Sie auf telefonische Anforderung per Post. Aktuelle Infos
zu unseren Veranstaltungen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de/veranstaltungen.
Agentur für Arbeit Nürnberg
Team Akademischer Bereich
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg
Tel. 0911 / 529 0
Fax 0911 / 529 2187
E-Mail: ba-nuernberg-akadBereich.de
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Finanzielle Förderung
Stipendium - Bayerisches Begabtenförderungsgesetz (BayBFG)
Die Förderung nach dem BayBFG kann nur erhalten, wer die persönlichen und wirtschaftlichen, vor allem
aber die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt. Persönliche Voraussetzung für die Studierenden ist
der Erwerb der bayerischen Hochschulreife. Der Studierende muss eine Bescheinigung des örtlich
zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vorlegen, dass er die Voraussetzungen nach Art.
10 BayBFG erfüllt. Dies gilt auch für die Absolventen der Berufsoberschule.
Während des Studiums müssen Stipendienprüfungen abgelegt werden, deren Ergebnis über den Verbleib
der Förderung entscheidet. Über wirtschaftliche Voraussetzungen informiert die jeweilige Hochschule.
Studienanfänger sollten ihren Stipendienerstantrag erst nach der Immatrikulation, spätestens aber bis
zum Beginn der Vorlesungen bei der betreffenden Hochschule stellen. Denn zuständig für Antragstellung,
Bewilligung und Auszahlung des Stipendiums ist die jeweilige Hochschule.
Bekannte Begabtenförderungswerke und Stiftungen:
Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung Baumschulallee 5 53115 Bonn www.cusanuswerk.de
Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst Iserlohner Straße 25 58239 Schwerte www.evstudienwerk.de
Friedrich-Ebert-Stiftung Abt. Studienförderung Godesberger Allee 149 53175 Bonn www.fes.de
Friedrich-Naumann-Stiftung Wissenschaftliche Dienste und Begabtenförderung (WDB) Karl-Marx-Str. 2 14482 Potsdam www.stiftung-freiheit.de
Gottlieb Daimler – und Karl Benz – Stiftung Dr.-Carl-Benz-Platz 2 68526 Ladenburg www.daimler-benz-stiftung.de
Hanns-Seidel-Stiftung e.V. Lazarettstraße 33 80636 München www.hss.de
Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Str. 39 40476 Düsseldorf www.boeckler.de
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Begabtenförderung und Kultur Rathausallee 12 53757 St. Augustin www.kas.de
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Nürnberger Stipendienstiftungen:
Die Stadt Nürnberg verwaltet folgende Stipendienstiftungen:
Andreas-Staudt-Stiftung
Fritz- und Eugenie-Übelhör-Stiftung
Sigmund-Schuckert-Stiftung Nürnberg
Stiftung für Bildung und Unterricht Nbg.
Johann und Liselotte Lehner Stiftung
Andreas-Winderbauer-Stiftung
Heinrich Gröschel Stiftung
Heinz und Inge Tschech Stiftung
Stiftung Lokalstudienfonds Nürnberg
Die Stipendien werden kalenderjährlich gewährt; eine Zuwendung ist jeweils nur aus einer genannten
Stiftung möglich.
Weitere Informationen: www.stadtfinanzen.nuernberg.de
An der Evangelischen Hochschule findet voraussichtlich wieder im Sommersemester ein
Stipendieninformationstag statt! Hier stellen StipendiatInnen bekannte Stiftungen vor und berichten
über Fördermöglichkeiten und eigene Erfahrungen.
Bayerisches Studienbeitragsdarlehen
Zur sozialverträglichen Ausgestaltung der Studienbeiträge bietet der Freistaat Bayern über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Studienbeitragsdarlehen an. Dadurch können Studenten die
Studienbeiträge durch einen Kredit finanzieren und müssen diesen erst nach Abschluss des Studiums
zurückzahlen.
Otto Benecke Stiftung e.V. Kennedyallee 105-107 53175 Bonn www.obs-ev.de
Stiftung der Deutschen Wirtschaft Studienförderung Klaus Murmann Breite Straße 29 10178 Berlin www.sdw.org
Studienstiftung des Deutschen Volkes Ahrstraße 41 53175 Bonn www.studienstiftung.de
67
Bildungskredit der Bundesregierung
Die Bundesregierung bietet seit dem 01.04.2001 Schülern und Studenten in fortgeschrittenen
Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – neben dem BAföG – in Anspruch zu
nehmen. Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragt. Weitere Informationen
gibt es unter www.bildungskredit.de oder unter www.bundesverwaltungsamt.de.
Weitere Kredit- und Darlehensmöglichkeiten:
Studienkredit KfW (www.kfw.de)
Studienabschlussdarlehen (http://www.studentenwerk.uni-
erlangen.de/bafoeg/de/studienabschlussdarlehen.shtml)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auf eine individuelle Förderung der Ausbildung besteht nach Maßgabe des Bundesausbildungsför-
derungsgesetzes ein Rechtsanspruch.
Gefördert werden Studierende, wenn
- sie bei Beginn des Ausbildungsabschnittes, für den sie eine Ausbildungsförderung beantragen,
das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben,
- ihre Leistungen erwarten lassen, dass sie das angestrebte Ausbildungsziel erreichen werden, und
- ihnen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht
zur Verfügung stehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Altersgrenze von 30 Jahren überschritten werden.
Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen erhalten Ausbildungsförderung zur Hälfte als
Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen muss die
Ausbildungsförderung ganz als verzinsliches Bankdarlehen geleistet werden. Obwohl die Ausbildungs-
förderung zur Hälfte als Darlehen geleistet wird, sollte keinesfalls auf die Inanspruchnahme verzichtet
werden, da vielfältige Erlassmöglichkeiten vorgesehen sind und auch für die Rückzahlung großzügige
Bedingungen eingeräumt werden.
Weitere Informationen zum aktuellen Stand des BAföG, z.B. Höchstdauer der Förderung, Darlehens-erlass
bei vorzeitiger Beendigung des Studiums, Rückzahlungsmodus usw. finden sie unter
http://www.studentenwerk.uni-erlangen.de/bafoeg/de/index.html.
