Konjunkturelles Kurzarbeitergeld
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, PB 230 Stand Februar 2009 Seite 2
Zweckbestimmung
Erhalt der eingearbeiteten Arbeitskräfte
Sicherung der Arbeitsplätze
Vermeidung von Arbeitslosigkeit
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Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen
Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen
Anzeige des Arbeitsausfalles
Anspruchsvoraussetzungen
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Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge eines unabwendbaren Ereignisses,
vorübergehend,
unvermeidbar und
im jeweiligen Kalendermonat muss mindestens ein Drittel der im Betrieb/der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von mehr als 10% des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein.
Anspruchsvoraussetzungen
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Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
Ein Arbeitsausfall ist auch dann erheblich, wenn im
jeweiligen Kalendermonat weniger als ein Drittel der in
dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem
Entgeltausfall betroffen ist, soweit dieser jeweils mehr als
10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betrifft.
Anspruchsvoraussetzungen
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Betriebliche Voraussetzung
Beschäftigung mindestens eines Arbeitnehmers
Kug kann auch für AN einer Betriebsabteilung gewährt werden
Merkmale Betriebsabteilung:– eigene Leitung– eigener arbeitstechnischer Zweck / Hilfszweck– geschlossene Arbeitsgruppe– eigene Arbeitsmittel– räumliche Trennung vom übrigen Betrieb
Anspruchsvoraussetzungen
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Persönliche Voraussetzungen
Fortsetzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
Aufnahme einer versicherungspflichtigenBeschäftigung aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an Ausbildung
Arbeitsverhältnis nicht gekündigt bzw. durch Aufhebungsvertrag aufgelöst
Arbeitnehmer ist nicht vom Kurzarbeitergeld-Bezug ausgeschlossen
Anspruchsvoraussetzungen
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Anspruchsvoraussetzungen
Anzeige über den Arbeitsausfall
Die Anzeige hat bei der Agentur für Arbeit zu erfolgen, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat.
Der Arbeitsausfall ist schriftlich anzuzeigen.
Kurzarbeit wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.
Mit der Anzeige sind die betrieblichen Voraussetzungen und der erhebliche Arbeitsausfall glaubhaft zu machen.
Die Anzeige kann nur durch den Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung erstattet werden.
Voraussetzungen
- Anzeige über Arbeitsausfall -
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Verfahren
Leistungsantrag
Ausschlussfrist 3 Kalendermonate
Fristbeginn mit Ablauf des Kalendermonats, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird
Zuständigkeit:Agentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungs-stelle des Betriebes
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Durch Rechtsverordnung bis zum 31.12.2009 auf 18 Monate verlängert
Betriebe, die zum 1. Dezember 2009 Kurzarbeit anzeigen, können noch 18 MonateKurzarbeitergeld beziehen.
Bezugsfrist
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pauschaliertes Nettoentgelt
Sollentge lt; 2.000 €
Istentge lt; 1.000 €
60%,bzw. 67% KUG
600€ / 670 €
Sollentgelt Istentgelt
Nettoentgelt-ausfall
Höhe
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Bruttoentge lt
Istentgelt; 1.500 €
Sollentgelt; 2.500 €
für 80% der Differenz zahlt AG die Beiträge
KV, RV, PV alle ine
Sollentgelt Istentgelt
Bruttoentgelt- ausfall
Sozialversicherungsbeiträge
neu: 50% Erstattung durch die AA
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50 %
Erstattungsquote
100 %
Erstattungsquote bei Qualifizierung
Die Erstattung erfolgt auf Antrag in pauschalierter Form.
Sozialversicherung
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