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Bonushefte nicht vergessen!

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nicht vergessen!

Dauernd erkältet?Tun Sie was!

Pfl egeversicherung: Was sich für Sie ändert

www.bkk-achenbach.de

Stabiler Beitragssatz

auch im Jahr 2017

stark und gesundVALEO

Für Sie und Ihre Familie

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InhaltAktuellImpressum ........................2

Vorwort ............................3

Vitamin-D-Mangel ...............3

Meldungen .........................4

GesundheitDauernd erkältet?Tun Sie was! ......................6

Ernährung Vitamine: Fit durch den Winter ...........8

AktuellPfl ege 2017: Neuerungen auf einen Blick .................10

RatgeberKrankengeld: Sicher durch Krisenzeiten .....................12

Gewinnrätsel ...............14

AktuellGeschäftsbericht 2015 ......15

Dauernd erkältet? Tun Sie was!

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ImpressumValeo – stark und gesund erscheint viermal im Jahr im Rahmen der gesetzlichen Verpfl ichtung der BKK Achenbach Buschhütten zur Aufklärung über Rechte und Pfl ichten aus der Sozialversicherung. BKK Achenbach Buschhütten-Mitglieder erhalten ihre Kundenmagazine im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Abonnementbestellungen beim Verlag. Eine Kündigung des Kundenmagazins ist zum 31. Dezember des Jahres mit halbjährlicher Kündigungsfrist möglich. Ist der Verlag durch höhere Gewalt, Streik und der-gleichen an seiner Leistung verhindert, so besteht keine Ersatzpfl icht für das Kundenmagazin. • Her-ausgegeben von der FKM VERLAG GMBH in Zusammenarbeit mit der BKK Achenbach Buschhütten. • Redaktion BKK Achenbach Buschhütten: Tobias Weller, Tel. (02732) 767-145 • Anschrift der BKK Achenbach Buschhütten: Siegener Str. 152, 57223 Kreuztal, www.bkk-achenbach.de • Verlag und Vertrieb: FKM VERLAG GMBH – Kundenmagazine • V.i.S.d.P.: Gregor Wick • Redaktion/Texte: Dipl.-Soz.-Päd. Christian Zehenter, Dr. Andreas Berger • Grafi k: Martina Keller • Verlagsbeirat: Prof. Georg-Berndt Oschatz • Anschrift: FKM VERLAG GMBH, Postfach 24 49, 76012 Karlsruhe, www.fkm-verlag.com • Druck: Druckerei Schaffrath • Bildnachweis: Titel: © Izabela Habur - istockpho-to, BKK Achenbach BuschhüttenHinweis: Informationen in diesem Heft ersetzen keine ärztlichen Empfehlungen. Bei Kindern, Medika-menteneinnahme, Risikofaktoren, Krankheiten oder Unsicherheit sollten Maßnahmen nur mit ärztlicher Rücksprache durchgeführt werden.Informationspfl icht gemäß § 35 a Abs. 6 SHB V:Einmal im Jahr veröffentlichen wir die Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen des Vorstandes. Die folgenden Angaben wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand der BKK Achenbach Buschhütten erhielt 2015 eine Grundvergütung von 117.019,00 €, variable Bestandteile in Höhe von 5.500,00 €, war mit einem jährlich aufzuwendenden Betrag von 6.788,16 € gesetzlich rentenversichert und bekam einen Zuschuss zur privaten Versorgung in Höhe von 7.244,00 €.Der Vorstand des BKK Landesverbandes Nordwest erhielt 2015 eine Grundvergütung von 180.000,00 €, einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung und einen Zuschuss zur privaten Versorgung in Höhe von 3.000,00 €.

Bonushefte nicht vergessen!

Vitamine: Fit durch den Winter

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Aktuell

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Liebe Leserinnen und Leser, plagen Sie sich in der kalten Jahreszeit häufi g mit Schnupfen und Halsschmerzen

herum? Dann kann eine Reihe von einfachen Maßnahmen Abhilfe schaffen. Wir

haben sie auf Seite 6 und 7 für Sie zusammengefasst und erklären, warum kaltes

Wasser, Chili und Zwiebeln dazugehören. Auch Vitamine unterstützen das Immun-

system (Seite 8 und 9).

Wie bereits beschrieben, treten zum 1. Januar 2017 einige Verbesserungen

in der Pfl egeversicherung in Kraft. Unter anderem werden die drei Pfl egestufen

durch fünf Pfl egegrade ersetzt. Da jeder Leistungsempfänger automatisch in

den nächsthöheren Pfl egegrad übernommen wird und viele Versicherte erstmals

leistungsberechtigt sind, bedeutet dies für die meisten Betroffenen eine Besser-

stellung, in keinem Fall eine Verschlechterung. Auf den Seiten 10 und 11 haben

wir alle Neuerungen für Sie zusammengefasst und werden Sie zudem persönlich

darüber informieren, was sich für Sie ändert.

Außerdem erklären wir diesmal eine Leistung, die Sie hoffentlich gar nicht erst

benötigen: das Krankengeld (Seite 12–13). Mit diesem sind Sie bis zu 78 Wochen

durchgehend abgesichert, damit sie ohne fi nanzielle Not gesund werden können.

Wir freuen uns auch, Ihnen erneut einen ausgeglichenen Haushalt präsentieren

zu können (Seite 15) und auf dieser Basis die Topnachricht des Jahres: Trotz

allgemein steigenden Beiträgen bleibt unser Beitragssatz auch 2017 stabil.

Damit wünschen wir, das Team der BKK Achenbach Buschhütten, Ihnen einen

guten Start in das Jahr 2017. Bleiben Sie gesund.

Eva-Maria Müller

Vorstand

Vitamin-D-Mangel: zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen betroffenWenn die Tageshelligkeit und -dauer zurückgeht, fehlt vielen Menschen Vitamin D. Kinder und Ju-gendliche sind besonders davon betroffen. „Neben dem Einwirken auf das Knochenwachstum und die Kalkdichte im Knochen spielt Vitamin D offenbar auch eine wichtige Rolle bei der körpereigenen Insulinproduktion und der Insulinempfi ndlichkeit der Zellen. Darüber hinaus beeinfl usst es das Immunsystem“, erläutert Dr. Ulrich Fegeler vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

„Kinder und Jugendliche in Deutschland gelten

aufgrund ihres wachstumsbedingten vermehrten Vitamin-D-Bedarfes ohnehin als Risikogruppen für Vitamin-D-Mangel.“ Bei ausgeprägtem Vitamin-D-Mangel bestehe daher auch ein vierfach erhöhtes Diabetes-Typ-1-Risiko. Schätzungsweise über 62 % der Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben zu geringe Vitamin-D-Spiegel. Bei Bedarf kann der Kinder- und Jugendarzt die Zufuhr von Vitamin D, z. B. in Form von Tropfen, verordnen.