Die Rückzahlung der Darlehensbeträge ist einkommensabhängig. So kann der Darlehensnehmer von der
Verpflichtung der Ratenzahlung auf Antrag freigestellt werden, wenn sein Monatseinkommen einen
bestimmten Betrag nicht übersteigt. Auskünfte zur Darlehensrückzahlung und zum Darlehenserlass
erteilt das Bundesverwaltungsamt (www.bundesverwaltungsamt.de).
Für die Höhe der monatlichen Förderung sind neben dem pauschalierten Bedarfssatz Einkommen und
Vermögen der Eltern, des Ehegatten und des Auszubildenden selbst maßgeblich. Einen Anspruch auf
Ausbildungsförderung haben Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, in bestimmten Fällen auch andere
Studierende. Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung.
68
Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur für ein Studium geleistet. Bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes kann Ausbildungsförderung aber auch dann noch geleistet werden, wenn der Studierende
erstmals die Fachrichtung vor Beginn des dritten Semesters gewechselt hat (gilt dann, wenn das Studium
nach dem 31.07.1996 begonnen wurde). Bei einem Fachwechsel nach dem dritten Semester kann
Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nur bei Vorliegen eines unabweisbaren Grundes
geleistet werden.
Ausbildungsförderung wird ferner nur für eine bestimmte Semesterzahl (Förderungshöchstdauer)
geleistet. Die Förderungshöchstdauer ist für jede Fachrichtung gesondert festgelegt und orientiert sich
grundsätzlich an den Regelstudienzeiten. Nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer kann
Ausbildungsförderung nur geleistet werden, wenn diese aus vom Studierenden nicht vertretenden
(schwerwiegenden) Gründen, z.B. wegen eines Auslandsstudiums, Gremientätigkeiten, Schwangerschaft
oder Kindererziehung überschritten worden ist, oder wenn die Voraussetzungen für die Studienab-
schlussförderung vorliegt. Näheres hierzu kann im Amt für Ausbildungsförderung erfragt werden.
Ausbildungsförderung kann nur auf schriftlichen Antrag hin bewilligt werden. Für die Fristwahrung reicht
ein formloser Antrag aus. Die Antragsformulare sind im Amt für Ausbildungsförderung erhältlich. Die
Anträge sind für Studierende der Evangelischen Hochschule beim Amt für Ausbildungsförderung, Andreji-
Sacharow-Platz 1, 90403 Nürnberg einzureichen.
Studierende, die die Hochschule oder das Studienfach wechseln oder ein Auslandsstudium beginnen,
sollten dies dem Studentenwerk Erlangen-Nürnberg und dem neu zuständigen Studentenwerk im
eigenen Interesse umgehend schriftlich mitteilen, damit ihre Förderungsakte unverzüglich an das neu
zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Sachgebiet weitergegeben werden kann.
Die Mitarbeiter des Studentenwerkes sind bemüht, die eingereichten BAföG-Anträge schnell und
reibungslos zu bearbeiten. Die Antragsteller können selbst mithelfen, indem sie auf allen Anträgen den
Namen, die Anschrift, die Förderungsnummer, sofern diese noch nicht bekannt ist, Studienfach und
Ausbildungsstätte angeben und die Anträge vollständig ausgefüllt einreichen.
Hochschulsport
Alle Mitarbeitenden und Studierenden der Evangelischen Hochschule, die Freude an Spiel und Sport
haben und vor allem für diejenigen, die diese wieder entdecken wollen, finden sich beim Hochschulsport
Angebote für Bewegung und Entspannung. Diese Angebote, wie z.B. Yoga, Capoeira, Lauftraining,
Volleyball u.v.m. sind dann im Vorlesungsverzeichnis der Hochschule vorhanden.
Sie können nicht nur am Hochschulsport der Evangelischen Hochschule sondern auch an allen Angeboten
des Allgemeinen Hochschulsports der Universität Erlangen-Nürnberg (www.sport.uni-erlangen.de)
teilnehmen. Ebenfalls hängen auch verschiedene Angebote an der Pinnwand im Keller
(Bärenschanzstraße).
69
Infoscreen
Haben Sie den Haupteingang der Hochschule betreten, finden Sie gleich rechts einen Infoscreen. Sie
erhalten darüber Informationen über Änderungen bezüglich Vorlesungen, Räumlichkeiten und Sonstiges.
Sie haben die Möglichkeit, gleiche Informationen über die Startseite (rechter Rand oder mittlerer Button)
der Hochschulhomepage einzusehen.
Kopieren
Im 1. Untergeschoss, gegenüber der Treppe erhalten Sie Kopierkarten für die Nutzung der Kopiergeräte
der Hochschule, welche Sie im 1. und 2. Stockwerk finden. Es ist eine Änderung bezüglich der
Kopierkarten geplant, über welche wir Sie zu gegebener Zeit informieren werden.
Kinderbetreuung
An der Evangelischen Hochschule Nürnberg besteht die Möglichkeit, die Kinder der studierenden Mütter
und Väter altersgerecht in einer Kinderkrippe betreuen zu lassen.
Hierfür wurde die Kinderbetreuung "Zwerge e.V." gegründet.
Kinderbetreuung "Zwerge e.V."
