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Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Schleswig-Holstein Niederlassung Lübeck

Anlage 30.2

Stand: 03.06.2016

Feste Fehmarnbeltquerung Planfeststellung

Fachbeitrag Flora & Fauna Fehmarn

Diese Unterlage ist eine vollständig neue Anlage der Planfeststellungsunterlagen, 03.06.2016

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Femern A/S Vester Søgade 10

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Stand: 03.06.2016

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Fachbeitrag Flora & Fauna Fehmarn Diese Unterlage ist eine vollständig neue Anlage der Planfeststellungsunterlagen, 03.06.2016

Aufgestellt:

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Niederlassung Lübeck

Kopenhagen, 03.06.2016

Femern A/S

gez. Claus Dynesen

Lübeck, 03.06.2016

LBV-SH Niederlassung Lübeck

gez. Torsten Conradt

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Erstellt durch:

FEIA-Joint-Venture

(seit 01.09.2014)

Verantwortlicher Projektleiter: Hans Ohrt

Datum: 03.06.2016

gez. Hans Ohrt

Seacon A/S (ab 01.01.2017

MOE A/S)

Buddingevej 272

2860 Søborg

Dänemark

TGP Trüper Gondesen

Partner mbH

Landschaftsarchitekten

BDLA

An der Untertrave 17

23552 Lübeck

Deutschland

Unterauftragnehmer:

leguan gmbH

Brandstücken 33

22549 Hamburg

Deutschland

oder: Postfach 306150,

20327 Hamburg

LAIRM Consult GmbH

Haferkamp 6

22941 Bargteheide

Deutschland

baudyn GmbH Baudynamik

& Strukturmonitoring

Mühlenkamp 43

22303 Hamburg

Deutschland

FEMO-Konsortium (seit 28.11.2014)

Verantwortlicher Projektleiter: Ian Sehested Hansen

Datum 03.06.2016

gez. Ian Sehested Hansen

DHI

Agern Allé 5

2970 Hørsholm

Dänemark

mit:

Orbicon A/S

Lautrupvang 4B

2750 Ballerup

Dänemark

BioConsult SH

Schobüller Str. 36

25813 Husum

Deutschland

MariLim Gesellschaft für Gewässeruntersuchung mbH Heinrich-Wöhlk Straße 14 24232 Schönkirchen Deutschland

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Unterauftragnehmer:

NIRAS A/S

Sortemosevej 19

3450 Allerød

Dänemark

ITAP Institut für Technische

und Angewandte Physik

GmbH

Marie-Curie Straße 8

26129 Oldenburg

Deutschland

Müller-BBM GmbH

Robert-Koch-Straße 11

82152 Planegg/München

Deutschland

WTM Engineers GmbH

Johannisbollwerk 6

20459 Hamburg

Deutschland

FØL Fiskeøkologisk

Laboratorium ApS

Torvegade 3, 1.tv.

3000 Helsingør

Dänemark

DHI-WASY GmbH

Niederlassung Syke

Max-Planck-Straße 6

28857 Syke

Deutschland

DHI-GRAS

Agern Allé 5

2970 Hørsholm

Dänemark

IfaÖ Institut für Angewandte

Ökosystemforschung GmbH

Alte Dorfstraße 11

18184 Neu Broderstorf

Deutschland

Karten:

Wenn nicht anders angegeben:

DTK5 und DTK25 © GeoBasis-DE/LVermGeo SH (www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de)

DDO Orthofoto: DDO®, © COWI

Geodatastyrelsen (früher Kort- og Matrikelstyrelsen), Kort10 und 25 Matrikelkort

GEUS (De Nationale Geologiske Undersøgelser for Danmark og Grønland)

HELCOM (Helsinki Commission – Baltic Marine Environment Protection Commission)

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Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG ............................................................................................... 14

2. UNTERSUCHUNGSGEBIET ....................................................................... 15

3. METHODIK .................................................................................................. 19

3.1. Bestandserfassung ..............................................................................................19

3.1.1. Biotoptypen ..................................................................................................................... 19

3.1.2. Pflanzen der Roten Listen ............................................................................................... 19

3.1.3. Libellen ............................................................................................................................ 19

3.1.4. Amphibien ....................................................................................................................... 20

3.1.5. Brutvögel ......................................................................................................................... 21

3.1.6. Rastvögel ........................................................................................................................ 23

3.1.7. Fledermäuse ................................................................................................................... 23

3.1.7.1. Quartiersuche ........................................................................................................... 26

3.1.7.2. Flugrouten ................................................................................................................ 26

3.1.7.3. Jagdgebiete .............................................................................................................. 27

3.1.7.4. Fledermauszug ........................................................................................................ 27

3.1.8. Plausibilitätsprüfung Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Laufkäfer und Reptilien .......................................................................................................................... 27

3.2. Spezifische Bewertungsverfahren ......................................................................28

3.2.1. Pflanzen der Roten Listen ............................................................................................... 28

3.2.2. Libellen ............................................................................................................................ 29

3.2.3. Amphibien ....................................................................................................................... 30

3.2.4. Brutvögel ......................................................................................................................... 31

3.2.5. Rastvögel ........................................................................................................................ 31

3.2.6. Fledermäuse ................................................................................................................... 32

4. KOMMENTIERTE ERGEBNISSE ............................................................... 33

4.1. Biotoptypen ..........................................................................................................33

4.2. Pflanzen der Roten Listen ...................................................................................36

4.2.1. Bestand ........................................................................................................................... 36

4.2.2. Bewertung ....................................................................................................................... 39

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4.3. Libellen .................................................................................................................43

4.3.1. Bestand ........................................................................................................................... 43

4.3.2. Bewertung ....................................................................................................................... 44

4.4. Amphibien .............................................................................................................45

4.4.1. Bestand ........................................................................................................................... 45

4.4.2. Bewertung ....................................................................................................................... 49

4.4.2.1. Gewässer ................................................................................................................. 49

4.4.2.2. Landhabitate ............................................................................................................ 51

4.5. Brutvögel ..............................................................................................................51

4.5.1. Bestand ........................................................................................................................... 51

4.5.2. Bewertung ....................................................................................................................... 60

4.5.2.1. A3 Strände ............................................................................................................... 60

4.5.2.2. D4 Gehölzarme Felder ............................................................................................. 62

4.5.2.3. D5 Reichstrukturierte Feldflur .................................................................................. 64

4.5.2.4. F5 Gartenstädte ....................................................................................................... 66

4.5.2.5. F 6 Dörfer ................................................................................................................. 68

4.5.2.6. F9 Industriegebiete und Bahnanlagen ..................................................................... 70

4.5.2.7. Verkehrsflächen ....................................................................................................... 72

4.5.2.8. Abschließende Bewertung ....................................................................................... 74

4.6. Rastvögel ..............................................................................................................74

4.6.1. Bestand ........................................................................................................................... 74

4.6.2. Bewertung ....................................................................................................................... 82

4.7. Fledermäuse .........................................................................................................84

4.7.1. Bestand ........................................................................................................................... 84

4.7.1.1. Quartiere .................................................................................................................. 85

4.7.1.2. Flugrouten ................................................................................................................ 86

4.7.1.3. Jagdhabitate ............................................................................................................. 90

4.7.1.4. Fledermauszug ........................................................................................................ 91

4.7.2. Bewertung ....................................................................................................................... 93

4.8. Plausibilitätsprüfung Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Laufkäfer und Reptilien ........................................................................................................93

4.8.1. Bestand ........................................................................................................................... 93

4.8.2. Bewertung ....................................................................................................................... 99

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5. ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................. 101

6. LITERATUR............................................................................................... 104

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2-1: Lage des Untersuchungsgebietes für den LBP (blaue Linie) mit

vorgesehenem Eingriffsbereich (rote Linie). ................................................. 16

Abbildung 2-2: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die Rastvogelerfassung 17

Abbildung 2-3: Übersicht der Agrarlandschaft des Untersuchungsgebietes, östlich der

B 207 ............................................................................................................. 18

Abbildung 4-1: Übersicht des aufgelassenen Bahngeländes in Puttgarden ................. 40

Abbildung 4-2: Lage der Brutreviere von Limikolen ...................................................... 55

Abbildung 4-3: Lage der Brutkolonie-Standorte von Silber- und Sturmmöwen ............ 56

Abbildung 4-4: Lage der Brutreviere von Enten, Rallen und Fasan ............................. 56

Abbildung 4-5: Lage der Brutreviere von Greifvögeln und Eulen ................................. 57

Abbildung 4-6: Lage der Brutreviere von Rabenvögeln ................................................ 57

Abbildung 4-7: Lage der Brutreviere von gebäude- und höhlenbrütenden Singvögeln 58

Abbildung 4-8: Lage der Brutreviere von bodenbrütenden Singvögeln ........................ 58

Abbildung 4-9: Lage der Brutreviere von freibrütenden Singvögeln ............................. 59

Abbildung 4-10: Lage der Brutreviere von Röhrichtbrütern .......................................... 59

Abbildung 4-11: Lebensraumtypen nach Flade (1994) im Untersuchungsgebiet ........ 60

Abbildung 4-12: Bewertung der Lebensraumtypen nach Flade (1994) für die

Brutvogelfauna .............................................................................................. 74

Abbildung 4-13: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller

nachgewiesenen Möwen- und Seeschwalbenarten während aller

Kartierungsdurchgänge ................................................................................ 79

Abbildung 4-14: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller

nachgewiesenen Schwäne und Gänse während aller

Kartierungsdurchgänge ................................................................................ 79

Abbildung 4-15: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller

nachgewiesenen Lappentaucher, Säger und Kormorane während aller

Kartierungsdurchgänge ................................................................................ 80

Abbildung 4-16: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller

nachgewiesenen Entenarten während aller Kartierungsdurchgänge .......... 80

Abbildung 4-17: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller

nachgewiesenen Limikolenarten während aller Kartierungsdurchgänge .... 81

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Abbildung 4-18: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller

nachgewiesenen Singvogelarten während aller Kartierungsdurchgänge .... 81

Abbildung 4-19: Bewertung der Rastvogellebensräume im LBP-

Untersuchungsgebiet .................................................................................... 83

Abbildung 4-20: Aufsummierte Kontaktzahlen während des Herbstzuges 2014 nach

Boxstandorten und Arten getrennt ................................................................ 91

Abbildung 4-21: Aufsummierte Kontaktzahlen während des Frühjahrszuges 2015 nach

Boxstandorten und Arten getrennt ................................................................ 92

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 3-1: Termine der Brutvogelkartierungen auf Fehmarn von März bis Juni 2015.

Abend-/Nachtkartierungen sind mit einem * gekennzeichnet. ..................... 21

Tabelle 3-2: Lebensraumtypen nach Flade (1994)........................................................... 22

Tabelle 3-3: Termine der Rastvogelkartierungen auf Fehmarn von August 2014 bis April

2015. ............................................................................................................. 23

Tabelle 3-4: Einzel-Punktwerte zur Bewertung nach Gefährdungskategorien der Roten

Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins (Mierwald &

Romahn 2006) .............................................................................................. 29

Tabelle 3-5: Werteinstufung der addierten Punktwerte zur Bewertung nach

Gefährdungskategorien der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen

Schleswig-Holsteins (Mierwald & Romahn 2006) ........................................ 29

Tabelle 3-6: Werteinstufung der Libellen-Fundorte zur Bewertung nach Artenzahl ........ 30

Tabelle 3-7: Werteinstufung der Amphibien-Fundorte zur Bewertung nach Artenzahl .... 31

Tabelle 4-1: Geschützte Biotope nach § 30 (2) BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG im

Untersuchungsgebiet mit Fundorten, Biotopkürzeln und Bezeichnungen ... 34

Tabelle 4-2: Gesamtliste der innerhalb des Untersuchungsgebietes auf Fehmarn

nachgewiesenen Pflanzen der Roten Listen mit Angabe des Fundortes und

mit Angabe der jeweiligen Gefährdungseinstufung ...................................... 37

Tabelle 4-3: Werteinstufung nach Vorkommen von Pflanzen der Roten Liste und

Vorwarnliste Schleswig-Holsteins, mit Angabe des Biotoptyps, des

Fundortes, der Summe der Einzel-Punktwerte und der Werteinstufung ..... 40

Tabelle 4-4: Gesamtliste der nachgewiesenen Libellenarten mit Angabe der

Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-

Holstein (WINKLER et al. 2011) und der Bundesrepublik Deutschland

(Wildermuth & Martens 2014) ....................................................................... 43

Tabelle 4-5: Gesamtliste der nachgewiesenen Libellenarten nach Gewässer getrennt .. 44

Tabelle 4-6: Bewertungsergebnis anhand der nachgewiesenen Artenzahlen von Libellen

an den jeweiligen Fundorten......................................................................... 45

Tabelle 4-7: Gesamtliste der nachgewiesenen Amphibienarten mit Angabe der

Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-

Holstein (Klinge 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (Kühnel et al.

2009a) ........................................................................................................... 46

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Tabelle 4-8: Maximale Abundanzen adulter Amphibien an den untersuchten

Gewässern .................................................................................................... 46

Tabelle 4-9: Maximale Abundanzen subadulter Amphibien in den untersuchten

Gewässern .................................................................................................... 48

Tabelle 4-10: Maximale Abundanzen juveniler Amphibien in den untersuchten

Gewässern .................................................................................................... 48

Tabelle 4-11: Maximale Abundanzen larvaler Amphibien in den untersuchten

Gewässern .................................................................................................... 48

Tabelle 4-12: Bewertungsergebnis anhand der nachgewiesenen Artenzahlen von

Amphibien an den jeweiligen Fundorten ...................................................... 49

Tabelle 4-13: Nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare (RP) von Brutvögeln

auf Fehmarn (gesamtes Untersuchungsgebiet) sowie ihr Gefährdungs- und

Schutzstatus ................................................................................................. 52

Tabelle 4-14: A3 Strände – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im

LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus ........ 61

Tabelle 4-15: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den

Lebensraumtyp A3 Strände .......................................................................... 61

Tabelle 4-16: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp A3 Strände ...... 61

Tabelle 4-17: D4 Gehölzarme Felder – nachgewiesene Arten und Anzahl der

Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und

Schutzstatus ................................................................................................. 62

Tabelle 4-18: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den

Lebensraumtyp D4 Gehölzarme Felder ....................................................... 63

Tabelle 4-19: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp D4 Gehölzarme

Felder ............................................................................................................ 64

Tabelle 4-20: D5 Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften – nachgewiesene

Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr

Gefährdungs- und Schutzstatus ................................................................... 65

Tabelle 4-21: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den

Lebensraumtyp D5 Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften ............. 66

Tabelle 4-22: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp D5

Reichstrukturierte Feldflur ............................................................................. 66

Tabelle 4-23: F5 Gartenstädte – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im

LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus ........ 67

Tabelle 4-24: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F5 Gartenstädte. 68

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Tabelle 4-25: F6 Dörfer (Puttgarden, Marienleuchte, Bannesdorf) – nachgewiesene

Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr

Gefährdungs- und Schutzstatus ................................................................... 69

Tabelle 4-26: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F6 Dörfer ......... 70

Tabelle 4-27: F9 Industriegebiete und Bahnanlagen (Puttgarden/Güterbahnhof und

Bundeswehrdepot Marienleuchte) – nachgewiesene Arten und Anzahl der

Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und

Schutzstatus ................................................................................................. 71

Tabelle 4-28: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F9

Industriegebiete und Bahnanlagen ............................................................... 72

Tabelle 4-29: Verkehrsflächen – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im

LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus ........ 73

Tabelle 4-30: Bewertung der Brutvogelfauna für Verkehrsflächen ............................... 73

Tabelle 4-31: Artspezifische Gesamtsummen, Dominanzen (%), maximale

Tagessumme im UG (max. Summe/Tag) und Frequenz der Rastvögel auf

Fehmarn von August 2014 bis April 2015 .................................................... 75

Tabelle 4-32: Artspezifische Tagessummen der Rastvögel im Untersuchungsgebiet

auf Fehmarn von August 2014 bis April 2015 .............................................. 76

Tabelle 4-33: Artspezifische Gesamtsummen, maximale Tagessumme und max.

Rastbestand auf einer Fläche im LBP-UG der Rastvögel auf Fehmarn von

August 2014 bis April 2015 ........................................................................... 82

Tabelle 4-34: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten mit Angabe

der Gefährdung nach Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein

(BORKENHAGEN 2014) und der Bundesrepublik Deutschland (MEINIG et

al. 2009) ........................................................................................................ 84

Tabelle 4-35: Für die Insel Fehmarn angenommener Bestand an Fledermausarten ... 85

Tabelle 4-36: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 17./18.05.14 mit Angabe der

Uhrzeit nach Standorten getrennt ................................................................. 87

Tabelle 4-37: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 24./25.05.14 mit Angabe der

Uhrzeit nach Standorten getrennt ................................................................. 88

Tabelle 4-38: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 06./07.06.14 mit Angabe der

Uhrzeit nach Standorten getrennt ................................................................. 89

Tabelle 4-39: Gesamtliste der über die Detektorbegehung nachgewiesenen

Fledermausarten mit Angabe der nachgewiesenen Kontaktzahl, nach Jagd

und Richtungsflügen getrennt ....................................................................... 90

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Tabelle 4-40: Beschreibung der Fundorte für Heuschrecken, Tagfalter und Reptilien

(Transekte) aus der Untersuchung zur UVS ................................................ 93

Tabelle 4-41: Beschreibung der Fundorte für Laufkäfer (Transekte) aus der

Untersuchung zur UVS ................................................................................. 94

Tabelle 4-42: Maximale Individuen bzw. Presence/absence-Nachweise der im

Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Heuschrecken in den

ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets ..................................... 95

Tabelle 4-43: Maximale Individuen bzw. Presence/absence-Nachweise der im

Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Tagfalter und

Widderchen in den ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets ..... 96

Tabelle 4-44: Nachweise der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von

Reptilien in den ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets .......... 96

Tabelle 4-45: Summen der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von

Laufkäfern in den ausgewiesenen Transekten des LBP-Plangebiets ......... 97

Tabelle 4-46: Bewertung der ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets für

Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen und Reptilien .................................... 99

Tabelle 4-47: Bewertung der ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets für

Laufkäfer ..................................................................................................... 100

Abkürzungsverzeichnis

Abk. Abkürzung

FBQ Feste Fehmarnbeltquerung

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan

LLUR Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-

Holstein

UVS Umweltverträglichkeitsstudie

Feste Fehmarnbeltquerung

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1. Einleitung

Am 3. September 2008 unterzeichneten Dänemark und Deutschland den Staatsvertrag zur

Errichtung einer festen Querung über den Fehmarnbelt. Der Vertrag wurde von den nationalen

Parlamenten verabschiedet und im Frühjahr und Sommer 2009 von beiden Ländern ratifiziert.

Vorhabenträger ist die dänische Femern Bælt A/S.

Die biologischen Erfassungen zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Feste

Fehmarnbeltquerung mit Ermittlung der Vorzugsvariante erfolgten im Jahr 2009 (FEBI und

leguan gmbh) und im Bereich der Bundesstraße B 207 im Jahr 2008 durch das Büro

BIOPLAN. Weitergehende Untersuchungen zu Fledermäusen und Nachtfalter erfolgten

darüber hinaus im Jahr 2010 durch die leguan gmbh.

Nach erfolgter Ermittlung der Vorzugsvariante bildeten diese Daten die Grundlage des darauf

folgenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP). Diese Daten sind nunmehr

überwiegend 5 Jahre alt und älter und müssen daher aktualisiert werden, da das Verfahren

noch nicht abgeschlossen ist.

In den Jahren 2014 und 2015 erfolgte eine komplette Neuerfassung der Biotoptypen und

Pflanzen der Roten Listen. In den im Geltungsbereich des LBP liegenden Gewässern wurden

Amphibien und in den vorhabenbedingt in Anspruch genommenen Gewässern wurden zudem

die Libellen erfasst. Aufgrund der im Rahmen der UVS festgestellten Bestände und

Artenspektren war eine eigenständige, erneute Erfassung von Heuschrecken, Tagfaltern,

Laufkäfern und Reptilien nicht erforderlich. Es erfolgt eine verbal-argumentative Abschätzung

der Qualität der Lebensräume anhand der Aktualisierung der Biotoptypen und der

insektenrelevanten Strukturen.

Fledermäuse wurden gemäß der mittlerweile gültigen Arbeitshilfe für das Land Schleswig-

Holstein (LBV-SH 2011) erfasst. Die Untersuchungen umfassen neben einer Erfassung der

Jagdhabitate, Quartiere und potenziellen Flugrouten auch den Fledermauszug während des

Herbstes 2014 und des Frühjahrs 2015.

Die Brut- und Rastvögel auf Fehmarn wurden von der Bürogemeinschaft FEMO in den Jahren

2014 und 2015 kartiert und ausgewertet. Die Ergebnisse (FEMO 2015) werden im

vorliegenden Fachbeitrag nachrichtlich übernommen und wiedergegeben.

Eine Genehmigung zum Fang von Amphibien seitens des LLUR lag vor.

Im Vorwege wurden biologische Daten der Lanis-Datenbank beim LLUR abgefragt und

freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

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2. Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet auf der Ostseeinsel Fehmarn im Kreis Ostholstein umfasst ca. 777

ha (vgl. Abbildung 2-1).

Es gehört zur Stadt Fehmarn und beginnt im Südosten etwa bei der Siedlungslage

Bannesdorf und führt nach Nordwesten bis kurz vor Todendorf. Nach Nordosten umfasst das

Untersuchungsgebiet die Siedlungslagen Puttgarden inklusive des Fährhafens sowie

Marienleuchte.

Der derzeit vorgesehene Eingriffsbereich beginnt im Süden etwa beim Kreuzungsbereich

B 207 und K 49 und verläuft beidseitig der Bahnstrecke. Etwa auf Höhe des Marienleuchter

Weges verläuft der Eingriffsbereich östlich der Bahnstrecke nach Norden bis zur Küste (vgl.

Abbildung 2-1).

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Abbildung 2-1: Lage des Untersuchungsgebietes für den LBP (blaue Linie) mit vorgesehenem Eingriffsbereich (rote Linie). Luftbildquelle: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein

500 m

Feste Fehmarnbeltquerung

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Für die Erfassung der Rastvögel wurde der in Abbildung 2-2 rot dargestellte Bereich kartiert.

Das Gebiet umfasst eine Fläche von 1.858 ha. Die Grenze zwischen Land und Ostsee verläuft

entlang der Küstenlinie. Dieses große Untersuchungsgebiet entspricht dem 2009 für die UVS

kartierten nördlichen Teilbereich. Für die Aktualisierung des LBP und des Artenschutzbeitrags

wird nur das LBP-Untersuchungsgebiet (in Abbildung 2-2 orange dargestellt) betrachtet. Um

einen besseren Überblick über das Rastvogelgeschehen zu bekommen und weil große Teile

des Untersuchungsgebietes häufig Rastvogel-leer sind, wurde in der Aktualisierungskartierung

der größere nördliche Teil des UVS-Untersuchungsgebietes bearbeitet. Bewertungen der

Rastvogelbestände sind allerdings nur für das im Planänderungsverfahren relevante LBP-

Untersuchungsgebiet durchgeführt worden. Da die UVS im Rahmen des

Planänderungsverfahrens nicht aktualisiert wird, sind keine Bewertungen für den Rastbestand

im UVS-Untersuchungsgebiet nötig.

Abbildung 2-2: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die Rastvogelerfassung

Naturräumlich gehört Fehmarn zum Östlichen Hügelland Schleswig-Holstein. Charakteristisch

ist die flache Grundmoräne der letzten Vereisung, der Weichsel-Kaltzeit. Sie ist Folge des

raschen Eisschwundes zum Ende der Weichsel-Kaltzeit. Der Geschiebemergel ist wegen der

geringen Niederschläge (ca. 550–600 mm und somit etwa ein Drittel unterhalb des

Landesdurchschnitts) weniger ausgelaugt und verwittert als westlich gelegene Böden

(Schmidtke 1985). Aufgrund des geringen Reliefs und der kalk- und nährstoffreichen Böden

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sind weite Teile des Untersuchungsgebietes stark landwirtschaftlich genutzt (vgl. Abbildung

2-3). Neben Raps wird vorwiegend Getreide angebaut. Grünlandwirtschaft ist dagegen eher

unbedeutend. Typisch sind ebenfalls die zahlreichen Kleingewässer, deren zum Teil lineare

Anordnung in der Landschaft und deren Form auf eine anthropogene Genese in Form von

Mergelgruben schließen lassen. Wälder sind keine vorhanden, allenfalls finden sich noch

kleinflächige Feldgehölze und Gebüsche. Mit Ausnahme der Siedlungsbereiche ist das

Knicknetz unterdurchschnittlich dicht ausgebildet, was vermutlich mit der intensiven

Landwirtschaft zusammenhängt. Südwestlich von Marienleuchte befindet sich ein Windpark.

Der klimatische Einfluss der Ostsee spiegelt sich in den Durchschnittstemperaturen wider. So

betragen die Januartemperaturen im langjährigen Mittel 0,5–1 °C, die entsprechenden

Julitemperaturen dagegen 16,5–17 °C (Heydemann 1997).

Abbildung 2-3: Übersicht der Agrarlandschaft des Untersuchungsgebietes, östlich der B 207 (Foto: M. Haacks)

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3. Methodik

3.1. Bestandserfassung

3.1.1. Biotoptypen

Die Erfassung der Biotoptypen erfolgte 2014 nach der Standardliste der Biotoptypen in

Schleswig-Holstein (Landesamt für Natur und Umwelt 2003). In einer Begehung Anfang

August 2014 innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden die Biotoptypen erfasst. Im Mai

2015 erlangte die aktuelle Kartieranleitung der Biotoptypen in Schleswig-Holstein Gültigkeit

(LLUR 2015), die erheblich mehr Biotoptypen enthält als die zuvor gültige Standardliste.

