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Gute Arbeit in derWissenschaft

Ein Leitfadenfür Hochschulen undForschungseinrichtungen

GewerkschaftErziehung undWissenschaft

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Impressum

Herausgeber:Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)HauptvorstandReifenberger Str. 2160489 Frankfurt am MainTelefon 069-78973-0Fax 069-78973-202E-Mail: [email protected]

Verantwortlich:Dr. Andreas Keller, Ulf Rödde (V. i. S. d. P.)

Redaktion:Thomas Hoffmann, Dr. Andreas Keller, Prof. Dr. Hans-Dieter Klein,Luise Ludwig, Doreen Pöschl, Gunter Quaißer

Gestaltung:Jana Roth, Kronberg

Druck:Druckerei Leutheußer

Die Broschüre können Sie anfordern unter: [email protected]: 069/78973-70161

© Frankfurt am Main, November 2012

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Templiner Manifest hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft2010 ein Programm zur Reform von Personalstruktur und Berufswegen in Hoch-schule und Forschung vorgelegt, mit dem wir uns seitdem für den „Traumjob Wis-senschaft“ stark machen. Gute Lehre und Forschung auf der einen Seite sowie guteBeschäftigungsbedingungen und berufliche Perspektiven auf der anderen Seite sindzwei Seiten einer Medaille! Das Templiner Manifest war ein Weckruf: für viele Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Situation reflektieren, sich organi-sieren und für Reformen eintreten, aber auch für Wissenschaftsorganisationen,Politikerinnen und Politiker in Bund und Ländern, die Maßnahmen zur Reformvon Karrierewegen und Verbesserung von Beschäftigungsbedingungen in der Wis-senschaft prüfen.

Die GEW setzt sich auf der einen Seite in Bund und Ländern, auf internationalerEbene und in der Tarifpolitik für den „Traumjob Wissenschaft“ ein. Auf der anderenSeite kann aber jede Hochschule, jede Forschungseinrichtung schon heute selbst aktivwerden und sich dazu verpflichten, den Arbeitsplatz Hochschule und Forschungattraktiv auszugestalten. Der Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“stellt eine Empfehlung dar, wie eine solche Selbstverpflichtung aussehen könnte. Indiesem Sinne ist der Herrschinger Kodex ein Werkzeugkasten zur Umsetzung desTempliner Manifests an Hochschulen und Forschungseinrichtungen und damit zurVerwirklichung des „Traumjobs Wissenschaft“. Diese sind aufgefordert, sich ihrer Ver-antwortung für berechenbare Karrierewege und stabile Beschäftigungsbedingungen inder Wissenschaft zu stellen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Promovie-rende und Postdocs, Beschäftigte und Stipendiaten, Lehrbeauftragte und Hilfskräfte,Mitglieder in Senaten und Fakultätsräten, Betriebs- und Personalräte, Frauen- undGleichstellungsbeauftragte sind aufgerufen, in den Werkzeugkasten zu greifen und anihrer Einrichtung eine Debatte über gute Arbeit in der Wissenschaft anzuzetteln.

Dr.Andreas KellerMitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEWFrankfurt am Main, im November 2012

Der Herrschinger Kodex ist der Werkzeugkasten zurUmsetzung des Templiner Manifests an Hochschu-len und Forschungseinrichtungen. Die Eckpunktedes Templiner Manifests für eine Reform von Per-sonalstruktur und Berufswegen an Hochschulenund Forschungseinrichtungen können online un-terzeichnet werden.www.templiner-manifest.de

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Gute Arbeit in derWissenschaft:VomTempliner Manifestzum Herrschinger Kodex

TraumjobWissenschaft?

