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Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
Evaluationsbericht 07/2013-02/2016 Teil 1
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Inhalt
1 Vorbemerkung ................................................................................................................................................................... 4
2 Zusammenfassung ............................................................................................................................................................. 5
3 Einleitung und Rückblick .................................................................................................................................................... 7
4 Bedeutung und Zielstellung der Einrichtung der Datenaufbereitungsstelle ........................................................................ 8
5 Herausforderungen und Lösungsansätze ........................................................................................................................... 9
5.1 Analyse der Herausforderungen ....................................................................................................................................... 9 5.1.1 Antragseinreichung .................................................................................................................................................. 9 5.1.2 Bearbeitungsaufwand ............................................................................................................................................ 11 5.1.3 Bearbeitungsdauer ................................................................................................................................................. 12 5.1.4 Wahrung des Identitätschutzes der Menschen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind ................. 14
5.2 Handlungsoptionen und Zielkonflikte ............................................................................................................................. 15
6 Empfehlungen .................................................................................................................................................................. 17
6.1 Voraussetzungen für eine substanzielle Weiterentwicklung .......................................................................................... 17 6.2 Handlungsfelder .............................................................................................................................................................. 25
6.2.1 Optimierung des Datenangebots ........................................................................................................................... 25 6.2.1.1 Erweiterung der DaTraV-Daten und Reduzierung des Zeitverzugs von derzeit 4 Jahren ........................................................... 26
6.2.2 Optimierung des Nutzerkreises .............................................................................................................................. 27 6.2.2.1 Nutzung der DaTraV-Daten für die Ausarbeitung einer Arbeit zur Erreichung eines akademischen Grades ermöglichen [ID 32]
27 6.2.3 Optimierung der Unterstützung der Nutzungsberechtigten................................................................................... 28
6.2.3.1 Reduktion der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer eines Antrags ohne Erhöhung der Zugangsschwelle ............................ 29 6.2.3.2 Datencharakterisierungen [ID 1 - ID 3] ....................................................................................................................................... 29 6.2.3.3 Bereitstellung von inhaltsorientierten Beispieldatensätzen [ID 4 - ID 6] ................................................................................... 30 6.2.3.4 Erweiterung der Möglichkeiten zur direkten Auswertung der Einzeldatensätze durch die Antragsteller [ID 7 - 11] ................. 31 6.2.3.5 Einrichtung eines öffentlichen Antragsregisters [ID 45, 46] ....................................................................................................... 32 6.2.3.6 Realisierung eines zugangskontrollierten und abgesicherten Web-Portals ............................................................................... 33
6.2.4 Optimierung des Antragsverfahrens ...................................................................................................................... 33 6.2.4.1 Priorisierung von Anträgen [ID 43] ............................................................................................................................................. 34
6.2.5 Optimierung der verfügbaren Ressourcen .............................................................................................................. 35 6.2.5.1 Sicherstellung einer möglichst kontinuierlichen Verfügbarkeit der zugewiesenen Personalressourcen ................................... 35
6.2.6 Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten ................................................................................................... 36 6.3 Limitationen .................................................................................................................................................................... 38
7 Vertrauensstelle ............................................................................................................................................................... 39
8 Verfahrensstatistik (Februar 2014 – Februar 2016) .......................................................................................................... 40
8.1 Ergebnismengen: Umfang ............................................................................................................................................... 43 8.2 Ergebnismengen: Modifikationsraten ............................................................................................................................. 44 8.3 Skripte ............................................................................................................................................................................. 45
8.3.1 Eingereichte Skripte ................................................................................................................................................ 45 8.3.2 Durch die Datenaufbereitungsstelle entwickelte Skripte ....................................................................................... 45 8.3.3 Auswertungspopulation ......................................................................................................................................... 46
9 Bearbeitungsaufwand und Personalkapazität .................................................................................................................. 47
9.1 Beratungs- und Abstimmungsbedarf .............................................................................................................................. 47 9.2 Antragsverfahren ............................................................................................................................................................. 49
9.2.1 Nutzungsberechtigte Institutionen ......................................................................................................................... 49
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9.2.2 Zweckbindung......................................................................................................................................................... 49 9.2.3 Auswertungsverfahren ........................................................................................................................................... 49 9.2.4 Ergebnismenge und Ergebnisübermittlung ............................................................................................................ 50 9.2.5 Antragsverfahren ................................................................................................................................................... 50
9.2.5.1 Antragsformular ......................................................................................................................................................................... 50 9.2.5.2 Antragsbearbeitung ................................................................................................................................................................... 50
9.2.5.2.1 Registratur des Antrags ..................................................................................................................................................... 52 9.2.5.2.2 Formale Prüfung ............................................................................................................................................................... 52 9.2.5.2.3 Inhaltliche Prüfung I .......................................................................................................................................................... 52 9.2.5.2.4 Ggf. Erzeugung und Aufbereitung der Ergebnismenge ..................................................................................................... 53 9.2.5.2.5 Inhaltliche Prüfung II ......................................................................................................................................................... 53 9.2.5.2.6 Bescheid ............................................................................................................................................................................ 53 9.2.5.2.7 Ggf. Breitstellung der Ergebnismenge .............................................................................................................................. 53
9.2.5.3 2-Stufiges Antragsverfahren ....................................................................................................................................................... 54 9.2.6 Prüfaspekte............................................................................................................................................................. 54
9.3 Gegenüberstellung der Gebührenpositionen und Tätigkeiten........................................................................................ 55 9.4 Personalsituation ............................................................................................................................................................. 56 9.5 Personalkapazität ............................................................................................................................................................ 56
10 Anhang............................................................................................................................................................................. 57
10.1 Übersicht der zusammengetragenen Handlungsoptionen inkl. Varianten ..................................................................... 57 10.2 Übersicht der für jede Variante einer Handlungsoption betrachteten Aspekte ............................................................. 59 10.3 Folgen fehlender Datenmerkmale (Ingrid Schubert/Peter Ihle, PMV forschungsgruppe) .............................................. 60 10.4 Aufgabenbeschreibung der Analystenstellen .................................................................................................................. 61
10.4.1 Analystenstelle 1 (fachliche Leitung) ...................................................................................................................... 61 10.4.2 Analystenstelle 2 .................................................................................................................................................... 62 10.4.3 Analystenstellen 1& 2: Wirkbetrieb des Informationssystems Datentransparenz ................................................ 63
10.5 Glossar und Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................ 65
11 Anlagen ............................................................................................................................................................................ 68
11.1 Datenschutz-rechtliche Stellungnahme von RA Dr. U. K. Schneider (Rechtsanwaltskanzlei Vogel & Partner) ............... 68 11.2 Stellungnahme verschiedener Teilnehmer am TMF AK Versorgungsdaten zum Beispieldatensatz ............................... 68 11.3 Bericht des TMF AK Versorgungsdaten ........................................................................................................................... 68
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1 Vorbemerkung Der Evaluationsbericht setzt sich aus 4 Teilen und mehreren Anhängen zusammen, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen,
andere Schwerpunkte setzen und damit verschiedenen Zwecken dienen.
Der vorliegende erste Teil enthält eine Zusammenfassung, Hintergrundinformationen und konkrete Empfehlungen zur
Weiterentwicklung des Informationssystems Versorgungsdaten sowie der Datenaufbereitungsstelle im DIMDI.
Diese konkreten Empfehlungen wurden aus insgesamt 31 Handlungsoptionen mit jeweils bis zu 5 Varianten abgeleitet, die
gemeinsam mit dem Beirat des DIMDI und dem Arbeitskreis Versorgungsdaten der TMF e.V. zusammengetragen wurden. Jede
der insgesamt 53 Varianten (s. Abschnitt 10.1) wurde an Hand von bis zu 29 Aspekten (s. Abschnitt 10.2) hinsichtlich ihrer
Zweckmäßigkeit bewertet. Die so entstandene Bewertungsmatrix der Handlungsoptionen bildet den zweiten Teil des
Evaluationsberichts. Im vorliegenden Teil des Berichts wird des Öfteren auf konkrete Varianten der Handlungsoptionen
verwiesen. Dies geschieht durch Nennung der Identifikationsnummer der Variante in eckigen Klammern (Beispiel [ID 1]).
Ausgewählte Handlungsoptionen und ihre Varianten werden auch im ersten Teil des Berichts beschrieben und diskutiert. Hierbei
werden, wo sinnvoll, Textpassagen aus der Bewertungsmatrix übernommen und ggf. nur leicht abgeändert. Dies mag redundant
erscheinen, dient aber einer konsistenten Darstellung der Thematik über die verschiedenen Dokumente hinweg.
Der dritte Teil fasst die Bewertungsmatrix tabellarisch als Excel-Datei zusammen und erlaubt die elektronische Filterung der
Handlungsoptionen nach verschiedensten Kriterien.
Im vierten Teil des Evaluationsberichts werden die Ergebnisse der Umfrage unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
nutzungsberechtigten Institutionen präsentiert, die in den Monaten Juni bis September 2015 von der Datenaufbereitungsstelle
durchgeführt wurde.
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2 Zusammenfassung Das Informationssystem Versorgungsdaten wurde im DIMDI zum 01.07.2013 eingerichtet. Mitte Februar 2014 startete der
Pilotbetrieb mit der Option, Abfrage-Skripten einzureichen. Seit Juni 2014 kann die Datenaufbereitungsstelle mit der
Entwicklung von SQL-Skripten beauftragt werden; seit April 2015 werden auch SAS-Skripte prozessiert. Nach Abschluss der
Arbeiten am Evaluationsbericht wird ein Arbeitsplatz für Gastwissenschaftler bereitstehen; damit werden dann alle für diese
erste Phase vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt sein.
Allen Beteiligten war von Anfang an klar, dass die erste Phase der Umsetzung der DaTraV einen Einstieg in ein neues Angebot
zur Nutzung von Abrechnungsdaten u.a. für die Versorgungsforschung darstellt. Die Erfahrungen mit dem neuen Angebot
werden in diesem von Anfang an vorgesehenen Evaluationsbericht für die Zeit vom 1.7.2013 bis zum 28.02.2016
handlungsorientiert aufgearbeitet.
In den 24 Betriebsmonaten vom 17.02.2014 bis zum 17.02.2016 wurden 38 Anträge eingereicht. Diese Zahl liegt weit hinter den
ursprünglichen Annahmen, die der aktuellen Gebührenverordnung zugrunde liegen. Die mittlere Bearbeitungszeit für einen
Antrag betrug mit 60 Stunden etwa das Zehnfache der damaligen Schätzung. Die Gründe für beides sind vielfältig. Sie liegen vor
allem in der Nutzbarkeit und im Nutzen des Angebots.
Die Nutzbarkeit und der Nutzen des neuen Angebots kann und sollte in den 3 Bereichen Antragseinreichung, Antragsbear-
beitung und Organisation verbessert werden. Sie werden unter folgenden 5 Handlungsfeldern betrachtet (s. Tabelle 1):
Optimierung des Datenangebots hinsichtlich Umfang, Aktualität, Struktur und Qualität
Optimierung des Nutzerkreises
Optimierung der Unterstützung der Nutzungsberechtigten hinsichtlich des Informationsangebotes und der Beratung
Optimierung des Antragsverfahrens zur Reduzierung des Aufwands und der Bearbeitungsdauer
Optimierung der verfügbaren Ressourcen
Aus einer Vielzahl von Handlungsoptionen wird ein Paket von aufeinander abgestimmten Maßnahmen für eine erste
Optimierungsrunde vorgeschlagen. Die wichtigsten sind:
Alle für den Morbi-RSA erhobenen und dem BVA zur Verfügung stehenden Daten sollten an die
Datenaufbereitungsstelle übermittelt [ID 35] und der Zeitverzug der Datenlieferung sollte soweit wie möglich
reduziert werden [ID 36 & ID 37].
Zu allen Anträgen sollten bestimmte Informationen in einem allgemeinzugänglichen Antragsregister ein oder zwei
Jahre nach Abschluss der Antragsbearbeitung veröffentlicht werden[ID 45].
Anträge sollten strikt nach dem First-In-First-Out-Prinzip bearbeitet werden [ID 43].
Um die Auswertungsmethodik leichter entwickeln zu können, sollten den Antragstellern vorläufige
Ergebnismengen übermittelt werden können [ID 15].
Die Gebühren sollten aufwandsgerecht festgelegt werden [vgl. ID 25 & ID 26]. Darüber hinaus sollte ab einer
gewissen Schwelle der Umfang einer Ergebnismenge zu begründen sein [ID 52]. Die Deckelung der Gebühren für
die Anpassung von Skripten und für die Entwicklung von Skripten sollte angehoben werden, um falsche Anreize zu
reduzieren.
Um Anträge zügiger zu bearbeiten, müssen die Ressourcen für die inhaltliche Antragsbearbeitung um mindestens 3
Stellen aufgestockt werden. Dies ist die auch die Voraussetzung für eine substanzielle Weiterentwicklung der
Datenaufbereitungsstelle.
Es sollte ermöglicht werden, Projektmittel - insbesondere zur Finanzierung von Projektstellen - beantragen und
verwenden zu können [ID 30].
Zur Umsetzung dieser Empfehlungen sind Änderungen an der Datentransparenzverordnung und an der Gebührenverordnung
erforderlich.
Auf der Basis der sich aus deren Umsetzung ergebenden Erfahrungen sollte 3 Jahre nach erfolgreicher Aufstockung der
Personalressourcen eine zweite Evaluation durchgeführt werden, um konkrete Vorschläge für weitere Optimierungsschritte zu
unterbreiten.
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Tabelle 1 Handlungsfelder
Bereich
Handlungsfeld Antragseinreichung Antragsbearbeitung
Organisation Aufwand Dauer
Optimierung des Datenangebots (Umfang,
Aktualität, Struktur, Qualität) √
Optimierung des Nutzerkreises √ Optimierung der Unterstützung der
Nutzungsberechtigten (Informationsangebot,
Beratung) √
Optimierung des Antragsverfahrens
(Reduzierung des Aufwands und der Dauer) √ √ √
Optimierung der verfügbaren Ressourcen √ √ √
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
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3 Einleitung und Rückblick Die Datenaufbereitungsstelle wurde im DIMDI zum 01.07.2013 eingerichtet. Hierzu wurden 5 neue Vollzeitstellen zu diesem
Datum besetzt: Zwei Analysten, von denen einer die Datenaufbereitungsstelle fachlich leitet, ein Verwaltungsmitarbeiter und
zwei technische Mitarbeiter. In den folgenden 7 Monaten wurde die Aufnahme des Pilotbetriebs vorbereitet. So wurde
beispielsweise ein Qualitätsmanagement-System konzipiert und implementiert, welches u.a. das Verfahren zur
Antragsbearbeitung (s. Abschnitt 9.2) beinhaltet. Mitte Februar 2014 wurde der Pilotbetrieb als „Informationssystem
Versorgungsdaten“ aufgenommen. In dieser Phase konnten Anträge mit SQL-Skripten eingereicht werden und
Versorgungsdaten mit der ICD-Klassifikation und dem GKV-Arzneimittelindex verknüpft werden. Ab Juni 2014 konnte ergänzend
die Datenaufbereitungsstelle mit der Entwicklung von SQL-Skripten beauftragt werden. Seit April 2015 nimmt die
Datenaufbereitungsstelle auch SAS-Skripte entgegen.
Die Umsetzung der DaTraV stellt einen Einstieg in ein bisher in Deutschland in dieser Form nicht vorhandenes Angebot zur
Nutzung von Abrechnungsdaten für die Versorgungsforschung dar. Es stehen erstmals Routinedaten von etwa 71 Millionen
gesetzlich Versicherten u.a. für Sektor übergreifende Auswertungen im Längsschnitt zur Verfügung, allerdings mit einer
zeitlichen Verzögerung von 4 Jahren. Derzeit liegen die Stammdaten, ambulante und stationäre Diagnosen, verordnete und
abgerechnete Arzneimittel sowie summarische Leistungsausgaben für die Jahre 2009 bis 2012 vor. Die Regionalkennzeichen der
Berichtsjahre 2009 und 2010 inkl. der INKAR-Indikatoren1 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung können seit
Juni 2015 bei Auswertungen herangezogen werden.
Die Datentransparenzverordnung von 2012 sieht vor, dass auf der Basis erster konkreter Erfahrungen mit diesem Angebot das
Optimierungspotenzial ermittelt und in einem Evaluationsbericht zusammengefasst werden soll. Hiermit legt das DIMDI diesen
Bericht vor.
1 Die INKAR-Indikatoren (http://www.inkar.de/) erlauben die sozio-demografische Charakterisierung von Regionen in Deutschland anhand des
Gemeindeschlüssels. Da der Wohnort der Versicherten für die Jahre 2009 und 2010 ebenfalls als Gemeindeschlüssel vorliegt, kann über diesen eine Verknüpfung
erfolgen. Ab dem Jahr 2016 wird der Wohnort der Versicherten als PLZ übermittelt. Eine näherungsweise Überführung von PLZ in Gemeindeschlüssel ist
grundsätzlich möglich, so dass auch mit den Regionaldaten ab dem Jahr 2016 die INKAR-Indikatoren genutzt werden könnten. Die Datenaufbereitungsstelle
prüft derzeit die Optionen für die ergänzende Bereitstellung eines Übersteigers (PLZ <-> Gemeindeschlüssel).
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4 Bedeutung und Zielstellung der Einrichtung der Datenaufbereitungsstelle Mit der Änderung der §§303a-e und der Datentransparenzverordnung hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen,
Routinedaten über die Grenzen von Versorgungssektoren oder Krankenkassen hinweg zu erschließen. So werden beispielsweise
langjährige Verlaufsbetrachtungen unter Erhalt des Patientenbezugs unter strikter Wahrung des Identitätsschutzes der
Versicherten möglich. Mit der Einrichtung der Datenaufbereitungsstelle verfügen nun Versorgungsforscher, aber auch
Kostenträger und Leistungsanbieter, Institutionen der Selbstverwaltung und Patientenorganisationen über eine definierte
Datengrundlage für Analysen zum Versorgungsbedarf und zu regionalen Disparitäten, für Entscheidungen und
Qualitätsbetrachtungen – insbesondere im Rahmen neuer Versorgungs- und Vergütungsmodelle. Dies ist eine Voraussetzung
dafür, den Ressourceneinsatz im GKV-System noch effizienter zu steuern.
Die „rohen“ Routinedaten sind für das Informationssystem Versorgungsdaten anwenderfreundlich angereichert durch die ICD-
10-Kataloge der jeweiligen Berichtsjahre. Arzneimittelverordnungen können dank einer Anbindung des GKV-Arzneimittelindex
wirkstoff- und indikationsbezogen verdichtet werden. Die INKAR-Indikatoren des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) ermöglichen zusammen mit dem Regionalkennzeichen der Versicherten den Bezug zu regionalen
Lebensbedingungen in Deutschland. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um den Einfluss sozioökonomischer Faktoren
auf Gesundheit und Versorgung zu betrachten. Eine Bibliothek, aus der modular Auswertungsroutinen kombiniert werden
können, ist im Entstehen. Mit dem Container-Verfahren wird derzeit ein Weg erprobt, über den der Datenkranz des
Informationssystems mit Merkmalen ergänzt werden kann, die nicht für den Morbi-RSA übermittelt werden.
Die Datentransparenz folgt damit auch der Empfehlung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen aus dem Jahre 2007, Routinedaten zielorientiert zusammenzuführen, so dass ein besserer Überblick über das
Versorgungsgeschehen und dessen Qualität verfügbar wird.
In einer Sonderveröffentlichung aus dem Jahre 2015 (Krankengeld – Entwicklung, Ursachen und Steuerungsmöglichkeiten) stützt
sich der Sachverständigenrat u. A. auf diese Datengrundlage und zeigt damit ihren Nutzen2.
Das Informationssystem Versorgungsdaten erfüllt (zumindest teilweise) die langjährige Forderung der Versorgungsforschung
nach einem allgemeinen Zugang zumindest zu den ambulanten und stationären Routinedaten der GKV für Analysen über
längere Zeiträume mit der Möglichkeit, Patienten im Längsschnitt zu betrachten. Mögliche Über-, Unter- oder Fehlversorgung
lässt sich darstellen, Forschungsarbeiten zu Qualität und Patientensicherheit werden möglich. Letztendlich können die hier
verfügbaren Daten auch genutzt werden, um das vom Sachverständigenrat 2014 empfohlene regionale und überregionale
Versorgungsmonitoring zu implementieren.
Epidemiologische Kennzahlen lassen sich nun jenseits von kleineren, Stichproben-basierten Untersuchungen auf einer überaus
breiten Population von 65 Millionen gesetzlich Versicherten - derzeit noch mit Einschränkung - berechnen. Die Bestimmung der
Diabetes-Kennzahlen für Deutschland zeigt dies deutlich:
Tamayo T, Brinks R, Hoyer A, Kuß O, Rathmann W:Prävalenz und Inzidenz von Diabetes mellitus in Deutschland –
Auswertung von 65 Millionen Versichertendaten der gesetzlichen Krankenkassen aus den Jahren 2009 und 2010
Dtsch Arztebl Int 2016; 113(11): 177-82
Auf dieser Grundlage ließe sich auch eine Surveillance über längere Zeiträume implementieren.
Eine konsequente Weiterentwicklung des Informationssystems Versorgungsdaten wird die Möglichkeiten der Untersuchungen
zum Nutzen und Schaden von medizinischen Maßnahmen für Patienten sowie von Versorgungs- und Vergütungsmodellen
deutlich verbessern.
2 http://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/GA2015/SVR_Sondergutachten_2015_Krankengeld.pdf
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5 Herausforderungen und Lösungsansätze Legt man die u.a. in der Begründung der Gebührenverordnung (DaTraGebV) und in der Datentransparenzverordnung von 2012
formulierten Annahmen / Vorgaben zugrunde, ist das in der ersten Phase bereitgestellte Angebot nicht im erwarteten Umfang
genutzt worden. Statt der erwarteten mehreren hundert Anträge pro Jahr wurden nur 38 Anträge in den ersten 24 Monaten
eingereicht, wobei sich das Antragsaufkommen in der Zeit von Januar bis Mai 2016 im Vergleich zum gleichen Zeitraum im
Vorjahr verdreifacht (16:5) hat. Statt 5 - 7 Stunden wurden im Mittel 60 Stunden für jeden Antrag aufgewandt, bei dem eine
Ergebnismenge in den Jahren 2014 oder 20153 ausgeliefert wurde. Statt die Anträge innerhalb von 3 Monaten zu bescheiden,
geschah dies bei den bis Ende 20153 beschiedenen Anträgen im Mittel inkl. der Widerspruchsverfahren in etwa 7 Monaten.
Einige Anträge aus 2014 werden erst 2016 abgeschlossen werden können.
Damit stellen sich folgende Fragen zu drei Themenbereichen:
1. Antragseinreichung
a. Warum wurden weniger Anträge eingereicht als bei der Erarbeitung der DaTraGebV angenommen?
b. Was sollte daher getan werden, damit mehr Anträge eingereicht werden?
2. Bearbeitungsaufwand
a. Warum ist der Bearbeitungsaufwand deutlich höher als bei der Erarbeitung der DaTraGebV angenommen?
b. Was kann daher getan werden, um den Bearbeitungsaufwand zu reduzieren?
3. Bearbeitungsdauer
a. Warum dauert es deutlich länger, bis ein Antrag beschieden wird, als bei der Erarbeitung der DaTraV
angenommen?
b. Was sollte daher getan werden, damit Anträge schneller abgeschlossen werden können?
Mit zu betrachten ist der Themenbereich Identitätsschutz der Menschen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
Die nachfolgenden Antworten auf diese Fragen beruhen auf den ersten Erfahrungen der Mitarbeiter in der
Datenaufbereitungsstelle, den Ergebnissen einer Umfrage unter den Nutzungsberechtigten, den Diskussionen im Beirat des
DIMDI und den Beiträgen aus dem Arbeitskreis Versorgungsdaten der TMF e.V.
5.1 Analyse der Herausforderungen
5.1.1 Antragseinreichung
Aus folgenden Gründen wurden bisher weniger Anträge eingereicht, als bei der Erarbeitung der DaTraGebV angenommen:
Wie in Abschnitt 6.2.1 dargelegt wird, ist der Umfang der derzeit zur Auswertung bereitgestellten Daten beschränkt und für viele
mögliche Fragestellungen nicht ausreichend. Insbesondere ist die Berechnung der Inzidenz und Prävalenz u.a. von fulminant
verlaufenden Erkrankungen nicht möglich. Hinzu kommt die fehlende Aktualität der Daten: der Zeitverzug von vier Jahren
beschränkt u.a. deutlich den Nutzen für politische Entscheidungsprozesse sowie für Steuerungsaufgaben (s. ebenfalls Abschnitt
6.2.1).
Die Zahl der Versorgungsforscher, die im Umgang mit Routinedaten erfahren sind, ist (noch) relativ klein. Dies liegt u.a. daran,
dass der Zugang zu Routinedaten der GKVen (bisher) beschränkt war und die Versorgungsforschung als Fach über lange Zeit
wenig Anerkennung fand. Im Umgang mit Routinedaten erfahrene Versorgungsforscher verfügen über einen etablierten Zugang
zu Routinedaten: Sie erhalten i.d.R. Stichproben einzelner oder weniger Krankenkassen mit zahlreichen Datenmerkmalen, die in
den DaTraV-Daten fehlen. Damit können sie ihre Fragestellung und Methodik an Hand der ihnen vorliegenden Routinedaten in
Form von Einzeldatensätzen entwickeln. Dies ist bei der Auswertung der DaTraV-Daten nicht möglich (s. Abschnitt 6.2.3.3, vgl.
[ID 4 - ID 6]). Hier sind Fragestellung und Methodik im Vorfeld ohne (vergleichbar) detaillierte Kenntnis der Daten und
insbesondere nicht an Hand der Routinedaten selbst auszuarbeiten.