Darüber hinaus sind insbesondere Grünländer und Salzwiesen detaillierter aufgeschlüsselt als

zuvor. Aus diesem Grund erfolgte im September 2015 eine Überarbeitung des bereits 2014

fertiggestellten GIS-Shapes, indem zum Teil die Polygone und Biotopkürzel gemäß der

aktuellen Kartieranleitung angepasst wurden. Die Lage der ausgewiesenen Biotopfundorte ist

der Karte „Biotoptypen“ (Anlage 30.2, Blatt 1) zu entnehmen.

3.1.2. Pflanzen der Roten Listen

Die Erfassung der Pflanzen der Roten Listen im Untersuchungsgebiet erfolgte in den Jahren

2014 und 2015 in zwei Begehungen (August 2014 und Mai 2015). Mit der Erfassung wurden

auch mögliche Arten des Anhangs IV der FFH-RL erfasst. Die Einstufung der Roten Liste

richtet sich nach Korneck et al. (1996) für die Bundesrepublik Deutschland bzw. nach

Mierwald & Romahn (2006) für Schleswig-Holstein. Die Lage der Fundorte ist der Karte

„Pflanzen der Roten Liste“ (Anlage 30.2, Blatt 2) zu entnehmen.

3.1.3. Libellen

Libellen sind aufgrund der unterschiedlichen Lebensweisen der Larven und Imagines

geeignet, Gewässerbiotope zu bewerten. Ihre Flächenansprüche variieren je nach

Libellenfamilie sehr stark. Viele Arten sind aufgrund ihrer stenöken Lebensweisen, zum

Beispiel als Pionierbesiedler, mittlerweile als gefährdet auf den Roten Listen eingestuft. Hinzu

kommt, dass einige Arten in den Anhängen der FFH-Richtlinie geführt sind. Sie sind

vorwiegend Deskriptororganismen für Wasserqualität und Strukturreichtum der Habitate.

Die Erfassung der Libellen im Untersuchungsgebiet beschränkte sich auf die sechs Gewässer,

die im Rahmen der zuvor erarbeiteten UVS als im Eingriffsbereich gelegen festgestellt

wurden. Die Nachweise der Tiere im Gelände erfolgten über Sichtbeobachtungen,

Kescherfänge, Exuvien, Totfunde, Larven und Eiablagen.

Das Verhalten vieler Libellen, besonders aber der Zygoptera (Kleinlibellen), in den Morgen-

und Abendstunden bzw. bei kühleren Wetterlagen in geschützter Vegetation zu verharren,

wurde methodisch ausgenutzt. Die Tiere konnten ggf. so mit dem Streifnetz leichter erfasst

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werden, als wenn sie umherflogen. Häufigkeitsabschätzungen konnten dadurch ggf. genauer

erfolgen. Alle mit dem Kescher gefangenen Tiere wurden vor Ort lebend bestimmt und an-

schließend im entsprechenden Habitat wieder freigelassen. Außerdem hat sich gezeigt, dass

besonders bei den Libelluliden (Segellibellen) Habitatpräferenzen innerhalb der Jagdgebiete

bestehen. Bei sonnigem, warmem Wetter sitzen diese, am häufigsten Orthetrum- und

Sympetrum-Arten (Schorr 1990), während der Ruhephasen vor allem auf vegetationsfreien

Flächen. Auf diesen Flächen ist dem Keschern/Fangen der Tiere dann meist die Bestimmung

mit dem Fernglas vorzuziehen. Durch den hellen Untergrund wird die Determinierung mit dem

Fernglas aus ca. 5 bis 6 m Entfernung bedeutend leichter.

Die Erfassung der Libellen erfolgte in bis zu fünf Begehungen von Mai bis September 2014.

Aufgrund des Nachweises der Frühen Adonislibelle (Pyrrhosoma nymphula) von BIOPLAN

(2008) in Gewässer FBioOd13 (s. Anlage 30.2, Blatt 3), der in den nachfolgenden

Untersuchungen nicht mehr erbracht werden konnte, wurde im Frühjahr 2015 eine zusätzliche

Frühjahrsbegehung aller sechs Gewässer durchgeführt. Die Frühe Adonislibelle ist eine

generell in Schleswig-Holstein sehr weit verbreitete Libellenart, auf Fehmarn wurde die Art

aber bislang nur an diesem einzigen Gewässer festgestellt (vgl. Arbeitskreis Libellen

Schleswig-Holstein 2015). Die Begehungsanzahl hing von der Gewässereignung ab. Viele

untersuchte Gewässer verloren durch Austrocknung vorzeitig ihre Eignung bzw. bedingten

aufgrund der Ausstattung nicht so viele Begehungen. Die Abschätzung der Bestände erfolgte

quantitativ.

Die Einstufung der Roten Liste richtet sich nach Wildermuth & Martens (2014) für die

Bundesrepublik Deutschland bzw. nach Winkler et al. (2011) für Schleswig-Holstein.

Die Gewässer wurden von Westen nach Osten durchnummeriert und mit FOd bzw. FBioOd

(Od für Odonata – Libellen) präfigiert. Die Gewässerbezeichnungen aus der UVS wurden in

der vorliegenden Untersuchung beibehalten, um eine leichtere Vergleichbarkeit zu

ermöglichen. Die Lage der Fundorte ist der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage 30.2, Blatt

3) zu entnehmen.

3.1.4. Amphibien

Die Erfassung an den Laichgewässern erfolgte durch Sichtbeobachtungen, Kleinfischreusen

und Kescherfänge. Dazu wurden die gesamten Flachwasser- und Uferbereiche in bis zu vier

Begehungen abgesucht. Dabei erfolgte im August 2014 das Keschern nach Larven und von

April bis Juli 2015 die Erfassung mittels Sichtbeobachtungen, Kleinfischreusen sowie

Keschern. Die Begehungsanzahl hing von der Gewässereignung ab. Viele untersuchte

Gewässer verloren durch Austrocknung vorzeitig ihre Eignung bzw. bedingten aufgrund der

Ausstattung nicht so viele Begehungen. Die Abschätzung der Bestände erfolgte quantitativ.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Libellenerfassung gleichzeitig auf Amphibien geachtet.

Die Gewässer wurden von Westen nach Osten durchnummeriert und mit FAm (Am für

Amphibia – Amphibien) präfigiert. Die Gewässerbezeichnungen aus der UVS wurden in der

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vorliegenden Untersuchung beibehalten, um eine leichtere Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

Die Lage der Fundorte ist der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage 30.2, Blatt 3) zu

entnehmen. Die Einstufung der Roten Liste richtet sich nach Kühnel et al. (2009a) für die

Bundesrepublik Deutschland bzw. nach Klinge (2003) für Schleswig-Holstein.

Die Erfassungsergebnisse wurden zum Teil mit den Angaben des Verbreitungsatlas (Klinge &

Winkler 2005) abgeglichen.

Eigenständige Untersuchungen zur Amphibienwanderung wurden nicht durchgeführt. Der

Grund liegt in der Offensichtlichkeit der Habitatverhältnisse. Die Laichgewässer des

Kammmolches befinden sich isoliert in intensiv genutzten Ackerflächen in den ehemaligen

Mergelgruben. Relevante Gehölzbestände, die als Landhabitate in Frage kommen, sind

entweder in der Ufervegetation im direkten Gewässerumfeld oder in der mit Gehölzen

bestandenen Böschung des Bahn- und Straßendammes zu finden. Für Letzteren wird die

Nutzung als Landhabitat pauschal attestiert. Auf der westlichen Seite des Dammes verläuft die

viel befahrene B 207, deren Zerschneidungswirkung durch den auch nachts vorhandenen,

sehr starken Verkehr als maximal angesehen wird. Regelhafte Wanderungen von Amphibien

aus den betroffenen Gewässern östlich des Dammes über ihn und die B 207 hinweg nach

Westen können mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, so dass hier

Untersuchungen zu Amphibienwanderungen als entbehrlich eingestuft wurden.

Siedlungslagen, die ebenfalls als relevante Landlebensräume für Amphibien in Betracht

kommen, befinden sich weit außerhalb des Eingriffsbereiches.

3.1.5. Brutvögel

Es wurde eine Revierkartierung angelehnt an Südbeck et al. (2005) mit zwei Kartierern

durchgeführt. Durch die ortsgenaue Registrierung der beobachteten Arten auf einer

detaillierten Karte während wiederholter Besuche innerhalb der Brutsaison ist es möglich, die

Anzahl der Reviere in einem Gebiet zu bestimmen.

Die Brutvogelkartierung auf Fehmarn fand im Zeitraum von Ende März bis Mitte Juni 2015

statt (Tabelle 3-1). In offenen Lebensräumen, wie in denen des Untersuchungsgebietes, sind

die Vogeldichten gewöhnlich niedriger als in Wäldern. Aus diesem Grund sind fünf

Begehungen für die Bestandserfassung der Brutvögel ausreichend (s. Südbeck et al. 2005).

Tabelle 3-1: Termine der Brutvogelkartierungen auf Fehmarn von März bis Juni 2015. Abend-/Nachtkartierungen sind mit einem * gekennzeichnet.

Begehung Datum

1 30.03.2015

2 18.04.2015

3 08.05.2015

4 24./25.05.2015*

5 11./12.06.2015*

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Die Kartierungen verteilten sich gleichmäßig über den Erfassungszeitraum. Die

Hauptkartierungszeit war von Sonnenaufgang bis höchstens 11 Uhr vormittags. Einige

Kartierungen wurden am Abend oder in der Nacht durchgeführt, um dämmerungs- und

nachtaktive Arten zu erfassen. Die Kartierungen fanden bei windstillem und trockenem Wetter

statt.

Die Beobachtungen wurden im Feld auf topographischen Karten im Maßstab 1:10.000

verzeichnet. Alle Beobachtungen der Vögel wurden unter Verwendung von standardisierten

Codes gemäß der Nomenklatur von Südbeck et al. (2005) ortsgenau auf den Karten markiert.

Während der Erfassungen wurde insbesondere auf Aktivitäten geachtet, die auf Brutverhalten

hinwiesen. Als Brutvogel wurde eine Art dann gewertet, wenn revieranzeigendes Verhalten

(Gesang, Balz, Warnlaute, Revierkämpfe) an mindestens 2 Begehungsterminen am selben

Ort beobachtet werden konnte. Bei eindeutig brutverdächtigen Merkmalen (z. B. Nestbau,

Futtertragen, Junge führende Altvögel) war jeweils ein Nachweis ausreichend.

Entsprechend den Empfehlungen von Flade (1994) wurde das Untersuchungsgebiet in die

folgenden Lebensraum- oder Landschaftstypen unterteilt (s. Tabelle 3-2).

Tabelle 3-2: Lebensraumtypen nach Flade (1994)

Code Lebensraumtyp* Größe [ha] %

A 3 Strände 10,2 1,3

D 4 Gehölzarme Felder (Gehölzanteil < 3 %) 585,3 73,1

D 5 Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften (Gehölzanteil 5–50 %) 100,0 12,5

F 5 Gartenstädte 15,6 1,9

F 6 Dörfer 31,6 3,9

F 9 Industriegebiete und Bahnanlagen 43,0 5,4

– Verkehrsflächen 14,8 1,8

800,5

* Die Begriffe ‚Lebensraumtyp’ und ‚Landschaftstyp’ werden von Flade synonym gebraucht. In der vorliegenden

Untersuchung wird der Begriff ‚Lebensraumtyp’ verwendet, da dieser auf die Einheiten Gartenstädte, Dörfer,

Industriegebiete und Bahnanlagen besser zutrifft als Landschaftstyp.

Wie die Tabelle zeigt, wird das LBP-Untersuchungsgebiet zum größten Teil (73,7 %) vom

Lebensraumtyp D 4 (Gehölzarme Felder) eingenommen, der intensiv landwirtschaftlich

genutzt wird. Lebensraumtyp D 5 (Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften) ist mit einem

Anteil von 12,5 % vertreten und findet sich auf zwei Teilflächen im westlichen und östlichen

Bereich des Untersuchungsgebietes. Auch hier herrscht intensive Landwirtschaft vor. Strände

(A 3) bedecken einen schmalen Streifen entlang der Küstenlinie (1,3 %). 7,2 % des

Untersuchungsgebietes werden von Industriegebieten und Bahnanlagen (F 9) sowie

Verkehrsflächen eingenommen. Dörfer (F 6) und Gartenstädte (F 5) weisen einen

Flächenanteil von 5,8 % auf.

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3.1.6. Rastvögel

Die Erfassung der Rastvögel erfolgte mit bloßem Auge oder mit Hilfe eines Fernglases (10 ×

42). Im Bereich öffentlicher Straßen wurde ein Auto benutzt, abseits von diesen – so etwa an

der Küste – wurden die Flächen begangen. In Abhängigkeit von der aktuellen

landwirtschaftlichen Nutzung und der Wuchshöhe der Feldfrüchte wurden die Flächen

mehrfach optisch abgesucht. Die Erreichbarkeit und Einsehbarkeit des Gebietes war gut und

bei jeder Erfassung wurde auf der Gesamtfläche kartiert. Die Rastvogeltrupps wurden

ortsgenau pro Erfassungstermin in Karten eingetragen und später digitalisiert.

Die Erfassungen erfolgten von August 2014 bis April 2015 einmal monatlich (Tabelle 3-3).

Tabelle 3-3: Termine der Rastvogelkartierungen auf Fehmarn von August 2014 bis April 2015.

3.1.7. Fledermäuse

Die Vorgehensweise der Erfassungen richtet sich nach der Arbeitshilfe Fledermäuse und

Straßenbau (LBV-SH 2011) und entspricht den dort getroffenen Vorgaben.

Mit Hilfe der Kombination verschiedener Methoden sind eine weitestgehend vollständige

Erfassung der Fledermausfauna und die Beurteilung ihrer landschaftsökologischen

Einbindung möglich. Aus der zumeist räumlich getrennten Lage der durch Fledermäuse

genutzten Nahrungshabitate und Wohnstätten (Quartiere) resultiert eine besonders vielfältige

Nutzung von Struktur- und Landschaftselementen, z. B. als Leitlinien wie Hecken, Knicks,

Waldaußen- und -innenränder, Flussläufe u. dergl. (vgl. z. B. bei Limpens & Kapteyn 1991,

Brinkmann et al. 1996 und Zahn & Krüger-Barvels 1996).

Fledermäuse können anhand ihrer Ultraschall-Ortungsrufe lokalisiert werden, die mit Hilfe von

Ultraschalldetektoren („Bat-Detektor“) in hörbare Laute moduliert werden, vgl. z. B. bei

Schober & Grimmberger (1998) und Skiba (2003). Die Artbestimmung erfolgte im Feld durch

Verhören der artspezifischen Ortungsrufe ergänzt durch Sichtbeobachtungen mit Hilfe eines

Nachtsichtgerätes.

Begehung Datum

1 26.08.2014

2 23.09.2014

3 23.10.2014

4 23.11.2014

5 27.12.2014

6 26.01.2015

7 26.02.2015

8 25.03.2015

9 23.04.2015

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Die Lokalisierung der Fledermausarten erfolgte mit Hilfe von Stereo-Bat-Detektoren nach

Ortungslauten und nach Sichtbeobachtungen mit Hilfe von Nachtsichtgeräten (AEG Fero 51

(IRH6ML), Bushnell „digital night vision“).

Zum Einsatz für die Akustikortung kamen folgende Bat-Detektoren:

Pettersson D-220 (Heterodynverfahren, Stereo, digital)

Pettersson D-240x (Heterodyn- und Zeitdehnungsverfahren, digital)

In PKW integriert: Ciel CDP 102 R3 mit servorichtbaren Mikrofonen (Heterodynverfahren,

Stereo, digital)

In Zweifelsfällen der Artbestimmung wurden 3,4 Sekunden der Fledermausrufe mit dem

Detektor Pettersson D-240x im Zeitdehnungsverfahren zwischengespeichert und mit dem

Laptop Asus F1 im Analyseprogramm SONOBAT dargestellt und vor Ort analysiert. Mit Hilfe

dieser Technik konnte eine Echtzeitdarstellung von zeitgedehnten Sonargrammen der

Ortungs- und Sozialrufe vor Ort ermöglicht werden.

Für die Analyse der Sonargramme kamen zudem die Tonanalyseprogramme BATSOUND

PRO, BATSCAN und COOLEDIT 2000 zum Einsatz, die ebenfalls eine Bestimmung nach

artspezifischen Merkmalen ermöglichen.

Die nachgewiesenen Arten wurden bezüglich ihres Verhaltens differenziert aufgenommen,

wobei unterschieden wurde in:

Jagd

Richtungsflug (aufgeschlüsselt nach Richtungen N, NO, O, SO, S, SW, W, NW)

indifferentes Verhalten

„Schwärmen“

In den erstmaligen Untersuchungen zur UVS, deren Untersuchungsgebiet das vorliegende

Untersuchungsgebiet zum LBP abdeckt, wurde zunächst vor Beginn der sommerlichen

Untersuchungen zwischen Ende April (25.04.) und Anfang Mai (02.05.) 2009 eine

Übersichtskartierung mit zwei Personen durchgeführt. Ziel der Habitatanalyse war die

Ermittlung potenzieller Flugrouten, Jagdgebiete und Quartiere, um so bereits frühzeitig

entscheidungsrelevante Konfliktbereiche aufzuzeigen und die Schwerpunkte der

anschließenden sommerlichen Untersuchung möglichst konkret festzulegen. Die Probestellen

wurden einerseits möglichst flächendeckend insbesondere in Ortschaften, also potenziell

quartiersnah, und situativ nach Beobachtungen bei der 1. Begehung im Gelände

ausgewiesen. Beim Patrouillieren mit langsam fahrendem PKW bzw. zu Fuß wurden dabei

Aktivitäten von Fledermäusen registriert und entsprechend aufgenommen. In der 2. Begehung

wurden diese Punkte zur Nachkontrolle erneut aufgesucht. Die Probepunkte wurden mit

FFldÜ präfigiert, wobei Ü für Übersichtskartierung (Habitatanalyse steht).

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Im Jahr 2010 wurden eine Aktualisierungskartierung der Übersichtskartierung mit einer

Begehung und eine Aktualisierung der 2009 ausgewiesenen Probeflächen mit zwei

Begehungen durchgeführt. Besonderes Augenmerk der in 2010 erfolgten Erfassungen lag auf

der Überprüfung und möglichen Ausweisung von Flugstraßen und Trassen querenden

Bewegungen von Fledermäusen. Dafür wurden in der Zeit zwischen Juni und August 2010

entlang der Bundesstraße B 207 und Bahnlinie an 6 Punkten zwischen Burg und Puttgarden 3

Detektorbegehungen durchgeführt, und darüber hinaus entlang des kombinierten Bahn- und

Straßendammes über 4 Nächte 4 Horchboxen zwischen Bannesdorf und Puttgarden

positioniert. Die angewandte Methodik entsprach schon damals den Vorgaben der in

Schleswig-Holstein anzuwendenden Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenbau des Jahres

2011 (LBV-SH 2011). Auch 2010 fand erneut eine Quartiersuche im möglichen

Trassenbereich in potenziellen Strukturen östlich des Bahn- und Straßendamms statt.

Aufgrund dieser Kenntnisse des Untersuchungsraumes wurde 2014 auf eine erneute

eigenständige Übersichtsbegehung (Habitatanalyse) verzichtet, zumal sich an den räumlichen

Strukturen keine Veränderungen ergeben haben.

Im Gegensatz zu den Untersuchungen des Jahres 2009 und 2010 wurden keine Probeflächen

untersucht, sondern es wurde der gesamte Eingriffsbereich (ca. 121 ha) mitsamt seinem

Umfeld sowie der Bereich Puttgarden und Hafen- und Bahngelände mehrmals komplett mittels

Detektorbegehungen erfasst.

Der Beginn jeder Detektorerfassung war 30 Minuten vor Sonnenuntergang. An den späteren

September- und Oktoberterminen erfolgten die Detektorbegehungen bereits etwa eine Stunde

vor Sonnenuntergang, da zu dieser Jahreszeit Abendsegler bereits schon im Hellen jagen.

Dabei wurde das Untersuchungsgebiet während der Nacht systematisch mittels PKW

abgefahren bzw. zu Fuß abgegangen.

An automatischen Aufzeichnungsgeräten kamen Horchboxen/Batcorder der Firma Albotronic

zum Einsatz. Diese ermöglichen eine Bestimmung der Rufe auf Artniveau und zeichnen die

Fledermausrufe sowie dazugehörige Umweltdaten auf SD-Karten auf. Zu jeder Aufnahme

werden zusätzlich Datum, Uhrzeit, Temperatur und Umgebungslicht in % gespeichert. Die

verwendete Horchbox zeichnet sämtliche Frequenzen auf, wird also nicht auf ein bestimmtes

Frequenzspektrum eingestellt und kann daher Arten mit Ortungsrufen niedriger Frequenz

(Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler) und Arten mit Rufen im hohen Frequenzbereich

(Zwerg- und Mückenfledermaus) gleichzeitig aufnehmen. Die Aufnahmen werden als .wav-

Dateien, ein gängiges Format zur verlustfreien Aufzeichnung von Tönen, dargestellt. Diese

werden am Rechner eingelesen, um sie anschließend zu analysieren und die Arten zu

bestimmen. Die Artbestimmungen erfolgten nicht automatisch, sondern rufweise durch einen

Fledermausspezialisten.

Die Horchboxen wurden in etwa 2 bis 3 m Höhe aufgestellt (Horchboxenstandorte s. Karte

„Fledermäuse“, Anlage 30.2, Blatt 4). Um die Aufnahmeleistung zu erhöhen, wurde darauf

geachtet, dass keine abschirmenden Strukturen vor dem Mikrofon vorhanden waren. Alle

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Strukturen wurden mit den gleichen Horchboxmodellen beprobt. Der Einsatz ortsfester

Horchboxen über die gesamte Nacht erhöht gegenüber der Detektorbegehung die

Nachweiswahrscheinlichkeit von seltenen Durchflügen sowie einer nur sporadischen Nutzung

des Gebietes im Verlauf der Nacht.

Gemäß Arbeitshilfe wurden an jeder linearen Struktur (Gehölzreihe, Gräben, Ruderalfluren)

sowie im Bereich des Gehölzriegels im Kreuzungsbereich zwischen B 207 und K 49 im

Eingriffsgebiet über 3 Nächte lang Horchboxen aufgestellt, um eine mögliche Funktion als

Flugroute zu überprüfen.

Die Einstufung der Roten Liste richtet sich nach Meinig et al. (2009) für die Bundesrepublik

Deutschland bzw. nach Borkenhagen (2014) für Schleswig-Holstein.

3.1.7.1. Quartiersuche

Relevant sind die Gehölze (Baumquartiere) im Eingriffsbereich sowie 100 m beiderseits des

Eingriffsgebietes. Zur Wochenstubensuche erfolgten Schwärmphasenerhebungen im Rahmen

der regelmäßigen Begehungen mittels Detektor zur Wochenstubenzeit im Kernzeitraum von

Mitte Mai bis Mitte Juli 2014.

Die Quartiersuchen fanden an folgenden Terminen statt: 17./18.05., 24./25.05., 04.07., 09.07.

und 19.07.14.

Das Vorhandensein von Winterquartieren kann aufgrund der vorhandenen Kenntnisse des

Raumes ausgeschlossen werden.

3.1.7.2. Flugrouten

Zur Klärung von Flugroutenfunktionen wurden Horchboxen und Detektorbegehungen

kombiniert.

1. Schritt: pro potenziell geeignete Leitstruktur wurden drei Erfassungen in einem Abstand von

mindestens einer Woche durchgeführt. Innerhalb des Eingriffsbereiches waren sieben

Strukturen, die als Flugrouten in Frage kommen könnten, zu prüfen.

Die Erfassungstermine waren: 17./18.05., 24./25.05. und 14./15.06.14.

2. Schritt: Bei Erreichen der in der Arbeitshilfe (LBV-SH, 2011) vorgegebenen Schwellenwerte

hinsichtlich der Fledermauskontaktzahlen sind mindestens zwei Detektorbegehungen, jeweils

120 Minuten im Hauptzeitraum der Transferflüge der Fledermäuse durchzuführen. Die

Detektorbegehungen dienen der Prüfung, ob die in den Horchboxen festgestellten Kontakte

durch gerichtet fliegende oder jagende Fledermäuse generiert werden, ob also eine Nutzung

als Flugroute tatsächlich vorliegt.

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3.1.7.3. Jagdgebiete

Aufgrund der Strukturarmut des Untersuchungsgebiets (LBP-Bereich) waren die in der

Arbeitshilfe vorgegebenen vier Detektorbegehungen von Mai bis September durchzuführen

(strukturarmes Offenland). Die Untersuchungen begannen am 17.05. und endeten am

02.11.14 wegen des ungewöhnlich warmen Oktobers und der bis dahin anhaltenden

Flugaktivität der Fledermäuse. Insgesamt wurde an 14 Terminen die Jagdaktivität innerhalb

des Untersuchungsgebietes aufgenommen. Die Termine waren: 17./18.05., 24./25.05.,

06./07.07., 29.06., 04.07., 19.07., 02.08., 10.08., 25.08., 04.09., 15.09., 28.09., 11.10. und

02.11.14. Untersuchungsschwerpunkt stellen der Eingriffsbereich (ca. 121 ha) und dessen

direkte Umgebung dar.

