Projekt: Professionalisierung Studiendekanate Georg-August-Universität Göttingen
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Gemeinsames Netzwerktreffen der Studiendekanatsreferentinnen und
-referenten sowie der Beratungsmultiplikatorinnen und -multiplikatoren
am 29. April 2014
Teilnehmer/innen
Frau Herrmann (Jura)
Frau Höhmann (SL)
Frau Juch (Wiwi)
Frau Lips (Physik)
Herr Schleritt (Theo)
Frau Trzeciok (Chemie)
Frau Kranz (Geo)
Frau Krempasky (Mathe)
Herr Weber (Geo)
Frau Bergmann (WiWi)
Frau Schallmann (Sowi)
Frau Yalcin (Phil Fak)
Herr Kriete (Mathe)
Frau Geffcken (Phil Fak)
Frau Käßler (PhilFak)
Herr Müller (ZELB)
Herr Behrendt (ZELB)
Herr Buck-Gramcko (Forst)
Herr Demel (Phil Fak)
Frau Härter (Agrar)
Frau Mann (Jura)
Frau Merka (SoWi)
Herr Oertel (WiWi)
Frau Sakowsky (WiWi)
Herr Schultz (ZSb)
Herr Ziegenhagen (Forst)
Protokoll von: Frau Czosnyka-Hesse (SL)
Protokoll an: Teilnehmer/innen
Gäste: Frau Grünkorn (SL), Herr Dorenbusch (SL), Frau Denda (SL), Frau van de Vyver (SL)
TOP 1: Wahl der Sprecher der Berater/Innen sowie der Referenten/Innen
Frau Höhmann bittet die Anwesenden, als Sprecher einerseits für die Gruppe der
Studiendekanatsreferentinnen und -referenten und andererseits für die Beratungsmultiplikatorinnen
und -multiplikatoren zu kandidieren. In erster Linie ist die Aufgabe der Sprecher, als
Interessenvertreter ihres Netzwerkes in größeren universitären Zusammenhängen bzw. Gremien
wirksam zu werden. Bisher war Frau Schallmann für die Berater/Innen und Frau Lips für die
Referenten/Innen zuständig. Die Gruppe entscheidet sich dafür, die Wahl zu verschieben, um mehr
Bedenkzeit zu haben.
TOP 2: Verbesserung des Frühstudiums der Universität Göttingen (Frau Grünkorn)
Anhand einer Präsentation1 (sh. Anhang) stellt Frau Grünkorn das kostenfreie Förderangebot der
Georg-August-Universität Göttingen für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler vor.
Begabte Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können schon vor dem Erreichen der
Hochschulreife Lehrveranstaltungen besuchen und Leistungsnachweise erwerben, die für ein
späteres Studium angerechnet werden können. Im Gegensatz zum Schnupperstudium mit einem eher
punktuellen Einblick in die Studienatmosphäre bietet das Frühstudium die Gelegenheit, spezifische
fachliche Interessen weit über das an der Schule mögliche Maß hinaus zu vertiefen, dabei universitäre
Arbeitsmethoden kennenzulernen und Kontakt mit anderen leistungsstarken Schüler/Innen zu finden.
1 sh. Anhang: Präsentation Frühstudium
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Neben dieser gezielten Förderung einzelner Interessen und fachlicher Kompetenzen begabter
Schülerinnen und Schüler dient dieses Programm der frühen Orientierung und Auseinandersetzung
für die nach dem Abitur anstehende Studienwahl, der Stärkung der Motivation für das angestrebte
Studium sowie der Verkürzung der Studienzeiten.
Einen Meinungsaustausch lösten die als Eignung bezeichneten und eher als Anmeldungsprocedere
empfundenen Teilnahmemodalitäten aus. Eine Eignung an sich wird vorrangig durch die Empfehlung
der Lehrer, Eltern und Schüler angenommen und ist durch Zeugnisse zu belegen. Explizit
diagnostische Instrumente zur Prüfung einer Eignung gibt es nicht und deren multiplexe
Konzeptionierung ist auch nicht realisierbar. Herr Dorenbusch erklärt, dass es sich in diesem
Zusammenhang nicht um eine fachliche Eignungsfeststellung handelt, sondern um eine konforme
Einschätzung von Schule und Universität über die außerordentliche Begabung des/der jeweiligen
Schüler/In2. Laut einer Studie der Deutsche Telekom Stiftung kommt der Impuls zu ca. 70 % vom
Fachlehrer, der dem/der Schülerin eine entsprechende Empfehlung nahe legt.