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de

Aktuell

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Aktuell

Plötzlich bricht ein Mensch zusammen – Passanten bleiben erschreckt stehen. Einige von ihnen wissen zwar noch ungefähr, was zu tun ist. Aber die Angst, etwas falsch zu machen, und auch der Ekel vor einer möglichen Mund-zu-Mund-Beatmung lassen sie zaudern: Nur 30 % der Deut-schen leisten bei Herzstillstand Erste Hilfe. Doch bereits nach drei Minuten treten aufgrund des Sauerstoffmangels unwiderrufl i-che Schäden im Gehirn auf – noch vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes.„Mit einer einfachen Herz-

druckmassage kann der Rest-sauerstoff aus der Lunge im Blut zirkulieren und so bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die Überlebenswahrscheinlichkeit

Aktionsbündnis Wiederbelebung: „Prüfen, Rufen, Drücken“

entscheidend erhöhen“, erklärt der stellvertretende Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin des Dresdner Uniklinikums, Prof. Dr. Axel Heller. Dazu müssen lediglich drei simple Regeln beherzigt werden: „Prü-fen. Rufen. Drücken!“: Prüfen, ob die bewusstlose Person noch atmet. Dann unter der europa-weit gültigen Notrufnummer 112 den Rettungsdienst rufen. Und schließlich fest und mindestens 100 Mal pro Minute in der Mitte des Brustkorbs drücken und nicht aufhören, bis Hilfe eintrifft.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Über 50.000 Menschen in Deutschland erlei-den pro Jahr einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Wenn sofort mit einer Herzdruckmassage begonnen

wird, können sich die Überlebens-chancen verdoppeln bis verdrei-fachen.“

Prof. Dr. Thea Koch, Präsiden-tin der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensiv-medizin: „Wenn Passanten oder Angehörige im Ernstfall sofort mit einer Herzdruckmassage begin-nen würden, könnten jedes Jahr in Deutschland 10.000 Leben zusätzlich gerettet werden.“ „Wiederbelebung muss auch in Deutschland zur Selbstverständ-lichkeit werden!“

Quelle: BZgA

Nun ist auch wissenschaftlich belegt, was schon

die Vorfahren wussten: Wer

zu leichte Kleidung trägt und deshalb fröstelt, trägt ein deutlich höheres

Erkäl-tungsrisiko.

Forscher der Yale-Universität

haben sogar mehrere Gründe dafür

gefunden.„Bei normaler Körpertemperatur

können sich Erkältungsviren nicht so gut vermehren, da infi zierte Zellen schnell absterben und ein Enzym, das das Erbgut der Viren angreift, besser arbeitet“, erklärt

Erkältungszeit: Frösteln vermeiden

Dr. Monika Niehaus. Sinkt die Gewebetemperatur, hemmt dies auch Schlüsselproteine der Immunabwehr (Interfero-ne), sodass sich die Erreger leichter ausbreiten können.

Nicht nur das Warmhalten kann Erkältungen vermeiden, sondern auch häufi ges und gründliches Händewaschen mit Seife und Wasser. Damit lassen sich Viren auf den Händen zu einem großen Teil beseitigen. „Eltern sollten mit ihren Kindern das Händewa-schen üben – insbesondere nach der Toilette und vor dem Essen – und mit gutem Bei-spiel vorangehen. Sie sollten sie auch ermahnen, nicht mit ungewaschenen Händen an die Nase, in die Augen oder an den Mund zu greifen“, rät Niehaus.

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de

Herztherapie GesundlachenDass Humor auch gegen Herzprobleme wirkt, zeigen erste Ergebnisse einer Pilotstudie am Robert-Bosch-Krankenhaus (RBK) Stuttgart. Patienten mit thera-pieresistenten Brustschmerzen (Angina pectoris) und psycho-somatischen Herzbeschwerden erhielten dazu über sieben Tage ein Humortraining durch einen therapeutischen Clown, u. a. mit Lockerungsübungen, Improvisati-onstheater und Humorhausaufga-ben. Nach dem Training zeigten die Teilnehmer deutlich bessere Herz- und Stresswerte. „Es war faszinierend zu beobachten, wie sich die Menschen im Laufe der Sitzungen weiterentwickelten. Von zuerst verschlossenen und zurück-haltenden Personen zu aktiven und durchaus begeisterten, humorvol-len Teilnehmern“, so Humorfor-scherin Prof. Dr. Barbara Wild.

Quelle: www.herzstiftung.de4Valeo – stark und gesund • 4/2 016

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Aktuell

Pokémon GO ist mittlerweile ein globales Phänomen. Mit Blick auf das Handy laufen Nutzer herum, um mit ihren Smartphones Poké-mon-Kreaturen zu fangen. Doch Eltern sollten sich über das Spiel informieren. Denn verschiedene Institutionen warnen vor Gefahren für Kinder und Jugendliche wie Unachtsamkeit im Straßenver-kehr und kriminellen Übergriffen.

Das Prinzip: Es müssen Mons-ter gefangen werden, indem man sie mit Pokébällen bewirft. Ab einem bestimmten Level kann der Spieler Pokémon Gyms in der Nähe besuchen, wo seine Mons-ter trainieren können, um an

Pokémon GO: Tipps für Eltern

Eine Forschergruppe der Universität Duisburg-Essen (UDE) und der Uni-versität Konstanz konnte nachweisen, dass das Wahlverhalten der Deutschen ursächlich mit aktuellen Fußballergeb-nissen zusammenhängt.

Studienleiter Prof. Achim Goerres: „Wir können bestätigen, dass Wähler ihre durch den Fußball erzeugten Hoch-gefühle auch auf ihr politisches Verhal-ten übertragen.“ Denn je mehr Tore die favorisierte Mannschaft schoss, desto eher gingen Wahlberechtigte zur Wahl und wählten dann vorzugsweise die Amtsinhaber. Jeder zusätzliche Treffer erhöhte die geschätzte Wahlbeteiligung im Wahlkreis um 0,17 %. Verlor die Lieblingsmannschaft, schnitten auch die politischen Amtsträger schlechter ab.