Bärenschanzstr. 4
90429 Nürnberg
Tel. 0911 / 27 25 3-789
http://www.die-zwerge-ev.de
70
Lebensberatung, seelsorgerische und psychologische
Beratung
ESG Evangelische Studierendengemeinde
Laufertorgraben 8 (3. Stock), 90489 Nürnberg
www.esg-nuernberg.de
Sekretariat: Ingrid Haas (Di – Do 09.00 – 12.00 Uhr)
Tel. (0911) 239 54-54, Fax: (0911) 239 54-57, Mail: [email protected]
1. Pfarrstelle: Hochschulpfarrerin: Kerstin Voges, Sprechstunde: Mi 14-16 Uhr
Tel. (0911) 239 54-51, Mail: [email protected]
Beratung internationaler Studierender: Rosita Köhler (Mi 12-14.30 + Fr 9-12 Uhr)
Tel. (0911) 239 54-53, Mail: [email protected]
Katholische Hochschulgemeinde - khg
Königstr. 64, 90402 Nürnberg http://www.khg-nuernberg.de
Mail: [email protected]
Hochschulseelsorgerin: Dr. Monika Tremel , Tel. (0911) 234 6-170,
E-Mail: [email protected]
Hochschulseelsorger: Michael Albrecht, Tel. (0911) 234 6-172,
E-Mail: [email protected]
Sekretariat: Rosi Lehner (Mo – Fr 09.30 – 12.30 Uhr), Tel. (0911) 234 6 – 171,
Fax 23 46 – 174, E-Mail: [email protected]
Erziehungs-, Paar- und Lebensberatung der Stadtmission Nürnberg
Pilotystr. 15, 90408 Nürnberg
Tel.: 0911/35 24 00, Fax: 0911/35 24 06
E-Mail: [email protected]
www.eb-stadtmission-nuernberg.de
Offene Tür – Cityseelsorge an St. Jakob
Seelsorge, Lebens- und Krisenberatung; kostenlos, anonym, persönlich.
Ohne Voranmeldung (Mo., Di., Do. 15.00 – 18.00 Uhr; Mi. 15.00 – 19.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung.
Kirche St. Jakob, Jakobsplatz 1
Tel. 0911 / 20 97 02
Telefonseelsorge
Tel.: (08 00) 1 11 01 11 und 1 11 02 22
71
Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle (PPB) des Studentenwerkes Erlangen-Nürnberg
Die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle ist für alle Studierenden an den Hochschulen im
Betreuungsbereich des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg zuständig.
Außerdem gibt es jedes Semester therapeutische Gruppen, die jeweils mit der Vorlesungszeit beginnen.
Wer die Beratungsstelle zunächst ganz unverbindlich und anonym kennenlernen möchte, hat jeweils am
Dienstag zwischen 13.30 und 16.30 Uhr die Möglichkeit, ohne Voranmeldung und Namensnennung mit
einem unserer Mitarbeiter zu sprechen und sich zu informieren.
Anmeldungen, Terminvereinbarungen und nähere Informationen telefonisch oder persönlich im
Sekretariat. Telefon: 0 91 31 / 89 17 41 - 8.30 bis 12.00 Uhr
Ort: Hofmannstr. 27, 2. Stock, 91052 Erlangen
http://www.studentenwerk.uni-erlangen.de\servber\de\ppb.shtml
i-Punkt
Evang. Informationsladen im
eckstein – das haus der evang.-luth.kirche in nürnberg
Burgstraße 1-3, 90403 Nürnberg
Tel. 0911 / 214-2140, Fax: 0911 / 214 21 54
E-Mail: [email protected]
http: //www.eckstein-evangelisch.de
geöffnet: Montag – Freitag 09:00 – 17:00 Uhr
Mittwochs (außer in den Ferien) 09:00 – 19:00 Uhr
Samstags, sonntags und an Feiertagen geschlossen.
Glaube – Liebe – Hoffnung
Kinder – Küche – Kirche
Zabo – Boxdorf – Schweinau
In diesem Spannungsfeld agiert das Team des i-Punkt. Sie erfahren aber dort auch ganz einfach etwas
über:
die sozialen Dienstleistungen und Beratungsmöglichkeiten nicht nur in Kirche und
Diakonie
evangelische Kindergärten und die Gemeindediakoniestationen
wer am kommenden Sonntag wo predigt?
was es im eckstein an (Bildungs-)Veranstaltungen gibt!
alles über die evangelische Kirchenmusik in Nürnberg und Kartenvorverkauf
Festivals, Reisen, Geselligkeit.
Leporello
Ihr erstes Leporello, welches für Sie - den Studierendenausweis,
- Immatrikulationsbescheinigungen,
- ihre persönliche Anmeldenummer für diverse Online-Dienste der EVHN,
72
- eine Bescheinigung für BAföG –Empfänger,
- eine Anlage zum Bestellschein für eine Fahrkarte für Studierende und
- die Information über den nächsten Rückmeldezeitraum enthält, bekommen Sie vom Studierendensekretariat ausgehändigt. Für alle fol-genden Semester können Sie sich das Leporello unter Service für Studierende downloaden. Wichtig! Bitte kopieren Sie das gesamte Leporello eines jeden Semesters einmal, bevor sie Teile davon
entfernen, und bewahren diesen gut auf. Dies dient Ihnen später als Nachweis, bspw. für die Berechnung
ihrer Rente. Leporello
Meldepflicht
Jeder Studierende, der am Hochschulort oder in der Umgebung eine Wohnung oder ein Zimmer bezieht,
muss sich nach dem Bayer. Meldegesetz innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde der zuständigen
Gemeinde mit amtlichen Formularen anmelden. Ebenso muss ein Wohnungswechsel innerhalb der
Gemeinde binnen einer Woche mit amtlichen Formularen angezeigt werden.
Hinweis: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Die Aufenthaltszeiten am Studienort
sind den Aufenthaltszeiten in der Heimatgemeinde insgesamt gegenüberzustellen und glaubhaft
darzulegen.
Damit der Umzug innerhalb Nürnbergs oder nach Nürnberg rechtmäßig wird, hier noch die wichtigsten
Adressen:
Einwohnermelde- und Passwesen: Öffnungszeiten:
Äußere Laufer Gasse 25 Mo + Do 08:00 – 15:30 Uhr
90403 Nürnberg Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
(0911) 231 - 47 00 Mi + Fr 08:00 – 12:30 Uhr
Rückmeldung
Auf ihrem Leporello werden Sie von der Hochschule aufgefordert sich, innerhalb eines definierten
Zeitraums, für das folgende Semester rückzumelden. Sie tun dies online, auf der Seite der Hochschule
unter: Service für Studierende. An selbiger Stelle erhalten Sie Informationen über das Prozedere der
Rückmeldung. Bitte ver-gessen Sie nicht, sich zuverlässig rückzumelden. Sie teilen darüber der
Hochschule mit, dass Sie auch im folgenden Semester an der Hochschule ihr Studium fortset-zen
möchten.