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www.herrschinger-kodex.de

Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Vertragslaufzeiten, unsichereBerufsperspektiven und unberechenbare Karrierewege an Hochschulen undin Forschungseinrichtungen – diese Missstände haben Untersuchungen wie derBundesbericht zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (BuWiN)oder der Bericht zur Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes(WissZeitVG) zu Tage gefördert. Doch gute Arbeit in Lehre, Forschung undWissenschaftsmanagement auf der einen Seite sowie gute Beschäftigungsbe-dingungen und berufliche Perspektiven auf der anderen Seite sind zwei Seiteneiner Medaille. Daher hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft(GEW) mit ihrem Templiner Manifest unter dem Motto „Traumjob Wissen-schaft“ zehn Eckpunkte für eine Reform von Berufswegen und Personalstruk-tur in Hochschule und Forschung vorgelegt (www.templiner-manifest.de).

Die Reform von Personalstruktur und Berufswegen in derWissenschaft ist nichtnur eine Herausforderung für die politischVerantwortlichen in Bund und Län-dern, sondern auch für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen. IhreAutonomie in Wirtschafts- und Personalangelegenheiten wurde in den ver-gangenen Jahren stark ausgebaut. Die wissenschaftlichen Einrichtungen müs-sen jetzt unter Beweis stellen,dass sie mit ihrerAutonomie verantwortungsvollumgehen und die gewonnenen Gestaltungsspielräume für die Schaffungattraktiver Karrierewege und Beschäftigungsbedingungen nutzen. Inzwischenerkennt auch dieAllianz derWissenschaftsorganisationen in Deutschland „diegroße Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Befristungs-regelungen sowie der damit verbundenen besonderen Personalfürsorge“(Pressemitteilung vom 13.12.2011) an; die Hochschulrektorenkonferenz hatEmpfehlungen für „Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäfti-gungsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischen Personal“verabschiedet (einstimmiger Beschluss der Mitgliederversammlung vom24.04.2012).

Die GEW empfiehlt Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sich in einemKodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ zur Schaffung stabiler Beschäfti-gungsbedingungen und berechenbarer Karrierewege zu verpflichten.Auf ihrer6.Wissenschaftskonferenz „Baustelle Hochschule – Attraktive Karrierewegeund Beschäftigungsbedingungen gestalten“ im September 2012 in HerrschingamAmmersee hat die GEW folgende Eckpunkte für einen Kodex „GuteArbeitin der Wissenschaft“ erarbeitet, den wir als Diskussionsangebot an Hoch-schulen und Forschungseinrichtungen verstehen.

In diesem Sinne wünschen wir uns einen konstruktiven Dialog mit Hochschu-len und Forschungseinrichtungen um Mindeststandards für attraktive Arbeits-plätze und Karrierewege.

Herrschinger Kodex„Gute Arbeit in derWissenschaft“

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Präambel

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ bekennt sich zu einer aufgabenge-rechten Personalstruktur, berechenbaren Karrierewegen und stabilen Beschäfti-gungsbedingungen. Mit einer aktiven Personalpolitik sorgt sie für attraktiveArbeitsplätze und Berufsperspektiven für in der Wissenschaft Tätige, für deren her-ausragende Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung und stellt die Kontinuität undQualität wissenschaftlicher Arbeit in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanage-ment sicher. Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ verpflichtet sich zur Um-setzung der von der Europäischen Kommission 2005 empfohlenen „EuropäischenCharta für Forscher“ und des „Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern“.Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ bekennt sich zur Tarifautonomie unddamit zum Grundsatz der tarifvertraglichen Regelung der Arbeits- und Beschäfti-gungsbedingungen.

1.Absicherung der Promotionsphase

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ versteht die Promotion als erste Phaseder wissenschaftlichen Berufstätigkeit. Aus diesem Grund gibt sie der Finanzierungüber sozialversicherungspflichtige und tarifvertraglich geregelte Beschäftigungs-verhältnisse den Vorzug gegenüber anderen Formen der Finanzierung wie z. B. Sti-pendien.

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ schließt mit allen Doktorandinnenund Doktoranden Qualifizierungsvereinbarungen ab, mit denen eine qualitativhochwertige Betreuung garantiert wird.

