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  • 7/25/2019 Gasschutz Und Luftschutz 1936 Nr.2 Februar

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    B E R LIN

    IM FE BR UAR 936

    NR.

    2

    6. J A HRGANG

    ZEITSCHRIFT FR D S GES MTE GEBIET DES G S

    UND LUFTSCHUTZES DER ZIVILBEVLKERUNG

    MllTEILUNGSBL Tr MTLICHER N CHRICHTEN

    Katastrophenabwehr

    und

    Luftschutz

    Eine vergleichende Betrachtung

    Erich Ha

    m pe

    stellvertretender

    Reichsfhrer

    der

    Technischen

    Nothilfe

    Allgemeines.

    Die Bekmpfung VOn

    Katastrophen

    und die Ab .

    wehr von Schden cincs Luftangriffes haben man

    ehes gemeinsam.

    Hicr

    wic dort handclt cs sich

    darum, da

    Leben

    und

    Eigentum

    eines kleineren

    o.der greren Teiles der Bevlkerung bedroht

    stnd

    und geschtzt

    werden

    mssen.

    In

    gleichartiger

    Weise sind hierzu vorbeugende Manahmen, Vop

    bereitungen

    zur wirksamen Abwehr und Abwehr.

    manahmen selbst erforderlich.

    Die

    Durchfhrung

    der

    Abwehr

    geschieht auerdem in beiden Fllen

    durch Einsatz verschiedenartiger Hilfskrfte unter

    einheitlicher Leitung. Denn nur solche

    Unglcks.

    flle knnen als Katastrophen bezeichnet werden.

    ~ i e ein Aufgebot

    von Hilfsmitteln

    und Hilfskrften

    uber

    das

    gewhnliche Ma hinaus zu ihrer Bekmp'

    fung bedingen. Schadcnfeuer, die durch die Feuer,

    wehr im tglichen Leben bekmpft werden, be '

    grenzte

    Hochwasserschden,

    Betriebsunf lle dcs

    Alltags fallen nicht hierunter; sie lassen sich durch

    die hierfr geschaffencn s t n i ~ e n Hilfseinrichtun,

    gen beseitigen, ohne da besondere

    l'lanahmen

    er '

    forderlich werden.

    Haben somit Katastrophenschutz und

    Abwehr

    v.on

    Schden, die durch Luftangriffe zu erwartcn

    slryd

    ci

    ne weitgehende

    gemeinsame Grundlage, so

    zeIgt eine nhere Betrachtung jedoch auch

    einc

    Reihe von Unterschieden.

    Die Katastrophe

    tritt

    meist vllig berraschend ein.

    In

    dieser Ober.

    rasehung liegt zu einem groen Teil der besondere

    Gefahrencharakter der Katastrophe. Weder Zeit

    noch Ort noch Umfang noch Art pflegen bis zum

    Eintritt

    der

    Katastrophe vorher bekannt zu sein.

    der

    Abwchr

    von

    Schden von Luftangriffen

    l ~ g n

    die Voraussetzungen wesentlich anders. Ein

    f1:htig durchgefhrter

    Luftschutz

    mu verhindern

    ko

    nnen

    ,

    da

    ein

    Luftandriff und

    damit der Eintritt

    o.on Schden

    vllig berraschend erfolgen. Eine

    berraschung darf hier nur die Ausnahme bilden.

    Auch die rtlichen Grenzen der Schden eines

    Luftangriffes

    sind durch

    das Stadtgebiet

    oder

    das

    Gebiet wichtiger Industrieanlagen bestimmt. Weiter

    i t

    sich bis zu einem gewissen Grade der mg.

    liehe Umfang der Schden ermessen und danach

    die

    Strke

    der notwendigen Abwehr

    bereits

    in der

    Vorbereitung bestimmen.

    Vor

    allem aber ist die

    Art

    der Schden, die bekmpft

    werden

    mssen,

    von

    vornherein bekannt. Denn sie ergeben sich aus

    der Wirkung der

    Angriffsmittel

    der

    Flieger, die

    be.

    kannt

    und

    berechenbar ist. Auch in dieser Hin-

    sicht sind fr die

    Abwehr

    feste Unterlagen ge.

    geben, auf denen sie

    planmig

    aufgebaut werden

    kann.

    Ein anderes Bild wiederum ergibt die Durch-

    fhrung der

    Abwehr

    selbst. Bei der

    Katastrophe

    handelt es sich meist um einen oder doch nur

    wenige Katastrophenherde.

    Die

    vielfach bei Ka .

    tastrophen beobachtete Duplizitt der Ereignisse

    scheidet hierbei aus, so interessant an sich auch die

    Tatsache

    sein mag, da Katastrophen meist zeit.

    lich kurz hintereinander in einer

    Kette

    an verschie.

    denen

    Stellen

    aufzutreten

    pflegen

    und

    dann

    ln.

    gere Zeit wieder ganz ausbleiben.

    Die

    Abwehr

    selbst aber hat es meist immer nur mit einer

    GroschadensteIle

    zu tun. Beim

    Luftangriff

    ist der

    schlagartige Eintritt

    einer

    Unmasse verschieden.

    artigster SchadensteIlen hingegen das Bezeichnende.

