ANJA KROPPEN
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Herzlich Willkommen zur Veranstaltung„Fühle ich mich ausreichend informiert über die in Frage kommenden Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und der Sozialhilfe (SGB XII) ?“
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ReglementsDie Durchsetzung von LeistungsansprüchenAntragsprinzip!!!↓Entscheidung der Behörde:Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid
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Bei AblehnungsbescheidWiderspruch↓Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid
↓Klage vor dem Sozialgericht
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SGB XI
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Pflegestufen
0, 1, 2, 3, 3+
Hilfsmittelversorgung 31€
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SGB XI
Elftes Sozialgesetzbuch= Vorschriften über die PflegeversicherungKostenübernahme von Pflegeleistungen ohne Einkommens-und VermögensprüfungTräger: Pflegekasse der gesetzlichen Krankenversicherung
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LeistungenHäusliche oder vollstationäre Pflegehäusliche Pflege: Pflegegeld/Pflegesachleistung (= Pflegedienst), Kombinationsleistung, teilstationäre Pflege
vollstationäre Pflege = Pflegeheim
zusätzliche Leistungen: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldverbesserungen
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Pflegestufe O
Zeitkorridor von Pflegestufe I wird nicht erreicht, es besteht aber dennoch Pflegebedarf→ Hilfe zur Pflege nach SGB XII (Problem: Einkommens-und Vermögensprüfung)→ Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz oder psychischer/geistiger Behinderung
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Pflegestufe I
Durchschnittlicher Hilfebedarf beträgt mindestens 90 Minuten/Tag, dabei entfallen mehr als 45 Minuten/Tag auf die Grundpflege
Grundpflege = Körperpflege, Ernährung, MobilitätÜbriger Zeitbedarf: hauswirtschaftliche Versorgung
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Pflegestufe II
Durchschnittlicher Hilfebedarf beträgt mindestens 180 Minuten/Tag, dabei entfallen mehr als 120 Minuten/Tag auf die Grundpflege
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Pflegestufe III
Durchschnittlicher Hilfebedarf beträgt mindestens 300 Minuten/Tag, dabei entfallen mehr als 240 Minuten/Tag auf die GrundpflegePflegestufe III +
Härtefall → Pflegebedarf von Stufe III wird deutlich überschritten
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Pflegegeldzahlungen
Pflegestufe derzeit ab 01.12.2012I 225 € 235 €II 430 € 440 €III 685 € 700 €III + Keine Erhöhung Keine Erhöhung
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Pflegesachleistung
Pflegestufe derzeit ab 01.01.2012I 440 € 450 €II 1.040 € 1100 €III 1.510 € 1550 €III + bis 1.918 € 1918 €
Wenn Sie die Pflege nicht erbringen können...
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Teilstationäre Pflege
Pflegestufe derzeit ab 01.01.2012I 440 € 450 €II 1.040 € 1100 €III 1.510 € 1550 €
Wenn Sie die Pflege nicht erbringen können...
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Kombinationspflege= Kombination von häuslicher Pflege als Sachleistung und Leistung durch PflegepersonBeispielrechnung:Pflegestufe I → Abruf von Sachleistungen nicht i. H. v. 100%, das wären 440 €, sondern nur i. H. v. 300 € = 68,18 Restanspruch von 31,82 % (Pflegegeld wäre 225 € bei 100 %), also (Rest-)Pflegegeld: 71,60 €
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VerhinderungspflegeHäusliche PflegeBesteht länger als 6 MonatePflegeperson ist krank/im Urlaub/aus sonstigem Grund an Pflege verhindert (weite Auslegung!)Für 28 Kalendertage/Jahr bis 1.510 €Aber: Pflegegeld ruht dann, Ausnahme: erster und letzter Tag der Verhinderungspflege
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Einsatz der Verhinderungspflege
Bei der LH Krefeld stundenweise und tageweise möglich!
Stundenweise
In der Woche, am Wochenende, morgens, mittags abends über den Familienunterstützenden Dienst (FuD).
Wenn Sie regelmäßig Unterstützung wünschen, suchen wir eine feste Person, die den Menschen mit Behinderung regelmäßig unterstützt.
Wenn Sie die Pflege nicht erbringen können...
Wenn Sie die Pflege nicht erbringen können...
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Tageweise: Wenn Sie mehrere aufeinander folgende Tage Unterstützung benötigen, bieten wir Urlaubsfahrten für Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung an.
Das Programm für 2011 erscheint Ende 2010!
Die Kosten für die pflegerische Begleitung können Sie über die Verhinderungspflege finanzieren.