Die Zahl derjenigen, die im Umgang mit Routinedaten unerfahren sind und diese gerne nutzen würden, nimmt zu. Hierzu trägt
die Einrichtung der Datenaufbereitungsstelle bei. Erstmals können Routinedaten nach allgemeinen Vorgaben und eindeutig
unabhängig von der Reputation des jeweiligen Antragstellers von einem breiten Nutzerkreis ausgewertet werden. Allerdings gilt
auch hier, dass Fragestellung und Methodik ohne detaillierte Kenntnis der Daten erarbeitet werden müssen und für viele
3 Da im Januar und Februar 2016 kein Antrag abschließend beschieden wurde, wird hier nur auf die Jahre 2014 und 2015 Bezug genommen.
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Fragestellungen wichtige Datenmerkmale fehlen. Dies erhöht die Schwelle für Unerfahrene beträchtlich. Hinzu kommen die
grundlegende Einarbeitung in die Auswertung von GKV-Routinedaten und der ungewöhnliche Zuschnitt der Daten mit seiner
Aufteilung in Ausgleichsjahre, die jeweils Daten aus zwei Berichtsjahren enthalten.
Aufgrund ihrer spezifischen Kenntnis der DaTraV-Daten und insbesondere der Möglichkeit, methodische Aspekte anhand der
DaTraV-Daten direkt zu prüfen, ist die Datenaufbereitungsstelle in einer optimalen Position, erfahrene wie unerfahrene Forscher
bei der Ausarbeitung von Fragestellung und Methodik zu unterstützen, auch wenn dies nicht zu ihren explizit genannten
Aufgaben gehört und daher u.a. auch nicht in der DaTraGebV berücksichtigt wird.
Hinzu kommt, dass
die DaTraV-Daten aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht im Rahmen von Arbeiten zur Erlangung eines
akademischen Grades verwendet werden dürfen, obwohl diese Arbeiten einen wesentlichen Teil der Forschung an
Fach- und Hochschulen ausmachen4 [ID 32],
dass eine Beratung durch Dritte aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nur eingeschränkt möglich ist5 [ID 21],
dass bisher nur 2 Publikationen veröffentlicht wurden, die ganz oder zu Teilen auf einer Auswertung der DaTraV-
Daten beruhen und damit das Potential der DaTraV-Daten öffentlich so gut wie nicht erkennbar ist6.
Zudem sind von der Datenaufbereitungsstelle weitere Maßnahmen im Falle der Bereitstellung von Daten (sogenannten
Ergebnismengen) zu ergreifen, um den Identitätsschutz der Versicherten zu wahren. Diese Maßnahmen führen zwangsläufig zu
einem Informationsverlust. Inwieweit dieser relevant ist, also den potentiellen Erkenntnisgewinn schmälert oder gar verhindert,
ist für alle Beteiligten sowohl bei Antragstellung als auch bei Vorliegen einer Ergebnismenge nicht sicher zu beurteilen. Hieraus
ergibt sich eine generelle Unsicherheit, die sicherlich nicht motivierend wirkt.
Zur Erhöhung der Zahl der Anträge sind also Maßnahmen geeignet, die
die Berechnung der Inzidenz und Prävalenz u.a. von fulminant verlaufenden Erkrankungen ermöglichen,
die Anzahl der Datenmerkmale erweitern,
den Zeitverzug von 4 Jahren reduzieren,
Zugangsschwellen abzusenken,
die Entwicklung von Fragestellungen und Methoden unterstützen und
die Abwägung des angestrebten Erkenntnisgewinns und der Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten
vereinfachen oder gar unnötig machen.
Wie sich diese 5 Ziele den 5 Handlungsfeldern zuordnen lassen, wird in Tabelle 2 dargestellt.
4 Laut der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist die Ausarbeitung zur Erlangung eines akademischen Grades, wie z.B. eine
Promotion, eine Habilitation, einer Masterarbeit etc. immer eine Privatangelegenheit, so dass eine Antragsberechtigung verneint werden muss. Nur Mitarbeiter
einer nutzungsberechtigten Institution (s. §303 e SGB V) können Anträge stellen und gegebenenfalls Ergebnismengen erhalten. Eine Weiterverwendung der
Ergebnismenge für persönlichen Zwecke ist jedoch nicht gestattet. 5 Laut der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit können externe Experten eingebunden werden, wenn diese Mitarbeiter einer
anderen nutzungsberechtigten Institution (s. §303 e SGB V) sind, die als Mitantragsteller auftritt. Ansonsten ist eine Einbindung externer Experten untersagt, da
in einem solchen Fall datenschutz-rechtlich eine Funktionsübertragung stattfindet. 6 Aus mündlichen Berichten von Antragstellern ist der Datenaufbereitungsstelle bekannt, dass die Auswertung der DaTraV-Daten bereits eine Reihe von sehr
interessanten Ergebnissen erbracht hat. Da diese Informationen vertraulich sind, können hierzu keine weiteren Angaben gemacht werden.
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Tabelle 2
Handlungsfeld: Optimierung …
Ziel
… des Datenangebots
… des Nutzerkreises
… der Unterstützung der Nutzungsbe-rechtigten
… des Antragsverfahrens (Aufwand & Dauer)
… der verfügbaren Ressourcen
Ermöglichung der Berechnung der Inzidenz und Prävalenz u.a. von fulminant verlaufenden Erkrankungen
√ √
Erweiterung der Anzahl der Datenmerkmale √ Reduzierung des Zeitverzugs von 4 Jahren √ Absenkung der Zugangsschwellen
√ √ Dezidierte Unterstützung der Entwicklung von Fragestellungen und Methoden
√ (-)
Abwägung zwischen potentiellem Erkenntnisgewinn und Wahrung des Identitätschutzes
Vereinfachung (-) √ √
Verzicht √ √ √ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen
(+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
5.1.2 Bearbeitungsaufwand
Aus folgenden Gründen liegt der Bearbeitungsaufwand deutlich höher als bei der Erarbeitung der DaTraGebV angenommen:
Bei so gut wie allen bisher eingereichten Anträgen ist der Beratungs- und Abstimmungsbedarf zur Methodik, deren Umsetzung
und zu den Maßnahmen zur Wahrung des Identitätsschutzes der Versicherten sehr hoch (s. Abschnitte 5.1.4 und 6.2.3, vgl. [ID
24 - ID 26]).
Eine Abwägung des angestrebten Erkenntnisgewinns und des Identitätsschutzes der Versicherten ist erforderlich. Sie ist im
Rahmen der Prüfung eines Antrags nach §303e (3) SGB V bzw. §5 (3) DaTraV sowie bei der Festlegung der Maßnahmen zur
Sicherstellung der primären und sekundären Geheimhaltung vorzunehmen. Sie ist i.d.R. aufwendig. Sie erfordert u.a. eine
inhaltliche Einarbeitung und Bewertung der Fragestellung, der Methodik, deren Umsetzung sowie der Ergebnismenge (s.
Abschnitt 5.1.4, vgl. [ID 12 - ID 14]).
Im Rahmen der Wahrung des Identitätsschutzes der Versicherten ist auszuschließen, dass aufgrund der Mindestfallzahlregelung
modifizierte Werte (primäre Geheimhaltung) anhand anderer, nicht modifizierter Werte zurückgerechnet werden können. Diese
Sicherstellung der sekundären Geheimhaltung ist aufwendig, da sie antragsspezifisch zu konzipieren, umzusetzen und zu prüfen
ist (vgl. [ID 51]). Im Gegensatz zur primären Geheimhaltung kann sie nicht (ohne weiteres und ohne andere Nachteile)
automatisiert werden.
Aufgrund sehr häufiger und auch länger andauernder Unterbrechungen ist immer wieder eine Einarbeitung in die Inhalte eines
Antrags erforderlich. Dazu kommt es, da die beiden Analysten zahlreiche weitere Aufgaben haben (siehe Abschnitt 0 im
Anhang), weil Antragsteller Rückfragen nicht zeitnah beantworten oder das First-In-First-Out-Prinzip nicht eingehalten werden
kann (vgl. [ID 42 - ID 43]). Dies erhöht den Arbeitsaufwand.
Den Bearbeitungsaufwand erhöht auch die - aus Sicht der IT-Sicherheit unverzichtbare - Notwendigkeit, dass die DaTraV-Daten
auf einem komplett abgeschotteten, von außen also nicht erreichbarem System vorgehalten und ausgewertet werden. Für jede
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Bereitstellung einer Ergebnismenge oder für jedes Einspielen eines eingereichten Skripts ist daher eine sogenannte
„Datenschleusung“ mit verschiedenen Prüfschritten vorzunehmen.
Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Kontext, dass zur Qualitätssicherung auch an anderen Stellen Prüfungen erforderlich
sind. So gilt z.B. im Rahmen der Identitätsschutzprüfung bei Vorliegen eines Skripts und der Ergebnismenge (inhaltliche Prüfung
II) das Vier-Augen-Prinzip (vgl. [ID 31]).
Zur Reduzierung des Aufwands für die inhaltliche Bearbeitung der Anträge sind also Maßnahmen geeignet, die
den Beratungs- und Abstimmungsbedarf senken,
die Abwägung des angestrebten Erkenntnisgewinns und der Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten
vereinfachen oder gar unnötig machen,
die Umsetzung der sekundären Geheimhaltung vereinfachen oder gar unnötig machen,
die Analysten von anderen Aufgaben entlasten,
die Datenschleusung vereinfachen,
Prüfschritte reduzieren.
Wie sich diese 6 Ziele den 5 Handlungsfeldern zuordnen lassen, wird in Tabelle 3 dargestellt.
Tabelle 3
Handlungsfeld: Optimierung …
Ziel
… des Datenangebots
… des Nutzerkreises
… der Unterstützung der Nutzungsbe-rechtigten
… des Antragsverfahrens (Aufwand & Dauer)
… der verfügbaren Ressourcen
Reduzierung des Beratungs- und Abstimmungsbedarfs (-) (-) Abwägung zwischen potentiellem Erkenntnisgewinn und Wahrung des Identitätschutzes
Vereinfachung (-) √ √
Verzicht √ √ Sicherstellung der sekundären Geheimhaltung
Vereinfachung (-) √ √
Verzicht √ √ Entlastung der Analysten von anderen Aufgaben √ √ Vereinfachung der Datenschleusung √ √ Reduzierung der Prüfschritte
(-) √ √ √ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen
(+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
5.1.3 Bearbeitungsdauer
Aus folgenden Gründen liegt die Bearbeitungsdauer deutlich höher, als in der Gebührenverordnung von April 2014
angenommen:
Als erstes ist hier die lange Bearbeitungszeit in Kombination mit den für die inhaltliche Antragsbearbeitung verfügbaren
Personalressourcen von derzeit brutto 1,75 und netto 0,70 Vollzeitäquivalenten zu nennen (vgl. Abschnitt 9). Zu Ersterem siehe
vorangehenden Abschnitt 5.1.2. Letzteres ergibt sich aus den vielfältigen weiteren Aufgaben der beiden Analysten, die zudem
dazu führen, dass es bei der inhaltlichen Antragsbearbeitung immer wieder zu auch längeren Unterbrechungen kommt (s.
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vorhergehenden Abschnitt). Dazu tragen auch die zum Teil langen Antwortzeiten der Antragsteller bei Rückfragen deutlich bei.
Allerdings könnten diese bei geeigneter Erfassung herausgerechnet werden.
Die langen durchschnittlichen Bearbeitungszeiten resultieren auch daraus, dass Anträge mit sehr hohem Beratungs- /
Abstimmungsbedarf und einfache Anträge nicht unabhängig voneinander bearbeitet werden können. Einfache Anträge werden
quasi durch schwierige Anträge ausgebremst. Hinzu kommt aus dem BMG und seinem Geschäftsbereich der Wunsch nach
möglichst zügiger Bearbeitung von Anträgen mit Modellcharakter und besonderer Bedeutung. Bei prioritärer Bearbeitung durch
das DIMDI führt dies zu Verzögerungen bei anderen Anträgen.
Zur Reduzierung der Laufzeit eines Antrags von Antragseingang bis zur abschließenden Bescheidung (inkl. eines möglichen
Widerspruchs) sind also Maßnahmen geeignet, die
die lange Bearbeitungszeit reduzieren (s. Abschnitt 5.1.2),
die für die inhaltliche Antragsbearbeitung verfügbaren Personalressourcen
o durch weiteres Personal und
o Entlastung von anderen Aufgaben
erhöhen,
die Wartezeit auf Antworten der Antragsteller geeignet erfassen, damit diese herausgerechnet werden kann,
einfache/gut ausgearbeitete Anträge und komplexe/beratungsintensive Anträge in möglichst unabhängige
Bearbeitungsstränge führen,
die die prioritäre Behandlung von Anträgen mit Modellcharakter und/oder besonderer Dringlichkeit regeln oder für
diese gesonderte Ressourcen vorhalten.
Wie sich die 4 zuvor noch nicht betrachteten Ziele den 5 Handlungsfeldern zuordnen lassen, wird in Tabelle 4 dargestellt.
Tabelle 4
Handlungsfeld: Optimierung …
Ziel
… des Datenangebots
… des Nutzerkreises … der Unterstützung der Nutzungsbe-rechtigten
… des Antragsverfahrens (Aufwand & Dauer)
… der verfügbaren Ressourcen
Aufstockung der Personalressourcen √ √ √ Erfassung der Wartezeit auf Antworten der Antragsteller
(+)
Einrichtung von zwei möglichst unabhängige Bearbeitungsstränge für ‚einfache‘ und ‚schwierige‘ Anträge
(+) √ √
Schaffung der Möglichkeit zur Vorhaltung von gesonderten Ressourcen für dringliche Projekte
√ √ √
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen
(+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
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5.1.4 Wahrung des Identitätschutzes der Menschen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind
Die Notwendigkeit zur Wahrung des Identitätsschutzes folgt direkt aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie
macht Maßnahmen erforderlich, die über die Verhinderung der exakten Re-Identifizierung von Versicherten hinausgehen: Schon
wenn einem Menschen gewisse Eigenschaften mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zugeordnet werden können, kann ihm der
Zugang zu bestimmten Leistungen erschwert werden oder versagt bleiben. Erwähnt seien hier nur die Scoring-Verfahren zur
Bestimmung der Kreditwürdigkeit und die Praxis der privaten Krankenkassen, aufgrund von Krankheitsrisiken Risikoaufschläge
zu verlangen oder die Versicherung komplett abzulehnen. Maßnahmen zur Wahrung des Identitätsschutzes sind z.T. sehr
aufwändig und für i.d.R. zu einem Informationsverlust. Die Wahrung des Identitätsschutzes ist daher die zentrale
Herausforderung für alle Beteiligten.
Vor diesem Hintergrund wurde im Vorfeld der Aufnahme des Pilotbetriebs der Datenaufbereitungsstelle in Abstimmung mit
dem BMG und der BfDI die 30 als Standardmindestfallzahl für zusammengefasste Daten festgelegt, die derzeit in begründeten
Fällen auf 5 reduziert werden kann. Bei einer Mindestfallzahl von 30 können theoretisch ca. 2,3 Millionen Gruppen von
gesetzlich Versicherten unterschieden werden. Bei einer Mindestfallzahl von 5 sind es etwa 14 Millionen7.
Eine an einen Antragsteller ausgelieferte Ergebnismenge muss nur für sich genommen anonymisiert sein, da laut
Datentransparenzverordnung eine Datenzusammenführung zu untersagen ist, wenn ein Re-Identifizierungsrisiko durch die
Zusammenführung der Ergebnismenge mit anderen Daten besteht8. Wird eine Ergebnismenge vollständig oder in Teilen
veröffentlicht, entfaltet das Verbot der Datenzusammenführung für die veröffentlichten oder weitergegebenen Ergebnisse keine
Wirkung mehr. Somit sind, wie in der Nutzungsordnung festgelegt, Ergebnisse vor der Veröffentlichung vollumfänglich durch die
nutzungsberechtigte Institution zu anonymisieren.
Ob möglichst kleine Mindestfallzahlen eine wesentliche Voraussetzung für eine angemessene Erschließung der DaTraV-Daten
sind, ist fraglich. Zum einen gilt: Je kleiner die Fallzahlen, desto eher können Unterschiede rein zufällig sein. Zum anderen wird in
der Regel eine überschaubare Menge an höher aggregierten Werten publiziert. Erfolgt diese Aggregation auf Basis von bereits
aggregierten und zu Teilen modifizierten Werten einer Ergebnismenge, kann es zu Verzerrungen kommen. Würde die höhere
Aggregation bereits auf Basis der Einzeldaten, also im Rahmen der Antragsbearbeitung erfolgen, werden diese Verzerrungen
vermieden. Werden von einem Antragsteller Ergebnismengen mit verschiedenen Aggregationsniveaus beantragt, so ergeben
sich daraus Möglichkeiten zur Rückrechnung, die entweder zu unterbinden oder zu verbieten sind. Im Falle der Unterbindung
kann es ebenfalls zu Verzerrungen kommen, die allerdings ggf. besser zu steuern sind und damit in ihren Auswirkungen
minimiert werden können. Mit einem Verbot der Rückrechnungen würde im Prinzip auch ein zentraler Teil der Plausibilisierung
der Werte untersagt, beruht dieser doch auf der Prüfung bzw. Identifizierung der Beziehungen zwischen Werten, die in Form
von mathematischen Formeln (ggf. näherungsweise) beschrieben werden können, und der Prüfung dieser Werte auf
Stimmigkeit anhand der identifizierten Formeln. Es handelt sich somit u.a. um eine Rückrechnung von Werten und wäre damit
nicht zulässig, auch wenn ihr Ziel NICHT die Re-Identifizierung von Versicherten ist. Der Grund für die Beantragung einer
umfangreichen Ergebnismenge ist nun aber in der Regel, dass eine Plausibilisierung der Ergebnisse vor deren Veröffentlichung
erforderlich ist. Wenn diese aber verboten ist, entfällt dieser Grund. Hieraus ergibt sich, dass Ergebnismengen grundsätzlich nur
die Daten enthalten sollten, die für die Beantwortung der Fragestellung hinreichend sind. Die Plausibilisierung der Ergebnisse
sollte dann im Rahmen der Antragsbearbeitung erfolgen können. Hierzu gibt es verschiedene, auch kombinierbare
Möglichkeiten.
Welche Auswirkungen die Realisierung der in den drei vorangehenden Abschnitten formulierten Ziele auf die Wahrung des
Identitätsschutzes der gesetzlich Versicherten hätte, wird in Tabelle 5 dargestellt.
7 Bei einer Auswertung der Daten aller Versicherten repräsentieren 30 Versicherte etwa 0,0000004% und 5 Versicherte 0,00000007% - also weit unter 1% - der
Menschen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind. 8 Da es faktisch unmöglich ist, für jeden Antragsteller festzustellen über welche Daten er verfügt, die geeignet sind durch Zusammenführung mit einer
Ergebnismenge Versicherte mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit - ob beabsichtigt oder nicht - zu re-identifizieren, wird durch die Nutzungsordnung
festgelegt, dass jegliche Datenzusammenführung vorab durch die Datenaufbereitungsstelle zu genehmigen ist.
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Tabelle 5
Handlungsfeld
Ziel Wahrung des Identitätsschutzes der gesetzlich Versicherten
Ermöglichung der Berechnung der Inzidenz und Prävalenz u.a. von fulminant verlaufenden Erkrankungen Erweiterung der Anzahl der Datenmerkmale
Reduzierung des Zeitverzugs von 4 Jahren
Absenkung der Zugangsschwellen
Dezidierte Unterstützung der Entwicklung von Fragestellungen und Methoden √ Reduzierung des Beratungs- und Abstimmungsbedarfs
Abwägung zwischen potentiellem Erkenntnisgewinn und Wahrung des Identitätschutzes
Vereinfachung (-)
Verzicht Sicherstellung der sekundären Geheimhaltung
Vereinfachung (-)
Verzicht Entlastung der Analysten von anderen Aufgaben √ Vereinfachung der Datenschleusung (-) Reduzierung der Prüfschritte (-) Aufstockung der Personalressourcen √ Erfassung der Wartezeit auf Antworten der Antragsteller
Einrichtung von zwei möglichst unabhängige Bearbeitungsstränge für ‚einfache‘ und ‚schwierige‘ Anträge Schaffung der Möglichkeit zur Vorhaltung von gesonderten Ressourcen für dringliche Projekte
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen
(+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
5.2 Handlungsoptionen und Zielkonflikte
Es braucht ein ganzes Bündel an konkreten Maßnahmen, um die Datenaufbereitungsstelle und deren Nutzer in die Position zu
bringen, den Datenschatz, der in den GKV-Routinedaten mehr oder weniger verborgen liegt, gemeinsam zu heben.
Insgesamt wurden 31 Handlungsoptionen mit bis zu 5 Varianten gemeinsam mit dem Beirat des DIMDI und dem Arbeitskreis
Versorgungsdaten der TMF e.V. zusammengetragen (s. Abschnitt 10.1). Jede der Varianten wurde an Hand von bis zu 30
Aspekten (s. Abschnitt 10.2) hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit bewertet, um eine Empfehlung abzuleiten. Die in den Abschnitten
5.1.1 bis 5.1.4 formulierten Ziele wurden dabei in leicht abgewandelter Form aufgegriffen. Die Analyse aller Handlungsoptionen
findet sich im zweiten Teil dieses Berichtes, der Bewertungsmatrix der Handlungsoptionen, und deren Zusammenfassung in
Form einer nach den verschiedenen Aspekten filterbaren Tabelle, welche den dritten Teil dieses Berichts darstellt.
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Welches Bündel an Maßnahmen umgesetzt werden kann, hängt ganz wesentlich ab von einer Grundsatzentscheidung zum
Umgang mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten, der daraus resultierende Aufteilung der
Verantwortung bezüglich der Wahrung des Identitätschutzes sowie der Bereitschaft, die hieraus entstehenden Aufwände und
Kosten zu akzeptieren (vgl. Tabelle 5 in Abschnitt 5.1.4). Würde man den Schutz der Versichertenidentität zukünftig in Gänze auf
die nutzungsberechtigten Institutionen verlagern und diesen einen unmittelbaren Zugriff auf die Einzeldatensätze ermöglichen,
so könnte sich die Datenaufbereitungsstelle auf die Bereitstellung eben dieser Datensätze beschränken. Hält man dieses für
nicht sinnvoll bzw. nicht erforderlich, gibt es verschiedene Möglichkeiten den durchschnittlichen Bearbeitungsaufwand eines
Antrags zu senken, wobei die seinerzeit geschätzten 5 bis 7 Stunden pro Antrag9 grundsätzlich nicht zu erreichen sind. Die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags wird ohne zusätzliches Personal nicht entscheidend zu senken sein.
Zu beachten ist ferner, dass es auch Zielkonflikte zwischen den aufgeführten Handlungsfeldern gibt (vgl. Tabelle 2 bis Tabelle 5 in
den vorangehenden Abschnitten). Einerseits sollte die Entwicklung von Fragestellungen und Methoden von der
Datenaufbereitungsstelle weiterhin und ggf. sogar in größerem Umfang unterstützt werden, um die Einstiegshürde zu senken
und damit die Anzahl der eingereichten Anträge zu erhöhen. Anderseits würde eine Reduzierung der Abstimmung und Beratung
den Bearbeitungsaufwand absenken und Dritten, insbesondere den im Umgang mit Routinedaten erfahrenen Forschern,
Organisationen und Firmen ein Betätigungsfeld eröffnen. Um den Abstimmungs- und Beratungsbedarf nennenswert zu
reduzieren wären allerdings verschiedene Maßnahmen zu kombinieren (s. Tabelle 6). Die Möglichkeiten der
Datenaufbereitungsstelle auf einen achtsamen Umgang mit den DaTraV-Daten zu achten, wären dann darauf beschränkt zu
prüfen, ob ein Antrag von einer nutzungsberechtigten Institution kommt.
Tabelle 6: Für eine Reduzierung des Abstimmungs- und Beratungsbedarfs zu kombinierende Handlungsoptionen
Handlungsoption / Maßnahme
Festlegung einer einheitlichen Mindestfallzahl für alle Anträge vgl. [ID 12 – ID 14]
Keine Sicherstellung der sekundären Geheimhaltung, Verbot der Rückrechnung als ausreichend deklarieren [ID 51]
Keine Skripterstellung und auch keine Überarbeitung von Skripten durch die Datenaufbereitungsstelle vgl. [ID 23]
Skripte werden nur auf Lauffähigkeit geprüft -
Keine inhaltlichen Prüfungen:
Keine Prüfung, ob der Umfang und die Struktur der DaTraV-Daten für den angegebenen Zweck ausreichend
sind (§303e Absatz 3 SGB V, DaTraV §5 Absatz 3 Satz 3)
Keine Prüfung, ob der beantragte Umfang einer Ergebnismenge, also der Umfang und die Struktur der
beantragten Daten, für den angegebenen Zweck erforderlich sind (§303e Absatz 3 SGB V, DaTraV §5 Absatz
3 Satz 4)
Keine Prüfung der Stimmigkeit von Institution, Zweck, Fragestellung, Methodik und Skript.
vgl. [ID 52]
Bereitstellung einer unveränderten Stichprobe von 10% der Versicherten oder Bereitstellung von mehreren
unveränderten Stichproben von 1% der Versicherten für ausgewählte Erkrankungen, wie z.B. Asthma und
Diabetes, für nutzungsberechtigte Institutionen und deren Berater.
vgl. [ID 6], [ID 20]
Bereitstellung einer vollständig anonymisierten Stichprobe von 1% der Versicherten oder eines modellbasierten
Beispieldatensatzes für alle Interessierten
vgl. [ID 4]
Definition von Standardauswertungen und zugehörige Skripterstellung durch Dritte -
Ermöglichung der Beratung inkl. Gestattung des Zugriffs auf die Ergebnismenge durch Dritte, auch wenn diese
nicht Mitarbeiter einer nutzungsberechtigten Institution sind
[ID 21]
9 Im Falle der Beantragung von Ergebnissen einer der kommenden Standardauswertungen könnte es evtl. gelingen eine durchschnittliche Bearbeitungsaufwand
von weniger als 5 - 7 Stunden zu realisieren.