Als problematisch wird in der Runde angesehen, „neben“ den universitären Anforderungen das
Schulpensum unbeschadet und in vollem Maße absolvieren zu können. Frau Krempasky, die in der
Mathefakultät bereits über einige Erfahrungen mit Frühstudierenden verfügt, merkt an, dass ein
eventueller Abbruch sich nicht unbedingt negativ auswirkt. Vielmehr dient die Zeit entweder der
Wissensvertiefung bzw. der Orientierung und ggf. auch der Studienabwahl. Auf Nachfrage bietet Frau
Krempasky an, voraussichtlich im Netzwerktreffen am 24.06. zwei junge Leute mitzubringen, die ihre
Erfahrungen mit dem Frühstudium vorstellen (Best Practise).
Die Anmeldefrist für das Wintersemester sollte nach Meinung der Anwesenden bis spätestens 4
Wochen vor den Sommerferien erfolgen, um eine entsprechende Vorbereitung in den gewählten
Fächern sicherzustellen.
Auf Nachfrage erklärt Herr Dorenbusch, dass Anmeldungen zum Frühstudium für den jeweiligen
Studiengang nicht auslastungsgeltend gezählt werden können.
Frau Grünkorn bittet die Fakultätsvertreter, ihr bis Ende Mai 2014 Rückmeldung zu geben, welche
Studiengänge sich an dem Förderangebot beteiligen wollen. Positives Feedback aus den
verschiedenen Studiengängen ist idealerweise mit der Angabe eines Moduls und eines „Benefits“
untermauert, um interessierten Lehrer, Schüler und Eltern einen Einblick über die Anforderungen, die
Inhalte bzw. den nötigen Zeitaufwand geben zu können. Auf der Homepage werden sämtliche
Informationen zur Verfügung gestellt.
2 sh. Anhang: Ordnung_über_Frühstudium
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TOP 3: Austausch mit Frau Beckel (Studienbeitragscontrolling)
Frau Beckel informiert zu Beginn über die von ihr anzusprechenden Themenbereiche:
1) Antrag zur Professionalisierung
2) Zusatzanträge
3) Evaluation von Studienbeitragsmaßnahmen / Studienqualitätsmitteln
1) Da es sich bei der Professionalisierung der Studiendekanate um eine fortlaufende Maßnahme
handelt, muss kein neuer Antrag beschieden werden. Die Maßnahme wird fortlaufend
weitergeführt, somit ist die Weiterförderung mit allen Personal- und Sachmitteln garantiert.
2) Ein Zusatzantrag ist für die Fakultäten einzureichen, die eine Aufstockung an Personal- oder
Sachmitteln benötigen. Frau Höhmann sammelt die Bedarfe und erstellt einen gemeinsamen
gesonderten Antrag. Frau Beckel weist darauf hin, dass bisherige noch befristete Stellen neu
beantragt und in unbefristete Verträge umgewandelt werden.
Ein entsprechender Zuwendungsbescheid wird zum Wintersemester erwartet, nachdem sämtliche
Anträge, die die Verwendung von Studienqualitätsmitteln betreffen, die zuständigen Gremien
durchlaufen haben.
3) Das Access-basierte Online-Portal zur Studienbeitrags- und später auch der
Studienqualitätsmittelverwaltung wird in der Fakultät für Agrarwissenschaften von Herrn Stephan
Heidemann gepflegt. Dieses Portal ist bei den Agrarwissenschaften seit Jahren im Einsatz und
wird auch von anderen Fakultäten genutzt. Durch den gemeinsamen Zugriff der Bereiche
Finanzen und Verwaltung auf eine einheitliche Datenbank wird die Arbeit mit den
Studienbeiträgen / Studienqualitätsmitteln und deren Controlling erheblich erleichtert und
Transparenz geschaffen. Die Evaluation findet jeweils 6 Wochen nach dem Ablauf des Semesters
statt. Interessierte Fakultätsvertreter melden sich bei Frau Höhmann, auch um ggf. eine
Einarbeitung in das Portal zu organisieren.
Weiterhin erklärt Frau Beckel, dass Studienqualitätsmittel möglicherweise als Zuwendungen für die
Universität gelten, was als Konsequenz bedeuten würde, dass die Universität dem Zuwendungsrecht
unterliegt. Dies beinhaltet einen verwalterischen Mehraufwand, u. a. besteht dann die Pflicht
Verwendungsnachweise zu erbringen. Eine abschließende Klärung liegt noch nicht vor, sodass auch
die Evaluationsdatenbank noch nicht entsprechend umprogrammiert wird.
Für den Fall des der Anwendung des Zuwendungsrechts wird die Frage gestellt, wie unbefristete
Stellen gesichert werden können. Als Möglichkeit hierfür beschreibt Frau Beckel, das
Maßnahmenpaket dem MWK zuzusenden und falls von dort vorweg eine Bewilligung eingeht, sind die
Stellen garantiert.