Zusätzlich umfassten einige Standorte, an denen Horchboxen für die Flugroutenuntersuchung

ausgebracht wurden, gleichzeitig besonders geeignete Standorte als mögliche Jagdhabitate

für Fledermäuse. Da auch für solche Strukturen der Einsatz von Horchboxen gemäß

Arbeitshilfe (LBV-SH 2011) vorgesehen ist, wurden die Daten für die Bewertung der

Jagdhabitate mit genutzt. Dies betrifft die Standorte HBFl02, HFL03, HBFL06 und HBFL07 (s.

Karte Fledermäuse“, Blatt 4).

3.1.7.4. Fledermauszug

Erfassungen zum Herbstzug im Bereich des Eingriffsbereiches erfolgten über Horchboxen in

der Zeit von Ende August bis Anfang November 2014 an vier Standorten und in sechs

Nächten.

Die Erfassungstermine waren: 25./26.08., 04./05.09., 15./16.09., 28./29.09. 11./12.10. und

01./02.11.14.

Untersuchungen zum Frühjahrszug erfolgten durchgängig vom 06.04. –19.05.15 an fünf

Standorten. Dabei wurden die Horchboxen auf Dauerbetrieb gestellt und die Akkus

regelmäßig ausgetauscht. Der Einsatz der verwendeten Horchboxen ermöglicht im Vergleich

zu den sonst üblichen Anabats in der Regel die direkte Artbestimmung bei Bearbeitung der

Aufnahmen mit einer entsprechenden Auswertesoftware.

3.1.8. Plausibilitätsprüfung Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Laufkäfer und Reptilien

Im Rahmen der UVS wurden hinsichtlich der Organismengruppen Heuschrecken, Tagfalter

und Widderchen sowie Laufkäfer und Reptilien in dem vorliegend relevanten LBP-

Geltungsbereich lediglich ubiquitäre und euryöke Arten festgestellt. Das Untersuchungsgebiet

weist für diese Organismengruppen keine besondere Bedeutung auf. Für Heuschrecken

wurden innerhalb des LBP-Bereiches nur maximal mäßige Bedeutungen der Probestellen

erreicht. Bei den Tagfaltern/Widderchen wies lediglich das Kreuzungsdreieck der B 207 mit

der K 49 eine mittlere Bedeutung auf. Auch hinsichtlich der Laufkäferfauna erreichte das LBP-

Plangebiet überwiegend nur eine mäßige Bedeutung. Als hochwertig wurden – aufgrund des

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Vorkommens von Arten der Roten Liste – lediglich der Bahndamm und das Rangiergelände

Puttgarden eingestuft. Einen Sonderfall stellte das Kreuzungsdreieck der B 207 mit der K 49

und dem Ortsverbindungsweg zwischen Todendorf und Presen dar, weil hier mit einem

Gewässer eine Sonderstruktur miterfasst wurde, die von den übrigen untersuchten Transekten

abweicht. Der Transekt erreicht jedoch insgesamt nur eine mittlere Bedeutung für die

Laufkäferfauna.

Diese Ergebnisse erforderten keine Aktualisierungserfassungen, zumal die Erfassung der

Laufkäferfauna mit deren Tötung einhergeht.

Hinsichtlich der Reptilien wurde im Rahmen der UVS lediglich die landes- und bundesweit

ungefährdete und weit verbreitete Waldeidechse (Zootoca vivipara) nachgewiesen.

Wesentliches Habitat ist der Bahn- und Straßendamm, für den Waldeidechsennachweise im

Bereich Puttgarden und Burg sowie im Süden im Bereich des Fehmarnsunds von BIOPLAN

und der leguan gmbh in verschiedenen Jahren belegt sind. Es ist anzunehmen, dass auch die

nicht untersuchten Bereiche des Dammes zwischen Burg und dem Sund Waldeidechsen

beherbergen. Darüber hinaus sind Vorkommen der Waldeidechse im Bereich des

Bahndammes bei Burg östlich der Bundesstraße B 207 festgestellt worden. Auch mit

Wiederaufnahme des Schienenverkehrs in diesem Bereich ist davon auszugehen, dass die

Waldeidechsen dort weiterhin zu finden sind, da sie typischerweise betriebene und

aufgelassene Bahnkörper besiedeln. Insgesamt kann der Bahn- und Straßendamm

zusammen mit den Gleisanlagen bei Burg als Funktionsraum für die Waldeidechse eingestuft

werden, der ganzjährig besiedelt wird. Die übrigen Bereiche des Untersuchungsgebietes

stellen für Reptilien eine untergeordnete Bedeutung dar. Daran hat sich in der Zwischenzeit

nichts geändert.

Für die vorliegende Aktualisierungskartierung wurde daher überprüft, ob die im Rahmen der

UVS festgestellten Strukturen auch derzeit noch vorhanden sind, also von einer

gleichbleibenden Habitatqualität ausgegangen werden kann. Diese Überprüfung erfolgte mit

der im August 2014 durchgeführten Biotoptypenkartierung.

3.2. Spezifische Bewertungsverfahren

3.2.1. Pflanzen der Roten Listen

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt unter anderem nach dem Vorkommen von

Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins, vgl. Tabelle 3-4.

Vorkommen von Arten der Roten Listen zeigen grundsätzlich die Gefährdung, Seltenheit oder

besondere Ausprägung von Lebensräumen an. Je mehr Arten der Roten Listen nachgewiesen

werden, als desto höherwertig ist ein solcher Lebensraum einzuschätzen. Die Verwendung

ausschließlich der Roten Liste Schleswig-Holsteins liegt darin begründet, dass diese in der

Regel die aktuelle Gefährdungssituation im Lande am zutreffendsten beschreibt.

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Tabelle 3-4: Einzel-Punktwerte zur Bewertung nach Gefährdungskategorien der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins (Mierwald & Romahn 2006)

Rote-Liste-Kategorie Einzel-Punktwert

0 (ausgestorben, verschollen) 5

1 (vom Aussterben bedroht) 5

2 (stark gefährdet) 2

3 (gefährdet) 1,5

V (Vorwarnliste) 0,5

R (extrem selten) 2

D (Daten defizitär) -

Die Einzel-Punktwerte werden addiert. Die Summe ergibt den Gesamtwert des Biotops (vgl.

Tabelle 3-5).

Tabelle 3-5: Werteinstufung der addierten Punktwerte zur Bewertung nach Gefährdungskategorien der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins (Mierwald & Romahn 2006)

Addierte Punktwerte Wertstufe Bedeutung

0 – 1,5 1 Gering

> 1,5 – 3 2 Mäßig

> 3 – 6 3 Mittel

> 6 – 10 4 Hoch

> 10 5 Sehr hoch

In einer anschließenden Überprüfung der Wertigkeit wird die Artenvielfalt (in Bezug auf Arten

der Roten Liste) und Einzigartigkeit für einen Fundort betrachtet und berücksichtigt, demnach

können sich nachträgliche Änderungen in der errechneten Bewertung ergeben.

3.2.2. Libellen

Die Bewertung der Gewässerlebensräume an Hand der Libellen orientiert sich an dem

Parameter Artenzahl. Eine hohe Artenzahl an einem Gewässer stellt per se schon einen

gewissen Wert des Lebensraums bzw. Fundorts dar, da es in der Regel nur wenige

Gewässertypen gibt, die eine Vielzahl von Nischen bieten, die von verschiedenen Arten

besetzt werden können. So können z. B. größere Seen mit unterschiedlichen Biotoptypen

bzw. Strukturen einen solchen Lebensraum darstellen, wo beispielsweise neben

ausgeprägten Röhrichtzonen, schlammige oder anmoorige Verlandungszonen sowie

bewaldete Bereiche (gehölzreiche Saumstrukturen) oder Schwimmblattgesellschaften und

submerse Vegetation vorkommen. Nachfolgend ist in Tabelle 3-6 die Zuordnung der

Wertstufen zur Artenzahl dargestellt. Maßgeblich für die gewählten Klassengrenzen ist die

spezifische Situation auf der Insel Fehmarn. Das Untersuchungsgebiet stellt hiervon einen

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repräsentativen Ausschnitt dar. Um die Bewertung über die Artenzahl zu skalieren, ist

zunächst zu ermitteln, wie viele Arten überhaupt im Idealfall im betrachteten Raum

vorkommen können. Hierzu werden Daten der umfangreichen Untersuchungen der leguan

Gmbh aus den letzten Jahren auf Fehmarn zu Grunde gelegt, die auch die Grundlage des

aktuellen Verbreitungsatlas der Libellen Schleswig-Holsteins (Arbeitskreis Libellen Schleswig-

Holstein 2015) darstellen.

Tabelle 3-6: Werteinstufung der Libellen-Fundorte zur Bewertung nach Artenzahl

Artenzahl Wertstufe Bedeutung

1 – 2 1 Gering

3 – 4 2 Mäßig

5 – 7 3 Mittel

8 – 10 4 Hoch

> 10 5 Sehr hoch

Eine Bewertung anhand der Rote-Liste-Einstufung ist nicht sinnvoll, da lediglich Libellenarten

nachgewiesen wurden, die in Schleswig-Holstein ungefährdet sind (Winkler et al. 2011). Auch

eine Bewertung nach Stenökie ist vorliegend nicht angezeigt, da mit der Blaugrünen

Mosaikjungfer (Aeshna cyanea) lediglich eine mehr oder weniger stenöke Art in zwei

Gewässern nachgewiesen wurde.

3.2.3. Amphibien

In den vorliegend untersuchten 43 Gewässern wurden maximal drei Amphibienarten

festgestellt, die in Schleswig-Holstein nicht gefährdet sind. Der Kammmolch (Triturus cristatus)

wird auf der Vorwarnliste geführt, das bedeutet, die Bestände gehen zurück, eine Gefährdung

ist aber derzeit nicht gegeben. Hinzu kommt, dass insbesondere der Kammmolch auf

Fehmarn weit verbreitet ist.

Eine Bewertung nach Roter Liste ist somit wenig zielführend. Auch die Bewertung nach

Metapopulationsverbund, wie in der UVS geschehen, ist vorliegend nicht anwendbar, da mit

43 Gewässern die Gewässerzahl zu gering ist. Die Bewertung erfolgt daher pauschal anhand

des festgestellten Artenspektrums (vgl. Tabelle 3-7). Zur Abschätzung einer vorliegenden

Isolation von Gewässern, die generell zu einer erhöhten Empfindlichkeit führt, wurde

überprüft, ob und inwieweit die jeweils vorkommenden Amphibienarten anhand ihrer aus der

UVS übernommenen Aktionsradien als isoliert einzustufen und somit hinsichtlich ihrer

Wertigkeit höher zu bewerten sind. Dabei wurde für die beiden Molcharten ein Aktionsradius

von 300 m angenommen.

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Tabelle 3-7: Werteinstufung der Amphibien-Fundorte zur Bewertung nach Artenzahl

Artenzahl Wertstufe Bedeutung

0 - Keine

1 1 Gering

2 2 Mäßig

3 3 Mittel

Neben der Bewertung der Laichgewässer sind auch die Landhabitate zu berücksichtigen, da

es zu vorhabenbedingten Beeinträchtigungen kommen kann.

Aufgrund des nachgewiesenen Artenspektrums wurden die beiden nachgewiesenen Molcharten aufgrund ihres relativ geringen Aktionsradius und der damit einhergehenden potenziellen Betroffenheit als Basis für die Bewertung der Landhabitate herangezogen. Analog zur UVS wurden sämtliche geeigneten Landhabitate, die sich im Radius von 300 m um mindestens als „Mittel“ bewertete Gewässer befinden, gesondert dargestellt. Die Einstufung der Wertigkeit der Landhabitate richtet sich dabei nach der Einstufung der Laichgewässer. Dabei wurden für sämtliche Gewässer mit mittlerer und hoher Bedeutung (und damit sämtliche Gewässer mit Kammmolchnachweisen), die in den entsprechenden, artspezifischen Aktionsradien der Amphibien um die Gewässer herum gelegenen Biotoptypen mit Landlebensraumfunktion wie z. B. Gehölzbiotope, Grünlandbiotope, Küstenbiotope sowie einzelne Siedlungsbereiche ausgewiesen und kartografisch dargestellt (Anlage 30.2, Blatt 3).

3.2.4. Brutvögel

Um die Vergleichbarkeit der Bewertungsmethodik zu den Daten von 2009 zu gewährleisten,

wurde der in den Planfeststellungsunterlagen beschriebene Ansatz für die Bewertung der

Brutvogelfauna herangezogen (UVS, Anlage 15 der Planfeststellungsunterlagen, Anhang B,

Kap. 0.2.2.17, S. 602 ff.).

3.2.5. Rastvögel

Um auch hier die Vergleichbarkeit der Bewertungsmethodik zu den Daten von 2009 zu

gewährleisten, wurde der in den Planfeststellungsunterlagen beschriebene Ansatz für die

Bewertung der Rastvogelfauna herangezogen (UVS, Anlage 15 der

Planfeststellungsunterlagen, Anhang B, Kap. 0.2.2.17, S. 604 ff.). Allerdings wurden die

verwendeten Bezugspopulationen aktualisiert, da inzwischen aktuellere Veröffentlichungen

vorliegen. Burdorf et al. (1997) wurde durch Krüger et al. (2010) und LLUR et al. (2016),

veröffentlicht in LBV SH & AfPE (2016), ersetzt.

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3.2.6. Fledermäuse

Die Bewertung der potenziellen Flugrouten richtet sich nach der derzeit gültigen Arbeitshilfe

des Landes Schleswig-Holstein (LLUR 2011). Die Bewertung des nachgewiesenen

Artenspektrums und des Zuges erfolgt verbal-argumentativ.

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4. Kommentierte Ergebnisse

4.1. Biotoptypen

Innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden insgesamt 373 verschiedene Fundorte

ausgewiesen, die 57 verschiedenen Biotoptypen bzw. Biotoptypenkombinationen gemäß der

aktuellen Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein (LLUR 2015) zugewiesen

wurden.

Ackerflächen überwiegen bei weitem im Gebiet, es wurden 53 Flächen mit insgesamt gut

576 ha Ackerflächen erfasst, was etwa 74 % der gesamten Untersuchungsgebietsfläche

entspricht. An zweiter Stelle stehen Siedlungsbiotope, inklusive der Verkehrsflächen und

Windkraftanlagen, diese wurden auf 97 Flächen mit rund 147 ha erfasst, was knapp einem

Fünftel des Untersuchungsgebietes entspricht.

Grünländer wurden mit 18 Flächen auf ca. 21 ha aufgenommen. Diese umfassen auch die

Landesschutzdeiche. Gehölzstrukturen, wie u. a. Knicks, Feldhecken, Feldgehölze,

Nadelforste oder Straßen begleitende Gehölze, wurden mit insgesamt 95 Flächen auf knapp

16 ha nachgewiesen. Ruderalfluren unterschiedlicher Ausprägung fanden sich auf 35 Flächen

mit einer Gesamtfläche von gut 5 ha, Gewässer und Gräben wurden auf 51 Flächen mit einer

Gesamtfläche von ca. 3 ha erfasst. Küstenbiotope wurden auf 12 Flächen mit knapp 1 ha

erfasst, diese umfassen die Dünen, Strand- und Kliffbereiche der Ostsee.

Von den 373 erfassten Fundorten stehen 71 unter einem gesetzlichen Schutz nach § 30 (2)

BNatSchG bzw. § 21 (1) LNatSchG. Die gesetzlich geschützten Biotope sind in Tabelle 4-1

aufgeführt. 42 Fundorte unterstehen dem Schutz nach § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG, 2 Fundorte

nach § 30 (2) Nr. 2 BNatSchG und 3 Fundorte nach § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG. Weitere 24

Fundorte sind gemäß § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG gesetzlich geschützt.

Die gesetzlich geschützten Biotope nehmen eine Fläche von ca. 5 ha ein, das gesamte

Untersuchungsgebiet weist eine Fläche von etwa 777 ha auf, demnach sind ca. 0,4 % der

Fläche des gesamten Untersuchungsgebietes gesetzlich geschützt, die sich auf 71

Einzelflächen verteilen.

Feldhecken und Knicks nehmen mit etwa 2 ha flächenmäßig den größten Teil ein, gefolgt von

den geschützten Kleingewässern, die knapp 2 ha einnehmen. Küstenbiotope bilden mit gut

1 ha Fläche die dritte Gruppe gesetzlich geschützter Biotope im Untersuchungsgebiet.

Die ausgewiesenen Biotoptypen sind in der Karte „Biotoptypen“ (Anlage 30.2, Blatt 1)

dargestellt.

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Tabelle 4-1: Geschützte Biotope nach § 30 (2) BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG im Untersuchungsgebiet mit Fundorten, Biotopkürzeln und Bezeichnungen

Fundort Schutz Kürzel Bezeichnung

F_003 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_009 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_018 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_027 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_029 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_030 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_031 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_038 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_039 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_041 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_042 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_043 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy/FXy Sonstiges Stillgewässer/Sonstiges naturfernes

Gewässer

F_050 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_061 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_079 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer

F_090 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_102 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_105 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_110 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke

F_112 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke

F_114 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_117 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWo Knickwall ohne Gehölze

F_121 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_129 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke

F_136 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_137 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_138 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy/FXy Sonstiges Stillgewässer/Sonstiges naturfernes

Gewässer

F_144 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_146 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_154 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy/RHm Typischer Knick/Ruderale Staudenflur frischer

Standorte

F_156 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer

F_158 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer

F_168 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_172 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_173 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

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Fundort Schutz Kürzel Bezeichnung

F_180 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer

F_181 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke

F_185 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer

F_207 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_208 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_219 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke

F_230 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_243 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_251 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer

F_252 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy/FXy Sonstiges Stillgewässer/Sonstiges naturfernes

Gewässer

F_255 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_256 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_265 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_266 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_275 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer

F_276 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer

F_283 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_286 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FKy Sonstiges Kleingewässer

F_296 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_300 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_309 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_312 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_318 § 30 (2) Nr. 2 BNatSchG KRs Schilf-Brackwasserröhricht

F_321 § 30 (2) Nr. 2 BNatSchG KRs Schilf-Brackwasserröhricht

F_324 § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG KDg Graudüne, naturnah

F_327 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_330 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_331 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_332 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_334 § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG XKo Jungmoränenkliff

F_339 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_341 § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG FSy Sonstiges Stillgewässer

F_355 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_357 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HFy Typische Feldhecke

F_364 § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG HWy Typischer Knick

F_372 § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG XKo Jungmoränenkliff

Fazit

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Die wertgebenden Bereiche sind generell die Dünen- und Strandbereiche entlang der

Küstenlinie. Zu diesen Biotopen zählt auch das Kliff bei Marienleuchte.

Über das gesamte Untersuchungsgebiet verteilt befinden sich Kleingewässer und Knicks bzw.

Feldhecken, die dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen.

Eine Bewertung der Biotoptypen anhand des Orientierungsrahmens zur Bestandserfassung,

‑bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen

landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben findet sich unter Kap.

11.1.2.3. in Tabelle 225 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (Anhang 12 der

Planfeststellungsunterlagen).

4.2. Pflanzen der Roten Listen

4.2.1. Bestand

Im Untersuchungsgebiet wurden 21 Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins

(Mierwald & Romahn 2006) sowie 19 Arten der Vorwarnliste nachgewiesen. Zudem wurde

eine Art, deren Vorkommen in Schleswig-Holstein als extrem selten (R) eingestuft wird,

festgestellt (vgl. Tabelle 4-2).

Ferner werden elf der nachgewiesenen Pflanzenarten in der Roten Liste der Bundesrepublik

Deutschland (Korneck et al. 1996) geführt, wobei eine Art als potenziell gefährdet eingestuft

wird.

Insgesamt eine der nachgewiesenen Arten wird in Schleswig-Holstein als vom Aussterben

bedroht eingestuft. Es handelt sich hier um die Färber-Hundskamille, die an einem Fundort

festgestellt wurde. Als stark gefährdet werden in Schleswig-Holstein drei der im

Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten geführt, es handelt sich um Seekanne,

Schwarznessel und Gelben Gamander. Bis auf die Schwarznessel kommen die genannten

Arten nur vereinzelt oder selten im Untersuchungsgebiet vor. Die Schwarznessel tritt hingegen

regelmäßig auf. Als gefährdet werden 17 der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten

in Schleswig-Holstein geführt. In Tabelle 4-2 sind alle im Untersuchungsgebiet

nachgewiesenen Arten der Roten Liste Schleswig Holsteins und der Bundesrepublik

Deutschland aufgeführt. Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-RL wurden nicht

nachgewiesen.

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Tabelle 4-2: Gesamtliste der innerhalb des Untersuchungsgebietes auf Fehmarn nachgewiesenen Pflanzen der Roten Listen mit Angabe des Fundortes und mit Angabe der jeweiligen Gefährdungseinstufung RL SH = Rote Liste Schleswig-Holstein (Mierwald & Romahn 2006), RL BRD = Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (Korneck et al. 1996). 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, R = extrem selten, 4 = potenziell gefährdet (BRD-Liste), + = ungefährdet

Artname (lat.) Artname (dt.) RL SH RL BRD Fundort

Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig V + F_016, F073, F_095,

F_145, F_202, F_249

Agrimonia procera Großer Odermennig 3 + F_319, F_323, F_371,

F_372

Aira praecox Frühe Haferschmiele V + F_202, F_261

Allium oleraceum Gemüse-Lauch 3 + F_031, F_037, F_038,

F_085, F_114, F_195,

F_258, F_335, F_344,

F_372

Allium

scorodoprasum ssp

scorodoprasum

Schlangen-Lauch 3 + F_009, F_016, F_024,

F_029, F_074, F_179,

F_330

Allium vineale Weinbergs-Lauch 3 + F_016, F_074, F_098,

F_372

Anthemis tinctoria Färber-Hundskamille 1 + F_219

Ballota nigra ssp.

Nigra

Gemeine

Schwarznessel

2 + F_016, F_024, F_027,

F_031, F_038, F_056,

F_064, F_070, F_071,

F_074, F_091, F_100,

F_126, F_152, F_174,

F_249, F_339

Beta vulgaris ssp.

Maritima

Wilde Rübe + 4 F_148, F_220

Cardamine pratensis

agg.

Artengruppe Wiesen-

Schaumkraut

V + F_081

Cardaria draba Pfeilkresse 3 + F_258

Carex distans Entferntährige Segge 3 3 F_143

Carex flacca Blaugrüne Segge V + F_202, F_224, F_270,

F_334

Carlina vulgaris Golddistel 3 + F_133

Centaurea cyanus Kornblume + 3 F_036, F_070, F_074,

F_100, F_119, F_179,

F_192, F_202, F_224,

F_345, F_351, F_358,

F_372

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Artname (lat.) Artname (dt.) RL SH RL BRD Fundort

Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume V + FF_008, F_074, F_087,

F_372

Cichorium intybus Wegwarte V + F_009, F_045, F_047,

F_070, F_179, F_186,

F_232, F_371, F_372

Crambe maritima Meerkohl V 3 F_131, F_220, F_325,

F_329, F_372

Echium vulgare Gewöhnlicher

Natternkopf

3 + F_046, F_083, F_111,

F_131, F_148, F_249

Filago arvensis Acker-Filzkraut 3 3 F_261

Filago minima Zwerg-Filzkraut V + F_202

Hippuris vulgaris Tannenwedel 3 3 F_090, F_341

Lathyrus maritimus Strand-Platterbse 3 3 F_131

Leucanthemum

vulgare agg.

Artengruppe Wiesen-

Margerite

V + F_202, F_224, F_270

Linaria repens Kriechendes Leinkraut R + F_261

Lotus corniculatus

agg.

Artengruppe

Gewöhnlicher Hornklee

V + F_143, F_192, F_202,

F_216, F_268, F_270

Malva sylvestris Wilde Malve 3 + F_024, F_070, F_077,

F_091, F_095, F_122,

F_152, F_186, F_193,

F_202, F_255

Myosotis scorpioides

agg.

Artengruppe Sumpf-

Vergissmeinnicht

V + F_330

Myriophyllum

spicatum

Ähriges Tausendblatt V + F_173

Nymphoides peltata Seekanne 2 3 F_341

Odontites vernus

agg.

Aggregat Frühlings-

Zahntrost

V + F_76

Ononis repens Kriechende Hauhechel V + F_098

Ononis spinosa Gewöhnlicher

Hauhechel

V + F_268

Potentilla argentea

agg.

Artengruppe Silber-

Fingerkraut

V + F_202, F_261

Ranunculus sardous Sardischer Hahnenfuß 3 3 F_003, F_103, F_128,

F_225

Ranunculus

trichophyllus

Haarblättriger

Hahnenfuß

3 + F_180

Sagina apetala agg. Kronblattloses

Mastkraut

3 + F_261

Spergularia rubra Rote Schuppenmiere V + F_202, F_261

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Artname (lat.) Artname (dt.) RL SH RL BRD Fundort

Stratiotes aloides Krebsschere 3 3 F_090

Teucrium scorodonia

ssp. Scorodonia

Gelber Gamander 2 + F_261

Trifolium campestre Feld-Klee V + F_091, F_186, F_246,

F_270

Ulmus glabra Berg-Ulme V + F_064, F_069, F_084,

F_087, F_098, F_124,

F_151, F_159, F_179,

F_181, F_261, F_267,

F_270, F_334, F_339,

F_351, F_355, F_371

Ulmus laevis Flatter-Ulme 3 + F_031, F_037, F_087,

F_354

Ulmus minor Feld-Ulme + 3 F_046, F_098, F_151

Valerianella locusta Gewöhnlicher Feldsalat V + F_202, F_334

4.2.2. Bewertung

Für zwei Fundorte wurde eine hohe Wertigkeit ermittelt. Es handelt sich um die Bahnbereiche

Puttgarden südlich des Hafenbereiches. Diese sind hinsichtlich der Biotoptypen in aktive und

aufgelassene Teilflächen untergliedert, weisen aber beide jeweils eine hohe Wertigkeit auf.

