Informationen aus den Prüfungsämtern
Elektrotechnik und Informatik
Erstsemestereinführung SS 2015
Andrea Baule, M. A.
Hölderlin-Campus Raum H–F 011 Telefon: 0271–740–3113 E-Mail: pruefungsamt–[email protected] Sprechzeiten: Mo.–Do. 09:00–11:00 Uhr http://www.eti.uni-siegen.de/dekanat/studium/pruefungsaemter/
Prüfungsamt Informatik
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Ute Papies
Hölderlin-Campus Raum H-F 010Telefon: 0271–740–4409E-Mail: pruefungsamt–[email protected] Sprechzeiten: Mo.–Fr. 08:00–12:00 Uhr http://www.eti.uni-siegen.de/dekanat/studium/pruefungsaemter/
Prüfungsamt Elektrotechnik
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• Organisation von Prüfungen– Terminkoordination für Klausuren– Anmeldung zu mündlichen Prüfungen– Fristenkontrolle – Bearbeitung von Mentorengenehmigungen– Anmeldung von Abschlussarbeiten– Bearbeitung von
Abmeldungen/Krankmeldungen• Beratung der Studierenden in
Prüfungsangelegenheiten
Aufgaben der Prüfungsämter
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• Ohne Personalbogen keine Anmeldung zu Prüfungen möglich!
• Notwendige Anlagen:– Lebenslauf– Beglaubigte(!) Zeugnisse– Foto
• Einreichung per Post oder persönlich • Je früher desto besser…!
Personalbogen (1. Semester, bis 29.05.2015!)
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• Abstimmung eines Termins mit dem Prüfer• Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt• Fenster: frühestens(!) 7 Tage vor der
Prüfung(Sprechzeiten beachten!)
Anmeldung zu Mündlichen Prüfungen
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• Online im LSF• Je nach Klausur 1 oder 2 Termin(e) im
Semester• Fenster für ersten Termin im SS 2015:
29.06.2015 – 10.07.2015 (2 Wo)• Fenster für zweiten Termin (nur INF):
2 bis 1 Woche vor der jeweiligen Klausur (1 Wo)
• Abweichende Regelungen bei Klausuren anderer Fakultäten bzw. Departments beachten
• Erst nach Erfassung des Personalbogens!!!
Anmeldung zu Schriftlichen Prüfungen (Klausuren)
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• Mündliche Prüfungen– Keine Abmeldung möglich!
• Schriftliche Prüfungen (Klausuren)– Sanktionslose Abmeldung innerhalb des
Zeitfensters (bis 1 Woche vor der Klausur) möglich
• Rücktritt wegen Krankheit– Abmeldungsformular vom Prüfungsamt und
Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 1 Woche persönlich beim Prüfungsamt (Sprechzeiten!)
– Bei andauernder Krankheit durch Bevollmächtigten
Abmeldung von Prüfungen
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• Mentor = Verantwortlicher Professor für Vertiefungsbereich
• Bei Wahl einer Vertiefung: Abstimmung des Studienverlaufsplans mit dem jeweiligen Mentor
• Genehmigung des Mentors muss beim Prüfungsamt unverzüglich eingereicht werden.
• Vorher keine Anmeldung zu Prüfungen im Vertiefungsbereich möglich!
Mentorengenehmigungen (üblich ab 3. Semester)
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• Möglichkeit zur Verbesserung von bis zu 3 Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeit– Erster Versuch spätestens im 6. Semester– Verbesserung zum nächstmöglichen Termin– Details siehe Prüfungsordnung bzw.
Einheitliche Regelungen• Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt– Innerhalb des jeweiligen Zeitfensters
Freiversuche
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• Themenabsprache mit Prüfer• Abgabe eines „Laufzettels“ mit vom Prüfer
festgelegtem Bearbeitungsbeginn und Unterschrift Prüfer und Prüfling im Prüfungsamt
• 4 Monate Bearbeitungszeit• Keine Formvorgaben des Prüfungsamts
(wohl aber der Prüfer!)• Persönliche Abgabe der gebundenen
Arbeit im Prüfungsamt (Sprechzeiten!)
Abschlussarbeiten
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• Persönlich (zu den Sprechzeiten)– Anmeldung zu mündlichen Prüfungen– Anmeldung von Freiversuchen zu Prüfungen– Abgabe von Abschlussarbeiten– Beratung
• Telefonisch/Per E-Mail– Kleinere Fragen
• Per Post (Briefkästen im Eingangsbereich H-F)– Abgabe Personalbögen und
Mentorengenehmigungen
Kommunikation mit den Prüfungsämtern
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• Ich kann mich im LSF nicht anmelden!– Der Personalbogen wurde noch nicht erfasst.– Das LSF ist nur während der jeweiligen
Zeitfenster der Anmeldung freigeschaltet.• Können Sie Kopien von abgegebenen
Unterlagen anfertigen?– Bitte haben Sie Verständnis, dass das
Prüfungsamt nicht als Ihr Sekretariat fungieren kann. Bitte fertigen Sie sich für Ihre Unterlagen benötigte Kopien eigenständig an.
Häufige Fragen/Probleme
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• Meine Note bzw. mein Schein ist noch nicht im LSF eingetragen!– Bitte bedenken Sie, dass die Erfassung
teilweise manuell erfolgen muss und sie daher (in Abhängigkeit der sonstigen Arbeitsbelastung des Prüfungsamts) einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte sehen Sie daher von derartigen Nachfragen ab. Da das PA Informatik derzeit nur mit einer halben Stelle besetzt ist (die außerdem auch noch für das PA Mechatronics zuständig ist), kann es sich mitunter um mehrere Wochen handeln.
Häufige Fragen/Probleme
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• Ich habe gehört, dass… / Mein Kommilitone sagt aber, dass…– Maßgeblich sind ausschließlich die
Prüfungsordnungen sowie deren Auslegung bzw. Anwendung durch die Prüfer, das Prüfungsamt sowie den Prüfungsausschuss.
Häufige Fragen/Probleme
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• Können Sie nicht eine Ausnahme machen?– Die Prüfungsämter sind an die Regularien
gebunden. In bestimmten Einzelfällen (Härtefällen) sind Ausnahmeregelungen möglich. Hierzu sind aber in jedem Fall schriftliche Anträge an den Prüfungsausschuss notwendig.
Häufige Fragen/Probleme
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• Das habe ich aber nicht gewusst!– Sie sind verpflichtet, sich über die Vorgaben
der Prüfungsordnung sowie Ausführungsbestimmungen und insbesondere Termine und Fristen eigenständig zu informieren. Dies betrifft auch Ankündigungen, Aushänge etc. des Prüfungsamts. Unwissenheit ist kein Grund für Ausnahmen.
Häufige Fragen/Probleme
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• Prüfungsamt– Organisiert die Prüfungen.
• Prüfer (Professoren und Lehrbeauftragte)– Führen die Prüfungen durch.– Legen die Noten fest.
• Prüfungsausschuss (gewählte Professoren, Mitarbeiter und studentische Mitglieder)– Entscheidet über Anträge und Streitfragen.
Prüfungsamt, Prüfer, Prüfungsausschuss
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• Prüfungsordnung BA INF 2012/13 bzw. ET 2012
• Einheitliche Regelungen von 2013• Schwarzes Brett INF/ET• Homepage des Prüfungsamts INF/ET• Homepage der Prüfungsämter anderer
Departments/Fakultäten• Homepages der Lehrstühle
Informationen und Quellen
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VIEL ERFOLG IM STUDIUM!
Auf gute Zusammenarbeitund
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