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Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen

konkretH 53602 Heft 5 September / Oktober · 2012

Aktuell

Delegiertenversammlung25 Cent – ein AffrontPhArmAzie

NotfalldepotsÄnderung der BestückungPhArmAzie

Aufbewahrungsfristen amtlicher Unterlagen„gelesen“

Dokumentationssystemfür die Apotheke

2 LAK KonKret 5/12

Inhalt | LAK-Notizen

✓ Aktuell

Delegiertenversammlung – 25 Cent als Affront gewertet 4

securPharm – DataMatrix-Code gegen Fälschungen 6

✓ PhArmAzie

Rezepturen (III) – Wirkstoff – Dosierung – Einwaage 7

Notfalldepots – Änderung der Bestückung 10

Aufbewahrungsfristen amtlicher Unterlagen in Apotheken 12

✓ intern

Termine – Begleitender Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum 15

Überarbeiteter Flyer zum Apothekerberuf 15

Frankfurt/M. – Neuer Senckenbergischer Arzneipflanzengarten 15

Workshop Pharmazeutische Betreuung – Programm 16

NRF – Hilfe bei galenischen Fragestellungen 17

Neue ApBetrO – BMG stellt auf Anfrage einige Punkte klar 17

✓ rubriken

„gelesen“ 18

Dokumentationssystem für die Apotheke

Beratungspraxis: Diabetes

Impressum 18

Veranstaltungskalender 19/20

TiTelbild: Draxler

Seite 4

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Seite 18

DelegiertenversammlungDie nächste Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet am 28. November 2012 statt. Die Versammlung be-ginnt um 10 Uhr. Veranstaltungsort ist das Mercure-Hotel Frankfurt-Eschborn Ost, Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.

Stellenmarkt der LAK HessenStellenangebote und -gesuche finden Sie im Onlinestellenmarkt der LAK Hessen unter www.apothekerkammer.de. Über die Rubrik „Stellenmarkt“ können Anzeigen (ohne Passwort) eingesehen und kostenfrei aufgegeben werden. Ansprechpartnerin: Paula Alves-Mateus, Tel.: 0 69/97 95 09 - 45, Fax: 0 69/97 95 09 - 22, E-Mail: [email protected]

5/12 LAK KonKret 3

Editorial

d er Ärger in der Apothekerschaft ist im Moment sehr groß. Die geringe Erhöhung der Honorierung zusammen mit der größeren Arbeitsbelastung durch die neue Apothekenbe-triebsordnung sorgt wirklich nicht für gute Stimmung.

Das ist verständlich. Nicht gutzuheißen sind aus meiner Sicht einige üble verbale Ausfälle gegen Politiker und Standesvertreter, die daran zweifeln lassen, dass die Verfasser an einem dauerhaften, zielführenden Dialog interessiert sind.

Da wir unser Honorar mit Politik und Krankenkassen auch in Zukunft verhandeln müssen, kann es nicht klug sein, unsere Verhandlungspartner erst mal richtig zu beleidigen und dann in die Verhand-lungen zu gehen, oder?

Andererseits gibt es gute Aktionen einzelner Kolleginnen und Kollegen, die auch in den öffentlichen Medien für viel Aufmerksamkeit gesorgt haben und ankamen, wie sie gemeint waren, nämlich als echte Hilferufe und Hinweise auf die verzweifelte Lage vieler Apotheken.

Die Politiker merken mittlerweile schon, dass das Vorurteil, dass es allen Apotheken finanziell sehr gut ginge – sonst würden sie ja nicht so mit Rabatten und Sonderangeboten um sich werfen –, für viele Apotheken gar nicht stimmt. Ganz besonders die Sozialminister der Bundesländer haben sich dafür starkgemacht, einzelne Apotheken besser zu bezahlen, nämlich die, die Nacht- und Notdienste versehen und daran nichts verdienen.

Alles in allem können wir in der uns jetzt zugebilligten Honorarerhöhung nur den Anfang eines auf Dauer angelegten Dialogs sehen, der eine auskömmliche Entlohnung der Apotheker zum Ziel hat. Da ist die Standesführung gefordert, aber auch jede einzelne Apotheke, die ihre Leistungen, beson-ders die Gemeinwohlpflichten, so überzeugend erbringen muss, dass sie nicht mit einem beliebigen Einzelhändler verwechselt wird.

Ihre

Foto: Draxler

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Erika Fink,Präsidentin derLAK Hessen

4 LAK KonKret 5/12

Die ABDA-Beiträge bleiben 2012 stabil, weil das Geld für die Mehrausgaben (einmalig) aus den Rücklagen genommen wird. Das war, wenn man so will, auch schon die einzige positive Nach-richt aus Berlin. Den Vorschlag der Bundesregierung, das – im-merhin seit 2004 fixe – Apothe-kenhonorar um 25 Cent (von 8,10 auf 8,35 Euro) anzuheben, wertete die Delegiertenversamm-lung als Affront.

Die Absicht der Bundesregierung, die Apotheker mit 25 Cent abzuspeisen, hatte bundesweit in der Apothekerschaft zu zum Teil heftigen Reaktionen geführt. Dazu stellte die Präsidentin der Landes-apothekerkammer (LAK) Hessen, Erika Fink, klar: „Die Kritik aus dem Kollegen-kreis an der Politik ist verständlich, be-rechtigt und zulässig, Beleidigungen je-doch nicht.“

Fink verwies zudem darauf, dass die Apothekerschaft mit ihrem Anliegen weitgehend alleinstünde. Stimmen gegen die Honoraranhebung seien – naturge-mäß – aus der GKV gekommen, aber auch aus den Arbeitgeberverbänden, die sogar eine „Liberalisierung“ des Apo-thekenmarktes statt einer Honoraranhe-bung gefordert hätten. Und was das Echo in den Publikumsmedien angehe, habe es allenfalls „verhaltene“ Stimmen pro Apotheker gegeben.

Da andererseits die Bereitschaft der Kollegen, sich an Protestmaßnahmen zu beteiligen, nur „mäßig“ ausgeprägt sei,

stellte Fink fest, sei die Situation (zumin-dest momentan) „verfahren“.

Auch auf Vorwürfe der GKV, die Apo-theker hätten keine belastbaren betriebs-wirtschaftlichen Zahlen geliefert, ging die LAK-Präsidentin ein. Die Rechnung, die die Bundesvereinigung Deutscher Apo-thekerverbände (ABDA) ins Feld geführt habe, basiere auf den Daten der Treuhand. Sie beinhalte den Inflationsausgleich, steigende Löhne, Gebühren, Abgaben und Mieten sowie zunehmende Personalkosten (Stichwort: höherer Beratungsaufwand).

Die öffentliche Kritik am Zahlen- und Datenmaterial der ABDA wies Dr. Hans-Rudolf Diefenbach als diffamierend zu-rück: „Die Politik sagt, Eure Zahlen sind zwar richtig, aber sie riechen nach Lobby-ismus – so viel zur Seriosität der Politik und zum Stellenwert, den man uns zumisst.“

Die ebenfalls kritisierte geringe Be-teiligung an Demonstrationen zeige le-diglich, wie Diefenbach weiter ausführ-te, „die Verunsicherung der Kollegen, die

Aktuell

keine Strategie der Standesführung er-kennen können“.

Als überlegenswert wurde der Vor-schlag von Dr. Peter Homann aufgenom-men, warnstreikähnliche Aktionen durchzuführen. Danach soll nur der Leiter in der Apotheke bleiben, um Kun-den und Patienten zu bedienen, während die Mitarbeiter einen Tag in den Streik treten. Damit würde man der Öffentlich-keit vor Augen führen, welch ein gut-funktionierendes Apothekensystem von der Politik aufs Spiel gesetzt werde.

Homann wie Fink erinnerten daran, dass bereits vor Jahren aus ähnlichem Anlass unter Hessens Apothekenleitern abgefragt wurde, ob sie ihre Apotheke für Kampfmaßnahmen schließen wür-den. Nur 25 Prozent hätten geantwortet. Und davon sei lediglich die Hälfte bereit gewesen mitzumachen – aber nur, „wenn auch mein Kollege mitmacht“.

Hinter dieser Haltung stecke die Hoff-nung, wie Homann sagte, „dass Ver-

Foto: Draxler

Delegiertenversammlung

25 Cent mehr Honorar für neun Jahre – Delegierte verärgert

Führten durch die Sitzung: LAK-Präsidentin Erika Fink und LAK-Geschäftsführer Ulrich Laut

5/12 LAK KonKret 5

nehme, um zu einer weiteren Qualitäts-steigerung auch und gerade bei den Rezepturen beizutragen. Die Bitte der LAK an die Apotheken, an den Ringver-suchen teilzunehmen, und der Hinweis, „dass wir die Kosten dafür übernehmen, hat zu einem fulminanten Zuwachs an Anmeldungen geführt“.