Eine Übersicht des aufgelassenen Bahngeländes vermittelt Abbildung 4-1.

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Abbildung 4-1: Übersicht des aufgelassenen Bahngeländes in Puttgarden (Foto: G. Bertram)

Ansonsten werden noch 11-mal mittlere Wertigkeiten erreicht (vgl. Tabelle 4-3).

Tabelle 4-3: Werteinstufung nach Vorkommen von Pflanzen der Roten Liste und Vorwarnliste Schleswig-Holsteins, mit Angabe des Biotoptyps, des Fundortes, der Summe der Einzel-Punktwerte und der Werteinstufung, in Klammern sind Änderungen der Bewertung kenntlich gemacht. Fundorte ohne Nachweise entsprechender Arten sind nicht dargestellt. Fundorte mit hoher Wertigkeit sind hellgrau hinterlegt

Fundort Kürzel Summe Einzel-Punktwerte Wertstufe Bedeutung

F_003 HWy 1,5 2 Mäßig

F_008 RHm 0,5 1 Gering

F_009 HWy 2,0 2 Mäßig

F_016 SVs 5,5 3 Mittel

F_024 HBy/XAw 5,0 3 Mittel

F_027 HWy 2,0 2 Mäßig

F_029 FSy 1,5 1 Gering

F_031 HWy 5,0 3 Mittel

F_037 SLy 3,0 2 Mäßig

F_038 HWy 3,5 3 Mittel

F_045 SVs 0,5 1 Gering

F_046 SVh 1,5 1 Gering

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Fundort Kürzel Summe Einzel-Punktwerte Wertstufe Bedeutung

F_047 SVo 0,5 1 Gering

F_056 SDs 2,0 2 Mäßig

F_064 SDs 2,5 2 Mäßig

F_069 HRy 0,5 1 Gering

F_070 SVs 4,0 3 Mittel

F_071 HBy 2,0 2 Mäßig

F_073 RHm 0,5 1 Gering

F_074 HRy 5,5 3 Mittel

F_076 HRy 0,5 1 Gering

F_077 RHm 1,5 1 Gering

F_081 SGb 0,5 1 Gering

F_083 SVo 1,5 1 Gering

F_084 HGy 0,5 1 Gering

F_085 HGy 1,5 1 Gering

F_087 HGy 2,5 2 Mäßig

F_090 FSy 3,0 2 Mäßig

F_091 HGy 4,0 3 Mittel

F_095 ROf 2,0 2 Mäßig

F_098 SVo 2,5 2 Mäßig

F_100 SDs 2,0 2 Mäßig

F_103 GYy 1,5 1 Gering

F_111 AAy 1,5 1 Gering

F_114 FSy 1,5 1 Gering

F_122 GYy 1,5 1 Gering

F_124 SVo 0,5 1 Gering

F_126 SDs 2,0 2 Mäßig

F_128 GYy 1,5 1 Gering

F_131 KSv 3,5 2 Mäßig

F_133 HBy 1,5 1 Gering

F_143 GYy/XDl 2,0 2 Mäßig

F_145 RHf 0,5 1 Gering

F_148 KSs 1,5 1 Gering

F_151 SVh 0,5 1 Gering

F_152 HGy 3,5 2 Mäßig

F_159 HGy 0,5 1 Gering

F_173 FSy 0,5 1 Gering

F_174 HGy 2,0 2 Mäßig

F_179 AAy 2,5 2 Mäßig

F_180 FKy 1,5 1 Gering

F_181 HFy 0,5 1 Gering

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Fundort Kürzel Summe Einzel-Punktwerte Wertstufe Bedeutung

F_186 RHm/XAs 2,5 2 Mäßig

F_192 AAy 0,5 1 Gering

F_193 SVu 1,5 1 Gering

F_195 HRy 1,5 1 Gering

F_202 SZg 7,0 4 Hoch

F_216 GYy/XDl 0,5 1 Gering

F_219 HFy 5,0 3 Mittel

F_220 KSv 0,5 1 Gering

F_224 SVg 1,0 1 Gering

F_225 SGr 1,5 1 Gering

F_232 GYy 0,5 1 Gering

F_246 SVs 0,5 1 Gering

F_249 GYy 4,0 3 Mittel

F_255 HWy 1,5 1 Gering

F_258 RHm 3,0 2 Mäßig

F_261 SVx 9,0 4 Hoch

F_267 HRy 0,5 1 Gering

F_268 SZh 1,0 1 Gering

F_270 SVg 2,5 2 Mäßig

F_319 RHt 1,5 1 Gering

F_323 RHm 1,5 1 Gering

F_325 KSv 0,5 1 Gering

F_329 KSs 0,5 1 Gering

F_330 FSy 2,0 2 Mäßig

F_334 XKo 2,5 2 Mäßig

F_335 AAy 1,5 1 Gering

F_339 HWy 2,5 2 Mäßig

F_341 FSy 3,5 3 Mittel

F_344 SDe/SPh 1,5 1 Gering

F_351 RHm 0,5 1 Gering

F_353 GAe 1,5 1 Gering

F_354 HEy 1,5 1 Gering

F_355 HWy 0,5 1 Gering

F_371 RHm 2,5 2 Mäßig

F_372 XKo 6,0 3 Mittel

Die Fundorte mit relevanten Pflanzennachweisen und deren Bewertung sind in der Karte

„Pflanzen der Roten Liste“ (Anlage 30.2, Blatt 2) dargestellt.

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Fazit

Als botanisch hochwertig ist der aktive und aufgelassene Bahngleisbereich Puttgarden südlich

des Fähranlegers zu nennen (Fundorte F_202 und F_261), der zahlreiche gefährdete

Pflanzenarten beherbergt.

Zudem weisen einige Kleingewässer inklusive der Uferbereiche sowie die Knicks und

Straßenbegleitgrünflächen Pflanzen der Roten Listen auf. Diese liegen innerhalb des

Untersuchungsgebietes regelmäßig verteilt vor.

4.3. Libellen

4.3.1. Bestand

Es wurden in den untersuchten sechs Gewässern fünf Nachweise mit insgesamt acht Arten

erbracht (vgl. Tabelle 4-4). Sämtliche Arten sind sowohl landes- als auch bundesweit

ungefährdet. Gewässer FOd136 verblieb ohne Nachweise von Libellen. Die Lage der

Fundorte ist der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage 30.2, Blatt 3) zu entnehmen.

Tabelle 4-4: Gesamtliste der nachgewiesenen Libellenarten mit Angabe der Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (WINKLER et al. 2011) und der Bundesrepublik Deutschland (Wildermuth & Martens 2014). + = ungefährdet, Präsenz = Anzahl der Vorkommen an den insgesamt fünf Fundorten mit Nachweisen. Stetigkeit = prozentuales Verhältnis der Anzahl der Vorkommen bezogen auf fünf Fundorte mit Nachweisen

Artname (dt.) Artname (lat.) RL SH RL BRD Präsenz Stetigkeit

Blaugrüne

Mosaikjungfer

Aeshna cyanea + + 2 40,00 %

Herbst-Mosaikjungfer Aeshna mixta + + 2 40,00 %

Kleine Mosaikjungfer Brachytron pratense + + 1 20,00 %

Hufeisen-Azurjungfer Coenagrion puella + + 3 60,00 %

Becher-Azurjungfer Enallagma

cyathigerum

+ + 1 20,00 %

Große Pechlibelle Ischnura elegans + + 2 40,00 %

Große Binsenjungfer Lestes sponsa + + 3 60,00 %

Vierfleck Libellula

quadrimaculata

+ + 1 20,00 %

Es wurden keine in Schleswig-Holstein als bestandsbedroht geführten Arten nachgewiesen.

Auch Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, die artenschutzrechtlich besonders zu

berücksichtigen wären, wurden nicht festgestellt. Das Auftreten dieser Arten ist aufgrund der

Habitatausstattungen der Gewässer auch nicht zu erwarten gewesen. Das Vorkommen der

Krebsschere (Stratiotes aloides) in Gewässer FBioOd13 lässt potenziell das Vorkommen der

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streng geschützten Grünen Mosaikjungfer (Aeshna viridis) möglich erscheinen. Die

Krebsscherenbestände sind jedoch zu kleinflächig ausgebildet und das Gewässer zu

beschattet, als dass Vorkommen dieser Libellenart möglich wären. Sie wurde auch nie in den

Untersuchungen von BIOPLAN und leguan dort nachgewiesen.

Nachfolgend sind in Tabelle 4-5 die nachgewiesenen Libellenarten für die jeweiligen

Gewässer dargestellt.

Tabelle 4-5: Gesamtliste der nachgewiesenen Libellenarten nach Gewässer getrennt

Artname (dt.) FBioOd13 FOd113 FOd114 FOd119 FOd134

Blaugrüne Mosaikjungfer 1 1

Herbst-Mosaikjungfer 1 1

Kleine Mosaikjungfer 1

Hufeisen-Azurjungfer 15 200 6

Becher-Azurjungfer 10

Große Pechlibelle 2 3

Große Binsenjungfer 7 5 1

Vierfleck 1

Artenzahl 6 4 2 1 2

Die Artenzahlen in den Gewässern im Untersuchungsgebiet liegen zwischen 0 und 6. Die

höchste Artenzahl erreicht Gewässer FBioOd13, das sich im Kreuzungsdreieck der B 207 mit

der K 49 befindet (s. Tabelle 4-5).

Viele Gewässer sind relativ stark durch landwirtschaftliche Nutzungseinflüsse geprägt. Sie

sind darüber hinaus oftmals, bedingt durch ihre ungeschützte Lage, stark windexponiert.

Zudem trocknen viele der Gewässer entweder periodisch oder unregelmäßig aus. So wurde

ein Abtrocken im Jahr 2014 für die Gewässer FOd119, FOd134 und FOd136 festgestellt. Im

Jahresverlauf 2015 trocknete zudem Gewässer FBioOd13 aus. Dies ist für viele Arten ein

limitierender Faktor, da die Larvalentwicklung häufig ein Jahr oder länger andauert. Solche

Austrocknungen können nur wenige Arten überstehen. Diese Faktoren schränken die

Funktionalität vieler Gewässer für eine ganze Reihe von Libellen stark ein.

4.3.2. Bewertung

In Untersuchungen der leguan gmbh zur Libellenfauna Nordfehmarns wurden im Rahmen der

UVS durchschnittlich sieben Arten pro Gewässer bei insgesamt 140 untersuchten Gewässern

festgestellt. Im Zuge der Planungen zur Deichrückverlegung Nordfehmarn wurden 40

Gewässer hinsichtlich der Libellenfauna untersucht, wobei die durchschnittliche Artenzahl fünf

betrug (leguan gmbh 2015). Somit erreicht lediglich Gewässer FBioOd13 eine

durchschnittliche Bedeutung für die Libellenfauna. Im Rahmen der UVS wurde das Gewässer

aufgrund des Vorkommens von acht Libellenarten und dem einzig bekannten Vorkommen der

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Frühen Adonislibelle (Pyrrhosoma nymphula) auf Fehmarn mit hoch bewertet. BIOPLAN

gelang aber auch nur der Nachweis eines einzigen Exemplars (BIOPLAN 2009). Trotz

intensiver Nachsuche in den Jahren 2014 und 2015 konnte aber weder sie noch die Blutrote

Heidelibelle (Sympetrum sanguineum) an diesem Gewässer nachgewiesen werden, so dass

eine Herabstufung der Wertigkeit erfolgte. Zudem trocknete das Gewässer im Jahresverlauf

2015 aus, so dass auch von daher eine geringe Wertigkeit attestiert werden kann.

Nachfolgend ist in Tabelle 4-6 die abschließende Bewertung der Gewässer hinsichtlich der

Libellenfauna dargestellt.

Die Libellenfundorte und deren Bewertung sind in der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage

30.2, Blatt 3) dargestellt.

Tabelle 4-6: Bewertungsergebnis anhand der nachgewiesenen Artenzahlen von Libellen an den jeweiligen Fundorten

Fundort Artenzahl Wertstufe Bedeutung

FBioOd13 6 3 Mittel

FOd113 4 2 Mäßig

FOd114 2 1 Gering

FOd119 1 1 Gering

FOd134 2 1 Gering

FOd136 0 0 Keine

Fazit

Die Libellenfauna der sechs untersuchten Gewässer ist bestenfalls als durchschnittlich

einzustufen. Neben der insgesamt geringen Zahl von acht erfassten Libellenarten ist vor allem

die geringe Artenzahl von sechs Arten pro Gewässer als wenig wertgebend einzustufen. Es

fehlen viele ubiquitäre und spezialisierte Arten. Neben der intensiven Landwirtschaft ist auch

die Tatsache zu nennen, dass hauptsächlich nur ein Gewässertyp untersucht wurde.

4.4. Amphibien

4.4.1. Bestand

Es wurden insgesamt drei Arten in den untersuchten 43 Gewässern nachgewiesen (vgl.

Tabelle 4-7). Davon wird der Kammmolch (Triturus cristatus) landesweit auf der Vorwarnliste

geführt, die Datenlage über den Teichfrosch wird aufgrund der Hybridisierung der 3

Grünfroscharten Pelophylax lessonae, P. ridibunda und P. kl. esculentus landesweit als

ungenügend eingestuft. Der Teichmolch (Lissotriton vulgaris) ist ungefährdet. Bundesweit

gelten Teichfrosch und Teichmolch als ungefährdet, der Kammmolch wird ebenso wie im Land

Schleswig-Holstein auf der Vorwarnliste geführt.

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Die Nachweise der kartierten adulten Tiere verteilen sich auf die einzelnen Gewässer wie in

Tabelle 4-8 dargestellt. In Tabelle 4-9 und Tabelle 4-10 ist zudem aufgezeigt, was an

subadulten und juvenilen Tieren nachgewiesen wurde. Tabelle 4-11 zeigt die Larvalfunde. Die

Lage der Fundorte ist der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage 30.2, Blatt 3) zu entnehmen.

Tabelle 4-7: Gesamtliste der nachgewiesenen Amphibienarten mit Angabe der Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (Klinge 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (Kühnel et al. 2009a) . V = in der Vorwarnliste geführt, D = Datenlage ungenügend, + = nicht gefährdet, Anhang IV = Art des Anhangs IV der FFH-RL, Präsenz = Anzahl der Vorkommen an den insgesamt 41 Gewässern mit Nachweisen. Stetigkeit = prozentuales Verhältnis der Anzahl der Vorkommen bezogen auf 41 Gewässer mit Nachweisen

Artname (dt.) Artname (lat.) RL SH RL BRD Anhang IV Präsenz Stetigkeit

Kammmolch Triturus cristatus V V X 18 43,90 %

Teichfrosch Pelophylax kl. esculentus D + 40 97,56 %

Teichmolch Lissotriton vulgaris + + 35 85,37 %

Die Amphibiennachweise verteilen sich extrem unterschiedlich. Mit einer sehr hohen Stetigkeit

von knapp 100 % bzw. 85 % sind Teichfrosch und Teichmolch die Charakterarten des

Untersuchungsgebietes. Sie sind hier euryöke Arten, die Gewässer unterschiedlichster

Qualität besiedeln. Darüber hinaus ist der Kammmolch sehr häufig nachgewiesen worden, er

besiedelt mit ca. 44 % fast die Hälfte der untersuchten Gewässer im Untersuchungsgebiet.

Die Ergebnisse spiegeln die typischen Verhältnisse auf Fehmarn wider, in denen die

ansonsten in Schleswig-Holstein häufigen Frühlaicher wie Erdkröte, Gras- und Moorfrosch

fehlen, selten bis sehr selten sind und nur außerhalb des LBP-Plangebietes vorkommen.

Weitere für Fehmarn typische Arten, wie Kreuzkröte, Wechselkröte oder Rotbauchunke, sind

auf die Gewässer der Stiftung Naturschutz bzw. des Naturschutzvereins Nördliche

Seeniederung sowie die Küstenlagunen inkl. Wallnau beschränkt. Diese Habitate sind im

vorliegenden Untersuchungsgebiet nicht vorhanden, daher ist das ermittelte Artenspektrum

trotz der geringen Artenzahl als vollständig einzustufen. Auch in der aktuellen

Zusammenstellung der Lanis-Daten des LLUR zum Vorkommen von Arten des Anhangs IV

der FFH-RL (Klinge 2015) finden sich keine weiteren Amphibienarten. Auch im Vergleich zu

den Angaben von Klinge & Winkler (2005) ergeben sich keine Erfassungslücken.

Die Nachweise korrespondieren darüber hinaus weitestgehend mit den Ergebnissen der UVS,

wobei vorliegend insgesamt mehr Teich- und Kammmolchnachweise erbracht werden

konnten. In den nachfolgenden Tabellen sind die Amphibiennachweise gewässerspezifisch

sowie nach Status getrennt aufgeführt.

Tabelle 4-8: Maximale Abundanzen adulter Amphibien an den untersuchten Gewässern

Fundort Kammmolch Teichfrosch Teichmolch

FAm110b - 11 1

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Fundort Kammmolch Teichfrosch Teichmolch

FAm110c - 3 -

FAm134a - 7 1

FAm134b - 1 -

FAm139 - - 1

FAm147 3 2 6

FAm149 - 8 -

FAm154 2 15 6

FAm155 - 2 2

FAm158 2 1 29

FAm159 - 1 1

FAm160 1 3 20

FAm161 - 4 -

FAm162 2 - 23

FAm164 2 7 2

FAm166 4 3 8

FAm167 2 3 2

FAm169 - 4 1

FAm170 2 1 2

FAm171 2 3 3

FAm172 - - 1

FAm173 2 2 2

FAm174 - 4 2

FAm177 - - 4

FAm178 2 1 1

FAm180 2 3 2

FAm182 - - 5

FAm183 7 2 2

FAm187 - 2 3

FAm189 3 8 2

FAm192 1 5 1

FAm197 4 2 7

FAm199 - 2 1

FAm203 - 2 -

FBioAm53 - 2 -

FBioAm54 - 4 4

FBioAm55 1 5 1

FBioAm56 - 6 3

FBioAm57 - 8 4

FBioAm58 - 1 1

FBioAm59 - - 2

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Tabelle 4-9: Maximale Abundanzen subadulter Amphibien in den untersuchten Gewässern

Fundort Kammmolch Teichfrosch

FAm110b 6

FAm134a 2

FAm139 4

FAm149 2

FAm154 3

FAm160 4

FAm162 1 3

FAm164 2

FAm167 2

FAm171 1

FAm172 1

FAm173 2

FAm178 2

FAm180 1

FAm182 1

FBioAm53 4

FBioAm54 4

FBioAm56 3

FBioAm57 2

FBioAm58 2

FBioAm59 4

Tabelle 4-10: Maximale Abundanzen juveniler Amphibien in den untersuchten Gewässern

Fundort Kammmolch Teichfrosch

FAm183 17

FAm197 6

FBioAm58 2

Tabelle 4-11: Maximale Abundanzen larvaler Amphibien in den untersuchten Gewässern

Fundort Kammmolch Teichfrosch Teichmolch

FAm147 16

FAm154 16

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Fundort Kammmolch Teichfrosch Teichmolch

FAm164 2 7

FAm166 3 254

FAm167 1 5

FAm170 1 1

FAm173 9 1

FAm174 38

FAm183 26

FAm197 1 10

FBioAm54 40

FBioAm56 1

FBioAm57 35

4.4.2. Bewertung

4.4.2.1. Gewässer

Gemäß des unter Kap. 3.2.3 hergeleiteten Bewertungsverfahrens, ergeben sich die

nachfolgend in Tabelle 4-12 dargestellten Wertigkeiten für die Gewässer hinsichtlich der

Amphibienfauna.

Es werden maximal mittlere Wertigkeiten erreicht. Dies korrespondiert mit den

Untersuchungsergebnissen der UVS, in denen ebenfalls nur maximal mittlere Wertigkeiten für

die im LBP-Plangebiet gelegenen Gewässer ermittelt wurden. Eine Ausnahme bildet dabei

das Gewässer FAm187, für das in der UVS aufgrund der Empfindlichkeit (Isolation kombiniert

mit Individuenzahl und der Stetigkeit des Teichmolches im damaligen Untersuchungsgebiet)

eine hohe Bedeutung festgestellt wurde. An der Erreichbarkeit anderer Gewässer im

Aktionsradius des Teichmolches, der im Rahmen der UVS mit 300 m festgelegt wurde, hat

sich gegenüber der UVS-Untersuchung nichts geändert. Auch wenn aufgrund der geringen

Gewässerzahl explizit der Metapopulationsverbund nicht bewertet wurde, wird im Fall des

Gewässers FAm187 die ermittelte Bedeutung aufgrund der Isolation von mäßig auf hoch

heraufgesetzt. Dies gilt auch für das direkt benachbarte Gewässer FAm182, das in der UVS

mit einer mittleren Bedeutung bewertet wurde und nunmehr zunächst nur eine mäßige

Bedeutung erreicht. Aufgrund der auch hier bestehenden Isolation zu den nächsten

Gewässern mit Teichmolchen, wird eine mittlere Bedeutung für Gewässer FAm182 vergeben.

Tabelle 4-12: Bewertungsergebnis anhand der nachgewiesenen Artenzahlen von Amphibien an den jeweiligen Fundorten

Fundort Artenzahl Wertstufe Bedeutung

FAm110b 2 2 Mäßig

FAm110c 1 1 Gering

FAm134a 2 2 Mäßig

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Fundort Artenzahl Wertstufe Bedeutung

FAm134b 1 1 Gering

FAm134c 0 - Keine

FAm139 2 2 Mäßig

FAm147 3 3 Mittel

FAm149 1 1 Gering

FAm154 3 3 Mittel

FAm155 2 2 Mäßig

FAm158 3 3 Mittel

FAm159 2 2 Mäßig

FAm160 3 3 Mittel

FAm161 1 1 Gering

FAm162 3 3 Mittel

FAm164 3 3 Mittel

FAm166 3 3 Mittel

FAm167 3 3 Mittel

FAm169 2 2 Mäßig

FAm170 3 3 Mittel

FAm171 3 3 Mittel

FAm172 2 2 Mäßig

FAm173 3 3 Mittel

FAm174 2 2 Mäßig

FAm177 1 1 Gering

FAm178 3 3 Mittel

FAm179 0 - Keine

FAm180 3 3 Mittel

FAm182 2 3 Mittel*

FAm183 3 3 Mittel

FAm187 2 2 Hoch*

FAm189 3 3 Mittel

FAm192 3 3 Mittel

FAm197 3 3 Mittel

FAm199 2 2 Mäßig

FAm203 1 1 Gering

FBioAm53 1 1 Gering

FBioAm54 2 2 Mäßig

FBioAm55 3 3 Mittel

FBioAm56 2 2 Mäßig

FBioAm57 2 2 Mäßig

FBioAm58 2 2 Mäßig

FBioAm59 2 2 Mäßig

*) Wegen Isolation von mäßig auf mittel bzw. von mittel auf hoch heraufgesetzt.

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Die Amphibienfundorte und deren Bewertung sind in der Karte „Amphibien und Libellen“

(Anlage 30.2, Blatt 3) dargestellt.

4.4.2.2. Landhabitate

Landhabitate wie sie generell Gehölzbereiche, Brachflächen oder Siedlungsbereiche für

Amphibien darstellen, stehen in dem ausgeräumten Untersuchungsgebiet auf der Insel

Fehmarn nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Daher ist davon auszugehen, dass die

Gewässer an sich mitsamt ihren unmittelbaren Uferrandstrukturen Landhabitate darstellen.

Darüber hinaus wurden für die Gewässer mit mittlerer und hoher Bedeutung innerhalb des

Aktionsradius von 300 m (gilt für Teich- und Kammmolch) potenziell geeignete Landhabitate

dargestellt und diesen pauschal auch eine mittlere bzw. hohe Bedeutung zugewiesen. Für den

Teichfrosch mit seinem größeren Aktionsradius ist eine solche Ausweisung nicht notwendig,

da davon auszugehen ist, dass sich im Aktionsradius dieser Art, der analog zur UVS mit

1.350 m festgelegt wurde, zahlreiche Landhabitate befinden, die somit nicht limitierend auf die

Population wirken.

Die relevanten Landhabitate sind in der Karte „Amphibien und Libellen“ (Anlage 30.2, Blatt 3)

dargestellt.

Fazit

Die Amphibienfauna der 43 untersuchten Gewässer ist aufgrund der nachgewiesenen

Artenzahlen maximal von mittlerer Bedeutung einzustufen. Ein Gewässer erhielt aufgrund

seiner isolierten Lage eine hohe Bedeutung. Es wurden lediglich drei Amphibienarten

nachgewiesen, die auf Fehmarn zu den häufigsten Arten zählen. Das schließt auch den

Kammmolch mit ein, der auf Fehmarn weit verbreitet ist. Arten der Küstenlagunen oder

Frühlaicher fehlen.