Bei der Aufnahme, Durchführung und dem erfolgreichen Abschluss ihres Promo-tionsvorhabens werden die Doktorandinnen und Doktoranden aktiv in einemfächerübergreifenden Graduiertenzentrum unterstützt, das auf freiwilliger BasisAustausch, Vernetzung und Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoran-den sowie Betreuerinnen und Betreuern fördert und Selbstorganisation und Mit-bestimmung gewährleistet.

2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ bietet promovierten Wissenschaft-lerinnen und Wissenschaftlern (Postdocs) berechenbare Karrierewege. Sie fördertihre Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in Forschung, Lehre und Wissen-schaftsmanagement.

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Die Beschäftigungsverhältnisse für Postdocs enthalten eine Tenure-Track-Option,d. h. die Möglichkeit einer Zusage dauerhafter Beschäftigung nach Erfüllung einerZielvereinbarung. Diese Zielvereinbarung soll nach zwei Beschäftigungsjahren alsPostdoc angeboten oder von ihr oder ihm beantragt werden. In ihr sind Ziele fürdie wissenschaftliche Entwicklung formuliert, die in einem festgelegten Zeitrahmenvon drei bis maximal sechs Jahren erreicht werden können. Wenn die vereinbartenZiele erreicht sind, wird das Beschäftigungsverhältnis entfristet. Die Zielvereinba-rung enthält je nach Art des Arbeitsvertrags selbstständige Aufgaben in Forschung,Lehre, Nachwuchsförderung, Organisation, Management und Selbstverwaltung.Die Berufung auf eine Professur oder Leitungsposition bleibt nach der Entfristungunbenommen. Vollzieht sich die Postdoc-Beschäftigung im Rahmen einer Junior-professur, führt das Erreichen der vereinbarten Ziele zur Berufung auf eineProfessur.

3.Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ trägt durch die Gewährleistung vonMindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse zur Stabilisierung derBeschäftigungsbedingungen bei. Sie erkennt an, dass eine unbefristete Vollzeit-beschäftigung das Regelarbeitsverhältnis ist, von dem nur in begründeten Fällenabgewichen wird.

Mit wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kön-nen befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen werden, wenn� die Beschäftigung der Qualifizierung mit dem Ziel einer Promotion, Habilita-

tion oder einer entsprechenden zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiter-bildung dient (Qualifizierungsstellen) – in diesem Falle ist das Qualifizierungs-ziel im Arbeitsvertrag zu benennen und ein angemessener Teil der Arbeitszeitfür die eigene Qualifizierung vorzusehen (mindestens drei Viertel der bezahl-ten Arbeitszeit für die Promotion),

� die Beschäftigung überwiegend aus befristet zur Verfügung gestellten MittelnDritter finanziert wird (Drittmittelstellen),

� die Beschäftigung zur Vertretung einer oder eines beurlaubten, freigestelltenoder erkrankten Beschäftigten erfolgt.

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sind unbefristete Beschäftigungs-verhältnisse abzuschließen. Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie administra-tive und technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden grundsätzlichunbefristet beschäftigt.

Bei Qualifizierungsstellen muss die Laufzeit des befristeten Beschäftigungsverhält-nisses mindestens der voraussichtlichen Dauer der Qualifizierung entsprechen. BeiDrittmittelstellen muss die Laufzeit des befristeten Beschäftigungsverhältnisses min-

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destens der Laufzeit des betreffenden Projekts entsprechen. Beschäftigungsverhält-nisse dürfen eine Laufzeit von einem Jahr nicht unterschreiten.

Zeiten der Beschäftigung als studentische Hilfskraft werden auch dann nicht auf dieHöchstbefristungsdauer des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angerechnet, wenndie Beschäftigung während des Masterstudiums erfolgt ist.

4.Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird grundsätzlich eine Vollzeitbe-schäftigung angeboten. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Teilzeit-beschäftigung auf ausdrücklichen Wunsch der oder des Beschäftigten. Bei Teilzeit-beschäftigten soll der Umfang der Beschäftigung 50 Prozent einer Vollzeitbeschäf-tigung nicht unterschreiten.

