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Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.

Frühlingstage am Bodensee

Kunstschätze rings um das schwäbische Meer

vom 9.–13. Mai 2019

Diese Reise widmet sich den Schätzen am Bodensee. Malerische Stadtbilder

stehen ebenso auf dem Programm wie Burgen, Schlösser und bedeutende Stätten

des UNESCO-Weltkulturerbes. Immer wieder genießen Sie einen herrlichen

Rundblick über den See, sowohl vom Lande als auch vom Schiff. Ein Ausflug führt

Sie auf die Schweizer Seite nach St. Gallen mit seiner weltberühmten

Stiftsbibliothek. Außerdem begeben Sie sich auf die Spuren von Hermann Hesse

auf der Halbinsel Höri.

Als Ausgangsort für Ihre Tage am See dient Ihnen ein elegantes Strandhotel auf der

Insel Reichenau in einer sehr ruhigen Umgebung. Mit seiner Lage auf der sonnigen

Südseite der Insel bietet das Haus einen beeindruckenden Blick auf das imposante

Hegau-Panorama.

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Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 2

Vorgesehener Reiseverlauf:

1. Tag: Donnerstag, 09. Mai 2019: Anreise zum Bodensee – Insel Reichenau

Nutzen Sie den bequemen Heideker-Taxi-Service (siehe Informationsblatt).

Fahrt mit dem Reisebus ab Stuttgart-Echterdingen in Richtung Bodensee.

Am Nachmittag besichti-

gen Sie auf der Insel

Reichenau die romanischen

ehemaligen Abteikirchen.

Die Säulenbasilika St. Peter

und Paul gehört heute

ebenso zum UNESCO-

Welterbe wie St. Georg mit

seinen frühmittelalterlichen

Fresken (Besichtigung St.

Georg kann nicht garantiert

werden). Auch besuchen Sie das Münster St. Maria und Markus mit seiner Schatzkammer,

in der sich unter anderem ein Evangelistar aus dem 9. Jahrhundert befindet.

Später beziehen Sie ihr Zimmer im Strandhotel Löchnerhaus, direkt auf der Insel Reichenau

gelegen. Am Abend kommen Sie hier zu Ihrem ersten gemeinsamen Abendessen

zusammen.

Erste Übernachtung auf der Reichenau.

2. Tag: Freitag, 10. Mai 2019: Stein am Rhein – Halbinsel Höri mit Hesse-Haus

Heute besichtigen Sie zunächst das ehema-

lige Benediktinerkloster St. Georgen in Stein

am Rhein. Die am Rheinufer gelegene

Anlage gehört zu einer der am besten

erhaltenen ihrer Art in der Schweiz.

Anschließend entdecken Sie das kleine

Städtchen Stein am Rhein, das mit seiner

schönen Altstadt überrascht. An vielen

Fachwerkhäusern kann man schöne

Fassadenmalereien entdecken.

Weiter geht die Fahrt zur Halbinsel Höri, die

für viele als der schönste und ursprünglichste

Teil des Bodensees gilt. In Gaienhofen

besichtigen Sie das Landhaus, das 1907 für

den späteren Literatur-Nobelpreisträger

Hermann Hesse erbaut wurde und das er bis

1912 mit seiner Familie bewohnte. Rückfahrt

mit dem Schiff von Gaienhofen zur Insel

Reichenau.

Abendessen und zweite Übernachtung im

Strandhotel Löchnerhaus.

Foto: urh.ch

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3. Tag: Samstag, 11. Mai 2019: St. Gallen – Kartause Ittingen

Der heutige Ausflug bringt Sie nach St. Gallen, Hauptort des gleichnamigen ost-

schweizerischen Kantons. Weltbekannt ist St.

Gallen vor allem wegen seiner barocken

Stiftskirche aus dem 18. Jh. und der Stifts-

bibliothek, die zum UNESCO-Weltkulturerbe

gehört. Führung durch die Kirche und die

Bibliothek. Letztere zählt zu den weltweit

bedeutsamsten historischen Bibliotheken, Sie

sehen hier alte Handschriften, Drucke und Bücher

vom 8. Jahrhundert bis heute. Anschließend

unternehmen Sie einen Rundgang durch die sehenswerte Altstadt von St. Gallen und

haben Zeit für eine individuelle Mittagspause.