4.5. Brutvögel

4.5.1. Bestand

Im Rahmen der Untersuchungen wurden 60 Brutvogelarten mit insgesamt 1.348 Revieren

festgestellt (Tabelle 4-13).

Die häufigsten Arten waren die Koloniebrüter Saatkrähe (23,1 %) und Haussperling (14,3 %),

gefolgt von Ringeltaube (5,3 %), Amsel (3,6 %), Mehlschwalbe (3,4 %), Schafstelze (3,1 %),

Dorngrasmücke (2,7 %) und Silbermöwe (2,6 %). Diese Arten sind in Schleswig-Holstein

häufig und weit verbreitet.

Fünf Arten der Roten Liste Schleswig-Holsteins wurden nachgewiesen (Knief et al. 2010):

Rote Liste SH 1 (vom Aussterben bedroht): Steinschmätzer,

Rote Liste SH 2 (stark gefährdet): Sandregenpfeifer,

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Rote Liste SH 3 (gefährdet): Kiebitz, Feldlerche, Braunkehlchen,

sowie drei Arten der Vorwarnliste: Kuckuck, Sturmmöwe, Dohle.

Sechs Arten der Roten Liste Deutschlands wurden nachgewiesen (Südbeck et al. 2009):

Rote Liste BRD 1 (vom Aussterben bedroht): Steinschmätzer, Sandregenpfeifer,

Rote Liste BRD 2 (stark gefährdet): Kiebitz,

Rote Liste BRD 3 (gefährdet): Löffelente, Feldlerche, Braunkehlchen,

sowie sieben Arten der Vorwarnliste: Feldsperling, Haussperling, Kuckuck, Mehlschwalbe,

Rauchschwalbe, Teichhuhn, Bluthänfling.

Die Rohrweihe wird in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet. Streng geschützte Arten

nach BNatSchG sind: Karmingimpel, Turmfalke, Kiebitz, Waldohreule, Rohrweihe, Teichhuhn

und Sandregenpfeifer.

Tabelle 4-13: Nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare (RP) von Brutvögeln auf Fehmarn (gesamtes Untersuchungsgebiet) sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus (in alphabetischer Reihenfolge der deutschen Namen)

Art (dt.) Art (lat.) Anzahl RP Anteil

%

RL SH RL BRD EU-

VSch-RL

Besonders

(§)/streng

(§§)

geschützt

(BNatSchG)

Amsel Turdus merula 49 3,6 §

Austernfischer Haematopus ostralegus 2 0,1 §

Bachstelze Motacilla alba 26 1,9 §

Birkenzeisig Carduelis flammea 3 0,2 §

Blässhuhn Fulica atra 3 0,2 §

Blaumeise Parus caeruleus 13 1,0 §

Bluthänfling Carduelis cannabina 30 2,2 V §

Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 0,1 3 3 §

Buchfink Fringilla coelebs 19 1,4 §

Dohle Corvus monedula 1 0,1 V §

Dorngrasmücke Sylvia communis 37 2,7 §

Elster Pica pica 5 0,4 §

Fasan Phasianus colchicus 16 1,2 §

Feldlerche Alauda arvensis 27 2,0 3 3 §

Feldsperling Passer montanus 6 0,4 V §

Fitis Phylloscopus trochilus 7 0,5 §

Gartengrasmücke Sylvia borin 13 1,0 §

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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl RP Anteil

%

RL SH RL BRD EU-

VSch-RL

Besonders

(§)/streng

(§§)

geschützt

(BNatSchG)

Gartenrotschwanz Phoenicurus

phoenicurus

5 0,4 §

Gelbspötter Hippolais icterina 10 0,7 §

Girlitz Serinus serinus 1 0,1 §

Goldammer Emberiza citrinella 2 0,1 §

Grauschnäpper Muscicapa striata 15 1,1 §

Grünfink Carduelis chloris 24 1,8 §

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 7 0,5 §

Haussperling Passer domesticus 193 14,3 V §

Heckenbraunelle Prunella modularis 22 1,6 §

Hohltaube Columba oenas 9 0,7 §

Karmingimpel Carpodacus erythrinus 1 0,1 §§

Kernbeißer Coccothraustes

coccothraustes

1 0,1 §

Kiebitz Vanellus vanellus 10 0,7 3 2 §§

Klappergrasmücke Sylvia curruca 20 1,5 §

Kohlmeise Parus major 21 1,6 §

Kuckuck Cuculus canorus 1 0,1 V V §

Löffelente Anas clypeata 1 0,1 3 §

Mauersegler Apus apus 22 1,6 §

Mehlschwalbe Delichon urbica 46 3,4 V §

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 17 1,3 §

Rabenkrähe Corvus corone corone 2 0,1 §

Rauchschwalbe Hirundo rustica 33 2,4 V §

Ringeltaube Columba palumbus 71 5,3 §

Rohrammer Emberiza schoeniclus 3 0,2 §

Rohrweihe Circus aeruginosus 1 0,1 Anh. I §§

Rotkehlchen Erithacus rubecula 17 1,3 §

Saatkrähe Corvus frugilegus 312 23,1 §

Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula 1 0,1 2 1 §§

Schafstelze Motacilla flava 42 3,1 §

Silbermöwe Larus argentatus 35 2,6 §

Singdrossel Turdus philomelos 4 0,3 §

Star Sturnus vulgaris 9 0,7 §

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 0,1 1 1 §

Stieglitz Carduelis carduelis 7 0,5 §

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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl RP Anteil

%

RL SH RL BRD EU-

VSch-RL

Besonders

(§)/streng

(§§)

geschützt

(BNatSchG)

Stockente Anas platyrhynchos 14 1,0 §

Sturmmöwe Larus canus 29 2,2 V §

Teichhuhn Gallinula chloropus 3 0,2 V §§

Teichrohrsänger Acrocephalus

scirpaceus

8 0,6 §

Türkentaube Streptopelia decaocto 29 2,2 §

Turmfalke Falco tinnunculus 3 0,2 §§

Waldohreule Asio otus 2 0,1 §§

Zaunkönig Troglodytes troglodytes 12 0,9 §

Zilpzalp Phylloscopus collybita 30 2,2 §

Summe Revierpaar 1.348

Zur besseren Übersicht sind die kartografischen Darstellungen der Brutreviere nach

Artengruppen getrennt dargestellt. Bei den Singvögeln wurde noch eine Unterteilung in

funktionale Gruppen (Freibrüter, Höhlen- und Gebäudebrüter sowie Bodenbrüter)

vorgenommen.

An Limikolen wurden neben einer Sandregenpfeifer- und einer Austernfischerbrut vor allem

noch Kiebitze brütend im Untersuchungsgebiet festgestellt (Abbildung 4-2). Die Kiebitze

konzentrierten sich vor allem auf den Bereich des Windparks Presen. Die

Sandregenpfeiferbrut erfolgte östlich der Mole von Puttgarden. Silber- und Sturmmöwen

brüten seit einigen Jahren im Bereich des Bahnhofs Puttgarden, teilweise zwischen den

Gleisen (Abbildung 4-3). Die Kolonie bestand im Jahr 2015 aus 29 Sturmmöwen-Brutpaaren

und 35 Silbermöwen-Brutpaaren.

Stockenten und Fasane brüteten weit verbreitet im Untersuchungsgebiet, je eine Teichhuhn-

und Blässhuhnbrut wurden im Bereich Puttgarden festgestellt (Abbildung 4-4). Weiterhin

wurden Bruten von Enten und Rallen entlang eines Grabens zwischen Presen und Todendorf

festgestellt.

Bruten von Eulen (Waldohreule) wurden in den Ortslagen von Marienleuchte und Bannesdorf

festgestellt (Abbildung 4-5). Weiterhin wurden Greifvogelbruten von Turmfalken, Sperber und

Rohrweihe im Untersuchungsgebiet festgestellt (Abbildung 4-5).

Rabenvögel brüteten vor allem in den Ortslagen sowie im Bereich der Gleise (Abbildung 4-6).

Hier gibt es eine ausgedehnte Saatkrähenkolonie mit insgesamt etwa 300 Brutpaaren.

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Gebäude- und Höhlenbrüter wurden hauptsächlich in den Ortslagen festgestellt, aber auch

entlang der Gleise wurden Bruten erfasst (Abbildung 4-7). Am häufigsten kamen

Haussperlingsbruten vor, in Bannesdorf gab es mehrere Mauerseglerkolonien.

Am Boden brütende Singvögel kamen weitverbreitet im Untersuchungsgebiet vor (Abbildung

4-8). Auf den landwirtschaftlichen Flächen im Untersuchungsgebiet waren dies vor allem

Feldlerchen und Schafstelzen, aber auch je ein Braunkehlchen und ein Steinschmätzer

wurden erfasst. Frei brütende Singvögel wurden hingegen vor allem in den Ortslagen und

entlang der vorhandenen Strukturen wie den Bahnanlagen und der B 207 erfasst, die von

Gebüschen oder anderen Gehölzen begleitet werden (Abbildung 4-9). Häufigste Arten waren

hier Amsel und Dorngrasmücke. Röhrichtbrüter kamen eher punktuell im Untersuchungsgebiet

vor (Abbildung 4-10). Es konnten nur die Arten Rohrammer und Teichrohrsänger

nachgewiesen werden.

Abbildung 4-2: Lage der Brutreviere von Limikolen

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Abbildung 4-3: Lage der Brutkolonie-Standorte von Silber- und Sturmmöwen

Abbildung 4-4: Lage der Brutreviere von Enten, Rallen und Fasan

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Abbildung 4-5: Lage der Brutreviere von Greifvögeln und Eulen

Abbildung 4-6: Lage der Brutreviere von Rabenvögeln

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Abbildung 4-7: Lage der Brutreviere von gebäude- und höhlenbrütenden Singvögeln

Abbildung 4-8: Lage der Brutreviere von bodenbrütenden Singvögeln

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Abbildung 4-9: Lage der Brutreviere von freibrütenden Singvögeln

Abbildung 4-10: Lage der Brutreviere von Röhrichtbrütern

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4.5.2. Bewertung

Für die Unterlagen des LBP werden im Folgenden die Bestandsangaben innerhalb der

Lebensraumtypen nach Flade (1994) dargestellt. Diese Angaben müssen zur Bearbeitung des

LBP vorliegen.

Das Untersuchungsgebiet wurde im Hinblick auf die Brutvogelfauna in acht Lebensraumtypen

in Anlehnung an die Typisierung von Flade (1994) unterteilt (s. Tabelle 3-2, Abbildung 4-11).

Abbildung 4-11: Lebensraumtypen nach Flade (1994) im Untersuchungsgebiet

4.5.2.1. A3 Strände

Der Lebensraumtyp „Strände“ ist auf zwei Teilflächen im nördlichen und nordöstlichen Bereich

des Untersuchungsgebietes vorzufinden. Er besteht zumindest zum Teil aus flachen,

vegetationsarmen bis -freien Sand-, Kies- und Muschelschillflächen. Diese haben

überwiegend eine Breite von etwa 10–30 m. Dünen oder Steilküsten sind nicht bzw. gering

ausgebildet. Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von 10,25 ha. Sieben Brutvogelarten mit

zehn Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-14). Die Gesamtdichte betrug 10,2

Paare/10 ha. Es ergab sich nach der Bewertung nach Wilms et al. (1997) keine national oder

lokal bedeutende Brutvogelgemeinschaft für diesen Lebensraumtyp (Tabelle 4-15). Insgesamt

wurde eine mittlere Bedeutung für diesen Lebensraumtyp hinsichtlich der Brutvögel

festgestellt (Tabelle 4-16). 2009 wurden die Strandabschnitte westlich und östlich von

Puttgarden getrennt bewertet, dies macht angesichts der 2015 ermittelten Brutbestände

keinen Sinn, da beide Flächen als von mittlerer Bedeutung bewertet werden.

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Tabelle 4-14: A3 Strände – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus

Tabelle 4-15: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den Lebensraumtyp A3 Strände

Art (dt.) Anzahl

RP

Deutschland Schleswig-Holstein

Rote Liste D Punktzahl Rote Liste SH Punktzahl

Sandregenpfeifer 1 1 10 2 2

Σ Punktzahl :

Flächenfaktor

10:1 2:1

Ergebnis 10 2

Bedeutung nicht national nicht lokal

Tabelle 4-16: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp A3 Strände

gefährdete/geschützte Arten Sandregenpfeifer (RL SH 2, RL D 1, streng geschützt)

Bedeutung nach Wilms et al.

(1997) nicht lokal

Parameter der

Brutvogelgemeinschaft

- eine von drei möglichen Leitarten nachgewiesen

- extrem arten- und individuenarme Brutvogelgemeinschaft

Vorbelastungen - hohe Störintensität im Bereich der Sandstrände

Bewertungskriterien - sehr artenarmer Lebensraumtyp mit Einzelvorkommen einer Rote

Liste 1-Art

vorläufige Wertstufe hohe Bedeutung (IV)

Kommentar Aufgrund des einzigen Nachweises des Sandregenpfeifers mit nur

einem Brutpaar wird die Bedeutung des Gebietes auf mittlere

Bedeutung (III) heruntergestuft.

endgültige Wertstufe mittlere Bedeutung (III)

Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-

VSch-RL

Besonders (§)/streng (§§)

geschützt (BNatSchG)

Dorngrasmücke Sylvia communis 2 §

Fitis Phylloscopus trochilus 1 §

Klappergrasmücke Sylvia curruca 1 §

Rohrammer Emberiza schoeniclus 1 §

Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula 1 2 1 §§

Stieglitz Carduelis carduelis 2 §

Stockente Anas platyrhynchos 2 §

Summe 10

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4.5.2.2. D4 Gehölzarme Felder

Der überwiegende Teil des LBP-Untersuchungsgebietes besteht aus dem

Brutvogellebensraum „Gehölzarme Felder“ (D4). Auf beiden Seiten der Bahn/B 207 befindet

sich dieser Lebensraum, die größte Teilfläche liegt allerdings östlich der Verkehrsinfrastruktur.

Der Lebensraum wird durch weiträumige und strukturarme Ackerflächen gekennzeichnet, die

intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Der Gehölzanteil liegt unter 3 %. Eine große Zahl

von Kleingewässern (Tümpel, Teiche, Mergelgruben) ist charakteristisch für die

Agrarlandschaft auf Fehmarn. Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von 585,3 ha. 43

Brutvogelarten mit 294 Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-17). Die Gesamtdichte

betrug 5,0 Paare/10 ha. Es ergab sich nach der Bewertung nach Wilms et al. (1997) keine

national oder lokal bedeutende Brutvogelgemeinschaft für diesen Lebensraumtyp (Tabelle

4-18). Insgesamt wurde eine mittlere Bedeutung für diesen Lebensraumtyp hinsichtlich der

Brutvögel festgestellt (Tabelle 4-19).

Tabelle 4-17: D4 Gehölzarme Felder – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus

Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-VSch-RL Besonders

(§)/streng (§§)

geschützt

(BNatSchG)

Amsel Turdus merula 8 §

Bachstelze Motacilla alba 9 §

Blässhuhn Fulica atra 2 §

Blaumeise Parus caeruleus 2 §

Bluthänfling Carduelis cannabina 8 V §

Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 3 3 §

Buchfink Fringilla coelebs 8 §

Dorngrasmücke Sylvia communis 17 §

Elster Pica pica 1 §

Fasan Phasianus colchicus 13 §

Feldlerche Alauda arvensis 23 3 3 §

Feldsperling Passer montanus 2 V §

Fitis Phylloscopus trochilus 1 §

Gartengrasmücke Sylvia borin 9 §

Gelbspötter Hippolais icterina 5 §

Goldammer Emberiza citrinella 1 §

Grauschnäpper Muscicapa striata 5 §

Grünfink Carduelis chloris 6 §

Haussperling Passer domesticus 22 V §

Heckenbraunelle Prunella modularis 8 §

Hohltaube Columba oenas 4 §

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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-VSch-RL Besonders

(§)/streng (§§)

geschützt

(BNatSchG)

Karmingimpel Carpodacus erythrinus 1 §§

Kiebitz Vanellus vanellus 10 3 2 §§

Klappergrasmücke Sylvia curruca 7 §

Kohlmeise Parus major 2 §

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 7 §

Rabenkrähe Corvus corone corone 1 §

Rauchschwalbe Hirundo rustica 7 V §

Ringeltaube Columba palumbus 22 §

Rohrammer Emberiza schoeniclus 2 §

Rohrweihe Circus aeruginosus 1 Anh. I §§

Rotkehlchen Erithacus rubecula 5 §

Saatkrähe Corvus frugilegus 5 §

Schafstelze Motacilla flava 37 §

Singdrossel Turdus philomelos 2 §

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 1 §

Stieglitz Carduelis carduelis 1 §

Stockente Anas platyrhynchos 9 §

Teichhuhn Gallinula chloropus 1 V §§

Teichrohrsänger Acrocephalus

scirpaceus

7 §

Türkentaube Streptopelia decaocto 1 §

Zaunkönig Troglodytes

troglodytes

2 §

Zilpzalp Phylloscopus collybita 8 §

Summe 294

Tabelle 4-18: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den Lebensraumtyp D4 Gehölzarme Felder

Art (dt.) Anzahl

RP

Deutschland Schleswig-Holstein

Rote Liste D Punktzahl Rote Liste SH Punktzahl

Braunkehlchen 1 3 1 3 1

Feldlerche 23 3 6,3 3 6,3

Kiebitz 10 2 11 3 5

Steinschmätzer 1 1 10 1 10

Σ Punktzahl :

Flächenfaktor

28,3:24 22,3:24

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Art (dt.) Anzahl

RP

Deutschland Schleswig-Holstein

Rote Liste D Punktzahl Rote Liste SH Punktzahl

Ergebnis 1,2 0,9

Bedeutung nicht national nicht lokal

Tabelle 4-19: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp D4 Gehölzarme Felder

gefährdete/geschützte

Arten

Steinschmätzer (RL SH 1)

Braunkehlchen (RL SH 3)

Feldlerche (RL SH 3)

Kiebitz (RL SH 3, streng geschützt)

Karmingimpel (streng geschützt)

Rohrweihe (Anhang I VSch-RL, streng geschützt)

Teichhuhn (streng geschützt)

Bedeutung nach Wilms et al.

(1997) nicht lokal

Parameter der

Brutvogelgemeinschaft

- aufgrund struktureller Ausstattung des Lebensraumtyps mit

Kleingewässern und Gehölzbeständen artenreiche Zönose

- insgesamt geringe Siedlungsdichten auf den landwirtschaftlichen

Nutzflächen

- lebensraumsteter Begleiter (Feldlerche) in geringen Dichten

Vorbelastungen - Intensive Nutzung; teilweise Verlärmung durch die B 207

Bewertungskriterien Vorkommen einer vom Aussterben bedrohter Art

Vorkommen von drei gefährdeten Arten

vorläufige Wertstufe sehr hohe Bedeutung (V)

Kommentar Die Siedlungsdichte gefährdeter Arten der Agrarlandschaft Fehmarns

ist gering. Das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten bzw.

gefährdeten Arten wird nicht mit hoher Bedeutung eingestuft.

Regelmäßige Vorkommen von Steinschmätzer und Braunkehlchen

sind aufgrund der strukturellen Situation sehr unwahrscheinlich und

werden daher als sporadische Ansiedlung 2015 betrachtet. Ohne

diese beiden Arten würde die vorläufige Wertstufe „hohe Bedeutung“

vergeben werden. Da die Siedlungsdichte noch dazu gering ist,

erfolgt eine Herabstufung um zwei Wertstufen.

endgültige Wertstufe mittlere Bedeutung (III)

4.5.2.3. D5 Reichstrukturierte Feldflur

Der Lebensraumtyp „Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften“ befindet sich auf einer

Teilfläche im südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes. Er ist durch intensiv

bewirtschaftete Ackerflächen gekennzeichnet, hat jedoch einen höheren Anteil an Gehölzen

und kleinere Ackerschläge als der Lebensraumtyp „Gehölzarme Felder“ (D4). Auch hier finden

sich Kleingewässer. Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von 100 ha. 22 Brutvogelarten mit

36 Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-20). Die Gesamtdichte betrug 3,6 Paare/10

ha. Es ergab sich nach der Bewertung nach Wilms et al. (1997) keine national oder lokal

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bedeutende Brutvogelgemeinschaft für diesen Lebensraumtyp (Tabelle 4-21). Insgesamt

wurde eine mäßige Bedeutung für diesen Lebensraumtyp hinsichtlich der Brutvögel

festgestellt (Tabelle 4-22).

Tabelle 4-20: D5 Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus

Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-VSch-

RL

Besonders (§)/streng

(§§) geschützt

(BNatSchG)

Amsel Turdus merula 1 §

Bluthänfling Carduelis cannabina 2 V §

Buchfink Fringilla coelebs 1 §

Dorngrasmücke Sylvia communis 4 §

Fasan Phasianus colchicus 3 §

Feldlerche Alauda arvensis 3 3 3 §

Fitis Phylloscopus trochilus 1 §

Gelbspötter Hippolais icterina 1 §

Goldammer Emberiza citrinella 1 §

Grauschnäpper Muscicapa striata 1 §

Grünfink Carduelis chloris 1 §

Heckenbraunelle Prunella modularis 1 §

Hohltaube Columba oenas 1 §

Kohlmeise Parus major 1 §

Löffelente Anas clypeata 1 3 §

Ringeltaube Columba palumbus 3 §

Rotkehlchen Erithacus rubecula 1 §

Schafstelze Motacilla flava 5 §

Stockente Anas platyrhynchos 1 §

Teichhuhn Gallinula chloropus 1 V §§

Zaunkönig Troglodytes troglodytes 1 §

Zilpzalp Phylloscopus collybita 1 §

Summe 36

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Tabelle 4-21: Bewertung der Brutvogelgemeinschaft nach Wilms et al. (1997) für den Lebensraumtyp D5 Reichstrukturierte Feldflur, Knicklandschaften

Art (dt.) Anzahl

RP

Deutschland Schleswig-Holstein

Rote Liste D Punktzahl Rote Liste SH Punktzahl

Feldlerche 3 3 2,5 3 2,5

Löffelente 1 3 1

Σ Punktzahl :

Flächenfaktor

3,5:4,1 2,5:4,1

Ergebnis 0,9 0,6

Bedeutung nicht national nicht lokal

Tabelle 4-22: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp D5 Reichstrukturierte Feldflur

gefährdete/geschützte Arten Feldlerche (RL SH 3)

Teichhuhn (streng geschützt)

Bedeutung nach Wilms et al.

(1997) nicht lokal

Parameter der

Brutvogelgemeinschaft

- geringe Gesamt-Siedlungsdichte

- relativ artenarme Zönose

- stete Begleiter in geringen Dichten

- gefährdete/geschützte Arten in geringen Dichten

Vorbelastungen - Intensive Nutzung; teilweise Verlärmung durch die B 207

Bewertungskriterien Vorkommen einer gefährdeten Art

vorläufige Wertstufe mittlere Bedeutung (III)

Kommentar Aufgrund der arten- und individuenarmen Ausprägung der

Brutvogelgemeinschaft erfolgt eine Herabstufung.

endgültige Wertstufe mäßige Bedeutung (II)

4.5.2.4. F5 Gartenstädte

Der Lebensraumtyp „Gartenstädte“ befindet sich im LBP-Untersuchungsgebiet auf einer

Teilfläche im Bereich Puttgarden. Gartenstädte sind durch einen Vegetationsanteil von

mindestens 40 % gekennzeichnet (Flade 1994). Charakteristisch sind neben den

unterschiedlich alten, meist ein- bis dreigeschossigen Häusern die durch Hecken und

Gebüsche gegliederten Gärten mit Zierrasen, Obst- und Ziergehölzen sowie auch

Waldbäumen in unterschiedlichen Anteilen. Hecken, Obstbäume und Nistkästen sind wichtige

Strukturelemente für die Brutvogelfauna. Die wesentlichen Unterschiede zu den Dörfern

bestehen im Fehlen von größeren Scheunen und Viehställen, dem Überwiegen von Ziergärten

gegenüber Nutzgärten sowie der Dominanz von Koniferen gegenüber Obstbäumen (Flade

1994). Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von 15,6 ha. 25 Brutvogelarten mit 131

Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-23). Die Gesamtdichte betrug 84,0 Paare/10

Feste Fehmarnbeltquerung

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ha. Eine Bewertung der Bedeutung nach Wilms et al. 1997 ist nicht vorzunehmen, da keine

Arten der Roten Listen in diesem Lebensraumtyp vorkommen.

Lebensraumtyp F5 wird nach Flade (1994) charakterisiert durch die Leitarten Haussperling,

Gartenrotschwanz, Girlitz, Türkentaube, Grauschnäpper, Mehlschwalbe und Birkenzeisig. Die

Anzahl von 26 nachgewiesenen Arten liegt etwas über dem nach Flade (1994) (Arten-

Arealkurve) zu erwartenden Wert von 21 Arten. Die Siedlungsdichte liegt mit 84,0 Paaren/10

ha dagegen etwas unter dem von Flade (1994) angegebenen Durchschnittswert für 10–33,3

ha große Flächen (108,7 Paare/10 ha). Zwei von sechs möglichen Leitarten wurden in

geringen Dichten nachgewiesen. Insgesamt wurde eine mäßige Bedeutung für diesen

Lebensraumtyp hinsichtlich der Brutvögel festgestellt (Tabelle 4-24).