5.Nebenberufliche Beschäftigung

Dort, wo Lehrbeauftragte dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen,d. h. nicht nur zur Ergänzung des Lehrangebots beitragen, sind ihnen sozialversi-cherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse anzubieten, die ihrer Qualifikationentsprechen. Im Übrigen werden Lehraufträge angemessen vergütet und in derRegel für die Dauer von mindestens zwei Semestern vergeben. Die Vergütung trägtauch den Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, für dieBetreuung und Beratung der Studierenden sowie für PrüfungsverpflichtungenRechnung.

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ verzichtet auf die Personalkategorieder wissenschaftlichen Hilfskraft mit Hochschulabschluss zu Gunsten von Stellenfür wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Beschäftigungsverhältnisse mit studentischen Hilfskräften werden in der Regel fürdie Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen. Ihnen werden grundsätzlichkeine Aufgaben übertragen, die üblicherweise von hauptberuflichem Personal wahr-genommen werden.

6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ ist eine familienfreundliche Hoch-schule/Forschungseinrichtung. Sie ermöglicht allen Beschäftigten ein ausgewogenesVerhältnis von Berufs- und Privatleben (Work-Life-Balance) u. a. durch flexibleArbeits- und Anwesenheitszeiten, familiengerechte Lehrveranstaltungs- und Sitzungs-

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zeiten sowie bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Die Hoch-schule/Forschungseinrichtung XYZ geht dabei von einem breiten Familienver-ständnis aus, das alle Lebensgemeinschaften einschließt, in denen Menschenfüreinander Verantwortung übernehmen. Sie trägt auch den besonderen Bedürf-nissen von Beschäftigten in besonderen Lebensumständen (z. B. mit pflegebe-dürftigen Angehörigen) Rechnung.

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ verpflichtet sich zu einer familien-freundlichen Haushaltspolitik. Wegen Mutterschutz oder Elternzeit vakante Stellensind unverzüglich, auch durch die Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen, zu be-setzen. Bei der Beantragung und Bewirtschaftung von Drittmitteln sind zusätzlicheMittel einzuplanen, die für Vertretungen und Vertragsverlängerungen in Folge vonMutterschutz und Elternzeit sowie zur Finanzierung von Kinderbetreuungsmög-lichkeiten notwendig sind.

Die familienpolitische Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die eineVerlängerung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen bei Betreuung eines odermehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind auch über die Höchstbefris-tungsdauer hinaus zulässt, wird an der Hochschule/Forschungseinrichtung XYZgrundsätzlich angewandt.

Bei der Befristung von Beschäftigungsverhältnissen, die der wissenschaftlichen Qua-lifizierung dienen, soll der sachgrundlosen Befristung gemäß § 2 Abs. 1 WissZeitVGder Vorzug gegenüber einer Drittmittelbefristung nach § 2 Abs. 2 WissZeitVGgegeben werden, um die automatische Vertragsverlängerung im Fall der Inan-spruchnahme von Mutterschutz, Elternzeit oder Zeiten für die Betreuung pflege-bedürftiger Angehöriger oder anderen Beurlaubungs- und Freistellungszeiten zugewährleisten.

7. Gleiche Chancen für Frauen und Männer

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ setzt sich für die Verwirklichung derGleichstellung von Frauen und Männern ein. Sie verpflichtet sich zur gleichstel-lungsorientierten Personalentwicklung und -rekrutierung. Sie unterstützt aktiv dieArbeit der Frauenbeauftragten/Gleichstellungsbeauftragten.

Ziel der Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ ist es, ein ausgeglichenes Ge-schlechterverhältnis auf allen Stufen der wissenschaftlichen Laufbahn zu erreichen.Entsprechend der Empfehlungen des Wissenschaftsrats legt sie mindestens nachMaßgabe des so genannten Kaskadenmodells Quoten fest, bei denen als Bezugs-größe der Anteil von Frauen in der jeweils vorangehenden Qualifikationsstufe zu-grunde gelegt wird. Sie verpflichtet sich in Bereichen mit einer strukturellenUnterrepräsentation von Frauen zu einer aktiven Rekrutierungspolitik.