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6 Empfehlungen
6.1 Voraussetzungen für eine substanzielle Weiterentwicklung
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine substanzielle Weiterentwicklung der
Datenaufbereitungsstelle zu schaffen, bedarf es einer Änderung der Datentransparenzverordnung und
der zugehörigen Gebührenverordnung. Diese sollte darauf abzielen, dass …
siehe
… alle für den Morbi-RSA erhobenen und dem BVA zur Verfügung stehenden Daten an die Datenaufbereitungsstelle übermittelt werden.
[ID 35] &
Abschnitt 6.2
… der Zeitverzug der Datenlieferung durch ergänzende (ggf. auch nur ausschließliche) Lieferung der Erstmeldung(en) soweit wie möglich reduziert wird.
[ID 36] ([ID 37]) &
Abschnitt 6.2
… vorläufige Ergebnismengen an die Antragsteller übermittelt werden können. [ID 15]
… die Deckelung der Gebühren für die Anpassung von Skripten von 400,00 € auf 1.000,00 € angehoben wird.
… die Deckelung der Gebühren für die Entwicklung von Skripten von 700,00 € auf 2.000,00 € angehoben wird.
[ID 27]
… die zu erhebenden Gebühren vor allem anhand o des Aufwands für die Abstimmung bzw. Beratung, o des Aufwandes für die reine Programmierleistung, o des Aufwandes für die Prüfung und Sicherstellung der statistischen Geheimhaltung, o des Umfangs einer Ergebnismenge
festgelegt werden.
[ID25], [ID26]
… Anträge strikt nach dem First-In-First-Out-Prinzip bearbeitet werden. [ID 43]
… zu allen Anträgen bestimmte Informationen in einem allgemeinzugänglichen Antragsregister ein oder zwei Jahre nach Abschluss der Antragsbearbeitung veröffentlicht werden.
[ID 45]
… ab einem gewissen Umfang einer Ergebnismenge die Erforderlichkeit des Umfangs zu begründen ist.
[ID 52]
Um eine zügigere Bearbeitung von Anträgen und eine substanzielle Weiterentwicklung der
Datenaufbereitungsstelle zu ermöglichen … siehe
… sollten die Personalressourcen für die inhaltliche Antragsbearbeitung um mindestens 3 Stellen aufgestockt werden. Damit können mehr Anträge zeitgleich bearbeitet werden. Hinzu kommt, dass das Verfahren zur Antragsbearbeitung optimiert werden kann, indem zwei unabhängige Stränge zur inhaltlichen Bearbeitung von ‚einfachen‘ und ‚schwierigen‘ Anträgen eingerichtet werden. Zudem lassen sich andere empfehlenswerte Handlungsoptionen realisieren.
Abschnitt 6.2.3 insbes. Tabelle 7
… sollte die Bereitstellung von Projektmittel, mit denen auch Projektstellen finanziert werden können, ermöglicht werden.
[ID 30] &
Abschnitt 6.2.3
insbes. Tabelle 8
Die Erweiterung der DaTraV-Daten um alle für den Morbi-RSA erhobenen und dem BVA zur Verfügung stehenden Daten [ID 35]
und die Reduzierung des Zeitverzugs von derzeit 4 Jahren auf etwas mehr als ein Jahr ([ID 36] ggf. [ID 37]) erhöhen den Nutzen
der Daten deutlich. Sie führen zu einer Optimierung des Datenangebots (s. Abschnitt 6.2).
Eine Reihe der aufgeführten Empfehlungen reduziert die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags, ohne zugleich die
Zugangsschwelle zu erhöhen (s. Abschnitt 6.2.3). Hierzu zählt insbesondere die Aufstockung der Personalressourcen für die
inhaltliche Antragsbearbeitung wie auch die Bereitstellung von Projektmitteln:
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Im Falle einer Aufstockung der Analystenstellen um mindestens 3 Stellen können innerhalb von 2 Jahren weitere
empfehlenswerte Handlungsoptionen angegangen, wenn nicht umgesetzt, werden (s. Tabelle 7).
Im Falle einer ergänzenden Bereitstellung von Projektmitteln [ID 30] können drei weitere Handlungsoptionen
umgesetzt werden (s. Tabelle 8).
Sofern das Kernteam um mindestens 3 zusätzliche Analysten erweitert wurde und ergänzenden Projektmitteln
bereitgestellt werden, kann eine weitere Handlungsoption umgesetzt werden (s. Tabelle 9).
Einen positiven Effekt auf die durchschnittliche Bearbeitungsdauer und -zeit eines Antrags dürfte auch die Umsetzung der
folgenden Handlungsoptionen haben (s. Abschnitte 6.2.3 und 6.2.4):
Anhebung der Deckelung der Gebühren für die Anpassung bzw. Entwicklung von Skripten [ID 27],
Erweiterung der Gebührenpositionen, u.a. um den Umfang der Ergebnismenge,
Begründung der Erforderlichkeit des Umfangs einer Ergebnismenge, falls der Umfang ein bestimmtes Maß
übersteigt [ID 52].
Allerdings wird durch diese die Zugangsschwelle etwas erhöht.
Eine Reihe der empfohlenen Handlungsoptionen könnten auch mit den vorhandenen Personalressourcen angegangen bzw.
zumindest initial umgesetzt werden (s. Tabelle 10). Bei 3 bzw. 2 ist grundsätzlich eine Aussetzung der Antragsbearbeitung
erforderlich. In der Summe wird durch die Realisierung dieser Handlungsoptionen weder der Aufwand pro Antrag reduziert noch
die Kapazität zur Antragsbearbeitung erhöht.
In Tabelle 11 werden alle in den Tabellen 7 bis 9 aufgeführten Handlungsoptionen zusammengefasst aufgeführt.
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Tabelle 7 Übersicht der empfohlenen Handlungsoptionen, die bald, fortlaufend oder mittelfristig zumindest
angegangen werden könnten, wenn das Kernteam um mindestens 3 zusätzliche Analysten erweitert wurde.
Handlungsoptionen Handlungsfelder
Optimierung …
ID Varianten
… d
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geb
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… d
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Iden
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es
1 statische, allg. zugängliche Datencharakterisierungen √ 15 Bereitstellung von vorläufigen Ergebnismengen √ (+) (-) 16 Ausbau der FAQ √ (+) 17 Weiterentwicklung der Datensatzbeschreibung √ (+) 18 Weitere Beispielskripte √ (+) 29 Einrichtung von zwei möglichst unabhängigen Strängen zur inhaltlichen Bearbeitung
von Anträgen (+) √ √ (+)
30 Bereitstellung von Projektmittel in Kombination mit der Möglichkeit projektbezogene Stellen (temporär) einzurichten (+) √
33 Realisierung des von Beginn an vorgesehenen System zur Unterstützung des Projekt, Prozess- und Wissensmanagements (PPW-System) (+) (+) √
45 Register mit Pflicht zur Veröffentlichung definierter Informationen zu allen Anträge √ √ √ 47 Datencharakterisierungen √ 48 Referenzauswertungen √ ! ! 49 institutionsspezifische Standardauswertungen √ 50 Antragsspezifische Kataloge und andere Daten √ √ ! (+)
Legende
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen
(+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
! isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
Filterkriterien
Empfehlung
baldige Umsetzung empfohlen
mittelfristige Umsetzung empfohlen
fortlaufende Umsetzung empfohlen
Initialer Aufwand für die Datenaufbereitungsstelle
im Rahmen eines ergänzend finanzierten Projekts initial umsetzbar; durch Projektbetreuung reduzierte Kapazitäten für die Antragsbearbeitung
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Tabelle 8 Übersicht der empfohlenen Handlungsoptionen, die im Rahmen von gesondert finanzierten Projekten initial
umgesetzt werden könnten, wobei die erforderliche Projektbetreuung zu einer Reduzierung der Kapazitäten für die
Antragsbearbeitung führen würde.
Handlungsoptionen Handlungsfelder
Optimierung …
ID Varianten
… d
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4 Allg. zugängliche, stärker inhaltsorientierte Beispieldatensätze √ (-) 34 Modell zur Abschätzung des Re-Identifizierungsrisikos der Versicherten (+) (+) √ (+)
Legende
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen
(+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
! isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
Filterkriterien
Empfehlung
baldige Umsetzung empfohlen
mittelfristige Umsetzung empfohlen
fortlaufende Umsetzung empfohlen
Umsetzung empfohlen und abhängig von den gestellten Anträgen
Initialer Aufwand für die Datenaufbereitungsstelle
im Rahmen eines ergänzend finanzierten Projekts initial umsetzbar; durch Projektbetreuung reduzierte Kapazitäten für die Antragsbearbeitung
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Tabelle 9 Übersicht der empfohlenen Handlungsoptionen, die im Rahmen von gesondert finanzierten Projekten initial
umgesetzt werden könnten, sofern das Kernteam um mindestens 3 zusätzliche Analysten erweitert wurde.
Handlungsoptionen Handlungsfelder
Optimierung …
ID Varianten
… d
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… d
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es
3 interaktive, nur für Mitarbeiter nutzungsberechtigter Institutionen zugängliche Datencharakterisierungen √ !
Legende
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen
(+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
! isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
Filterkriterien
Empfehlung
baldige Umsetzung empfohlen
mittelfristige Umsetzung empfohlen
fortlaufende Umsetzung empfohlen
Umsetzung empfohlen und abhängig von den gestellten Anträgen
Initialer Aufwand für die Datenaufbereitungsstelle
sofern das Kernteam um 3 zusätzliche Analysten erweitert wurde, im Rahmen eines ergänzend finanzierten Projekts initial umsetzbar
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
Evaluationsbericht 07/2013-02/2016 Teil 1
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Tabelle 10 Empfohlene Handlungsoptionen / Maßnahmen, die mit den vorhandenen Personalressourcen angegangen
bzw. zumindest initial umgesetzt werden könnten, jedoch ggf. eine Reduzierung bzw. Aussetzung der
Antragsbearbeitung erfordern und in der Summe weder den Aufwand pro Antrag reduzieren noch die Kapazitäten zur
Antragsbearbeitung erhöhen.
Handlungsoptionen Handlungsfelder
Optimierung …
ID Varianten Umsetzbarkeit
… d
es D
ate
nan
geb
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… d
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… d
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en
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g d
es
Iden
titä
tsch
utz
es
21 Hinzuziehung von Beratern, auch wenn diese selbst nicht antragsberechtigt sind, ermöglichen
Initial √ (-)
27 Aufhebung der Deckelung von 400,00 (Datenfernverarbeitung) bzw. 700,00 € (Skripterstellung durch die Datenaufbereitungsstelle) für die Über- bzw. Erarbeitung von Skripten ohne Kostenvoranschläge
Initial
(-) (-)
32 Nutzung der DaTraV-Daten für die Ausarbeitung einer Arbeit zur Erreichung eines akademischen Grades ermöglichen
Initial
√ ! ! !
35 Lieferung aller für den Morbi-RSA erhobenen und dem BVA zur Verfügung stehenden Daten
Aussetzung der Antrags-bearbeitung erforderlich
√ √ 36
Lieferung der Erstmeldung(en)
ergänzend Aussetzung der Antrags-bearbeitung erforderlich
√ (-) ! 37 ausschließlich √ ! 39 Top 8 ohne Wohnort Initial √ ! ! 43 Strikte Einhaltung des First-In-First-Out-Prinzips zur
Priorisierung der Bearbeitung der Anträge Komplett
√ √ √ 44 Reduzierung der Wahrscheinlichkeit einer
Instrumentalisierung von Nutzungsberechtigten durch Dritte
Komplett
√ (+) √
52 Beschränkung des Umfangs von Ergebnismengen Komplett (+) √ √ 53 Container-Verfahren: Datenlücke von bis zu 2 Jahren
schließen, ggf. Abkopplung vom MorbiRSA-Verfahren
reduzierte Kapazitäten für die Antragsbearbeitung √ (+) (+)
Legende
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen
(+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
! isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
Filterkriterien
Empfehlung
baldige Umsetzung empfohlen
mittelfristige Umsetzung empfohlen
fortlaufende Umsetzung empfohlen
Umsetzung empfohlen und abhängig von den gestellten Anträgen
Initialer Aufwand für die Datenaufbereitungsstelle
mit den vorhandenen Personalressourcen umsetzbar
mit den vorhandenen Personalressourcen initial umsetzbar
mit den vorhandenen Personalressourcen initial umsetzbar; reduzierte Kapazitäten für die Antragsbearbeitung
mit den vorhandenen Personalressourcen initial umsetzbar, sofern die Antragsbearbeitung temporär ausgesetzt wird; eine Umsetzung als ergänzend finanziertes Projekt macht keinen Sinn
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Tabelle 11 Gesamtübersicht der empfohlenen Handlungsoptionen, die bald, fortlaufend oder mittelfristig zumindest
angegangen werden könnten, wenn das Kernteam um mindestens 3 zusätzliche Analysten erweitert wurde und
zusätzlich Projektmittel verfügbar sind.
Handlungsoptionen Handlungsfelder
Optimierung …
ID Varianten
… d
es D
ate
nan
geb
ots
… d
es N
utz
erkr
eis
es
… d
er U
nte
rstü
tzu
ng
der
Nu
tzu
ngs
be
rech
tigt
en
… d
es A
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agsv
erfa
hre
ns
(Au
fwan
d &
Dau
er)
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Iden
titä
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1 statische, allg. zugängliche Datencharakterisierungen √ 3 interaktive, nur für Mitarbeiter nutzungsberechtigter Institutionen zugängliche
Datencharakterisierungen √ !
4 Allg. zugängliche, stärker inhaltsorientierte Beispieldatensätze √ (-) 15 Bereitstellung von vorläufigen Ergebnismengen √ (+) (-) 16 Ausbau der FAQ √ (+) 17 Weiterentwicklung der Datensatzbeschreibung √ (+) 18 Weitere Beispielskripte √ (+) 21 Hinzuziehung von Beratern, auch wenn diese selbst nicht antragsberechtigt sind,
ermöglichen √ (-)
27 Aufhebung der Deckelung von 400,00 (Datenfernverarbeitung) bzw. 700,00 € (Skripterstellung durch die Datenaufbereitungsstelle) für die Über- bzw. Erarbeitung von Skripten ohne Kostenvoranschläge
(-) (-)
29 Einrichtung von zwei möglichst unabhängigen Strängen zur inhaltlichen Bearbeitung von Anträgen (+) √ √ (+)
30 Bereitstellung von Projektmittel in Kombination mit der Möglichkeit projektbezogene Stellen (temporär) einzurichten (+) √
32 Nutzung der DaTraV-Daten für die Ausarbeitung einer Arbeit zur Erreichung eines akademischen Grades ermöglichen √ ! ! !
33 Realisierung des von Beginn an vorgesehenen System zur Unterstützung des Projekt, Prozess- und Wissensmanagements (PPW-System) (+) (+) √
34 Modell zur Abschätzung des Re-Identifizierungsrisikos der Versicherten (+) (+) √ (+) 35 Lieferung aller für den Morbi-RSA erhobenen und dem BVA zur Verfügung
stehenden Daten √ √
36
Lieferung der Erstmeldung(en)
ergänzend √ (-) ! 37 ausschließlich √ ! 39 Top 8 ohne Wohnort √ ! ! 43 Strikte Einhaltung des First-In-First-Out-Prinzips zur Priorisierung der Bearbeitung
der Anträge √ √ √ 44 Reduzierung der Wahrscheinlichkeit einer Instrumentalisierung von
Nutzungsberechtigten durch Dritte √ (+) √
45 Register mit Pflicht zur Veröffentlichung definierter Informationen zu allen Anträge √ √ √ 47 Datencharakterisierungen √
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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48 Referenzauswertungen √ ! ! 49 institutionsspezifische Standardauswertungen √ 50 Antragsspezifische Kataloge und andere Daten √ √ ! (+) 52 Beschränkung des Umfangs von Ergebnismengen (+) √ √ 53 Container-Verfahren: Datenlücke von bis zu 2 Jahren schließen, ggf. Abkopplung
vom MorbiRSA-Verfahren √ (+) (+)
Legende
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen
(+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
! isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
Filterkriterien
Empfehlung
baldige Umsetzung empfohlen
mittelfristige Umsetzung empfohlen
fortlaufende Umsetzung empfohlen
Umsetzung empfohlen und abhängig von den gestellten Anträgen
Initialer Aufwand für die Datenaufbereitungsstelle
mit den vorhandenen Personalressourcen umsetzbar
mit den vorhandenen Personalressourcen initial umsetzbar
mit den vorhandenen Personalressourcen initial umsetzbar; reduzierte Kapazitäten für die Antragsbearbeitung
mit den vorhandenen Personalressourcen initial umsetzbar, sofern die Antragsbearbeitung temporär ausgesetzt wird; eine Umsetzung als ergänzend finanziertes Projekt macht keinen Sinn
im Rahmen eines ergänzend finanzierten Projekts initial umsetzbar; durch Projektbetreuung reduzierte Kapazitäten für die Antragsbearbeitung
mit 3 zusätzlichen Analysten parallel zur Antragsbearbeitung angehbar
sofern das Kernteam um 3 zusätzliche Analysten erweitert wurde, im Rahmen eines ergänzend finanzierten Projekts initial umsetzbar
in Kombination mit anderen Handlungsoptionen mit den vorhandenen Personalressourcen initial umsetzbar
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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6.2 Handlungsfelder
In den folgenden Abschnitten werden pro Handlungsfeld die empfohlenen Handlungsoptionen aufgeführt und ausgewählte
erläutert:
Optimierung des Datenangebots 6.2.1
Optimierung des Nutzerkreises 6.2.2
Optimierung der Unterstützung der Nutzungsberechtigten 6.2.3
Optimierung des Antragsverfahrens (Aufwand & Dauer) 6.2.4
Optimierung der verfügbaren Ressourcen 6.2.5
Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten 6.2.6
6.2.1 Optimierung des Datenangebots
Tabelle 12
ID Varianten Handlungsfelder ergänzend
erforderliche
Personal-
ressourcen
/
Auswirkungen
auf die Antrags-
bearbeitung
(AB)
Optimierung …
… d
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Dat
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… d
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… d
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es
35 Lieferung aller für den Morbi-RSA erhobenen und dem BVA zur
Verfügung stehenden Daten √ √ temporäre
Aussetzung der
AB
36
Lieferung der Erstmeldung(en)
ergänzend √ (-) ! temporäre
Aussetzung der
AB 37 ausschließlich √ ! 39 Top 8 ohne Wohnort √ ! ! initial: -
50 Antragsspezifische Kataloge und andere Daten √ √ ! (+) +3 Analysten
53 Container-Verfahren: Datenlücke von bis zu 2 Jahren schließen,
ggf. Abkopplung vom MorbiRSA-Verfahren √ (+) (+) ABK reduziert
Legende Kürzel
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen AB: Antragsbearbeitung
ABK: Antragsbearbeitungskapazitäten (+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
! isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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6.2.1.1 Erweiterung der DaTraV-Daten und Reduzierung des Zeitverzugs von derzeit 4 Jahren
Derzeit kann eine Vielzahl von Fragestellungen mit den DaTraV-Daten nicht angemessen untersucht werden. So kann z.B. den
folgenden Fragen nicht nachgegangen werden (s. Abschnitt 10.3):
Wer übernimmt die Nachsorge nach Entlassung aus dem Krankenhaus?
In welchen Versorgungssektor werden Patienten nach stationärem Aufenthalt entlassen? Ambulante Versorgung
oder Reha-Aufenthalt?
Wer initiiert Maßnahmen/Therapien?
Auch die Umsetzung von Leitlinienempfehlungen oder Verordnungsauflagen kann nicht untersucht werden.
Eine Erweiterung der Datenmerkmale ist somit erforderlich. Eine Erweiterung um alle routinemäßig erhobenen Datenmerkmale
[ID 40] ist nur langfristig denkbar. Möglich ist aber bereits jetzt die Übermittlung von Datenmerkmalen, die nicht Teil der
MorbiRSA-Daten sind, mit dem sogenannten Container-Verfahren. Es wurde unter Federführung des GKV-Spitzenverbandes zur
Übermittlung der Regionalkennzeichen ab März 2016 etabliert. Auf Basis dieses Verfahrens könnten zumindest einige weitere
Datenmerkmale von den gesetzlichen Krankenkassen über das BVA unter Einbindung der Vertrauensstelle an die
Datenaufbereitungsstelle übermittelt werden. Eine Erweiterung der DaTraV-Daten um Datenmerkmale wie zum Beispiel den
OPS-Code, den Versichertenstatus oder die Berufsfachgruppe ist damit möglich [ID 38 - 39].
Zusätzlich kann die Inzidenz und Prävalenz von schnell zu Tode führenden Erkrankungen wie dem kleinzelligen
Bronchialkarzinom nicht anhand der DaTraV-Daten berechnet werden, obwohl die dafür erforderlichen Daten für die
Berechnung des Morbi-RSA erhoben werden und dem BVA zur Verfügung stehen. An die Datenaufbereitungsstelle übermittelt
werden nur die Daten, die für den korrigierten Jahresausgleich herangezogen wurden10
. Es fehlen damit die Diagnose- und
Arzneimitteldaten der Versicherten, die im Folgejahr nicht mehr gesetzlich versichert sind, da sie beispielsweise verstorben sind.
Eine Ergänzung der DaTraV-Daten um diese bisher nicht mitgelieferten Diagnose- und Arzneimitteldaten ist dringend
erforderlich und kann mittelfristig erfolgen [ID 35].
Ergänzend sollte der Zeitverzug von aktuell 4 Jahren zwischen dem Behandlungsjahr und der Verfügbarkeit als DaTraV-Daten
reduziert werden [ID 36 & 37]. Entsprechend § 2 Absatz 3 der Datentransparenzverordnung erfolgt die Lieferung der MorbiRSA-
Daten durch das BVA an die Datenaufbereitungsstelle nach Durchführung des korrigierten Jahresausgleichs. Dies bedeutet, dass
die Stammdaten und die Daten zu den Leistungsausgaben 3 Jahre nach ihrer Erhebung und alle anderen Daten 4 Jahre nach
ihrer Dokumentation an die Datenaufbereitungsstelle übermittelt werden. Der Regelung liegt die Annahme zugrunde, dass so
sichergestellt werden kann, dass die Datenaufbereitungsstelle nur vollständige und plausible Daten erhält. Allerdings trifft diese
Annahme nur mit Einschränkungen zu. Das BVA erhält von den gesetzlichen Krankenkassen pro Berichtsjahr vereinfacht
dargestellt 3 Datenmeldungen: eine Erstmeldung und zwei Korrekturmeldungen.
Die Erstmeldung für ein Berichtsjahr erfolgt im August des Folgejahres. Damit steht den gesetzlichen Krankenkassen ein
Zeitraum von etwa 8 Monaten zur Vorbereitung der Erstmeldung zur Verfügung. Da die Daten der Erstmeldung im Rahmen des
Morbi-RSA-Verfahrens ausgewertet werden, kann davon ausgegangen werden, dass diese im Rahmen der Vorbereitung bereits
geprüft wurden.
Jede Datenmeldung wird vom BVA zeitnah nach Eingang auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Die gefundenen
Auffälligkeiten und Fehler werden den gesetzlichen Krankenkassen nicht gemeldet. Die sogenannten „Korrekturmeldungen“ sind
damit ihrem Wesen nach Aktualisierungen, nicht aber zielgerichtete Korrekturen von Auffälligkeiten oder Fehlern, die bei der
Validierung durch das BVA entdeckt wurden. Inwiefern die Aktualisierungen tatsächlich zu einer für die Versorgungsforschung
relevanten Verbesserung der Qualität der Daten führen, ist unbekannt. Hinzu kommt, dass der Zeitverzug von 4 Jahren für
aktuelle Fragestellungen oder zur Unterstützung gesundheitspolitischer Entscheidungen definitiv negative Auswirkungen hat.
Erkenntnisse, die auf Basis von vier Jahre alten Daten gewonnen wurden, können oft nicht ohne weiteres auf die aktuelle
Situation übertragen werden. Die DaTraV-Daten sind daher z.B. für viele Fragestellungen bei der Wahrnehmung von
Steuerungsaufgaben nicht geeignet. Auch bei der Untersuchung von Therapierisiken könnten Erkenntnisse gewonnen werden,
von denen man sich wünschen würde, dass sie 3 Jahre früher verfügbar gewesen wären.
Beides kann mit einer Änderung der Datentransparenzverordnung auf den Weg gebracht werden. Damit wäre ein
entscheidender Schritt zur Erhöhung des Nutzwertes der DaTraV-Daten getan, dem aber weitere folgen sollten.
10 Diese Aussage ist nicht ganz zu treffend, da alle dokumentierten ICD-Codes geliefert werden und nicht nur jene etwa 4000 ICD-Codes, die für die Analyse der
80 für den Morbi-RSA derzeit relevanten Erkrankungen herangezogen werden.
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Die Lieferung der bisher fehlenden Daten der Versicherten, die im Folgejahr nicht mehr gesetzlich versichert sind, würde eine
komplette Neulieferung auch aller bisherigen DaTraV-Daten erforderlich machen. Zudem würden die Daten in einem neuen
Zuschnitt geliefert werden und lägen dann Berichtsjahr-orientiert vor. Dies würde den zukünftigen Umgang mit den Daten
erleichtern und damit die Zugangsschwelle absenken. Um die Daten im neuen Zuschnitt bereitstellen zu können, ist ein Neustart
des Informationssystems Versorgungsdaten erforderlich [ID 35]: die Datenbankstrukturen und der Beispieldatensatz sind neu zu
definieren, bestehende Skripte und die gesamte Dokumentation anzupassen. Der Aufwand hierfür beträgt geschätzt 152 PT. Von
diesen sind ca. 75% durch die Analysten zu erbringen.
