Vorstellung
Stephan Tautz staatl. gepr. Bautechniker
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutzbeauftragter
Inhalt
• Was sind feuergefährliche Arbeiten?
• Erfahrungen aus der Praxis
• Sicherheitsvorschriften u. –maßnahmen
• Haftung nach einem Schaden
• Haftung aus Sicht des Feuerversicherers
Dachdecker
Brandgefahr durch Ent-
zündung von Holz, Sty-
ropor oder sonstiger
Wärmedämmung
Schlosser
Brandgefahr durch
Schweiß-, Schneid-
und Schleiffunken
Heizungsbauer
Brandgefahr durch Ent-
zündung von Holz oder
Dämmstoffen in
verkleideten Bereichen
(Wärmeleitung)
Klempner
Brandgefahr durch
Entzündung von
Folien, Holz oder
Bitumen
Berufsgruppen
Schadenstatistik
Ungefähr ein Drittel aller Brände in der
Industrie sind auf Brandursachen
zurückzuführen, die durch feuergefährliche
Arbeiten wie Schweißen, Löten,
Heißkleben, Brennen, Trennschleifen,
Auftauen oder Erhitzen entstanden sind.
Flughafenbrand Düsseldorf
Ursache der Brandentstehung war das Missachten
von Brandschutzvorschriften bei Schweißarbeiten
auf dem Dach des Terminals A und die unerlaubte
Verwendung von Schaumpolystyrol bei der
Isolierung der Zwischendecken.
17 Menschen kamen ums Leben, 88 Menschen
wurden verletzt.
Brake - Bei Dacharbeiten ist am Freitagmorgen gegen 10.15 Uhr die Sporthalle des Braker Berufsbildungszentrums (BBZ) in Flammen geraten und niedergebrannt. Mitarbeiter einer Dachdeckerfirma waren seit dem frühen Freitagmorgen damit beschäftigt, ein Leck im Flachdach der Halle abzudichten. Dabei muss sich nach Angaben der Polizei Material auf dem Dach über den Umkleiden der Schüler entzündet haben.
Schadenhöhe 2 Millionen Euro!
„Dachdecker setzen
Braker Sporthalle in Brand“(NWZ 08.01.10)
„Brand in den Schlosshöfen
schnell unter Kontrolle“(NWZ 20.01.11)
Oldenburg - Brand am fast fertigen ECE: Bei Abdichtungsarbeiten am Eingang Mühlenstraße des im Bau befindlichen neuen Einkaufszentrums hatte sich laut Feuerwehr gegen 16 Uhr beim Hantieren mit einem Brenner ein Kleber entzündet und ein Gummi in Brand gesetzt. Die Flammen züngelten dann an einem Spalt der Fassade des Gebäudes empor.
Sicherheitsvorschriften
• ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
• BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung
• BGV A 1 § 8 Gefährliche Arbeiten
• BGV D 1 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren (Zurückgezogen)
• BGV D 16 Heiz, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau u. Montagearbeiten (Zurückgezogen)
• BGI Diverse Information für z. B. Lichtbogenschweißen
• ASF Allgemeine Sicherheitsvorschriften für Gewerbebetriebe
• VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
• VdS 2008 Richtlinie feuergefährliche Arbeiten
• VdS 2036 Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten
Sicherheitsvorschriften
BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung
„Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des
Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5,
Des § 6 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des
Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die
Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst
verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der
Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung
hervorgerufen werden.“
VdS 2008 und VdS 2047
Vor Beginn der Arbeiten
• Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
• Nur ausgebildetes Personal > 18 Jahre o. Aufsicht
• Schriftl. Genehmigung (Erlaubnisschein)
VdS 2008 und VdS 2047
• Wärmeleitende Teile kühlen
• Arbeitsbereich und angrenzende Räume
kontrollieren – Brandposten
• Löschmittel bereitstellen
Während der Arbeiten
VdS 2008 und VdS 2047
Nach den Arbeiten
• Kontrolle durch Brandwache
• ggf. auch nach Stunden
• ggf. mobile Brandmeldeanlage
Haftung nach einem Schaden
Den Schaden an einem Gebäude übernimmt
der Gebäude-Feuerversicherer und
entschädigt den Gebäudeeigentümer.
Haftung aus Sicht des
Feuerversicherers
BGB § 823 Schadensersatzpflicht
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben,
den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatze des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.“
Haftung aus Sicht des
Feuerversicherers
Deliktische Haftung
„Die deliktische Haftung setzt keinen
Vertrag zwischen Schädiger und Verletztem
voraus, sondern besteht gegenüber jedem
aufgrund des Gesetzes.“
Haftung aus Sicht des
Feuerversicherers
Beispiel:
Schadenhöhe: 2 Mio. €
Haftpflichtvers.-Summe: 500.000 €
GmbH Einlage: 25.000 €
Restschadensumme: 1,475 Mio. €
Klage � Gerichtsurteil � straf- u. zivilrechtl.
Haftung aus Sicht des
Feuerversicherers
„Die bei Schweiß- und Lötarbeiten zu beachtenden Sorgfaltspflichten lassen sich
dahingehend zusammenfassen, dass derjenige, der als Fachhandwerker derartig
feuergefährliche Arbeiten ausführt, mit dem Vorhandensein aller jemals feuer und
baupolizeilich zulässigen Materialien rechnen und sich vor Beginn der Arbeiten
vergewissern muss, welche(n) Stoff(e) er vor sich hat. Nur dann lassen sich
entsprechend wirkungsvolle Sicherungsmaßnahmen ergreifen.“
Die Beklagten haben hier gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen und sich
objektiv sorgfaltspflichtwidrig verhalten.
(LG Bonn/Az. 2 O 462/00 vom 22.05.2001 und OLG Köln/Az. 10 U 22/01 vom
21.03.2002)
Haftung aus Sicht des
Feuerversicherers• In einem Rechtsstreit zwischen der Flughafen-Gesellschaft und einer Baufirma
entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag (11.01.2011), dass die Haftung für die Brandkatastrophe zu 75 Prozent beim Flughafen liegt. Die Richter hatten zu klären, in welchem Umfang die beiden Parteien für die damals von den Versicherungen erstatteten Schäden haften müssen. Es ging um 30 Millionen Euro (Az.: I-23 U 28/10).
Nach Ansicht der Richter hat der Flughafen mit dem illegalen Einbau leicht brennbarer Dämmstoffe einen größeren Beitrag an der Katastrophe als das Bauunternehmen, das das Feuer durch Schweißarbeiten ausgelöst hatte. Weil die Schweißerfirma aber ihrerseits Sicherheits- und Unfallverhütungs-vorschriften missachtet habe, müsse sie zu 25 Prozent ebenfalls haften.
• Insgesamt waren nach dem Brand Regressforderungen in Höhe von 150 Millionen Euro gestellt worden.
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