Quelle: Universität Duisburg-Essen

Fußball beeinfl usst Wahlergebnis

Arena-Wettkämpfen teilzunehmen. Bevor Kinder jedoch auf eigene

Faust spielen, sollten Eltern sich selbst ein Bild machen, lautet der Rat von Jugendschutzorganisa-tionen, die das Spiel frühestens ab 13 Jahren empfehlen. Eltern sollten auch die kostenlose Instal-lation und Anmeldung selbst vor-nehmen und sich vorher über Datenschutzbestimmungen und Altersfreigaben informieren. Wichtig: Die App speichert die Standortdaten, die von Mitspie-lern eingesehen werden können. Kostenpfl ichtige In-App-Angebote verlocken Spieler außerdem, Elemente zu kaufen, mit denen

das Erreichen einer höheren Spieleebene (Level) erleichtert wird. Dies sollte für Minderjährige ausgeschlossen werden. Eltern sollten mit ihren Kindern auch Tabuzonen (z. B. verkehrs-reiche Regionen oder privates Gelände) bestimmen und das Spielen auf bestimmte Zei-ten und Tage begrenzen.Quelle:

www.kinderaerzte-

im-netz.de

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Tel.: 0800/50 30 300 (gebührenfrei)IBAN DE22 4306 0967 2222 2000 00BIC GENO DE M1 GLS

Geborgenheit und Nähe schenken.Bitte unterstützen Sie Kinder und Familien in Not mit Ihrer Hilfe. Danke!

Heiß geliebt

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GesundheitFo

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Manche Menschen scheinen überhaupt nie krank zu werden, andere nur einmal im Jahr: von Januar bis Dezember. Besonders

durch das Abkühlen des Körpers im Winterhalb-jahr sinkt die Temperatur und Abwehrkraft der Schleimhäute. Die Hälfte des Wärmeverlusts geschieht dabei über Füße, Hände und Kopf. Unter 12 °C Außentemperatur empfehlen sich daher im Freien Winterschuhe und Mütze, unter 6 °C Handschuhe. Auch zu Hause sollte man die Füße durch Hausschuhe oder warme (Funktions-)Socken warm halten, denn Boden und bodennahe Raumluft sind kühler als der Rest eines Raums. Sitzen oder stehen Sie nicht länger auf kalten Oberfl ächen und vermeiden Sie feuchte Haare oder Kleidung. Denn Wasser entzieht dem Körper 20-mal mehr Wärme als Luft.

Den Körper von innen wärmenHaben Sie ständig kalte Füße oder frösteln schnell? Dann stellen Sie einfach die Füße 2- bis 3-mal täglich 10 Min. in eine Wanne oder einen Eimer mit 20 cm sehr warmem Wasser (evtl. heißes Wasser zugießen). Dies hält den ganzen Körper über Stun-den warm. Auch eine frisch aufgegossene Tasse Lindenblütentee wärmt stark – seit Jahrhunderten ein bewährtes Grippemittel –, ebenso in Maßen herzhafte Würzmittel wie Meerrettich, Ingwer, Cur-ry oder Chili.

Bei kaltem oder windigem Wetter eignen sich Kniestrümpfe, Wollstrumpfhosen und -socken, Leg-gins oder lange Unterhosen. Wer allerdings Räume zu stark beheizt, sich nachts zu warm zudeckt oder sich zu warm anzieht, senkt die Wärmeproduktion und Widerstandskraft des Körpers. Dies gilt auch für einen zu warmen Schlafbereich. Hingegen wird der Organismus durch Kältereize erst richtig fi t, besonders Bewegung im Freien, kühles Abduschen und kalte Güsse über Arme, Beine und evtl. den ganzen Körper.

Wegen der Vielzahl an Erkältungs- und Grippevi-ren sollte man überfüllte Räume möglichst meiden und regelmäßig Hände waschen. Denn viele Viren

Dauernd erkältet? Tun Sie was!

Kennen Sie das: Kaum ist die kalte Jahreszeit angebrochen, kratzt oder brennt es im Hals, die Nase läuft, Krankheitsge-fühl und Müdigkeit drücken die Stimmung?

werden über Türgriffe, Plastikknöpfe, Telefone, Tas-taturen, Händeschütteln etc. übertragen. Einmal an Augen, Mund oder Nase gefasst, schon haben sie ihr Ziel erreicht.

Trockene Atemwege durch Winter- und HeizungsluftDie Winterluft trocknet verstärkt Nase, Hals und Bronchien aus, ebenso wie Heizungsluft aus Gebläsen oder Flachheizkörpern mit Abdeckgitter. Wandhei-zungen oder herkömmliche Platten- oder Röhrenheizkörper schneiden mit ihrer behagli-chen Wärmestrahlung besser ab, wohingegen Bodenheizungen

für Staubverwirbelung und heiße Füße sorgen können. Gegen trockene Luft kann man einfach ein feuchtes Handtuch im Raum aufhängen, bei Bedarf direkt über den Heizkörper. Auch Trinken hält die Schleimhäute feucht: bei jeder Gelegenheit einen Schluck Wasser oder Kräutertee. Zudem sollten Räume nicht zu schnell und nur bis maximal 22 °C erwärmt werden.

Bewegung, buntes Essen und „Niesabstand“Bewegung, möglichst im Freien, unterstützt das Immunsystem. Denn wenn der Körper in Schwung kommt, vermehren sich die Abwehrzellen (v. a. T-Lymphozyten), und die Atemwege werden besser belüftet und gereinigt. Radfahren, Fitnessstudio, Langlauf, Nordic Walking, Schwimmen, Rudern, 6

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Gesundheit

Ballsport, lange Wanderungen – oder einfach Laufschuhe anziehen und loslau-fen: Suchen Sie sich Ihr Training aus – Hauptsache bewegen.

Die Ernährung sollte reichhaltig und abwechslungsreich ausfallen – frisch und von jeder Farbe etwas –, um genug Vitamine und Mineralien zu liefern (z. B.

Vitamin D, Folsäure, Magnesium). Auch im Winter gibt es jede Menge frisches Gemüse

aus der Region: Kürbis, Rosenkohl, Feldsalat, Wirsing, Chicorée, Rot- und Grünkohl, Lauch,

Rote Bete, Schwarzwurzel, Pastinake sowie Lager-äpfel und -kartoffeln – sie alle zählen zu den vitamin- und mineralienreichsten Nahrungsmitteln und sind Importwaren vorzuziehen.

Es geht auch leichter: Tipps bei ErkältungWer durch Schnupfen oder Husten geplagt wird, sollte gut lüften, öfter an die frische Luft gehen, viel trinken, den Körper warm halten (v. a. Füße) und ausreichend schlafen. Beim Niesen und Ausschnäu-zen die Nase nicht zudrücken, um den infektiösen Nasenschleim nicht in die Nebenhöhlen zu pressen. Bei Schnupfen ist Sport i. d. R. unbedenklich, bei Husten oder Fieber hingegen ein Herzrisiko!