6.2.2 Optimierung des Nutzerkreises
Tabelle 13
ID Varianten Handlungsfelder ergänzend erforderliche Personal- ressourcen
/
Auswirkungen auf die Antrags-bearbeitung (AB)
Optimierung …
… d
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… d
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32 Nutzung der DaTraV-Daten für die Ausarbeitung einer Arbeit zur Erreichung eines akademischen Grades ermöglichen √ ! ! ! initial: -
44 Reduzierung der Wahrscheinlichkeit einer Instrumentalisierung von Nutzungsberechtigten durch Dritte √ (+) √ -
Legende Kürzel
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen AB: Antragsbearbeitung
ABK: Antragsbearbeitungskapazitäten (+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
! isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
6.2.2.1 Nutzung der DaTraV-Daten für die Ausarbeitung einer Arbeit zur Erreichung eines akademischen Grades
ermöglichen [ID 32]
Die Ausarbeitung zur Erlangung eines akademischen Grades, wie z.B. eine Promotion, eine Habilitation, einer Masterarbeit etc.
ist immer eine Privatangelegenheit, so dass eine Antragsberechtigung verneint werden muss.
Nur Mitarbeiter einer nutzungsberechtigten Institution (s. §303 e SGB V) können Anträge stellen und gegebenenfalls
Ergebnismengen erhalten. Eine Weiterverwendung der Ergebnismenge für persönlichen Zwecke ist jedoch nicht gestattet.
Dies stellt für die Nutzung der Daten ein erhebliches Hindernis dar, da …
… ein wichtiger Teil der Forschung an Hochschulen durch Dissertationen und Habilitationen erbracht wird.
… Bachelor- und Magisterarbeiten wichtig sind für die Erlernung der Methoden und Vorgehensweise auch in der
Forschung mit Routinedaten.
Die Nutzung der DaTraV-Daten zur Erreichung eines akademischen Grades sollte gestattet sein, sofern die Hochschule und der
Nutzer der Daten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So sollte …
… die Speicherung und weitere Verarbeitung der Ergebnismenge nur auf hinreichend abgesicherten IT-Systemen der
Hochschule bzw. deren Instituten erfolgen.
… eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Hochschule und dem Nutzer geschlossen werden, die den Nutzungszweck
und den Umgang mit der Ergebnismenge festlegt sowie den Nutzer zur Vertraulichkeit verpflichtet.
… die Ausarbeitung zumindest bei Bachelor-, Masterarbeiten und Promotionen im Rahmen eines strukturierten
Programms erfolgen.
… eine Publikation der Ergebnisse erkennbar angestrebt werden.
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Des Weiteren sollte die Veröffentlichung des Antrags in einem zukünftigen Antragsregister Pflicht sein, sofern diese nicht, wie
empfohlen, generell eingeführt wird [ID 45].
Andere Handlungsoptionen, deren Umsetzung ebenfalls mit einer Erhöhung des Re-Identifizierungsrisikos für die Versicherten
einhergehen [z.B. ID 12, ID 13, ID51], sollten, wenn überhaupt, nur mit Bedacht ausgewählt und realisiert werden.
6.2.3 Optimierung der Unterstützung der Nutzungsberechtigten
Tabelle 14
ID Varianten Handlungsfelder ergänzend
erforderliche
Personal-
ressourcen
/
Auswirkungen
auf die Antrags-
bearbeitung
(AB)
Optimierung …
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Iden
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1 statische, allg. zugängliche Datencharakterisierungen √ +3 Analysten
3 interaktive, nur für Mitarbeiter nutzungsberechtigter
Institutionen zugängliche Datencharakterisierungen √ ! +3 Analysten &
Projektmittel
4 Allg. zugängliche, stärker inhaltsorientierte Beispieldatensätze √ (-)
Projektmittel,
ABK reduziert
15 Bereitstellung von vorläufigen Ergebnismengen √ (+) (-) +3 Analysten
16 Ausbau der FAQ √ (+) +3 Analysten
17 Weiterentwicklung der Datensatzbeschreibung √ (+) +3 Analysten
18 Weitere Beispielskripte √ (+) +3 Analysten
21 Hinzuziehung von Beratern, auch wenn diese selbst nicht
antragsberechtigt sind, ermöglichen √ (-) intial: -
29 Einrichtung von zwei möglichst unabhängigen Strängen zur
inhaltlichen Bearbeitung von Anträgen (+) √ √ (+) +3 Analysten
30 Bereitstellung von Projektmittel in Kombination mit der
Möglichkeit projektbezogene Stellen (temporär) einzurichten (+) √ +3 Analysten
33 Realisierung des von Beginn an vorgesehenen System zur
Unterstützung des Projekt, Prozess- und Wissensmanagements (+) (+) √ +3 Analysten
34 Modell zur Abschätzung des Re-Identifizierungsrisikos der
Versicherten (+) (+) √ (+) Projektmittel,
ABK reduziert
35 Lieferung aller für den Morbi-RSA erhobenen und dem BVA zur
Verfügung stehenden Daten √ √
temporäre
Aussetzung der
Antragsbearbeit
ung
43 Strikte Einhaltung des First-In-First-Out-Prinzips zur Priorisierung
der Bearbeitung der Anträge √ √ √ -
44 Reduzierung der Wahrscheinlichkeit einer Instrumentalisierung
von Nutzungsberechtigten durch Dritte √ (+) √ -
45 Register mit Pflicht zur Veröffentlichung definierter
Informationen zu allen Anträge √ √ √ +3 Analysten
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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ID Varianten Handlungsfelder ergänzend
erforderliche
Personal-
ressourcen
/
Auswirkungen
auf die Antrags-
bearbeitung
(AB)
Optimierung …
… d
es D
aten
ange
bo
ts
… d
es N
utz
erk
reis
es
… d
er
Un
ters
tütz
un
g d
er
Nu
tzu
ngs
be
rech
tigt
en
… d
es A
ntr
agsv
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hre
ns
(Au
fwan
d &
Dau
er)
… d
er v
erfü
gbar
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Res
sou
rcen
Wah
run
g d
es
Iden
titä
tsch
utz
es
47 Datencharakterisierungen √ +3 Analysten
48 Referenzauswertungen √ ! ! +3 Analysten
49 institutionsspezifische Standardauswertungen √ +3 Analysten
50 Antragsspezifische Kataloge und andere Daten √ √ ! (+) +3 Analysten
52 Beschränkung des Umfangs von Ergebnismengen (+) √ √ -
53 Container-Verfahren: Datenlücke von bis zu 2 Jahren schließen,
ggf. Abkopplung vom MorbiRSA-Verfahren √ (+) (+) ABK reduziert
Legende Kürzel
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen AB: Antragsbearbeitung
ABK: Antragsbearbeitungskapazitäten (+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
! isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
6.2.3.1 Reduktion der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer eines Antrags ohne Erhöhung der Zugangsschwelle
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags sollte deutlich reduziert werden und zwar möglichst, ohne die
Zugangsschwelle zu erhöhen. Letzteres bedeutet beispielsweise, dass
dem Abstimmungs- und Beratungsbedarf der Nutzungsberechtigten Rechnung getragen werden sollte [ID 24] und
auch weiterhin die Möglichkeit bestehen sollte, der Datenaufbereitungsstelle die Skriptentwicklung zu übertragen
[ID 23].
Hierzu braucht es zumindest 3 weitere Analystenstellen in Kombination mit einer vollen Verwaltungsstelle. Damit hätte die
Datenaufbereitungsstelle die Chance, für komplexe und einfache Anträge möglichst unabhängige Bearbeitungsstränge
einzurichten sowie eine Reihe anderer Handlungsoptionen / Maßnahmen in Angriff zu nehmen, die die Bearbeitungsdauer und
den Bearbeitungsaufwand reduzieren und damit die Bearbeitungskapazität erhöhen oder die Zugangsschwelle absenken (s.
Tabelle 7). Geschieht dies nicht, so wird eine spürbare Weiterentwicklung des Informationssystems Versorgungsdaten nur
eingeschränkt möglich sein. (s. Tabelle 9). Hinzu kommt, dass
… weder der Aufwand pro Antrag in der Summe reduziert wird
… noch die Kapazitäten zur Antragsbearbeitung in der Summe erhöht werden.
6.2.3.2 Datencharakterisierungen [ID 1 - ID 3]
Technische und inhaltliche Datencharakterisierungen erlauben es Interessierten, sich über verschiedene Eigenschaften der
DaTraV-Daten zu informieren. So könnte einer Datencharakterisierung entnommen werden, ob bestimmte ICD-Codes in
nennenswerter Zahl im ambulanten Bereich dokumentiert wurden.
Betrachtet werden nachfolgende die folgenden 3 Varianten:
allgemein zugängliche, statische Datencharaktersierungen,
statische Datencharakterisierungen für nutzungsberechtigte Institutionen sowie
interaktive Datencharakterisierungen für nutzungsberechtigte Institutionen.
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Allgemein zugängliche, statische Datencharaktersierungen [ID 1]
Für die Erstellung einer allg. zugänglichen technischen Datencharakterisierung wurde bereits ein Konzept erarbeitet und
testweise umgesetzt. Auch für eine allg. zugängliche inhaltliche Datenbeschreibung gibt es bereits Ideen. Die Arbeiten wurden
im Laufe des Jahres 2015 vorläufig eingestellt. Es zeichnete sich zu diesem Zeitpunkt ab, dass vielleicht schon 2016 tatsächlich
alle an das BVA für den Morbi-RSA gelieferten Daten auch an die Datenaufbereitungsstelle übermittelt werden und damit auch
eine ausgesprochen sinnvolle Änderung des Datenzuschnitts erfolgen kann (s. [ID 35]). Die beiden Datencharakterisierungen
wären damit relativ kurz nach ihrer Fertigstellung bereits veraltet. Vor dem Hintergrund der mehr als knappen
Personalressourcen war eine weitere Ausarbeitung der Datencharakterisierungen nicht mehr sinnvoll.
Statische Datencharakterisierungen für nutzungsberechtigte Institutionen [ID 2]
Die statische technische und inhaltliche Datencharakterisierung für nutzungsberechtigte Institutionen könnte über
verschiedenen Eigenschaften der DaTraV-Daten ggf. wesentlich detaillierter informieren als eine allg. zugängliche. Allerdings
dürfen dann die bereitgestellten Informationen keinesfalls allg. verfügbar werden, was sich insbesondere im universitären
Umfeld nur schwer verhindern ließe, wenn das Interesse an den DaTraV-Daten (wie erhofft) stark ansteigt.
Interaktive Datencharakterisierungen für nutzungsberechtigte Institutionen [ID 3]
Die interaktive technische und inhaltliche Datencharakterisierung würde es den Mitarbeitern nutzungsberechtigter Institutionen
erlauben, sich sehr viel gezielter über verschiedenen Eigenschaften der DaTraV-Daten zu informieren. Auch dürfte es möglich
sein, die Informationen noch einmal detaillierter zur Verfügung zu stellen, da nicht immer gleich alle, sondern eben nur
ausgewählte Informationen bereitgestellt würden.
Empfehlung
Um allen Interessierten die Möglichkeit zu bieten sich unkompliziert zu informieren, sollten Datencharakterisierungen in jedem
Fall durch die Datenaufbereitungsstelle bereitgestellt werden. Am besten im Zuge der Bereitstellung der DaTraV-Daten mit
einem besseren Datenzuschnitt und all den Daten, die von den gesetzlichen Krankenkassen an das BVA für das Morbi-RSA-
Verfahren geliefert werden ([ID 35], [ID 36] bzw. [ID 37]). Zunächst sollte eine allgemein zugängliche technische und eine
ebensolche inhaltliche Datencharakterisierung erarbeitet und veröffentlicht werden [ID 1]. Da diese beiden aus datenschutz-
rechtlichen Erwägungen nicht allzu detailliert sein dürfen, sollte ergänzend eine umfassendere Datencharakterisierung über ein
noch zu schaffendes abgesichertes Web-Portal (s. Abschnitt 6.2.3.6) ausschließlich für Mitarbeiter der nutzungsberechtigten
Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der besseren Nutzerfreundlichkeit sollte die interaktive Variante [ID 3]
bevorzugt werden.
6.2.3.3 Bereitstellung von inhaltsorientierten Beispieldatensätzen [ID 4 - ID 6]
Der derzeit zur Verfügung stehende Beispieldatensatz eignet sich nur zur Prüfung der Lauffähigkeit eines Skriptes. Er erlaubt
keinerlei Rückschlüsse auf die Inhalte der DaTraV-Daten. Die Sinnhaftigkeit von im Skript enthaltenen und aufeinander
aufbauenden Abfragen kann daher nicht anhand des aktuellen Beispieldatensatzes inhaltlich geprüft werden. Daher wird bei der
Entwicklung von Skripten ein hohes Maß an Kenntnissen über die Herausforderungen bei der Auswertung von Routinedaten,
Abstraktionsvermögen und Vorstellungskraft verlangt. Inhaltsorientiertere Beispieldatensätze würden die Skriptentwicklung
erleichtern.
Ideal wäre ein Beispieldatensatz, der aus einer unveränderten Stichprobe besteht. Einen konkreten Vorschlag hierzu hat eine
Arbeitsgruppe des Arbeitskreises Versorgungsdaten der TMF erarbeitet und begründet (s. Anhang). Demnach sollte die
unveränderte Stichprobe 0,1 bis 1% der gesetzlich Versicherten umfassen und online über einen gesicherten und kontrollierten
Remote-Arbeitsplatz auf Antrag zur Verfügung gestellt werden [ID 5]. Grundsätzlich wäre auch eine Überlassung der Stichprobe
denkbar [ID 7]. Eine einzige Stichprobe der genannten Größe wird sicherlich nicht alle Anwendungsfälle angemessen abdecken11
.
Es ist zu vermuten, dass mehrere Stichproben dieses Umfangs benötigt werden, um den wichtigsten Anwendungsfällen gerecht
werden zu können. So ist anzunehmen, dass für verschiedene Erkrankungen, wie z.B. Asthma, Diabetes oder Depression, jeweils
11 Seit dem Ausgleichsjahr 2011 wird der Morbi-RSA auf Basis aller Leistungsausgaben berechnet, da die in den Jahren zuvor genutzte Stichprobe der
Leistungsausgaben (ca. 6 Millionen Versicherte = ca. 8,5 % der Versicherten) nicht hinreichend repräsentativ war. Dies liegt sicherlich auch und damit nicht nur,
an den Selektionskriterien, die zu einem Ausschluss der Versicherten von 44 Krankenkassen geführt haben (vgl. Abschnitt 8.2 ‚Stichprobengröße‘ des
Evaluationsberichts zum Jahresausgleich 2009 im Risikostrukturausgleich,
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Gesundheit/Forschungsberichte/Evaluationsbericht_zum_Jahresausgleich.pdf).
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dedizierte Stichproben dieses Umfangs gefordert werden. Für die Planung von Auswertungen zu seltenen Erkrankungen wären
wahrscheinlich Stichproben mit deutlich größerem Umfang erforderlich.
Aus datenschutz-rechtlichen Erwägungen ist die Bereitstellung einer unveränderten Stichprobe gleich welcher Größe als
Beispieldatensatz derzeit nicht möglich. Hierfür bräuchte es eine gesetzliche Grundlage, die derzeit nicht existiert.
Machbar ist die Bereitstellung einer vollumfänglich anonymisierten Stichprobe als Beispieldatensatz. Die Anonymisierung würde
jedoch die Daten so verändern, dass u.a. die wichtigen inhaltlichen Beziehungen zwischen den Daten nicht mehr erkennbar sind.
Alternativ könnten auf Basis der DaTraV-Daten modellierte Beispieldatensätze erzeugt werden12
. Die Modellierung erlaubt es,
wichtige inhaltliche Beziehungen zwischen den Daten im Beispieldatensatz abzubilden und den Beispieldatensatz exakt zu
beschreiben. Ein modellierter Beispieldatensatz könnte auch allgemein zur Verfügung gestellt werden [ID 4]. Er wird die
Originaldaten jedoch nicht in ihrer gesamten Komplexität abbilden. Es könnte mit einem einfachen Modell gestartet und dieses
dann sukzessive weiterentwickelt werden. Hierzu bedarf es hinreichender Personalressourcen.
Die Bereitstellung von inhaltsorientierten Beispieldatensätze kann also in 3 Varianten und auch kombiniert erfolgen:
Allgemein zugänglich als modellbasierter Beispieldatensatz [ID 4].
Auf Antrag online abgesichert und kontrolliert zugänglich für direkte Auswertungen durch den Antragsteller als 0,1
bis 1 % Stichprobe(n) innerhalb des Web-Portals [ID 5].
Auf Antrag durch Überlassung von 0,1 bis 1 % Stichproben für direkte Auswertungen durch den Antragsteller in
seiner IT-Umgebung [ID 6].
In jedem Fall sollten allgemein zugängliche inhaltsorientierte Beispieldatensätze allen Interessenten unkompliziert zugänglich
gemacht werden [ID 4].
Aus datenschutzrechtlichen Erwägungen sollte eine echte Stichprobe von 0,1 bis 1% als 'Beispieldatensatz' [ID 5, 6], nur über ein
zugangskontrolliertes und abgesichertes Web-Portal zur Verfügung gestellt werden. Zunächst sollte nur die erste Variante [ID 4]
realisiert werden. Ausgehend von den Erfahrungen die Rahmen der Umsetzung und der Nutzung der dann allgemein zur
Verfügung stehenden Beispieldatensätze gewonnen werden und den Ergebnissen der Modellierung des Re-
Identifizierungsrisikos der gesetzlich Versicherten [ID 34] sollten dann die anderen beiden Varianten [ID 5, 6] noch einmal
erwogen werden.
6.2.3.4 Erweiterung der Möglichkeiten zur direkten Auswertung der Einzeldatensätze durch die Antragsteller [ID
7 - 11]
Aus Sicht vieler Antragsteller ist eine Erweiterung der Möglichkeiten zur direkten Auswertung von Einzeldatensätzen
erforderlich. Dies könnte auf verschiedene Weise realisiert werden:
Auf Antrag online per abgesichertem und kontrolliertem Zugang mit automatisierter faktischer Anonymisierung
der online präsentierten Ergebnisse, welche heruntergeladen werden könnten [ID 7].
Auf Antrag online per abgesichertem und kontrolliertem Zugang ohne faktische Anonymisierung der online
präsentierten Ergebnisse, welche nicht heruntergeladen werden könnten [ID 8].
Auf Antrag online per abgesichertem und kontrolliertem Zugang ohne faktische Anonymisierung der online
präsentierten Ergebnisse, welche heruntergeladen werden könnten [ID 9].
Auf Antrag Bereitstellung / Zusendung aller für die beantragte Auswertung benötigten DaTraV-Daten in Form von
Einzeldatensätzen [ID 10].
Erweiterung der Anzahl der Arbeitsplätze im DIMDI für Gastwissenschaftler [ID 11].
Von den aufgeführten Möglichkeiten sind nur die Erste [ID 7] und die Letzte [ID 11] potentiell geeignet, den Identitätsschutz der
Versicherten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu wahren.
Bevor weitere Arbeitsplätze für Gastwissenschaftler [ID 11] eingerichtet werden, sollten die Erfahrungen mit dem bald verfügbar
werdenden Gastarbeitsplatz abgewartet werden. Anfang des Jahres 2017 könnte dann ggf. für 2018 der Ausbau der
Gastarbeitsplätze geplant und finanziell abgesichert werden, sofern im DIMDI die dafür benötigten Räumlichkeiten vorhanden
sind. In jedem Fall ist dies eine nur sehr bedingt skalierbare Handlungsoption.
12 ‚Generierung eines synthetischen Patientendatensatzes für Demonstrations- und Schulungszwecke‘, R. Grolik, 2011, Masterarbeit, Friedrich-Alexander-
Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Medizinische Informatik
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Deutlich besser skalierbar, wenn auch sicherlich mit höherem Aufwand und Investitionen zu Beginn verbunden, ist die
Einrichtung von abgesicherten und kontrollierten Remote-Arbeitsplätzen zur Auswertung der DaTraV-Daten, über die die
Ergebnisse möglichst automatisch faktisch anonymisiert bereitgestellt werden können [ID 7]. Hierbei könnte man sich an der
Commonwealth Scientific and Industrial Research Organisation (CSIRO) in Australien orientieren, welche eine wahrscheinlich
vergleichbare Möglichkeit zur Auswertung von sensiblen Daten bereits anbietet13
. Die Einsatzmöglichkeiten und die
Verfügbarkeit von solchen Datenfernauswertungssystems wie auch die mit deren Einsatz einhergehenden Risiken14
sind noch zu
analysieren. Hierzu sollte eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die ebenfalls die Ergebnissen der Modellierung des Re-
Identifizierungsrisikos der gesetzlich Versicherten [ID 34] berücksichtigt. Gut wäre es, wenn zudem erste Erfahrungen mit einem
zugangskontrollierten und abgesicherten Web-Portal (siehe nächsten Abschnitt) einfließen könnten.
Eine solche Machbarkeitsstudie sollte von der Datenaufbereitungsstelle gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern
durchgeführt werden. Der Aufwand hierfür dürfte sich für die Datenaufbereitungsstelle auf 1 bis 2 Personenjahre belaufen.
6.2.3.5 Einrichtung eines öffentlichen Antragsregisters [ID 45, 46]
Das Deutsche Register für klinische Studien15
informiert öffentlich über Studienvorhaben und die Ergebnisse aus klinischen
Studien in Deutschland. Wissenschaftler und Forschungsförderer können
die Durchführung weitestgehend gleicher Studien vermeiden bzw.
gezielt den Versuch unternehmen, Studienergebnisse zu replizieren und
vernachlässigte Forschungsthemen identifizieren.
Dies unterstützt eine sinnvolle Vergabe von Forschungsgeldern und wirkt dem sogenannten Publikationsbias entgegen: Studien
mit „positiven“ Ergebnisse werden schneller und häufiger publiziert als „negative“ Ergebnisse, die - wenn überhaupt – erst mit
beträchtlicher Verzögerung publiziert werden16
.
Zahlreiche Fragen nach einem öffentlichen DaTraV-Antragsregister zeigen den Bedarf auch für die Versorgungsforschung17
.
Auf absehbare Zeit wird die Nutzung der DaTraV-Daten durch die GKV-Versicherten subventioniert und bringt gewisse
Einschränkungen ihres Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung mit sich. Es stellt sich damit die Frage, ob nicht die GKV-
Versicherten ein Recht darauf haben, nachvollziehen zu können, was mit ihrem Geld und ihren Daten gemacht und erreicht
wurde .
Ein öffentliches Antragsregister wird zudem den Umgang mit dem Identitätsschutz der Versicherten verbessern und im Falle der
Priorisierung nach dem First-In-First-Out-Prinzip dessen Einhaltung fördern.
Für ein hinreichend umfassendes Bild der Nutzung der DaTraV-Daten sowie zur Förderung des achtsamen Umgangs mit ihnen
und der Einhaltung von Verfahrensweisen sollten folgende Informationen z.B. 1 oder 2 Jahre nach Abschluss der
Antragsbearbeitung in einem Antragsregister zu allen Anträgen veröffentlicht werden:
Institution
Zweck
Fragestellung
Methodik
Datum der Einreichung
Datum des Bescheids
positiver / negativer Bescheid
Umfang / Charakteristik der Ergebnismenge
bei Beantragung einer MFZ < 30: Begründung & Entscheidung
Beraten durch
Publikation / Verwendung der Ergebnisse
13 http://www.csiro.au/en/Research/D61/Areas/Cybersecurity/Privacy/Confidential-computing 14 vgl. entsprechenden Eintrag zu [ID 7] in der Bewertungsmatrix der Handlungsoptionen 15 www.drks.de 16 ‚Register für klinische Studien - Einführung in das Thema und Hintergründe‘, Antes et al., Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung -
Gesundheitsschutz, April 2009, Volume 52, Issue 4, pp 459–462 (http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs00103-009-0832-6) 17 Bei 55 vorliegenden Anträgen waren die Antragsteller nur in 29 Fällen mit einer Veröffentlichung in einem allgemein zugänglichen Antragsregister
einverstanden (Stand vom 16.06.2016).
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6.2.3.6 Realisierung eines zugangskontrollierten und abgesicherten Web-Portals
Insbesondere um den Nutzungsberechtigten Standardauswertungen [ID 47 - 49] auf relativ einfache Art und Weise sowie
detaillierte Informationen zu den DaTraV-Daten [ID 1,2] zur Verfügung stellen zu können, bedarf es des Aufbaus und Betriebs
eines zugangskontrollierten und abgesicherten Web-Portals.
Für die Formulierung der Anforderungen, die Auswahl, die fachliche Einrichtung, Pflege und Weiterentwicklung des
Softwaresystems sowie die Erarbeitung von Informationsmaterialien, die Schulung und Beratung der Antragsteller wird die
Einrichtung und Besetzung von mindestens einer zusätzlichen Analysten-Stellen für 2 Jahre erforderlich sein. Wenn den
vorangestellten Vorschlägen gefolgt wird, wären somit mindestens 4 weitere Analysten-Stellen zu schaffen. Damit könnten
dann insgesamt 5 Analysten unterstützt durch die fachliche Leitung die Anträge inhaltlich bearbeiten sowie das
Informationssystem Versorgungsdaten insbesondere inhaltlich pflegen und weiterentwickeln.
Je nach Zahl der eingehenden Anträge und deren Verteilung auf die verschiedenen Möglichkeiten der Datenauswertung
(Einreichung eines Skripts, Erstellung des Skripts durch die Datenaufbereitungsstelle, Gastarbeitsplatz, On-Line-Auswertung)
könnte es mittel- bis langfristig möglich sein, Personalressourcen einzusparen (maximal 1 Stelle) oder einen steigenden
Personalbedarf abzufedern.
Die Realisierung des Web-Portals ermöglicht einen verbesserten Zugang für die Nutzungsberechtigten zu den Angeboten der
Datenaufbereitungsstelle. Das Web-Portal dient unter anderem der Bereitstellung von verschlüsselten Ergebnismengen für die
Antragsteller, sowie von Beispieldatensätzen und Datencharakterisierungen. Den Anforderungen an die IT-Sicherheit und dem
Datenschutz sind zu genügen. Hierzu ist ein angemessenes Sicherheitskonzept zu entwickeln und umzusetzen.
Maßgeblich für den Personalbedarf ist die Größe des zugangskontrollierten und abgesicherten Web-Portals, die sich aus der
Nutzeranzahl, der Nutzungshäufigkeit und insbesondere aus dem konkreten Umsetzungskonzept und den damit zu
realisierenden Verfahren ergibt.