Auf dem Rückweg machen Sie noch einen Halt an der ehemaligen Kartause von Ittingen.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich das Museum anzuschauen, in dem das Leben der

Mönche hautnah veranschaulicht wird und dessen Höhepunkt die barocke Stiftskirche mit

ihrem wunderschönen Chorgestühl bildet (Museumseintritt nicht inklusive). Oder Sie

unternehmen einen kleinen Spaziergang durch die herrlichen Klostergärten. Anschließend

Rückfahrt zum Hotel.

Abendessen und dritte Übernachtung im Strandhotel Löchnerhaus.

4. Tag: Sonntag, 12. Mai 2019: Konstanz – Arenenberg

Am Vormittag Besuch des Gottesdienstes in

Konstanz. Im Anschluss laden die historischen Gassen

und Plätze von Konstanz zu reizvollen Entdeckungen

ein. Das gotische Münster überragt die alte Hafen-

stadt. Für viele Diskussionen sorgte die Figurengruppe

Imperia, die satirisch an das Konzil von Konstanz

(1414-1418) erinnert.

Am Nachmittag fahren Sie mit dem Boot auf die

wenig bekannte, äußerst reizvolle Südseite des Zeller

Sees. Auf einer Anhöhe liegt Schloss Arenenberg.

Hier fand die vormalige holländische Königin

Hortense de Beauharnais nach dem Sturz ihres

Schwagers Napoleon 1817 ein Unterkommen. Ihr

Sohn Charles Louis Napoleon verbrachte seine

Jugendzeit hier. Auch als späterer Kaiser

Napoleon III. besuchte er das Schloss immer

wieder. Das von einem jüngst hergerichteten

Park umgebene Schloss zeigt noch immer das

Lebensambiente der berühmten Bewohner.

Abendessen und vierte Übernachtung auf der Reichenau.

5. Tag: Montag, 13. Mai 2019: Neues Schloss Meersburg – Birnau – Heimreise

Nachdem Sie noch einmal das Frühstück im Hotel genießen konnten, geht es mit der

Fähre von Konstanz nach Meersburg. Neben der mittelalterlichen Burg überragt das Neue

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Schloss der Fürstbischöfe die Stadt. Im Rahmen einer Bacchus-

führung mit einem Glas Wein zum Abschluss lernen Sie das Schloss

näher kennen. Die Wallfahrtskirche Birnau grüßt Sie anschließend

von markanter Lage über dem Bodensee. Ihre raffinierten Stuck-

arbeiten regen zu genauer Betrachtung an.

Am Nachmittag treten Sie die Rückreise nach Stuttgart-

Echterdingen an. Selbstverständlich steht Ihnen dann wieder der

Heideker-Taxi-Service zur Verfügung.

Programmänderungen vorbehalten.

Übernachtungshotel: Strandhotel Löchnerhaus

An den Schiffslände 12

78479 Insel Reichenau

Tel. 07534 / 803 0

www.loechnerhaus.de

Das 4-Sterne-Hotel befindet sich ruhig

gelegen auf der sonnigen Südseite der Insel

Reichenau. Die Zimmer sind geprägt von

warmen Farben und hellem Holz. Sie

verfügen über Dusche/Bad, WC, Minibar,

TV und Safe. Im Restaurant – wahlweise

auch auf der Sonnenterrasse – werden Ihnen regionale Spezialitäten serviert.

Reisepreis: Pro Person im Doppelzimmer: 1.175,- €

Einzelzimmerzuschlag: 0,- €

HINWEIS: Nur begrenzte Anzahl an EZ ohne Zuschlag verfügbar,

weitere nur auf Anfrage und gegen Aufpreis.

