Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen
Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen
Gebäudeklassen und Anleiterbarkeit nach MBO Nov. 2002
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen
MBO §2 BegriffeGebäudeklassen(3)Gebäude werden in folgende
Gebäudeklassen eingeteilt:
1. Gebäudeklasse 1:a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis
zu 7 m und nicht mehr als zweiNutzungseinheiten von insgesamt nicht mehrals 400 m²
und
b) freistehende land- undforstwirtschaftlich genutzte Gebäude
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen
MBO §2 BegriffeGebäudeklassen(3)Gebäude werden in folgende
Gebäudeklassen eingeteilt:
2. Gebäudeklasse 2:• Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht
mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen
MBO §2 BegriffeGebäudeklassen(3)Gebäude werden in folgende
Gebäudeklassen eingeteilt:
3. Gebäudeklasse 3:• Sonstige Gebäude bis zu einer Höhe von 7m
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen
MBO §2 BegriffeGebäudeklassen(3)Gebäude werden in folgende
Gebäudeklassen eingeteilt:
4. Gebäudeklasse 4:• Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer
Gebäude• Höhe im Sinne des Satz 1 ist das Maß der
Fußbodenoberkante des höchst gelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsaum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen
MBO §2 BegriffeGebäudeklassen(3)Gebäude werden in folgende
Gebäudeklassen eingeteilt:
5. Gebäudeklasse 5:• Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer
Gebäude• Höhe im Sinne des Satz 1 ist das Maß der
Fußbodenoberkante des höchst gelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsaum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden...
Erster und zweiter RettungswegMBO §33
(1)Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein, beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über den selben notwendigen Flur führen.
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden...
(2) Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1,die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen.
Der zweite Rettungsweg kann eine notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein.
Der zweite Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eintreten können (Sicherheitstreppenraum).
Erster und zweiter RettungswegMBO §33
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden...
(3)Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt.
Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.
Erster und zweiter RettungswegMBO §33
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden...
System Rettungsweg (vertikal) :
Einsatzgrenzen tragbarer Feuerwehrleitern
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 5 Durchführung wirksamer Löscharbeiten
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 5 Durchführung wirksamer Löscharbeiten
Bewegungsflächen und Zufahrtwege
Außenradius der Kurve
mind. Breite
10,5m - 12 m 5,0 m
über 12 m bis 15 m 4,5 m
über 15 m bis 20 m 4,0 m
über 20 m bis 40 m 3,5 m
über 40 m bis 70 m 3,0 m
über 70 m 3,0 m
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden...
Gebäudeart Max. Rettungs-weglänge
Flure Treppen Qualität der Türen, Keller, Dachräume zum Treppenraum
Qualität der Türen, Flur/Treppenraum
Mind.-breite
Quali-tät
Mind.-breite
Qualität der Wände
Wohnungsbau ≤ 7 m
35 m größter zu erwartender Verkehr
F30B 1 m F 90 T30 Rd-selbstschlies-send≤ 22 m 35 m F30AB 1 m F90BW T30
Hochhäuser ≥ 22 m 35 m 1,20 m F90A 1,25 m F90BW T30 T30
Geschäftshäuser 25 m 2 m F90A 1,25m F90BW T30 bei Sprinkler rds
Versammlungs-stätten
30 m 1,20 m je 200 Pers.
F90 1,20 m je 200 Pers.max. 2,40 m
F90BW T30
Offene Garagen 50 m - - 1 m F90 T30 T30
Geschlossene Garagen 30 m - - 1 m F90 T30 T30
Industriebau bis zu 70 mbei 1-gesch.
Größter zu erwartender Verkehr
F30 1 m F90 T30 T30
Hotels, Gaststätten 25 m 1 m je 150 Pers.