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Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ versteht Chancengleichheit und Gleich-stellung als Qualitätskriterien in Entscheidungsprozessen. In der internen leistungs-orientierten Mittelvergabe sind Erfolge in der Gleichstellungspolitik ein maßgeblichesKriterium.

8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ verpflichtet sich zu einer aktiven Per-sonalpolitik durch Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement.

Im Zuge einer aktiven Personalentwicklung macht die Hochschule/Forschungsein-richtung XYZ allen Beschäftigten zielgruppenspezifische Informations-, Beratungs-und Fortbildungsangebote zur Kompetenzentwicklung, Karriereorientierung undVernetzung, bietet Führungskräftetrainings an und stellt die dafür erforderlichenzeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Sie veröffentlicht regelmä-ßig einen Bericht zur Situation und zu den Perspektiven von Wissenschaftlerinnenund Wissenschaftlern unter besonderer Berücksichtigung der Qualifizierungsphase.Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ betreibt eine mittel- und langfristigePersonalplanung. Auf dieser Grundlage bestimmt sie ein aufgabenadäquates Ver-hältnis zwischen befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen.

Durch ein aktives Personalmanagement sorgt die Hochschule/Forschungsein-richtung XYZ für die Stabilisierung von Beschäftigung. Durch einen zentralenÜberbrückungsfonds ermöglicht sie die Zwischenfinanzierung von Beschäfti-gungsverhältnissen bis zur Anschlussfinanzierung aus Drittmitteln oder regulärenHaushaltsmitteln. Soweit möglich, ist auch beim Wechsel der Finanzierungsart einmittelfristiges oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis abzuschließen.

9. Beteiligung und Mitbestimmung

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ stellt sicher, dass ihre Mitglieder in ge-eigneter Weise an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Sie bekennt sichzum hohen Stellenwert der akademischen Selbstverwaltung für die Steuerung derHochschule/Forschungseinrichtung und fördert die Beteiligung der Beschäftigten,indem Gremientätigkeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Sie unterstütztaktiv die Arbeit des Personalrats/des Betriebsrats.

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ gewährleistet die Partizipation ihrerMitglieder auch in neuen Organisationsformen wie Graduiertenfördereinrich-tungen oder Forschungsclustern. Diese Grundsätze gelten nach Maßgabe desLandeshochschulgesetzes auch für Doktorandinnen und Doktoranden ohne Be-schäftigungsverhältnis sowie für nebenberuflich Beschäftigte.

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10. Einhaltung des Kodex „Gute Arbeit in derWissenschaft“

Die Hochschule/Forschungseinrichtung XYZ richtet eine Ombudskommission zurÜberwachung der Einhaltung des Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ ein.Der Kommission gehören gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigtenan, darunter mindestens eine Doktorandin oder ein Doktorand und mindestenseine oder ein Postdoc, sowie externe Sachverständige, darunter mindestens ein Mit-glied, das von einer an der Hochschule oder Forschungseinrichtung vertretenenGewerkschaft vorgeschlagen wird.

Die Kommission ist verpflichtet, die Einhaltung des Kodex zu überwachen,Verstöße zu untersuchen und jährlich über ihre Arbeit zu berichten.

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Die GEW ist die Bildungsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund. Sie or-ganisiert Beschäftigte in allen Bildungsbereichen von der Kita bis zur Weiterbil-dung – auch in Hochschule und Forschung.Zu unseren Mitgliedern gehören Doktorandinnen und Doktoranden, Postdocs,Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Lehrkräfte für besondere Aufgaben,wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte in Wissenschafts-management und Serviceeinrichtungen. Auch Studierende können der GEW bei-treten.

Die GEW setzt sich auf politischer Ebene und in Tarifverhandlungen für die In-teressen der Beschäftigten in Hochschule und Forschung und für Reformen ein.Die GEW hilft ihren Mitgliedern, ihre Rechte zu kennen und durchsetzen – mitpersönlicher Beratung und gewerkschaftlichem Rechtsschutz.