Aufpreis Zimmer mit Seeblick: 25,- € für EZ / 50,- € für DZ

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Maximale Gruppengröße: 35 Personen

Anmeldeschluss: 05.02.2019

(begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang)

Im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Heideker-Taxi-Service im Großraum Stuttgart (Taxikreis 1 – Details siehe Infoblatt)

• Busanreise im komfortablen Fernreisebus ab Stuttgart-Echterdingen

• 4 x Übernachtung mit Frühstück im 4-Sterne-Strandhotel Löchnerhaus

• 4 x 3-Gang-Abendessen im Hotel

• Besichtigungen und Eintritte gemäß Programm

• Schifffahrten gemäß Programm

• Studienreiseleitung durch Klaus J. Loderer, Bauhistoriker und Kulturjournalist

• Audio-Führungssystem während der Reise

• Gemeindeblatt-Reisebegleitung und tägliche Andachten durch Pfarrer i. R. Heinz

Gerstlauer, ehem. Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart

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Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Weitere Mahlzeiten und Getränke

• Persönliche Ausgaben

• Museumseintritt Kartause Ittingen (auf Wunsch)

• Trinkgelder

• Reiseversicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer

Reisekrankenversicherung, welche einen evtl. medizinisch nötigen Rücktransport

abdeckt.

Einreisebestimmungen sowie Impfvorschriften: Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger in die Schweiz ist ein gültiger Personalausweis

oder Reisepass erforderlich.

Es sind keine speziellen Impfungen vorgeschrieben. Es wird grundsätzlich empfohlen, die

Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes zu über-

prüfen und ggf. zu vervollständigen.

Wichtige Hinweise: Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weisen wir darauf hin, dass diese Reise im

Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist.

Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kommen Sie bitte vor Buchung der

Reise auf uns zu. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die

gewünschte Reise für Sie geeignet ist.

Die Anzahlung in Höhe von 20% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung

fällig, die Restzahlung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn.

Bis 18.04.2019 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus

sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die einge-

zahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin

Stornokosten gemäß Punkt 8.3 der Reisebedingungen an.

Reiseveranstalter: Heideker Reisen GmbH

(im Sinne des dt. Reiserechts) Dottinger Str. 55

72525 Münsingen

Telefon: 07381-93 95-0

E-Mail: [email protected]

Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH

Leserreisen

Augustenstr. 124

70197 Stuttgart

Tel: 0711-60 100 49

E-Mail: [email protected]

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Evangelische Gemeindepresse GmbH

Leserreisen

Augustenstr. 124

70197 Stuttgart

Verbindliche A N M E L D U N G

zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg

Frühlingstage am Bodensee vom 09.–13. Mai 2019

1. Teilnehmer/in:

Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................

Straße ..................................................................................................................................................

PLZ/Ort ................................................................................................................................................

Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. .....................................................................

Geb.-Datum ................................................ E-Mail ..........................................................................

2. Teilnehmer/in:

Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................

Straße ..................................................................................................................................................

PLZ/Ort ................................................................................................................................................

Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ………..........................................................

Geb.-Datum ................................................ E-Mail ….......................................................................

Unterbringung: □ Doppelzimmer □ Einzelzimmer

□ ½ Doppelzimmer (ggf. zusammen mit ...................................................)

Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird.

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

□ Ja, ich/wir möchte/n den Taxi-Service in Anspruch nehmen.

□ Nein, ich/wir nutze/n den Taxi-Service nicht und reise/n selbst zur Bus-Abfahrt an

(Gutschrift 25,- € p.P.)

□ Ja, ich/wir möchte/n ein Zimmer mit Seeblick buchen.

□ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort

und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte

Datenangaben ggf. streichen)

□ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier etc.): …..……………….…………...……………………….

………………………………………………………………………………………………………………

bitte auch die Rückseite ausfüllen

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Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Bodensee“ vom 09. – 13.05.2019

□ Ja, ich wünsche folgende Reiseversicherung (Tarife gemäß Informationsblatt): Komplett-Paket □ 37,-€ p.P.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung □ 28,-€ p.P.

In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson:

(freiwillige Angabe)

Name ………………………………………………………………………………………………………..

Telefon ……………..……………………………………………………………………………….……….

Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften):

□ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….…………………………

□ getrennte Rechnungen.

Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der

Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der

Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung inkl. Einreise-

bestimmungen und Impfvorschriften liegen mir die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das

„Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich

erkenne sie – zugleich für alle von mir mit angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser

Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die

mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel,

Versicherung und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird

ausdrücklich nicht zugestimmt.

Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen

ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft,

Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an

[email protected] wahrnehmen.

Ort/Datum ................................................. Unterschrift ....................................................................

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter: Heideker Reisen GmbH, Dottinger Str. 55, 72525 Münsingen

Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart

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Urlaub von Anfang an – bequemer geht es nicht!

So funktioniert der Heideker Taxi-Service

Der Taxi-Service in der Taxi-Zone 1 ist im Reisepreis inkludiert.

In der Taxi-Zone 2 fällt ein Zuschlag von € 20 pro Person an.

Sollten Sie selbst zur Bus-Abfahrtstelle

Flughafen kommen, buchen Sie den Spar-zustiegAbholungen außerhalb des Taxibereiches sind gegen Aufpreis möglich.

2. Acht Tage vor der ReiseSpätestens 8 Tage vor Ihrer Reise erhalten Sie mit den Reiseunterlagen die Telefon-nummer der für Ihre Abholung zuständi-gen Taxizentrale.

3. Fünf Tage vor der AbreiseFünf Tage vor der Abreise rufen Sie die zu-ständige Taxizentrale an und stimmen Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, Wohnad-

4. Am Tag vor der AbreiseDie Taxizentrale gibt Ihnen die genaue Ab-holzeit bis spätestens 19.00 Uhr bekannt. Das Taxiunternehmen bringt Sie dann am Abreisetag – ggf. zusammen mit anderen Reiseteilnehmern – zum nächstgelegenen Abfahrtsort des Busses bzw. zum Flug-hafen.

5. RückreiseFür die Rückreise werden die Taxis von Heideker Reisen bestellt.

Sonderzustiege für Bus- und Flugreisen:

Raststätten nutzen. Bei allen Flugreisen besteht die Möglichkeit gegen evtl. Aufpreis

„Gut zu wissen“ auf www.heideker.de.

20

* Spar-Zustiege:

-ten kommen möchten, bieten wir einen Nachlass von € 25 pro Person auf den Reise-preis.

Folgende Sparzustiege sind möglich:

• Münsingen – Heideker-Betriebshof Bei der Rayse – Kostenloser, unbewachter PKW-Parkplatz während Ihrer Reise• Leinfelden-Echterdingen

• Flughafen Stuttgart• Reutlingen – alter Omnibusbahnhof• Ulm-Seligweiler – Raststätte Ulm-Ost

TAXI-Service inklusive

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HinweiseDieser Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reiseantritt, bei kurzfristigeren Buchungen spätestens innerhalb 3 Werktagen nach Reisebuchung erlangt werden.

Geltungsbereich: weltweit

Versicherungsdauer: bis max. 31 Tage

Selbstbehalt: Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt Ihr Eigenanteil in der Reise-Rück-trittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je Person; in der Reise-Krankenversicherung und Reisegepäck-Versicherung 75 Euro je Schadenfall.Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadenbearbeitung erfolgt durch die MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler.

Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler für den führenden Versicherer DFV Deutsche Familienversicherung AG und weitere beteiligte Versicherer (VB MDT 2014-D).

Schadenanzeigen, den Antrag zum Storno-Informations-Service sowie die ausführlichen Versicherungsbedingungen erhalten Sie im Internet unter: www.mdt24.de/download

MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler, Telefon: +49 (0) 6103 / 70649-150E-Mail: [email protected], Website: mdt24.de

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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Wenn Sie von Ihrer Reise aus versichertem Grund zurücktreten müssen, werden Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die Mehrkosten des verspäteten Reiseantritts erstattet.Versicherte Rücktrittsgründe sind z. B. unerwartete schwere Erkrankung, schwe-re Unfallverletzung, Tod, Arbeitsplatzwechsel, Einreichung der Scheidungsklage, gerichtliche Vorladung und einiges mehr.Klare und eindeutige Regelung bei Vorerkrankungen.

Reiseabbruch-Versicherung

Wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen oder unterbrechen müssen, werden Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Beendigung oder Unterbrechung einer Reise erstattet.Versicherte Gründe sind z. B. unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfall-verletzung, Tod oder Schaden am Eigentum und einiges mehr.