Tabelle 4-23: F5 Gartenstädte – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus

Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-VSch-

RL

Besonders

(§)/streng (§§)

geschützt

(BNatSchG)

Amsel Turdus merula 12 §

Bachstelze Motacilla alba 4 §

Blaumeise Parus caeruleus 4 §

Bluthänfling Carduelis cannabina 5 V §

Buchfink Fringilla coelebs 1 §

Dohle Corvus monedula 1 V §

Elster Pica pica 1 §

Fitis Phylloscopus trochilus 1 §

Grünfink Carduelis chloris 6 §

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 3 §

Haussperling Passer domesticus 47 V §

Heckenbraunelle Prunella modularis 2 §

Klappergrasmücke Sylvia curruca 2 §

Kohlmeise Parus major 5 §

Kuckuck Cuculus canorus 1 V V §

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 1 §

Rauchschwalbe Hirundo rustica 2 V §

Ringeltaube Columba palumbus 9 §

Rotkehlchen Erithacus rubecula 3 §

Saatkrähe Corvus frugilegus 1 §

Star Sturnus vulgaris 2 §

Stieglitz Carduelis carduelis 1 §

Teichrohrsänger Acrocephalus

scirpaceus

1 §

Feste Fehmarnbeltquerung

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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-VSch-

RL

Besonders

(§)/streng (§§)

geschützt

(BNatSchG)

Türkentaube Streptopelia decaocto 12 §

Zaunkönig Troglodytes

troglodytes

2 §

Zilpzalp Phylloscopus collybita 3 §

Summe 131

Tabelle 4-24: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F5 Gartenstädte

gefährdete/geschützte Arten Dohle (RL SH: V)

Kuckuck (RL SH: V)

Bedeutung nach Wilms et al.

(1997) – (keine gefährdeten Arten nachgewiesen)

Parameter der

Brutvogelgemeinschaft

- niedrige Gesamt-Siedlungsdichte

- Artenzahl etwas über dem Erwartungswert

- zwei von sechs möglichen Leitarten nachgewiesen

Vorbelastungen hohe Nutzungsintensität

Bewertungskriterien - artenreicher Lebensraumtyp ohne Vorkommen gefährdeter Arten

vorläufige Wertstufe mittlere Bedeutung (III)

Kommentar Aufgrund des Fehlens weiterer Leitarten und der niedrigen

Siedlungsdichte erfolgt eine Herabstufung

endgültige Wertstufe mäßige Bedeutung (II)

4.5.2.5. F6 Dörfer

Der Brutvogellebensraum „Dörfer“ (F6) ist mit 3 Teilflächen im LBP-Untersuchungsgebiet

vertreten: Puttgarden, Marienleuchte und Bannesdorf. Neben Einfamilienhaussiedlungen, die

bis zu 50 % des Lebensraumtyps ausmachen, sind Bauernhöfe oder landwirtschaftliche

Produktionsbetriebe mit Viehställen, Scheunen und gepflasterten oder unversiegelten

Hofstellen wesentliche Bestandteile von Dörfern. Obst- und Gemüsegärten, kleine öffentliche

Parks, Teiche, Hecken und ältere Laubbaumbestände finden sich hier häufig. In der Regel

sind Dörfer von offener Landschaft umgeben. Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von

31,6 ha. 39 Brutvogelarten mit 358 Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-25). Die

Gesamtdichte betrug 113,3 Paare/10 ha. Eine Bewertung der Bedeutung nach Wilms et al.

1997 ist nicht vorzunehmen, da keine Arten der Roten Listen in diesem Lebensraumtyp

vorkommen.

Die Siedlungsdichte liegt unter den von Flade (1994) angegebenen Werten von 149,6

Paare/10 ha für 10–33,3 ha große Flächen.

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Lebensraumtyp F 6 wird durch 14 Leitarten charakterisiert (Flade 1994). Von diesen kommt

die Schleiereule auf Fehmarn als unregelmäßiger Brutvogel vor (1–5 Paare; Berndt et al.

2005), Grauammer, Weißstorch und Steinkauz sind ausgestorben oder gehören nicht zur

Brutvogelfauna Fehmarns. Alle anderen Leitarten wurden in den Dörfern des

Untersuchungsgebietes nachgewiesen: Haussperling, Rauchschwalbe, Bluthänfling,

Gartenrotschwanz, Bachstelze, Mehlschwalbe, Hausrotschwanz, Stieglitz, Feldsperling und

Grauschnäpper. Insgesamt wurde eine mittlere Bedeutung für diesen Lebensraumtyp

hinsichtlich der Brutvögel festgestellt (Tabelle 4-26).

Tabelle 4-25: F6 Dörfer (Puttgarden, Marienleuchte, Bannesdorf) – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus

Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-VSch-

RL

Besonders

(§)/streng (§§)

geschützt

(BNatSchG)

Amsel Turdus merula 25 §

Austernfischer Haematopus

ostralegus

1 §

Bachstelze Motacilla alba 10 §

Birkenzeisig Carduelis flammea 1 §

Blaumeise Parus caeruleus 7 §

Bluthänfling Carduelis cannabina 11 V §

Buchfink Fringilla coelebs 6 §

Dorngrasmücke Sylvia communis 2 §

Elster Pica pica 3 §

Feldsperling Passer montanus 3 V §

Fitis Phylloscopus trochilus 3 §

Gartengrasmücke Sylvia borin 1 §

Gartenrotschwanz Phoenicurus

phoenicurus

5 §

Gelbspötter Hippolais icterina 1 §

Girlitz Serinus serinus 1 §

Grauschnäpper Muscicapa striata 5 §

Grünfink Carduelis chloris 9 §

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 3 §

Haussperling Passer domesticus 95 V §

Heckenbraunelle Prunella modularis 5 §

Hohltaube Columba oenas 1 §

Klappergrasmücke Sylvia curruca 6 §

Kohlmeise Parus major 10 §

Mauersegler Apus apus 22 §

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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-VSch-

RL

Besonders

(§)/streng (§§)

geschützt

(BNatSchG)

Mehlschwalbe Delichon urbica 31 V §

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 3 §

Rauchschwalbe Hirundo rustica 14 V §

Ringeltaube Columba palumbus 24 §

Rotkehlchen Erithacus rubecula 4 §

Saatkrähe Corvus frugilegus 7 §

Star Sturnus vulgaris 5 §

Stieglitz Carduelis carduelis 1 §

Stockente Anas platyrhynchos 1 §

Teichhuhn Gallinula chloropus 1 V §§

Türkentaube Streptopelia decaocto 13 §

Turmfalke Falco tinnunculus 1 §§

Waldohreule Asio otus 1 §§

Zaunkönig Troglodytes

troglodytes

6 §

Zilpzalp Phylloscopus collybita 10 §

Summe 358

Tabelle 4-26: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F6 Dörfer

gefährdete/geschützte Arten

Teichhuhn (streng geschützt)

Turmfalke (streng geschützt)

Waldohreule (streng geschützt)

Bedeutung nach Wilms et al.

(1997) – (keine gefährdeten Arten nachgewiesen)

Parameter der

Brutvogelgemeinschaft

- durchschnittliche bis artenreiche Brutvogelgemeinschaften

- meist biotoptypisches Artenspektrum

- insgesamt geringe Siedlungsdichten

Vorbelastungen hohe Nutzungsintensität

Bewertungskriterien - artenreicher Lebensraumtyp ohne Vorkommen gefährdeter Arten

Wertstufe mittlere Bedeutung (III)

4.5.2.6. F9 Industriegebiete und Bahnanlagen

Der wichtigste Bereich des Lebensraumes F9 im LBP-Untersuchungsgebiet ist der Bereich

„Puttgarden/Güterbahnhof“. Fast 90 % der Fläche besteht aus Parkplätzen und Bahnanlagen.

Gehölzbewuchs findet sich hauptsächlich in Form von Baumreihen aus Pappeln

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verschiedenen Alters. In dem extensiv genutzten östlichen Teil sind einige alte Schuppen mit

Flachdächern sowie Betonpfeilern vorhanden. Auf Grund des regelmäßigen Auto- und

Güterverkehrs wird das Störpotenzial als hoch eingeschätzt. Außer dem Bereich

Puttgarden/Güterbahnhof befindet sich noch eine weitere Fläche des Brutvogellebensraumes

„Industriegebiete und Bahnanlagen“ (F9) im LBP-Untersuchungsgebiet. Es handelt sich dabei

um das Bundeswehrdepot in Marienleuchte. Es wurden im Bereich des Güterbahnhofs

Puttgarden eine Möwenkolonie mit 29 Paaren Sturmmöwen und über 30 Paaren Silbermöwen

festgestellt sowie eine Saatkrähenkolonie mit 299 Brutpaaren erfasst. Dieser Lebensraumtyp

hat eine Größe von 43,0 ha. 22 Brutvogelarten mit 441 Revieren wurden hier nachgewiesen

(Tabelle 4-27). Die Gesamtdichte betrug 102,6 Paare/10 ha. Eine Bewertung der Bedeutung

nach Wilms et al. (1997) ist nicht vorzunehmen, da keine Arten der Roten Listen in diesem

Lebensraumtyp vorkommen.

Die Artenzahl liegt mit 22 Arten deutlich über dem nach Flade (1994, Arten-Arealkurve) zu

erwartenden Wert von 13 Arten. Der höhere Wert ist auf Lebensraumstrukturen wie ruderalen

Pflanzengesellschaften, Sträuchern und kleinen Gehölzen zurückzuführen. Auch die

Siedlungsdichte liegt über dem von Flade (1994) angegebenen Durchschnittswert für 33,4–

100 ha große Flächen (9,3 Paare/10 ha). Hier kommt natürlich der Saatkrähenkolonie mit fast

300 Brutpaaren eine große Bedeutung zu. Die maximale Dichte in dieser Größenklasse

beträgt 100,4 Paare/10 ha.

Lebensraumtyp F 9 wird charakterisiert durch die Leitarten Haussperling, Hausrotschwanz,

Mauersegler, Steinschmätzer und Mehlschwalbe (Flade 1994). Der Steinschmätzer kommt auf

Fehmarn nur als unregelmäßiger Brutvogel vor (0–5 Paare; Berndt et al. 2005). Es wurden

somit zwei von fünf möglichen Leitarten nachgewiesen. Sie traten im Vergleich zu den von

Flade (1994) angegebenen Durchschnittswerten mit höheren Siedlungsdichten auf. Amsel und

Star kommen nach Flade (1994) als stete Begleiter in diesem Lebensraumtyp vor. Beide Arten

wurden nachgewiesen. Insgesamt wurde eine mittlere Bedeutung für diesen Lebensraumtyp

hinsichtlich der Brutvögel festgestellt (Tabelle 4-28).

Tabelle 4-27: F9 Industriegebiete und Bahnanlagen (Puttgarden/Güterbahnhof und Bundeswehrdepot Marienleuchte) – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus

Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-VSch-

RL

Besonders (§)/streng

(§§) geschützt

(BNatSchG)

Amsel Turdus merula 2 §

Austernfischer Haematopus

ostralegus

1 §

Bachstelze Motacilla alba 1 §

Birkenzeisig Carduelis flammea 2 §

Bluthänfling Carduelis cannabina 2 V §

Buchfink Fringilla coelebs 2 §

Dorngrasmücke Sylvia communis 4 §

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Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-VSch-

RL

Besonders (§)/streng

(§§) geschützt

(BNatSchG)

Grauschnäpper Muscicapa striata 1 §

Grünfink Carduelis chloris 2 §

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 1 §

Haussperling Passer domesticus 29 V §

Heckenbraunelle Prunella modularis 2 §

Hohltaube Columba oenas 3 §

Kohlmeise Parus major 2 §

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 3 §

Ringeltaube Columba palumbus 10 §

Rotkehlchen Erithacus rubecula 3 §

Saatkrähe Corvus frugilegus 299 §

Silbermöwe Larus argentatus 35 §

Star Sturnus vulgaris 2 §

Sturmmöwe Larus canus 29 V §

Zilpzalp Phylloscopus collybita 6 §

Summe 441

Tabelle 4-28: Bewertung der Brutvogelfauna für den Lebensraumtyp F9 Industriegebiete und Bahnanlagen

gefährdete/geschützte Arten Sturmmöwe (RL S-H: V)

Bedeutung nach Wilms et al.

(1997) – (keine gefährdeten Arten nachgewiesen)

Parameter der

Brutvogelgemeinschaft

- hohe Gesamt-Siedlungsdichte

- Artenzahl höher als der Erwartungswert

- zwei von fünf möglichen Leitarten nachgewiesen

- beide möglichen steten Begleiter nachgewiesen

Vorbelastungen hohe Nutzungsintensität, Flächen z.T. versiegelt

Bewertungskriterien - artenreicher Lebensraumtyp ohne Vorkommen gefährdeter Arten

Wertstufe mittlere Bedeutung (III)

4.5.2.7. Verkehrsflächen

Der Lebensraumtyp „Verkehrsflächen“ besteht aus z. T. gehölzbestandenen Böschungen

entlang der B 207 und den Bahngleisen. Dieser Lebensraumtyp hat eine Größe von 14,8 ha.

20 Brutvogelarten mit 45 Revieren wurden hier nachgewiesen (Tabelle 4-29). Die

Gesamtdichte betrug 30,4 Paare/10 ha. Eine Bewertung der Bedeutung nach Wilms et al.

(1997) ist nicht vorzunehmen, da keine Arten der Roten Listen in diesem Lebensraumtyp

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vorkommen. Insgesamt wurde eine mäßige Bedeutung für diesen Lebensraumtyp hinsichtlich

der Brutvögel festgestellt (Tabelle 4-30).

Tabelle 4-29: Verkehrsflächen – nachgewiesene Arten und Anzahl der Revierpaare im LBP-Untersuchungsgebiet sowie ihr Gefährdungs- und Schutzstatus

Art (dt.) Art (lat.) Anzahl

RP

RL SH RL BRD EU-VSch-

RL

Besonders

(§)/streng (§§)

geschützt

(BNatSchG)

Amsel Turdus merula 1 §

Bachstelze Motacilla alba 2 §

Buchfink Fringilla coelebs 1 §

Dorngrasmücke Sylvia communis 8 §

Gartengrasmücke Sylvia borin 3 §

Gelbspötter Hippolais icterina 2 §

Grauschnäpper Muscicapa striata 2 §

Heckenbraunelle Prunella modularis 3 §

Kernbeißer Coccothraustes

coccothraustes

1 §

Klappergrasmücke Sylvia curruca 4 §

Kohlmeise Parus major 1 §

Kuckuck Cuculus canorus 1 V V §

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 3 §

Mehlschwalbe Delichon urbica 3 V §

Ringeltaube Columba palumbus 3 §

Rotkehlchen Erithacus rubecula 1 §

Singdrossel Turdus philomelos 1 §

Stieglitz Carduelis carduelis 2 §

Zaunkönig Troglodytes troglodytes 1 §

Zilpzalp Phylloscopus collybita 2 §

Summe 45

Tabelle 4-30: Bewertung der Brutvogelfauna für Verkehrsflächen

gefährdete/geschützte Arten Kuckuck (RL S-H: V)

Bedeutung nach Wilms et al.

(1997) – (keine gefährdeten Arten nachgewiesen)

Parameter der

Brutvogelgemeinschaft

- niedrige Gesamt-Siedlungsdichte

- kein Lebensraumtyp nach Flade (1994), daher keine Angabe von

Leitarten

Vorbelastungen Verlärmung durch B 207

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Bewertungskriterien - gering besiedelter Bereich ohne Vorkommen gefährdeter Arten

Wertstufe mäßige Bedeutung (II)

4.5.2.8. Abschließende Bewertung

Insgesamt ergeben sich also nur die beiden Wertstufen mittel und mäßig, wobei flächenmäßig

der größte Anteil unter die mittlere Bedeutung fällt. Lediglich Gartenstädte, Verkehrsflächen

und reichstrukturierte Feldflur werden als mäßig bedeutend eingestuft.

Abbildung 4-12: Bewertung der Lebensraumtypen nach Flade (1994) für die Brutvogelfauna

4.6. Rastvögel

4.6.1. Bestand

Während der neun Rastvogel-Kartierungsdurchgänge auf Fehmarn wurden von August 2014

bis April 2015 40 Arten mit insgesamt 18.413 Individuen festgestellt (Tabelle 4-31). Die Arten

mit höchsten Nachweisfrequenzen über den Erfassungszeitraum im UG waren Lachmöwe,

Sturmmöwe, Silbermöwe und Stockente mit je 100 %. Kormoran und Mantelmöwe waren an

89 % der Untersuchungstage im Untersuchungsgebiet anwesend. Die Arten mit den höchsten

im Gesamtzeitraum im UG festgestellten Individuensummen waren Sturmmöwe (3.175;

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17,2 %), Silbermöwe (2.978; 16,2 %), Lachmöwe (2.597; 14,1 %) und Kormoran (2.324;

12,6 %).

Die Arten mit den höchsten Individuensummen waren bis auf die Nonnengans dieselben

Arten, die höchste Gesamtsummen pro Begehung im Gesamt-UG aufwiesen. Somit wurde

das Rastvogelgeschehen in Dominanz und Frequenz hauptsächlich von den Möwenarten

bestimmt. Nonnengänse wurden nur zweimal während der Untersuchungen im UG erfasst,

davon war allerdings ein Rasttrupp mit 1.700 Individuen so groß, dass dieser die maximale

Tagessumme im Gebiet darstellte.

Tabelle 4-31: Artspezifische Gesamtsummen, Dominanzen (%), maximale Tagessumme im UG (max. Summe/Tag) und Frequenz der Rastvögel auf Fehmarn von August 2014 bis April 2015

Art (dt.) Art (lat.) Summe Dominanzen (%)

Max. Summe/Tag

Frequenz (%)

Alpenstrandläufer Calidris alpina 132 0,7 48 66,7

Austernfischer Haematopus ostralegus 64 0,3 22 66,7

Blässgans Anser albifrons 746 4,1 468 44,4

Brandgans Tadorna tadorna 91 0,5 39 55,6

Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis 44 0,2 43 22,2

Dohle Corvus monedula 170 0,9 158 22,2

Eiderente Somateria mollissima 265 1,4 120 66,7

Eisente Clangula hyemalis 3 0,0 3 11,1

Fasan Phasianus colchicus 8 0,0 8 11,1

Feldlerche Alauda arvensis 72 0,4 72 11,1

Großer Brachvogel Numenius arquata 24 0,1 16 33,3

Graugans Anser anser 824 4,5 416 66,7

Haubentaucher Podiceps cristatus 38 0,2 20 33,3

Höckerschwan Cygnus olor 22 0,1 20 22,2

Hohltaube Columba oenas 54 0,3 54 11,1

Kiebitz Vanellus vanellus 184 1,0 114 33,3

Kiebitzregenpfeifer Pluvialis squartarola 43 0,2 35 33,3

Knutt Calidris canutus 14 0,1 12 22,2

Kormoran Phalacrocorax carbo 2.324 12,6 970 88,9

Krickente Anas crecca 35 0,2 21 33,3

Lachmöwe Larus ridibundus 2.597 14,1 1.254 100,0

Mantelmöwe Larus marinus 133 0,7 39 88,9

Mittelsäger Mergus serrator 8 0,0 4 33,3

Nonnengans Branta leucopsis 1.840 10,0 1.700 22,2

Pfeifente Anas penelope 26 0,1 14 22,2

Pfuhlschnepfe Limosa lapponica 4 0,0 4 11,1

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Art (dt.) Art (lat.) Summe Dominanzen (%)

Max. Summe/Tag

Frequenz (%)

Ringeltaube Columba palumbus 65 0,4 56 22,2

Saatgans Anser fabalis 154 0,8 102 22,2

Saatkrähe Corvus frugilegus 507 2,8 271 44,4

Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta 1 0,0 1 11,1

Sanderling Calidris alba 20 0,1 7 44,4

Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula 41 0,2 33 22,2

Schellente Bucephala clangula 5 0,0 4 22,2

Schnatterente Anas strepera 35 0,2 22 33,3

Silbermöwe Larus argentatus 2.978 16,2 743 100,0

Singschwan Cygnus cygnus 41 0,2 41 11,1

Star Sturnus vulgaris 860 4,7 600 33,3

Stockente Anas platyrhynchos 632 3,4 210 100,0

Sturmmöwe Larus canus 3.175 17,2 1.142 100,0

Wacholderdrossel Turdus pilaris 134 0,7 134 11,1

Die Ergebnisse jedes Kartierungsdurchganges für das Gesamt-UG sind Tabelle 4-32 zu

entnehmen. Die Anzahl der festgestellten Rastvogelarten pro Begehung lag zwischen 23

(23.10.2014) und acht (23.04.2015). Die Summen festgestellter Individuen pro Begehung

variierten zwischen 3.915 (23.09.2014) und 119 (23.04.2015).

Tabelle 4-32: Artspezifische Tagessummen der Rastvögel im Untersuchungsgebiet auf Fehmarn von August 2014 bis April 2015

Art (dt.) Art (lat.)

23

.09

.20

14

23

.10

.20

14

23

.11

.20

14

25

.03

.20

15

26

.01

.20

15

26

.02

.20

15

26

.08

.20

14

27

.12

.20

14

23

.04

.20

15

Alpenstrandläufer Calidris alpina 4 2 7 36 48 35

Austernfischer Haematopus ostralegus 6 21 5 22 2 8

Blässgans Anser albifrons 468 52 207 19

Brandgans Tadorna tadorna 39 1 36 3 12

Brandseeschwalbe Sterna sandvicensis 43 1

Dohle Corvus monedula 12 158

Eiderente Somateria mollissima 5 120 31 68 19 22

Eisente Clangula hyemalis 3

Fasan Phasianus colchicus 8

Feldlerche Alauda arvensis 72

Großer Brachvogel Numenius arquata 16 7 1

Graugans Anser anser 416 18 241 128 4 17

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Art (dt.) Art (lat.)

23

.09

.20

14

23

.10

.20

14

23

.11

.20

14

25

.03

.20

15

26

.01

.20

15

26

.02

.20

15

26

.08

.20

14

27

.12

.20

14

23

.04

.20

15

Haubentaucher Podiceps cristatus 20 13 5

Höckerschwan Cygnus olor 2 20

Hohltaube Columba oenas 54

Kiebitz Vanellus vanellus 114 8 62

Kiebitzregenpfeifer Pluvialis squartarola 35 6 2

Knutt Calidris canutus 2 12

Kormoran Phalacrocorax carbo 380 970 340 133 123 115 232 31

Krickente Anas crecca 21 10 4

Lachmöwe Larus ridibundus 1.027 49 81 37 39 86 1.254 19 5

Mantelmöwe Larus marinus 39 22 2 28 13 8 9 12

Mittelsäger Mergus serrator 4 2 2

Nonnengans Branta leucopsis 1700 140

Pfeifente Anas penelope 12 14

Pfuhlschnepfe Limosa lapponica 4

Ringeltaube Columba palumbus 9 56

Saatgans Anser fabalis 102 52

Saatkrähe Corvus frugilegus 51 18 167 271

Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta 1

Sanderling Calidris alba 5 6 7 2

Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula 33 8

Schellente Bucephala clangula 1 4

Schnatterente Anas strepera 8 22 5

Silbermöwe Larus argentatus 591 358 743 174 352 278 404 18 60

Singschwan Cygnus cygnus 41

Star Sturnus vulgaris 600 220 40

Stockente Anas platyrhynchos 50 210 149 25 67 17 80 23 11

Sturmmöwe Larus canus 1.142 137 139 97 332 333 754 234 7

Wacholderdrossel Turdus pilaris 134

Tagessumme Individuen 3.915 3.262 1.739 2.731 1.319 1.790 2.860 678 119

Tagessumme Arten 13 23 17 21 15 17 15 16 8

Die folgenden Karten (Abbildung 4-13 bis Abbildung 4-18) zeigen die Verteilung und

Häufigkeit der Rastvogelbestände aller nachgewiesenen Arten in allen

Kartierungsdurchgängen. Rot umrandet ist der nördliche Teil des Untersuchungsgebietes der

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UVS dargestellt, die orangefarbene Linie zeigt die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für

den LBP.

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Abbildung 4-13: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Möwen- und Seeschwalbenarten während aller Kartierungsdurchgänge

Abbildung 4-14: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Schwäne und Gänse während aller Kartierungsdurchgänge

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Abbildung 4-15: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Lappentaucher, Säger und Kormorane während aller Kartierungsdurchgänge

Abbildung 4-16: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Entenarten während aller Kartierungsdurchgänge

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Abbildung 4-17: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Limikolenarten während aller Kartierungsdurchgänge

Abbildung 4-18: Rastvogelerfassung auf Fehmarn – Verteilung und Häufigkeit aller nachgewiesenen Singvogelarten während aller Kartierungsdurchgänge

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4.6.2. Bewertung

Für die Unterlagen des LBP und des Artenschutzbeitrages werden im Folgenden die

Erfassungsergebnisse innerhalb der Grenzen des LBP-Untersuchungsgebietes dargestellt

und bewertet.

Während der 9 Rastvogel-Kartierungsdurchgänge auf Fehmarn wurden im LBP-

Untersuchungsgebiet von September 2014 bis April 2015 16 Arten mit insgesamt 7.337

Individuen festgestellt (Tabelle 4-33). Die drei häufigsten Arten waren Kormoran, Silbermöwe

und Sturmmöwe. Landesweit bedeutsame Bestände wurden lediglich für den Kormoran

erfasst. Kormorane wurden ausschließlich auf den Hafenanlagen von Puttgarden festgestellt

(Tabelle 4-33), Abbildung 4-15). Es wird dementsprechend ein Gebiet als von sehr hoher

Bedeutung für Rastvögel bewertet und zwar die Mole Puttgarden aufgrund der Kormorane

(Abbildung 4-19).