73
Semesterticket für Studenten
Jede Studentin / jeder Student, die / der erstmals seinen Hauptwohnsitz in Nürnberg anmeldet, erhält bei
einem Wechsel des Hauptwohnsitzes nach Nürnberg von der Stadt wahlweise ein ÖPNV 4-Monats-
SemesterTicket für die Zonen 100/200 von der VAG (Wert: 152,40 Euro) oder eine sechs Monate gültige
Dauerkarte für die Nürnberger Bäder von NürnbergBad (Wert: 101 Euro).
Bei Umzug innerhalb des Stadtgebietes wird ein Gutschein nur ausgegeben, sofern dieser mit einer
Änderung des Meldestatus einhergeht (erstmalige Ummeldung von Zweitwohnsitz auf Hauptwohnsitz).
Jede Studentin / jeder Student erhält insgesamt nur einmal einen Gutschein. Dies gilt auch dann, wenn
ein Zuzug von außerhalb des Gemeindegebietes stattfindet und die betreffende Person in der
Vergangenheit schon einmal einen Hauptwohnsitz in Nürnberg hatte.
Die Gutscheine werden vom Einwohneramt bei einer entsprechenden Meldung ausgehändigt.
Die Prüfung der Immatrikulationsbescheinigung erfolgt bei Einlösung des Gutscheins bei der VAG
(Kunden-Center) oder bei NürnbergBad.
Rückerstattung und Barauszahlung sind selbstverständlich nicht möglich. Kosten für eine Erweiterung
des Geltungsbereichs des Semesterticket müssen aufgezahlt werden. 3
Studentenwerk Erlangen-Nürnberg
Die Aufgaben des Studentenwerks sind die wirtschaftliche Förderung der Studierenden, deren soziale und
gesundheitliche Betreuung, die Einrichtung von Kindertagesstätten, der Bau und der Betrieb von
Studentenwohnheimen sowie die Bereitstellung von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen
Bereich für die Studierenden der staatlichen Hochschulen.
Geschäftsstelle Nürnberg des Studentenwerks:
Andreij-Sacharow-Platz 1 Öffnungszeiten: Mo-Do 9:00 – 15:00 Uhr
90403 Nürnberg Fr 9:00 – 14:00 Uhr
Tel. (09 11) 588 57 11
3
http://www.nuernberg.de/internet/referat2/studententicket.html (Stand: 11.06.2012)
74
Wohnheime
Angeboten werden Einzelzimmer, Plätze in Gruppenwohnungen, Einzelappartements,
Doppelappartements für Paare und Ehepaare und Familienwohnungen. Alle Wohneinheiten sind möbliert.
Insgesamt stehen in Erlangen und Nürnberg über 3.500 Wohnplätze in Studentenwohnheimen zur
Verfügung.
Häuser und Wohnanlagen in Nürnberg
Informationen und Formulare bei:
WohnService Nürnberg Öffnungszeiten:
Andreij-Sacharow-Platz 1 Mo, Mi, Do: 9:00 – 12:00 Uhr
90403 Nürnberg Di: 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Tel. 0911 – 588 57-26 oder nach Vereinbarung
www.studentenwerk.uni-erlangen.de/wohnen
Wohnheime und Appartementanlagen des Studentenwerks
Studentenwohnheim Weinstadl/Wasserturm Nürnberg
Maxplatz 8/10
90403 Nürnberg
Studentenwohnheim Dutzendteich
Dutzendteichstraße 8 & 10
90478 Nürnberg
Appartementhaus Künhoferstraße
Künhoferstraße 2
90489 Nürnberg
Wohnanlage Avenariusstraße
Avenariusstraße 35
90409 Nürnberg
Wohnanlage St. Peter
Walter-Meckauer-Straße 12 – 28
90478 Nürnberg
75
Internationales Studentenwohnheim Max Kade
Grolandstraße 56
90408 Nürnberg
Wohnheime anderer Träger siehe unter www.studentenwerk.uni-erlangen.de/wohnen
Private Zimmer- und Wohnungsvermittlung
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg hilft Studierenden der Universtität und der Hochschulen in Erlangen und Nürnberg bei der Wohnungssuche und hat dafür in Erlangen und Nürnberg einen Privatzimmerdienst für privat angebotene Zimmer und Wohnungen eingerichtet.
Die Vermittlung - für die keine Terminvereinbarung nötig ist - kann jedoch nur persönlich (also nicht telefonisch) erfolgen, da die Wohnungsinhaber ihren Mieter verständlicherweise meist vorher persönlich kennenlernen wollen. Aus diesem Grund werden auch keine Vormerklisten geführt und auch keine Zimmer nach auswärts gemeldet, da mit einer zwischenzeitlichen Weitervermietung gerechnet werden muss.
Um die Arbeit des Privatzimmerdienstes so erfolgreich wie möglich zu gestalten, ist eine Rückmeldung erforderlich, damit der Privatzimmerdienst umgehend erfährt, ob das Zimmer angemietet wurde oder nicht.
Privatzimmerdienst des Studentenwerks in Nürnberg:
Geschäftsstelle Nürnberg (1. OG) Öffnungszeiten: Andreij-Sacharow-Platz 1 Mo-Do 09.00-15.00 Uhr 90403 Nürnberg Freitag 09.00-14.00 Uhr (09 11) 588 57-0
Sachbearbeiterin: Erika Haas
Studienbeiträge
Grundsätzlich sind alle Studierenden zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. Die Höhe der
Studiengebühren beläuft sich bei der EvHN insgesamt auf 392 €. Diese setzen sich aus 350 €
Studienbeitrag + 42 € Studentenwerksbeitrag zusammen.