Thematisiert wurde außerdem die Dienstbereitschaft. Die Delegiertenver-sammlung erwog – nach dem Vorbild der Apothekerkammer Westfalen-Lippe – eine Mitgliederbefragung zu diesem Punkt. Ziel: Sollten viele Kundenkontak-te sich nicht als Notfälle erweisen, müsse über eine Neuorientierung der Dienst-bereitschaft nachgedacht werden.

Laut, der neben dem rechtlichen auch den menschlichen Aspekt der Notdienst-belastung würdigte, verwies darauf, dass eine Regelung dieser Frage „keine An-gelegenheit der Selbstverwaltung ist, sondern des Hessischen Sozialministe-riums“. Dennoch werde man das Ge-spräch mit dem Ministerium suchen.

Vor dem Thema „Apothekenbetriebs-ordnung“ war es um den Deutschen Apothekertag gegangen. Die Delegierten nahmen einstimmig folgenden Antrags-vorschlag von Ursula Funke an: „Die Hauptversammlung der deutschen Apo-thekerinnen und Apotheker fordert die für die Apothekenüberwachung zustän-digen Länderbehörden auf, gemeinsame Standards und Kriterien für die Über-wachung der Apotheken zu erarbeiten, festzulegen und umzusetzen.“

Jürgen r. Draxler

handlungen zum Ziel führen, ohne dass man selbst etwas machen muss“.

Auch Ursula Funke bestätigte, dass es gewaltig an der Basis „rumort“. In die-sem Zusammenhang müsse man aber ebenfalls sehen, dass Aktionen wie „20 Prozent auf alles“ oder „Apothekentaler“ völlig kontraproduktiv seien „und uns schaden“. Statt sinnlos Großprojekte zu sponsern, für die weder ein Kunde in die Apotheke komme, noch ein Apotheker in eine Talkshow eingeladen werde, forderte Funke, das Geld „besser in Kampagnen und Ähnliches“ zu investie-ren, „um zum Beispiel darüber aufzu-klären, wie sich die Arzneimittelpreise zusammensetzen“.

Nach Ansicht von Heinz-Dieter Helfer „ist es bereits fünf vor zwölf“. Ein Drit-tel der Apotheken lägen im Umsatzbe-reich von 700.000 bis 1,2 Millionen Euro. „Das sind die, die auf dem Land Dienst tun und die nicht – wie in der Stadt – alle 24 Tage einen Notdienst, sondern zum Teil alle vier Wochen eine ganze Woche Notdienst haben.“ Wenn hier nicht schnellstens etwas geschehe, verschwänden sie alle vom Markt.

Apothekenbetriebsordnung. Kritisch setzten sich die Delegierten auch mit dem Thema „Neue Apothekenbetriebs-ordnung“ (ApBetrO) auseinander. Bean-tragt hatte die Diskussion Dr. Hans-Ru-dolf Diefenbach. Seine Kritik: Der Dokumentationsaufwand treibe nicht zu-letzt die Kosten massiv in die Höhe. Eben-so verheerend sei, dass viele Kollegen nicht

über den Sinn und Zweck der neuen Be-stimmungen aufgeklärt seien. Die Folge, so Diefenbach: „Es gibt Apotheken, die sich weigern, Rezepturen herzustellen. Andere machen die Rezepturen, sind jedoch nicht bereit, die Dokumentationen zu führen. Dieser Arbeitsaufwand wird für eine Kos-tenerstattung von 2,50 oder 3,50 Euro einfach nicht akzeptiert.“

In der Diskussion wurde überdies deut-lich, dass letztlich auch die Umsetzung der Qualitätsrichtlinien, wie in der neuen Ap-BetrO gefordert, in Gefahr gerät.

Kammerpräsidentin Erika Fink bestätig-te ihrerseits, dass die geschilderten Ein-drücke stimmen. Richtig sei allerdings gleichfalls: „Wenn man eine Rezeptur herstellt, ist das ein Arzneimittel. Da muss die Qualität stimmen. Es muss aber auch nachvollziehbar sein, womit gearbeitet wurde und wo das hergekommen ist. Das geht nur, wenn es dokumentiert wird.“

LAK-Geschäftsführer Ulrich Laut wies in der Diskussion daraufhin, dass die Kammer alles ihr Mögliche unter-

Aktuell

Fotos: Draxler

6 LAK KonKret 5/12

aktuell

Fotos: IMS-Health, Grafik: IMS-Health

teilnehmen, sind derzeit dabei umzu-stellen. Für die beteiligten Verbände von

Apothekern, G r o ß -

händ-

lern und Herstel-lern ist es zentrales Anliegen, den sicheren Vertrieb in Deutschland dauer-haft gegen Arzneimittelfälschungen wappnen zu können. Damit gelangen ab jetzt immer mehr mit dem Fälschungs-sicherungsmerkmal gekennzeichnete Packungen in den Markt“, erklärte Rein-

hard Hoferichter, Sprecher des Vorstands von securPharm.

Alle am Pilotversuch teilnehmenden Apotheken werden mit DataMatrix-Scan-nern ausgestattet, mit denen der Code gelesen werden kann. Das Apotheken-personal scannt jedes gekennzeichnete

Präparat, ehe es an einen Patienten aus-gehändigt wird. Jeder Scanvorgang löst eine geschützte Abfrage im Datenbank-

system aus. Ist die Seriennummer ord-nungsgemäß, wird das vom System be-stätigt und die Nummer in der Datenbank als „abgegeben“ vermerkt.

Der Clou daran: Eine unbekannte oder eine bereits zuvor von einer Apotheke abgegebene Packungsnummer löst einen Alarm aus. Der Patient erhält dann eine andere, korrekte Packung, und dem Fäl-schungsverdacht wird nachgegangen.

Jürgen r. Draxler

M it dem ersten Sicherheitscode auf einer Arzneimittelcharge in

Deutschland hat securPharm den nächs-ten Schritt auf dem Weg zu einem Ab-wehrsystem gegen Arzneimittelfäl-schungen getan. Das selbstentwickelte System soll helfen, die europäische Richtlinie zum Schutz vor Fälschungen umzusetzen und die Sicherheit der be-währten Vertriebswege zu garantieren.

Bei einem der teilnehmenden Unter-nehmen wurde die Bedruckung der Falt-schachteln – probeweise – um einen pa-ckungsindividuellen DataMatrix-Code ergänzt, der jede Schachtel unverwechsel-bar macht. Ab Januar 2013 sollen diese Codes in einem bundesweiten Pilotver-such als Fälschungssicherheitsmerkmal getestet werden. Dafür wird jeder auf-gedruckte Code in einer geschützten Datenbank gespeichert.

securPharm

Etappenziel gegen Fälschungen: DataMatrix-Code gedruckt

„Mit der nun erfolgten Umstellung bei einem Unternehmen haben wir zeitge-recht einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu noch mehr Sicherheit im Arznei-mittelvertrieb geschafft. Weitere Unter-nehmen, die ab Januar am Pilotversuch

5/12 LAK KonKret 7

Pharmazie

Rezepturen

Wirkstoff – Dosierung – EinwaageI m Mittelpunkt einer wirksamen

Arzneimitteltherapie steht die opti-male Dosierung des Wirkstoffs, denn nur so kann letztlich der angestrebte Be-handlungserfolg erzielt werden. Bei der Rezepturherstellung müssen daher Unter- und Überdosierungen von Wirk-stoffen vermieden werden. Zu deren Ursachen zählen neben einer nicht vor-genommenen Einwaagekorrektur (siehe Fallbeispiel 1 dieser Serie in „LAK kon-kret“, 3/2012) vor allem Fehler bei der Einwaage.

Fehlerhafte Einwaagen beruhen häufig auf Flüch-tigkeitsfehlern, die Folge einer ungenügenden Kon-zentration des Herstellen-den auf seine Tätigkeit, die Arzneimittelherstellung, sind. Ein Grund dafür ist beispielsweise das Abbe-rufen des Herstellenden in den Handverkauf, infolge dessen es zu Ablesefehlern beim Einwiegen oder zum Stehenlassen unverarbeite-ter flüchtiger Substanzen während der Herstellung kommt.

Diesen Flüchtigkeits-fehlern kann nur vorge-beugt werden, wenn die herstellende Person in der Rezeptur ver-bleibt, um konzentriert arbeiten zu kön-nen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Einwaage sollte diese am besten mit Hilfe eines Druckers dokumentiert oder deren Richtigkeit von einer zweiten Person, die beim Einwiegen zugegen ist, im Herstellungsprotokoll bestätigt wer-den. In Abbildung 1 sind weitere Emp-fehlungen und Anforderungen, die bei Arbeiten mit der Waage in der Apotheke beachtet werden sollten, zu finden.