Salbeitee (2- bis 3-mal täglich gurgeln), Nasen-spray mit physiologischer Kochsalzlösung und Nasensalbe auf Fettbasis (Apotheke) besänftigen die Schleimhäute ebenso wie Teeanwendungen (s. Kasten). Abschwellende Nasensprays sollten nur bei starken Atemproblemen und höchstens über fünf Tage verwendet werden, da sie sonst selbst zu Dauerschnupfen führen. Zu den bewähr-ten Hausmitteln bei Erkältung zählt klein gewürfelte Zwiebel. Sie lässt sich als Zwiebelsirup (20 Min. in Honig legen, dann absieben) teelöffelweise einneh-men oder erwärmt in einem kleinen Tuch auf Hals, Ohren oder Brust legen (15 Min.). Zum Schutz der nicht Infi zierten gilt: Abstand zu anderen halten, Niesen und Husten abgewandt in den Ellenbogen, Händehygiene und bei Krankheit zu Hause bleiben.

Achtung: Hohes Fieber, Schüttelfrost,

rasselnder Husten oder schweres Krankheitsgefühl sollten immer durch einen Arzt abgeklärt werden, ebenso

wie Schnupfen oder Husten über mehr als vier Wochen. Ansonsten

sind Selbstbehandlung und Vorbeugung der

Königsweg.

Einfache Tee-Anwendungen bei Schnupfen & HustenErkältungstees (3-mal tägl. eine Tasse) selbst zubereiten: Die getrockneten Einzelkräuter (z. B. je 50 g) in der Apotheke kaufen, mischen, 2 TL pro Tasse in einer Kanne mit kochendem Wasser übergießen, abdecken, nach 5 Min. mit Tee- oder Kaffeefi lter absieben, evtl. mit einem Löffel Honig:

• Wärmender Schnupfentee, auch zur Vor-beugung: Lindenblüten, Hagebutten, Thymian (Kraut)

• Standard-Hustentee: Fenchel (Früchte), Thymian, Spitzwegerich-, und Hufl attichblätter

• Reizhustentee: Hufl attich, Spitzwegerich, Malvenblüten, Eibisch- und Süßholzwurzel

• Tee bei Halsschmerzen: Eibischwurzel, Isländisch Moos, Malvenblüten, Fenchel

• Inhalieren: 3 EL Kamillenblüten und Thymian in einem Topf mit 1 l kochendem Wasser übergießen und 2- bis 3-mal tägl. 10 Min. den Dampf unter einem Handtuch einatmen.

• Brustwickel: Tuch mit Kamillen-Thymian-Tee (2 EL auf 1 Tasse) tränken (wer es gut ver-trägt: mit 1–3 Tropfen Eukalyptus- oder Minz-öl), sehr warm 15 Min. auf die Brust legen und ein großes Badetuch darumwickeln.

• Erkältungsbad: 4 EL einer Mischung aus Salbeiblättern, Thymian, Kamillen-, Holunder- und Lavendelblüten mit 2 l kochendem Wasser übergießen, 10 Min. abgedeckt ziehen lassen und ins Badewasser absieben (20 Min. baden).

Medikamente sind bei Erkältung meist nicht not-wendig, da sie gegen Viren nichts ausrichten und sogar schaden können, z. B. weil Hustenstiller das Abhusten verhindern, Minzöl die Atemwege reizt oder Nasensprays die Schleimhäute schädigen.

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Vitamine: Fit durch den WinterAusgerechnet dann, wenn wir besonders viel Energie und Nähstoffe benötigen, mangelt es an frischen Nahrungsmitteln, Sonnenstunden und Aufenthalten im Freien. Doch mit vitamin-reicher Ernährung, kommen Sie optimal versorgt durch die kalte Jahreszeit.

Wintervitalstoff Vitamin DEigentlich zählt Vitamin D (Calciferol) zu den Hor-monen. Denn es kann im Gegensatz zu Vitaminen im Körper selbst hergestellt werden und sorgt als Botenstoff für die Steigerung der Kalziumaufnahme und damit für gesunde Knochen, Muskeln und Nerven. Es spielt auch in der Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depression, Rheuma, Infek-tionen, Allergien, Diabetes und einigen Tumorarten (z. B. Dickdarm, Brust, Haut) eine Rolle. Doch da sich Vitamin D vor allem in sonnenbestrahlter Haut bildet, sinkt der Spiegel im Winter. Achten Sie daher neben Aufenthalten im Freien auf eine ausrei-chende Versorgung über die Nahrung, z. B. mit ein

Info:Rauchen, Alkohol,

Fehlernährung oder Schwangerschaft

erhöhen den Vitaminbedarf.

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Ernährung

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bis zwei Fischmahlzeiten pro Woche: Hering (25 µg/100 g) und Lachs (16 µg) enthalten große Mengen, aber auch Pilze (3 µg), Käse, Sahne, Butter und Hühnchen (je 1 µg). Bei einem Mangel sollte mit Präparaten ergänzt werden – 5–20 µg pro Tag über 4–6 Wochen. Dieser betrifft vorwiegend Kinder unter drei Jahren, Ältere, Schwangere, Dunkelhäutige, Vegetarier, chro-nisch Kranke, Bewohner von Alten- und Pfl ege-heimen sowie Menschen, die sich ganzjährig lang kleiden oder selten ins Freie gehen.

Vitamin C: Kohl enthält mehr als ZitronenVitamin C (Ascorbinsäure) ist an der Bildung von Knochen, Knorpel und Bindegewebe, aber auch der Immunabwehr beteiligt und besonders in frischem Gemüse und Obst enthalten. Hierbei können Sie mit saisonalem Gemüse Ihren Tagesbedarf von 100 mg problemlos decken, z. B. mit Rosenkohl (112 mg/100 g), Grünkohl (105), Fenchel (95), Kohlrabi (63) oder Brokkoli (115). Auch Paprika (120) und schwarze Johannisbeeren (177) enthalten viel Vitamin C, Orangen mit 50 mg etwas weniger. Der Apfel liegt mit ca. 12 mg noch hinter gekochten Kartoffeln (14). Da sich das wasserlösliche Vitamin beim Kochen zunehmend abbaut und herauslöst, sollten Sie Gemüse nicht „verkochen“, sondern lediglich wie erforderlich garen.

Vitamin ADie traditionelle Winterkost enthält besonders viel Vitamin A (Retinol), das der Körper für das Zellwachs-tum, die Immunabwehr und die Sehkraft benötigt.