Doppelstudium
Wer an einer Hochschule in mehrere Studiengänge eingeschrieben ist, zahlt den Studienbeitrag nur
einmal. Wer sich jedoch an zwei Hochschulen immatrikuliert, muss den Studienbeitrag an beide
Hochschulen entrichten.
76
Befreiung der Studienbeitragspflicht
Beitragspflicht besteht nicht für:
Studierende, die vom Studium beurlaubt sind
Studierende, die ein praktisches Studiensemester ableisten
Studierende im „Vorbereitungsstudium für ausländische Studienbewerber/innen“ (DSH)
Von der Beitragspflicht werden auf Antrag befreit:
- Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert ist
- Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen in einem Mitgliedstaat der EU erhalten
- Zwei-Kind-Regelung
- Ausländische Studierende
- Studierende, für die die Erhebung eine unzumutbare Härte darstellen würde
siehe ebenfalls: Homepage Service für Studierende Beiträge & Stipendien
Studienberatung
Zu den Aufgaben einer zentralen Studienberatung gehören u.a. die Informationen über
Studienmöglichkeiten, Fächerkombinationen, Studienabschlüsse, Zulassungsregelungen,
Studiengestaltung sowie die Beratung bei Schwierigkeiten hinsichtlich der Studienwahl, bei
Schwierigkeiten im Studium, bei geplantem Studienwechsel oder Studienabbruch.
An der Evangelischen Hochschule übernimmt diese Aufgabe im Bereich der Fakultät
Sozialwissenschaften Herr Prof. Dr. Karl-Peter Hubbertz. Termine sollten per Email im Vorab angemeldet
und abgesprochen werden ( Homepage Fakultäten Sozialwissenschaften Lehrende).
Wahlfächer
Wahlfächer für alle Semester Gitarre
Chor
77
Allgemeinwissenschaftliche Wahlfächer
Fakultätsübergreifende Anrechnung von Studienleistungen in Allgemeinwissenschaftlichen
Wahlpflichtveranstaltungen
Alle Veranstaltungen aus anderen Fakultäten die in der eigenen Fakultät nicht als Pflichtveranstaltungen
angeboten werden, können als „Allgemeinwissenschaftliche Fächer“ angerechnet werden. Die
Anrechnung erfolgt in Bezug auf die Semesterwochenstunden und die Art des Leistungsnachweises auf
der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Fakultäten. Die Standards der jeweiligen
Leistungsnachweise (beispielsweise die Anzahl der Seiten bei Studienarbeiten) werden durch die
jeweiligen DozentInnen definiert, bei denen der Leistungsnachweis erbracht wird.
Möglichkeiten, an einem Allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach (AW-Fach) teilzunehmen und
einen Leistungsnachweis zu erwerben:
1. AW-Lehrveranstaltungen aus den Fakultäten, die für alle Studierende der EHN offen stehen.
2. Haupt- und Wahlpflichtveranstaltungen anderer Fakultäten als AW-Fach unter folgender
Regelung:
Erwerb des Leistungsnachweises (bezogen auf beide Möglichkeiten):
a) Die Anmeldung erfolgt in den jeweiligen Fakultäten, in denen die Veranstaltungen angeboten
werden.
b) Die Studierenden müssen jeweils selbst klären, welche Bedingungen zur Erreichung des AW-
Leistungsnachweises von der Fakultät gestellt werden, in der sie eingeschrieben sind und in der sie
den Leistungsnachweis einreichen wollen, siehe hierzu die Studien- und Prüfungsordnung der
jeweiligen Fakultät.
c) Die Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Fakultäten regeln den Erwerb von
Leistungsnachweisen für Allgemeinwissenschaftliche Fächer unterschiedlich. Auch der zeitliche
Umfang des AW-Lehrangebots (1- bzw. 2-std.) ist unterschiedlich.
d) Bei Teilnahme an einer Veranstaltung aus einer anderen Fakultät müssen die Studierenden am
ersten Tag des Lehrveranstaltungsbeginns mit dem verantwortlichen Dozenten/der Dozentin
klären, unter welchen Voraussetzungen (Art, Umfang, Beurteilung) die erfolgreiche Teilnahme
bestätigt werden kann.
Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) Nach einer Immatrikulation an der vhb können alle Lehrveranstaltungen belegt und in vielen auch nach
Absprache und Genehmigung durch die an der Evangelische Hochschule Nürnberg zuständigen
KollegInnen als Leistungsnachweise im allgemeinwissenschaftlichen Bereich abgelegt und anerkannt
werden.
Alle näheren Informationen dazu entnehmen Sie bitte aus www.vhb.org. Das aktuelle kommentierte
Vorlesungsverzeichnis finden Sie unter www.vhb.org/kursprogramm.
78
SPRACHWISSENSCHAFTlicher Bereich Sprachenangebot am Language Center (LC) der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg (GSO)
Das gesamte Sprachangebot des LC steht für Studierende der EVHN zur Verfügung. Reguläre
Semesterkurse gebührenfrei, Ferienkurse kostenpflichtig. Unabhängig von SWS-Zahl und
Kursniveau können alle am Language Center erbrachten Studienleistungen vom
Studiensekretariat EVHN angerechnet werden. Dies gilt für die semesterbegleitenden
Sprachkurse. Eine Anrechnung der Ferienkurse ist nicht möglich. Die Noten und
Teilnahmebestätigungen werden gesammelt an die EVHN übermittelt.
03.09.2012 Sprachangebote des LC steht im Internet www.ohm-hochschule.de/sprachen/
03.09.2012 Anmeldung Online www.ohm-hochschule.de/sprachen/
später per E-Mail [email protected]
04.10.2012 Kursbeginn
LANGUAGE CENTER GEORG-SIMON-OHM HOCHSCHULE NÜRNBERG
www.ohm-hochschule.de/sprachen/
Postanschrift: Kesslerplatz 12, 90489 Nürnberg
Büro: Wassertorstraße 6, 1. Stock
Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Fr 8.00-12.00 Uhr
Zuständig an der EVHN und/oder Rückfragen:
Akademisches Auslandsamt
Tel. 0911/272 53-730
E-Mail: [email protected]
Mo., Mi., Do. 11:00 Uhr – 14:00 Uhr (Fr. Rieber) sowie
Di. + Fr. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr (Fr. Dr. Haberstumpf-Münchow)
und nach Vereinbarung
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Allgemeine Hinweise Auslandsstudium/ -praktikum
Alles rund ums Auslandsstudium gibt es beim
Akademischen Auslandsamt.
