FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Aurich, Emden, Leer, Norden, Wittmund
Truppmann I -Ausbildung
X. 1
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Aurich, Emden, Leer, Norden, Wittmund
Technische Hilfeleistung
X. 2
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Sichern und Absperren von Einsatzstellen
Definition
Die Feuerwehr muss auch mit dem Aufbau einer wirkungs-vollen Einsatzstellen-Sicherung vertraut sein. Die zu
rettenden Personen sowie die vorgehenden Einsatzkräfte sind auf Einsatzstellen im Verkehrsraum durch den
fließenden Fahrzeugverkehr erheblich gefährdet.
§ 17 Abs. 3 UVV "Feuerwehren"
"Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen hiergegen durch
Warn- und / oder Absperrmaßnahmen geschützt werden." X. 3
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Sichern und Absperren von Einsatzstellen
Absichern auf Gemeinde-,Kreis- und
Bundesstraßen
X. 4
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Sichern und Absperren von Einsatzstellen
X. 5
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Sichern und Absperren von EinsatzstellenAbsichern auf
Autobahnen und Straßen mit schnell fließendem Verkehr
X. 6
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Signal- und Absperrgeräte
Mindestausrüstung an Signal- und Absperrgeräten empfohlen:
2 große Warnschilder "Gefahrenstelle„ mit Schilderständer 1 Schild "Vorgeschriebene Vorbeifahrt" mit Schilderständer 6 Verkehrsleitkegel zusätzliche Warnwesten für die Fahrzeugbesatzungen Feuerwehr-Einsatzstab (Winkerkelle) 2 Elektronenblitzleuchten 2 Warnblinkleuchten
X. 7
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Signal- und Absperrgeräte
Mindestausrüstung an Signal- und Absperrgeräten empfohlen:
2 Petroleum-Sturmlaternen mit roten Glas Warnflagge weiß-rot-weiß Erdspieße und Flatterband rot-weiß, zum Absperren gegen Fußgängerver- kehr und zur Markierung von Gefahrenbereichen Handlautsprecher mit auf- und abschwellen- der Sirene 1 Satz Starklichtfackeln, z. B. Magnesium- fackeln (6 Stück) X. 8
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Signal- und Absperrgeräte Merke:
1. Feuerwehrangehörige müssen für andere Verkehrsteil- nehmer frühzeitig und unverwechselbar erkennbar sein.
3. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr dürfen im Einsatz den Straßenverkehr nur sperren, nicht regeln. Die Maßnahmen der Verkehrsregelung muss die Polizei durchführen.
2. An Einsatzstellen im Verkehrsraum muss geeignete und zugelassene Warnkleidung getragen werden.
X. 9
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Beleuchtungs- und Warngeräte
X. 10
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Beleuchtungs- und Warngeräte
Gefahren an der Einsatzstelle können nur abgewehrt werden, wenn man sie rechtzeitig erkennen kann.Eine
- gute blendfreie Beleuchtung
- und Kenntlichmachung (Absicherung)
der Einsatzstelle ist eine wichtige Voraussetzung fürden Einsatzerfolg.
X. 11
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Beleuchtungs- und Warngeräte
X. 12
FeuerwehrverbandOstfriesland e.V.
Beleuchtungs- und Warngeräte
Handscheinwerfer Helmlampe Kopfscheinwerfer
X. 13
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Beleuchtungs- und Warngeräte
FlutlichtstrahlerAufnahmebrücke
Abzweigstück
Stativ
LeitungstrommelArbeitsstellen - Scheinwerfer
Stromerzeuger
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Beleuchtungs- und Warngeräte
ggf. Triblitz und Warnblickanlage
FrontblitzerBlaulicht
sind bei Absicherung von Unfallstellen zu nutzen !
Warngeräte an den Feuerwehrfahrzeugen
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Beleuchtungs- und WarngeräteWarngeräte Teil 1
Warnleuchtenach StVZO
BlitzleuchteSturmlaterne
Warndreieck Winkerkelle
Warnflagge
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Beleuchtungs- und WarngeräteWarngeräte Teil 2
VerkehrsleitkegelFolienabsperrband
Warnschilder
Starklicht-Magnesium- Fackel
X. 17
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