Vor Beginn der Herstellung sollte sich der Herstellende darüber im Klaren sein, wie genau die Einwaage der einzelnen Substanzen erfolgen muss. Orientie-rungshilfen hierzu gibt Kapitel I.2.9.2. des NRF. Danach sollte bei der Arznei-mittelherstellung in der Apotheke eine prozentuale Abweichung von maximal einem Prozent bei Wirkstoffen, Antioxi-danzien, pH-Regulanzien unter anderem eingehalten werden, was technisch ohne weiteres möglich ist.

waage in der Rezeptur oder zumindest in Rezepturnähe aufzustellen. Befindet sich die Feinwaage in einem weit von der Rezeptur entfernt liegenden Labor, dro-hen nicht nur Substanzverluste infolge des weiten Weges, auch hygienische Gründe sprechen gegen einen Standort außerhalb der Rezeptur.

Für eine korrekte Einwaage sind neben Höchst- und Mindestlast auch die Verkehrsfehlergrenze (e) und der Tei-lungswert (d) zu beachten. Die Höchst-

last (Max) sollte nicht überschritten werden, da große Wägefehler drohen oder die Waage infolge der Überlastung zerstört wer-den kann.

Die Mindestlast (Min) hingegen sollte mit jeder Einwaage überschritten werden, denn die durch Verkehrsfehlergrenze und Teilungswert eichamtlich bestätigten Abweichungen sind erst ab Überschreitung der Mindestlast gültig. Liegt die gewogene Subs-tanzmenge unter der Min-destlast, drohen infolge größerer Abweichungen große Wägefehler.

Bei Feinwaagen liegt die Verkehrsfehlergrenze − der maximal zulässige Fehler eichpflichtiger Mess-geräte während des Einsatzes innerhalb der Eichgültigkeitsdauer − üblicherwei-se bei 0,001 g, bei Präzisions waagen bei 0,1 g. Somit kann auf der Feinwaage 1,0 g einer Substanz mit einer Genauigkeit von ± 1 mg gewogen werden, auf einer Präzisionswaage mit einer Genauigkeit von ± 100 mg. Dies muss bei der Ein-waage kleiner Substanzmengen berück-sichtigt werden. Die Festlegung gilt

Bei indifferenten Hilfsstoffen, die bei-spielsweise zum Anreiben eines Wirk-stoffes dienen, ist eine höhere Maximal-abweichung bis zehn Prozent vertretbar. Dies muss jedoch vom Herstellenden individuell bei der Herstellung entschie-den werden.

Niedrigdosierte Arzneistoffe und klei-ne Wirkstoffmengen sollten auf der Feinwaage (Analysenwaage) und nicht auf der Präzisionswaage (Rezepturwaa-ge) gewogen wer den. Daher ist die Fein-

8 LAK KonKret 5/12

Pharmazie

Foto: ABDA

jedoch nur für den unteren Wägebereich, also für eine Einwaage, die nahe der Mindestlast liegt.

Mit zunehmender Belastung der Waa-ge steigt außerdem die Verkehrsfehler-grenze an, das heißt, die Wägegenauig-keit nimmt ab. Wird beispielsweise 1,0 g Substanz auf der Präzisionswaage auf einem Kartenblatt oder in einer leichten Plastik schale gewogen, wird die Ver-kehrsfehlergrenze von ± 100 mg einge-halten. Verwendet man jedoch ein schweres Glasgefäß, so kann sich die Verkehrsfehlergrenze in Abhängigkeit von der Masse des Gefäßes verdoppeln bis verdreifachen, das heißt, der Wäge-fehler wird größer.

Die Verschiebung der Verkehrsfehler-grenze tritt auch dann auf, wenn vor einem Wägeschritt mit Hilfe der Tara-taste eine Nullstellung vorgenommen wird, da die hohe Belastung der Waage bestehen bleibt.

Von großer Bedeutung für das korrek-te Einwiegen ist der Teilungswert (d). Dieser macht eine Aussage über die Ab-lesegenauigkeit und liegt bei Präzisions-waagen häufig bei 0,01 g. In solch einem Fall kann die Waage erst ab einer Subs-tanzmenge von 1,0 g die vom NRF ge-forderte maximale Abweichung von einem Prozent sicherstellen. Niedrig-dosierte Arznei stoffe und kleine Wirk-stoffmengen sollten daher grundsätzlich auf der Feinwaage und nicht auf der Präzisionswaage gewogen wer den. Die ZL-Rezeptur-Ringversuche haben er-geben, dass bei Arzneistoffmengen bis zu 1,0 g die Feinwaage bevorzugt ver-wendet werden sollte.

Fallbeispiel. In der Apotheke wird folgende Rezepturverordnung vorge-legt:

Erythromycin 2,0 gTriamcinolonacetonid 0,1 gWasserfreie Citronensäure 0,06 gBasiscreme DAC ad 100,0 gHerzustellen sind 20,0 g Creme.

Zunächst werden die Rezepturbestand-teile vom herstellenden Apotheker auf

die Substanzmengen umgerechnet, die für die Herstellung von 20,0 g Creme benötigt werden.

Erythromycin 0,4 gTriamcinolonacetonid 0,02 gWasserfreie Citronensäure 0,012 gBasiscreme DAC ad 20,0 g

Beim Erythromycin muss eine Ein-waagekorrektur vorgenommen werden. Die Berechnung des Einwaagekorrektur-faktors ist gemäß Fallbeispiel 1 dieser Serie (siehe „LAK konkret“, Heft 3/12) durchzuführen. Verwendet der Apothe-ker die gleiche Erythromycincharge, kann der dort berechnete Einwaagekor-rekturfaktor von 1,064 erneut herange-zogen werden. Es ergibt sich für unser Beispiel eine korrigierte Einwaage an Erythromycin von 0,43 g.

Im Anschluss daran prüft der Apotheker das Prüfzertifikat des Triamcinolonace-tonids darauf, ob auch hier eine Einwaage-korrektur vorgenommen werden muss.

Das Prüfzertifikat zeigt einen Wirkstoff-gehalt von 99,52 Prozent und einen Was-sergehalt von 1,02 Prozent, so dass die Einwaagekorrektur entfallen kann. Gemäß NRF ist es ausreichend, erst ab einem Mindergehalt von mehr als zwei Prozent eine Einwaagekorrektur vorzunehmen.

Im nächsten Arbeitsschritt überlegt nun der Apotheker, auf welcher Waage er die Wirk- und Hilfsstoffe abwiegt. Die Apo-theke besitzt zwei Waagen, auf deren Kennzeichnungsschild Folgendes ange-geben ist (siehe Tabelle 1):

Damit der Apotheker abschätzen kann, mit welchem Fehler er bei welcher Be-lastung rechnen muss, hat er die Grenzen der Wägebereiche der beiden Waagen berechnet. Gemäß NRF, Tab. I.2.-4 ist im unteren Wägebereich ein absoluter Fehler von 1 e zu erwarten, im mittleren Wäge-bereich ein absoluter Fehler von 2 e und im oberen ein absoluter Fehler von 3 e.

Für die Feinwaage muss zur Ermittlung des unteren Wägebereichs die Verkehrs-fehlergrenze mit dem Faktor 50.000 multipliziert werden (siehe Tabelle 2). Die Obergrenze liegt damit bei 50 g. Dies bedeutet, dass bei einer Belastung der Waage zwischen 0,01 g (Mindestlast) und 50 g (Grenze des unteren Wägebereichs) mit einem Wägefehler von 0,001 g zu rechnen ist, der laut Eichung für den unteren Wägebereich zulässig ist. Die Einhaltung des Wägefehlers wird bei der Eichung überprüft. Wird die Waage mit einer Masse über 50 g belastet, ist mit dem doppelten, ab 200 g mit dem dreifachen Wägefehler zu rechnen.

Tabelle 1:

Angaben auf dem Kennzeichnungsschild Feinwaage Präzisionswaage

Genauigkeitsklasse I II

Maximallast (Max) 220 g 5550 g

Mindestlast (Min) 0,01 g 2,5 g

Verkehrsfehlergrenze (e) 0,001 g 0,05 g

Teilungswert (d) 0,0001 g 0,01 g

5/12 LAK KonKret 9

Pharmazie

Der Apotheker entscheidet sich, den Wirkstoff Erythromycin auf der Fein-waage zu wiegen, denn bei Einwaage auf der Präzisionswaage würde aufgrund der kleinen Substanzmenge die Mindestlast nicht überschritten. Große Wägefehler wären die Folge.

Um den unteren Wägebereich bei der Einwaage einzuhalten, wählt der Apo-theker ein 10 g schweres Wägeschiffchen. Er besitzt somit die Sicherheit, dass ma-ximal ein Wägefehler von 1 mg eintritt.