    In

    der Durchfhrung ist also die Abwehr

    von

    Katastrophen

    einfacher; der Schwerpunkt der gan.

    zcn verfgbaren Abwehrkraft

    kann

    auf diese eine

    Stelle verlegt

    werden.

    Bei der Abwehr der Sch.

    den

    von

    Luftangriffen dagegen besteht

    stets

    die

    Gefahr der Zersplitterung der

    Krfte

    auf die viel ,

    fachen SchadensteIlen.

    Ein

    gewisses Gegengewicht

    bietet die Tatsache, da die Abwehr

    der Schden

    eines Luftangriffes sich auf

    jederzeit einsatzbereite

    und

    fr ihro Aufgaben besonders ausgebildete Ein.

    heiten

    sttzen

    kann , whrend die Abwehr von

    Katastrophen

    einen

    Aufruf der

    Hilfskrfte

    notwen.

    dig macht und die Wirksamkeit der Bekmpfung

    von der

    Geeignetheit

    der aufgerufenen

    Krfte

    fr

    die jeweiligen Aufgaben abhngt. Wiederum ver.

    fgt die

    Katastrophenabwehr

    in Friedenszeiten

    ber ein groes Reservoir an

    Hilfskrften,

    wh.

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    rend die

    Abwehr

    eines Luftangriffes in

    K r i e g s

    zeiten nur auf bestimmte in der

    Heimat

    z u r c k ~

    gebliebene Einheiten zurckgreifen kann.

    Dieser letzte Vergleich

    ndert

    sich allerdings

    zuungunsten der

    Katastroph

    enabwehr in

    K r i e g s ~

    zeiten, denn

    dann

    sind die hierfr verfgbaren

    Hilfskrfte aufs uerste beschrnkt. Dabei darf

    nicht

    etwa

    damit gerechnet werden, da

    der

    tritt

    von Katastrophen

    in Kriegszeiten geringer

    sein

    wird

    als

    in

    Friedenszeiten.

    berlegungen

    lassen vielmehr das Gegenteil erwarten. An vielen

    gefahrvollen

    Posten werden

    in Kriegszeiten E r ~

    satzmnner

    stehen. Ihre Fehler oder V e r s u m

    nisse

    knnen Ursachen

    fr

    Katastrophen

    wep

    den.

    Auerdem

    hat der Feind durch seine L u f t ~

    waffe die Mglichkeit,

    den

    Keim fr

    Katastrophen

    i.n

    das

    Heimatland

    zu tragen. W aldbrnde,

    b e r ~

    Hutungen, Sabotagen an besonders empfindlichen

    Anlagen oder Bauten durch Einwirkung des G e g ~

    ners sind denkbar. Diese

    berlegungen

    . sollten

    dazu fhren, der

    Katastrophenabwehr

    in K r i e g s

    zeit besonderes

    Augenmerk

    zu schenken.

    Die

    Erkenntnis

    aus dieser kurzen Darlegung geht

    folgerichtig dahin,

    da

    Katastrophenabwehr

    und

    ziviler Luftschutz sowohl Gemeinsames als auch

    Unterschiedliches besitzen. I-Heraus ergeben sich

    folgende Schlsse:

    Katastrophenabwehr

    ist nicht

    mit

    den Manahmen

    des zivilen Luftschutzes

    gleichzusetzen.

    Es

    bestehen aber gewisse gleiche

    Grundlagen und wesensverwandte Z u s a m m e n

    hnge. Diese letztere Tatsache macht es zur

    Pflicht, die Fortschritte und Erfahrungen jedes

    dieser beiden Gebiete stndig dahin zu b e r

    prfen , ob sie fr das andere

    Gebiet

    nutzbringend

    verwertet werden knnen.

    Unter diesem

    Gesichtspunkt

    soll hier versucht

    werden, in groen Zgen zu untersuchen, i n w i e

    weit die Ergebnisse beim Aufbau des zivilen

    L u f t

    schutzes auch fr die

    Katastrophenabwehr nutzbar

    gemacht werden knnen. Diese Untersuchung e r ~

    streckt sich nicht auf das Gebiet der

    v o r b e u g e n ~

    den Manahmen

    - obwohl auch auf diesem e

    biet viele gegenseitige Ergnzungen gegeben sind;

    auf die vielen Einzelheiten in dieser Beziehung

    zugehen,

    wrde

    aber den verfgbaren Raum weit

    berschreiten - vielmehr sollen nur die a

    nahmen

    der or b e r e i t un g

    und

    der 0 ure h

    f h run g des zivilen Luftschutzes auf ihre N u t z

    barmachung fr die

    Katastrophenabwehr

    geprft

    werden.

    Vorbereitung.