Frau Geffcken spricht die geänderte Richtlinie zur Änderung des Reisekostenrechts für
Betriebsfremde an. Nach Rücksprache mit dem DLZ der Philosophischen Fakultät informiert sie für
das Protokoll, dass entgegen einem ersten Verständnis Studierende schon immer als betriebsfremd
galten. D. h. die bisher geltenden Regelungen bleiben bestehen und es können weiterhin Exkursionen
bezuschusst werden. Auch Gastvorträge können weiterhin bezahlt werden. Ausnahme ist jedoch
folgende Konstellation: Wenn ein/e B.A.-/M.A.-Student/In von der Universität z.B. zu einem Vortrag
eingeladen wird (im Regelfall ist hierbei an auswärtige Stipendiaten, Studenten etc. gedacht, die über
eine besondere fachliche Expertise verfügen), dann kann sie/er keine Reisekosten erhalten, wenn der
Vortrag im Rahmen des Studiums, also zur Erlangung von Creditpoints gehalten wird.
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TOP 3: update zur Lehrevaluation (Fortsetzung vom 25.2.)
Frau Denda informiert über Neuerungen und Hinweise im Rahmen der bevorstehenden
Lehrveranstaltungsevaluation im Sommersemester 2014, um einen zügigen und korrekten
Scanvorgang zu gewährleisten:
Bitte um Hinweis der Dozierenden an das Evaluationsteam, wenn Evaluationsbögen der
gleichen Veranstaltung später / etappenweise eingehen3
Bitte um Vermeiden von Scanfehlern4
Hinweis, dass ab dem Sommersemester 2014 vom Evaluationsteam keine fehlerhaften Bögen
mehr händisch übertragen werden können.
Gleichlautende Dokumente mit diesen Hinweisen werden an die Anwesenden verteilt, zeitnah den
Dozierenden elektronisch versandt und parallel auch auf der Homepage deutlich kommuniziert.
Frau Denda präsentiert den Fakultätsvertretern die Möglichkeit, einen Report5 über die Software
EvaSys zu erstellen, der eine detaillierte Übersicht zu evaluierten Veranstaltungen und deren
Qualitätswerten bietet. Fakultätsseitig war das Interesse an einer solchen Übersicht sehr hoch. So
gaben Frau Merka, Frau Geffcken und Herr Müller an, zweimal jährlich - nach Ende der
Evalutionsphasen - diese Übersicht erhalten zu wollen.
TOP 4: Führung durch das LSG
Interessierte Fakultätsvertreter nehmen an der Führung durch das Lern- und Studiengebäude der
Universität Göttingen teil.
3 sh. Anhang: Anschreiben Dozierende
4 sh. Anhang: Checkliste - Wie man Evaluationsbögen richtig ausdruckt
5 sh. Anhang: Muster Monatlicher Report
Verbesserung des Frühstudiums
der Universität Göttingen
Dipl.-Päd. Susanna Grünkorn, Abteilung Studium und
Lehre, Zentrale Studienberatung
2. Mai 2014
Frühstudium: Was ist das?
Schnupperstudium
Gasthörer
Frühstudium
2. Mai 2014
Schnupperstudium Frühstudium Gasthörer
Teilnahme am
normalen
Lehrbetrieb
Realistischer
Einblick in
das Fach
Keine
Anmeldung für
Einzelpersonen
Dient der
Orientierung
Studieren neben der
Schule
Für überdurch-
schnittlich
begabte
Schüler/innen
Erwerb von
Leistungs-
nachweisen
Teilnahme an
bestimmten
Veranstaltung
en nach
Antrag Für nicht
Immatrikulierte,
Interessierte
ohne HZB,
Studierende
anderer
Hochschulen Gebühren-
pflichtig
kostenfrei
Bedeutung des Frühstudiums
Bedeutung für die Universität
• Sicherung der Studienentscheidung
• Kontakt/ Gewinnung begabter und
besonders leistungsstarker
Schüler*innen für ein Studium
• Förderung von exzellentem
„Nachwuchs“
• Verkürzung von Studienzeiten
• Förderung des Image der eigenen
Hochschule in der Region
• Reduzierung von
Studienabbrecherquoten
• Bindung der Schulen als
verlässliche Kooperationspartner an
die Universität
Bedeutung für Schüler*innen
• Sicherung der Studienentscheidung
• Zusätzliche intellektuelle
Herausforderung
• Möglichkeit des Erwerbs von Credit
Points vor einem Studium
• Anrechenbarkeit für ein späteres
Studium
• Verkürzung der Studienzeit
• Akademisch gesehen: Gehversuch
ohne Leistungsdruck/ Zählt nicht als
Fehlversuch
• …
2. Mai 2014
Ist-Zustand: Frühstudium
• Zahlen
• Langjährige Erfahrungen gibt es in den Fächern
Mathematik
Informatik
• Die Website ist überarbeitungsbedürftig
• …
2. Mai 2014
Semester 10/11 11/12 12/13 13/14
Frühstudierende 13 4 6 8
Gasthörer 71 66 64 74
Wunsch-Zustand: Frühstudium 2014/15
2. Mai 2014
Transparenter Ablauf für alle Beteiligten
Beteiligung aller Fakultäten
(unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit)
Verbesserte Außendarstellung des Angebots
Erhöhte Teilnehmerzahlen
Wunsch-Zustand: Frühstudium 2014/15
2. Mai 2014
Transparenter Ablauf für alle Beteiligten
Beteiligung aller Fakultäten
(unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit)
Verbesserte Außendarstellung des Angebots
Erhöhte Teilnehmerzahlen
2. Mai 2014
WS: Bis 30.8./
SoSe: 28.02.*
Inte
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Fakultäte
n/ durc
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Sb
WS: bis 15.9./
SoSe: bis 15.3.