Hat das Web-Portal seinen Betrieb aufgenommen, so sind die Zugänge / User-Accounts zu verwalten. Hierzu werden zusätzliche
Personalressourcen in der Verwaltung benötigt. Ihr Umfang kann derzeit nicht eingeschätzt werden, da er vom realisierten
Verfahren und der Zahl der Nutzer abhängt. Zumindest eine 1/2 Stelle sollte hierzu zunächst eingeplant werden.
6.2.4 Optimierung des Antragsverfahrens
Tabelle 15
ID Varianten Handlungsfelder ergänzend
erforderliche
Personal-
ressourcen
/
Auswirkungen
auf die Antrags-
bearbeitung
(AB)
Optimierung …
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15 Bereitstellung von vorläufigen Ergebnismengen √ (+) (-) +3 Analysten
16 Ausbau der FAQ √ (+) +3 Analysten
17 Weiterentwicklung der Datensatzbeschreibung √ (+) +3 Analysten
18 Weitere Beispielskripte √ (+) +3 Analysten
29 Einrichtung von zwei möglichst unabhängigen Strängen zur
inhaltlichen Bearbeitung von Anträgen (+) √ √ (+) +3 Analysten
33 Realisierung des von Beginn an vorgesehenen System zur
Unterstützung des Projekt, Prozess- und Wissensmanagements (+) (+) √ +3 Analysten
34 Modell zur Abschätzung des Re-Identifizierungsrisikos der
Versicherten (+) (+) √ (+) Projektmittel,
ABK reduziert
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ID Varianten Handlungsfelder ergänzend
erforderliche
Personal-
ressourcen
/
Auswirkungen
auf die Antrags-
bearbeitung
(AB)
Optimierung …
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43 Strikte Einhaltung des First-In-First-Out-Prinzips zur Priorisierung
der Bearbeitung der Anträge √ √ √ -
45 Register mit Pflicht zur Veröffentlichung definierter
Informationen zu allen Anträge √ √ √ +3 Analysten
52 Beschränkung des Umfangs von Ergebnismengen (+) √ √ -
53 Container-Verfahren: Datenlücke von bis zu 2 Jahren schließen,
ggf. Abkopplung vom MorbiRSA-Verfahren √ (+) (+) ABK reduziert
Legende Kürzel
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen AB: Antragsbearbeitung
ABK: Antragsbearbeitungskapazitäten (+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
! isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
6.2.4.1 Priorisierung von Anträgen [ID 43]
Das First-In-First-Out-Prinzip zur Priorisierung bei der Bearbeitung der Anträge hat folgende Vorteile:
Die Priorisierung erfolgt anhand eines eindeutigen und nachvollziehbaren Kriteriums. Sie ist damit unstrittig und das bei
minimalem Aufwand.
Bei den derzeit gegebenen Ressourcen zur inhaltlichen Bearbeitung kommt es jedoch dazu, dass komplizierte oder komplexe
Anträge einfache Anträge ausbremsen. Dem kann durch Aufstockung der Ressourcen und Einrichtung von zwei möglichst
unabhängigen Bearbeitungssträngen [ID 29] entgegengewirkt werden.
Allerdings kommt aus dem BMG und seinem Geschäftsbereich der Wunsch möglichst zügiger Bearbeitung von Anträgen mit
Modellcharakter und besonderer Bedeutung. Bei 6 Anträgen (Stand August 2016) wurde diesem Wunsch bereits entsprochen.
Angekündigt sind ~29 weitere Anträge. Deren Bearbeitung soll in einem 2 Wochenrhythmus erfolgen und könnte nach den
Schätzungen von Ende 2015 etwa zwei Drittel der für die Datenanalyse verfügbaren Ressourcen beanspruchen.
Die prioritäre Bearbeitung von Anträgen führt dazu, dass die Datenaufbereitungsstelle anderen Antragstellern gegenüber keine
belastbaren Auskünfte darüber gegeben kann, wann ein Antrag voraussichtlich beschieden werden kann.
Die Voraussetzungen für eine konsequente Anwendung des First-In-First-Out-Prinzips zur Priorisierung der Bearbeitung der
Anträge sollten geschaffen werden. Hierzu sollte insbesondere das Prinzip in der DaTraV verankert werden. Ergänzend sollten zu
allen eingegangenen Anträgen ein oder zwei Jahre nach Abschluss ausgewählte Informationen in einem allgemein zugänglichen
Antragsregister veröffentlicht werden [ID 45].
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6.2.5 Optimierung der verfügbaren Ressourcen
Tabelle 16
ID Varianten Handlungsfelder ergänzend
erforderliche
Personal-
ressourcen
/
Auswirkungen
auf die Antrags-
bearbeitung
(AB)
Optimierung …
… d
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utz
es
29 Einrichtung von zwei möglichst unabhängigen Strängen zur
inhaltlichen Bearbeitung von Anträgen (+) √ √ (+) +3 Analysten
30 Bereitstellung von Projektmittel in Kombination mit der
Möglichkeit projektbezogene Stellen (temporär) einzurichten (+) √ +3 Analysten
33 Realisierung des von Beginn an vorgesehenen System zur
Unterstützung des Projekt, Prozess- und Wissensmanagements (+) (+) √ +3 Analysten
34 Modell zur Abschätzung des Re-Identifizierungsrisikos der
Versicherten (+) (+) √ (+) Projektmittel,
ABK reduziert
43 Strikte Einhaltung des First-In-First-Out-Prinzips zur Priorisierung
der Bearbeitung der Anträge √ √ √ -
Legende Kürzel
√ isoliert betrachtet: überwiegend positive Auswirkungen AB: Antragsbearbeitung
ABK: Antragsbearbeitungskapazitäten (+) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend positive Auswirkungen
isoliert betrachtet: keine oder vernachlässigbare Auswirkungen
(-) isoliert betrachtet: ggf. überwiegend negative Auswirkungen
! isoliert betrachtet: überwiegend negative Auswirkungen
6.2.5.1 Sicherstellung einer möglichst kontinuierlichen Verfügbarkeit der zugewiesenen Personalressourcen
Die Erfahrungen seit 2013 zeigen, dass durch Elternzeit oder Teilzeitarbeit vorübergehend Stellenreste entstehen können, die
sich in der Regel nicht adäquat nachbesetzen lassen – die besetzbaren Anteile sind zu klein, die möglichen Beschäftigungszeiten
zu kurz für eine am Arbeitsmarkt attraktive Stellenausschreibung. Damit kann es zu Situationen kommen, in denen Anteile der
zugewiesenen Personalressourcen über längere Zeit nicht verfügbar sind.
Da in solchen Fällen eine Personalgewinnung am Arbeitsmarkt schwierig bis unmöglich ist, bietet sich eigentlich nur das
vorübergehende Auffüllen mit DIMDI-eigenem Personal an, z.B. durch Aufstockung von Teilzeitkräften. Die Personalkosten
wären dem GKV-Spitzenverband als Kostenträger in Rechnung zu stellen und könnten über die Kosten- und Leistungsrechnung
des DIMDI beziffert werden. Eine solche Lösung verhindert jedoch das personelle Trennungsgebot der §§ 303c Abs. 4 und 303d
Abs. 2 SGB V, weiter konkretisiert im § 2 Abs. 3 der DaTraV.
Ähnliche Probleme können bei Lastspitzen, in der Urlaubszeit oder durch Krankheit entstehen: wegen des hohen Spezialwissens
der einzelnen Mitarbeiter ist eine vollumfängliche Abwesenheitsvertretung kaum möglich. Auch hier verhindert das
Trennungsgebot, dass DIMDI-Mitarbeiter sich das nötige Wissen aneignen können und dann als kompetente Vertretungskräfte
zur Verfügung stehen. Wenn in besonderen Situationen Kenntnisse erforderlich sind, über die das Kernteam der
Datenaufbereitungsstelle nicht in ausreichendem Maße verfügt, steht das Trennungsgebot dem schnellen Rückgriff auf DIMDI-
Mitarbeiter im Wege und umgekehrt.
Einerseits ist das Trennungsgebot eine wesentliche Maßnahme des Datenschutzes, andererseits reduziert es zeitweise die
Kapazitäten der Datenaufbereitungsstelle. Wir sehen hierfür noch keine Lösung und sind offen für entsprechende Vorschläge.
Wir werden diese Probleme weiter verfolgen und Optionen prüfen, wie sich ohne Verschlechterung des Datenschutzes das
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Trennungsgebot hinsichtlich eines effektiven Betriebs anpassen ließe. Zu klären wäre, ob und wie das IT-Personal der
Datenaufbereitungsstelle in die DIMDI-IT integriert werden kann, wenn die Vertrauensstelle weiterhin getrennt betrieben wird
und wenn auch die personelle, räumliche und organisatorische Trennung zwischen Datenaufbereitungsstelle und
Vertrauensstelle erhalten bleibt. Wir werden entsprechende Maßnahmen vorschlagen.
6.2.6 Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten
Die Abwägung zwischen dem mit einem Antrag angestrebten Erkenntnisgewinn und der Wahrung des Identitätschutzes der
Versicherten, welches sich aus dem Grundrecht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung ergibt, ist eine
Kernaufgabe der Datenaufbereitungsstelle. Ihr ist nur nachzukommen, wenn ein Antrag inhaltlich bewertet und das Re-
Identifizierungsrisiko der Versicherten auf Basis der zugehörigen Ergebnismenge hinreichend exakt geschätzt bzw. berechnet
wird sowie die Ergebnisse dieser beiden Betrachtungen angemessen zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Dies ist eine
große Herausforderung.
Zur Einschätzung des potentiellen Erkenntnisgewinns bedarf es des wissenschaftlichen Diskurses. Zur Abschätzung bzw.
Berechnung des Re-Identifizierungsrisikos der Versicherten auf Basis von Ergebnismengen bedarf es geeigneter und anerkannter
Berechnungsverfahren, die auch stetig weiter zu entwickeln sind. Um den bewerteten potentiellen Erkenntnisgewinn und das
geschätzte bzw. berechnete Re-Identifizierungsrisiko der Versicherten angemessen ins Verhältnis zusetzen, bedarf es ebenfalls
eines politischen Diskurses. All dies kann nicht allein durch die Datenaufbereitungsstelle gewährleistet werden. Sie kann jedoch
dazu, wenn sie über entsprechend qualifizierte Mitarbeiter verfügt, einen substanziellen Beitrag liefern.
Laut §303c Absatz 2 SGB V ist auszuschließen, dass Versicherte durch die Verarbeitung und Nutzung der Daten bei der
Vertrauensstelle, der Datenaufbereitungsstelle oder den nutzungsberechtigten Stellen nach § 303e Absatz 1 wieder identifiziert
werden können.
Laut §303e Absatz 3 SGB V hat die Datenaufbereitungsstelle u.a. zu prüfen, ob der Umfang und die Struktur der beantragten
Daten für den vom Antragsteller angeführten Zweck (konkretisiert durch die Fragestellung und die Methodik) erforderlich sind.
Dies macht eine eingehende Beschäftigung der Datenaufbereitungsstelle mit den inhaltlichen Aspekten eines Antrags
erforderlich, wobei auch hier verschiedene Aspekte, um nicht zusagen widerstreitende Interessen, gegeneinander abzuwägen
sind (s. u.a. [ID 52]).
Ebenfalls laut §303e Absatz 3 SGB V sind die Ergebnisse der Auswertungen grundsätzlich anonymisiert zur Verfügung zu stellen
und zwar laut §5 Absatz 3 DaTraV in zusammengefasster, sprich aggregierter Form18
. Damit ist das grundlegende Verfahren zur
Anonymisierung der Auswertungsergebnisse, die Aggregation, vorgegeben. In Abstimmung mit dem BMG und der BfDI wurde
daher eine Mindestfallzahlregelung festgelegt, die besagt, dass jeder Wert einer Ergebnismenge zumindest 5 möglichst 30
Versicherte repräsentieren muss. Die 30 ist die Standardmindestfallzahl, die in begründeten Fällen auf 5 abgesenkt werden
kann. Die Begründung ist durch die Datenaufbereitungsstelle zu bewerten. Auch hierzu ist eine Einarbeitung in die Fragestellung,
die Methodik und ggf. das Auswertungsskript erforderlich.
Dies ist aufwendig und erfordert i.d.R. auch einen Austausch mit dem Antragsteller. Aufwand könnte eingespart werden, wenn
der Entscheidungsspielraum der Datenaufbereitungsstelle eingeschränkt würde. Hierzu könnte eine einheitliche und fixe
Mindestfallzahl (MFZ) durch die DaTraV festgelegt werden.
Da für einen Antrag, bei dem auch das Regionalkennzeichen auf Kreisebene ausgewertet wurde, bereits vom BfDI eine
Absenkung der MFZ auf 5 als akzeptabel bewertet wurde (vgl. Abschnitt 1.4.5 der Bewertungsmatrix der Handlungsoptionen),
könnte es politisch akzeptabel sein, diese19
einheitlich vorzugeben [ID 14].
Zur Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten20
und aufgrund durchaus wieder zunehmender Sicherheitsbedenken 21,22
in
der Bevölkerung wäre es hingegen empfehlenswert, die aktuelle Regelung mit einer Standardmindestfallzahl von 30, die in
18 In Ausnahmefällen können auch Einzeldatensätze pseudonymisiert bereitgestellt werden. Jedoch nur, wenn „der angegebene und nach § 303e Absatz 2 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch zulässige Nutzungszweck nicht durch die Verarbeitung von anonymisierten Daten erreicht werden kann. Bei einer solchen
Bereitstellung ist zu gewährleisten, dass die betroffenen Versicherten nicht wieder identifiziert werden können. Die pseudonymisierten Einzeldatensätze werden
in den Räumen der Datenaufbereitungsstelle“ (§5 Absatz 5 DaTraV).
bereitgestellt. 19 In der Diskussion ist auch eine Absenkung auf 3. 20 s. hierzu auch die Stellungnahme des Rechtsanwalts Schneider im Anhang 21 ‘39 % der Internetnutzer stellen persönliche Daten wegen Sicherheitsbedenken nicht online‘, DESTATIS,
(https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/03/PD16_098_63931.html)
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begründeten Fällen auf minimal 5 abgesenkt werden kann, aufrecht zu erhalten und rechtlich verbindlich vorzuschreiben. Die
Festschreibung der bisherigen Regelung würde …
… verhindern, dass ggf. andere Maßnahmen zur Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten restriktiver umgesetzt
werden müssen. Zu nennen sind hier insbesondere weitergehende Einschränkungen bei der Möglichkeit zur
Auswertung der Daten aller Versicherter statt einer Stichprobe und beim Umfang der Ergebnismengen.
… es leichter machen, Handlungsoptionen umzusetzen, die ihrer Natur nach das Re-Identifizierungsrisiko tendenziell
erhöhen, wie zum Beispiel die Erweiterung der Nutzungsberechtigten [ID 32, ID 44] oder die Schaffung der rechtlichen
Voraussetzungen zur Einbindung externer Experten, die selber nicht Mitarbeiter einer nutzungsberechtigten Institution
sind und Zugriff auf die Ergebnismenge erhalten sollen [ID 21].
Die Vor- und Nachteile einer rechtlichen Fixierung der MFZ auf 10 oder 5 werden in Tabelle 17 noch einmal zusammengefasst.
Tabelle 17: Vor- und Nachteile einer Fixierung der Mindestfallzahl auf 10 oder 5
Fixierung der Mindestfallzahl (MFZ) auf 10 oder 5
Vorteile Nachteile
Die Analyse von seltenen Ereignissen / Merkmalskombinationen
könnte erleichtert werden.
Ob auf Basis solch kleiner Fallzahlen aussagekräftige
Schlussfolgerungen gezogen werden können, ist fraglich.
Die Datenaufbereitungsstelle würde von der Pflicht entbunden, den
potentiellen Erkenntnisgewinn und das Re-Identifizierungsrisiko der
Versicherten im Falle eines Antrags auf Senkung der MFZ
gegeneinander abzuwägen. Dies könnte die Antragsbearbeitung
etwas beschleunigen.
Je kleiner die MFZ …
… desto höher ist grundsätzlich das Re-Identifizierungsrisiko
der Versicherten.
… desto aufwendiger ist die Unterbindung von
Möglichkeiten zur Rückrechnung von Werten, die zur
Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten modifiziert
wurden.
… desto restriktiver sind ggf. andere Maßnahmen zur
Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten
umzusetzen.
… desto eher sollte auf die Umsetzung anderer
Handlungsoptionen verzichtet werden, die tendenziell das
Re-Identifizierungsrisiko der Versicherten erhöhen.
Um den derzeitigen Aufwand für die Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten deutlich zu reduzieren, bedarf es somit
nicht nur einer Fixierung der Mindestfallzahl auf 10 oder 5. Ergänzend wäre rechtlich zumindest festzulegen, dass …
… eine Rückrechnung von Werten, die zur Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten modifiziert wurden, verboten
ist und daher eine Unterbindung dieser Möglichkeiten durch die Datenaufbereitungsstelle nicht mehr erforderlich ist
[ID 51].
… die Datenaufbereitungsstelle nicht mehr zu prüfen hat, ob der Umfang und die Struktur der beantragten Daten für den
vom Antragsteller angeführten Zweck (konkretisiert durch die Fragestellung und die Methodik) erforderlich sind. Der
Umfang einer Ergebnismenge würde dann allein durch den Antragsteller bestimmt [vgl. ID 52].
Wird das derzeitige Verfahren beibehalten oder erfolgt nur eine Fixierung der Mindestfallzahl auf einen Wert deutlich kleiner als
30, sollte die Datenaufbereitungsstelle in die Lage versetzt werden, einen substanziellen Beitrag …
… zur Beurteilung des potentiellen Erkenntnisgewinns,
… zur Abschätzung bzw. Berechnung des Re-Identifizierungsrisikos der Versicherten [ID 34],
… zur Prüfung der Erforderlichkeit des Umfangs einer Ergebnismenge [ID 52] sowie
… zur Abwägung insbesondere der ersten beiden Aspekte zu liefern und
… die Beiträge anderer zu diesen Themen nachzuvollziehen und praktisch anwendbar zu machen.
22 ‘Lack of Trust in Internet Privacy and Security May Deter Economic and Other Online Activities’, U.S. Department of Commerce
National Telecommunications and Information Administration (https://www.ntia.doc.gov/blog/2016/lack-trust-internet-privacy-and-security-may-deter-
economic-and-other-online-activities)
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Evaluationsbericht 07/2013-02/2016 Teil 1
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Ob die Nutzbarkeit der Daten bei Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten nach den derzeitigen Vorgaben und
Verfahrensweisen tatsächlich so eingeschränkt ist, dass eine Absenkung und Fixierung der Mindestfallzahl auf einen Wert
deutlich kleiner als 30 erforderlich ist, ist durchaus fraglich23
. Unstrittig ist, dass die derzeitigen Vorgaben und Verfahrensweisen
eine Herausforderung sowohl für die Antragsteller als auch die Datenaufbereitungsstelle darstellen.
Schon ab einer festgeschriebenen Mindestfallzahl von 3 können die Antragsteller, sofern sie sich an die organisatorischen
Vorgaben halten24
, nicht mehr in Kenntnis der Daten ihre Fragestellung und Methodik iterativ entwickeln und letztere
operationalisieren. Die Datenaufbereitungsstelle muss daher als Vermittler zwischen den Antragstellern und den Daten
fungieren und dabei versuchen, gemeinsam mit den Antragstellern die Anzahl der Iterationen zu minimieren. Dazu muss sie sich
insbesondere mit den Antragstellern bezüglich der Fragestellung, der Methodik und deren Operationalisierung abstimmen und
diese ggf. beraten können [vgl. ID 24 bis ID 26]. Hilfreich wäre es, wenn u.a. auch vorläufige Ergebnismengen den Antragstellern
übermittelt werden dürften [ID 15].
Das Verfahren zur Entscheidung über einen Antrag zur Absenkung der MFZ könnte ergänzend so modifiziert werden, dass eine
Empfehlung inkl. Begründung von unabhängiger Seite, beispielsweise einer Ethikkommission, vom Antragsteller einzuholen und
dem Antrag auf Absenkung der MFZ beizufügen ist. Dies könnte die Abwägung der potentiell möglichen Erkenntnisgewinne und
des Re-Identifizierungsrisiko der Versicherten erleichtern.
6.3 Limitationen
Folgende Themen konnten in diesem Evaluationsbericht nicht berücksichtigt werden und bleiben ggf. einem nachfolgendem
Evaluationsbericht vorbehalten:
Konzept eines Modells zur Evaluation des Risikos der Re-Identifizierung
Konzept für die Fernauswertung von pseudonymisierten Daten und Online-Zugriff durch die Nutzer
Konzept für Public-Use Files (besser Scientific-Use Files, da die DaTraV derzeit keinen uneingeschränkt öffentlichen
Zugriff auf Daten vorsieht)
Verfahren bei Antragstellern aus dem Ausland
Auftragsdatenverarbeitung nach §11 BDSG oder §80 SGB X
Prüfung auf Interessenskonflikte und Instrumentalisierung von Nutzungsberechtigten durch Dritte
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß gegen Auflagen (Derzeit bestehen keine Möglichkeiten zur Sanktion von
Verstößen z.B. gegen die Nutzungsordnung.)
Was definiert eine Fragestellung?
Löschung und Aufbewahrungsfristen von Daten
Öffentlichkeitsarbeit der Datenaufbereitungsstelle
Haushalt und Finanzen
23 siehe Abschnitt 5.1.4 24 Je kleiner die Mindestfallzahl desto einfacher und genauer kann durch eine geeignete Auswahl an Auswertungsvarianten auf Einzelwerte rückgeschlossen
werden. Noch einmal einfacher wird dieses, wenn die Datenaufbereitungsstelle die Möglichkeiten zur Rückrechnung von Werten, die zur Wahrung des
Identitätschutzes der Versicherten modifiziert wurden, nicht mehr unterbinden muss.
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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7 Vertrauensstelle Im Berichtszeitraum (01.07.2013 bis 28.02.2016) hat die Vertrauensstelle jährlich folgende Arbeiten durchgeführt:
Abruf der Vertrauensstellen-Daten (SA999) vom BVA
Überführung der darin enthaltenen kassenspezifischen Pseudonyme in ein jahresübergreifendes Pseudonym
Übergabe der Ergebnisse an die Datenaufbereitungsstelle
Während dieser Zeit von jeweils 3-4 Tagen pro Lieferung ist ein Mitarbeiter, der nicht im Bereich DaTraV arbeitet, dem DSB des
DIMDI direkt unterstellt.
Neben diesen jährlich erforderlichen Arbeiten kamen im Berichtszeitraum folgende Arbeiten hinzu:
Re-Pseudonymisierung der nachträglich gelieferten Regionalkennzeichen für die Meldejahre 2009 und 2010, die
vom gleichen Mitarbeiter durchgeführt wurde.
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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8 Verfahrensstatistik (Februar 2014 – Februar 2016)
Anträge: Art der Datenverarbeitung 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Anzahl der Anträge 17 20 1 38
Anzahl der Anträge auf Datenfernverarbeitung 9 8 1 18
Anzahl der Anträge in denen das DIMDI ein Skript erstellt 6 9 0 15
Wechsel im Verfahren auf Skripterstellung durch das DIMDI 2 0 0 2
Anzahl der Anträge auf Datenfernverarbeitung an einem Gastarbeitsplatz 0 3 0 3
Anträge: beantragter Datenumfang 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Anzahl der Stichproben-bezogenen Auswertungen 6 4 0 10
Anzahl der Vollauswertungen 11 16 1 28
Anträge: beantragte Mindestfallzahl (MFZ) 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Anzahl der Anträge, in denen die MFZ von 30 akzeptiert wurde 9 12 0 21
Anzahl der Anträge, in denen die MFZ nicht akzeptiert wurde 3 6 1 10
Anzahl der Anträge, in denen keine Angaben bezgl. der MFZ gemacht
wurden
5 2 0 7
Anträge: Antragsregister 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Erlaubnis zur Veröffentlichung im Antragsregister erteilt 10 12 1 23
Erlaubnis zur Veröffentlichung im Antragsregister nicht erteilt 7 8 0 15
Anträge: Erstbescheide 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Anzahl der Erstbescheide 13 5 0 18
Anträge: abgeschlossene Verfahren 2014
ab 17.02.
2015 2016 bis
17.02.
Summe
Anzahl abgeschlossener Verfahren mit Ergebnismenge 11 3 0 14
Anzahl abgeschlossener Verfahren aufgrund Rücknahme des Antrags 1 2 0 3
Anzahl abgeschlossener Verfahren aufgrund inhaltlicher Ablehnung 0 0 0 0
Anzahl abgeschlossener Verfahren aufgrund formaler Ablehnung 1 0 0 1
Anzahl aller abgeschlossener Verfahren 13 5 0 18
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Anträge: Verlängerungen 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Anzahl der Verlängerungen 88 52 0 140
Durchschnittliche Anzahl Verlängerungen 5,2 2,6 0,0 3,9
Anzahl der Verlängerungen abgeschlossener Verfahren 32 7 0 39
Durchschnittliche Anzahl Verlängerungen abgeschlossener Verfahren 2,5 1,4 - 1,9
Anträge mit Ergebnismenge ohne Widersprüche: durchschnittliche
Bearbeitungszeit (Eingangsdatum – Datum des Bescheides)
2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Summe der Bearbeitungszeit der abgeschlossenen Anträge in Tagen mit EM
ohne Widersprüche
1860 125 0 1985
durchschnittliche Bearbeitungszeit der abgeschlossenen Anträge in Tagen
mit EM ohne Widersprüche
169 42 - 105
Anträge mit Ergebnismenge inkl. Widersprüche: durchschnittliche
Bearbeitungszeit (Eingangsdatum – Datum des
Widerspruchbescheides)
2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Summe der Bearbeitungszeit der abgeschlossenen Anträge mit EM inkl.