Regional bedeutsame Bestände wurden von der Saatgans (Nielandsgraben, Tabelle 4-33,

Abbildung 4-14) und der Sturmmöwe (Tabelle 4-33, Abbildung 4-13) erfasst, wobei sich kein

einzelner Sturmmöwentrupp regionaler Bedeutung im Untersuchungsgebiet aufhielt, jedoch

die Summe aller am 23.09.2014 im Untersuchungsgebiet erfassten Sturmmöwen eine

regionale Bedeutung haben. Der größte Einzeltrupp wurde an diesem Tag mit 350 Individuen

festgestellt und hatte damit lokale Bedeutung (nordwestlich Bannesdorf, am Nielandsgraben,

Abbildung 4-13). Die Flächen mit regional bzw. lokal bedeutenden Beständen wurden gemäß

des Bewertungsverfahrens (Kap. 3.2.5) als von hoher Bedeutung eingestuft (Abbildung 4-19).

Lokal bedeutende Bestände wurden von Blässgans (östlich Todendorf, Tabelle 4-33,

Abbildung 4-14), Singschwan (südlich von Puttgarden, Tabelle 4-33, Abbildung 4-14), sowie

der Saatgans (südlich von Puttgarden, Tabelle 4-33, Abbildung 4-14) erfasst. Diese Flächen

werden entsprechend der Kriterien ebenfalls als von hoher Bedeutung für die Rastvögel

bewertet (Abbildung 4-19).

Tabelle 4-33: Artspezifische Gesamtsummen, maximale Tagessumme und max. Rastbestand auf einer Fläche im LBP-UG der Rastvögel auf Fehmarn von August 2014 bis April 2015

Art (dt.) Summe

Max. Summe /Tag

Max. Summe /Fläche

Bedeutung (Schwellenwert)

inter-national*

national* landes-weit**

regional** lokal**

Blässgans 407 208 208 10.500 4.250 840 420 210

Graugans 73 56 56 5.000 1.300 1.000 500 250

Höckerschwan 21 19 19 2.500 700 82 41 21

Kiebitz 41 41 41 20.000 7.500 6.000 3.000 1.500

Kormoran 1.749 970 970 3.900 1.000 360 180 90

Lachmöwe 435 330 210 20.000 5.000 2.200 1.100 550

Mantelmöwe 13 6 6 4.400 230 60 30 15

Nonnengans 140 140 140 4.200 2.000 3.800 1.900 950

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Art (dt.) Summe

Max. Summe /Tag

Max. Summe /Fläche

Bedeutung (Schwellenwert)

inter-national*

national* landes-weit**

regional** lokal**

Ringeltaube 56 56 56 k. A. k. A. k.A. k.A. k.A.

Saatgans 154 102 102 800 450 200 100 50

Saatkrähe 383 271 271 k. A. k. A. k.A. k.A. k.A.

Silbermöwe 1.593 425 340 5.900 2.000 1.400 700 350

Singschwan 32 32 32 590 250 120 60 30

Star 600 600 600 k. A. k. A. k.A. k.A. k.A.

Stockente 51 51 51 20.000 9.000 2.000 1.000 500

Sturmmöwe 1.589 770 350 20.000 1.800 1.000 500 250

* Krüger et al. (2013), ** LBV SH & AfPE (2016)

Abbildung 4-19: Bewertung der Rastvogellebensräume im LBP-Untersuchungsgebiet

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4.7. Fledermäuse

4.7.1. Bestand

Insgesamt konnten im Untersuchungsgebiet sieben Arten sicher nachgewiesen werden (vgl.

Tabelle 4-34). Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Großer Abendsegler (Nyctalus

noctula) und Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) werden in Schleswig-Holstein als

gefährdet geführt, Fransenfledermaus (Myotis natteri) und Mückenfledermaus (Pipistrellus

pygmaeus) stehen auf der Vorwarnliste. Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) und

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) sind dagegen ungefährdet. Bundesweit ist für die

Breitflügelfledermaus eine Gefährdung anzunehmen, der Große Abendsegler wird auf der

Vorwarnliste geführt. Für die Mückenfledermaus wird die Datenlage als defizitär eingestuft1.

Während Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus

und Zwergfledermaus auch während der Detektorbegehungen zur Erfassung der

Jagdaktivitäten nachgewiesen wurden und somit zur lokalen Population Fehmarns zählen

dürften, konnten Fransen- und Wasserfledermaus mit sehr wenigen Kontakten (1 bzw. 3) nur

während des Herbstzuges festgestellt werden (vgl. Tabelle 4-34).

Tabelle 4-34: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten mit Angabe der Gefährdung nach Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2014) und der Bundesrepublik Deutschland (MEINIG et al. 2009). 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, + = ungefährdet, D = Datenlage defizitär. Zudem ist angegeben, im Rahmen welcher Untersuchung der Nachweis erbracht wurde. D = Detektorbegehung, HBFL = Horchbox Flugrouten, HBHZ = Horchbox Herbstzug, HBFZ = Horchbox Frühjahrszug

Artname (dt.) Artname (lat.) RL SH RL BRD Nachweis

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G D, HBFL, HBHZ, HBFZ

Fransenfledermaus Myotis natteri V + HBHZ

Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 V D

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus V D D, HBFL, HBHZ, HBFZ

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 + D, HBFL, HBHZ, HBFZ

Wasserfledermaus Myotis daubentonii + + HBHZ

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus + + D, HBFL, HBHZ, HBFZ

1 Die defizitäre Datenlage für die Mückenfledermaus ergibt sich daraus, dass innerhalb der letzten Jahre die Art Pipistrellus

pipistrellus aufgrund molekulargenetischer, sonographischer und morphologischer Merkmale in 2 Arten – Pipistrellus

pipistrellus (Zwergfledermaus) und P. pygmaeus (Mückenfledermaus) – aufgeteilt wurde. Da diese Artaufspaltung erst

innerhalb der letzten Jahre durch intensive Untersuchungen möglich ist, sind ältere Angaben über Pipistrellus pipistrellus

kritisch zu hinterfragen (vgl. DOLCH & TEUBNER 2004, v. HELVERSEN & HOLDERIED 2003, HÄUSSLER, et al. 1999).

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Das von BIOPLAN (2009) einmalig festgestellte Braune Langohr (Plecotus auritus) konnte

weder in den Untersuchungen zur UVS noch in den vorliegenden nachgewiesen werden.

Auch in den Untersuchungen zum Fledermauszug für die UVS wurden ebenfalls keine

Langohren (Plecotus sp.) auf Fehmarn nachgewiesen. Diese leise rufende Fledermausart ist

nur in dichter Entfernung zum Detektor nachweisbar. Im Rahmen sonstiger Untersuchungen

der leguan gmbh wird die Art aber regelmäßig nachgewiesen, so dass vorliegend davon

auszugehen ist, dass es sich bei der Art um kein regelhaftes Faunenelement Fehmarns

handelt.

Im Rahmen der UVS wurde in Rücksprache mit der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in

Schleswig-Holstein (AGF), Herrn Matthias Göttsche, eine potenzielle Artenliste für Fehmarn

erstellt. Tabelle 4-35 stellt diese dar. Ergänzt wurde diese um den Kleinen Abendsegler

(Nyctalus leisleri), der 2009 und 2010 während der Fledermauszugbeobachtungen im

Rahmen der UVS auf Fehmarn nachgewiesen wurde, der aber vermutlich nicht bodenständig

ist, sondern über Fehmarn hinweg zieht.

Tabelle 4-35: Für die Insel Fehmarn angenommener Bestand an Fledermausarten

Artname (dt.) Artname (lat.) Status

Braunes Langohr Plecotus auritus Nachgewiesen

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Nachgewiesen

Fransenfledermaus Myotis nattereri Nachgewiesen

Großer Abendsegler Nyctalus noctula Nachgewiesen

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Nachgewiesen

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Nachgewiesen

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Nachgewiesen

Teichfledermaus Myotis dasycneme Auf dem Zug über den Belt nachgewiesen

Wasserfledermaus Myotis daubentonii Nachgewiesen

Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Nachgewiesen

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Nachgewiesen

Die vorliegend sieben nachgewiesenen Arten stellen somit etwa 2/3 des für Fehmarn

bekannten Artenspektrums dar, wobei wie schon erwähnt, fünf Arten der Lokalpopulation

angehören dürften, während die übrigen Arten das LBP-Plangebiet nur während des Zuges

durchqueren.

4.7.1.1. Quartiere

Innerhalb des Eingriffsbereiches und seiner Umgebung wurden keine Fledermausquartiere

festgestellt. Die Gehölzbereiche des Kreuzungsdreiecks der B 207 mit der K 49 stellen die

größten Gehölzvorkommen innerhalb des Eingriffsgebietes und der unmittelbaren Umgebung

dar. Sie wären potenziell als Tagesverstecke oder Balzquartiere (Zwischenquartier) und

eingeschränkt als Wochenstube für Fledermäuse nutzbar. In den Detektorbegehungen zur

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Jagdaktivität konnten jedoch keine Soziallaute, die auf das Vorhandensein von Quartieren

hindeuten, detektiert werden. Auch in den zahlreichen Horchboxenerfassungen zu Flugrouten

(HBFL02 und HBFL03), zum Herbstzug (Boxstandort 01) und zum Frühjahrszug (Boxstandort

04 und 05) ergaben sich keine Hinweise auf das Vorkommen von Quartieren in diesem

Bereich. Die Gehölze weisen keine Höhlen oder Spalten auf, die als Quartier dienen könnten.

An der K 49, entlang der Straßen begleitenden Gehölze vom Siedlungsbereich Puttgarden

nach Süden, entlang der Straße nach Todendorf sowie an der Ostseite des Gehölzes im

Kreuzungsbereich B 207 und K 49 wurden vereinzelt Zwergfledermäuse festgestellt, die

Soziallaute abgaben.

Die Soziallaute haben unterschiedliche Funktionen. So dienen sie bspw. der Balz oder zur

Abgrenzung von Jagdterritorien (Braun & Dieterlen 2003; Taake & Vierhaus 2011). So wurden

auch am 06.05.2015 während des Frühjahrszuges Zwergfledermäuse mit Soziallauten

festgestellt.

Die als Balzlaute bezeichneten Lautäußerungen unterscheiden sich grundsätzlich nicht von

anderen Soziallauten, typischerweise werden diese Soziallaute nur als Balzlaute gewertet,

wenn sie ausdauernd im „Singflug“ (ohne Ortungslaute) vorgetragen werden. Dabei sind für

Zwergfledermäuse ausschließlich im Flug vorgetragene Balzrufe bekannt – wobei die Tiere in

Quartiernähe kurz landen, um vermutlich Duftmarken zu setzen, zwecks Leitung der

Weibchen ins Quartier, in dem die Fortpflanzung stattfindet (vgl. Taake & Vierhaus 2011).

Solche ausdauernden Singflüge wurden in den vorliegenden Untersuchungen jedoch nicht

festgestellt. Daher sind die Gehölzbereiche, an denen Zwergfledermäuse mit Soziallauten

festgestellt wurden, nicht als Balzrevier einzustufen.

Die Balzreviere sind in der Regel nicht weit vom Unterschlupf, in dem die eigentliche Paarung

stattfindet, entfernt. Diese Fortpflanzungsstätten sind regelhaft nicht aufzufinden, da bei

Zwergfledermäusen unspezifisch kleinste Spalten und Risse ausreichend sind und von dort

eben keine Soziallaute abgegeben werden. Paarungen können auch außerhalb von

Verstecken, z.B. auf Ästen, vollzogen werden (eigene Beobachtung von Haiko Petersen,

Fledermausexperte Büro Arkadien 21, Ammersbek). Wo sich also die eigentlichen

Fortpflanzungsstätten für die Zwergfledermaus befinden, kann vorliegend nicht beantwortet

werden. Die eigentlichen Paarungsorte sind zumindest im Fall der Zwergfledermaus auch

nicht als essenziell zu betrachten, da sie ganz unspezifisch sind und die Paarung sogar

außerhalb von Verstecken stattfinden kann.

4.7.1.2. Flugrouten

Im Rahmen der Flugroutenuntersuchungen wurden Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus,

Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen, die auch über die

Detektorbegehungen festgestellt wurden und somit zur Lokalpopulation Fehmarns gehören

dürften.

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Der in der Arbeitshilfe (LBV-SH 2011) vorgegebene Schwellenwert von ≥ 10 allgemeinen

Fledermauskontakten oder ≥ 3 Rufsequenzen von Myotis-Arten innerhalb eines als bedeutend

ermittelten 120-minütigen Zeitintervalls an mindestens einem Termin wurde in den

vorliegenden Untersuchungen an sieben potenziellen Flugroutenstandorten an keinem der

drei untersuchten Termine erreicht. Keine der untersuchten Strukturen im Eingriffsbereich

fungiert somit als Flugroute. Nachfolgend sind in Tabelle 4-36 bis Tabelle 4-38 die

nachgewiesen Kontakte an den einzelnen Horchboxstandorten nach Tag, Datum und Art

aufgeschlüsselt (Horchboxenstandorte zur Untersuchung der Flugrouten s. Anlage 30.2, Blatt

4).

Tabelle 4-36: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 17./18.05.14 mit Angabe der Uhrzeit nach Standorten getrennt

Horchboxstandort Datum Zeit Art

HBFL01 18.05.14 01:14:53 Mückenfledermaus

HBFL02 17.05.14 23:10:28 Zwergfledermaus

17.05.14 23:33:50 Zwergfledermaus

17.05.14 23:42:41 Zwergfledermaus

18.05.14 00:14:58 Breitflügelfledermaus

18.05.14 01:15:37 Zwergfledermaus

18.05.14 03:43:22 Zwergfledermaus

18.05.14 05:01:06 Zwergfledermaus

HBFL03 Keine Kontakte

HBFL04 17.05.14 22:19:42 Zwergfledermaus

17.05.14 22:22:06 Zwergfledermaus

17.05.14 22:33:54 Mückenfledermaus

17.05.14 22:53:31 Zwergfledermaus

17.05.14 23:10:26 Rauhautfledermaus

17.05.14 23:13:42 Zwergfledermaus

17.05.14 23:14:12 Zwergfledermaus

17.05.14 23:16:33 Zwergfledermaus

17.05.14 23:23:32 Zwergfledermaus

18.05.14 00:21:48 Zwergfledermaus

18.05.14 01:23:16 Zwergfledermaus

18.05.14 01:27:16 Rauhautfledermaus

18.05.14 01:51:23 Zwergfledermaus

18.05.14 02:57:23 Zwergfledermaus

18.05.14 03:45:40 Zwergfledermaus

HBFL05 17.05.14 22:19:28 Zwergfledermaus

17.05.14 23:16:51 Zwergfledermaus

18.05.14 00:22:10 Zwergfledermaus

18.05.14 01:51:45 Zwergfledermaus

HBFL06 17.05.14 22:36:04 Zwergfledermaus

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Horchboxstandort Datum Zeit Art

17.05.14 23:43:10 Rauhautfledermaus

18.05.14 00:48:04 Rauhautfledermaus

18.05.14 01:03:35 Zwergfledermaus

18.05.14 01:56:35 Rauhautfledermaus

HBFL07 17.05.14 23:58:05 Rauhautfledermaus

18.05.14 02:16:17 Rauhautfledermaus

Tabelle 4-37: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 24./25.05.14 mit Angabe der Uhrzeit nach Standorten getrennt

Horchboxstandort Datum Zeit Art

HBFL01 24.05.14 22:58:16 Zwergfledermaus

25.05.14 02:03:02 Zwergfledermaus

HBFL02 24.05.14 22:23:26 Rauhautfledermaus

24.05.14 22:41:48 Zwergfledermaus

24.05.14 22:56:52 Zwergfledermaus

24.05.14 22:57:13 Zwergfledermaus

25.05.14 00:28:46 Zwergfledermaus

25.05.14 00:37:41 Zwergfledermaus

25.05.14 01:22:39 Zwergfledermaus

25.05.14 02:32:54 Zwergfledermaus

HBFL03 Keine Kontakte

HBFL04 24.05.14 22:34:24 Zwergfledermaus

25.05.14 00:33:21 Breitflügelfledermaus

25.05.14 01:19:02 Zwergfledermaus

25.05.14 01:42:58 Zwergfledermaus

25.05.14 01:58:24 Zwergfledermaus

25.05.14 02:27:38 Zwergfledermaus

25.05.14 03:09:00 Zwergfledermaus

25.05.14 03:32:11 Zwergfledermaus

25.05.14 04:01:27 Zwergfledermaus

HBFL05 Keine Kontakte

HBFL06 24.05.14 22:48:08 Rauhautfledermaus

25.05.14 02:36:04 Zwergfledermaus

25.05.14 03:41:11 Zwergfledermaus

HBFL07 25.05.14 02:21:44 Zwergfledermaus

25.05.14 02:39:54 Zwergfledermaus

25.05.14 03:00:15 Rauhautfledermaus

25.05.14 03:00:24 Zwergfledermaus

25.05.14 03:37:08 Zwergfledermaus

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Tabelle 4-38: Kontakte der Flugroutenuntersuchungen 06./07.06.14 mit Angabe der Uhrzeit nach Standorten getrennt

Horchboxstandort Datum Zeit Art

HBFL01 00:14:11 00:14:11 Zwergfledermaus

HBFL02 06.06.14 22:44:18 Zwergfledermaus

06.06.14 22:54:48 Zwergfledermaus

06.06.14 22:56:43 Zwergfledermaus

07.06.14 00:46:27 Zwergfledermaus

07.06.14 03:04:50 Zwergfledermaus

07.06.14 03:09:16 Zwergfledermaus

07.06.14 03:20:46 Zwergfledermaus

HBFL03 Keine Kontakte

HBFL04 06.06.14 23:09:24 Rauhautfledermaus

06.06.14 23:10:06 Rauhautfledermaus

07.06.14 00:45:16 Zwergfledermaus

07.06.14 01:53:29 Rauhautfledermaus

07.06.14 02:05:20 Zwergfledermaus

07.06.14 02:08:16 Rauhautfledermaus

HBFL05 Keine Kontakte

HBFL06 07.06.14 02:02:36 Zwergfledermaus

07.06.14 02:30:48 Rauhautfledermaus

07.06.14 03:38:44 Zwergfledermaus

HBFL07 07.06.14 02:06:15 Zwergfledermaus

07.06.14 02:44:38 Zwergfledermaus

07.06.14 03:04:06 Mückenfledermaus

Die meisten Kontakte wurden an den Horchboxstandorten HBFL02 und HBFL04 festgestellt

(s. Anlage 30.2, Blatt 4). Die Standorte liegen in Nord-Süd-Richtung entlang der K 49 und

führen zum Gehölzbereich, der sich zwischen B 207 und K 49 befindet. In der ausgeräumten

Landschaft des Untersuchungsgebiets stellt dieser Gehölzbereich eine Sonderstruktur dar, die

eine anziehende Wirkung auf Fledermäuse hat.

Als Flugroute ist die Strecke gemäß Arbeitshilfe aber nicht einzustufen. In der generell

fledermausarmen Landschaft stellt dieser Bereich aber eben noch die größten

Konzentrationen von Fledermäusen im Untersuchungsgebiet dar. Im direkten Umfeld zu

dieser Struktur an den Horchboxstandorten 03 und 05 wurden so gut wie keine

Fledermauskontakte nachgewiesen. Das belegt, dass es keine westlich oder östlich

zuleitenden Strukturen zur oben beschrieben Nord-Süd ausgerichteten Struktur gibt.

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4.7.1.3. Jagdhabitate

Während der Detektorbegehungen 2014 wurden Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler,

Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen. Diese Arten

dürften somit zur Lokalpopulation Fehmarns gehören.

An den 14 Untersuchungsterminen wurden 99 Fledermauskontakte nachgewiesen, die sich

auf Jagd und Richtungsflug gemäß Tabelle 4-39 verteilen.

Tabelle 4-39: Gesamtliste der über die Detektorbegehung nachgewiesenen Fledermausarten mit Angabe der nachgewiesenen Kontaktzahl, nach Jagd und Richtungsflügen getrennt

Artname (dt.) Artname (lat.) Kontaktzahl

Jagd

Kontaktzahl

Richtungsflug

Verhältnis Jagd :

Richtungsflug in

%

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 5 1 83 : 17

Großer Abendsegler Nyctalus noctula 0 1 0 : 100

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 5 1 83 : 17

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 9 10 47 : 53

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 96 33 74 : 26

Die überwiegende Zahl der Tiere wurde mit dem Verhalten „jagend“ festgestellt.

Schwerpunktbereiche nachgewiesener Fledermäuse stellen der Siedlungsbereich Puttgarden,

das Hafen- und Bahngelände sowie der Gehölzbereich im Kreuzungsbereich zwischen B 207

und K 49 dar.

Für Letzteren wurden 24 Fledermauskontakte festgestellt, davon wiesen 16 das Verhalten

jagend auf. In Anbetracht der hohen Begehungszahl im Jahresverlauf ist davon auszugehen,

dass es sich bei dem Gehölzbereich um keine essenzielle Nahrungsstätte handelt.

Dies wird auch durch die Horchboxuntersuchungen bestätigt, die gemäß Arbeitshilfe (LBV-SH

2011) an den Standorten HBFL02 und HBFL03 über drei Nächte exponiert am Gehölzbereich

als besondere Struktur durchgeführt wurde. Wie in Tabelle 4-36 bis Tabelle 4-38 ersichtlich ist,

wird in keiner Nacht das Kriterium von ≥ 100 Fledermauskontakte erreicht. Somit stellt der

Gehölzbereich kein bedeutendes Jagdhabitat für Fledermäuse dar.

Wie aber schon erwähnt, stellt der Bereich in der ansonsten struktur- und gehölzarmen

Landschaft des Untersuchungsgebiets – nur etwa 2 % des Untersuchungsgebiets sind mit

Gehölzen unterschiedlicher Ausprägung bestanden – eine für Fledermäuse attraktive

Sonderstruktur dar.

Generell wird ein bedeutendes Jagdhabitat für Fledermäuse gemäß LBV-SH (2011) dann

angenommen, wenn bei mindestens der Hälfte der Begehungstermine fünf Individuen

zeitgleich feststellbar sind oder ein Massenjagdereignis (Sichtbeobachtung) festgestellt

werden konnte. Diese definierten Schwellenwerte wurden in der vorliegenden Untersuchung

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nicht erreicht. Einzig am Gehöft südlich der Straße nach Marienleuchte, westlich der

Bahnanlagen wurden am 25.05.14 einmalig sechs jagende Zwergfledermäuse festgestellt. Da

es sich dabei um ein singuläres Ereignis handelte, wird das Vorliegen eines bedeutenden

Jagdhabitates gemäß Arbeitshilfe (LBV-SH 2011) nicht angenommen. Der Siedlungsbereich

Puttgarden stellt mit dem östlich gelegenen Bahn- und Hafengelände einen großflächigen

Jagdgebietskomplex für Fledermäuse dar. Hier wurden 127 der insgesamt 161

Fledermauskontakte registriert. Von diesen wurden fast 3/4 (73 %, also 93 Kontakte) dem

Verhalten jagend zugeordnet. Für den Siedlungsbereich Marienleuchte, der vorliegend nicht

untersucht wurde, sind aus den Untersuchungen zur UVS Vorkommen von Großen

Abendsegler und Zwergfledermaus bekannt, die den dortigen Lokalpopulationen angehören

und in den Gebäuden oder in Nistkästen ihre Quartiere haben dürften.

4.7.1.4. Fledermauszug

Während des Herbstzuges 2014 wurden Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus,

Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus

nachgewiesen, dabei verteilen sich die Kontaktzahlen sehr unterschiedlich auf die

verschiedenen Horchboxenstandorte (vgl. Abbildung 4-20).

Abbildung 4-20: Aufsummierte Kontaktzahlen während des Herbstzuges 2014 nach Boxstandorten und Arten getrennt

Während des Frühjahrszuges 2015 wurden Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus,

Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen. Hier ist eine gleichmäßigere

0

20

40

60

80

100

120

140

HBHZ01 HBHZ02 HBHZ03 HBHZ04

Ko

nta

kte

Breitflügelfledermaus Fransenfledermaus Mückenfledermaus

Rauhautfledermaus Wasserfledermaus Zwergfledermaus

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Verteilung der Kontakte auf die verschiedenen Horchboxenstandorte zu erkennen (vgl.

Abbildung 4-21).

Abbildung 4-21: Aufsummierte Kontaktzahlen während des Frühjahrszuges 2015 nach Boxstandorten und Arten getrennt

Aus den erhobenen Daten wird ersichtlich, dass der Herbstzug innerhalb des

Eingriffsbereiches eine größere Bedeutung als der Frühjahrszug hat. Zum einen wurden mit

Fransen- und Wasserfledermaus zwei Arten der Gattung Myotis nachgewiesen, die sonst im

Rahmen der übrigen Erfassungen nicht festgestellt werden konnten. Allerdings handelt es sich

nur um eine bzw. drei Kontakte, so dass ein regelhafter Zug nicht belegbar ist. Zum anderen

sind auch die Individuenzahlen während des Herbstzuges deutlich höher als während des

Frühjahrszuges. Insbesondere bei den Zwergfledermäusen wurden in den wenigen

Untersuchungsnächten während des Herbstzuges mehr Kontakte registriert als während des

gesamten Frühjahrszuges.

Insgesamt ist das Zugaufkommen im Eingriffsbereich als verhalten einzustufen.

Untersuchungen im Rahmen der UVS zeigten massive Zugereignisse über den Grünen Brink

und Katharinenhof (UVS, Anlage 15 der Planfeststellungsunterlagen, Band II C, Kap. 3.23).