F30 1 m F90 T30 ds
Schulen 25 m 2 m F30A 1,25 m F90 T30 ds
Krankenhäuser 30 m 1,5 m F30 1,5 m F90 T30 rds
Anforderungen an Rettungswege
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht, Schutzziele nach §14 MBO
MBO §14BrandschutzBauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass
• der Entstehung eines Brandes und
• der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und
• bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie •wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht, Prinzipien
4.1 Prinzipien des Brandschutzes in den Bauordnungen
4.1.1 Brennbarkeit der Baustoffe (Brandverhaltensprinzip)
4.1.2 Funktionserhalt von tragenden Bauteilen (Standsicherheitsprinzip)4.1.3 Funktionserhalt und Dichtigkeit von raumabschließenden Bauteilen (Abschottungsprinzip)
4.1.4 Zugänglichkeit von Gebäuden und Grundstücken (Zugänglichkeitsprinzip)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.1 Baustoffe
3.1 Baustoffe
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.1 Baustoffe
Einteilung der BaustoffeBaustoffklasse A, nichtbrennbare Baustoffe
A1 • Baustoffe, die ausschließlich aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen(z.B. Sand, Lehm, Kies, Ton, Zement, Glas, Erde)
A2 • Baustoffe, die brennbare Bestandteile enthalten(z.B. Gipskartonplatten)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.1 Baustoffe
Einteilung der BaustoffeBaustoffklasse B, brennbare Baustoffe
B2 • normalentflammbare Baustoffe(z.B. Holz-und Holzwerkstoffe, mit mehr als d=2mm)
B1 • Schwerentflammbare Baustoffe(z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten)
B3 • leichtentflammbare Baustoffe(z.B. Papier, Stroh, Holzwolle)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile
Einheitstemperaturkurve (ISO R 834)
FeuerwiderstandsdauerKapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile
• Das Brandverhalten von Bauteilen wird durch die Feuerwiderstandsdauer gekennzeichnet.
• Danach werden Bauteile gem. DIN4102 Teil 2 in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt.
Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer
F30 30 Minuten
F60 60 Minuten
F90 90 Minuten
F120 120 Minuten
F180 180 Minuten
Feuerwiderstandsklassen Bezeichnung gem. DIN4102
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile
F30-A Tragende Bauteile, nicht brennbar
F30-B Tragende Bauteile brennbar
F30-AB Tragende Bauteile vorwiegend nicht brennbar
Sonderbauteile:
W 30 Nichttragende Außenwände
T 30 Türen, Tore, Klappen
L 30 Lüftungsleitungen, Ummantelungen
K 30 Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen
S 30 Kabelschottungen
R 30 Rohrabschottungen, Ummantelungen
I 30 Installationskanäle, Installationsschächte
E 30 Funktionserhalt elektrischer Leitungen
G30/ F30 Brandschutzverglasungen
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile2.2 Bauregellisten
BauregellistenGeregelte Bauprodukte:• Entsprechen den „Technischen
Baubestimmungen“gemäß Bauregelliste A/1
• oder weichen nicht wesentlich hiervon ab
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile2.2 Bauregellisten
BauregellistenNicht geregelte Bauprodukte:• weichen erheblich von den
Anforderungender Bauregelliste A/1 ab
• oder es existieren hierfür keine allgemein anerkannten Regeln der Technik
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile2.2 Bauregellisten
BauregellistenNicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung:
1. Einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
• Nachweis der Brauchbarkeit (§ 3 MBO)• gilt i.d.R. für 5 Jahre und kann auf Anfrage verlängert werden
• wird vom Deutschen Institut für Bautechnik öffentlich bekannt gemacht
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile
Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung:2. Einem allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnis• für Bauprodukte, die keine erheblichen