Um nun aber die gemäß NRF geforder-te maximal zulässige Abweichung bei der Einwaage in Höhe von einem Prozent einzuhalten, müsste der Apotheker – wür-de er nur die Verkehrsfehlergrenze von 1 mg berücksichtigen – mindestens 100 mg Substanz einwiegen. Beim Erythromycin wäre dies kein Problem, denn die Grenze wird ohne Schwierigkeiten überschritten. Vom Triamcinolonacetonid werden je-

doch nur 20 mg benötigt, und somit wird die Grenze von 100 mg unterschritten. Die Feinwaage bietet aber einen Vorteil, den Teilungswert (d). Dieser ermöglicht die Einwaage einer Substanz mit einem maximalen Wägefehler von 0,1 mg im unteren Wägebereich. Aufgrund des Tei-lungswertes kann eine Einwaage von 10 mg (= Mindestlast) Substanz noch mit einer maximalen Abweichung von einem Prozent vorgenommen werden. Daher können sowohl das Triamcinolonacetonid als auch die wasserfreie Citronensäure auf der Feinwaage noch mit der vom NRF geforderten Genauigkeit gewogen werden (siehe Tabelle 3). Es ist jedoch zu empfeh-len, Einwaagen unter 50 mg zu vermeiden und stattdessen eine Stammverreibung beziehungsweise eine Stammlösung für die Herstellung zu verwenden.

Zur Fertigstellung der Cremezuberei-tung wählt der Apotheker die klassische

Anreibmethode mittels Fantaschale und Pistill. Da die Masse von Fantaschale und Pistill über 50 g liegt, wählt der Apotheker zur anteiligen Einwaage der Grundlage die Präzisionswaage. Er legt die auf der Feinwaage gewogene Menge an Erythro-mycin und Triamcinolonacetonid-Stamm-verreibung vor und gibt Basiscreme DAC in kleinen Anteilen ein. Zum Schluss fügt er die erforderliche Menge an Citronen-säure-Stammlösung zu.

Bei der Herstellung im elektrischen Herstellungssystem könnte die Einwaage des Erythromycins und der Triamcinolon-acetonid-Stammverreibung auch direkt in die 20-g-Kruke im Sandwichverfahren erfolgen, da deren Masse unter 50 g liegt. Dies würde die Gefahr an Wirkstoffver-lusten durch Hängenbleiben am Karten-blatt, Luftbewegungen und ähnliches mehr zusätzlich verringern.

lisa schlegel | holger latsch

Tabelle 2:

Wägebereiche Fehler Wägebereich Feinwaage Wägebereich Präzisionswaage

Berechnung Beispielwaage Berechnung Beispielwaage der Obergrenze der Obergrenze

Niedrige 1 e 50.000 x e 0,01 - 50 g 5000 x e 2,5 - 250 gBelastung

Mittlere 2 e 200.000 x e 50 - 200 g 20.000 x e 250 - 1000 gBelastung

Hohe 3 e > 200.000 x e 200 – 220 g 100.000 x e 1000 - 5000 gBelastung

Tabelle 3:

Auswahl der WaageRezepturbestandteil Maximale Abweichung Feinwaage Präzisionswaage (Min 10 mg) (Min 2,5 g)

Erythromycin 0,43 g 1 % = 0,0043 g ja nein

Triamcinolonacetonid 0,02 g 1 % = 0,0002 g ja nein

Wasserfreie Citronensäure 0,012 g 1 % = 0,00012 g ja nein

Basiscreme DAC ad 20,0 g (≈19,6 g) 1 % ≈ 0,2 g ja ja

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die Bestückung der Notfallbevorratung in der Apotheke erarbeitet, die von der Home-page heruntergeladen werden kann.

Die in § 15 Abs. 2 ApBetrO aufgeführ-ten Medikamente, die kurzfristig von der einzelnen Apotheke beschafft werden können oder vorrätig gehalten werden müssen (siehe Tabelle 1), werden in den Notfalldepots der Landesapothekerkam-mer Hessen (siehe Tabelle 2) bevorratet und können dort jederzeit im Notfall von den Apotheken abgerufen werden.

Davon ausgenommen sind Opioide in transdermaler und transmucosaler Dar-reichungsform. Eine Bevorratung der Notfalldepots mit Betäubungsmitteln ist nicht möglich. Daher empfiehlt die LAK, jeweils eine Packung eines Opioidpflas-ters und eines sublingual anzuwenden-den Opiats auf Lager zu legen.

Für die Entnahme aus dem Notfalldepot

nimmt die Apotheke, die ein Präparat für einen akuten Notfall benötigt, unter der angegebenen Telefonnummer Kontakt mit dem nächstgelegenen Notfalldepot auf und fordert das Präparat an. Anschließend kann das Präparat von der bestellenden Apotheke gegen Quittung abgeholt wer-den. Das Präparat wird der abholenden Apotheke in Rechnung gestellt. Die not-wendige Dokumentation, zum Beispiel von Blutprodukten, erfolgt im Notfall-depot und in der abholenden Apotheke.

Informationen über die Notfalldepots und deren Bestückung sind auf der Home-page der LAK Hessen (www.apotheker-kammer.de / Kammer intern / Pharmazie / Notfalldepot) zu finden.

Palliativpatienten. Von den gesetzli-chen Vorgaben der ApBetrO zum Unter-halt von Notfalldepots in Apotheken und bei den Landesapothekerkammern ist die

M it der Novellierung der Apothe-kenbetriebsordnung (ApBetrO )

im Juni 2012 haben sich vielfältige Än-derungen ergeben. Auch die Vorratshal-tung ist davon betroffen. § 15 Abs. 1 ApBetrO gibt vor, neben Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinpro-dukten, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversor-gung der Bevölkerung notwendig sind, weitere Arzneimittel zu bevorraten:

� Analgetika

� Betäubungsmittel, darunter Opioidezur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreiset-zung

� Glucocorticosteroide zur Injektion

� Antihistaminika zur Injektion

� Glucocorticoide zur Inhalation zur Be-handlung von Rauchgasintoxikationen

� Antischaummittel zur Behandlung vonTensidintoxikationen

� Medizinische Kohle, 50 Gramm Pulverzur Herstellung einer Suspension

� Tetanusimpfstoff

� Tetanus-Hyperimmunglobulin 250 I.E.

� Epinephrin zur Injektion

� 0,9 %ige Kochsalzlösung zur Injektion

� Verbandstoffe, Einwegspritzen und-kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blut-zuckerbestimmung.

Die Auflistung ersetzt die bisherige Anlage 3 der Apothekenbetriebsordnung, in der die Antidote genannt waren.

In der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen wurde eine Empfehlungsliste für

Pharmazie

Neue Apothekenbetriebsordnung

Änderung der Bestückung derNotfalldepots der LAK-Hessen

Tabelle 1:

Bevorratung in den Notfalldepots derLandesapothekerkammer Hessen 1. Botulismusantitoxin

2. C1-Esterase-Inhibitor

3. Digitalisantitoxin

4. Diphtherieantitoxin

5. Hepatitis-B-Immunglobulin

6. Hepatitis-B-Impfstoff

7. Tollwutimmunglobulin

8. Tollwutimpfstoff

9. Schlangengift-Immunserum Viper

10. Varizella-Zoster-Immunglobulin

11. Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungsform

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Pharmazie

Bevorratung für die Notfallversorgung von Palliativpatienten abzugrenzen.

Um die Versorgung der Schmerzpa-tienten rund um die Uhr sicherzustellen, haben das Hessische Sozialministerium, die LAK Hessen und der Hessische Apo-thekerverband gemeinsam eine Verein-barung geschlossen und eine kurze Liste mit Arzneimitteln für die Notfall-versorgung von Palliativpatienten er-arbeitet.

Die Apotheken werden dringend ge-beten, die dort aufgeführten Arzneimittel (siehe Tabelle 3) im Notdienst vorzu-halten, so dass der behandelnde Arzt diese Arzneimittel nach Rücksprache mit der Apotheke verordnen kann.

Diese Vereinbarung ist für alle Betei-ligten ein wichtiger Schritt. Davon pro-fitieren zuallererst die schwerstkranken Patienten, denen schnell und unbüro-kratisch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Die Ärztinnen und Ärzte können sich darauf einstellen, welche Arzneimittel in den Apotheken vorrätig gehalten werden, und die Apothekerinnen und Apotheker haben damit Planungssicherheit und wissen, welche Medikamente aus diesem Bereich im Notdienst gefragt sind.

