Hausanschrift: Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld | Elsa-Brändström-Straße 1-3 | 33602 Bielefeld
Tel. +49 521 554-0 | Fax +49 521 554–444 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.ostwestfalen.ihk.de
Entsendung │ Erbringung von Dienstleistungen │
Arbeitsaufnahme │ Die A1-Bescheinigung
Etwa 118 Millionen Mal verreisen die Deutschen im Jahr dienstlich, rund jede achte Reise davon
geht ins Ausland.
Dabei werden oft unwissentlich Gesetze und Regeln verletzt. Eine bürokratische Falle, die jederzeit
zuschnappen kann und wo heftige Bußgelder drohen.
Aktuell sorgt z.B. die A1-Bescheinigung, die verhindern soll, dass Sozialversicherungsbeiträge falsch
abgeführt werden, für Verdruss. Es gibt aber auch Registrierungs- und Meldepflichten sowie weitere
nationale Gesetze, die es zu beachten gilt.
Speziell für Frankreich, obwohl EU-Land, als auch für die Schweiz als Nicht-EU-Land gelten hier
besondere Regeln und Vereinbarungen. Was Sie im Einzelnen beachten müssen, stellen wir Ihnen
im Rahmen der Veranstaltung vor.
Termin: Donnerstag, 19. März 2020, 13.00 – 16.30 Uhr
Ort: IHK Ostwestfalen, Elsa-Brändström-Straße 1–3, 33602 Bielefeld
Teilnahmeentgelt: 135,- Euro
Anmeldeschluss: 12. März 2020
Das genaue Programm entnehmen Sie bitte der folgenden Seite.
Fotos: promesaartstudio / m.mphoto / niroworld – stock.adobe.com
FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins Ausland
13.00 Uhr Begrüßung und Moderation
Jens U. Heckeroth, Referent International, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
13.15 Uhr A1-Bescheinigung bei Entsendung oder Dienstreise: Niemals ohne…
Wann wird eine A1-Bescheinigung benötigt?
Wie und wo erhalte ich die A1-Bescheinigung?
Wie lange ist die A1-Bescheinigung gültig?
Was passiert ohne A1-Bescheinigung?
Dr. Christophe Kühl, Rechtsanwalt und Avocat à la Cour de Paris, Partner EPP & KÜHL,
Köln/Paris/Lyon
13.30 Uhr Schweiz: Durchführung von Arbeiten und Dienstleistungen
Meldeverfahren bei der Entsendung von Arbeitnehmern
Sanktionen
Lohn- und Arbeitsbedingungen
Bewilligungsverfahren über 90 Tage
Pius Stadelmann, Rechts-und Steuerabteilung, Handelskammer Deutschland-Schweiz, Zürich
14.45 Uhr Kurze Pause
15.00 Uhr Frankreich: Entsendung und Erbringung von Dienstleistungen
Vorbereitung der Entsendung nach Frankreich (Formalitäten und Anmeldung)
Zwingende Vorschriften des französischen Rechts
Abwicklung der Entsendung (Gehaltszettel, Sozialversicherung)
Sonstige Besonderheiten bei der Erbringung von Dienstleistungen (Haftung und Steuern)
Dr. Christophe Kühl
16.15 Uhr Q&A: Ihre Fragen an die Experten
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung | Kleiner Imbiss
Haben Sie Fragen zum Inhalt oder zum Ablauf der Veranstaltung?
Ihr Ansprechpartner ist: Jens U. Heckeroth
Referent International
Tel. 0521 554-250
DONNERSTAG | 19. März 2020 - - - IHK Ostwestfalen, Elsa-Brändström-Straße 1-3, 33602 Bielefeld
FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins AuslandEntsendung │ Erbringung von Dienstleistungen │ Arbeitsaufnahme │ Die A1-Bescheinigung
Hausanschrift: Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld | Elsa-Brändström-Straße 1-3 | 33602 Bielefeld
Tel. +49 521 554-0 | Fax +49 521 554–444 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.ostwestfalen.ihk.de
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Bereich International
Elsa-Brändström-Straße 1-3
33602 Bielefeld
per Fax 0521 554-109
Online-Anmeldung – bitte hier klicken
Anmeldung
Donnerstag, 19. März 2020, 13.00 – 16.30 Uhr
IHK-Gebäude, Elsa-Brändström-Straße 1–3, 33602 Bielefeld
Ich/Wir nehme/n an der Veranstaltung teil:
Firma
Teilnehmer
Anschrift
Telefon
Telefax
Homepage
Ort/Datum
Unterschrift
Organisation und Durchführung: IHK–Akademie Ostwestfalen GmbH
Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen
FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins Ausland
Entsendung │ Erbringung von Dienstleistungen │ Arbeitsaufnahme │ Die A1-Bescheinigung
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