Denn Wintergemüse wie Grünkohl (0,8 mg/100 g), Fenchel (0,6) und Möhren (1,6) können den Tagesbe-darf (0,9 mg) problemlos decken. Auch Leber, Eier und Milchprodukte enthal-ten größere Mengen.

B-VitamineVier B-Vitamine benötigt unser Gehirn für eine rei-bungslose Funktion und die Bildung von Botenstof-fen. Vitamin B1 (Thiamin, Tagesbedarf ca. 1 mg), das auch den Kohlenhydrat- und Zellstoffwechsel stimuliert, ist in hoher Konzentration in Sojabohnen (1,0 mg/100 g), Vollkornbrot (0,8), Haferfl ocken (0,7), Naturreis (0,4), Chinakohl, Nüssen und Hül-senfrüchten (z. B. Erbsen, Linsen, bis 0,8 mg) ent-halten. Dies gilt auch für Vitamin B6 (Pyridoxin), das neben dem Nervensystem Eiweißstoffwechsel, Blut-bildung und -gerinnung unterstützt. Vitamin B 9 (Tagesbedarf ca. 0,4 mg) ist besser als Folsäure bekannt und Voraussetzung für die Bildung aller Zellen einschließlich des Blutes. Zu den wichtigsten Lieferanten zählen Kichererbsen (0,34 mg/100 g),

Sojabohnen (0,24), Grün-kohl, Erbsen, Brokkoli und Feldsalat.

Vitamin B12 (Cobala-min, Tagesbedarf 3 µg) stellt das wichtigste

Nervenvitamin dar und ist Voraussetzung für die

Neubildung von DNA, also auch aller Zellen einschließlich

des Blutes. Da es praktisch nur in tierischer Nahrung wie Fisch (3–12 µg/100 g), Fleisch (3), Ei (2,5) und Milchprodukten (0,6–1,5) vorkommt, entwickeln Vegetarier und besonders Veganer häu-fi g einen Mangel, der Vitaminpräparate erfordert. Zwar können Algen oder milchsauer vergorene Gemüse wie Sauerkraut geringe Mengen Vitamin B12 liefern. Zu einer gesunden Versorgung zählen jedoch täglich tierische Nahrungsmittel wie Milch-produkte und Ei sowie einmal wöchentlich Fisch auf dem Speiseplan.

Vitamin E (Tagesbedarf ca. 13 mg) neutralisiert freie Radikale, sorgt für die Eiweißbildung und zählt damit ebenfalls zu den wichtigen Wintervitaminen. Zu den Hauptlieferanten zählen z. B. Weizenkeimöl (215 mg/100 g), Olivenöl (12,0), Fenchel (4,1), Getreide (1,5–2), Brokkoli und Tomate (je 0,9), ab dem Frühjahr auch wieder Spargel (2,0 mg).

Kohl, Hülsenfrüchte, Wurzel- und Lagergemüse als VitaminexpertenIn der kalten Jahreszeit versorgen Sie sich optimal mit traditioneller Winterkost, das heißt verschiede-nen Kohlsorten, Hülsenfrüchten, Vollkorn, Kartof-feln, Wurzel- und Lagergemüse, Hühnerbrühe und deftigen Eintöpfen mit Linsen oder Erbsen, dazu einen Wintersalat wie Feldsalat, Chicorée oder Chinakohl (Blattsalate und die meisten Obstsorten sind vitaminarm).

Auch hochwertiges Fleisch und Hering bietet sich ein- bis zweimal wöchentlich an, Letzterer z. B. als Heringssalat mit Äpfeln, Zwiebel, Ei und Roter Bete, die wertvolle Pfl anzenfarbstoffe liefert. Winterobst wie Äpfel, Grapefruit und Orangen liefern einen frischen Imbiss für zwischen-durch, eine Handvoll Nüsse oder Trockenfrüchte pro Tag die nötige Energie. Ein warmer Johannis-beer- oder Holunder-saft sorgt neben einem Vitamin-C-Schub für innere Wärme.

Sojabohnen (0,24), Grün-kohl, Erbsen, Brokkoli

stellt das wichtigste Nervenvitamin dar und

ist Voraussetzung für die Neubildung von DNA, also

auch aller Zellen einschließlich

Tipp: Eine geringe Folsäure-

und Vitamin-D-Versorgung führt im Winter häufi g zu

Mangelzuständen und sollten in diesem Fall

durch Präparate ausgeglichen

werden.

frischen Imbiss für zwischen-durch, eine Handvoll Nüsse oder Trockenfrüchte pro Tag die nötige Energie. Info:

Besonders fettlösliche Vitamine (A, D, E und K) sollten

nicht durch eine unkontrollierte Ein-nahme über Präparate oder

künstliche Nahrungszusätze über-dosiert werden, da sie sich im

Körper einlagern und zu schweren Beeinträchtigungen wie Herz-,

Gefäß- und Nervenschäden führen können.

Ernährung

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Kiefermuskulatur

Das Zweite Pfl egestärkungsgesetz (PSG II) bringt 2017 die wichtigsten Änderungen seit Bestehen der Pfl e-

geversicherung. Da diese nun in wenigen Tagen in Kraft treten, fassen wir alle wich-tigen Neuerungen für Sie im Folgenden aktuell zusammen.

Bislang orientierte sich der Pfl egebe-griff an körperlichen Einschränkungen. Doch die gestiegene Zahl Demenzkranker machte ein Umdenken erforderlich: Ab 01.01.2017 wird die Pfl egebedürftigkeit am tatsächlichen Unterstützungs- und Hilfebedarf bzw. der Selbstständigkeit bei der Alltagsbewältigung gemessen. Es spielt dabei keine Rolle mehr, ob körperli-che, kognitive oder psychische Einschrän-kungen im Vordergrund stehen und welche Hilfeleistungen, gemessen als Zeitanteil, tatsächlich erbracht werden. Zu bewerten ist allein, ob die Person die jeweilige Aktivi-tät praktisch durchführen kann.