Ablauf
Vorschlag: Ablauf
Fakultät stellt
keine Eignung
fest
Suche nach
Alternativen:
z.B. Verweis an die ZSb
Fakultät stellt
Eignung fest
Studier
enden-
büro
schreibt
ein
Finden
geeigneter
Lehrveranstalt
ungen
Weiterleiten der
vollständigen
Unterlagen an
ZSb. ZSb übergibt
an Stud.büro
* Schüler_innen/Eltern/Lehrer_innen sollen sich bis zu diesem Zeitpunkt gemeldet haben.
Anmeldung
abschließen
2. Mai 2014
Vorschlag: Ablauf
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…durch Anmeldeunterlagen: • Formular: Anmeldung zum Frühstudium. Es enthält auch
• die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der
Schule
• die Teilnahmemodalitäten
• Erklärung, ob und in welcher Weise der Schüler bereits
an anderen Unis eingeschrieben ist oder war.
• Kopie der Schulzeugnisse der vorangegangen zwei
Schulhalbjahre
• Bescheinigung der Schule/eines Lehrers zur
überdurchschnittlichen Begabung des Schülers.
…ggf. durch ein Gespräch.
2. Mai 2014
Vorschlag: Ablauf
Weiterleiten der
vollständigen
Unterlagen an
ZSb. ZSb
übergibt an
Stud.büro
ggf. Begleitung und Betreuung
durch
•Auftaktveranstaltung,
• Gespräche mit
Studienbotschaftern,
• Abschlussveranstaltung
2. Mai 2014
Vorschlag: Ablauf
WS: Bis 30.8./
SoSe: 28.02.* WS: bis 15.9./
SoSe: bis 15.3.
* Schüler_innen/Eltern/Lehrer_innen sollen sich bis zu diesem Zeitpunkt gemeldet haben.
Ergebnis der Diskussion am 29.4.: Der
Zeitpunkt, bis sich Interessierte melden
sollten, wird zwischen Juli und Mitte
August liegen.
Wunsch-Zustand: Frühstudium 2014/15
2. Mai 2014
Transparenter Ablauf für alle Beteiligten
Beteiligung aller Fakultäten
(unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit)
Verbesserte Außendarstellung des Angebots
Erhöhte Teilnehmerzahlen
Beteiligung aller Fakultäten
Schwierigkeiten in der Umsetzung?
• Welche Module existieren, die sich eigenen, um Credit Points zu
erwerben?
• Gibt es andere Vorteile, wie z.B. Erwerb einer
Prüfungsberechtigung, Abschluss eines Teilmoduls etc., die für
eine Beteiligung am Frühstudium sprechen?
Weiteres Vorgehen
• Mailing mit der Bitte um Zusage/ Absage bis Ende Mai 2014.
• Wenn möglich, Nennung geeigneter Module/ Veranstaltungen.
2. Mai 2014
Wunsch-Zustand: Frühstudium 2014/15
2. Mai 2014
Transparenter Ablauf für alle Beteiligten
Beteiligung aller Fakultäten
(unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit)
Verbesserte Außendarstellung des Angebots
Erhöhte Teilnehmerzahlen
Verbesserte Außendarstellung des Angebots
Homepage
• Attraktiver Aufbau
• Transparenter Aufbau für interessierte Personen
Öffentlichkeitsarbeit
• Anschreiben der Göttinger Schulen und der Schulen der Region
• Kontaktaufbau zu weiteren Multiplikatoren, wie Eltern,
Begabungsförderung Göttingen etc.
2. Mai 2014
Der Senat hat in seiner Sitzung am 28.01.2009 die Ordnung über die Einschreibung von
Frühstudierenden und das Frühstudium beschlossen (§ 41 Abs. 1 Satz 1 NHG in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Ge-
setz vom 15.12.2008 (Nds. GVBl. S. 419)).
Ordnung über die Einschreibung von Frühstudierenden und das Frühstudium
§ 1
Voraussetzungen für die Einschreibung
(1) Schülerinnen und Schüler können gemäß § 19 Abs. 3 NHG auf Antrag als Frühstudieren-
de eingeschrieben werden.
(2) Die Einschreibung setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler von der Schule und
der Hochschule einvernehmlich als überdurchschnittlich begabt beurteilt werden.