Wir sind überzeugt, dass auch in derWissenschaft nicht die Ellbogenstrategie,sondern Solidarität zu Verbesserungen führt.Treten Sie daher der Bildungsge-werkschaft GEW bei!

Als GEW-Mitglied� erhalten Sie jeden Monat die Zeitschrift „Erziehung und Wissenschaft“

sowie die Zeitung Ihres GEW-Landesverbands,� können Sie den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen,� sind Sie kostenlos berufshaftpflichtversichert,� gelten für Sie unmittelbar die von den Gewerkschaften ausgehandelten

Tarifverträge,� können Sie Seminarangebote nutzen und Materialien zu zahlreichen

Themen aus Bildung und Wissenschaft erhalten,� können Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen gewerkschafts- und

bildungspolitisch engagieren.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.gew.dezum Bereich Hochschule und Forschung unter: www.wissenschaft.gew.deDort kann auch kostenlos der GEW-Newsletter Hochschule und Forschungabonniert werden.

Bildungsgewerkschaft GEW –stark in Hochschule und Forschung

GewerkschaftErziehung undWissenschaft

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GEW Baden-WürttembergSilcherstraße 770176 StuttgartTelefon: 0711/21030-0Telefax: 0711/2103045E-Mail: [email protected]

GEW BayernSchwanthalerstraße 6480336 MünchenTelefon: 089/544081-0Telefax: 089/5389487E-Mail: [email protected]

GEW BerlinAhornstraße 510787 BerlinTelefon: 030/219993-0Telefax: 030/219993-50E-Mail: [email protected]

GEW BrandenburgAlleestraße 6a14469 PotsdamTelefon: 0331/27184-0Telefax: 0331/27184-30E-Mail: [email protected]

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GEW HessenZimmerweg 1260325 Frankfurt am MainTelefon: 069/971293-0Telefax: 069/971293-93E-Mail: [email protected]

GEW Mecklenburg-VorpommernLübecker Straße 265a19059 SchwerinTelefon: 0385/48527-0Telefax: 0385/48527-24E-Mail: [email protected]

GEW NiedersachsenBerliner Allee 1630175 HannoverTelefon: 0511/33804-0Telefax: 0511/33804-46E-Mail: [email protected]

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GEW SachsenNonnenstraße 5804229 LeipzigTelefon: 0341/4947404Telefax: 0341/4947406E-Mail: [email protected]

GEW Sachsen-AnhaltMarkgrafenstraße 639114 MagdeburgTelefon: 0391/73554-0Telefax: 0391/73134-05E-Mail: [email protected]

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Gewerkschaft ErziehungundWissenschaftHauptvorstandReifenberger Straße 2160489 Frankfurt am MainTelefon: 069/78973-0Telefax: 069/78973-201E-Mail: [email protected]

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Ihr Kontakt zur GEWUnsereAdressen

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Beschäftigungsverhältnis:

� Honorarkraft � in Elternzeit

� angestellt � befristet bis

� beurlaubt ohne Bezüge � teilzeitbeschäftigt mit Std./Woche

� beamtet � teilzeitbeschäftigt mit Prozent

� in Rente / pensioniert � Referendariat / Berufspraktikum

� im Studium � arbeitslos

� Altersteilzeit � Sonstiges

Antrag auf Mitgliedschaft(Bitte in Druckschrift ausfüllen)

Persönliches

Frau/Herr

Nachname (Titel)

Vorname

Straße, Nr.