Fünf Pfl egegrade statt drei Pfl egestufenDazu werden die bisherigen drei Pfl egestufen in bedarfsgerechtere fünf Pfl egegrade überführt. Ver-sicherte, die am 31.12.2016 bereits Leistungen aus der Pfl egeversicherung beziehen, werden somit am 01.01.2017 ohne neue Antragstellung und ohne erneute Begutachtung aus den bisherigen Pfl egestufen wie folgt in die neuen Pfl egegrade übergeleitet: Pfl egebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen erhalten anstelle der bisherigen Pfl egestufe den nächsthöheren Pfl egegrad, bei eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) den übernächsten Pfl egegrad. Die Leistungsbeträge werden angehoben. Niemand wird durch die Umstellung schlechter gestellt. Kinder im Alter von bis zu 18 Monaten werden bei

Pfl ege 2017: Neuerungen auf einen BlickZum 1. Januar 2017 treten gleich mehrere Verbesserungen in der Pfl ege in Kraft. In diesem Zuge werden auch die drei bisherigen Pfl egestufen von fünf Pfl egegraden abgelöst und Demenzerkrankungen noch stärker berücksichtigt. Für die meisten Betroffenen erhalten damit zukünftig mehr Leistungen.

gleicher Einschränkung pauschal einen Pfl egegrad höher eingestuft als ältere Kinder und erwachsene Pfl egebedürftige und können in diesem Pfl egegrad ohne weitere Begutachtung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats verbleiben.

Neues BegutachtungsverfahrenAb dem 01.01.2017 wird bei Neuanträgen auf Leistungen der Pfl egeversicherung der jeweilige Pfl egegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf Grundlage eines neuen Begutachtungsverfahrens ermittelt. So werden auch Aspekte wie die Fähigkeit, Gespräche zu führen und Bedürfnisse mitzuteilen, sowie die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit miteinbezogen. Dies macht es möglich, Art und Umfang der Leistungen genauer auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit beurteilt anhand von:

Überleitung von Pfl egestufen in Pfl egegrade zum 01.01.2017.

Pfl egestufe am 31.12.2016 Zum 01.01.2017 automatische Überleitung nach

Pfl egestufe 0 Pfl egegrad 2

Pfl egestufe I Pfl egegrad 2

Pfl egestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pfl egegrad 3

Pfl egestufe II Pfl egegrad 3

Pfl egestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pfl egegrad 4

Pfl egestufe III Pfl egegrad 4

Pfl egestufe III/Härtefall Pfl egegrad 5

Pfl egestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pfl egegrad 5

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Aktuell

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1. Mobilität

2. Kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten

3. Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen

4. Selbstversorgung

5. Bewältigung von und selbständigem Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anfor-derungen und Belastungen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Rehabilitation vor Pfl egeZukünftig erhält die Rehabilitation eine höhere Ge-wichtung. So führt die im Pfl egegutachten des MDK enthaltene Empfehlung für eine Rehabilitations-maßnahme ab Januar 2017 unmittelbar zu einem Rehabilitationsantrag, sofern die pfl egebedürftige Person zustimmt.

Bessere Versorgung mit Hilfs- und Pfl egehilfsmittelnFür Hilfs- und Pfl egehilfsmittel, die für die Selbst-ständigkeit von Pfl egebedürftigen besonders wichtig sind oder die Pfl ege erleichtern, müssen Pfl egebe-dürftige künftig keine Verordnung vom Arzt mehr einreichen. Es reicht aus, wenn die Gutachter des MDK diese Hilfsmittel empfehlen.

Pfl egesachleistungen fl exiblerPfl egebedürftige können aus den Angeboten zuge-lassener Pfl egedienste in Zukunft nach ihren Wün-schen und Bedürfnissen frei wählen, unabhängig davon, ob es sich um körperbezogene Pfl egemaß-nahmen, pfl egerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung handelt.

Einheitlicher Eigenanteil in der vollstationären Pfl egeFür Pfl egebedürftige, die in vollstationären Pfl ege-einrichtungen versorgt werden, sind die von ihnen zu zahlenden einrichtungsindividuellen Eigenanteile

Hauptleistungsbeträge der Pfl egeversicherung ab dem 01.01.2017 (in Euro).

Pfl egegrad 1 Pfl egegrad 2 Pfl egegrad 3 Pfl egegrad 4 Pfl egegrad 5

Geldleistung ambulant

316 545 728 901

Sachleistung ambulant

689 1298 1612 1995

Entlastungsbetrag ambulant*

125 125 125 125 125

Leistungsbetragstationär

770 1262 1775 2005

* Der Entlastungsbetrag soll Pfl egepersonen bei häuslicher Pfl ege entlasten z. B. durch die vorübergehende Inanspruch-nahme eines Pfl egedienstes oder von Angeboten der teilstationären oder Kurzzeitpfl ege. Die Leistung wird zweckgebun-den gewährt.

in den Pfl egegraden 2 bis 5 gleich hoch und erhö-hen sich nicht mehr aufgrund steigender Pfl egebe-dürftigkeit.

Bessere soziale Absicherung der Pfl egepersonenFür Pfl egepersonen, die Pfl egebedürftige im Pfl ege-grad 2 bis 5 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig zwei Tage in der Woche, zu Hause pfl egen, zahlt die Pfl egekasse die Beiträge zur Rentenversicherung. Dabei kommt es auf Pfl egeumfang und –grad an. Zusätzlich genießen Pfl egepersonen den Schutz der gesetzlichen Unfall-versicherung. Hat die Pfl egeperson ihre Beschäfti-gung wegen der Pfl egetätigkeit unterbrochen oder aufgegeben, zahlt die Pfl egekasse für die Dauer der Pfl ege auch die Beiträge zur Arbeitslosenversiche-rung.

Wie viele Pfl egekräfte sind erforderlich?Pfl egekassen können sich zudem an selbst orga-nisierten Netzwerken für eine strukturierte Zusammenarbeit in der Versorgung beteiligen und diese mit bis zu 20.000 Euro je Kalen-derjahr fördern. Schließ-lich soll sich die Personal-situation verbessern und bis Mitte 2020 durch wissenschaftlich abgesicherte Verfahren festgestellt werden, wie viele Pfl egekräfte die Einrichtungen für eine gute Pfl ege benötigen.Zur Finanzierung der Reform steigt der Beitrags-

satz der Sozialen Pfl egeversicherung zum 1. Januar 2017 um 0,2 % auf 2,55 % (2,8 % für Kinderlose) – siehe auch Sozialversicherung 2017, S. 15.

Wie viele Pfl egekräfte sind

situation verbessern und bis Mitte 2020 durch wissenschaftlich

Info:Alle Empfänger von

Pfl egeleistungen erhal-ten diese mindestens in gleichem Umfang weiter, die meisten

erhalten zukünftig mehr Unterstützung.

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Aktuell

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Ratgeber

Krankengeld: Sicher durch Krisenzeiten

Im Durchschnitt sind Arbeitnehmer 9,5 Tage pro Jahr krankgemeldet. Doch wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit alles verändert, können aus Tagen unvermittelt Wochen und Monate werden. Dann unterstützen wir Sie, damit Sie sich ohne existenzielle Sorgen auf die Heilung konzentrieren können.