(3) Die einvernehmliche Beurteilung gemäß Absatz 2 gilt als nachgewiesen, wenn
a) eine Bescheinigung der zuständigen Schule über die überdurchschnittliche Begabung
vorgelegt wird, die die wesentlichen Gründe für Feststellung der überdurchschnittlichen Be-
gabung enthält, und
b) die Auswahlkommission nach § 3 die Einschreibung befürwortet.
(4) Die Einschreibung hängt davon ab, dass in der angestrebten Studienrichtung ein Stu-
dienangebot für ein Frühstudium durch die Universität bereitgestellt wird. Die Entscheidung,
welche Veranstaltungen in welchem Umfang für Frühstudierende zur Verfügung stehen, trifft
die zuständige Studiendekanin oder der zuständige Studiendekan, bei zentralen Einrichtun-
gen deren Leitung. Die Entscheidung kann jederzeit, auch während der Vorlesungszeit auf-
gehoben werden, insbesondere sofern entsprechende Kapazitäten nicht mehr zur Verfügung
stehen; in diesem Fall wird die Einschreibung unwirksam und die Frühstudierende oder der
Frühstudierende gilt als exmatrikuliert. Die Universität gibt vor Semesterbeginn im Internet
bekannt, welche Veranstaltungen für Frühstudierende zur Verfügung stehen.
(5) Eine Einschreibung als Frühstudierende oder Frühstudierender ist ausgeschlossen, wenn
die Schülerin oder der Schüler bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist, so-
weit es sich nicht um gemeinsame Studienangebote von Hochschulen handelt.
§ 2
Frist und Form der Anträge auf Einschreibung
(1) Der Antrag auf Einschreibung muss jeweils zum Wintersemester bis zum 15. September
beziehungsweise zum Sommersemester bis zum 15. März bei der Studienzentrale unter An-
gabe der beabsichtigten Studienrichtung und unter Verwendung des von der Universität vor-
gegebenen Formulars eingegangen sein. Der Antrag muss enthalten:
a) Angaben über Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort sowie Staatsangehörigkeit der
Schülerin oder des Schülers,
b) eine Erklärung darüber, ob und in welcher Weise die Schülerin oder der Schüler bereits an
anderen Hochschulen eingeschrieben ist oder war.
Die Angaben nach Sätzen 1 und 2 sind zusätzlich auf elektronischem Wege in der von der
Universität vorgegebenen Form von der Schülerin oder dem Schüler zu übermitteln.
(2) Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
a) sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, eine Einverständniserklärung der
Person oder der Personen, der oder denen allein oder gemeinsam mit einer anderen Person
nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht,
b) Kopien der Schulzeugnisse der vorangegangenen zwei Schulhalbjahre und
c) die Bescheinigung gemäß § 1 Abs. 3 Buchstabe a) dieser Ordnung.
(3) Dem Antrag können zusätzlich Nachweise über besondere studienrelevante Leistungen
oder Kenntnisse beigefügt werden.
§ 3
Auswahlkommission
(1) Die Auswahlkommission besteht aus zwei von dem Fakultätsrat der jeweils zuständigen
Fakultät zu benennenden, regelmäßig lehrenden Mitgliedern, darunter wenigstens ein Mitg-
lied der Hochschullehrergruppe.
(2) Die Auswahlkommission stellt auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und gege-
benenfalls zusätzlich auf der Grundlage eines Gesprächs mit der Schülerin oder dem Schü-
ler die überdurchschnittliche Begabung fest.
(3) Die Befürwortung der Einschreibung durch die Auswahlkommission wird mit den einge-
reichten Unterlagen an die Studienzentrale zum Vollzug der Einschreibung weitergeleitet.
§ 4
Feststellung und Widerruf der Feststellung der über durchschnittlichen Begabung
(1) Die überdurchschnittliche Begabung wird insbesondere anhand der erbrachten Schulleis-
tungen, anhand der Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht und anderen
Lernsituationen, anhand von Beurteilungen zur individuellen Lernleistung sowie auf der
Grundlage von Nachweisen über besondere studienrelevante Leistungen oder Kenntnisse
festgestellt.
(2) Die Universität kann nach Anhörung der oder des Frühstudierenden sowie der jeweiligen
Schule bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ihr Einvernehmen zur Einstufung als über-
durchschnittlich begabt widerrufen. Die jeweilige Schule ist unverzüglich über die Entschei-
dung zu informieren.
§ 5
Rechte und Pflichten der Frühstudierenden
(1) Die Frühstudierenden haben das Recht, an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzu-
nehmen, soweit sie für Frühstudierende bereitgestellt werden und eine entsprechende Kapa-
zität zur Verfügung steht. Sie können die Einrichtungen der Universität wie Studierende be-
nutzen. Die Veranstaltungen, die während der schulischen Unterrichtszeiten stattfinden,
können nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Schulleitung und der betreffenden Leh-
rerin oder des betreffenden Lehrers besucht werden.
