Kanton St.GallenAmt für Umwelt und Energie
Dr. Martin AndereggLeiter Abt. Recht und UVP Amt für Umwelt und Energie
Herbstversammlung 2013 NetzSG
Bauen in lärmbelasteten Gebieten
Kanton St.Gallen
Inhalt
1. Um was geht es?
2. Evaluation Ernst Basler + Partner
3. Merkblatt AFU «Bauen in Gebieten, die durch Verkehrslärm belastetet sind»
4. Geplante Ausbildungsveranstaltung 2014
13. November 2013Seite 2 Amt für Umwelt und Energie
Kanton St.Gallen
1. Um was geht es? Lärmbelastete Gebiete sind häufig
entlang von Strassen und Eisenbahnstrecken anzutreffen.
In lärmbelasteten Gebieten dürfen Neubauten und wesentliche Änderungen von Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen nur bewilligt werden, wenn die Immissionsgrenzwerte durch Lärmschutzmassnahmen eingehalten werden können.
Der Vollzug (Anordnung der erforderlichen Lärmschutzmass-nahmen) liegt bei den politischen Gemeinden.
13. November 2013Seite 3 Amt für Umwelt und Energie
Kanton St.Gallen
1. Um was geht es?
-
Lärmschutzmassnahmen (Art. 31 Abs. 1 LSV):
Anordnung der lärmempfindlichen Räume auf der dem Lärm abgewandten Seite des Gebäudes;
bauliche oder gestalterische Massnahmen, die das Gebäude gegen Lärm abschirmen.
13. November 2013Seite 4 Amt für Umwelt und Energie
Kanton St.Gallen
2. Evaluation Ernst Basler + Partner zum Vollzug von Art. 31 LSV (im Auftrag des BAFU)
Alle 2530 schweizerischen Gemeinden wurden im Dezember 2010 angefragt (Online Befragung) / Rücklauf 54 %
Zum Vollzug von Artikel 31 LSV durch die Gemeinden ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:
In mehr als der Hälfte aller Gemeinden gibt es lärmbelastete Bauzonen. Diese liegen überdurchschnittlich häufig in grösseren Gemeinden.
Der Grossteil der Gemeinden arbeitet im Rahmen der kommunalen Baubewilligungsverfahren bei Vorhaben in lärmbelasteten Gebieten mit kantonalen Stellen zusammen. Weniger intensiv ist die Zusammenarbeit in den Kantonen Wallis, Waadt, Graubünden und St. Gallen.
Über ein Drittel der Gemeinden meldet Aus- und Weiterbildungsbedarf im Bereich von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten an.
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Kanton St.Gallen
3. Merkblatt AFU «Bauen in Gebieten, die durch Verkehrslärm belastetet sind»
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Kanton St.Gallen
3. Merkblatt AFU «Bauen in Gebieten, die durch Verkehrslärm belastetet sind»
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Kanton St.Gallen13. November 2013Seite 8 Amt für Umwelt und Energie
Kanton St.Gallen13. November 2013Seite 9 Amt für Umwelt und Energie
Das Merkblatt ist im Vollzugshilfsmittel Umweltschutz wie folgt zu finden:
www.umwelt.sg → Kundengruppe Gemeinden→ Lärmschutz und Erschütterungen→ Bauzonen und Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten
Kanton St.Gallen
4. Geplante Ausbildungsveranstaltung 2014
Evaluation Ernst Basler + Partner:
Über ein Drittel der Gemeinden meldet Aus- und Weiterbildungsbedarf im Bereich von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten an.
AFU und TBA möchten im 2014 eine halbtägige Ausbildungsveranstaltung zum Bauen in lärmbelasteten Gebieten durchführen (ähnlich wie Ausbildung zum Thema «Lärmschutz bei Wärmepumpen»).