Widersprüche in Tagen
2212 726 0 2938
durchschnittliche Bearbeitungszeit der abgeschlossenen Anträge mit EM
inkl. Widersprüche in Tagen
201 242 - 222
noch nicht beschiedene Anträge: bis zum 17.02.2016 bereits
aufgelaufene Bearbeitungszeit
2014 ab
17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Summe der bis zum 17.02.2016 bereits aufgelaufene Bearbeitungszeit noch
nicht beschiedener Anträge
1957 2819 67 4843
durchschnittliche, bis zum 17.02.2016 bereits aufgelaufene Bearbeitungszeit 489 201 22 238
Anträge: Gebühreneinnahmen 2014 ab
17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Gebühreneinnahmen
7.050,00 €
900,00
€
-
€
7.950,00 €
durchschnittliche Gebühreneinnahmen abgeschlossener Verfahren
542,31 €
180,00
€
- €
361,15 €
Anzahl von Verfahren gebührenpflichtiger Antragsteller 13 18 1 32
Anträge: Widerspruchsverfahren 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Anzahl der Widerspruchsverfahren 7 0 0 7
Anzahl unzulässiger Widersprüche 1 0 0 1
Anzahl zulässiger und (teilweise) begründeter Widersprüche 5 0 0 5
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Anträge: Widerspruchsverfahren 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Anzahl zulässiger und unbegründeter Widersprüche 1 0 0 1
Bearbeitungsdauer der Widerspruchsverfahren in Tagen 563 0 0 563
Durchschnittliche Bearbeitungszeit der Widerspruchsverfahren 80 0 0 80
Anträge: Klageverfahren 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Anzahl der Klageverfahren 0 0 0 0
Anträge: auf Kundenwunsch ausgesetzt 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Anzahl der Anträge, die auf Kundenwunsch ausgesetzt wurden 0 2 0 2
Anträge: Verfahrensrücknahmen 2014
ab 17.02.
2015 2016
bis 17.02.
Summe
Anzahl der Verfahrensrücknahmen 1 2 0 3
Anträge: nutzungsberechtigte Institution (Februar 2014 – Februar
2016)
Gesamt
Spitzenverband Bund der Krankenkassen 3
Bundes- oder Landesverband der Krankenkassen 0
Krankenkasse 2
Kassenärztliche Bundesvereinigung 1
Kassenärztliche Vereinigung 0
Maßgebliche Spitzenorganisation zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen
Interessen der Leistungserbringer auf Bundesebene
3
Institution der Gesundheitsberichterstattung des Bundes und der Länder 1
Institution der Gesundheitsversorgungsforschung 4
Hochschule 13
Sonstige Einrichtung mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher
Forschung
5
Gemeinsamer Bundesausschuss 0
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 0
Institut des Bewertungsausschusses 0
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und
Patienten
0
Maßgebliche Organisation für die Wahrnehmung der Interessen der
Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und
behinderter Menschen auf Bundesebene
0
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Anträge: nutzungsberechtigte Institution (Februar 2014 – Februar
2016)
Gesamt
Institution nach § 137a Absatz 1 Satz 1 0
Institut nach § 17b Absatz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (DRG-
Institut)
0
Für gesetzliche Krankenversicherung zuständige obersten Bundes- bzw.
Landesbehörde oder dieser nachgeordneter Bereichen
5
Oberste Bundesbehörde 0
Bundesärztekammer 0
Bundeszahnärztekammer 0
Bundespsychotherapeutenkammer 0
Bundesapothekerkammer 0
Deutsche Krankenhausgesellschaft 1
Summe 38
Anträge: angegebener Zweck (Februar 2014 – Februar 2016) Gesamt
Wahrnehmung von Steuerungsaufgaben durch die Kollektivvertragspartner 6
Verbesserung der Qualität der Versorgung 13
Planung von Leistungsressourcen 3
Längsschnittanalysen über längere Zeiträume, Analysen von
Behandlungsabläufen, Analysen des Versorgungsgeschehens zum
Erkennen von Fehlentwicklungen und von Ansatzpunkten für Reformen
(Über-, Unter- und Fehlversorgung)
8
Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse zur Weiterentwicklung der
gesetzlichen Krankenversicherung,
1
Analyse und Entwicklung von sektorenübergreifenden Versorgungsformen
sowie von Einzelverträgen der Krankenkassen.
0
andere 7
Summe 38
8.1 Ergebnismengen: Umfang
Betrachtet werden hier die 14 Anträge, die mit Auslieferung einer Ergebnismenge abgeschlossen wurden. Für jeden Antrag wird
ein Datenbankschema angelegt, in dem die im Rahmen der Auswertung erzeugten Tabellen angelegt werden. Diese Tabellen
können grob in drei Kategorien eingeteilt werden:
Tabellen, die die eigentlichen Ergebnisse ausweisen (Ergebnistabellen)
Tabellen, die Metainformationen zur Auswertung und deren Ergebnisse enthalten (Meta-Tabellen)
Tabellen, die Zwischenergebnisse enthalten
Eine typische Ergebnismenge besteht aus den Ergebnistabellen und einer Auswahl an Meta-Tabellen.
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Anzahl der im Rahmen der Auswertung erzeugten Tabellen
(Februar 2014 – Februar 2016)
Anzahl der in die
Berechnung
eingegangenen Anträge
Anzahl aller Tabellen im Schema Summe 1.758 -
Mittelwert 126 14
Min 7 -
Max 1.207 -
Anzahl aller Tabellen in den ausgelieferten Ergebnismengen Summe 447 -
Mittelwert 32 14
Min 2 -
Max 348 -
Anzahl der Ergebnistabellen der ausgelieferten
Ergebnismenge
Summe 388 -
Mittelwert 28 14
Min 2 -
Max 300 -
Ergebnistabellen der ausgelieferten Ergebnismenge: Zeilen und Zellen
Februar 2014 – Februar 2016
Anzahl der in die
Berechnung
eingegangenen Anträge
Summe der Zeilen Summe 6.968.576 -
Mittelwert 497.755 14
Min 19 -
Max 4.750.826 -
Summe der Anzahl der Zellen (Zeilen*Spalten) Summe 42.602.721 -
Mittelwert 3.043.052 14
Min 121 -
Max 23.754.130 -
8.2 Ergebnismengen: Modifikationsraten
Prozentzahl modifizierter Zellen (Anteil mod. Zellen an allen für die Modifikation relevanten Spalten) Februar 2014 – Februar 2016
Anzahl der in die
Berechnung
eingegangenen Anträge
Primäre Geheimhaltung Mittelwert 35,51 4
Min 0,18 -
Max 80,24 -
Primäre und sekundäre Geheimhaltung Mittelwert 27,32 1
Min 27,32 -
Max 27,32 -
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Prozentzahl modifizierter Zeilen
Februar 2014 – Februar 2016
Anzahl der in die
Berechnung
eingegangenen Anträge
Primäre Geheimhaltung Mittelwert 36,60 3
Min 0,18 -
Max 65,21 -
Primäre und sekundäre Geheimhaltung Mittelwert - -
Min - -
Max - -
8.3 Skripte
8.3.1 Eingereichte Skripte
Betrachtet werden hier die 11 Anträge, die mit einem Skript eingereicht und mit Auslieferung einer Ergebnismenge
abgeschlossen wurden. Bei einem dieser Anträge hat die Datenaufbereitungsstelle auf Basis der eingereichten 52 Skripte mit
insgesamt gut 100.000 (!) Codezeilen zwei parameter-gesteuerte Skripte mit insgesamt ca. 1.400 Codezeilen entwickelt.
Im Mittel wurden mit jedem der 11 hier betrachteten Anträge gut 6 zusammengehörige Skripte mit jeweils mehr als 10.000
Codezeilen eingereicht. Ohne den Antrag mit den 52 Skripten mit mehr als 100.000 Codezeilen, sind es im Mittel jeweils knapp 2
Skripte mit gut 1.400 Codezeilen.
Bis zu 9 Versionen eines Skripts bzw. eines Satz an Skripten wurden im Verlauf der Antragsbearbeitung eingereicht. Im Mittel
waren es 3 Versionen.
eingereichte Skripte
Februar 2014 – Februar 2016
Anzahl der in die
Berechnung
eingegangenen Anträge
Anzahl der eingereichten antragsspezifischen Skript-Dateien
(ohne Bibliotheken, inkl. Tests, Imports, etc.)
Summe 70 -
Mittelwert 6 11
Min 1 -
Max 52 -
Summe der Zeilen über alle eingereichten
antragsspezifischen Skripte (ohne Bibliotheken, inkl. Tests,
Imports, etc.)
Summe 118.360 -
Mittelwert 10.760 11
Min 56 -
Max 103.964 -
Anzahl der eingereichten Versionen Summe 34 -
Mittelwert 3 11
Min 1 -
Max 9 -
8.3.2 Durch die Datenaufbereitungsstelle entwickelte Skripte
Betrachtet werden hier die 4 Anträge, bei denen das bzw. die Skripte von der Datenaufbereitungsstelle entwickelt und mit
Auslieferung einer Ergebnismenge abgeschlossen wurden. Für einen dieser Anträge war ursprünglich ein Satz von 52 Skripte mit
insgesamt gut 100.000 Codezeilen eingereicht worden (s. vorherigen Abschnitt). Im Mittel wurden knapp 5 Skripte mit im
Durchschnitt knapp 3.000 Codezeilen pro Antrag entwickelt. Hinzu kommen Skript-Bibliotheken, die von der
Datenaufbereitungsstelle entwickelt werden. Diese stellen allgemein verwendbare Funktionen zur Verfügung.
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durch die Datenaufbereitungsstelle entwickelte Skripte
Februar 2014 – Februar 2016
Anzahl der in die
Berechnung
eingegangenen Anträge
Anzahl der antragsspezifischen Skript-Dateien (ohne
Bibliotheken, inkl. Tests, Imports, etc.)
Summe 19 -
Mittelwert 5 4
Min 3 -
Max 7 -
Summe der Zeilen über alle antragsspezifischen Skripte
(ohne Bibliotheken, inkl. Tests, Imports, etc.)
Summe 11.598 -
Mittelwert 2.900 4
Min 1.789 -
Max 4.465 -
erstellte Skript-Bibliotheken
Februar 2014 – Februar 2016
Anzahl der in die
Berechnung
eingegangenen Anträge
Summe der Zeilen über alle Skripte der verwendeten
Bibliotheken
Summe 10.707 -
Mittelwert 2.677 4
Min 2.473 -
Max 3.288 -
8.3.3 Auswertungspopulation
Betrachtet werden hier die Anträge, die nicht zurückgenommen oder aus formalen Gründen abgelehnt wurden. Dies sind
insgesamt 34 Anträge. Bei 10 von diesen Anträgen war bzw. ist eine Auswertungspopulation definiert. Bei 22 Anträgen war nicht
erkennbar, ob sich die Antragsteller Gedanken über eine Auswertungspopulation gemacht haben. Auf Rückfrage wurden 11
Anträge um die Definition einer Auswertungspopulation ergänzt. In 4 Fällen verzichtete der Antragsteller explizit auf die
Festlegung einer Auswertungspopulation. Bei 7 Anträgen konnte noch keine Rückfrage formuliert werden oder steht die
Antwort noch aus.
Februar 2014 – Februar 2016
Auswertungspopulation im
Skript/Antrag definiert
(Antragsstatus: abgeschlossen,
offen, ausgesetzt)
definiert nicht
definiert
unbekannt Summe
10 22 2 34
Auswertungspopulation nach
Rückfrage
(Antragsstatus: abgeschlossen,
offen, ausgesetzt)
bereits
definiert
nun
definiert
laut
Antragstell
er nicht
erforderlic
h
offen unbekannt Summe
10 11 4 7 2 34
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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9 Bearbeitungsaufwand und Personalkapazität
9.1 Beratungs- und Abstimmungsbedarf
Es besteht ein hoher Beratungsbedarf. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass es ohne Beratung und umfangreiche
Abstimmungen nicht möglich gewesen wäre, bisher 14 Anträge mit ausgelieferter Ergebnismenge abzuschließen.
Ein hoher Beratungs- und Abstimmungsbedarf besteht bei unerfahrenen wie auch erfahrenen Versorgungsforschern. Beide
Gruppen stellen zum Verfahren auch in der Anzahl vergleichbare Fragen. Auch die anfänglichen Fragen zu Dateninhalten sind
vergleichbar. Erfahrene Versorgungsforscher erbitten oft vor Antragsstellung noch sehr spezifische und detaillierte
Informationen, um beispielsweise die Machbarkeit der Analyse im Vorfeld zu prüfen. Unerfahrene Versorgungsforscher tun dies
in der Regel nicht. Der wesentliche Grund hierfür ist, dass die realen Datenkonstellationen nicht den erwarteten entsprechen. Im
Umgang mit Routinedaten erfahrene Antragsteller unterscheiden sich von unerfahrenen im Wesentlichen dadurch, dass sie mit
Überraschungen rechnen.
Oft ist auch die Methodik nicht so beschrieben, dass erkennbar wird, ob alle Aspekte der „Guten Praxis Sekundärdatenanalyse“
zumindest in Ansätzen bedacht worden sind. So fehlte in vielen Anträgen z.B. eine Definition der Auswertungspopulation. Daher
wurde das Antragsformular um einen Abschnitt zur Definition einer Auswertungspopulation mit konkreten Vorschlägen
erweitert. Auch ist die Methodik oft nicht genau genug beschrieben, um im Auftrag ein Skript zu programmieren. Bei der
Datenfernverarbeitung neigen unerfahrene Antragsteller zu ungünstigen, inhaltlich nicht nachvollziehbaren oder syntaktisch
falschen Programmanweisungen. In geringerer Zahl kommt dies durchaus auch bei erfahrenen Antragstellern vor. Die Skripte
von erfahrenen Antragstellern zeichnen sich insbesondere durch häufigere Plausibilisierungs- und Prüfschritte aus. Die
Ergebnisse dieser Prüfung werden i.d.R. jedoch nicht in den Skripten selbst bewertet und für automatisierte Entscheidungen
herangezogen. Vielmehr wird hier von der Datenaufbereitungsstelle erwartet, dass sie die Ergebnisse der Prüfungen bewertet
und den Antragsteller ggf. informiert, um ihm die Gelegenheit zu geben, die Methodik zu überdenken und sein Skript
anzupassen.
Der Beratungs- bzw. Abstimmungsbedarf besteht vor, während und auch nach der Übermittlung der Ergebnismengen. Gründe
hierfür sind:
Entscheidungen zum Identifikationsschutz der Versicherten, insbesondere bei abzusenkender Mindestfallzahl,
erfordern eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Antrag und eine Abstimmung mit dem Antragsteller; es ist
abzuwägen zwischen dem potentiellen Erkenntnisgewinn und dem Informationsverlust, der sich aus den
Maßnahmen zum Identitätsschutz der Versicherten ergibt.
Ergebnisse der Analyse können dem Nutzungsberechtigten erst mit dem Bescheid übermittelt werden. Um
Widersprüche zu vermeiden, sollte die Datenaufbereitungsstelle vorab auf inhaltliche Unzulänglichkeiten
hinweisen und entsprechend beraten.
Die Prüfungen,
o ob Fragestellung, Methodik und ggf. das Skript inhaltlich zueinander passen,
o ob der Umfang und die Struktur der DaTraV-Daten zur Beantwortung der Fragestellung (Zweck) ausreichend sind
(§303e (3) SGB V, §5 (3.3) DaTraV),
o ob der Umfang und die Struktur der beantragten Daten zur Beantwortung der Fragestellung (Zweck erforderlich
sind (§303e (3) SGB V, §5 (3.4) DaTraV)
erfordern eine inhaltliche Auseinandersetzung.
Insbesondere liefern auszuwertende Merkmalskombinationen wie auch zeitliche Verläufe Ergebnisse, die oft nicht
den Erwartungen der Antragsteller entsprechen.
Qualitätssicherung der Skripte: Bisher ist kein eingereichtes Skript von Anfang an fehlerfrei durchgelaufen. Dabei
handelt es sich auch um Fehler oder unerwartete Ergebnisse, die aufgrund inhaltlicher Konstellationen in den
DaTraV-Daten entstehen. Für deren Behebung sind die Antragsteller auf eine Fehleranalyse und Beratung durch die
Datenaufbereitungsstelle angewiesen.
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Viele der Antragsteller werten erstmals Routinedaten aus, da es bisher keine vergleichbar niedrigschwellige
Möglichkeit zur Analyse solcher Daten gab.
Im Umgang mit Routinedaten erfahrene Antragsteller gehen i.d.R. davon aus, dass die DaTraV-Daten für
Überraschungen gut sind. Sie versuchen daher im Vorfeld eines Antrags das antragspezifische
Überraschungspotenzial abzuschätzen. Hierbei sind Sie auf die Unterstützung der Datenaufbereitungsstelle
angewiesen. Des Weiteren sehen Sie häufig diverse Plausibilitätsprüfungen u.a. auch von Zwischenergebnissen vor.
Bei der Beurteilung der Ergebnisse dieser Prüfung bitten sie die Datenaufbereitungsstelle in der Regel um
Unterstützung. Dies gilt auch bei der Umsetzung ggf. erforderlicher Anpassungen der Methodik und/oder des
Skripts.
Die Abstimmung mit bzw. Beratung von Antragstellern war nicht vorgesehen. Dies ist u.a. daran zu erkennen, dass die Begriffe
‚Abstimmung‘ und ‚Beratung‘ in der Datentransparenz-Gebührenverordnung und deren Begründung nicht verwendet werden.
Sie erfolgt derzeit kostenlos. Es besteht daher kein Anreiz, sparsam mit den Personalressourcen der Datenaufbereitungsstelle
umzugehen oder sich anderweitig Rat zu holen, wobei letzteres oft nur die Inhalte der Beratung bzw. Abstimmung ändert und
daher nicht zu einer Reduktion des Aufwands für die Datenaufbereitungsstelle führt.
Die Beratung könnte theoretisch ganz eingestellt [ID 24]. Bei einem Verzicht auf Beratung müssten allerdings unklare Anträge
ohne Erläuterung der Gründe abgewiesen werden [ID 22]. Auch sollte dann die Auswertungsmöglichkeiten auf die
Datenfernverarbeitung und die Nutzung des Arbeitsplatzes für Gastwissenschaftler beschränkt werden [ID 23], da im Falle der
Skriptentwicklung durch die Datenaufbereitungsstelle der Beratungsbedarf i.d.R. sehr hoch ist. Zudem könnte mit den
Antragstellern das Vorgehen zur Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten nicht angemessen abgestimmt werden, da
auch hier oft auch eine Beratung erforderlich ist. Eine einheitliche, fixe Vorgabe der Mindestfallzahl per DaTraV [ID 12 - 14]
ergänzt um eine Beschränkung des Umfangs von Ergebnismengen [ID 52] oder eine Erweiterung der Möglichkeiten zur direkten
Auswertung der Einzeldatensätze durch die Antragsteller [ID 7 - 11] wäre daher ergänzend erforderlich.
Die Abweisung von Anträgen ohne Erläuterung der Gründe – dies entspräche oft durchaus einer Beratung – dürfte zu der
Annahme führen, dass die Datenaufbereitungsstelle die Anträge nicht hinreichend nachvollziehen kann, um sie zu bearbeiten.
Abstimmung und Beratung bezüglich eines Antrags lassen sich in der Regel nicht objektiv voneinander abgrenzen und sind
daher streitbeladen. Durch die Beratung erweist sich die Datenaufbereitungsstelle als kompetenter und verantwortungsvoller
Partner.
Die Einstellung der Beratung würde die Einstiegshürde für (potentielle) Antragsteller deutlich erhöhen und sich damit negativ
auf die Anzahl der Anträge auswirken.
Statt die Beratung einzustellen sollte diese zumindest zu Teilen kostenpflichtig [ID 25, ID 26] werden. Hierbei könnte durch eine
zeitliche Begrenzung der Vorab-Beratung pro Fragestellung und Institution die dadurch erfolgende Erhöhung der
Zugangsschwelle abgemildert werden.
Aus Sicht der Datenaufbereitungsstelle ist es erforderlich, Beratung anzubieten, auch wenn die Beratung durch Dritte erleichtert
wird (vgl. [ID 21]). Allerdings sollte geregelt werden, in welchem Umfang kostenlos beraten wird und wie darüber hinaus
gehende Beratungsleistungen zu berechnen sind [ID 25 - 26].
Eine Beschränkung der kostenlosen Vorab-Beratung auf 30 min [ID 25] dürfte zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
praktikabel und zielführend sein. Der Aufwand für die Vorab-Beratung sollte soweit möglich erfasst werden, umfangreichere
Informationen zu den DaTraV-Daten [ID 1, ID 2, ID 16 - 19] inkl. inhaltsorientierter Beispieldatensätze [ID 4 - 6] sollten erarbeitet
und bereitgestellt werden. Im Rahmen der Vorab-Beratung sollten Interessenten wie bisher motiviert werden, Anträge eher
früher als später vorzulegen sowie ggf. Experten hinzuziehen [ID21].
Ersteres vermeidet vorrangig Missverständnisse und ermöglicht nachrangig, Abstimmung und Beratung antragsbezogen zu
dokumentieren.
Dies kann die Datenaufbereitungsstelle entlasten, da offene Fragen mit der Einbindung von Experten i.d.R. gezielter geklärt
werden können. Ob dadurch auch der Aufwand für die inhaltliche Antragsbearbeitung reduziert werden kann, ist allerdings
unwahrscheinlich. Nach den bisherigen Erfahrungen legen im Umgang mit Routinedaten erfahrene Versorgungsforscher mehr
Wert auf eine ausgefeilte, die Plausibilität der Daten hinterfragende / prüfende Methodik und tendenziell umfangreiche,
verschiedene Aspekte darstellende Ergebnismengen. Daher …
… stellen sie i.d.R. detailliertere und damit schwerer zu beantwortende Fragen.
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Evaluationsbericht 07/2013-02/2016 Teil 1
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… erbitten sie durchaus und aus nachvollziehbaren Gründen die Prüfung und das Berichten von Zwischenergebnissen, um
ggf. noch die Methodik und das Skript anzupassen.
… ist die Prüfung und Modifizierung der Ergebnismengen zur sekundären Geheimhaltung aufwendiger.
Eine Begrenzung der kostenlosen Beratung im Zuge der Antragsbearbeitung auf 5 Stunden könnte sinnvoll sein. Hierzu wäre der
Aufwand für die Beratung pro Antrag für Dritte nachvollziehbar zu erfassen, wobei die Grenzen zwischen Abstimmung, Beratung
und Skriptentwicklung / -überarbeitung oft fließend sind. Zudem wäre zu regeln, wie der Übergang von der kostenlosen zur
kostenpflichtigen Beratung erfolgt und wie die zusätzlichen Stunden abzurechnen sind.
9.2 Antragsverfahren
9.2.1 Nutzungsberechtigte Institutionen
Zu den nutzungsberechtigten Institutionen zählen u.a. Hochschulen, Krankenkassen, kassenärztliche Vereinigungen und
bestimmte Behörden. Die Vorgaben des §303e (1) SGB V lassen in einigen Fällen einen Interpretationsspielraum:
maßgebliche Spitzenorganisationen zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringer auf
Bundesebene
Institutionen der Gesundheitsversorgungsforschung
sonstige Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung
maßgebliche Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der
Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene
Hinzu kommt, dass nicht nur deutsche Institutionen antragsberechtigt sind. Dies stellt auch bezüglich der Wahrung des
Identitätschutzes der Versicherten eine Herausforderung dar, da spezielle Regelungen mit einem Antragsteller zu vereinbaren
sind, wenn für diesen andere und insbesondere nicht vergleichbare gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz bestehen.
Wie der Interpretationsspielraum unter dem Gebot der Gleichbehandlung aller Antragssteller und entsprechend der Intention
des Gesetzes zu nutzen ist, wird von der Datenaufbereitungsstelle gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten des DIMDI und
dem zuständigen Referat im BMG anhand von Präzedenzfällen festgelegt. Einen Präzedenzfall stellt jeder erster Antrag einer
Institution dar, für deren Zuordnung noch keine klaren Vorgaben existieren.
9.2.2 Zweckbindung
Laut §303e (2) SGB V können die DaTraV-Daten nur zu bestimmten Zwecken ausgewertet werden. Allerdings wird der Liste der 6
aufgeführten Zwecke das Stichwort ‚insbesondere‘ vorangestellt. Dies bedeutet, dass auch andere nicht durch das Gesetz
bestimmte Zwecke zulässig sind.
9.2.3 Auswertungsverfahren
Die DaTraV-Daten dürfen laut Datentransparenzverordnung auf vier verschiedene Weisen ausgewertet werden:
Kontrollierte Datenfernverarbeitung
o Mittels vom Nutzungsberechtigten bereitgestellter und im Antragsverfahren geprüfter und genehmigter
Auswertungsprogramme wertet die Datenaufbereitungsstelle die Originaldaten aus.
Datenauswertung durch das DIMDI
o Der Nutzungsberechtigte formuliert die Fragestellung und skizziert die Methodik. Die Datenaufbereitungsstelle
entwickelt die entsprechenden Auswertungsprogramme und wertet mit diesen die Originaldaten aus.
Standardisierte Datensätze (Scientific-Use-Files)
o Standardisierte Datensätze werden durch die Datenaufbereitungsstelle anhand von definierten
Standardauswertungen generiert.
On-Site
o Analyse von pseudonymisierten Einzeldatensätzen.
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9.2.4 Ergebnismenge und Ergebnisübermittlung
Das Ergebnis einer Auswertung ist eine Ergebnismenge. Sie darf nur zusammengefasste, also aggregierte Daten enthalten. Sie
wird entweder an die antragstellende Institution gesichert per verschlüsselten Datenträger übermittelt oder an einem
Gastarbeitsplatz im DIMDI für diese bereitgestellt.