Anforderungen an die Sicherheit erfüllenoder
• Nachweis der Brauchbarkeit (§3MBO)• gilt i.d.R. für 5 Jahre und kann
auf Antrag verlängert werden• wird vom Deutschen Institut für Bautechnik
in der Bauregelliste A/2 bekannt gemacht:a) mit der Angabe der maßgebenden technischen Regelb) mit der Bezeichnung (Produktname)
2.2 Bauregellisten
• die allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile
Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung:
3. Einer Zustimmung im Einzelfall• durch die oberste Bauaufsichtsbehörde• Nachweis der Brauchbarkeit (§ 3 MBO)• für Bauprodukte in Baudenkmälern durch die untere
Bauaufsichtsbehörde (in NW)
2.2 Bauregellisten
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5
FeuerschutzabschlüsseAufgaben:• in geschlossenem Zustand die Ausbreitung von Feuer und Rauch über einen definierten Zeitraum verhindern (raumabschliessende Bauteile)
• Menschenrettung und wirksamer Löschangriff müssen möglich sein
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5
FeuerschutzabschlüsseAnforderungen:• selbsttätig schliessen• Brandprüfung nach DIN 4102 Teil 5
• Dauerfunktionsprüfung
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5
FeuerschutzabschlüsseAusführungsarten/Baustoffe und Bauarten:• sehr unterschiedliche Bauarten (Stahl/
Holzwerkstoffe)• T30-Türen für Denkmalschutzbelange• T30-Türen als Nurglastüren• Flügeltüren und -tore (einschl. Klappen und Falttore)• Schiebetüren und -tore• Hubtüren und -tore• Rolltüren und –tore (auch Brandschutzrolladen)• Abschlüsse im Zuge von bahngebundenen
Förderanlagen• Fahrschachttüren von Aufzugsanlagen
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5
Feuerschutzabschluß mit Feststellanlage
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Rauchschutzabschlüsse DIN 18095
Aufgaben:
• in geschlossenem Zustand die Ausbreitung von Brandrauch für ca. 10 Minuten behindern. (Zeit zum sicheren Verlassen des Gebäudes)
Rauchschutztüren (DIN 18095)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.3 Rauchschutzabschlüsse DIN 18095
Rauchschutztüren (DIN 18095)Anforderungen:• selbsttätig schliessen• die Leckrate der Tür darf bei einer
Druckdifferenz zwischen 0 und 50 Pa und einer Rauchgastemperatur von 200°C nicht größer sein :• 20m3/h bei einflügeligen
Rauchschutztüren• 30m3/h bei zweiflügeligen
Rauchschutztüren
• Dauerfunktionsprüfung
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile
?
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.1 Brandwände
Brandwände DIN 4102-3• Brandwände müssen aus Baustoffen der Klasse
A gemäß DIN 4102 Teil 1 bestehen• Brandwände müssen bei mittiger und
außenmittiger Belastung die Anforderungen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F90 nach DIN 4102 Teil 2 erfüllen
• Brandwände werden während und nach einer Brandbeaufschlagung einer außenmittigen Belastung unterzogen
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.3 Sonderbauteile 3.3.1 Brandwände
Brandwände DIN 4102-3• Brandwände werden während der Prüfung mit
einer Stoßbeanspruchung von 3000 Nm unterzogen (Bleischrotsack)
• Ausstellen eines Prüfzeugnisses
• sind je nach Material verschieden dickBeispiele: Kalksandstein: 24cm
Stahlbeton: 14cm Ziegelmauerwerk: 30cm
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände
Brandwand wie? ( §30 MBO)• Brandwände müssen in einer Ebene
durchgehend sein• bei Gebäudeklassen 1 - 3 bis unmittelbar unter
die Dachhaut (bei harter Bedachung)• bei den Gebäudeklassen 4 und 5:
entweder 30cm über Dach, oder beidseitige Auskragung von 50cm als Stahlbetonplatte
• bei Gebäuden mit großer Brandgefahr:entweder 50cm über Dach, oder beidseitige Auskragung von 1m als Stahlbetonplatte
• bei weicher Bedachung immer 50cm über Dach
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände
Wandausführung zwischen Gebäuden gleicher Höhe
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände
Gebäude unterschiedlicher Höhe
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände
Wandausführung bei feuerbeständigem Dach
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände
Öffnungen inBrandwänden
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände
Winkelbeeinflußungabgerückte Wand
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4.1.3 Brandwände
Brand-und KomplextrennwändeBereiche unterschiedlicher Nutzung
1.1 Baumaterialien
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.1. Holz
Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten
Tragfähigkeitsverlust bei Querschnittsverringerung durch Abbrand
• Bildung von Holzkohleschichten hemmt zunächst den weiteren Abbrand
• Abbrandrate:Hartholz 0,4mm/minWeichholz 0,8mm/minBrettschichtholz 0,5mm/min
Faustwert: Abbrandrate überschlägig 1mm/min
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.1. Holz
Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten
Keine Längenausdehnung durch Erwärmung
• Holz ist ein schlechter Wärmeleiter
• Zündtemperatur ca. 200°C bis 340°C
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.1. Holz
Holz: "gutes“,weil berechenbares Brandverhalten
• Bei tragenden Holzbauteilen ist mit Einsturz zu rechnen, wenn ca. 50% des tragenden Querschnitts verbrannt sind
• Aufgrund der Abbrandrate von Holzbauteilen kann auf das Einsturzverhalten geschlossen werden (anders als z.B. bei Stahl)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.2. Stahl
Stahl ungünstiges Brandverhalten
Tragfähigkeitsverlust durch Erwärmung
• Bei ca. 500°C nur noch 50% Tragfähigkeit• Bei ca. 800°C Tragfähigkeit = 0
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.2. Stahl
Stahl ungünstiges Brandverhalten
• Längenausdehnung durch Erwärmung (Verformungen, Druckschub im Bauwerk)
• Faustformel: 1,3mm/1m/100K
U Formel:L= Lo + (Lo x 13x 10 (hoch -6) x Δt)Beispiel: Träger, 10m lg. bei 700 KL= 1.000cm x (1000 x 12 x 700) = 9,1 cm
1.000.000• Länge nach der Erwärmung 10,091 m
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.5. Beton
Beton:• Hohes Aufnahmevermögen von
Druckkräften, nimmt kaum Zugkräfte auf
• Zuschlagstoffe (Sand, Kies)• Bindemittel (Zement)• Wasser
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien, 1.1.5. Beton
Beton:Bewehrter und unbewehrter Beton• Bewehrter Beton = Stahlbeton
Stahlbeton:•Beton mit schlaffer Bewehrung•Spannbeton
Stahlbeton mit schlaffer Bewehrung:•gleiche Ausdehnungskoeffizienten bei Stahl und Beton bei Erwärmung•gutes Brandverhalten
Spannbeton:•Durch Erwärmung geht Vorspannung verloren
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1.1. Baumaterialien
Weitere Baumaterialien:• 1.1.6 Glas• 1.1.7 Gipskartonplatten• 1.1.8 Mineralisch gebundene
Bauplatten• 1.1.9 Kunststoffe
Grundstoffe zur Herstellung von Bauteilen
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3 DIN Norm 4102 / Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
BauteileBaustoffe
• brennbar
• nicht brennbar
• ohne Feuerwiderstand
• feuerhemmend
• hochfeuerhemmend
• feuerbeständig
DIN 4102
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3 DIN Norm 4102 / Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Teil 1: BaustoffeTeil 2: BauteileTeil 3: BrandwändeTeil 4: KatalogTeil 5: FeuerschutzabschlüsseTeil 6: LüftungsleitungenTeil 7: BedachungenTeil 8: KleinprüfstandTeil 9: KabelabschottungenTeil 11: RohrabschottungenTeil 12: elektrische KabelanlagenTeil 13: BrandschutzverglasungenTeil 14: BodenbelägeTeil 15: BrandschachtTeil 16: BrandschachtprüfungTeil 17: MineralfaserdämmstoffeTeil 18: Dauerfunktionsprüfung
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile
3.2 Bauteile
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3.2 Bauteile
Schema Brandverlauf
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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