Tabelle 3:

Arzneimittelbevorratung für PalliativpatientenArzneistoff Darreichungsform Dosierung

Morphin Injektionslösung 10 mg/ml

Morphin Tropfen 20 mg/ml

Morphin Retardtabletten 30 mg

Fentanyl Pflaster 25 µg/h

Fentanyl Nasenspray 0,1 mg/Einmaldosis

Lorazepam Plättchen 1 mg

Diazepam Rektallösung 5 mg

Dimenhydrinat Suppositorien 150 mg

Dimenhydrinat Tabletten 50 mg

Haloperidol Tropfen 2 mg/ml

Butylscopolamin Injektionslösung 20 mg/ml

Tabelle 2:

Kontaktdaten der Notfalldepots derLandesapothekerkammer Hessen

Klinikum Darmstadt GmbH

Med. Klinik/Station 6.C Zimmer 132 (Arztzimmer)

Grafenstr. 9 64283 Darmstadt

Tel.: 0 61 51/1 07 -84 00 oder 0 61 51/1 07 -0 (Zentrale)

Gesundheit Nordhessen Holding AG

Klinikum Kassel Zentrale Notfallaufnahme

Mönchebergstr. 41-43 34125 Kassel

Tel.: 05 61/9 80 -50 03 oder05 61/9 80 -0 (Zentrale)

Klinikum Frankfurt Höchst GmbH

Apotheke Gotenstr. 6-8

65929 Frankfurt am Main Tel. tagsüber: 0 69/31 06 -23 05

Tel. nachts: 0 69/31 06 -0

Lahn-Dill-Kliniken GmbH

Klinikum Wetzlar Intensivstation 2

(operative Intensivstation) Raum 2.437

Forsthausstr. 1 35578 Wetzlar

Tel.: 0 64 41/79 26 -53 oder -54

Klinikum Fulda gAG

Notaufnahme Pacelliallee 4 36043 Fulda

Tel.: 06 61/84 61 46 (Notaufnahme)

12 LAK KonKret 5/12

Aufbewahrungsfristen amtlicher Unterlagen in Apotheken

Dokumentation Erläuterung Fristen

Anzeige der Nutzung von Standard-zulassungen beim BfArM

ab 1. Januar 2010, einmalig melden Antwortschreiben der Bundesbehörde unbegrenzt aufbewahren

Erwerb und Abgabe von Blutzuberei-tungen, Sera aus menschlichem Blut und Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft sowie von gentechnisch hergestellten Plasmapro-teinen zur Behandlung von Haemosta-sestörungen

§ 17 Abs. 6 a ApBetrO§ 14 Abs. 3 TFG

mindestens 30 Jahre nach der letzten Eintragung, bei längerer Aufbewah-rung anonymisieren

Alkoholverwendungsbuch für steuer-freien Alkohol

§§ 27 und 28 BrStV § 147 AO, 10 Jahre

Medizinproduktebuch § 7 MPBetreibV, Medizinprodukte der Anlagen 1 und 2

5 Jahre nach Außerbetriebnahme des Medizinproduktes§ 9 Abs. 2 MPBetreibV

Bestandsverzeichnis Medizinprodukte § 8 MPBetreibV stets aktualisiert

Herstellung von Medizinprodukten: Erklärung und Dokumentation

§ 6 Abs. 5 MPV § 3 Abs. 5 MPV, höchstens 5 Jahre

Risiken bei Medizinprodukten: Rückruf, Meldung von Vorkomm-nissen

§ 14 MPSV§ 5 MPBetreibV

mindestens 5 Jahre und mindestens 1 Jahr nach Verfalldatum, angelehnt an§ 22 ApBetrO

Gefahrstoffabgabebuch § 3 Abs. 3 ChemVerbotsV mindestens 5 Jahre nach der letzten Eintragung

Gefahrstoffverzeichnis § 6 Abs. 10 GefStoffV unbegrenzt; aktualisieren, wenn es maßgebliche Veränderungen erforder-lich machen

Betriebsanweisung § 14 Abs. 1 und 2 GefStoffV, arbeitsbe-reichs-, stoff- und gefährdungsbezogen

aktualisieren bei maßgeblichen Veränderungen, die Gefährdungsbe-urteilung berücksichtigend

Unterweisung nach Gefahrstoffverord-nung

§ 14 Abs. 2 GefStoffV, von Unterwie-senen unterschrieben vor Arbeitsauf-nahme

mindestens 1x jährlich neu unterweisen bzw. bei aktuellen Änderungen und unterschreiben lassen

Verzeichnis der Beschäftigten, die mit krebserzeugenden (C), erbgutschädi-genden (M) oder fruchtschädigenden (R) Gefahrstoffen (CMR-Stoffe) arbeiten

§ 14 Abs. 3 GefStoffV stets aktualisiertes Verzeichnis der Beschäf-tigten führen, die exponiert sind; Verzeich-nis bis 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahren bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Mitarbeiter die ihn betreffenden Daten aushändigen

Intern

5/12 LAK KonKret 13

Dokumentation Erläuterung Fristen

Herstellungsprotokoll Defektur pro Charge, max. jeweils 100 abgabe-fertige Packungen, § 8 Abs. 1 ApBetrO

die Aufzeichnungen vollständig und mindestens bis 1 Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, jedoch nicht weniger als 5 Jahre lang aufbewahren§ 22 Abs. 1 ApBetrO

Prüfprotokoll Defektur § 8 Abs. 2 ApBetrO dto.

Prüfprotokoll Ausgangsstoffe (Drogen, Chemikalien)

• pro gelieferter Packung• bei vorhandenem Prüfzertifikat muss

mindestens die Identität nachgewie-sen werden, §§ 6 und 11 ApBetrO, pro Packung

dto.

Prüfprotokoll Fertigarzneimittelund Medizinprodukte

§ 12 ApBetrO, stichprobenartig pro Tag 1 Fertigarzneimittel, jedoch mindestens 20 pro Monat

dto.

Arzneimittelrisiken: Rückruf, Chargen-sperrung (Stufenplan)

§§ 21 und 22 ApBetrO dto.

Arzneimittelrisiken: Meldung an AMK §§ 21 und 22 ApBetrO dto.

Abgabe von Importarzneimitteln nach § 73 Abs. 3 AMG

Arzneimittelimport nach § 73 Abs. 3 AMG, § 18 Abs. 1 ApBetrO

dto.

Erwerb und Abgabe von verschrei-bungspflichtigen Arzneimitteln zur Anwendung am Tier

§ 19 ApBetrO, mindestens 1x jährlich die Ein- und Ausgänge der zur Anwendung bei Tieren bestimmten verschreibungs-pflichtigen Arzneimittel gegen den vorhandenen Bestand dieser Arzneimittel aufrechnen und Abweichungen feststellen; Lieferschein und Rezeptkopie erforderlich

dto.

Überprüfungsprotokoll Krankenhaus § 32 ApBetrO, Arzneimittelvorräte auf den Stationen sowie apothekenpflichtige Medizinprodukte, halbjährliche Kontrolle

dto.

Überprüfungsprotokoll Heim § 12 a Abs. 1 ApoG,Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte,§ 11 Abs. 1 Nr. 10 HeimG, BAK-LL

dto.

BTM-Rezept (Teil 1) bzw. Stationsver-schreibungen

§ 12 Abs. 4 BtMVV 3 Jahre

BtM-Kartei, bei Bestandsänderungen (EDV-Version ausgedruckt), monatlich abgezeichnet

§§ 13 und 14 BtMVV, § 17 BtMG 3 Jahre von der letzten Eintragung an gerechnet

Intern

Protokoll Rezeptur § 8 Abs. 1 c ApBetrO dto.

14 LAK KonKret 5/12

Intern

Dokumentation Erläuterung Fristen

BTM-Lieferschein § 5 BtMBinHV 3 Jahre

Vernichtungserklärung von BTM § 16 BtMG dto.

Patientenkartei Substitutionsmittelein-nahme

§ 13 Abs. 1 BtMVV 3 Jahre von der letzten Eintragung an gerechnet

Ersthelfernachweis § 2 Abs. 1 und § 6 BGV A5 § 26 Abs. 3 BGV A1, alle 2 Jahre auffrischen

Bereithaltung von Unterlagen über die Herstellung von Kosmetika

§ 5 b Abs. 1 KosmetikV Artikel 7 a Abs. c EG-Kosmetikricht-linie, Punkt 11.5 Kosmetik-GMP der IKW (Industrieverband Kosmetik und Waschmittel), mindestens 1 Jahr nach Mindesthaltbarkeitsdatum

Buchhalterisches:

Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Inventarlisten, Buchungsbelege, HandelsbücherLohnkonten und dazugehörige Belege

10 Jahre

6 Jahre

Vorschriften für Dokumentationen sind zu finden in:

� der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), � dem Arzneimittelgesetz (AMG), � dem Apothekengesetz (ApoG), � dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG),� der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV), � der Betäubungsmittelbinnenhandelsverordnung (BtMBinHV),� dem Transfusionsgesetz (TFG),� der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV),� der Kosmetikverordnung (KosmetikV), � der Branntweinsteuerverordnung (BrStV), � der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), � der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV), � der Medizinprodukte-Verordnung (MPV),� dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),� der Abgabenordnung (AO),� den Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen der Unfallverhütungsvorschrift (Berufsgenossen - schaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A5) und die Grundsätze für Prävention (BGV A1)),� dem Heimgesetz (HeimG) und� der Empfehlung zur Heimbelieferung als Leitlinie der Bundesapothekerkammer (BAK-LL).