Bachelor
Unterster akademischer Grad.
Beginn und Dauer der Veranstaltungen
Individuelle Absprachen möglich, siehe genauer unter c.t.
und s.t.
Bibliothek
Die Öffnungszeiten sind den Aushängen zu entnehmen.
Recherche und Bestellungen aus dem Magazin sind mittels
des OPAC-Kataloges möglich.
Briefkästen der Dozenten
Diese befinden sich im 3. Stock auf der linken Seite
(Sozialwissenschaften = Farbe blau).
Campus
(Lat.) „Feld/Platz“. Campus bedeutet, dass sich alle
Einrichtungen einer Universität auf einem Gelände
befinden.
Cafeteria
Cafeteria werden die einzelnen
„Lebensmittelversorgungspunkte“ in den einzelnen
Fakultäten genannt. Hier bekommt man auch ein
alternatives Programm zur Mensakarte mit kleinen Snacks
und heißem Kaffee.
Career Service
Will Studenten und Absolventen bei Ihrer
Arbeitsmarktorientierung fördern.
c.t. (Cum tempore)
(Lat.) „Mit Zeit“. Dies bedeutet, dass zu jeder angegebenen
Zeit mit diesem Zusatz ein akademisches Viertel
hinzuzurechnen ist. Die Vorlesung beginnt dann eine
Viertelstunde nach der angegebenen Zeit (z.B. 8:00 Uhr c.t.
Beginn: 8:15 Uhr).
Dekan
Vorsteher einer Fakultät oder eines Fachbereiches.
Dissertation
Schriftliche wissenschaftliche Abhandlung zur Erlangung
des Doktorgrades.
Einführungsveranstaltung
Zu Beginn des Studiums (teilweise auch in späteren
Semestern) gibt es eine Einführungsveranstaltung, in der
wichtige Literaturhinweise und der Lehrplan erklärt
werden.
Einschreibung
Siehe genauer „Immatrikulation“.
Erasmus
Europäisches Austauschprogramm. Ziel ist die Förderung
europäischen Austausches und Dialoges auf
Hochschulebene.
Evaluation
Bezeichnet den Vorgang der Bewertung von Vorlesungen
durch Studenten. Am Ende der Vorlesungszeit erhält man
Zettel auf denen man durch Ankreuzen oder Notenvergabe
den Dozenten sowie die Vorlesung beurteilen kann.
Exmatrikulation
Bezeichnet die Streichung des Studierenden aus dem
Namensverzeichnis einer Hochschule. Die Exmatrikulation
erfolgt durch das Bestehen einer Abschlussprüfung, das
endgültige Nichtbestehen einer notwendigen Prüfung
sowie das Nichtzurückmelden zum nächsten Semester.
Fachbereich
Verwaltungsmäßig zusammengefasster Bereich für
mehrere ähnliche Studienfächer.
Fachschaft
Vertretungsorgan der einzelnen Fachbereiche
(Sozialwissenschaften, Gesundheit und Pflege, etc.). Die
Fachschaften sind Ansprechpartner der Studenten und
helfen bei Fragen rund ums Studium.
Fachsemester
Semester, in denen man für ein und denselben
Studiengang immatrikuliert ist oder war. Urlaubs- und
Krankheitssemester zählen nicht als Fachsemester.
80
Fakultät
Zusammenschluss eines Wissenschaftsgebiets zu einer
Körperschaft unter Leitung eines Dekans.
Forschungsfreisemester
Um in einem Studienfach ein bestimmtes Themengebiet
besser erforschen zu können, gewähren Universitäten
einem Professor ein sog. Forschungsfreisemester.
HIWI-Jobs
Gibt es bei Dozenten und in der Bibliothek. Die genauen
Aufgaben und Bedingungen sind individuell zu besprechen.
Es handelt sich hierbei um Hilfsdienste wie z.B. Recherche,
Kopierarbeiten etc.
Hochschulwechsel
Ein Wechsel der Hochschule ist möglich, jedoch mitunter
nicht ganz einfach, da besonders bei einem Wechsel in
andere Bundesländer andere Studienordnungen bestehen.
Immatrikulation
Bezeichnet die Aufnahme an einer Hochschule. Durch die
Anmeldung in die Liste der Studierenden wird man an der
Hochschule aufgenommen. Zu beachten sind allerdings
sog. Zulassungsbeschränkungen.
Kanzler/in
Der/Die Kanzler/in ist Leiter/in der Hochschulverwaltung
und Beauftragte/r für den Haushalt.
Kolloquium
Gespräch, Unterredung, insbesondere die wissenschaftliche
Auseinandersetzung unter Leitung eines akademischen
Lehrers; auch die Form der mündlichen Prüfung nach dem
Praxissemester.
Matrikel
Verzeichnis von Studenten einer Universität. Jeder Student
erhält eine eigene Matrikelnummer.
Matrikelnummer
Diese erhält man bei der Ersteinschreibung. Diese Nummer
am besten gut einprägen. Sie steht zwar im
StudentInnenausweis, wird aber öfters benötigt, und zwar
meistens dann, wenn der Ausweis gerade nicht zur Hand
ist.
Numerus Clausus / N.C.
(Lat.) „Zahlenmäßige (Zulassungs-) Beschränkung“.
Aufgrund der hohen Bewerberzahlen sind einige
Studienfächer zulassungsbeschränkt, sog. NC-Fach.
OPAC
Elektronischer Bücherkatalog der Bibliothek. Auf den OPAC
kann von allen Rechnern in den Bibliotheken und über das
Internet zugegriffen werden. Mit der eigenen
Benutzernummer und einem Passwort können Bücher
vorgemerkt, bestellt und verlängert werden.