(2) Solange eine Schülerin oder ein Schüler als Frühstudierende oder Frühstudierender ein-
geschrieben ist, ist sie oder er verpflichtet, die Universitätsveranstaltungen formal wie den
Unterricht in der Schule zu handhaben, insbesondere an allen für sie oder ihn vorgesehenen
universitären Veranstaltungen teilzunehmen, sofern keine Abwesenheit aus wichtigem Grund
vorliegt. Eine Abwesenheit beziehungsweise ein wichtige Grund sind unverzüglich gegenü-
ber der jeweiligen Schule anzuzeigen beziehungsweise nachzuweisen; die Schule wird die
Universität hierüber informieren. Im Falle von Krankheit ist diese durch Vorlage eines ärztli-
chen Attests nachzuweisen. Wird ein unentschuldigtes Fehlen bekannt, wird die Dozentin
oder der Dozent die jeweilige Schule hierüber unverzüglich informieren.
(3) Die Frühstudierenden sind verpflichtet, den ausfallenden Unterricht selbstständig nach-
zuarbeiten, gegebenenfalls Klausuren zu schreiben und, falls von der Schule gefordert, zu-
sätzliche Leistungen zu erbringen.
(4) Die Verantwortlichkeit für die Teilnahme am Frühstudium mit allen sich daraus ergeben-
den Verpflichtungen und Risiken obliegt ausschließlich der Schülerin oder dem Schüler.
(5) Erfolgreich erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei der Auf-
nahme eines Studiums an der Georg-August-Universität Göttingen in fachlich einschlägigen
Studiengängen anerkannt.
§ 6
Exmatrikulation
(1) Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, wenn die allgemeine Hochschulrei-
fe oder eine als dieser gleichwertig anerkannte Vorbildung erworben wurde. Die Exmatrikula-
tion erfolgt mit sofortiger Wirkung, wenn
a) die Befürwortung der Einschreibung gemäß § 1 Abs. 3 Buchstabe a) durch die Schule in
Textform widerrufen wurde,
b) die Auswahlkommission die Befürwortung der Einschreibung in Textform widerruft,
c) bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die
Einverständniserklärung nach § 2 Abs. 2 Buchstabe a) schriftlich widerrufen wurde, oder
d) die oder der Frühstudierende wiederholt oder in einem besonders schweren Fall gegen ihr
oder ihm obliegende Pflichten verstoßen hat.
(2) Die oder der Frühstudierende ist mit Bekanntgabe des Beschlusses über die Aufhebung
der Entscheidung nach § 1 Abs. 4 Satz 2 exmatrikuliert.
(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Immatrikulationsordnung der Georg-August-
Universität Göttingen in der jeweils geltenden Fassung sowie des § 19 Abs. 3-5 NHG ent-
sprechend.
§ 7
In-Kraft-Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der
Georg-August-Universität Göttingen in Kraft.
Abteilung Studium und Lehre Zentrale Studienberatung Wilhelmsplatz 4 37073 Göttingen
Stand 02/2014
Teilnahmemodalitäten
Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Projekt entscheiden die Schule und die Stiftungsuniversität Göttingen. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter beurlaubt die Schülerin bzw. den Schüler vom Unterricht der Schule. Der Besuch der Lehrveranstaltungen an der Universität Göttingen findet ersatzweise für den Unterricht in der Schule statt und ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Universitätsveranstaltungen formal wie den Unterricht in der Schule handzuhaben, d.h. regelmäßig teilzunehmen, sich in der Schule und bei der jeweiligen Dozentin oder dem jeweiligen Dozenten krank zu melden und schriftliche Entschuldigungen einzureichen usw.. Schülerinnen und Schüler sowie die Verantwortlichen der Schulaufsicht, Hochschule und Schule behalten sich vor, die Teilnahmen zu beenden, wenn sich Misserfolge zeigen oder sich die schulischen Leistungen negativ verändern. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den ausfallenden Unterricht selbstständig nachzuarbeiten, ggf. Klausuren zu schreiben und falls von der Schule gefordert, zusätzliche Leistungen, wie z.B. das Verfassen von Referaten, zu erbringen. Im Rahmen des Frühstudiums erbrachte Leistungen können ggf. als schulische Leistungen anerkannt werden. Einzelheiten sind mit der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer im Einvernehmen mit den Leiterinnen und Leitern der universitären Veranstaltungen abzustimmen. Falls sich eine Verschlechterung schulischer Leistungen durch einen höheren Notendurchschnitt in den Zeugnissen und insbesondere im Abiturzeugnis zeigt, ist hierfür nicht die Schule verantwortlich. Die Verantwortlichkeit für die Teilnahme am Projekt mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Risiken obliegt ausschließlich der Schülerin bzw. dem Schüler bzw. den Sorgeberechtigten. Die Schülerin bzw. der Schüler ist verpflichtet, der Schule und der Stiftungsuniversität Göttingen eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme (d. h. vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters) schriftlich mitzuteilen. Ich/wir habe/haben von den Teilnahmemodalitäten Kenntnis genommen. ……………………………………………………. ……………………………………………………………………………. Ort, Datum Unterschrift
Bei Minderjährigen zusätzlich: …………………………………………………………………………. Unterschrift einer/eines Sorgeberechtigen
Abteilung Studium und Lehre Studierendenbüro Postfach 3744 37027 Göttingen Stand 07/2013 Bitte wenden►
- 1 -
Anmeldung zum Frühstudium an der Universität Göttingen
zum Sommersemester zum Wintersemester / Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit: Name der Schule Anschrift und Telefon-Nr. , E-Mail
(Ort, Datum) (Unterschrift der Schülerin / des Schülers)
Zustimmung der / des Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
Die Teilnahmemodalitäten des Frühstudiums – siehe Rückseite - habe ich zur Kenntnis genommen.