Voraussetzungen: Wann entsteht ein Anspruch?Wenn Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen oder stationär in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden, erhalten sie i. d. R. zunächst eine Lohn-fortzahlung für 6 Wochen in voller Höhe durch den Arbeitgeber, im Fall von Arbeitslosengeld I durch die Arbeitsagentur. Damit Sie darüber hinaus abgesi-chert sind, bezahlen wir im Anschluss Krankengeld, wenn die Entgeltfortzahlung endet – also i. d. R. ab der 7. Woche nach Beginn einer Krankschreibung. Voraussetzung ist, dass Sie gegen Entgelt beschäf-tigt waren oder Arbeitslosengeld I beziehen und gesetzlich versichert sind. Der Anspruch dazu ist in §§ 44 bis 52 SGB V geregelt.

Auch freiwillig versicherte Selbstständige, nicht ständig Beschäftigte, Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen sowie Versicherte der Künstlerso-zialkasse erhalten ab der 7. Woche der Arbeitsun-fähigkeit Krankengeld. Mit einem entsprechenden Wahltarif oder einer privaten Krankentagegeld-Versicherung können sie die Einkommenslücke schließen.

Wer erhält kein Krankengeld?Kein Anspruch auf Krankengeld besteht u. a. bei:

• Familienversicherten• geringfügig Beschäftigten (bis 450 €)• Studenten und Praktikanten• Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) –

hier kommt die Bundesagentur für Arbeit weiter-hin für die Leistungen auf.

• Versicherten ohne Verdienstausfall• Bezug von Eltern- oder Mutterschaftsgeld• Bezug einer anderen Entgeltersatzleistung wie

Übergangs-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Verletz-tengeld oder Versorgungskrankengeld

Auch bei einer privat fi nanzierten Behandlung, z. B. einer Schönheitsoperation, wird kein Krankengeld bezahlt. Wird Altersrente oder Rente wegen völliger Erwerbsminderung während des Krankengeldbe-

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zugs bewilligt, erlischt ebenfalls der Anspruch bzw. reduziert sich auf den Differenzbetrag.

Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie Ihre ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie alle Folgebescheinigungen von Beginn der Krank-schreibung an fristgemäß innerhalb einer Woche bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer BKK Achenbach Buschhütten vorlegen und Krankengeld beantragen. Vor der ersten Überweisung schicken wir Ihnen eine Erklärung zum Krankengeld zu, die Sie ausge-füllt und unterschreiben an uns zurücksenden.

Die Auszahlung erfolgt, sobald die Unterlagen fristgerecht vorliegen, rückwirkend bis zum Fest-stelldatum der Arbeitsunfähigkeit (festgestellt am Datum auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Wichtig: Auch Ihr Arbeitgeber bzw. die Agentur für Arbeit benötigt Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheini-gung.

Wie viel Krankengeld wird bezahlt?Bei einem Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit bezahlen wir 70 % Ihres letzten beitragspfl ichtigen Bruttoarbeitsentgelts, maximal aber 90 % Ihres Nettoeinkommens bis zu 98,88 € kalendertäglich bzw. 2966,40 € pro Kalendermonat (Stand: 2016). Diese Höchstgrenze wird jährlich angepasst.

Bei der Krankengeldberechnung werden auch bei-tragspfl ichtige Einmalzahlungen in den letzten 12 Mo-naten wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berück-sichtigt. Allerdings darf das Krankgeld auch dann höchstens 100 % des Nettoeinkommens erreichen. Bei nicht regelmäßigem Einkommen wie Akkordlohn wird für die Krankengeldberechnung der Durch-schnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt. Krankengeld ist steuerfrei, kann jedoch andere steuerpfl ichtige Einkünfte erhöhen.

Sozialversicherungsbeiträge: Wir sichern Sie ab!Damit Ihre entsprechenden Ansprüche erhalten bleiben, bezahlen wir für Sie vom Krankengeld Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pfl ege-versicherung, ausgehend von 80 % Ihres letzten beitragspfl ichtigen Bruttoeinkommens. Diese führen wir vor der Auszahlung automatisch ab. Zudem übernehmen wir i. d. R. die Arbeitgeberanteile von 50 % der Beiträge. Von den Beiträgen zur Kran-kenversicherung sind Sie während des Kranken-geldbezugs befreit. Empfänger von Arbeitslosengeld sind während des Krankengeldbezugs von allen Beiträgen zur Sozialversicherung befreit.

Wie lange wird Krankengeld bezahlt?Krankengeld wegen derselben oder einer hinzuge-tretenen Krankheit ist auf insgesamt 78 Wochen (meist 6 Wochen Lohnfortzahlung und 72 Wochen Krankengeld) innerhalb von 3 Jahren begrenzt,

gerechnet vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Man spricht auch von Blockfrist: Tritt dieselbe Krankheit wiederholt auf, gilt der Zeitblock nicht als unterbrochen. Eine neue Blockfrist von 3 Jahren beginnt dann, wenn Sie• mindestens 6 Monate erwerbstätig sind oder

dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen und in dieser Zeit nicht erneut in Zusammenhang mit der Krankheit erkranken oder

• aufgrund einer neuen Erkrankung ausfallen, die in kei-ner Verbindung zur vorangegangen Krankheit steht.

Ist ein Arbeitnehmer auch nach der 78. Woche nicht arbeitsfähig, deutet dies auf eine Erwerbsunfä-higkeit hin. Hier greifen andere Sicherungssysteme wie Erwerbsminderungsrente oder Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollten sich Versorgungslücken auftun, z. B. weil das Kran-kengeld endet, eine Erwerbsunfähigkeit aber noch nicht offi ziell bestätigt wurde, wird nach § 145 SGB III eine Sonderform des Arbeitslosengeldes als Übergangsleistung gewährt, sofern der Versicherte sich arbeitslos meldet.

Sonderfall KinderkrankengeldDas Kinderkrankgeld oder Kinderpfl ege-Krankengeld richtet sich an Eltern, die aufgrund der Betreuung eines erkrankten Kindes nicht arbeiten können. Die Voraussetzungen entspre-chen dem Krankengeld, wobei hier die Erkrankung das Kind betrifft und zusätzlich folgende Kriterien erfüllt sein müssen:• Der betreffende Elternteil ist selbst

mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich versi-chert.

• Das Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert (z. B. Familienversicherung).

• Das Kind lebt im Haushalt des Versicherten.• Die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pfl ege des

erkrankten Kindes mit Fernbleiben von der Arbeit sind laut ärztlicher Bescheinigung erforderlich.