13. November 2013Seite 10 Amt für Umwelt und Energie
Kanton St.GallenTiefbauamt
Bauen in lärmbelasteten Gebieten
Andreas Kästli
Fachstelle Immissionen und Qualität
Lärmsanierungsprojekte
Kanton St.Gallen
Inhalt
1. Grundlagen Lärmsanierungsprojekte2. Priorisierung Lärmsanierungsprojekte3. Durchführung Lärmsanierungsprojekte4. Weitere Aufgaben des kantonalen Tiefbauamtes
im Bereich Lärm5. Gemeindeaufgaben im Bereich Lärm6. Wichtige Auskünfte gegenüber Eigentümer
entlang Kantonsstrassen
13. November 2013Seite 12 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Grundlagen Lärmsanierungsprojekte
Umweltschutzgesetz (SR 814.01; abgekürzt USG)
Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgek. LSV)
Leitfaden Strassenlärm, Vollzugshilfe für die Sanierung; Bundesamt für Umwelt BAFU
13. November 2013Seite 13 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Grundlagen Lärmsanierungsprojekte
Lärmbelastungskataster
13. November 2013Seite 14 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Grundlagen Lärmsanierungsprojekte
www.verkehrszahlen.sg.ch
13. November 2013Seite 15 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Priorisierung Lärmsanierungsprojekte (LSP)
Über 200 Sanierungsabschnitte auf Kantonsstrassen
Priorisiert über Ausmass Immissionsgrenzwert-überschreitungen, Anzahl betroffener Personen und Verhältnis von Kosten und Nutzen
Start in Städten, zur Zeit in grösseren Dörfern
Vereinbarung mit Bund definiert Orte der LSP für jeweils vier Jahre13. November 2013Seite 16 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Durchführung Lärmsanierungsprojekte (LSP)
Prüfen von Massnahmen zur Reduktion von Lärm
Lärmberechnungen mit Sanierungshorizont 20 Jahre
Plangenehmigungsverfahren (analog Strassenbauprojekt)
Öffentliche Auflage – betroffene Eigentümer werden persönlich angeschrieben
13. November 2013Seite 17 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Durchführung Lärmsanierungsprojekte (LSP)
Massnahmen-Prüfung
1.An der Quelle (z.B. lärmarmer Belag)2.Auf dem Ausbreitungsweg (z.B. Lärmschutzwand)3.Erleichterungen und Schallschutzfenster bei Alarmwertüberschreitung
13. November 2013Seite 18 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Weitere Aufgaben des kantonalen Tiefbauamtes im Bereich Lärm
Einbau lärmarme Beläge an Kantonsstrassen mit hohem Verkehrsaufkommen und dichter beidseitiger Bebauung auch ohne Lärmsanierungsprojekt
Private Lärmschutzwände – Auflagen zu Absorption der Wand (über die Ausnahmebewilligung betreffend Strassenabstand)
13. November 2013Seite 19 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Gemeindeaufgaben im Bereich Lärm
Auskünfte an Bauherren und Architekten über Lärmbelastungskataster
Lärmsanierungsprojekte bei Gemeindestrassen mit hohem VerkehrsaufkommenÜberschreitung des Immissionsgrenzwerts möglich, wenn- DTV > 1500 Fz/t in Empfindlichkeitsstufe II- DTV > 4000 Fz/t in Empfindlichkeitsstufe III
13. November 2013Seite 20 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Wichtige Auskünfte gegenüber Eigentümer entlang Kantonsstrassen
Keine Subventionierung beim privaten Einbau von Schallschutzfenstern (SSF) – allenfalls bei rechtskräftigem Lärmsanierungsprojekt
Eigentümer erfährt vom Lärmsanierungsprojekt durch die persönliche Anschrift vor der öffentlichen Auflage
Allgemein lohnen sich SSF entlang Kantonsstrassen (Mehrpreis 10-15%)
13. November 2013Seite 21 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Wichtige Auskünfte gegenüber Eigentümer entlang Kantonsstrassen
Hilfe mit der Richtlinie "Besondere Bestimmungen für Schallschutzfenster" (Homepage www.tiefbau.sg.ch, Downloads, Richtlinien)
Falls Eigentümer durch Lärmsanierungsprojekt Schallschutzfenster (SSF) einzubauen hat und das bereits erledigt hat, erhält dieser Rückerstattung
13. November 2013Seite 22 Tiefbauamt
Kanton St.Gallen
Kontakt:
Tiefbauamt Kanton St.GallenFachstelle Immissionen und QualitätLämmlisbrunnenstrasse 549001 St.Gallen
Andreas Kästli058 229 30 [email protected]
13. November 2013Seite 23 Tiefbauamt
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