(Ort, Datum) (Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten) Lehrveranstaltungen an der Fakultät :______________________________________________ Bezeichnung der Lehrveranstaltungen Zahl der Wochenstunden Name des Dozenten
Zustimmung der Schule Der Anmeldung wird zugestimmt Der Anmeldung wird nicht zugestimmt
Name der Schule Anschrift Schulleiterin / Schulleiter Tel. / Fax/ E-Mail
Ort, Datum
(Unterschrift der Schulleiterin / des Schulleiters und Schulstempel)
Stellungnahme durch die Dekanin / durch den Dekan der Fakultät
Der Anmeldung wird zugestimmt Der Anmeldung wird nicht zugestimmt Göttingen, den
(Unterschrift der Dekanin / des Dekans) (Siegel der Fakultät)
Stand 07/2013 Abteilung Studium und Lehre Studierendenbüro Postfach 3744 37027 Göttingen
- 2 -
Bearbeitungsvermerke (vom Antragsteller nicht auszufüllen)
Schülergasthörerschein abgesandt am:
Datum/SB:
EDV: Datum/SB:
Abteilung Studium und Lehre Studierendenbüro Postfach 3744 37027 Göttingen Stand 07/2013
Bitte wenden►
- 3 -
Schülergasthörerschein
Herr / Frau
geboren am in
wird mit Zustimmung der Fakultät
als Schülergasthörer//in aufgenommen.
Es wird ihm / ihr gestattet, im Sommer-/Wintersemester die umseitig bezeichneten
Vorlesungen an der Georg-August-Universität zu hören.
(Datum, Ort) Die Präsidentin (im Auftrage:)
Stand 07/2013 Abteilung Studium und Lehre Studierendenbüro Postfach 3744 37027 Göttingen
- 4 -
Sommer- / Wintersemester Lfd. Nr. Name des Dozenten Genaue Bezeichnung der Vorlesungen, Übungen
oder Seminare Zahl der Wochenstunden Bemerkungen
1
Anschreiben Dozierende
Sehr geehrte/r Frau/Herr xxx,
wir möchten Sie gerne im Rahmen der bevorstehenden
Lehrveranstaltungsevaluation im Sommersemester 2014 auf einige Neuerungen und
Hinweise aufmerksam machen.
Im letzten Semester kam es vermehrt vor, dass einige der Dozierenden einzelne
Veranstaltungen in mehreren Teilstapeln an uns sendeten. Leider ist es der
Evaluationssoftware nicht möglich dies zu erkennen, und somit erhalten Sie in
solchen Fällen lediglich einen Ergebnisbericht, der auf dem zuerst eingesandten
Stapel Fragebögen beruht. Daher bitten wir Sie darum, uns mit einer kurzen E-Mail
oder einem den Evaluationsbögen beiliegenden Notizzettel darauf hinzuweisen,
wenn Sie weitere Evaluationsbögen der gleichen Veranstaltung verspätet schicken.
Weiterhin häuften sich in den letzten Jahren beim Einscannen der Evaluationsbögen
in die Evaluationssoftware die sogenannten Scanfehler, die vermehrt dazu führten,
dass die wir die fehlerhaften Bögen per Hand übertragen mussten. Daher möchten
wir Sie im Zuge dieser E-Mail auf einige Fehler beim Druck hinweisen und Ihnen
mitteilen, dass wir ab dem Sommersemester 2014 keine fehlerhaften
Evaluationsbögen mehr übertragen können.