9.2.5 Antragsverfahren
9.2.5.1 Antragsformular
Jede Auswertung ist zu beantragen. Hierzu ist ein Antragsformular25
zu verwenden. Dieses fragt diverse Aspekte ab:
Institution und Ansprechpartnern
Bevorzugter Kommunikationskanal (E-Mail, Fax, Brief)
Zweck entsprechend §303e (2) SGB
Datennutzer
Projektbeschreibung
o Titel
o Fragestellung & Hintergrund
o Datenelemente & Methodik
o Berichtsjahre & Datenumfang
o Maßnahmen zum Identitätsschutz
o Analysesoftware
o Zugriff auf Einzeldatensätze
o Datenzusammenführung
o krankenkassenbezogene Auswertung
Datenbearbeitung
Datenbereitstellung
Rechtliche Hinweise / Erklärungen
9.2.5.2 Antragsbearbeitung
Die Antragsbearbeitung lässt sich grob in 7 Teilprozesse aufteilen:
Registratur des Antrags
Formale Prüfung
Inhaltliche Prüfung I
Ggf. Erzeugung und Aufbereitung der Ergebnismenge
Inhaltliche Prüfung II
Bescheid
Ggf. Breitstellung der Ergebnismenge
In Abbildung 1 wird das Verfahren zur Antragsbearbeitung in Form eines Flussdiagramms und etwas genauer dargestellt. Bei den
blau hinterlegten Teilprozessen sind in der Regel Abstimmungen mit den verantwortlichen MitarbeiterInnen der Antrag
stellenden Institution erforderlich, die, wie an anderer Stelle ausgeführt, oft den Charakter einer Beratung annehmen.
In den folgenden Abschnitten, werden die 7 Teilprozesse vereinfacht beschrieben.
25 http://www.dimdi.de/static/de/versorgungsdaten/dokumente/versorgungsdaten-antrag.pdf
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Abbildung 1 Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen
Antrag ist eingegangen
Aktenzeichen vergeben
Antrag erfassen
Mail-Ordner anlegen
Vorgangs-verzeichnisse
anlegen(DIMDI-IT-System)
Vorgangsmappe in die Registratur
geben
Vorgangsmappe liegt der Registratur
vor
Vorgangsmappe ist aus der Registratur zurück
Vorgangsmappe anlegen
Antrag formal in Ordnung?
Vorgang ordnungsgemäß dokumentiert?
Ja
Nein
Problem dokumentieren und
als CAPA-Thema einreichen
Nein
Formale Prüfung
Vorgang analysieren
Gebühren festsetzen und begründen
Bescheid erstellen
Antrag & Skripte
inhaltlich prüfen
Antrag&Skripte inhaltlich in Ordnung?
Nein
Datenanalyse
Skripte und Ergebnismenge
inhaltlich in Ordnung?
Inhaltliche Prüfung
Ergebnismenge faktisch anonymisiert?
Ja
Nein
Vorgangsdokumentation prüfen und ggf.
vervollständigen / korrigieren
Nein
Übermittlung der Ergebnise vorbereiten
Ja
Ergebnismenge bereitzustellen?
Ergebnismenge übermitteln
Bescheid versenden
Ja
Vorgang abgeschlossen
Nein
Bereitstellung an einem GAP?
Ergebnismenge an einem GAP
bereitstellen
Ergebnismenge zu übermitteln?
JaNein
Eingangsbestätigung versenden
Aufbereitung der Ergebnismenge
Nein
Übermittlung freigegeben?
Ja
Nein
Transfer der für die weitere
Bearbeitung erforderlichen Daten in das DaTraV-IT-
System
Skripte vorhanden?
Nein
Skripte lauffähig?Ja
Skripte prüfenJa
Ja
Checklisten: Inhaltliche Prüfung Identifikationsschutz:
Antrag & Skripte
Checkliste: Formale Prüfung
Vorgangs-verzeichnisse
& -schema anlegen
(DaTraV-IT-System / Oracle)
Checklisten: Inhaltliche Prüfung Identifikationsschutz:
Skripte & Ergebnismenge
Bescheid versenden
Bescheid versendet und Ergebnismenge
bereitgestellt
Widerspruch innerhalb von 4 Wochen eingegangen?
Nein
Vorgangs-verzeichnisse
& -schema löschen bzw. deaktivieren (DaTraV-IT-
System / Oracle)
Widerspruchs-verfahren
Ja
Lizenz durch Antragsteller beantragen
lassen
Verwendung des GKV-AMI geplant?
Nein
Ja
Wurde die Lizenz erteilt?
NeinJa
Nein
QM-Konzept RL01: Aktenführung VA01: Verfahren definieren und einführen
VA02: Dokumente erstellen, versionieren und ablegen
VA03: Korrigierende und vorbeugende Maßnahmen
VA04: DaTraV-System: Daten importieren und exportieren
VA05: Anträge bearbeiten
VA08: Kataloge und Klassifikations-systeme anbinden oder aktualisieren
VA09:Tickets in RT verwalten
VA10:Gastarbeits-platz vorbereiten und betreuen
VA11:Daten vom BVA übernehmen, einspielen und aufbereiten
VA12:IT Change Management
VA07: Verfahrens-beschreibung entsprechend BDSG
VA06: Daten aufbereiten und analysieren
VA13:...
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9.2.5.2.1 Registratur des Antrags
Geht ein Antrag bei der Datenaufbereitungsstelle ein wird dieser zunächst registriert. Anschließend erfolgt die formale Prüfung.
9.2.5.2.2 Formale Prüfung
Die formale Prüfung erfolgt anhand einer Checkliste, die auch der Dokumentation der Prüfung dient.
Wurde der Antrag von einer nutzungsberechtigten Institution eingereicht?
Sind die aufgeführten Personen mutmaßlich Mitarbeiter der Institution?
Wurden alle Angaben gemacht?
Wurde der Antrag von der mutmaßlich zeichnungsberechtigten Person korrekt unterschrieben?
Im Falle der Beantragung einer Absenkung der Mindestfallzahl: Liegt eine Begründung vor?
Im Falle der Beantragung einer Datenzusammenführung: Liegt eine Begründung und Verfahrensbeschreibung vor?
Im Falle der Beantragung einer kassenspezifischen Analyse der DaTraV-Daten: Liegen die entsprechenden
Zustimmungen der Krankenkassen vor?
Im Falle der geplanten Nutzung des GKV-Arzneimittelindexes: Wurde vom WIdO eine Lizenz erteilt?
Im Falle der Beantragung einer Datenfernverarbeitung: Liegen das entsprechende Skript bei?
Konnte die formale Prüfung mit einem positiven Ergebnis - ggf. nach Rückfragen beim Antragsteller - abgeschlossen werden,
erfolgt die inhaltliche Prüfung I.
9.2.5.2.3 Inhaltliche Prüfung I
Die inhaltliche Prüfung I erfolgt, auf Basis der Antragsunterlagen anhand einer Checkliste, die auch der Dokumentation der
Prüfung dient.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - insbesondere §303e (3) SGB V und §5 (3) der DaTraV - wird geprüft
ob Zweckmäßigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung für und durch die antragstellende Institution
gegeben ist,
ob der Umfang der DaTraV-Daten und deren Struktur voraussichtlich ausreichend sind,
ob der Umfang der beantragten Daten und deren Struktur voraussichtlich erforderlich sind,
ob dem Identifikationsschutz der Versicherten voraussichtlich hinreichend Rechnung getragen wird.
Hierzu ist es erforderlich zu prüfen, ob Zweck, Fragestellung und Methodik zueinander passen.
Passen Zweck, Fragestellung und Methodik zueinander wird im Falle der Beantragung einer kontrollierten
Datenfernverarbeitung auch das eingereichte Skript26
untersucht:
Genügt das Skript den Kodierrichtlinien27
?
Ist das Skript lauffähig?
Setzt das Skript die angegebene Methodik um?
Greift es tatsächlich nur im erforderlichen Umfang auf die DaTraV-Daten und Strukturen zu?
Ist es logisch aufgebaut, so dass voraussichtlich nachvollziehbar ist, wie und wo welche Ergebnisse in den
Ergebnistabellen zu finden sein werden?
Wird die Ergebnismenge dem Identifikationsschutz der Versicherten voraussichtlich hinreichend Rechnung
getragen?
Im Kontext der inhaltlichen Prüfung I ergeben sich i.d.R. Rückfragen. Zu deren Klärung bedarf es oft der Abstimmung mit dem
Antragsteller. Diese geht häufig in eine Beratung über.
Konnte die inhaltliche Prüfung I mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden, erfolgt die Erzeugung der Ergebnismenge.
26 Skripte können derzeit als SQL- oder SAS-Skripte eingereicht werden. Sie können aus mehreren Skript-Dateien bestehen und mehrere tausend Zeilen lang sein
(s. Abschnitt 8.3). 27 http://www.dimdi.de/static/de/versorgungsdaten/nutzungsordnung/programmcoderegeln.htm
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9.2.5.2.4 Ggf. Erzeugung und Aufbereitung der Ergebnismenge
Je nach beantragtem Auswertungsverfahren erfolgt die Erzeugung der Ergebnismenge auf unterschiedliche Art und Weise. Allen
gemeinsam ist, dass am Ende die Ergebnismenge mit einem in einem Zug lauffähigen und der Methodik entsprechendem Skript
erzeugt werden muss.
Dies bedeutet das im Falle der Skripterstellung durch die Datenaufbereitungsstelle oder durch den Antragsteller am
Gastarbeitsplatz, dass das Skript in dieser Phase erarbeitet wird und damit dessen Prüfung ebenfalls im Rahmen dieser Phase
erfolgen muss.
Im Falle der Ausführung eines eingereichten Skripts ergeben sich oft weitere Rückfragen, die den Antragsteller veranlassen sein
Skript - durchaus wiederholt - zu überarbeiten28
. Jedes überarbeitete Skript ist erneut zu prüfen.
Wurde die Ergebnismenge erzeugt, erfolgt deren Aufbereitung zur Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten. Hierzu wird
als erstes die Mindestfallzahlregelung angewendet. Dies kann i.d.R. teil-automatisiert erfolgen. Als zweites erfolgt die
Identifizierung und Unterbindung ggf. vorhandener Möglichkeiten zur Rückrechnung von Werten, die aufgrund der
Mindestfallzahlregelung modifiziert wurden. Diese kann zumindest derzeit nicht teil-automatisiert erfolgen und es ist
unwahrscheinlich, dass dies mittelfristig geändert werden kann (vgl. Abschnitte 5.1.4 und 6.2.6).
Im Rahmen der Aufbereitung der Ergebnismenge zur Wahrung des Identitätschutzes der Versicherten wird das konkrete
Vorgehen soweit als rechtlich zulässig abgestimmt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass durch Anwendung der
Mindestfallzahlregelung mehr als 20% der Werte einer Ergebnismenge modifiziert werden müssen29
oder sich die Identifizierung
und Unterbindung ggf. vorhandener Möglichkeiten zur Rückrechnung von modifizierten Werten als ausgesprochen aufwändig
erweist. Im Rahmen dieser Abstimmung, die ebenfalls oft den Charakter einer Beratung annimmt, kann es zu einer Anpassung
der Methodik und damit des Skriptes kommen, um beispielsweise durch die Verbreiterung von Klassen kleine Fallzahlen zu
vermeiden oder die Komplexität einer Ergebnismenge zu reduzieren.
Nachdem die Ergebnismenge erzeugt und aufbereitet wurde, erfolgt die inhaltliche Prüfung II.
9.2.5.2.5 Inhaltliche Prüfung II
Die inhaltliche Prüfung II erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, auf Basis der Antragsunterlagen und der Ergebnismenge anhand
einer Checkliste, die auch der Dokumentation der Prüfung dient.
Sie entspricht der inhaltlichen Prüfung I mit dem Unterschied, dass nun unter Einbeziehung der Ergebnismenge zu prüfen ist, ob
die rechtlichen Vorgaben auch tatsächlich und eben nicht voraussichtlich eingehalten werden:
Ist die Zweckmäßigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung für und durch die antragstellende Institution
gegeben?
Sind der Umfang der DaTraV-Daten und deren Struktur ausreichend?
Sind der Umfang der beantragten Daten und deren Struktur erforderlich?
Wird dem Identifikationsschutz der Versicherten hinreichend Rechnung getragen?
Hierzu ist es erforderlich zu prüfen, ob Zweck, Fragestellung, Methodik und Ergebnismenge zueinander passen.
Konnte die inhaltliche Prüfung II mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden, erfolgt die Bescheidung und die
Bereitstellung der Ergebnismenge.
9.2.5.2.6 Bescheid
Mit dem Bescheid wird die Entscheidung der Datenaufbereitungsstelle bezüglich eines Antrags rechtsverbindlich dokumentiert
und die Gebühren festgesetzt. Im Bescheid wird die Entscheidung inkl. ggf. erforderlicher Auflagen oder Nebenbestimmungen
begründet. Der Bescheid enthält zudem eine Rechtsbehelfsbelehrung, die u.a. auf das Widerspruchsrecht des Antragstellers
hinweist. Sofern eine Ergebnismenge bereitgestellt werden kann, wird diese im Bescheid beschrieben.
9.2.5.2.7 Ggf. Breitstellung der Ergebnismenge
Wie bereits ausgeführt erfolgt die Bereitstellung einer Ergebnismenge entweder an einem Gastarbeitsplatz oder sie wird
verschlüsselt auf einem Datenträger an den Antragsteller gesandt. Im letzteren Fall wird die Ergebnismenge aus dem DaTraV-IT-
28 In zwei Fällen wechselten die Antragsteller von der kontrollierten Datenfernverarbeitung zur Skripterstellung durch das DIMDI. 29 Aus der Modifikationsrate kann nicht auf den sich aus dieser ergebenden Informationsverlust und dessen Relevanz geschlossen werden. Selbst bei hohen
Modifikationsraten kann der resultierende Informationsverlust unbedeutend sein.
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System, welches komplett abgeschottet ist, exportiert. Im Rahmen dieser Schleusung werden die zu exportierenden Daten und
die zugehörigen Unterlagen geprüft, um sicherzustellen, dass die Schleusung zulässig ist. Diese Prüfung erfolgt immer durch eine
Person, die nicht an der inhaltlichen Bearbeitung des Antrags beteiligt war.
9.2.5.3 2-Stufiges Antragsverfahren
Ein 2-stufiges Antragsverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Mit Abschluss der ersten inhaltlichen Prüfung können die Erfolgsaussichten eines Antrags i.d.R. recht gut beurteilen werden.
Daher wurde die Möglichkeit geschaffen eine temporäre Aussetzung eines Antrags zu beantragen. Wird die Option auf dem
Antragsformular ausgewählt, so wird dem Antragsteller nach der inhaltlichen Vorprüfung eine Mitteilung über die Einschätzung
der Erfolgsaussichten seines Antrags zu geschickt.
Für die Dauer der Aussetzung des Verfahrens wird die gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten ausgesetzt.
Im Falle einer Antragsrücknahme werden die entsprechenden Gebühren von derzeit 100,00 € fällig.
9.2.6 Prüfaspekte
Es erfolgt keine Prüfung
auf mögliche Interessenkonflikte,
der Relevanz des (angestrebten) Erkenntnisgewinns und
der wissenschaftlichen Angemessenheit des Vorgehens.
Die Verordnung und das Gesetz, hier insbesondere der §§ 303 a-e des SGB V, geben der Datenaufbereitungsstelle keine Mittel in
die Hand, um eigenständig für einen objektiven und gesellschaftlich relevanten Erkenntnisgewinn zu sorgen oder mit möglichen
Interessenskonflikten bewusst umzugehen.
Für einen objektiven und gesellschaftlich relevanten Erkenntnisgewinn zu sorgen kann nicht Aufgabe der
Datenaufbereitungsstelle sein. Eine Stelle kann nie hinreichend objektiv definieren, was einen objektiven und gesellschaftlich
relevanten Erkenntnisgewinn darstellt. Hierzu bedarf es des wissenschaftlichen und politischen Diskurses. Aus diesem Grund ist
es auch erforderlich, dass – bei hinreichender Wahrung des Identitätsschutzes – eine Veröffentlichung von Ergebnissen, die auf
den DaTraV-Daten beruht, möglich ist. Zudem sollte der wissenschaftliche und politische Diskurs durch ein öffentliches
Antragsregister [ID 45] gefördert werden. Ein solches Antragsregister kann zudem die Wahrscheinlichkeit für das Wirksam
werden von Interessenskonflikten reduzieren und die Antragsteller dazu anhalten tatsächlich relevante Erkenntnisgewinne
wissenschaftlich angemessen anzustreben.
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9.3 Gegenüberstellung der Gebührenpositionen und Tätigkeiten
Februar 2014 – Februar 2016
Gebührenposition Tätigkeit Abtl.
Antragsregistrierung Registrierung V
Formale Prüfung formale Prüfung V
1. Inhaltliche Prüfung inhaltliche Vorprüfung: Inhalte
inhaltliche Vorprüfung:
Identitätsschutz
Widerspruch
bearbeiten
M
Datenaufbereitung Datentransfer: Skripte & Co.
Datentransfer: Ergebnismenge /
Berichte
Datenanalyse: Skripte prüfen,
anpassen, programmieren,
ausführen
Datenanalyse: Analyseergebnis
prüfen
Aufbereitung der Ergebnismenge
Gastarbeitsplatz: Vorbereitung
Gastarbeitsplatz: Betreuung
Gastarbeitsplatz: Nachbereitung
M, (V, D)
2. inhaltliche Prüfung inhaltliche Prüfung: Inhalte
inhaltliche Prüfung:
Identitätsschutz
M
Bescheiderstellung Vorgangsprüfung
Gebührenfestsetzung & Bescheiderstellung
Widerspruch bescheiden
V, M
ggf. Datenbereitstellung Datentransfer: Ergebnismenge /
Berichte
Übermittlung der Ergebnismenge
& Berichte: Vorbereitung
Übermittlung der Ergebnismenge
& Berichte: Durchführung
Übermittlung der Ergebnismenge
& Berichte: Nachbereitung
Widerspruch
bearbeiten
V, M
Zahlungsabwicklung - V
- Sonstige
Archivierung
Anfrage (per Ticket oder Telefon)
V, M
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9.4 Personalsituation
Abbildung 2: Personalsituation (Stand Juni 2016)
9.5 Personalkapazität
Für den Bereich der Datenanalytik stehen im DIMDI derzeit ~1.75 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zur Verfügung, die die folgenden
Hauptaufwände zu erbringen haben (vgl. Abschnitt 10.4 ‚Aufgabenbeschreibung der Analystenstellen‘):
o Inhaltliche Bearbeitung von Anträgen ~ 0.70 VZÄ
o Beratung von ‚Interessenten‘ ~ 0.20 VZÄ
o Weiterentwicklung des Systems ~ 0.35 VZÄ
o Koordination ~ 0.20 VZÄ
o Evaluation ~ 0.25 VZÄ
o Fortbildung ~ 0.05 VZÄ
Pro Jahr stehen mit 0,7 VZÄ in etwa 1120 Stunden für die inhaltliche Antragsbearbeitung zur Verfügung. Bei einer
durchschnittlichen Bearbeitungsaufwand von ~ 60 Stunden30
pro Antrag liegt die theoretische Kapazität pro Jahr bei ~ 19 (1120
h / 60 h) Anträgen. Von Februar 2014 bis Februar 2016 konnten 14 Anträge mit Auslieferung einer Ergebnismenge
abgeschlossen werden, wobei die letzten dieser 14 Anträge im November 2015 beschieden wurden. Die realisierte Kapazität
beträgt damit pro Jahr 8 Anträge. Die Diskrepanz zwischen der theoretischen und der realisierten Kapazität ergibt sich daraus,
dass in den zu betrachtenden 21 Monaten (Februar 2014 bis November 2015) auch andere Anträge zu bearbeiten waren, die
noch nicht abgeschlossen werden konnten oder ohne Auslieferung einer Ergebnismenge abgeschlossen wurden. Eine belastbare
Prognose der tatsächlichen Kapazität für die inhaltliche Antragsbearbeitung bei 0,7 VZÄ kann aufgrund der kleinen Datenbasis
nicht formuliert werden31
. In 2016 könnte aufgrund von zwei Antragssequenzen, in denen einmal ein vom Antragsteller und
einmal ein von der Datenaufbereitungsstelle entwickeltes Skript unter Anpassung von relativ wenigen Parametern wiederholt
verwendet wird, deutlich mehr als 8 Anträge mit Auslieferung einer Ergebnismenge abgeschlossen werden. Möglich wird dies
jedoch nur durch Nichteinhaltung der First-In-First-Out-Regel zur Priorisierung von Anträgen (siehe auch [ID 43]). Dies bedeutet,
dass der bestehende Rückstau an Anträgen aus den Jahren 2014 (4 Anträge) und 2015 (15 Anträge) im Jahr 2016 nur zu Teilen
aufgearbeitet werden kann.
30 ~60 Stunden beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der 14 bis zum Februar 2016 abgeschlossene Anträge, bei denen eine Ergebnismenge
ausgeliefert wurde. Die minimale Bearbeitungsdauer betrug ~15 und die maximale ~180 Stunden. Im letzteren Fall wurde ein Teil der Gesamtaufwandes nicht
berücksichtigt, da es sich um eine Art Pilotprojekt handelte. 31 Aufgrund der Unterschiedlichkeit der eingehenden Anträge dürfte eine hinreichende Datenbasis erst in 2 bis 3 Jahren vorliegen.
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10 Anhang
10.1 Übersicht der zusammengetragenen Handlungsoptionen inkl. Varianten
Nr. Handlungsoption / Maßnahme Variante ID
1 Technische und inhaltliche Datencharakterisierung statische, allg. zugängliche Datencharakterisierungen 1
statische, nur für Mitarbeiter nutzungsberechtigter Institutionen
zugängliche Datencharakterisierungen
2
interaktive, nur für Mitarbeiter nutzungsberechtigter Institutionen
zugängliche Datencharakterisierungen
3
2 Inhaltsorientiertere Beispieldatensätze Allg. zugängliche, stärker inhaltsorientierte Beispieldatensätze 4
Auf Antrag online per abgesichertem und kontrolliertem Remote-
Arbeitsplatz für die uneingeschränkte Nutzung durch den Antragsteller
zur Verfügung gestellte 0,1 bis 1 % Stichprobe(n)
5
Auf Antrag Überlassung von 0,1 bis 1 % Stichproben für die
uneingeschränkte Nutzung durch den Antragsteller
6
3 Auswertung der Einzeldatensätze durch die
Antragsteller
Auf Antrag online per abgesichertem und kontrolliertem Zugang mit
automatisierter faktischer Anonymisierung der online präsentierten
Ergebnisse, welche heruntergeladen werden könnten
7
Auf Antrag online per abgesichertem und kontrolliertem Zugang ohne
faktische Anonymisierung der online präsentierten Ergebnisse, welche
nicht herunter geladen werden könnten
8
Auf Antrag online per abgesichertem und kontrolliertem Zugang ohne
faktische Anonymisierung der online präsentierten Ergebnisse, welche
herunter geladen werden könnten
9
Auf Antrag Bereitstellung / Zusendung aller für die beantragte
Auswertung benötigten DaTraV-Daten in Form von Einzeldatensätzen
10
Erweiterung der Anzahl der Arbeitsplätze im DIMDI für
Gastwissenschaftler
11
4 Einheitliche, fixe Vorgabe der Mindestfallzahl per
DaTraV
MFZ = 30 (0,000043% von ~70 Millionen GKV-Versicherter) 12
MFZ = 10 ( 0,000014% von ~70 Millionen GKV-Versicherter) 13
MFZ = 5 (0,000007% von ~70 Millionen GKV-Versicherter) 14
5 Bereitstellung von vorläufigen Ergebnismengen Bereitstellung von vorläufigen Ergebnismengen 15
6 Ausbau und Weiterentwicklung des
Informationsangebots
Ausbau der FAQ 16
Weiterentwicklung der Datensatzbeschreibung 17
Weitere Beispielskripte 18
Erstellung eines DaTraV-Handbuchs 19
7 Erhöhung der Einstiegshürde für die Antragstellung durch Nachweispflicht einer hinreichenden Expertise in der Forschung
mit GKV-Routinedaten durch den Antragsteller, wobei diese Expertise auch durch Dritte eingebracht werden kann
20
8 Hinzuziehung von Dritten, auch wenn diese selbst nicht antragsberechtigt sind, ermöglichen 21
9 Zurückweisung von Anträgen bei unpräziser Fragestellung und / oder unklarer Angaben zur Methodik 22
10 Beschränkung der Auswertungsmöglichkeiten auf die Datenfernverarbeitung und die Nutzung eines Gastarbeitsplatzes (==>
keine Skripterstellung durch die Datenaufbereitungsstelle) bei gleichzeitigem Nachweis der Lauffähigkeit eines eingereichten
Skripts gegen den Beispieldatensatz
23
11 Beratung durch die Datenaufbereitungsstelle
einschränken
Beratung einstellen 24
Begrenzung der kostenlosen Vorab-Beratung auf 30 min pro
Fragestellung und Institution
25
Begrenzung der kostenlosen Abstimmung und Beratung im Zuge der
Antragsbearbeitung auf 5 h, jede weitere angefangene Stunde ist
kostenpflichtig
26
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12 Marktgängige Preise für Programmierleistungen Aufhebung der Deckelung von 400,00 (Datenfernverarbeitung) bzw.
700,00 € (Skripterstellung durch die Datenaufbereitungsstelle) für die
Über- bzw. Erarbeitung von Skripten ohne Kostenvoranschläge
27
Aufhebung der Deckelung von 400,00 (Datenfernverarbeitung) bzw.
