Internationale Bewerbungen: Besonderheiten, Herausforderungen,
Perspektiven
1. Formale Zulassungsvoraussetzungen 2. Beglaubigungen3. anabin4. DAAD Zulassungsdatenbank5. Vorprüfungsdokumentation (für Bachelor- und Masterprogramme)6. IB7. Franchise
2
Agenda
Der Antrag auf Zulassung bzw. Immatrikulation inklusive aller zulassungsrelevanter Dokumente müssen fristgerecht vorliegen
• Wird ein Dokument nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht, sind die formalen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt. die Bewerbung wird nicht an die zuständige Fakultät weitergeleitet. Eine Ablehnung wird durch die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation ausgesprochen.
• Dokumente die für die Einschreibung relevant sind, sind hiervon ausgenommen.
Die Prüfung der HZB bzw. MZB • Die Daten der HZB/MZB werden mit den eingetragenen Angaben des Bewerbers abgeglichen.• Im Ausland erworbene HZBs/MZBs werden auf Gleichwertigkeit geprüft. sind die Abschlüsse nicht hinreichend, wird die Bewerbung nicht an die zuständige Fakultät weitergeleitet. Eine Ablehnung wird durch die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation ausgesprochen.
Das Niveau der geforderten Sprachnachweise wird geprüft • Werden Sprachkenntnisse nicht durch x-ECTS aus englischsprachigen Prüfungsmodulen oder der
Bachelor-Thesis nachgewiesen, erfolgt die Prüung des Sprachnachweises durch die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation. entspricht das Niveau nicht den Anforderungen, sind die formalen Voraussetzungen nicht erfuellt. Die Bewerbung wird nicht an die zustaendige Fakultaet weitergeleitet. Eine Ablehnung wird durch die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation ausgesprochen.
Alle Bildungs- und Sprachnachweise werden auf korrekte Beglaubigung kontrolliert
3
1. Formale Zulassungsvoraussetzungen
• Sorgfältigkeitspflicht der Hochschulen, Unterlagen auf Fälschungen zu prüfen• Jedes Jahr werden Fälschungen eingereicht, einige werden entdeckt• Im Ausland teilweise schwierig, Siegel von Stempel zu unterscheiden• Deutschland akzeptiert noch keine digitalen Siegel/Signaturen/Amtssiegel• Erfahrungen mit schlechter Qualität von freien Übersetzern, müssen daher
vereidigte Übersetzer sein• Merkblatt unter https://www.tum.de/studium/bewerbung/beglaubigung-von-
dokumenten/
4
2. Beglaubigungen
Beispiel Indien, nicht korrekt beglaubigt – nur Stempel, ohne Siegel
5
2. Beglaubigungen
Beispiel Ghana, nicht korrekt beglaubigt – nur Stempel, ohne Siegel
6
2. Beglaubigungen
Beispiel Deutschland; korrekt beglaubigt mit Knick
7
2. Beglaubigungen
Beispiel USA; korrekt beglaubigt auf security paper
8
2. Beglaubigungen
Beispiel Indien; korrekt beglaubigt mit Siegel
9
2. Beglaubigungen
Datenbank der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen-KMK)
• www.anabin.kmk.org• Behördenversion• Nur in deutscher Sprache vorhanden• Nicht immer aktuell gehalten• Bachelor-Bewerber erhalten erste Informationen, ob ihr Schulabschluss
grundsätzlich anerkannt ist• Master-Bewerber können schauen, ob ihre Hochschule anerkannt ist
10
3. anabin
11
3. anabin
In Zusammenarbeit mit uni assist aufbereitete Informationen
• In deutscher und englischer Sprache aufbereitet• Informationen von anabin übernommen• Nicht alle Länder in diese Datenbank übertragen• Übersichtlich gestaltet
12
4. DAAD Zulassungsdatenbank
13
4. DAAD Zulassungsdatenbank