Werden pro Tag mehr als 8 Stunden berechnet oder mehr als 5 aufeinander folgende Tage, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
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Kurzzeitpflege
Stationäre Unterbringung für bis zu 28 Kalendertage/Jahr bis maximal 1.510 €Übernommen werden nur die pflegebedingten KostenSelber hat man zu tragen: Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten
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Kurzeitpflege
Die Lebenshilfe Krefeld ist keine anerkannte Kurzzeitpflegeeinrichtung. Sie können bei uns aber gern Listen mit anerkannten Kurzeitpflegeeinrichtungen im näheren und weiteren Umkreis erhalten.
Es ist zu empfehlen sich um einen Kurzeitpflegeplatz frühzeitig zu kümmern.
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Zusätzliche Betreuungsleistungen
Rechtsgrundlage:§§ 45 a, b PflEG (Pflegeleistungsergänzungsgesetz)Personenkreis: Pflegebedürftige ab Pflegestufe 0Voraussetzung:Durch den MDK festgestellte eingeschränkte Alltagskompetenz (Kriterienkatalog)
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Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz: 1.200 € oder 2.400 €/Jahr – 100 € oder 200 €/ MonatGeld ist u. a. einsetzbar für:Ehrenamtliche LaienhelferTagesbetreuungFamilienentlastende und Familienunterstützende DiensteErstattung ungedeckter Kosten bei Tages-/Nacht- und Kurzzeitpflege
Wenn Sie Unterstützung bei der Betreuung benötigen ...
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Zusätzliche Betreuungsleistungen
Für Personen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind (Kriterien siehe Infoblatt).
Stundenweise
Es besteht die Möglichkeit, dass der Mensch mit Behinderung bei verschiedenen Freizeitaktivitäten durch einen Mitarbeiter begleitet wird. Die Begleitung kann im häuslichen Umfeld oder im außerhäuslichen Umfeld stattfinden. Gern suchen wir einen festen Begleiter!
Wenn Sie Unterstützung bei der Betreuung benötigen ...
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Tageweise
Auch hier besteht die Möglichkeit, dass der Mensch mit Behinderung mehrere aufeinander folgende Tage begleitet und unterstützt wird.
Bei Urlaubsfahrten kann die Beaufsichtigung durch die Mitarbeiter über die zusätzlichen Betreuungsleistungen finanziert werden.
Sie können die monatlichen Beträge ansparen, um z.B. für eine Ferienfahrt höhere finanzielle Kapazitäten zu haben. Die Krankenkassen gehen nicht in Vorleistung.
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Hilfsmittelversorgung
→ HilfsmittelverzeichnisTechnische Hilfsmittel: leihweiseZum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: max. 31 €/Monat bei häuslicher Pflege, nicht bei stationärer Pflege, aber anteilig für Zeiten der häuslichen Pflege
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Vollstationäre Pflege (z.B. im Alters- oder Pflegeheim)
Pflegestufe derzeitI 1.023 €II 1.279 €III 1.510 €III + 1.825 €
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Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
10 % des Pflegesatzes, maximal 256 €/Monat
Ziel: Entlastung des Sozialleistungsträgers nach SGB XII (Finanzierung als Leistung der Eingliederungshilfe)
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WohnumfeldverbesserungenWofür?Handläufe/Rampen/behindertengerechtes Bad/Treppenlift etc.Obergrenze: 2.557 €/MaßnahmeBegriff der Maßnahme: eng!!!Eigenanteil: 10 % (maximal 50 % der monatlichen Bruttoeinnahmen)
Hilfearten des SGB XII
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SGB XII
Hilfe zur Pflege Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Eingliederungshilfe für behinderte MenschenHilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zur Gesundheit
Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten
Hilfe in anderen Lebenslagen
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SGB XII
Sozialhilfe
Nicht erwerbsfähige Personen bzw. Personen unter 15 Jahren und über 65 Jahren
SGB II
„Hartz IV“Erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und 65 Jahren
Voraussetzung: „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“
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SGB XII
Hilfe zur Pflege Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Eingliederungshilfe für behinderte MenschenHilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zur Gesundheit
Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten
Hilfe in anderen Lebenslagen
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4. Kapitel des SGB XIIAntragsprinzip
Personenkreis:Vollendung des 18 LebensjahresUnd dauerhaft voll erwerbsgemindertoderAltersgrenze erreicht, also 65 Jahre vollendet
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Begriff der dauerhaften Erwerbsminderung
Liegt vor, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit (→§ 102 II 4 SGB VI: in den nächsten 9 Jahren) unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes unabhängig von der Arbeitsmarktlage außer Stande ist, täglich mindestens 3 Std. erwerbstätig zu sein
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Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung durch• Nr. 1 des § 45 SGB XII: gutachterliche Feststellung des Rentenversicherungsträgers
• Nr.2 des § 45 SGB XII: kraft Gesetzes voll erwerbsgemindert → Fachausschuss einer WfbM hat Stellungnahme abgegeben