Wissenschaftliche Hilfsmittel im Sinne von § 5 ApBetrO umfassen auch die wissenschaftliche Literatur; in diesem Zusammenhang sollten auch aktuelle Fachzeitschriften in der Apotheke vorhanden sein (beispielsweise PZ und DAZ – Aufbewahrung auf elektro-nischen Datenträgern möglich).

Informationen aus dem Netz: Apothekenbetriebsordnung: http://bundesrecht.juris.de/apobetro_1987/index.html | Medizinproduktebe-treiberverordnung: http://bundesrecht.juris.de/mpbetreibv/index.html | Apothekengesetz: www.gesetze-im-internet.de/apog/index.html | Be-täubungsmittelgesetz: www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/BJNR106810981.html

5/12 LAK KonKret 15

D ie Begleitenden Unterrichtsver-anstaltungen nach § 4 Abs. 4 der

Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags zentral in Frankfurt/Main statt. Teilnah-mevoraussetzung ist der bestandene zwei-te Abschnitt der Phar-mazeutischen Prü-fung.

Veranstaltungsort des Unterrichts ist das Biozentrum Nieder-ursel, Gebäude N 100, Hörsaal B 1, Max-von-Laue-Str. 9, 60438 Frankfurt am Main.

Termin Teil 1: 4. bis 15, März 2013

Termin Teil 2: 26. Aug. bis 6. Sept. 2013

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt on-line unter http://www.apothekerkammer.de/buv-anmeldung.php und muss nach-

folgende Daten ent-halten: Name, Vorna-me, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil (1 oder 2).

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach der Anmeldung eine Anmeldebestäti-gung und weitere In-formationen von der Geschäftsstelle der Landesapothekerkam-mer (LAK) Hessen.

Der Stundenplan ist kurz vor den Veran-staltungen auf der Homepage der LAK zu finden.

Intern

Foto: Draxler

Neuer Senckenbergischer

ArzneipflanzengartenDer neue Senckenbergische Arznei-

pflanzengarten ist ein Bestandteil des Botanischen Gartens in Frankfurt am Main. Interessierte Besucher können sich von März bis Oktober anhand von „Indikationsbeeten“ über Arzneipflanzen und ihre Verwendung informieren.

Darüber hinaus finden sich auf der Homepage des Fachbereichs 14, Bio-chemie, Chemie und Pharmazie, der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität weitere Informationen zu Entstehung und Bestückung des Arzneipflanzen-gartens (http://www.pharmazie.uni-frankfurt.de/Neuer_Senckenbergischer_Arzneipflanzengarten/index.html).

Ein Service Ihrer LAK Hessen – damit auch Sie mitreden können.

Ihr kostenfreies Abo unter:www.apothekerkammer.de/newsletter.

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Newsletter Politik

Pharmazie

Recht

Termine

Begleitender Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum

GratulationZur erfolgreichen Zertifizierung der

Apotheke gratuliert die LAK Hessen dem Team der gesund leben Apotheke im Toom, Karben, Inhaberin: Kirsten Borgelt.

Überarbeitet: Flyer zum Apothekerberuf

E in neugestalteter und überarbeite-ter Flyer, der für den Apotheker-

beruf werben soll, ist in der Geschäfts-stelle der Landesapothekerkammer (LAK) Hessen erhältlich und kann bei der Kammer kos-tenfrei angefordert werden.

Es werden ver-schiedene Arbeits-plätze (wie bei-spielsweise in der Industrie, Verwal-tung, Universität,

Forschung, öffentlichen Apotheke, oder der Bundeswehr) vorgestellt. Der Ablauf der Ausbildung wird ebenso erläutert wie die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten – zum Beispiel die Weiterbildung zum

Fachapotheker.

Der Flyer ist bei der LAK über Marlene Uroda (Tel.: 0 69/97 95 09 -11, E-Mail: [email protected]) zu beziehen.

16 LAK KonKret 5/12

5/12 LAK KonKret 17

Neue ApBetrO

BMG stellt auf Anfrage einige Punkte klar

Unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) haben die Landesapothe-kerkammer (LAK) Hessen und das Regierungspräsidium Darmstadt Vor-träge zu dieser neuen Verordnung an-geboten. Zwischenzeitlich gibt es, dank Kontakten zum Bundesgesund-heitsministerium, Klarstellungen zu einzelnen Punkten, die zunächst un-beantwortet bleiben mussten:

� Fliesen in der Rezeptur sind zulässig, wenn eine Reinigung der Fugen möglich ist.

� Die Herstellungsanweisung bei Rezepturen kann produktgruppenspezifisch (in der Regel nach Darreichungsformen) als Arbeitsanwei-sung erstellt werden. Eine jeweils individuelle Herstellungsanweisung ist dann nicht erforder-lich. Dies gilt auch für das Stellen/Verblistern und die Parenteraliaherstellung.

� Kennzeichnung von Rezepturen: Bei der Ver-wendung von Fertigarzneimitteln reicht die Angabe des Fertigarzneimittelnamens aus.

� Herstellungsanweisungen und Protokolle von Defekturen dürfen im Vertretungsfall durch einen Apothekerassistenten/Pharmazieinge-nieur freigegeben werden (wenn der Apo-theker anwesend ist, dann nur von diesem).

� Prüfanweisungen von Defekturen dürfen im Vertretungsfall durch einen Apothekerassisten-ten/Pharmazieingenieur freigegeben werden (wenn der Apotheker anwesend ist, dann nur von diesem).

� Die Freigaben der Prüfergebnisse von De-fekturen dürfen im Vertretungsfall durch einen Apothekerassistenten/Pharmazieingenieur erfolgen (wenn der Apotheker anwesend ist, dann nur von diesem).

� Für den Bezug von Arzneimitteln innerhalb eines Filialverbundes ist keine Chargendoku-mentation erforderlich.

� Die Vorschriften über die Tablettenteilung beim Stellen/Verblistern sind eng auszulegen. Kein Teilen, wenn geringere Dosierung als Fertigarzneimittel im Handel (Merkblatt auf der Homepage des Regierungspräsidiums, www.rp-darmstadt.hessen.de).

Noch keine Klarstellung gibt es zur analytischen Qualitätskontrolle von Defekturen.

D as Neue Rezeptur-Formularium (NRF) hat als Nachschlagewerk

für Formeln, Standardisierungen und apothekengerechte Herstellungstechni-ken einen festen Platz in der Apotheke.

Bei Problemen und besonderen Frage-stellungen steht den NRF-Abonnenten die NRF-Rezeptur-Informationsstelle als Serviceeinrichtung zur Verfügung. Sie gibt Auskunft zu galenischen Fragestel-lungen im Zusammenhang mit NRF-Vorschriften, Inkompatibilitäten, Stabili-tät und Haltbarkeit, Konservierung oder alternativen Herstellungstechniken.

Anfragen können per Fax oder E-Mail gestellt werden. Die entsprechenden Formulare für eine Anfrage sind unter www.dac-nrf.de verfügbar.

Ebenfalls hilfreich können die zahl-reichen Rezepturhinweise des NRF sein. Damit lassen sich gezielt und schnell Informationen zu vielen Arzneistoffen und Rezepturen finden, die nicht Be-standteil des NRF sind.

Die Rezepturhinweise können aber nicht nur für die Rezepturplanung und Rezepturalternativen wertvoll sein, son-dern auch als Argumentationshilfe bei der Rücksprache mit dem Arzt. Die Rezepturhinweise findet man ebenfalls unter www.dac-nrf.de. Mit Hilfe einer Suchfunktion haben NRF-Abonnenten Zugriff auf zirka 500 Rezepturhinweise zu verschiedenen Stoffen und Rezeptu-ren.

Bevor eine Rezeptur hergestellt wer-den kann, muss geprüft werden, ob die Ausgangsstoffe die notwendige pharma-zeutische Qualität aufweisen. Bei Stof-fen, die nicht im Europäischen Arznei-

buch oder im Deutschen Arzneibuch beschrieben sind, kann der Deutsche Arzneimittel-Codex (DAC) hilfreich sein.

Der DAC enthält neben allgemeinen Methoden und Anlagen Monographien für Wirkstoffe, Hilfsstoffe, pflanzliche Drogen und Zubereitungen. Die Vor-schriften richten sich, soweit möglich, nach den analytischen Methoden und Reagenzien des Europäischen Arznei-buchs. Anhand dieser Monographien können zumindest Identitätsnachweise in jedem normal ausgerüsteten Apothe-kenlaboratorium durchgeführt werden.