Reise-Krankenversicherung

Wenn Sie z. B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, werden Ihnen u. a. die Kosten einer medizinischen notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung (inklusive verordneter Hilfsmittel und auch Massagen, Akupunktur etc.) und des medizinisch sinnvollen Krankenrücktrans-ports bei akut auftretenden Krankheiten oder Unfallverletzungen im Ausland erstattet sowie auch Überführungs-/Bestattungskosten im Todesfall.

24h-Notfall-Assistance

Die 24h-Notfall-Assistance erstattet Such-, Bergungs- und Rettungskosten und erbringt durch ihre Notrufzentrale rund um die Uhr Beistandsleistungen bei Notfällen während der Reise, z. B. bei Krankheit, Unfall oder Tod, Verlust von Dokumenten oder Reisezahlungsmitteln, Strafverfolgungsmaßnahmen, Betreu-ung minderjähriger Kinder bei Krankheit/Unfall der Eltern und einiges mehr.

Reisegepäck-Versicherung

Wenn Ihr Reisegepäck während der Reise abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, wird Ihnen der Zeitwert des Reisegepäcks bis zu 1.500 Euro je Person je Person ersetzt. Wenn Ihr Reisegepäck verspätet am Bestimmungsort ankommt, werden Ihnen notwendige Ersatzkäufe bis zu 500 Euro je Versiche-rungsfall ersetzt.

Storno-Informations-Service – die zweite Chance für Ihren Urlaub.Bevor Sie Ihre Reise wegen plötzlicher Krankheit oder einem anderen versicherten Grund stornieren, fragen Sie um Rat und Empfehlung bei MDT und nutzen Sie den kostenlosen Storno-Informations-Service! Telefon: +49 (0) 6103 / 70649-150 E-Mail: stornoinfo@mdt24. de oder Fax: +49 (0) 6103 706 49-202.Die zweite Chance für Ihren ersehnten Urlaub, denn ggf. müssen Sie nicht stornieren und können Ihre Reise doch noch antreten.

REISEN IN NETTER GESELLSCHAFT –GUT UND GÜNSTIG VERSICHERT

Unser Versicherungsschutz sichert Ihnen einen sorglosen Urlaub, von der Buchung bis zur Rückkehr.

Heideker Reisen emp* ehlt Ihnen das günstige „Komplett-Paket“, mindestens aber eine „Reise-Rücktrittskosten-Versicherung“.

Heideker Reisen Komplett-Paket

Leistungen siehe

Reisedauer bis 31 Tage weltweit

Preis pro PersonReisepreis bis mit Selbstbehalt

€ 500,– € 16,–

€ 750,– € 22,–

€ 1.000,– € 28,–

€ 1.250,– € 37,–

€ 1.500,– € 42,–

€ 1.750,– € 49,–

€ 2.000,– € 57,–

€ 2.250,– € 64,–

€ 2.500,– € 71,–

€ 2.750,– € 77,–

€ 3.000,– € 84,–

€ 5.000,– € 114,–

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Tarife ohne Selbstbehalt auf Anfrage. Ta Ta Tarifrifrife ohnehnehne Se Se Selbslbslbstbetbetbehalhalhalt at auf uf uf AnfAnfAnfrage.

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Leistungen siehe

Reisedauer bis 31 Tage weltweit

Preis pro PersonReisepreis bis mit Selbstbehalt

€ 500,– € 10,–

€ 750,– € 16,–

€ 1.000,– € 22,–

€ 1.250,– € 28,–

€ 1.500,– € 34,–

€ 1.750,– € 41,–

€ 2.000,– € 47,–

€ 2.250,– € 53,–

€ 2.500,– € 59,–

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€ 3.000,– € 72,–

€ 5.000,– € 100,–

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Allgemeine ReisebedingungenDiese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die ab 01.11.2018 abgeschlossen werden.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrags1.1. Reiseanmeldungen können münd-lich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reisever-anstalters (Reiseanmeldung und Reise-bestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Rei-sebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestäti-gung des Vertrags in Papierform.1.2. An die Reiseanmeldung ist der Rei-sende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzu-weisen ist, lediglich verbindliche Reser-vierungen vor. Danach soll der Reisever-trag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung ab-weichende oder nicht rechtzeitige Rei-sebestätigung ist ein neuer Vertrags-antrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende in-nerhalb dieser Frist annehmen kann. 1.5. Buchungen im elektronischen Ge-schäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedin-gungen.1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflich-tig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reise-anmeldung) unverzüglich auf elektroni-schem Weg bestätigt (nur Eingangsbe-stätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung in-nerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestäti-gung auf der Internetseite maßgeblich.