• Das Kind ist unter 12 Jahren alt – oder behindert und auf Hilfe angewiesen.

• Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung des Kindes übernehmen.

• Der Arbeitgeber bescheinigt, dass kein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben Eltern für jedes gesetzlich versichertes Kind unter 12 Jahren Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage Kinderpfl ege-Krankengeld im Jahr, Alleinerziehende auf 20 Tage. Eltern von schwerstkranken Kindern mit einer be-grenzten Lebenserwartung von Wochen oder Mo-naten haben einen zeitlich unbegrenzten Anspruch.

Sonderfall Kinderkrankengeld

Der betreffende Elternteil ist selbst

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an!

Freecall: (0800) 255 22 00

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Ratgeber

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RufnameEisen-howers(†1969)

jetzt bereit-willig

Abk.:Kubik-kilo-meter

Bühnen-stück

fastimmer

Extra-gebührin Heil-bädern

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Geruch,Duft

Schlaufe(Mz.)

dummerAugustim Zirkus

Flug-zeugbe-satzung(engl.)

Nagetier

drast.Heil-behand-lung

Abk.:Sachsen

Frauen-gewand

Vorn. der West (†)

Gruppechem.Ele-mente

Haupt-stadtNorwe-gens

bestimm-terArtikel(weibl.)

Geistes-blitze

schnellmachen

vor-witzig

sehrvertraut

jungerMensch

Defizit

Güter-trans-porteur

Dia-gramm d.Herzströ-me (Abk.)

Zier-blume

Über-bleibsel(Mz.)

griechi-scherWortteil:neu

dt.Vorsilbe

Wende-kom-mando b. Segeln

EinheitderLaut-stärke

,,Blu-men-kind“der 60er

Raub-undPelztier

MuttervonMaria

Monats-name

Einzeller

AngabebeiMusik-stücken

Wild-wasser-rau-schen

Aar

Theater-rolle

Haupt-schlag-ader(med.)

Wäh-rung in Kuba

Haar-knoten

vulka-nischesGestein

FarbedesBlutes

positiveElektrode

Ball b. Baseball

Vorn. d. Schau-spielerinBerben

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Teil des Rhein.Schiefer-gebirges

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Senden Sie bis 15.02.2017 (Einsendeschluss) die Lösung und Ihre Anschrift per Postkarte an: FKM VERLAG GMBH, BKK Achenbach Buschhütten, Postfach 24 49, 76012 Karlsruhe oder per E-Mail an: [email protected]. Mitarbeiter/innen der BKK Achenbach Buschhütten und der FKM VERLAG GMBH sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Alle Gewinner/innen werden durch Losverfahren der BKK ermittelt, innerhalb von 14 Tagen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt und in der nächsten Ausgabe des Mitgliedermagazins namentlich erwähnt. Lösung aus 3/2016: HERBSTFIT. Eine von drei 15-Meter-Slacklines von Gibbon hat gewonnen: Dieter Knebel aus Netphen, Irmgard Löw aus Freudenberg, Karin Rose aus Detmold.

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Geschäftsbericht 2015 In seiner letzten Sitzung nahm der Verwaltungsrat der BKK Achenbach Busch-hütten die Jahresrechnung 2015 ab. Der Vorstand wurde vom Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2015 entlastet. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere Jahresrechnungsergebnisse 2015 (nach § 305b SGB V).

2015 absolut 2015 je Versicherten

2014 absolut 2014 je Versicherten

Veränderung zu 2014 je Versicherten +/-

Mitglieder/ Versichertenentwicklung

Versicherte 26.429 26.810 -1,42

Mitglieder 18.318 18.187 0,72

Einnahmen

Zuweisungen aus dem Ge-sundheitsfonds

56.820.620,77 2.149,93 59.172.460,87 2.207,10 -2,59

Mittel aus dem Zusatzbeitrag 3.031.963,30 114,72 0,00 0,00 0,00

sonstige Einnahmen 742.232,54 28,08 384.557,64 14,34 95,79

Einnahmen gesamt 60.594.816,61 2.292,74 59.557.018,51 2.221,45 3,21

Leistungsausgaben

Ärztliche Behandlung 9.591.576,75 362,92 10.346.305,09 385,91 -5,96

Zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz

3.920.554,93 148,34 4.077.223,14 152,08 -2,46

Zahnersatz 990.562,04 37,48 968.001,63 36,11 3,81

Arzneimittel 10.374.025,69 392,52 9.140.233,34 340,93 15,13

Hilfsmittel 2.259.645,29 85,50 2.074.927,57 77,39 10,47

Heilmittel 1.399.941,25 52,97 1.315.976,17 49,09 7,91

Krankenhausbehandlung 17.725.038,47 670,67 16.852.554,46 628,59 6,69

Krankengeld 5.994.612,07 226,82 5.465.093,03 203,85 11,27

Fahrkosten 1.079.911,72 40,86 908.652,39 33,89 20,56

Vorsorge- und Reha-Leistungen

974.152,69 36,86 955.061,19 35,62 3,47

Schutzimpfungen 478.060,84 18,09 428.283,12 15,97 13,23

Früherkennungsmaßnahmen 749.593,85 28,36 630.468,04 23,52 20,61

Schwangerschaft und Mutterschaft ohne stat. Entbindung

387.337,71 14,66 415.329,92 15,49 -5,40

Behandlungspflege und Häusliche Krankenpflege

706.275,69 26,72 379.301,24 14,15 88,89

Dialyse 416.090,17 15,74 266.911,01 9,96 58,14

sonstige Leistungsausgaben 1.079.077,06 40,83 925.009,93 34,50 18,34

Leistungsausgaben (LA) insgesamt

58.126.456,22 2.199,34 55.149.331,27 2.057,04 6,92

Prävention (als Davonposition aus 5999)

2.230.769,04 84,41 1.993.628,34 74,36 13,51

weitere Ausgaben

Verwaltungsausgaben 4.222.779,10 159,78 4.171.529,17 155,60 2,69

sonstige Ausgaben 448.148,38 16,96 321.412,48 11,99 41,44

Ausgaben gesamt 62.797.383,70 2.376,08 59.642.272,92 2.224,63 6,81

Vermögen

Betriebsmittel 4.551.451,16 172,21 6.900.225,37 257,38 -33,09

Rücklage 3.839.000,00 145,26 3.694.000,00 137,78 5,42

Verwaltungsvermögen 42.085,42 1,59 40.878,30 1,52 4,44

Vermögen gesamt 8.432.536,58 319,06 10.635.103,67 396,68 -19,57

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Aktuell

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