    Mit Recht

    mit der

    zivile Luftschutz den V o r

    bereitungen in ruhiger Zeit eine ausschlaggebende

    3edeutung fr die Wirksamkeit der Durchfhrung

    1m Ernstfall zu. Er betont immer wieder, da es

    im letzten Augenblick zu

    spt

    sei, Vorbereitungen

    zu treffen, und

    da

    Improvisationen von v o r n

    herein zum Scheitern verurteilt sind. Alle E r f a h

    rungen besttigen

    di

    ese Auffassung. So ist es

    Grundsatz im zivilen Luftschutz, die Fragen des

    Luftschutzes bis ins letzte vorher durchzudenken

    und die sich hi

    era

    us als ntig ergebenden V o r b e

    reitungen bis ins kleinste zu treffen.

    Zu

    diesen

    Vorbereitungen

    ge

    hren

    als wichtigste

    Punkte die fr eine

    Nutzbarmachung

    im Sinne der

    Kata

    st rophena

    bwehr

    herangezogen werden hnnen,

    folgende:

    1 Klrung der

    Verantwortlichkeit

    und Z u s t n

    digkeit,

    2. Feststellung der rtlichen G e f a h r c n m g l i c h

    keiten,

    3

    3.

    Festlegung der zur

    Abwehr

    erforderlichen

    Manahmen

    personeller

    und

    materieller Art.

    Die Frage

    der Verantwortlichkeit

    und

    Z u s t n d i g

    keit im zivilen Luftschutz ist dahin geklrt,

    da

    der

    Ortspolizeiverwalter fr die Durchfhrung aller

    Vorbereitungen des zivilen Luftschutzes in seinem

    Bereich zustndig ist. Die ber den Ortsbereich

    h nausgehenden Vorbereitungen obliegen dem

    glerungsprsidenten als Polizeiaufsichtsbehrde. Da

    mit ist eine

    jede Unklarheit

    ausscheidende e i n ~

    heitliche Regelung

    der

    Verantwortlichkeit

    troffen.

    Die Feststellung der rtlichen G e f a h r e n m c r l i c h ~

    keiten bei einem Luftangriff hat der

    O r t s p ~ i z e i

    verwalter fr seinen Ortsbereich durchzufhren.

    Die

    Arten

    der

    Gefahren: S p r e n g ~ B r a n d ~ und

    bomben liegen fest. Es kommt

    nun

    darauf an, zu

    prfen, wie diese

    Gefahrenarten

    sich nach Lage

    der

    rtlichen Verhltnisse auswirken knnen. Diese

    Erkundung bietet die Grundlage fr die d e m e n t

    sprechend festzulegenden Vorbereitungen fr die

    Abwehr.

    Diese Vorbereitungen umfassen zunchst die

    Aufstellung

    der

    auf

    Grund der

    rtlichen

    E r k u n

    dung bentigten Abwehrkrfte nach Art und

    Strke. Sie erstrecken sich ferner darauf, die fr

    diese Krfte bentigte Ausrstung sicherzustellen.

    Weiter mssen ihre Unterbringung und jederzeitige

    fernmndliche Erreichbarkeit in der Unterkunft

    gewhrleistet sein. Auch mssen B e f r d e r u n g s

    mittel in gengender Anzahl bereitstehen. Und

    schlielich

    mu

    eine einheitliche und straffe

    u s ~

    bildung der einzelnen Sparten fr ihre Aufgaben

    durchgefhrt werden,

    damit

    sie ihren Zweck im

    Ernstfall auch erfllen knnen.

    Zur Durchfhrung dieser Vorbereitungen mu

    sich der Polizeiverwalter auf die Mitarbeit einer

    Reihe

    anderer

    behrdlicher Stellen, insbesondere

    der Kommunalverwaltung, wie auch von K r p e r

    schaften und Verbnden sttzen. Die wichtigsten

    Vertreter dieser Stellen vereinigt

    cr

    im

    r b e i t s a u s ~

    schu (Fachfhrerstab). Die Mitglieder dieses

    Stabes

    sind ihm fr die

    Durchfhrung der

    ihnen

    bertragenen Aufgaben

    verantwortlich.

    Die Ergebnisse dieser Vorbereitungen bilden z u ~

    sammengefat

    schlielich ein geschlossenes Ganzes.

    Der

    Polizeiverwalter

    hat damit

    einen

    bestimmt u m

    rissenen Apparat in der

    Hand,

    mit dem

    er

    den

    mglichen

    Gefahren

    eines Luftangriffes, nach

    menschlichem Ermessen wohlgerstet, e n t g e g e n ~

    treten

    kann.

    Es kommt nur

    darauf an, ihn

    den v e r ~

    schiedenen mglichen Lagen

    entsprechend

    z w e c k ~

    mig anzuwenden. Diese Anwendung wird durch

    Planspiele

    und

    bungen

    erprobt.

    Inwieweit sind

    nun

    diese

    Grundstze der V o r

    bereitung auch fr die

    Katastrophenabwehr

    wendbar?

    .

    Di

    e KlarsteIlung

    der

    Verantwortlichkeit und

    Z u

    stndigkeit

    ist in gleicher

    Weise

    gegeben.

    Noch

    un

    mittelbarer als

    der

    zivile Luftschutz

    ist

    dic

    wehr

    einer Ka tastrophe das ureigene

    Amt der

    Po