Präsident/in
Der/Die Präsident/in ist offizielle/r Leiter/in der Hochschule.
Praktikum
1) Zur praktischen Anwendung des Erlernten eingerichtete
Übungsstunde oder
2) vorübergehende Tätigkeit von Studenten, die sie in der
Praxis auf Ihren Beruf vorbereiten.
Praxisstellenbörse
Eine Praxisstellenbörse zur Vermittlung von
Praktikumsplätzen bietet die Hochschule auf ihrer
Homepage (Fakultäten/Sozialwissenschaften/Praxisstellen)
Prüfungsamt
Ist die hochschulorganisatorische Einheit, die für
Prüfungen, Anrechnungen bereits besuchter LV´s,
Einsprüche etc. zuständig ist.
Prüfungsordnungen
Regeln den Aufbau eines Studiengangs. In
Prüfungsordnungen sind abzulegende Prüfungen, Fristen,
zu erbringende Studienleistungen (Scheine) usw.
verbindlich festgelegt.
Quereinstieg
Liegt zulassungsrechtlich vor, wenn ein Studium bereits in
einem höheren Semester begonnen werden kann, nachdem
aus einem anderen Studium Studien- oder
Prüfungsleistungen und damit Semester anerkannt werden
konnten.
Regelstudienzeit
Zeit, die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt als
Richtwert angegeben wird, in der ein Studium
abgeschlossen werden sollte. Die Studienzeit ist für die
Förderung nach dem BAföG und andere
Fördereinrichtungen zu beachten.
Rückmeldung
Zu den von der Hochschule festgelegten Fristen muss sich
jeder Student höchstpersönlich zurückmelden. Erfolgt die
Rückmeldung nicht, erfolgt die Exmatrikulation.
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Schließfächer
Schließfächer sind im Untergeschoss und im Vorraum der
Bibliothek. Gegen eine Leihgebühr von 1 € kann man die
Fächer im Vorraum verschließen. Für die Fächer im
Untergeschoss muss man sich selbst ein Schloss
mitbringen.
Semesterbeitrag
Die Evangelische Hochschule erhebt von Ihren
Studierenden eine Beitrag von 350 € pro Semester. Die
Gebühr wird bei der Rückmeldung oder der Einschreibung
fällig, zusätzlich ist der Studentenwerks-beitrag in Höhe
von 42 €zu entrichten. Insgesamt kostet ein Semester
derzeit 392 €.
Semesterwochenstunden (SWS)
Anzahl der Stunden, die in einer Semesterwoche aufgrund
der Lehrveranstaltungen besucht werden müssen.
Seminar
Übungskurs, der in manchen Fachbereichen
Pflichtveranstaltung ist.
s.t. (Sine tempore)
(Lat.) „Ohne Zeit“. Dies bedeutet „ohne akademisches
Viertel“. Die Vorlesung beginnt somit pünktlich zur
angegebenen Zeit. (z.B. Punkt 8:00 Uhr)
Stipendien
Besonders erfolgreiche Studenten können zahlreiche
Stipendien erhalten. Ansprechpartner sind hier in erster
Linie die Fakultätsprofessoren und die einzelnen
Studienstiftungen.
Studentendarlehen
Die Darlehenskasse des Bayerischen Studentenwerkes
bewilligt hilfsbedürftigen Studenten vorrangig für die
letzten vier Semester des Erststudiums Studentendarlehen.
Ansprechpartner ist das Studentenwerk Erlangen-
Nürnberg.
Studentenwerk
Das Studentenwerk ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts mit der Aufgabe der wirtschaftlichen Förderung und
Beratung der Studierenden. Dazu gehört die BAföG-
Vergabe, Zimmervermittlung, der Betrieb der Mensa und
Cafeterien, der Krabbelstube und die Betreuung von
Wohnheimen.
Studienstiftungen
Stiftungen der Privatwirtschaft oder politischen
Gruppierungen, um herausragende Studienleistungen zu
honorieren bzw. zu fördern.
Tutor
Studienbegleitender Hilfeleistender. Tutoren sind meist
Studenten aus höheren Semestern.
Vizepräsident/in
Der/Die Vizepräsident/in ist die Vertretung des/der
Präsidenten/in und Zuständig für das akademische
Auslandsamt.
Vorlesung
Lehrveranstaltung: ein Dozent trägt den Lehrstoff vor.
Vorlesungsverzeichnis
Übersicht über alle angebotenen Veranstaltungen eines
Semesters (Homepage/Service für Studierende/
Vorlesungsverzeichnis).
Wahlen
Finden an der Hochschule jedes Wintersemester statt (für
Fachschaft und AStA).
Wartezeit
Zeitraum zwischen Erwerb der Hochschulreife bis zur
Studienaufnahme an einer Hochschule. Besonders bei
zulassungsbeschränkten Studiengängen kann nach
entsprechender Wartezeit auch mit schlechterer Abitur-
note ein Studienplatz ergattert werden.
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IFIT – Institut für Fort- und Weiterbildung, Innovation
und Transfer
Was ist IFIT ?
Das Institut für Fort- und Weiterbildung, Innovation und Transfer (IFIT) ist eine zentrale, rechtlich
unselbständige Einrichtung der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Ziele IFIT fördert die Qualifizierung und Innovation der beruflichen Praxis unter Anknüpfung an die Problem-
und Lebenslagen von Betroffenen und unter Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse. Es
dient der kritischen Reflexion und Verbesserung der individuellen, fachlichen und persönlichen
Kompetenzen der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie der
objektiven Bedingungen und Strukturen des Arbeitsfeldes und des weiteren relevanten Umfeldes.
iFiT fördert den wechselseitigen kritischen Diskurs zwischen aktueller Praxisentwicklung und veränderten
wissenschaftlichen Erfahrungen und Erkenntnissen. Der erforderliche intensive Praxisbezug wird durch
enge Verbindung und Kooperation zu den Trägern vor allem Evangelischer Einrichtungen gesichert.