In einem weiteren Teil sind Alternativ-verfahren zur Identifizierung vieler Aus-gangsstoffe aufgeführt. Damit soll die Eingangsprüfung in der Apotheke ver-einfacht werden, ohne dabei die Qualität der Überprüfung zu mindern.

Auch der DAC bietet den Abonnenten eine Informationsstelle, die Auskunft zu DAC-Vorschriften, der Qualität von Arzneidrogen, Wirk- und Hilfsstoffen, alternativen Identifizierungsverfahren von Ausgangsstoffen und Informationen zu nationalen und internationalen Arz-neibüchern gibt.

Anfragen können ebenso wie bei der NRF-Rezeptur-Informationsstelle per Fax oder E-Mail gestellt werden. Die entsprechenden Formulare stehen unter www.dac-nrf.de zum Download bereit.

Weitere Hinweise sind im Informations-schreiben der DAC-Informationsstelle – sowie zum Thema „Plausibilitätsprüfun-gen“ in der NRF-Rezeptur-Informa- tionsstelle – zu finden.

Intern

Neues Rezeptur-Formularium

Hilfe bei galenischenFragestellungen

18 LAK KonKret 5/12

Dokumentationssystem für die ApothekeDokumentation in der Apotheke. Kombipaket mit 6 Ordnern inkl. 6 Rückenschilder, 6 Deckblätter, 30 Trennstreifen mit Klebeetiketten, 5 Kunststoffregister A-Z, Karteikarten und Formulare nach ApBetrO; ISBN 978-3-7741-1202-5, Preis: 124,90 E

stimmt, die Karteikarten und Formulare entsprechen der aktuellen ApBetrO.

„Dokumentation in der Apotheke“ besteht aus sechs einheitlich gestalteten Kunststoffordnern. Die farbigen Rü-ckenschilder – blau, rot und gelb – bieten eine gute Orientierung und verdeutlichen die verschiedenen Dokumentationsbe-reiche in der Apotheke.

Die drei blauen Ordner – „Prüfung“, „Rezeptur“ und „Defek-tur“ – sind für den Be-reich der „Herstellung und Prüfung“ bestimmt. Der Ordner „Rezeptur“ beispielsweise enthält einen Formularblock für die Herstellungsanwei-sungen und -protokolle, einen für die Plausibili-tätsprüfung sowie zu-sätzlich ein Kunststoff-register.

Die beiden roten Ordner sind für die Dokumentation der durchgeführten Hygi-

enemaßnahmen und die Karteikarten vorgesehen. Hier werden zum Beispiel die Einfuhrkartei, T-Rezepte, Nachweise für die Sera- und Blutprodukte sowie Tierarzneimittelbelege abgeheftet.

Im gelben Ordner „Arzneimittelsicher-heit“ können unter anderem die Meldungen der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker oder die Rote-Hand-Briefe übersichtlich aufbewahrt werden.

Das Dokumentationssystem ist flexi-bel konzipiert, so dass jede Apotheke die Ordner nach ihren Wünschen zusam-menstellen kann. Die Ordner können einzeln oder im Kombipaket bezogen, die Formulare je nach Bedarf nachbe-stellt werden.

DiabetesBeratungspraxis Diabetes mellitus: mit 30 Tabellen; [Diabetes Typ 1/Typ 2, Arzneimittel, Pens/Hilfsmittel, Ernäh-rung/Bewegung] / Iris Hinneburg. - 2., aktualisierte Aufl.. - Stuttgart: Dt. Apotheker-Verl., 2012. - XI, 95 S.: Ill., graph. Darst.; ISBN 978-3-7692-5544-7, kart.: 14,80 E

Gerade bei Diabetes hängt der Therapie-erfolg entschei-dend davon ab, dass der Patient die Erkrankung e igenverant -wortlich bewäl-tigen kann. Dies zu begleiten ist für ein Apothekenteam eine herausfordernde Aufgabe.

Der vorliegende Band gibt dazu, ent-sprechend den aktuellen Leitlinien, alle wichtigen Hintergrundinformationen: pa-tientengerechte Informationen zur Erkran-kung und Therapie, praxisnahe Tips zur Ernährung und Bewegung sowie zum richtigen Umgang mit Pens und anderen Hilfsmitteln.

gelesen

Redaktionsbeirat:Erika Fink (Vors.), Dr. Manfred Schmall, Dr. Alexander Bootz, Ursula Funke, Klaus Lang Heinrich, Dr. Cora Menkens,Dr. Dieter Steinbach

Redaktion:Im Lohe 13, 29331 Lachendorf Tel.: 0 51 45/98 70 - 0, Fax: 0 51 45/98 70 - 70Büro Berlin: Bleibtreustr. 12 A, 10623 BerlinTel.: 0 30/80 5 80 80 1E-Mail: [email protected]

Herausgeber:LAK HessenAm Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt/M.Tel.: 0 69/97 95 09 - 0, Fax: 0 69/97 95 09 - 22E-Mail: [email protected]

Konzept, Layout, Satz & Grafik:@ktuell Redaktionsbüro DraxlerIm Lohe 13, 29331 Lachendorf

- 13. Jahrgang -

Herausgeber:Landesapotheker kammer Hessen, K.d.ö.R.

Chefredakteur:Jürgen R. Draxler

Ständige Mitarbeit:Ulrich LautMichael Aland, Annegret BirrKerstin Feuerstein-Dörnhöfer, Birgit Wolfraum

Verantwortlich für namentlich gezeichneteBeiträge: die Verfasser

Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen

konkret Druck und Vertrieb:Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbHKurhessenstr. 4 - 664546 Mörfelden-Walldorf

Amtliches Mitteilungsblattder Landesapo the ker kammer Hessen

Verantwortlich für den Gesamtinhalt:Jürgen R. Draxler

Erscheinungsort: Frankfurt/Main. Er schei nungs weise: zweimonatlich. Einzelheft 5,50 E, zzgl. Versandkosten. Für Mitglieder der Landes apo the ker kammer Hessen ist der Be zug kostenfrei.

Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung der Chefredaktion. Für un ver langt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.

Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verpflichtet zu einer ausführ-lichen Dokumentation in der Apotheke. Mit dem neuen Ordnersystem „Doku-mentation in der Apotheke“ werden die elementaren Bereiche abgedeckt und der Aufwand wird zugleich kanalisiert. Alle wesentlichen Protokolle, Nachweise und Karteikarten finden darin Platz. Die Ord-ner und Inhalte sind aufeinander abge-

5/12 LAK KonKret 19

Veranstaltungskalender2. Oktober 2012keine Anmeldungerforderlich

FuldaITZAm Alten Schlachthof 436037 Fulda20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Unter- und Überdo-sierung bei der Rezepturherstellung“Dr. Holger Latsch(siehe FB-Heft, S. 12)

9. Oktober 2012keine Anmeldungerforderlich

DarmstadtRamada-HotelEschollbrücker Str. 1664295 Darmstadt20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Unter- und Überdo-sierung bei der Rezepturherstellung“Dr. Holger Latsch(siehe FB-Heft, S. 12)

9. Oktober 2012keine Anmeldungerforderlich

KasselApothekerhaus KasselFrankfurter Str. 229 A34134 Kassel20.00 Uhr c. t.

Region Kassel: „Herstellung oraler Darreichungsformen in der Apotheke“Dr. Mona Tawab(siehe FB-Heft, S. 26)

16. Oktober 2012keine Anmeldungerforderlich

GießenKongresshalle Gießen– Kerkrade-Zimmer –Berliner Platz 235390 Gießen20.00 Uhr c. t.

Region Gießen/Marburg: „Rationale Phytotherapie und Beratung bei Venenbeschwerden“Dr. Katharina Vogelsang(siehe FB-Heft, S. 25)

25. Oktober 2012keine Anmeldungerforderlich

WiesbadenHSK, Dr.-Horst-Schmidt-KlinikenDr.-Peter-Jäger-Ausbildungszentrum– Mehrzweckraum –Ludwig-Erhard-Str. 10065199 Wiesbaden20.00 Uhr s. t.

Region Wiesbaden/Limburg: „Pharmazeutische Betreuung von Krebspatienten – erklärungsbedürftige Arzneimittel“Michael Höckel(siehe FB-Heft, S. 28)

3. November 2012Anmeldung erforderlichFax: 0 69/97 95 09 -22www.apothekerkammer.de

EschbornMercure-Hotel OstHelfmann-Park 665760 Eschborn9.00 - 16.30 Uhr

Zertifikatfortbildung: „Palliativpharmazie – der Apotheker als Teil des Palliative-Care-Teams“Referenten: diverse(siehe FB-Heft, S. 8-11)

4. November 2012Anmeldung erforderlichFax: 0 69/97 95 09 -22www.apothekerkammer.de

EschbornMercure-Hotel OstHelfmann-Park 665760 Eschborn9.00 - 16.00 Uhr

Zertifikatfortbildung: „Palliativpharmazie – der Apotheker als Teil des Palliative-Care-Teams“Cornelia Tromm(siehe FB-Heft, S. 8-11)

6. November 2012keine Anmeldungerforderlich

KasselApothekerhaus KasselFrankfurter Str. 229 A34134 Kassel20.00 Uhr c. t.