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Monatliche Regelsätze nach SGB XII ab 1. Juli 2009:
Haushaltsvorstand/Alleinstehende 359,00 €
0-6 Jahre 215,00 €7-14 Jahre 251,00 €ab 15 Jahre 287,00 €Eheleute/Lebenspartner: jeweils 323,00 €
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MehrbedarfeBei Gehbehinderung/Krankenkost
Verminderung:Kostenloses Mittagessen in WfbM→Bedarfsdeckungsprinzip
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BedarfsermittlungEinkommens- und Vermögensprüfung
Bei Grundsicherung: Einkommen von Unterhaltspflichtigen → nicht über 100.000 €/Jahr
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Einkommen
§ 82 SGB XII i. v. m. Durchführungsverordnung= alle monatlich zufließenden Einkünfte
Ausnahme: Absetzungsbetrag der Beschäftigten in WfbM
Nicht anzurechnen: Blindengeld, Renten nach BVG, Erziehungsgeld, Pflegegeld, Schmerzensgeld
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Vermögen§ 90 SGB XII I. V. m. Durchführungsverordnung→ das gesamte verwertbare VermögenSchonbetrag: 1.600 € bzw. 2.600 € bei Personen über 60 Jahren und voll erwerbsgeminderten Personen; für Ehe- und Lebenspartner zusätzlich 614 €
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SGB XII
Hilfe zur Pflege Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Eingliederungshilfe für behinderte MenschenHilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zur Gesundheit
Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten
Hilfe in anderen Lebenslagen
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HzL = Hilfe zum Lebensunterhalt3. Kapitel des SGB XIIPersonenkreis:Kein Anspruch auf GruSi, weil es am Kriterium „dauerhaft“ fehltKein Anspruch auf Arbeitslosengeld IIKinder unter 15 J., die mit GruSi-Empfänger lebenBewohner in vollstationären Einrichtungen (Alten-, Pflege-, Behindertenwohnheim), deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten der Unterkunft zu zahlen
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AnspruchsentstehungBekanntwerden beim Sozialhilfeträger
Bedarfsdeckungsprinzip- Kosten für den Lebensunterhalt/in Heimen: Pflegesatz ist maßgebend, weiter notwendiger Lebensunterhalt (Kleiderbeihilfe, Barbetrag zur persönlichen Verfügung)Barbetrag = 27 % des Eckregelsatzes
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SGB XII
Hilfe zur Pflege Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Eingliederungshilfe für behinderte MenschenHilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zur Gesundheit
Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten
Hilfe in anderen Lebenslagen
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§§ 61 ff SGB XIIAuffangfunktion wegen Budgetierung der Pflegeversicherung, Sozialhilfe deckt ungedeckteBedarfe
Einkommens- und Vermögensprüfung
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Personenkreis
Pflegebedürftigkeit liegt vor und Sachleistungen der Pflegeversicherung werden voll ausgeschöpft, reichen aber nichtPflegestufe O, also nachweislich Pflegebedarf, aber Pflegestufe I wird nicht erreicht
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LeistungsgrundsätzeAmbulant vor stationärNachrangprinzip (vorrangig: Pflegeversicherung, Unfallversicherung)
Kostenübernahme:Pflegefachkraft, Pflegegeld, Hilfsmittel, Verhinderungspflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege
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Hilfe zur Pflege Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Eingliederungshilfe für behinderte MenschenHilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zur Gesundheit
Hilfe zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten
Hilfe in anderen Lebenslagen
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Eingliederungshilfe= Leistungen zur TeilhabeNachrangprinzip: Gibt es vorrangig verpflichtete Leistungsträger?Dauer: bis das Ziel der Eingliederungshilfe erreicht ist/erreicht werden kann
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Aufgaben
Prävention: Verhütung einer drohenden BehinderungRehabilitation: Beseitigung oder Milderung einer vorhandenen Behinderung oder deren FolgenIntegration: Eingliederung in die Gesellschaft
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Maßnahmen
Leistungen der medizinischen RehabilitationLeistungen der Teilhabe am ArbeitslebenHilfe zur Beschäftigung in einer WfbMHilfe zur Teilnahme am Leben in der GemeinschaftSchule/Ausbildung/ArbeitsplatzEingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe
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Unterhaltspflicht der Eltern
Bei volljährigen/pflegebedürftigen Kindern:Pauschal max. 26,00 €Wenn Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet wird:+ weitere 20,00 € = pauschal 46,00 €
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Wenn absehbar ist, dass Sozialhilfebezug anstehen wird: Was man nicht tun sollte:AusbildungsversicherungLebensversicherung Anlage eines größeren VermögensSterbeversicherung → dann umwandeln in Bestattungsvorsorge bis 5.000 €
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Selbstverständlich stellt die Lebenshilfe Krefeld auch Integrationshelfer für die verschiedenen Maßnahmen(Freizeit, Schule, Kindertagesstätte, Arbeit).
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