2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleis-tungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, son-dern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere ver-tragliche Haftung als Vermittler ist aus-geschlossen, soweit nicht Körperschä-den, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Rei-severmittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleis-tung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizei-liche Formalitäten3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über ge-sundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwi-schenzeitlich eingetretener Änderungen).3.2. Nach Erfüllung der Informations-pflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Rei-seteilnahme zu schaffen und die erfor-

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschal-reisen gelten. Das Unternehmen Heideker Reisen GmbH, Dottinger Straße 55, 72525 Münsingen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsge-mäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Un-ternehmen Heideker Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförde-rung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pau-

schalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße

Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu

einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemes-senen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zu-rücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiser-höhung vor- behält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Ver-trag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Aus-nahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschal-reise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kosten-erstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwer-wiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraus-sichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Scha-denersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitglied-staaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Rei-sever- mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförde-rung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Heideker Reisen GmbH hat eine Insolvenzab-sicherung mit HansMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständi-ge Behörde (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon: +49 (0) 40/ 53 799 360, Mail: [email protected] )kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Heideker Reisen GmbH verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

derlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht aus-drücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zu-rückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 8. (Rücktritt) entsprechend.

4. Zahlungen4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (Anbzw. Restzahlung) des Rei-senden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kun-dengeldabsicherungsvertrags und Über-mittlung des Sicherungsscheins zulässig.4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vor-gesehen, zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbe-trag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 12. (siehe unten) zurücktreten kann.4.4. Vertragsabschlüsse drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushän-digung der vollständigen Reiseunter-lagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen. 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristset-zung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.

5. Leistungen und Pflichten5.1. Der Veranstalter behält sich Ände-rungen vom Prospekt/Katalog vor, ins-besondere Änderungen der Leistungs-beschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.5.2. Der Veranstalter hat Informations-pflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmer-zahl, Rücktrittsentschädigungen, Form-blatt für Pauschalreisen).5.3. Vertragsinhalt und Leistungen be-stimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes ver-einbart ist. Sie sollen in der Reiseanmel-dung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestä-tigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertrags-schluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reise-bestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.5.4. Der Veranstalter hat über seine Bei-standspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der verein-barten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umstän-den kann der Veranstalter Ersatz ange-messener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwen-digen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetre-tene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6.).5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. ge-regelt.

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6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen6.1. Unerhebliche Änderungen der Rei-seleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständ-lich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Rei-senden bei Reisemängeln bleiben hier-von unberührt. 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Ver-tragsänderung bzw. Ersatzreise inner-halb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Ver-anstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Er-geben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).

7. Vertragsübertragung – Ersatzreisende7.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. 7.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn die-ser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.7.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Ver-anstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tat-sächlich entstanden sind. 7.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten ent-standen sind.

8. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise8.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Text-form (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisever-mittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.8.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zu-rück oder tritt er die Reise nicht an, ver-liert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Rei-severanstalter kann jedoch eine ange-messene Entschädigung bei Bus-, Flug-, Flussreisen nach Ziff. 8.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 8.5.8.3. Entschädigungspauschalen bei Bus-, Flug-, FlussreisenBis zum 95. Tag vor Reisebeginn = 10% des Reisepreises94. – 30. Tag vor Abreise = 20% des Reisepreises29. – 15. Tag vor Abreise = 35% des Reisepreises14. – 8. Tag vor Abreise = 50% des Reisepreises7. – 2. Tag vor Abreise = 60% des ReisepreisesAb dem 1. Tag vor Abreise = 80% des Reisepreises

8.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.8.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 8.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Ent-

schädigung nach dem Reisepreis abzüg-lich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüg-lich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen er-wirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.8.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rück-erstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu er-folgen.8.7. Abweichend von Ziff. 8.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn kei-ne Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmit-telbarer Nähe unvermeidbare, außerge-wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchti-gen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

9. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden9.1. Grundsätzlich besteht nach Ver-tragsschluss kein Anspruch des Reisen-den auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wün-sche des Reisenden berücksichtigen. 9.2. Verlangt der Reisende nach Ver-tragsschluss Änderungen oder Umbu-chungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsent-gelt pauschaliert 15 EURO verlangen, so-weit er nicht nach entsprechender aus-drücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reise-veranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, das der Reise-veranstalter durch anderweitige Ver-wendung der Reiseleistungen erwerben kann.