Das deutet entweder auf einen Breitfrontenzug oder einen verstärkten Zug entlang der

Küstenlinie hin. Demgegenüber ist der Zug über den Inselkörper und insbesondere im Bereich

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

HBFZ01 HBFZ02 HBFZ03 HBFZ04 HBFZ05

Ko

nta

kte

Breitflügelfledermaus Mückenfledermaus

Rauhautfledermaus Zwergfledermaus

Feste Fehmarnbeltquerung

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des Eingriffsgebietes deutlich beschränkter, so dass sich hier keine besonderen Wertigkeiten

ergeben.

Die Horchboxstandorte der Untersuchung sind in der Karte „Fledermäuse“ (Anlage 30.2, Blatt

4) dargestellt.

4.7.2. Bewertung

Hinsichtlich der Fledermausfauna ist das Untersuchungsgebiet als maximal durchschnittlich

einzustufen, da für Fledermäuse besonders relevante Bereiche wie alte Wald- und Gehölz-

strukturen nicht vorhanden sind. Von elf auf Fehmarn potenziell vorkommenden

Fledermausarten wurden im Untersuchungsgebiet sieben nachgewiesen, davon dürften aber

nur fünf Arten zur bodenständigen Lokalpopulation gehören. Dabei handelt es sich um die

Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus

und Zwergfledermaus. Quartiere und Flugrouten sowie bedeutende Jagdhabitate ließen sich

nicht innerhalb des Untersuchungsgebiets feststellen.

4.8. Plausibilitätsprüfung Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Laufkäfer und Reptilien

4.8.1. Bestand

Die im Rahmen der UVS untersuchten Probestellen, die sich im vorliegenden

Untersuchungsgebiet befinden, sind für Heuschrecken, Tagfalter und Reptilien (s. Anlage

30.2, Blatt 5):

FTagSalRep09, FTagSalRep10, FTagSalRep11 sowie FBioTagSal_32, FBioTagSal_33,

FBioRep33 und FBioRep33a.

Hinsichtlich der untersuchten Laufkäferprobestellen sind FCar1, FCar2 sowie FBioCar14 und

FBioCar15 relevant.

Die damalige Beschreibung der Fundorte ist nachfolgend in Tabelle 4-40 und Tabelle 4-41

dargestellt. An der damals aufgefundenen Situation bezüglich der Habitatstrukturen hat sich

entsprechend der aktuellen Biotoptypenkartierung bis heute nichts geändert.

Tabelle 4-40: Beschreibung der Fundorte für Heuschrecken, Tagfalter und Reptilien (Transekte) aus der Untersuchung zur UVS

Fundort Beschreibung

FTagSalRep09 Transekt am Südrand einer Boden-Ablagerungsfläche, die zum

überwiegenden Teil mit Ruderalvegetation bestanden ist, stellenweise auch

lückig. Der östliche Teil verläuft dann am Südrand einer dichten

Röhrichtfläche.

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Fundort Beschreibung

FTagSalRep10 Transekt entlang einer westexponierten Böschung östlich der Bahnanlagen

von Puttgarden, Gräser sowie einige Hochstauden und vereinzelte

Weißdornbüsche sind hier prägend.

FTagSalRep11 Transekt entlang der Straße östlich der Bahnanlagen von Puttgarden, der

Transekt verläuft in der westexponierten und nach Norden flacher werdenden

Böschung. Weißdorn und andere Büsche sind prägend, Unterwuchs aus

Gräsern und einigen Stauden ist vorhanden.

FBioTagSal32

FBioRep32

Fundort aus der BIOPLAN-Untersuchung. Grabensäume, steil und schmal,

mit Altgrasfluren, Äcker angrenzend.

FBioTagSal33

FBioRep33

Fundort aus der BIOPLAN-Untersuchung. Westexponierte Straßenböschung

an der Straße nach Puttgarden und an der B 207, Gras- und Staudenflur, z. T.

gehölzbestanden. Ostexponierte sonnige Saumflur am Brückenkopf.

FBioRep33a Fundort aus der BIOPLAN-Untersuchung: Frische bis feuchte Gras- und

Staudenfluren westlich und östlich der Bahn. Sonnig.

Tabelle 4-41: Beschreibung der Fundorte für Laufkäfer (Transekte) aus der Untersuchung zur UVS

Fundort Beschreibung

FCar1 Transekt auf der Ostseite der Bahnanlage bei Puttgarden, im südlichen

Böschungsbereich. Zwei Fallenstandorte im Süden des Transektes liegen in einem

flachen nach Osten exponierten Bereich mit ruderaler Grasvegetation, die vereinzelt

von Weißdornbüschen durchsetzt ist. Die mittlere und die nördliche Falle liegen in

einem lichten Weißdorngebüsch, eine weitere liegt in einem halbruderalen

Grasbereich der Böschung. Fallen FCar1-1–FCar1-5.

FCar2 Der Transekt besteht aus 2 Abschnitten, 2 Standorte liegen im aufgelassenen

Bahngelände bei Puttgarden. Das Substrat ist von Bahnschottern geprägt und es

kommt ein lichtes Birkenpionierwäldchen auf, der zweite Abschnitt liegt an der

westexponierten Böschung am Ostrand des Bahngeländes. Hier befinden sich die

Fallenstandorte in einem lichten Weißdorngebüsch welches dicht mit ruderaler

Grasvegetation unterwachsen ist. Fallen FCar2-1–FCar2-5.

FBioCar14 Übernahme aus BIOPLAN (2009): Planungskilometer 18,5 an der Straßenabzweigung

nach Presen, Gehölz zwischen der Landstraße und der Bahntrasse südlich der B 207.

Baumarten: Ahorn, Mehlbeere u. a., Straucharten: Rose, Holunder, Weißdorn u. a.

B66 und B67 stark beschattet, wenig Krautpflanzen (Geum, Urtica), B68

artenreicheres Ruderal mit Gräsern, Epilobium etc., teilweise besonnt, B69 und B70

stark beschattet unter Ahorn. Fallen 66–70.

FBioCar15 Übernahme aus BIOPLAN (2009): Planungskilometer 18,8 an der Straßenabzweigung

nach Todendorf, Gehölz zwischen der Landstraße und der Trasse der B 207 nördlich

der B 207. Im Gehölz liegt ein eutrophes Kleingewässer. Baumarten: Weide, Erle, im

trockeneren Teil auch Silberpappel, Ahorn etc. Nördlich des Gehölzes ein Lagerplatz

für Treibsel etc. aus den Strandbereichen mit Ruderalvegetation. BF71 und BF72

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Fundort Beschreibung

wurden unmittelbar am Gewässerrand platziert, BF73 und BF 74 im Randbereich des

umgebenden Bruchwäldchens, BF75 in der Ruderalvegetation (v. a. Chenopodium)

des Lagerplatzes. Fallen 71–75.

Die im Rahmen der UVS nachgewiesenen Arten sind nachfolgend dargestellt.

Tabelle 4-42: Maximale Individuen bzw. Presence/absence-Nachweise der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Heuschrecken in den ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets mit Angabe der Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (Winkler 2000) und der Bundesrepublik Deutschland (Maas et al. 2011). + = nicht gefährdet

Artname (lat.) Artname (dt.) RL SH RL BRD

FT

ag

SalR

ep

09

FT

ag

SalR

ep

10

FT

ag

SalR

ep

11

FB

ioT

ag

Sal3

2

FB

ioT

ag

Sal3

3

Chorthippus

albomarginatus

Weißrandiger

Grashüpfer + +

14 2 4 - X

Chorthippus brunneus Brauner

Grashüpfer + +

34 14 7 - X

Leptophyes

punctatissima

Punktierte

Zartschrecke + +

5 10 13 - -

Metrioptera roeselii Roesels

Beißschrecke + +

0 0 0 - X

Pholidoptera

griseoaptera

Gewöhnliche

Strauchschrecke + +

2 0 1 X X

Tettigonia viridissima Grünes

Heupferd + +

0 0 0 X X

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Tabelle 4-43: Maximale Individuen bzw. Presence/absence-Nachweise der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Tagfalter und Widderchen in den ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets mit Angabe der Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (Kolligs 2009) und der Bundesrepublik Deutschland (Reinhardt & Bolz 2011). + = nicht gefährdet, nb = nicht bewertet

Artname (lat.) Artname (dt.) RL SH RL BRD

FT

ag

SalR

ep

09

FT

ag

SalR

ep

10

FT

ag

SalR

ep

11

FB

ioT

ag

Sal3

3

Aglais urticae Kleiner Fuchs + + 6 1 X

Anthocharis cardamines Aurorafalter + + 1 X

Aphantopus hyperantus Schornsteinfeger + + 1 X

Celastrina argiolus Faulbaum-Bläuling + + X

Coenonympha pamphilus Gemeines

Wiesenvögelchen + +

3 1

Gonepteryx rhamni Zitronenfalter + + X

Inachis io Tagpfauenauge + + 3 11 1 X

Lycaena phlaeas Kleiner Feuerfalter + + 1

Maniola jurtina Großes Ochsenauge + + 11 7 X

Pieris brassicae Großer Kohlweißling + + X

Pieris napi Rapsweißling + + 3 1 2 X

Pieris rapae Kleiner Kohlweißling + + 9 9 6 X

Polyommatus icarus Gemeiner Bläuling + + 1 1 X

Thymelicus lineola Schwarzkolbiger

Braundickkopf + +

X

Vanessa atalanta Admiral nb + 1 1 X

Vanessa cardui Distelfalter nb + 18 5 9 X

Tabelle 4-44: Nachweise der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Reptilien in den ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets mit Angabe des Gefährdungsgrades der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (Klinge 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (Kühnel et al. 2009b). + = nicht gefährdet

Artname (dt.) Artname (lat.) RL SH RL BRD FT

ag

SalR

ep

10

FT

ag

SalR

ep

11

FB

ioR

ep

33

FB

ioR

ep

33

a I

Waldeidechse Zootoca vivipara + + 3 4 1 1

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Zwischenzeitlich haben sich auch keine Erkenntnisse zum Vorkommen beispielsweise der

streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) auf Fehmarn ergeben (vgl. Klinge 2015).

Tabelle 4-45: Summen der im Rahmen der UVS ermittelten Individuenzahlen von Laufkäfern in den ausgewiesenen Transekten des LBP-Plangebiets mit Angabe der Gefährdungsgrade der jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (Gürlich et al. 2011) und der Bundesrepublik Deutschland (Bundesamt für Naturschutz 1998). 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = in der Vorwarnliste geführt, + = nicht gefährdet

Artname (lat.) Artname (dt.)

RL

SH

RL

BR

D

FB

ioC

ar1

4

FB

ioC

ar1

5

FC

ar1

FC

ar2

Acupalpus exiguus Dunkler Buntschnellläufer + 3 6

Agonum afrum Dunkler Glanzflachläufer + + 24

Agonum marginatum Gelbrandiger

Glanzflachläufer

+ + 1

Amara aenea Erzfarbener Kamelläufer + + 11

Amara aulica Kohldistel-Kamelläufer + + 1

Amara convexiuscula Gewölbter Kamelläufer V + 1

Amara curta Kurzer Kamelläufer 3 V 1

Amara lunicollis Dunkelhörniger

Kamelläufer

+ + 1

Amara similata Gewöhnlicher

Kamelläufer

+ + 8

Amara spreta Flachhalsiger Kamelläufer + + 1 12

Anchomenus dorsalis Bunter Enghalsläufer + + 6 15 12 2

Anisodactylus binotatus Gewöhnlicher

Rotstirnläufer

+ + 2

Anthracus consputus Herzhals-

Buntschnellläufer

+ 3 1

Badister bullatus Gewöhnlicher

Wanderläufer

+ + 12 5

Badister lacertosus Stutzfleck-Wanderläufer + + 2

Badister sodalis Kleiner Gelbschulter-

Wanderläufer

+ + 2

Bembidion biguttatum Zweifleckiger Ahlenläufer + + 1

Bembidion lampros Gewöhnlicher Ahlenläufer + + 1 2

Bembidion obtusum Schwachgestreifter

Ahlenläufer

V + 4

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Artname (lat.) Artname (dt.)

RL

SH

RL

BR

D

FB

ioC

ar1

4

FB

ioC

ar1

5

FC

ar1

FC

ar2

Bembidion tetracolum Gewöhnlicher Ufer-

Ahlenläufer

+ + 6

Blemus discus Quergebänderter

Haarflinkläufer

+ + 5

Broscus cephalotes Kopfkäfer V V 5

Calathus fuscipes Großer Kahnläufer + + 77

Calathus melanocephalus Rothalsiger Kahnläufer + + 2

Calathus rotundicollis Wald-Kahnläufer + + 2

Carabus convexus Kurzgewölbter Laufkäfer 2 3 6 1

Carabus granulatus Körnerwarze + + 1 16

Carabus nemoralis Hain-Laufkäfer + + 1 6 1 1

Clivina fossor Gewöhnlicher

Grabspornläufer

+ + 2

Demetrias monostigma Ried-Halmläufer + + 1

Elaphrus cupreus Glänzender Uferläufer + + 1

Harpalus affinis Haarrand-Schnellläufer + + 61 2

Harpalus latus Breiter Schnellläufer + + 4 3 19 25

Harpalus rufipalpis Rottaster-Schnellläufer + + 6

Laemostenus terricola Blauschwarzer

Dunkelläufer

3 + 2

Limodromus assimilis Schwarzer Enghalsläufer + + 76 159

Loricera pilicornis Borstenhornläufer + + 3 7 2

Nebria brevicollis Gewöhnlicher

Dammläufer

+ + 5 16 22

Notiophilus biguttatus Zweifleckiger Laubläufer + + 35 18 1

Notiophilus palustris Gewöhnlicher Laubläufer + + 1 7 1

Olisthopus rotundatus Sand-Glattfußläufer 2 2 1

Ophonus rufibarbis Breithalsiger

Haarschnellläufer

+ + 2 1

Oxypselaphus obscurus Sumpf-Enghalsläufer + + 1

Panagaeus bipustulatus Trockenwiesen-

Kreuzläufer

3 + 2

Poecilus versicolor Glatthalsiger

Buntgrabläufer

+ + 2

Pseudoophonus rufipes Gewöhnlicher

Haarschnellläufer

+ + 2 4

Pterostichus anthracinus Kohlschwarzer Grabläufer V + 137

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Artname (lat.) Artname (dt.)

RL

SH

RL

BR

D

FB

ioC

ar1

4

FB

ioC

ar1

5

FC

ar1

FC

ar2

Pterostichus diligens Ried-Grabläufer + V 22

Pterostichus melanarius Gewöhnlicher Grabläufer + + 715 439 7 2

Pterostichus minor Sumpf-Grabläufer + + 1

Pterostichus niger Großer Grabläufer + + 9 47 75 24

Pterostichus

oblongopunctatus

Gewöhnlicher Grabläufer + + 1

Pterostichus strenuus Kleiner Grabläufer + + 2

Stomis pumicatus Spitzzangenläufer + + 4

Syntomus foveatus Sand-Zwergstreuläufer + + 1

Synuchus vivalis Scheibenhalsläufer + + 2 3 5 1

Trechus obtusus Schwachgestreifter

Flinkläufer

+ + 1

Trechus quadristriatus Gewöhnlicher Flinkläufer + + 4 1

4.8.2. Bewertung

Nach Abgleich mit der aktuellen Biotoptypenkartierung haben sich strukturell keine

Änderungen zu den Beschreibungen der Tabelle 4-40 und Tabelle 4-41 ergeben. Zu

berücksichtigen ist, dass maximal mittlere Bedeutungen einzelner Probestellen ermittelt

wurden. Nachfolgend sind in Tabelle 4-46 und Tabelle 4-47 die Bewertungen der Probestellen

nach Organismengruppe getrennt aufgeführt, die vorliegend auch Bestand hat.

Tabelle 4-46: Bewertung der ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets für Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen und Reptilien

Organismengruppe FT

ag

SalR

ep

09

FT

ag

SalR

ep

10

FT

ag

SalR

ep

11

FB

ioT

ag

Sal3

2

FB

ioT

ag

Sal3

3

FB

ioR

ep

33

FB

ioR

ep

33

a

Heuschrecken mäßig gering mäßig gering mäßig - -

Tagfalter/Widderchen mäßig mäßig mäßig keine mittel - -

Reptilien keine mittel mittel keine keine mäßig mittel

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Tabelle 4-47: Bewertung der ausgewiesenen Probestellen des LBP-Plangebiets für Laufkäfer

Organismengruppe FC

ar1

FC

ar2

FB

ioC

ar1

4

FB

ioC

ar1

5

Laufkäfer mäßig hoch mäßig mittel

Die Insekten- und Reptilienfundorte und deren Bewertung sind in der Karte „Insekten und

Reptilien“ (Anlage 30.2, Blatt 5) dargestellt.

Fazit

Mit Ausnahme des aufgelassenen Bahngeländes (Fundort FCar2), das eine hohe Bedeutung

für die Laufkäfer aufweist, ist das Untersuchungsgebiet nur maximal von mittlerer Bedeutung

für die Organismengruppen Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen, Reptilien und Laufkäfer. An

den Verhältnissen hat sich strukturell seit den Erfassungen zur UVS nichts geändert, so dass

die Bewertungen auch für den LBP Bestand haben.

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5. Zusammenfassung

Nach erfolgter Ermittlung der Vorzugsvariante im Rahmen der UVS waren die biologischen

Daten für den nachfolgenden Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zu aktualisieren.

In den Jahren 2014 und 2015 erfolgte daher eine komplette Neuerfassung der Biotoptypen

und Pflanzen der Roten Listen. Darüber hinaus wurden Amphibien in sämtlichen Gewässern

und Libellen in den vorhabenbedingt in Anspruch genommenen Gewässern erfasst.

Aufgrund der im Rahmen des UVS festgestellten Bestände und Artenspektren war eine

eigenständige, erneute Erfassung von Heuschrecken, Tagfaltern, Laufkäfern und Reptilien

nicht erforderlich, sondern es erfolgt eine verbal-argumentative Abschätzung der Qualität der

Lebensräume anhand der Aktualisierung der Biotoptypen und der insektenrelevanten

Strukturen.

Fledermäuse wurden gemäß der mittlerweile gültigen Arbeitshilfe für das Land Schleswig-

Holstein (LBV-SH 2011) erfasst. Die Untersuchungen umfassen neben einer Erfassung der

Jagdhabitate, Quartiere und potenziellen Flugrouten auch den Fledermauszug während des

Herbstes 2014 und des Frühjahrs 2015.

Die Brut- und Rastvögel auf Fehmarn wurden von der Bürogemeinschaft FEMO in den Jahren

2014 und 2015 kartiert und ausgewertet. Die Ergebnisse (FEMO 2015) werden in den

vorliegenden Fachbeitrag nachrichtlich übernommen und widergegeben.

Das Untersuchungsgebiet umfasst für die Rastvögel 1.858 ha und 777 ha für die übrigen

Organismengruppen. Bei den Fledermäusen lag der Untersuchungsschwerpunkt auf dem

Eingriffsbereich und seinem Umfeld.

Hinsichtlich der Biotoptypen stehen von den 373 insgesamt erfassten Fundorten 71 unter

einem gesetzlichen Schutz nach § 30 (2) BNatSchG bzw. § 21 (1) LNatSchG. Dabei

unterstehen 42 Fundorte dem Schutz nach § 30 (2) Nr. 1 BNatSchG, 2 Fundorte nach § 30 (2)

Nr. 2 BNatSchG und 3 Fundorte nach § 30 (2) Nr. 6 BNatSchG. Weitere 24 Fundorte sind

gemäß § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG gesetzlich geschützt. Die gesetzlich geschützten Biotope

nehmen eine Fläche von ca. 5 ha ein, das gesamte Untersuchungsgebiet weist eine Fläche

von etwa 777 ha auf, demnach sind ca. 0,4 % der Fläche des gesamten

Untersuchungsgebietes gesetzlich geschützt.

Im Untersuchungsgebiet wurden 21 Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins sowie

19 Arten der Vorwarnliste nachgewiesen. Zudem wurde eine Art, deren Vorkommen in

Schleswig-Holstein als extrem selten (R) eingestuft wird, festgestellt. Als einzige botanisch

hochwertige Fläche wurde der aktive und aufgelassene Bahngleisbereich Puttgarden südlich

des Fähranlegers ermittelt (Fundorte F_202 und F_261).

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Die Libellenfauna der sechs untersuchten Gewässer umfasste acht Arten, die alle landes- und

bundesweit weit verbreitet und ungefährdet sind. Hinsichtlich des ermittelten Artenspektrums

sind die Gewässer als durchschnittlich einzustufen.

In den untersuchten 43 Gewässern wurden mit Kamm- und Teichmolch sowie dem

Teichfrosch drei Arten nachgewiesen. Trotz der geringen Artenzahlen ist das Artenspektrum

als vollständig erfasst anzusehen. Die Amphibienfauna wird als maximal von mittlerer

Bedeutung eingestuft, da Arten der Küstenlagunen und Frühlaicher fehlen.

An Brutvögeln wurden 60 Arten mit insgesamt 1.348 Revieren festgestellt. Dabei waren die

häufigsten Arten Saatkrähe (23,1 %), Haussperling (14,3 %), Ringeltaube (5,3 %), Amsel

(3,6 %), Mehlschwalbe (3,4 %), Schafstelze (3,1 %), Dorngrasmücke (2,7 %) und Silbermöwe

(2,6 %). Diese Arten sind in Schleswig-Holstein häufig und weit verbreitet. Das

Untersuchungsgebiet weist größtenteils eine mittlere Bedeutung für Brutvögel auf.

Gartenstädte, Verkehrsflächen und die reichstrukturierte Feldflur werden als mäßig bedeutend

eingestuft.

Während der neun Rastvogel-Kartierungsdurchgänge auf Fehmarn wurden 40 Arten mit

insgesamt 18.413 Individuen festgestellt. Die Arten mit höchsten Nachweisfrequenzen über

den Erfassungszeitraum im Untersuchungsgebiet waren Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe

und Stockente mit je 100 %. Kormoran und Mantelmöwe waren an 89 % der

Untersuchungstage im Untersuchungsgebiet anwesend. Die Arten mit den höchsten im

Gesamtzeitraum im Untersuchungsgebiet festgestellten Individuensummen waren

Sturmmöwe (3.175; 17,2 %), Silbermöwe (2.978; 16,2 %), Lachmöwe (2.597; 14,1 %) und

Kormoran (2.324; 12,6 %).

Hinsichtlich der Fledermausfauna konnten insgesamt im Untersuchungsgebiet mit

Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Mückenfledermaus,

Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus sieben Arten sicher

nachgewiesen werden.

Quartiere wurden weder im Eingriffsbereich noch in der näheren Umgebung festgestellt.

Flugrouten im Sinne der Arbeitshilfe des LBV-SH (2011) konnten nicht ermittelt werden.

Schwerpunktbereiche jagender Fledermäuse stellen der Siedlungsbereich Puttgarden, das

Hafen- und Bahngelände sowie der Gehölzbereich im Kreuzungsbereich zwischen B 207 und

K 49 dar. Allerdings konnte kein bedeutendes Jagdgebiet gemäß LBV-SH (2011)

nachgewiesen werden.

Das Fledermauszugaufkommen im Eingriffsbereich ist als verhalten einzustufen. Dabei hat

der Herbstzug innerhalb des Eingriffsbereiches eine größere Bedeutung als der Frühjahrszug.

Insgesamt ergeben sich aber keine besonderen Wertigkeiten.

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Die Plausibilitätsprüfung für die Organismengruppen Heuschrecken, Tagfalter/Widderchen,

Reptilien und Laufkäfer ergab keine wesentlichen Veränderungen der Habitatausstattung der

Probestellen bzw. Transekte. Die im Rahmen der UVS ermittelten Kartierergebnisse werden

daher als plausibel für den vorliegenden Fachbeitrag angenommen.

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6. Literatur

Arbeitskreis Libellen Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2015): Die Libellen Schleswig-Holsteins.

Rangsdorf. 544 S.

BIOPLAN (2009): Vierstreifiger Ausbau der B 207 zwischen Heiligenhafen Ost und

Puttgarden - – Faunistisch-floristische Erhebungen als Grundlage der LBP-Aufstellung -

Fauna.- Auftraggeber: Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SH, Niederlassung Lübeck,

Jerusalemsberg 9, 23552 Lübeck.

Borkenhagen, P. (2014): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins.- Rote Liste. Ministerium für

Energiewende, Landwirtschaft und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Kiel.

Braun, M. & Dieterlen, F. (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs - Band 1.- Ulmer,

Stuttgart. 687 S.

Brinkmann, R., Bach, L., Dense, C., Limpens, H. J. G. A., Mäscher, G & Rahmel, U.

(1996): Fledermäuse in Naturschutz- und Eingriffsplanungen.- Naturschutz und

Landschaftsplanung, 28. Jg., H. 8, S. 229–236.

Bundesamt für Naturschutz (BFN) (Hrsg.) (1998): Rote Liste der gefährdeten Tiere

Deutschlands. Schriftenreihe für Landespflege und Naturschutz, Heft 55. Bonn-Bad

Godesberg.

Burdorf, K., Heckenroth, H. & P. Südbeck (1997): Quantitative Kriterien zur Bewertung von

Gastvogellebensräumen in Niedersachsen. - Vogelk. Ber. Niedersachs. 29: 113–126.

Dolch, D. & Teubner, J. (2004): Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) in Brandenburg. Naturschutz und

Landschaftspflege in Brandenburg 13 (1): 27–31.

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