14
4. DAAD Zulassungsdatenbank
• Vorschläge zur Zeugnisbewertung• Umrechnung internationaler Noten ins deutsche Notensystem• Für Bachelorbewerber alle Bewerber mit internationalem Abschluss• Für Masterbewerber alle Bewerber mit Abschluss außerhalb EU, EWR, EFTA• Studienkollegiaten und Double Degree Studierende benötigen keine VPD• IB Absolventen, die einen Bescheid der ZASt haben, benötigen keine VPD• Kosten: EUR 75,- für den 1. Studienwunsch, EUR 30,- für jeden weiteren
Studienwunsch (an der TUM nur 2x zahlen, wenn Bachelor und Master VPD benötigt werden)
• Ende 2018 evtl. bessere Unterscheidung zwischen VPD für Bachelor und Master
15
5. Vorprüfungsdokumentation
16
5. Vorprüfungsdokumentation
Beispiel Bachelor VPD
17
5. Vorprüfungsdokumentation
Beispiel Master VPD
18
5. Vorprüfungsdokumentation
Beispiel mini pdf (Master Bewerbung)
Allgemeine Voraussetzungen• Die Schulzeit muss 12 aufeinanderfolgende Schuljahre umfasst haben.• In den letzten zwei Schuljahren dürfen die Kurse und die dazugehörigen Level (Standard oder Higher)
nicht gewechselt werden.• Die Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) bezüglich der Kurszusammensetzung müssen
erfüllt sein. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1986/1986_03_10-Vereinbarung-Baccalaureate-Dipl.pdf
• Der Kurs German A (als Higher Level) wird als Nachweis der Deutschen Sprachkenntnis anerkannt. Alternativ muss ein Deutschnachweis eingereicht werden Klientel häufig Nationalität Deutsch mit international agierendem Elternhaus.
Bewerbung• Absolventen des IB Diploma müssen vor einer Bewerbung ihren Abschluss prüfen lassen, ob dieser den
Vorgaben der Kultusministerkonferenz entspricht.• Bewerbung über uni assist es sei denn, es liegt bereits ein Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle
vor
19
6. International Baccalaureate Diploma (IB)
Der Begriff „Franchising“ bedeutet im Hochschulwesen, dass eine anerkannte Hochschule mit einer nicht-anerkannten/-akademischen Bildungseinrichtung zur Durchführung von Lehrveranstaltungen bzw. zur Gradverleihung kooperiert.
Kooperationsformen• Vollfranchising: komplette Anerkennung der nicht akademischen Leistungen durch den akkreditierten „Kooperations-
Partner“ kein Hochschulstudium
• Top-Up/Teil-Franchising: ein Großteil der nicht akademischen Leistungen werden anerkannt, die Regelstudienzeit an der anerkannten Hochschule kann dadurch verkürzt werden eine Master-Zulassung wird nicht empfohlen
• Fernstudium
• Zweigstellen/Filialisierung mit flying faculty
Beispiele• Großbritannien: häufig Vollfranchising, nicht-akademische teaching Institution im Ausland, Gradverleihung durch anerkannte
Hochschule in UK; häufig intransparente Zeugnisse Diploma Supplement und Lebenslauf werden benötigt
• Niederlande: Hogeschoolen verkürzen Regelstudienzeit von 4 Jahren auf 1 – 2 Jahre durch Anrechnung deutscher Berufsausbildungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialpädagogik)
• Österreich: „Universitätslehrgänge“ vs. „Lehrgänge universitären Charakters“; Weiterbildungsangebote, die häufig mit „Master“ abschließen, werden von anerkannten Universitäten angeboten, aber an nichthochschulischen Einrichtungen durchgeführt.
20
7. Franchising/Teil-Franchising
21
7. Franchising/Teil-Franchising
Anerkennung der Berufsausbildung mit 120 ECTS
22
7. Franchising/Teil-Franchising
Anerkennung im Transcript nicht erkennbar
Top Related