10. ReiseabbruchWird die Reise nach Reisebeginn infol-ge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krank-heit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung erspar-ter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behörd-liche Bestimmungen dem entgegenste-hen.

11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungs-pflichten11.1. Der Veranstalter kann den Reisever-trag fristlos kündigen, wenn der Reisen-de trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Rei-senden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Rei-sende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, so-weit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) erge-ben. Schadensersatzansprüche des Ver-anstalters bleiben insofern unberührt.11.2. Der Reisende soll die ihm zumutba-ren Schritte (z.B. Information des Veran-stalters) unternehmen, um drohende un-gewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

12. Nichterreichen der Mindestteilneh-merzahl12.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reise-bestätigung über Mindestteilnehmer-zahl und Frist zu informieren.

12.2. Der Veranstalter kann vor Reise-beginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Perso-nen als die im Vertrag angegebene Min-destteilnehmerzahl angemeldet haben.12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 12.1. nicht erreicht und will der Ver-anstalter zurücktreten, hat der Veran-stalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist (bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn) zu erklären.12.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Ver-trag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.12.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Rei-sepreises verpflichtet und hat die Rück-erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.

13. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen13.1. Der Veranstalter kann vor Reisebe-ginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außerge-wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.13.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises ver-pflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Ta-gen nach dem Rücktritt, die Rückerstat-tung zu leisten.

14. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden14.1. Mängelanzeige durch den Reisen-den Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzu-zeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaf-fen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Scha-densersatz nach § 651n BGB verlangen.14.2. Adressat der MängelanzeigeReisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Ver-anstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontakt-stelle oder dem Reisevermittler anzu-zeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung). 14.3. Abhilfeverlangen und SelbstabhilfeDer Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Rei-semangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 14.2.. Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erfor-derlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unver-hältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen kon-kret zu informieren und seine Beistands-pflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).14.4. MinderungFür die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 14.1. (siehe oben) wird verwiesen. 14.5. Kündigung Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beein-trächtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verwei-gert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.14.6. Schadensersatz

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Scha-densersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veran-stalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.14.7. Anrechnung von EntschädigungenHat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter An-spruch auf Schadensersatz oder auf Er-stattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrech-nen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationa-ler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.14.8. Gepäckbeschädigung und Gepäck-verspätung bei FlugreisenDer Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrecht-lichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadenan-zeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattun-gen aufgrund internationaler Überein-künfte ablehnen, wenn die Schadenan-zeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschä-digung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

15. Haftungsbeschränkung15.1. Die vertragliche Haftung des Ver-anstalters für Schäden, die nicht Körper-schäden sind, ist auf den dreifachen Rei-sepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis-tungsträgers verantwortlich ist.15.2. Gelten für eine von einem Leis-tungsträger zu erbringende Reiseleis-tung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein An-spruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Be-schränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter ge-genüber dem Reisenden auf diese Über-einkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.15.3. Auf Ziff. 14.7. (Anrechnung von Ent-schädigungen) wird verwiesen.

16. Verjährung – Geltendmachung16.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Ver-anstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.16.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjäh-ren in zwei Jahren. Die Verjährungs-frist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

17. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform17.1. Heideker Reisen GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.17.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt un-ter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetsei-te des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.

Reiseveranstalter:Heideker Reisen GmbHDottinger Straße 55, 72525 MünsingenTelefon: 07381 – 9395 0Fax: 07381 – 9395 25www.heideker.de, [email protected]

Insolvenzversicherer: Hanse Merkur

Stand: 01. Nov. 2018

Telefon: 0 73 81/93 95 0