Postleitzahl, Ort

Telefon E-Mail

Geburtsdatum Nationalität

gewünschtes Eintrittsdatum

bisher gewerkschaftlich organisiert bei von/bis (Monat/Jahr)

Name/Ort der Bank

Kontonummer BLZ

Berufliches

Berufsbezeichnung für Studierende: Berufsziel Fachgruppe

Diensteintritt / Berufsanfang

Tarif- / Besoldungsgebiet

Tarif / Besoldungsgruppe Stufe seit

Bruttoeinkommen Euro monatlich (falls nicht öffentlicher Dienst)

Betrieb / Dienststelle / Schule

Träger des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

Straße, Nr. des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

Postleitzahl,Ort des Betriebs/der Dienststelle / der Schule

Ort, Datum Unterschrift

Ihr Mitgliedsbeitrag:

- BeamtInnen zahlen 0,75 Prozent der Besoldungsgruppe und-stufe, nach der sie besoldet werden.- Angestellte zahlen 0,7 Prozent der Entgeltgruppe und Stufe,nach der vergütet wird.- Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der unterstenStufe der Entgeltgruppe 1 desTVöD.- Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrages.- Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro.- Mitglieder im Referendariat oder Praktikum zahlen einen Fest-betrag von4 Euro.- Mitglieder im Ruhestand zahlen 0,66 Prozent ihrer Ruhe-standsbezüge.

Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen.Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßenBeitrag zu entrichten.Der Austritt ist mit einer Frist von drei Mo-naten schriftlich dem Landesverband zu erklären und nur zumEnde eines Kalendervierteljahres möglich.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an den für Sie zu-ständigen Landesverband der GEW bzw. an den Hauptvor-stand.

Vielen Dank!Ihre GEW

Die uns von Ihnen angegebenen personenbezogenen Datensind nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgabenauf Datenträgern gespeichert und entsprechend den Be-stimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

wird von der GEW ausgefüllt

GEW-KV/-OV Dienststelle

Tarifbereich Beschäftigungsverhältnis

Fachgruppe Kassiererstelle

Mitgliedsbeitrag Euro Startmonat

Online Mitglied werden unterwww.gew.de/Mitgliedsantrag.html

Mit meiner Unterschrift auf diesemAntrag ermächtige ich die GEW zu-gleich widerruflich, den von mir zu leistenden Mitgliedsbeitrag viertel-jährlich von meinem Konto abzubuchen.

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Wer für die Reform der Personalstruktur undBerufswege kämpft, ist gut beraten, die Rechte zukennen, die frühere Generationen an Gewerk-schafterInnen bereits erfolgreich erstritten und aufdie Beschäftigte in Hochschulen und Forschungs-einrichtungen schon heute Anspruch haben.

Dem mangelnden Bewusstsein vieler Arbeitgeber im Wissenschaftsbereich, dassWissenschaftlerInnen neben ihren Pflichten auch gesetzlich und tarifvertraglichverbriefte Rechte haben, stehen häufig fehlende Kenntnisse der Beschäftigtengegenüber. Mit dem Ratgeber möchten wir allen Kolleginnen und Kollegen anHochschulen und Forschungseinrichtungen helfen, ihre Rechte kennenzulernenund auch durchzusetzen.

Bin ich richtig eingruppiert? Darf ich in der Arbeitszeit promovieren? Kann meinBeschäftigungsverhältnis noch einmal verlängert werden? Wie viel Urlaub darf ichnehmen? Unter welchen Voraussetzungen stehen mir Elternzeit und Elterngeld zu?Auf Fragen wie diese und viele andere gibt der GEW-Ratgeber Arbeitsplatz Hoch-schule und Forschung Antworten. Im Zuge des deutschen Bildungsföderalismushat sich das Wissenschaftsrecht in den letzten Jahren weiter auseinander entwickelt.Wir haben gleichwohl versucht, die wesentlichen Grundzüge des Arbeits-, Tarif-und Wissenschaftsrechts länderübergreifend in einem Ratgeber zusammenzufas-sen. Um so wichtiger ist es aber, dass Kolleginnen und Kollegen im Einzelfall einepersönliche Beratung in Anspruch nehmen. GEW-Mitglieder haben die Möglich-keit, sich von ihrem Landesverband kostenlos beraten zu lassen. Im Konfliktfallgewährt die GEW nach Maßgabe ihrer Richtlinien Rechtsschutz. Auch deshalblohnt sich eine Mitgliedschaft in der Bildungsgewerkschaft GEW!