700,00 € (Skripterstellung durch die Datenaufbereitungsstelle) für die
Über- bzw. Erarbeitung von Skripten mit Kostenvoranschlägen
28
13 Einrichtung von zwei möglichst unabhängigen Strängen zur inhaltlichen Bearbeitung von Anträgen 29
14 Bereitstellung von Projektmittel in Kombination mit der Möglichkeit projektbezogene Stellen (temporär) einzurichten 30
15 Verzicht auf Prüfschritte zur Qualitätssicherung 31
16 Nutzung der DaTraV-Daten für die Ausarbeitung einer Arbeit zur Erreichung eines akademischen Grades ermöglichen 32
17 Realisierung des von Beginn an vorgesehenen System zur Unterstützung des Projekt, Prozess- und Wissensmanagements
(PPW-System)
33
18 Modell zur Abschätzung des Re-Identifizierungsrisikos der Versicherten 34
19 Lieferung aller für den Morbi-RSA erhobenen und dem BVA zur Verfügung stehenden Daten 35
20 Reduzierung des Zeitverzugs der Datenlieferung ergänzende Lieferung der Erstmeldung(en) 36
ausschließliche Lieferung der Erstmeldung(en) 37
21 Erweiterung der Datenmerkmale Top 4 ohne Wohnort 38
Top 8 ohne Wohnort 39
umfassend 40
22 Erweiterung der für Auswertungen verfügbaren Werkzeuge / Statistikpakete 41
23 Priorisierung von Anträgen bei begrenzten
Ressourcen
Eröffnung der Möglichkeit, für dringliche Projekte gesonderten
Personalressourcen vorzuhalten
42
Strikte Einhaltung des First-In-First-Out-Prinzips zur Priorisierung der
Bearbeitung der Anträge
43
24 Reduzierung der Wahrscheinlichkeit einer Instrumentalisierung von Nutzungsberechtigten durch Dritte 44
25 Einrichtung eines öffentlichen Antragsregisters Register mit Pflicht zur Veröffentlichung definierter Informationen zu
allen Anträge
45
Register auf freiwilliger Basis zur Veröffentlichung definierter
Informationen zu allen Anträge
46
26 Standardauswertungen Datencharakterisierungen 47
Referenzauswertungen 48
institutionsspezifische Standardauswertungen 49
28 Antragsspezifische Kataloge und andere Daten 50
29 Verzicht auf die Sicherstellung der sekundären Geheimhaltung durch die Datenaufbereitungsstelle 51
30 Beschränkung des Umfangs von Ergebnismengen 52
31 Container-Verfahren: Datenlücke von bis zu 2 Jahren schließen, ggf. Abkopplung vom MorbiRSA-Verfahren 53
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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10.2 Übersicht der für jede Variante einer Handlungsoption betrachteten Aspekte
ID Aspekt
1 Beschreibung / Kommentar
2 Bezug zur Umfrage unter den MitarbeiterInnen der nutzungsberechtigten Institutionen
3 Bezug zur Befragung der Antragstellern
4 Beitrag der Datenaufbereitungsstelle zur Wahrung des Identitätsschutzes : Beitrag der Antragsteller (i.d.R. pro Antrag)
angenommener Status quo: 1:1
5 Abhängigkeiten / Voraussetzungen Einrichtung und Besetzung von weiteren Analystenstellen (E13)
6 Einrichtung und Besetzung von weiteren IT-Stellen (E13)
7 Einrichtung und Besetzung von weiteren Verwaltungsstellen (E12)
8 andere organisatorische Voraussetzungen
9 räumliche & technische Voraussetzungen
10 rechtliche Voraussetzungen
11 sonstige
12 Effekt
+ = positiv;
o = keiner;
- = negativ;
in Klammern = fraglicher
Effekt
Anzahl der
Anträge
Erweiterung der Datenmerkmale
13 Reduktion des Zeitverzugs von 4 Jahren
14 Absenkung von Zugangsschwellen
15 Unterstützung der Entwicklung von Fragestellungen & Methoden
16 Ergebnis der Abwägung zwischen angestrebten Erkenntnisgewinn und dem Recht
auf informelle Selbstbestimmung der Versicherten kann vom Antragsteller besser
beeinflusst, wenn nicht sogar bestimmt werden.
17 Bearbeitungs-
aufwand
Senkung des Beratungs- und Abstimmungsbedarfs
18 Vereinfachung der Beratung
19 Für die Datenaufbereitungsstelle vereinfachte Abwägung zwischen angestrebten
Erkenntnisgewinn und dem Recht auf informelle Selbstbestimmung der
Versicherten
20 Vereinfachung der Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen zur sekundären
Geheimhaltung
21 Entlastung der Analysten von anderen Aufgaben
22 Vereinfachung der Datenschleuse
23 Eliminierung von Prüfschritten
24 Bearbeitungs-
dauer
Macht Personalressourcen für die inhaltliche Antragsbearbeitung frei oder sorgt
unmittelbar für zusätzliche Personalressourcen für diese Aufgabe
25 Entlastung der Analysten von anderen Aufgaben
26 Erfassung der Wartezeit auf Antworten der Antragsteller
27 Einrichtung von unabhängigen Bearbeitungssträngen für einfache und schwierige
Anträge
28 Ermöglicht unmittelbar die Erfüllung besonderer Anforderungen
29 Risiken
30 Empfehlung
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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10.3 Folgen fehlender Datenmerkmale (Ingrid Schubert/Peter Ihle, PMV
forschungsgruppe)
Unterschätzung von Inzidenz und Prävalenz für Erkrankungen: Je kürzer die Überlebenszeit ist, umso größer ist die
Unterschätzung.
Interne Validierung der Diagnosen für Inzidenz / Prävalenz durch weitere Informationen wie Diagnose kodierende
Arztgruppe / Fachabteilung / ausgewählte EBM-oder OPS Leistungen nicht möglich
Erkrankungsbezogene (Exzess-) Mortalität
o Austrittsgrund Tod mit Datum z.B. (Krankenhaus)Sterblichkeit nach Infarkt / Apoplex
o Überlebenszeiten nach Ereignis
Behandlungsverläufe
o diagnostische / therapeutische Maßnahmen nach Inzidenz: dafür erforderlich
Krankenhausaufenthalte mit Datum; Leistungen mit Datum
Beispiel: neoadjuvante Therapien vor OP bei Brustkrebs
Therapiemuster nach OP (adjuvante oder palliative Therapien)
o EBM / OPS-Leistungen (z.B, Inanspruchnahme geriatrischer Leistungen nach Oberschenkelhalsbruch / Apoplex etc.;
Durchführung von Screeningmaßnahmen
o Dauer des Indexaufenthaltes bis zur Verlegung / gesamte Dauer von Krankenhausaufenthalten in einem Zeitfenster
An der Versorgung beteiligte Arztgruppen / Sektoren
o Wer übernimmt die Nachsorge nach Entlassung aus dem Krankenhaus?
o In welchen Versorgungssektor werden Patienten nach stationärem Aufenthalt entlassen? Ambulante Versorgung
oder Reha-Aufenthalt (geriatrisch oder indikationsspezifisch?
o Wer initiiert Maßnahmen / Therapien?
Umsetzung von Leitlinienempfehlungen / Verordnungsauflagen
o Welche Arztgruppen verordnen Methylphenidat? Ist hierbei ein zeitlicher Trend erkennbar, also beispielsweise von
Hausärzten zu Kinderärzten oder zu Spezialisten wie Kinder- und Jugendpsychiater?
o Erfolgt eine multimodale Therapie (in Ansätzen abbildbar durch psychotherapeutischen Leistungen)
o Welche Arztgruppen verordnen schnell wirksame Opioide?
o Unterscheiden sich Kinderärzte und Allgemeinärzte in der Verordnung von Antibiotika bei bestimmten
Erkrankungen?
o Welche Diagnostik wird durchgeführt (z.B. vor / bei Demenzdiagnose; bildgebende Verfahren bei
Rückenschmerzen, diagnostische/therapeutische Katheter
Kostenstudien
o Kosten nach Einzelleistungen
o Kosten liegen bisher lediglich jahresweise vor. Kosten für kleinere Zeitbezüge (quartalsweise, monatsweise,
tagesgenau bzw. periodengenau als zusätzliche Variable bei den leistungsbezogenen Angaben, z.B. Kosten eines
stationären Aufenthalts) ermöglichen Kosten vor nach Indexereignis, z.B. Inzidenzzeitpunkt oder
Krankenhausaufenthalte
AMTS / UAW Studien
o Tagesgenaue Versicherungszeiten erforderlich (Expositionszeitraum definieren)
o Krankenhausaufenthalte mit Beginn und Ende-Datum
o EBM / OPS-Leistungen mit Datum
o Versterben mit Datum
Heil und Hilfsmittel
o Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
o z.B. rehabilitative Leistungen nach Schlaganfall
o Entwicklung der Verordnung von Ergotherapie bei Kindern und Jugendlichen / Behandlungsanlässe
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10.4 Aufgabenbeschreibung der Analystenstellen
10.4.1 Analystenstelle 1 (fachliche Leitung)
Aufgabenkomplex / Arbeitsvorgang ausführliche Beschreibung der dabei anfallenden Arbeitsschritte u. ggf. Angabe der anzuwendenden Vorschriften
Fachliche Leitung des Informationssystems Versorgungsdaten
Verantwortung des Informationssystems nach innen und außen, insbesondere für die Wahrung des Identifikationsschutzes der GKV-Versicherten u.a.
Supervision / Unterstützung der SachbearbeiterIn Datentransparenz sowie der anderen zum DaTraV-Team gehörigen Mitarbeiter des DIMDI insbesondere bei Schwierigkeiten oder Problemfällen
Im Falle von Unklarheiten oder problematischen Sachverhalten: Abstimmung im DaTraV-Team und mit dem Antragsteller, ggf.:
o Führung von besonders konfliktträchtigen Gesprächen und Verhandlungen o Überprüfung der erzeugten Ergebnisse ggf. unter Einbezug ergänzend
erforderlicher Fachexpertise o Entscheidung zum weiteren Vorgehen bzw. zur Problembehebung
Eskalation
Fachliche Konzeption, Evaluation und Weiterentwicklung des Informationssystems Versorgungsdaten
Konzeption des Informationssystems Versorgungsdaten (Datentransparenz) unter strenger Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Vorgaben zur IT-Sicherheit , ggf. auch unter Einbezug ergänzender Fachexpertise. Insbesondere
Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Strategische Positionierung des Informationssystems Versorgungdaten
Analyse der Datenquellen und -strukturen sowie Entwicklungen im Bereich der medizinischen Routinedaten
Konzeption und Weiterentwicklung des Antragsverfahren u.a. inkl. der Kriterien zur positiven bzw. negativen Bescheidung
Konzeption und Weiterentwicklung der Methoden und Verfahrensweisen zur Auswertung der DaTraV-Daten
Konzeption und Weiterentwicklung der Methoden und Verfahrensweisen zur Wahrung des Identifikationsschutzes der Versicherten
Konzeption und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements inkl. Konzeption und Weiterentwicklung der Arbeitsprozesse
Darstellung der Arbeitsprozesse in Form von Prozessdiagrammen, Richtlinien, Verfahrensanweisungen, Laufzetteln und Checklisten
Implementierung der Arbeitsprozesse im Team
Konzeption und Weiterentwicklung eines Systems zum Projekt-, Prozess- und Wissensmanagement für das Informationssystem Versorgungsdaten
fortlaufende Evaluation aller Konzepte und deren Implementierung unter Einbezug der Erfahrungen der nutzungsberechtigten Institutionen nach §303e SGB V
Review und Abstimmung der DaTraV-IT-Konzepte inkl. derer zur IT-Sicherheit hinsichtlich der fachlichen, funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen
eigenverantwortliche Ausarbeitung von Verfahrensbeschreibungen entsprechend dem BDSG
eigenverantwortliche Ausarbeitung von Schutzbedarfsanalysen
eigenverantwortliche Ausarbeitung von (IT-) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
Konzeption, Planung und Organisation von internen Fortbildungen (Workshops) zu Themen Forschung mit Routinedaten und Identitätsschutz (statistische Geheimhaltung)
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Aufgabenkomplex / Arbeitsvorgang ausführliche Beschreibung der dabei anfallenden Arbeitsschritte u. ggf. Angabe der anzuwendenden Vorschriften
Fachliche Projektleitung Gesamtes fachliches Projektmanagement zum Aufbau und zur Weiterentwicklung des Informationssystems Versorgungsdaten nach §§303a-e SGB V:
Projektkonzeption
Aufstellen von Projektplänen
Abstimmung und Terminmanagement im Haus
Überwachung der Meilensteine
Steuerung und Prüfung der Qualität
Controlling der Zeit und des Budgets
Personalangelegenheiten: Dienstpostenbewertung (RD), Tätigkeitsdarstellung (DH), Dienstpostenbeschreibungen (JD, DH, RD), Stellenausschreibungen, Bewerberauswahl
Finanzen und Haushalt
Wirkbetrieb des Informationssystems Datentransparenz
Verantwortung des Informationssystems nach innen und außen, insbesondere für die Wahrung des Identifikationsschutzes der GKV-Versicherten
Beantwortung von Anfragen inkl. Beratung zu allen Aspekten der Antragsstellung
Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen inkl.
o Beratung insbesondere zur Methodik, o Abstimmung zur Operationalisierung der Methodik und o Programmierung der Auswertungsskripte
Führung von besonders konfliktträchtigen Gesprächen und Verhandlungen mit den Nutzungsberechtigten
Überprüfung der erzeugten Ergebnisse ggf. unter Einbezug ergänzend erforderlicher Fachexpertise
siehe ergänzend Abschnitt
10.4.2 Analystenstelle 2
Aufgabenkomplex / Arbeitsvorgang ausführliche Beschreibung der dabei anfallenden Arbeitsschritte u. ggf. Angabe der anzuwendenden Vorschriften
Mitarbeit bei dem Aufbau und der Weiterentwicklung des Informationssystems Versorgungsdaten nach §§303a-e SGB V
Erkennung und Dokumentation von Problemfällen und möglichen Risiken sowie Chancen
Identifizierung der Ursachen
Beschreibung der Ist-Situation
Beschreibung einer oder auch mehrerer Soll-Situationen
Benennung und ggf. Ausarbeitung von möglichen Lösungsansätzen und vorbeugenden Maßnahmen
Darlegung und Diskussion von Problemfällen und möglichen Risiken sowie den möglichen Lösungsansätzen und vorbeugenden Maßnahmen
Umsetzung der vom DaTraV-Team oder den fachlichen Vorgesetzten als zielführend bewerteten Lösungsansätze und vorbeugenden Maßnahmen
Konzeption und Pflege der Internetseiten zum Informationssystem Versorgungsdaten
Erhebung, Analyse und Darstellung der Anforderungen an die Internetseiten zum Informationssystem Versorgungsdaten
Ableitung eines bzw. Weiterentwicklung des Konzepts in Abstimmung mit dem Web-Team
Begleitung und Unterstützung der Umsetzung des Konzepts
Entwurf und Abstimmung von Inhalten in Deutsch und Englisch
Aufbereitung der abgestimmten Inhalte unter dezidierter Berücksichtigung der Anforderungen zur Barrierefreiheit
Publikation von aufbereiteten Inhalten
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Aufgabenkomplex / Arbeitsvorgang ausführliche Beschreibung der dabei anfallenden Arbeitsschritte u. ggf. Angabe der anzuwendenden Vorschriften
Konzeption, Aufbau und Pflege eines zugangsbeschränkten Internetportals Informationssystem Versorgungsdaten für Nutzungsberechtigte zur interaktiven Dar- und Bereitstellung von Daten und Informationen
Erhebung, Analyse und Darstellung der Anforderungen an ein Internetportal Informationssystem Versorgungsdaten für Nutzungsberechtigte
Entwicklung bzw. Weiterentwicklung des Konzepts in Abstimmung mit dem Web-Team und der Abteilung D
Begleitung und Unterstützung der Umsetzung des Konzepts
Entwurf und Abstimmung von Inhalten in Deutsch und Englisch
Aufbereitung der abgestimmten Inhalte unter dezidierter Berücksichtigung der Anforderungen zur Barrierefreiheit
Publikation von aufbereiteten Inhalten
Wirkbetrieb des Informationssystems Datentransparenz
Beantwortung von Anfragen inkl. Beratung zu allen Aspekten der Antragsstellung
Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen inkl.
o Beratung insbesondere zur Methodik, o Abstimmung zur Operationalisierung der Methodik und o Programmierung der Auswertungsskripte
Führung von Gesprächen und Verhandlungen mit den Nutzungsberechtigten
Unterstützung der Überprüfung der erzeugten Ergebnisse
siehe ergänzend Abschnitt
10.4.3 Analystenstellen 1& 2: Wirkbetrieb des Informationssystems Datentransparenz
Aufgabenkomplex / Arbeitsvorgang ausführliche Beschreibung der dabei anfallenden Arbeitsschritte u. ggf. Angabe der anzuwendenden Vorschriften
Entwurf, Erstellung, Prüfung, Beschreibung und Bereitstellung von
Standardauswertungen
Datencharakterisierungen und -beschreibungen
Beispieldatensätzen
Stichproben
(Unterstützung der) Ermittlung und Analyse des Bedarfs von o Standardauswertungen o Datencharakterisierungen und -beschreibungen o Beispieldatensätzen o Stichproben anhand der vorliegenden Anträge, eingehenden Anfragen sowie gezielter Befragungen der und Diskussionen mit Nutzungsberechtigten
Ausarbeitung der Methodik unter Einbeziehung der ggf. erforderlichen Fachexpertise
Operationalisierung der Methodik in Form eines geeigneten Auswertungsskriptes
Prüfung der Operationalisierung (z.B. eines Auswertungsskripts im Falle von Standardauswertungen) und der erzeugten Ergebnisse unter Einbeziehung der ggf. erforderlichen Fachexpertise
Umsetzung des Freigabeprozesses
Identifizierung und Abstimmung eines geeigneten Verfahrens zur Bereitstellung der Ergebnisse
Umsetzung des Bereitstellungsverfahrens
Betreuung von Gastarbeitsplätzen, Vorbereitung der Bereitstellung der Ergebnismenge, Ausarbeitung des Bescheids
Vorbereitung des Besuchs (u.a. Terminabstimmung, Zusendung der Hinweise zur Nutzung eines Gastarbeitsplatzes und der Vertraulichkeitsvereinbarung)
Veranlassung und Unterstützung der antragsbezogenen Einrichtung des Gastarbeitsplatzes
Überwachung der Nutzer des Gastarbeitsplatzes
Vorbereitung der Bereitstellung der Ergebnismenge
Ausarbeitung des Bescheides anhand eines Musterdokuments
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Aufgabenkomplex / Arbeitsvorgang ausführliche Beschreibung der dabei anfallenden Arbeitsschritte u. ggf. Angabe der anzuwendenden Vorschriften
Inhaltliche Prüfung und Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen zur Datennutzung inkl. Abstimmung der Methodik und Skriptentwicklung
Inhaltliche Prüfung der Anträge anhand der eingegangenen Antragsunterlagen inkl. Prüfung der ggf. eingereichten Skripte
Im Falle der Datenfernverarbeitung oder Skripterstellung durch die Datenaufbereitungsstelle
o Vorbereitung der Datenanalyse o Abstimmung der Auswertungsmethodik o Datenanalyse Anpassung bzw. Entwicklung und Testen der
Auswertungsskripte
Im Fall der Beantragung eines Gastarbeitsplatzes
o Unterstützung der Nutzer des Gastarbeitsplatzes
o Inhaltliche Prüfung der Anträge anhand der eingegangenen Antragsunterlagen und des Auswertungsergebnisses (der Ergebnismenge)
Prüfung der erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Identitätsschutzes der Versicherten, Abstimmung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
Prüfung auf Wahrung des Identitätsschutzes der Versicherten
Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Identitätsschutzes der Versicherten
Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen zur Wahrung des Identitätsschutzes der Versicherten
Antragsunabhängige Beratung der Nutzungsberechtigten
Entgegennahme und Dokumentation von Anfragen
Ermittlung, Ausarbeitung und ggf. Abstimmung von Antworten
Übermittlung der Antworten
ggf. Ausarbeitung, Abstimmung und Bereitstellung von Einträgen für die online verfügbare DaTraV-FAQ oder anderer Unterlagen
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10.5 Glossar und Abkürzungsverzeichnis
Aggregierter Datensatz Datensatz, der gleiche Informationen für mehrere Versicherte zusammenfasst
AMTS Arzneimittel-Therapiesicherheit
Anonymisierung Das Verändern personenbezogener Daten mit dem Ziel, dass diese Daten nicht mehr einer Person zugeordnet werden können.
Auftragsdatenverarbeitung Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung des Auftraggebers
Auswertungspopulation Einschränkung des Datenbestandes auf eine definierte Gruppen von Versicherten, deren Datensätze in die Auswertung einfließen
Beispieldatensatz Ausschnitt aus dem Datenbestand zur Entwicklung von Abfragen, kann konstruierte oder reale Daten enthalten
BfDI Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
BMG Bundesministerium für Gesundheit
BVA Bundesversicherungsamt
Container-Verfahren Lieferung von Daten, die nicht für den RSA genutzt werden, über die Lieferwege des RSA, indem diese Daten separat verschlüsselt werden
Datencharakterisierung Beschreibung eines Datensatzes z.B. hinsichtlich der Häufigkeit von Altersgruppen, Geschlechtsverteilung, ICD-Kodes etc.
Datenschleusung Übertragung von Daten zwischen dem DIMDI-IT-System und dem davon abgetrennten DaTraV-IT-System
DaTraV Verordnung zur Umsetzung der Vorschriften über die Datentransparenz, Datentransparenzverordnung
DaTraVGebV Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung, Datentransparenz-Gebührenverordnung
DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
DSB Datenschutzbeauftragter
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab, ein Vergütungssystem der ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutschland
Einzeldatensatz Datensatz mit Informationen über einen einzelnen Versicherten
Ergebnismenge Aggregierte Datensätze, die am Ende einer Auswertung an die Antragsteller übermittelt werden
Faktische Anonymisierung Daten sind faktisch anonymisiert, wenn sie nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem jeweiligen Merkmalsträger zugeordnet werden können.
GKV-Arzneimittelindex Historisierte Informationen über Arzneimittel am Markt mittels Pharmazentralnummern, Packungsgrößen, Zuordnung zum ATC-Kode und zu definierten Tagesdosen, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Institut d. Ortskrankenkassen
ICD Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, herausgegeben vom DIMDI
INKAR Satz von etwa 600 Indikatoren des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu den Lebensbedingungen in Deutschland und Europa; ermöglicht regionale Vergleiche u.a. unter sozioökonomischen Aspekten.
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Aggregierter Datensatz Datensatz, der gleiche Informationen für mehrere Versicherte zusammenfasst
Inzidenz Anzahl der Menschen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums an einer Krankheit neu erkrankt sind.
MFZ Mindestfallzahl
Mindestfallzahl Häufigkeit, ab der Tabellenzeilen in einer Ergebnismenge aus Datenschutzgründen unterdrückt oder auf einen höheren Wert (eben die Mindestfallzahl) gesetzt werden.
Morbi-RSA finanzieller Ausgleichsmechanismus im gesetzlichen Krankenversicherungssystem bei Wahlfreiheit zwischen den Krankenkassen:. Krankenversicherer mit einer „günstigen“ Risikostruktur erhalten geringere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds als solche mit einer „schlechten“ Risikostruktur.
OPS Operationen- und Prozedurenschlüssel, herausgegeben vom DIMDI
PPW-System Anwendung zur Unterstützung des Projekt-, Prozess- und Wissensmangements auf Basis von Mediawiki (https://www.mediawiki.org/wiki/MediaWiki/de)
Prävalenz Anzahl der Menschen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer Krankheit erkrankt sind
Primäre Geheimhaltung Maßnahme der statistischen Geheimhaltung. Um die Re-Identifikation von Einzelpersonen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren, wird in jeder Tabellenzeile eine Mindestzahl an Fällen gefordert (Mindestfallzahl).
Pseudonymisierung Ersatz eines Identifikationsmerkmals durch ein Pseudonym (zumeist eine mehrstellige Buchstaben- oder Zahlenkombination), um die Identifizierung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren. Im Gegensatz zur Anonymisierung bleiben bei der Pseudonymisierung die Bezüge zwischen verschiedenen Datensätzen erhalten.
Public-use-file öffentlich zugängliche Datei mit Daten, welche in der Regel vollumfänglich anonymisiert sind und insbesondere zu Lehrzwecken eingesetzt werden
Referenzauswertung definierter Satz an Auswertungen der DaTraV-Daten, der von der Forschung oder auch den Einrichtungen zur Gesundheitsberichterstattung genutzt werden kann, um die Repräsentativität einer Stichprobe bzw. der auf einer Stichprobe basierenden Ergebnisse besser als bisher und im Vergleich zu anderen Stichproben standardisiert einzuschätzen
Regionalkennzeichen Kennzeichen für die regionalen Zugehörigkeit eines Versicherten, z.B. Postleitzahl oder Gemeindeschlüssel
Re-Identifizierung Erstellung eines persönlichen Profils aus wenigen Daten, anhand dessen auf die Einzelperson rückgeschlossen werden kann.
Routinedaten standardisierte Informationen, die v.a. zu Abrechnungszwecken bei den Leistungserbringern erhoben und den Kostenträgern übermittelt werden.
SAS Statistical Analysis System, Programmpaket für Datenauswertung und statistische Analyse
Scientific-use-file beschränkt zugängliche Datei mit Daten, welche oft nicht oder nur schwach anonymisiert sind und der wissenschaftlich Forschung dienen
Sekundäre Geheimhaltung Maßnahme der statistischen Geheimhaltung. Um die Re-Identifikation von Versicherten auszuschließen oder wesentlich zu erschweren, muss verhindert werden, dass mittels Spalten- oder Zeilensummen oder anderer Vergleichswerte zum Zwecke der primären Geheimhaltung modifizierte Einzelangaben zurückgerechnet werden können.
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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Aggregierter Datensatz Datensatz, der gleiche Informationen für mehrere Versicherte zusammenfasst
Skript Satz von logisch zu einander in Beziehung stehenden Ausführungsanweisungen einer Programmiersprache, ein Skript kann mehrere tausend Zeilen Code enthalten und sich auf verschiedene Dateien verteilen
SQL Structured Query Language, Sprache u.a. zum Bearbeiten und Abfragen von Daten in relationalen Datenbanken
Standardauswertung Jährliche Wiederholung einer Abfrage auf hinzugekommenen Daten mit gleicher Fragestellung und Methodik
TMF Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.
UAW Unerwünschte Arzneimittel-Wirkung
Informationssystem Versorgungsdaten (Datentransparenz)
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11 Anlagen
11.1 Datenschutz-rechtliche Stellungnahme von RA Dr. U. K. Schneider
(Rechtsanwaltskanzlei Vogel & Partner)
11.2 Stellungnahme verschiedener Teilnehmer am TMF AK Versorgungsdaten zum
Beispieldatensatz
11.3 Bericht des TMF AK Versorgungsdaten
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