Region Kassel: „Michael Jackson – die SehnSucht nach Schlaf“Prof. Dr. Dieter Steinhilber, Prof. Dr. Theo Dingermann(siehe FB-Heft, S. 26)

6. November 2012keine Anmeldungerforderlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselGebäude N 100, Hörsaal B 1Max-von-Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 Uhr c. t.

DPhG, Landesgruppe Hessen, Goethe-Universität und LAK Hessen: „Klassifikation und neurologische Grundlagen der Abhängigkeit“Prof. Dr. Walter Müller(siehe FB-Heft, S. 23)

7. November 2012keine Anmeldungerforderlich

MarburgTTZSoftwarecenter 335037 Marburg20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Rationale Phytothe-rapie“Dr. Christian Ude, Dr. Mario Wurglics(siehe FB-Heft, S. 17)

8. November 2012keine Anmeldungerforderlich

Wiesbaden/DiedenbergenRamada-HotelCasteller Str. 10665719 Hofheim-Diedenbergen20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Schlafstörungen“Dr. Inga Leo-Gröning(siehe FB-Heft, S. 15)

weitere Termine siehe Rückseite

Veranstaltungskalender

10. November 2012keine Anmeldungerforderlich

und

11. November 2012

GießenKongresshalle GießenBerliner Platz 235390 Gießen15.00 - 18.45 Uhr

9.15 - 12.45 Uhr

87. Zentrale Fortbildung: „Arzneimittelfälschungen – die dunkle Seite des Arzneimittels“(siehe FB-Heft, S. 21)

13. November 2012keine Anmeldungerforderlich

FuldaITZAm Alten Schlachthof 436037 Fulda20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Einführung in das Betäubungsmittelrecht“Kerstin Feuerstein-Dörn-höfer(siehe FB-Heft, S. 16)

13. November 2012keine Anmeldungerforderlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselGebäude N 100, Hörsaal B 1Max-von-Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 Uhr c. t.

DPhG, Landesgruppe Hessen, Goethe-Universität und LAK Hessen: „Was trägt die Suchtforschung zum Verständnis gestör-ten Essverhaltens bei?“Prof. Dr. Falk Kiefer(siehe FB-Heft, S. 23)

15. November 2012keine Anmeldungerforderlich

DarmstadtRamada-HotelEschollbrücker Str. 1664295 Darmstadt20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Rationale Phy-totherapie“Dr. Christian UdeDr. Mario Wurglics(siehe FB-Heft, S. 17)

15. November 2012keine Anmeldungerforderlich

Frankfurt/MainBiozentrum NiederurselGebäude N 100, Hörsaal B 3Max-von-Laue-Str. 960438 Frankfurt/Main20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Schlafstörun-gen“Dr. Inga Leo-Gröning(siehe FB-Heft, S. 15)

15. November 2012Anmeldung erforderlichFax: 0 69/97 95 09 -22www.apothekerkammer.de

FuldaITZAm Alten Schlachthof 436037 Fulda9.00 - 18.30 Uhr

Fort- und Weiterbildungs-seminar: „Phytotherapie“, Teil 1Dr. Katharina Vogelsang(siehe FB-Heft, S. 4 + 5)

16. + 17. Nov. 2012Anmeldung erforderlichFax: 0 69/97 95 09 -22www.apothekerkammer.de

FuldaITZAm Alten Schlachthof 436037 Fuldajeweils 9.00 - 18.30 Uhr

Fort- und Weiterbildungs-seminar: „Phytotherapie“, Teil 2Dr. Katharina Vogelsang(siehe FB-Heft, S. 4 + 5)

20. November 2012keine Anmeldungerforderlich

WiesbadenHSK, Dr.-Horst-Schmidt-KlinikenDr.-Peter-Jäger-Ausbildungszentrum– Mehrzweckraum –Ludwig-Erhard-Str. 10065199 Wiesbaden20.00 Uhr s. t.

Region Wiesbaden/Limburg: „Erkältungs-krankheiten bei Kindern – Praxiswissen für eine gute Beratung“Dr. Edgar Gräf(siehe FB-Heft, S. 28)

27. November 2012keine Anmeldungerforderlich

MarburgTTZSoftwarecenter 335037 Marburg20.00 - 21.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „PPIs“Dr. Kirsten Menke(siehe FB-Heft, S. 13)

29. November 2012keine Anmeldungerforderlich

FuldaHotel-Restaurant BachmühleKünzeller Str. 13336043 Fulda20.00 Uhr s. t.

Region Fulda/Bad Hersfeld: „Therapieoptionen bei Demenzerkrankungen“Prof. Dr. Carsten Culmsee(siehe FB-Heft, S. 24)

29. November 2012keine Anmeldungerforderlich

KasselWilly-Brandt-SchuleBrückenhofstr. 9034132 Kassel19.30 Uhr

Fortbildung für Apotheker und PTA: „Ernährung im Alter“Marion Kolrep(siehe FB-Heft, S. 18)

Landesapothekerkammer VersorgungswerkAm Leonhardsbrunn 560487 Frankfurt / Main

Telefon 0 69 97 95 09 - 0 Fax 0 69 97 95 09 - 22 (Kammer)Fax 0 69 979509 - 44 /-66 (Versorgungs-werk)[email protected] [email protected]

Ansprechpartner in der LAK

Präsidentin: Erika Fink Telefon 0 69 97 95 09 - 10

Geschäftsführer: Ulrich Laut Telefon 0 69 97 95 09 - 16 Sekretariat: Maria Hellmeister Telefon 0 69 97 95 09 - 23

Justitiarin: Kerstin Feuerstein-DörnhöferTelefon 0 69 97 95 09 - 18 Arbeits- u. Tarifrecht: Daniela PachTelefon 0 69 97 95 09 - 13 Rzpt.-Sammelstelle: Jessica JacobiTelefon 0 69 97 95 09 - 38Stellenmarkt: Paula Alves Mateus Telefon 0 69 97 95 09 - 45

Buchhaltung: Gabriela SchlagintweitTelefon 0 69 97 95 09 - 19

Mitgliederverwaltung: Birgit Wolfraum (Ltg.) Telefon 0 69 97 95 09 - 17 Jasmin SchraderTelefon 0 69 97 95 09 - 40

Druck/Post: Andrej Ulrich Telefon 0 69 97 95 09 - 20

Pharmazie: Annegret Birr (Ltg.)Telefon 0 69 97 95 09 - 14Sekretariat: Marlene UrodaTelefon 0 69 97 95 09 - 11Fortbildung und Begl. Unterrichtsver-anstaltungen: Ursula Harder-Djibali Telefon 0 69 97 95 09 - 15 Weiterbildung: Wibke BlaschTelefon 0 69 97 95 09 - 24 PKA-Ausbildung: Ingrid Rhein Telefon 0 69 97 95 09 - 41

Ansprechpartner im Versorgungswerk

Geschäftsführer: Ulrich Laut Telefon 0 69 97 95 09 - 16

stv. Geschäftsführer: Michael Aland Telefon 0 69 97 95 09 - 25 Sekretariat: Paula Alves Mateus Telefon 0 69 97 95 09 - 45

Renten/Reha: Rosemarie Schäfer Telefon 0 69 97 95 09 - 39 Mitgliederverw. A - K: Andrea Bär-Sadowski Telefon 0 69 97 95 09 - 37Mitgliederverw. L - Z: Anja FisterTelefon 0 69 97 95 09 - 28

Beitragsrabrechnung: Sabine Coutú Telefon 0 69 97 95 09 - 27Beitragsrabrechn.: Carine Germano GonsalvesTelefon 0 69 97 95 09 - 29

Buchh. (Ltg.): Ludmila Krasowitzki Telefon 0 69 97 95 09 - 35 Buchh.: Lilia KolesnikowTelefon 0 69 97 95 09 - 30 Buchh.: Nadja Scheurich Telefon 0 69 97 95 09 - 31 Buchh.: Martina Allmannsdörfer Telefon 0 69 97 95 09 - 36 Lastschriften: Silke Glaue Telefon 0 69 97 95 09 - 46 Die E-Mail-Adresse der einzelnen Mitarbeiter setzt sich aus dem ersten Buchstaben des Vorna-mens, dem Familiennamen und daran anschließend @apothekerkammer.de (Beispiel: u.laut@apotheker kammer.de) oder @apothekerversorgungswerk.de (Beispiel: [email protected]) zusammen.

Internet www.apothekerkammer.de www.apothekerversorgungswerk.de