Um fehlerhafte Ausdrucke zu vermeiden, achten Sie bitte auf Folgendes:
Der Barcode muss vollständig lesbar sein
Alle vier Eckwinkel müssen sichtbar sein
Weißes Papier benutzen, kein Umweltpapier
Das pdf-Dokument beim Drucken nicht verkleinern oder vergrößern
Doppelseitig drucken
Der Kontrast sollte ausreichend stark sein: hohe Druckqualität
Nur die Evaluationsbögen des aktuellen Semesters benutzen, keine alten
Bögen
Und nach dem Ausdrucken:
2
Die Bögen nicht zusammen tackern
Keine Blätter zwischen die ausgefüllten Fragebögen legen, die nicht zur
Evaluation gehören
Ausgefüllte Bögen nicht falten
Wir möchten Sie freundlich bitten, ab sofort ein besonderes Augenmerk auf die
Einhaltung der oben genannten Kriterien zu legen, damit Sie auch zukünftig
aussagekräftige Ergebnisse der Evaluationen Ihrer Lehrveranstaltungen erzielen
können.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Evaluationsteam
Abteilung Studium und Lehre, Bereich Qualitätsmanagement Studium und Lehre
http://www.uni-goettingen.de/lehrveranstaltungsevaluation
(Tel. 0551-39 12804)
Wilhelmsplatz 2 Tel. +49 551 39-12804 [email protected] 37073 Göttingen Fax. +49 551 39-1812804 www.uni-goettingen.de
Checkliste: Wie man Evaluationsbögen richtig ausdruckt
Der Barcode muss vollständig lesbar sein
Alle vier Eckwinkel müssen sichtbar sein
Weißes Papier benutzen, kein Umweltpapier
Das pdf-Dokument beim Drucken nicht verkleinern oder vergrößern
Doppelseitig drucken
Der Kontrast sollte ausreichend stark sein: hohe Druckqualität
Nur die Evaluationsbögen des aktuellen Semesters benutzen, keine alten
Und nach dem Ausdrucken:
Die Bögen nicht zusammen tackern
Keine Blätter zwischen die ausgefüllten Fragebögen legen, die nicht zur
Evaluation gehören
Ausgefüllte Bögen nicht falten
Folgende Fehlerquellen führen zu Unleserlichkeit der Bögen beim
Scanvorgang:
Fehler: Fehlender Barcode und fehlende Eckwinkel
Wilhelmsplatz 2 Tel. +49 551 39-12804 [email protected] 37073 Göttingen Fax. +49 551 39-1812804 www.uni-goettingen.de
Fehler: Fehlerhafter Barcode
Fehler: Getackerte Bögen
Fehler: Schlechte Druckqualität
Wilhelmsplatz 2 Tel. +49 551 39-12804 [email protected] 37073 Göttingen Fax. +49 551 39-1812804 www.uni-goettingen.de
Fehler: Verkleinerter Ausdruck
Fehler: Gefaltete Evaluationsbögen
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06.03.2014 EvaSys Auswertung Seite 1
QS
a b c dUmfragenbeschreibung eingereichte
Fragebögen Qualität (%) Evaluationsdatum Ordner /Periode Teilnehmer Raum Studiengang Name, Vorname Teilbereich Bogen
Paläontologie 30 97.3 18.10.2013 um16:14:40 SS14 100 Geologie|
Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_01
Erdgeschichte 2 71.1 21.02.2014 um10:17:11 SS14 35 Geologie Hutton, James Dep.
Geowissenschaften Train_01
Erdgeschichte 11 44.3 18.10.2013 um10:44:00 WS12/13 35 Geologie Hutton, James Dep.
Geowissenschaften Train_01
Erdgeschichte 11 42.9 18.10.2013 um10:32:16 WS13/14 35 Geologie Hutton, James Dep.
Geowissenschaften Train_01
Schottische Kalkstein-Schichtungen 11 40 18.10.2013 um10:35:12 WS13/14 5 Geologie|
Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_01
Zur Theorie des Aktualismus 11 30.3 18.10.2013 um10:47:24 WS12/13 15 R G-314 Geologie|
Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_01
Zur Theorie des Aktualismus 8 21.9 17.10.2013 um11:16:22 WS13/14 15 R G-314 Geologie|
Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_01
Schottische Kalkstein-Schichtungen 8 0 17.10.2013 um14:15:56 WS12/13 5 Geologie|
Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_01
a: 2. Aussagen zum/zur Lehrenden; b: 3. Qualität der Veranstaltung; c: 4. Beurteilung der Mensa; d: 5. Bewertung der Studienbedingungen;
QS
a b c dUmfragenbeschreibung eingereichte
Fragebögen Qualität (%) Evaluationsdatum Ordner /Periode Teilnehmer Raum Studiengang Name, Vorname Teilbereich Bogen
Zur Theorie des Aktualismus 8 99.4 17.10.2013 um14:18:24 SS13 15 R G-314 Geologie|
Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_02
Erdgeschichte 11 98.9 18.10.2013 um10:38:02 SS13 35 Geologie Hutton, James Dep.
Geowissenschaften Train_02
Schottische Kalkstein-Schichtungen 11 95.3 18.10.2013 um10:41:04 SS13 5 Geologie|
Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_02
a: 2. Aussagen zum/zur Lehrenden; b: 3. Qualität der Veranstaltung; c: 4. Beurteilung der Mensa; d: 5. Bewertung der Studienbedingungen;
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