Unter www.gew.de/Ratgeber_Arbeitsplatz_Hochschule_und_Forschung.html kannder 88-seitige Ratgeber kostenlos heruntergeladen werden. Außerdem ist er als ge-druckte Broschüre erhältlich; entweder im GEW-Shop (Artikel-Nr. 1446, Bestel-lung durch GEW-Mitglieder oder GEW-Gliederungen ab 10 Exemplaren) oder perE-Mail unter [email protected] (Einzelexemplare). Die Kosten betragen 2,30Euro zuzüglich Versandkosten.

Für weitere Informationen aus dem Organisationsbereich Hochschule undForschung tragen Sie sich in unsere Newsletter ein:

www.gew.de/GEW-Newsletter_Hochschule_und_Forschung.htmlwww.templiner-manifest.de/Newsletter_Templiner_Manifest.html

RatgeberArbeitsplatz Hochschuleund Forschung

GewerkschaftErziehung undWissenschaft

www.herrschinger-kodex.de

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft(GEW) ist die Bildungsgewerkschaft im DeutschenGewerkschaftsbund und damit auch die gewerk-schaftliche Interessenvertretung von Wissenschaft-lerInnen an Hochschulen und Forschungsein-richtungen. Die Forderung der besseren Absiche-rung von DoktorandInnen steht im Mittelpunkt

des Templiner Manifests, mit dem sich die GEW für den „Traumjob Wissenschaft“stark macht. Gemeinsam mit rund 10.000 UnterzeichnerInnen tritt die GEW für eineReform von Personalstruktur und Berufswegen in Hochschule und Forschung ein.

Die GEW versteht die Promotion als erste Phase wissenschaftlicher Berufsaus-übung. Daraus folgt, dass DoktorandInnen einen Anspruch auf tarifvertraglich ge-regelte Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialversicherungsschutz haben sollten, diemindestens drei Viertel der Arbeitszeit für die eigenständige Qualifikation vorsehen.Wenn die Promotion mit Stipendien gefördert wird, dann muss es auch in diesemFall eine soziale Absicherung der DoktorandInnen geben. Die GEW tritt daher fürdie Anerkennung des DoktorandInnenstatus in der Krankenversicherung ein. Sti-pendiengeber müssen den Promovierenden eine Sozialversicherungszulage zahlen,mit der sie die Kranken- und Pflegeversicherung und die freiwillige Rentenversi-cherung finanzieren können.

Mit dem Ratgeber bieten wir einen Überblick, wie es mit der Kranken-, Pflege-,Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung von Promovierenden bestellt ist.Die Rechtslage ist sehr unterschiedlich, je nachdem, ob die DoktorandInnen ineinem Beschäftigungsverhältnis mit ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtungstehen, mit einem Stipendium finanziert werden oder sich auf andere Weise überWasser halten. Rechtsanwalt Cord Würmann hat es geschafft, Licht ins Gestrüppdes Sozialrechts zu bringen.

Unter www.gew.de/Ratgeber_Sozialversicherung_fuer_Promovierende.html stehtder Ratgeber online zur Verfügung. Außerdem ist er als gedruckte Broschüre er-hältlich; entweder im GEW-Shop (Artikel-Nr. 1470, Bestellung durch GEW-Mit-glieder oder GEW-Gliederungen ab 10 Exemplaren) oder per E-Mail [email protected] (Einzelexemplare). Die Kosten betragen 0,75 Euro zuzüglichVersandkosten.

Für weitere Informationen aus dem Organisationsbereich Hochschule undForschung tragen Sie sich in unsere Newsletter ein:

www.gew.de/GEW-Newsletter_Hochschule_und_Forschung.htmlwww.templiner-manifest.de/Newsletter_Templiner_Manifest.html

RatgeberSozialversicherung fürPromovierende

GewerkschaftErziehung undWissenschaft

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