Aufgaben
iFiT organisiert oder führt selbständig bzw. in Unterstützung der Fakultäten durch:
4. Weiterbildende Studiengänge
5. Fort- und Weiterbildungskurse, Tagungen und Vortragsreihen in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Fakultäten der Evangelischen Hochschule Nürnberg
6. Fort- und Weiterbildungsprojekte für Einrichtungen und Unternehmen in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Fakultäten der Evangelischen Hochschule Nürnberg
7. Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Medien und Programmen zur Unterstützung von
Lehre und Lernen einschließlich der dafür erforderlichen Erprobungen und Evaluationsverfahren
8. Fort- und Weiterbildungskurse im Rahmen der Mitarbeitendenfortbildung und der
Personalentwicklung
Kontakt und Anmeldung:
Sekretariat Christel Beck
Zi. V.2.27
Bärenschanzstr. 4
90429 Nürnberg
Tel: 0911 / 27253-711
Fax 0911 / 27253-712
E-Mail: [email protected]
83
Institut für Praxisforschung und Evaluation im
kirchlichen, sozialen und Bildungsbereich
Das Institut für Praxisforschung und Evaluation im kirchlichen, sozialen und Bildungsbereich wurde als
Service- und Dienstleistungspool für die in der Praxis tätigen Organisationen in den genannten Bereichen
gegründet. In enger Verzahnung mit der Ausbildung von Fachkräften in den Studiengängen Soziale
Arbeit, Pflegemanagement und Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit werden
Praxisforschungs- und Evaluationsvorhaben realisiert, Beratung im Zusammenhang mit
Qualitätsmanagement- und Selbstevaluationsprozessen angeboten sowie Projekte in der Praxis moderiert
und wissenschaftlich begleitet. Im Rahmen der Arbeitsstelle sind fünf wissenschaftliche Mitarbeiter unter
der Leitung von Prof. Dr. Joachim König tätig.
Unter Evaluation verstehen wir alle systematischen Ansätze und Konzepte zur Beschreibung und
Bewertung von Maßnahmen, Programmen und Einrichtungen. Neben dem Einsatz objektiver
Messverfahren zur Bewertung liegt uns in der Beratung und bei der Planung von Untersuchungen viel an
der Einbeziehung und Stärkung der Selbstevaluationskompetenzen bei den Beteiligten und Betroffenen.
Wir gehen davon aus, dass sich die Aussagekraft und die Verwertbarkeit der Evaluationsergebnisse
wesentlich verbessern, wenn die fachlichen Kompetenzen und die praktischen Erfahrungen der
Mitarbeitenden vor Ort mit in die Gestaltung von Evaluation einfließen. Aus diesem Grund begreifen wir
Evaluation immer auch als Chance zum Lernen und zur Weiterentwicklung, — individuell, für die
beteiligten Fachkräfte und insgesamt, für die Einrichtungen als Ganzes.
Wir unterstützen und beraten Einrichtungen, Organisationen und Verbände im Sozial- und
Bildungsbereich gerne im Zusammenhang mit der
- Durchführung und Begleitung von Zertifizierungsprozessen
- Moderation von Organisationsentwicklungsprozessen
- Beratung und Begleitung von Selbstevaluationsprozessen
- externen Evaluation von Projekten, Initiativen und Einrichtungen
- Begleitung und Beratung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementprozessen
- wissenschaftlichen Begleitung von Pilotprojekten
Bitte nehmen Sie bei Interesse oder Nachfragen Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne näher:
Prof. Dr. Joachim König, Dietmar Maschke, Markus Maiwald, Sebastian Ottmann und Axel Geißendörfer
an der
Evangelische Hochschule Nürnberg
Bärenschanzstr. 4
90429 Nürnberg
Tel.: 0911 / 272 53 -835, -710
Fax: 0911 / 272 53 -790
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Institut für Gerontologie und Ethik
Das Institut für Gerontologie und Ethik ist eines der Forschungsinstitute der Hochschule. Im Zentrum der
Tätigkeiten stehen Forschungsprojekte, die das Leben im Alter und seine besonderen Herausforderungen
untersuchen und dazu Perspektiven aus einer christlichen Wertehaltung heraus entwickeln.
Vielfältige Lebensformen und –stile, viele Lebensjahre, aber auch Multimorbidität und dadurch häufige
Unterstützungs- und Pflegebedürftigkeit in den letzten Lebensjahren sind weithin bekannte Merkmale
der Lebensspanne Alter in unserer Zeit. Gleichzeitig werden in unserer pluralen Gesellschaft Werte immer
wieder anders definiert, gegenseitige Verantwortung für Menschen in unterschiedlichen Generationen
neu zugeordnet. Die Kultur des Helfens verändert sich im Spannungsfeld von Finanzierungsmöglichkeiten
und Ehrenamt, dem Dienstleistungsverständnis sozialer Berufe und sehr ausdifferenzierten Lebensformen
von Familien und Gruppen.
Das Institut für Gerontologie und Ethik untersucht in diesem Feld vielfältige Fragestellungen.
Die Forschungsergebnisse wurden im WS 2010/2011 nicht nur in Fachpublikationen, sondern auch in
einer hochschulöffentlichen Reihe publiziert. Diese Vortragsreihe wird im WS 2011/12 fortgeführt.
Aktuelle und immer wiederkehrende Fragestellungen ethischer Relevanz aus dem Lebensabschnitt Alter
und dem Umgang mit alten Menschen werden vorgestellt und in einer werteorientierten Haltung
reflektiert. Den Schwerpunkt bilden dabei Themen, zu denen das Institut eigene Forschungsprojekte
durchführt, sowie die Vorstellungen von wissenschaftlichen Arbeiten, die in enger Kooperation mit dem
Institut durchgeführt werden.
Frau Vizepräsidentin Prof. PD Dr. Barbara Städtler-Mach
Evangelische Hochschule Nürnberg
Tel. 0911/ 27253-890
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